BGBl. 1971 I S. 1881 · Neubekanntmachung · Neufassung des Einkommensteuergesetzes
Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881 Inkrafttreten: 1971-12-07 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1971-12-07 BGBl-Id: bgbl1-1971-123-1
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# ESTG — 1971-08-14
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# ESTG — 1971-12-07
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- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und anderer steuerrechtlicher Vorschriften (Zweites Steueränderungsgesetz 1971)
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1971 I S. 1266
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- **Inkrafttreten:** 1971-08-15
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1971/81#page=2
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- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Einkommensteuergesetz und andere steuerrechtliche Vorschriften, insbesondere bezüglich Verluste aus gewerblicher Tierzucht, Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter, und Vergünstigungen bei der Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe.
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- **Titel:** Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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- **Typ:** Neubekanntmachung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1971 I S. 1881
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- **Inkrafttreten:** 1971-12-07
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1971/123#page=1
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- **Kurz:** Die Neufassung des Einkommensteuergesetzes wurde bekannt gemacht, um die Vorschriften unter Berücksichtigung verschiedener Gesetze zu aktualisieren.
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## Betroffene Stellen
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- § 2 a: Neuer Paragraph zur Behandlung von Verlusten aus gewerblicher Tierzucht und Tierhaltung.
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- § 4 Abs. 1 Satz 5: Streichung des Satzes 5 im Absatz 1.
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- § 4 Abs. 3: Neue Sätze am Ende des Absatzes 3 zur Behandlung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter.
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- § 6 b Abs. 1 Ziff. 3: Einfügung der Worte 'von Grund und Boden oder der Veräußerung' nach 'Veräußerung'.
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- § 6 c: Einfügung der Worte 'Grund und Boden,' in die Überschrift und in Absatz 1 Ziff. 1.
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- § 14: Neue Formulierung des letzten Satzes.
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- § 14 a: Neuer Paragraph zur Vergünstigung bei der Veräußerung bestimmter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe.
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- § 16 Abs. 4: Erhöhung der Freibeträge und neue Formulierung des letzten Satzes.
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- § 34 Abs. 2 Ziff. 1: Neue Formulierung der Ziffer 1.
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- § 50 Abs. 1: Neue Formulierung des letzten Satzes.
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- § 51 Abs. 1 Ziff. 2: Änderungen in den Buchstaben m, n und w.
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- § 52: Neue Formulierung des gesamten Paragraphs mit Anwendungsvorschriften.
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- § 10 Abs. 1 Ziff. 3 Satz 2: Anwendung auf Beiträge an Bausparkassen nach dem 8. März 1960
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- § 10 Abs. 1 Ziff. 2 Buchstabe b: Voraussetzungen für abziehbare Beiträge zu Versicherungen
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- § 10 Abs. 2: Anwendung bei nach dem 8. Dezember 1966 abgeschlossenen Versicherungsverträgen
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- § 10 Abs. 4: Anwendung bei Beiträgen an Bausparkassen und prämiengünstigen Aufwendungen
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- § 13 Abs. 1 Ziff. 1 Satz 2: Anwendung für Wirtschaftsjahre nach dem 31. Dezember 1970
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- § 13 Abs. 3: Letztmals anzuwenden für den Veranlagungszeitraum 1972
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- § 13 Abs. 1 Ziff. 1 Satz 4 und 5: Erstmals anzuwenden für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 1971 enden
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- § 13 Abs. 4: Erstmals anzuwenden bei der Erhebung der Einkommensteuer für den Veranlagungszeitraum 1971
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- § 17 Abs. 1 Satz 4: Anwendung, wenn der Veräußerer den verkauften Anteil nach dem 31. Dezember 1964 erworben hat
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- § 32 Abs. 2 Ziff. 1 des Einkommensteuergesetzes 1967: Anwendung für Veranlagungszeiträume vor 1970
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- § 33 a Abs. 1 und § 41 Abs. 1 Ziff. 5 des Einkommensteuergesetzes 1953: Weiterhin anzuwenden mit Einschränkungen
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- § 34 a: Anwendung für frühere Kalenderjahre, außer Kraft treten am 31. Dezember 1973
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- § 49 Abs. 2: Erstmals anzuwenden auf Entgelte, die nach dem 31. Dezember 1970 vereinbart werden
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- § 55: Neuer Paragraph zur Gewinnermittlung bei Grund und Boden, angeschafft vor dem 1. Juli 1970
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- § 433 Abs. 1: Neue Fassung des § 433 Abs. 1
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- § 433 Abs. 6: Neue Fassung des § 433 Abs. 6
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- § 433 Abs. 7: Neue Fassung des § 433 Abs. 7
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- § 51: Neue Fassung des § 51
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- § 6: Neue Vorschriften für die Ansetzung von Wirtschaftsgütern, insbesondere bei Teilwerten, Verbindlichkeiten, Entnahmen, Einlagen und Eröffnung/Erwerb von Betrieben.
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- § 6a: Neue Vorschriften für die Bildung und Auflösung von Pensionsrückstellungen.
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- § 6b: Neue Vorschriften für den Abzug von Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Veräußerung bestimmter Anlagegüter.
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- § 6c: Neue Vorschriften für den Abzug von Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Veräußerung von Grund und Boden, Gebäuden und Aufwuchs bei der Ermittlung des Gewinns nach § 4 Abs. 3 oder nach Durchschnittsätzen.
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- § 7: Neue Vorschriften für die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringung, einschließlich der Möglichkeit der Absetzung in fallenden Jahresbeträgen.
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- § 9: Neue Regelungen für Werbungskosten, insbesondere für Aufwendungen für Arbeitsmittel, Schuldzinsen, Steuern, Versicherungsbeiträge, und Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung.
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- § 9a: Einführung von Pauschbeträgen für Werbungskosten bei Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen und wiederkehrenden Bezügen.
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- § 9b: Neue Regelungen für den Umsatzsteuerrechtlichen Vorsteuerabzug, insbesondere für die Behandlung von Mehr- und Minderbeträgen.
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- § 10: Neue Regelungen für Sonderausgaben, insbesondere für Schuldzinsen, Versicherungsbeiträge, Bausparkassen, Kirchensteuer, Vermögensteuer, Kindergeld, Steuerberatungskosten, Berufsausbildung und Nachversteuerung.
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- § 10a: Einführung einer Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft und Gewerbebetrieb für bestimmte Gruppen von Steuerpflichtigen.
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- § 42a: Neue Vorschriften zur Bemessung der Lohnsteuer nach Vomhundertsätzen eingeführt.
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- § 43: Neue Vorschriften zur Steuerabzugspflichtigen Kapitalerträge eingeführt.
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- § 44: Neue Vorschriften zur Bemessung und Entrichtung der Kapitalertragsteuer in den Fällen des § 43 Abs. 1 Ziff. 1 bis 5 eingeführt.
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- § 45: Neue Vorschriften zur Bemessung und Entrichtung der Kapitalertragsteuer in den Fällen des § 43 Abs. 1 Ziff. 6 eingeführt.
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- § 46: Neue Vorschriften zur Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit eingeführt.
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- § 7 Abs. 4: Neue Vorschriften für Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden
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- § 7 Abs. 5: Neue Vorschriften für Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden, die nach dem 31. Dezember 1964 fertiggestellt wurden
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- § 7 Abs. 6: Neue Vorschriften für Absetzungen für Abnutzung bei Bergbauunternehmen, Steinbrüchen und anderen Betrieben
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- § 7a: Neue Vorschriften für Bewertungsfreiheit für bewegliche Wirtschaftsgüter
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- § 7b: Neue Vorschriften für erhöhte Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen
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- § 7c: Neue Vorschriften für Förderung des Wohnungsbaues
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- § 7d: Streichung des § 7d
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- § 7e: Neue Vorschriften für Bewertungsfreiheit für Fabrikgebäude, Lagerhäuser und landwirtschaftliche Betriebsgebäude
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- § 52: Neue Vorschriften für die Berichtigung von Steuerbescheiden
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- § 53: Sondervorschriften für Berlin (West) bezüglich der Anwendung von § 6 a und § 7
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- § 54: Sondervorschriften für Wohngebäude, bei denen der Antrag auf Baugenehmigung nach dem 9. Oktober 1962 und vor dem 1. Januar 1965 gestellt worden ist
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- § 55: Sondervorschriften für die Gewinnermittlung nach § 4 oder nach Durchschnittssätzen bei vor dem 1. Juli 1970 angeschafftem Grund und Boden
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- § 26 Abs. 2: Erweiterung der Voraussetzungen für die Anwendung des Ehegatten-Splitting
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- § 26 Abs. 4: Erweiterung der Voraussetzungen für die Anwendung des Ehegatten-Splitting bei Aufhebung der Ehe
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- § 33: Neue Regelung für außergewöhnliche Belastungen
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- § 33a: Neue Regelung für außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen
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- § 34: Neue Regelung für Steuersätze bei außerordentlichen Einkünften
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- § 34a: Neue Regelung für Steuerfreiheit bestimmter Zuschläge zum Arbeitslohn
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- § 34b: Neue Regelung für Steuersätze bei außerordentlichen Einkünften aus Forstwirtschaft
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- § 34c: Neue Regelung für Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften
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- § 46a: Neue Vorschriften zur besonderen Behandlung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder Kapitalvermögen
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- § 47: Neue Vorschriften zur Abschlußzahlung
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- § 48: Neue Vorschriften zur Besteuerung nach dem Verbrauch
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- § 49: Neue Vorschriften zur Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Einkünfte
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- § 50: Neue Sondervorschriften für beschränkt steuerpflichtige Steuerpflichtige
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- § 50a: Neue Vorschriften zum Steuerabzug bei beschränkt steuerpflichtigen Mitgliedern von Aufsichtsräten
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- § 10 b: Neue Vorschriften zur Steuerbegünstigung für mildtätige, kirchliche, religiöse, wissenschaftliche und staatspolitische Zwecke
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- § 10 c: Neue Vorschriften zu Pauschbeträgen für Sonderausgaben
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- § 10 d: Neue Vorschriften zum Verlustabzug
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- § 11: Neue Vorschriften zur Vereinnahmung und Verausgabung
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- § 12: Neue Vorschriften zu nicht abzugsfähigen Ausgaben
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- § 13: Neue Vorschriften zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
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- § 14: Neue Vorschriften zur Veräußerung des Betriebs
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- § 14 a: Neue Vorschriften zu Vergünstigungen bei der Veräußerung bestimmter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
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- § 15: Neue Vorschriften zu Einkünften aus Gewerbebetrieb
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- § 16: Neue Vorschriften zur Veräußerung des Betriebs
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- § 34 Abs. 1: Neue Regelung für die Anrechnung ausländischer Steuern
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- § 34 Abs. 2: Neue Regelung für die Anrechnung ausländischer Steuern bei Einkünften aus mehreren fremden Staaten
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- § 34 Abs. 3: Neue Regelung für die Anrechnung ausländischer Steuern bei Einkünften aus mehreren fremden Staaten
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- § 34 Abs. 4: Neue Regelung für die Bemessung der Einkommensteuer bei ausländischen Einkünften unbeschränkt Steuerpflichtiger aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr
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- § 34 Abs. 5: Neue Regelung für die Anwendung des Absatzes 1 bei Steuerpflichtigen, die Angehörige eines fremden Staates sind
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- § 34 Abs. 6: Neue Regelung für die Erlassung von Vorschriften über ausländische Einkünfte und Steuern
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- § 34 d: Neue Regelung für Kapitalanlagen in Entwicklungsländern
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- § 35: Neue Regelung für die Bemessung und Entrichtung der Vorauszahlungen
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- § 38: Neue Regelung für die Erhebung der Lohnsteuer, Lohnsteuerkarte und Haftung
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- § 39: Neue Regelung für die Bemessung der Jahreslohnsteuer und die Jahreslohnsteuertabelle
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- § 40: Neue Regelung für die vom Arbeitslohn abzuziehenden Beträge
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- § 41: Neue Regelung für die Einbehaltung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber
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- § 42: Neue Regelung für den Lohnsteuer-Jahresausgleich
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- § 2 Abs. 5 Ziff. 1: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
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- § 3 Ziff. 52: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
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- § 3 a Abs. 1 Ziff. 4: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
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- § 7 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
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- § 10 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
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- § 22 Ziff. 1 Buchstabe a: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
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- § 26 a Abs. 4: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
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- § 29 Abs. 1 und 2: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
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- § 31 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
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- § 33 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
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- § 33 a Abs. 6: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
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- § 34 c Abs. 6: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
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- § 38 Abs. 2 und 3: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
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- § 39 Abs. 1, 3 und 4: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
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- § 40 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
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- § 41 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
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- § 42 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
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- § 42 a Abs. 1: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
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- § 44 Abs. 6: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
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- § 46 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
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- § 50 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
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- § 50 a Abs. 6: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
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## Wortlaut
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- **1971-07-30** · BGBl. 1971 I S. 1125 — Gesetz über städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in den Gemeinden (Städtebauförderungsgesetz)
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- **1971-07-31** · BGBl. 1971 I S. 1157 — Gesetz zur Änderung bewertungsrechtlicher und anderer steuerrechtlicher Vorschriften (Bewertungsänderungsgesetz 1971 - BewÄndG 1971)
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- **1971-08-14** · BGBl. 1971 I S. 1266 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und anderer steuerrechtlicher Vorschriften (Zweites Steueränderungsgesetz 1971)
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- **1971-12-07** · BGBl. 1971 I S. 1881 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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- § 2 a: Neuer Paragraph zur Behandlung von Verlusten aus gewerblicher Tierzucht und Tierhaltung.
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- § 4 Abs. 1 Satz 5: Streichung des Satzes 5 im Absatz 1.
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- § 4 Abs. 3: Neue Sätze am Ende des Absatzes 3 zur Behandlung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter.
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- § 6 b Abs. 1 Ziff. 3: Einfügung der Worte 'von Grund und Boden oder der Veräußerung' nach 'Veräußerung'.
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- § 6 c: Einfügung der Worte 'Grund und Boden,' in die Überschrift und in Absatz 1 Ziff. 1.
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- § 14: Neue Formulierung des letzten Satzes.
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- § 14 a: Neuer Paragraph zur Vergünstigung bei der Veräußerung bestimmter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe.
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- § 16 Abs. 4: Erhöhung der Freibeträge und neue Formulierung des letzten Satzes.
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- § 34 Abs. 2 Ziff. 1: Neue Formulierung der Ziffer 1.
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- § 50 Abs. 1: Neue Formulierung des letzten Satzes.
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- § 51 Abs. 1 Ziff. 2: Änderungen in den Buchstaben m, n und w.
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- § 52: Neue Formulierung des gesamten Paragraphs mit Anwendungsvorschriften.
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- § 10 Abs. 1 Ziff. 3 Satz 2: Anwendung auf Beiträge an Bausparkassen nach dem 8. März 1960
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- § 10 Abs. 1 Ziff. 2 Buchstabe b: Voraussetzungen für abziehbare Beiträge zu Versicherungen
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- § 10 Abs. 2: Anwendung bei nach dem 8. Dezember 1966 abgeschlossenen Versicherungsverträgen
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- § 10 Abs. 4: Anwendung bei Beiträgen an Bausparkassen und prämiengünstigen Aufwendungen
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- § 13 Abs. 1 Ziff. 1 Satz 2: Anwendung für Wirtschaftsjahre nach dem 31. Dezember 1970
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- § 13 Abs. 3: Letztmals anzuwenden für den Veranlagungszeitraum 1972
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- § 13 Abs. 1 Ziff. 1 Satz 4 und 5: Erstmals anzuwenden für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 1971 enden
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- § 13 Abs. 4: Erstmals anzuwenden bei der Erhebung der Einkommensteuer für den Veranlagungszeitraum 1971
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- § 17 Abs. 1 Satz 4: Anwendung, wenn der Veräußerer den verkauften Anteil nach dem 31. Dezember 1964 erworben hat
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- § 32 Abs. 2 Ziff. 1 des Einkommensteuergesetzes 1967: Anwendung für Veranlagungszeiträume vor 1970
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- § 33 a Abs. 1 und § 41 Abs. 1 Ziff. 5 des Einkommensteuergesetzes 1953: Weiterhin anzuwenden mit Einschränkungen
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- § 34 a: Anwendung für frühere Kalenderjahre, außer Kraft treten am 31. Dezember 1973
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- § 49 Abs. 2: Erstmals anzuwenden auf Entgelte, die nach dem 31. Dezember 1970 vereinbart werden
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- § 55: Neuer Paragraph zur Gewinnermittlung bei Grund und Boden, angeschafft vor dem 1. Juli 1970
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- § 433 Abs. 1: Neue Fassung des § 433 Abs. 1
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- § 433 Abs. 6: Neue Fassung des § 433 Abs. 6
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- § 433 Abs. 7: Neue Fassung des § 433 Abs. 7
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- § 51: Neue Fassung des § 51
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- § 6: Neue Vorschriften für die Ansetzung von Wirtschaftsgütern, insbesondere bei Teilwerten, Verbindlichkeiten, Entnahmen, Einlagen und Eröffnung/Erwerb von Betrieben.
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- § 6a: Neue Vorschriften für die Bildung und Auflösung von Pensionsrückstellungen.
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- § 6b: Neue Vorschriften für den Abzug von Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Veräußerung bestimmter Anlagegüter.
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- § 6c: Neue Vorschriften für den Abzug von Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Veräußerung von Grund und Boden, Gebäuden und Aufwuchs bei der Ermittlung des Gewinns nach § 4 Abs. 3 oder nach Durchschnittsätzen.
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- § 7: Neue Vorschriften für die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringung, einschließlich der Möglichkeit der Absetzung in fallenden Jahresbeträgen.
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- § 9: Neue Regelungen für Werbungskosten, insbesondere für Aufwendungen für Arbeitsmittel, Schuldzinsen, Steuern, Versicherungsbeiträge, und Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung.
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- § 9a: Einführung von Pauschbeträgen für Werbungskosten bei Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen und wiederkehrenden Bezügen.
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- § 9b: Neue Regelungen für den Umsatzsteuerrechtlichen Vorsteuerabzug, insbesondere für die Behandlung von Mehr- und Minderbeträgen.
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- § 10: Neue Regelungen für Sonderausgaben, insbesondere für Schuldzinsen, Versicherungsbeiträge, Bausparkassen, Kirchensteuer, Vermögensteuer, Kindergeld, Steuerberatungskosten, Berufsausbildung und Nachversteuerung.
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- § 10a: Einführung einer Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft und Gewerbebetrieb für bestimmte Gruppen von Steuerpflichtigen.
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- § 42a: Neue Vorschriften zur Bemessung der Lohnsteuer nach Vomhundertsätzen eingeführt.
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- § 43: Neue Vorschriften zur Steuerabzugspflichtigen Kapitalerträge eingeführt.
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- § 44: Neue Vorschriften zur Bemessung und Entrichtung der Kapitalertragsteuer in den Fällen des § 43 Abs. 1 Ziff. 1 bis 5 eingeführt.
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- § 45: Neue Vorschriften zur Bemessung und Entrichtung der Kapitalertragsteuer in den Fällen des § 43 Abs. 1 Ziff. 6 eingeführt.
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- § 46: Neue Vorschriften zur Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit eingeführt.
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- § 7 Abs. 4: Neue Vorschriften für Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden
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- § 7 Abs. 5: Neue Vorschriften für Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden, die nach dem 31. Dezember 1964 fertiggestellt wurden
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- § 7 Abs. 6: Neue Vorschriften für Absetzungen für Abnutzung bei Bergbauunternehmen, Steinbrüchen und anderen Betrieben
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- § 7a: Neue Vorschriften für Bewertungsfreiheit für bewegliche Wirtschaftsgüter
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- § 7b: Neue Vorschriften für erhöhte Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen
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- § 7c: Neue Vorschriften für Förderung des Wohnungsbaues
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- § 7d: Streichung des § 7d
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- § 7e: Neue Vorschriften für Bewertungsfreiheit für Fabrikgebäude, Lagerhäuser und landwirtschaftliche Betriebsgebäude
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- § 52: Neue Vorschriften für die Berichtigung von Steuerbescheiden
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- § 53: Sondervorschriften für Berlin (West) bezüglich der Anwendung von § 6 a und § 7
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- § 54: Sondervorschriften für Wohngebäude, bei denen der Antrag auf Baugenehmigung nach dem 9. Oktober 1962 und vor dem 1. Januar 1965 gestellt worden ist
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- § 55: Sondervorschriften für die Gewinnermittlung nach § 4 oder nach Durchschnittssätzen bei vor dem 1. Juli 1970 angeschafftem Grund und Boden
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- § 26 Abs. 2: Erweiterung der Voraussetzungen für die Anwendung des Ehegatten-Splitting
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- § 26 Abs. 4: Erweiterung der Voraussetzungen für die Anwendung des Ehegatten-Splitting bei Aufhebung der Ehe
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- § 33: Neue Regelung für außergewöhnliche Belastungen
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- § 33a: Neue Regelung für außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen
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- § 34: Neue Regelung für Steuersätze bei außerordentlichen Einkünften
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- § 34a: Neue Regelung für Steuerfreiheit bestimmter Zuschläge zum Arbeitslohn
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- § 34b: Neue Regelung für Steuersätze bei außerordentlichen Einkünften aus Forstwirtschaft
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- § 34c: Neue Regelung für Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften
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- § 46a: Neue Vorschriften zur besonderen Behandlung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder Kapitalvermögen
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- § 47: Neue Vorschriften zur Abschlußzahlung
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- § 48: Neue Vorschriften zur Besteuerung nach dem Verbrauch
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- § 49: Neue Vorschriften zur Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Einkünfte
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- § 50: Neue Sondervorschriften für beschränkt steuerpflichtige Steuerpflichtige
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- § 50a: Neue Vorschriften zum Steuerabzug bei beschränkt steuerpflichtigen Mitgliedern von Aufsichtsräten
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- § 10 b: Neue Vorschriften zur Steuerbegünstigung für mildtätige, kirchliche, religiöse, wissenschaftliche und staatspolitische Zwecke
|
||||
- § 10 c: Neue Vorschriften zu Pauschbeträgen für Sonderausgaben
|
||||
- § 10 d: Neue Vorschriften zum Verlustabzug
|
||||
- § 11: Neue Vorschriften zur Vereinnahmung und Verausgabung
|
||||
- § 12: Neue Vorschriften zu nicht abzugsfähigen Ausgaben
|
||||
- § 13: Neue Vorschriften zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
|
||||
- § 14: Neue Vorschriften zur Veräußerung des Betriebs
|
||||
- § 14 a: Neue Vorschriften zu Vergünstigungen bei der Veräußerung bestimmter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
|
||||
- § 15: Neue Vorschriften zu Einkünften aus Gewerbebetrieb
|
||||
- § 16: Neue Vorschriften zur Veräußerung des Betriebs
|
||||
- § 34 Abs. 1: Neue Regelung für die Anrechnung ausländischer Steuern
|
||||
- § 34 Abs. 2: Neue Regelung für die Anrechnung ausländischer Steuern bei Einkünften aus mehreren fremden Staaten
|
||||
- § 34 Abs. 3: Neue Regelung für die Anrechnung ausländischer Steuern bei Einkünften aus mehreren fremden Staaten
|
||||
- § 34 Abs. 4: Neue Regelung für die Bemessung der Einkommensteuer bei ausländischen Einkünften unbeschränkt Steuerpflichtiger aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr
|
||||
- § 34 Abs. 5: Neue Regelung für die Anwendung des Absatzes 1 bei Steuerpflichtigen, die Angehörige eines fremden Staates sind
|
||||
- § 34 Abs. 6: Neue Regelung für die Erlassung von Vorschriften über ausländische Einkünfte und Steuern
|
||||
- § 34 d: Neue Regelung für Kapitalanlagen in Entwicklungsländern
|
||||
- § 35: Neue Regelung für die Bemessung und Entrichtung der Vorauszahlungen
|
||||
- § 38: Neue Regelung für die Erhebung der Lohnsteuer, Lohnsteuerkarte und Haftung
|
||||
- § 39: Neue Regelung für die Bemessung der Jahreslohnsteuer und die Jahreslohnsteuertabelle
|
||||
- § 40: Neue Regelung für die vom Arbeitslohn abzuziehenden Beträge
|
||||
- § 41: Neue Regelung für die Einbehaltung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber
|
||||
- § 42: Neue Regelung für den Lohnsteuer-Jahresausgleich
|
||||
- § 2 Abs. 5 Ziff. 1: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
|
||||
- § 3 Ziff. 52: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
|
||||
- § 3 a Abs. 1 Ziff. 4: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
|
||||
- § 7 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
|
||||
- § 10 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
|
||||
- § 22 Ziff. 1 Buchstabe a: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
|
||||
- § 26 a Abs. 4: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
|
||||
- § 29 Abs. 1 und 2: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
|
||||
- § 31 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
|
||||
- § 33 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
|
||||
- § 33 a Abs. 6: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
|
||||
- § 34 c Abs. 6: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
|
||||
- § 38 Abs. 2 und 3: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
|
||||
- § 39 Abs. 1, 3 und 4: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
|
||||
- § 40 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
|
||||
- § 41 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
|
||||
- § 42 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
|
||||
- § 42 a Abs. 1: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
|
||||
- § 44 Abs. 6: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
|
||||
- § 46 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
|
||||
- § 50 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
|
||||
- § 50 a Abs. 6: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
|
||||
|
||||
14
estg/§10.md
14
estg/§10.md
@@ -1,13 +1,15 @@
|
||||
# § 10
|
||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1971-08-14 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und anderer steuerrechtlicher Vorschriften (Zweites Steueränderungsgesetz 1971)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1266
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
||||
|
||||
§ 10 Abs. 1 Ziff. 3 Satz 2: Anwendung auf Beiträge an Bausparkassen nach dem 8. März 1960
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||||
§ 10: Neue Regelungen für Sonderausgaben, insbesondere für Schuldzinsen, Versicherungsbeiträge, Bausparkassen, Kirchensteuer, Vermögensteuer, Kindergeld, Steuerberatungskosten, Berufsausbildung und Nachversteuerung.
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||||
|
||||
§ 10 Abs. 1 Ziff. 2 Buchstabe b: Voraussetzungen für abziehbare Beiträge zu Versicherungen
|
||||
§ 10 b: Neue Vorschriften zur Steuerbegünstigung für mildtätige, kirchliche, religiöse, wissenschaftliche und staatspolitische Zwecke
|
||||
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||||
§ 10 Abs. 2: Anwendung bei nach dem 8. Dezember 1966 abgeschlossenen Versicherungsverträgen
|
||||
§ 10 c: Neue Vorschriften zu Pauschbeträgen für Sonderausgaben
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||||
|
||||
§ 10 Abs. 4: Anwendung bei Beiträgen an Bausparkassen und prämiengünstigen Aufwendungen
|
||||
§ 10 d: Neue Vorschriften zum Verlustabzug
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||||
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||||
§ 10 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
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||||
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@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 10a
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||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1969-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 2265
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
||||
|
||||
§ 10a: Steuerbegünstigung für nicht entnommenen Gewinn für bestimmte Steuerpflichtige.
|
||||
§ 10a: Einführung einer Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft und Gewerbebetrieb für bestimmte Gruppen von Steuerpflichtigen.
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 11
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1969-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 2265
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
||||
|
||||
§ 11: Neue Vorschriften zur Vereinnahmung und Verausgabung
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 12
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1970-12-30 — Gesetz über vordringliche Änderungen auf dem Gebiet des Steuerrechts (Steueränderungsgesetz 1971)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 1856
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
||||
|
||||
§ 12 Ziff. 3: Fügt die Worte 'und für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die Entnahmen sind' hinzu.
|
||||
§ 12: Neue Vorschriften zu nicht abzugsfähigen Ausgaben
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||||
|
||||
12
estg/§13.md
12
estg/§13.md
@@ -1,13 +1,7 @@
|
||||
# § 13
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1971-08-14 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und anderer steuerrechtlicher Vorschriften (Zweites Steueränderungsgesetz 1971)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1266
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
||||
|
||||
§ 13 Abs. 1 Ziff. 1 Satz 2: Anwendung für Wirtschaftsjahre nach dem 31. Dezember 1970
|
||||
|
||||
§ 13 Abs. 3: Letztmals anzuwenden für den Veranlagungszeitraum 1972
|
||||
|
||||
§ 13 Abs. 1 Ziff. 1 Satz 4 und 5: Erstmals anzuwenden für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 1971 enden
|
||||
|
||||
§ 13 Abs. 4: Erstmals anzuwenden bei der Erhebung der Einkommensteuer für den Veranlagungszeitraum 1971
|
||||
§ 13: Neue Vorschriften zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
|
||||
|
||||
@@ -1,9 +1,9 @@
|
||||
# § 14
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1971-08-14 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und anderer steuerrechtlicher Vorschriften (Zweites Steueränderungsgesetz 1971)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1266
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
||||
|
||||
§ 14: Neue Formulierung des letzten Satzes.
|
||||
§ 14: Neue Vorschriften zur Veräußerung des Betriebs
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||||
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||||
§ 14 a: Neuer Paragraph zur Vergünstigung bei der Veräußerung bestimmter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe.
|
||||
§ 14 a: Neue Vorschriften zu Vergünstigungen bei der Veräußerung bestimmter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 15
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1969-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 2265
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
||||
|
||||
§ 15: Neue Vorschriften zu Einkünften aus Gewerbebetrieb
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 16
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1971-08-14 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und anderer steuerrechtlicher Vorschriften (Zweites Steueränderungsgesetz 1971)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1266
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
||||
|
||||
§ 16 Abs. 4: Erhöhung der Freibeträge und neue Formulierung des letzten Satzes.
|
||||
§ 16: Neue Vorschriften zur Veräußerung des Betriebs
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 2
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1971-08-14 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und anderer steuerrechtlicher Vorschriften (Zweites Steueränderungsgesetz 1971)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1266
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
||||
|
||||
§ 2 a: Neuer Paragraph zur Behandlung von Verlusten aus gewerblicher Tierzucht und Tierhaltung.
|
||||
§ 2 Abs. 5 Ziff. 1: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
|
||||
|
||||
@@ -1,9 +1,7 @@
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||||
# § 22
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1969-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 2265
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
||||
|
||||
§ 22: Neue Definition der sonstigen Einkünfte, einschließlich der Einkünfte aus Leibrenten und Spekulationsgeschäften.
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||||
|
||||
§ 22 Ziff. 1 Buchstabe a: Neue Vorschriften für die Erlassung von Rechtsverordnungen
|
||||
§ 22 Ziff. 1 Buchstabe a: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
|
||||
|
||||
10
estg/§26.md
10
estg/§26.md
@@ -1,9 +1,11 @@
|
||||
# § 26
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1969-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 2265
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
||||
|
||||
§ 26: Neue Regelungen für getrennte Veranlagung von Ehegatten
|
||||
§ 26 Abs. 2: Erweiterung der Voraussetzungen für die Anwendung des Ehegatten-Splitting
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||||
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||||
§ 26 a Abs. 4: Neue Vorschriften für die Erlassung von Rechtsverordnungen
|
||||
§ 26 Abs. 4: Erweiterung der Voraussetzungen für die Anwendung des Ehegatten-Splitting bei Aufhebung der Ehe
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||||
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||||
§ 26 a Abs. 4: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
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@@ -1,9 +1,7 @@
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# § 29
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1969-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 2265
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
||||
|
||||
§ 29: Neue Regelungen für Durchschnittsätze
|
||||
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||||
§ 29 Abs. 1 und 2: Neue Vorschriften für die Erlassung von Rechtsverordnungen
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||||
§ 29 Abs. 1 und 2: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
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||||
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@@ -1,7 +1,9 @@
|
||||
# § 3
|
||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1970-12-30 — Gesetz über vordringliche Änderungen auf dem Gebiet des Steuerrechts (Steueränderungsgesetz 1971)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 1856
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
||||
|
||||
§ 3 Ziff. 9: Ersetzt §§ 7 und 8 des Kündigungsschutzgesetzes durch §§ 9 und 10 und fügt zusätzliche Voraussetzungen hinzu.
|
||||
§ 3 Ziff. 52: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
|
||||
|
||||
§ 3 a Abs. 1 Ziff. 4: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
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||||
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||||
@@ -1,9 +1,7 @@
|
||||
# § 31
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1969-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 2265
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
||||
|
||||
§ 31: Neue Regelungen für Pauschbesteuerung
|
||||
|
||||
§ 31 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Erlassung von Rechtsverordnungen
|
||||
§ 31 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
|
||||
|
||||
10
estg/§33.md
10
estg/§33.md
@@ -1,7 +1,11 @@
|
||||
# § 33
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1971-08-14 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und anderer steuerrechtlicher Vorschriften (Zweites Steueränderungsgesetz 1971)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1266
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
||||
|
||||
§ 33 a Abs. 1 und § 41 Abs. 1 Ziff. 5 des Einkommensteuergesetzes 1953: Weiterhin anzuwenden mit Einschränkungen
|
||||
§ 33: Neue Regelung für außergewöhnliche Belastungen
|
||||
|
||||
§ 33 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
|
||||
|
||||
§ 33 a Abs. 6: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 33a
|
||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1969-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 2265
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
||||
|
||||
§ 33a: Neue Regelungen für außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen
|
||||
§ 33a: Neue Regelung für außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen
|
||||
|
||||
22
estg/§34.md
22
estg/§34.md
@@ -1,9 +1,23 @@
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||||
# § 34
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1971-08-14 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und anderer steuerrechtlicher Vorschriften (Zweites Steueränderungsgesetz 1971)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1266
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
||||
|
||||
§ 34 Abs. 2 Ziff. 1: Neue Formulierung der Ziffer 1.
|
||||
§ 34: Neue Regelung für Steuersätze bei außerordentlichen Einkünften
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||||
|
||||
§ 34 a: Anwendung für frühere Kalenderjahre, außer Kraft treten am 31. Dezember 1973
|
||||
§ 34 Abs. 1: Neue Regelung für die Anrechnung ausländischer Steuern
|
||||
|
||||
§ 34 Abs. 2: Neue Regelung für die Anrechnung ausländischer Steuern bei Einkünften aus mehreren fremden Staaten
|
||||
|
||||
§ 34 Abs. 3: Neue Regelung für die Anrechnung ausländischer Steuern bei Einkünften aus mehreren fremden Staaten
|
||||
|
||||
§ 34 Abs. 4: Neue Regelung für die Bemessung der Einkommensteuer bei ausländischen Einkünften unbeschränkt Steuerpflichtiger aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr
|
||||
|
||||
§ 34 Abs. 5: Neue Regelung für die Anwendung des Absatzes 1 bei Steuerpflichtigen, die Angehörige eines fremden Staates sind
|
||||
|
||||
§ 34 Abs. 6: Neue Regelung für die Erlassung von Vorschriften über ausländische Einkünfte und Steuern
|
||||
|
||||
§ 34 d: Neue Regelung für Kapitalanlagen in Entwicklungsländern
|
||||
|
||||
§ 34 c Abs. 6: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
|
||||
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||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 34a
|
||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1969-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 2265
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
||||
|
||||
§ 34a: Neue Vorschriften zur Steuerfreiheit bestimmter Zuschläge zum Arbeitslohn.
|
||||
§ 34a: Neue Regelung für Steuerfreiheit bestimmter Zuschläge zum Arbeitslohn
|
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@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 34b
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1969-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 2265
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
||||
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||||
§ 34b: Neue Vorschriften zur Steuerermäßigung bei außerordentlichen Einkünften aus Forstwirtschaft.
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§ 34b: Neue Regelung für Steuersätze bei außerordentlichen Einkünften aus Forstwirtschaft
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 34c
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1969-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 2265
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
||||
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||||
§ 34c: Neue Vorschriften zur Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften.
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||||
§ 34c: Neue Regelung für Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 35
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1970-07-25 — Gesetz über die Erhebung eines rückzahlbaren Konjunkturzuschlags zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 1125
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
||||
|
||||
§ 35: Vorauszahlungen zur Einkommensteuer
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||||
§ 35: Neue Regelung für die Bemessung und Entrichtung der Vorauszahlungen
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@@ -1,7 +1,9 @@
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||||
# § 38
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1970-07-25 — Gesetz über die Erhebung eines rückzahlbaren Konjunkturzuschlags zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 1125
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
||||
|
||||
§ 38 Abs. 3: Vorschriften für Lohnsteueranmeldung
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||||
§ 38: Neue Regelung für die Erhebung der Lohnsteuer, Lohnsteuerkarte und Haftung
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||||
§ 38 Abs. 2 und 3: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
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@@ -1,7 +1,9 @@
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||||
# § 39
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1970-12-30 — Gesetz über vordringliche Änderungen auf dem Gebiet des Steuerrechts (Steueränderungsgesetz 1971)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 1856
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
||||
|
||||
§ 39 Abs. 4: Streicht Ziffer 5 und verschiebt Ziffer 6.
|
||||
§ 39: Neue Regelung für die Bemessung der Jahreslohnsteuer und die Jahreslohnsteuertabelle
|
||||
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||||
§ 39 Abs. 1, 3 und 4: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
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||||
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||||
@@ -1,9 +1,9 @@
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||||
# § 40
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1969-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 2265
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
||||
|
||||
§ 40: Neufassung des § 40 zur Bemessung der Lohnsteuer nach Vomhundertsätzen
|
||||
§ 40: Neue Regelung für die vom Arbeitslohn abzuziehenden Beträge
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||||
|
||||
§ 40 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Erlassung von Rechtsverordnungen
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||||
§ 40 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,9 @@
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||||
# § 41
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1971-08-14 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und anderer steuerrechtlicher Vorschriften (Zweites Steueränderungsgesetz 1971)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1266
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
||||
|
||||
§ 33 a Abs. 1 und § 41 Abs. 1 Ziff. 5 des Einkommensteuergesetzes 1953: Weiterhin anzuwenden mit Einschränkungen
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||||
§ 41: Neue Regelung für die Einbehaltung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber
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||||
|
||||
§ 41 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
|
||||
|
||||
10
estg/§42.md
10
estg/§42.md
@@ -1,7 +1,11 @@
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||||
# § 42
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1970-12-30 — Gesetz über vordringliche Änderungen auf dem Gebiet des Steuerrechts (Steueränderungsgesetz 1971)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 1856
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
||||
|
||||
§ 42 Abs. 2 Ziff. 3: Fügt die Worte 'und nur unter Verwendung amtlich vorgeschriebener Vordrucke' hinzu.
|
||||
§ 42: Neue Regelung für den Lohnsteuer-Jahresausgleich
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||||
|
||||
§ 42 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
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||||
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||||
§ 42 a Abs. 1: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
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||||
|
||||
@@ -1,9 +1,7 @@
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||||
# § 42a
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1970-07-25 — Gesetz über die Erhebung eines rückzahlbaren Konjunkturzuschlags zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 1125
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
||||
|
||||
§ 42a Abs. 1 Ziff. 2: Rechtsverordnung zur Lohnsteuer
|
||||
|
||||
§ 42a Abs. 2: Pauschsteuersatz für Lohnsteuer
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||||
§ 42a: Neue Vorschriften zur Bemessung der Lohnsteuer nach Vomhundertsätzen eingeführt.
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||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 43
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1969-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 2265
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
||||
|
||||
§ 43: Neue Regelungen für steuerabzugspflichtige Kapitalerträge
|
||||
§ 43: Neue Vorschriften zur Steuerabzugspflichtigen Kapitalerträge eingeführt.
|
||||
|
||||
14
estg/§433.md
14
estg/§433.md
@@ -1,15 +1,11 @@
|
||||
# § 433
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1965-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
||||
|
||||
§ 433 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der Regelungen zur Anschaffungskostensteuerung und zur Berücksichtigung der Herstellungskosten enthält.
|
||||
§ 433 Abs. 1: Neue Fassung des § 433 Abs. 1
|
||||
|
||||
§ 433 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der Regelungen zur Anschaffungskostensteuerung und zur Berücksichtigung der Herstellungskosten im Fall des Erstkaufs enthält.
|
||||
§ 433 Abs. 6: Neue Fassung des § 433 Abs. 6
|
||||
|
||||
§ 433 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der Regelungen zur Nachholung von erhöhten Abschreibungen enthält.
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||||
|
||||
§ 433 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der Regelungen zur Behandlung von Garagen als Wohnzweck dienend enthält.
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||||
|
||||
§ 433 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, der die Anwendbarkeit der Vorschriften auf Gebäude und Eigentumswohnungen im Bundesgebiet einschließlich Berlin (West) begrenzt.
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||||
§ 433 Abs. 7: Neue Fassung des § 433 Abs. 7
|
||||
|
||||
@@ -1,9 +1,9 @@
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||||
# § 44
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1969-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 2265
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
||||
|
||||
§ 44: Neue Regelungen für die Bemessung und Entrichtung der Kapitalertragsteuer in den Fällen des § 43 Abs. 1 Ziff. 1 bis 5
|
||||
§ 44: Neue Vorschriften zur Bemessung und Entrichtung der Kapitalertragsteuer in den Fällen des § 43 Abs. 1 Ziff. 1 bis 5 eingeführt.
|
||||
|
||||
§ 44 Abs. 6: Neue Vorschriften für die Erlassung von Rechtsverordnungen
|
||||
§ 44 Abs. 6: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 45
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1969-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 2265
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
||||
|
||||
§ 45: Neue Regelungen für die Bemessung und Entrichtung der Kapitalertragsteuer in den Fällen des § 43 Abs. 1 Ziff. 6
|
||||
§ 45: Neue Vorschriften zur Bemessung und Entrichtung der Kapitalertragsteuer in den Fällen des § 43 Abs. 1 Ziff. 6 eingeführt.
|
||||
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@@ -1,7 +1,9 @@
|
||||
# § 46
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1970-12-30 — Gesetz über vordringliche Änderungen auf dem Gebiet des Steuerrechts (Steueränderungsgesetz 1971)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 1856
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
||||
|
||||
§ 46 Abs. 2 Ziff. 4: Ersetzt die Worte '§ 40 Abs. 1 Ziff. 5' durch '§ 40 Abs. 1 Ziff. 6'.
|
||||
§ 46: Neue Vorschriften zur Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit eingeführt.
|
||||
|
||||
§ 46 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
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||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 46a
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||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1969-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 2265
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
||||
|
||||
§ 46a: Neue Vorschrift zur besonderen Behandlung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder Kapitalvermögen
|
||||
§ 46a: Neue Vorschriften zur besonderen Behandlung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder Kapitalvermögen
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 47
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1969-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 2265
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
||||
|
||||
§ 47: Neue Vorschrift zur Abschlußzahlung
|
||||
§ 47: Neue Vorschriften zur Abschlußzahlung
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 48
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1969-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 2265
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
||||
|
||||
§ 48: Neue Vorschrift zur Besteuerung nach dem Verbrauch
|
||||
§ 48: Neue Vorschriften zur Besteuerung nach dem Verbrauch
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 49
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1971-08-14 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und anderer steuerrechtlicher Vorschriften (Zweites Steueränderungsgesetz 1971)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1266
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
||||
|
||||
§ 49 Abs. 2: Erstmals anzuwenden auf Entgelte, die nach dem 31. Dezember 1970 vereinbart werden
|
||||
§ 49: Neue Vorschriften zur Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Einkünfte
|
||||
|
||||
10
estg/§50.md
10
estg/§50.md
@@ -1,7 +1,11 @@
|
||||
# § 50
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1971-08-14 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und anderer steuerrechtlicher Vorschriften (Zweites Steueränderungsgesetz 1971)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1266
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
||||
|
||||
§ 50 Abs. 1: Neue Formulierung des letzten Satzes.
|
||||
§ 50: Neue Sondervorschriften für beschränkt steuerpflichtige Steuerpflichtige
|
||||
|
||||
§ 50 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
|
||||
|
||||
§ 50 a Abs. 6: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 50a
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1969-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 2265
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
||||
|
||||
§ 50a: Neue Vorschrift zum Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen
|
||||
§ 50a: Neue Vorschriften zum Steuerabzug bei beschränkt steuerpflichtigen Mitgliedern von Aufsichtsräten
|
||||
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||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 51
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1971-08-14 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und anderer steuerrechtlicher Vorschriften (Zweites Steueränderungsgesetz 1971)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1266
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
||||
|
||||
§ 51 Abs. 1 Ziff. 2: Änderungen in den Buchstaben m, n und w.
|
||||
§ 51: Neue Fassung des § 51
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 52
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1971-08-14 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und anderer steuerrechtlicher Vorschriften (Zweites Steueränderungsgesetz 1971)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1266
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
||||
|
||||
§ 52: Neue Formulierung des gesamten Paragraphs mit Anwendungsvorschriften.
|
||||
§ 52: Neue Vorschriften für die Berichtigung von Steuerbescheiden
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||||
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||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 53
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||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1969-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 2265
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
||||
|
||||
§ 53: Neue Schlussvorschriften (Sondervorschriften für Berlin).
|
||||
§ 53: Sondervorschriften für Berlin (West) bezüglich der Anwendung von § 6 a und § 7
|
||||
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||||
@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 54
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1969-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 2265
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
||||
|
||||
§ 54: Neue Schlussvorschriften (Sondervorschriften für Wohngebäude, bei denen der Antrag auf Baugenehmigung nach dem 9. Oktober 1962 und vor dem 1. Januar 1965 gestellt worden ist).
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||||
§ 54: Sondervorschriften für Wohngebäude, bei denen der Antrag auf Baugenehmigung nach dem 9. Oktober 1962 und vor dem 1. Januar 1965 gestellt worden ist
|
||||
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@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 55
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1971-08-14 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und anderer steuerrechtlicher Vorschriften (Zweites Steueränderungsgesetz 1971)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1266
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
||||
|
||||
§ 55: Neuer Paragraph zur Gewinnermittlung bei Grund und Boden, angeschafft vor dem 1. Juli 1970
|
||||
§ 55: Sondervorschriften für die Gewinnermittlung nach § 4 oder nach Durchschnittssätzen bei vor dem 1. Juli 1970 angeschafftem Grund und Boden
|
||||
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@@ -1,9 +1,7 @@
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||||
# § 6
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1971-08-14 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und anderer steuerrechtlicher Vorschriften (Zweites Steueränderungsgesetz 1971)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1266
|
||||
> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
|
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||||
§ 6 b Abs. 1 Ziff. 3: Einfügung der Worte 'von Grund und Boden oder der Veräußerung' nach 'Veräußerung'.
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||||
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||||
§ 6 c: Einfügung der Worte 'Grund und Boden,' in die Überschrift und in Absatz 1 Ziff. 1.
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§ 6: Neue Vorschriften für die Ansetzung von Wirtschaftsgütern, insbesondere bei Teilwerten, Verbindlichkeiten, Entnahmen, Einlagen und Eröffnung/Erwerb von Betrieben.
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# § 6a
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1969-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 2265
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> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
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§ 6a: Neue Regelungen für die Bildung und Auflösung von Pensionsrückstellungen.
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§ 6a: Neue Vorschriften für die Bildung und Auflösung von Pensionsrückstellungen.
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# § 6b
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1969-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 2265
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> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
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§ 6b: Neue Regelungen für den Abzug von Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Veräußerung bestimmter Anlagegüter.
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§ 6b: Neue Vorschriften für den Abzug von Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Veräußerung bestimmter Anlagegüter.
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# § 6c
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1969-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 2265
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> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
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§ 6c: Neue Regelungen für den Abzug von Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Veräußerung von Gebäuden und Aufwuchs auf oder Anlagen im Grund und Boden bei der Ermittlung des Gewinns nach § 4 Abs. 3 oder nach Durchschnittsätzen.
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§ 6c: Neue Vorschriften für den Abzug von Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Veräußerung von Grund und Boden, Gebäuden und Aufwuchs bei der Ermittlung des Gewinns nach § 4 Abs. 3 oder nach Durchschnittsätzen.
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14
estg/§7.md
14
estg/§7.md
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# § 7
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1970-07-25 — Zweite Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen
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> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 1128
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> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
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§ 7 Abs. 2: Vorübergehender Ausschluss der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens
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§ 7: Neue Vorschriften für die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringung, einschließlich der Möglichkeit der Absetzung in fallenden Jahresbeträgen.
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§ 7 Abs. 5: Vorübergehender Ausschluss der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bei zum Anlagevermögen gehörenden Gebäuden
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§ 7 Abs. 4: Neue Vorschriften für Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden
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§ 7 Abs. 5: Neue Vorschriften für Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden, die nach dem 31. Dezember 1964 fertiggestellt wurden
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§ 7 Abs. 6: Neue Vorschriften für Absetzungen für Abnutzung bei Bergbauunternehmen, Steinbrüchen und anderen Betrieben
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§ 7 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.
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# § 7a
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1968-03-01 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 145
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> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
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§ 7a: Neue Vorschriften für die Bewertungsfreiheit für bewegliche Wirtschaftsgüter
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§ 7a: Neue Vorschriften für Bewertungsfreiheit für bewegliche Wirtschaftsgüter
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# § 7b
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1968-03-01 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 145
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> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
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§ 7b: Neue Vorschriften für erhöhte Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen.
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§ 7b: Neue Vorschriften für erhöhte Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen
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# § 7c
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1968-03-01 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 145
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> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
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§ 7c: Neue Vorschriften zur Förderung des Wohnungsbaues durch unverzinsliche Darlehen.
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§ 7c: Neue Vorschriften für Förderung des Wohnungsbaues
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# § 7d
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1968-03-01 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 145
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> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
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§ 7d: Der Abschnitt § 7d wurde gestrichen.
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§ 7d: Streichung des § 7d
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# § 7e
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1968-03-01 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 145
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> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
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§ 7e: Neue Vorschriften für die Bewertungsfreiheit für Fabrikgebäude, Lagerhäuser und landwirtschaftliche Betriebsgebäude.
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§ 7e: Neue Vorschriften für Bewertungsfreiheit für Fabrikgebäude, Lagerhäuser und landwirtschaftliche Betriebsgebäude
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# § 9
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1970-12-30 — Gesetz über vordringliche Änderungen auf dem Gebiet des Steuerrechts (Steueränderungsgesetz 1971)
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> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 1856
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> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
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§ 9 Abs. 1: Streicht Satz 2 in Ziffer 4 und passt die Nummerierung der Sätze in Ziffern 4 und 5 an.
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§ 9 Abs. 2: Passt die Verweisung auf Absatz 1 Ziffer 4 an.
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§ 9: Neue Regelungen für Werbungskosten, insbesondere für Aufwendungen für Arbeitsmittel, Schuldzinsen, Steuern, Versicherungsbeiträge, und Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung.
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# § 9a
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1969-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 2265
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> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
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§ 9a: Einführung von Pauschbeträgen für Werbungskosten.
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§ 9a: Einführung von Pauschbeträgen für Werbungskosten bei Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen und wiederkehrenden Bezügen.
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# § 9b
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1969-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 2265
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> Station: 1971-12-07 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1881
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§ 9b: Regelungen für den Umsatzsteuerrechtlichen Vorsteuerabzug.
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§ 9b: Neue Regelungen für den Umsatzsteuerrechtlichen Vorsteuerabzug, insbesondere für die Behandlung von Mehr- und Minderbeträgen.
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verkuendungen/1971/bgbl1-1971-123-1.md
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verkuendungen/1971/bgbl1-1971-123-1.md
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# BGBl. 1971 I S. 1881
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- **Titel:** Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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- **Typ:** Neubekanntmachung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1971 I S. 1881
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- **Verkündung:** 1971-12-07
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- **Inkrafttreten:** 1971-12-07
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- **Ausfertigung:** 1971-12-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1971/123#page=1
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- **Quelle:** offenegesetze
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- **Parser:** llm
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- **Stammnormen in diesem Commit:** ESTG
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## Kurz
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Die Neufassung des Einkommensteuergesetzes wurde bekannt gemacht, um die Vorschriften unter Berücksichtigung verschiedener Gesetze zu aktualisieren.
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Reference in New Issue
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