BGBl. 1994 I S. 1537 · Neubekanntmachung · Neufassung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1537
Inkrafttreten: 1994-07-22
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
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Verkündung: 1994-07-22

BGBl-Id: bgbl1-1994-44-1
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# IRG — 1993-08-07
# IRG — 1994-07-22
- **Titel:** Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen (Ausführungsgesetz Suchtstoffübereinkommen 1988)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 1407
- **Inkrafttreten:** ? (an dem Tage, an dem das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/42#page=15
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung und das Betäubungsmittelgesetz, um das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1988 zur Bekämpfung des unerlaubten Verkehrs mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen umzusetzen.
- **Titel:** Neufassung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 1537
- **Inkrafttreten:** 1994-07-22
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/44#page=1
- **Kurz:** Die Neufassung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen berücksichtigt Änderungen durch mehrere Gesetze und tritt am Tag der Verkündung in Kraft.
## Betroffene Stellen
- § 48: Neufassung des § 48, der Rechtshilfe für die Vollstreckung von Strafen und Anordnungen des Verfalls oder der Einziehung ermöglicht.
- § 49 Abs. 1 Nr. 3: Einfügung von Bestimmungen zur Vollstreckung von Anordnungen des Verfalls oder der Einziehung.
- § 49 Abs. 2 Satz 1: Neufassung des Absatzes 2 Satz 1, der die Voraussetzungen für die Vollstreckung einer freiheitsentziehenden Sanktion regelt.
- § 49 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Bindungswirkung von Entscheidungen hinsichtlich der Rechte Dritter regelt.
- § 49 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5, der die Erweiterung von Entscheidungen auf den Geltungsbereich des Gesetzes regelt.
- § 51: Neufassung des § 51, der die örtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Vollstreckbarkeit von ausländischen Erkenntnissen regelt.
- § 52 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Gelegenheit zur Äußerung von Verurteilten und Dritten regelt.
- § 53 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der das Recht auf Beistand von Verurteilten und Dritten regelt.
- § 54 Abs. 2a: Einfügung eines neuen Absatzes 2a, der die Erklärung der Vollstreckbarkeit von Anordnungen des Verfalls oder der Einziehung regelt.
- § 55 Abs. 2 Satz 1: Einfügung von Bestimmungen zur Geltendmachung von Rechten durch Dritte.
- § 55 Abs. 3 Satz 2: Einfügung von Bestimmungen zur Anforderung des Verfalls oder der Einziehung.
- § 55 Abs. 3 Satz 5: Einfügung eines neuen Satzes 5, der die Unterrichtung des Verletzten regelt.
- § 56 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes 4, der die Bewilligung von Rechtshilfeersuchen regelt.
- § 56a: Einfügung eines neuen § 56a, der die Entschädigung des Verletzten regelt.
- § 58 Abs. 1: Einfügung von Bestimmungen zur Ersuchung einer zuständigen Stelle des ersuchenden Staates.
- § 58 Abs. 2: Streichung des Absatzes 2.
- § 58 Abs. 3: Umbenennung des Absatzes 3 in Absatz 2.
- § 58 Abs. 3 und 4: Einfügung von neuen Absätzen 3 und 4, die die Anwendung von § 67 Abs. 1 und die Unzulässigkeit der Vollstreckung regeln.
- § 71 Abs. 2: Einfügung von Bestimmungen zur Vollstreckung von Strafen oder Sanktionen im öffentlichen Interesse.
- § 433 Abs. 1: Neue Fassung des § 433 Abs. 1
- § 60: Neue Fassung des § 60
- § 61: Neue Fassung des § 61
- § 62: Neue Fassung des § 62
- § 63: Neue Fassung des § 63
- § 64: Neue Fassung des § 64
- § 65: Neue Fassung des § 65
- § 66: Neue Fassung des § 66
- § 67: Neue Fassung des § 67
- § 68: Neue Fassung des § 68
- § 69: Neue Fassung des § 69
- § 70: Neue Fassung des § 70
- § 71: Neue Fassung des § 71
- § 72: Neue Fassung des § 72
- § 73: Neue Fassung des § 73
- § 74: Neue Fassung des § 74
- § 75: Neue Fassung des § 75
- § 76: Neue Fassung des § 76
- § 77: Neue Fassung des § 77
- § 84: Neue Fassung des § 84
## Wortlaut

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- **1982-12-31** · BGBl. 1982 I S. 2071 — Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
- **1990-09-05** · BGBl. 1990 I S. 1853 — Erstes Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (1. JGGÄndG)
- **1993-08-07** · BGBl. 1993 I S. 1407 — Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen (Ausführungsgesetz Suchtstoffübereinkommen 1988)
- **1994-07-22** · BGBl. 1994 I S. 1537 — Neufassung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen

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# Stellen dieser Station
- § 48: Neufassung des § 48, der Rechtshilfe für die Vollstreckung von Strafen und Anordnungen des Verfalls oder der Einziehung ermöglicht.
- § 49 Abs. 1 Nr. 3: Einfügung von Bestimmungen zur Vollstreckung von Anordnungen des Verfalls oder der Einziehung.
- § 49 Abs. 2 Satz 1: Neufassung des Absatzes 2 Satz 1, der die Voraussetzungen für die Vollstreckung einer freiheitsentziehenden Sanktion regelt.
- § 49 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Bindungswirkung von Entscheidungen hinsichtlich der Rechte Dritter regelt.
- § 49 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5, der die Erweiterung von Entscheidungen auf den Geltungsbereich des Gesetzes regelt.
- § 51: Neufassung des § 51, der die örtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Vollstreckbarkeit von ausländischen Erkenntnissen regelt.
- § 52 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Gelegenheit zur Äußerung von Verurteilten und Dritten regelt.
- § 53 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der das Recht auf Beistand von Verurteilten und Dritten regelt.
- § 54 Abs. 2a: Einfügung eines neuen Absatzes 2a, der die Erklärung der Vollstreckbarkeit von Anordnungen des Verfalls oder der Einziehung regelt.
- § 55 Abs. 2 Satz 1: Einfügung von Bestimmungen zur Geltendmachung von Rechten durch Dritte.
- § 55 Abs. 3 Satz 2: Einfügung von Bestimmungen zur Anforderung des Verfalls oder der Einziehung.
- § 55 Abs. 3 Satz 5: Einfügung eines neuen Satzes 5, der die Unterrichtung des Verletzten regelt.
- § 56 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes 4, der die Bewilligung von Rechtshilfeersuchen regelt.
- § 56a: Einfügung eines neuen § 56a, der die Entschädigung des Verletzten regelt.
- § 58 Abs. 1: Einfügung von Bestimmungen zur Ersuchung einer zuständigen Stelle des ersuchenden Staates.
- § 58 Abs. 2: Streichung des Absatzes 2.
- § 58 Abs. 3: Umbenennung des Absatzes 3 in Absatz 2.
- § 58 Abs. 3 und 4: Einfügung von neuen Absätzen 3 und 4, die die Anwendung von § 67 Abs. 1 und die Unzulässigkeit der Vollstreckung regeln.
- § 71 Abs. 2: Einfügung von Bestimmungen zur Vollstreckung von Strafen oder Sanktionen im öffentlichen Interesse.
- § 433 Abs. 1: Neue Fassung des § 433 Abs. 1
- § 60: Neue Fassung des § 60
- § 61: Neue Fassung des § 61
- § 62: Neue Fassung des § 62
- § 63: Neue Fassung des § 63
- § 64: Neue Fassung des § 64
- § 65: Neue Fassung des § 65
- § 66: Neue Fassung des § 66
- § 67: Neue Fassung des § 67
- § 68: Neue Fassung des § 68
- § 69: Neue Fassung des § 69
- § 70: Neue Fassung des § 70
- § 71: Neue Fassung des § 71
- § 72: Neue Fassung des § 72
- § 73: Neue Fassung des § 73
- § 74: Neue Fassung des § 74
- § 75: Neue Fassung des § 75
- § 76: Neue Fassung des § 76
- § 77: Neue Fassung des § 77
- § 84: Neue Fassung des § 84

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# § 433
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1982-12-31 — Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
> Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 2071
> Station: 1994-07-22 — Neufassung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1537
§ 433 Abs. 1: Worte 'oder in Verfahren nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen' eingefügt
§ 433 Abs. 1: Neue Fassung des § 433 Abs. 1

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# § 60
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-22 — Neufassung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1537
§ 60: Neue Fassung des § 60

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# § 61
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-22 — Neufassung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1537
§ 61: Neue Fassung des § 61

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# § 62
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-22 — Neufassung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1537
§ 62: Neue Fassung des § 62

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# § 63
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-22 — Neufassung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1537
§ 63: Neue Fassung des § 63

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# § 64
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-22 — Neufassung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1537
§ 64: Neue Fassung des § 64

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# § 65
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-22 — Neufassung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1537
§ 65: Neue Fassung des § 65

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# § 66
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-22 — Neufassung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1537
§ 66: Neue Fassung des § 66

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# § 67
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-22 — Neufassung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1537
§ 67: Neue Fassung des § 67

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# § 68
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-22 — Neufassung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1537
§ 68: Neue Fassung des § 68

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# § 69
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-22 — Neufassung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1537
§ 69: Neue Fassung des § 69

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# § 70
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-22 — Neufassung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1537
§ 70: Neue Fassung des § 70

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# § 71
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-08-07 — Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen (Ausführungsgesetz Suchtstoffübereinkommen 1988)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 1407
> Station: 1994-07-22 — Neufassung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1537
§ 71 Abs. 2: Einfügung von Bestimmungen zur Vollstreckung von Strafen oder Sanktionen im öffentlichen Interesse.
§ 71: Neue Fassung des § 71

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# § 72
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-22 — Neufassung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1537
§ 72: Neue Fassung des § 72

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# § 73
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-22 — Neufassung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1537
§ 73: Neue Fassung des § 73

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# § 74
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-22 — Neufassung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1537
§ 74: Neue Fassung des § 74

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# § 75
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-22 — Neufassung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1537
§ 75: Neue Fassung des § 75

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# § 76
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-22 — Neufassung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1537
§ 76: Neue Fassung des § 76

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# § 77
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-22 — Neufassung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1537
§ 77: Neue Fassung des § 77

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# § 84
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-22 — Neufassung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1537
§ 84: Neue Fassung des § 84

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# BGBl. 1994 I S. 1537
- **Titel:** Neufassung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 1537
- **Verkündung:** 1994-07-22
- **Inkrafttreten:** 1994-07-22
- **Ausfertigung:** 1994-06-27
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/44#page=1
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** IRG
## Kurz
Die Neufassung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen berücksichtigt Änderungen durch mehrere Gesetze und tritt am Tag der Verkündung in Kraft.