BGBl. 2013 I S. 811 · Verordnung · Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Errichtung von Sachverständigen-Ausschüssen für Standardzulassungen, Apothekenpflicht und Verschreibungspflicht von Arzneimitteln

Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 811
Inkrafttreten: 2013-04-20 (Tag nach der Verkündung)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

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Verkündung: 2013-04-19

BGBl-Id: bgbl1-2013-18-7
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# AMSACHVV — 1988-04-07
# AMSACHVV — 2013-04-19
- **Titel:** Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Errichtung von Sachverständigen-Ausschüssen für Standardzulassungen, Apothekenpflicht und Verschreibungspflicht von Arzneimitteln
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1988 I S. 479
- **Inkrafttreten:** 1988-04-08
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1988/14#page=3
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Zusammensetzung der Sachverständigen-Ausschüsse für Arzneimittel, insbesondere durch die Hinzufügung eines Vertreters der veterinärpharmazeutischen Industrie.
- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Errichtung von Sachverständigen-Ausschüssen für Standardzulassungen, Apothekenpflicht und Verschreibungspflicht von Arzneimitteln
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 811
- **Inkrafttreten:** 2013-04-20 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/18#page=35
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Zusammensetzung der Sachverständigen-Ausschüsse für Arzneimittel und regelt die Geschäftsordnung sowie die Anwendung der Anlage.
## Betroffene Stellen
- § 2 Abs. 3: Das Wort 'pharmazeutischen' wird durch 'humanpharmazeutischen' ersetzt und ein Vertreter der veterinärpharmazeutischen Industrie hinzugefügt.
- § 1: Neuer Grundsatz für die Erbringung von Leistungen zur Förderung der Einstellung und Beschäftigung Schwerbehinderter
- § 2: Neue Vorschriften für die Förderung von Arbeitgebern, die Schwerbehinderte einstellen
- § 3: Neue Kriterien für die Förderung der Einstellung und Beschäftigung von Schwerbehinderten
- § 4: Neue Vorschriften für die Art der Förderleistungen
- § 5: Neue Vorschriften für die Höhe der Förderleistungen
- § 6: Neue Vorschriften für die Dauer der Förderleistungen
- § 7: Neue Vorschriften für die Anrechnung vergleichbarer Leistungen
- § 8: Neue Vorschriften für die Antragsstellung auf Förderleistungen
- § 9: Neue Vorschriften für die Zuständigkeit der Bewilligung der Zuschüsse
- § 10: Neue Vorschriften für Nebenbestimmungen über die Rückzahlung
- § 11: Neue Vorschriften für die Nachträgliche Anrechnung vergleichbarer Leistungen
- § 12: Neue Vorschriften für zusätzliche Förderleistungen bei Vorruhestand
- § 13: Neue Vorschriften für die Erfassung der Förderfälle und Berichterstattung
- § 14: Neue Vorschriften für die Verwendungszwecke der Mittel der Ausgleichsabgabe durch die Hauptfürsorgestellen
- Kurzbezeichnung und Abkürzung: Neue Kurzbezeichnung und Abkürzung: 'Arzneimittel-Sachverständigenverordnung AMSachvV'
- § 2 Abs. 1-3: Neue Zusammensetzung der Ausschüsse
- § 3 Abs. 3: Einfügung des Wortes 'schriftliche'
- § 5: Änderungen in den Absätzen 1 und 3
- § 6: Neue Fassung des § 6
- Anlage: Aufhebung der Anlage
## Wortlaut

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- **1981-03-25** · BGBl. 1981 I S. 323 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Errichtung von Sachverständigen-Ausschüssen für Standardzulassungen, Apothekenpflicht und Verschreibungspflicht von Arzneimitteln
- **1983-02-17** · BGBl. 1983 I S. 62 — Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Errichtung von Sachverständigen-Ausschüssen für Standardzulassungen, Apothekenpflicht und Verschreibungspflicht von Arzneimitteln
- **1988-04-07** · BGBl. 1988 I S. 479 — Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Errichtung von Sachverständigen-Ausschüssen für Standardzulassungen, Apothekenpflicht und Verschreibungspflicht von Arzneimitteln
- **2013-04-19** · BGBl. 2013 I S. 811 — Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Errichtung von Sachverständigen-Ausschüssen für Standardzulassungen, Apothekenpflicht und Verschreibungspflicht von Arzneimitteln

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# Stellen dieser Station
- § 2 Abs. 3: Das Wort 'pharmazeutischen' wird durch 'humanpharmazeutischen' ersetzt und ein Vertreter der veterinärpharmazeutischen Industrie hinzugefügt.
- § 1: Neuer Grundsatz für die Erbringung von Leistungen zur Förderung der Einstellung und Beschäftigung Schwerbehinderter
- § 2: Neue Vorschriften für die Förderung von Arbeitgebern, die Schwerbehinderte einstellen
- § 3: Neue Kriterien für die Förderung der Einstellung und Beschäftigung von Schwerbehinderten
- § 4: Neue Vorschriften für die Art der Förderleistungen
- § 5: Neue Vorschriften für die Höhe der Förderleistungen
- § 6: Neue Vorschriften für die Dauer der Förderleistungen
- § 7: Neue Vorschriften für die Anrechnung vergleichbarer Leistungen
- § 8: Neue Vorschriften für die Antragsstellung auf Förderleistungen
- § 9: Neue Vorschriften für die Zuständigkeit der Bewilligung der Zuschüsse
- § 10: Neue Vorschriften für Nebenbestimmungen über die Rückzahlung
- § 11: Neue Vorschriften für die Nachträgliche Anrechnung vergleichbarer Leistungen
- § 12: Neue Vorschriften für zusätzliche Förderleistungen bei Vorruhestand
- § 13: Neue Vorschriften für die Erfassung der Förderfälle und Berichterstattung
- § 14: Neue Vorschriften für die Verwendungszwecke der Mittel der Ausgleichsabgabe durch die Hauptfürsorgestellen
- Kurzbezeichnung und Abkürzung: Neue Kurzbezeichnung und Abkürzung: 'Arzneimittel-Sachverständigenverordnung AMSachvV'
- § 2 Abs. 1-3: Neue Zusammensetzung der Ausschüsse
- § 3 Abs. 3: Einfügung des Wortes 'schriftliche'
- § 5: Änderungen in den Absätzen 1 und 3
- § 6: Neue Fassung des § 6
- Anlage: Aufhebung der Anlage

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-04-07Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Errichtung von Sachverständigen-Ausschüssen für Standardzulassungen, Apothekenpflicht und Verschreibungspflicht von Arzneimitteln
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 479
> Station: 2013-04-19Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Errichtung von Sachverständigen-Ausschüssen für Standardzulassungen, Apothekenpflicht und Verschreibungspflicht von Arzneimitteln
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 811
§ 2 Abs. 3: Das Wort 'pharmazeutischen' wird durch 'humanpharmazeutischen' ersetzt und ein Vertreter der veterinärpharmazeutischen Industrie hinzugefügt.
§ 2: Neue Vorschriften für die Förderung von Arbeitgebern, die Schwerbehinderte einstellen
§ 2 Abs. 1-3: Neue Zusammensetzung der Ausschüsse

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-04-07Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Errichtung von Sachverständigen-Ausschüssen für Standardzulassungen, Apothekenpflicht und Verschreibungspflicht von Arzneimitteln
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 479
> Station: 2013-04-19Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Errichtung von Sachverständigen-Ausschüssen für Standardzulassungen, Apothekenpflicht und Verschreibungspflicht von Arzneimitteln
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 811
§ 3: Neue Kriterien für die Förderung der Einstellung und Beschäftigung von Schwerbehinderten
§ 3 Abs. 3: Einfügung des Wortes 'schriftliche'

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-04-07Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Errichtung von Sachverständigen-Ausschüssen für Standardzulassungen, Apothekenpflicht und Verschreibungspflicht von Arzneimitteln
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 479
> Station: 2013-04-19Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Errichtung von Sachverständigen-Ausschüssen für Standardzulassungen, Apothekenpflicht und Verschreibungspflicht von Arzneimitteln
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 811
§ 5: Neue Vorschriften für die Höhe der Förderleistungen
§ 5: Änderungen in den Absätzen 1 und 3

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-04-07Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Errichtung von Sachverständigen-Ausschüssen für Standardzulassungen, Apothekenpflicht und Verschreibungspflicht von Arzneimitteln
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 479
> Station: 2013-04-19Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Errichtung von Sachverständigen-Ausschüssen für Standardzulassungen, Apothekenpflicht und Verschreibungspflicht von Arzneimitteln
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 811
§ 6: Neue Vorschriften für die Dauer der Förderleistungen
§ 6: Neue Fassung des § 6

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# BGBl. 2013 I S. 811
- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Errichtung von Sachverständigen-Ausschüssen für Standardzulassungen, Apothekenpflicht und Verschreibungspflicht von Arzneimitteln
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 811
- **Verkündung:** 2013-04-19
- **Inkrafttreten:** 2013-04-20 (Tag nach der Verkündung)
- **Ausfertigung:** 2013-04-10
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/18#page=35
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** AMSACHVV
## Kurz
Die Verordnung ändert die Zusammensetzung der Sachverständigen-Ausschüsse für Arzneimittel und regelt die Geschäftsordnung sowie die Anwendung der Anlage.