BGBl. 1995 I S. 233 · Änderung · Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer und zur Änderung anderer Prüfungsordnungen

Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 233
Inkrafttreten: 1995-02-26
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1995-02-25

BGBl-Id: bgbl1-1995-10-16
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LawGit Spiegel
1995-02-25 12:00:00 +00:00
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# PO-WIPR — 1995-02-25
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer und zur Änderung anderer Prüfungsordnungen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1995 I S. 233
- **Inkrafttreten:** 1995-02-26
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1995/10#page=29
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer und andere Prüfungsordnungen, insbesondere hinsichtlich der Zulassungsvoraussetzungen und der Prüfungsabläufe.
## Betroffene Stellen
- § 2 Satz 1: Neufassung des Satzes, der auf die Anwendung von § 3 Abs. 1 und 4 bis 7 und § 4 Abs. 1 und 5 der PO WiPr in der am 31. Dezember 1994 geltenden Fassung verweist.
- § 4 Abs. 1: Einfügung der Wörter 'in der am 31. Dezember 1994 geltenden Fassung' nach 'Wirtschaftsprüfer'.
- § 5 Abs. 1: Streichung des Absatzes.
- § 5 Abs. 2: Streichung der Absatzbezeichnung.
- § 5 Satz 1 Nr. 1, 3, 4, 5, 9: Neufassung der Nummern 1, 3, 4, 5 und 9 im Satz 1.
- § 5 Satz 2: Streichung des Satzes.
- § 6 Satz 1: Ersetzung von '§ 3 Abs. 1 und 4 bis 7' durch '§ 3 Abs. 3 bis 7'.
- § 7 Buchstabe B. Nr. 1: Einfügung von 'Nr. 1' nach 'Abs. 3'.
- § 8 Abs. 1: Neufassung des Absatzes, der auf die Anwendung von § 8 Abs. 2 Satz 2, den §§ 9 bis 11, § 13, § 14 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 und 5, § 15 Abs. 2 und 3, § 17 Abs. 2 und 3, § 19, § 20, § 21 Abs. 1, § 22 und § 23 der PO WiPr verweist.
- § 8 Abs. 2: Neufassung des Absatzes, der die Struktur der mündlichen Prüfung beschreibt.
- § 8 Abs. 3: Ersetzung von 'ausreichend' durch '4,00'.
- § 8 Abs. 4: Neufassung des Absatzes, der die Unterlagen für die Wiederholungsprüfung beschreibt.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **1995-02-25** · BGBl. 1995 I S. 233 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer und zur Änderung anderer Prüfungsordnungen

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# Stellen dieser Station
- § 2 Satz 1: Neufassung des Satzes, der auf die Anwendung von § 3 Abs. 1 und 4 bis 7 und § 4 Abs. 1 und 5 der PO WiPr in der am 31. Dezember 1994 geltenden Fassung verweist.
- § 4 Abs. 1: Einfügung der Wörter 'in der am 31. Dezember 1994 geltenden Fassung' nach 'Wirtschaftsprüfer'.
- § 5 Abs. 1: Streichung des Absatzes.
- § 5 Abs. 2: Streichung der Absatzbezeichnung.
- § 5 Satz 1 Nr. 1, 3, 4, 5, 9: Neufassung der Nummern 1, 3, 4, 5 und 9 im Satz 1.
- § 5 Satz 2: Streichung des Satzes.
- § 6 Satz 1: Ersetzung von '§ 3 Abs. 1 und 4 bis 7' durch '§ 3 Abs. 3 bis 7'.
- § 7 Buchstabe B. Nr. 1: Einfügung von 'Nr. 1' nach 'Abs. 3'.
- § 8 Abs. 1: Neufassung des Absatzes, der auf die Anwendung von § 8 Abs. 2 Satz 2, den §§ 9 bis 11, § 13, § 14 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 und 5, § 15 Abs. 2 und 3, § 17 Abs. 2 und 3, § 19, § 20, § 21 Abs. 1, § 22 und § 23 der PO WiPr verweist.
- § 8 Abs. 2: Neufassung des Absatzes, der die Struktur der mündlichen Prüfung beschreibt.
- § 8 Abs. 3: Ersetzung von 'ausreichend' durch '4,00'.
- § 8 Abs. 4: Neufassung des Absatzes, der die Unterlagen für die Wiederholungsprüfung beschreibt.

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-02-25 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer und zur Änderung anderer Prüfungsordnungen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 233
§ 2 Satz 1: Neufassung des Satzes, der auf die Anwendung von § 3 Abs. 1 und 4 bis 7 und § 4 Abs. 1 und 5 der PO WiPr in der am 31. Dezember 1994 geltenden Fassung verweist.

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-02-25 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer und zur Änderung anderer Prüfungsordnungen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 233
§ 4 Abs. 1: Einfügung der Wörter 'in der am 31. Dezember 1994 geltenden Fassung' nach 'Wirtschaftsprüfer'.

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-02-25 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer und zur Änderung anderer Prüfungsordnungen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 233
§ 5 Abs. 1: Streichung des Absatzes.
§ 5 Abs. 2: Streichung der Absatzbezeichnung.
§ 5 Satz 1 Nr. 1, 3, 4, 5, 9: Neufassung der Nummern 1, 3, 4, 5 und 9 im Satz 1.
§ 5 Satz 2: Streichung des Satzes.

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-02-25 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer und zur Änderung anderer Prüfungsordnungen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 233
§ 6 Satz 1: Ersetzung von '§ 3 Abs. 1 und 4 bis 7' durch '§ 3 Abs. 3 bis 7'.

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-02-25 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer und zur Änderung anderer Prüfungsordnungen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 233
§ 7 Buchstabe B. Nr. 1: Einfügung von 'Nr. 1' nach 'Abs. 3'.

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-02-25 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer und zur Änderung anderer Prüfungsordnungen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 233
§ 8 Abs. 1: Neufassung des Absatzes, der auf die Anwendung von § 8 Abs. 2 Satz 2, den §§ 9 bis 11, § 13, § 14 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 und 5, § 15 Abs. 2 und 3, § 17 Abs. 2 und 3, § 19, § 20, § 21 Abs. 1, § 22 und § 23 der PO WiPr verweist.
§ 8 Abs. 2: Neufassung des Absatzes, der die Struktur der mündlichen Prüfung beschreibt.
§ 8 Abs. 3: Ersetzung von 'ausreichend' durch '4,00'.
§ 8 Abs. 4: Neufassung des Absatzes, der die Unterlagen für die Wiederholungsprüfung beschreibt.

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# PO-WP — 1995-02-25
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer und zur Änderung anderer Prüfungsordnungen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1995 I S. 233
- **Inkrafttreten:** 1995-02-26
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1995/10#page=29
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer und andere Prüfungsordnungen, insbesondere hinsichtlich der Zulassungsvoraussetzungen und der Prüfungsabläufe.
## Betroffene Stellen
- § 2 Abs. 1: Absatz 1 wird gestrichen
- § 2 (2): Die Absatzbezeichnung (2) wird gestrichen
- § 2 Nr. 1: Neue Formulierung für den tabellarischen Lebenslauf
- § 2 Nr. 2: Ersetzung von '§ 8 Abs. 1 Nr. 2 letzter Satz' durch '§ 9 Abs. 1 Satz 2'
- § 2 Nr. 4: Neue Formulierung für Unterlagen zur Staatsangehörigkeit und Wohnung
- § 2 Nr. 5: Neue Formulierung für die Bescheinigung über die Prüfungstätigkeit
- § 2 Nr. 6: Neue Formulierung für die Erklärung über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- § 2 Nr. 7: Neue Formulierung für die Erklärung über strafgerichtliche und berufsgerichtliche Maßnahmen
- § 3 Abs. 1: Absatz 1 wird gestrichen
- § 3 Abs. 2: Ersetzung von 'tätig sein' durch 'erfahren sein'
- § 3 Abs. 4 Satz 2: Einfügung von 'bei erstmaliger Berufung'
- § 3 Abs. 6: Neue Formulierung für die Aufgaben des Vorsitzers
- § 3 Abs. 7: Einfügung eines neuen Absatzes 7
- § 4 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'drei Jahren' durch 'fünf Jahren'
- § 4 Abs. 4: Streichung von 'oder tätigen'
- § 5 Buchstabe B. 1. b: Ersetzung von 'Grundzüge der Statistik' durch 'Grundzüge der betrieblichen Statistik'
- § 5 Buchstabe B. 1. d: Neue Formulierung für Grundzüge der Unternehmensfinanzierung und des Zahlungsverkehrs
- § 5 Buchstabe C. 5: Neue Formulierung für Grundzüge des Wechsel- und Scheckrechts
- § 8 Abs. 2 Satz 3: Neue Formulierung für die Aufgaben der schriftlichen Prüfung
- § 8 Abs. 2 Sätze 4 und 5: Sätze 4 und 5 werden gestrichen
- § 9 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'führt ein Angehöriger der obersten Landesbehörde' durch 'führen von der obersten Landesbehörde bestimmte Personen'
- § 9 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von 'hat er' durch 'haben sie'
- § 9 Abs. 2: Absatz 2 wird gestrichen
- § 9 (1): Die Absatzbezeichnung (1) wird gestrichen
- § 11 Abs. 1: Einfügung von neuen Sätzen nach Satz 1
- § 11 Abs. 2: Neue Formulierung für die Bewertung von abweichenden Noten
- § 12 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von 'die Gesamtnote ungenügend' durch 'nicht mindestens die Gesamtnote 5,00'
- § 12 Abs. 3: Neue Formulierung für die Anwendung von Absatz 2 auf die Aufsichtsarbeiten
- § 13 Satz 2: Satz 2 wird gestrichen
- § 14 Abs. 1: Einfügung eines neuen Absatzes 1
- § 14 Abs. 2: Ersetzung von 'für den ihm der Prüfungsausschuß eine halbe Stunde vor Beginn der Prüfung drei Themen zur Wahl stellt' durch 'für den ihm eine halbe Stunde vorher drei Themen zur Wahl gestellt werden'
- § 14 Abs. 4 Satz 2: Neue Formulierung für die Zulassung von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern
- § 14 Abs. 4 Satz 3: Neue Formulierung für die Zulassung von technischen Hilfeleistungen
- § 15 Abs. 1: Neue Formulierung für die Bewertung der mündlichen Prüfung
- § 15 Abs. 2: Absatz 2 wird gestrichen
- § 15 Abs. 3 und 4: Umbenennung der Absätze 3 und 4
- § 17 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung durch neue Sätze
- § 17 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes
- § 17 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3
- § 18 Abs. 1: Neue Formulierung für die Ergänzungsprüfung
- § 18 Abs. 2: Neue Formulierung für die Ergänzungsprüfung bei niedriger Gesamtnote
- § 18 Abs. 3 und 4: Absätze 3 und 4 werden gestrichen
- § 18 Abs. 5 und 6: Umbenennung der Absätze 5 und 6
- § 18 Abs. 3: Ersetzung von 'Prüfungsausschuss' durch 'Vorsitzer des Prüfungsausschusses'
- § 18 Abs. 4: Ersetzung von 'ausreichend' durch '4,00'
- § 19 Abs. 2: Ersetzung von 'vorsitzenden' durch 'Vorsitzer'
- § 20: Neue Formulierung für den Rücktritt von der Prüfung
- § 21: Neue Formulierung für die Wiederholung der Prüfung
- § 22: Neue Formulierung für die Mitteilung des Prüfungsergebnisses
- § 23 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'ungenügend' durch 'der Note 6,00'
- § 25: Gesamter Absatz wird gestrichen
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **1995-02-25** · BGBl. 1995 I S. 233 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer und zur Änderung anderer Prüfungsordnungen

53
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# Stellen dieser Station
- § 2 Abs. 1: Absatz 1 wird gestrichen
- § 2 (2): Die Absatzbezeichnung (2) wird gestrichen
- § 2 Nr. 1: Neue Formulierung für den tabellarischen Lebenslauf
- § 2 Nr. 2: Ersetzung von '§ 8 Abs. 1 Nr. 2 letzter Satz' durch '§ 9 Abs. 1 Satz 2'
- § 2 Nr. 4: Neue Formulierung für Unterlagen zur Staatsangehörigkeit und Wohnung
- § 2 Nr. 5: Neue Formulierung für die Bescheinigung über die Prüfungstätigkeit
- § 2 Nr. 6: Neue Formulierung für die Erklärung über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- § 2 Nr. 7: Neue Formulierung für die Erklärung über strafgerichtliche und berufsgerichtliche Maßnahmen
- § 3 Abs. 1: Absatz 1 wird gestrichen
- § 3 Abs. 2: Ersetzung von 'tätig sein' durch 'erfahren sein'
- § 3 Abs. 4 Satz 2: Einfügung von 'bei erstmaliger Berufung'
- § 3 Abs. 6: Neue Formulierung für die Aufgaben des Vorsitzers
- § 3 Abs. 7: Einfügung eines neuen Absatzes 7
- § 4 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'drei Jahren' durch 'fünf Jahren'
- § 4 Abs. 4: Streichung von 'oder tätigen'
- § 5 Buchstabe B. 1. b: Ersetzung von 'Grundzüge der Statistik' durch 'Grundzüge der betrieblichen Statistik'
- § 5 Buchstabe B. 1. d: Neue Formulierung für Grundzüge der Unternehmensfinanzierung und des Zahlungsverkehrs
- § 5 Buchstabe C. 5: Neue Formulierung für Grundzüge des Wechsel- und Scheckrechts
- § 8 Abs. 2 Satz 3: Neue Formulierung für die Aufgaben der schriftlichen Prüfung
- § 8 Abs. 2 Sätze 4 und 5: Sätze 4 und 5 werden gestrichen
- § 9 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'führt ein Angehöriger der obersten Landesbehörde' durch 'führen von der obersten Landesbehörde bestimmte Personen'
- § 9 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von 'hat er' durch 'haben sie'
- § 9 Abs. 2: Absatz 2 wird gestrichen
- § 9 (1): Die Absatzbezeichnung (1) wird gestrichen
- § 11 Abs. 1: Einfügung von neuen Sätzen nach Satz 1
- § 11 Abs. 2: Neue Formulierung für die Bewertung von abweichenden Noten
- § 12 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von 'die Gesamtnote ungenügend' durch 'nicht mindestens die Gesamtnote 5,00'
- § 12 Abs. 3: Neue Formulierung für die Anwendung von Absatz 2 auf die Aufsichtsarbeiten
- § 13 Satz 2: Satz 2 wird gestrichen
- § 14 Abs. 1: Einfügung eines neuen Absatzes 1
- § 14 Abs. 2: Ersetzung von 'für den ihm der Prüfungsausschuß eine halbe Stunde vor Beginn der Prüfung drei Themen zur Wahl stellt' durch 'für den ihm eine halbe Stunde vorher drei Themen zur Wahl gestellt werden'
- § 14 Abs. 4 Satz 2: Neue Formulierung für die Zulassung von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern
- § 14 Abs. 4 Satz 3: Neue Formulierung für die Zulassung von technischen Hilfeleistungen
- § 15 Abs. 1: Neue Formulierung für die Bewertung der mündlichen Prüfung
- § 15 Abs. 2: Absatz 2 wird gestrichen
- § 15 Abs. 3 und 4: Umbenennung der Absätze 3 und 4
- § 17 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung durch neue Sätze
- § 17 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes
- § 17 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3
- § 18 Abs. 1: Neue Formulierung für die Ergänzungsprüfung
- § 18 Abs. 2: Neue Formulierung für die Ergänzungsprüfung bei niedriger Gesamtnote
- § 18 Abs. 3 und 4: Absätze 3 und 4 werden gestrichen
- § 18 Abs. 5 und 6: Umbenennung der Absätze 5 und 6
- § 18 Abs. 3: Ersetzung von 'Prüfungsausschuss' durch 'Vorsitzer des Prüfungsausschusses'
- § 18 Abs. 4: Ersetzung von 'ausreichend' durch '4,00'
- § 19 Abs. 2: Ersetzung von 'vorsitzenden' durch 'Vorsitzer'
- § 20: Neue Formulierung für den Rücktritt von der Prüfung
- § 21: Neue Formulierung für die Wiederholung der Prüfung
- § 22: Neue Formulierung für die Mitteilung des Prüfungsergebnisses
- § 23 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'ungenügend' durch 'der Note 6,00'
- § 25: Gesamter Absatz wird gestrichen

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-02-25 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer und zur Änderung anderer Prüfungsordnungen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 233
§ 11 Abs. 1: Einfügung von neuen Sätzen nach Satz 1
§ 11 Abs. 2: Neue Formulierung für die Bewertung von abweichenden Noten

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-02-25 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer und zur Änderung anderer Prüfungsordnungen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 233
§ 12 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von 'die Gesamtnote ungenügend' durch 'nicht mindestens die Gesamtnote 5,00'
§ 12 Abs. 3: Neue Formulierung für die Anwendung von Absatz 2 auf die Aufsichtsarbeiten

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-02-25 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer und zur Änderung anderer Prüfungsordnungen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 233
§ 13 Satz 2: Satz 2 wird gestrichen

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-02-25 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer und zur Änderung anderer Prüfungsordnungen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 233
§ 14 Abs. 1: Einfügung eines neuen Absatzes 1
§ 14 Abs. 2: Ersetzung von 'für den ihm der Prüfungsausschuß eine halbe Stunde vor Beginn der Prüfung drei Themen zur Wahl stellt' durch 'für den ihm eine halbe Stunde vorher drei Themen zur Wahl gestellt werden'
§ 14 Abs. 4 Satz 2: Neue Formulierung für die Zulassung von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern
§ 14 Abs. 4 Satz 3: Neue Formulierung für die Zulassung von technischen Hilfeleistungen

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-02-25 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer und zur Änderung anderer Prüfungsordnungen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 233
§ 15 Abs. 1: Neue Formulierung für die Bewertung der mündlichen Prüfung
§ 15 Abs. 2: Absatz 2 wird gestrichen
§ 15 Abs. 3 und 4: Umbenennung der Absätze 3 und 4

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# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-02-25 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer und zur Änderung anderer Prüfungsordnungen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 233
§ 17 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung durch neue Sätze
§ 17 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes
§ 17 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3

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# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-02-25 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer und zur Änderung anderer Prüfungsordnungen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 233
§ 18 Abs. 1: Neue Formulierung für die Ergänzungsprüfung
§ 18 Abs. 2: Neue Formulierung für die Ergänzungsprüfung bei niedriger Gesamtnote
§ 18 Abs. 3 und 4: Absätze 3 und 4 werden gestrichen
§ 18 Abs. 5 und 6: Umbenennung der Absätze 5 und 6
§ 18 Abs. 3: Ersetzung von 'Prüfungsausschuss' durch 'Vorsitzer des Prüfungsausschusses'
§ 18 Abs. 4: Ersetzung von 'ausreichend' durch '4,00'

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# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-02-25 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer und zur Änderung anderer Prüfungsordnungen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 233
§ 19 Abs. 2: Ersetzung von 'vorsitzenden' durch 'Vorsitzer'

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-02-25 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer und zur Änderung anderer Prüfungsordnungen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 233
§ 2 Abs. 1: Absatz 1 wird gestrichen
§ 2 (2): Die Absatzbezeichnung (2) wird gestrichen
§ 2 Nr. 1: Neue Formulierung für den tabellarischen Lebenslauf
§ 2 Nr. 2: Ersetzung von '§ 8 Abs. 1 Nr. 2 letzter Satz' durch '§ 9 Abs. 1 Satz 2'
§ 2 Nr. 4: Neue Formulierung für Unterlagen zur Staatsangehörigkeit und Wohnung
§ 2 Nr. 5: Neue Formulierung für die Bescheinigung über die Prüfungstätigkeit
§ 2 Nr. 6: Neue Formulierung für die Erklärung über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
§ 2 Nr. 7: Neue Formulierung für die Erklärung über strafgerichtliche und berufsgerichtliche Maßnahmen

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# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-02-25 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer und zur Änderung anderer Prüfungsordnungen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 233
§ 20: Neue Formulierung für den Rücktritt von der Prüfung

7
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# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-02-25 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer und zur Änderung anderer Prüfungsordnungen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 233
§ 21: Neue Formulierung für die Wiederholung der Prüfung

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# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-02-25 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer und zur Änderung anderer Prüfungsordnungen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 233
§ 22: Neue Formulierung für die Mitteilung des Prüfungsergebnisses

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# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-02-25 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer und zur Änderung anderer Prüfungsordnungen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 233
§ 23 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'ungenügend' durch 'der Note 6,00'

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# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-02-25 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer und zur Änderung anderer Prüfungsordnungen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 233
§ 25: Gesamter Absatz wird gestrichen

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-02-25 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer und zur Änderung anderer Prüfungsordnungen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 233
§ 3 Abs. 1: Absatz 1 wird gestrichen
§ 3 Abs. 2: Ersetzung von 'tätig sein' durch 'erfahren sein'
§ 3 Abs. 4 Satz 2: Einfügung von 'bei erstmaliger Berufung'
§ 3 Abs. 6: Neue Formulierung für die Aufgaben des Vorsitzers
§ 3 Abs. 7: Einfügung eines neuen Absatzes 7

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-02-25 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer und zur Änderung anderer Prüfungsordnungen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 233
§ 4 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'drei Jahren' durch 'fünf Jahren'
§ 4 Abs. 4: Streichung von 'oder tätigen'

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-02-25 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer und zur Änderung anderer Prüfungsordnungen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 233
§ 5 Buchstabe B. 1. b: Ersetzung von 'Grundzüge der Statistik' durch 'Grundzüge der betrieblichen Statistik'
§ 5 Buchstabe B. 1. d: Neue Formulierung für Grundzüge der Unternehmensfinanzierung und des Zahlungsverkehrs
§ 5 Buchstabe C. 5: Neue Formulierung für Grundzüge des Wechsel- und Scheckrechts

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-02-25 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer und zur Änderung anderer Prüfungsordnungen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 233
§ 8 Abs. 2 Satz 3: Neue Formulierung für die Aufgaben der schriftlichen Prüfung
§ 8 Abs. 2 Sätze 4 und 5: Sätze 4 und 5 werden gestrichen

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-02-25 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer und zur Änderung anderer Prüfungsordnungen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 233
§ 9 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'führt ein Angehöriger der obersten Landesbehörde' durch 'führen von der obersten Landesbehörde bestimmte Personen'
§ 9 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von 'hat er' durch 'haben sie'
§ 9 Abs. 2: Absatz 2 wird gestrichen
§ 9 (1): Die Absatzbezeichnung (1) wird gestrichen

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# BGBl. 1995 I S. 233
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer und zur Änderung anderer Prüfungsordnungen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1995 I S. 233
- **Verkündung:** 1995-02-25
- **Inkrafttreten:** 1995-02-26
- **Ausfertigung:** 1995-02-22
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1995/10#page=29
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** PO-WIPR, PO-WP
## Kurz
Die Verordnung ändert die Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer und andere Prüfungsordnungen, insbesondere hinsichtlich der Zulassungsvoraussetzungen und der Prüfungsabläufe.