BGBl. 2009 I S. 598 · Sonstige · Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich der oder des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien

Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 598
Inkrafttreten: 2009-03-25 (Tag nach der Verkündung)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2009-03-24

BGBl-Id: bgbl1-2009-15-7
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# BBG_2009 — 2009-02-18
# BBG_2009 — 2009-03-24
- **Titel:** Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis sowie über die Vertretung in bürgerlichen oder sonstigen rechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes
- **Titel:** Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich der oder des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
- **Typ:** Sonstige
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 387
- **Inkrafttreten:** 2009-02-19 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/9#page=15
- **Kurz:** Die Anordnung überträgt die Befugnis, Widerspruchsbescheide zu erlassen, und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis auf den Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes. Zudem wird die Vertretung in bürgerlichen, arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten im Bereich des Bundesnachrichtendienstes durch den Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes geregelt.
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 598
- **Inkrafttreten:** 2009-03-25 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/15#page=66
- **Kurz:** Die Anordnung überträgt die Befugnis, Widerspruchsbescheide zu erlassen, und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis auf bestimmte Behördenleiterinnen und -leiter im Geschäftsbereich der oder des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
## Betroffene Stellen
- § 126 Abs. 3 Satz 2: Übertragung der Befugnis, Widerspruchsbescheide zu erlassen, auf den Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes
- § 127 Abs. 3 Satz 2: Übertragung der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis auf den Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes
- § 126 Abs. 3 Satz 2: Übertragung der Befugnis, Widerspruchsbescheide zu erlassen
- § 127 Abs. 3 Satz 1: Übertragung der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis
## Wortlaut

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- **2009-01-15** · BGBl. 2009 I S. 34 — Anordnung über die Vertretung des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis
- **2009-02-11** · BGBl. 2009 I S. 160 — Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz DNeuG)
- **2009-02-18** · BGBl. 2009 I S. 387 — Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis sowie über die Vertretung in bürgerlichen oder sonstigen rechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes
- **2009-03-24** · BGBl. 2009 I S. 598 — Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich der oder des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien

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# Stellen dieser Station
- § 126 Abs. 3 Satz 2: Übertragung der Befugnis, Widerspruchsbescheide zu erlassen, auf den Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes
- § 127 Abs. 3 Satz 2: Übertragung der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis auf den Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes
- § 126 Abs. 3 Satz 2: Übertragung der Befugnis, Widerspruchsbescheide zu erlassen
- § 127 Abs. 3 Satz 1: Übertragung der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis

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# § 126
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-02-18 — Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis sowie über die Vertretung in bürgerlichen oder sonstigen rechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 387
> Station: 2009-03-24 — Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich der oder des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 598
§ 126 Abs. 3 Satz 2: Übertragung der Befugnis, Widerspruchsbescheide zu erlassen, auf den Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes
§ 126 Abs. 3 Satz 2: Übertragung der Befugnis, Widerspruchsbescheide zu erlassen

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# § 127
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-02-18 — Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis sowie über die Vertretung in bürgerlichen oder sonstigen rechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 387
> Station: 2009-03-24 — Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich der oder des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 598
§ 127 Abs. 3 Satz 2: Übertragung der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis auf den Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes
§ 127 Abs. 3 Satz 1: Übertragung der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis

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# BGBl. 2009 I S. 598
- **Titel:** Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich der oder des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
- **Typ:** Sonstige
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 598
- **Verkündung:** 2009-03-24
- **Inkrafttreten:** 2009-03-25 (Tag nach der Verkündung)
- **Ausfertigung:** 2009-03-15
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/15#page=66
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BBG_2009
## Kurz
Die Anordnung überträgt die Befugnis, Widerspruchsbescheide zu erlassen, und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis auf bestimmte Behördenleiterinnen und -leiter im Geschäftsbereich der oder des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.