BGBl. 1972 I S. 809 · Änderung · Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs

Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 809
Inkrafttreten: 1972-07-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1972-05-30

BGBl-Id: bgbl1-1972-46-1
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1972-05-30 12:00:00 +00:00
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# BGBl. 1972 I S. 809
- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1972 I S. 809
- **Verkündung:** 1972-05-30
- **Inkrafttreten:** 1972-07-01
- **Ausfertigung:** 1972-05-19
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/46#page=1
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** VERORDNUNG-ZUR-DURCHFÜHRUNG-DES-GESETZES-ÜBER-DIE-STATISTIK
## Kurz
Die Verordnung ändert die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, insbesondere bezüglich der Definition von Eigen- und Lohnveredelung sowie der Benennung von Waren.

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# VERORDNUNG-ZUR-DURCHFÜHRUNG-DES-GESETZES-ÜBER-DIE-STATISTIK — 1970-01-15
# VERORDNUNG-ZUR-DURCHFÜHRUNG-DES-GESETZES-ÜBER-DIE-STATISTIK — 1972-05-30
- **Titel:** Neufassung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1970 I S. 41
- **Inkrafttreten:** 1970-01-15
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/4#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs wurde in neuer Fassung bekannt gemacht, basierend auf mehreren Änderungsverordnungen.
- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1972 I S. 809
- **Inkrafttreten:** 1972-07-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/46#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, insbesondere bezüglich der Definition von Eigen- und Lohnveredelung sowie der Benennung von Waren.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- § 28 Abs. 4: Anpassung der Angaben auf dem Exemplar der Internationalen Zollanmeldung
- § 28 Abs. 5: Neuer Absatz zur Beförderung von Waren, die sich zoll- oder einfuhrumsatzsteuerrechtlich nicht im freien Verkehr befinden
- § 28 Abs. 6: Umbenennung des bisherigen Absatz 5 in Absatz 6
- § 29 Nr. 1 Buchst. d: Streichung der Worte 'und bei dem Durchgang'
- § 29 Nr. 1 Buchst. e: Einfügung eines neuen Buchstabens e zur Durchfuhr von Waren im kombinierten TIR-Verfahren
- § 29 Nr. 1 Buchst. f: Umbenennung des bisherigen Buchstabens e in Buchstabe f
- § 29 Nr. 3: Streichung der Worte 'und bei dem Durchgang'
- § 29 Nr. 5: Streichung der gesamten Nummer 5
- § 30 Abs. 1 Nr. 1a: Einfügung einer neuen Nummer 1a zur Anmeldung von entgeltlich eingeführten Waren
- § 30 Abs. 1 Nr. 2: Neue Fassung für die Anmeldung von lebenden Pflanzen und Waren des Blumenhandels
- § 30 Abs. 1 Nr. 4: Streichung des Halbsatzes nach dem Semikolon und Ersetzung des Semikolons durch einen Punkt
- § 30 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. b und c: Ersetzung des Wortes 'Zolltarifs' durch 'Warenverzeichnisses'
- § 30 Abs. 1 Nr. 17: Anpassung der Worte 'Flugbenzin und leichter Flugturbinenkraftstoff'
- § 30 Abs. 2 Satz 2: Einfügung der Worte '1a,' nach 'Nr. 1,'
- Abschnitt I der Befreiungsliste Nr. 12a: Einfügung einer neuen Nummer 12a zur Befreiung von Teilen zur Ausbesserung von Kraftfahrzeugen
- § 1 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d: Klammerhinweis von (§ 4 Abs. 7) auf (§ 4 Abs. 8) geändert
- § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c: Klammerhinweis von (§ 4 Abs. 4) auf (§ 4 Abs. 5) geändert
- § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d: Klammerhinweis von (§ 4 Abs. 6) auf (§ 4 Abs. 7) geändert
- § 4 Abs. 1 Nr. 2: Sätze 2 und 3 gestrichen
- § 4 Abs. 2: Neuer Absatz 2 eingefügt, der Unterscheidung zwischen Eigenveredelung und Lohnveredelung vorsieht
- § 4 Abs. 3 bis 9: Bisherige Absätze 2 bis 8 werden neue Absätze 3 bis 9
- § 6 Abs. 1: Neuer Absatz 1 eingefügt, der die Benennung der Ware definiert
- § 6 Abs. 2: Bisheriger Absatz 1 wird neuer Absatz 2 mit erneuter Fassung
- § 6 Abs. 3: Bisheriger Absatz 2 wird neuer Absatz 3
- § 8 Abs. 4 Nr. 1: Fassung des Absatzes 4 Nr. 1 geändert
- § 8 Abs. 5: Fassung des Absatzes 5 geändert
- § 15 Abs. 2 Satz 1: Fassung des Absatzes 2 Satz 1 geändert
- § 15 Abs. 5: Neuer Absatz 5 eingefügt, der die Anmeldung für die Durchfuhr von Waren regelt
- § 15 Abs. 6 und 7: Bisherige Absätze 5 und 6 werden neue Absätze 6 und 7
- § 16 Abs. 3: Worte '§ 17 Abs. 2, 3 und 5' durch '§ 17 Abs. 2 und 3' ersetzt
- § 17 Abs. 1 Satz 1: Worte 'Kohle-Versand-Ausfuhrerklärung' gestrichen
- § 17 Abs. 1 Satz 2: Satz 2 gestrichen
- § 17 Abs. 5: Absatz 5 gestrichen
- § 19 Abs. 3: Worte '§ 15 Abs. 6' durch '§ 15 Abs. 7' ersetzt
- § 22 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a: Fassung des Buchstabens a geändert
- § 22 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b: Fassung des Buchstabens b geändert
- § 22 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c und d: Neue Buchstaben c und d eingefügt
- § 22 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe e bis g: Bisherige Buchstaben c bis e werden neue Buchstaben e bis g
- § 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a: Worte 'b bis e' durch 'b bis g' ersetzt
- § 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b: Fassung des Buchstabens b geändert
- § 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c und d: Neue Buchstaben c und d eingefügt
- § 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe e bis g: Bisherige Buchstaben c bis e werden neue Buchstaben e bis g
- § 24 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b: Buchstabe b gestrichen
- § 24 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b: Bisheriger Buchstabe c wird neuer Buchstabe b
- § 24 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe c und d: Neue Buchstaben c und d eingefügt
- § 25 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe d: Fassung des Buchstabens d geändert
- § 25 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe e bis g: Neue Buchstaben e bis g eingefügt
- § 25 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b: Hinter 'liegt,' Worte 'ausgenommen die Durchfuhr nach den Buchstaben c und d,' eingefügt
- § 25 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe c bis e: Neue Buchstaben c bis e eingefügt
- § 25 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe f: Bisheriger Buchstabe c wird neuer Buchstabe f
- § 26 Abs. 4: Fassung des Absatzes 4 geändert
## Wortlaut

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- **1966-10-28** · BGBl. 1966 I S. 605 — Neufassung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
- **1969-12-31** · BGBl. 1969 I S. 2383 — Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
- **1970-01-15** · BGBl. 1970 I S. 41 — Neufassung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
- **1972-05-30** · BGBl. 1972 I S. 809 — Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs

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# Stellen dieser Station
- § 28 Abs. 4: Anpassung der Angaben auf dem Exemplar der Internationalen Zollanmeldung
- § 28 Abs. 5: Neuer Absatz zur Beförderung von Waren, die sich zoll- oder einfuhrumsatzsteuerrechtlich nicht im freien Verkehr befinden
- § 28 Abs. 6: Umbenennung des bisherigen Absatz 5 in Absatz 6
- § 29 Nr. 1 Buchst. d: Streichung der Worte 'und bei dem Durchgang'
- § 29 Nr. 1 Buchst. e: Einfügung eines neuen Buchstabens e zur Durchfuhr von Waren im kombinierten TIR-Verfahren
- § 29 Nr. 1 Buchst. f: Umbenennung des bisherigen Buchstabens e in Buchstabe f
- § 29 Nr. 3: Streichung der Worte 'und bei dem Durchgang'
- § 29 Nr. 5: Streichung der gesamten Nummer 5
- § 30 Abs. 1 Nr. 1a: Einfügung einer neuen Nummer 1a zur Anmeldung von entgeltlich eingeführten Waren
- § 30 Abs. 1 Nr. 2: Neue Fassung für die Anmeldung von lebenden Pflanzen und Waren des Blumenhandels
- § 30 Abs. 1 Nr. 4: Streichung des Halbsatzes nach dem Semikolon und Ersetzung des Semikolons durch einen Punkt
- § 30 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. b und c: Ersetzung des Wortes 'Zolltarifs' durch 'Warenverzeichnisses'
- § 30 Abs. 1 Nr. 17: Anpassung der Worte 'Flugbenzin und leichter Flugturbinenkraftstoff'
- § 30 Abs. 2 Satz 2: Einfügung der Worte '1a,' nach 'Nr. 1,'
- Abschnitt I der Befreiungsliste Nr. 12a: Einfügung einer neuen Nummer 12a zur Befreiung von Teilen zur Ausbesserung von Kraftfahrzeugen
- § 1 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d: Klammerhinweis von (§ 4 Abs. 7) auf (§ 4 Abs. 8) geändert
- § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c: Klammerhinweis von (§ 4 Abs. 4) auf (§ 4 Abs. 5) geändert
- § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d: Klammerhinweis von (§ 4 Abs. 6) auf (§ 4 Abs. 7) geändert
- § 4 Abs. 1 Nr. 2: Sätze 2 und 3 gestrichen
- § 4 Abs. 2: Neuer Absatz 2 eingefügt, der Unterscheidung zwischen Eigenveredelung und Lohnveredelung vorsieht
- § 4 Abs. 3 bis 9: Bisherige Absätze 2 bis 8 werden neue Absätze 3 bis 9
- § 6 Abs. 1: Neuer Absatz 1 eingefügt, der die Benennung der Ware definiert
- § 6 Abs. 2: Bisheriger Absatz 1 wird neuer Absatz 2 mit erneuter Fassung
- § 6 Abs. 3: Bisheriger Absatz 2 wird neuer Absatz 3
- § 8 Abs. 4 Nr. 1: Fassung des Absatzes 4 Nr. 1 geändert
- § 8 Abs. 5: Fassung des Absatzes 5 geändert
- § 15 Abs. 2 Satz 1: Fassung des Absatzes 2 Satz 1 geändert
- § 15 Abs. 5: Neuer Absatz 5 eingefügt, der die Anmeldung für die Durchfuhr von Waren regelt
- § 15 Abs. 6 und 7: Bisherige Absätze 5 und 6 werden neue Absätze 6 und 7
- § 16 Abs. 3: Worte '§ 17 Abs. 2, 3 und 5' durch '§ 17 Abs. 2 und 3' ersetzt
- § 17 Abs. 1 Satz 1: Worte 'Kohle-Versand-Ausfuhrerklärung' gestrichen
- § 17 Abs. 1 Satz 2: Satz 2 gestrichen
- § 17 Abs. 5: Absatz 5 gestrichen
- § 19 Abs. 3: Worte '§ 15 Abs. 6' durch '§ 15 Abs. 7' ersetzt
- § 22 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a: Fassung des Buchstabens a geändert
- § 22 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b: Fassung des Buchstabens b geändert
- § 22 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c und d: Neue Buchstaben c und d eingefügt
- § 22 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe e bis g: Bisherige Buchstaben c bis e werden neue Buchstaben e bis g
- § 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a: Worte 'b bis e' durch 'b bis g' ersetzt
- § 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b: Fassung des Buchstabens b geändert
- § 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c und d: Neue Buchstaben c und d eingefügt
- § 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe e bis g: Bisherige Buchstaben c bis e werden neue Buchstaben e bis g
- § 24 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b: Buchstabe b gestrichen
- § 24 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b: Bisheriger Buchstabe c wird neuer Buchstabe b
- § 24 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe c und d: Neue Buchstaben c und d eingefügt
- § 25 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe d: Fassung des Buchstabens d geändert
- § 25 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe e bis g: Neue Buchstaben e bis g eingefügt
- § 25 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b: Hinter 'liegt,' Worte 'ausgenommen die Durchfuhr nach den Buchstaben c und d,' eingefügt
- § 25 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe c bis e: Neue Buchstaben c bis e eingefügt
- § 25 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe f: Bisheriger Buchstabe c wird neuer Buchstabe f
- § 26 Abs. 4: Fassung des Absatzes 4 geändert

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-12-31Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 2383
> Station: 1972-05-30Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 809
§ 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b: Ersetzt den Klammerhinweis (§ 3 Abs. 4) durch3 Abs. 5)
§ 1 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d: Klammerhinweis von 4 Abs. 7) auf4 Abs. 8) geändert
§ 1 Abs. 3: Fügt einen neuen Satz hinzu, der Vorschriften für die Kennzeichnung von Einfuhren und Ausfuhren in/aus offenen Zollagern enthält
§ 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c: Klammerhinweis von (§ 4 Abs. 4) auf (§ 4 Abs. 5) geändert
§ 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d: Klammerhinweis von (§ 4 Abs. 6) auf (§ 4 Abs. 7) geändert

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-12-31Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 2383
> Station: 1972-05-30Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 809
§ 15 Abs. 2: Ändert die Vorschriften für die Zusammenfassung von Anmeldungen
§ 15 Abs. 2 Satz 1: Fassung des Absatzes 2 Satz 1 geändert
§ 15 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt 'Verbrauchsland' durch 'Verbrauchs-(Bestimmungs-)land'
§ 15 Abs. 5: Neuer Absatz 5 eingefügt, der die Anmeldung für die Durchfuhr von Waren regelt
§ 15 Abs. 6 und 7: Bisherige Absätze 5 und 6 werden neue Absätze 6 und 7

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# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-12-31Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 2383
> Station: 1972-05-30Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 809
§ 16 Abs. 1: Fügt einen neuen Satz hinzu, der Vorschriften für die Vertretung des Ausstellungspflichtigen enthält
§ 16 Abs. 3: Worte '§ 17 Abs. 2, 3 und 5' durch '§ 17 Abs. 2 und 3' ersetzt

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# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-12-31Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 2383
> Station: 1972-05-30Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 809
§ 17 Abs. 3: Stricht die Worte 'über Anmeldestellen in der Hansestadt Lübeck oder'
§ 17 Abs. 1 Satz 1: Worte 'Kohle-Versand-Ausfuhrerklärung' gestrichen
§ 17 Abs. 1 Satz 2: Satz 2 gestrichen
§ 17 Abs. 5: Absatz 5 gestrichen

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# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-12-31Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 2383
> Station: 1972-05-30Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 809
§ 19 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt 'nach § 2 Abs. 3 Nr. 5' durch 'nach § 2 Abs. 3 Nr. 6'
§ 19 Abs. 3: Worte '§ 15 Abs. 6' durch '§ 15 Abs. 7' ersetzt

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# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-12-31Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 2383
> Station: 1972-05-30Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 809
§ 22 Abs. 1: Fügt eine neue Nummer 2 Buchstabe a hinzu, die Vorschriften für die Ausfuhr von Waren im gemeinschaftlichen Versandverfahren enthält, und verschiebt die bestehenden Buchstaben
§ 22 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a: Fassung des Buchstabens a geändert
§ 22 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a: Ändert die Vorschriften für die Ausfuhr von Waren im internationalen Eisenbahnverkehr (TIP-Verfahren)
§ 22 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b: Fassung des Buchstabens b geändert
§ 22 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c und d: Neue Buchstaben c und d eingefügt
§ 22 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe e bis g: Bisherige Buchstaben c bis e werden neue Buchstaben e bis g

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# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-12-31Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 2383
> Station: 1972-05-30Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 809
§ 24 Abs. 1: Ändert die Vorschriften für die Angabe der Zollstellen, insbesondere bei der Ausfuhr von Waren im gemeinschaftlichen Versandverfahren und im TIP-Verfahren
§ 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a: Worte 'b bis e' durch 'b bis g' ersetzt
§ 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b: Fassung des Buchstabens b geändert
§ 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c und d: Neue Buchstaben c und d eingefügt
§ 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe e bis g: Bisherige Buchstaben c bis e werden neue Buchstaben e bis g
§ 24 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b: Buchstabe b gestrichen
§ 24 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b: Bisheriger Buchstabe c wird neuer Buchstabe b
§ 24 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe c und d: Neue Buchstaben c und d eingefügt

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# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-12-31Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 2383
> Station: 1972-05-30Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 809
§ 25 Abs. 1: Ändert die Vorschriften für die Angabe der Zollstellen, insbesondere bei der Ausfuhr von Waren im gemeinschaftlichen Versandverfahren
§ 25 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe d: Fassung des Buchstabens d geändert
§ 25 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe e bis g: Neue Buchstaben e bis g eingefügt
§ 25 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b: Hinter 'liegt,' Worte 'ausgenommen die Durchfuhr nach den Buchstaben c und d,' eingefügt
§ 25 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe c bis e: Neue Buchstaben c bis e eingefügt
§ 25 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe f: Bisheriger Buchstabe c wird neuer Buchstabe f

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# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-05-30 — Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 809
§ 26 Abs. 4: Fassung des Absatzes 4 geändert

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# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-05-30 — Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 809
§ 28 Abs. 4: Anpassung der Angaben auf dem Exemplar der Internationalen Zollanmeldung
§ 28 Abs. 5: Neuer Absatz zur Beförderung von Waren, die sich zoll- oder einfuhrumsatzsteuerrechtlich nicht im freien Verkehr befinden
§ 28 Abs. 6: Umbenennung des bisherigen Absatz 5 in Absatz 6

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# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-07-30 — Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 445
> Station: 1972-05-30 — Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 809
§ 29 Nr. 1 Buchstabe a: Ersetzung von § 30 Abs. 1 Nr. 1 a durch § 30 Abs. 1 Nr. 1
§ 29 Nr. 1 Buchst. d: Streichung der Worte 'und bei dem Durchgang'
§ 29 Nr. 1 Buchstabe b und c: Ersetzung von § 30 Abs. 1 Nr. 7 durch § 30 Abs. 1 Nr. 9
§ 29 Nr. 1 Buchst. e: Einfügung eines neuen Buchstabens e zur Durchfuhr von Waren im kombinierten TIR-Verfahren
§ 29 Nr. 1 Buchst. f: Umbenennung des bisherigen Buchstabens e in Buchstabe f
§ 29 Nr. 3: Streichung der Worte 'und bei dem Durchgang'
§ 29 Nr. 5: Streichung der gesamten Nummer 5

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# § 30
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-07-30 — Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 445
> Station: 1972-05-30 — Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 809
§ 30 Abs. 1: Umstrukturierung und Neufassung mehrerer Nummern
§ 30 Abs. 1 Nr. 1a: Einfügung einer neuen Nummer 1a zur Anmeldung von entgeltlich eingeführten Waren
§ 30 Abs. 1 Nr. 2: Neue Fassung für die Anmeldung von lebenden Pflanzen und Waren des Blumenhandels
§ 30 Abs. 1 Nr. 4: Streichung des Halbsatzes nach dem Semikolon und Ersetzung des Semikolons durch einen Punkt
§ 30 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. b und c: Ersetzung des Wortes 'Zolltarifs' durch 'Warenverzeichnisses'
§ 30 Abs. 1 Nr. 17: Anpassung der Worte 'Flugbenzin und leichter Flugturbinenkraftstoff'
§ 30 Abs. 2 Satz 2: Einfügung der Worte '1a,' nach 'Nr. 1,'

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-12-31Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 2383
> Station: 1972-05-30Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 809
§ 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2: Ändert die Vorschriften für die zollamtlich bewilligte Veredelung und die besonders zugelassene Bearbeitung oder Verarbeitung von ausländischen Waren in den Zollfreigebieten
§ 4 Abs. 1 Nr. 2: Sätze 2 und 3 gestrichen
§ 4 Abs. 2: Ändert die Vorschriften für die Einfuhr zur aktiven Veredelung
§ 4 Abs. 2: Neuer Absatz 2 eingefügt, der Unterscheidung zwischen Eigenveredelung und Lohnveredelung vorsieht
§ 4 Abs. 5: Ersetzt das Wort 'zollbegünstigte' durch 'zollamtlich bewilligte'
§ 4 Abs. 3 bis 9: Bisherige Absätze 2 bis 8 werden neue Absätze 3 bis 9

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-12-31Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 2383
> Station: 1972-05-30Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 809
§ 6 Abs. 1 Satz 1: Ändert die Vorschriften für die Benennung von Waren, insbesondere bei der Einfuhr von Waren aus dem freien Verkehr eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaften
§ 6 Abs. 1: Neuer Absatz 1 eingefügt, der die Benennung der Ware definiert
§ 6 Abs. 2: Bisheriger Absatz 1 wird neuer Absatz 2 mit erneuter Fassung
§ 6 Abs. 3: Bisheriger Absatz 2 wird neuer Absatz 3

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-12-31Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 2383
> Station: 1972-05-30Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 809
§ 8 Abs. 2: Ändert die Vorschriften für den Grenzübergangswert, insbesondere bei der Einfuhr und Ausfuhr
§ 8 Abs. 4 Nr. 1: Fassung des Absatzes 4 Nr. 1 geändert
§ 8 Abs. 3: Ändert die Vorschriften für die Bildung des Grenzübergangswertes unter Berücksichtigung der zollrechtlichen Vorschriften
§ 8 Abs. 4: Fügt eine neue Nummer 1 hinzu, die den für die Bemessung der Einfuhrumsatzsteuer festgesetzten Wert regelt, und verschiebt die bestehenden Nummern
§ 8 Abs. 5 Satz 1: Ändert die Vorschriften für die Angabe des Rechnungspreises und des Grenzübergangswertes
§ 8 Abs. 5: Fassung des Absatzes 5 geändert