BGBl. 1988 I S. 2477 · Änderung · Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)

Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
Inkrafttreten: 1988-12-30
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1988-12-29

BGBl-Id: bgbl1-1988-62-2
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LawGit Spiegel
1988-12-29 12:00:00 +00:00
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# 826-3 — 1988-12-29
- **Titel:** Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1988 I S. 2477
- **Inkrafttreten:** 1988-12-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1988/62#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (GRG) reformiert verschiedene Aspekte des Sozialgesetzbuchs, insbesondere die gesetzliche Krankenversicherung.
## Betroffene Stellen
- Art. 2 § 1: Neufassung des § 1 mit der Definition der Gemeinschaftsaufgaben
- Art. 2 § 2: Streichung von § 2
- Art. 3 § 1: Ersetzung der Verweisung auf die Krankenkassen durch die Allgemeinen Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen
- Art. 3 § 2: Streichung von § 2
- Art. 3 § 3: Neufassung von § 3 mit der Unterstellung der Krankenkassen und Ersatzkassen unter die Weisungen der Landesversicherungsanstalt
- Art. 3 § 5: Neufassung von § 5 mit der Anpassung des Verhältnisses der See-Krankenkasse zur Seekasse
- Art. 8 § 3: Streichung von § 3
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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826-3/HINWEIS.md Normal file
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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826-3/HISTORY.md Normal file
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# Verlauf
- **1988-12-29** · BGBl. 1988 I S. 2477 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)

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826-3/STELLEN.md Normal file
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# Stellen dieser Station
- Art. 2 § 1: Neufassung des § 1 mit der Definition der Gemeinschaftsaufgaben
- Art. 2 § 2: Streichung von § 2
- Art. 3 § 1: Ersetzung der Verweisung auf die Krankenkassen durch die Allgemeinen Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen
- Art. 3 § 2: Streichung von § 2
- Art. 3 § 3: Neufassung von § 3 mit der Unterstellung der Krankenkassen und Ersatzkassen unter die Weisungen der Landesversicherungsanstalt
- Art. 3 § 5: Neufassung von § 5 mit der Anpassung des Verhältnisses der See-Krankenkasse zur Seekasse
- Art. 8 § 3: Streichung von § 3

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826-3/§1.md Normal file
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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
Art. 2 § 1: Neufassung des § 1 mit der Definition der Gemeinschaftsaufgaben
Art. 3 § 1: Ersetzung der Verweisung auf die Krankenkassen durch die Allgemeinen Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
Art. 2 § 2: Streichung von § 2
Art. 3 § 2: Streichung von § 2

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826-3/§3.md Normal file
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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
Art. 3 § 3: Neufassung von § 3 mit der Unterstellung der Krankenkassen und Ersatzkassen unter die Weisungen der Landesversicherungsanstalt
Art. 8 § 3: Streichung von § 3

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826-3/§5.md Normal file
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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
Art. 3 § 5: Neufassung von § 5 mit der Anpassung des Verhältnisses der See-Krankenkasse zur Seekasse

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# BVFG — 1985-12-12
# BVFG — 1988-12-29
- **Titel:** Sechstes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (6. ÄndG BVFG)
- **Titel:** Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 2138
- **Inkrafttreten:** 1986-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/58#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz führt neue Bestimmungen zur Berücksichtigung bestimmter Zeiten für Arbeitsförderungsansprüche ein und hebt den Abschnitt V des Heimkehrergesetzes auf.
- **Fundstelle:** BGBl. 1988 I S. 2477
- **Inkrafttreten:** 1988-12-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1988/62#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (GRG) reformiert verschiedene Aspekte des Sozialgesetzbuchs, insbesondere die gesetzliche Krankenversicherung.
## Betroffene Stellen
- § 90a: Neuer Paragraph zur Berücksichtigung bestimmter Zeiten für Arbeitsförderungsansprüche
- § 105a: Neuer Paragraph als Übergangsvorschrift zu § 90a
- § 70: Der Abschnitt § 70 wird gestrichen.
- § 90a: Nach § 90a wird ein neuer Abschnitt § 90b eingefügt.
- § 28b: Nach § 28b wird ein neuer Abschnitt § 28c eingefügt.
## Wortlaut

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- **1983-03-01** · BGBl. 1983 I S. 199 — Gesetz zur Änderung der Finanzierung landwirtschaftlicher Siedlungen
- **1985-06-27** · BGBl. 1985 I S. 1144 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
- **1985-12-12** · BGBl. 1985 I S. 2138 — Sechstes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (6. ÄndG BVFG)
- **1988-12-29** · BGBl. 1988 I S. 2477 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)

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# Stellen dieser Station
- § 90a: Neuer Paragraph zur Berücksichtigung bestimmter Zeiten für Arbeitsförderungsansprüche
- § 105a: Neuer Paragraph als Übergangsvorschrift zu § 90a
- § 70: Der Abschnitt § 70 wird gestrichen.
- § 90a: Nach § 90a wird ein neuer Abschnitt § 90b eingefügt.
- § 28b: Nach § 28b wird ein neuer Abschnitt § 28c eingefügt.

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bvfg/§28b.md Normal file
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# § 28b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 28b: Nach § 28b wird ein neuer Abschnitt § 28c eingefügt.

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# § 70
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1971-09-17 — Neufassung des Bundesvertriebenengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1565
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 70: Neue Vorschriften zur Zulassung zur Kassenpraxis
§ 70: Der Abschnitt § 70 wird gestrichen.

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# § 90a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-12-12 — Sechstes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (6. ÄndG BVFG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 2138
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 90a: Neuer Paragraph zur Berücksichtigung bestimmter Zeiten für Arbeitsförderungsansprüche
§ 90a: Nach § 90a wird ein neuer Abschnitt § 90b eingefügt.

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# BVG — 1988-12-23
# BVG — 1988-12-29
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes und zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand
- **Titel:** Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1988 I S. 2343
- **Inkrafttreten:** 1989-01-01; 1990-01-01 (§ 28 p Abs. 7); 1991-01-01 (§ 28k Abs. 2)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1988/59#page=35
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Arbeitsförderungsgesetz und führt Maßnahmen zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand ein.
- **Fundstelle:** BGBl. 1988 I S. 2477
- **Inkrafttreten:** 1988-12-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1988/62#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (GRG) reformiert verschiedene Aspekte des Sozialgesetzbuchs, insbesondere die gesetzliche Krankenversicherung.
## Betroffene Stellen
- § 16 Abs. 4 Satz 1: Das Wort 'Mutterschaftsgeld,' wird nach 'Unterhaltsgeld,' eingefügt.
- § 26a Abs. 10: Es wird ein neuer Absatz 10 eingefügt, der besagt, dass der Anspruch auf Übergangsgeld ruht, solange ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht.
- § 10 Abs. 6: Neufassung des Absatzes 6, der Leistungen zur Förderung der Gesundheit und zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft regelt.
- § 10 Abs. 7 Satz 1 Buchstabe a und c: Ersetzt 'Jahresarbeitsverdienstgrenze' durch 'Jahresarbeitsentgeltgrenze'.
- § 11 Abs. 1 Satz 1 Nummern 3, 6 und 8: Neufassung der Nummern 3, 6 und 8, die Leistungen wie Versorgung mit Heilmitteln, stationäre Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung und Versorgung mit Hilfsmitteln regeln.
- § 11 Abs. 1 Sätze 2 bis 5: Neufassung der Sätze 2 bis 5, die Vorschriften für die Leistungen der Krankenkasse und die stationäre Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung regeln.
- § 11 Abs. 2: Einfügt einen neuen Satz, der die Leistung nicht dadurch ausschließt, dass eine Krankenkasse zu einer entsprechenden Leistung verpflichtet ist.
- § 11 Abs. 3: Ersetzt 'orthopädische Versorgung' durch 'Versorgung mit Hilfsmitteln' und 'Krankenfahrzeugen' durch 'Rollstühlen'.
- § 11 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der Haushaltshilfe und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit regelt.
- § 12 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Krankenbehandlung und medizinische Leistungen zur Rehabilitation regelt.
- § 12 Abs. 3: Ersetzt '§ 11 Abs. 2 Satz 2' durch '§ 11 Abs. 2 Satz 3' und fügt einen neuen Satz hinzu, der Haushaltshilfe regelt.
- § 12 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der Leistungen zur Gesundheitsvorsorge in Form einer Kur regelt.
- § 12 Abs. 5: Einfügt einen neuen Absatz 5, der Haushaltshilfe regelt.
- § 13 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Versorgung mit Hilfsmitteln regelt.
- § 16a Abs. 1: Ersetzt 'entgangenen' durch 'erzielten' und '(Regellohn)' durch '(Regelentgelt)'.
- § 16a Abs. 2: Ersetzt 'Regellohns' durch 'Regelentgelts' und 'Lohnabrechnungszeitraum' durch 'Entgeltabrechnungszeitraum'.
- § 16a Abs. 3: Ersetzt 'Regellohn' durch 'Regelentgelt'.
- § 16b Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2: Ersetzt 'Regellohn' durch 'Regelentgelt'.
- § 16f Abs. 1 Satz 2: Ersetzt 'Regellohn' durch 'Regelentgelt'.
- § 16f Abs. 3: Einfügt 'den um gesetzliche Abzüge verminderten Betrag von' nach 'um'.
- § 18 Abs. 2 Satz 3: Ersetzt 'einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung' durch 'einer Krankenkasse'.
- § 18 Abs. 7: Streicht den Absatz 7.
- § 18a Abs. 1 Satz 3: Ersetzt 'der gesetzlichen Krankenversicherung' durch 'der Krankenkasse'.
- § 18b: Neufassung des § 18b, der den Bundesbehandlungsschein für medizinische Leistungen im Rahmen einer nichtstationären Kurbehandlung regelt.
- § 18c Abs. 1 Satz 2: Ersetzt 'Heilstättenbehandlung, orthopädische Versorgung' durch 'Versorgung mit Hilfsmitteln', fügt 'nach § 11 Abs. 2 und § 12 Abs. 3' ein und ersetzt '§ 18 Abs. 1 bis 6 und 8' durch '§ 18 Abs. 1 bis 7'.
- § 18c Abs. 1 Satz 3: Ersetzt 'Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenkassen)' durch 'Krankenkassen'.
- § 18c Abs. 5 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, der die Leistungen nach den §§ 10 bis 24a als Sachleistungen regelt.
- § 18c Abs. 5 Sätze 2 und 3: Neufassung der Sätze 2 und 3, die die Erbringung der Leistungen durch die Krankenkassen regeln.
- § 18c Abs. 6 Satz 2: Einfügt 'eine Sachleistung,' nach 'Leistungsträger'.
- § 19 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, der die Aufwendungen für verschiedene Leistungen regelt.
- § 19 Abs. 2 Satz 2: Ersetzt 'dem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung' durch 'der Krankenkasse'.
- § 19 Abs. 3: Einfügt einen neuen Absatz 3, der die Aufwendungen für Leistungen bei Pflegebedürftigkeit regelt.
- § 19 Abs. 4: Einfügt einen neuen Absatz 4, der die Aufwendungen für durch eine anerkannte Schädigung bedingte Leistungen regelt.
## Wortlaut

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- **1988-06-24** · BGBl. 1988 I S. 826 — Gesetz über die siebzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (KOV-Anpassungsgesetz 1988 - KOVAnpG 1988)
- **1988-07-15** · BGBl. 1988 I S. 1010 — Zweiundzwanzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Anrechnungs-Verordnung 1988/89 - AnrV 1988/89)
- **1988-12-23** · BGBl. 1988 I S. 2343 — Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes und zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand
- **1988-12-29** · BGBl. 1988 I S. 2477 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)

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# Stellen dieser Station
- § 16 Abs. 4 Satz 1: Das Wort 'Mutterschaftsgeld,' wird nach 'Unterhaltsgeld,' eingefügt.
- § 26a Abs. 10: Es wird ein neuer Absatz 10 eingefügt, der besagt, dass der Anspruch auf Übergangsgeld ruht, solange ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht.
- § 10 Abs. 6: Neufassung des Absatzes 6, der Leistungen zur Förderung der Gesundheit und zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft regelt.
- § 10 Abs. 7 Satz 1 Buchstabe a und c: Ersetzt 'Jahresarbeitsverdienstgrenze' durch 'Jahresarbeitsentgeltgrenze'.
- § 11 Abs. 1 Satz 1 Nummern 3, 6 und 8: Neufassung der Nummern 3, 6 und 8, die Leistungen wie Versorgung mit Heilmitteln, stationäre Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung und Versorgung mit Hilfsmitteln regeln.
- § 11 Abs. 1 Sätze 2 bis 5: Neufassung der Sätze 2 bis 5, die Vorschriften für die Leistungen der Krankenkasse und die stationäre Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung regeln.
- § 11 Abs. 2: Einfügt einen neuen Satz, der die Leistung nicht dadurch ausschließt, dass eine Krankenkasse zu einer entsprechenden Leistung verpflichtet ist.
- § 11 Abs. 3: Ersetzt 'orthopädische Versorgung' durch 'Versorgung mit Hilfsmitteln' und 'Krankenfahrzeugen' durch 'Rollstühlen'.
- § 11 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der Haushaltshilfe und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit regelt.
- § 12 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Krankenbehandlung und medizinische Leistungen zur Rehabilitation regelt.
- § 12 Abs. 3: Ersetzt '§ 11 Abs. 2 Satz 2' durch '§ 11 Abs. 2 Satz 3' und fügt einen neuen Satz hinzu, der Haushaltshilfe regelt.
- § 12 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der Leistungen zur Gesundheitsvorsorge in Form einer Kur regelt.
- § 12 Abs. 5: Einfügt einen neuen Absatz 5, der Haushaltshilfe regelt.
- § 13 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Versorgung mit Hilfsmitteln regelt.
- § 16a Abs. 1: Ersetzt 'entgangenen' durch 'erzielten' und '(Regellohn)' durch '(Regelentgelt)'.
- § 16a Abs. 2: Ersetzt 'Regellohns' durch 'Regelentgelts' und 'Lohnabrechnungszeitraum' durch 'Entgeltabrechnungszeitraum'.
- § 16a Abs. 3: Ersetzt 'Regellohn' durch 'Regelentgelt'.
- § 16b Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2: Ersetzt 'Regellohn' durch 'Regelentgelt'.
- § 16f Abs. 1 Satz 2: Ersetzt 'Regellohn' durch 'Regelentgelt'.
- § 16f Abs. 3: Einfügt 'den um gesetzliche Abzüge verminderten Betrag von' nach 'um'.
- § 18 Abs. 2 Satz 3: Ersetzt 'einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung' durch 'einer Krankenkasse'.
- § 18 Abs. 7: Streicht den Absatz 7.
- § 18a Abs. 1 Satz 3: Ersetzt 'der gesetzlichen Krankenversicherung' durch 'der Krankenkasse'.
- § 18b: Neufassung des § 18b, der den Bundesbehandlungsschein für medizinische Leistungen im Rahmen einer nichtstationären Kurbehandlung regelt.
- § 18c Abs. 1 Satz 2: Ersetzt 'Heilstättenbehandlung, orthopädische Versorgung' durch 'Versorgung mit Hilfsmitteln', fügt 'nach § 11 Abs. 2 und § 12 Abs. 3' ein und ersetzt '§ 18 Abs. 1 bis 6 und 8' durch '§ 18 Abs. 1 bis 7'.
- § 18c Abs. 1 Satz 3: Ersetzt 'Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenkassen)' durch 'Krankenkassen'.
- § 18c Abs. 5 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, der die Leistungen nach den §§ 10 bis 24a als Sachleistungen regelt.
- § 18c Abs. 5 Sätze 2 und 3: Neufassung der Sätze 2 und 3, die die Erbringung der Leistungen durch die Krankenkassen regeln.
- § 18c Abs. 6 Satz 2: Einfügt 'eine Sachleistung,' nach 'Leistungsträger'.
- § 19 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, der die Aufwendungen für verschiedene Leistungen regelt.
- § 19 Abs. 2 Satz 2: Ersetzt 'dem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung' durch 'der Krankenkasse'.
- § 19 Abs. 3: Einfügt einen neuen Absatz 3, der die Aufwendungen für Leistungen bei Pflegebedürftigkeit regelt.
- § 19 Abs. 4: Einfügt einen neuen Absatz 4, der die Aufwendungen für durch eine anerkannte Schädigung bedingte Leistungen regelt.

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-06-27 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 10 Abs. 4 Satz 1 Buchstabe a: Ersetzt die Angabe „(§ 33 b Abs. 2 bis 4)“ durch „(§ 33 b Abs. 1 bis 4)“.
§ 10 Abs. 6: Neufassung des Absatzes 6, der Leistungen zur Förderung der Gesundheit und zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft regelt.
§ 10 Abs. 7 Satz 1 Buchstabe a und c: Ersetzt 'Jahresarbeitsverdienstgrenze' durch 'Jahresarbeitsentgeltgrenze'.

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@@ -1,7 +1,15 @@
# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-03-06 — Gesetz zur Verbesserung der ambulanten und teilstationären Versorgung psychisch Kranker
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 324
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 11 Abs. 1 Satz 2: Streichung des zweiten Halbsatzes
§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nummern 3, 6 und 8: Neufassung der Nummern 3, 6 und 8, die Leistungen wie Versorgung mit Heilmitteln, stationäre Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung und Versorgung mit Hilfsmitteln regeln.
§ 11 Abs. 1 Sätze 2 bis 5: Neufassung der Sätze 2 bis 5, die Vorschriften für die Leistungen der Krankenkasse und die stationäre Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung regeln.
§ 11 Abs. 2: Einfügt einen neuen Satz, der die Leistung nicht dadurch ausschließt, dass eine Krankenkasse zu einer entsprechenden Leistung verpflichtet ist.
§ 11 Abs. 3: Ersetzt 'orthopädische Versorgung' durch 'Versorgung mit Hilfsmitteln' und 'Krankenfahrzeugen' durch 'Rollstühlen'.
§ 11 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der Haushaltshilfe und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit regelt.

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@@ -1,7 +1,13 @@
# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-06-24 — Gesetz über die siebzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (KOV-Anpassungsgesetz 1988 - KOVAnpG 1988)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 826
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 12 Abs. 3 Satz 2: Ersetzen von Wörtern
§ 12 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Krankenbehandlung und medizinische Leistungen zur Rehabilitation regelt.
§ 12 Abs. 3: Ersetzt '§ 11 Abs. 2 Satz 2' durch '§ 11 Abs. 2 Satz 3' und fügt einen neuen Satz hinzu, der Haushaltshilfe regelt.
§ 12 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der Leistungen zur Gesundheitsvorsorge in Form einer Kur regelt.
§ 12 Abs. 5: Einfügt einen neuen Absatz 5, der Haushaltshilfe regelt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1982-01-27Neufassung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG)
> Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 21
> Station: 1988-12-29Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 13: Neufassung des § 13, der die orthopädische Versorgung regelt.
§ 13 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Versorgung mit Hilfsmitteln regelt.

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@@ -1,7 +1,11 @@
# § 16a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1982-01-27Neufassung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG)
> Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 21
> Station: 1988-12-29Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 16a: Neufassung des § 16a, der die Berechnung des Versorgungskrankengelds regelt.
§ 16a Abs. 1: Ersetzt 'entgangenen' durch 'erzielten' und '(Regellohn)' durch '(Regelentgelt)'.
§ 16a Abs. 2: Ersetzt 'Regellohns' durch 'Regelentgelts' und 'Lohnabrechnungszeitraum' durch 'Entgeltabrechnungszeitraum'.
§ 16a Abs. 3: Ersetzt 'Regellohn' durch 'Regelentgelt'.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 16b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1982-01-27Neufassung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG)
> Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 21
> Station: 1988-12-29Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 16b: Neufassung des § 16b, der die Berechnung des Versorgungskrankengelds für Selbstständige regelt.
§ 16b Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2: Ersetzt 'Regellohn' durch 'Regelentgelt'.

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# § 16f
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1982-01-27Neufassung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG)
> Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 21
> Station: 1988-12-29Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 16f: Bestimmungen zur Kürzung des Versorgungskrankengelds, wenn der Berechtigte Arbeitsentgelt, Einkünfte oder andere Geldleistungen erhält.
§ 16f Abs. 1 Satz 2: Ersetzt 'Regellohn' durch 'Regelentgelt'.
§ 16f Abs. 3: Einfügt 'den um gesetzliche Abzüge verminderten Betrag von' nach 'um'.

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@@ -1,9 +1,9 @@
# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1982-11-09 — Sozialgesetzbuch (SGB) - Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten -
> Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 1450
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 18 c Abs. 6 Satz 2: Worte 'so hat er den Betrag der Aufwendungen zu ersetzen, den er sonst als Leistung' werden durch 'ist er erstattungspflichtig, soweit er sonst Leistungen' ersetzt
§ 18 Abs. 2 Satz 3: Ersetzt 'einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung' durch 'einer Krankenkasse'.
§ 18 c Abs. 6 Satz 3: Worte 'Satz 2 gilt' werden durch 'Die Erstattungspflicht besteht' ersetzt
§ 18 Abs. 7: Streicht den Absatz 7.

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# § 18a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1984-04-19 — Gesetz zur Erleichterung des Übergangs vom Arbeitsleben in den Ruhestand
> Fundstelle: BGBl. 1984 I S. 601
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 18a Abs. 7 Satz 1: Neuer Wortlaut für die Voraussetzungen, bei denen Versorgungskrankengeld und Beihilfe enden.
§ 18a Abs. 7: Einfügung eines neuen Satzes, der festlegt, dass Versorgungskrankengeld und Beihilfe bei Zahlung von Vorruhestandsgeld mit dem Tag vor dem Beginn des Vorruhestandes enden.
§ 18a Abs. 1 Satz 3: Ersetzt 'der gesetzlichen Krankenversicherung' durch 'der Krankenkasse'.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 18b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1982-01-27Neufassung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG)
> Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 21
> Station: 1988-12-29Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 18b: Neue Vorschriften für den Bundesbehandlungsschein
§ 18b: Neufassung des § 18b, der den Bundesbehandlungsschein für medizinische Leistungen im Rahmen einer nichtstationären Kurbehandlung regelt.

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@@ -1,7 +1,15 @@
# § 18c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1982-01-27Neufassung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG)
> Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 21
> Station: 1988-12-29Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 18c: Neue Vorschriften für die Durchführung der Leistungen durch die Verwaltungsbehörde und Krankenkassen
§ 18c Abs. 1 Satz 2: Ersetzt 'Heilstättenbehandlung, orthopädische Versorgung' durch 'Versorgung mit Hilfsmitteln', fügt 'nach § 11 Abs. 2 und § 12 Abs. 3' ein und ersetzt '§ 18 Abs. 1 bis 6 und 8' durch '§ 18 Abs. 1 bis 7'.
§ 18c Abs. 1 Satz 3: Ersetzt 'Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenkassen)' durch 'Krankenkassen'.
§ 18c Abs. 5 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, der die Leistungen nach den §§ 10 bis 24a als Sachleistungen regelt.
§ 18c Abs. 5 Sätze 2 und 3: Neufassung der Sätze 2 und 3, die die Erbringung der Leistungen durch die Krankenkassen regeln.
§ 18c Abs. 6 Satz 2: Einfügt 'eine Sachleistung,' nach 'Leistungsträger'.

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@@ -1,7 +1,13 @@
# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-06-26 — Gesetz über die fünfzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Fünfzehntes Anpassungsgesetz-KOV - 15. AnpG-KOV)
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 915
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 19 Abs. 2: In Satz 1 wird das Wort „wird
§ 19 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, der die Aufwendungen für verschiedene Leistungen regelt.
§ 19 Abs. 2 Satz 2: Ersetzt 'dem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung' durch 'der Krankenkasse'.
§ 19 Abs. 3: Einfügt einen neuen Absatz 3, der die Aufwendungen für Leistungen bei Pflegebedürftigkeit regelt.
§ 19 Abs. 4: Einfügt einen neuen Absatz 4, der die Aufwendungen für durch eine anerkannte Schädigung bedingte Leistungen regelt.

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# FÜNFTES-BUCH-SOZIALGESETZBUCH-GKV — 1988-12-29
- **Titel:** Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1988 I S. 2477
- **Inkrafttreten:** 1988-12-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1988/62#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (GRG) reformiert verschiedene Aspekte des Sozialgesetzbuchs, insbesondere die gesetzliche Krankenversicherung.
## Betroffene Stellen
- § 77: Neufassung des § 77, der die Struktur und Aufgaben der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sowie der Bundesvereinigungen regelt.
- § 78: Neufassung des § 78, der die Aufsicht, das Haushalts- und Rechnungswesen, das Vermögen und die Statistiken der Kassenärztlichen Vereinigungen und Bundesvereinigungen regelt.
- § 79: Neufassung des § 79, der die Selbstverwaltungsorgane der Kassenärztlichen Vereinigungen und Bundesvereinigungen regelt.
- § 80: Neufassung des § 80, der die Wahlen in den Kassenärztlichen Vereinigungen und Bundesvereinigungen regelt.
- § 81: Neufassung des § 81, der die Satzung der Kassenärztlichen Vereinigungen und Bundesvereinigungen regelt.
- § 82: Neufassung des § 82, der die Grundsätze für die Verträge auf Bundes- und Landesebene regelt.
- § 83: Neufassung des § 83, der die Gesamtverträge zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen regelt.
- § 84: Neufassung des § 84, der die Vereinbarung von Richtgrößen für das Volumen verordneter Leistungen regelt.
- § 85: Neufassung des § 85, der die Gesamtvergütung für die kassenärztliche Versorgung regelt.
- § 86: Neufassung des § 86, der die Empfehlungen zur angemessenen Veränderung der Gesamtvergütungen regelt.
- § 87: Neufassung des § 87, der den Bundesmantelvertrag und den einheitlichen Bewertungsmaßstab regelt.
- § 88: Neufassung des § 88, der das Bundesleistungsverzeichnis und die Vergütungen für zahntechnische Leistungen regelt.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **1988-12-29** · BGBl. 1988 I S. 2477 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)

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@@ -0,0 +1,14 @@
# Stellen dieser Station
- § 77: Neufassung des § 77, der die Struktur und Aufgaben der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sowie der Bundesvereinigungen regelt.
- § 78: Neufassung des § 78, der die Aufsicht, das Haushalts- und Rechnungswesen, das Vermögen und die Statistiken der Kassenärztlichen Vereinigungen und Bundesvereinigungen regelt.
- § 79: Neufassung des § 79, der die Selbstverwaltungsorgane der Kassenärztlichen Vereinigungen und Bundesvereinigungen regelt.
- § 80: Neufassung des § 80, der die Wahlen in den Kassenärztlichen Vereinigungen und Bundesvereinigungen regelt.
- § 81: Neufassung des § 81, der die Satzung der Kassenärztlichen Vereinigungen und Bundesvereinigungen regelt.
- § 82: Neufassung des § 82, der die Grundsätze für die Verträge auf Bundes- und Landesebene regelt.
- § 83: Neufassung des § 83, der die Gesamtverträge zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen regelt.
- § 84: Neufassung des § 84, der die Vereinbarung von Richtgrößen für das Volumen verordneter Leistungen regelt.
- § 85: Neufassung des § 85, der die Gesamtvergütung für die kassenärztliche Versorgung regelt.
- § 86: Neufassung des § 86, der die Empfehlungen zur angemessenen Veränderung der Gesamtvergütungen regelt.
- § 87: Neufassung des § 87, der den Bundesmantelvertrag und den einheitlichen Bewertungsmaßstab regelt.
- § 88: Neufassung des § 88, der das Bundesleistungsverzeichnis und die Vergütungen für zahntechnische Leistungen regelt.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 77
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 77: Neufassung des § 77, der die Struktur und Aufgaben der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sowie der Bundesvereinigungen regelt.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 78
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 78: Neufassung des § 78, der die Aufsicht, das Haushalts- und Rechnungswesen, das Vermögen und die Statistiken der Kassenärztlichen Vereinigungen und Bundesvereinigungen regelt.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 79
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 79: Neufassung des § 79, der die Selbstverwaltungsorgane der Kassenärztlichen Vereinigungen und Bundesvereinigungen regelt.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 80
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 80: Neufassung des § 80, der die Wahlen in den Kassenärztlichen Vereinigungen und Bundesvereinigungen regelt.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 81
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 81: Neufassung des § 81, der die Satzung der Kassenärztlichen Vereinigungen und Bundesvereinigungen regelt.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 82
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 82: Neufassung des § 82, der die Grundsätze für die Verträge auf Bundes- und Landesebene regelt.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 83
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 83: Neufassung des § 83, der die Gesamtverträge zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen regelt.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 84
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 84: Neufassung des § 84, der die Vereinbarung von Richtgrößen für das Volumen verordneter Leistungen regelt.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 85
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 85: Neufassung des § 85, der die Gesamtvergütung für die kassenärztliche Versorgung regelt.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 86
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 86: Neufassung des § 86, der die Empfehlungen zur angemessenen Veränderung der Gesamtvergütungen regelt.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 87
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 87: Neufassung des § 87, der den Bundesmantelvertrag und den einheitlichen Bewertungsmaßstab regelt.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 88
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 88: Neufassung des § 88, der das Bundesleistungsverzeichnis und die Vergütungen für zahntechnische Leistungen regelt.

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@@ -0,0 +1,17 @@
# GESETZ-ÜBER-DIE-LANDWIRTSCHAFTLICHE-KRANKENVERSICHERUNG — 1988-12-29
- **Titel:** Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1988 I S. 2477
- **Inkrafttreten:** 1988-12-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1988/62#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (GRG) reformiert verschiedene Aspekte des Sozialgesetzbuchs, insbesondere die gesetzliche Krankenversicherung.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1988-12-29** · BGBl. 1988 I S. 2477 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)

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@@ -0,0 +1,2 @@
# Stellen dieser Station

222
grg/FASSUNG.md Normal file
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@@ -0,0 +1,222 @@
# GRG — 1988-12-29
- **Titel:** Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1988 I S. 2477
- **Inkrafttreten:** 1988-12-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1988/62#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (GRG) reformiert verschiedene Aspekte des Sozialgesetzbuchs, insbesondere die gesetzliche Krankenversicherung.
## Betroffene Stellen
- § 89: Neufassung des § 89, der das Schiedswesen für die kassenärztliche und kassenzahnärztliche Versorgung regelt.
- § 90: Neufassung des § 90, der die Bildung und Aufgaben der Landesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen regelt.
- § 91: Neufassung des § 91, der die Bildung und Aufgaben der Bundesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen regelt.
- § 92: Neufassung des § 92, der die Richtlinien der Bundesausschüsse zur Sicherung der ärztlichen Versorgung regelt.
- § 93: Neufassung des § 93, der die Übersicht über ausgeschlossene Arzneimittel regelt.
- § 94: Neufassung des § 94, der das Wirksamwerden der Richtlinien der Bundesausschüsse regelt.
- § 95: Neufassung des § 95, der die Voraussetzungen und Formen der Teilnahme von Ärzten an der Versorgung regelt.
- § 25 Abs. 1: Neue Vorschriften für Früherkennungsuntersuchungen eingeführt.
- § 25 Abs. 2: Neue Vorschriften für Früherkennungsuntersuchungen eingeführt.
- § 25 Abs. 3: Neue Vorschriften für Früherkennungsuntersuchungen eingeführt.
- § 25 Abs. 4: Neue Vorschriften für Früherkennungsuntersuchungen eingeführt.
- § 26: Neue Vorschriften für Kinderuntersuchungen eingeführt.
- § 27: Neue Vorschriften für Krankenbehandlung eingeführt.
- § 28: Neue Vorschriften für ärztliche und zahnärztliche Behandlung eingeführt.
- § 29: Neue Vorschriften für Kostenerstattung bei kieferorthopädischer Behandlung eingeführt.
- § 30: Neue Vorschriften für Kostenerstattung bei Zahnersatz eingeführt.
- § 31: Neue Vorschriften für Arznei- und Verbandmittel eingeführt.
- § 32: Neue Vorschriften für Heilmittel eingeführt.
- § 33: Neue Vorschriften für Hilfsmittel eingeführt.
- § 34: Neue Vorschriften für ausgeschlossene Arznei-, Heil- und Hilfsmittel eingeführt.
- § 35: Neue Vorschriften für Festbeträge für Arznei- und Verbandmittel eingeführt.
- § 83 Abs. 3: Regelung der Einzelheiten der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung in den Verträgen
- § 96: Neue Regelungen für die Errichtung und Funktion der Zulassungsausschüsse
- § 97: Neue Regelungen für die Errichtung und Funktion der Berufungsausschüsse
- § 98: Neue Regelungen für die Zulassungsverordnungen
- § 99: Neue Regelungen für die Bedarfsplanung
- § 100: Neue Regelungen für die Feststellung und Beseitigung von Unterversorgung
- § 101: Neue Regelungen für die Feststellung und Anordnung von Zulassungsbeschränkungen bei Überversorgung
- § 102: Neue Regelungen für die Richtlinien zur Überversorgung
- § 103: Neue Regelungen für die Zulassungsbeschränkungen
- § 104: Neue Regelungen für das Verfahren bei Zulassungsbeschränkungen
- § 105: Neue Regelungen für die Förderung der kassenärztlichen Versorgung
- § 106: Neue Regelungen für die Wirtschaftlichkeitsprüfung der kassenärztlichen Versorgung
- § 35 Abs. 5 Satz 1, 2 und Satz 4 zweiter Halbsatz: Änderung der Vorschriften zur Festsetzung von Festbeträgen für Arzneimittel
- § 35 Abs. 6: Neue Vorschriften für das Verfahren zur Festsetzung der Festbeträge
- § 35 Abs. 7: Neue Vorschriften zur Bekanntmachung der Festbeträge und zu Klagen
- § 36: Neue Vorschriften zur Festsetzung von Festbeträgen für Hilfsmittel
- § 37: Neue Vorschriften zur häuslichen Krankenpflege
- § 38: Neue Vorschriften zur Haushaltshilfe
- § 39: Neue Vorschriften zur Krankenhausbehandlung
- § 40: Neue Vorschriften zu medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen
- § 41: Neue Vorschriften zu Müttergenesungskuren
- § 42: Neue Vorschriften zur Belastungserprobung und Arbeitstherapie
- § 43: Neue Vorschriften zu ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation
- § 44: Neue Vorschriften zum Krankengeld
- § 45: Neue Vorschriften zum Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
- § 46: Neue Vorschriften zur Entstehung des Anspruchs auf Krankengeld
- § 47: Neue Vorschriften zur Höhe und Berechnung des Krankengeldes
- § 48: Neue Vorschriften zur Dauer des Krankengeldes
- § 11: Neufassung des § 11, der die Leistungsarten der Krankenversicherung definiert.
- § 12: Neufassung des § 12, der das Wirtschaftlichkeitsgebot für Leistungen der Krankenversicherung festlegt.
- § 13: Neufassung des § 13, der die Kostenerstattung bei Leistungen der Krankenversicherung regelt.
- § 14: Neufassung des § 14, der die Leistungen der Krankenversicherung im Dritten Kapitel definiert.
- § 15: Neufassung des § 15, der die ärztliche Behandlung und die Krankenversichertenkarte regelt.
- § 16: Neufassung des § 16, der die Fälle des Ruhen des Anspruchs auf Leistungen der Krankenversicherung definiert.
- § 17: Neufassung des § 17, der die Leistungen bei Beschäftigung außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzbuchs regelt.
- § 18: Neufassung des § 18, der die Kostenübernahme bei Behandlung außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzbuchs regelt.
- § 19: Neufassung des § 19, der das Erlöschen des Leistungsanspruchs regelt.
- § 20: Neufassung des § 20, der die Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung regelt.
- § 21: Neufassung des § 21, der die Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe) regelt.
- § 22: Neufassung des § 22, der die Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe) regelt.
- § 23: Neufassung des § 23, der die medizinischen Vorsorgeleistungen regelt.
- § 24: Neufassung des § 24, der die Vorsorgekuren für Mütter regelt.
- § 25: Neufassung des § 25, der die Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten regelt.
- § 107: Definition von Krankenhäusern und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen.
- § 108: Bestimmungen über zugelassene Krankenhäuser.
- § 109: Vorschriften über den Abschluss von Versorgungsverträgen mit Krankenhäusern.
- § 110: Bestimmungen über die Kündigung von Versorgungsverträgen mit Krankenhäusern.
- § 111: Vorschriften über Versorgungsverträge mit Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen.
- § 112: Bestimmungen über zweiseitige Verträge und Rahmenempfehlungen über Krankenhausbehandlung.
- § 113: Vorschriften über die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Krankenhausbehandlung.
- § 114: Bestimmungen über die Landesschiedsstelle.
- § 63: Neue Vorschriften für Erprobungsregelungen zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung
- § 64: Neue Vorschriften für Kostenerstattung als Erprobungsmöglichkeit
- § 65: Neue Vorschriften für Beitragsrückzahlung als Erprobungsmöglichkeit
- § 66: Neue Vorschriften für Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern
- § 67: Neue Vorschriften für Gesundheitsförderung und Rehabilitation als Erprobungsmöglichkeit
- § 68: Neue Vorschriften für Dauer und Auswertung der Erprobungsregelungen
- § 69: Neue Vorschriften für den Anwendungsbereich des Kapitels über Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
- § 70: Neue Vorschriften für Qualität, Humanität und Wirtschaftlichkeit in der Versorgung der Versicherten
- § 71: Neue Vorschriften für den Grundsatz der Beitragssatzstabilität in den Vereinbarungen über die Vergütung der Leistungen
- § 72: Neue Vorschriften für die Sicherstellung der kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Versorgung
- § 73: Neue Vorschriften für den Inhalt und Umfang der kassenärztlichen Versorgung
- § 74: Neue Vorschriften für die stufenweise Wiedereingliederung arbeitsunfähiger Versicherte
- § 75: Neue Vorschriften für den Inhalt und Umfang der Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung
- § 76: Neue Vorschriften für die freie Arztwahl der Versicherten
- § 5 Abs. 1: Erweiterung der Versicherungspflicht um neue Personenkreise
- § 5 Abs. 2: Einführung einer Übergangsregelung für die Mitgliedszeit
- § 5 Abs. 3: Definition von Beziehern von Vorruhestandsgeld als versicherungspflichtig
- § 5 Abs. 4: Ausschluss von Versicherungspflicht für Bezieher von Vorruhestandsgeld außerhalb des Geltungsbereichs
- § 5 Abs. 5: Ausschluss von Versicherungspflicht für hauptberuflich selbständig erwerbstätige Personen
- § 5 Abs. 6: Ausschluss von Versicherungspflicht für bestimmte Versicherungspflichtige
- § 5 Abs. 7: Ausschluss von Versicherungspflicht für Studenten und Praktikanten
- § 5 Abs. 8: Ausschluss von Versicherungspflicht für bestimmte Versicherungspflichtige
- § 5 Abs. 9: Kündigungsrecht bei Versicherungspflicht
- § 6 Abs. 1: Erweiterung der Versicherungsfreiheit um neue Personenkreise
- § 6 Abs. 2: Versicherungsfreiheit für Hinterbliebene bestimmter Personen
- § 6 Abs. 3: Bestand der Versicherungsfreiheit bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen
- § 6 Abs. 4: Ende der Versicherungspflicht bei Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze
- § 6 Abs. 5: Erweiterung der Versicherungspflicht durch Satzung der Bundesknappschaft
- § 7: Versicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung
- § 8 Abs. 1: Befreiung von der Versicherungspflicht auf Antrag
- § 8 Abs. 2: Regelungen zur Antragstellung und Wirkung der Befreiung
- § 9 Abs. 1: Erweiterung der Freiwilligen Versicherung um neue Personenkreise
- § 9 Abs. 2: Regelungen zur Anzeigepflicht beim Beitritt
- § 10 Abs. 1: Regelungen zur Familienversicherung
- § 10 Abs. 2: Altersgrenzen für die Versicherung von Kindern
- § 10 Abs. 3: Ausschluss von Versicherung für Kinder bei bestimmten Einkommensvoraussetzungen
- § 10 Abs. 4: Erweiterung der Definition von Kindern
- § 10 Abs. 5: Wahl der Krankenkasse bei mehrfach erfüllten Voraussetzungen
- § 115: Neue Bestimmungen zu dreiseitigen Verträgen und Rahmenempfehlungen zwischen Krankenkassen, Krankenhäusern und Kassenärzten.
- § 116: Neue Bestimmungen zur ambulanten Behandlung durch Krankenhausärzte.
- § 117: Neue Bestimmungen zur Ermächtigung von Polikliniken zur ambulanten ärztlichen Behandlung.
- § 118: Neue Bestimmungen zur Ermächtigung von psychiatrischen Institutsambulanzen zur ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung.
- § 119: Neue Bestimmungen zur Ermächtigung von sozialpädiatrischen Zentren zur ambulanten sozialpädiatrischen Behandlung.
- § 120: Neue Bestimmungen zur Vergütung ambulanter Krankenhausleistungen.
- § 121: Neue Bestimmungen zur Belegärztlichen Leistungen.
- § 122: Neue Bestimmungen zur Zusammenarbeit im Großgeräteausschuß zur bedarfsgerechten Versorgung mit medizinisch-technischen Großgeräten.
- § 123: Neue Bestimmungen zu Verfahrensregelungen bei Einigungsproblemen der Landesverbände der Krankenkassen und der Verbände der Ersatzkassen.
- § 124: Neue Bestimmungen zur Zulassung von Leistungserbringern von Heilmitteln.
- § 125: Neue Bestimmungen zu Verträgen über die Einzelheiten der Versorgung mit Heilmitteln sowie über die Preise und deren Abrechnung.
- § 126: Neue Vorschriften zur Zulassung von Leistungserbringern von Hilfsmitteln
- § 127: Neue Vorschriften zur Abrechnung und Festbeträge für Hilfsmittel
- § 128: Neue Vorschriften zum Hilfsmittelverzeichnis
- § 129: Neue Vorschriften zum Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung
- § 130: Neue Vorschriften zum Rabatt für Apotheken
- § 131: Neue Vorschriften zum Rahmenvertrag mit pharmazeutischen Unternehmern
- § 132: Neue Vorschriften zur Versorgung mit häuslicher Krankenpflege und Pflegehilfe
- § 133: Neue Vorschriften zur Versorgung mit Krankentransportleistungen
- § 134: Neue Vorschriften zur Vergütung von Hebammenleistungen
- § 135: Neue Vorschriften zur Qualitätssicherung der kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Versorgung
- § 136: Neue Vorschriften zur Qualitätsprüfung im Einzelfall
- § 137: Neue Vorschriften zur Qualitätssicherung in der stationären Versorgung
- § 275: Neue Vorschriften für die Aufgaben des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, insbesondere Begutachtung und Beratung.
- § 276: Neue Vorschriften für die Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen und dem Medizinischen Dienst.
- § 277: Neue Vorschriften für die Mitteilungspflichten des Medizinischen Dienstes.
- § 278: Neue Vorschriften für die Organisation des Medizinischen Dienstes, insbesondere die Errichtung einer Arbeitsgemeinschaft.
- § 279: Neue Vorschriften für die Organe des Medizinischen Dienstes, insbesondere Verwaltungsrat und Geschäftsführer.
- § 280: Neue Vorschriften für die Aufgaben des Verwaltungsrats des Medizinischen Dienstes.
- § 281: Neue Vorschriften für die Finanzierung und Aufsicht des Medizinischen Dienstes.
- § 282: Neue Vorschriften für die Koordinierung des Medizinischen Dienstes auf Bundesebene.
- § 283: Neue Vorschriften für Ausnahmen bei den Aufgaben des Medizinischen Dienstes.
- § 284: Neue Vorschriften für die Nutzung von Personenbezogenen Daten bei den Krankenkassen.
- § 285 Abs. 3: Erweiterung der Nutzung von versicherungs- und Leistungsdaten für kasseninterne Personalentscheidungen
- § 285 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Verwendung von Versicherungs- und Leistungsdaten bei kasseninternen Personalentscheidungen
- § 286: Neue Vorschriften zur jährlichen Erstellung und Veröffentlichung einer Übersicht über gespeicherte personenbezogene Daten
- § 287: Neue Vorschriften zur Nutzung von Datenbeständen für Forschungsvorhaben
- § 288: Neue Vorschriften zur Führung eines Versichertenverzeichnisses
- § 289: Neue Vorschriften zur Nachweispflicht bei Familienversicherung
- § 290: Neue Vorschriften zur Verwendung der Krankenversichertennummer
- § 291: Neue Vorschriften zur Einführung der Krankenversichertenkarte
- § 292: Neue Vorschriften zur Aufzeichnung von Angaben über Leistungsvoraussetzungen
- § 293: Neue Vorschriften zur Verwendung von Kennzeichen für Leistungsträger und Leistungserbringer
- § 294: Neue Vorschriften zur Übermittlung von Leistungsdaten durch Leistungserbringer
- § 295: Neue Vorschriften zur Abrechnung ärztlicher Leistungen
- § 296: Neue Vorschriften zur Durchschnittsprüfung und Prüfung nach Richtgrößen
- § 297: Neue Vorschriften zur Stichprobenprüfung
- § 244: Neue Regelungen für ermäßigte Beiträge für Wehrdienst- und Zivildienstleistende
- § 245: Neue Regelungen für den Beitragssatz für Studenten und Praktikanten
- § 246: Neue Regelungen für den Beitragssatz für Künstler und Publizisten
- § 247: Neue Regelungen für den Beitragssatz aus der Rente
- § 248: Neue Regelungen für den Beitragssatz aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen
- § 249: Neue Regelungen für die Tragung der Beiträge bei versicherungspflichtiger Beschäftigung
- § 250: Neue Regelungen für die Tragung der Beiträge durch das Mitglied
- § 251: Neue Regelungen für die Tragung der Beiträge durch Dritte
- § 252: Neue Regelungen für die Beitragszahlung
- § 253: Neue Regelungen für die Beitragszahlung aus dem Arbeitsentgelt
- § 254: Neue Regelungen für die Beitragszahlung der Studenten
- § 255: Neue Regelungen für die Beitragszahlung aus der Rente
- § 256: Neue Regelungen für die Beitragszahlung aus Versorgungsbezügen
- § 257: Neue Regelungen für Beitragszuschüsse für Beschäftigte
- § 258: Neue Regelungen für Beitragszuschüsse für Teilnehmer an einer berufsfördernden Maßnahme zur Rehabilitation
- § 259: Neue Regelungen für die Mittel der Krankenkasse
- § 260: Neue Regelungen für die Betriebsmittel
- § 261: Neue Regelungen für die Rücklage
- § 157 Abs. 1: Neue Voraussetzungen für die Errichtung einer Innungskrankenkasse
- § 157 Abs. 2: Neue Voraussetzungen für die Errichtung einer Innungskrankenkasse
- § 158: Neues Verfahren bei der Errichtung einer Innungskrankenkasse
- § 159: Neue Regelungen für die Ausdehnung einer Innungskrankenkasse auf weitere Handwerksinnungen
- § 160: Neue Regelungen für die Vereinigung von Innungskrankenkassen
- § 161: Neue Regelungen für das Ausscheiden einer Handwerksinnung aus einer gemeinsamen Innungskrankenkasse
- § 162: Neue Regelungen für die Auflösung einer Innungskrankenkasse
- § 163: Neue Regelungen für die Schließung einer Innungskrankenkasse
- § 164: Neue Regelungen für Auseinandersetzung, Abwicklung der Geschäfte, Haftung bei Verpflichtungen und Dienstordnungsangestellte
- § 165: Neue Regelungen für die Errichtung und Organe der See-Krankenkasse
- § 166: Neue Regelungen für landwirtschaftliche Krankenkassen
- § 167: Neue Regelungen für die Bundesknappschaft
- § 168: Neue Regelungen für Ersatzkassen
- § 169: Neue Regelungen für die Auflösung einer Ersatzkasse
- § 170: Neue Regelungen für die Schließung einer Ersatzkasse
- § 171: Neue Regelungen für Auseinandersetzung, Abwicklung der Geschäfte und Haftung für Verpflichtungen bei Ersatzkassen
- § 172: Neue Regelungen für das Anhörungsrecht der Verbände bei organisatorischen Änderungen
- § 173: Neue Regelungen für die Zuständigkeit der Ortskrankenkassen
- § 174: Neue Regelungen für die Zuständigkeit der Betriebskrankenkassen
- § 175: Neue Regelungen für die Zuständigkeit der Innungskrankenkassen
- § 176: Neue Regelungen für die Zuständigkeit der See-Krankenkasse
- § 177: Neue Regelungen für die Zuständigkeit der Bundesknappschaft
- § 178: Neue Regelungen für die Zuständigkeit bei Mehrfachbeschäftigten
- § 179: Neue Regelungen für die Zuständigkeit bei unständig Beschäftigten
- Artikel 74: Übergang der Prüfdienste bei den Landesversicherungsanstalten auf die Länder
- Artikel 75: Betrieb von Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen der gesetzlichen Krankenversicherung durch Landesversicherungsanstalten
- Artikel 76: Fortführung des Institutionskennzeichens
- Artikel 77: Verweisungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften
- § 13 Abs. 2: Die maximale Dauer des Anspruchs auf Krankengeld wird auf 88 Wochen festgelegt.
- § 13 Abs. 3: Der Anspruch auf Krankengeld ruht, wenn der Versicherte Arbeitsentgelt erhalten würde, wenn er als Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Fortzahlung hätte.
- § 13 Abs. 4: Bestimmte Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gelten entsprechend.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
grg/HINWEIS.md Normal file
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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
grg/HISTORY.md Normal file
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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1988-12-29** · BGBl. 1988 I S. 2477 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)

208
grg/STELLEN.md Normal file
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@@ -0,0 +1,208 @@
# Stellen dieser Station
- § 89: Neufassung des § 89, der das Schiedswesen für die kassenärztliche und kassenzahnärztliche Versorgung regelt.
- § 90: Neufassung des § 90, der die Bildung und Aufgaben der Landesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen regelt.
- § 91: Neufassung des § 91, der die Bildung und Aufgaben der Bundesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen regelt.
- § 92: Neufassung des § 92, der die Richtlinien der Bundesausschüsse zur Sicherung der ärztlichen Versorgung regelt.
- § 93: Neufassung des § 93, der die Übersicht über ausgeschlossene Arzneimittel regelt.
- § 94: Neufassung des § 94, der das Wirksamwerden der Richtlinien der Bundesausschüsse regelt.
- § 95: Neufassung des § 95, der die Voraussetzungen und Formen der Teilnahme von Ärzten an der Versorgung regelt.
- § 25 Abs. 1: Neue Vorschriften für Früherkennungsuntersuchungen eingeführt.
- § 25 Abs. 2: Neue Vorschriften für Früherkennungsuntersuchungen eingeführt.
- § 25 Abs. 3: Neue Vorschriften für Früherkennungsuntersuchungen eingeführt.
- § 25 Abs. 4: Neue Vorschriften für Früherkennungsuntersuchungen eingeführt.
- § 26: Neue Vorschriften für Kinderuntersuchungen eingeführt.
- § 27: Neue Vorschriften für Krankenbehandlung eingeführt.
- § 28: Neue Vorschriften für ärztliche und zahnärztliche Behandlung eingeführt.
- § 29: Neue Vorschriften für Kostenerstattung bei kieferorthopädischer Behandlung eingeführt.
- § 30: Neue Vorschriften für Kostenerstattung bei Zahnersatz eingeführt.
- § 31: Neue Vorschriften für Arznei- und Verbandmittel eingeführt.
- § 32: Neue Vorschriften für Heilmittel eingeführt.
- § 33: Neue Vorschriften für Hilfsmittel eingeführt.
- § 34: Neue Vorschriften für ausgeschlossene Arznei-, Heil- und Hilfsmittel eingeführt.
- § 35: Neue Vorschriften für Festbeträge für Arznei- und Verbandmittel eingeführt.
- § 83 Abs. 3: Regelung der Einzelheiten der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung in den Verträgen
- § 96: Neue Regelungen für die Errichtung und Funktion der Zulassungsausschüsse
- § 97: Neue Regelungen für die Errichtung und Funktion der Berufungsausschüsse
- § 98: Neue Regelungen für die Zulassungsverordnungen
- § 99: Neue Regelungen für die Bedarfsplanung
- § 100: Neue Regelungen für die Feststellung und Beseitigung von Unterversorgung
- § 101: Neue Regelungen für die Feststellung und Anordnung von Zulassungsbeschränkungen bei Überversorgung
- § 102: Neue Regelungen für die Richtlinien zur Überversorgung
- § 103: Neue Regelungen für die Zulassungsbeschränkungen
- § 104: Neue Regelungen für das Verfahren bei Zulassungsbeschränkungen
- § 105: Neue Regelungen für die Förderung der kassenärztlichen Versorgung
- § 106: Neue Regelungen für die Wirtschaftlichkeitsprüfung der kassenärztlichen Versorgung
- § 35 Abs. 5 Satz 1, 2 und Satz 4 zweiter Halbsatz: Änderung der Vorschriften zur Festsetzung von Festbeträgen für Arzneimittel
- § 35 Abs. 6: Neue Vorschriften für das Verfahren zur Festsetzung der Festbeträge
- § 35 Abs. 7: Neue Vorschriften zur Bekanntmachung der Festbeträge und zu Klagen
- § 36: Neue Vorschriften zur Festsetzung von Festbeträgen für Hilfsmittel
- § 37: Neue Vorschriften zur häuslichen Krankenpflege
- § 38: Neue Vorschriften zur Haushaltshilfe
- § 39: Neue Vorschriften zur Krankenhausbehandlung
- § 40: Neue Vorschriften zu medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen
- § 41: Neue Vorschriften zu Müttergenesungskuren
- § 42: Neue Vorschriften zur Belastungserprobung und Arbeitstherapie
- § 43: Neue Vorschriften zu ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation
- § 44: Neue Vorschriften zum Krankengeld
- § 45: Neue Vorschriften zum Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
- § 46: Neue Vorschriften zur Entstehung des Anspruchs auf Krankengeld
- § 47: Neue Vorschriften zur Höhe und Berechnung des Krankengeldes
- § 48: Neue Vorschriften zur Dauer des Krankengeldes
- § 11: Neufassung des § 11, der die Leistungsarten der Krankenversicherung definiert.
- § 12: Neufassung des § 12, der das Wirtschaftlichkeitsgebot für Leistungen der Krankenversicherung festlegt.
- § 13: Neufassung des § 13, der die Kostenerstattung bei Leistungen der Krankenversicherung regelt.
- § 14: Neufassung des § 14, der die Leistungen der Krankenversicherung im Dritten Kapitel definiert.
- § 15: Neufassung des § 15, der die ärztliche Behandlung und die Krankenversichertenkarte regelt.
- § 16: Neufassung des § 16, der die Fälle des Ruhen des Anspruchs auf Leistungen der Krankenversicherung definiert.
- § 17: Neufassung des § 17, der die Leistungen bei Beschäftigung außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzbuchs regelt.
- § 18: Neufassung des § 18, der die Kostenübernahme bei Behandlung außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzbuchs regelt.
- § 19: Neufassung des § 19, der das Erlöschen des Leistungsanspruchs regelt.
- § 20: Neufassung des § 20, der die Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung regelt.
- § 21: Neufassung des § 21, der die Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe) regelt.
- § 22: Neufassung des § 22, der die Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe) regelt.
- § 23: Neufassung des § 23, der die medizinischen Vorsorgeleistungen regelt.
- § 24: Neufassung des § 24, der die Vorsorgekuren für Mütter regelt.
- § 25: Neufassung des § 25, der die Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten regelt.
- § 107: Definition von Krankenhäusern und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen.
- § 108: Bestimmungen über zugelassene Krankenhäuser.
- § 109: Vorschriften über den Abschluss von Versorgungsverträgen mit Krankenhäusern.
- § 110: Bestimmungen über die Kündigung von Versorgungsverträgen mit Krankenhäusern.
- § 111: Vorschriften über Versorgungsverträge mit Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen.
- § 112: Bestimmungen über zweiseitige Verträge und Rahmenempfehlungen über Krankenhausbehandlung.
- § 113: Vorschriften über die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Krankenhausbehandlung.
- § 114: Bestimmungen über die Landesschiedsstelle.
- § 63: Neue Vorschriften für Erprobungsregelungen zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung
- § 64: Neue Vorschriften für Kostenerstattung als Erprobungsmöglichkeit
- § 65: Neue Vorschriften für Beitragsrückzahlung als Erprobungsmöglichkeit
- § 66: Neue Vorschriften für Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern
- § 67: Neue Vorschriften für Gesundheitsförderung und Rehabilitation als Erprobungsmöglichkeit
- § 68: Neue Vorschriften für Dauer und Auswertung der Erprobungsregelungen
- § 69: Neue Vorschriften für den Anwendungsbereich des Kapitels über Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
- § 70: Neue Vorschriften für Qualität, Humanität und Wirtschaftlichkeit in der Versorgung der Versicherten
- § 71: Neue Vorschriften für den Grundsatz der Beitragssatzstabilität in den Vereinbarungen über die Vergütung der Leistungen
- § 72: Neue Vorschriften für die Sicherstellung der kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Versorgung
- § 73: Neue Vorschriften für den Inhalt und Umfang der kassenärztlichen Versorgung
- § 74: Neue Vorschriften für die stufenweise Wiedereingliederung arbeitsunfähiger Versicherte
- § 75: Neue Vorschriften für den Inhalt und Umfang der Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung
- § 76: Neue Vorschriften für die freie Arztwahl der Versicherten
- § 5 Abs. 1: Erweiterung der Versicherungspflicht um neue Personenkreise
- § 5 Abs. 2: Einführung einer Übergangsregelung für die Mitgliedszeit
- § 5 Abs. 3: Definition von Beziehern von Vorruhestandsgeld als versicherungspflichtig
- § 5 Abs. 4: Ausschluss von Versicherungspflicht für Bezieher von Vorruhestandsgeld außerhalb des Geltungsbereichs
- § 5 Abs. 5: Ausschluss von Versicherungspflicht für hauptberuflich selbständig erwerbstätige Personen
- § 5 Abs. 6: Ausschluss von Versicherungspflicht für bestimmte Versicherungspflichtige
- § 5 Abs. 7: Ausschluss von Versicherungspflicht für Studenten und Praktikanten
- § 5 Abs. 8: Ausschluss von Versicherungspflicht für bestimmte Versicherungspflichtige
- § 5 Abs. 9: Kündigungsrecht bei Versicherungspflicht
- § 6 Abs. 1: Erweiterung der Versicherungsfreiheit um neue Personenkreise
- § 6 Abs. 2: Versicherungsfreiheit für Hinterbliebene bestimmter Personen
- § 6 Abs. 3: Bestand der Versicherungsfreiheit bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen
- § 6 Abs. 4: Ende der Versicherungspflicht bei Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze
- § 6 Abs. 5: Erweiterung der Versicherungspflicht durch Satzung der Bundesknappschaft
- § 7: Versicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung
- § 8 Abs. 1: Befreiung von der Versicherungspflicht auf Antrag
- § 8 Abs. 2: Regelungen zur Antragstellung und Wirkung der Befreiung
- § 9 Abs. 1: Erweiterung der Freiwilligen Versicherung um neue Personenkreise
- § 9 Abs. 2: Regelungen zur Anzeigepflicht beim Beitritt
- § 10 Abs. 1: Regelungen zur Familienversicherung
- § 10 Abs. 2: Altersgrenzen für die Versicherung von Kindern
- § 10 Abs. 3: Ausschluss von Versicherung für Kinder bei bestimmten Einkommensvoraussetzungen
- § 10 Abs. 4: Erweiterung der Definition von Kindern
- § 10 Abs. 5: Wahl der Krankenkasse bei mehrfach erfüllten Voraussetzungen
- § 115: Neue Bestimmungen zu dreiseitigen Verträgen und Rahmenempfehlungen zwischen Krankenkassen, Krankenhäusern und Kassenärzten.
- § 116: Neue Bestimmungen zur ambulanten Behandlung durch Krankenhausärzte.
- § 117: Neue Bestimmungen zur Ermächtigung von Polikliniken zur ambulanten ärztlichen Behandlung.
- § 118: Neue Bestimmungen zur Ermächtigung von psychiatrischen Institutsambulanzen zur ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung.
- § 119: Neue Bestimmungen zur Ermächtigung von sozialpädiatrischen Zentren zur ambulanten sozialpädiatrischen Behandlung.
- § 120: Neue Bestimmungen zur Vergütung ambulanter Krankenhausleistungen.
- § 121: Neue Bestimmungen zur Belegärztlichen Leistungen.
- § 122: Neue Bestimmungen zur Zusammenarbeit im Großgeräteausschuß zur bedarfsgerechten Versorgung mit medizinisch-technischen Großgeräten.
- § 123: Neue Bestimmungen zu Verfahrensregelungen bei Einigungsproblemen der Landesverbände der Krankenkassen und der Verbände der Ersatzkassen.
- § 124: Neue Bestimmungen zur Zulassung von Leistungserbringern von Heilmitteln.
- § 125: Neue Bestimmungen zu Verträgen über die Einzelheiten der Versorgung mit Heilmitteln sowie über die Preise und deren Abrechnung.
- § 126: Neue Vorschriften zur Zulassung von Leistungserbringern von Hilfsmitteln
- § 127: Neue Vorschriften zur Abrechnung und Festbeträge für Hilfsmittel
- § 128: Neue Vorschriften zum Hilfsmittelverzeichnis
- § 129: Neue Vorschriften zum Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung
- § 130: Neue Vorschriften zum Rabatt für Apotheken
- § 131: Neue Vorschriften zum Rahmenvertrag mit pharmazeutischen Unternehmern
- § 132: Neue Vorschriften zur Versorgung mit häuslicher Krankenpflege und Pflegehilfe
- § 133: Neue Vorschriften zur Versorgung mit Krankentransportleistungen
- § 134: Neue Vorschriften zur Vergütung von Hebammenleistungen
- § 135: Neue Vorschriften zur Qualitätssicherung der kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Versorgung
- § 136: Neue Vorschriften zur Qualitätsprüfung im Einzelfall
- § 137: Neue Vorschriften zur Qualitätssicherung in der stationären Versorgung
- § 275: Neue Vorschriften für die Aufgaben des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, insbesondere Begutachtung und Beratung.
- § 276: Neue Vorschriften für die Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen und dem Medizinischen Dienst.
- § 277: Neue Vorschriften für die Mitteilungspflichten des Medizinischen Dienstes.
- § 278: Neue Vorschriften für die Organisation des Medizinischen Dienstes, insbesondere die Errichtung einer Arbeitsgemeinschaft.
- § 279: Neue Vorschriften für die Organe des Medizinischen Dienstes, insbesondere Verwaltungsrat und Geschäftsführer.
- § 280: Neue Vorschriften für die Aufgaben des Verwaltungsrats des Medizinischen Dienstes.
- § 281: Neue Vorschriften für die Finanzierung und Aufsicht des Medizinischen Dienstes.
- § 282: Neue Vorschriften für die Koordinierung des Medizinischen Dienstes auf Bundesebene.
- § 283: Neue Vorschriften für Ausnahmen bei den Aufgaben des Medizinischen Dienstes.
- § 284: Neue Vorschriften für die Nutzung von Personenbezogenen Daten bei den Krankenkassen.
- § 285 Abs. 3: Erweiterung der Nutzung von versicherungs- und Leistungsdaten für kasseninterne Personalentscheidungen
- § 285 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Verwendung von Versicherungs- und Leistungsdaten bei kasseninternen Personalentscheidungen
- § 286: Neue Vorschriften zur jährlichen Erstellung und Veröffentlichung einer Übersicht über gespeicherte personenbezogene Daten
- § 287: Neue Vorschriften zur Nutzung von Datenbeständen für Forschungsvorhaben
- § 288: Neue Vorschriften zur Führung eines Versichertenverzeichnisses
- § 289: Neue Vorschriften zur Nachweispflicht bei Familienversicherung
- § 290: Neue Vorschriften zur Verwendung der Krankenversichertennummer
- § 291: Neue Vorschriften zur Einführung der Krankenversichertenkarte
- § 292: Neue Vorschriften zur Aufzeichnung von Angaben über Leistungsvoraussetzungen
- § 293: Neue Vorschriften zur Verwendung von Kennzeichen für Leistungsträger und Leistungserbringer
- § 294: Neue Vorschriften zur Übermittlung von Leistungsdaten durch Leistungserbringer
- § 295: Neue Vorschriften zur Abrechnung ärztlicher Leistungen
- § 296: Neue Vorschriften zur Durchschnittsprüfung und Prüfung nach Richtgrößen
- § 297: Neue Vorschriften zur Stichprobenprüfung
- § 244: Neue Regelungen für ermäßigte Beiträge für Wehrdienst- und Zivildienstleistende
- § 245: Neue Regelungen für den Beitragssatz für Studenten und Praktikanten
- § 246: Neue Regelungen für den Beitragssatz für Künstler und Publizisten
- § 247: Neue Regelungen für den Beitragssatz aus der Rente
- § 248: Neue Regelungen für den Beitragssatz aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen
- § 249: Neue Regelungen für die Tragung der Beiträge bei versicherungspflichtiger Beschäftigung
- § 250: Neue Regelungen für die Tragung der Beiträge durch das Mitglied
- § 251: Neue Regelungen für die Tragung der Beiträge durch Dritte
- § 252: Neue Regelungen für die Beitragszahlung
- § 253: Neue Regelungen für die Beitragszahlung aus dem Arbeitsentgelt
- § 254: Neue Regelungen für die Beitragszahlung der Studenten
- § 255: Neue Regelungen für die Beitragszahlung aus der Rente
- § 256: Neue Regelungen für die Beitragszahlung aus Versorgungsbezügen
- § 257: Neue Regelungen für Beitragszuschüsse für Beschäftigte
- § 258: Neue Regelungen für Beitragszuschüsse für Teilnehmer an einer berufsfördernden Maßnahme zur Rehabilitation
- § 259: Neue Regelungen für die Mittel der Krankenkasse
- § 260: Neue Regelungen für die Betriebsmittel
- § 261: Neue Regelungen für die Rücklage
- § 157 Abs. 1: Neue Voraussetzungen für die Errichtung einer Innungskrankenkasse
- § 157 Abs. 2: Neue Voraussetzungen für die Errichtung einer Innungskrankenkasse
- § 158: Neues Verfahren bei der Errichtung einer Innungskrankenkasse
- § 159: Neue Regelungen für die Ausdehnung einer Innungskrankenkasse auf weitere Handwerksinnungen
- § 160: Neue Regelungen für die Vereinigung von Innungskrankenkassen
- § 161: Neue Regelungen für das Ausscheiden einer Handwerksinnung aus einer gemeinsamen Innungskrankenkasse
- § 162: Neue Regelungen für die Auflösung einer Innungskrankenkasse
- § 163: Neue Regelungen für die Schließung einer Innungskrankenkasse
- § 164: Neue Regelungen für Auseinandersetzung, Abwicklung der Geschäfte, Haftung bei Verpflichtungen und Dienstordnungsangestellte
- § 165: Neue Regelungen für die Errichtung und Organe der See-Krankenkasse
- § 166: Neue Regelungen für landwirtschaftliche Krankenkassen
- § 167: Neue Regelungen für die Bundesknappschaft
- § 168: Neue Regelungen für Ersatzkassen
- § 169: Neue Regelungen für die Auflösung einer Ersatzkasse
- § 170: Neue Regelungen für die Schließung einer Ersatzkasse
- § 171: Neue Regelungen für Auseinandersetzung, Abwicklung der Geschäfte und Haftung für Verpflichtungen bei Ersatzkassen
- § 172: Neue Regelungen für das Anhörungsrecht der Verbände bei organisatorischen Änderungen
- § 173: Neue Regelungen für die Zuständigkeit der Ortskrankenkassen
- § 174: Neue Regelungen für die Zuständigkeit der Betriebskrankenkassen
- § 175: Neue Regelungen für die Zuständigkeit der Innungskrankenkassen
- § 176: Neue Regelungen für die Zuständigkeit der See-Krankenkasse
- § 177: Neue Regelungen für die Zuständigkeit der Bundesknappschaft
- § 178: Neue Regelungen für die Zuständigkeit bei Mehrfachbeschäftigten
- § 179: Neue Regelungen für die Zuständigkeit bei unständig Beschäftigten
- Artikel 74: Übergang der Prüfdienste bei den Landesversicherungsanstalten auf die Länder
- Artikel 75: Betrieb von Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen der gesetzlichen Krankenversicherung durch Landesversicherungsanstalten
- Artikel 76: Fortführung des Institutionskennzeichens
- Artikel 77: Verweisungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften
- § 13 Abs. 2: Die maximale Dauer des Anspruchs auf Krankengeld wird auf 88 Wochen festgelegt.
- § 13 Abs. 3: Der Anspruch auf Krankengeld ruht, wenn der Versicherte Arbeitsentgelt erhalten würde, wenn er als Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Fortzahlung hätte.
- § 13 Abs. 4: Bestimmte Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gelten entsprechend.

15
grg/§10.md Normal file
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@@ -0,0 +1,15 @@
# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 10 Abs. 1: Regelungen zur Familienversicherung
§ 10 Abs. 2: Altersgrenzen für die Versicherung von Kindern
§ 10 Abs. 3: Ausschluss von Versicherung für Kinder bei bestimmten Einkommensvoraussetzungen
§ 10 Abs. 4: Erweiterung der Definition von Kindern
§ 10 Abs. 5: Wahl der Krankenkasse bei mehrfach erfüllten Voraussetzungen

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grg/§100.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 100
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 100: Neue Regelungen für die Feststellung und Beseitigung von Unterversorgung

7
grg/§101.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 101
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 101: Neue Regelungen für die Feststellung und Anordnung von Zulassungsbeschränkungen bei Überversorgung

7
grg/§102.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 102
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 102: Neue Regelungen für die Richtlinien zur Überversorgung

7
grg/§103.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 103
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 103: Neue Regelungen für die Zulassungsbeschränkungen

7
grg/§104.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 104
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 104: Neue Regelungen für das Verfahren bei Zulassungsbeschränkungen

7
grg/§105.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 105
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 105: Neue Regelungen für die Förderung der kassenärztlichen Versorgung

7
grg/§106.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 106
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 106: Neue Regelungen für die Wirtschaftlichkeitsprüfung der kassenärztlichen Versorgung

7
grg/§107.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 107
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 107: Definition von Krankenhäusern und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen.

7
grg/§108.md Normal file
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# § 108
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 108: Bestimmungen über zugelassene Krankenhäuser.

7
grg/§109.md Normal file
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# § 109
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 109: Vorschriften über den Abschluss von Versorgungsverträgen mit Krankenhäusern.

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grg/§11.md Normal file
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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 11: Neufassung des § 11, der die Leistungsarten der Krankenversicherung definiert.

7
grg/§110.md Normal file
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# § 110
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 110: Bestimmungen über die Kündigung von Versorgungsverträgen mit Krankenhäusern.

7
grg/§111.md Normal file
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# § 111
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 111: Vorschriften über Versorgungsverträge mit Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen.

7
grg/§112.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 112
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 112: Bestimmungen über zweiseitige Verträge und Rahmenempfehlungen über Krankenhausbehandlung.

7
grg/§113.md Normal file
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# § 113
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 113: Vorschriften über die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Krankenhausbehandlung.

7
grg/§114.md Normal file
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# § 114
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 114: Bestimmungen über die Landesschiedsstelle.

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grg/§115.md Normal file
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# § 115
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 115: Neue Bestimmungen zu dreiseitigen Verträgen und Rahmenempfehlungen zwischen Krankenkassen, Krankenhäusern und Kassenärzten.

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grg/§116.md Normal file
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# § 116
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 116: Neue Bestimmungen zur ambulanten Behandlung durch Krankenhausärzte.

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grg/§117.md Normal file
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# § 117
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 117: Neue Bestimmungen zur Ermächtigung von Polikliniken zur ambulanten ärztlichen Behandlung.

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grg/§118.md Normal file
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# § 118
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 118: Neue Bestimmungen zur Ermächtigung von psychiatrischen Institutsambulanzen zur ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung.

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grg/§119.md Normal file
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# § 119
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 119: Neue Bestimmungen zur Ermächtigung von sozialpädiatrischen Zentren zur ambulanten sozialpädiatrischen Behandlung.

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grg/§12.md Normal file
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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 12: Neufassung des § 12, der das Wirtschaftlichkeitsgebot für Leistungen der Krankenversicherung festlegt.

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grg/§120.md Normal file
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# § 120
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 120: Neue Bestimmungen zur Vergütung ambulanter Krankenhausleistungen.

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grg/§121.md Normal file
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# § 121
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 121: Neue Bestimmungen zur Belegärztlichen Leistungen.

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grg/§122.md Normal file
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# § 122
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 122: Neue Bestimmungen zur Zusammenarbeit im Großgeräteausschuß zur bedarfsgerechten Versorgung mit medizinisch-technischen Großgeräten.

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grg/§123.md Normal file
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# § 123
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 123: Neue Bestimmungen zu Verfahrensregelungen bei Einigungsproblemen der Landesverbände der Krankenkassen und der Verbände der Ersatzkassen.

7
grg/§124.md Normal file
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# § 124
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 124: Neue Bestimmungen zur Zulassung von Leistungserbringern von Heilmitteln.

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grg/§125.md Normal file
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# § 125
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 125: Neue Bestimmungen zu Verträgen über die Einzelheiten der Versorgung mit Heilmitteln sowie über die Preise und deren Abrechnung.

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grg/§126.md Normal file
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# § 126
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 126: Neue Vorschriften zur Zulassung von Leistungserbringern von Hilfsmitteln

7
grg/§127.md Normal file
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# § 127
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 127: Neue Vorschriften zur Abrechnung und Festbeträge für Hilfsmittel

7
grg/§128.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 128
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 128: Neue Vorschriften zum Hilfsmittelverzeichnis

7
grg/§129.md Normal file
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# § 129
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 129: Neue Vorschriften zum Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung

13
grg/§13.md Normal file
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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 13: Neufassung des § 13, der die Kostenerstattung bei Leistungen der Krankenversicherung regelt.
§ 13 Abs. 2: Die maximale Dauer des Anspruchs auf Krankengeld wird auf 88 Wochen festgelegt.
§ 13 Abs. 3: Der Anspruch auf Krankengeld ruht, wenn der Versicherte Arbeitsentgelt erhalten würde, wenn er als Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Fortzahlung hätte.
§ 13 Abs. 4: Bestimmte Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gelten entsprechend.

7
grg/§130.md Normal file
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# § 130
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 130: Neue Vorschriften zum Rabatt für Apotheken

7
grg/§131.md Normal file
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# § 131
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 131: Neue Vorschriften zum Rahmenvertrag mit pharmazeutischen Unternehmern

7
grg/§132.md Normal file
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# § 132
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 132: Neue Vorschriften zur Versorgung mit häuslicher Krankenpflege und Pflegehilfe

7
grg/§133.md Normal file
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# § 133
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 133: Neue Vorschriften zur Versorgung mit Krankentransportleistungen

7
grg/§134.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 134
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 134: Neue Vorschriften zur Vergütung von Hebammenleistungen

7
grg/§135.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 135
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 135: Neue Vorschriften zur Qualitätssicherung der kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Versorgung

7
grg/§136.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 136
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 136: Neue Vorschriften zur Qualitätsprüfung im Einzelfall

7
grg/§137.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 137
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 137: Neue Vorschriften zur Qualitätssicherung in der stationären Versorgung

7
grg/§14.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 14: Neufassung des § 14, der die Leistungen der Krankenversicherung im Dritten Kapitel definiert.

7
grg/§15.md Normal file
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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 15: Neufassung des § 15, der die ärztliche Behandlung und die Krankenversichertenkarte regelt.

9
grg/§157.md Normal file
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# § 157
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 157 Abs. 1: Neue Voraussetzungen für die Errichtung einer Innungskrankenkasse
§ 157 Abs. 2: Neue Voraussetzungen für die Errichtung einer Innungskrankenkasse

7
grg/§158.md Normal file
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# § 158
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 158: Neues Verfahren bei der Errichtung einer Innungskrankenkasse

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grg/§159.md Normal file
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# § 159
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-29 — Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2477
§ 159: Neue Regelungen für die Ausdehnung einer Innungskrankenkasse auf weitere Handwerksinnungen

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