BGBl. 2015 I S. 1864 · Änderung · Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz – AbwMechG)

Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
Inkrafttreten: 2016-01-01 (Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe b und d, Nummer 4 Buchstabe b, Nummer 5 bis 13, 17 Buchstabe a und b, Nummer 20 bis 22, 25 bis 28 und 30); 2017-01-01 (Artikel 2 Nummer 23 Buchstabe b); 2015-11-06 (Im Übrigen)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2015-11-05

BGBl-Id: bgbl1-2015-43-2
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LawGit Spiegel
2015-11-05 12:00:00 +00:00
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# ABWMECHG — 2015-11-05
- **Titel:** Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 1864
- **Inkrafttreten:** 2016-01-01 (Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe b und d, Nummer 4 Buchstabe b, Nummer 5 bis 13, 17 Buchstabe a und b, Nummer 20 bis 22, 25 bis 28 und 30); 2017-01-01 (Artikel 2 Nummer 23 Buchstabe b); 2015-11-06 (Im Übrigen)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/43#page=32
- **Kurz:** Das Gesetz passt das nationale Bankenabwicklungsrecht an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe an. Es ändert insgesamt 14 verschiedene Gesetze.
## Betroffene Stellen
- § 3c Abs. 4: Neue Vorschriften zur Verjährung von Ansprüchen auf Erstattung von Überzahlungen
- § 3k: Neue Verordnungsermächtigung für das Bundesministerium der Finanzen
- nach § 3k: Einführung der Überschrift 'Teil 3 Stabilisierungsmaßnahmen'
- § 4 Abs. 1a Satz 2 bis 4: Aufhebung von Vorschriften zur Festsetzung der Umlage
- nach § 13: Einführung der Überschrift 'Teil 4 Besteuerung'
- nach § 14d: Einführung der Überschrift 'Teil 5 Übergangs- und Schlussvorschriften'
- § 19: Neue Vorschriften für Übergangsregelungen zur Umlageerhebung für die Umlagejahre 2015 und 2016
- § 11a: Neue Vorschriften zur Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds
- § 11b: Neue Vorschriften zur Pflicht bei vorübergehender Übertragung von Finanzmitteln auf die deutsche Kammer
- § 11c: Neue Vorschriften zur Zuständigkeit für die Ausübung der Befugnisse aus dem Übereinkommen und Informationspflicht
- § 12 Abs. 2: Änderung der Vorschriften zur Berechnung und Erhebung der Jahresbeiträge
- § 12 Abs. 3: Änderung der Vorschriften zur Erhebung von Sonderbeiträgen
- § 12 Abs. 4 Satz 2: Änderung der Zuständigkeit für die Genehmigung der Erbringung von abgesicherten Zahlungsansprüchen
- § 12 Abs. 5: Neuer Absatz zur Möglichkeit, einen Teil des Jahresbeitrags in Form von abgesicherten Zahlungsansprüchen zu erbringen
- § 12a Abs. 1: Streichung der Absatzbezeichnung
- § 12a Abs. 2 und 3: Aufhebung der Absätze 2 und 3
- § 12b Abs. 1: Hinzufügung eines Satzes zur Anwendung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/63
- § 12b Abs. 5: Hinzufügung eines Satzes zur Möglichkeit, Pauschbeträge für Jahresbeiträge vorzusehen
- § 12a bis 12c: Neue Vorschriften zur Zielausstattung des Restrukturierungsfonds, Jahres- und Sonderbeiträgen
- § 12d: Aufhebung des § 12d
- § 12e: Änderung der Überschrift und Anpassung der Bezeichnung der betroffenen Institute
- § 12f: Änderung der Überschrift, Anpassung der Bezeichnung der betroffenen Institute und Hinzufügung neuer Absätze
- § 12 Absatz 4 Satz 1: Ersetzt 'Instituten und gruppenangehörigen Unternehmen' durch 'CRR-Wertpapierfirmen unter Einzelaufsicht und den Unionszweigstellen'
- § 12b: Neue Formulierung für die Festsetzungs- und Zahlungsverjährung
- § 12g Nummer 1: Ersetzt 'Institute nach § 12b Absatz 5' durch 'beitragspflichtigen Institute'
- § 12g Nummer 2: Ersetzt 'Instituten nach § 12a Absatz 3 Satz 2 und nach § 12f Absatz 1' durch 'beitragspflichtigen Instituten'
- § 12h Absatz 1 Nummer 1: Fügt 'gemäß § 12b' und 'im Zusammenhang mit Maßnahmen gemäß § 3a' ein
- § 12h Absatz 1 Nummer 3: Streicht 'nach § 12d'
- § 12h Absatz 6: Fügt einen neuen Satz voran, der die Verfügbarkeit von Krediten für CRR-Wertpapierfirmen und Unionszweigstellen regelt
- § 12i Absatz 1: Ersetzt 'Bei einer Gruppenabwicklung im Sinne der §§ 161 bis 165 oder § 166 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes' durch 'Sind CRR-Wertpapierfirmen unter Einzelaufsicht oder Unionszweigstellen Teil einer Gruppenabwicklung im Sinne der §§ 161 bis 165 oder des § 166 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes, so'
- § 12j Überschrift: Neue Formulierung der Überschrift
- § 12j Absatz 1: Neue Formulierung für die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen
- § 12j Absatz 1a: Einfügt neue Bestimmungen zur vorübergehenden Finanzierung von Maßnahmen nach § 3a
- § 12j Absatz 1b: Einfügt neue Bestimmungen zur Kreditaufnahme für den Restrukturierungsfonds
- § 12j Absatz 1c: Einfügt neue Bestimmungen zur Entscheidung der Anstalt über die Bereitstellung von Mitteln
- § 12j Absatz 2 Satz 1 Nummer 1: Ersetzt 'einer vorübergehenden Zurverfügungstellung der Mittel des Restrukturierungsfonds nach Absatz 1' durch 'eines Darlehens nach den Absätzen 1 bis 1b'
- § 12j Absatz 2 Satz 1 Nummer 2: Ersetzt 'einer vorübergehenden Zurverfügungstellung der Mittel nach Absatz 1' durch 'eines Darlehens nach den Absätzen 1 bis 1b'
- § 14 Absatz 1: Ersetzt 'bei den Institute' durch 'bei den beitragspflichtigen Institute'
- § 17: Neue Formulierung für die Übergangsvorschriften
- § 433 Abs. 1: Neue Formulierung der Abwicklungsziele
- § 72 Abs. 3 Nr. 1: Streichung von 'nach Maßgabe von § 142' und Ersetzung von 'nach § 3d des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes erheben' durch 'nach dem Bundesgebührengesetz erheben sowie Kostenerstattungen nach § 3d Absatz 2 des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes verlangen'
- § 77 Abs. 1 Nr. 2: Einfügung von ', in den Fällen der §§ 78 und 82 bis 86 auch in Vorbereitung' und Ersetzung von 'Anordnungen' durch 'Maßnahmen'
- § 77 Abs. 1a: Einfügung neuer Absatz 1a zur Umsetzung von Beschlüssen des Ausschusses
- § 77 Abs. 1b: Einfügung neuer Absatz 1b zur Allgemeinverfügung entsprechend § 137 Abs. 1 und 2
- § 77 Abs. 4: Neue Formulierung des Absatzes 4 zur Berücksichtigung der Abwicklungsziele
- § 77 Abs. 8 Satz 1: Einfügung von 'nach § 90' nach 'Gläubigerbeteiligung' und 'nach § 89' nach 'Kapitalinstrumente'
- § 78 Überschrift: Einfügung von '; Prüfungen vor Ort' in die Überschrift
- § 78 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzung von 'Vor-Ort-Prüfungen' durch 'Prüfungen vor Ort'
- § 78 Abs. 1 Nr. 3: Neue Formulierung des Absatzes 1 Nr. 3 zur Änderung der Fälligkeit von Schuldtiteln
- § 78 Abs. 2 bis 4: Einfügung neuer Absätze 2 bis 4 zur Durchführung von Prüfungen vor Ort
- § 79 Abs. 2 Satz 2: Einfügung von 'nicht' nach 'ein Sicherungsrecht' und Ersetzung von 'gesicherten Einlagen' durch 'gedeckten Einlagen'
- § 84 Abs. 2 Nr. 3: Ersetzung von 'Übertragungsanordnung' durch 'Übertragung'
- § 89 Nr. 2: Einfügung von '; im Fall des § 96 Abs. 7 kann eine Herabschreibung ohne Durchführung einer Umwandlung erfolgen' nach 'herabgeschrieben wird'
- § 90 Nr. 2: Einfügung von '; im Fall des § 96 Abs. 7 kann eine Herabschreibung ohne Durchführung einer Umwandlung erfolgen' nach 'herabgeschrieben wird'
- § 93 Abs. 4: Ersetzung von 'Wert' durch 'Nettowert'
- § 93 Abs. 5: Einfügung neuer Absatz 5 zur Anwendung auf Verbindlichkeiten aus Finanzleistungen
- § 113 Abs. 1: Einfügung von '; § 36a des Pfandbriefgesetzes bleibt unberührt' nach 'Abwicklungsanordnung'
- § 116 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung von 'der Gesellschaft' durch 'des übertragenden Rechtsträgers'
- § 128 Abs. 5 Satz 3: Ersetzung von 'der Gesellschaft' durch 'des Brückeninstituts'
- § 138 Abs. 3 Satz 2: Streichung von Nummer 4 und Neuanordnung der restlichen Nummern
- § 142: Neue Überschrift 'Abzugsmöglichkeit', Streichung von Absatz 1 und Änderung von Absatz 2
- § 144 Abs. 5 Satz 2: Streichung des Satzes
- Teil 7 Überschrift: Neue Überschrift 'Maßnahmen des Ausschusses'
- § 176: Neue Formulierung des § 176 zur Unterstützung bei Untersuchungen und Zwangsmaßnahmen
- § 177: Einfügung neuer § 177 zur Prüfung vor Ort nach der SRM-Verordnung
- § 178: Einfügung neuer § 178 zur Vollstreckung der vom Ausschuss verhängten Geldbußen und Zwangsgelder
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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abwmechg/HINWEIS.md Normal file
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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abwmechg/HISTORY.md Normal file
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# Verlauf
- **2015-11-05** · BGBl. 2015 I S. 1864 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)

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# Stellen dieser Station
- § 3c Abs. 4: Neue Vorschriften zur Verjährung von Ansprüchen auf Erstattung von Überzahlungen
- § 3k: Neue Verordnungsermächtigung für das Bundesministerium der Finanzen
- nach § 3k: Einführung der Überschrift 'Teil 3 Stabilisierungsmaßnahmen'
- § 4 Abs. 1a Satz 2 bis 4: Aufhebung von Vorschriften zur Festsetzung der Umlage
- nach § 13: Einführung der Überschrift 'Teil 4 Besteuerung'
- nach § 14d: Einführung der Überschrift 'Teil 5 Übergangs- und Schlussvorschriften'
- § 19: Neue Vorschriften für Übergangsregelungen zur Umlageerhebung für die Umlagejahre 2015 und 2016
- § 11a: Neue Vorschriften zur Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds
- § 11b: Neue Vorschriften zur Pflicht bei vorübergehender Übertragung von Finanzmitteln auf die deutsche Kammer
- § 11c: Neue Vorschriften zur Zuständigkeit für die Ausübung der Befugnisse aus dem Übereinkommen und Informationspflicht
- § 12 Abs. 2: Änderung der Vorschriften zur Berechnung und Erhebung der Jahresbeiträge
- § 12 Abs. 3: Änderung der Vorschriften zur Erhebung von Sonderbeiträgen
- § 12 Abs. 4 Satz 2: Änderung der Zuständigkeit für die Genehmigung der Erbringung von abgesicherten Zahlungsansprüchen
- § 12 Abs. 5: Neuer Absatz zur Möglichkeit, einen Teil des Jahresbeitrags in Form von abgesicherten Zahlungsansprüchen zu erbringen
- § 12a Abs. 1: Streichung der Absatzbezeichnung
- § 12a Abs. 2 und 3: Aufhebung der Absätze 2 und 3
- § 12b Abs. 1: Hinzufügung eines Satzes zur Anwendung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/63
- § 12b Abs. 5: Hinzufügung eines Satzes zur Möglichkeit, Pauschbeträge für Jahresbeiträge vorzusehen
- § 12a bis 12c: Neue Vorschriften zur Zielausstattung des Restrukturierungsfonds, Jahres- und Sonderbeiträgen
- § 12d: Aufhebung des § 12d
- § 12e: Änderung der Überschrift und Anpassung der Bezeichnung der betroffenen Institute
- § 12f: Änderung der Überschrift, Anpassung der Bezeichnung der betroffenen Institute und Hinzufügung neuer Absätze
- § 12 Absatz 4 Satz 1: Ersetzt 'Instituten und gruppenangehörigen Unternehmen' durch 'CRR-Wertpapierfirmen unter Einzelaufsicht und den Unionszweigstellen'
- § 12b: Neue Formulierung für die Festsetzungs- und Zahlungsverjährung
- § 12g Nummer 1: Ersetzt 'Institute nach § 12b Absatz 5' durch 'beitragspflichtigen Institute'
- § 12g Nummer 2: Ersetzt 'Instituten nach § 12a Absatz 3 Satz 2 und nach § 12f Absatz 1' durch 'beitragspflichtigen Instituten'
- § 12h Absatz 1 Nummer 1: Fügt 'gemäß § 12b' und 'im Zusammenhang mit Maßnahmen gemäß § 3a' ein
- § 12h Absatz 1 Nummer 3: Streicht 'nach § 12d'
- § 12h Absatz 6: Fügt einen neuen Satz voran, der die Verfügbarkeit von Krediten für CRR-Wertpapierfirmen und Unionszweigstellen regelt
- § 12i Absatz 1: Ersetzt 'Bei einer Gruppenabwicklung im Sinne der §§ 161 bis 165 oder § 166 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes' durch 'Sind CRR-Wertpapierfirmen unter Einzelaufsicht oder Unionszweigstellen Teil einer Gruppenabwicklung im Sinne der §§ 161 bis 165 oder des § 166 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes, so'
- § 12j Überschrift: Neue Formulierung der Überschrift
- § 12j Absatz 1: Neue Formulierung für die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen
- § 12j Absatz 1a: Einfügt neue Bestimmungen zur vorübergehenden Finanzierung von Maßnahmen nach § 3a
- § 12j Absatz 1b: Einfügt neue Bestimmungen zur Kreditaufnahme für den Restrukturierungsfonds
- § 12j Absatz 1c: Einfügt neue Bestimmungen zur Entscheidung der Anstalt über die Bereitstellung von Mitteln
- § 12j Absatz 2 Satz 1 Nummer 1: Ersetzt 'einer vorübergehenden Zurverfügungstellung der Mittel des Restrukturierungsfonds nach Absatz 1' durch 'eines Darlehens nach den Absätzen 1 bis 1b'
- § 12j Absatz 2 Satz 1 Nummer 2: Ersetzt 'einer vorübergehenden Zurverfügungstellung der Mittel nach Absatz 1' durch 'eines Darlehens nach den Absätzen 1 bis 1b'
- § 14 Absatz 1: Ersetzt 'bei den Institute' durch 'bei den beitragspflichtigen Institute'
- § 17: Neue Formulierung für die Übergangsvorschriften
- § 433 Abs. 1: Neue Formulierung der Abwicklungsziele
- § 72 Abs. 3 Nr. 1: Streichung von 'nach Maßgabe von § 142' und Ersetzung von 'nach § 3d des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes erheben' durch 'nach dem Bundesgebührengesetz erheben sowie Kostenerstattungen nach § 3d Absatz 2 des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes verlangen'
- § 77 Abs. 1 Nr. 2: Einfügung von ', in den Fällen der §§ 78 und 82 bis 86 auch in Vorbereitung' und Ersetzung von 'Anordnungen' durch 'Maßnahmen'
- § 77 Abs. 1a: Einfügung neuer Absatz 1a zur Umsetzung von Beschlüssen des Ausschusses
- § 77 Abs. 1b: Einfügung neuer Absatz 1b zur Allgemeinverfügung entsprechend § 137 Abs. 1 und 2
- § 77 Abs. 4: Neue Formulierung des Absatzes 4 zur Berücksichtigung der Abwicklungsziele
- § 77 Abs. 8 Satz 1: Einfügung von 'nach § 90' nach 'Gläubigerbeteiligung' und 'nach § 89' nach 'Kapitalinstrumente'
- § 78 Überschrift: Einfügung von '; Prüfungen vor Ort' in die Überschrift
- § 78 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzung von 'Vor-Ort-Prüfungen' durch 'Prüfungen vor Ort'
- § 78 Abs. 1 Nr. 3: Neue Formulierung des Absatzes 1 Nr. 3 zur Änderung der Fälligkeit von Schuldtiteln
- § 78 Abs. 2 bis 4: Einfügung neuer Absätze 2 bis 4 zur Durchführung von Prüfungen vor Ort
- § 79 Abs. 2 Satz 2: Einfügung von 'nicht' nach 'ein Sicherungsrecht' und Ersetzung von 'gesicherten Einlagen' durch 'gedeckten Einlagen'
- § 84 Abs. 2 Nr. 3: Ersetzung von 'Übertragungsanordnung' durch 'Übertragung'
- § 89 Nr. 2: Einfügung von '; im Fall des § 96 Abs. 7 kann eine Herabschreibung ohne Durchführung einer Umwandlung erfolgen' nach 'herabgeschrieben wird'
- § 90 Nr. 2: Einfügung von '; im Fall des § 96 Abs. 7 kann eine Herabschreibung ohne Durchführung einer Umwandlung erfolgen' nach 'herabgeschrieben wird'
- § 93 Abs. 4: Ersetzung von 'Wert' durch 'Nettowert'
- § 93 Abs. 5: Einfügung neuer Absatz 5 zur Anwendung auf Verbindlichkeiten aus Finanzleistungen
- § 113 Abs. 1: Einfügung von '; § 36a des Pfandbriefgesetzes bleibt unberührt' nach 'Abwicklungsanordnung'
- § 116 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung von 'der Gesellschaft' durch 'des übertragenden Rechtsträgers'
- § 128 Abs. 5 Satz 3: Ersetzung von 'der Gesellschaft' durch 'des Brückeninstituts'
- § 138 Abs. 3 Satz 2: Streichung von Nummer 4 und Neuanordnung der restlichen Nummern
- § 142: Neue Überschrift 'Abzugsmöglichkeit', Streichung von Absatz 1 und Änderung von Absatz 2
- § 144 Abs. 5 Satz 2: Streichung des Satzes
- Teil 7 Überschrift: Neue Überschrift 'Maßnahmen des Ausschusses'
- § 176: Neue Formulierung des § 176 zur Unterstützung bei Untersuchungen und Zwangsmaßnahmen
- § 177: Einfügung neuer § 177 zur Prüfung vor Ort nach der SRM-Verordnung
- § 178: Einfügung neuer § 178 zur Vollstreckung der vom Ausschuss verhängten Geldbußen und Zwangsgelder

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# § 113
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 113 Abs. 1: Einfügung von '; § 36a des Pfandbriefgesetzes bleibt unberührt' nach 'Abwicklungsanordnung'

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# § 116
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 116 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung von 'der Gesellschaft' durch 'des übertragenden Rechtsträgers'

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# § 11a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 11a: Neue Vorschriften zur Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds

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# § 11b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 11b: Neue Vorschriften zur Pflicht bei vorübergehender Übertragung von Finanzmitteln auf die deutsche Kammer

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# § 11c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 11c: Neue Vorschriften zur Zuständigkeit für die Ausübung der Befugnisse aus dem Übereinkommen und Informationspflicht

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 12 Abs. 2: Änderung der Vorschriften zur Berechnung und Erhebung der Jahresbeiträge
§ 12 Abs. 3: Änderung der Vorschriften zur Erhebung von Sonderbeiträgen
§ 12 Abs. 4 Satz 2: Änderung der Zuständigkeit für die Genehmigung der Erbringung von abgesicherten Zahlungsansprüchen
§ 12 Abs. 5: Neuer Absatz zur Möglichkeit, einen Teil des Jahresbeitrags in Form von abgesicherten Zahlungsansprüchen zu erbringen
§ 12 Absatz 4 Satz 1: Ersetzt 'Instituten und gruppenangehörigen Unternehmen' durch 'CRR-Wertpapierfirmen unter Einzelaufsicht und den Unionszweigstellen'

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# § 128
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 128 Abs. 5 Satz 3: Ersetzung von 'der Gesellschaft' durch 'des Brückeninstituts'

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# § 12a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 12a Abs. 1: Streichung der Absatzbezeichnung
§ 12a Abs. 2 und 3: Aufhebung der Absätze 2 und 3
§ 12a bis 12c: Neue Vorschriften zur Zielausstattung des Restrukturierungsfonds, Jahres- und Sonderbeiträgen

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# § 12b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 12b Abs. 1: Hinzufügung eines Satzes zur Anwendung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/63
§ 12b Abs. 5: Hinzufügung eines Satzes zur Möglichkeit, Pauschbeträge für Jahresbeiträge vorzusehen
§ 12b: Neue Formulierung für die Festsetzungs- und Zahlungsverjährung

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# § 12d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 12d: Aufhebung des § 12d

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# § 12e
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 12e: Änderung der Überschrift und Anpassung der Bezeichnung der betroffenen Institute

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# § 12f
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 12f: Änderung der Überschrift, Anpassung der Bezeichnung der betroffenen Institute und Hinzufügung neuer Absätze

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# § 12g
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 12g Nummer 1: Ersetzt 'Institute nach § 12b Absatz 5' durch 'beitragspflichtigen Institute'
§ 12g Nummer 2: Ersetzt 'Instituten nach § 12a Absatz 3 Satz 2 und nach § 12f Absatz 1' durch 'beitragspflichtigen Instituten'

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# § 12h
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 12h Absatz 1 Nummer 1: Fügt 'gemäß § 12b' und 'im Zusammenhang mit Maßnahmen gemäß § 3a' ein
§ 12h Absatz 1 Nummer 3: Streicht 'nach § 12d'
§ 12h Absatz 6: Fügt einen neuen Satz voran, der die Verfügbarkeit von Krediten für CRR-Wertpapierfirmen und Unionszweigstellen regelt

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# § 12i
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 12i Absatz 1: Ersetzt 'Bei einer Gruppenabwicklung im Sinne der §§ 161 bis 165 oder § 166 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes' durch 'Sind CRR-Wertpapierfirmen unter Einzelaufsicht oder Unionszweigstellen Teil einer Gruppenabwicklung im Sinne der §§ 161 bis 165 oder des § 166 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes, so'

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# § 12j
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 12j Überschrift: Neue Formulierung der Überschrift
§ 12j Absatz 1: Neue Formulierung für die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen
§ 12j Absatz 1a: Einfügt neue Bestimmungen zur vorübergehenden Finanzierung von Maßnahmen nach § 3a
§ 12j Absatz 1b: Einfügt neue Bestimmungen zur Kreditaufnahme für den Restrukturierungsfonds
§ 12j Absatz 1c: Einfügt neue Bestimmungen zur Entscheidung der Anstalt über die Bereitstellung von Mitteln
§ 12j Absatz 2 Satz 1 Nummer 1: Ersetzt 'einer vorübergehenden Zurverfügungstellung der Mittel des Restrukturierungsfonds nach Absatz 1' durch 'eines Darlehens nach den Absätzen 1 bis 1b'
§ 12j Absatz 2 Satz 1 Nummer 2: Ersetzt 'einer vorübergehenden Zurverfügungstellung der Mittel nach Absatz 1' durch 'eines Darlehens nach den Absätzen 1 bis 1b'

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
nach § 13: Einführung der Überschrift 'Teil 4 Besteuerung'

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# § 138
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 138 Abs. 3 Satz 2: Streichung von Nummer 4 und Neuanordnung der restlichen Nummern

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 14 Absatz 1: Ersetzt 'bei den Institute' durch 'bei den beitragspflichtigen Institute'

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# § 142
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 142: Neue Überschrift 'Abzugsmöglichkeit', Streichung von Absatz 1 und Änderung von Absatz 2

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# § 144
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 144 Abs. 5 Satz 2: Streichung des Satzes

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# § 14d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
nach § 14d: Einführung der Überschrift 'Teil 5 Übergangs- und Schlussvorschriften'

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# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 17: Neue Formulierung für die Übergangsvorschriften

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# § 176
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 176: Neue Formulierung des § 176 zur Unterstützung bei Untersuchungen und Zwangsmaßnahmen

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# § 177
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 177: Einfügung neuer § 177 zur Prüfung vor Ort nach der SRM-Verordnung

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# § 178
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 178: Einfügung neuer § 178 zur Vollstreckung der vom Ausschuss verhängten Geldbußen und Zwangsgelder

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# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 19: Neue Vorschriften für Übergangsregelungen zur Umlageerhebung für die Umlagejahre 2015 und 2016

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# § 3c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 3c Abs. 4: Neue Vorschriften zur Verjährung von Ansprüchen auf Erstattung von Überzahlungen

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# § 3k
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 3k: Neue Verordnungsermächtigung für das Bundesministerium der Finanzen
nach § 3k: Einführung der Überschrift 'Teil 3 Stabilisierungsmaßnahmen'

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 4 Abs. 1a Satz 2 bis 4: Aufhebung von Vorschriften zur Festsetzung der Umlage

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# § 433
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 433 Abs. 1: Neue Formulierung der Abwicklungsziele

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# § 72
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 72 Abs. 3 Nr. 1: Streichung von 'nach Maßgabe von § 142' und Ersetzung von 'nach § 3d des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes erheben' durch 'nach dem Bundesgebührengesetz erheben sowie Kostenerstattungen nach § 3d Absatz 2 des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes verlangen'

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# § 77
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 77 Abs. 1 Nr. 2: Einfügung von ', in den Fällen der §§ 78 und 82 bis 86 auch in Vorbereitung' und Ersetzung von 'Anordnungen' durch 'Maßnahmen'
§ 77 Abs. 1a: Einfügung neuer Absatz 1a zur Umsetzung von Beschlüssen des Ausschusses
§ 77 Abs. 1b: Einfügung neuer Absatz 1b zur Allgemeinverfügung entsprechend § 137 Abs. 1 und 2
§ 77 Abs. 4: Neue Formulierung des Absatzes 4 zur Berücksichtigung der Abwicklungsziele
§ 77 Abs. 8 Satz 1: Einfügung von 'nach § 90' nach 'Gläubigerbeteiligung' und 'nach § 89' nach 'Kapitalinstrumente'

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# § 78
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 78 Überschrift: Einfügung von '; Prüfungen vor Ort' in die Überschrift
§ 78 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzung von 'Vor-Ort-Prüfungen' durch 'Prüfungen vor Ort'
§ 78 Abs. 1 Nr. 3: Neue Formulierung des Absatzes 1 Nr. 3 zur Änderung der Fälligkeit von Schuldtiteln
§ 78 Abs. 2 bis 4: Einfügung neuer Absätze 2 bis 4 zur Durchführung von Prüfungen vor Ort

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# § 79
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 79 Abs. 2 Satz 2: Einfügung von 'nicht' nach 'ein Sicherungsrecht' und Ersetzung von 'gesicherten Einlagen' durch 'gedeckten Einlagen'

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# § 84
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 84 Abs. 2 Nr. 3: Ersetzung von 'Übertragungsanordnung' durch 'Übertragung'

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# § 89
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 89 Nr. 2: Einfügung von '; im Fall des § 96 Abs. 7 kann eine Herabschreibung ohne Durchführung einer Umwandlung erfolgen' nach 'herabgeschrieben wird'

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abwmechg/§90.md Normal file
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# § 90
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 90 Nr. 2: Einfügung von '; im Fall des § 96 Abs. 7 kann eine Herabschreibung ohne Durchführung einer Umwandlung erfolgen' nach 'herabgeschrieben wird'

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# § 93
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 93 Abs. 4: Ersetzung von 'Wert' durch 'Nettowert'
§ 93 Abs. 5: Einfügung neuer Absatz 5 zur Anwendung auf Verbindlichkeiten aus Finanzleistungen

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# EINSIG — 2015-06-05
# EINSIG — 2015-11-05
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (DGSD-Umsetzungsgesetz)
- **Titel:** Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 786
- **Inkrafttreten:** 2015-07-03; 2015-06-06 (Artikel 1 §§ 23, 33, 43, 44, 47 und 48)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/21#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz implementiert die EU-Richtlinie 2014/49/EU zur Einlagensicherung und führt Änderungen in mehrere Gesetze und Verordnungen ein.
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 1864
- **Inkrafttreten:** 2016-01-01 (Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe b und d, Nummer 4 Buchstabe b, Nummer 5 bis 13, 17 Buchstabe a und b, Nummer 20 bis 22, 25 bis 28 und 30); 2017-01-01 (Artikel 2 Nummer 23 Buchstabe b); 2015-11-06 (Im Übrigen)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/43#page=32
- **Kurz:** Das Gesetz passt das nationale Bankenabwicklungsrecht an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe an. Es ändert insgesamt 14 verschiedene Gesetze.
## Betroffene Stellen
- § 17 Abs. 2: Änderung der Zielausstattung der verfügbaren Finanzmittel bis zum 3. Juli 2024
- § 17 Abs. 2 Satz 2: Verlängerung des Ansparzeitraums bis zum 3. Juli 2028, falls mehr als 0,8 % der gedeckten Einlagen verwendet wurden
- § 17 Abs. 4: Änderung der Meldungspflicht der CRR-Kreditinstitute zur Feststellung der Zielausstattung
- § 17 Abs. 5: Änderung der Meldungspflicht der Bundesanstalt zur Europäischen Bankenaufsichtsbehörde
- § 43: Neue Voraussetzungen für die Anerkennung institutsbezogener Sicherungssysteme
- § 44: Neue Vorschriften für den Anerkennungsantrag institutsbezogener Sicherungssysteme
- § 45: Neue Anzeigepflichten für anerkannte institutsbezogene Sicherungssysteme
- § 46: Neue Vorschriften für den Widerruf der Anerkennung und die Rechtsfolgen
- § 47: Neue Anforderungen an die Satzung und Satzungsänderung; Vorschriften für den Ausschluss von CRR-Kreditinstituten
- § 48: Neue Vorschriften für die Beitragserhebung anerkannter institutsbezogener Sicherungssysteme
- § 49: Neue Vorschriften für Stützungsmaßnahmen anerkannter institutsbezogener Sicherungssysteme
- § 50: Neue Vorschriften für die Aufsicht über Einlagensicherungssysteme
- § 7: Neufassung des § 7, der den Umfang und die Berechnung des Entschädigungsanspruchs regelt.
- § 8: Neufassung des § 8, der die Deckungssumme regelt.
- § 9: Neufassung des § 9, der die Verjährung des Entschädigungsanspruchs und den Rechtsweg regelt.
- § 10: Neufassung des § 10, der den Eintritt und die Feststellung des Entschädigungsfalls regelt.
- § 11: Neufassung des § 11, der die Bekanntgabe der Feststellung des Entschädigungsfalls und die Unterrichtung des Einlagensicherungssystems regelt.
- § 12: Neufassung des § 12, der die Unterrichtung der Einleger über den Eintritt des Entschädigungsfalls regelt.
- § 13: Neufassung des § 13, der die im Entschädigungsverfahren zu verwendenden Sprachen regelt.
- § 14: Neufassung des § 14, der die Prüfung und Erfüllung der Entschädigungsansprüche regelt.
- § 15: Neufassung des § 15, der den Ausschluss, Aufschub und Aussetzung der Entschädigung regelt.
- § 16: Neufassung des § 16, der den Forderungsübergang bei Entschädigung regelt.
- § 51: Neue Vorschriften zur Prüfung durch die Bundesanstalt
- § 52: Neue Vorschriften zur Prüfung der Einlagensicherungssysteme
- § 53: Neue Vorschriften zum Prüfungsbericht
- § 54: Neue Vorschriften zur Prüfung der Systeme durch Stresstests
- § 55: Neue Vorschriften zur Prüfung durch den Bundesrechnungshof
- § 56: Neue Vorschriften zur Zusammenarbeit mit anderen Einlagensicherungssystemen
- § 57: Neue Vorschriften zur Zusammenarbeit mit CRR-Kreditinstituten mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
- § 58: Neue Vorschriften zur Beitragszahlung bei Übertragung von Tätigkeiten eines CRR-Kreditinstituts
- § 59: Neue Vorschriften zur Sicherung von Zweigstellen von CRR-Kreditinstituten mit Sitz in einem Drittland
- § 60: Neue Bußgeldvorschriften
- § 61: Neue Anforderungen an nicht anerkannte Systeme
- § 62: Neue Vorschriften zur Nichtanwendung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
- § 63: Neue Übergangsregelungen
- § 8 Abs. 6: Anpassungen an Formulierungen und Verweise
- § 8 Abs. 7: Anpassungen an Formulierungen und Verweise
- § 8 Abs. 8: Anpassungen an Formulierungen und Verweise
- § 8 Abs. 9: Anpassungen an Formulierungen und Verweise
- § 8 Abs. 10: Anpassungen an Formulierungen und Verweise
- § 8 Abs. 11: Neue Bestimmungen zur Haftung der Entschädigungseinrichtung
- § 9 Abs. 1: Anpassungen an Formulierungen und Verweise
- § 9 Abs. 2: Anpassungen an Formulierungen und Verweise
- § 9 Abs. 3: Neue Bestimmungen zur Prüfung von Unternehmen
- § 9 Abs. 4: Anpassungen an Formulierungen und Verweise
- § 9 Abs. 6: Anpassungen an Formulierungen und Verweise
- § 10: Anpassungen an Formulierungen und Verweise
- § 10 Abs. 3: Neue Bestimmungen zur Prüfung durch den Bundesrechnungshof
- § 11: Anpassungen an Formulierungen und Verweise
- § 12: Abschnitt aufgehoben
- § 13: Neue Nummerierung und Anpassungen an Formulierungen und Verweise
- § 15: Neue Nummerierung und Anpassungen an Formulierungen und Verweise
- § 16: Neue Nummerierung und Streichung von Bestimmungen
- § 17: Neue Nummerierung und Neufassung
- § 17a: Neue Nummerierung und Anpassungen an Formulierungen und Verweise
- § 18: Neue Nummerierung und Anpassungen an Formulierungen und Verweise
- § 19: Neue Nummerierung
- § 26 Abs. 1: Neue Regelung für den Fall, dass ein CRR-Kreditinstitut in den letzten drei Jahren keinen Jahresbeitrag zu zahlen hatte.
- § 29 Abs. 1: Neue Regelung für die Erhebung von Sonderbeiträgen, wenn der Mittelbedarf für einen Entschädigungsfall die verfügbaren Finanzmittel übersteigt.
- § 30 Abs. 1: Neue Regelung für die Kreditaufnahme, wenn der Mittelbedarf nicht rechtzeitig durch Sonderbeiträge gedeckt werden kann.
- § 30 Abs. 3: Neue Regelung, die es ermöglicht, einen Kredit aufzunehmen anstelle der Erhebung von Sonderbeiträgen, wenn der Kredit innerhalb von zwei Abrechnungsjahren vollständig zurückgeführt werden kann.
- § 31 Abs. 1: Neue Regelung für die Berichtspflicht der Entschädigungseinrichtung nach Abschluss eines Entschädigungsverfahrens.
- § 31 Abs. 2: Neue Regelung für die Erstattung von Sonderbeiträgen und Sonderzahlungen, die nicht zur Durchführung des Entschädigungsfalls oder zur Bedienung eines Kredits verwendet wurden.
- § 32 Abs. 1: Neue Regelung, dass Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Beitragsbescheide keine aufschiebende Wirkung haben.
- § 32 Abs. 2: Neue Regelung für die Vollstreckung von Beitragsbescheiden nach den Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes.
- § 33 Abs. 1: Neue Verordnungsermächtigung für das Bundesministerium der Finanzen, um nähere Bestimmungen zu erlassen.
- § 34 Abs. 1: Neue Regelung für die Informationspflichten der CRR-Kreditinstitute.
- § 34 Abs. 2: Neue Regelung, dass CRR-Kreditinstitute über wesentliche Änderungen ihres Geschäftsmodells oder anderer wesentlicher Umstände informieren müssen.
- § 35 Abs. 1: Neue Regelung für die Prüfung der CRR-Kreditinstitute zur Einschätzung der Gefahr des Eintritts eines Entschädigungsfalls.
- § 35 Abs. 2: Neue Regelung, dass die Entschädigungseinrichtung Prüfungen bei Unternehmen durchführen kann, die einen Erlaubnisantrag eingereicht haben.
- § 35 Abs. 3: Neue Regelung, dass Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Prüfungsanordnung keine aufschiebende Wirkung haben.
- § 36 Abs. 1: Neue Regelung für die Durchführung der Prüfungen durch eigene sachkundige Prüfer oder geeignete Dritte.
- § 36 Abs. 2: Neue Regelung, dass die Entschädigungseinrichtung Prüfungsrichtlinien festlegen muss, die der Genehmigung durch die Bundesanstalt bedürfen.
- § 36 Abs. 3: Neue Regelung, dass den Mitarbeitern der Entschädigungseinrichtung oder den für sie tätigen Personen das Betreten der Geschäftsräume gestattet ist.
- § 36 Abs. 4: Neue Regelung, dass die Mitarbeiter der Entschädigungseinrichtung die Geschäftsräume betreten können, wenn die Bundesanstalt Maßnahmen angeordnet hat.
- § 37 Abs. 1: Neue Regelung, dass über das Ergebnis der Prüfungen ein Bericht erstellt werden muss.
- § 37 Abs. 2: Neue Regelung, dass der Bericht Feststellungen über die Gefahr des Eintritts eines Entschädigungsfalls enthalten muss.
- § 37 Abs. 3: Neue Regelung, dass der Bericht Feststellungen über wesentliche Verstöße des CRR-Kreditinstituts enthalten muss.
- § 38 Abs. 1: Neue Regelung, dass die geprüften CRR-Kreditinstitute die Kosten der Prüfungen erstatten müssen.
- § 38 Abs. 2: Neue Regelung, dass die Entschädigungseinrichtungen den geeigneten Dritten den Personal- und Sachaufwand ersetzen müssen.
- § 38 Abs. 3: Neue Regelung, dass das CRR-Kreditinstitut die Aufwendungen zur Durchführung oder Vorbereitung eines Entschädigungsverfahrens erstatten muss.
- § 39 Abs. 1: Neue Regelung, dass die Entschädigungseinrichtung das CRR-Kreditinstitut auffordern kann, über die Beseitigung von Mängeln zu berichten.
- § 39 Abs. 2: Neue Regelung, dass die Befugnisse der Entschädigungseinrichtung nach § 35 davon unberührt bleiben.
- § 40: Neue Regelung, dass die Entschädigungseinrichtung die Bundesanstalt unverzüglich über Umstände informieren muss, die die Gefahr des Eintritts eines Entschädigungsfalls begründen oder erhöhen.
- § 41 Abs. 1: Neue Regelung, dass die Entschädigungseinrichtung die Bundesanstalt und die Deutsche Bundesbank über Nichterfüllung von Pflichten informieren muss.
- § 41 Abs. 2: Neue Regelung, dass die Bundesanstalt das CRR-Kreditinstitut auffordern kann, seine Verpflichtungen zu erfüllen, und die Entschädigungseinrichtung den Ausschluss ankündigen kann.
- § 41 Abs. 3: Neue Regelung, dass die Entschädigungseinrichtung das CRR-Kreditinstitut mit Zustimmung der Bundesanstalt ausschließen kann.
- § 41 Abs. 4: Neue Regelung, dass das ausgeschlossene CRR-Kreditinstitut seine Einleger über den Ausschluss informieren muss.
- § 42 Abs. 1: Neue Regelung, dass die Befolgung von Verfügungen der Entschädigungseinrichtung mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden kann.
- § 17 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Meldungspflicht der CRR-Kreditinstitute zur Feststellung der erforderlichen Zielausstattung regelt.
## Wortlaut

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- **2009-06-29** · BGBl. 2009 I S. 1528 — Gesetz zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze
- **2015-06-05** · BGBl. 2015 I S. 786 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (DGSD-Umsetzungsgesetz)
- **2015-11-05** · BGBl. 2015 I S. 1864 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)

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# Stellen dieser Station
- § 17 Abs. 2: Änderung der Zielausstattung der verfügbaren Finanzmittel bis zum 3. Juli 2024
- § 17 Abs. 2 Satz 2: Verlängerung des Ansparzeitraums bis zum 3. Juli 2028, falls mehr als 0,8 % der gedeckten Einlagen verwendet wurden
- § 17 Abs. 4: Änderung der Meldungspflicht der CRR-Kreditinstitute zur Feststellung der Zielausstattung
- § 17 Abs. 5: Änderung der Meldungspflicht der Bundesanstalt zur Europäischen Bankenaufsichtsbehörde
- § 43: Neue Voraussetzungen für die Anerkennung institutsbezogener Sicherungssysteme
- § 44: Neue Vorschriften für den Anerkennungsantrag institutsbezogener Sicherungssysteme
- § 45: Neue Anzeigepflichten für anerkannte institutsbezogene Sicherungssysteme
- § 46: Neue Vorschriften für den Widerruf der Anerkennung und die Rechtsfolgen
- § 47: Neue Anforderungen an die Satzung und Satzungsänderung; Vorschriften für den Ausschluss von CRR-Kreditinstituten
- § 48: Neue Vorschriften für die Beitragserhebung anerkannter institutsbezogener Sicherungssysteme
- § 49: Neue Vorschriften für Stützungsmaßnahmen anerkannter institutsbezogener Sicherungssysteme
- § 50: Neue Vorschriften für die Aufsicht über Einlagensicherungssysteme
- § 7: Neufassung des § 7, der den Umfang und die Berechnung des Entschädigungsanspruchs regelt.
- § 8: Neufassung des § 8, der die Deckungssumme regelt.
- § 9: Neufassung des § 9, der die Verjährung des Entschädigungsanspruchs und den Rechtsweg regelt.
- § 10: Neufassung des § 10, der den Eintritt und die Feststellung des Entschädigungsfalls regelt.
- § 11: Neufassung des § 11, der die Bekanntgabe der Feststellung des Entschädigungsfalls und die Unterrichtung des Einlagensicherungssystems regelt.
- § 12: Neufassung des § 12, der die Unterrichtung der Einleger über den Eintritt des Entschädigungsfalls regelt.
- § 13: Neufassung des § 13, der die im Entschädigungsverfahren zu verwendenden Sprachen regelt.
- § 14: Neufassung des § 14, der die Prüfung und Erfüllung der Entschädigungsansprüche regelt.
- § 15: Neufassung des § 15, der den Ausschluss, Aufschub und Aussetzung der Entschädigung regelt.
- § 16: Neufassung des § 16, der den Forderungsübergang bei Entschädigung regelt.
- § 51: Neue Vorschriften zur Prüfung durch die Bundesanstalt
- § 52: Neue Vorschriften zur Prüfung der Einlagensicherungssysteme
- § 53: Neue Vorschriften zum Prüfungsbericht
- § 54: Neue Vorschriften zur Prüfung der Systeme durch Stresstests
- § 55: Neue Vorschriften zur Prüfung durch den Bundesrechnungshof
- § 56: Neue Vorschriften zur Zusammenarbeit mit anderen Einlagensicherungssystemen
- § 57: Neue Vorschriften zur Zusammenarbeit mit CRR-Kreditinstituten mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
- § 58: Neue Vorschriften zur Beitragszahlung bei Übertragung von Tätigkeiten eines CRR-Kreditinstituts
- § 59: Neue Vorschriften zur Sicherung von Zweigstellen von CRR-Kreditinstituten mit Sitz in einem Drittland
- § 60: Neue Bußgeldvorschriften
- § 61: Neue Anforderungen an nicht anerkannte Systeme
- § 62: Neue Vorschriften zur Nichtanwendung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
- § 63: Neue Übergangsregelungen
- § 8 Abs. 6: Anpassungen an Formulierungen und Verweise
- § 8 Abs. 7: Anpassungen an Formulierungen und Verweise
- § 8 Abs. 8: Anpassungen an Formulierungen und Verweise
- § 8 Abs. 9: Anpassungen an Formulierungen und Verweise
- § 8 Abs. 10: Anpassungen an Formulierungen und Verweise
- § 8 Abs. 11: Neue Bestimmungen zur Haftung der Entschädigungseinrichtung
- § 9 Abs. 1: Anpassungen an Formulierungen und Verweise
- § 9 Abs. 2: Anpassungen an Formulierungen und Verweise
- § 9 Abs. 3: Neue Bestimmungen zur Prüfung von Unternehmen
- § 9 Abs. 4: Anpassungen an Formulierungen und Verweise
- § 9 Abs. 6: Anpassungen an Formulierungen und Verweise
- § 10: Anpassungen an Formulierungen und Verweise
- § 10 Abs. 3: Neue Bestimmungen zur Prüfung durch den Bundesrechnungshof
- § 11: Anpassungen an Formulierungen und Verweise
- § 12: Abschnitt aufgehoben
- § 13: Neue Nummerierung und Anpassungen an Formulierungen und Verweise
- § 15: Neue Nummerierung und Anpassungen an Formulierungen und Verweise
- § 16: Neue Nummerierung und Streichung von Bestimmungen
- § 17: Neue Nummerierung und Neufassung
- § 17a: Neue Nummerierung und Anpassungen an Formulierungen und Verweise
- § 18: Neue Nummerierung und Anpassungen an Formulierungen und Verweise
- § 19: Neue Nummerierung
- § 26 Abs. 1: Neue Regelung für den Fall, dass ein CRR-Kreditinstitut in den letzten drei Jahren keinen Jahresbeitrag zu zahlen hatte.
- § 29 Abs. 1: Neue Regelung für die Erhebung von Sonderbeiträgen, wenn der Mittelbedarf für einen Entschädigungsfall die verfügbaren Finanzmittel übersteigt.
- § 30 Abs. 1: Neue Regelung für die Kreditaufnahme, wenn der Mittelbedarf nicht rechtzeitig durch Sonderbeiträge gedeckt werden kann.
- § 30 Abs. 3: Neue Regelung, die es ermöglicht, einen Kredit aufzunehmen anstelle der Erhebung von Sonderbeiträgen, wenn der Kredit innerhalb von zwei Abrechnungsjahren vollständig zurückgeführt werden kann.
- § 31 Abs. 1: Neue Regelung für die Berichtspflicht der Entschädigungseinrichtung nach Abschluss eines Entschädigungsverfahrens.
- § 31 Abs. 2: Neue Regelung für die Erstattung von Sonderbeiträgen und Sonderzahlungen, die nicht zur Durchführung des Entschädigungsfalls oder zur Bedienung eines Kredits verwendet wurden.
- § 32 Abs. 1: Neue Regelung, dass Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Beitragsbescheide keine aufschiebende Wirkung haben.
- § 32 Abs. 2: Neue Regelung für die Vollstreckung von Beitragsbescheiden nach den Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes.
- § 33 Abs. 1: Neue Verordnungsermächtigung für das Bundesministerium der Finanzen, um nähere Bestimmungen zu erlassen.
- § 34 Abs. 1: Neue Regelung für die Informationspflichten der CRR-Kreditinstitute.
- § 34 Abs. 2: Neue Regelung, dass CRR-Kreditinstitute über wesentliche Änderungen ihres Geschäftsmodells oder anderer wesentlicher Umstände informieren müssen.
- § 35 Abs. 1: Neue Regelung für die Prüfung der CRR-Kreditinstitute zur Einschätzung der Gefahr des Eintritts eines Entschädigungsfalls.
- § 35 Abs. 2: Neue Regelung, dass die Entschädigungseinrichtung Prüfungen bei Unternehmen durchführen kann, die einen Erlaubnisantrag eingereicht haben.
- § 35 Abs. 3: Neue Regelung, dass Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Prüfungsanordnung keine aufschiebende Wirkung haben.
- § 36 Abs. 1: Neue Regelung für die Durchführung der Prüfungen durch eigene sachkundige Prüfer oder geeignete Dritte.
- § 36 Abs. 2: Neue Regelung, dass die Entschädigungseinrichtung Prüfungsrichtlinien festlegen muss, die der Genehmigung durch die Bundesanstalt bedürfen.
- § 36 Abs. 3: Neue Regelung, dass den Mitarbeitern der Entschädigungseinrichtung oder den für sie tätigen Personen das Betreten der Geschäftsräume gestattet ist.
- § 36 Abs. 4: Neue Regelung, dass die Mitarbeiter der Entschädigungseinrichtung die Geschäftsräume betreten können, wenn die Bundesanstalt Maßnahmen angeordnet hat.
- § 37 Abs. 1: Neue Regelung, dass über das Ergebnis der Prüfungen ein Bericht erstellt werden muss.
- § 37 Abs. 2: Neue Regelung, dass der Bericht Feststellungen über die Gefahr des Eintritts eines Entschädigungsfalls enthalten muss.
- § 37 Abs. 3: Neue Regelung, dass der Bericht Feststellungen über wesentliche Verstöße des CRR-Kreditinstituts enthalten muss.
- § 38 Abs. 1: Neue Regelung, dass die geprüften CRR-Kreditinstitute die Kosten der Prüfungen erstatten müssen.
- § 38 Abs. 2: Neue Regelung, dass die Entschädigungseinrichtungen den geeigneten Dritten den Personal- und Sachaufwand ersetzen müssen.
- § 38 Abs. 3: Neue Regelung, dass das CRR-Kreditinstitut die Aufwendungen zur Durchführung oder Vorbereitung eines Entschädigungsverfahrens erstatten muss.
- § 39 Abs. 1: Neue Regelung, dass die Entschädigungseinrichtung das CRR-Kreditinstitut auffordern kann, über die Beseitigung von Mängeln zu berichten.
- § 39 Abs. 2: Neue Regelung, dass die Befugnisse der Entschädigungseinrichtung nach § 35 davon unberührt bleiben.
- § 40: Neue Regelung, dass die Entschädigungseinrichtung die Bundesanstalt unverzüglich über Umstände informieren muss, die die Gefahr des Eintritts eines Entschädigungsfalls begründen oder erhöhen.
- § 41 Abs. 1: Neue Regelung, dass die Entschädigungseinrichtung die Bundesanstalt und die Deutsche Bundesbank über Nichterfüllung von Pflichten informieren muss.
- § 41 Abs. 2: Neue Regelung, dass die Bundesanstalt das CRR-Kreditinstitut auffordern kann, seine Verpflichtungen zu erfüllen, und die Entschädigungseinrichtung den Ausschluss ankündigen kann.
- § 41 Abs. 3: Neue Regelung, dass die Entschädigungseinrichtung das CRR-Kreditinstitut mit Zustimmung der Bundesanstalt ausschließen kann.
- § 41 Abs. 4: Neue Regelung, dass das ausgeschlossene CRR-Kreditinstitut seine Einleger über den Ausschluss informieren muss.
- § 42 Abs. 1: Neue Regelung, dass die Befolgung von Verfügungen der Entschädigungseinrichtung mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden kann.
- § 17 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Meldungspflicht der CRR-Kreditinstitute zur Feststellung der erforderlichen Zielausstattung regelt.

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@@ -1,15 +1,7 @@
# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-06-05 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (DGSD-Umsetzungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 786
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 17 Abs. 2: Änderung der Zielausstattung der verfügbaren Finanzmittel bis zum 3. Juli 2024
§ 17 Abs. 2 Satz 2: Verlängerung des Ansparzeitraums bis zum 3. Juli 2028, falls mehr als 0,8 % der gedeckten Einlagen verwendet wurden
§ 17 Abs. 4: Änderung der Meldungspflicht der CRR-Kreditinstitute zur Feststellung der Zielausstattung
§ 17 Abs. 5: Änderung der Meldungspflicht der Bundesanstalt zur Europäischen Bankenaufsichtsbehörde
§ 17: Neue Nummerierung und Neufassung
§ 17 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Meldungspflicht der CRR-Kreditinstitute zur Feststellung der erforderlichen Zielausstattung regelt.

23
finstabfondsg/FASSUNG.md Normal file
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@@ -0,0 +1,23 @@
# FINSTABFONDSG — 2015-11-05
- **Titel:** Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 1864
- **Inkrafttreten:** 2016-01-01 (Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe b und d, Nummer 4 Buchstabe b, Nummer 5 bis 13, 17 Buchstabe a und b, Nummer 20 bis 22, 25 bis 28 und 30); 2017-01-01 (Artikel 2 Nummer 23 Buchstabe b); 2015-11-06 (Im Übrigen)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/43#page=32
- **Kurz:** Das Gesetz passt das nationale Bankenabwicklungsrecht an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe an. Es ändert insgesamt 14 verschiedene Gesetze.
## Betroffene Stellen
- Inhaltsübersicht: Einführung neuer Teile und Abschnitte in der Inhaltsübersicht
- § 1: Einführung der Überschrift 'Teil 1 Finanzmarktstabilisierungsfonds'
- § 3: Einführung der Überschrift 'Teil 2 Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung'
- § 3a: Neufassung der Überschrift
- § 3b: Neufassung der Überschrift und Hinzufügen eines neuen Absatzes 5
- § 3d: Streichung des Wortes 'Verordnungsermächtigung' in der Überschrift, Anpassungen in Absatz 1, Neufassung der Absätze 2 und 3, Streichung der Absätze 4 bis 8
- nach § 3d: Einführung neuer Paragraphen § 3e bis § 3k
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
finstabfondsg/HINWEIS.md Normal file
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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
finstabfondsg/HISTORY.md Normal file
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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2015-11-05** · BGBl. 2015 I S. 1864 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)

9
finstabfondsg/STELLEN.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# Stellen dieser Station
- Inhaltsübersicht: Einführung neuer Teile und Abschnitte in der Inhaltsübersicht
- § 1: Einführung der Überschrift 'Teil 1 Finanzmarktstabilisierungsfonds'
- § 3: Einführung der Überschrift 'Teil 2 Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung'
- § 3a: Neufassung der Überschrift
- § 3b: Neufassung der Überschrift und Hinzufügen eines neuen Absatzes 5
- § 3d: Streichung des Wortes 'Verordnungsermächtigung' in der Überschrift, Anpassungen in Absatz 1, Neufassung der Absätze 2 und 3, Streichung der Absätze 4 bis 8
- nach § 3d: Einführung neuer Paragraphen § 3e bis § 3k

7
finstabfondsg/§1.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 1: Einführung der Überschrift 'Teil 1 Finanzmarktstabilisierungsfonds'

7
finstabfondsg/§3.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 3: Einführung der Überschrift 'Teil 2 Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung'

7
finstabfondsg/§3a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 3a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 3a: Neufassung der Überschrift

7
finstabfondsg/§3b.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 3b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 3b: Neufassung der Überschrift und Hinzufügen eines neuen Absatzes 5

9
finstabfondsg/§3d.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 3d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 3d: Streichung des Wortes 'Verordnungsermächtigung' in der Überschrift, Anpassungen in Absatz 1, Neufassung der Absätze 2 und 3, Streichung der Absätze 4 bis 8
nach § 3d: Einführung neuer Paragraphen § 3e bis § 3k

24
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@@ -0,0 +1,24 @@
# FINVAG — 2015-11-05
- **Titel:** Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 1864
- **Inkrafttreten:** 2016-01-01 (Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe b und d, Nummer 4 Buchstabe b, Nummer 5 bis 13, 17 Buchstabe a und b, Nummer 20 bis 22, 25 bis 28 und 30); 2017-01-01 (Artikel 2 Nummer 23 Buchstabe b); 2015-11-06 (Im Übrigen)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/43#page=32
- **Kurz:** Das Gesetz passt das nationale Bankenabwicklungsrecht an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe an. Es ändert insgesamt 14 verschiedene Gesetze.
## Betroffene Stellen
- § 60 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes zur Mitteilung von Prämienbeträgen, Erstattungsleistungen und Provisionen.
- § 161 Abs. 1: Ersetzung von '145 Absatz 3' durch '145 Absatz 4'.
- § 188 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von '§76 Absatz 1 und 3' durch '§76 Absatz 1, 3 und 4'.
- § 189 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von '§96 Absatz 2' durch '§96 Absatz 4'.
- § 212 Abs. 2 Nr. 8: Ersetzung von '§§ 336 bis 352' durch '§§ 340 bis 352'.
- § 293 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von '16 bis 18, 23 bis 26' durch '16 bis 26'.
- § 331 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzung von 'ein Versicherungs- oder ein Rückversicherungsgeschäft' durch 'ein Erst- oder Rückversicherungsgeschäft'.
- § 345 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 2 Nr. 2: Ersetzung des Wortes 'mindestens' durch 'höchstens'.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
finvag/HINWEIS.md Normal file
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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
finvag/HISTORY.md Normal file
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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2015-11-05** · BGBl. 2015 I S. 1864 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)

10
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@@ -0,0 +1,10 @@
# Stellen dieser Station
- § 60 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes zur Mitteilung von Prämienbeträgen, Erstattungsleistungen und Provisionen.
- § 161 Abs. 1: Ersetzung von '145 Absatz 3' durch '145 Absatz 4'.
- § 188 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von '§76 Absatz 1 und 3' durch '§76 Absatz 1, 3 und 4'.
- § 189 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von '§96 Absatz 2' durch '§96 Absatz 4'.
- § 212 Abs. 2 Nr. 8: Ersetzung von '§§ 336 bis 352' durch '§§ 340 bis 352'.
- § 293 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von '16 bis 18, 23 bis 26' durch '16 bis 26'.
- § 331 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzung von 'ein Versicherungs- oder ein Rückversicherungsgeschäft' durch 'ein Erst- oder Rückversicherungsgeschäft'.
- § 345 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 2 Nr. 2: Ersetzung des Wortes 'mindestens' durch 'höchstens'.

7
finvag/§161.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 161
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 161 Abs. 1: Ersetzung von '145 Absatz 3' durch '145 Absatz 4'.

7
finvag/§188.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 188
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 188 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von '§76 Absatz 1 und 3' durch '§76 Absatz 1, 3 und 4'.

7
finvag/§189.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 189
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 189 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von '§96 Absatz 2' durch '§96 Absatz 4'.

7
finvag/§212.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 212
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 212 Abs. 2 Nr. 8: Ersetzung von '§§ 336 bis 352' durch '§§ 340 bis 352'.

7
finvag/§293.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 293
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 293 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von '16 bis 18, 23 bis 26' durch '16 bis 26'.

7
finvag/§331.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 331
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 331 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzung von 'ein Versicherungs- oder ein Rückversicherungsgeschäft' durch 'ein Erst- oder Rückversicherungsgeschäft'.

7
finvag/§345.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 345
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 345 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 2 Nr. 2: Ersetzung des Wortes 'mindestens' durch 'höchstens'.

7
finvag/§60.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 60
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 60 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes zur Mitteilung von Prämienbeträgen, Erstattungsleistungen und Provisionen.

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@@ -1,16 +1,66 @@
# KREDWG — 2015-09-07
# KREDWG — 2015-11-05
- **Titel:** Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 1474
- **Inkrafttreten:** 2015-09-08 (ganzes Gesetz, außer Artikel 625 und 626); 2016-08-14 (Artikel 625); 2018-08-14 (Artikel 626)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/35#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung passt die Zuständigkeiten verschiedener Bundesministerien in mehreren Gesetzen an, um sie auf die aktuelle Struktur der Bundesregierung abzustimmen.
- **Titel:** Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 1864
- **Inkrafttreten:** 2016-01-01 (Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe b und d, Nummer 4 Buchstabe b, Nummer 5 bis 13, 17 Buchstabe a und b, Nummer 20 bis 22, 25 bis 28 und 30); 2017-01-01 (Artikel 2 Nummer 23 Buchstabe b); 2015-11-06 (Im Übrigen)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/43#page=32
- **Kurz:** Das Gesetz passt das nationale Bankenabwicklungsrecht an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe an. Es ändert insgesamt 14 verschiedene Gesetze.
## Betroffene Stellen
- § 29a Abs. 4 Satz 1: Das Wort „Justiz“ wird durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz“ ersetzt.
- § 46f Abs. 1 Satz 3: Das Wort „Justiz“ wird durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz“ ersetzt.
- Inhaltsübersicht § 25b: Neue Überschrift für § 25b
- Inhaltsübersicht § 64t: Übergangsvorschrift zum BRRD-Umsetzungsgesetz umbenannt
- § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9: Punkt am Ende durch Komma ersetzt
- § 1 Abs. 19 Nr. 1: Wörter 'im Sinne des Absatzes 3c' gestrichen
- § 2 Abs. 1 Nr. 9: Wörter 'im' durch 'in' und '§1 Abs. 11 Satz 4 Nr. 2 und 5' durch '§ 1 Absatz 11 Satz 3 Nummer 2 und 5' ersetzt
- § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 11: Wörter '§1 Abs. 11 Satz 4 Nr. 2 und 5' durch '§ 1 Absatz 11 Satz 3 Nummer 2 und 5' ersetzt
- § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 13: Wörter '§1 Abs. 11 Satz 4 Nr. 2 im' durch '§ 1 Absatz 11 Satz 3 Nummer 2 in' ersetzt
- § 2 Abs. 8a: Wörter '§1 Abs. 11 Satz 4 Nummer 2, 3 und 5' durch '§ 1 Absatz 11 Satz 3 Nummer 2, 3 und 5' ersetzt
- § 7 Abs. 2 Satz 7: Satz aufgehoben
- § 7a Abs. 1 Nr. 4: Wörter '§ 53b Absatz 4 Satz 3' durch '§ 53b Absatz 4 Satz 2' ersetzt
- § 7b Abs. 3 Nr. 7: Wörter '§ 25c Absatz 2 Satz 4, § 25d Absatz 3 Satz 4' durch '§ 25c Absatz 2 Satz 5, § 25d Absatz 3 Satz 5' ersetzt
- § 9 Abs. 1 Satz 1: Wörter '§37 Satz 2 und § 38 Abs. 2 Satz 2 und 4' durch '§37 Absatz 1 Satz 2 und § 38 Absatz 2 Satz 2 und 3' ersetzt
- § 9 Abs. 5: Neue Formulierung für Absatz 5
- § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10: Wörter '§ 26a Absatz 1 Satz 3 und 4' durch '§ 26a Absatz 1 Satz 4' ersetzt
- § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 10: Wörter 'Institut, die Institutsgruppe, die Finanzholding-Gruppe oder die gemischte Finanzholding-Gruppe' eingefügt
- § 10f Abs. 4 Satz 1: Neue Formulierung für Absatz 4 Satz 1
- § 10f Abs. 4a: Neuer Absatz 4a eingefügt
- § 10g Abs. 3a: Neuer Absatz 3a eingefügt
- § 10g Abs. 5: Neue Formulierung für Absatz 5
- § 24 Abs. 1 Nr. 16: Wörter 'eines Monatsausweises' durch 'von Informationen zur finanziellen Situation (Finanzinformation)' ersetzt und 'oder der monatlichen Bilanzstatistik nach § 25 Abs. 1 Satz 3' gestrichen
- § 24 Abs. 2a: Wörter '§ 25d Absatz 3 Satz 7' durch '§ 25d Absatz 3 Satz 8' ersetzt und 'Bundesanstalt' durch 'Aufsichtsbehörde' ersetzt
- § 24 Abs. 3a Satz 3: Wörter 'Satz 1' durch 'Satz 2' ersetzt
- § 25a Abs. 4: Neue Formulierung für Absatz 4
- § 25b Überschrift: Hinzufügung der Angabe '; Verordnungsermächtigung'
- § 25b Abs. 5: Neuer Absatz 5 eingefügt
- § 25c Abs. 2 Satz 3 Nr. 1: Wörter 'oder gemischten Holding-Gruppe' eingefügt
- § 25c Abs. 2 Satz 6 Nr. 2: Wörter '§47 Absatz 1' durch '§20 Absatz 1 Satz 3 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes' ersetzt
- § 25d Abs. 3 Satz 1: Wörter 'im Sinne des Satzes 7' durch 'im Sinne des Satzes 8' ersetzt
- § 25d Abs. 3 Satz 2: Wörter '§10b Absatz 3 Satz 8' durch '§ 12 Absatz 2 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes' ersetzt
- § 25d Abs. 3 Satz 3 Nr. 1: Wörter 'oder gemischten Holding-Gruppe' eingefügt
- § 25d Abs. 3 Satz 8 Nr. 2: Wörter '§47 Absatz 1' durch '§20 Absatz 1 Satz 3 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes' ersetzt
- § 25d Abs. 3a: Wörter 'im Sinne des Absatzes 3 Satz 7' durch 'im Sinne des Absatzes 3 Satz 8' ersetzt und neue Nummer 1 vorangestellt
- § 25d Abs. 7 Satz 1: Wörter 'der in Absatz 3 Satz 1 genannten Unternehmen hat' durch 'Instituts, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft soll' ersetzt und 'zu' gestrichen
- § 25d Abs. 8 Satz 1: Wörter 'Absatz 3 Satz 1' durch 'Absatz 3 Satz 1 und 2' ersetzt und 'unter Berücksichtigung der Kriterien nach Absatz 7 Satz 1' gestrichen
- § 25d Abs. 9 Satz 1: Wörter 'Absatz 3 Satz 1' durch 'Absatz 3 Satz 1 und 2' ersetzt und 'unter Berücksichtigung der Kriterien nach Absatz 7 Satz 1' gestrichen
- § 25d Abs. 10: Wörter 'Absatz 3 Satz 1' durch 'Absatz 3 Satz 1 und 2' ersetzt
- § 25d Abs. 11 Satz 1: Wörter 'Absatz 3 Satz 1' durch 'Absatz 3 Satz 1 und 2' ersetzt und 'unter Berücksichtigung der Kriterien nach Absatz 7 Satz 1' gestrichen
- § 25d Abs. 12 Satz 1: Wörter 'Absatz 3 Satz 1' durch 'Absatz 3 Satz 1 und 2' ersetzt und 'unter Berücksichtigung der Kriterien nach Absatz 7 Satz 1' gestrichen
- § 26 Abs. 3 Satz 2: Wörter '§ 10a Absatz 3a' durch '§ 10a' ersetzt
- § 29 Abs. 2 Satz 4: Neue Formulierung für Absatz 2 Satz 4
- § 29 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1: Wörter 'Absätze 1 und 2' durch 'Absätze 1 bis 2' ersetzt
- § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Wörter 'hartem Kernkapital' durch 'Bestandteilen des harten Kernkapitals gemäß Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a bis e der Verordnung (EU) Nr. 575/2013' ersetzt
- § 33 Abs. 3: Wörter 'Absätze 1 und 3' durch 'Absätze 1 und 2' ersetzt
- § 36 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 und 7: Wörter 'nach § 25d Absatz 3 Satz 1 oder Satz 2 bezeichnete' gestrichen
- § 36 Abs. 3 Satz 3: Wörter 'Satz 1 Nummer 1 bis 9' durch 'Satz 1 Nummer 1 bis 10' ersetzt
- § 45b Abs. 1 Satz 1: Wörter '§ 25a Absatz 6' durch '§ 25a Absatz 4 oder Absatz 6' ersetzt und 'nach § 25b' durch 'auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 25b Absatz 5' ersetzt
- § 45c Abs. 2 Nr. 3: Wörter 'Nummer 1 bis 9' durch 'Nummer 1 bis 10' ersetzt
- § 45c Abs. 2 Nr. 4: Wörter 'Absatz 3' durch 'Absatz 2' ersetzt
- § 46 Abs. 1 Satz 1: Wörter '§33 Abs. 3 Nr. 1 bis 3' durch '§33 Absatz 2' ersetzt
- § 46f Abs. 4 Nr. 1: Wörter 'Absatz 23' durch 'Absatz 3 Nummer 23' ersetzt
- § 46f Abs. 4 Nr. 2: Wörter 'Absatz 18' durch 'Absatz 3 Nummer 18' ersetzt, zusätzliche Wörter eingefügt und 'von Instituten' durch 'bei Instituten' ersetzt
- § 46f Abs. 5 bis 7: Neue Absätze 5 bis 7 eingefügt
## Wortlaut

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- **2015-06-05** · BGBl. 2015 I S. 786 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (DGSD-Umsetzungsgesetz)
- **2015-06-19** · BGBl. 2015 I S. 926 — Gesetz zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (GVVG-Änderungsgesetz GVVG-ÄndG)
- **2015-09-07** · BGBl. 2015 I S. 1474 — Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
- **2015-11-05** · BGBl. 2015 I S. 1864 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)

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# Stellen dieser Station
- § 29a Abs. 4 Satz 1: Das Wort „Justiz“ wird durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz“ ersetzt.
- § 46f Abs. 1 Satz 3: Das Wort „Justiz“ wird durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz“ ersetzt.
- Inhaltsübersicht § 25b: Neue Überschrift für § 25b
- Inhaltsübersicht § 64t: Übergangsvorschrift zum BRRD-Umsetzungsgesetz umbenannt
- § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9: Punkt am Ende durch Komma ersetzt
- § 1 Abs. 19 Nr. 1: Wörter 'im Sinne des Absatzes 3c' gestrichen
- § 2 Abs. 1 Nr. 9: Wörter 'im' durch 'in' und '§1 Abs. 11 Satz 4 Nr. 2 und 5' durch '§ 1 Absatz 11 Satz 3 Nummer 2 und 5' ersetzt
- § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 11: Wörter '§1 Abs. 11 Satz 4 Nr. 2 und 5' durch '§ 1 Absatz 11 Satz 3 Nummer 2 und 5' ersetzt
- § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 13: Wörter '§1 Abs. 11 Satz 4 Nr. 2 im' durch '§ 1 Absatz 11 Satz 3 Nummer 2 in' ersetzt
- § 2 Abs. 8a: Wörter '§1 Abs. 11 Satz 4 Nummer 2, 3 und 5' durch '§ 1 Absatz 11 Satz 3 Nummer 2, 3 und 5' ersetzt
- § 7 Abs. 2 Satz 7: Satz aufgehoben
- § 7a Abs. 1 Nr. 4: Wörter '§ 53b Absatz 4 Satz 3' durch '§ 53b Absatz 4 Satz 2' ersetzt
- § 7b Abs. 3 Nr. 7: Wörter '§ 25c Absatz 2 Satz 4, § 25d Absatz 3 Satz 4' durch '§ 25c Absatz 2 Satz 5, § 25d Absatz 3 Satz 5' ersetzt
- § 9 Abs. 1 Satz 1: Wörter '§37 Satz 2 und § 38 Abs. 2 Satz 2 und 4' durch '§37 Absatz 1 Satz 2 und § 38 Absatz 2 Satz 2 und 3' ersetzt
- § 9 Abs. 5: Neue Formulierung für Absatz 5
- § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10: Wörter '§ 26a Absatz 1 Satz 3 und 4' durch '§ 26a Absatz 1 Satz 4' ersetzt
- § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 10: Wörter 'Institut, die Institutsgruppe, die Finanzholding-Gruppe oder die gemischte Finanzholding-Gruppe' eingefügt
- § 10f Abs. 4 Satz 1: Neue Formulierung für Absatz 4 Satz 1
- § 10f Abs. 4a: Neuer Absatz 4a eingefügt
- § 10g Abs. 3a: Neuer Absatz 3a eingefügt
- § 10g Abs. 5: Neue Formulierung für Absatz 5
- § 24 Abs. 1 Nr. 16: Wörter 'eines Monatsausweises' durch 'von Informationen zur finanziellen Situation (Finanzinformation)' ersetzt und 'oder der monatlichen Bilanzstatistik nach § 25 Abs. 1 Satz 3' gestrichen
- § 24 Abs. 2a: Wörter '§ 25d Absatz 3 Satz 7' durch '§ 25d Absatz 3 Satz 8' ersetzt und 'Bundesanstalt' durch 'Aufsichtsbehörde' ersetzt
- § 24 Abs. 3a Satz 3: Wörter 'Satz 1' durch 'Satz 2' ersetzt
- § 25a Abs. 4: Neue Formulierung für Absatz 4
- § 25b Überschrift: Hinzufügung der Angabe '; Verordnungsermächtigung'
- § 25b Abs. 5: Neuer Absatz 5 eingefügt
- § 25c Abs. 2 Satz 3 Nr. 1: Wörter 'oder gemischten Holding-Gruppe' eingefügt
- § 25c Abs. 2 Satz 6 Nr. 2: Wörter '§47 Absatz 1' durch '§20 Absatz 1 Satz 3 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes' ersetzt
- § 25d Abs. 3 Satz 1: Wörter 'im Sinne des Satzes 7' durch 'im Sinne des Satzes 8' ersetzt
- § 25d Abs. 3 Satz 2: Wörter '§10b Absatz 3 Satz 8' durch '§ 12 Absatz 2 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes' ersetzt
- § 25d Abs. 3 Satz 3 Nr. 1: Wörter 'oder gemischten Holding-Gruppe' eingefügt
- § 25d Abs. 3 Satz 8 Nr. 2: Wörter '§47 Absatz 1' durch '§20 Absatz 1 Satz 3 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes' ersetzt
- § 25d Abs. 3a: Wörter 'im Sinne des Absatzes 3 Satz 7' durch 'im Sinne des Absatzes 3 Satz 8' ersetzt und neue Nummer 1 vorangestellt
- § 25d Abs. 7 Satz 1: Wörter 'der in Absatz 3 Satz 1 genannten Unternehmen hat' durch 'Instituts, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft soll' ersetzt und 'zu' gestrichen
- § 25d Abs. 8 Satz 1: Wörter 'Absatz 3 Satz 1' durch 'Absatz 3 Satz 1 und 2' ersetzt und 'unter Berücksichtigung der Kriterien nach Absatz 7 Satz 1' gestrichen
- § 25d Abs. 9 Satz 1: Wörter 'Absatz 3 Satz 1' durch 'Absatz 3 Satz 1 und 2' ersetzt und 'unter Berücksichtigung der Kriterien nach Absatz 7 Satz 1' gestrichen
- § 25d Abs. 10: Wörter 'Absatz 3 Satz 1' durch 'Absatz 3 Satz 1 und 2' ersetzt
- § 25d Abs. 11 Satz 1: Wörter 'Absatz 3 Satz 1' durch 'Absatz 3 Satz 1 und 2' ersetzt und 'unter Berücksichtigung der Kriterien nach Absatz 7 Satz 1' gestrichen
- § 25d Abs. 12 Satz 1: Wörter 'Absatz 3 Satz 1' durch 'Absatz 3 Satz 1 und 2' ersetzt und 'unter Berücksichtigung der Kriterien nach Absatz 7 Satz 1' gestrichen
- § 26 Abs. 3 Satz 2: Wörter '§ 10a Absatz 3a' durch '§ 10a' ersetzt
- § 29 Abs. 2 Satz 4: Neue Formulierung für Absatz 2 Satz 4
- § 29 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1: Wörter 'Absätze 1 und 2' durch 'Absätze 1 bis 2' ersetzt
- § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Wörter 'hartem Kernkapital' durch 'Bestandteilen des harten Kernkapitals gemäß Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a bis e der Verordnung (EU) Nr. 575/2013' ersetzt
- § 33 Abs. 3: Wörter 'Absätze 1 und 3' durch 'Absätze 1 und 2' ersetzt
- § 36 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 und 7: Wörter 'nach § 25d Absatz 3 Satz 1 oder Satz 2 bezeichnete' gestrichen
- § 36 Abs. 3 Satz 3: Wörter 'Satz 1 Nummer 1 bis 9' durch 'Satz 1 Nummer 1 bis 10' ersetzt
- § 45b Abs. 1 Satz 1: Wörter '§ 25a Absatz 6' durch '§ 25a Absatz 4 oder Absatz 6' ersetzt und 'nach § 25b' durch 'auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 25b Absatz 5' ersetzt
- § 45c Abs. 2 Nr. 3: Wörter 'Nummer 1 bis 9' durch 'Nummer 1 bis 10' ersetzt
- § 45c Abs. 2 Nr. 4: Wörter 'Absatz 3' durch 'Absatz 2' ersetzt
- § 46 Abs. 1 Satz 1: Wörter '§33 Abs. 3 Nr. 1 bis 3' durch '§33 Absatz 2' ersetzt
- § 46f Abs. 4 Nr. 1: Wörter 'Absatz 23' durch 'Absatz 3 Nummer 23' ersetzt
- § 46f Abs. 4 Nr. 2: Wörter 'Absatz 18' durch 'Absatz 3 Nummer 18' ersetzt, zusätzliche Wörter eingefügt und 'von Instituten' durch 'bei Instituten' ersetzt
- § 46f Abs. 5 bis 7: Neue Absätze 5 bis 7 eingefügt

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-06-19 — Gesetz zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (GVVG-Änderungsgesetz GVVG-ÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 926
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 1 Absatz 32 Nummer 2: Ersetzung der Angabe „§ 89a Abs. 1 in den Fällen des Abs. 2 Nr. 4“ durch „§ 89c“
§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9: Punkt am Ende durch Komma ersetzt
§ 1 Abs. 19 Nr. 1: Wörter 'im Sinne des Absatzes 3c' gestrichen

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-12-18 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (BRRD-Umsetzungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 2091
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 10 Abs. 1, 3, 4: Verschiedene Änderungen, insbesondere Ersetzung von „Bundesanstalt“ durch „Aufsichtsbehörde“
§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10: Wörter '§ 26a Absatz 1 Satz 3 und 4' durch '§ 26a Absatz 1 Satz 4' ersetzt
§ 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 10: Wörter 'Institut, die Institutsgruppe, die Finanzholding-Gruppe oder die gemischte Finanzholding-Gruppe' eingefügt

9
kredwg/§10f.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 10f
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 10f Abs. 4 Satz 1: Neue Formulierung für Absatz 4 Satz 1
§ 10f Abs. 4a: Neuer Absatz 4a eingefügt

9
kredwg/§10g.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 10g
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 10g Abs. 3a: Neuer Absatz 3a eingefügt
§ 10g Abs. 5: Neue Formulierung für Absatz 5

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@@ -1,27 +1,13 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-18 — Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 934
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 2 Abs. 1 Nr. 6a: Hebt die Nummer auf
§ 2 Abs. 1 Nr. 9: Wörter 'im' durch 'in' und '§1 Abs. 11 Satz 4 Nr. 2 und 5' durch '§ 1 Absatz 11 Satz 3 Nummer 2 und 5' ersetzt
§ 2 Abs. 6 Nr. 8: Ersetzt 'Anlage- und Abschlussvermittlung' durch 'Anlagevermittlung'
§ 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 11: Wörter '§1 Abs. 11 Satz 4 Nr. 2 und 5' durch '§ 1 Absatz 11 Satz 3 Nummer 2 und 5' ersetzt
§ 2 Abs. 7: Fügt neue Wörter und streicht andere
§ 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 13: Wörter '§1 Abs. 11 Satz 4 Nr. 2 im' durch '§ 1 Absatz 11 Satz 3 Nummer 2 in' ersetzt
§ 2 Abs. 7a: Fügt neue Wörter und streicht andere
§ 2 Abs. 8: Fügt neue Wörter und streicht andere
§ 2 Abs. 8a: Fügt neue Wörter hinzu
§ 2 Abs. 8b: Fügt neue Wörter und streicht andere
§ 2 Abs. 9a Satz 1: Neuer Wortlaut für den Satz
§ 2 Abs. 9e: Hebt den Absatz auf
§ 2 Abs. 10 Satz 1: Ersetzt 'Anlage- oder Abschlussvermittlung' durch 'Anlagevermittlung'
§ 2 Abs. 12 Satz 5: Ersetzt '§3 5A b s .2 Nr. 4, 5 und 6' durch '§3 5A b s a t z2 Nummer 4 und 6'
§ 2 Abs. 8a: Wörter '§1 Abs. 11 Satz 4 Nummer 2, 3 und 5' durch '§ 1 Absatz 11 Satz 3 Nummer 2, 3 und 5' ersetzt

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@@ -1,7 +1,11 @@
# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-12-18 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (BRRD-Umsetzungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 2091
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 24 Abs. 1, 1a, 1b, 2, 3, 3a, 3b, 3c, 4: Verschiedene Änderungen, insbesondere Ersetzung von „Bundesanstalt“ durch „Aufsichtsbehörde“ und Einfügung neuer Absätze
§ 24 Abs. 1 Nr. 16: Wörter 'eines Monatsausweises' durch 'von Informationen zur finanziellen Situation (Finanzinformation)' ersetzt und 'oder der monatlichen Bilanzstatistik nach § 25 Abs. 1 Satz 3' gestrichen
§ 24 Abs. 2a: Wörter '§ 25d Absatz 3 Satz 7' durch '§ 25d Absatz 3 Satz 8' ersetzt und 'Bundesanstalt' durch 'Aufsichtsbehörde' ersetzt
§ 24 Abs. 3a Satz 3: Wörter 'Satz 1' durch 'Satz 2' ersetzt

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@@ -1,19 +1,7 @@
# § 25a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-18 — Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 934
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 6: Ersetzt 'nach Maßgabe' durch 'unter Berücksichtigung'
§ 25a Abs. 2 Satz 3: Hebt den Satz auf
§ 25a Abs. 3 Satz 1: Ersetzt '22' durch '4'
§ 25a Abs. 4: Hebt den Absatz auf
§ 25a Abs. 5 Satz 3: Fügt Wörter hinzu und ersetzt 'wird' durch 'werden'
§ 25a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1: Ersetzt 'Absatz 5' durch 'Absatz 1 Satz 3 Nummer 6'
§ 25a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3: Fügt Wörter hinzu
§ 25a Abs. 4: Neue Formulierung für Absatz 4

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@@ -1,7 +1,11 @@
# § 25b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-10-08Verordnung zur Anwendung von bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie zur Zuweisung der Aufsicht über die Einhaltung dieser Vorschriften an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (KfW-Verordnung KfWV)
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3735
> Station: 2015-11-05Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 25b: Regelungen
Inhaltsübersicht § 25b: Neue Überschrift für § 25b
§ 25b Überschrift: Hinzufügung der Angabe '; Verordnungsermächtigung'
§ 25b Abs. 5: Neuer Absatz 5 eingefügt

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 25c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-12-18 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (BRRD-Umsetzungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 2091
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 25c Absatz 2 Satz 5: Ersetzung von 'Bundesanstalt' durch 'Aufsichtsbehörde'
§ 25c Abs. 2 Satz 3 Nr. 1: Wörter 'oder gemischten Holding-Gruppe' eingefügt
§ 25c Abs. 2 Satz 6 Nr. 2: Wörter '§47 Absatz 1' durch '§20 Absatz 1 Satz 3 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes' ersetzt

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@@ -1,7 +1,27 @@
# § 25d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-06-05 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (DGSD-Umsetzungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 786
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 25d: Einfügung und Anpassung von Sätzen bezüglich der Berücksichtigung von Mandaten
§ 25d Abs. 3 Satz 1: Wörter 'im Sinne des Satzes 7' durch 'im Sinne des Satzes 8' ersetzt
§ 25d Abs. 3 Satz 2: Wörter '§10b Absatz 3 Satz 8' durch '§ 12 Absatz 2 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes' ersetzt
§ 25d Abs. 3 Satz 3 Nr. 1: Wörter 'oder gemischten Holding-Gruppe' eingefügt
§ 25d Abs. 3 Satz 8 Nr. 2: Wörter '§47 Absatz 1' durch '§20 Absatz 1 Satz 3 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes' ersetzt
§ 25d Abs. 3a: Wörter 'im Sinne des Absatzes 3 Satz 7' durch 'im Sinne des Absatzes 3 Satz 8' ersetzt und neue Nummer 1 vorangestellt
§ 25d Abs. 7 Satz 1: Wörter 'der in Absatz 3 Satz 1 genannten Unternehmen hat' durch 'Instituts, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft soll' ersetzt und 'zu' gestrichen
§ 25d Abs. 8 Satz 1: Wörter 'Absatz 3 Satz 1' durch 'Absatz 3 Satz 1 und 2' ersetzt und 'unter Berücksichtigung der Kriterien nach Absatz 7 Satz 1' gestrichen
§ 25d Abs. 9 Satz 1: Wörter 'Absatz 3 Satz 1' durch 'Absatz 3 Satz 1 und 2' ersetzt und 'unter Berücksichtigung der Kriterien nach Absatz 7 Satz 1' gestrichen
§ 25d Abs. 10: Wörter 'Absatz 3 Satz 1' durch 'Absatz 3 Satz 1 und 2' ersetzt
§ 25d Abs. 11 Satz 1: Wörter 'Absatz 3 Satz 1' durch 'Absatz 3 Satz 1 und 2' ersetzt und 'unter Berücksichtigung der Kriterien nach Absatz 7 Satz 1' gestrichen
§ 25d Abs. 12 Satz 1: Wörter 'Absatz 3 Satz 1' durch 'Absatz 3 Satz 1 und 2' ersetzt und 'unter Berücksichtigung der Kriterien nach Absatz 7 Satz 1' gestrichen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-10-08Verordnung zur Anwendung von bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie zur Zuweisung der Aufsicht über die Einhaltung dieser Vorschriften an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (KfW-Verordnung KfWV)
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3735
> Station: 2015-11-05Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 26: Regelungen
§ 26 Abs. 3 Satz 2: Wörter '§ 10a Absatz 3a' durch '§ 10a' ersetzt

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-12-18 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (BRRD-Umsetzungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 2091
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 29 Absatz 1 Satz 7: Ersetzung von '§ 47a Absatz 1' durch '§ 12 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes' und von '§ 47a Absatz 1 Satz 2 und § 47a Absatz 1 bis 3 und Absatz 4 Satz 2 und 4' durch '§ 12 Absatz 1 und § 13 Absatz 1 bis 4 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes'
§ 29 Abs. 2 Satz 4: Neue Formulierung für Absatz 2 Satz 4
§ 29 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1: Wörter 'Absätze 1 und 2' durch 'Absätze 1 bis 2' ersetzt

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@@ -1,9 +1,9 @@
# § 33
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-18 — Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 934
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 33 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von neuen Nummern und Anpassung der bestehenden Nummern
§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Wörter 'hartem Kernkapital' durch 'Bestandteilen des harten Kernkapitals gemäß Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a bis e der Verordnung (EU) Nr. 575/2013' ersetzt
§ 33 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von 'oder Abschlussvermittler' durch 'oder'
§ 33 Abs. 3: Wörter 'Absätze 1 und 3' durch 'Absätze 1 und 2' ersetzt

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# § 36
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-18 — Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 934
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 36 Abs. 2: Ersetzung von 'Investmentgesetzes' durch 'Kapitalanlagebuchs'
§ 36 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 und 7: Wörter 'nach § 25d Absatz 3 Satz 1 oder Satz 2 bezeichnete' gestrichen
§ 36 Abs. 3 Satz 1: Einfügung von zusätzlichen Verweisen auf andere Gesetzesstellen
§ 36 Abs. 3 Satz 1 Nummer 10: Neue Nummer zur Kontrolle von Kontrollmandaten
§ 36 Abs. 3 Satz 3: Wörter 'Satz 1 Nummer 1 bis 9' durch 'Satz 1 Nummer 1 bis 10' ersetzt

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 45b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-18 — Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 934
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 45b Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von '§ 25a Absatz 5 Satz 1 und 2' durch '§ 25a Absatz 6'
§ 45b Abs. 1 Satz 2: Neue Formulierung des Satzes zur Anordnung von Maßnahmen
§ 45b Abs. 1 Satz 1: Wörter '§ 25a Absatz 6' durch '§ 25a Absatz 4 oder Absatz 6' ersetzt und 'nach § 25b' durch 'auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 25b Absatz 5' ersetzt

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 45c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-12-18 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (BRRD-Umsetzungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 2091
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 45c Absatz 2 Nummer 9: Ersetzung von 'Übertragungsanordnung nach § 48a' durch 'Abwicklungsanordnung im Sinne des § 77 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes'
§ 45c Abs. 2 Nr. 3: Wörter 'Nummer 1 bis 9' durch 'Nummer 1 bis 10' ersetzt
§ 45c Abs. 2 Nr. 4: Wörter 'Absatz 3' durch 'Absatz 2' ersetzt

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 46
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-18 — Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 934
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 46 Abs. 2 Satz 7: Neue Formulierung des Satzes zur Anwendung von Vorschriften
§ 46 Abs. 1 Satz 1: Wörter '§33 Abs. 3 Nr. 1 bis 3' durch '§33 Absatz 2' ersetzt

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@@ -1,7 +1,11 @@
# § 46f
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-09-07Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1474
> Station: 2015-11-05Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 46f Abs. 1 Satz 3: Das Wort „Justiz“ wird durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz“ ersetzt.
§ 46f Abs. 4 Nr. 1: Wörter 'Absatz 23' durch 'Absatz 3 Nummer 23' ersetzt
§ 46f Abs. 4 Nr. 2: Wörter 'Absatz 18' durch 'Absatz 3 Nummer 18' ersetzt, zusätzliche Wörter eingefügt und 'von Instituten' durch 'bei Instituten' ersetzt
§ 46f Abs. 5 bis 7: Neue Absätze 5 bis 7 eingefügt

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 64t
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-12-18 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (BRRD-Umsetzungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 2091
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 64t: Neuer § 64t eingefügt
Inhaltsübersicht § 64t: Übergangsvorschrift zum BRRD-Umsetzungsgesetz umbenannt

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@@ -1,11 +1,7 @@
# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-12-18 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (BRRD-Umsetzungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 2091
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 7 Abs. 1a: Neuer Absatz 1a eingefügt, der die Zusammenarbeit im einheitlichen Aufsichtsmechanismus regelt
§ 7 Abs. 2: Verschiedene Änderungen, insbesondere Einfügung von Bedingungen für den Erlass von Richtlinien
§ 7 Abs. 4: Anpassung der Absätze 2 bis 5
§ 7 Abs. 2 Satz 7: Satz aufgehoben

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@@ -1,13 +1,7 @@
# § 7a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-09-03 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Anpassung des Aufsichtsrechts an die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRD IV-Umsetzungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3395
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 7a Abs. 1 Nr. 1: Ersetzt 'die Aufhebung einer Erlaubnis nach § 35 Absatz 2' durch 'das Erlöschen oder die Aufhebung einer Erlaubnis nach § 35'
§ 7a Abs. 1 Nr. 3: Ersetzt 'Aufnahmestaates' durch 'Aufnahmemitgliedstaates'
§ 7a Abs. 2 Nr. 3: Ersetzt das Komma am Ende durch das Wort 'und'
§ 7a Abs. 2 Nr. 4: Streicht die Nummer 4
§ 7a Abs. 1 Nr. 4: Wörter '§ 53b Absatz 4 Satz 3' durch '§ 53b Absatz 4 Satz 2' ersetzt

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 7b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-18 — Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 934
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 7b Abs. 3: Fügt Kommas und 'die' hinzu
§ 7b Abs. 3 Nr. 7: Wörter '§ 25c Absatz 2 Satz 4, § 25d Absatz 3 Satz 4' durch '§ 25c Absatz 2 Satz 5, § 25d Absatz 3 Satz 5' ersetzt

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-10-08Verordnung zur Anwendung von bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie zur Zuweisung der Aufsicht über die Einhaltung dieser Vorschriften an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (KfW-Verordnung KfWV)
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3735
> Station: 2015-11-05Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 9: Regelungen
§ 9 Abs. 1 Satz 1: Wörter '§37 Satz 2 und § 38 Abs. 2 Satz 2 und 4' durch '§37 Absatz 1 Satz 2 und § 38 Absatz 2 Satz 2 und 3' ersetzt
§ 9 Abs. 5: Neue Formulierung für Absatz 5

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# KRWG — 2015-10-23
# KRWG — 2015-11-05
- **Titel:** Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 1739
- **Inkrafttreten:** 2015-10-24 (Artikel 1, 4 bis 6); 2015-10-24 (Artikel 2); 2018-08-15 (Artikel 3)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/40#page=19
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, insbesondere durch die Einführung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG).
- **Titel:** Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 1864
- **Inkrafttreten:** 2016-01-01 (Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe b und d, Nummer 4 Buchstabe b, Nummer 5 bis 13, 17 Buchstabe a und b, Nummer 20 bis 22, 25 bis 28 und 30); 2017-01-01 (Artikel 2 Nummer 23 Buchstabe b); 2015-11-06 (Im Übrigen)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/43#page=32
- **Kurz:** Das Gesetz passt das nationale Bankenabwicklungsrecht an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe an. Es ändert insgesamt 14 verschiedene Gesetze.
## Betroffene Stellen
- § 18 Abs. 1: Einfügung der Wörter 'nach Maßgabe der Absätze 2 und 3' nach dem Wort 'Behörde'
- § 26 Abs. 1: Ersetzung der Wörter 'Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit' durch 'Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit'
- § 33 Abs. 5 Satz 3: Ersetzung der Wörter 'Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit' durch 'Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit'
- § 47 Abs. 8 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit' durch 'Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit'
- § 47 Abs. 9 Satz 1: Ersetzung der Angabe 'Absatz 6' durch 'Absatz 8'
- § 53 Abs. 6 Nr. 3: Streichung des Wortes 'sowie'
- § 53 Abs. 6 Nr. 4: Ersetzung des Punkts am Ende durch ein Komma und das Wort 'sowie'
- § 53 Abs. 6 Nr. 5: Einfügung der neuen Nummer 5: 'anzuordnen, dass bei der Beförderung von Abfällen geeignete Unterlagen zum Zweck der Überwachung mitzuführen sind.'
- § 59 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'sowie Besitzer im Sinne des § 27' durch ', Besitzer im Sinne des § 27 sowie Betreiber von Rücknahmesystemen und -stellen, die von den Besitzern im Sinne des § 27 eingerichtet worden sind oder an denen sie sich beteiligen,'
- § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Ersetzung der Wörter 'in den Anlagen anfallenden,' durch 'anfallenden, zurückgenommenen,'
- § 59 Abs. 1 Satz 2: Einfügung des Wortes ', Bau' nach dem Wort 'Natur- schutz' und Ersetzung der Wörter 'Anlagen nach Satz 1, deren Betreiber Abfallbeauftragte zu bestellen haben' durch 'Betreiber von Anlagen nach Satz 1, die Besitzer nach Satz 1 sowie die Betreiber von Rücknahmesystemen und -stellen nach Satz 1, die Abfallbeauftragte zu bestellen haben'
- § 59 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes: 'Durch Rechtsverordnung nach Satz 2 kann auch bestimmt werden, welche Besitzer von Abfällen und welche Betreiber von Rücknahmesystemen und -stellen, für die Satz 1 entsprechend gilt, Abfallbeauftragte zu bestellen haben.'
- § 59 Abs. 2: Einfügung der Wörter ', Besitzer nach Absatz 1 Satz 1 und Betreiber von Rücknahmesystemen und -stellen nach Absatz 1 Satz 1' nach den Wörtern 'Anlagen nach Absatz 1 Satz 1' und Einfügung der Wörter 'nach Absatz 1 Satz 2 und 3' nach dem Wort 'Rechtsverordnung'
- § 60 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'den Betreiber' durch 'den zur Bestellung Verpflichteten'
- § 60 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2: Ersetzung der Wörter 'in der Anlage anfallenden, verwerteten oder beseitigten' durch 'bewirtschafterten'
- § 60 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe a: Einfügung der Wörter 'oder der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit' nach den Wörtern 'von den Abfällen' und Streichung der Wörter ', die in der Anlage anfallen, verwertet oder beseitigt werden'
- § 60 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4: Streichung der Wörter 'bei genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder solchen Anlagen, in denen regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen, zudem'
- § 60 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6: Einfügung des Wortes 'anfallen,' nach dem Wort 'Abfälle'
- § 60 Abs. 2: Ersetzung der Wörter 'dem Betreiber' durch 'dem zur Bestellung Verpflichteten'
- § 60 Abs. 3 Satz 2: Einfügung des Wortes ', Bau' nach dem Wort 'Natur- schutz'
- § 69 Abs. 2 Nr. 1: Ersetzung der Wörter '§ 18 Abs. 1 Satz 1' durch '§ 18 Abs. 1'
- § 69 Abs. 2 Nr. 14: Einfügung der Wörter 'und 3' nach den Wörtern '§ 59 Abs. 1 Satz 2'
- § 69 Abs. 2 Nr. 15: Einfügung der Wörter 'Absatz 1 Satz 1 und' nach der Angabe '§ 52' und Ersetzung der Wörter '§ 53 Abs. 6 Nr. 1, 2 oder Nr. 4, § 54 Abs. 7 Nr. 1, 2 oder Nr. 4' durch '§ 53 Abs. 6 Nr. 1, 2, 4 oder Nr. 5, § 54 Abs. 7 Nr. 1, 2, 4 oder Nr. 5'
- § 2a Abs. 4 Satz 1: Eingefügt wurden die Wörter 'des Kreditwesengesetzes' nach den Wörtern 'den §§ 45c, 46 oder 46b'.
## Wortlaut

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- **2013-04-12** · BGBl. 2013 I S. 734 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen
- **2013-12-10** · BGBl. 2013 I S. 4043 — Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung
- **2015-10-23** · BGBl. 2015 I S. 1739 — Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
- **2015-11-05** · BGBl. 2015 I S. 1864 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)

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# Stellen dieser Station
- § 18 Abs. 1: Einfügung der Wörter 'nach Maßgabe der Absätze 2 und 3' nach dem Wort 'Behörde'
- § 26 Abs. 1: Ersetzung der Wörter 'Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit' durch 'Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit'
- § 33 Abs. 5 Satz 3: Ersetzung der Wörter 'Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit' durch 'Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit'
- § 47 Abs. 8 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit' durch 'Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit'
- § 47 Abs. 9 Satz 1: Ersetzung der Angabe 'Absatz 6' durch 'Absatz 8'
- § 53 Abs. 6 Nr. 3: Streichung des Wortes 'sowie'
- § 53 Abs. 6 Nr. 4: Ersetzung des Punkts am Ende durch ein Komma und das Wort 'sowie'
- § 53 Abs. 6 Nr. 5: Einfügung der neuen Nummer 5: 'anzuordnen, dass bei der Beförderung von Abfällen geeignete Unterlagen zum Zweck der Überwachung mitzuführen sind.'
- § 59 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'sowie Besitzer im Sinne des § 27' durch ', Besitzer im Sinne des § 27 sowie Betreiber von Rücknahmesystemen und -stellen, die von den Besitzern im Sinne des § 27 eingerichtet worden sind oder an denen sie sich beteiligen,'
- § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Ersetzung der Wörter 'in den Anlagen anfallenden,' durch 'anfallenden, zurückgenommenen,'
- § 59 Abs. 1 Satz 2: Einfügung des Wortes ', Bau' nach dem Wort 'Natur- schutz' und Ersetzung der Wörter 'Anlagen nach Satz 1, deren Betreiber Abfallbeauftragte zu bestellen haben' durch 'Betreiber von Anlagen nach Satz 1, die Besitzer nach Satz 1 sowie die Betreiber von Rücknahmesystemen und -stellen nach Satz 1, die Abfallbeauftragte zu bestellen haben'
- § 59 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes: 'Durch Rechtsverordnung nach Satz 2 kann auch bestimmt werden, welche Besitzer von Abfällen und welche Betreiber von Rücknahmesystemen und -stellen, für die Satz 1 entsprechend gilt, Abfallbeauftragte zu bestellen haben.'
- § 59 Abs. 2: Einfügung der Wörter ', Besitzer nach Absatz 1 Satz 1 und Betreiber von Rücknahmesystemen und -stellen nach Absatz 1 Satz 1' nach den Wörtern 'Anlagen nach Absatz 1 Satz 1' und Einfügung der Wörter 'nach Absatz 1 Satz 2 und 3' nach dem Wort 'Rechtsverordnung'
- § 60 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'den Betreiber' durch 'den zur Bestellung Verpflichteten'
- § 60 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2: Ersetzung der Wörter 'in der Anlage anfallenden, verwerteten oder beseitigten' durch 'bewirtschafterten'
- § 60 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe a: Einfügung der Wörter 'oder der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit' nach den Wörtern 'von den Abfällen' und Streichung der Wörter ', die in der Anlage anfallen, verwertet oder beseitigt werden'
- § 60 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4: Streichung der Wörter 'bei genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder solchen Anlagen, in denen regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen, zudem'
- § 60 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6: Einfügung des Wortes 'anfallen,' nach dem Wort 'Abfälle'
- § 60 Abs. 2: Ersetzung der Wörter 'dem Betreiber' durch 'dem zur Bestellung Verpflichteten'
- § 60 Abs. 3 Satz 2: Einfügung des Wortes ', Bau' nach dem Wort 'Natur- schutz'
- § 69 Abs. 2 Nr. 1: Ersetzung der Wörter '§ 18 Abs. 1 Satz 1' durch '§ 18 Abs. 1'
- § 69 Abs. 2 Nr. 14: Einfügung der Wörter 'und 3' nach den Wörtern '§ 59 Abs. 1 Satz 2'
- § 69 Abs. 2 Nr. 15: Einfügung der Wörter 'Absatz 1 Satz 1 und' nach der Angabe '§ 52' und Ersetzung der Wörter '§ 53 Abs. 6 Nr. 1, 2 oder Nr. 4, § 54 Abs. 7 Nr. 1, 2 oder Nr. 4' durch '§ 53 Abs. 6 Nr. 1, 2, 4 oder Nr. 5, § 54 Abs. 7 Nr. 1, 2, 4 oder Nr. 5'
- § 2a Abs. 4 Satz 1: Eingefügt wurden die Wörter 'des Kreditwesengesetzes' nach den Wörtern 'den §§ 45c, 46 oder 46b'.

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# § 2a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
§ 2a Abs. 4 Satz 1: Eingefügt wurden die Wörter 'des Kreditwesengesetzes' nach den Wörtern 'den §§ 45c, 46 oder 46b'.

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# LWRENTBKG — 2015-09-07
# LWRENTBKG — 2015-11-05
- **Titel:** Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 1474
- **Inkrafttreten:** 2015-09-08 (ganzes Gesetz, außer Artikel 625 und 626); 2016-08-14 (Artikel 625); 2018-08-14 (Artikel 626)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/35#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung passt die Zuständigkeiten verschiedener Bundesministerien in mehreren Gesetzen an, um sie auf die aktuelle Struktur der Bundesregierung abzustimmen.
- **Titel:** Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 1864
- **Inkrafttreten:** 2016-01-01 (Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe b und d, Nummer 4 Buchstabe b, Nummer 5 bis 13, 17 Buchstabe a und b, Nummer 20 bis 22, 25 bis 28 und 30); 2017-01-01 (Artikel 2 Nummer 23 Buchstabe b); 2015-11-06 (Im Übrigen)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/43#page=32
- **Kurz:** Das Gesetz passt das nationale Bankenabwicklungsrecht an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe an. Es ändert insgesamt 14 verschiedene Gesetze.
## Betroffene Stellen
- § 3 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung von „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz“ durch „Ernährung und Landwirtschaft“
- § 7 Abs. 1 Nr. 4: Ersetzung von „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz“ durch „Ernährung und Landwirtschaft“
- § 7 Abs. 1 Nr. 5: Ersetzung von „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz“ durch „Ernährung und Landwirtschaft“
- § 7 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz“ durch „Ernährung und Landwirtschaft“
- § 11 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz“ durch „Ernährung und Landwirtschaft“
- § 16 Abs. 1: Es wird ein neuer Satz vorangestellt, der die Unzulässigkeit des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Bank festlegt.
## Wortlaut

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- **2013-09-03** · BGBl. 2013 I S. 3395 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Anpassung des Aufsichtsrechts an die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRD IV-Umsetzungsgesetz)
- **2013-12-17** · BGBl. 2013 I S. 4120 — Neufassung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank
- **2015-09-07** · BGBl. 2015 I S. 1474 — Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
- **2015-11-05** · BGBl. 2015 I S. 1864 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)

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