BGBl. 1976 I S. 1950 · Verordnung · Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950 Inkrafttreten: 1976-07-31 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1976-07-31 BGBl-Id: bgbl1-1976-90-2
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# GEFAHRGUTVSTR — 1973-06-27
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# GEFAHRGUTVSTR — 1976-07-31
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- **Titel:** Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (AusnahmeV zur GefahrgutVStr)
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- **Titel:** Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1973 I S. 617
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- **Inkrafttreten:** 1973-06-27
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1973/50#page=1
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- **Kurz:** Die Verordnung regelt Ausnahmen von den Vorschriften der GefahrgutVStr, insbesondere für die Beförderung gefährlicher Güter unter bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen.
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- **Fundstelle:** BGBl. 1976 I S. 1950
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- **Inkrafttreten:** 1976-07-31
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1976/90#page=2
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- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, um sie auf das neue Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter abzustimmen. Sie führt dabei auch spezifische Änderungen an einzelnen Bestimmungen durch.
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## Betroffene Stellen
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- Anhang: Einführung von Sondergenehmigungen für spezifische Stoffe und Verpackungen
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- Anhang 3: Neue Sondergenehmigungen für verschiedene gefährliche Güter hinzugefügt
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- § 1, 2 und 4: Erlaubnis für abweichende Beförderung von gefährlichen Gütern unter bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen
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- Anhang A, Randnummer 2019 Abs. 1: Abweichende Kennzeichnung von Versandstücken innerhalb von Seehafenstädten
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- Anhang A, Randnummer 3900 Abs. 3: Abweichende Gefahrzettel erlaubt, die nicht den Bedingungen entsprechen oder zusätzliche Angaben enthalten
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- Anhang A, Randnummer 2307 Abs. 1 Satz 1: Abweichende Kennzeichnung von Versandstücken mit Stoffen der Klasse IIIa
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- Anhang A, Randnummer 2524 Abs. 1 Satz 2: Abweichende Kennzeichnung von Versandstücken mit flüssigen Stoffen der Klasse V
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- Anhang A, Randnummer 2700 und 2701: Abweichende Beförderung von spezifischen organischen Peroxiden der Klasse VII unter bestimmten Bedingungen
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- Anhang B, Randnummer 10260: Abweichende Warnleuchten erlaubt bis zum 31. Dezember 1973
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- Rn 14: Einschränkung der maximalen Versandstückgewichte für bestimmte Stoffe
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- Rn 24 (1) b) 1.: Besondere Verpackungsvorschriften für Nitrozellulose-Schwarzpulver (NSP)
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- Rn 501 Ziffer 37a): Verpackungsvorschriften für flüssige Reinigungsmittele
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- Rn 501 Ziffer 37b): Verpackungsvorschriften für flüssige Reinigungsmittele
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- Rn 502 (5): Verpackungsvorschriften für flüssige Reinigungsmittele
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- Rn 520 (1): Verpackungsvorschriften für flüssige Reinigungsmittele
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- Rn 303 (6): Einschränkung der maximalen Versandstückgewichte für bestimmte Stoffe
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- Rn 109 (1) r): Beförderungsvorschriften für Vogelschreck-Patronen
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- Rn 109 (2) b): Beförderungsvorschriften für Vogelschreck-Patronen
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- Rn 109 (4): Beförderungsvorschriften für Vogelschreck-Patronen
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- Rn 27 (1) b): Eisenbahnbeförderungsvorschriften für Sprengstoffe
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- § 2701 a: Neue Vorschriften für die Beförderung bestimmter Stoffe der Gruppe A in geringen Mengen
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- § 2703 (1) bis (12): Änderungen an den Verpackungsvorschriften für Stoffe der Gruppe A
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- § 2708 (1) und (2): Änderungen an den Verpackungsvorschriften für Stoffe der Gruppen D und F
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- § 2710 (1) bis (6): Änderungen an den Verpackungsvorschriften für Stoffe der Gruppe E
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- § 2711: Änderungen an den Verpackungsvorschriften für Mischungen der Stoffe der Gruppe A und E
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- § 2714 (1) bis (4): Änderungen an den Aufschriften und Gefahrenzeichen auf Versandstücken
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- Randnummer 3112: Neue Vorschriften für die Prüfung der chemischen Beständigkeit von organischen Peroxiden
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- Randnummer 3152/1: Neue Vorschriften für die wärmeisolierende Warmlagerung von organischen Peroxiden
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- Randnummer 3154 d) (5): Änderung der Vorschriften für die Explosivität von organischen Peroxiden
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- Randnummer 3155 b) (7): Ergänzung der Vorschriften für die Schlagempfindlichkeit von organischen Peroxiden
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- Randnummer 3156 b) (6): Ergänzung der Vorschriften für die Reibempfindlichkeit von organischen Peroxiden
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- Randnummer 3159: Neue Vorschriften für die Prüfung der Detonations- oder Deflagrationsfähigkeit von organischen Peroxiden
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- Randnummer 3501: Ergänzung der Vorschriften für die Anerkennung von Prüfergebnissen
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- Randnummer 3503: Ersetzung von „-
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- Randnummer 3600: Änderung der Gruppierung von Silber-110
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- Randnummer 3900: Änderungen in den Vorschriften für Gefahrzettel
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- Randnummer 3902: Neue Vorschriften für die Nummernangabe auf Gefahrzetteln
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- Anhang A. 9: Neue Darstellung des Gefahrzettels Nr. 4 A
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- § 4 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Beförderung von verflüssigten Gasen in Tankcontainern
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- § 5: Neue Vorschriften für die Prüfungen von Tanks für die Beförderung von Gasen
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- § 6: Neue Vorschriften für die Kennzeichnung von Tanks
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- § 7: Neue Vorschriften für den Betrieb von Tanks
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- § 8: Neue Ubergangsbestimmungen
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- Randnummer 220 000 (2) b): Änderung der Vorschriften für elektrische Sammler
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- Randnummer 220 002 b): Streichung der Vorschriften für Ammoniak (Ziffer 5)
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- Anhang B. 4: Änderung der Leernummern von 240 011-279 999 zu 240 011-249 999
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- Anhang B. 5: Neuaufnahme des Anhangs B. 5 mit dem Verzeichnis der Stoffe, bei deren Beförderung in Tankfahrzeugen Kennzeichnungsnummern angegeben werden müssen
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- § 433 Abs. 1: Tankcontainer unterliegen der Baumusterzulassungspflicht, die Baumusterzulassung kann widerruflich, inhaltlich beschränkt, befristet oder unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden.
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- Rn. 212 400: Neue Vorschriften für die Baumusterzulassung von Tankcontainern, einschließlich der Prüfung und Zulassung.
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- Rn. 212 500: Neue Vorschriften für die Prüfungen von Tanks und ihren Ausrüstungsteilen, einschließlich der Druckprüfungen.
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- Rn. 212 600: Neue Vorschriften für die Kennzeichnung von Tanks, einschließlich der Angaben auf dem Schild.
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- Rn. 212 700: Neue Vorschriften für die Befestigung von Tankcontainern auf dem Fahrzeug, um sie vor Stößen und Überrollen zu schützen.
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- Rn. 212 702: Neue Vorschriften für die maximalen Füllungsgrade von Tanks für die Beförderung von flüssigen Stoffen.
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- Rn. 213 200: Neue Vorschriften, dass Tanks für bestimmte Stoffe nicht aus Aluminium oder Aluminiumlegierungen bestehen dürfen.
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- Rn. 213 300: Neue Vorschriften, dass die Auslaufrohre der Tanks durch Blindflansche oder gleich wirksame Einrichtungen abschließbar sein müssen.
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- Rn. 213 302: Neue Vorschriften für die Sicherheitsventile, einschließlich der Anzahl, Öffnungsdruk und Bauart.
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- Rn. 213 304: Neue Vorschriften für wärmeisolierende Schutzeinrichtungen, insbesondere für Tanks für verflüssigte Gase.
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- Liste II, Klasse VII, Ziffer 46 a): Die Stoffbezeichnung in Spalte 3 wird geändert in 'Acetylcyclohexansulfonylperoxid mit 78 bis 82 % Acetylcyclohexansulfonylperoxid und 12 bis 16 % Wasser'.
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- § 212 199: Neue Definitionen für Druckbegriffe
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- § 212 200: Neue Vorschriften für Material und Bauweise von Tanks
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- § 212 201: Neue Anforderungen an die Haltbarkeit von Tanks
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- § 212 202: Neue Vorschriften für die Bemessung von Tanks
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- § 212 203: Neue Faktoren für die Bemessung von Tanks
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- § 212 204: Neue Vorschriften für zusätzlichen Schutz von Tankcontainern
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- § 212 205: Neue Vorschriften für die Spannung und Temperatur bei der Bemessung von Tanks
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- § 212 206: Neue Vorschriften für die Elektrische Erdung von Tanks
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- § 212 207: Neue Vorschriften für die Kräfteaufnahme und Wanddicke von Tankcontainern
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- § 212 208: Neue Vorschriften für die Befestigung von Tankcontainern
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- § 212 300: Neue Vorschriften für die Ausrüstung von Tanks
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- § 212 301: Neue Vorschriften für Tanks mit Untenentleerung
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- § 212 302: Neue Vorschriften für die Innensichtung von Tanks
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- § 212 303: Neue Vorschriften für Lüftung und Sicherung von Tanks
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- § 212 304: Neue Vorschriften für Sicherheitsventile bei bestimmten Flüssigkeiten
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- § 212 305: Neue Vorschriften für Sicherheitsventile bei bestimmten Flüssigkeiten
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- § 212 306: Neue Vorschriften für Tanks aus Aluminium
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- § 4 Abs. 2 Satz 1: Neue Vorschriften für das Begleitpapier, insbesondere für das Nettogewicht
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- § 5 Abs. 3 Satz 1: Neue Vorschriften für die Übermittlung von Unfallmerkblättern
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- § 5 Abs. 4 Satz 2: Neue Vorschriften für die Befolgung von Weisungen
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- § 5 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Mitführung von Unfallmerkblättern
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- § 5 Abs. 6: Neue Vorschriften für die Anwendung der Vorschriften je nach Güterklasse und Menge
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- § 5 Abs. 7 bis 9: Einführung neuer Absätze zur Mitführung von Unfallmerkblättern
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- § 6 Abs. 1 Sätze 1 und 2: Neue Vorschriften für die besondere Zulassung von Beförderungseinheiten und Tankfahrzeugen
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- § 6 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Geltungsdauer der besonderen Zulassung
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- § 6 Abs. 4: Einführung neuer Vorschriften für die wiederkehrende Prüfung der elektrischen Ausrüstung
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- § 6 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Hauptuntersuchung von Fahrzeugen
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- § 7 Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschriften für die Beförderung in Tankcontainern, Aufsetztanks und Gefäßbatterien
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- § 7 Abs. 3 Satz 2: Neue Vorschriften für die Beförderung in Tankcontainern
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- § 7 Abs. 5: Verlängerung der Gültigkeitsdauer von ein Jahr auf drei Jahre
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- § 8 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Warntafeln
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- § 8 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Ausrüstung von Fahrzeugen mit Warntafeln
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- § 8 Abs. 5 bis 8: Einführung neuer Vorschriften für die Kennzeichnung von Tankfahrzeugen
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- § 8 Abs. 9: Neue Vorschriften für das Verdecken und Entfernen von Warntafeln
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- § 8 Abs. 11: Anpassung der Kennzeichnungsnummern
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- § 10 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Erteilung von Erlaubnissen
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- § 10 Abs. 3 Nr. 1: Neue Vorschriften für die Untersuchungen von Tanks
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- § 10 Abs. 3 Nr. 3: Neue Vorschriften für die Untersuchungen von Fahrzeugen und Besichtigungen von Tanks
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- § 10 Abs. 4 Satz 3: Streichung der Vorschriften für kleine Flüssigkeitsbehälter
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- § 11 Abs. 2 Nr. 1: Erweiterung der Vorschriften für Ausnahmen
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- § 11 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Ausnahmeregelung bei Kampfmittelbeseitigung
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- § 12: Neue Vorschriften für Ordnungswidrigkeiten
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- § 14: Neue Vorschriften für die Übergangsfristen für Tankcontainer und andere Gefäße
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- § 8 Abs. 8: Abweichende Regelung für die Kennzeichnungsnummern auf Warntafeln bis zum 31. Dezember 1980
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- § 18 Abs. 4: Streichung des Absatzes
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- Anlage A, Randnummer 2000 (2): Neufassung des Anfangs des zweiten Satzes
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- Anlage A, Randnummer 2001 (3): Hinzufügung von Fußnoten
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- Anlage A, Randnummer 2003 (3): Hinzufügung von Anhang A. 3
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- Anlage A, Randnummer 2004: Änderung der Angaben zur Klasse VII in der Spalte Verpackung
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- Anlage A, Randnummer 2019 (1): Streichung der Angaben für geschlossene Ladungen
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- Anlage A, Randnummer 2039 (2): Kursivdruck für bestimmte Angaben
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- Anlage A, Randnummer 2039 (3): Ersetzung von 'Beförderungspapier' durch 'Begleitpapier'
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- Anlage A, Randnummer 2069 (1), 2070 (1), 2105 (1): Druckfehlerberichtigung: Änderung des Absatzes 16 in 13
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- Anlage A, Randnummer 2075: Druckfehlerberichtigung: Ersetzung von 'oder' durch 'und'
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- Anlage A, Randnummer 2077 (2): Kursivdruck für bestimmte Angaben
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- Anlage A, Randnummer 2100 (2) f): Hinzufügung von Antragsrichtlinie für militärische Verwendung
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- Anlage A, Randnummer 2131 Ziffer 18 Bern. 1: Hinzufügung von 'sowie 15 A. und 15 B.'
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- Anlage A, Randnummer 2150 (2): Streichung der Zeile mit 'Fluorwasserstoff'
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- Anlage A, Randnummer 2152 (2): Hinzufügung von 'in Glasdruckflaschen/ 1,5 kg, 1,5 kg /'
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- Anlage A, Randnummer 2156 (2): Streichung der Angaben 'von ... (Bezeichnung des Staates)'
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- Anlage A, Randnummer 2186 (1): Änderung der Zahl 500 in 450
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- Anlage A, Randnummer 2201: Streichung der doppelt gedruckten Ziffern 4 und 5
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- Anlage A, Randnummer 2307: Änderung der Angaben in Absatz 1 und Hinzufügung von 'außerdem' in Absatz 2
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- Anlage A, Randnummer 2344 (1): Druckfehlerberichtigung: Streichung des Absatzes (1)
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- Anlage A, Randnummer 2401 Ziffer 22: Druckfehlerberichtigung: Änderung von 'Ziffern 21 bis 23' in 'Ziffern 21 oder 23'
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- Anlage A, Randnummer 2403 (1) c): Druckfehlerberichtigung: Ersetzung von 'Beförderungspapier' durch 'Begleitpapier'
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- Anlage A, Randnummer 2409 (5) b): Streichung von 'mit Fondieren versehene' und Ersetzung von 'hartgelötet' durch 'hartgelötet oder gefalzt'
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- Anlage A, Randnummer 2412 (6) a) und 2423 (1) a): Druckfehlerberichtigung: Hinzufügung von 'Glas' vor 'Porzellan'
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- Anlage A, Randnummer 2429 b) 1.: Druckfehlerberichtigung: Änderung von 'Einberufung' in 'Einbettung'
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- Anlage A, Randnummer 2457 (1): Druckfehlerberichtigung: Änderung von '0,5 mCi' in '5 mCi' und 'Rn. 2456 (1)' in 'Rn. 2456 (1) a)'
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- Anlage A, Randnummer 2501 Ziffer 15 a): Änderung der Stoffbezeichnung in '(Hydrogenfluoride)'
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- Anlage A, Randnummer 2510 (2) b): Änderung der Zahl 1250 in 450
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- Anlage A, Randnummer 2514 (3): Hinzufügung von 'Kaliumhydroxid'
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- Anlage A, Randnummer 2517 (2): Druckfehlerberichtigung: Änderung von 'f)' in 'd)' und 'Druck von 1 kg/cm 2' in 'Druck unter Wasser von 0,2 kg/cm2'
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- Anlage A, Klasse VII: Neufassung der Klasse VII mit detaillierten Vorschriften für organische Peroxide
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- Anlage B, Indexverzeichnis: Änderungen an den Angaben zu den Anhängen B. 1, B. 1 b, B. 4, B. 5
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- Randnummer 10 003 (2): Einfügung von Angaben in der Zeile 'alle' und Hinzufügen einer neuen Zeile 'III b'
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- Randnummer 10 003 (3): Einfügung von Randnummer 10 351 in der Zeile 'alle'
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- Randnummer 10 100 (2): Einfügung von zusätzlichen Bedingungen und Streichung von 'je Klasse'
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- Randnummer 10 102 (1): Ersetzen von Begriffen und Streichung von Begriffsbestimmungen
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- Randnummer 10 102 (2): Änderung der Anwendungsbereiche der Vorschriften
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- Randnummer 10 118: Neue Fassung der Bemerkung
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- Randnummer 10 121 (2): Ersetzen von Begriffen
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- Randnummer 10 127: Neue Fassung der Absätze 1 und 2, Einfügung von Absätzen 3 und 4
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- Randnummer 10 240 (1): Einfügung von 'und Zugfahrzeug'
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- Randnummer 10 260: Neue Fassung des Absatzes 2
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- Randnummer 10 300-10 352: Änderung der Randnummerbereiche
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- Randnummer 10 351: Neue Randnummer mit Vorschriften für den Trennschalter
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- Randnummer 10 352: Leernummer am Seitenrand
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- Randnummer 11 105 (2): Änderung in Buchstabe a und Hinzufügen von Buchstabe f
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- Randnummer 11 106: Änderung in Absatz 3 b) und Hinzufügen von Absatz 6
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- Randnummer 11 240: Einfügung von 'und Zugfahrzeug'
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- Randnummer 14 104: Neue Fassung des Textes
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- Randnummer 14 121: Ersetzen von Begriffen und Hinzufügen von Absatz 3
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- Randnummer 14 127: Ersetzen von Begriffen
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- Randnummer 14 128: Neue Fassung des Absatzes 1 und Hinzufügen von Absatz 2
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- Randnummer 14 240: Einfügung von 'und Zugfahrzeug'
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- Randnummer 14 400: Streichung der Randnummer und Anpassung der folgenden Nummern
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- Randnummer 15 121: Neue Fassung der Absätze 1 und 2
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- Randnummer 15 122-15 126: Änderung der Randnummerbereiche
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- Randnummer 15 127: Streichung der Randnummer
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- Randnummer 15 128: Neue Fassung des Absatzes 1 und Hinzufügen von Absatz 2
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- Randnummer 21 111 (2): Ersetzen von Begriffen
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- Randnummer 21 121: Neue Fassung der Absätze 1 und 2
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- Randnummer 21 128: Neue Fassung des Absatzes 1 und Hinzufügen von Absatz 2
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- Randnummer 31 121: Neue Fassung der Absätze 1 und 2
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- Randnummer 31 127: Ersetzen von Begriffen
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- Randnummer 31 128: Neue Fassung des Absatzes 1 und Hinzufügen von Absatz 2
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- Randnummer 31 251: Änderung der Angaben
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- Randnummer 32 121: Neue Fassung des Absatzes 1 und Hinzufügen von Absatz 2
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- Randnummer 32 122-32 170: Änderung der Randnummerbereiche
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- Randnummer 32 128: Neue Randnummer
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- Randnummer 32 129-32 170: Fortsetzung der Reihenfolge
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- Randnummer 32 400: Einfügung von 'und in Tankcontainern'
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- Randnummer 33 121: Neue Fassung der Absätze 1 und 2
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- Randnummer 33 122-33 126: Änderung der Randnummerbereiche
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- Randnummer 33 127: Streichung der Randnummer
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- § 86 Abs. 1: Ersetzt 'Leere Tanks' durch 'Leere festverbundene Tanks und leere Aufsetztanks'
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- § 86 Abs. 2: Neuer Wortlaut für die Zulassung leerer Tanks
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- § 86 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes für Tankcontainer
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- § 87 Abs. 1: Neuer Wortlaut für die Beförderung bestimmter Stoffe in Tanks
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- § 87 Abs. 2: Änderung des Schlusses des Absatzes 2
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- § 87 Abs. 3: Neuer Wortlaut für die Beförderung bestimmter Stoffe in Tankcontainern
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- § 88 Abs. 1: Streichung des Absatzes 1
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||||
- § 88 Abs. 2: Streichung der Nummer (2)
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||||
- § 89 Abs. 1: Neuer Wortlaut am Anfang des Absatzes 1
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- § 89 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes 2
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- § 89 Abs. 3: Neue Nummer und Anfang des Absatzes 3
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- § 90: Einfügung von 'und Zugfahrzeug' nach 'Lastkraftwagen'
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- § 91: Neuer Wortlaut für die Vorschriften der Rn. 220 000
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- § 93 Abs. 1: Neuer Wortlaut am Ende des Absatzes 1
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- § 93 Abs. 2: Neuer Wortlaut für die Beförderung bestimmter Stoffe in Tankcontainern
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- § 94: Änderung der Randnummern 51 122-51 126 in 51122-51127
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- § 95: Streichung der Randnummer 51 127
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||||
- § 96 Abs. 1: Neuer Wortlaut am Anfang des Absatzes 1
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- § 96 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes 2
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- § 96 Abs. 3: Neue Nummer und Anfang des Absatzes 3
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- § 97: Einfügung von 'und Brompentafluorid' nach 'Bromtrifluorid'
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- § 98: Einfügung von 'und Zugfahrzeug' nach 'Lastkraftwagen'
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- § 99: Änderung der Stoffe in der Randnummer 51 251
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- § 100 Abs. 1: Neuer Wortlaut für die Verladung bestimmter Stoffe
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- § 101: Neuer Wortlaut für die Beförderung bestimmter Stoffe in Tanks und Tankcontainern
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- § 102: Änderung der Randnummern 71122-71126 in 71122-71127
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- § 103: Streichung der Randnummer 71 127
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- § 104: Neuer Wortlaut für die Beförderung leerer Tanks und Tankcontainern
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- § 105 Abs. 1: Neuer Wortlaut für die Anwendung der Vorschriften bei bestimmten Stoffen
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- § 106 Abs. 1: Neuer Wortlaut für die Versendung bestimmter Stoffe
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- § 106 Abs. 2: Neuer Wortlaut für die Kühlmittelmenge bei bestimmten Stoffen
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||||
- § 107: Neuer Wortlaut für die Höchstmengen bestimmter Stoffe in einer Beförderungseinheit
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- § 108: Neuer Wortlaut am Anfang des ersten Satzes
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||||
- § 109: Änderung der Randnummern 81404-209999 in 81400-199999
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- § 110: Einfügung einer neuen Randnummer vor Anhang B. 1
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- § 111: Fortsetzung der Reihenfolge der Randnummern
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- § 112: Neuer Wortlaut für die Überschrift des Anhangs B. 1
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- § 113: Streichung der Bemerkungen unter der Überschrift des Anhangs B. 1
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- § 114: Ersetzung von 'abnehmbaren Großtanks' durch 'Tankcontainern, Aufsetztanks und Gefäßbatterien'
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- § 115: Streichung von 'Große Flüssigkeitsbehälter (-container) und'
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- § 116: Einfügung eines neuen Unterabsatzes f
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- § 117: Ersetzung von 'Abnehmbare Großtanks' durch 'Gefäßbatterien und Aufsetztanks'
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- § 118: Änderung der Randnummern 210 711-219 999 in 210 711-212 099
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- § 119: Einfügung eines neuen Anhangs B. 1 b
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- § 14 Abs. 1 bis 3: Ubergangsbestimmungen werden angepasst
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- 214 700: Füllungsgrade für luftdicht verschlossene Tanks für Flüssigkeiten mit hohem Dampfdruck werden angepasst
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- 214 701: Vorschriften für die Beförderung von Acetaldehyd in Tanks aus Aluminium werden angepasst
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- 214 702: Vorschriften für die Beförderung von bestimmten Leichtdestillaten und Kohlenwasserstoffen während der kalten Jahreszeit werden angepasst
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- 214 703: Vorschriften für die Beförderung von Schwefelkohlenstoff in Tanks werden angepasst
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- 215 200: Vorschriften für die Beförderung von Siliciumchloroform und Phosphor in Tanks werden angepasst
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- 215 300: Vorschriften für die Ausrüstung von Tanks für die Beförderung von Stoffen der Rn. 2181 Ziffer 1 a) werden angepasst
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- 215 301: Vorschriften für die Ausrüstung von Tanks für die Beförderung von weißem oder gelbem Phosphor werden angepasst
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- 215 302: Vorschriften für die Ausrüstung von Tanks für die Beförderung von Schwefel und Naphthalin werden angepasst
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- 215 500: Vorschriften für die Prüfung von Tanks für die Beförderung von Siliciumchloroform, Phosphor, Schwefel und Naphthalin werden angepasst
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- 215 700: Vorschriften für den Betrieb von Tanks für die Beförderung von Stoffen der Rn. 2181 Ziffer 1 a) werden angepasst
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- 215 701: Vorschriften für den Füllungsgrad von Siliciumchloroform in Tanks werden angepasst
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- 215 702: Vorschriften für die Beförderung von weißem oder gelbem Phosphor mit Wasser oder Stickstoff als Schutzmittel werden angepasst
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- 215 703: Vorschriften für den Füllungsgrad von Schwefel in Tanks werden angepasst
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- 215 704: Vorschriften für die Aufgabe von Tanks, die Phosphor enthalten haben, werden angepasst
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- 216 200: Vorschriften für die Beförderung von wässrigen Lösungen von Wasserstoffperoxid und flüssigen organischen Peroxiden in Tanks werden angepasst
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- 216 300: Vorschriften für die Ausrüstung von Tanks für die Beförderung von wässrigen Lösungen von Wasserstoffperoxid mit mehr als 70 % Wasserstoffperoxid werden angepasst
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- 216 301: Vorschriften für die Ausrüstung von Tanks für die Beförderung von wässrigen Lösungen von Wasserstoffperoxid mit mehr als 60 %, aber höchstens 70 % Wasserstoffperoxid und von Wasserstoffperoxid der Rn. 2371 Ziffer 1 werden angepasst
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- 216 302: Vorschriften für die Ausrüstung von Tanks für die Beförderung von flüssigen organischen Peroxiden werden angepasst
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- 216 303: Vorschriften für die Ausrüstung von Tanks für die Beförderung von flüssigen organischen Peroxiden mit Sonnenschutz werden angepasst
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- 216 500: Vorschriften für die Prüfung von Tanks für die Beförderung von Wasserstoffperoxid und dessen wässrigen Lösungen sowie von flüssigen organischen Peroxiden werden angepasst
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- 216 700: Vorschriften für den Betrieb von Tanks für die Beförderung von Wasserstoffperoxid und dessen wässrigen Lösungen werden angepasst
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- 216 701: Vorschriften für den Füllungsgrad von flüssigen Stoffen der Rn. 2371 Ziffern 1 bis 3 und flüssigen organischen Peroxiden in Tanks werden angepasst
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- 217 200: Vorschriften für die Beförderung von giftigen Stoffen in Tanks werden angepasst
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- 217 201: Vorschriften für die Beförderung von Stoffen der Rn. 41121 (3) in Tanks werden angepasst
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- 217 300: Vorschriften für die Ausrüstung von Tanks für die Beförderung von Stoffen der Rn. 41121 (3) werden angepasst
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- 217 500: Vorschriften für die Prüfung von Tanks für die Beförderung von giftigen Stoffen werden angepasst
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- 217 700: Vorschriften für den Füllungsgrad von giftigen Stoffen in Tanks werden angepasst
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- 217 701: Vorschriften für den Füllungsgrad von wässrigen Lösungen von Aethylenimin und Stoffen der Rn. 2401 Ziffer 14 in Tanks werden angepasst
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- 218 200: Vorschriften für die Beförderung von Fluorwasserstoff und Brom in Tanks werden angepasst
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- 218 201: Vorschriften für die Beförderung von Stoffen der Ziffern 1 a), 1 b), 2 a), 2 b), 6 a), 6 c), 7, 8, 9, 21 a) und 23 in Tanks werden angepasst
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- 218 202: Vorschriften für die Beförderung von Stoffen der Rn. 51121 (2) in Tanks werden angepasst
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- 218 203: Vorschriften für die Beförderung von wässrigen Lösungen von Wasserstoffperoxid in Tanks werden angepasst
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- 218 300: Vorschriften für die Ausrüstung von Tanks für die Beförderung von Flußsäure, Fluorwasserstoff und Brom werden angepasst
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- 218 301: Vorschriften für die Ausrüstung von Tanks für die Beförderung von stabilisiertem Schwefelsäureanhydrid werden angepasst
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- 218 302: Vorschriften für die Ausrüstung von Tanks für die Beförderung von Hypochloritlösungen und wässrigen Lösungen von Wasserstoffperoxid werden angepasst
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## Wortlaut
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@@ -2,3 +2,4 @@
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- **1973-05-18** · BGBl. 1973 I S. 449 — Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (GefahrgutVStr)
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- **1973-06-27** · BGBl. 1973 I S. 617 — Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (AusnahmeV zur GefahrgutVStr)
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||||
- **1976-07-31** · BGBl. 1976 I S. 1950 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
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@@ -1,22 +1,237 @@
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# Stellen dieser Station
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- Anhang: Einführung von Sondergenehmigungen für spezifische Stoffe und Verpackungen
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- Anhang 3: Neue Sondergenehmigungen für verschiedene gefährliche Güter hinzugefügt
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- § 1, 2 und 4: Erlaubnis für abweichende Beförderung von gefährlichen Gütern unter bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen
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- Anhang A, Randnummer 2019 Abs. 1: Abweichende Kennzeichnung von Versandstücken innerhalb von Seehafenstädten
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- Anhang A, Randnummer 3900 Abs. 3: Abweichende Gefahrzettel erlaubt, die nicht den Bedingungen entsprechen oder zusätzliche Angaben enthalten
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- Anhang A, Randnummer 2307 Abs. 1 Satz 1: Abweichende Kennzeichnung von Versandstücken mit Stoffen der Klasse IIIa
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- Anhang A, Randnummer 2524 Abs. 1 Satz 2: Abweichende Kennzeichnung von Versandstücken mit flüssigen Stoffen der Klasse V
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- Anhang A, Randnummer 2700 und 2701: Abweichende Beförderung von spezifischen organischen Peroxiden der Klasse VII unter bestimmten Bedingungen
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- Anhang B, Randnummer 10260: Abweichende Warnleuchten erlaubt bis zum 31. Dezember 1973
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||||
- Rn 14: Einschränkung der maximalen Versandstückgewichte für bestimmte Stoffe
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- Rn 24 (1) b) 1.: Besondere Verpackungsvorschriften für Nitrozellulose-Schwarzpulver (NSP)
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- Rn 501 Ziffer 37a): Verpackungsvorschriften für flüssige Reinigungsmittele
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- Rn 501 Ziffer 37b): Verpackungsvorschriften für flüssige Reinigungsmittele
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- Rn 502 (5): Verpackungsvorschriften für flüssige Reinigungsmittele
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- Rn 520 (1): Verpackungsvorschriften für flüssige Reinigungsmittele
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- Rn 303 (6): Einschränkung der maximalen Versandstückgewichte für bestimmte Stoffe
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||||
- Rn 109 (1) r): Beförderungsvorschriften für Vogelschreck-Patronen
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||||
- Rn 109 (2) b): Beförderungsvorschriften für Vogelschreck-Patronen
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- Rn 109 (4): Beförderungsvorschriften für Vogelschreck-Patronen
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||||
- Rn 27 (1) b): Eisenbahnbeförderungsvorschriften für Sprengstoffe
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||||
- § 2701 a: Neue Vorschriften für die Beförderung bestimmter Stoffe der Gruppe A in geringen Mengen
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||||
- § 2703 (1) bis (12): Änderungen an den Verpackungsvorschriften für Stoffe der Gruppe A
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||||
- § 2708 (1) und (2): Änderungen an den Verpackungsvorschriften für Stoffe der Gruppen D und F
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||||
- § 2710 (1) bis (6): Änderungen an den Verpackungsvorschriften für Stoffe der Gruppe E
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||||
- § 2711: Änderungen an den Verpackungsvorschriften für Mischungen der Stoffe der Gruppe A und E
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||||
- § 2714 (1) bis (4): Änderungen an den Aufschriften und Gefahrenzeichen auf Versandstücken
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||||
- Randnummer 3112: Neue Vorschriften für die Prüfung der chemischen Beständigkeit von organischen Peroxiden
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||||
- Randnummer 3152/1: Neue Vorschriften für die wärmeisolierende Warmlagerung von organischen Peroxiden
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||||
- Randnummer 3154 d) (5): Änderung der Vorschriften für die Explosivität von organischen Peroxiden
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||||
- Randnummer 3155 b) (7): Ergänzung der Vorschriften für die Schlagempfindlichkeit von organischen Peroxiden
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||||
- Randnummer 3156 b) (6): Ergänzung der Vorschriften für die Reibempfindlichkeit von organischen Peroxiden
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||||
- Randnummer 3159: Neue Vorschriften für die Prüfung der Detonations- oder Deflagrationsfähigkeit von organischen Peroxiden
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||||
- Randnummer 3501: Ergänzung der Vorschriften für die Anerkennung von Prüfergebnissen
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- Randnummer 3503: Ersetzung von „-
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- Randnummer 3600: Änderung der Gruppierung von Silber-110
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- Randnummer 3900: Änderungen in den Vorschriften für Gefahrzettel
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- Randnummer 3902: Neue Vorschriften für die Nummernangabe auf Gefahrzetteln
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||||
- Anhang A. 9: Neue Darstellung des Gefahrzettels Nr. 4 A
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||||
- § 4 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Beförderung von verflüssigten Gasen in Tankcontainern
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- § 5: Neue Vorschriften für die Prüfungen von Tanks für die Beförderung von Gasen
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- § 6: Neue Vorschriften für die Kennzeichnung von Tanks
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- § 7: Neue Vorschriften für den Betrieb von Tanks
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||||
- § 8: Neue Ubergangsbestimmungen
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||||
- Randnummer 220 000 (2) b): Änderung der Vorschriften für elektrische Sammler
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||||
- Randnummer 220 002 b): Streichung der Vorschriften für Ammoniak (Ziffer 5)
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||||
- Anhang B. 4: Änderung der Leernummern von 240 011-279 999 zu 240 011-249 999
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||||
- Anhang B. 5: Neuaufnahme des Anhangs B. 5 mit dem Verzeichnis der Stoffe, bei deren Beförderung in Tankfahrzeugen Kennzeichnungsnummern angegeben werden müssen
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||||
- § 433 Abs. 1: Tankcontainer unterliegen der Baumusterzulassungspflicht, die Baumusterzulassung kann widerruflich, inhaltlich beschränkt, befristet oder unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden.
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||||
- Rn. 212 400: Neue Vorschriften für die Baumusterzulassung von Tankcontainern, einschließlich der Prüfung und Zulassung.
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||||
- Rn. 212 500: Neue Vorschriften für die Prüfungen von Tanks und ihren Ausrüstungsteilen, einschließlich der Druckprüfungen.
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||||
- Rn. 212 600: Neue Vorschriften für die Kennzeichnung von Tanks, einschließlich der Angaben auf dem Schild.
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||||
- Rn. 212 700: Neue Vorschriften für die Befestigung von Tankcontainern auf dem Fahrzeug, um sie vor Stößen und Überrollen zu schützen.
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||||
- Rn. 212 702: Neue Vorschriften für die maximalen Füllungsgrade von Tanks für die Beförderung von flüssigen Stoffen.
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||||
- Rn. 213 200: Neue Vorschriften, dass Tanks für bestimmte Stoffe nicht aus Aluminium oder Aluminiumlegierungen bestehen dürfen.
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||||
- Rn. 213 300: Neue Vorschriften, dass die Auslaufrohre der Tanks durch Blindflansche oder gleich wirksame Einrichtungen abschließbar sein müssen.
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||||
- Rn. 213 302: Neue Vorschriften für die Sicherheitsventile, einschließlich der Anzahl, Öffnungsdruk und Bauart.
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||||
- Rn. 213 304: Neue Vorschriften für wärmeisolierende Schutzeinrichtungen, insbesondere für Tanks für verflüssigte Gase.
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||||
- Liste II, Klasse VII, Ziffer 46 a): Die Stoffbezeichnung in Spalte 3 wird geändert in 'Acetylcyclohexansulfonylperoxid mit 78 bis 82 % Acetylcyclohexansulfonylperoxid und 12 bis 16 % Wasser'.
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||||
- § 212 199: Neue Definitionen für Druckbegriffe
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||||
- § 212 200: Neue Vorschriften für Material und Bauweise von Tanks
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- § 212 201: Neue Anforderungen an die Haltbarkeit von Tanks
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- § 212 202: Neue Vorschriften für die Bemessung von Tanks
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||||
- § 212 203: Neue Faktoren für die Bemessung von Tanks
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||||
- § 212 204: Neue Vorschriften für zusätzlichen Schutz von Tankcontainern
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||||
- § 212 205: Neue Vorschriften für die Spannung und Temperatur bei der Bemessung von Tanks
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||||
- § 212 206: Neue Vorschriften für die Elektrische Erdung von Tanks
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||||
- § 212 207: Neue Vorschriften für die Kräfteaufnahme und Wanddicke von Tankcontainern
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||||
- § 212 208: Neue Vorschriften für die Befestigung von Tankcontainern
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||||
- § 212 300: Neue Vorschriften für die Ausrüstung von Tanks
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- § 212 301: Neue Vorschriften für Tanks mit Untenentleerung
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- § 212 302: Neue Vorschriften für die Innensichtung von Tanks
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- § 212 303: Neue Vorschriften für Lüftung und Sicherung von Tanks
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||||
- § 212 304: Neue Vorschriften für Sicherheitsventile bei bestimmten Flüssigkeiten
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||||
- § 212 305: Neue Vorschriften für Sicherheitsventile bei bestimmten Flüssigkeiten
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||||
- § 212 306: Neue Vorschriften für Tanks aus Aluminium
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||||
- § 4 Abs. 2 Satz 1: Neue Vorschriften für das Begleitpapier, insbesondere für das Nettogewicht
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||||
- § 5 Abs. 3 Satz 1: Neue Vorschriften für die Übermittlung von Unfallmerkblättern
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||||
- § 5 Abs. 4 Satz 2: Neue Vorschriften für die Befolgung von Weisungen
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||||
- § 5 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Mitführung von Unfallmerkblättern
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||||
- § 5 Abs. 6: Neue Vorschriften für die Anwendung der Vorschriften je nach Güterklasse und Menge
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||||
- § 5 Abs. 7 bis 9: Einführung neuer Absätze zur Mitführung von Unfallmerkblättern
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||||
- § 6 Abs. 1 Sätze 1 und 2: Neue Vorschriften für die besondere Zulassung von Beförderungseinheiten und Tankfahrzeugen
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||||
- § 6 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Geltungsdauer der besonderen Zulassung
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||||
- § 6 Abs. 4: Einführung neuer Vorschriften für die wiederkehrende Prüfung der elektrischen Ausrüstung
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||||
- § 6 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Hauptuntersuchung von Fahrzeugen
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||||
- § 7 Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschriften für die Beförderung in Tankcontainern, Aufsetztanks und Gefäßbatterien
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||||
- § 7 Abs. 3 Satz 2: Neue Vorschriften für die Beförderung in Tankcontainern
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||||
- § 7 Abs. 5: Verlängerung der Gültigkeitsdauer von ein Jahr auf drei Jahre
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||||
- § 8 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Warntafeln
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- § 8 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Ausrüstung von Fahrzeugen mit Warntafeln
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||||
- § 8 Abs. 5 bis 8: Einführung neuer Vorschriften für die Kennzeichnung von Tankfahrzeugen
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||||
- § 8 Abs. 9: Neue Vorschriften für das Verdecken und Entfernen von Warntafeln
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||||
- § 8 Abs. 11: Anpassung der Kennzeichnungsnummern
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||||
- § 10 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Erteilung von Erlaubnissen
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||||
- § 10 Abs. 3 Nr. 1: Neue Vorschriften für die Untersuchungen von Tanks
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||||
- § 10 Abs. 3 Nr. 3: Neue Vorschriften für die Untersuchungen von Fahrzeugen und Besichtigungen von Tanks
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||||
- § 10 Abs. 4 Satz 3: Streichung der Vorschriften für kleine Flüssigkeitsbehälter
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||||
- § 11 Abs. 2 Nr. 1: Erweiterung der Vorschriften für Ausnahmen
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||||
- § 11 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Ausnahmeregelung bei Kampfmittelbeseitigung
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||||
- § 12: Neue Vorschriften für Ordnungswidrigkeiten
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||||
- § 14: Neue Vorschriften für die Übergangsfristen für Tankcontainer und andere Gefäße
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||||
- § 8 Abs. 8: Abweichende Regelung für die Kennzeichnungsnummern auf Warntafeln bis zum 31. Dezember 1980
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||||
- § 18 Abs. 4: Streichung des Absatzes
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||||
- Anlage A, Randnummer 2000 (2): Neufassung des Anfangs des zweiten Satzes
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- Anlage A, Randnummer 2001 (3): Hinzufügung von Fußnoten
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- Anlage A, Randnummer 2003 (3): Hinzufügung von Anhang A. 3
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- Anlage A, Randnummer 2004: Änderung der Angaben zur Klasse VII in der Spalte Verpackung
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- Anlage A, Randnummer 2019 (1): Streichung der Angaben für geschlossene Ladungen
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- Anlage A, Randnummer 2039 (2): Kursivdruck für bestimmte Angaben
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- Anlage A, Randnummer 2039 (3): Ersetzung von 'Beförderungspapier' durch 'Begleitpapier'
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||||
- Anlage A, Randnummer 2069 (1), 2070 (1), 2105 (1): Druckfehlerberichtigung: Änderung des Absatzes 16 in 13
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||||
- Anlage A, Randnummer 2075: Druckfehlerberichtigung: Ersetzung von 'oder' durch 'und'
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||||
- Anlage A, Randnummer 2077 (2): Kursivdruck für bestimmte Angaben
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||||
- Anlage A, Randnummer 2100 (2) f): Hinzufügung von Antragsrichtlinie für militärische Verwendung
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||||
- Anlage A, Randnummer 2131 Ziffer 18 Bern. 1: Hinzufügung von 'sowie 15 A. und 15 B.'
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||||
- Anlage A, Randnummer 2150 (2): Streichung der Zeile mit 'Fluorwasserstoff'
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||||
- Anlage A, Randnummer 2152 (2): Hinzufügung von 'in Glasdruckflaschen/ 1,5 kg, 1,5 kg /'
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- Anlage A, Randnummer 2156 (2): Streichung der Angaben 'von ... (Bezeichnung des Staates)'
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- Anlage A, Randnummer 2186 (1): Änderung der Zahl 500 in 450
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- Anlage A, Randnummer 2201: Streichung der doppelt gedruckten Ziffern 4 und 5
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||||
- Anlage A, Randnummer 2307: Änderung der Angaben in Absatz 1 und Hinzufügung von 'außerdem' in Absatz 2
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||||
- Anlage A, Randnummer 2344 (1): Druckfehlerberichtigung: Streichung des Absatzes (1)
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||||
- Anlage A, Randnummer 2401 Ziffer 22: Druckfehlerberichtigung: Änderung von 'Ziffern 21 bis 23' in 'Ziffern 21 oder 23'
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||||
- Anlage A, Randnummer 2403 (1) c): Druckfehlerberichtigung: Ersetzung von 'Beförderungspapier' durch 'Begleitpapier'
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||||
- Anlage A, Randnummer 2409 (5) b): Streichung von 'mit Fondieren versehene' und Ersetzung von 'hartgelötet' durch 'hartgelötet oder gefalzt'
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||||
- Anlage A, Randnummer 2412 (6) a) und 2423 (1) a): Druckfehlerberichtigung: Hinzufügung von 'Glas' vor 'Porzellan'
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||||
- Anlage A, Randnummer 2429 b) 1.: Druckfehlerberichtigung: Änderung von 'Einberufung' in 'Einbettung'
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||||
- Anlage A, Randnummer 2457 (1): Druckfehlerberichtigung: Änderung von '0,5 mCi' in '5 mCi' und 'Rn. 2456 (1)' in 'Rn. 2456 (1) a)'
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||||
- Anlage A, Randnummer 2501 Ziffer 15 a): Änderung der Stoffbezeichnung in '(Hydrogenfluoride)'
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||||
- Anlage A, Randnummer 2510 (2) b): Änderung der Zahl 1250 in 450
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||||
- Anlage A, Randnummer 2514 (3): Hinzufügung von 'Kaliumhydroxid'
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||||
- Anlage A, Randnummer 2517 (2): Druckfehlerberichtigung: Änderung von 'f)' in 'd)' und 'Druck von 1 kg/cm 2' in 'Druck unter Wasser von 0,2 kg/cm2'
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||||
- Anlage A, Klasse VII: Neufassung der Klasse VII mit detaillierten Vorschriften für organische Peroxide
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||||
- Anlage B, Indexverzeichnis: Änderungen an den Angaben zu den Anhängen B. 1, B. 1 b, B. 4, B. 5
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||||
- Randnummer 10 003 (2): Einfügung von Angaben in der Zeile 'alle' und Hinzufügen einer neuen Zeile 'III b'
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- Randnummer 10 003 (3): Einfügung von Randnummer 10 351 in der Zeile 'alle'
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||||
- Randnummer 10 100 (2): Einfügung von zusätzlichen Bedingungen und Streichung von 'je Klasse'
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||||
- Randnummer 10 102 (1): Ersetzen von Begriffen und Streichung von Begriffsbestimmungen
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||||
- Randnummer 10 102 (2): Änderung der Anwendungsbereiche der Vorschriften
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||||
- Randnummer 10 118: Neue Fassung der Bemerkung
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||||
- Randnummer 10 121 (2): Ersetzen von Begriffen
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||||
- Randnummer 10 127: Neue Fassung der Absätze 1 und 2, Einfügung von Absätzen 3 und 4
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||||
- Randnummer 10 240 (1): Einfügung von 'und Zugfahrzeug'
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- Randnummer 10 260: Neue Fassung des Absatzes 2
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- Randnummer 10 300-10 352: Änderung der Randnummerbereiche
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- Randnummer 10 351: Neue Randnummer mit Vorschriften für den Trennschalter
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- Randnummer 10 352: Leernummer am Seitenrand
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- Randnummer 11 105 (2): Änderung in Buchstabe a und Hinzufügen von Buchstabe f
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- Randnummer 11 106: Änderung in Absatz 3 b) und Hinzufügen von Absatz 6
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- Randnummer 11 240: Einfügung von 'und Zugfahrzeug'
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- Randnummer 14 104: Neue Fassung des Textes
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- Randnummer 14 121: Ersetzen von Begriffen und Hinzufügen von Absatz 3
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- Randnummer 14 127: Ersetzen von Begriffen
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- Randnummer 14 128: Neue Fassung des Absatzes 1 und Hinzufügen von Absatz 2
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- Randnummer 14 240: Einfügung von 'und Zugfahrzeug'
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- Randnummer 14 400: Streichung der Randnummer und Anpassung der folgenden Nummern
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- Randnummer 15 121: Neue Fassung der Absätze 1 und 2
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- Randnummer 15 122-15 126: Änderung der Randnummerbereiche
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- Randnummer 15 127: Streichung der Randnummer
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- Randnummer 15 128: Neue Fassung des Absatzes 1 und Hinzufügen von Absatz 2
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- Randnummer 21 111 (2): Ersetzen von Begriffen
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- Randnummer 21 121: Neue Fassung der Absätze 1 und 2
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- Randnummer 21 128: Neue Fassung des Absatzes 1 und Hinzufügen von Absatz 2
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- Randnummer 31 121: Neue Fassung der Absätze 1 und 2
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- Randnummer 31 127: Ersetzen von Begriffen
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||||
- Randnummer 31 128: Neue Fassung des Absatzes 1 und Hinzufügen von Absatz 2
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- Randnummer 31 251: Änderung der Angaben
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||||
- Randnummer 32 121: Neue Fassung des Absatzes 1 und Hinzufügen von Absatz 2
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- Randnummer 32 122-32 170: Änderung der Randnummerbereiche
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- Randnummer 32 128: Neue Randnummer
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- Randnummer 32 129-32 170: Fortsetzung der Reihenfolge
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- Randnummer 32 400: Einfügung von 'und in Tankcontainern'
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- Randnummer 33 121: Neue Fassung der Absätze 1 und 2
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- Randnummer 33 122-33 126: Änderung der Randnummerbereiche
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- Randnummer 33 127: Streichung der Randnummer
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||||
- § 86 Abs. 1: Ersetzt 'Leere Tanks' durch 'Leere festverbundene Tanks und leere Aufsetztanks'
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- § 86 Abs. 2: Neuer Wortlaut für die Zulassung leerer Tanks
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- § 86 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes für Tankcontainer
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||||
- § 87 Abs. 1: Neuer Wortlaut für die Beförderung bestimmter Stoffe in Tanks
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||||
- § 87 Abs. 2: Änderung des Schlusses des Absatzes 2
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- § 87 Abs. 3: Neuer Wortlaut für die Beförderung bestimmter Stoffe in Tankcontainern
|
||||
- § 88 Abs. 1: Streichung des Absatzes 1
|
||||
- § 88 Abs. 2: Streichung der Nummer (2)
|
||||
- § 89 Abs. 1: Neuer Wortlaut am Anfang des Absatzes 1
|
||||
- § 89 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes 2
|
||||
- § 89 Abs. 3: Neue Nummer und Anfang des Absatzes 3
|
||||
- § 90: Einfügung von 'und Zugfahrzeug' nach 'Lastkraftwagen'
|
||||
- § 91: Neuer Wortlaut für die Vorschriften der Rn. 220 000
|
||||
- § 93 Abs. 1: Neuer Wortlaut am Ende des Absatzes 1
|
||||
- § 93 Abs. 2: Neuer Wortlaut für die Beförderung bestimmter Stoffe in Tankcontainern
|
||||
- § 94: Änderung der Randnummern 51 122-51 126 in 51122-51127
|
||||
- § 95: Streichung der Randnummer 51 127
|
||||
- § 96 Abs. 1: Neuer Wortlaut am Anfang des Absatzes 1
|
||||
- § 96 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes 2
|
||||
- § 96 Abs. 3: Neue Nummer und Anfang des Absatzes 3
|
||||
- § 97: Einfügung von 'und Brompentafluorid' nach 'Bromtrifluorid'
|
||||
- § 98: Einfügung von 'und Zugfahrzeug' nach 'Lastkraftwagen'
|
||||
- § 99: Änderung der Stoffe in der Randnummer 51 251
|
||||
- § 100 Abs. 1: Neuer Wortlaut für die Verladung bestimmter Stoffe
|
||||
- § 101: Neuer Wortlaut für die Beförderung bestimmter Stoffe in Tanks und Tankcontainern
|
||||
- § 102: Änderung der Randnummern 71122-71126 in 71122-71127
|
||||
- § 103: Streichung der Randnummer 71 127
|
||||
- § 104: Neuer Wortlaut für die Beförderung leerer Tanks und Tankcontainern
|
||||
- § 105 Abs. 1: Neuer Wortlaut für die Anwendung der Vorschriften bei bestimmten Stoffen
|
||||
- § 106 Abs. 1: Neuer Wortlaut für die Versendung bestimmter Stoffe
|
||||
- § 106 Abs. 2: Neuer Wortlaut für die Kühlmittelmenge bei bestimmten Stoffen
|
||||
- § 107: Neuer Wortlaut für die Höchstmengen bestimmter Stoffe in einer Beförderungseinheit
|
||||
- § 108: Neuer Wortlaut am Anfang des ersten Satzes
|
||||
- § 109: Änderung der Randnummern 81404-209999 in 81400-199999
|
||||
- § 110: Einfügung einer neuen Randnummer vor Anhang B. 1
|
||||
- § 111: Fortsetzung der Reihenfolge der Randnummern
|
||||
- § 112: Neuer Wortlaut für die Überschrift des Anhangs B. 1
|
||||
- § 113: Streichung der Bemerkungen unter der Überschrift des Anhangs B. 1
|
||||
- § 114: Ersetzung von 'abnehmbaren Großtanks' durch 'Tankcontainern, Aufsetztanks und Gefäßbatterien'
|
||||
- § 115: Streichung von 'Große Flüssigkeitsbehälter (-container) und'
|
||||
- § 116: Einfügung eines neuen Unterabsatzes f
|
||||
- § 117: Ersetzung von 'Abnehmbare Großtanks' durch 'Gefäßbatterien und Aufsetztanks'
|
||||
- § 118: Änderung der Randnummern 210 711-219 999 in 210 711-212 099
|
||||
- § 119: Einfügung eines neuen Anhangs B. 1 b
|
||||
- § 14 Abs. 1 bis 3: Ubergangsbestimmungen werden angepasst
|
||||
- 214 700: Füllungsgrade für luftdicht verschlossene Tanks für Flüssigkeiten mit hohem Dampfdruck werden angepasst
|
||||
- 214 701: Vorschriften für die Beförderung von Acetaldehyd in Tanks aus Aluminium werden angepasst
|
||||
- 214 702: Vorschriften für die Beförderung von bestimmten Leichtdestillaten und Kohlenwasserstoffen während der kalten Jahreszeit werden angepasst
|
||||
- 214 703: Vorschriften für die Beförderung von Schwefelkohlenstoff in Tanks werden angepasst
|
||||
- 215 200: Vorschriften für die Beförderung von Siliciumchloroform und Phosphor in Tanks werden angepasst
|
||||
- 215 300: Vorschriften für die Ausrüstung von Tanks für die Beförderung von Stoffen der Rn. 2181 Ziffer 1 a) werden angepasst
|
||||
- 215 301: Vorschriften für die Ausrüstung von Tanks für die Beförderung von weißem oder gelbem Phosphor werden angepasst
|
||||
- 215 302: Vorschriften für die Ausrüstung von Tanks für die Beförderung von Schwefel und Naphthalin werden angepasst
|
||||
- 215 500: Vorschriften für die Prüfung von Tanks für die Beförderung von Siliciumchloroform, Phosphor, Schwefel und Naphthalin werden angepasst
|
||||
- 215 700: Vorschriften für den Betrieb von Tanks für die Beförderung von Stoffen der Rn. 2181 Ziffer 1 a) werden angepasst
|
||||
- 215 701: Vorschriften für den Füllungsgrad von Siliciumchloroform in Tanks werden angepasst
|
||||
- 215 702: Vorschriften für die Beförderung von weißem oder gelbem Phosphor mit Wasser oder Stickstoff als Schutzmittel werden angepasst
|
||||
- 215 703: Vorschriften für den Füllungsgrad von Schwefel in Tanks werden angepasst
|
||||
- 215 704: Vorschriften für die Aufgabe von Tanks, die Phosphor enthalten haben, werden angepasst
|
||||
- 216 200: Vorschriften für die Beförderung von wässrigen Lösungen von Wasserstoffperoxid und flüssigen organischen Peroxiden in Tanks werden angepasst
|
||||
- 216 300: Vorschriften für die Ausrüstung von Tanks für die Beförderung von wässrigen Lösungen von Wasserstoffperoxid mit mehr als 70 % Wasserstoffperoxid werden angepasst
|
||||
- 216 301: Vorschriften für die Ausrüstung von Tanks für die Beförderung von wässrigen Lösungen von Wasserstoffperoxid mit mehr als 60 %, aber höchstens 70 % Wasserstoffperoxid und von Wasserstoffperoxid der Rn. 2371 Ziffer 1 werden angepasst
|
||||
- 216 302: Vorschriften für die Ausrüstung von Tanks für die Beförderung von flüssigen organischen Peroxiden werden angepasst
|
||||
- 216 303: Vorschriften für die Ausrüstung von Tanks für die Beförderung von flüssigen organischen Peroxiden mit Sonnenschutz werden angepasst
|
||||
- 216 500: Vorschriften für die Prüfung von Tanks für die Beförderung von Wasserstoffperoxid und dessen wässrigen Lösungen sowie von flüssigen organischen Peroxiden werden angepasst
|
||||
- 216 700: Vorschriften für den Betrieb von Tanks für die Beförderung von Wasserstoffperoxid und dessen wässrigen Lösungen werden angepasst
|
||||
- 216 701: Vorschriften für den Füllungsgrad von flüssigen Stoffen der Rn. 2371 Ziffern 1 bis 3 und flüssigen organischen Peroxiden in Tanks werden angepasst
|
||||
- 217 200: Vorschriften für die Beförderung von giftigen Stoffen in Tanks werden angepasst
|
||||
- 217 201: Vorschriften für die Beförderung von Stoffen der Rn. 41121 (3) in Tanks werden angepasst
|
||||
- 217 300: Vorschriften für die Ausrüstung von Tanks für die Beförderung von Stoffen der Rn. 41121 (3) werden angepasst
|
||||
- 217 500: Vorschriften für die Prüfung von Tanks für die Beförderung von giftigen Stoffen werden angepasst
|
||||
- 217 700: Vorschriften für den Füllungsgrad von giftigen Stoffen in Tanks werden angepasst
|
||||
- 217 701: Vorschriften für den Füllungsgrad von wässrigen Lösungen von Aethylenimin und Stoffen der Rn. 2401 Ziffer 14 in Tanks werden angepasst
|
||||
- 218 200: Vorschriften für die Beförderung von Fluorwasserstoff und Brom in Tanks werden angepasst
|
||||
- 218 201: Vorschriften für die Beförderung von Stoffen der Ziffern 1 a), 1 b), 2 a), 2 b), 6 a), 6 c), 7, 8, 9, 21 a) und 23 in Tanks werden angepasst
|
||||
- 218 202: Vorschriften für die Beförderung von Stoffen der Rn. 51121 (2) in Tanks werden angepasst
|
||||
- 218 203: Vorschriften für die Beförderung von wässrigen Lösungen von Wasserstoffperoxid in Tanks werden angepasst
|
||||
- 218 300: Vorschriften für die Ausrüstung von Tanks für die Beförderung von Flußsäure, Fluorwasserstoff und Brom werden angepasst
|
||||
- 218 301: Vorschriften für die Ausrüstung von Tanks für die Beförderung von stabilisiertem Schwefelsäureanhydrid werden angepasst
|
||||
- 218 302: Vorschriften für die Ausrüstung von Tanks für die Beförderung von Hypochloritlösungen und wässrigen Lösungen von Wasserstoffperoxid werden angepasst
|
||||
|
||||
13
gefahrgutvstr/§10.md
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13
gefahrgutvstr/§10.md
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||||
# § 10
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
|
||||
|
||||
§ 10 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Erteilung von Erlaubnissen
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||||
|
||||
§ 10 Abs. 3 Nr. 1: Neue Vorschriften für die Untersuchungen von Tanks
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||||
|
||||
§ 10 Abs. 3 Nr. 3: Neue Vorschriften für die Untersuchungen von Fahrzeugen und Besichtigungen von Tanks
|
||||
|
||||
§ 10 Abs. 4 Satz 3: Streichung der Vorschriften für kleine Flüssigkeitsbehälter
|
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7
gefahrgutvstr/§100.md
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7
gefahrgutvstr/§100.md
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||||
# § 100
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
|
||||
|
||||
§ 100 Abs. 1: Neuer Wortlaut für die Verladung bestimmter Stoffe
|
||||
7
gefahrgutvstr/§101.md
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gefahrgutvstr/§101.md
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||||
# § 101
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
|
||||
|
||||
§ 101: Neuer Wortlaut für die Beförderung bestimmter Stoffe in Tanks und Tankcontainern
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||||
7
gefahrgutvstr/§102.md
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gefahrgutvstr/§102.md
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||||
# § 102
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
|
||||
|
||||
§ 102: Änderung der Randnummern 71122-71126 in 71122-71127
|
||||
7
gefahrgutvstr/§103.md
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7
gefahrgutvstr/§103.md
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|
||||
# § 103
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
|
||||
|
||||
§ 103: Streichung der Randnummer 71 127
|
||||
7
gefahrgutvstr/§104.md
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gefahrgutvstr/§104.md
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||||
# § 104
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
|
||||
|
||||
§ 104: Neuer Wortlaut für die Beförderung leerer Tanks und Tankcontainern
|
||||
7
gefahrgutvstr/§105.md
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gefahrgutvstr/§105.md
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||||
# § 105
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
|
||||
|
||||
§ 105 Abs. 1: Neuer Wortlaut für die Anwendung der Vorschriften bei bestimmten Stoffen
|
||||
9
gefahrgutvstr/§106.md
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gefahrgutvstr/§106.md
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||||
# § 106
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||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
|
||||
|
||||
§ 106 Abs. 1: Neuer Wortlaut für die Versendung bestimmter Stoffe
|
||||
|
||||
§ 106 Abs. 2: Neuer Wortlaut für die Kühlmittelmenge bei bestimmten Stoffen
|
||||
7
gefahrgutvstr/§107.md
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gefahrgutvstr/§107.md
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||||
# § 107
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
|
||||
|
||||
§ 107: Neuer Wortlaut für die Höchstmengen bestimmter Stoffe in einer Beförderungseinheit
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||||
7
gefahrgutvstr/§108.md
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||||
# § 108
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
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||||
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||||
§ 108: Neuer Wortlaut am Anfang des ersten Satzes
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7
gefahrgutvstr/§109.md
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# § 109
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
|
||||
|
||||
§ 109: Änderung der Randnummern 81404-209999 in 81400-199999
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||||
9
gefahrgutvstr/§11.md
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gefahrgutvstr/§11.md
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||||
# § 11
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
|
||||
|
||||
§ 11 Abs. 2 Nr. 1: Erweiterung der Vorschriften für Ausnahmen
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||||
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||||
§ 11 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Ausnahmeregelung bei Kampfmittelbeseitigung
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7
gefahrgutvstr/§110.md
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||||
# § 110
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
|
||||
|
||||
§ 110: Einfügung einer neuen Randnummer vor Anhang B. 1
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7
gefahrgutvstr/§111.md
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gefahrgutvstr/§111.md
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||||
# § 111
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
|
||||
|
||||
§ 111: Fortsetzung der Reihenfolge der Randnummern
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||||
7
gefahrgutvstr/§112.md
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# § 112
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
|
||||
|
||||
§ 112: Neuer Wortlaut für die Überschrift des Anhangs B. 1
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||||
7
gefahrgutvstr/§113.md
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||||
# § 113
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
|
||||
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||||
§ 113: Streichung der Bemerkungen unter der Überschrift des Anhangs B. 1
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7
gefahrgutvstr/§114.md
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# § 114
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
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||||
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||||
§ 114: Ersetzung von 'abnehmbaren Großtanks' durch 'Tankcontainern, Aufsetztanks und Gefäßbatterien'
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7
gefahrgutvstr/§115.md
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# § 115
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
|
||||
|
||||
§ 115: Streichung von 'Große Flüssigkeitsbehälter (-container) und'
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||||
7
gefahrgutvstr/§116.md
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7
gefahrgutvstr/§116.md
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||||
# § 116
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
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||||
§ 116: Einfügung eines neuen Unterabsatzes f
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7
gefahrgutvstr/§117.md
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7
gefahrgutvstr/§117.md
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# § 117
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
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||||
§ 117: Ersetzung von 'Abnehmbare Großtanks' durch 'Gefäßbatterien und Aufsetztanks'
|
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7
gefahrgutvstr/§118.md
Normal file
7
gefahrgutvstr/§118.md
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@@ -0,0 +1,7 @@
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||||
# § 118
|
||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
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> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
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§ 118: Änderung der Randnummern 210 711-219 999 in 210 711-212 099
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7
gefahrgutvstr/§119.md
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7
gefahrgutvstr/§119.md
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@@ -0,0 +1,7 @@
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# § 119
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
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§ 119: Einfügung eines neuen Anhangs B. 1 b
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7
gefahrgutvstr/§12.md
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7
gefahrgutvstr/§12.md
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# § 12
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
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§ 12: Neue Vorschriften für Ordnungswidrigkeiten
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@@ -1,7 +1,9 @@
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# § 14
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1973-05-18 — Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (GefahrgutVStr)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1973 I S. 449
|
||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
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||||
|
||||
§ 14: Regelungen für die Anwendung anderer Vorschriften wie Atomgesetz, Kriegswaffengesetz, Sprengstoffgesetz und Abfallbeseitigungsgesetz
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||||
§ 14: Neue Vorschriften für die Übergangsfristen für Tankcontainer und andere Gefäße
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||||
§ 14 Abs. 1 bis 3: Ubergangsbestimmungen werden angepasst
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@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 18
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1973-05-18 — Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (GefahrgutVStr)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1973 I S. 449
|
||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
|
||||
|
||||
§ 18: Regelungen für das Inkrafttreten der Verordnung und Außerkrafttreten der alten Verordnung
|
||||
§ 18 Abs. 4: Streichung des Absatzes
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39
gefahrgutvstr/§212.md
Normal file
39
gefahrgutvstr/§212.md
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@@ -0,0 +1,39 @@
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||||
# § 212
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
|
||||
|
||||
§ 212 199: Neue Definitionen für Druckbegriffe
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||||
§ 212 200: Neue Vorschriften für Material und Bauweise von Tanks
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§ 212 201: Neue Anforderungen an die Haltbarkeit von Tanks
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||||
§ 212 202: Neue Vorschriften für die Bemessung von Tanks
|
||||
|
||||
§ 212 203: Neue Faktoren für die Bemessung von Tanks
|
||||
|
||||
§ 212 204: Neue Vorschriften für zusätzlichen Schutz von Tankcontainern
|
||||
|
||||
§ 212 205: Neue Vorschriften für die Spannung und Temperatur bei der Bemessung von Tanks
|
||||
|
||||
§ 212 206: Neue Vorschriften für die Elektrische Erdung von Tanks
|
||||
|
||||
§ 212 207: Neue Vorschriften für die Kräfteaufnahme und Wanddicke von Tankcontainern
|
||||
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||||
§ 212 208: Neue Vorschriften für die Befestigung von Tankcontainern
|
||||
|
||||
§ 212 300: Neue Vorschriften für die Ausrüstung von Tanks
|
||||
|
||||
§ 212 301: Neue Vorschriften für Tanks mit Untenentleerung
|
||||
|
||||
§ 212 302: Neue Vorschriften für die Innensichtung von Tanks
|
||||
|
||||
§ 212 303: Neue Vorschriften für Lüftung und Sicherung von Tanks
|
||||
|
||||
§ 212 304: Neue Vorschriften für Sicherheitsventile bei bestimmten Flüssigkeiten
|
||||
|
||||
§ 212 305: Neue Vorschriften für Sicherheitsventile bei bestimmten Flüssigkeiten
|
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||||
§ 212 306: Neue Vorschriften für Tanks aus Aluminium
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||||
7
gefahrgutvstr/§2701.md
Normal file
7
gefahrgutvstr/§2701.md
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@@ -0,0 +1,7 @@
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||||
# § 2701
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
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||||
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||||
§ 2701 a: Neue Vorschriften für die Beförderung bestimmter Stoffe der Gruppe A in geringen Mengen
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7
gefahrgutvstr/§2703.md
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7
gefahrgutvstr/§2703.md
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@@ -0,0 +1,7 @@
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||||
# § 2703
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
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||||
|
||||
§ 2703 (1) bis (12): Änderungen an den Verpackungsvorschriften für Stoffe der Gruppe A
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7
gefahrgutvstr/§2708.md
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7
gefahrgutvstr/§2708.md
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@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 2708
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
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||||
|
||||
§ 2708 (1) und (2): Änderungen an den Verpackungsvorschriften für Stoffe der Gruppen D und F
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7
gefahrgutvstr/§2710.md
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7
gefahrgutvstr/§2710.md
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@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 2710
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||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
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||||
|
||||
§ 2710 (1) bis (6): Änderungen an den Verpackungsvorschriften für Stoffe der Gruppe E
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7
gefahrgutvstr/§2711.md
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7
gefahrgutvstr/§2711.md
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@@ -0,0 +1,7 @@
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||||
# § 2711
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
|
||||
|
||||
§ 2711: Änderungen an den Verpackungsvorschriften für Mischungen der Stoffe der Gruppe A und E
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7
gefahrgutvstr/§2714.md
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7
gefahrgutvstr/§2714.md
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@@ -0,0 +1,7 @@
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||||
# § 2714
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
|
||||
|
||||
§ 2714 (1) bis (4): Änderungen an den Aufschriften und Gefahrenzeichen auf Versandstücken
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9
gefahrgutvstr/§4.md
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9
gefahrgutvstr/§4.md
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@@ -0,0 +1,9 @@
|
||||
# § 4
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
|
||||
|
||||
§ 4 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Beförderung von verflüssigten Gasen in Tankcontainern
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||||
|
||||
§ 4 Abs. 2 Satz 1: Neue Vorschriften für das Begleitpapier, insbesondere für das Nettogewicht
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||||
7
gefahrgutvstr/§433.md
Normal file
7
gefahrgutvstr/§433.md
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@@ -0,0 +1,7 @@
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||||
# § 433
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
|
||||
|
||||
§ 433 Abs. 1: Tankcontainer unterliegen der Baumusterzulassungspflicht, die Baumusterzulassung kann widerruflich, inhaltlich beschränkt, befristet oder unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden.
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||||
17
gefahrgutvstr/§5.md
Normal file
17
gefahrgutvstr/§5.md
Normal file
@@ -0,0 +1,17 @@
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||||
# § 5
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
|
||||
|
||||
§ 5: Neue Vorschriften für die Prüfungen von Tanks für die Beförderung von Gasen
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||||
|
||||
§ 5 Abs. 3 Satz 1: Neue Vorschriften für die Übermittlung von Unfallmerkblättern
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||||
|
||||
§ 5 Abs. 4 Satz 2: Neue Vorschriften für die Befolgung von Weisungen
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||||
|
||||
§ 5 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Mitführung von Unfallmerkblättern
|
||||
|
||||
§ 5 Abs. 6: Neue Vorschriften für die Anwendung der Vorschriften je nach Güterklasse und Menge
|
||||
|
||||
§ 5 Abs. 7 bis 9: Einführung neuer Absätze zur Mitführung von Unfallmerkblättern
|
||||
15
gefahrgutvstr/§6.md
Normal file
15
gefahrgutvstr/§6.md
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@@ -0,0 +1,15 @@
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||||
# § 6
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
|
||||
|
||||
§ 6: Neue Vorschriften für die Kennzeichnung von Tanks
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||||
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||||
§ 6 Abs. 1 Sätze 1 und 2: Neue Vorschriften für die besondere Zulassung von Beförderungseinheiten und Tankfahrzeugen
|
||||
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||||
§ 6 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Geltungsdauer der besonderen Zulassung
|
||||
|
||||
§ 6 Abs. 4: Einführung neuer Vorschriften für die wiederkehrende Prüfung der elektrischen Ausrüstung
|
||||
|
||||
§ 6 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Hauptuntersuchung von Fahrzeugen
|
||||
13
gefahrgutvstr/§7.md
Normal file
13
gefahrgutvstr/§7.md
Normal file
@@ -0,0 +1,13 @@
|
||||
# § 7
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
|
||||
|
||||
§ 7: Neue Vorschriften für den Betrieb von Tanks
|
||||
|
||||
§ 7 Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschriften für die Beförderung in Tankcontainern, Aufsetztanks und Gefäßbatterien
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||||
|
||||
§ 7 Abs. 3 Satz 2: Neue Vorschriften für die Beförderung in Tankcontainern
|
||||
|
||||
§ 7 Abs. 5: Verlängerung der Gültigkeitsdauer von ein Jahr auf drei Jahre
|
||||
19
gefahrgutvstr/§8.md
Normal file
19
gefahrgutvstr/§8.md
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@@ -0,0 +1,19 @@
|
||||
# § 8
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||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
|
||||
|
||||
§ 8: Neue Ubergangsbestimmungen
|
||||
|
||||
§ 8 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Warntafeln
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||||
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||||
§ 8 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Ausrüstung von Fahrzeugen mit Warntafeln
|
||||
|
||||
§ 8 Abs. 5 bis 8: Einführung neuer Vorschriften für die Kennzeichnung von Tankfahrzeugen
|
||||
|
||||
§ 8 Abs. 9: Neue Vorschriften für das Verdecken und Entfernen von Warntafeln
|
||||
|
||||
§ 8 Abs. 11: Anpassung der Kennzeichnungsnummern
|
||||
|
||||
§ 8 Abs. 8: Abweichende Regelung für die Kennzeichnungsnummern auf Warntafeln bis zum 31. Dezember 1980
|
||||
11
gefahrgutvstr/§86.md
Normal file
11
gefahrgutvstr/§86.md
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@@ -0,0 +1,11 @@
|
||||
# § 86
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
|
||||
|
||||
§ 86 Abs. 1: Ersetzt 'Leere Tanks' durch 'Leere festverbundene Tanks und leere Aufsetztanks'
|
||||
|
||||
§ 86 Abs. 2: Neuer Wortlaut für die Zulassung leerer Tanks
|
||||
|
||||
§ 86 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes für Tankcontainer
|
||||
11
gefahrgutvstr/§87.md
Normal file
11
gefahrgutvstr/§87.md
Normal file
@@ -0,0 +1,11 @@
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||||
# § 87
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
|
||||
|
||||
§ 87 Abs. 1: Neuer Wortlaut für die Beförderung bestimmter Stoffe in Tanks
|
||||
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||||
§ 87 Abs. 2: Änderung des Schlusses des Absatzes 2
|
||||
|
||||
§ 87 Abs. 3: Neuer Wortlaut für die Beförderung bestimmter Stoffe in Tankcontainern
|
||||
9
gefahrgutvstr/§88.md
Normal file
9
gefahrgutvstr/§88.md
Normal file
@@ -0,0 +1,9 @@
|
||||
# § 88
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
|
||||
|
||||
§ 88 Abs. 1: Streichung des Absatzes 1
|
||||
|
||||
§ 88 Abs. 2: Streichung der Nummer (2)
|
||||
11
gefahrgutvstr/§89.md
Normal file
11
gefahrgutvstr/§89.md
Normal file
@@ -0,0 +1,11 @@
|
||||
# § 89
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
|
||||
|
||||
§ 89 Abs. 1: Neuer Wortlaut am Anfang des Absatzes 1
|
||||
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||||
§ 89 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes 2
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||||
|
||||
§ 89 Abs. 3: Neue Nummer und Anfang des Absatzes 3
|
||||
7
gefahrgutvstr/§90.md
Normal file
7
gefahrgutvstr/§90.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 90
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
|
||||
|
||||
§ 90: Einfügung von 'und Zugfahrzeug' nach 'Lastkraftwagen'
|
||||
7
gefahrgutvstr/§91.md
Normal file
7
gefahrgutvstr/§91.md
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@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 91
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
|
||||
|
||||
§ 91: Neuer Wortlaut für die Vorschriften der Rn. 220 000
|
||||
9
gefahrgutvstr/§93.md
Normal file
9
gefahrgutvstr/§93.md
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@@ -0,0 +1,9 @@
|
||||
# § 93
|
||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
|
||||
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||||
§ 93 Abs. 1: Neuer Wortlaut am Ende des Absatzes 1
|
||||
|
||||
§ 93 Abs. 2: Neuer Wortlaut für die Beförderung bestimmter Stoffe in Tankcontainern
|
||||
7
gefahrgutvstr/§94.md
Normal file
7
gefahrgutvstr/§94.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 94
|
||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
|
||||
|
||||
§ 94: Änderung der Randnummern 51 122-51 126 in 51122-51127
|
||||
7
gefahrgutvstr/§95.md
Normal file
7
gefahrgutvstr/§95.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
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||||
# § 95
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||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
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> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
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§ 95: Streichung der Randnummer 51 127
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gefahrgutvstr/§96.md
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# § 96
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
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> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
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§ 96 Abs. 1: Neuer Wortlaut am Anfang des Absatzes 1
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§ 96 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes 2
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§ 96 Abs. 3: Neue Nummer und Anfang des Absatzes 3
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gefahrgutvstr/§97.md
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# § 97
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
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> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
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§ 97: Einfügung von 'und Brompentafluorid' nach 'Bromtrifluorid'
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gefahrgutvstr/§98.md
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# § 98
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
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> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
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§ 98: Einfügung von 'und Zugfahrzeug' nach 'Lastkraftwagen'
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gefahrgutvstr/§99.md
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# § 99
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1976-07-31 — Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
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> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1950
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§ 99: Änderung der Stoffe in der Randnummer 51 251
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verkuendungen/1976/bgbl1-1976-90-2.md
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verkuendungen/1976/bgbl1-1976-90-2.md
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# BGBl. 1976 I S. 1950
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- **Titel:** Verordnung zur Umstellung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie zur Änderung dieser Verordnung (GefahrgutVStr-Umstellungs- und ÄnderungsV)
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1976 I S. 1950
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- **Verkündung:** 1976-07-31
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- **Inkrafttreten:** 1976-07-31
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- **Ausfertigung:** 1976-07-27
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1976/90#page=2
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- **Quelle:** offenegesetze
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- **Parser:** llm
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- **Stammnormen in diesem Commit:** GEFAHRGUTVSTR
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## Kurz
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Die Verordnung ändert die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, um sie auf das neue Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter abzustimmen. Sie führt dabei auch spezifische Änderungen an einzelnen Bestimmungen durch.
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