BGBl. 2009 I S. 2631 · Verordnung · Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2631
Inkrafttreten: 2009-09-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2009-08-13

BGBl-Id: bgbl1-2009-52-2
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LawGit Spiegel
2009-08-13 12:00:00 +00:00
parent f52368f6b8
commit 9cf9e46a3f
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# AUTOBAHN-RICHTGESCHWINDIGKEITS-VERORDNUNG — 1977-08-02
# AUTOBAHN-RICHTGESCHWINDIGKEITS-VERORDNUNG — 2009-08-13
- **Titel:** Verordnung zur Verlängerung der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung
- **Titel:** Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1977 I S. 1449
- **Inkrafttreten:** 1977-08-03 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1977/51#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung verlängert die Gültigkeit der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung bis zum 30. September 1978.
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 2631
- **Inkrafttreten:** 2009-09-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/52#page=3
- **Kurz:** Die Verordnung ändert verschiedene straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, insbesondere die Straßenverkehrs-Ordnung, die 12. und 9. Ausnahmeverordnung zur StVO, die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung und die Ferienreiseverordnung.
## Betroffene Stellen
- § 4 zweiter Halbsatz: Neue Fassung: 'sie tritt am 30. September 1978 außer Kraft.'
- § 1 Satz 1 Nummer 1: Ersetzung von „(Zeichen 330)“ durch „(Zeichen 330.1)“
- § 1 Satz 2: Streichung der Wörter „oder niedrigere Richtgeschwindigkeiten (Zeichen 380)“
## Wortlaut

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# Verlauf
- **1977-08-02** · BGBl. 1977 I S. 1449 — Verordnung zur Verlängerung der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung
- **2009-08-13** · BGBl. 2009 I S. 2631 — Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

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# Stellen dieser Station
- § 4 zweiter Halbsatz: Neue Fassung: 'sie tritt am 30. September 1978 außer Kraft.'
- § 1 Satz 1 Nummer 1: Ersetzung von „(Zeichen 330)“ durch „(Zeichen 330.1)“
- § 1 Satz 2: Streichung der Wörter „oder niedrigere Richtgeschwindigkeiten (Zeichen 380)“

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-08-13 — Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2631
§ 1 Satz 1 Nummer 1: Ersetzung von „(Zeichen 330)“ durch „(Zeichen 330.1)“
§ 1 Satz 2: Streichung der Wörter „oder niedrigere Richtgeschwindigkeiten (Zeichen 380)“

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# BKATV_2013 — 2009-04-08
# BKATV_2013 — 2009-08-13
- **Titel:** Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 734
- **Inkrafttreten:** 2009-04-09; 2009-09-01 (Art. 1 Nr. 6, Art. 2 und Art. 3)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/18#page=46
- **Kurz:** Die Verordnung führt Änderungen an verschiedenen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften ein, darunter die Straßenverkehrs-Ordnung, die Bußgeldkatalog-Verordnung, die Fahrerlaubnis-Verordnung, die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und die Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Besonders betroffen sind Regelungen zur Nutzung des äußersten linken Fahrstreifens bei bestimmten Bedingungen und die Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen.
- **Titel:** Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 2631
- **Inkrafttreten:** 2009-09-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/52#page=3
- **Kurz:** Die Verordnung ändert verschiedene straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, insbesondere die Straßenverkehrs-Ordnung, die 12. und 9. Ausnahmeverordnung zur StVO, die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung und die Ferienreiseverordnung.
## Betroffene Stellen
- Anlage zu § 1 Abs. 1 Nr. 87a: Einführung eines neuen Eintrags für die Benutzung des äußersten linken Fahrstreifens bei bestimmten Bedingungen
- Nummer 147.1: Neue Bußgeldregelung für Verstöße mit Behinderung
- Nummer 148: Neue Bußgeldregelung für Verstöße gegen Wendeverbot
- Nummer 149: Neue Bußgeldregelung für Verstöße gegen Mindestabstand
- Nummer 150: Neue Bußgeldregelung für Verstöße gegen Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.)
- Nummer 151.1: Neue Bußgeldregelung für Verstöße in Fußgängerbereichen bei zugelassenem Fahrzeugverkehr
- Nummer 151.2: Neue Bußgeldregelung für Verstöße in Fußgängerbereichen bei nicht zugelassenem Fahrzeugverkehr
- Nummer 152: Neue Bußgeldregelung für Verstöße gegen Zeichen 261 oder 269
- Nummer 152.1: Neue Bußgeldregelung für Verstöße gegen Zeichen 261 oder 269 bei Eintragung einer Entscheidung
- Nummer 153: Neue Bußgeldregelung für Verstöße gegen Verkehrsverbote zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen
- Nummer 154: Streichung der Bußgeldregelung für Nummer 154
- Nummer 155 bis 159c.2: Neue Bußgeldregelungen für Verstöße gegen Fahrstreifenbegrenzungen, Sperrflächen und verkehrsberuhigte Bereiche
- Nummer 160 bis 162: Streichung der Bußgeldregelungen für Nummer 160 bis 162
- Nummer 163: Neue Bußgeldregelung für Verstöße gegen abgesperrte Straßenflächen
- Nummer 189.2.1, 189.3.1, 214.1: Anpassung der Bußgeldregelungen durch Ergänzung der Angabe 'bzw. ihre Anhänger'
- Nummer 3.2, Spalte „Tatbestand“: Klammerzusatz geändert
- Nummer 7.1, Spalte „Tatbestand“: Wort 'zugelassener' durch 'zulässiger' ersetzt
- Nummer 7.1, Spalte „StVO“: Angaben in der Spalte StVO geändert
- Nummer 7.1.1, Spalte „StVO“: Angaben in der Spalte StVO geändert
- Nummer 11, Spalte „StVO“: Angaben in der Spalte StVO geändert
- Nummer 19.1, Spalte „StVO“: Angaben in der Spalte StVO geändert
- Nummer 19.1.1, Spalte „StVO“: Angaben in der Spalte StVO geändert
- Nummer 29, Spalte „StVO“: Angaben in der Spalte StVO geändert
- Nummer 30, Spalte „Tatbestand“: Tatbestand geändert
- Nummer 31.1: Neue Nummer 31a und 31a.1 eingefügt
- Nummern 37 bis 37.3: Nummern gestrichen
- Nummern 38 bis 38.3: Nummern neu gefasst
- Nummer 47, Spalte „Tatbestand“: Angaben in der Spalte Tatbestand geändert
- Nummer 52: Nummer neu gefasst
- Nummer 52.1, Spalte „StVO“: Angaben in der Spalte StVO geändert
- Nummer 52.2, Spalte „StVO“: Angaben in der Spalte StVO geändert
- Nummer 52.2.1, Spalte „StVO“: Angaben in der Spalte StVO geändert
- Nummer 53, Spalte „StVO“: Angaben in der Spalte StVO geändert
- Nummer 53.1, Spalte „StVO“: Angaben in der Spalte StVO geändert
- Nummer 54: Nummer neu gefasst
- Nummer 54.1, Spalte „StVO“: Angaben in der Spalte StVO geändert
- Nummer 54.2, Spalte „StVO“: Angaben in der Spalte StVO geändert
- Nummer 54.2.1, Spalte „StVO“: Angaben in der Spalte StVO geändert
- Nummer 55, Spalte „StVO“: Angaben in der Spalte StVO geändert
- Nummer 63, Spalte „Tatbestand“: Wörter ' , in einer Parkraumbewirtschaftungszone' eingefügt
- Nummer 89a.2, Spalte „Tatbestand“: Angaben in der Spalte Tatbestand geändert
- Nummer 89a.2, Spalte „StVO“: Angaben in der Spalte StVO geändert
- Nummer 90, Spalte „StVO“: Angaben in der Spalte StVO geändert
- Nach Nummer 120: Neue Überschrift und Nummern 120a bis 120a.2 eingefügt
- Überschrift vor Nummer 136 und Nummern 136 bis 144.2: Überschrift und Nummern neu gefasst
- Nummern 145 bis 145.3: Nummern gestrichen
- Nummern 146 bis 153: Nummern neu gefasst
## Wortlaut

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- **2008-07-29** · BGBl. 2008 I S. 1338 — Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- **2009-01-08** · BGBl. 2009 I S. 9 — Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
- **2009-04-08** · BGBl. 2009 I S. 734 — Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- **2009-08-13** · BGBl. 2009 I S. 2631 — Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

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# Stellen dieser Station
- Anlage zu § 1 Abs. 1 Nr. 87a: Einführung eines neuen Eintrags für die Benutzung des äußersten linken Fahrstreifens bei bestimmten Bedingungen
- Nummer 147.1: Neue Bußgeldregelung für Verstöße mit Behinderung
- Nummer 148: Neue Bußgeldregelung für Verstöße gegen Wendeverbot
- Nummer 149: Neue Bußgeldregelung für Verstöße gegen Mindestabstand
- Nummer 150: Neue Bußgeldregelung für Verstöße gegen Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.)
- Nummer 151.1: Neue Bußgeldregelung für Verstöße in Fußgängerbereichen bei zugelassenem Fahrzeugverkehr
- Nummer 151.2: Neue Bußgeldregelung für Verstöße in Fußgängerbereichen bei nicht zugelassenem Fahrzeugverkehr
- Nummer 152: Neue Bußgeldregelung für Verstöße gegen Zeichen 261 oder 269
- Nummer 152.1: Neue Bußgeldregelung für Verstöße gegen Zeichen 261 oder 269 bei Eintragung einer Entscheidung
- Nummer 153: Neue Bußgeldregelung für Verstöße gegen Verkehrsverbote zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen
- Nummer 154: Streichung der Bußgeldregelung für Nummer 154
- Nummer 155 bis 159c.2: Neue Bußgeldregelungen für Verstöße gegen Fahrstreifenbegrenzungen, Sperrflächen und verkehrsberuhigte Bereiche
- Nummer 160 bis 162: Streichung der Bußgeldregelungen für Nummer 160 bis 162
- Nummer 163: Neue Bußgeldregelung für Verstöße gegen abgesperrte Straßenflächen
- Nummer 189.2.1, 189.3.1, 214.1: Anpassung der Bußgeldregelungen durch Ergänzung der Angabe 'bzw. ihre Anhänger'
- Nummer 3.2, Spalte „Tatbestand“: Klammerzusatz geändert
- Nummer 7.1, Spalte „Tatbestand“: Wort 'zugelassener' durch 'zulässiger' ersetzt
- Nummer 7.1, Spalte „StVO“: Angaben in der Spalte StVO geändert
- Nummer 7.1.1, Spalte „StVO“: Angaben in der Spalte StVO geändert
- Nummer 11, Spalte „StVO“: Angaben in der Spalte StVO geändert
- Nummer 19.1, Spalte „StVO“: Angaben in der Spalte StVO geändert
- Nummer 19.1.1, Spalte „StVO“: Angaben in der Spalte StVO geändert
- Nummer 29, Spalte „StVO“: Angaben in der Spalte StVO geändert
- Nummer 30, Spalte „Tatbestand“: Tatbestand geändert
- Nummer 31.1: Neue Nummer 31a und 31a.1 eingefügt
- Nummern 37 bis 37.3: Nummern gestrichen
- Nummern 38 bis 38.3: Nummern neu gefasst
- Nummer 47, Spalte „Tatbestand“: Angaben in der Spalte Tatbestand geändert
- Nummer 52: Nummer neu gefasst
- Nummer 52.1, Spalte „StVO“: Angaben in der Spalte StVO geändert
- Nummer 52.2, Spalte „StVO“: Angaben in der Spalte StVO geändert
- Nummer 52.2.1, Spalte „StVO“: Angaben in der Spalte StVO geändert
- Nummer 53, Spalte „StVO“: Angaben in der Spalte StVO geändert
- Nummer 53.1, Spalte „StVO“: Angaben in der Spalte StVO geändert
- Nummer 54: Nummer neu gefasst
- Nummer 54.1, Spalte „StVO“: Angaben in der Spalte StVO geändert
- Nummer 54.2, Spalte „StVO“: Angaben in der Spalte StVO geändert
- Nummer 54.2.1, Spalte „StVO“: Angaben in der Spalte StVO geändert
- Nummer 55, Spalte „StVO“: Angaben in der Spalte StVO geändert
- Nummer 63, Spalte „Tatbestand“: Wörter ' , in einer Parkraumbewirtschaftungszone' eingefügt
- Nummer 89a.2, Spalte „Tatbestand“: Angaben in der Spalte Tatbestand geändert
- Nummer 89a.2, Spalte „StVO“: Angaben in der Spalte StVO geändert
- Nummer 90, Spalte „StVO“: Angaben in der Spalte StVO geändert
- Nach Nummer 120: Neue Überschrift und Nummern 120a bis 120a.2 eingefügt
- Überschrift vor Nummer 136 und Nummern 136 bis 144.2: Überschrift und Nummern neu gefasst
- Nummern 145 bis 145.3: Nummern gestrichen
- Nummern 146 bis 153: Nummern neu gefasst

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# FERREISEV_1985 — 2008-06-19
# FERREISEV_1985 — 2009-08-13
- **Titel:** Achte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2008 I S. 1024
- **Inkrafttreten:** 2008-06-20 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2008/24#page=16
- **Kurz:** Die Achte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung führt mehrere Änderungen an der Streckenbeschreibung in § 1 der Ferienreiseverordnung durch und hebt eine Nummer auf.
- **Titel:** Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 2631
- **Inkrafttreten:** 2009-09-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/52#page=3
- **Kurz:** Die Verordnung ändert verschiedene straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, insbesondere die Straßenverkehrs-Ordnung, die 12. und 9. Ausnahmeverordnung zur StVO, die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung und die Ferienreiseverordnung.
## Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 2 Nr. 1: Streckenbeschreibung von Autobahnkreuz Köln-West bis Anschlussstelle Cloppenburg und von Anschlussstelle Oyten bis Horster Dreieck
- § 1 Abs. 2 Nr. 4: Streckenbeschreibung von Anschlussstelle Herleshausen bis Autobahndreieck Nossen
- § 1 Abs. 2 Nr. 7: Streckenbeschreibung von Anschlussstelle Schleswig/Jagel bis Anschlussstelle Hamburg-Schnelsen-Nord, von Anschlussstelle Soltau-Ost bis Anschlussstelle Göttingen-Nord, von Autobahndreieck Schweinfurt/Werneck bis Autobahnende Bundesgrenze Füssen
- § 1 Abs. 2 Nr. 11: Nummer 11 wird aufgehoben
- § 1 Abs. 2 Nr. 12-21: Die bisherigen Nummern 12 bis 21 werden die neuen Nummern 11 bis 20
- § 1 Abs. 3 Nr. 2: Streckenbeschreibung Neubrandenburger Ring bis Berlin
- § 1: Die Angabe „(Zeichen 330)“ wird durch „(Zeichen 330.1)“ ersetzt.
## Wortlaut

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- **2006-05-31** · BGBl. 2006 I S. 1254 — Sechste Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung
- **2007-06-29** · BGBl. 2007 I S. 1184 — Siebte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung
- **2008-06-19** · BGBl. 2008 I S. 1024 — Achte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung
- **2009-08-13** · BGBl. 2009 I S. 2631 — Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

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@@ -1,8 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 2 Nr. 1: Streckenbeschreibung von Autobahnkreuz Köln-West bis Anschlussstelle Cloppenburg und von Anschlussstelle Oyten bis Horster Dreieck
- § 1 Abs. 2 Nr. 4: Streckenbeschreibung von Anschlussstelle Herleshausen bis Autobahndreieck Nossen
- § 1 Abs. 2 Nr. 7: Streckenbeschreibung von Anschlussstelle Schleswig/Jagel bis Anschlussstelle Hamburg-Schnelsen-Nord, von Anschlussstelle Soltau-Ost bis Anschlussstelle Göttingen-Nord, von Autobahndreieck Schweinfurt/Werneck bis Autobahnende Bundesgrenze Füssen
- § 1 Abs. 2 Nr. 11: Nummer 11 wird aufgehoben
- § 1 Abs. 2 Nr. 12-21: Die bisherigen Nummern 12 bis 21 werden die neuen Nummern 11 bis 20
- § 1 Abs. 3 Nr. 2: Streckenbeschreibung Neubrandenburger Ring bis Berlin
- § 1: Die Angabe „(Zeichen 330)“ wird durch „(Zeichen 330.1)“ ersetzt.

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@@ -1,17 +1,7 @@
# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2008-06-19Achte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2008 I S. 1024
> Station: 2009-08-13Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2631
§ 1 Abs. 2 Nr. 1: Streckenbeschreibung von Autobahnkreuz Köln-West bis Anschlussstelle Cloppenburg und von Anschlussstelle Oyten bis Horster Dreieck
§ 1 Abs. 2 Nr. 4: Streckenbeschreibung von Anschlussstelle Herleshausen bis Autobahndreieck Nossen
§ 1 Abs. 2 Nr. 7: Streckenbeschreibung von Anschlussstelle Schleswig/Jagel bis Anschlussstelle Hamburg-Schnelsen-Nord, von Anschlussstelle Soltau-Ost bis Anschlussstelle Göttingen-Nord, von Autobahndreieck Schweinfurt/Werneck bis Autobahnende Bundesgrenze Füssen
§ 1 Abs. 2 Nr. 11: Nummer 11 wird aufgehoben
§ 1 Abs. 2 Nr. 12-21: Die bisherigen Nummern 12 bis 21 werden die neuen Nummern 11 bis 20
§ 1 Abs. 3 Nr. 2: Streckenbeschreibung Neubrandenburger Ring bis Berlin
§ 1: Die Angabe „(Zeichen 330)“ wird durch „(Zeichen 330.1)“ ersetzt.

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@@ -1,15 +1,15 @@
# FEV_2010 — 2009-07-24
# FEV_2010 — 2009-08-13
- **Titel:** Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr und zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
- **Titel:** Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 2097
- **Inkrafttreten:** 2009-07-25 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/44#page=45
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr, einschließlich ihrer technischen Anforderungen, Zulassung, Versicherung und Verkehrsregeln. Sie ändert zudem die Fahrzeug-Zulassungsverordnung und die Fahrerlaubnis-Verordnung.
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 2631
- **Inkrafttreten:** 2009-09-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/52#page=3
- **Kurz:** Die Verordnung ändert verschiedene straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, insbesondere die Straßenverkehrs-Ordnung, die 12. und 9. Ausnahmeverordnung zur StVO, die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung und die Ferienreiseverordnung.
## Betroffene Stellen
- § 4 Absatz 1 Satz 2: Hinzufügen von '1a. Mobilitätshilfen im Sinne des § 1 Absatz 1 der Mobilitätshilfenverordnung'.
- Anlage 12, Abschnitt A, Nummer 2.1: Neufassung der Auflistung von Verstößen gegen die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung
## Wortlaut

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@@ -28,3 +28,4 @@
- **2009-01-15** · BGBl. 2009 I S. 29 — Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
- **2009-04-08** · BGBl. 2009 I S. 734 — Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- **2009-07-24** · BGBl. 2009 I S. 2097 — Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr und zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
- **2009-08-13** · BGBl. 2009 I S. 2631 — Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

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@@ -1,3 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 4 Absatz 1 Satz 2: Hinzufügen von '1a. Mobilitätshilfen im Sinne des § 1 Absatz 1 der Mobilitätshilfenverordnung'.
- Anlage 12, Abschnitt A, Nummer 2.1: Neufassung der Auflistung von Verstößen gegen die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung

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@@ -0,0 +1,17 @@
# SECHSUNDVIERZIGSTE-VERORDNUNG-ZUR-ÄNDERUNG — 2009-08-13
- **Titel:** Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 2631
- **Inkrafttreten:** 2009-09-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/52#page=3
- **Kurz:** Die Verordnung ändert verschiedene straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, insbesondere die Straßenverkehrs-Ordnung, die 12. und 9. Ausnahmeverordnung zur StVO, die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung und die Ferienreiseverordnung.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2009-08-13** · BGBl. 2009 I S. 2631 — Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

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@@ -0,0 +1,2 @@
# Stellen dieser Station

View File

@@ -0,0 +1,17 @@
# STRASSENVERKEHRS-ORDNUNG-UND-BUSSGELDKATALOG-VERORDNUNG — 2009-08-13
- **Titel:** Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 2631
- **Inkrafttreten:** 2009-09-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/52#page=3
- **Kurz:** Die Verordnung ändert verschiedene straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, insbesondere die Straßenverkehrs-Ordnung, die 12. und 9. Ausnahmeverordnung zur StVO, die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung und die Ferienreiseverordnung.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2009-08-13** · BGBl. 2009 I S. 2631 — Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

View File

@@ -0,0 +1,2 @@
# Stellen dieser Station

View File

@@ -1,20 +1,155 @@
# STVO_2013 — 2009-04-08
# STVO_2013 — 2009-08-13
- **Titel:** Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 734
- **Inkrafttreten:** 2009-04-09; 2009-09-01 (Art. 1 Nr. 6, Art. 2 und Art. 3)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/18#page=46
- **Kurz:** Die Verordnung führt Änderungen an verschiedenen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften ein, darunter die Straßenverkehrs-Ordnung, die Bußgeldkatalog-Verordnung, die Fahrerlaubnis-Verordnung, die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und die Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Besonders betroffen sind Regelungen zur Nutzung des äußersten linken Fahrstreifens bei bestimmten Bedingungen und die Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen.
- **Titel:** Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 2631
- **Inkrafttreten:** 2009-09-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/52#page=3
- **Kurz:** Die Verordnung ändert verschiedene straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, insbesondere die Straßenverkehrs-Ordnung, die 12. und 9. Ausnahmeverordnung zur StVO, die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung und die Ferienreiseverordnung.
## Betroffene Stellen
- § 18 Abs. 11: Einführung eines neuen Absatzes zur Nutzung des äußersten linken Fahrstreifens bei bestimmten Bedingungen
- § 41 Abs. 2 Nr. 8 Satz 5: Neufassung der Erläuterungen zum Zeichen 286
- § 42 Abs. 4 Nr. 2 Satz 1: Neufassung der Erläuterungen zum Zeichen 314
- § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Neufassung der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen
- § 47 Abs. 2 Nr. 7: Neufassung der Zuständigkeiten für schwerbehinderte Menschen
- § 49 Abs. 1 Nr. 18: Ersetzung der Angabe „Abs. 6 bis 10“ durch „Absatz 6 bis 11“
- Anlage 4 Abschnitt 1: Neufassung der Einrichtungen zur Kennzeichnung von Arbeits- und Unfallstellen oder sonstigen vorübergehenden Hindernissen
- Anlage 4 Abschnitt 2: Neufassung der Einrichtungen zur Kennzeichnung von dauerhaften Hindernissen oder sonstigen gefährlichen Stellen
- Anlage 4 Abschnitt 3: Neufassung der Einrichtung zur Kennzeichnung des Straßenverlaufs
- Anlage 4 Abschnitt 4: Neufassung der Warntafel zur Kennzeichnung von Fahrzeugen und Anhängern bei Dunkelheit
- § 2 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der Regeln für Radfahrer und die Nutzung von Radwegen und Seitenstreifen festlegt.
- § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe c: Ersetzt die Angabe 'Zeichen 330' durch 'Zeichen 330.1'.
- § 5 Abs. 3 Nr. 2: Ersetzt das Wort 'verboten' durch 'angeordnet'.
- § 6 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, der Regeln für das Vorbeifahren an Hindernissen festlegt.
- § 7 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt die Angabe 'Zeichen 330' durch 'Zeichen 330.1' und streicht die Wörter 'sowie Kraftfahrzeuge'.
- § 7 Abs. 3a: Einfügt neuen Absatz 3a, der Regeln für den mittleren Fahrstreifen auf dreistreifigen und fünfstriefigen Fahrbahnen festlegt.
- § 7 Abs. 3b: Einfügt neuen Absatz 3b, der Regeln für den Gegenverkehr auf vier- und sechsstreifigen Fahrbahnen festlegt.
- § 7 Abs. 3c: Einfügt neuen Absatz 3c, der Regeln für die Nutzung von Fahrstreifen außerhalb geschlossener Ortschaften festlegt.
- § 7a: Einfügt neuen § 7a, der Regeln für Abgehende Fahrstreifen, Einfädelungsstreifen und Ausfädelungsstreifen festlegt.
- § 8 Abs. 1a: Einfügt neuen Absatz 1a, der Regeln für die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers bei Einmündungen in Kreisverkehre festlegt.
- § 9 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der Regeln für Radfahrer beim Linksabbiegen festlegt.
- § 9a: Aufhebung des § 9a.
- § 10 Abs. 1a: Einfügt neuen Absatz 1a, der Regeln für die Benutzung von Verkehrszeichen festlegt.
- § 12 Abs. 1 bis 3: Neufassung der Absätze 1 bis 3, die Regeln für das Halten und Parken festlegen.
- § 13 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der Regeln für das Halten und Parken in bestimmten Zonen festlegt.
- § 15a Abs. 1: Ersetzt die Angabe 'Zeichen 330' durch 'Zeichen 330.1'.
- § 18 Abs. 1 und 2: Ersetzt die Angaben 'Zeichen 330' und 'Zeichen 331' durch 'Zeichen 330.1' und 'Zeichen 331.1'.
- § 19 Abs. 1 und 2: Ändert Regeln für Bahnübergänge und fügt neue Nummern hinzu.
- § 21 Abs. 3: Ändert die Altersgrenze für Kinder in Anhängern und fügt neue Sätze hinzu.
- § 24 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der Regeln für nicht motorisierte Fortbewegungsmittel festlegt.
- § 31: Neufassung des § 31, der Regeln für Sport und Spiel auf Fahrbahnen festlegt.
- § 37 Abs. 1 und 2: Ändert Regeln für das Halten vor Lichtzeichen und fügt neuen Absatz 5 hinzu.
- § 39 Abs. 2 bis 8: Neufassung der Absätze 2 bis 8, die Regeln für Verkehrszeichen festlegen.
- § 40 Abs. 1, 6 und 7: Ändert Regeln für Gefahrzeichen und fügt neue Absätze hinzu.
- § 41 und 42: Neufassung der §§ 41 und 42, die Regeln für Vorschriftzeichen und Richtzeichen festlegen.
- § 2 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Pflicht zur Befolgung von Richtzeichen festlegt.
- § 2 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Platzierung von Richtzeichen und die Angabe der Entfernung regelt.
- § 43 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Definition von Verkehrseinrichtungen erweitert.
- § 43 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Befahrung von durch Verkehrseinrichtungen abgesperrten Straßenflächen verbietet.
- § 45 Abs. 3a: Streichung des Absatzes 3a.
- § 46 Abs. 1 Nr. 4b: Ersetzung der Angabe 'Zeichen 290 und 292' durch 'Zeichen 290.1 und 290.2'.
- § 46 Abs. 1 Nr. 11: Neufassung der Nummer 11, die die Verboten oder Beschränkungen durch Vorschriftzeichen, Richtzeichen, Verkehrseinrichtungen oder Anordnungen regelt.
- § 49 Abs. 1 Nr. 7: Neufassung der Nummer 7, die das Benutzen von Fahrstreifen regelt.
- § 49 Abs. 1 Nr. 7a: Einfügung der Nummer 7a, die das Verhalten auf Ausfädelungsstreifen regelt.
- § 49 Abs. 1 Nr. 9: Ersetzung der Angabe '§9A Absatz 1, 2 Satz 1, 4 oder 5' durch '§9A Absatz 1, 2 Satz 2 und 3'.
- § 49 Abs. 1 Nr. 9a: Streichung der Nummer 9a.
- § 49 Abs. 1 Nr. 12: Ersetzung der Angabe '§12A Absatz 1, 1a, 3, 3a Satz 1, Absatz 3b Satz 1, Absatz 4 Satz 1, 2 zweiter Halbsatz, Satz 3 oder 5 oder Absatz 4a bis 6' durch '§12A Absatz 1, 3, 3a Satz 1, Absatz 3b Satz 1, Absatz 4 Satz 1, 2 zweiter Halbsatz, Satz 3 oder 5 oder Absatz 4a bis 6'.
- § 49 Abs. 1 Nr. 20: Ersetzung der Angabe '§21A Absatz 1 Satz 4, 1a, Absatz 2 oder 3' durch '§21A Absatz 1 Satz 4, 1a, Absatz 2 oder 3 Satz 1 oder 2'.
- § 49 Abs. 1 Nr. 26: Ersetzung der Angabe '§31' durch '§31 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 2'.
- § 49 Abs. 3 Nr. 4: Neufassung der Nummer 4, die das Nichtbefolgen von Ge- oder Verbotszeichen regelt.
- § 49 Abs. 3 Nr. 5: Neufassung der Nummer 5, die das Nichtbefolgen von Richtzeichen regelt.
- § 49 Abs. 3 Nr. 6: Neufassung der Nummer 6, die das Befahren von durch Absperrgeräte abgesperrten Straßenflächen verbietet.
- § 51: Neufassung des § 51, der die Kostenregelung für bestimmte Zeichen regelt.
- § 53 Abs. 3 bis 16: Streichung der Absätze 3 bis 16.
- § 53 Abs. 17: Neufassung des Absatzes 17, der nun Absatz 3 ist.
- § 53 Abs. 4: Einfügung des Absatzes 4, der die Gültigkeit von Zusatzzeichen zu Zeichen 220 regelt.
- § 53 Abs. 5: Einfügung des Absatzes 5, der die Gültigkeit bestimmter Zeichen bis 2019 regelt.
- § 53 Abs. 6: Einfügung des Absatzes 6, der die Pflicht von Radfahrern, Lichtzeichen für Fußgänger zu beachten, regelt.
- Zeichen 244.1: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Beginn einer Fahrradstraße' hinzugefügt.
- Zeichen 244.2: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Ende einer Fahrradstraße' hinzugefügt.
- Zeichen 245: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Bussonderfahrstreifen' hinzugefügt.
- Zeichen 250: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Verbot für Fahrzeuge aller Art' hinzugefügt.
- Zeichen 251: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Verbot für Kraftwagen' hinzugefügt.
- Zeichen 253: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t' hinzugefügt.
- Zeichen 254: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Verbot für Fahrräder' hinzugefügt.
- Zeichen 255: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Verbot für Krafträder' hinzugefügt.
- Zeichen 259: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Verbot für Fußgänger' hinzugefügt.
- Zeichen 260: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Verbot für Kraftfahrzeuge' hinzugefügt.
- Zeichen 261: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern' hinzugefügt.
- Zeichen 262: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Tatsächliches Gewicht' hinzugefügt.
- Zeichen 263: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Tatsächliche Achslast' hinzugefügt.
- Zeichen 264: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Tatsächliche Breite' hinzugefügt.
- Zeichen 265: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Tatsächliche Höhe' hinzugefügt.
- Zeichen 266: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Tatsächliche Länge' hinzugefügt.
- Zeichen 267: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Verbot der Einfahrt' hinzugefügt.
- Zeichen 268: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Schneeketten vorgeschrieben' hinzugefügt.
- Zeichen 269: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung' hinzugefügt.
- Zeichen 270.1: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Beginn einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen' hinzugefügt.
- Zeichen 270.2: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Ende einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen' hinzugefügt.
- Zeichen 272: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Verbot des Wendens' hinzugefügt.
- Zeichen 273: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Verbot des Unterschreitens des angebenen Mindestabstandes' hinzugefügt.
- Zeichen 274: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Zulässige Höchstgeschwindigkeit' hinzugefügt.
- Zeichen 274.1: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Beginn einer Tempo 30-Zone' hinzugefügt.
- Zeichen 274.2: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Ende einer Tempo 30-Zone' hinzugefügt.
- Zeichen 275: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit' hinzugefügt.
- Zeichen 276: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art' hinzugefügt.
- Zeichen 277: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t' hinzugefügt.
- Zeichen 278: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit' hinzugefügt.
- Zeichen 279: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit' hinzugefügt.
- Zeichen 280: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art' hinzugefügt.
- Zeichen 281: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5 t' hinzugefügt.
- Zeichen 282: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Ende sämtlicher Streckenverbote' hinzugefügt.
- Zeichen 283: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Absolutes Haltverbot' hinzugefügt.
- Zeichen 286: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Eingeschränktes Haltverbot' hinzugefügt.
- Zeichen 290.1: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone' hinzugefügt.
- Zeichen 290.2: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Ende eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone' hinzugefügt.
- Zeichen 293: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Fußgängerüberweg' hinzugefügt.
- Zeichen 294: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Haltlinie' hinzugefügt.
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 295: Neue Erläuterungen und Ge- oder Verbote für die Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 296: Neue Erläuterungen und Ge- oder Verbote für die einseitige Fahrstreifenbegrenzung
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 297: Neue Erläuterungen und Ge- oder Verbote für Pfeilmarkierungen
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 297.1: Neue Erläuterungen für Vorankündigungspfeile
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 298: Neue Erläuterungen und Ge- oder Verbote für Sperrflächen
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 299: Neue Erläuterungen und Ge- oder Verbote für Grenzmarkierungen für Halt- oder Parkverbote
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 314: Neue Erläuterungen und Ge- oder Verbote für Parken
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 314.1: Neue Erläuterungen und Ge- oder Verbote für den Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 314.2: Neue Erläuterungen für das Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 315: Neue Erläuterungen und Ge- oder Verbote für Parken auf Gehwegen
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 325.1: Neue Erläuterungen und Ge- oder Verbote für den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 325.2: Neue Erläuterungen für das Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 327: Neue Erläuterungen und Ge- oder Verbote für Tunnel
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 328: Neue Erläuterungen und Ge- oder Verbote für Nothalte- und Pannenbuchten
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 330.1: Neue Erläuterungen für den Beginn der Autobahn
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 330.2: Neue Erläuterungen für das Ende der Autobahn
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 331.1: Neue Erläuterungen für den Beginn der Kraftfahrstraße
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 331.2: Neue Erläuterungen für das Ende der Kraftfahrstraße
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 333: Neue Erläuterungen für die Ausfahrt von der Autobahn
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 340: Neue Erläuterungen und Ge- oder Verbote für Leitlinien
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 341: Neue Erläuterungen für Wartelinien
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 350: Neue Erläuterungen für Fußgängerüberwege
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 354: Neue Erläuterungen für Wasserschutzgebiete
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 356: Neue Erläuterungen für Verkehrshelfer
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 357: Neue Erläuterungen für Sackgassen
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 358: Neue Erläuterungen für Erste-Hilfe-Zeichen
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 363: Neue Erläuterungen für Polizei-Zeichen
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 385: Neue Erläuterungen für Ortshinweistafeln
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 386.1: Neue Erläuterungen für touristische Hinweise
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 386.2: Neue Erläuterungen für touristische Routen
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 386.3: Neue Erläuterungen für touristische Unterrichtungstafeln
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 390: Neue Erläuterungen für Mautpflicht nach dem Autobahnmautgesetz
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 391: Neue Erläuterungen für mautpflichtige Strecken
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 392: Neue Erläuterungen für Zollstellen
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 393: Neue Erläuterungen für Informationstafeln an Grenzübergangsstellen
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 394: Neue Erläuterungen für Laternenringe
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 401: Neue Erläuterungen für Bundesstraßen
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 405: Neue Erläuterungen für Autobahnen
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 406: Neue Erläuterungen für Knotenpunkte der Autobahnen
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 410: Neue Erläuterungen für Europastraßen
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 438: Neue Erläuterungen für Vorwegweiser
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 439: Neue Erläuterungen für Vorwegweiser
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 440: Neue Erläuterungen für Vorwegweiser
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 441: Neue Erläuterungen für Vorwegweiser
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 415: Neue Erläuterungen für Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 418: Neue Erläuterungen für Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 419: Neue Erläuterungen für Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 430: Neue Erläuterungen für Pfeilwegweiser zur Autobahn
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 432: Neue Erläuterungen für Pfeilwegweiser zu Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung
## Wortlaut

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- **2006-12-21** · BGBl. 2006 I S. 3226 — Vierundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- **2007-12-07** · BGBl. 2007 I S. 2774 — Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
- **2009-04-08** · BGBl. 2009 I S. 734 — Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- **2009-08-13** · BGBl. 2009 I S. 2631 — Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

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# Stellen dieser Station
- § 18 Abs. 11: Einführung eines neuen Absatzes zur Nutzung des äußersten linken Fahrstreifens bei bestimmten Bedingungen
- § 41 Abs. 2 Nr. 8 Satz 5: Neufassung der Erläuterungen zum Zeichen 286
- § 42 Abs. 4 Nr. 2 Satz 1: Neufassung der Erläuterungen zum Zeichen 314
- § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Neufassung der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen
- § 47 Abs. 2 Nr. 7: Neufassung der Zuständigkeiten für schwerbehinderte Menschen
- § 49 Abs. 1 Nr. 18: Ersetzung der Angabe „Abs. 6 bis 10“ durch „Absatz 6 bis 11“
- Anlage 4 Abschnitt 1: Neufassung der Einrichtungen zur Kennzeichnung von Arbeits- und Unfallstellen oder sonstigen vorübergehenden Hindernissen
- Anlage 4 Abschnitt 2: Neufassung der Einrichtungen zur Kennzeichnung von dauerhaften Hindernissen oder sonstigen gefährlichen Stellen
- Anlage 4 Abschnitt 3: Neufassung der Einrichtung zur Kennzeichnung des Straßenverlaufs
- Anlage 4 Abschnitt 4: Neufassung der Warntafel zur Kennzeichnung von Fahrzeugen und Anhängern bei Dunkelheit
- § 2 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der Regeln für Radfahrer und die Nutzung von Radwegen und Seitenstreifen festlegt.
- § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe c: Ersetzt die Angabe 'Zeichen 330' durch 'Zeichen 330.1'.
- § 5 Abs. 3 Nr. 2: Ersetzt das Wort 'verboten' durch 'angeordnet'.
- § 6 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, der Regeln für das Vorbeifahren an Hindernissen festlegt.
- § 7 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt die Angabe 'Zeichen 330' durch 'Zeichen 330.1' und streicht die Wörter 'sowie Kraftfahrzeuge'.
- § 7 Abs. 3a: Einfügt neuen Absatz 3a, der Regeln für den mittleren Fahrstreifen auf dreistreifigen und fünfstriefigen Fahrbahnen festlegt.
- § 7 Abs. 3b: Einfügt neuen Absatz 3b, der Regeln für den Gegenverkehr auf vier- und sechsstreifigen Fahrbahnen festlegt.
- § 7 Abs. 3c: Einfügt neuen Absatz 3c, der Regeln für die Nutzung von Fahrstreifen außerhalb geschlossener Ortschaften festlegt.
- § 7a: Einfügt neuen § 7a, der Regeln für Abgehende Fahrstreifen, Einfädelungsstreifen und Ausfädelungsstreifen festlegt.
- § 8 Abs. 1a: Einfügt neuen Absatz 1a, der Regeln für die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers bei Einmündungen in Kreisverkehre festlegt.
- § 9 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der Regeln für Radfahrer beim Linksabbiegen festlegt.
- § 9a: Aufhebung des § 9a.
- § 10 Abs. 1a: Einfügt neuen Absatz 1a, der Regeln für die Benutzung von Verkehrszeichen festlegt.
- § 12 Abs. 1 bis 3: Neufassung der Absätze 1 bis 3, die Regeln für das Halten und Parken festlegen.
- § 13 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der Regeln für das Halten und Parken in bestimmten Zonen festlegt.
- § 15a Abs. 1: Ersetzt die Angabe 'Zeichen 330' durch 'Zeichen 330.1'.
- § 18 Abs. 1 und 2: Ersetzt die Angaben 'Zeichen 330' und 'Zeichen 331' durch 'Zeichen 330.1' und 'Zeichen 331.1'.
- § 19 Abs. 1 und 2: Ändert Regeln für Bahnübergänge und fügt neue Nummern hinzu.
- § 21 Abs. 3: Ändert die Altersgrenze für Kinder in Anhängern und fügt neue Sätze hinzu.
- § 24 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der Regeln für nicht motorisierte Fortbewegungsmittel festlegt.
- § 31: Neufassung des § 31, der Regeln für Sport und Spiel auf Fahrbahnen festlegt.
- § 37 Abs. 1 und 2: Ändert Regeln für das Halten vor Lichtzeichen und fügt neuen Absatz 5 hinzu.
- § 39 Abs. 2 bis 8: Neufassung der Absätze 2 bis 8, die Regeln für Verkehrszeichen festlegen.
- § 40 Abs. 1, 6 und 7: Ändert Regeln für Gefahrzeichen und fügt neue Absätze hinzu.
- § 41 und 42: Neufassung der §§ 41 und 42, die Regeln für Vorschriftzeichen und Richtzeichen festlegen.
- § 2 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Pflicht zur Befolgung von Richtzeichen festlegt.
- § 2 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Platzierung von Richtzeichen und die Angabe der Entfernung regelt.
- § 43 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Definition von Verkehrseinrichtungen erweitert.
- § 43 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Befahrung von durch Verkehrseinrichtungen abgesperrten Straßenflächen verbietet.
- § 45 Abs. 3a: Streichung des Absatzes 3a.
- § 46 Abs. 1 Nr. 4b: Ersetzung der Angabe 'Zeichen 290 und 292' durch 'Zeichen 290.1 und 290.2'.
- § 46 Abs. 1 Nr. 11: Neufassung der Nummer 11, die die Verboten oder Beschränkungen durch Vorschriftzeichen, Richtzeichen, Verkehrseinrichtungen oder Anordnungen regelt.
- § 49 Abs. 1 Nr. 7: Neufassung der Nummer 7, die das Benutzen von Fahrstreifen regelt.
- § 49 Abs. 1 Nr. 7a: Einfügung der Nummer 7a, die das Verhalten auf Ausfädelungsstreifen regelt.
- § 49 Abs. 1 Nr. 9: Ersetzung der Angabe '§9A Absatz 1, 2 Satz 1, 4 oder 5' durch '§9A Absatz 1, 2 Satz 2 und 3'.
- § 49 Abs. 1 Nr. 9a: Streichung der Nummer 9a.
- § 49 Abs. 1 Nr. 12: Ersetzung der Angabe '§12A Absatz 1, 1a, 3, 3a Satz 1, Absatz 3b Satz 1, Absatz 4 Satz 1, 2 zweiter Halbsatz, Satz 3 oder 5 oder Absatz 4a bis 6' durch '§12A Absatz 1, 3, 3a Satz 1, Absatz 3b Satz 1, Absatz 4 Satz 1, 2 zweiter Halbsatz, Satz 3 oder 5 oder Absatz 4a bis 6'.
- § 49 Abs. 1 Nr. 20: Ersetzung der Angabe '§21A Absatz 1 Satz 4, 1a, Absatz 2 oder 3' durch '§21A Absatz 1 Satz 4, 1a, Absatz 2 oder 3 Satz 1 oder 2'.
- § 49 Abs. 1 Nr. 26: Ersetzung der Angabe '§31' durch '§31 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 2'.
- § 49 Abs. 3 Nr. 4: Neufassung der Nummer 4, die das Nichtbefolgen von Ge- oder Verbotszeichen regelt.
- § 49 Abs. 3 Nr. 5: Neufassung der Nummer 5, die das Nichtbefolgen von Richtzeichen regelt.
- § 49 Abs. 3 Nr. 6: Neufassung der Nummer 6, die das Befahren von durch Absperrgeräte abgesperrten Straßenflächen verbietet.
- § 51: Neufassung des § 51, der die Kostenregelung für bestimmte Zeichen regelt.
- § 53 Abs. 3 bis 16: Streichung der Absätze 3 bis 16.
- § 53 Abs. 17: Neufassung des Absatzes 17, der nun Absatz 3 ist.
- § 53 Abs. 4: Einfügung des Absatzes 4, der die Gültigkeit von Zusatzzeichen zu Zeichen 220 regelt.
- § 53 Abs. 5: Einfügung des Absatzes 5, der die Gültigkeit bestimmter Zeichen bis 2019 regelt.
- § 53 Abs. 6: Einfügung des Absatzes 6, der die Pflicht von Radfahrern, Lichtzeichen für Fußgänger zu beachten, regelt.
- Zeichen 244.1: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Beginn einer Fahrradstraße' hinzugefügt.
- Zeichen 244.2: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Ende einer Fahrradstraße' hinzugefügt.
- Zeichen 245: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Bussonderfahrstreifen' hinzugefügt.
- Zeichen 250: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Verbot für Fahrzeuge aller Art' hinzugefügt.
- Zeichen 251: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Verbot für Kraftwagen' hinzugefügt.
- Zeichen 253: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t' hinzugefügt.
- Zeichen 254: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Verbot für Fahrräder' hinzugefügt.
- Zeichen 255: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Verbot für Krafträder' hinzugefügt.
- Zeichen 259: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Verbot für Fußgänger' hinzugefügt.
- Zeichen 260: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Verbot für Kraftfahrzeuge' hinzugefügt.
- Zeichen 261: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern' hinzugefügt.
- Zeichen 262: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Tatsächliches Gewicht' hinzugefügt.
- Zeichen 263: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Tatsächliche Achslast' hinzugefügt.
- Zeichen 264: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Tatsächliche Breite' hinzugefügt.
- Zeichen 265: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Tatsächliche Höhe' hinzugefügt.
- Zeichen 266: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Tatsächliche Länge' hinzugefügt.
- Zeichen 267: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Verbot der Einfahrt' hinzugefügt.
- Zeichen 268: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Schneeketten vorgeschrieben' hinzugefügt.
- Zeichen 269: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung' hinzugefügt.
- Zeichen 270.1: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Beginn einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen' hinzugefügt.
- Zeichen 270.2: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Ende einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen' hinzugefügt.
- Zeichen 272: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Verbot des Wendens' hinzugefügt.
- Zeichen 273: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Verbot des Unterschreitens des angebenen Mindestabstandes' hinzugefügt.
- Zeichen 274: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Zulässige Höchstgeschwindigkeit' hinzugefügt.
- Zeichen 274.1: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Beginn einer Tempo 30-Zone' hinzugefügt.
- Zeichen 274.2: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Ende einer Tempo 30-Zone' hinzugefügt.
- Zeichen 275: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit' hinzugefügt.
- Zeichen 276: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art' hinzugefügt.
- Zeichen 277: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t' hinzugefügt.
- Zeichen 278: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit' hinzugefügt.
- Zeichen 279: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit' hinzugefügt.
- Zeichen 280: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art' hinzugefügt.
- Zeichen 281: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5 t' hinzugefügt.
- Zeichen 282: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Ende sämtlicher Streckenverbote' hinzugefügt.
- Zeichen 283: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Absolutes Haltverbot' hinzugefügt.
- Zeichen 286: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Eingeschränktes Haltverbot' hinzugefügt.
- Zeichen 290.1: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone' hinzugefügt.
- Zeichen 290.2: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Ende eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone' hinzugefügt.
- Zeichen 293: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Fußgängerüberweg' hinzugefügt.
- Zeichen 294: Neue Erläuterungen für das Zeichen 'Haltlinie' hinzugefügt.
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 295: Neue Erläuterungen und Ge- oder Verbote für die Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 296: Neue Erläuterungen und Ge- oder Verbote für die einseitige Fahrstreifenbegrenzung
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 297: Neue Erläuterungen und Ge- oder Verbote für Pfeilmarkierungen
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 297.1: Neue Erläuterungen für Vorankündigungspfeile
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 298: Neue Erläuterungen und Ge- oder Verbote für Sperrflächen
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 299: Neue Erläuterungen und Ge- oder Verbote für Grenzmarkierungen für Halt- oder Parkverbote
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 314: Neue Erläuterungen und Ge- oder Verbote für Parken
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 314.1: Neue Erläuterungen und Ge- oder Verbote für den Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 314.2: Neue Erläuterungen für das Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 315: Neue Erläuterungen und Ge- oder Verbote für Parken auf Gehwegen
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 325.1: Neue Erläuterungen und Ge- oder Verbote für den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 325.2: Neue Erläuterungen für das Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 327: Neue Erläuterungen und Ge- oder Verbote für Tunnel
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 328: Neue Erläuterungen und Ge- oder Verbote für Nothalte- und Pannenbuchten
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 330.1: Neue Erläuterungen für den Beginn der Autobahn
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 330.2: Neue Erläuterungen für das Ende der Autobahn
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 331.1: Neue Erläuterungen für den Beginn der Kraftfahrstraße
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 331.2: Neue Erläuterungen für das Ende der Kraftfahrstraße
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 333: Neue Erläuterungen für die Ausfahrt von der Autobahn
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 340: Neue Erläuterungen und Ge- oder Verbote für Leitlinien
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 341: Neue Erläuterungen für Wartelinien
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 350: Neue Erläuterungen für Fußgängerüberwege
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 354: Neue Erläuterungen für Wasserschutzgebiete
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 356: Neue Erläuterungen für Verkehrshelfer
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 357: Neue Erläuterungen für Sackgassen
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 358: Neue Erläuterungen für Erste-Hilfe-Zeichen
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 363: Neue Erläuterungen für Polizei-Zeichen
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 385: Neue Erläuterungen für Ortshinweistafeln
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 386.1: Neue Erläuterungen für touristische Hinweise
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 386.2: Neue Erläuterungen für touristische Routen
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 386.3: Neue Erläuterungen für touristische Unterrichtungstafeln
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 390: Neue Erläuterungen für Mautpflicht nach dem Autobahnmautgesetz
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 391: Neue Erläuterungen für mautpflichtige Strecken
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 392: Neue Erläuterungen für Zollstellen
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 393: Neue Erläuterungen für Informationstafeln an Grenzübergangsstellen
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 394: Neue Erläuterungen für Laternenringe
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 401: Neue Erläuterungen für Bundesstraßen
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 405: Neue Erläuterungen für Autobahnen
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 406: Neue Erläuterungen für Knotenpunkte der Autobahnen
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 410: Neue Erläuterungen für Europastraßen
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 438: Neue Erläuterungen für Vorwegweiser
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 439: Neue Erläuterungen für Vorwegweiser
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 440: Neue Erläuterungen für Vorwegweiser
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 441: Neue Erläuterungen für Vorwegweiser
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 415: Neue Erläuterungen für Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 418: Neue Erläuterungen für Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 419: Neue Erläuterungen für Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 430: Neue Erläuterungen für Pfeilwegweiser zur Autobahn
- Anhang 1, Abschnitt 4, Zeichen 432: Neue Erläuterungen für Pfeilwegweiser zu Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-08-14Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2028
> Station: 2009-08-13Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2631
§ 10: Hinzufügung eines neuen Satzes 3
§ 10 Abs. 1a: Einfügt neuen Absatz 1a, der Regeln für die Benutzung von Verkehrszeichen festlegt.

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-12-17 — Siebzehnte Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 2043
> Station: 2009-08-13 — Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2631
§ 12: Anpassungen an Taxenständen und Halten
§ 12 Abs. 1 bis 3: Neufassung der Absätze 1 bis 3, die Regeln für das Halten und Parken festlegen.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-12-07 — Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2774
> Station: 2009-08-13 — Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2631
§ 13: Neuer Absatz 3 eingefügt, der die Betätigung von Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit bei elektronischer Überwachung regelt.
§ 13 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der Regeln für das Halten und Parken in bestimmten Zonen festlegt.

7
stvo_2013/§15a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 15a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-08-13 — Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2631
§ 15a Abs. 1: Ersetzt die Angabe 'Zeichen 330' durch 'Zeichen 330.1'.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-04-08 — Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 734
> Station: 2009-08-13 — Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2631
§ 18 Abs. 11: Einführung eines neuen Absatzes zur Nutzung des äußersten linken Fahrstreifens bei bestimmten Bedingungen
§ 18 Abs. 1 und 2: Ersetzt die Angaben 'Zeichen 330' und 'Zeichen 331' durch 'Zeichen 330.1' und 'Zeichen 331.1'.

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-03-30 — Neunte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 405
> Station: 2009-08-13 — Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2631
§ 19 Abs. 1 Nr. 2: Erweiterung der Vorschrift für Feld-, Wald- oder Radwege
§ 19 Abs. 5: Erweiterung der Vorschrift für Feld-, Wald- oder Radwege
§ 19 Abs. 1 und 2: Ändert Regeln für Bahnübergänge und fügt neue Nummern hinzu.

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@@ -1,7 +1,11 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-12-07 — Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2774
> Station: 2009-08-13 — Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2631
§ 2 Abs. 4: Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.
§ 2 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der Regeln für Radfahrer und die Nutzung von Radwegen und Seitenstreifen festlegt.
§ 2 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Pflicht zur Befolgung von Richtzeichen festlegt.
§ 2 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Platzierung von Richtzeichen und die Angabe der Entfernung regelt.

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2006-12-21 — Vierundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 3226
> Station: 2009-08-13 — Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2631
§ 21 Abs. 1 Satz 4 Nr. 3: Neufassung des Nummernpunkts 3
§ 21 Abs. 1a Sätze 2 und 3: Neufassung der Sätze 2 und 3
§ 21 Abs. 3: Ändert die Altersgrenze für Kinder in Anhängern und fügt neue Sätze hinzu.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-03-30 — Neunte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 405
> Station: 2009-08-13 — Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2631
§ 24: Neue Definition für besondere Fortbewegungsmittel
§ 24 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der Regeln für nicht motorisierte Fortbewegungsmittel festlegt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-12-07 — Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2774
> Station: 2009-08-13 — Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2631
§ 3 Abs. 3 Nr. 2: Geschwindigkeitsbegrenzungen für verschiedene Fahrzeugarten angepasst.
§ 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe c: Ersetzt die Angabe 'Zeichen 330' durch 'Zeichen 330.1'.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 31
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-09-03 — Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1131
> Station: 2009-08-13 — Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2631
§ 31 Abs. 1: Streichung der Worte 'und mit einem roten Schlußlicht oder roten Rückstrahler versehen'
§ 31: Neufassung des § 31, der Regeln für Sport und Spiel auf Fahrbahnen festlegt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 37
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-12-21 — Fünfunddreißigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (35. ÄndVStVR)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3783
> Station: 2009-08-13 — Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2631
§ 37 Abs. 3: Neufassung des Satzes zur Bedeutung von Dauerlichtzeichen
§ 37 Abs. 1 und 2: Ändert Regeln für das Halten vor Lichtzeichen und fügt neuen Absatz 5 hinzu.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 39
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-12-30 — Vierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (40. StVRÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 3716
> Station: 2009-08-13 — Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2631
§ 39 Abs. 2: Änderung des Absatzes 2
§ 39 Abs. 2 bis 8: Neufassung der Absätze 2 bis 8, die Regeln für Verkehrszeichen festlegen.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 40
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-08-14Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2028
> Station: 2009-08-13Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2631
§ 40 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes
§ 40 Abs. 1, 6 und 7: Ändert Regeln für Gefahrzeichen und fügt neue Absätze hinzu.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 41
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-04-08 — Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 734
> Station: 2009-08-13 — Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2631
§ 41 Abs. 2 Nr. 8 Satz 5: Neufassung der Erläuterungen zum Zeichen 286
§ 41 und 42: Neufassung der §§ 41 und 42, die Regeln für Vorschriftzeichen und Richtzeichen festlegen.

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 43
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-12-07 — Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2774
> Station: 2009-08-13 — Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2631
§ 43 Abs. 3 Nr. 2: Erläuterungen zu Zeichen 600, 605, 610, 615 und 616 ergänzt.
§ 43 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Definition von Verkehrseinrichtungen erweitert.
§ 43 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Befahrung von durch Verkehrseinrichtungen abgesperrten Straßenflächen verbietet.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 45
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-04-08 — Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 734
> Station: 2009-08-13 — Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2631
§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Neufassung der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen
§ 45 Abs. 3a: Streichung des Absatzes 3a.

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 46
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-12-30 — Vierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (40. StVRÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 3716
> Station: 2009-08-13 — Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2631
§ 46 Abs. 1: Änderung des Absatzes 1
§ 46 Abs. 1 Nr. 4b: Ersetzung der Angabe 'Zeichen 290 und 292' durch 'Zeichen 290.1 und 290.2'.
§ 46 Abs. 1 Nr. 11: Neufassung der Nummer 11, die die Verboten oder Beschränkungen durch Vorschriftzeichen, Richtzeichen, Verkehrseinrichtungen oder Anordnungen regelt.

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@@ -1,7 +1,25 @@
# § 49
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-04-08 — Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 734
> Station: 2009-08-13 — Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2631
§ 49 Abs. 1 Nr. 18: Ersetzung der Angabe „Abs. 6 bis 10“ durch „Absatz 6 bis 11“
§ 49 Abs. 1 Nr. 7: Neufassung der Nummer 7, die das Benutzen von Fahrstreifen regelt.
§ 49 Abs. 1 Nr. 7a: Einfügung der Nummer 7a, die das Verhalten auf Ausfädelungsstreifen regelt.
§ 49 Abs. 1 Nr. 9: Ersetzung der Angabe '§9A Absatz 1, 2 Satz 1, 4 oder 5' durch '§9A Absatz 1, 2 Satz 2 und 3'.
§ 49 Abs. 1 Nr. 9a: Streichung der Nummer 9a.
§ 49 Abs. 1 Nr. 12: Ersetzung der Angabe '§12A Absatz 1, 1a, 3, 3a Satz 1, Absatz 3b Satz 1, Absatz 4 Satz 1, 2 zweiter Halbsatz, Satz 3 oder 5 oder Absatz 4a bis 6' durch '§12A Absatz 1, 3, 3a Satz 1, Absatz 3b Satz 1, Absatz 4 Satz 1, 2 zweiter Halbsatz, Satz 3 oder 5 oder Absatz 4a bis 6'.
§ 49 Abs. 1 Nr. 20: Ersetzung der Angabe '§21A Absatz 1 Satz 4, 1a, Absatz 2 oder 3' durch '§21A Absatz 1 Satz 4, 1a, Absatz 2 oder 3 Satz 1 oder 2'.
§ 49 Abs. 1 Nr. 26: Ersetzung der Angabe '§31' durch '§31 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 2'.
§ 49 Abs. 3 Nr. 4: Neufassung der Nummer 4, die das Nichtbefolgen von Ge- oder Verbotszeichen regelt.
§ 49 Abs. 3 Nr. 5: Neufassung der Nummer 5, die das Nichtbefolgen von Richtzeichen regelt.
§ 49 Abs. 3 Nr. 6: Neufassung der Nummer 6, die das Befahren von durch Absperrgeräte abgesperrten Straßenflächen verbietet.

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-10-19Zwölfte Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 1992
> Station: 2009-08-13Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2631
§ 5 Abs. 3a: Einfügung eines neuen Absatzes zur Überholverbot bei schlechter Sicht für Fahrzeuge über 7,5 t
§ 5 Abs. 3 Nr. 2: Ersetzt das Wort 'verboten' durch 'angeordnet'.

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# § 51
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-03-30 — Neunte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 405
> Station: 2009-08-13 — Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2631
§ 51: Hinzufügung des § 51 zur besonderen Kostenregelung.
§ 51: Neufassung des § 51, der die Kostenregelung für bestimmte Zeichen regelt.

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# § 53
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-12-07 — Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2774
> Station: 2009-08-13 — Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2631
§ 53: Neuer Absatz 17 eingefügt, der die Anwendung von § 18 Abs. 5 Nr. 3 vor dem 8. Dezember 2007 regelt.
§ 53 Abs. 3 bis 16: Streichung der Absätze 3 bis 16.
§ 53 Abs. 17: Neufassung des Absatzes 17, der nun Absatz 3 ist.
§ 53 Abs. 4: Einfügung des Absatzes 4, der die Gültigkeit von Zusatzzeichen zu Zeichen 220 regelt.
§ 53 Abs. 5: Einfügung des Absatzes 5, der die Gültigkeit bestimmter Zeichen bis 2019 regelt.
§ 53 Abs. 6: Einfügung des Absatzes 6, der die Pflicht von Radfahrern, Lichtzeichen für Fußgänger zu beachten, regelt.

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-05-23 — Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße (Ferienreiseverordnung)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 774
> Station: 2009-08-13 — Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2631
§ 6: Geltung in Berlin
§ 6 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, der Regeln für das Vorbeifahren an Hindernissen festlegt.

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2000-12-14Dreiunddreißigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (33. ÄndVStVR)
> Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 1690
> Station: 2009-08-13Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2631
§ 7 Abs. 4: Einfügung der Wörter 'unmittelbar vor Beginn der Verengung'
§ 7 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt die Angabe 'Zeichen 330' durch 'Zeichen 330.1' und streicht die Wörter 'sowie Kraftfahrzeuge'.
§ 7 Abs. 3a: Einfügt neuen Absatz 3a, der Regeln für den mittleren Fahrstreifen auf dreistreifigen und fünfstriefigen Fahrbahnen festlegt.
§ 7 Abs. 3b: Einfügt neuen Absatz 3b, der Regeln für den Gegenverkehr auf vier- und sechsstreifigen Fahrbahnen festlegt.
§ 7 Abs. 3c: Einfügt neuen Absatz 3c, der Regeln für die Nutzung von Fahrstreifen außerhalb geschlossener Ortschaften festlegt.

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stvo_2013/§7a.md Normal file
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# § 7a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-08-13 — Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2631
§ 7a: Einfügt neuen § 7a, der Regeln für Abgehende Fahrstreifen, Einfädelungsstreifen und Ausfädelungsstreifen festlegt.

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-12-31 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2482
> Station: 2009-08-13 — Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2631
§ 8 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2 zur Ausrüstung von Kauffahrteischiffen
§ 8 Abs. 4 Nr. 6: Streichung des Wortes 'eigenhändige' in Absatz 4 Nr. 6
§ 8 Abs. 1a: Einfügt neuen Absatz 1a, der Regeln für die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers bei Einmündungen in Kreisverkehre festlegt.

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-08-14Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2028
> Station: 2009-08-13Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2631
§ 9 Abs. 2 Satz 5: Neuerung des Satzes
§ 9 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der Regeln für Radfahrer beim Linksabbiegen festlegt.

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# § 9a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2000-12-14Dreiunddreißigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (33. ÄndVStVR)
> Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 1690
> Station: 2009-08-13Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2631
§ 9a: Einfügung eines neuen Paragraphen über Kreisverkehr
§ 9a: Aufhebung des § 9a.

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# STVOAUSNV_12 — 2005-12-30
# STVOAUSNV_12 — 2009-08-13
- **Titel:** Vierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (40. StVRÄndV)
- **Titel:** Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2005 I S. 3716
- **Inkrafttreten:** 2006-01-01; 2006-05-01 (Art. 1 Nr. 1, Art. 4, Art. 5)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2005/76#page=44
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Straßenverkehrs-Ordnung, hebt zwei Ausnahmeverordnungen auf, ändert die Bußgeldkatalog-Verordnung und die Fahrerlaubnis-Verordnung. Die Änderungen betreffen insbesondere die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen, die Ladungssicherung, die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche und in Laderäumen, sowie die Regelungen für Bahnübergänge.
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 2631
- **Inkrafttreten:** 2009-09-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/52#page=3
- **Kurz:** Die Verordnung ändert verschiedene straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, insbesondere die Straßenverkehrs-Ordnung, die 12. und 9. Ausnahmeverordnung zur StVO, die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung und die Ferienreiseverordnung.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- § 1: Ersetzung von 'Zeichen 330' durch 'Zeichen 330.1' und von 'Zeichen 331' durch 'Zeichen 331.1'
## Wortlaut

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- **1992-12-31** · BGBl. 1992 I S. 2481 — Erste Verordnung zur Änderung der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO
- **2005-12-30** · BGBl. 2005 I S. 3716 — Vierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (40. StVRÄndV)
- **2009-08-13** · BGBl. 2009 I S. 2631 — Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

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# Stellen dieser Station
- § 1: Ersetzung von 'Zeichen 330' durch 'Zeichen 330.1' und von 'Zeichen 331' durch 'Zeichen 331.1'

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-12-31 — Erste Verordnung zur Änderung der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2481
> Station: 2009-08-13 — Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2631
§ 1: Wörter 'bis zum 31. Dezember 1992' gestrichen
§ 1: Ersetzung von 'Zeichen 330' durch 'Zeichen 330.1' und von 'Zeichen 331' durch 'Zeichen 331.1'

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@@ -1,18 +1,15 @@
# STVOAUSNV_9 — 2008-05-13
# STVOAUSNV_9 — 2009-08-13
- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2008 I S. 780
- **Inkrafttreten:** 2008-05-14 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2008/17#page=4
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO, insbesondere durch Anpassungen in § 1, § 2 und die Einfügung eines neuen § 7.
- **Titel:** Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 2631
- **Inkrafttreten:** 2009-09-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/52#page=3
- **Kurz:** Die Verordnung ändert verschiedene straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, insbesondere die Straßenverkehrs-Ordnung, die 12. und 9. Ausnahmeverordnung zur StVO, die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung und die Ferienreiseverordnung.
## Betroffene Stellen
- § 1 Satz 1: Fußnote zu Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und Nummer 2 neu gefasst; Ersetzung von 'Straßenverkehrsbehörde'
- § 2: Einfügung von 'oder Prüfers' und Streichung von 'nach Maßgabe des § 1 Nr. 5 dieser Verordnung'
- § 7: Neuer Paragraph zur Gültigkeit von Bescheinigungen
- § 7 (bisheriger): Umbenennung in § 8
- § 1: Ersetzung von „(Zeichen 330)“ durch „(Zeichen 330.1)“
## Wortlaut

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- **2005-10-21** · BGBl. 2005 I S. 2978 — Dritte Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO
- **2005-12-30** · BGBl. 2005 I S. 3716 — Vierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (40. StVRÄndV)
- **2008-05-13** · BGBl. 2008 I S. 780 — Vierte Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO
- **2009-08-13** · BGBl. 2009 I S. 2631 — Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

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# Stellen dieser Station
- § 1 Satz 1: Fußnote zu Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und Nummer 2 neu gefasst; Ersetzung von 'Straßenverkehrsbehörde'
- § 2: Einfügung von 'oder Prüfers' und Streichung von 'nach Maßgabe des § 1 Nr. 5 dieser Verordnung'
- § 7: Neuer Paragraph zur Gültigkeit von Bescheinigungen
- § 7 (bisheriger): Umbenennung in § 8
- § 1: Ersetzung von „(Zeichen 330)“ durch „(Zeichen 330.1)“

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2008-05-13 — Vierte Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO
> Fundstelle: BGBl. 2008 I S. 780
> Station: 2009-08-13 — Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2631
§ 1 Satz 1: Fußnote zu Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und Nummer 2 neu gefasst; Ersetzung von 'Straßenverkehrsbehörde'
§ 1: Ersetzung von „(Zeichen 330)“ durch „(Zeichen 330.1)“

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# BGBl. 2009 I S. 2631
- **Titel:** Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 2631
- **Verkündung:** 2009-08-13
- **Inkrafttreten:** 2009-09-01
- **Ausfertigung:** 2009-08-05
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/52#page=3
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** FEV_2010, STVOAUSNV_12, STVO_2013, AUTOBAHN-RICHTGESCHWINDIGKEITS-VERORDNUNG, FERREISEV_1985, STVOAUSNV_9, STRASSENVERKEHRS-ORDNUNG-UND-BUSSGELDKATALOG-VERORDNUNG, SECHSUNDVIERZIGSTE-VERORDNUNG-ZUR-ÄNDERUNG, BKATV_2013
## Kurz
Die Verordnung ändert verschiedene straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, insbesondere die Straßenverkehrs-Ordnung, die 12. und 9. Ausnahmeverordnung zur StVO, die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung und die Ferienreiseverordnung.