BGBl. 1978 I S. 201 · Neubekanntmachung · Neufassung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB. A -

Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 201
Inkrafttreten: 1978-01-01 (ganzes Gesetz, außer Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe b und Nr. 41 hinsichtlich der Anlage 5); 1978-06-30 (Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe b und Nr. 41 hinsichtlich der Anlage 5)
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Verkündung: 1978-02-11

BGBl-Id: bgbl1-1978-7-1
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# AB-A — 1977-12-15
# AB-A — 1978-02-11
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - und der Einfuhruntersuchungs-Verordnung - EinfV -
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1977 I S. 2512
- **Inkrafttreten:** 1977-12-15
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1977/83#page=4
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Ausführungsbestimmungen zur Untersuchung und gesundheitspolizeilichen Behandlung von Schlachttieren und Fleisch sowie die Einfuhruntersuchungs-Verordnung.
- **Titel:** Neufassung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB. A -
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1978 I S. 201
- **Inkrafttreten:** 1978-01-01 (ganzes Gesetz, außer Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe b und Nr. 41 hinsichtlich der Anlage 5); 1978-06-30 (Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe b und Nr. 41 hinsichtlich der Anlage 5)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/7#page=1
- **Kurz:** Die Neufassung der Ausführungsbestimmungen A (AB. A) regelt die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung von Schlachttieren und Fleisch bei Schlachtungen im Inland. Sie tritt größtenteils am 1. Januar 1978 in Kraft, mit Ausnahmen für bestimmte Bestimmungen.
## Betroffene Stellen
- Anlage 5 zu § 38 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Untersuchung von künstlich verdauten Fleischproben auf Trichinen
- Anlage 6 zu § 47 Abs. 3: Neue Vorschriften für das Behandlungsverfahren für das Fleisch von Ebern, Zwittern oder Kryptorchiden bei Schweinen
- § 53 Abs. 2: Neufassung des Musters 2 für das Tagebuch der Trichinenschau
- § 20 Abs. 4: Änderungen in der Anlage 1 zur Entnahme und Versand der Proben für bakteriologische Fleischuntersuchungen
- § 31 Abs. 2 Nummer 3 Buchstabe D Satz 1: Änderung der Sonderbestimmungen für Fleisch von Tieren, die zur Lieferung von Serum gegen Maul- und Klauenseuche oder Schweinepest gedient haben
- § 47 Abs. 1: Neufassung der Anlage 3
- § 34 Abs. 1: Neue Auflistung von Gründen, warum Teile des Tierkörpers als untauglich anzusehen sind.
- § 34 Abs. 2: Neue Bestimmungen zur Beurteilung von Organen bei positiven Hemmstoffuntersuchungen.
- § 35: Neue Bestimmungen, welche Teile des Tierkörpers nicht in die Beurteilung des Fleisches einbezogen werden.
- § 36: Neue Bestimmungen zur Beurteilung bedingt tauglichen Fleisches.
- § 38 Abs. 3: Neue Bestimmungen zur Ausrüstung des Trichinenschauers.
- § 38 Abs. 4: Erlaubnis für alternative Trichinenuntersuchung nach Anlage 5.
- § 39 Sätze 2 und 3: Neue Bestimmungen zur Kennzeichnung von Proben.
- § 40 Abs. 3: Neue Bestimmungen zur Probenahme bei bestimmten Tieren.
- § 41 Abs. 1a: Neue Bestimmungen zur Untersuchung von Proben bei bestimmten Tieren.
- § 41 Abs. 3: Neue Bestimmungen zur Probenahme bei unzulässiger Zerlegung des Tierkörpers.
- § 46 Abs. 2: Neue Bestimmungen zur täglichen Anzahl von untersuchten Tierkörpern.
- § 47: Neue Bestimmungen zur Beurteilung von Rindfleisch mit Finnen.
- § 48a Satz 1: Neue Bestimmungen zur Beseitigung von Probenresten.
- § 50 Abs. 2: Neue Bestimmungen zur Aufschrift der Stempel.
- § 50 Abs. 2a: Neue Bestimmungen zur Aufschrift der Stempel bei Bundeswehr.
- § 50 Abs. 4: Neue Bestimmungen zur Form der Stempel.
- § 50 Abs. 6a: Neue Bestimmungen zur Kennzeichnung von Eberfleisch.
- § 51 Abs. 2: Neue Bestimmungen zur vorzeitigen Kennzeichnung der Genußtauglichkeit.
- § 52 Abs. 1: Neue Bestimmungen zur Kennzeichnung von Tierkörpern.
- § 52 Abs. 2, 3, 5: Streichung von Absätzen 2, 3 und 5.
- § 53 Abs. 1 und 2: Neue Bestimmungen zur Aufbewahrung der Tagebücher.
- Muster 1 zu § 53 Abs. 1: Neues Muster für das Tagebuch der Schlachttier- und Fleischbeschau.
- § 1 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Kennzeichnung der Tiere
- § 2 Abs. 1 Buchstabe b, letzter Satz: Neufassung des letzten Satzes zur Anmeldung zur Fleischbeschau
- § 4 Abs. 2: Neufassung des Absatzes zur Messung der inneren Körperwärme
- § 6 Abs. 4 und 5: Einfügung neuer Absätze zur Schlachtung und Rückstandsuntersuchung
- § 10: Neufassung des § 10 zur Mitteilung der Ergebnisse der Schlachttieruntersuchung
- § 13: Streichung des § 13
- § 14: Neufassung des § 14 zur Fleischbeschau und Vorschriften für den Schlachtbetrieb
- § 16 Satz 1, Worte 'und 4': Streichung der Worte 'und 4' im Klammerhinweis
- § 16 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Beurteilung des Fleisches
- § 17: Neufassung des § 17 zur Reinigung und Desinfektion von Geräten
- § 18: Neufassung des § 18 zur Hilfeleistung bei der Fleischbeschau
- § 20 Abs. 3: Neufassung des Absatzes zur stichprobenweisen Rückstandsuntersuchung
- § 21 Abs. 1, Nummer 13: Streichung der Nummer 13
- § 22, letzte beiden Sätze: Neufassung der letzten beiden Sätze zur Untersuchung von Kühen
- § 23: Neufassung des § 23 zur Untersuchung von Kälbern
- § 25 Abs. 1: Neufassung des Absatzes zur Untersuchung auf Finnen bei Schweinen
- § 27 Abs. 1: Neufassung des Absatzes zur bakteriologischen Fleischuntersuchung
- § 27 Abs. 2: Neufassung des Absatzes zur Fortsetzung der Fleischbeschau
- § 28: Neufassung des § 28 zur Überführung von Fleisch in andere Betriebe
- § 29 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe c: Neufassung des Buchstabens c zur Beurteilung von Entzündungen der Haut
- § 32 Abs. 1, Nummer 13: Neufassung der Nummer 13 zur Beurteilung von Verfärbungen
- § 32 Abs. 1, Nummer 14: Neufassung der Nummer 14 zur Beurteilung von Geschwülsten
- § 32 Abs. 1, Nummer 22: Neufassung der Nummer 22 zur Beurteilung von Finnen
- § 32 Abs. 1, Nummer 23: Neufassung der Nummer 23 zur Beurteilung von Rückständen
- § 32 Abs. 1, Nummer 25: Neufassung der Nummer 25 zur Beurteilung von Rückständen
- § 32 Abs. 1, Nummer 26: Einfügung der Nummer 26 zur Beurteilung von Miescherschen Schläuchen
- § 32 Abs. 1, Nummer 27: Einfügung der Nummer 27 zur Beurteilung von generalisierter Tuberkulose
- § 33: Streichung des § 33
- Anlage 3 (zu § 47 Abs. 1 AB. A): Neue Vorschriften über das Einfrieren und Aufbewahren des Fleisches schwachfinniger Rinder
- Anlage 4 (zu § 20 Abs. 4 AB. A): Neue Vorschriften für die Rückstandsuntersuchung bei Schlachttieren
## Wortlaut

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- **1974-01-05** · BGBl. 1974 I S. 18 — Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A -
- **1975-07-25** · BGBl. 1975 I S. 1958 — Verordnung über hygienische Mindestanforderungen an Isolierschlachtbetriebe und Isolierschlachträume (Isolierschlachtverordnung - IsSchlachtV)
- **1977-12-15** · BGBl. 1977 I S. 2512 — Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - und der Einfuhruntersuchungs-Verordnung - EinfV -
- **1978-02-11** · BGBl. 1978 I S. 201 — Neufassung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB. A -

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# Stellen dieser Station
- Anlage 5 zu § 38 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Untersuchung von künstlich verdauten Fleischproben auf Trichinen
- Anlage 6 zu § 47 Abs. 3: Neue Vorschriften für das Behandlungsverfahren für das Fleisch von Ebern, Zwittern oder Kryptorchiden bei Schweinen
- § 53 Abs. 2: Neufassung des Musters 2 für das Tagebuch der Trichinenschau
- § 20 Abs. 4: Änderungen in der Anlage 1 zur Entnahme und Versand der Proben für bakteriologische Fleischuntersuchungen
- § 31 Abs. 2 Nummer 3 Buchstabe D Satz 1: Änderung der Sonderbestimmungen für Fleisch von Tieren, die zur Lieferung von Serum gegen Maul- und Klauenseuche oder Schweinepest gedient haben
- § 47 Abs. 1: Neufassung der Anlage 3
- § 34 Abs. 1: Neue Auflistung von Gründen, warum Teile des Tierkörpers als untauglich anzusehen sind.
- § 34 Abs. 2: Neue Bestimmungen zur Beurteilung von Organen bei positiven Hemmstoffuntersuchungen.
- § 35: Neue Bestimmungen, welche Teile des Tierkörpers nicht in die Beurteilung des Fleisches einbezogen werden.
- § 36: Neue Bestimmungen zur Beurteilung bedingt tauglichen Fleisches.
- § 38 Abs. 3: Neue Bestimmungen zur Ausrüstung des Trichinenschauers.
- § 38 Abs. 4: Erlaubnis für alternative Trichinenuntersuchung nach Anlage 5.
- § 39 Sätze 2 und 3: Neue Bestimmungen zur Kennzeichnung von Proben.
- § 40 Abs. 3: Neue Bestimmungen zur Probenahme bei bestimmten Tieren.
- § 41 Abs. 1a: Neue Bestimmungen zur Untersuchung von Proben bei bestimmten Tieren.
- § 41 Abs. 3: Neue Bestimmungen zur Probenahme bei unzulässiger Zerlegung des Tierkörpers.
- § 46 Abs. 2: Neue Bestimmungen zur täglichen Anzahl von untersuchten Tierkörpern.
- § 47: Neue Bestimmungen zur Beurteilung von Rindfleisch mit Finnen.
- § 48a Satz 1: Neue Bestimmungen zur Beseitigung von Probenresten.
- § 50 Abs. 2: Neue Bestimmungen zur Aufschrift der Stempel.
- § 50 Abs. 2a: Neue Bestimmungen zur Aufschrift der Stempel bei Bundeswehr.
- § 50 Abs. 4: Neue Bestimmungen zur Form der Stempel.
- § 50 Abs. 6a: Neue Bestimmungen zur Kennzeichnung von Eberfleisch.
- § 51 Abs. 2: Neue Bestimmungen zur vorzeitigen Kennzeichnung der Genußtauglichkeit.
- § 52 Abs. 1: Neue Bestimmungen zur Kennzeichnung von Tierkörpern.
- § 52 Abs. 2, 3, 5: Streichung von Absätzen 2, 3 und 5.
- § 53 Abs. 1 und 2: Neue Bestimmungen zur Aufbewahrung der Tagebücher.
- Muster 1 zu § 53 Abs. 1: Neues Muster für das Tagebuch der Schlachttier- und Fleischbeschau.
- § 1 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Kennzeichnung der Tiere
- § 2 Abs. 1 Buchstabe b, letzter Satz: Neufassung des letzten Satzes zur Anmeldung zur Fleischbeschau
- § 4 Abs. 2: Neufassung des Absatzes zur Messung der inneren Körperwärme
- § 6 Abs. 4 und 5: Einfügung neuer Absätze zur Schlachtung und Rückstandsuntersuchung
- § 10: Neufassung des § 10 zur Mitteilung der Ergebnisse der Schlachttieruntersuchung
- § 13: Streichung des § 13
- § 14: Neufassung des § 14 zur Fleischbeschau und Vorschriften für den Schlachtbetrieb
- § 16 Satz 1, Worte 'und 4': Streichung der Worte 'und 4' im Klammerhinweis
- § 16 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Beurteilung des Fleisches
- § 17: Neufassung des § 17 zur Reinigung und Desinfektion von Geräten
- § 18: Neufassung des § 18 zur Hilfeleistung bei der Fleischbeschau
- § 20 Abs. 3: Neufassung des Absatzes zur stichprobenweisen Rückstandsuntersuchung
- § 21 Abs. 1, Nummer 13: Streichung der Nummer 13
- § 22, letzte beiden Sätze: Neufassung der letzten beiden Sätze zur Untersuchung von Kühen
- § 23: Neufassung des § 23 zur Untersuchung von Kälbern
- § 25 Abs. 1: Neufassung des Absatzes zur Untersuchung auf Finnen bei Schweinen
- § 27 Abs. 1: Neufassung des Absatzes zur bakteriologischen Fleischuntersuchung
- § 27 Abs. 2: Neufassung des Absatzes zur Fortsetzung der Fleischbeschau
- § 28: Neufassung des § 28 zur Überführung von Fleisch in andere Betriebe
- § 29 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe c: Neufassung des Buchstabens c zur Beurteilung von Entzündungen der Haut
- § 32 Abs. 1, Nummer 13: Neufassung der Nummer 13 zur Beurteilung von Verfärbungen
- § 32 Abs. 1, Nummer 14: Neufassung der Nummer 14 zur Beurteilung von Geschwülsten
- § 32 Abs. 1, Nummer 22: Neufassung der Nummer 22 zur Beurteilung von Finnen
- § 32 Abs. 1, Nummer 23: Neufassung der Nummer 23 zur Beurteilung von Rückständen
- § 32 Abs. 1, Nummer 25: Neufassung der Nummer 25 zur Beurteilung von Rückständen
- § 32 Abs. 1, Nummer 26: Einfügung der Nummer 26 zur Beurteilung von Miescherschen Schläuchen
- § 32 Abs. 1, Nummer 27: Einfügung der Nummer 27 zur Beurteilung von generalisierter Tuberkulose
- § 33: Streichung des § 33
- Anlage 3 (zu § 47 Abs. 1 AB. A): Neue Vorschriften über das Einfrieren und Aufbewahren des Fleisches schwachfinniger Rinder
- Anlage 4 (zu § 20 Abs. 4 AB. A): Neue Vorschriften für die Rückstandsuntersuchung bei Schlachttieren

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# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1977-12-15Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - und der Einfuhruntersuchungs-Verordnung - EinfV -
> Fundstelle: BGBl. 1977 I S. 2512
> Station: 1978-02-11Neufassung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB. A -
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 201
§ 20 Abs. 4: Änderungen in der Anlage 1 zur Entnahme und Versand der Proben für bakteriologische Fleischuntersuchungen
§ 20 Abs. 3: Neufassung des Absatzes zur stichprobenweisen Rückstandsuntersuchung
Anlage 4 (zu § 20 Abs. 4 AB. A): Neue Vorschriften für die Rückstandsuntersuchung bei Schlachttieren

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# § 47
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1977-12-15Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - und der Einfuhruntersuchungs-Verordnung - EinfV -
> Fundstelle: BGBl. 1977 I S. 2512
> Station: 1978-02-11Neufassung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB. A -
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 201
Anlage 6 zu § 47 Abs. 3: Neue Vorschriften für das Behandlungsverfahren für das Fleisch von Ebern, Zwittern oder Kryptorchiden bei Schweinen
§ 47 Abs. 1: Neufassung der Anlage 3
§ 47: Neue Bestimmungen zur Beurteilung von Rindfleisch mit Finnen.
Anlage 3 (zu § 47 Abs. 1 AB. A): Neue Vorschriften über das Einfrieren und Aufbewahren des Fleisches schwachfinniger Rinder

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# AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN-A-ÜBER-DIE-UNTERSUCHUNG-UND — 1977-12-15
# AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN-A-ÜBER-DIE-UNTERSUCHUNG-UND — 1978-02-11
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - und der Einfuhruntersuchungs-Verordnung - EinfV -
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1977 I S. 2512
- **Inkrafttreten:** 1977-12-15
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1977/83#page=4
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Ausführungsbestimmungen zur Untersuchung und gesundheitspolizeilichen Behandlung von Schlachttieren und Fleisch sowie die Einfuhruntersuchungs-Verordnung.
- **Titel:** Neufassung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB. A -
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1978 I S. 201
- **Inkrafttreten:** 1978-01-01 (ganzes Gesetz, außer Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe b und Nr. 41 hinsichtlich der Anlage 5); 1978-06-30 (Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe b und Nr. 41 hinsichtlich der Anlage 5)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/7#page=1
- **Kurz:** Die Neufassung der Ausführungsbestimmungen A (AB. A) regelt die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung von Schlachttieren und Fleisch bei Schlachtungen im Inland. Sie tritt größtenteils am 1. Januar 1978 in Kraft, mit Ausnahmen für bestimmte Bestimmungen.
## Betroffene Stellen
- Nummer 2: Neue Fassung für die Untersuchung von Stilbenderivaten und Athinylöstradiol im Harn
- Nummer 3: Neue Fassung für die Untersuchung von Muskelgewebe auf Diäthylstilböstrol
- Nummer 3 bis 3.2: Umbenennung in Nummer 4 bis 4.2
- Buchstabe B, Buchstabe b: Neue Fassung für die Mitteilung des Untersuchungsergebnisses
- § 5 Abs. 1: Neue Fassung für die Untersuchung von ungefrorenen ganzen Tierkörpern
- § 5 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes für die Untersuchung von gefrorenen ganzen Tierkörpern
- § 22 Abs. 1, letzter Satz: Neue Fassung für die Kennzeichnung von untersuchtem frischem Fleisch
- § 53 Abs. 3: Regelungen zur Führung eines gemeinsamen Tagebuchs für mehrere Beschauer
- § 53 Abs. 4: Erlaubnis für gemeinschaftliches Tagebuch für Fleischbeschau und Trichinenschau
- § 53 Abs. 5: Bescheinigungen über die Untersuchung auszustellen
- § 53 Abs. 6: Erlaubnis für abweichende Form des Tagebuchs
- § 53 Abs. 7: Erlaubnis für abweichende Form der Bescheinigungen
- § 53 Abs. 8: Ermächtigung der Landesregierungen zur Bestimmung der zuständigen Behörde
- § 54: Regelungen zur Beaufsichtigung der Fleischbeschau und Trichinenschau
- § 55: Bestimmungen zur Brauchbarmachung bedingt tauglichen Fleisches gestrichen
- § 56: Bestimmungen zur Brauchbarmachung bedingt tauglichen Fleisches gestrichen
- § 57: Bestimmungen zur Errichtung von Freibänken gestrichen
- § 59: Bestimmungen zur unschädlichen Beseitigung untauglichen Fleisches gestrichen
- § 60: Bestimmungen zur unschädlichen Beseitigung untauglichen Fleisches gestrichen
- § 61: Bestimmungen zur Verfütterung beanstandeten Fleisches gestrichen
- § 62: Bestimmungen zur Nachuntersuchung gestrichen
- § 63: Bestimmungen zum Beschwerdeverfahren gestrichen
- § 64: Bestimmungen zum Beschwerdeverfahren gestrichen
- § 65: Bestimmungen zum Beschwerdeverfahren gestrichen
- § 66: Bestimmungen zum Beschwerdeverfahren gestrichen
- § 67: Bestimmungen zum Beschwerdeverfahren gestrichen
- § 68: Bestimmungen zum Beschwerdeverfahren gestrichen
## Wortlaut

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# Verlauf
- **1977-12-15** · BGBl. 1977 I S. 2512 — Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - und der Einfuhruntersuchungs-Verordnung - EinfV -
- **1978-02-11** · BGBl. 1978 I S. 201 — Neufassung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB. A -

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# Stellen dieser Station
- Nummer 2: Neue Fassung für die Untersuchung von Stilbenderivaten und Athinylöstradiol im Harn
- Nummer 3: Neue Fassung für die Untersuchung von Muskelgewebe auf Diäthylstilböstrol
- Nummer 3 bis 3.2: Umbenennung in Nummer 4 bis 4.2
- Buchstabe B, Buchstabe b: Neue Fassung für die Mitteilung des Untersuchungsergebnisses
- § 5 Abs. 1: Neue Fassung für die Untersuchung von ungefrorenen ganzen Tierkörpern
- § 5 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes für die Untersuchung von gefrorenen ganzen Tierkörpern
- § 22 Abs. 1, letzter Satz: Neue Fassung für die Kennzeichnung von untersuchtem frischem Fleisch
- § 53 Abs. 3: Regelungen zur Führung eines gemeinsamen Tagebuchs für mehrere Beschauer
- § 53 Abs. 4: Erlaubnis für gemeinschaftliches Tagebuch für Fleischbeschau und Trichinenschau
- § 53 Abs. 5: Bescheinigungen über die Untersuchung auszustellen
- § 53 Abs. 6: Erlaubnis für abweichende Form des Tagebuchs
- § 53 Abs. 7: Erlaubnis für abweichende Form der Bescheinigungen
- § 53 Abs. 8: Ermächtigung der Landesregierungen zur Bestimmung der zuständigen Behörde
- § 54: Regelungen zur Beaufsichtigung der Fleischbeschau und Trichinenschau
- § 55: Bestimmungen zur Brauchbarmachung bedingt tauglichen Fleisches gestrichen
- § 56: Bestimmungen zur Brauchbarmachung bedingt tauglichen Fleisches gestrichen
- § 57: Bestimmungen zur Errichtung von Freibänken gestrichen
- § 59: Bestimmungen zur unschädlichen Beseitigung untauglichen Fleisches gestrichen
- § 60: Bestimmungen zur unschädlichen Beseitigung untauglichen Fleisches gestrichen
- § 61: Bestimmungen zur Verfütterung beanstandeten Fleisches gestrichen
- § 62: Bestimmungen zur Nachuntersuchung gestrichen
- § 63: Bestimmungen zum Beschwerdeverfahren gestrichen
- § 64: Bestimmungen zum Beschwerdeverfahren gestrichen
- § 65: Bestimmungen zum Beschwerdeverfahren gestrichen
- § 66: Bestimmungen zum Beschwerdeverfahren gestrichen
- § 67: Bestimmungen zum Beschwerdeverfahren gestrichen
- § 68: Bestimmungen zum Beschwerdeverfahren gestrichen

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# § 53
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1978-02-11 — Neufassung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB. A -
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 201
§ 53 Abs. 3: Regelungen zur Führung eines gemeinsamen Tagebuchs für mehrere Beschauer
§ 53 Abs. 4: Erlaubnis für gemeinschaftliches Tagebuch für Fleischbeschau und Trichinenschau
§ 53 Abs. 5: Bescheinigungen über die Untersuchung auszustellen
§ 53 Abs. 6: Erlaubnis für abweichende Form des Tagebuchs
§ 53 Abs. 7: Erlaubnis für abweichende Form der Bescheinigungen
§ 53 Abs. 8: Ermächtigung der Landesregierungen zur Bestimmung der zuständigen Behörde

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# § 54
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1978-02-11 — Neufassung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB. A -
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 201
§ 54: Regelungen zur Beaufsichtigung der Fleischbeschau und Trichinenschau

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# § 55
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1978-02-11 — Neufassung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB. A -
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 201
§ 55: Bestimmungen zur Brauchbarmachung bedingt tauglichen Fleisches gestrichen

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# § 56
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1978-02-11 — Neufassung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB. A -
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 201
§ 56: Bestimmungen zur Brauchbarmachung bedingt tauglichen Fleisches gestrichen

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# § 57
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1978-02-11 — Neufassung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB. A -
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 201
§ 57: Bestimmungen zur Errichtung von Freibänken gestrichen

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# § 59
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1978-02-11 — Neufassung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB. A -
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 201
§ 59: Bestimmungen zur unschädlichen Beseitigung untauglichen Fleisches gestrichen

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# § 60
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1978-02-11 — Neufassung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB. A -
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 201
§ 60: Bestimmungen zur unschädlichen Beseitigung untauglichen Fleisches gestrichen

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# § 61
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1978-02-11 — Neufassung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB. A -
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 201
§ 61: Bestimmungen zur Verfütterung beanstandeten Fleisches gestrichen

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# § 62
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1978-02-11 — Neufassung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB. A -
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 201
§ 62: Bestimmungen zur Nachuntersuchung gestrichen

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# § 63
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1978-02-11 — Neufassung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB. A -
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 201
§ 63: Bestimmungen zum Beschwerdeverfahren gestrichen

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# § 64
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1978-02-11 — Neufassung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB. A -
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 201
§ 64: Bestimmungen zum Beschwerdeverfahren gestrichen

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# § 65
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1978-02-11 — Neufassung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB. A -
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 201
§ 65: Bestimmungen zum Beschwerdeverfahren gestrichen

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# § 66
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1978-02-11 — Neufassung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB. A -
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 201
§ 66: Bestimmungen zum Beschwerdeverfahren gestrichen

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# § 67
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1978-02-11 — Neufassung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB. A -
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 201
§ 67: Bestimmungen zum Beschwerdeverfahren gestrichen

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# § 68
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1978-02-11 — Neufassung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB. A -
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 201
§ 68: Bestimmungen zum Beschwerdeverfahren gestrichen

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# BGBl. 1978 I S. 201
- **Titel:** Neufassung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB. A -
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1978 I S. 201
- **Verkündung:** 1978-02-11
- **Inkrafttreten:** 1978-01-01 (ganzes Gesetz, außer Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe b und Nr. 41 hinsichtlich der Anlage 5); 1978-06-30 (Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe b und Nr. 41 hinsichtlich der Anlage 5)
- **Ausfertigung:** 1978-02-03
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/7#page=1
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** AB-A, AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN-A-ÜBER-DIE-UNTERSUCHUNG-UND
## Kurz
Die Neufassung der Ausführungsbestimmungen A (AB. A) regelt die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung von Schlachttieren und Fleisch bei Schlachtungen im Inland. Sie tritt größtenteils am 1. Januar 1978 in Kraft, mit Ausnahmen für bestimmte Bestimmungen.