BGBl. 2004 I S. 2351 · Erlass · Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Unfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz einschließlich des Erlasses von Widerspruchsbescheiden und der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2351
Inkrafttreten: 2004-10-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

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Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2004-09-27

BGBl-Id: bgbl1-2004-50-6
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2004-09-27 12:00:00 +00:00
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# BBG_2009 — 2004-09-21
# BBG_2009 — 2004-09-27
- **Titel:** Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesgerichtshofs und des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof einschließlich der Dienststelle Bundeszentralregister in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften
- **Typ:** Sonstige
- **Fundstelle:** BGBl. 2004 I S. 2331
- **Titel:** Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Unfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz einschließlich des Erlasses von Widerspruchsbescheiden und der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 2004 I S. 2351
- **Inkrafttreten:** 2004-10-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2004/49#page=15
- **Kurz:** Die Anordnung überträgt dem Bundesamt für Finanzen die Zuständigkeiten für die Bearbeitung von Beihilfeangelegenheiten, den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesgerichtshofs und des Generalbundesanwalts. Diese Übertragung tritt am 1. Oktober 2004 in Kraft.
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2004/50#page=19
- **Kurz:** Die Anordnung überträgt dem Bundesamt für Finanzen Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Unfallfürsorge, die Erlassung von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
## Betroffene Stellen
- § 172: Übertragung der Befugnis zur Entscheidung über Widersprüche an das Bundesamt für Finanzen
- § 174 Abs. 3: Übertragung der Vertretung des Bundesministeriums der Justiz an das Bundesamt für Finanzen
- § 87a: Übertragung der Befugnis, über Widersprüche zu entscheiden
- § 172: Übertragung der Befugnis, über Widersprüche zu entscheiden
- § 174 Abs. 3: Übertragung der Vertretung des Bundesministeriums bei Klagen
## Wortlaut

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- **2004-07-23** · BGBl. 2004 I S. 1737 — Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung in Angelegenheiten nach dem Bundesreisekostengesetz, dem Bundesumzugskostengesetz einschließlich der hierzu ergangenen Trennungsgeldverordnung und nach den Beihilfevorschriften des Bundes
- **2004-08-12** · BGBl. 2004 I S. 2104 — Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundessozialgerichts, des Bundesversicherungsamtes und des Robert Koch-Instituts in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften des Bundes
- **2004-09-21** · BGBl. 2004 I S. 2331 — Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesgerichtshofs und des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof einschließlich der Dienststelle Bundeszentralregister in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften
- **2004-09-27** · BGBl. 2004 I S. 2351 — Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Unfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz einschließlich des Erlasses von Widerspruchsbescheiden und der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

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# Stellen dieser Station
- § 172: Übertragung der Befugnis zur Entscheidung über Widersprüche an das Bundesamt für Finanzen
- § 174 Abs. 3: Übertragung der Vertretung des Bundesministeriums der Justiz an das Bundesamt für Finanzen
- § 87a: Übertragung der Befugnis, über Widersprüche zu entscheiden
- § 172: Übertragung der Befugnis, über Widersprüche zu entscheiden
- § 174 Abs. 3: Übertragung der Vertretung des Bundesministeriums bei Klagen

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# § 172
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2004-09-21 — Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesgerichtshofs und des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof einschließlich der Dienststelle Bundeszentralregister in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2331
> Station: 2004-09-27 — Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Unfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz einschließlich des Erlasses von Widerspruchsbescheiden und der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2351
§ 172: Übertragung der Befugnis zur Entscheidung über Widersprüche an das Bundesamt für Finanzen
§ 172: Übertragung der Befugnis, über Widersprüche zu entscheiden

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# § 174
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2004-09-21 — Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesgerichtshofs und des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof einschließlich der Dienststelle Bundeszentralregister in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2331
> Station: 2004-09-27 — Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Unfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz einschließlich des Erlasses von Widerspruchsbescheiden und der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2351
§ 174 Abs. 3: Übertragung der Vertretung des Bundesministeriums der Justiz an das Bundesamt für Finanzen
§ 174 Abs. 3: Übertragung der Vertretung des Bundesministeriums bei Klagen

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# § 87a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-07-25Siebentes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1513
> Station: 2004-09-27Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Unfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz einschließlich des Erlasses von Widerspruchsbescheiden und der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2351
§ 87a: Neue Regelung für den Schadenersatzanspruch bei Körperverletzung
§ 87a: Übertragung der Befugnis, über Widersprüche zu entscheiden

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# BEAMTVG — 2003-09-15
# BEAMTVG — 2004-09-27
- **Titel:** Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 2003/2004 sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 BBVAnpG 2003/2004)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2003 I S. 1798
- **Inkrafttreten:** 2003-04-01 (für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 11 und Anwärter); 2003-07-01 (für die übrigen Besoldungsgruppen, soweit von der Ermächtigung nach Absatz 4 innerhalb von drei Monaten nach dem 16. September 2003 kein Gebrauch gemacht wird)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2003/47#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern für das Jahr 2003/2004, insbesondere durch Erhöhung der Grundgehaltssätze, Familienzuschläge, Amtszulagen und Auslandszuschläge.
- **Titel:** Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Unfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz einschließlich des Erlasses von Widerspruchsbescheiden und der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 2004 I S. 2351
- **Inkrafttreten:** 2004-10-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2004/50#page=19
- **Kurz:** Die Anordnung überträgt dem Bundesamt für Finanzen Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Unfallfürsorge, die Erlassung von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
## Betroffene Stellen
- Inhaltsübersicht: Einfügung der Angaben zu § 71, § 72 und § 73
- Inhaltsübersicht: Ersetzung der Angabe „§§ 71 bis 76“ durch „§§ 74 bis 76“
- § 71: Neue Vorschriften zur Erhöhung der Versorgungsbezüge
- § 72: Neue Vorschriften zur Einmalzahlung im Jahr 2003
- § 73: Neue Vorschriften zur Gewährung der Einmalzahlung
- § 107a Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Angabe „2005“ durch „2009“
- § 71 Abs. 2 Satz 1: Das Datum '1. April 2004' wird durch '1. August 2004' ersetzt.
- § 71 Abs. 3 Satz 1: Das Datum '1. April 2004' wird durch '1. August 2004' und der Betrag '47,24 Euro' durch '47,71 Euro' ersetzt.
- Inhaltsübersicht zu § 72: Ersetzung der Zahl „2003“ durch „2004“
- § 72 Überschrift: Ersetzung der Zahl „2003“ durch „2004“
- § 72 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
- § 72 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 72 Abs. 3: Ersetzung mehrerer Angaben: „1. Mai 2003“ durch „1. November 2004“, „111 Euro“ durch „30 Euro“, „67 Euro“ durch „18 Euro“, „23 Euro“ durch „6 Euro“, „14 Euro“ durch „4 Euro“
- Inhaltsübersicht zu § 50: Neufassung der Inhaltsübersicht zu § 50
- § 2 Abs. 2: Neufassung von § 2 Abs. 2
- § 50 Überschrift: Ersetzung des Wortes 'Sonderzuwendung' durch 'Sonderzahlung'
- § 50 Abs. 4: Neufassung von § 50 Abs. 4
- § 50 Abs. 5: Einfügung von § 50 Abs. 5
- § 53 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung der Angabe 'Monat Juli um den Betrag des Urlaubsgeldes nach § 4 des Urlaubsgeldgesetzes' durch 'jeweiligen Auszahlungsmonat um den nach § 67 Abs. 1 Satz 4 des Bundesbesoldungsgesetzes zu zahlenden Betrag'
- § 53 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'Monat Juli' durch 'jeweiligen Auszahlungsmonat'
- § 53 Abs. 4: Streichung von § 53 Abs. 4
- § 54 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes: 'Dabei darf die Gesamtversorgung nicht hinter der früheren Versorgung zurückbleiben.'
- § 69a Nr. 1 Satz 1: Ersetzung der Angabe '§§ 49, 50 Abs. 1, §§ 50a, 52,' durch '§§ 49 bis 50a, §§ 52,'
- § 69e Abs. 1: Ersetzung der Angabe '§§ 50a,' durch '§§ 49 bis 50a,' und Einfügung der Angabe '54 Abs. 1 Satz 2, §' nach der Angabe '52,'
- Abschnitt V: Übertragung der Zuständigkeiten für Entscheidungen über Erstattung von Sachschäden, besonderen Aufwendungen und Heilverfahren
## Wortlaut

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- **2001-12-27** · BGBl. 2001 I S. 3926 — Versorgungsänderungsgesetz 2001
- **2002-02-22** · BGBl. 2002 I S. 686 — Gesetz zur Reform der Professorenbesoldung (Professorenbesoldungsreformgesetz - ProfBesReformG)
- **2003-09-15** · BGBl. 2003 I S. 1798 — Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 2003/2004 sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 BBVAnpG 2003/2004)
- **2004-09-27** · BGBl. 2004 I S. 2351 — Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Unfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz einschließlich des Erlasses von Widerspruchsbescheiden und der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

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# Stellen dieser Station
- Inhaltsübersicht: Einfügung der Angaben zu § 71, § 72 und § 73
- Inhaltsübersicht: Ersetzung der Angabe „§§ 71 bis 76“ durch „§§ 74 bis 76“
- § 71: Neue Vorschriften zur Erhöhung der Versorgungsbezüge
- § 72: Neue Vorschriften zur Einmalzahlung im Jahr 2003
- § 73: Neue Vorschriften zur Gewährung der Einmalzahlung
- § 107a Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Angabe „2005“ durch „2009“
- § 71 Abs. 2 Satz 1: Das Datum '1. April 2004' wird durch '1. August 2004' ersetzt.
- § 71 Abs. 3 Satz 1: Das Datum '1. April 2004' wird durch '1. August 2004' und der Betrag '47,24 Euro' durch '47,71 Euro' ersetzt.
- Inhaltsübersicht zu § 72: Ersetzung der Zahl „2003“ durch „2004“
- § 72 Überschrift: Ersetzung der Zahl „2003“ durch „2004“
- § 72 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
- § 72 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 72 Abs. 3: Ersetzung mehrerer Angaben: „1. Mai 2003“ durch „1. November 2004“, „111 Euro“ durch „30 Euro“, „67 Euro“ durch „18 Euro“, „23 Euro“ durch „6 Euro“, „14 Euro“ durch „4 Euro“
- Inhaltsübersicht zu § 50: Neufassung der Inhaltsübersicht zu § 50
- § 2 Abs. 2: Neufassung von § 2 Abs. 2
- § 50 Überschrift: Ersetzung des Wortes 'Sonderzuwendung' durch 'Sonderzahlung'
- § 50 Abs. 4: Neufassung von § 50 Abs. 4
- § 50 Abs. 5: Einfügung von § 50 Abs. 5
- § 53 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung der Angabe 'Monat Juli um den Betrag des Urlaubsgeldes nach § 4 des Urlaubsgeldgesetzes' durch 'jeweiligen Auszahlungsmonat um den nach § 67 Abs. 1 Satz 4 des Bundesbesoldungsgesetzes zu zahlenden Betrag'
- § 53 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'Monat Juli' durch 'jeweiligen Auszahlungsmonat'
- § 53 Abs. 4: Streichung von § 53 Abs. 4
- § 54 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes: 'Dabei darf die Gesamtversorgung nicht hinter der früheren Versorgung zurückbleiben.'
- § 69a Nr. 1 Satz 1: Ersetzung der Angabe '§§ 49, 50 Abs. 1, §§ 50a, 52,' durch '§§ 49 bis 50a, §§ 52,'
- § 69e Abs. 1: Ersetzung der Angabe '§§ 50a,' durch '§§ 49 bis 50a,' und Einfügung der Angabe '54 Abs. 1 Satz 2, §' nach der Angabe '52,'
- Abschnitt V: Übertragung der Zuständigkeiten für Entscheidungen über Erstattung von Sachschäden, besonderen Aufwendungen und Heilverfahren

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# BRRG — 2004-09-21
# BRRG — 2004-09-27
- **Titel:** Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesgerichtshofs und des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof einschließlich der Dienststelle Bundeszentralregister in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften
- **Typ:** Sonstige
- **Fundstelle:** BGBl. 2004 I S. 2331
- **Titel:** Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Unfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz einschließlich des Erlasses von Widerspruchsbescheiden und der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 2004 I S. 2351
- **Inkrafttreten:** 2004-10-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2004/49#page=15
- **Kurz:** Die Anordnung überträgt dem Bundesamt für Finanzen die Zuständigkeiten für die Bearbeitung von Beihilfeangelegenheiten, den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesgerichtshofs und des Generalbundesanwalts. Diese Übertragung tritt am 1. Oktober 2004 in Kraft.
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2004/50#page=19
- **Kurz:** Die Anordnung überträgt dem Bundesamt für Finanzen Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Unfallfürsorge, die Erlassung von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
## Betroffene Stellen
- § 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2: Übertragung der Befugnis zur Entscheidung über Widersprüche an das Bundesamt für Finanzen
- § 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2: Übertragung der Befugnis, über Widersprüche zu entscheiden
## Wortlaut

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- **2004-07-23** · BGBl. 2004 I S. 1737 — Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung in Angelegenheiten nach dem Bundesreisekostengesetz, dem Bundesumzugskostengesetz einschließlich der hierzu ergangenen Trennungsgeldverordnung und nach den Beihilfevorschriften des Bundes
- **2004-08-12** · BGBl. 2004 I S. 2104 — Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundessozialgerichts, des Bundesversicherungsamtes und des Robert Koch-Instituts in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften des Bundes
- **2004-09-21** · BGBl. 2004 I S. 2331 — Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesgerichtshofs und des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof einschließlich der Dienststelle Bundeszentralregister in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften
- **2004-09-27** · BGBl. 2004 I S. 2351 — Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Unfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz einschließlich des Erlasses von Widerspruchsbescheiden und der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

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# Stellen dieser Station
- § 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2: Übertragung der Befugnis zur Entscheidung über Widersprüche an das Bundesamt für Finanzen
- § 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2: Übertragung der Befugnis, über Widersprüche zu entscheiden

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# § 126
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2004-09-21 — Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesgerichtshofs und des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof einschließlich der Dienststelle Bundeszentralregister in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2331
> Station: 2004-09-27 — Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Unfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz einschließlich des Erlasses von Widerspruchsbescheiden und der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2351
§ 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2: Übertragung der Befugnis zur Entscheidung über Widersprüche an das Bundesamt für Finanzen
§ 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2: Übertragung der Befugnis, über Widersprüche zu entscheiden

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# BGBl. 2004 I S. 2351
- **Titel:** Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Unfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz einschließlich des Erlasses von Widerspruchsbescheiden und der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 2004 I S. 2351
- **Verkündung:** 2004-09-27
- **Inkrafttreten:** 2004-10-01
- **Ausfertigung:** 2004-09-06
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2004/50#page=19
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BEAMTVG, BBG_2009, BRRG
## Kurz
Die Anordnung überträgt dem Bundesamt für Finanzen Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Unfallfürsorge, die Erlassung von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.