BGBl. 1981 I S. 1704 · Verordnung · Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1982 (AFG-Leistungsverordnung 1982)
Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1704 Inkrafttreten: 1982-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1981-12-31 BGBl-Id: bgbl1-1981-61-6
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afg-leistungsverordnung-1982/FASSUNG.md
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afg-leistungsverordnung-1982/FASSUNG.md
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# AFG-LEISTUNGSVERORDNUNG-1982 — 1981-12-31
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- **Titel:** Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1982 (AFG-Leistungsverordnung 1982)
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1981 I S. 1704
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- **Inkrafttreten:** 1982-01-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1981/61#page=16
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- **Kurz:** Die Verordnung legt die Leistungssätze für verschiedene Sozialleistungen wie Unterhaltsgeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeitergeld und Schlechtwettergeld für das Jahr 1982 fest.
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## Betroffene Stellen
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_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
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## Wortlaut
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Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
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vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.
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afg-leistungsverordnung-1982/HINWEIS.md
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afg-leistungsverordnung-1982/HINWEIS.md
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
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Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
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(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
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Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
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[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
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Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
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dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
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**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
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(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
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`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
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Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`
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3
afg-leistungsverordnung-1982/HISTORY.md
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afg-leistungsverordnung-1982/HISTORY.md
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# Verlauf
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- **1981-12-31** · BGBl. 1981 I S. 1704 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1982 (AFG-Leistungsverordnung 1982)
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2
afg-leistungsverordnung-1982/STELLEN.md
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afg-leistungsverordnung-1982/STELLEN.md
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# Stellen dieser Station
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# AFG — 1981-12-29
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# AFG — 1981-12-31
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- **Titel:** Gesetz zur Konsolidierung der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz - AFKG)
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- **Typ:** Erlass
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- **Fundstelle:** BGBl. 1981 I S. 1497
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- **Inkrafttreten:** 1982-01-01; 1981-12-23 (Einfügungen und Änderungen solcher Vorschriften, die zum Erlaß von Rechtsverordnungen und Anordnungen ermächtigen)
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1981/58#page=1
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- **Kurz:** Das Gesetz zur Konsolidierung der Arbeitsförderung (AFKG) ändert verschiedene Bestimmungen im Arbeitsförderungsgesetz, Soldatenversorgungsgesetz, Zivildienstgesetz und Arbeitslosenhilfe-Verordnung. Es tritt am 1. Januar 1982 in Kraft, wobei bestimmte Teile bereits am Tag nach der Verkündung wirksam werden.
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- **Titel:** Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1982 (AFG-Leistungsverordnung 1982)
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1981 I S. 1704
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- **Inkrafttreten:** 1982-01-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1981/61#page=16
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- **Kurz:** Die Verordnung legt die Leistungssätze für verschiedene Sozialleistungen wie Unterhaltsgeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeitergeld und Schlechtwettergeld für das Jahr 1982 fest.
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## Betroffene Stellen
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- § 6 Abs. 3: Neuer Satz 2 eingefügt, bestehende Sätze neu nummeriert, Änderung in Satz 4
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- § 12a: Neuer Paragraph eingefügt, der Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe untersagt
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- § 22 Satz 3: Verweisung von § 14 Abs. 1 Satz 3 auf § 14 Abs. 2 geändert
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- § 33 Abs. 1: Neuer Satz nach Satz 1 eingefügt
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- § 33 Abs. 2: Punkt durch Semikolon ersetzt, neuer Halbsatz angefügt
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- § 34 Abs. 1 Satz 2: Neue Fassung für Satz 2
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- § 39 Satz 2 Nr. 1: Neue Fassung für Satz 2 Nr. 1
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- § 40: Mehrere Änderungen in verschiedenen Absätzen, insbesondere neue Absätze 1a und 1b
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- § 40a Abs. 1: Satz 2 neu gefasst, neuer Satz 3 angefügt
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- § 42 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 3 Nr. 2: Verweisung von § 44 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 auf § 44 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 3 geändert
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- § 44: Mehrere Änderungen in verschiedenen Absätzen, insbesondere neue Absätze 2a und 3
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- § 45: Neuer Satz 2 eingefügt, der Kosten für Betreuung von Kindern regelt
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- § 46: Satz 2 Nr. 1 geändert, Absatz 2 Satz 1 neu gefasst
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- § 49 Abs. 1 Satz 1: Neue Worte 'notwendig ist, die' eingefügt
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- § 53: Mehrere Änderungen in verschiedenen Absätzen, insbesondere neuer Satz 2 in Absatz 2
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- § 54 Abs. 1: Mehrere Änderungen in verschiedenen Sätzen, insbesondere neuer Satz 4
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- § 56 Abs. 3 Nr. 3a: Neue Fassung für Nr. 3a
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- § 58: Mehrere Änderungen in verschiedenen Absätzen, insbesondere neuer Absatz 1a
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- § 59: Mehrere Änderungen in verschiedenen Absätzen, insbesondere neue Sätze 3, 4 und 5 in Absatz 1
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||||
- § 59a: Neue Fassung für § 59a
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||||
- § 154 Abs. 1: Die Worte „wegen des Eintritts einer Sperrzeit
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||||
- § 155 Abs. 2 Satz 2: Der Punkt wird durch einen Strichpunkt ersetzt und folgender Halbsatz angefügt: „für die fünfte bis achte Woche einer Sperrzeit nach § 119 gelten die Leistungen als bezogen.
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||||
- § 157 Abs. 5: Absatz 5 wird aufgehoben.
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||||
- § 168 Abs. 1: Folgender Satz 2 wird eingefügt: „Als entgeltlich beschäftigte Arbeitnehmer im Sinne des Satzes 1 gelten auch Personen, die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen haben; insoweit gilt das bisherige Beschäftigungsverhältnis für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs als fortbestehend.
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- § 171 Abs. 1 Nr. 2: Die Worte „Satz 2
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- § 172 Abs. 1 Satz 2: Der Klammerzusatz „(§ 168 Abs. 1 Satz 2)
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- § 174: In Absatz 1 wird die Zahl „1,5
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- § 191 Abs. 5: Die Worte „§§ 39 und 95
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- § 228 Abs. 1: Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 eingefügt: „3. als Verleiher mit einer Erlaubnis nach Artikel 1 § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder als Entleiher dem Verbot des § 12 a zuwiderhandelt,
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||||
- § 230: In Absatz 1 werden nach Nummer 3 folgende Nummer 3a eingefügt: „3a. entgegen § 132a Abs. 2 sich als Arbeitnehmer weigert, bei einer Außenprüfung mitzuwirken, insbesondere eine Auskunft nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erteilt oder die in § 144 Abs. 1 genannten Unterlagen nicht oder nicht vollständig vorlegt,
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||||
- § 231: In Absatz 3 wird folgender Satz 2 angefügt: „Hat ein Arbeitnehmer die Aufnahme einer Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt nicht, nicht richtig oder nicht unverzüglich angezeigt, so kann die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 4 mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Deutsche Mark geahndet werden.
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- § 240: Der Absatz wird aufgehoben.
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- § 117 Abs. 2: Erhöhung der Kündigungsfrist von einem Jahr auf achtzehn Monate
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- § 117 Abs. 2 Satz 4 und 5: Neue Sätze zur Kündigungsfrist und Ruhenszeitraum
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- § 117 Abs. 3 Satz 1: Erhöhung der maximalen Ruhenszeit von sechs Monaten auf ein Jahr
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- § 117 Abs. 4 Satz 1 und 4: Anpassung der Verweisungen auf Absätze
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- § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Einfügung von Versorgungskrankengeld und Verletztengeld
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- § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3: Neue Formulierung für Nichtannahme von Arbeit und Weigerung an Maßnahmen
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- § 119 Abs. 1 Satz 1: Erhöhung der Sperrzeit von vier auf acht Wochen
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- § 119 Abs. 2: Erhöhung der Sperrzeit von vier auf acht Wochen
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- § 119 Abs. 3: Erhöhung der Sperrzeit von vier auf acht Wochen
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- § 120: Neue Fassung für Säumniszeit bei Meldeversäumnis
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- § 127 Abs. 1: Streichung der Bezeichnung (1)
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- § 127 Abs. 2: Streichung des Absatzes 2
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- § 128: Einfügung neuer Vorschrift zur Erstattung des Arbeitslosengelds
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- § 128a: Einfügung neuer Vorschrift zur Erstattung des Arbeitslosengelds bei beruflicher Beschränkung
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- § 128b: Einfügung neuer Vorschrift zur Erstattung des Arbeitslosengelds bei Ablösungsverlangen
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- § 132 Abs. 1 Satz 2: Änderung von 'kann auch anordnen' zu 'soll anordnen'
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- § 132 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2: Ersetzung von 'seinem Ehegatten oder einem Verwandten gerader Linie' durch 'einem Angehörigen im Sinne des § 16 Abs. 5 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch'
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- § 132a: Einfügung neuer Vorschrift zur Außenprüfung in Betrieben
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- § 133 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3: Ersetzung von '(§ 117 Abs. 2)' durch '(§ 117 Abs. 1a und 2)'
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- § 134 Abs. 1 Nr. 4: Neue Fassung für Voraussetzungen zur Arbeitslosenhilfe
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- § 134 Abs. 2: Neue Fassung für gleichgestellte Zeiten
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- § 134 Abs. 3: Neue Fassung für Voraussetzungen zur Arbeitslosenhilfe ohne vorherige Beschäftigung
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- § 134 Abs. 4: Neue Fassung für einheitlichen Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit
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- § 134 Abs. 4: Anpassung der Erstattungspflicht
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- § 135 Abs. 2: Neue Fassung für Erloschens des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe
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- § 136 Abs. 2 Satz 1: Anpassung der Berechnung des Arbeitsentgelts
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- § 136 Abs. 2 Satz 2: Streichung von 'oder 3'
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- § 139a Abs. 1: Anpassung der Bewilligungsfrist für Arbeitslosenhilfe
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- § 141e Abs. 3: Einfügung neuer Vorschrift zur Schätzung der Arbeitsentgeltansprüche
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- § 141e Abs. 3: Anpassung der Feststellung der Arbeitsentgeltansprüche
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- § 144 Abs. 3: Einfügung neuer Vorschrift zur schriftlichen Auskunft
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- § 151 Abs. 1 und 1a: Einfügung neuer Vorschriften zum Widerruf von Verwaltungsakten
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- Anhang 1, Tabelle für Arbeitslosengeld und Unterhaltsgeld nach § 44 Abs. 2 Nr. 2: Neue Leistungssätze für das Jahr 1982
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- Anhang 3, Tabelle für Arbeitslosenhilfe und Unterhaltsgeld nach § 44 Abs. 2 a: Neue Leistungssätze für das Jahr 1982
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- § 44 Abs. 2 b: Neue Leistungssätze für das Unterhaltsgeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeitergeld und Schlechtwettergeld für das Jahr 1982
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- § 44 Abs. 2 Nr. 1: Neue Leistungssätze für das Unterhaltsgeld für das Jahr 1982
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- § 44 Abs. 2 Nr. 2: Neue Leistungssätze für das Arbeitslosengeld und Unterhaltsgeld für das Jahr 1982
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- § 44 Abs. 2 a: Neue Leistungssätze für die Arbeitslosenhilfe und Unterhaltsgeld für das Jahr 1982
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- § 44 Abs. 2: Neue Leistungssätze für das Kurzarbeitergeld und Schlechtwettergeld für das Jahr 1982
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## Wortlaut
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- **1980-07-29** · BGBl. 1980 I S. 1057 — Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge
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- **1980-12-20** · BGBl. 1980 I S. 2263 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Kurzarbeitergeldes, des Schlechtwettergeldes, des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe für das Jahr 1981 (AFG-Leistungsverordnung 1981)
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- **1981-12-29** · BGBl. 1981 I S. 1497 — Gesetz zur Konsolidierung der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz - AFKG)
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- **1981-12-31** · BGBl. 1981 I S. 1704 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1982 (AFG-Leistungsverordnung 1982)
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# Stellen dieser Station
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- § 6 Abs. 3: Neuer Satz 2 eingefügt, bestehende Sätze neu nummeriert, Änderung in Satz 4
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- § 12a: Neuer Paragraph eingefügt, der Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe untersagt
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- § 22 Satz 3: Verweisung von § 14 Abs. 1 Satz 3 auf § 14 Abs. 2 geändert
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- § 33 Abs. 1: Neuer Satz nach Satz 1 eingefügt
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- § 33 Abs. 2: Punkt durch Semikolon ersetzt, neuer Halbsatz angefügt
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- § 34 Abs. 1 Satz 2: Neue Fassung für Satz 2
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- § 39 Satz 2 Nr. 1: Neue Fassung für Satz 2 Nr. 1
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- § 40: Mehrere Änderungen in verschiedenen Absätzen, insbesondere neue Absätze 1a und 1b
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- § 40a Abs. 1: Satz 2 neu gefasst, neuer Satz 3 angefügt
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- § 42 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 3 Nr. 2: Verweisung von § 44 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 auf § 44 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 3 geändert
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- § 44: Mehrere Änderungen in verschiedenen Absätzen, insbesondere neue Absätze 2a und 3
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- § 45: Neuer Satz 2 eingefügt, der Kosten für Betreuung von Kindern regelt
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- § 46: Satz 2 Nr. 1 geändert, Absatz 2 Satz 1 neu gefasst
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- § 49 Abs. 1 Satz 1: Neue Worte 'notwendig ist, die' eingefügt
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- § 53: Mehrere Änderungen in verschiedenen Absätzen, insbesondere neuer Satz 2 in Absatz 2
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- § 54 Abs. 1: Mehrere Änderungen in verschiedenen Sätzen, insbesondere neuer Satz 4
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- § 56 Abs. 3 Nr. 3a: Neue Fassung für Nr. 3a
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- § 58: Mehrere Änderungen in verschiedenen Absätzen, insbesondere neuer Absatz 1a
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- § 59: Mehrere Änderungen in verschiedenen Absätzen, insbesondere neue Sätze 3, 4 und 5 in Absatz 1
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- § 59a: Neue Fassung für § 59a
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- § 154 Abs. 1: Die Worte „wegen des Eintritts einer Sperrzeit
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- § 155 Abs. 2 Satz 2: Der Punkt wird durch einen Strichpunkt ersetzt und folgender Halbsatz angefügt: „für die fünfte bis achte Woche einer Sperrzeit nach § 119 gelten die Leistungen als bezogen.
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- § 157 Abs. 5: Absatz 5 wird aufgehoben.
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- § 168 Abs. 1: Folgender Satz 2 wird eingefügt: „Als entgeltlich beschäftigte Arbeitnehmer im Sinne des Satzes 1 gelten auch Personen, die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen haben; insoweit gilt das bisherige Beschäftigungsverhältnis für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs als fortbestehend.
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- § 171 Abs. 1 Nr. 2: Die Worte „Satz 2
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- § 172 Abs. 1 Satz 2: Der Klammerzusatz „(§ 168 Abs. 1 Satz 2)
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- § 174: In Absatz 1 wird die Zahl „1,5
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- § 191 Abs. 5: Die Worte „§§ 39 und 95
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- § 228 Abs. 1: Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 eingefügt: „3. als Verleiher mit einer Erlaubnis nach Artikel 1 § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder als Entleiher dem Verbot des § 12 a zuwiderhandelt,
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- § 230: In Absatz 1 werden nach Nummer 3 folgende Nummer 3a eingefügt: „3a. entgegen § 132a Abs. 2 sich als Arbeitnehmer weigert, bei einer Außenprüfung mitzuwirken, insbesondere eine Auskunft nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erteilt oder die in § 144 Abs. 1 genannten Unterlagen nicht oder nicht vollständig vorlegt,
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- § 231: In Absatz 3 wird folgender Satz 2 angefügt: „Hat ein Arbeitnehmer die Aufnahme einer Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt nicht, nicht richtig oder nicht unverzüglich angezeigt, so kann die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 4 mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Deutsche Mark geahndet werden.
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- § 240: Der Absatz wird aufgehoben.
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- § 117 Abs. 2: Erhöhung der Kündigungsfrist von einem Jahr auf achtzehn Monate
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- § 117 Abs. 2 Satz 4 und 5: Neue Sätze zur Kündigungsfrist und Ruhenszeitraum
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- § 117 Abs. 3 Satz 1: Erhöhung der maximalen Ruhenszeit von sechs Monaten auf ein Jahr
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- § 117 Abs. 4 Satz 1 und 4: Anpassung der Verweisungen auf Absätze
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- § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Einfügung von Versorgungskrankengeld und Verletztengeld
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- § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3: Neue Formulierung für Nichtannahme von Arbeit und Weigerung an Maßnahmen
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- § 119 Abs. 1 Satz 1: Erhöhung der Sperrzeit von vier auf acht Wochen
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- § 119 Abs. 2: Erhöhung der Sperrzeit von vier auf acht Wochen
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- § 119 Abs. 3: Erhöhung der Sperrzeit von vier auf acht Wochen
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- § 120: Neue Fassung für Säumniszeit bei Meldeversäumnis
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- § 127 Abs. 1: Streichung der Bezeichnung (1)
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- § 127 Abs. 2: Streichung des Absatzes 2
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- § 128: Einfügung neuer Vorschrift zur Erstattung des Arbeitslosengelds
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- § 128a: Einfügung neuer Vorschrift zur Erstattung des Arbeitslosengelds bei beruflicher Beschränkung
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- § 128b: Einfügung neuer Vorschrift zur Erstattung des Arbeitslosengelds bei Ablösungsverlangen
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- § 132 Abs. 1 Satz 2: Änderung von 'kann auch anordnen' zu 'soll anordnen'
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- § 132 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2: Ersetzung von 'seinem Ehegatten oder einem Verwandten gerader Linie' durch 'einem Angehörigen im Sinne des § 16 Abs. 5 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch'
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- § 132a: Einfügung neuer Vorschrift zur Außenprüfung in Betrieben
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- § 133 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3: Ersetzung von '(§ 117 Abs. 2)' durch '(§ 117 Abs. 1a und 2)'
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- § 134 Abs. 1 Nr. 4: Neue Fassung für Voraussetzungen zur Arbeitslosenhilfe
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- § 134 Abs. 2: Neue Fassung für gleichgestellte Zeiten
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- § 134 Abs. 3: Neue Fassung für Voraussetzungen zur Arbeitslosenhilfe ohne vorherige Beschäftigung
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- § 134 Abs. 4: Neue Fassung für einheitlichen Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit
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- § 134 Abs. 4: Anpassung der Erstattungspflicht
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- § 135 Abs. 2: Neue Fassung für Erloschens des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe
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- § 136 Abs. 2 Satz 1: Anpassung der Berechnung des Arbeitsentgelts
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- § 136 Abs. 2 Satz 2: Streichung von 'oder 3'
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- § 139a Abs. 1: Anpassung der Bewilligungsfrist für Arbeitslosenhilfe
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- § 141e Abs. 3: Einfügung neuer Vorschrift zur Schätzung der Arbeitsentgeltansprüche
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- § 141e Abs. 3: Anpassung der Feststellung der Arbeitsentgeltansprüche
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- § 144 Abs. 3: Einfügung neuer Vorschrift zur schriftlichen Auskunft
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- § 151 Abs. 1 und 1a: Einfügung neuer Vorschriften zum Widerruf von Verwaltungsakten
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||||
- Anhang 1, Tabelle für Arbeitslosengeld und Unterhaltsgeld nach § 44 Abs. 2 Nr. 2: Neue Leistungssätze für das Jahr 1982
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||||
- Anhang 3, Tabelle für Arbeitslosenhilfe und Unterhaltsgeld nach § 44 Abs. 2 a: Neue Leistungssätze für das Jahr 1982
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||||
- § 44 Abs. 2 b: Neue Leistungssätze für das Unterhaltsgeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeitergeld und Schlechtwettergeld für das Jahr 1982
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- § 44 Abs. 2 Nr. 1: Neue Leistungssätze für das Unterhaltsgeld für das Jahr 1982
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- § 44 Abs. 2 Nr. 2: Neue Leistungssätze für das Arbeitslosengeld und Unterhaltsgeld für das Jahr 1982
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- § 44 Abs. 2 a: Neue Leistungssätze für die Arbeitslosenhilfe und Unterhaltsgeld für das Jahr 1982
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- § 44 Abs. 2: Neue Leistungssätze für das Kurzarbeitergeld und Schlechtwettergeld für das Jahr 1982
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18
afg/§44.md
18
afg/§44.md
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# § 44
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1981-12-29 — Gesetz zur Konsolidierung der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz - AFKG)
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> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1497
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> Station: 1981-12-31 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1982 (AFG-Leistungsverordnung 1982)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1704
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§ 44: Mehrere Änderungen in verschiedenen Absätzen, insbesondere neue Absätze 2a und 3
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Anhang 1, Tabelle für Arbeitslosengeld und Unterhaltsgeld nach § 44 Abs. 2 Nr. 2: Neue Leistungssätze für das Jahr 1982
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Anhang 3, Tabelle für Arbeitslosenhilfe und Unterhaltsgeld nach § 44 Abs. 2 a: Neue Leistungssätze für das Jahr 1982
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§ 44 Abs. 2 b: Neue Leistungssätze für das Unterhaltsgeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeitergeld und Schlechtwettergeld für das Jahr 1982
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§ 44 Abs. 2 Nr. 1: Neue Leistungssätze für das Unterhaltsgeld für das Jahr 1982
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§ 44 Abs. 2 Nr. 2: Neue Leistungssätze für das Arbeitslosengeld und Unterhaltsgeld für das Jahr 1982
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§ 44 Abs. 2 a: Neue Leistungssätze für die Arbeitslosenhilfe und Unterhaltsgeld für das Jahr 1982
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§ 44 Abs. 2: Neue Leistungssätze für das Kurzarbeitergeld und Schlechtwettergeld für das Jahr 1982
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17
arbeitsförderungs-konsolidierungsgesetz/FASSUNG.md
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17
arbeitsförderungs-konsolidierungsgesetz/FASSUNG.md
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@@ -0,0 +1,17 @@
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# ARBEITSFÖRDERUNGS-KONSOLIDIERUNGSGESETZ — 1981-12-31
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- **Titel:** Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1982 (AFG-Leistungsverordnung 1982)
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1981 I S. 1704
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- **Inkrafttreten:** 1982-01-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1981/61#page=16
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- **Kurz:** Die Verordnung legt die Leistungssätze für verschiedene Sozialleistungen wie Unterhaltsgeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeitergeld und Schlechtwettergeld für das Jahr 1982 fest.
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## Betroffene Stellen
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- Artikel 1 § 2 Nr. 3 des Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetzes in Verbindung mit § 44 Abs. 2 des Arbeitsförderungsgesetzes in der bis zum 31. Dezember 1981 geltenden Fassung: Neue Leistungssätze für das Jahr 1982 festgelegt
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## Wortlaut
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Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
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vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.
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15
arbeitsförderungs-konsolidierungsgesetz/HINWEIS.md
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15
arbeitsförderungs-konsolidierungsgesetz/HINWEIS.md
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@@ -0,0 +1,15 @@
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
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Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
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(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
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Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
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[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
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Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
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dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
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**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
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(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
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`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
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Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`
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3
arbeitsförderungs-konsolidierungsgesetz/HISTORY.md
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3
arbeitsförderungs-konsolidierungsgesetz/HISTORY.md
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@@ -0,0 +1,3 @@
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# Verlauf
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- **1981-12-31** · BGBl. 1981 I S. 1704 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1982 (AFG-Leistungsverordnung 1982)
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3
arbeitsförderungs-konsolidierungsgesetz/STELLEN.md
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3
arbeitsförderungs-konsolidierungsgesetz/STELLEN.md
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@@ -0,0 +1,3 @@
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# Stellen dieser Station
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- Artikel 1 § 2 Nr. 3 des Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetzes in Verbindung mit § 44 Abs. 2 des Arbeitsförderungsgesetzes in der bis zum 31. Dezember 1981 geltenden Fassung: Neue Leistungssätze für das Jahr 1982 festgelegt
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7
arbeitsförderungs-konsolidierungsgesetz/§2.md
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7
arbeitsförderungs-konsolidierungsgesetz/§2.md
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@@ -0,0 +1,7 @@
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# § 2
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1981-12-31 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1982 (AFG-Leistungsverordnung 1982)
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> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1704
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Artikel 1 § 2 Nr. 3 des Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetzes in Verbindung mit § 44 Abs. 2 des Arbeitsförderungsgesetzes in der bis zum 31. Dezember 1981 geltenden Fassung: Neue Leistungssätze für das Jahr 1982 festgelegt
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7
arbeitsförderungs-konsolidierungsgesetz/§44.md
Normal file
7
arbeitsförderungs-konsolidierungsgesetz/§44.md
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@@ -0,0 +1,7 @@
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# § 44
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1981-12-31 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1982 (AFG-Leistungsverordnung 1982)
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> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1704
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Artikel 1 § 2 Nr. 3 des Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetzes in Verbindung mit § 44 Abs. 2 des Arbeitsförderungsgesetzes in der bis zum 31. Dezember 1981 geltenden Fassung: Neue Leistungssätze für das Jahr 1982 festgelegt
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17
verkuendungen/1981/bgbl1-1981-61-6.md
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17
verkuendungen/1981/bgbl1-1981-61-6.md
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@@ -0,0 +1,17 @@
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# BGBl. 1981 I S. 1704
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- **Titel:** Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1982 (AFG-Leistungsverordnung 1982)
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1981 I S. 1704
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- **Verkündung:** 1981-12-31
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- **Inkrafttreten:** 1982-01-01
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- **Ausfertigung:** 1981-12-30
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1981/61#page=16
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- **Quelle:** offenegesetze
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- **Parser:** llm
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- **Stammnormen in diesem Commit:** AFG-LEISTUNGSVERORDNUNG-1982, ARBEITSFÖRDERUNGS-KONSOLIDIERUNGSGESETZ, AFG
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## Kurz
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Die Verordnung legt die Leistungssätze für verschiedene Sozialleistungen wie Unterhaltsgeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeitergeld und Schlechtwettergeld für das Jahr 1982 fest.
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Reference in New Issue
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