BESVNG2_LV · heutiger Wortlaut (gesetze-im-internet.de)
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# BESVNG2_LV
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**Verordnung zur Überleitung in die im Zweiten Gesetz zur Vereinheitlichung
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und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern geregelten Ämter und
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über die künftig wegfallenden Ämter**
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Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
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- [§ 1](§1.md)
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- [§ 2](§2.md)
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- [§ 3](§3.md)
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Dieser Ordner ist der **Git-Spiegel**. Letzter Commit: heutiger Wortlaut (GII). Ältere Commits: Verkündungen.
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# § 1
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1985-02-07 — Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Überleitung in die im Zweiten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern geregelten Ämter und über die künftig wegfallenden Ämter
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> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 211
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(1) Die von Artikel IX § 4 Abs. 2, 3, § 8 Abs. 2, 3 des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern erfaßten Ämter sind in der Überleitungsübersicht in Anlage 1 aufgeführt. Die Beamten führen die neue Amtsbezeichnung. Ist in der Überleitungsübersicht bei einem Amt der Fußnotenhinweis 1) ausgebracht, so behält der Beamte für seine Person die bisherige Amtsbezeichnung; in den Fällen der Fußnote 2) führt der Beamte die dort vorgesehene Amtsbezeichnung. Auf Antrag führt der Beamte in den Fällen des Satzes 3 die neue Amtsbezeichnung.
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§ 1: Änderung der Zuordnung von Amtsbezeichnungen zu Besoldungsgruppen und Amtszulagen
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(2) Die von Artikel IX § 4 Abs. 5, § 8 Abs. 5 des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern erfaßten künftig wegfallenden Ämter, in denen die bei Inkrafttreten des Gesetzes vorhandenen Amtsinhaber verbleiben können, sind in der Übersicht in Anlage 2 aufgeführt.
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# § 2
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Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzblatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel XI § 2 Satz 2 des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern auch im Land Berlin.
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besvng2_lv/§3.md
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# § 3
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Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1975 in Kraft.
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