BGBl. 1995 I S. 249 · Bekanntmachung · Berichtigung des Einunddreißigsten Strafrechtsänderungsgesetzes - Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität -

Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 249
Inkrafttreten: 1995-02-25
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1995-02-25

BGBl-Id: bgbl1-1995-10-7
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
1995-02-25 12:00:00 +00:00
parent 5b42fdfe46
commit 9ad355480c
7 changed files with 37 additions and 76 deletions

View File

@@ -1,23 +1,15 @@
# SCHREGDV — 1994-12-10
# SCHREGDV — 1995-02-25
- **Titel:** Neufassung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 3631
- **Inkrafttreten:** 1994-12-10
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/87#page=23
- **Kurz:** Die Neufassung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung tritt am 10. Dezember 1994 in Kraft und berücksichtigt verschiedene Änderungen und Ergänzungen von 1981 bis 1994.
- **Titel:** Berichtigung des Einunddreißigsten Strafrechtsänderungsgesetzes - Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität -
- **Typ:** Bekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1995 I S. 249
- **Inkrafttreten:** 1995-02-25
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1995/10#page=45
- **Kurz:** Die Berichtigung betrifft das Einunddreißigste Strafrechtsänderungsgesetz und die Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung. Im Strafrecht wird die Formulierung zur Genehmigung, Planfeststellung oder Zulassung angepasst, in der Verordnung wird die Abkürzung (SchRegDV) zur Überschrift hinzugefügt.
## Betroffene Stellen
- § 65: Neue Vorschriften für die Ausstellung von Schiffsurkunden
- § 66: Neue Vorschriften für maschinell geführte Register und Schiffsurkunden
- § 67: Neue Vorschriften für die Einsicht in maschinell geführte Register
- § 68: Neue Vorschriften für den automatisierten Abruf von Daten
- § 69: Neue Vorschriften für die Genehmigung des automatisierten Abrufs von Daten
- § 70: Neue Vorschriften für die Zusammenarbeit mit Behörden der Seeschiffahrt
- § 71: Neue Vorschriften für die Datenverarbeitung im Auftrag
- § 72: Neue Vorschriften für die Ausführungsvorschriften
- § 73: Neue Vorschriften für Übergangs- und Schlußvorschriften
- Überschrift: Hinzufügen der Abkürzung (SchRegDV) zur Überschrift
## Wortlaut

View File

@@ -7,3 +7,4 @@
- **1994-12-09** · BGBl. 1994 I S. 3579 — Sechsunddreißigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
- **1994-12-09** · BGBl. 1994 I S. 3580 — Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung und zur Regelung anderer Fragen des Registerrechts
- **1994-12-10** · BGBl. 1994 I S. 3631 — Neufassung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
- **1995-02-25** · BGBl. 1995 I S. 249 — Berichtigung des Einunddreißigsten Strafrechtsänderungsgesetzes - Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität -

View File

@@ -1,11 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 65: Neue Vorschriften für die Ausstellung von Schiffsurkunden
- § 66: Neue Vorschriften für maschinell geführte Register und Schiffsurkunden
- § 67: Neue Vorschriften für die Einsicht in maschinell geführte Register
- § 68: Neue Vorschriften für den automatisierten Abruf von Daten
- § 69: Neue Vorschriften für die Genehmigung des automatisierten Abrufs von Daten
- § 70: Neue Vorschriften für die Zusammenarbeit mit Behörden der Seeschiffahrt
- § 71: Neue Vorschriften für die Datenverarbeitung im Auftrag
- § 72: Neue Vorschriften für die Ausführungsvorschriften
- § 73: Neue Vorschriften für Übergangs- und Schlußvorschriften
- Überschrift: Hinzufügen der Abkürzung (SchRegDV) zur Überschrift

View File

@@ -1,36 +1,15 @@
# STGB — 1994-11-04
# STGB — 1995-02-25
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und anderer Gesetze (Verbrechensbekämpfungsgesetz)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 3186
- **Inkrafttreten:** 1994-11-05
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/76#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz führt Änderungen im Strafgesetzbuch und in anderen Gesetzen ein, um die Verbrechensbekämpfung zu verbessern.
- **Titel:** Berichtigung des Einunddreißigsten Strafrechtsänderungsgesetzes - Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität -
- **Typ:** Bekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1995 I S. 249
- **Inkrafttreten:** 1995-02-25
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1995/10#page=45
- **Kurz:** Die Berichtigung betrifft das Einunddreißigste Strafrechtsänderungsgesetz und die Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung. Im Strafrecht wird die Formulierung zur Genehmigung, Planfeststellung oder Zulassung angepasst, in der Verordnung wird die Abkürzung (SchRegDV) zur Überschrift hinzugefügt.
## Betroffene Stellen
- § 46a: Neuer Paragraph zur Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung
- § 56 Abs. 2: Hinzufügung eines Satzes zur Berücksichtigung des Bemühens des Verurteilten, den Schaden wiedergutzumachen
- § 56b Abs. 2: Neufassung des Absatzes zur Auflage des Gerichts, einschließlich der Möglichkeit, gemeinnützige Leistungen zu erbringen
- § 59a Abs. 2 und 3: Neufassung des Absatzes zur Anweisung des Gerichts an den Verwarnten, einschließlich der Möglichkeit, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen
- § 86 Abs. 1: Ersetzung der Wörter 'im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes' durch 'im Inland'
- § 86a Abs. 1: Neufassung des Absatzes zur Bestrafung der Verbreitung von Kennzeichen nationalsozialistischer Parteien oder Vereinigungen
- § 86a Abs. 2: Hinzufügung eines Satzes zur Gleichstellung von Kennzeichen, die zum Verwechseln ähnlich sind
- § 130: Neufassung des Paragraphen zur Volksverhetzung, einschließlich neuer Strafen und Bestimmungen
- § 131: Streichung der Wörter 'Aufstachlung zum Rassenhaß' und 'die zum Rassenhaß aufstacheln oder'
- § 184: Streichung der Wörter 'in den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes' in verschiedenen Absätzen
- § 223: Neufassung des Paragraphen zur Körperverletzung
- § 223a Abs. 1: Ersetzung der Wörter 'Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe' durch 'Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren'
- § 223b: Ersetzung der Wörter 'mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren' und Neufassung des Absatzes 2
- § 224 Abs. 2: Ersetzung der Wörter 'Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe' durch 'Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren'
- § 225: Neufassung des Paragraphen zur besonders schweren Körperverletzung
- § 253: Streichung der Wörter 'in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr' und Hinzufügung eines neuen Absatzes 4
- § 256: Neufassung der Überschrift und Hinzufügung eines neuen Absatzes 2
- § 261: Neufassung der Überschrift und des Absatzes 1
- § 275 Abs. 1: Hinzufügung von Nummer 3 und Ersetzung der Wörter 'In den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes einführt' durch 'einzuführen oder auszuführen unternimmt'
- § 276 und 276a: Einfügung neuer Paragraphen zur Verschaffung von falschen amtlichen Ausweisen und zur Anwendung auf aufenthaltsrechtliche Papiere und Fahrzeugpapiere
- § 282: Neufassung des Paragraphen zur Einziehung von Gegenständen, die sich auf Straftaten beziehen
- § 340: Ersetzung der Wörter 'drei' durch 'fünf' und Neufassung des Absatzes 2
- Art. 1 Nr. 15 Buchstabe d: Anpassung der Nummerierung und Erweiterung der Bestimmungen zur Genehmigung, Planfeststellung oder sonstigen Zulassung
## Wortlaut

View File

@@ -110,3 +110,4 @@
- **1994-10-25** · BGBl. 1994 I S. 3012 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu den §§ 64 und 67 Abs. 4 Satz 1 und 2 und § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB)
- **1994-10-25** · BGBl. 1994 I S. 3001 — Verordnung zur Einführung eines Vordrucks für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozeßkostenhilfe (Prozeßkostenhilfevordruckverordnung - PKHVV)
- **1994-11-04** · BGBl. 1994 I S. 3186 — Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und anderer Gesetze (Verbrechensbekämpfungsgesetz)
- **1995-02-25** · BGBl. 1995 I S. 249 — Berichtigung des Einunddreißigsten Strafrechtsänderungsgesetzes - Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität -

View File

@@ -1,24 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 46a: Neuer Paragraph zur Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung
- § 56 Abs. 2: Hinzufügung eines Satzes zur Berücksichtigung des Bemühens des Verurteilten, den Schaden wiedergutzumachen
- § 56b Abs. 2: Neufassung des Absatzes zur Auflage des Gerichts, einschließlich der Möglichkeit, gemeinnützige Leistungen zu erbringen
- § 59a Abs. 2 und 3: Neufassung des Absatzes zur Anweisung des Gerichts an den Verwarnten, einschließlich der Möglichkeit, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen
- § 86 Abs. 1: Ersetzung der Wörter 'im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes' durch 'im Inland'
- § 86a Abs. 1: Neufassung des Absatzes zur Bestrafung der Verbreitung von Kennzeichen nationalsozialistischer Parteien oder Vereinigungen
- § 86a Abs. 2: Hinzufügung eines Satzes zur Gleichstellung von Kennzeichen, die zum Verwechseln ähnlich sind
- § 130: Neufassung des Paragraphen zur Volksverhetzung, einschließlich neuer Strafen und Bestimmungen
- § 131: Streichung der Wörter 'Aufstachlung zum Rassenhaß' und 'die zum Rassenhaß aufstacheln oder'
- § 184: Streichung der Wörter 'in den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes' in verschiedenen Absätzen
- § 223: Neufassung des Paragraphen zur Körperverletzung
- § 223a Abs. 1: Ersetzung der Wörter 'Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe' durch 'Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren'
- § 223b: Ersetzung der Wörter 'mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren' und Neufassung des Absatzes 2
- § 224 Abs. 2: Ersetzung der Wörter 'Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe' durch 'Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren'
- § 225: Neufassung des Paragraphen zur besonders schweren Körperverletzung
- § 253: Streichung der Wörter 'in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr' und Hinzufügung eines neuen Absatzes 4
- § 256: Neufassung der Überschrift und Hinzufügung eines neuen Absatzes 2
- § 261: Neufassung der Überschrift und des Absatzes 1
- § 275 Abs. 1: Hinzufügung von Nummer 3 und Ersetzung der Wörter 'In den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes einführt' durch 'einzuführen oder auszuführen unternimmt'
- § 276 und 276a: Einfügung neuer Paragraphen zur Verschaffung von falschen amtlichen Ausweisen und zur Anwendung auf aufenthaltsrechtliche Papiere und Fahrzeugpapiere
- § 282: Neufassung des Paragraphen zur Einziehung von Gegenständen, die sich auf Straftaten beziehen
- § 340: Ersetzung der Wörter 'drei' durch 'fünf' und Neufassung des Absatzes 2
- Art. 1 Nr. 15 Buchstabe d: Anpassung der Nummerierung und Erweiterung der Bestimmungen zur Genehmigung, Planfeststellung oder sonstigen Zulassung

View File

@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 1995 I S. 249
- **Titel:** Berichtigung des Einunddreißigsten Strafrechtsänderungsgesetzes - Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität -
- **Typ:** Bekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1995 I S. 249
- **Verkündung:** 1995-02-25
- **Inkrafttreten:** 1995-02-25
- **Ausfertigung:** 1995-02-20
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1995/10#page=45
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** STGB, SCHREGDV
## Kurz
Die Berichtigung betrifft das Einunddreißigste Strafrechtsänderungsgesetz und die Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung. Im Strafrecht wird die Formulierung zur Genehmigung, Planfeststellung oder Zulassung angepasst, in der Verordnung wird die Abkürzung (SchRegDV) zur Überschrift hinzugefügt.