BGBl. 1994 I S. 3462 · Änderung · Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Deutsche Patentamt

Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3462
Inkrafttreten: 1994-10-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1994-11-24

BGBl-Id: bgbl1-1994-82-3
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1994-11-24 12:00:00 +00:00
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# BGBl. 1994 I S. 3462
- **Titel:** Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Deutsche Patentamt
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 3462
- **Verkündung:** 1994-11-24
- **Inkrafttreten:** 1994-10-01
- **Ausfertigung:** 1994-11-15
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/82#page=14
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** VERORDNUNG-ÜBER-DAS-DEUTSCHE-PATENTAMT
## Kurz
Die Verordnung ändert die Verordnung über das Deutsche Patentamt, insbesondere bezüglich der Markenabteilungen, Musterregister und Besoldungsübersichten.

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# VERORDNUNG-ÜBER-DAS-DEUTSCHE-PATENTAMT — 1994-05-19
# VERORDNUNG-ÜBER-DAS-DEUTSCHE-PATENTAMT — 1994-11-24
- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Deutsche Patentamt
- **Titel:** Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Deutsche Patentamt
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 997
- **Inkrafttreten:** 1994-07-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/29#page=9
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Verordnung über das Deutsche Patentamt, insbesondere durch Ergänzung von Bestimmungen zur Vollmacht und zur Beteiligung von mehreren Personen in Verfahren.
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 3462
- **Inkrafttreten:** 1994-10-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/82#page=14
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Verordnung über das Deutsche Patentamt, insbesondere bezüglich der Markenabteilungen, Musterregister und Besoldungsübersichten.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- § 34 Abs. 3: Die Überschrift über der letzten Spalte wird ersetzt und eine neue Spalte angefügt.
- § 35 Abs. 3 bis 5: Die Zeitbestimmung wird ersetzt, ein Komma eingefügt und neue Zeilen hinzugefügt.
- § 38a Abs. 1 bis 3: Eine neue Spalte wird nach der letzten Spalte angefügt.
- Besoldungsübersicht (Anlage 4 zu den §§ 15 und 17): Die Zeitbestimmung wird ersetzt und neue Zeilen hinzugefügt.
- Besoldungsübersicht (Anlage Sc zu § 22): Die Zeitbestimmung wird ersetzt und neue Zeilen hinzugefügt.
- Vierter Abschnitt: Neufassung des Vierten Abschnitts mit neuen §§ 9 und 10
- Fünfter Abschnitt: Neufassung des Fünften Abschnitts mit neuem § 11
- § 15 Abs. 1: Streichung der Angabe „§ 3 Abs. 2 Satz 2 des Warenzeichengesetzes“
- § 17 Nr. 1: Ersetzung der Worte „des Warenzeichens“ durch „der Marke“
- § 17 Nr. 4: Neufassung des Absatzes 4
- § 19a: Einfügung eines neuen § 19a
- § 20 Abs. 1: Streichung der Angabe „in § 2 Abs. 2, § 5 Abs. 9 und § 12 Abs. 5 des Warenzeichengesetzes“
- § 20 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes 2
## Wortlaut

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# Verlauf
- **1994-05-19** · BGBl. 1994 I S. 997 — Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Deutsche Patentamt
- **1994-11-24** · BGBl. 1994 I S. 3462 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Deutsche Patentamt

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# Stellen dieser Station
- § 34 Abs. 3: Die Überschrift über der letzten Spalte wird ersetzt und eine neue Spalte angefügt.
- § 35 Abs. 3 bis 5: Die Zeitbestimmung wird ersetzt, ein Komma eingefügt und neue Zeilen hinzugefügt.
- § 38a Abs. 1 bis 3: Eine neue Spalte wird nach der letzten Spalte angefügt.
- Besoldungsübersicht (Anlage 4 zu den §§ 15 und 17): Die Zeitbestimmung wird ersetzt und neue Zeilen hinzugefügt.
- Besoldungsübersicht (Anlage Sc zu § 22): Die Zeitbestimmung wird ersetzt und neue Zeilen hinzugefügt.
- Vierter Abschnitt: Neufassung des Vierten Abschnitts mit neuen §§ 9 und 10
- Fünfter Abschnitt: Neufassung des Fünften Abschnitts mit neuem § 11
- § 15 Abs. 1: Streichung der Angabe „§ 3 Abs. 2 Satz 2 des Warenzeichengesetzes“
- § 17 Nr. 1: Ersetzung der Worte „des Warenzeichens“ durch „der Marke“
- § 17 Nr. 4: Neufassung des Absatzes 4
- § 19a: Einfügung eines neuen § 19a
- § 20 Abs. 1: Streichung der Angabe „in § 2 Abs. 2, § 5 Abs. 9 und § 12 Abs. 5 des Warenzeichengesetzes“
- § 20 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes 2

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-11-24 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Deutsche Patentamt
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3462
Besoldungsübersicht (Anlage 4 zu den §§ 15 und 17): Die Zeitbestimmung wird ersetzt und neue Zeilen hinzugefügt.
§ 15 Abs. 1: Streichung der Angabe „§ 3 Abs. 2 Satz 2 des Warenzeichengesetzes“

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# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-11-24 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Deutsche Patentamt
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3462
§ 17 Nr. 1: Ersetzung der Worte „des Warenzeichens“ durch „der Marke“
§ 17 Nr. 4: Neufassung des Absatzes 4

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# § 19a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-11-24 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Deutsche Patentamt
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3462
§ 19a: Einfügung eines neuen § 19a

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# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-11-24 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Deutsche Patentamt
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3462
§ 20 Abs. 1: Streichung der Angabe „in § 2 Abs. 2, § 5 Abs. 9 und § 12 Abs. 5 des Warenzeichengesetzes“
§ 20 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes 2

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# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-11-24 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Deutsche Patentamt
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3462
Besoldungsübersicht (Anlage Sc zu § 22): Die Zeitbestimmung wird ersetzt und neue Zeilen hinzugefügt.

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# § 34
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-11-24 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Deutsche Patentamt
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3462
§ 34 Abs. 3: Die Überschrift über der letzten Spalte wird ersetzt und eine neue Spalte angefügt.

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# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-11-24 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Deutsche Patentamt
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3462
§ 35 Abs. 3 bis 5: Die Zeitbestimmung wird ersetzt, ein Komma eingefügt und neue Zeilen hinzugefügt.

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# § 38a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-11-24 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Deutsche Patentamt
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3462
§ 38a Abs. 1 bis 3: Eine neue Spalte wird nach der letzten Spalte angefügt.