BGBl. 1993 I S. 494 · Änderung · Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren

Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 494
Inkrafttreten: 1993-05-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1993-04-28

BGBl-Id: bgbl1-1993-16-10
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
1993-04-28 12:00:00 +00:00
parent c38b70e3e2
commit 922802d97b
11 changed files with 68 additions and 70 deletions

View File

@@ -1,38 +1,21 @@
# BIMSCHV_9 — 1992-03-27
# BIMSCHV_9 — 1993-04-28
- **Titel:** Verordnung über die Farbe und Lichtstärke der Bordlichter sowie die Zulassung von Signalleuchten in der Binnenschiffahrt auf Rhein und Mosel
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 531
- **Inkrafttreten:** 1992-03-27
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/14#page=27
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Farbe und Lichtstärke der Bordlichter sowie die Zulassung von Signalleuchten in der Binnenschiffahrt auf Rhein und Mosel. Sie setzt Vorschriften der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt in Kraft und legt die Zuständigkeit für die Zulassung fest.
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 494
- **Inkrafttreten:** 1993-05-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/16#page=34
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Genehmigungsverfahrensverordnung, um die Prozesse zu klären und zu vereinfachen, insbesondere bei UVP-pflichtigen Vorhaben.
## Betroffene Stellen
- § 8 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes 2, der die Bedingungen für eine zusätzliche Bekanntmachung und Auslegung festlegt.
- § 8 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Bedingungen für die Absehen von einer zusätzlichen Bekanntmachung und Auslegung festlegt.
- § 9 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes 2, der den Hinweis auf schriftliche Einwendungen im Einigungsvertragsgebiet enthält.
- § 10 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Auslegung von Unterlagen bei UVP-pflichtigen Anlagen erweitert.
- § 10 Abs. 4: Streichung des Absatzes 4.
- § 10a: Einfügung eines neuen § 10a, der die Akteneinsicht regelt.
- § 11: Neufassung des § 11, der die Beteiligung anderer Behörden regelt.
- § 11a: Einfügung eines neuen § 11a, der die grenzüberschreitende Behördenbeteiligung regelt.
- § 12 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Bekanntgabe von Einwendungen regelt.
- § 13 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von § 4 Abs. 2a durch § 4b Abs. 2 und Hinzufügen eines Halbsatzes.
- § 14 Abs. 2: Ersetzung des Wortes 'Auslegungsfrist' durch 'Einwendungsfrist'.
- § 18 Abs. 5 Satz 3: Hinzufügen eines Halbsatzes, der die Hinweisung bei Aufhebung des Termins regelt.
- § 19 Abs. 1 Satz 6: Neufassung des Satzes 6, der die Löschung von Tonaufzeichnungen regelt.
- § 20: Einfügung von neuen Absätzen 1a und 1b, die die Erarbeitung und Bewertung einer zusammenfassenden Darstellung regeln.
- § 20 Abs. 2 Satz 2: Neufassung des Satzes 2, der die Ablehnung des Antrags regelt.
- § 20 Abs. 3: Hinzufügen eines neuen Satzes 2, der die Aufnahme der zusammenfassenden Darstellung in die Begründung regelt.
- § 21 Abs. 1 Nr. 5: Hinzufügen eines Halbsatzes, der die Aufnahme der zusammenfassenden Darstellung und Bewertung in die Begründung regelt.
- § 21a: Einfügung eines neuen § 21a, der die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung regelt.
- § 22 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3, der die Umweltverträglichkeitsprüfung bei Teilgenehmigungen regelt.
- § 23 Abs. 2 Nr. 5: Hinzufügen eines Halbsatzes, der die Aufnahme der zusammenfassenden Darstellung und Bewertung in die Begründung regelt.
- § 23a: Einfügung eines neuen § 23a, der die Berücksichtigung von raumordnerischen Verfahren regelt.
- § 24: Neufassung des § 24, der das vereinfachte Verfahren regelt.
- § 24a: Einfügung eines neuen § 24a, der die Zulassung vorzeitigen Beginns regelt.
- § 25: Neufassung des § 25, der die Übergangsvorschriften regelt.
- § 1 Abs. 1: Ersetzen von 'oder' durch ',' und Hinzufügen von 'oder' und einer neuen Nummer 3
- § 2 Abs. 2: Hinzufügen mehrerer Sätze zur Erörterung
- § 4 b Abs. 2: Ersetzen und Ergänzen von Sätzen
- § 9 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes
- § 11: Ersetzen und Ergänzen von Sätzen
- § 13: Ersetzen und Ergänzen von Sätzen
- § 24a: Einfügen von Wörtern in Absatz 1 Nr. 2
## Wortlaut

View File

@@ -4,3 +4,4 @@
- **1988-05-25** · BGBl. 1988 I S. 608 — Verordnung zur Änderung von Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- **1992-03-27** · BGBl. 1992 I S. 536 — Verordnung zur Änderung der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- **1992-03-27** · BGBl. 1992 I S. 531 — Verordnung über die Farbe und Lichtstärke der Bordlichter sowie die Zulassung von Signalleuchten in der Binnenschiffahrt auf Rhein und Mosel
- **1993-04-28** · BGBl. 1993 I S. 494 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren

View File

@@ -1,26 +1,9 @@
# Stellen dieser Station
- § 8 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes 2, der die Bedingungen für eine zusätzliche Bekanntmachung und Auslegung festlegt.
- § 8 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Bedingungen für die Absehen von einer zusätzlichen Bekanntmachung und Auslegung festlegt.
- § 9 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes 2, der den Hinweis auf schriftliche Einwendungen im Einigungsvertragsgebiet enthält.
- § 10 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Auslegung von Unterlagen bei UVP-pflichtigen Anlagen erweitert.
- § 10 Abs. 4: Streichung des Absatzes 4.
- § 10a: Einfügung eines neuen § 10a, der die Akteneinsicht regelt.
- § 11: Neufassung des § 11, der die Beteiligung anderer Behörden regelt.
- § 11a: Einfügung eines neuen § 11a, der die grenzüberschreitende Behördenbeteiligung regelt.
- § 12 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Bekanntgabe von Einwendungen regelt.
- § 13 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von § 4 Abs. 2a durch § 4b Abs. 2 und Hinzufügen eines Halbsatzes.
- § 14 Abs. 2: Ersetzung des Wortes 'Auslegungsfrist' durch 'Einwendungsfrist'.
- § 18 Abs. 5 Satz 3: Hinzufügen eines Halbsatzes, der die Hinweisung bei Aufhebung des Termins regelt.
- § 19 Abs. 1 Satz 6: Neufassung des Satzes 6, der die Löschung von Tonaufzeichnungen regelt.
- § 20: Einfügung von neuen Absätzen 1a und 1b, die die Erarbeitung und Bewertung einer zusammenfassenden Darstellung regeln.
- § 20 Abs. 2 Satz 2: Neufassung des Satzes 2, der die Ablehnung des Antrags regelt.
- § 20 Abs. 3: Hinzufügen eines neuen Satzes 2, der die Aufnahme der zusammenfassenden Darstellung in die Begründung regelt.
- § 21 Abs. 1 Nr. 5: Hinzufügen eines Halbsatzes, der die Aufnahme der zusammenfassenden Darstellung und Bewertung in die Begründung regelt.
- § 21a: Einfügung eines neuen § 21a, der die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung regelt.
- § 22 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3, der die Umweltverträglichkeitsprüfung bei Teilgenehmigungen regelt.
- § 23 Abs. 2 Nr. 5: Hinzufügen eines Halbsatzes, der die Aufnahme der zusammenfassenden Darstellung und Bewertung in die Begründung regelt.
- § 23a: Einfügung eines neuen § 23a, der die Berücksichtigung von raumordnerischen Verfahren regelt.
- § 24: Neufassung des § 24, der das vereinfachte Verfahren regelt.
- § 24a: Einfügung eines neuen § 24a, der die Zulassung vorzeitigen Beginns regelt.
- § 25: Neufassung des § 25, der die Übergangsvorschriften regelt.
- § 1 Abs. 1: Ersetzen von 'oder' durch ',' und Hinzufügen von 'oder' und einer neuen Nummer 3
- § 2 Abs. 2: Hinzufügen mehrerer Sätze zur Erörterung
- § 4 b Abs. 2: Ersetzen und Ergänzen von Sätzen
- § 9 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes
- § 11: Ersetzen und Ergänzen von Sätzen
- § 13: Ersetzen und Ergänzen von Sätzen
- § 24a: Einfügen von Wörtern in Absatz 1 Nr. 2

7
bimschv_9/§1.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-04-28 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 494
§ 1 Abs. 1: Ersetzen von 'oder' durch ',' und Hinzufügen von 'oder' und einer neuen Nummer 3

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-03-27 — Verordnung über die Farbe und Lichtstärke der Bordlichter sowie die Zulassung von Signalleuchten in der Binnenschiffahrt auf Rhein und Mosel
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 531
> Station: 1993-04-28 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 494
§ 11: Neufassung des § 11, der die Beteiligung anderer Behörden regelt.
§ 11: Ersetzen und Ergänzen von Sätzen

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-03-27 — Verordnung über die Farbe und Lichtstärke der Bordlichter sowie die Zulassung von Signalleuchten in der Binnenschiffahrt auf Rhein und Mosel
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 531
> Station: 1993-04-28 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 494
§ 13 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von § 4 Abs. 2a durch § 4b Abs. 2 und Hinzufügen eines Halbsatzes.
§ 13: Ersetzen und Ergänzen von Sätzen

7
bimschv_9/§2.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-04-28 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 494
§ 2 Abs. 2: Hinzufügen mehrerer Sätze zur Erörterung

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 24a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-03-27 — Verordnung über die Farbe und Lichtstärke der Bordlichter sowie die Zulassung von Signalleuchten in der Binnenschiffahrt auf Rhein und Mosel
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 531
> Station: 1993-04-28 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 494
§ 24a: Einfügung eines neuen § 24a, der die Zulassung vorzeitigen Beginns regelt.
§ 24a: Einfügen von Wörtern in Absatz 1 Nr. 2

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-05-25 — Verordnung zur Änderung von Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 608
> Station: 1993-04-28 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 494
§ 4 Abs. 2a: Streichung des Verweises auf die Verordnung vom 27. Juni 1980, Ergänzung der Verweisung auf Anhang I der Störfall-Verordnung und Hinzufügung eines neuen Satzes.
§ 4 b Abs. 2: Ersetzen und Ergänzen von Sätzen

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-03-27 — Verordnung über die Farbe und Lichtstärke der Bordlichter sowie die Zulassung von Signalleuchten in der Binnenschiffahrt auf Rhein und Mosel
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 531
> Station: 1993-04-28 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 494
§ 9 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes 2, der den Hinweis auf schriftliche Einwendungen im Einigungsvertragsgebiet enthält.
§ 9 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes

View File

@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 1993 I S. 494
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 494
- **Verkündung:** 1993-04-28
- **Inkrafttreten:** 1993-05-01
- **Ausfertigung:** 1993-04-20
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/16#page=34
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BIMSCHV_9
## Kurz
Die Verordnung ändert die Genehmigungsverfahrensverordnung, um die Prozesse zu klären und zu vereinfachen, insbesondere bei UVP-pflichtigen Vorhaben.