BGBl. 1952 I S. 446 · Änderung · Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)

Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
Inkrafttreten: 1952-08-29 (ganzes Gesetz, außer Vorschriften zur Erlassung von Rechtsverordnungen); 1952-08-14 (Vorschriften zur Erlassung von Rechtsverordnungen); 1952-08-29 (Berlin (West), nach Verkündung des Gesetzes zur Übernahme)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1952-08-18

BGBl-Id: bgbl1-1952-34-2
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LawGit Spiegel
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# FESTSTELLUNGSGESETZ — 1952-04-23
# FESTSTELLUNGSGESETZ — 1952-08-18
- **Titel:** Gesetz über die Feststellung von Vertreibungsschäden und Kriegssachschäden (Feststellungsgesetz)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1952 I S. 237
- **Inkrafttreten:** 1952-04-24
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1952/17#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Feststellung von Vertreibungsschäden und Kriegssachschäden, insbesondere die Berechnung von Schadensbeträgen und die zuständigen Behörden.
- **Titel:** Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1952 I S. 446
- **Inkrafttreten:** 1952-08-29 (ganzes Gesetz, außer Vorschriften zur Erlassung von Rechtsverordnungen); 1952-08-14 (Vorschriften zur Erlassung von Rechtsverordnungen); 1952-08-29 (Berlin (West), nach Verkündung des Gesetzes zur Übernahme)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1952/34#page=2
- **Kurz:** Das Lastenausgleichsgesetz regelt die Ausgleichsabgaben und Leistungen für Kriegs- und Vertreibungsschäden sowie andere soziale Maßnahmen.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- § 3: Neufassung des § 3 mit detaillierter Definition von Vertreibungsschaden
- § 4: Neufassung des § 4 mit detaillierter Definition von Kriegssachschaden
- § 5: Neufassung des § 5 mit detaillierter Definition von Ostschaden
- § 6 Abs. 1: Änderung der Worte „im Sinne des § 3 Abs. 1“ in „im Sinne des § 3 Abs. 2“
- § 8 Abs. 1: Änderung der Worte „unbeschadet des § 3 Abs. 4“ in „unbeschadet des § 3 Abs. 5“
- § 8 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes 2 des § 8 Abs. 1
- § 8 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3 in den § 8
- § 9: Neufassung des § 9 mit detaillierter Antragsberechtigung bei Vertreibungsschäden
- § 10: Änderung des ersten Halbsatzes des § 10
- § 12 Abs. 1 Satz 1: Änderung der Worte „(§ 3 Abs. 1 Ziff. 1)“ in „(§ 3 Abs. 2 Nr. 1)“
- § 12 Abs. 3: Einfügung des Wortes „Langfristige“ vor „Verbindlichkeiten“
- § 15: Änderung der Worte „§ 3 Abs. 1 Ziff. 2 a“ in „§ 3 Abs. 2 Nr. 2 a“
- § 16: Neufassung des § 16 mit detaillierter Schadensberechnung bei Verlusten an Hausrat
- § 17 Abs. 1: Änderung der Worte „(§ 3 Abs. 1 Ziff. 2 c)“ in „(§ 3 Abs. 2 Nr. 2 c und 2 d)“
- § 18: Änderung der Worte „(§ 3 Abs. 1 Ziff. 2 d)“ in „(§ 3 Abs. 2 Nr. 2 e)“
- § 23: Neufassung des § 23 mit detaillierter Feststellung der Schäden
- § 24: Mehrere Änderungen im § 24, insbesondere Einfügung eines neuen Absatzes 6
- § 25 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5 in den § 25
- § 26: Neufassung des § 26 mit detaillierter Amts- und Rechtshilfe
- § 29: Neufassung des § 29 mit detaillierter Antragsstellung
## Wortlaut

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# Verlauf
- **1952-04-23** · BGBl. 1952 I S. 237 — Gesetz über die Feststellung von Vertreibungsschäden und Kriegssachschäden (Feststellungsgesetz)
- **1952-08-18** · BGBl. 1952 I S. 446 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)

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# Stellen dieser Station
- § 3: Neufassung des § 3 mit detaillierter Definition von Vertreibungsschaden
- § 4: Neufassung des § 4 mit detaillierter Definition von Kriegssachschaden
- § 5: Neufassung des § 5 mit detaillierter Definition von Ostschaden
- § 6 Abs. 1: Änderung der Worte „im Sinne des § 3 Abs. 1“ in „im Sinne des § 3 Abs. 2“
- § 8 Abs. 1: Änderung der Worte „unbeschadet des § 3 Abs. 4“ in „unbeschadet des § 3 Abs. 5“
- § 8 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes 2 des § 8 Abs. 1
- § 8 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3 in den § 8
- § 9: Neufassung des § 9 mit detaillierter Antragsberechtigung bei Vertreibungsschäden
- § 10: Änderung des ersten Halbsatzes des § 10
- § 12 Abs. 1 Satz 1: Änderung der Worte „(§ 3 Abs. 1 Ziff. 1)“ in „(§ 3 Abs. 2 Nr. 1)“
- § 12 Abs. 3: Einfügung des Wortes „Langfristige“ vor „Verbindlichkeiten“
- § 15: Änderung der Worte „§ 3 Abs. 1 Ziff. 2 a“ in „§ 3 Abs. 2 Nr. 2 a“
- § 16: Neufassung des § 16 mit detaillierter Schadensberechnung bei Verlusten an Hausrat
- § 17 Abs. 1: Änderung der Worte „(§ 3 Abs. 1 Ziff. 2 c)“ in „(§ 3 Abs. 2 Nr. 2 c und 2 d)“
- § 18: Änderung der Worte „(§ 3 Abs. 1 Ziff. 2 d)“ in „(§ 3 Abs. 2 Nr. 2 e)“
- § 23: Neufassung des § 23 mit detaillierter Feststellung der Schäden
- § 24: Mehrere Änderungen im § 24, insbesondere Einfügung eines neuen Absatzes 6
- § 25 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5 in den § 25
- § 26: Neufassung des § 26 mit detaillierter Amts- und Rechtshilfe
- § 29: Neufassung des § 29 mit detaillierter Antragsstellung

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 10: Änderung des ersten Halbsatzes des § 10

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 12 Abs. 1 Satz 1: Änderung der Worte „(§ 3 Abs. 1 Ziff. 1)“ in „(§ 3 Abs. 2 Nr. 1)“
§ 12 Abs. 3: Einfügung des Wortes „Langfristige“ vor „Verbindlichkeiten“

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 15: Änderung der Worte „§ 3 Abs. 1 Ziff. 2 a“ in „§ 3 Abs. 2 Nr. 2 a“

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# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 16: Neufassung des § 16 mit detaillierter Schadensberechnung bei Verlusten an Hausrat

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# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 17 Abs. 1: Änderung der Worte „(§ 3 Abs. 1 Ziff. 2 c)“ in „(§ 3 Abs. 2 Nr. 2 c und 2 d)“

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# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 18: Änderung der Worte „(§ 3 Abs. 1 Ziff. 2 d)“ in „(§ 3 Abs. 2 Nr. 2 e)“

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# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 23: Neufassung des § 23 mit detaillierter Feststellung der Schäden

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# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 24: Mehrere Änderungen im § 24, insbesondere Einfügung eines neuen Absatzes 6

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# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 25 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5 in den § 25

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# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 26: Neufassung des § 26 mit detaillierter Amts- und Rechtshilfe

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# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 29: Neufassung des § 29 mit detaillierter Antragsstellung

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 3: Neufassung des § 3 mit detaillierter Definition von Vertreibungsschaden

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 4: Neufassung des § 4 mit detaillierter Definition von Kriegssachschaden

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 5: Neufassung des § 5 mit detaillierter Definition von Ostschaden

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 6 Abs. 1: Änderung der Worte „im Sinne des § 3 Abs. 1“ in „im Sinne des § 3 Abs. 2“

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 8 Abs. 1: Änderung der Worte „unbeschadet des § 3 Abs. 4“ in „unbeschadet des § 3 Abs. 5“
§ 8 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes 2 des § 8 Abs. 1
§ 8 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3 in den § 8

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 9: Neufassung des § 9 mit detaillierter Antragsberechtigung bei Vertreibungsschäden

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lag/FASSUNG.md Normal file
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# LAG — 1952-08-18
- **Titel:** Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1952 I S. 446
- **Inkrafttreten:** 1952-08-29 (ganzes Gesetz, außer Vorschriften zur Erlassung von Rechtsverordnungen); 1952-08-14 (Vorschriften zur Erlassung von Rechtsverordnungen); 1952-08-29 (Berlin (West), nach Verkündung des Gesetzes zur Übernahme)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1952/34#page=2
- **Kurz:** Das Lastenausgleichsgesetz regelt die Ausgleichsabgaben und Leistungen für Kriegs- und Vertreibungsschäden sowie andere soziale Maßnahmen.
## Betroffene Stellen
- § 104: Neue Vorschriften zur Herabsetzung der Abgabeschuld bei Wiederaufbau oder Wiederherstellung
- § 105: Neue Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld bis zum 31. März 1952
- § 106: Neue Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld ab 1. April 1952
- § 107: Neue Vorschriften zur abweichenden Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld
- § 108: Neue Vorschriften zu den Bedingungen der Reichsmarkverbindlichkeit
- § 109: Neue Vorschriften zur Aufteilung der Abgabeschuld
- § 110: Neue Vorschriften zum Ausfall der Umstellungsgrundschuld in der Zwangsversteigerung
- § 111: Neue Vorschriften zur Abgabeschulden als öffentliche Last
- § 112: Neue Vorschriften zur Zwangsversteigerung
- § 113: Neue Vorschriften zu vorgehenden Rechten in der Zwangsversteigerung
- § 126: Neue Bestimmungen zur Rechtsstellung des Eigentümers in den Fällen der öffentlichen Last und der aufrechterhaltenen Umstellungsgrundschuld.
- § 127: Neue Bestimmungen zur Wirkung des Abgabebescheids gegenüber dem Erwerber des Grundstücks.
- § 128: Neue Bestimmungen zur Auskunftplicht des Finanzamts.
- § 129: Neue Bestimmungen zum Erlaß von fälligen Leistungen wegen ungünstiger Ertragslage.
- § 130: Neue Bestimmungen zum weitergebenden Erlaß bei Aufbaukrediten.
- § 131: Neue Bestimmungen zur Stundung und Erlass wegen wirtschaftlicher Bedrängnis.
- § 132: Neue Bestimmungen zum Erlass bei Grundstücken, die mildtätigen Zwecken dienen.
- § 133: Neue Bestimmungen zur Abrechnung über die Leistungen nach dem Hypothekensicherungsgesetz.
- § 134: Neue Bestimmungen zu Vorauszahlungen.
- § 135: Neue Bestimmungen zur Abrechnung über die Vorauszahlungen.
- § 136: Neue Bestimmungen zur Hypothekengewinnabgabe bei Verbindlichkeiten, die an grundstücksgleichen Rechten, Schiffen oder Schiffsbauwerken gesichert waren.
- § 137: Neue Bestimmungen zur Behandlung der Rückerstattungstatbestände.
- § 138: Neue Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit der Finanzämter.
- § 139: Neue Bestimmungen zur Heranziehung anderer Stellen als der Finanzämter bei der Verwaltung der Abgabe.
- § 140 Abs. 1: Änderung der Vorschriften zur Eintragung eines Umsstellungsbetrags
- § 140 Abs. 2: Änderung der Vorschriften zur Beteiligung des Finanzamts bei Streitigkeiten
- § 141: Einführung von Durchführungsvorschriften zur Hypothekengewinnabgabe
- § 143: Änderung der Vorschriften zur Hypothekengewinnabgabe bei ungesicherten Verbindlichkeiten
- § 144 Abs. 1: Änderung des Datums für die Minderung der Abgabeschuld bei Kriegsschäden
- § 144 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Berechnung der Schadensquote
- § 145: Neue Vorschriften zur Höhe der Abgabeschuld bei Verbindlichkeiten aus der letzten Reichsmarkzeit
- § 146 Abs. 1: Änderung des Datums für die Herabsetzung der Abgabeschuld bei Kriegsschäden
- § 146 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Berechnung der Schadensquote
- § 147: Neue Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld
- § 148: Neue Vorschriften zum Wegfall von Abgabeschulden in der Zwangsversteigerung
- § 149: Neue Vorschriften zur Entlassung aus der Haftung
- § 150: Neue Vorschriften zu vorgehenden Rechten in der Zwangsversteigerung
- § 151: Neue Vorschriften zur Zwangsverwaltung
- § 152: Einführung eines weiteren Vorrechts für Aufbaukredite
- § 150: Neue Regelungen für das Vorrecht zur Sicherung von Krediten für bauliche Maßnahmen in Berlin (West)
- § 151: Neue Regelungen für die Zuständigkeit bei der Erteilung der Bescheinigung für das Vorrecht
- § 152: Neue Regelungen für den Erlass des Vorrechts bei bestimmten Krediten
- § 153: Neue Regelungen für den Grundbuchvermerk über das Vorrecht
- § 154 Abs. 1: Streichung der Anwendung von § 118 Abs. 1
- § 154 Abs. 2: Änderung der Formulierung in § 118 Abs. 2 Nr. 3
- § 155 Abs. 1: Streichung der Anwendung von § 124
- § 155 Abs. 2: Neue Regelungen für die Erklärungspflicht im Verwaltungsweg
- § 156 Abs. 1: Neue Regelungen für den Erlass wegen ungünstiger Ertragslage
- § 156 Abs. 2: Neue Regelungen für die Abzugsfähigkeit von Zinsen bei bestimmten Krediten
- § 156 Abs. 3: Neue Regelungen für die Abzugsfähigkeit von Zinsen bei Förderungsscheinen
- § 156 Abs. 4: Neue Regelungen für die Anwendung von § 129 Abs. 5 und 6
- § 157: Neue Regelungen für die Abzugsfähigkeit von Zinsen bei Aufbaukrediten
- § 158: Neue Regelungen für die Vorauszahlungen in Berlin (West)
- § 159: Neue Regelungen für die Abrechnung der Vorauszahlungen
- § 160: Streichung der Anwendung von § 136
- § 274: Neue Regelungen für Unterhaltshilfe bei Sparerschaden
- § 275: Neue Regelungen für Unterhaltshilfe für Vollwaisen
- § 276: Neue Regelungen für Krankenversicherung für Empfänger von Unterhaltshilfe
- § 277: Neue Regelungen für Sterbegeld für Empfänger von Unterhaltshilfe
- § 278: Neue Regelungen für Anrechnung der Unterhaltshilfe auf die Hauptentschädigung
- § 279: Neue Regelungen für den Einkommenshöchstbetrag für Entschädigungsrente
- § 280: Neue Regelungen für die Höhe der Entschädigungsrente
- § 281: Neue Regelungen für Vorauszahlungen auf die Entschädigungsrente
- § 282: Neue Regelungen für das Verhältnis der Entschädigungsrente zur Unterhaltshilfe
- § 283: Neue Regelungen für das Verhältnis der Entschädigungsrente zur Hauptentschädigung
- § 284: Neue Regelungen für Sonderregelung bei Verlust der beruflichen oder sonstigen Existenzgrundlage
- § 285: Neue Regelungen für die Dauer der Entschädigungsrente
- § 286: Neue Regelungen für die Zuerkennung des Anspruchs auf Kriegsschadenrente
- § 287: Neue Regelungen für die Erfüllung des Anspruchs auf Kriegsschadenrente
- § 288: Neue Regelungen für die Wirkung von Veränderungen
- § 289: Neue Regelungen für die Meldepflicht
- § 290: Neue Regelungen für die Erstattungspflicht
- § 291: Neue Regelungen für das Verhältnis zur Aufbaudarlehen
- § 29 Abs. 2: Neue Regelung für die Zuständigkeit des Feststellungsamts bei Antragstellern ohne ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich
- § 29 Abs. 3: Neue Regelung für die Einreichung des Antrags bei der Gemeindebehörde
- § 30 Abs. 1: Hinzufügung eines Satzes zur Anwendung von § 327 Abs. 2 des LAG
- § 31: Neue Regelung für die ortliche Zuständigkeit des Feststellungsamts
- § 32: Neue Regelung für das Verfahren vor den Feststellungsämtern und -ausschüssen
- § 33 Abs. 4: Neue Regelung für die Bindung an die Schadensberechnung der Finanzbehörden
- § 34 Abs. 2: Ersetzung von „Wohnsitz“ durch „ständigen Aufenthalt“
- § 34 Abs. 3: Neue Regelung für die Anwendung der Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung
- § 35 Abs. 1 Satz 1: Neue Regelung für die freie Beweiswürdigung
- § 36 Abs. 3: Neue Regelung für die Form des Feststellungsbescheids und seine Bekanntgabe
- § 38: Neue Regelung für das Rechtsmittelverfahren
- § 39: Neue Regelung für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Gebühren
- § 40: Neue Regelung für die Verwaltungskosten
- § 41 Abs. 2: Ersetzung von „Landesfeststellungsamts“ durch „Landesausgleichsamts“ und Anpassung des Zitats
- § 44 Ziffer 7: Streichung der Ziffer 7
- § 211 Abs. 1: Die Soforthilfesonderabgabe ist nicht abzuziehen.
- § 211 Abs. 2: Änderungen im Wertansatz der Schulden bei der steuerlichen Gewinnermittlung bleiben außer Betracht.
- § 211 Abs. 3: § 26 Abs. 2 des Soforthilfegesetzes wird mit Wirkung ab 1. April 1949 aufgehoben.
- § 211 Abs. 4: Für den Lastenausgleichsgegenposten gilt § 73 Abs. 3 des D-Markbilanzgesetzes entsprechend.
- § 212: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Gewerbesteuer.
- § 213: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Feststellung der Einheitswerte der gewerblichen Betriebe in Berlin (West).
- § 214: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Heranziehung von Steuerpflichtigen mit Vermögen in Berlin (West) zur Vermögensteuer.
- § 215: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Vermögensabgabe für Vermögen in Berlin (West).
- § 216: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben für Vermögen in Berlin (West) bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer.
- § 217: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben für Vermögen in Berlin (West) bei der Gewerbesteuer.
- § 218: Vorschriften für die Behandlung der Vermögensabgabe in der Jahresbilanz.
- § 219: Vorschriften für die Behandlung der Kreditgewinnabgabe und der Hypothekengewinnabgabe in der Jahresbilanz.
- § 220: Vorschriften für den erstmaligen Ausweis und Ausgleich der Jahresbilanz.
- § 221: Vorschriften für den Lastenausgleichsgegenposten.
- § 222: Vorschriften für die Durchführung des Ausgleichs.
- § 223: Vorschriften für die Ablösung und Entrichtung der Vermögensabgabe.
- § 224: Vorschriften für das Ausscheiden von Genossen.
- § 112 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Vorschriften für die Zwangsvollstreckung in der Zwangsvollstreckung festlegt.
- § 112 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Vorschriften für die Fortsetzung der Versteigerung bei keinem ausreichenden Gebot festlegt.
- § 112 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Vorschriften für bestehende Rechte beim Inkrafttreten des Gesetzes festlegt.
- § 113 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Vorschriften für die Vorrangstellung bestimmter Rechte festlegt.
- § 113 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Vorschriften für die Fortsetzung der Versteigerung bei keinem ausreichenden Gebot festlegt.
- § 113 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Vorschriften für die Fortsetzung der Versteigerung bei keinem ausreichenden Gebot festlegt.
- § 113 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Vorschriften für bestehende Rechte beim Inkrafttreten des Gesetzes festlegt.
- § 114: Neufassung des § 114, der die Vorschriften für die Zwangsverwaltung festlegt.
- § 115: Neufassung des § 115, der die Vorschriften für die Pfändung von Miet- und Pachtzinsforderungen festlegt.
- § 116: Neufassung des § 116, der die Vorschriften für das Vorrecht für Aufbaukredite festlegt.
- § 117: Neufassung des § 117, der die Vorschriften für den Grundbuchvermerk über das Vorrecht festlegt.
- § 118: Neufassung des § 118, der die Vorschriften für die Abgabeschuldner bei Veräußerung des Grundstücks vor Inkrafttreten des Gesetzes festlegt.
- § 119: Neufassung des § 119, der die Vorschriften für die Aufrechterhaltung von Umstellungsgrundschulden bei Verbindlichkeiten aus der letzten Reichsmarkzeit festlegt.
- § 120: Neufassung des § 120, der die Vorschriften für das Erlöschen der Umstellungsgrundschulden und das Fortbestehen von Eigentümergrundschulden festlegt.
- § 121: Neufassung des § 121, der die Vorschriften für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und dem persönlichen Schuldner festlegt.
- § 122: Neufassung des § 122, der die Vorschriften für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und Dritten festlegt.
- § 123: Neufassung des § 123, der die Vorschriften für die Haftung bei Grundstücksbelastungen und Grundstücksverkäufen festlegt.
- § 124: Neufassung des § 124, der die Vorschriften für die Erklärungspflicht festlegt.
- § 125: Neufassung des § 125, der die Vorschriften für den Abgabebescheid festlegt.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
lag/HINWEIS.md Normal file
View File

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
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- **1952-08-18** · BGBl. 1952 I S. 446 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)

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# Stellen dieser Station
- § 104: Neue Vorschriften zur Herabsetzung der Abgabeschuld bei Wiederaufbau oder Wiederherstellung
- § 105: Neue Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld bis zum 31. März 1952
- § 106: Neue Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld ab 1. April 1952
- § 107: Neue Vorschriften zur abweichenden Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld
- § 108: Neue Vorschriften zu den Bedingungen der Reichsmarkverbindlichkeit
- § 109: Neue Vorschriften zur Aufteilung der Abgabeschuld
- § 110: Neue Vorschriften zum Ausfall der Umstellungsgrundschuld in der Zwangsversteigerung
- § 111: Neue Vorschriften zur Abgabeschulden als öffentliche Last
- § 112: Neue Vorschriften zur Zwangsversteigerung
- § 113: Neue Vorschriften zu vorgehenden Rechten in der Zwangsversteigerung
- § 126: Neue Bestimmungen zur Rechtsstellung des Eigentümers in den Fällen der öffentlichen Last und der aufrechterhaltenen Umstellungsgrundschuld.
- § 127: Neue Bestimmungen zur Wirkung des Abgabebescheids gegenüber dem Erwerber des Grundstücks.
- § 128: Neue Bestimmungen zur Auskunftplicht des Finanzamts.
- § 129: Neue Bestimmungen zum Erlaß von fälligen Leistungen wegen ungünstiger Ertragslage.
- § 130: Neue Bestimmungen zum weitergebenden Erlaß bei Aufbaukrediten.
- § 131: Neue Bestimmungen zur Stundung und Erlass wegen wirtschaftlicher Bedrängnis.
- § 132: Neue Bestimmungen zum Erlass bei Grundstücken, die mildtätigen Zwecken dienen.
- § 133: Neue Bestimmungen zur Abrechnung über die Leistungen nach dem Hypothekensicherungsgesetz.
- § 134: Neue Bestimmungen zu Vorauszahlungen.
- § 135: Neue Bestimmungen zur Abrechnung über die Vorauszahlungen.
- § 136: Neue Bestimmungen zur Hypothekengewinnabgabe bei Verbindlichkeiten, die an grundstücksgleichen Rechten, Schiffen oder Schiffsbauwerken gesichert waren.
- § 137: Neue Bestimmungen zur Behandlung der Rückerstattungstatbestände.
- § 138: Neue Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit der Finanzämter.
- § 139: Neue Bestimmungen zur Heranziehung anderer Stellen als der Finanzämter bei der Verwaltung der Abgabe.
- § 140 Abs. 1: Änderung der Vorschriften zur Eintragung eines Umsstellungsbetrags
- § 140 Abs. 2: Änderung der Vorschriften zur Beteiligung des Finanzamts bei Streitigkeiten
- § 141: Einführung von Durchführungsvorschriften zur Hypothekengewinnabgabe
- § 143: Änderung der Vorschriften zur Hypothekengewinnabgabe bei ungesicherten Verbindlichkeiten
- § 144 Abs. 1: Änderung des Datums für die Minderung der Abgabeschuld bei Kriegsschäden
- § 144 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Berechnung der Schadensquote
- § 145: Neue Vorschriften zur Höhe der Abgabeschuld bei Verbindlichkeiten aus der letzten Reichsmarkzeit
- § 146 Abs. 1: Änderung des Datums für die Herabsetzung der Abgabeschuld bei Kriegsschäden
- § 146 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Berechnung der Schadensquote
- § 147: Neue Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld
- § 148: Neue Vorschriften zum Wegfall von Abgabeschulden in der Zwangsversteigerung
- § 149: Neue Vorschriften zur Entlassung aus der Haftung
- § 150: Neue Vorschriften zu vorgehenden Rechten in der Zwangsversteigerung
- § 151: Neue Vorschriften zur Zwangsverwaltung
- § 152: Einführung eines weiteren Vorrechts für Aufbaukredite
- § 150: Neue Regelungen für das Vorrecht zur Sicherung von Krediten für bauliche Maßnahmen in Berlin (West)
- § 151: Neue Regelungen für die Zuständigkeit bei der Erteilung der Bescheinigung für das Vorrecht
- § 152: Neue Regelungen für den Erlass des Vorrechts bei bestimmten Krediten
- § 153: Neue Regelungen für den Grundbuchvermerk über das Vorrecht
- § 154 Abs. 1: Streichung der Anwendung von § 118 Abs. 1
- § 154 Abs. 2: Änderung der Formulierung in § 118 Abs. 2 Nr. 3
- § 155 Abs. 1: Streichung der Anwendung von § 124
- § 155 Abs. 2: Neue Regelungen für die Erklärungspflicht im Verwaltungsweg
- § 156 Abs. 1: Neue Regelungen für den Erlass wegen ungünstiger Ertragslage
- § 156 Abs. 2: Neue Regelungen für die Abzugsfähigkeit von Zinsen bei bestimmten Krediten
- § 156 Abs. 3: Neue Regelungen für die Abzugsfähigkeit von Zinsen bei Förderungsscheinen
- § 156 Abs. 4: Neue Regelungen für die Anwendung von § 129 Abs. 5 und 6
- § 157: Neue Regelungen für die Abzugsfähigkeit von Zinsen bei Aufbaukrediten
- § 158: Neue Regelungen für die Vorauszahlungen in Berlin (West)
- § 159: Neue Regelungen für die Abrechnung der Vorauszahlungen
- § 160: Streichung der Anwendung von § 136
- § 274: Neue Regelungen für Unterhaltshilfe bei Sparerschaden
- § 275: Neue Regelungen für Unterhaltshilfe für Vollwaisen
- § 276: Neue Regelungen für Krankenversicherung für Empfänger von Unterhaltshilfe
- § 277: Neue Regelungen für Sterbegeld für Empfänger von Unterhaltshilfe
- § 278: Neue Regelungen für Anrechnung der Unterhaltshilfe auf die Hauptentschädigung
- § 279: Neue Regelungen für den Einkommenshöchstbetrag für Entschädigungsrente
- § 280: Neue Regelungen für die Höhe der Entschädigungsrente
- § 281: Neue Regelungen für Vorauszahlungen auf die Entschädigungsrente
- § 282: Neue Regelungen für das Verhältnis der Entschädigungsrente zur Unterhaltshilfe
- § 283: Neue Regelungen für das Verhältnis der Entschädigungsrente zur Hauptentschädigung
- § 284: Neue Regelungen für Sonderregelung bei Verlust der beruflichen oder sonstigen Existenzgrundlage
- § 285: Neue Regelungen für die Dauer der Entschädigungsrente
- § 286: Neue Regelungen für die Zuerkennung des Anspruchs auf Kriegsschadenrente
- § 287: Neue Regelungen für die Erfüllung des Anspruchs auf Kriegsschadenrente
- § 288: Neue Regelungen für die Wirkung von Veränderungen
- § 289: Neue Regelungen für die Meldepflicht
- § 290: Neue Regelungen für die Erstattungspflicht
- § 291: Neue Regelungen für das Verhältnis zur Aufbaudarlehen
- § 29 Abs. 2: Neue Regelung für die Zuständigkeit des Feststellungsamts bei Antragstellern ohne ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich
- § 29 Abs. 3: Neue Regelung für die Einreichung des Antrags bei der Gemeindebehörde
- § 30 Abs. 1: Hinzufügung eines Satzes zur Anwendung von § 327 Abs. 2 des LAG
- § 31: Neue Regelung für die ortliche Zuständigkeit des Feststellungsamts
- § 32: Neue Regelung für das Verfahren vor den Feststellungsämtern und -ausschüssen
- § 33 Abs. 4: Neue Regelung für die Bindung an die Schadensberechnung der Finanzbehörden
- § 34 Abs. 2: Ersetzung von „Wohnsitz“ durch „ständigen Aufenthalt“
- § 34 Abs. 3: Neue Regelung für die Anwendung der Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung
- § 35 Abs. 1 Satz 1: Neue Regelung für die freie Beweiswürdigung
- § 36 Abs. 3: Neue Regelung für die Form des Feststellungsbescheids und seine Bekanntgabe
- § 38: Neue Regelung für das Rechtsmittelverfahren
- § 39: Neue Regelung für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Gebühren
- § 40: Neue Regelung für die Verwaltungskosten
- § 41 Abs. 2: Ersetzung von „Landesfeststellungsamts“ durch „Landesausgleichsamts“ und Anpassung des Zitats
- § 44 Ziffer 7: Streichung der Ziffer 7
- § 211 Abs. 1: Die Soforthilfesonderabgabe ist nicht abzuziehen.
- § 211 Abs. 2: Änderungen im Wertansatz der Schulden bei der steuerlichen Gewinnermittlung bleiben außer Betracht.
- § 211 Abs. 3: § 26 Abs. 2 des Soforthilfegesetzes wird mit Wirkung ab 1. April 1949 aufgehoben.
- § 211 Abs. 4: Für den Lastenausgleichsgegenposten gilt § 73 Abs. 3 des D-Markbilanzgesetzes entsprechend.
- § 212: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Gewerbesteuer.
- § 213: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Feststellung der Einheitswerte der gewerblichen Betriebe in Berlin (West).
- § 214: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Heranziehung von Steuerpflichtigen mit Vermögen in Berlin (West) zur Vermögensteuer.
- § 215: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Vermögensabgabe für Vermögen in Berlin (West).
- § 216: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben für Vermögen in Berlin (West) bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer.
- § 217: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben für Vermögen in Berlin (West) bei der Gewerbesteuer.
- § 218: Vorschriften für die Behandlung der Vermögensabgabe in der Jahresbilanz.
- § 219: Vorschriften für die Behandlung der Kreditgewinnabgabe und der Hypothekengewinnabgabe in der Jahresbilanz.
- § 220: Vorschriften für den erstmaligen Ausweis und Ausgleich der Jahresbilanz.
- § 221: Vorschriften für den Lastenausgleichsgegenposten.
- § 222: Vorschriften für die Durchführung des Ausgleichs.
- § 223: Vorschriften für die Ablösung und Entrichtung der Vermögensabgabe.
- § 224: Vorschriften für das Ausscheiden von Genossen.
- § 112 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Vorschriften für die Zwangsvollstreckung in der Zwangsvollstreckung festlegt.
- § 112 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Vorschriften für die Fortsetzung der Versteigerung bei keinem ausreichenden Gebot festlegt.
- § 112 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Vorschriften für bestehende Rechte beim Inkrafttreten des Gesetzes festlegt.
- § 113 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Vorschriften für die Vorrangstellung bestimmter Rechte festlegt.
- § 113 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Vorschriften für die Fortsetzung der Versteigerung bei keinem ausreichenden Gebot festlegt.
- § 113 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Vorschriften für die Fortsetzung der Versteigerung bei keinem ausreichenden Gebot festlegt.
- § 113 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Vorschriften für bestehende Rechte beim Inkrafttreten des Gesetzes festlegt.
- § 114: Neufassung des § 114, der die Vorschriften für die Zwangsverwaltung festlegt.
- § 115: Neufassung des § 115, der die Vorschriften für die Pfändung von Miet- und Pachtzinsforderungen festlegt.
- § 116: Neufassung des § 116, der die Vorschriften für das Vorrecht für Aufbaukredite festlegt.
- § 117: Neufassung des § 117, der die Vorschriften für den Grundbuchvermerk über das Vorrecht festlegt.
- § 118: Neufassung des § 118, der die Vorschriften für die Abgabeschuldner bei Veräußerung des Grundstücks vor Inkrafttreten des Gesetzes festlegt.
- § 119: Neufassung des § 119, der die Vorschriften für die Aufrechterhaltung von Umstellungsgrundschulden bei Verbindlichkeiten aus der letzten Reichsmarkzeit festlegt.
- § 120: Neufassung des § 120, der die Vorschriften für das Erlöschen der Umstellungsgrundschulden und das Fortbestehen von Eigentümergrundschulden festlegt.
- § 121: Neufassung des § 121, der die Vorschriften für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und dem persönlichen Schuldner festlegt.
- § 122: Neufassung des § 122, der die Vorschriften für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und Dritten festlegt.
- § 123: Neufassung des § 123, der die Vorschriften für die Haftung bei Grundstücksbelastungen und Grundstücksverkäufen festlegt.
- § 124: Neufassung des § 124, der die Vorschriften für die Erklärungspflicht festlegt.
- § 125: Neufassung des § 125, der die Vorschriften für den Abgabebescheid festlegt.

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# § 104
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 104: Neue Vorschriften zur Herabsetzung der Abgabeschuld bei Wiederaufbau oder Wiederherstellung

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# § 105
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 105: Neue Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld bis zum 31. März 1952

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# § 106
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 106: Neue Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld ab 1. April 1952

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# § 107
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 107: Neue Vorschriften zur abweichenden Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld

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# § 108
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 108: Neue Vorschriften zu den Bedingungen der Reichsmarkverbindlichkeit

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# § 109
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 109: Neue Vorschriften zur Aufteilung der Abgabeschuld

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# § 110
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 110: Neue Vorschriften zum Ausfall der Umstellungsgrundschuld in der Zwangsversteigerung

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# § 111
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 111: Neue Vorschriften zur Abgabeschulden als öffentliche Last

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# § 112
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 112: Neue Vorschriften zur Zwangsversteigerung
§ 112 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Vorschriften für die Zwangsvollstreckung in der Zwangsvollstreckung festlegt.
§ 112 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Vorschriften für die Fortsetzung der Versteigerung bei keinem ausreichenden Gebot festlegt.
§ 112 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Vorschriften für bestehende Rechte beim Inkrafttreten des Gesetzes festlegt.

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# § 113
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 113: Neue Vorschriften zu vorgehenden Rechten in der Zwangsversteigerung
§ 113 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Vorschriften für die Vorrangstellung bestimmter Rechte festlegt.
§ 113 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Vorschriften für die Fortsetzung der Versteigerung bei keinem ausreichenden Gebot festlegt.
§ 113 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Vorschriften für die Fortsetzung der Versteigerung bei keinem ausreichenden Gebot festlegt.
§ 113 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Vorschriften für bestehende Rechte beim Inkrafttreten des Gesetzes festlegt.

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# § 114
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 114: Neufassung des § 114, der die Vorschriften für die Zwangsverwaltung festlegt.

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lag/§115.md Normal file
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# § 115
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 115: Neufassung des § 115, der die Vorschriften für die Pfändung von Miet- und Pachtzinsforderungen festlegt.

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# § 116
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 116: Neufassung des § 116, der die Vorschriften für das Vorrecht für Aufbaukredite festlegt.

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lag/§117.md Normal file
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# § 117
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 117: Neufassung des § 117, der die Vorschriften für den Grundbuchvermerk über das Vorrecht festlegt.

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# § 118
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 118: Neufassung des § 118, der die Vorschriften für die Abgabeschuldner bei Veräußerung des Grundstücks vor Inkrafttreten des Gesetzes festlegt.

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# § 119
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 119: Neufassung des § 119, der die Vorschriften für die Aufrechterhaltung von Umstellungsgrundschulden bei Verbindlichkeiten aus der letzten Reichsmarkzeit festlegt.

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# § 120
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 120: Neufassung des § 120, der die Vorschriften für das Erlöschen der Umstellungsgrundschulden und das Fortbestehen von Eigentümergrundschulden festlegt.

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# § 121
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 121: Neufassung des § 121, der die Vorschriften für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und dem persönlichen Schuldner festlegt.

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# § 122
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 122: Neufassung des § 122, der die Vorschriften für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und Dritten festlegt.

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# § 123
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 123: Neufassung des § 123, der die Vorschriften für die Haftung bei Grundstücksbelastungen und Grundstücksverkäufen festlegt.

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# § 124
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 124: Neufassung des § 124, der die Vorschriften für die Erklärungspflicht festlegt.

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# § 125
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 125: Neufassung des § 125, der die Vorschriften für den Abgabebescheid festlegt.

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# § 126
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 126: Neue Bestimmungen zur Rechtsstellung des Eigentümers in den Fällen der öffentlichen Last und der aufrechterhaltenen Umstellungsgrundschuld.

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lag/§127.md Normal file
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# § 127
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 127: Neue Bestimmungen zur Wirkung des Abgabebescheids gegenüber dem Erwerber des Grundstücks.

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lag/§128.md Normal file
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# § 128
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 128: Neue Bestimmungen zur Auskunftplicht des Finanzamts.

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lag/§129.md Normal file
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# § 129
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 129: Neue Bestimmungen zum Erlaß von fälligen Leistungen wegen ungünstiger Ertragslage.

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lag/§130.md Normal file
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# § 130
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 130: Neue Bestimmungen zum weitergebenden Erlaß bei Aufbaukrediten.

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# § 131
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 131: Neue Bestimmungen zur Stundung und Erlass wegen wirtschaftlicher Bedrängnis.

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# § 132
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 132: Neue Bestimmungen zum Erlass bei Grundstücken, die mildtätigen Zwecken dienen.

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# § 133
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 133: Neue Bestimmungen zur Abrechnung über die Leistungen nach dem Hypothekensicherungsgesetz.

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# § 134
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 134: Neue Bestimmungen zu Vorauszahlungen.

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# § 135
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 135: Neue Bestimmungen zur Abrechnung über die Vorauszahlungen.

7
lag/§136.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 136
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 136: Neue Bestimmungen zur Hypothekengewinnabgabe bei Verbindlichkeiten, die an grundstücksgleichen Rechten, Schiffen oder Schiffsbauwerken gesichert waren.

7
lag/§137.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 137
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 137: Neue Bestimmungen zur Behandlung der Rückerstattungstatbestände.

7
lag/§138.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 138
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 138: Neue Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit der Finanzämter.

7
lag/§139.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 139
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 139: Neue Bestimmungen zur Heranziehung anderer Stellen als der Finanzämter bei der Verwaltung der Abgabe.

9
lag/§140.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 140
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 140 Abs. 1: Änderung der Vorschriften zur Eintragung eines Umsstellungsbetrags
§ 140 Abs. 2: Änderung der Vorschriften zur Beteiligung des Finanzamts bei Streitigkeiten

7
lag/§141.md Normal file
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# § 141
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 141: Einführung von Durchführungsvorschriften zur Hypothekengewinnabgabe

7
lag/§143.md Normal file
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# § 143
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 143: Änderung der Vorschriften zur Hypothekengewinnabgabe bei ungesicherten Verbindlichkeiten

9
lag/§144.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 144
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 144 Abs. 1: Änderung des Datums für die Minderung der Abgabeschuld bei Kriegsschäden
§ 144 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Berechnung der Schadensquote

7
lag/§145.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 145
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 145: Neue Vorschriften zur Höhe der Abgabeschuld bei Verbindlichkeiten aus der letzten Reichsmarkzeit

9
lag/§146.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 146
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 146 Abs. 1: Änderung des Datums für die Herabsetzung der Abgabeschuld bei Kriegsschäden
§ 146 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Berechnung der Schadensquote

7
lag/§147.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 147
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 147: Neue Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld

7
lag/§148.md Normal file
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# § 148
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 148: Neue Vorschriften zum Wegfall von Abgabeschulden in der Zwangsversteigerung

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lag/§149.md Normal file
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# § 149
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 149: Neue Vorschriften zur Entlassung aus der Haftung

9
lag/§150.md Normal file
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# § 150
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 150: Neue Vorschriften zu vorgehenden Rechten in der Zwangsversteigerung
§ 150: Neue Regelungen für das Vorrecht zur Sicherung von Krediten für bauliche Maßnahmen in Berlin (West)

9
lag/§151.md Normal file
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# § 151
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 151: Neue Vorschriften zur Zwangsverwaltung
§ 151: Neue Regelungen für die Zuständigkeit bei der Erteilung der Bescheinigung für das Vorrecht

9
lag/§152.md Normal file
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# § 152
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 152: Einführung eines weiteren Vorrechts für Aufbaukredite
§ 152: Neue Regelungen für den Erlass des Vorrechts bei bestimmten Krediten

7
lag/§153.md Normal file
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# § 153
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 153: Neue Regelungen für den Grundbuchvermerk über das Vorrecht

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lag/§154.md Normal file
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# § 154
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 154 Abs. 1: Streichung der Anwendung von § 118 Abs. 1
§ 154 Abs. 2: Änderung der Formulierung in § 118 Abs. 2 Nr. 3

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lag/§155.md Normal file
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# § 155
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 155 Abs. 1: Streichung der Anwendung von § 124
§ 155 Abs. 2: Neue Regelungen für die Erklärungspflicht im Verwaltungsweg

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lag/§156.md Normal file
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# § 156
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 156 Abs. 1: Neue Regelungen für den Erlass wegen ungünstiger Ertragslage
§ 156 Abs. 2: Neue Regelungen für die Abzugsfähigkeit von Zinsen bei bestimmten Krediten
§ 156 Abs. 3: Neue Regelungen für die Abzugsfähigkeit von Zinsen bei Förderungsscheinen
§ 156 Abs. 4: Neue Regelungen für die Anwendung von § 129 Abs. 5 und 6

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# § 157
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 157: Neue Regelungen für die Abzugsfähigkeit von Zinsen bei Aufbaukrediten

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lag/§158.md Normal file
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# § 158
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 158: Neue Regelungen für die Vorauszahlungen in Berlin (West)

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lag/§159.md Normal file
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# § 159
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 159: Neue Regelungen für die Abrechnung der Vorauszahlungen

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lag/§160.md Normal file
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# § 160
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 160: Streichung der Anwendung von § 136

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lag/§211.md Normal file
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# § 211
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 211 Abs. 1: Die Soforthilfesonderabgabe ist nicht abzuziehen.
§ 211 Abs. 2: Änderungen im Wertansatz der Schulden bei der steuerlichen Gewinnermittlung bleiben außer Betracht.
§ 211 Abs. 3: § 26 Abs. 2 des Soforthilfegesetzes wird mit Wirkung ab 1. April 1949 aufgehoben.
§ 211 Abs. 4: Für den Lastenausgleichsgegenposten gilt § 73 Abs. 3 des D-Markbilanzgesetzes entsprechend.

7
lag/§212.md Normal file
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# § 212
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 212: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Gewerbesteuer.

7
lag/§213.md Normal file
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# § 213
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 213: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Feststellung der Einheitswerte der gewerblichen Betriebe in Berlin (West).

7
lag/§214.md Normal file
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# § 214
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 214: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Heranziehung von Steuerpflichtigen mit Vermögen in Berlin (West) zur Vermögensteuer.

7
lag/§215.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 215
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 215: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Vermögensabgabe für Vermögen in Berlin (West).

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lag/§216.md Normal file
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# § 216
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 216: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben für Vermögen in Berlin (West) bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer.

7
lag/§217.md Normal file
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# § 217
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 217: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben für Vermögen in Berlin (West) bei der Gewerbesteuer.

7
lag/§218.md Normal file
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# § 218
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 218: Vorschriften für die Behandlung der Vermögensabgabe in der Jahresbilanz.

7
lag/§219.md Normal file
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# § 219
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 219: Vorschriften für die Behandlung der Kreditgewinnabgabe und der Hypothekengewinnabgabe in der Jahresbilanz.

7
lag/§220.md Normal file
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# § 220
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 220: Vorschriften für den erstmaligen Ausweis und Ausgleich der Jahresbilanz.

7
lag/§221.md Normal file
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# § 221
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 221: Vorschriften für den Lastenausgleichsgegenposten.

7
lag/§222.md Normal file
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# § 222
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 222: Vorschriften für die Durchführung des Ausgleichs.

7
lag/§223.md Normal file
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# § 223
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 223: Vorschriften für die Ablösung und Entrichtung der Vermögensabgabe.

7
lag/§224.md Normal file
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# § 224
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 224: Vorschriften für das Ausscheiden von Genossen.

7
lag/§274.md Normal file
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# § 274
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 274: Neue Regelungen für Unterhaltshilfe bei Sparerschaden

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lag/§275.md Normal file
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# § 275
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 275: Neue Regelungen für Unterhaltshilfe für Vollwaisen

7
lag/§276.md Normal file
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# § 276
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 276: Neue Regelungen für Krankenversicherung für Empfänger von Unterhaltshilfe

7
lag/§277.md Normal file
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# § 277
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 277: Neue Regelungen für Sterbegeld für Empfänger von Unterhaltshilfe

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lag/§278.md Normal file
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# § 278
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 278: Neue Regelungen für Anrechnung der Unterhaltshilfe auf die Hauptentschädigung

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# § 279
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
§ 279: Neue Regelungen für den Einkommenshöchstbetrag für Entschädigungsrente

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