BGBl. 2019 I S. 1307 · Änderung · Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
Inkrafttreten: 2020-03-01; 2019-08-21 (Artikel 2 Nummer 1 und 6); 2024-01-01 (Artikel 2a)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2019-08-20

BGBl-Id: bgbl1-2019-31-3
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
2019-08-20 12:00:00 +00:00
parent c3fbd982cb
commit 921c1d4df3
343 changed files with 1675 additions and 2323 deletions

View File

@@ -1,64 +1,16 @@
# _APPRO_2002 — 2019-07-11
# _APPRO_2002 — 2019-08-20
- **Titel:** Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 933
- **Inkrafttreten:** 2020-10-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/25#page=21
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung, insbesondere die Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen. Sie tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft und ersetzt die bisherige Approbationsordnung.
- **Titel:** Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 1307
- **Inkrafttreten:** 2020-03-01; 2019-08-21 (Artikel 2 Nummer 1 und 6); 2024-01-01 (Artikel 2a)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/31#page=19
- **Kurz:** Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz regelt die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Deutschland. Es implementiert mehrere EU-Richtlinien.
## Betroffene Stellen
- § 133: Neue Regelung für die Anwendung des bisherigen Rechts auf Studierende, die vor dem 1. Oktober 2020 ihr Studium begonnen haben.
- § 134: Neue Regelungen für die Prüfungen von Studierenden, die vor dem 1. Oktober 2020 ihr Studium begonnen haben.
- § 9: Neue Regelungen für gegenstandsbezogene Studiengruppen
- § 10: Neue Regelungen für Wahlfächer vor dem Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
- § 11: Neue Regelungen für Wahlfächer vor dem Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
- § 12: Neue Regelungen für die Bescheinigung der regelmäßigen und erfolgreichen Teilnahme an den Unterrichtsveranstaltungen
- § 13: Neue Regelungen für die Ausbildung in erster Hilfe
- § 14: Neue Regelungen für den Krankenpflegedienst
- § 15: Neue Regelungen für die Famulatur
- § 16: Neue Regelungen für die Fachkunde im Strahlenschutz
- § 17: Neue Regelungen für die Einrichtung der für das Prüfungswesen zuständigen Stelle
- § 18: Neue Regelungen für die Zuständige Stelle
- § 19: Neue Regelungen für den Antrag auf Zulassung
- § 20: Neue Regelungen für die Antragsunterlagen
- Anlage 10: Neue Anlage 10: Zeugnis über den Krankenpflegedienst
- Anlage 11: Neue Anlage 11: Zeugnis über die Famulatur
- Anlage 12: Neue Anlage 12: Nachweis über den Erwerb der Sachkunde im Strahlenschutz
- Anlage 13: Neue Anlage 13: Niederschrift über die mündliche Prüfung des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
- Anlage 14: Neue Anlage 14: Niederschrift über das mündliche Prüfungselement des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
- Anlage 15: Neue Anlage 15: Niederschrift über das mündliche Prüfungselement des mündlich-praktischen Teils des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
- Anlage 16: Neue Anlage 16: Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
- § 68: Neue Regelung für die Anwesenheit weiterer Personen beim mündlich-praktischen Teil
- § 69: Neue Regelung für die Bewertung des mündlich-praktischen Teils
- § 70: Neue Regelung für das Bestehen des mündlich-praktischen Teils
- § 71: Neue Regelung für die Note des mündlich-praktischen Teils
- § 72: Neue Regelung für den Inhalt des schriftlichen Teils
- § 73: Neue Regelung für die Durchführung des schriftlichen Teils
- § 74: Neue Regelung für das Bestehen des schriftlichen Teils
- § 75: Neue Regelung für die Bewertung des schriftlichen Teils
- § 76: Neue Regelung für die Mitteilung des Ergebnisses des schriftlichen Teils
- § 77: Neue Regelung für das Bestehen des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
- § 78: Neue Regelung für die Wiederholung
- § 79: Neue Regelung für die Note des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
- § 36: Neue Vorschriften zur Bewertung der Leistungen im Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
- § 37: Neue Vorschriften zum Bestehen des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
- § 38: Neue Vorschriften zur Wiederholung des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
- § 39: Neue Vorschriften zur Ermittlung der Note für den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
- § 40: Neue Vorschriften zur Erteilung des Zeugnisses über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
- § 41: Neue Vorschriften zur Mitteilung bei endgültigem Nichtbestehen der Prüfung
- § 42: Neue Vorschriften zum Zeitpunkt der Prüfung des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
- § 43: Neue Vorschriften zur Art der Prüfung des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
- § 44: Neue Vorschriften zu den Prüfungsterminen des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
- § 45: Neue Vorschriften zur Ladung zu den Prüfungsterminen des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
- § 46: Neue Vorschriften zum Inhalt des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
- § 47: Neue Vorschriften zum praktischen Prüfungselement des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
- § 48: Neue Vorschriften zum mündlichen Prüfungselement des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
- § 49: Neue Vorschriften zur Prüfungskommission des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
- § 50: Neue Vorschriften zur Durchführung des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
- § 51: Neue Vorschriften zur Anwesenheit weiterer Personen bei den Prüfungsterminen des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
- § 52: Neue Vorschriften zur Bewertung der Leistungen im Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
- § 39 Abs. 5 Satz 1: Einfügung eines neuen Satzes, der die Frist für Entscheidungen im Fall des § 81a des Aufenthaltsgesetzes auf zwei Monate festlegt.
- § 59 Abs. 5 Satz 1: Einfügung eines neuen Satzes, der die Frist für Entscheidungen im Fall des § 81a des Aufenthaltsgesetzes auf zwei Monate festlegt.
## Wortlaut

View File

@@ -37,3 +37,4 @@
- **2017-07-03** · BGBl. 2017 I S. 1966 — Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
- **2017-07-24** · BGBl. 2017 I S. 2581 — Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz PflBRefG)
- **2019-07-11** · BGBl. 2019 I S. 933 — Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung
- **2019-08-20** · BGBl. 2019 I S. 1307 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz

View File

@@ -1,52 +1,4 @@
# Stellen dieser Station
- § 133: Neue Regelung für die Anwendung des bisherigen Rechts auf Studierende, die vor dem 1. Oktober 2020 ihr Studium begonnen haben.
- § 134: Neue Regelungen für die Prüfungen von Studierenden, die vor dem 1. Oktober 2020 ihr Studium begonnen haben.
- § 9: Neue Regelungen für gegenstandsbezogene Studiengruppen
- § 10: Neue Regelungen für Wahlfächer vor dem Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
- § 11: Neue Regelungen für Wahlfächer vor dem Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
- § 12: Neue Regelungen für die Bescheinigung der regelmäßigen und erfolgreichen Teilnahme an den Unterrichtsveranstaltungen
- § 13: Neue Regelungen für die Ausbildung in erster Hilfe
- § 14: Neue Regelungen für den Krankenpflegedienst
- § 15: Neue Regelungen für die Famulatur
- § 16: Neue Regelungen für die Fachkunde im Strahlenschutz
- § 17: Neue Regelungen für die Einrichtung der für das Prüfungswesen zuständigen Stelle
- § 18: Neue Regelungen für die Zuständige Stelle
- § 19: Neue Regelungen für den Antrag auf Zulassung
- § 20: Neue Regelungen für die Antragsunterlagen
- Anlage 10: Neue Anlage 10: Zeugnis über den Krankenpflegedienst
- Anlage 11: Neue Anlage 11: Zeugnis über die Famulatur
- Anlage 12: Neue Anlage 12: Nachweis über den Erwerb der Sachkunde im Strahlenschutz
- Anlage 13: Neue Anlage 13: Niederschrift über die mündliche Prüfung des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
- Anlage 14: Neue Anlage 14: Niederschrift über das mündliche Prüfungselement des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
- Anlage 15: Neue Anlage 15: Niederschrift über das mündliche Prüfungselement des mündlich-praktischen Teils des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
- Anlage 16: Neue Anlage 16: Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
- § 68: Neue Regelung für die Anwesenheit weiterer Personen beim mündlich-praktischen Teil
- § 69: Neue Regelung für die Bewertung des mündlich-praktischen Teils
- § 70: Neue Regelung für das Bestehen des mündlich-praktischen Teils
- § 71: Neue Regelung für die Note des mündlich-praktischen Teils
- § 72: Neue Regelung für den Inhalt des schriftlichen Teils
- § 73: Neue Regelung für die Durchführung des schriftlichen Teils
- § 74: Neue Regelung für das Bestehen des schriftlichen Teils
- § 75: Neue Regelung für die Bewertung des schriftlichen Teils
- § 76: Neue Regelung für die Mitteilung des Ergebnisses des schriftlichen Teils
- § 77: Neue Regelung für das Bestehen des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
- § 78: Neue Regelung für die Wiederholung
- § 79: Neue Regelung für die Note des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
- § 36: Neue Vorschriften zur Bewertung der Leistungen im Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
- § 37: Neue Vorschriften zum Bestehen des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
- § 38: Neue Vorschriften zur Wiederholung des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
- § 39: Neue Vorschriften zur Ermittlung der Note für den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
- § 40: Neue Vorschriften zur Erteilung des Zeugnisses über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
- § 41: Neue Vorschriften zur Mitteilung bei endgültigem Nichtbestehen der Prüfung
- § 42: Neue Vorschriften zum Zeitpunkt der Prüfung des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
- § 43: Neue Vorschriften zur Art der Prüfung des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
- § 44: Neue Vorschriften zu den Prüfungsterminen des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
- § 45: Neue Vorschriften zur Ladung zu den Prüfungsterminen des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
- § 46: Neue Vorschriften zum Inhalt des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
- § 47: Neue Vorschriften zum praktischen Prüfungselement des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
- § 48: Neue Vorschriften zum mündlichen Prüfungselement des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
- § 49: Neue Vorschriften zur Prüfungskommission des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
- § 50: Neue Vorschriften zur Durchführung des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
- § 51: Neue Vorschriften zur Anwesenheit weiterer Personen bei den Prüfungsterminen des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
- § 52: Neue Vorschriften zur Bewertung der Leistungen im Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
- § 39 Abs. 5 Satz 1: Einfügung eines neuen Satzes, der die Frist für Entscheidungen im Fall des § 81a des Aufenthaltsgesetzes auf zwei Monate festlegt.
- § 59 Abs. 5 Satz 1: Einfügung eines neuen Satzes, der die Frist für Entscheidungen im Fall des § 81a des Aufenthaltsgesetzes auf zwei Monate festlegt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 39
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-07-11 — Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 933
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 39: Neue Vorschriften zur Ermittlung der Note für den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
§ 39 Abs. 5 Satz 1: Einfügung eines neuen Satzes, der die Frist für Entscheidungen im Fall des § 81a des Aufenthaltsgesetzes auf zwei Monate festlegt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 59
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-04-22Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886
> Station: 2019-08-20Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 59 Absatz 3: Aufhebung des Absatzes 3 von § 59
§ 59 Abs. 5 Satz 1: Einfügung eines neuen Satzes, der die Frist für Entscheidungen im Fall des § 81a des Aufenthaltsgesetzes auf zwei Monate festlegt.

View File

@@ -1,17 +1,20 @@
# A_G — 2019-07-17
# A_G — 2019-08-20
- **Titel:** Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
- **Titel:** Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 1066
- **Inkrafttreten:** 2019-07-18; 2020-07-30 (Artikel 2, soweit Arbeitgeber mit Sitz im Ausland betroffen sind)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/27#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch, insbesondere zur Verbesserung der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie zur Überprüfung von Ansprüchen auf Kindergeld.
- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 1307
- **Inkrafttreten:** 2020-03-01; 2019-08-21 (Artikel 2 Nummer 1 und 6); 2024-01-01 (Artikel 2a)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/31#page=19
- **Kurz:** Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz regelt die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Deutschland. Es implementiert mehrere EU-Richtlinien.
## Betroffene Stellen
- § 16 Abs. 1 Nr. 11: Einfügung der Wörter 'Nummer 1 oder 3' nach '§ 5a Abs. 1 Satz 1'
- § 16 Abs. 1 Nr. 12: Ersetzung von 'Satz 2' durch 'Satz 1 Nummer 2'
- § 16 Abs. 1 Nr. 13: Ersetzung von 'Absatz 3' durch 'Absatz 5'
- § 14a Abs. 3 Satz 2: Ersetzung von '§ 12a Abs. 1 Satz 2' durch '§ 12a Abs. 1 Satz 3'
- § 15a Abs. 1: Ersetzung von '§ 4 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes' durch '§ 4a Abs. 5 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes, eine Erlaubnis oder Berechtigung nach § 4a Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes'
- § 15a Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von '§ 4 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes' durch '§ 4a Abs. 5 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes, eine Erlaubnis oder Berechtigung nach § 4a Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes'
- § 15a Abs. 2 Satz 1 Nummer 1: Ersetzung von '§ 4 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes' durch '§ 4a Abs. 5 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes, eine Erlaubnis oder Berechtigung nach § 4a Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes'
- § 16 Abs. 1 Nummer 2: Ersetzung von '§ 4 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes' durch '§ 4a Abs. 5 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes, eine Erlaubnis oder Berechtigung nach § 4a Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes'
- § 18 Abs. 2 Nummer 2: Ersetzung von '§ 4 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes' durch '§ 4a Abs. 5 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes, eine Erlaubnis oder Berechtigung nach § 4a Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes'
## Wortlaut

View File

@@ -37,3 +37,4 @@
- **2014-12-04** · BGBl. 2014 I S. 1825 — Verordnung über Meldepflichten nach dem Mindestlohngesetz, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (Mindestlohnmeldeverordnung MiLoMeldV)
- **2017-02-28** · BGBl. 2017 I S. 258 — Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze
- **2019-07-17** · BGBl. 2019 I S. 1066 — Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
- **2019-08-20** · BGBl. 2019 I S. 1307 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz

View File

@@ -1,5 +1,8 @@
# Stellen dieser Station
- § 16 Abs. 1 Nr. 11: Einfügung der Wörter 'Nummer 1 oder 3' nach '§ 5a Abs. 1 Satz 1'
- § 16 Abs. 1 Nr. 12: Ersetzung von 'Satz 2' durch 'Satz 1 Nummer 2'
- § 16 Abs. 1 Nr. 13: Ersetzung von 'Absatz 3' durch 'Absatz 5'
- § 14a Abs. 3 Satz 2: Ersetzung von '§ 12a Abs. 1 Satz 2' durch '§ 12a Abs. 1 Satz 3'
- § 15a Abs. 1: Ersetzung von '§ 4 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes' durch '§ 4a Abs. 5 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes, eine Erlaubnis oder Berechtigung nach § 4a Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes'
- § 15a Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von '§ 4 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes' durch '§ 4a Abs. 5 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes, eine Erlaubnis oder Berechtigung nach § 4a Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes'
- § 15a Abs. 2 Satz 1 Nummer 1: Ersetzung von '§ 4 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes' durch '§ 4a Abs. 5 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes, eine Erlaubnis oder Berechtigung nach § 4a Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes'
- § 16 Abs. 1 Nummer 2: Ersetzung von '§ 4 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes' durch '§ 4a Abs. 5 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes, eine Erlaubnis oder Berechtigung nach § 4a Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes'
- § 18 Abs. 2 Nummer 2: Ersetzung von '§ 4 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes' durch '§ 4a Abs. 5 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes, eine Erlaubnis oder Berechtigung nach § 4a Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes'

7
a_g/§14a.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 14a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 14a Abs. 3 Satz 2: Ersetzung von '§ 12a Abs. 1 Satz 2' durch '§ 12a Abs. 1 Satz 3'

View File

@@ -1,7 +1,11 @@
# § 15a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-03-27Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz - AFRG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 594
> Station: 2019-08-20Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 15a: Neue Überschrift: 'Entleih von Ausländern ohne Genehmigung'. Wörter 'nichtdeutschen Arbeitnehmer' werden durch 'Ausländer' ersetzt. Wörter 'nach § 19 Abs. 1 Satz 1 des Arbeitsförderungsgesetzes erforderliche Erlaubnis' werden durch 'erforderliche Genehmigung nach § 284 Abs. 1 Satz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch' ersetzt.
§ 15a Abs. 1: Ersetzung von '§ 4 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes' durch '§ 4a Abs. 5 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes, eine Erlaubnis oder Berechtigung nach § 4a Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes'
§ 15a Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von '§ 4 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes' durch '§ 4a Abs. 5 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes, eine Erlaubnis oder Berechtigung nach § 4a Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes'
§ 15a Abs. 2 Satz 1 Nummer 1: Ersetzung von '§ 4 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes' durch '§ 4a Abs. 5 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes, eine Erlaubnis oder Berechtigung nach § 4a Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes'

View File

@@ -1,11 +1,7 @@
# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-07-17 — Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1066
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 16 Abs. 1 Nr. 11: Einfügung der Wörter 'Nummer 1 oder 3' nach '§ 5a Abs. 1 Satz 1'
§ 16 Abs. 1 Nr. 12: Ersetzung von 'Satz 2' durch 'Satz 1 Nummer 2'
§ 16 Abs. 1 Nr. 13: Ersetzung von 'Absatz 3' durch 'Absatz 5'
§ 16 Abs. 1 Nummer 2: Ersetzung von '§ 4 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes' durch '§ 4a Abs. 5 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes, eine Erlaubnis oder Berechtigung nach § 4a Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes'

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-02-28Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 258
> Station: 2019-08-20Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 17 Abs. 2, § 17a, § 17b Abs. 2, § 18 Abs. 6: Ersetzung von „§10 Absatz 5“ durch „§8 Absatz 5“
§ 18 Abs. 2 Nummer 2: Ersetzung von '§ 4 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes' durch '§ 4a Abs. 5 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes, eine Erlaubnis oder Berechtigung nach § 4a Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes'

View File

@@ -1,20 +1,15 @@
# AAPPO — 2016-04-22
# AAPPO — 2019-08-20
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe
- **Titel:** Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 886
- **Inkrafttreten:** 2016-04-23
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/19#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Bestimmungen in der Bundes-Apothekerordnung und der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, um die Richtlinie 2013/55/EU umzusetzen.
- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 1307
- **Inkrafttreten:** 2020-03-01; 2019-08-21 (Artikel 2 Nummer 1 und 6); 2024-01-01 (Artikel 2a)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/31#page=19
- **Kurz:** Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz regelt die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Deutschland. Es implementiert mehrere EU-Richtlinien.
## Betroffene Stellen
- § 4 Abs. 2 Satz 2: Neufassung des Satzes, der die pharmazeutischen Tätigkeiten im Sinne des § 2 Abs. 3 der Bundes-Apothekerordnung definiert.
- § 20 Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen.
- § 22a Abs. 1 Satz 6: Die Angabe 'und 3' wird gestrichen.
- § 22b Abs. 1 Satz 6: Die Angabe 'und 3' wird gestrichen.
- § 22c Abs. 3 Satz 1: Ein Semikolon und ein zusätzlicher Satz werden eingefügt, der die Möglichkeit der Prüfung innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung nach § 4 Abs. 2 Satz 8 der Bundes-Apothekerordnung regelt.
- § 22e Nummer 4: Die Wörter 'oder durch lebenslanges Lernen im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 5 der Bundes-Apothekerordnung' werden eingefügt.
- § 20 Abs. 5 Satz 1: Einfügung eines neuen Satzes, der die Frist für Entscheidungen im Fall des § 81a des Aufenthaltsgesetzes auf zwei Monate festlegt.
## Wortlaut

View File

@@ -17,3 +17,4 @@
- **2011-12-12** · BGBl. 2011 I S. 2515 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
- **2013-08-07** · BGBl. 2013 I S. 3005 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes
- **2016-04-22** · BGBl. 2016 I S. 886 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe
- **2019-08-20** · BGBl. 2019 I S. 1307 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz

View File

@@ -1,8 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 4 Abs. 2 Satz 2: Neufassung des Satzes, der die pharmazeutischen Tätigkeiten im Sinne des § 2 Abs. 3 der Bundes-Apothekerordnung definiert.
- § 20 Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen.
- § 22a Abs. 1 Satz 6: Die Angabe 'und 3' wird gestrichen.
- § 22b Abs. 1 Satz 6: Die Angabe 'und 3' wird gestrichen.
- § 22c Abs. 3 Satz 1: Ein Semikolon und ein zusätzlicher Satz werden eingefügt, der die Möglichkeit der Prüfung innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung nach § 4 Abs. 2 Satz 8 der Bundes-Apothekerordnung regelt.
- § 22e Nummer 4: Die Wörter 'oder durch lebenslanges Lernen im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 5 der Bundes-Apothekerordnung' werden eingefügt.
- § 20 Abs. 5 Satz 1: Einfügung eines neuen Satzes, der die Frist für Entscheidungen im Fall des § 81a des Aufenthaltsgesetzes auf zwei Monate festlegt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-04-22Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886
> Station: 2019-08-20Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 20 Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen.
§ 20 Abs. 5 Satz 1: Einfügung eines neuen Satzes, der die Frist für Entscheidungen im Fall des § 81a des Aufenthaltsgesetzes auf zwei Monate festlegt.

View File

@@ -1,15 +1,15 @@
# APG — 2017-07-24
# APG — 2019-08-20
- **Titel:** Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz PflBRefG)
- **Titel:** Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 2581
- **Inkrafttreten:** 2017-07-25 (Artikel 1, §§ 5 bis 56, Artikel 1a, 1b, 2 Nummer 3); 2019-01-01 (Artikel 1, §§ 26 bis 36 und 66, Artikel 6); 2025-01-01 (Artikel 4 Nummer 2); 2020-01-01 (Restliches Gesetz)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/49#page=61
- **Kurz:** Das Gesetz reformiert die Pflegeberufe, insbesondere durch die Einführung des Pflegeberufegesetzes und Änderungen an verschiedenen Sozialgesetzen und Verordnungen.
- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 1307
- **Inkrafttreten:** 2020-03-01; 2019-08-21 (Artikel 2 Nummer 1 und 6); 2024-01-01 (Artikel 2a)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/31#page=19
- **Kurz:** Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz regelt die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Deutschland. Es implementiert mehrere EU-Richtlinien.
## Betroffene Stellen
- § 32: Das Datum '31. Dezember 2017' wird durch '31. Dezember 2019' ersetzt.
- § 9 Abs. 3: Es wird ein neuer Satz eingefügt, der den Ländern die Möglichkeit gibt, von den durch Rechtsverordnung im Falle des § 81a des Aufenthaltsgesetzes erlassenen Fristenregelungen abzuweichen.
## Wortlaut

View File

@@ -13,3 +13,4 @@
- **2013-03-18** · BGBl. 2013 I S. 446 — Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege
- **2016-04-22** · BGBl. 2016 I S. 886 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe
- **2017-07-24** · BGBl. 2017 I S. 2581 — Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz PflBRefG)
- **2019-08-20** · BGBl. 2019 I S. 1307 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz

View File

@@ -1,3 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 32: Das Datum '31. Dezember 2017' wird durch '31. Dezember 2019' ersetzt.
- § 9 Abs. 3: Es wird ein neuer Satz eingefügt, der den Ländern die Möglichkeit gibt, von den durch Rechtsverordnung im Falle des § 81a des Aufenthaltsgesetzes erlassenen Fristenregelungen abzuweichen.

View File

@@ -1,13 +1,7 @@
# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-04-22Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886
> Station: 2019-08-20Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 9 Abs. 2: Die Wörter '§ 2 Absatz 3, 3a, 4 oder 5' werden durch '§ 2 Absatz 3, 3a, 4, 4a oder 5' ersetzt.
§ 9 Abs. 2 Nr. 1: Die Wörter 'Artikel 50 Abs. 1 bis 3' werden durch 'Artikel 50 Absatz 1 bis 3a' ersetzt.
§ 9 Abs. 2 Nr. 4: Punkt am Ende durch Komma ersetzt.
§ 9 Abs. 2: Neue Nummer 5 zur Ausstellung des Europäischen Berufsausweises eingefügt.
§ 9 Abs. 3: Es wird ein neuer Satz eingefügt, der den Ländern die Möglichkeit gibt, von den durch Rechtsverordnung im Falle des § 81a des Aufenthaltsgesetzes erlassenen Fristenregelungen abzuweichen.

View File

@@ -1,23 +1,15 @@
# APRO — 2011-12-12
# APRO — 2019-08-20
- **Titel:** Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
- **Titel:** Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 2515
- **Inkrafttreten:** 2012-04-01; 2012-12-01 (Artikel 1 §6 Absatz 2 Satz 2 und 4, Absatz 3 und 4, §13 Absatz 2 Satz 2 und 4 sowie Absatz 3 und 4); 2011-12-13 (Artikel 15 Nummer 1 Buchstabe a)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/63#page=59
- **Kurz:** Das Gesetz verbessert die Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, um eine qualifikationsnahe Beschäftigung im deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 1307
- **Inkrafttreten:** 2020-03-01; 2019-08-21 (Artikel 2 Nummer 1 und 6); 2024-01-01 (Artikel 2a)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/31#page=19
- **Kurz:** Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz regelt die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Deutschland. Es implementiert mehrere EU-Richtlinien.
## Betroffene Stellen
- Überschrift zu § 21: Ersetzung von 'aus einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes' durch 'die außerhalb des Geltungsbereichs des Altenpflegegesetzes erworben wurden'
- § 21 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'Herkunftsmitgliedstaats' durch 'Herkunftsstaats'
- § 21 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von 'Herkunftsmitgliedstaats' und 'Herkunftsmitgliedstaat' durch 'Herkunftsstaats' und 'Herkunftsstaat'
- § 21 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung von 'Herkunftsmitgliedstaats' durch 'Herkunftsstaats'
- § 21 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von 'Herkunftsmitgliedstaats' durch 'Herkunftsstaats'
- § 21 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von 'Herkunftsmitgliedstaat' durch 'Herkunftsstaat'
- § 21 Abs. 3: Ersetzung von 'in einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes' durch 'außerhalb des Geltungsbereichs des Altenpflegegesetzes'
- § 21 Abs. 4 Satz 2: Streichung von 'des Aufnahmemitgliedstaats'
- § 21 Abs. 4 Satz 3: Ersetzung von 'Herkunftsmitgliedstaats' durch 'Herkunftsstaats'
- § 21 Abs. 4: Es wird ein neuer Satz eingefügt, der vorsieht, dass im Fall des § 81a des Aufenthaltsgesetzes die Entscheidung innerhalb von zwei Monaten erfolgen soll.
## Wortlaut

View File

@@ -3,3 +3,4 @@
- **1990-12-21** · BGBl. 1990 I S. 2824 — Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung gemäß § 12 der Patentanwaltsordnung
- **2002-11-29** · BGBl. 2002 I S. 4429 — Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
- **2011-12-12** · BGBl. 2011 I S. 2515 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
- **2019-08-20** · BGBl. 2019 I S. 1307 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz

View File

@@ -1,11 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- Überschrift zu § 21: Ersetzung von 'aus einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes' durch 'die außerhalb des Geltungsbereichs des Altenpflegegesetzes erworben wurden'
- § 21 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'Herkunftsmitgliedstaats' durch 'Herkunftsstaats'
- § 21 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von 'Herkunftsmitgliedstaats' und 'Herkunftsmitgliedstaat' durch 'Herkunftsstaats' und 'Herkunftsstaat'
- § 21 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung von 'Herkunftsmitgliedstaats' durch 'Herkunftsstaats'
- § 21 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von 'Herkunftsmitgliedstaats' durch 'Herkunftsstaats'
- § 21 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von 'Herkunftsmitgliedstaat' durch 'Herkunftsstaat'
- § 21 Abs. 3: Ersetzung von 'in einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes' durch 'außerhalb des Geltungsbereichs des Altenpflegegesetzes'
- § 21 Abs. 4 Satz 2: Streichung von 'des Aufnahmemitgliedstaats'
- § 21 Abs. 4 Satz 3: Ersetzung von 'Herkunftsmitgliedstaats' durch 'Herkunftsstaats'
- § 21 Abs. 4: Es wird ein neuer Satz eingefügt, der vorsieht, dass im Fall des § 81a des Aufenthaltsgesetzes die Entscheidung innerhalb von zwei Monaten erfolgen soll.

View File

@@ -1,23 +1,7 @@
# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-12 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
Überschrift zu § 21: Ersetzung von 'aus einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes' durch 'die außerhalb des Geltungsbereichs des Altenpflegegesetzes erworben wurden'
§ 21 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'Herkunftsmitgliedstaats' durch 'Herkunftsstaats'
§ 21 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von 'Herkunftsmitgliedstaats' und 'Herkunftsmitgliedstaat' durch 'Herkunftsstaats' und 'Herkunftsstaat'
§ 21 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung von 'Herkunftsmitgliedstaats' durch 'Herkunftsstaats'
§ 21 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von 'Herkunftsmitgliedstaats' durch 'Herkunftsstaats'
§ 21 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von 'Herkunftsmitgliedstaat' durch 'Herkunftsstaat'
§ 21 Abs. 3: Ersetzung von 'in einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes' durch 'außerhalb des Geltungsbereichs des Altenpflegegesetzes'
§ 21 Abs. 4 Satz 2: Streichung von 'des Aufnahmemitgliedstaats'
§ 21 Abs. 4 Satz 3: Ersetzung von 'Herkunftsmitgliedstaats' durch 'Herkunftsstaats'
§ 21 Abs. 4: Es wird ein neuer Satz eingefügt, der vorsieht, dass im Fall des § 81a des Aufenthaltsgesetzes die Entscheidung innerhalb von zwei Monaten erfolgen soll.

View File

@@ -1,31 +1,15 @@
# ASYLVFG_1992 — 2019-08-20
- **Titel:** Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 1294
- **Inkrafttreten:** 2019-08-21 (ganzes Gesetz, außer Artikel 6); 2022-07-01 (Artikel 6)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/31#page=6
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Aufenthaltsgesetz, um die Ausreisepflicht besser durchsetzen zu können. Es beinhaltet insbesondere neue Regelungen zur Duldung für Personen mit ungeklärter Identität und zur Abschiebungshaft.
- **Titel:** Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 1307
- **Inkrafttreten:** 2020-03-01; 2019-08-21 (Artikel 2 Nummer 1 und 6); 2024-01-01 (Artikel 2a)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/31#page=19
- **Kurz:** Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz regelt die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Deutschland. Es implementiert mehrere EU-Richtlinien.
## Betroffene Stellen
- Inhaltsübersicht nach § 12: Einfügung der Angabe '§ 12a Asylverfahrensberatung'
- § 12a: Neuer Paragraph zur Asylverfahrensberatung
- § 13 Abs. 3: Hinzufügung des Satzes 'Der nachfolgende Asylantrag ist unverzüglich zu stellen.'
- § 14 Abs. 3 Satz 1: Verschiedene Änderungen in den Nummern 4, 5, 6 und 7
- § 44 Abs. 2a: Neuer Absatz zur Unterbringung von Asylbegehrenden
- § 47 Abs. 1: Erweiterung der Fristen und Bedingungen für die Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen
- § 47 Abs. 1a Satz 1: Hinzufügung eines Satzes zur Ausnahme für Minderjährige und ihre Sorgeberechtigten
- § 47 Abs. 1b Satz 3: Streichung des Satzes
- § 48 Satz teil vor Nr. 1: Ersetzung der Wörter 'von sechs Monaten' durch 'des nach § 47 Abs. 1 Satz 1 bestimmten Zeitraums'
- § 49 Abs. 1: Ersetzung der Wörter 'kurzfristig nicht' durch 'nicht in angemessener Zeit'
- § 49 Abs. 2: Hinzufügung von Wörtern zur Gewährleistung der Unterbringung und Verteilung
- § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Neufassung des Punktes
- § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Hinzufügung von Wörtern zur Abweichung bei unzulässigen Asylanträgen
- § 53 Abs. 3: Ersetzung der Angabe '§ 44 Abs. 3 gilt' durch '§ 44 Abs. 2 und 3 gilt'
- § 61 Abs. 1: Hinzufügung von Sätzen zur Erlaubnis der Beschäftigung
- § 61 Abs. 2: Hinzufügung eines Satzes zur Bestandskraft von Absatz 1 Satz 2
- § 73 Abs. 7: Neuer Absatz zur Frist für Entscheidungen über Widerruf oder Rücknahme
- § 61 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'abweichend von § 4 Abs. 3' durch 'gemäß § 4a Absatz 4'
## Wortlaut

View File

@@ -12,3 +12,4 @@
- **2018-12-11** · BGBl. 2018 I S. 2250 — Drittes Gesetz zur Änderung des Asylgesetzes
- **2019-08-08** · BGBl. 2019 I S. 1131 — Zweites Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz 2. DAVG)
- **2019-08-20** · BGBl. 2019 I S. 1294 — Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
- **2019-08-20** · BGBl. 2019 I S. 1307 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz

View File

@@ -1,19 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- Inhaltsübersicht nach § 12: Einfügung der Angabe '§ 12a Asylverfahrensberatung'
- § 12a: Neuer Paragraph zur Asylverfahrensberatung
- § 13 Abs. 3: Hinzufügung des Satzes 'Der nachfolgende Asylantrag ist unverzüglich zu stellen.'
- § 14 Abs. 3 Satz 1: Verschiedene Änderungen in den Nummern 4, 5, 6 und 7
- § 44 Abs. 2a: Neuer Absatz zur Unterbringung von Asylbegehrenden
- § 47 Abs. 1: Erweiterung der Fristen und Bedingungen für die Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen
- § 47 Abs. 1a Satz 1: Hinzufügung eines Satzes zur Ausnahme für Minderjährige und ihre Sorgeberechtigten
- § 47 Abs. 1b Satz 3: Streichung des Satzes
- § 48 Satz teil vor Nr. 1: Ersetzung der Wörter 'von sechs Monaten' durch 'des nach § 47 Abs. 1 Satz 1 bestimmten Zeitraums'
- § 49 Abs. 1: Ersetzung der Wörter 'kurzfristig nicht' durch 'nicht in angemessener Zeit'
- § 49 Abs. 2: Hinzufügung von Wörtern zur Gewährleistung der Unterbringung und Verteilung
- § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Neufassung des Punktes
- § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Hinzufügung von Wörtern zur Abweichung bei unzulässigen Asylanträgen
- § 53 Abs. 3: Ersetzung der Angabe '§ 44 Abs. 3 gilt' durch '§ 44 Abs. 2 und 3 gilt'
- § 61 Abs. 1: Hinzufügung von Sätzen zur Erlaubnis der Beschäftigung
- § 61 Abs. 2: Hinzufügung eines Satzes zur Bestandskraft von Absatz 1 Satz 2
- § 73 Abs. 7: Neuer Absatz zur Frist für Entscheidungen über Widerruf oder Rücknahme
- § 61 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'abweichend von § 4 Abs. 3' durch 'gemäß § 4a Absatz 4'

View File

@@ -1,9 +1,7 @@
# § 61
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-08-20 — Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1294
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 61 Abs. 1: Hinzufügung von Sätzen zur Erlaubnis der Beschäftigung
§ 61 Abs. 2: Hinzufügung eines Satzes zur Bestandskraft von Absatz 1 Satz 2
§ 61 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'abweichend von § 4 Abs. 3' durch 'gemäß § 4a Absatz 4'

View File

@@ -1,66 +1,107 @@
# AUFENTHG_2004 — 2019-08-20
- **Titel:** Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 1294
- **Inkrafttreten:** 2019-08-21 (ganzes Gesetz, außer Artikel 6); 2022-07-01 (Artikel 6)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/31#page=6
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Aufenthaltsgesetz, um die Ausreisepflicht besser durchsetzen zu können. Es beinhaltet insbesondere neue Regelungen zur Duldung für Personen mit ungeklärter Identität und zur Abschiebungshaft.
- **Titel:** Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 1307
- **Inkrafttreten:** 2020-03-01; 2019-08-21 (Artikel 2 Nummer 1 und 6); 2024-01-01 (Artikel 2a)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/31#page=19
- **Kurz:** Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz regelt die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Deutschland. Es implementiert mehrere EU-Richtlinien.
## Betroffene Stellen
- § 62a Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Vorschriften zur Vollziehung der Abschiebungshaft in speziellen Hafteinrichtungen und in anderen Haftanstalten festlegt.
- Inhaltsübersicht nach § 60a: Einfügung der Angabe '§ 60b Duldung für Personen mit ungeklärter Identität'
- Inhaltsübersicht nach § 97: Einfügung der Angabe '§ 97a Geheimhaltungspflichten'
- Inhaltsübersicht zu § 105: Änderung der Angabe zu '§ 105 Übergangsregelung zur Duldung für Personen mit ungeklärter Identität'
- § 2 Abs. 5 Nr. 2: Neufassung des Textes
- § 2 Abs. 14: Absatz 14 wird gestrichen
- § 2 Abs. 15: Absatz 15 wird zu Absatz 14 und geändert
- § 5 Abs. 4: Einfügung der Wörter 'oder eine Abschiebungsanordnung nach § 58a erlassen wurde' nach dem Wort 'besteht'
- § 11: Neufassung des gesamten § 11
- § 12 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes nach Satz 2
- § 15 Abs. 2 Nr. 3: Ersetzung der Angabe '5' durch '6'
- § 25 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes
- § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Satz 3 Nr. 2: Einfügung von Text nach dem Wort 'vorliegen'
- § 48 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes
- § 53 Abs. 3: Streichung von Text
- § 53 Abs. 3a und 3b: Einfügung von neuen Absätzen 3a und 3b
- § 62 Absatz 3: Neue Vorschriften für die Sicherungshaft, insbesondere die Dauer und die Voraussetzungen
- § 62a Absatz 1: Neue Vorschriften für die Unterbringung von Abschiebungsgefangenen, insbesondere die Trennung von Strafgefangenen
- § 62b: Einführung des Ausreisegewahrsams, insbesondere die Voraussetzungen und Dauer
- § 71 Absatz 1: Neue Vorschriften für die Zuständigkeiten der Ausländerbehörden, insbesondere die Zentralisierung
- § 71 Absatz 3: Anpassung der EU-Verordnungen und der Zuständigkeiten
- § 72 Absatz 4: Anpassung der Straftaten mit geringem Unrechtsgehalt
- § 75: Anpassung der Vorschriften für die Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots
- § 77 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9: Streichung der Vorschriften zur Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots
- § 82 Absatz 3 Satz 1: Streichung der Möglichkeit der Antragstellung nach § 11 Abs. 1 Satz 3
- § 84 Absatz 1: Einfügung von Nummer 2a zur Sicherung und Durchsetzung der vollziehbaren Ausreisepflicht
- § 97a: Einführung der Geheimhaltungspflichten für Informationen zum konkreten Ablauf einer Abschiebung
- § 98 Absatz 3: Einfügung von Nummer 5b zur Nichtvornahme zumutbarer Handlungen zur Erlangung eines Passes oder Passersatzes
- § 98 Absatz 5: Anpassung der Vorschriften zur Anwendung von § 60b
- § 104 Absatz 12: Anpassung der Vorschriften zur Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots
- § 105: Neue Übergangsregelung zur Duldung für Personen mit ungeklärter Identität
- § 54 Abs. 1 Nummer 1a: Neue Nummern 1a und 1b eingefügt, die Straftaten und deren Strafen detaillierter beschreiben.
- § 54 Abs. 1 Nummer 1b: Neue Nummer 1b eingefügt, die Straftaten gegen Leistungsträger oder Sozialversicherungsträger beschreibt.
- § 54 Abs. 2 Nummer 1: Die Strafzeit von 'einem Jahr' auf 'sechs Monate' reduziert.
- § 54 Abs. 2 Nummer 1a: Nummer 1a gestrichen.
- § 55 Abs. 1 Nummer 4: Das Komma nach 'ausübt' durch 'oder' ersetzt.
- § 55 Abs. 1 Nummer 5: Nummer 5 gestrichen.
- § 55 Abs. 1 Nummer 6: Nummer 6 wird zu Nummer 5.
- § 56 Abs. 3: Neue Formulierung des Absatzes 3, der die Bedingungen für Wohnort- und Unterkunftspflichten detaillierter beschreibt.
- § 56 Abs. 4: Neuer Satz angefügt, der die Bedingungen für Beschränkungen zur Unterbindung wiederholter Straftaten beschreibt.
- § 57 Abs. 1: Die Verordnung (EG) Nr. 562/2006 durch Verordnung (EU) 2016/399 ersetzt.
- § 58: Neue Absätze 4 bis 10 eingefügt, die die Maßnahmen zur Durchführung der Abschiebung detaillierter beschreiben.
- § 59 Abs. 2: Neuer Satz angefügt, der Gebietskörperschaften im Sinne der Anhänge I und II der Verordnung (EU) 2018/1806 gleichstellt.
- § 60 Abs. 7 Satz 1: Neuer Satz angefügt, der § 60a Abs. 2c Satz 2 und 3 entsprechend anwendbar macht.
- § 60a Abs. 2c Satz 3: Nach 'Erkrankung' ein Komma und 'den lateinischen Namen oder die Klassifikation der Erkrankung nach ICD 10' eingefügt.
- § 60a Abs. 2c: Neuer Satz angefügt, der die Angabe von Medikamenten und deren Wirkstoffen vorschreibt.
- § 60a: Neuer § 60b eingefügt, der die Duldung für Personen mit ungeklärter Identität regelt.
- § 61 Abs. 1e: Neuer Absatz 1e eingefügt, der Auflagen zur Sicherung und Durchsetzung der vollziehbaren Ausreisepflicht regelt.
- § 61 Abs. 1e: Der bisherige Absatz 1e wird zu Absatz 1f.
- § 62 Abs. 1 Satz 1: Die Wörter ', ebenfalls ausreichendes anderes' gestrichen.
- § 62 Abs. 2 Satz 1: Nach 'Vorbereitung der Ausweisung' die Wörter 'oder der Abschiebungsanordnung nach § 58a' und nach 'wenn über die Ausweisung' die Wörter 'oder die Abschiebungsanordnung nach § 58a' eingefügt.
- § 62 Abs. 3: Neue Absätze 3 bis 3b eingefügt, die die Sicherungshaft und Fluchtgefahr detaillierter regeln.
- § 18d: Neue Vorschriften für Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung
- § 18e: Neue Vorschriften für kurze Aufenthalte zum Zweck der Forschung
- § 18f: Neue Vorschriften für Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher
- § 19: Neue Vorschriften für ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer
- § 19a: Neue Vorschriften für kurze Aufenthalte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer
- § 16e: Neue Vorschriften für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck eines studienbezogenen Praktikums
- § 16f: Neue Vorschriften für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen und Schulbesuch
- § 17: Neue Vorschriften für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Suche nach einem Ausbildungs- oder Studienplatz
- § 18: Neue Vorschriften für den Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung und allgemeine Bestimmungen
- § 18a: Neue Vorschriften für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung
- § 18b: Neue Vorschriften für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
- § 18c: Neue Vorschriften für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte
- § 19b: Neue Regelung für die Mobiler-ICT-Karte
- § 19c: Neue Regelung für andere Beschäftigungszwecke und Beamte
- § 19d: Neue Regelung für Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete
- § 19e: Neue Regelung für Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst
- § 19f: Neue Regelung für Ablehnungsgründe bei bestimmten Aufenthaltstiteln
- § 20: Neue Regelung für Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte
- § 16b Abs. 1: Neue Regelung für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums
- § 16b Abs. 2: Neue Regelung für die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis für Studierende
- § 16b Abs. 3: Neue Regelung für die Beschäftigungsmöglichkeiten während des Studiums
- § 16b Abs. 4: Neue Regelung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck während des Studiums
- § 16b Abs. 5: Neue Regelung für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bei speziellen Voraussetzungen
- § 16b Abs. 6: Neue Regelung für die Rücknahme oder Verkürzung der Aufenthaltserlaubnis
- § 16b Abs. 7: Neue Regelung für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für internationale Schutzberechtigte
- § 16b Abs. 8: Neue Regelung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/801
- § 16c: Neue Regelung für die Mobilität im Rahmen des Studiums
- § 16d: Neue Regelung für Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- Inhaltsübersicht: Neue Angaben zu § 4a, Kapitel 2 Abschnitt 3 und 4, § 39, § 81a eingefügt
- § 2 Abs. 3: Ersetzung von § 16 durch §§ 16a bis 16c, 16e, 16f; Ergänzung eines neuen Satzes
- § 2 Abs. 5 Nr. 2: Ersetzung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 durch Verordnung (EU) 2016/399
- § 2 Abs. 11a: Neuer Absatz zur Definition guter deutscher Sprachkenntnisse
- § 2 Abs. 12a-12c: Neue Absätze zur Definition qualifizierter Berufsausbildung, Beschäftigung und Bildungseinrichtungen
- § 4 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von § 19a, § 19b, § 19d durch § 18b Abs. 2, § 19, § 19b
- § 4 Abs. 2-3: Absätze 2 und 3 gestrichen
- § 4 Abs. 5: Absatz 5 wird neuer Absatz 2
- § 4a: Neuer Paragraph zur Regelung des Zugangs zur Erwerbstätigkeit
- § 5 Abs. 2 Satz 1: Einfügung der Wörter 'einer Blauen Karte EU,'
- § 6 Abs. 2a: Neuer Absatz zur Regelung der Erwerbstätigkeit mit Schengen-Visa
- § 7 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes zur Regelung der Erwerbstätigkeit mit Aufenthaltserlaubnis
- § 9 Abs. 1 Satz 2: Streichung der Wörter 'berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und'
- § 9a Abs. 3 Nr. 4: Ersetzung von § 16 oder § 17 durch § 16a oder § 16b
- § 9a Abs. 3 Nr. 5 Buchst. a: Ersetzung von § 18 durch § 19c
- § 15 Abs. 2 Nr. 2a: Ersetzung von § 4 Abs. 3 Satz 1 durch § 4a Abs. 1 und 2
- § 15 Abs. 2 Nr. 3: Ersetzung von Artikel 5 durch Artikel 6
- Abschnitt 3: Neue Fassung des Abschnitts zur Regelung des Aufenthalts zum Zweck der Ausbildung
- § 21: Änderungen in den Absätzen 2a und 4 bezüglich der Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.
- § 22 Abs. 3: Aufhebung von Satz 3.
- § 23: Einführung von neuen Sätzen in den Absätzen 1, 4, 4a und 4b, sowie Streichung von Absatz 2 Satz 5.
- § 24 Abs. 6 Satz 2: Neue Formulierung bezüglich der Erwerbstätigkeit.
- § 25: Streichung von Absatz 1 Satz 4, Änderungen in Absatz 2 Satz 2, Einführung von neuen Sätzen in Absatz 4 und 4a.
- § 25a Abs. 4: Streichung der Wörter 'und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit'.
- § 25b Abs. 5 Satz 2: Streichung der Wörter 'und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit'.
- § 27: Änderungen in Absatz 4 und Streichung von Absatz 5.
- § 29 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzung von '§ 20a' durch '§ 18e'.
- § 30: Vielfältige Änderungen in den Absätzen 1, 2 und 5.
- § 32: Änderungen in den Absätzen 2 und 5.
- § 37 Abs. 1 Satz 2: Aufhebung des Satzes.
- § 38 Abs. 4 Satz 1: Aufhebung des Satzes.
- § 38a: Änderungen in den Absätzen 3 und 4.
- § 39: Neue Formulierung des gesamten Paragraphen.
- § 40: Änderungen in den Absätzen 2 und 3.
- § 41: Ersetzung des Wortes 'deutsche' durch 'inländische'.
- § 42: Neue Formulierung des gesamten Paragraphen.
- § 44 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a: Ersetzung von '§§ 18, 21' durch '§§ 18a bis 18d, 19c und 21'.
- § 51 Abs. 1a: Änderungen in Satz 1 und 2.
- § 52: Ersetzt mehrere §-Angaben
- § 57 Abs. 1: Ersetzt Verordnung (EG) Nr. 562/2006 durch Verordnung (EU) 2016/399
- § 59 Abs. 8: Ersetzt §4 Abs. 3 durch §4a Abs. 5
- § 60c Abs. 2 Nr. 4: Ersetzt §18a durch §19d
- § 66 Abs. 4a: Ersetzt §4 Abs. 3 Satz 4 und 5 durch §4a Abs. 5
- § 69: Ersetzt mehrere §-Angaben
- § 71: Fügt neuen Satz hinzu und ersetzt Verordnung (EG) Nr. 562/2006 durch Verordnung (EU) 2016/399
- § 71a Abs. 1, 2, 3: Ersetzt §98 Abs. 2a und 3 Nr. 1 durch §98 Abs. 2a Nummer 1 und Absatz 3 Nummer 1
- § 72 Abs. 7: Neue Formulierung für die Prüfung von Voraussetzungen
- § 73: Einfügt neuen Absatz 3c
- § 75: Fügt neue Nummer 5a hinzu und ersetzt §20 durch §18d
- § 80: Einfügt neuen Absatz 5
- § 81: Einfügt neuen §81a
- § 82 Abs. 6: Neue Formulierung und Streichung von Satz 2
- § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5: Ersetzt §20 durch §18d
- § 87 Abs. 2 Satz 2: Einfügt neuen Satz
- § 91d: Verschiebt Absätze und ersetzt mehrere §-Angaben
- § 91e: Ersetzt 91d durch 91g
- § 91f Abs. 2 Nr. 2: Ersetzt §19a Abs. 2 Nr. 1 durch §18b Abs. 2 Satz 2
- § 91g: Verschiebt Absätze und ersetzt mehrere §-Angaben
- § 98: Verschiebt Absätze und fügt neue Nummer 5 hinzu
- § 98a Abs. 1 Satz 1, 4, 5, 6: Ersetzt §4 Abs. 3 durch §4a Abs. 5
- § 99: Einfügt neue Absätze 5 und 6
- § 101: Einfügt neuen Absatz 4
- § 104 Abs. 15: Ersetzt 18a durch §19d
- § 104a Abs. 4 Satz 2: Streicht Satz 2
- § 105a: Ersetzt mehrere §-Angaben
## Wortlaut

View File

@@ -61,3 +61,4 @@
- **2019-07-17** · BGBl. 2019 I S. 1066 — Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
- **2019-08-08** · BGBl. 2019 I S. 1131 — Zweites Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz 2. DAVG)
- **2019-08-20** · BGBl. 2019 I S. 1294 — Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
- **2019-08-20** · BGBl. 2019 I S. 1307 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz

View File

@@ -1,54 +1,95 @@
# Stellen dieser Station
- § 62a Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Vorschriften zur Vollziehung der Abschiebungshaft in speziellen Hafteinrichtungen und in anderen Haftanstalten festlegt.
- Inhaltsübersicht nach § 60a: Einfügung der Angabe '§ 60b Duldung für Personen mit ungeklärter Identität'
- Inhaltsübersicht nach § 97: Einfügung der Angabe '§ 97a Geheimhaltungspflichten'
- Inhaltsübersicht zu § 105: Änderung der Angabe zu '§ 105 Übergangsregelung zur Duldung für Personen mit ungeklärter Identität'
- § 2 Abs. 5 Nr. 2: Neufassung des Textes
- § 2 Abs. 14: Absatz 14 wird gestrichen
- § 2 Abs. 15: Absatz 15 wird zu Absatz 14 und geändert
- § 5 Abs. 4: Einfügung der Wörter 'oder eine Abschiebungsanordnung nach § 58a erlassen wurde' nach dem Wort 'besteht'
- § 11: Neufassung des gesamten § 11
- § 12 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes nach Satz 2
- § 15 Abs. 2 Nr. 3: Ersetzung der Angabe '5' durch '6'
- § 25 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes
- § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Satz 3 Nr. 2: Einfügung von Text nach dem Wort 'vorliegen'
- § 48 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes
- § 53 Abs. 3: Streichung von Text
- § 53 Abs. 3a und 3b: Einfügung von neuen Absätzen 3a und 3b
- § 62 Absatz 3: Neue Vorschriften für die Sicherungshaft, insbesondere die Dauer und die Voraussetzungen
- § 62a Absatz 1: Neue Vorschriften für die Unterbringung von Abschiebungsgefangenen, insbesondere die Trennung von Strafgefangenen
- § 62b: Einführung des Ausreisegewahrsams, insbesondere die Voraussetzungen und Dauer
- § 71 Absatz 1: Neue Vorschriften für die Zuständigkeiten der Ausländerbehörden, insbesondere die Zentralisierung
- § 71 Absatz 3: Anpassung der EU-Verordnungen und der Zuständigkeiten
- § 72 Absatz 4: Anpassung der Straftaten mit geringem Unrechtsgehalt
- § 75: Anpassung der Vorschriften für die Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots
- § 77 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9: Streichung der Vorschriften zur Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots
- § 82 Absatz 3 Satz 1: Streichung der Möglichkeit der Antragstellung nach § 11 Abs. 1 Satz 3
- § 84 Absatz 1: Einfügung von Nummer 2a zur Sicherung und Durchsetzung der vollziehbaren Ausreisepflicht
- § 97a: Einführung der Geheimhaltungspflichten für Informationen zum konkreten Ablauf einer Abschiebung
- § 98 Absatz 3: Einfügung von Nummer 5b zur Nichtvornahme zumutbarer Handlungen zur Erlangung eines Passes oder Passersatzes
- § 98 Absatz 5: Anpassung der Vorschriften zur Anwendung von § 60b
- § 104 Absatz 12: Anpassung der Vorschriften zur Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots
- § 105: Neue Übergangsregelung zur Duldung für Personen mit ungeklärter Identität
- § 54 Abs. 1 Nummer 1a: Neue Nummern 1a und 1b eingefügt, die Straftaten und deren Strafen detaillierter beschreiben.
- § 54 Abs. 1 Nummer 1b: Neue Nummer 1b eingefügt, die Straftaten gegen Leistungsträger oder Sozialversicherungsträger beschreibt.
- § 54 Abs. 2 Nummer 1: Die Strafzeit von 'einem Jahr' auf 'sechs Monate' reduziert.
- § 54 Abs. 2 Nummer 1a: Nummer 1a gestrichen.
- § 55 Abs. 1 Nummer 4: Das Komma nach 'ausübt' durch 'oder' ersetzt.
- § 55 Abs. 1 Nummer 5: Nummer 5 gestrichen.
- § 55 Abs. 1 Nummer 6: Nummer 6 wird zu Nummer 5.
- § 56 Abs. 3: Neue Formulierung des Absatzes 3, der die Bedingungen für Wohnort- und Unterkunftspflichten detaillierter beschreibt.
- § 56 Abs. 4: Neuer Satz angefügt, der die Bedingungen für Beschränkungen zur Unterbindung wiederholter Straftaten beschreibt.
- § 57 Abs. 1: Die Verordnung (EG) Nr. 562/2006 durch Verordnung (EU) 2016/399 ersetzt.
- § 58: Neue Absätze 4 bis 10 eingefügt, die die Maßnahmen zur Durchführung der Abschiebung detaillierter beschreiben.
- § 59 Abs. 2: Neuer Satz angefügt, der Gebietskörperschaften im Sinne der Anhänge I und II der Verordnung (EU) 2018/1806 gleichstellt.
- § 60 Abs. 7 Satz 1: Neuer Satz angefügt, der § 60a Abs. 2c Satz 2 und 3 entsprechend anwendbar macht.
- § 60a Abs. 2c Satz 3: Nach 'Erkrankung' ein Komma und 'den lateinischen Namen oder die Klassifikation der Erkrankung nach ICD 10' eingefügt.
- § 60a Abs. 2c: Neuer Satz angefügt, der die Angabe von Medikamenten und deren Wirkstoffen vorschreibt.
- § 60a: Neuer § 60b eingefügt, der die Duldung für Personen mit ungeklärter Identität regelt.
- § 61 Abs. 1e: Neuer Absatz 1e eingefügt, der Auflagen zur Sicherung und Durchsetzung der vollziehbaren Ausreisepflicht regelt.
- § 61 Abs. 1e: Der bisherige Absatz 1e wird zu Absatz 1f.
- § 62 Abs. 1 Satz 1: Die Wörter ', ebenfalls ausreichendes anderes' gestrichen.
- § 62 Abs. 2 Satz 1: Nach 'Vorbereitung der Ausweisung' die Wörter 'oder der Abschiebungsanordnung nach § 58a' und nach 'wenn über die Ausweisung' die Wörter 'oder die Abschiebungsanordnung nach § 58a' eingefügt.
- § 62 Abs. 3: Neue Absätze 3 bis 3b eingefügt, die die Sicherungshaft und Fluchtgefahr detaillierter regeln.
- § 18d: Neue Vorschriften für Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung
- § 18e: Neue Vorschriften für kurze Aufenthalte zum Zweck der Forschung
- § 18f: Neue Vorschriften für Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher
- § 19: Neue Vorschriften für ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer
- § 19a: Neue Vorschriften für kurze Aufenthalte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer
- § 16e: Neue Vorschriften für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck eines studienbezogenen Praktikums
- § 16f: Neue Vorschriften für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen und Schulbesuch
- § 17: Neue Vorschriften für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Suche nach einem Ausbildungs- oder Studienplatz
- § 18: Neue Vorschriften für den Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung und allgemeine Bestimmungen
- § 18a: Neue Vorschriften für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung
- § 18b: Neue Vorschriften für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
- § 18c: Neue Vorschriften für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte
- § 19b: Neue Regelung für die Mobiler-ICT-Karte
- § 19c: Neue Regelung für andere Beschäftigungszwecke und Beamte
- § 19d: Neue Regelung für Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete
- § 19e: Neue Regelung für Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst
- § 19f: Neue Regelung für Ablehnungsgründe bei bestimmten Aufenthaltstiteln
- § 20: Neue Regelung für Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte
- § 16b Abs. 1: Neue Regelung für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums
- § 16b Abs. 2: Neue Regelung für die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis für Studierende
- § 16b Abs. 3: Neue Regelung für die Beschäftigungsmöglichkeiten während des Studiums
- § 16b Abs. 4: Neue Regelung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck während des Studiums
- § 16b Abs. 5: Neue Regelung für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bei speziellen Voraussetzungen
- § 16b Abs. 6: Neue Regelung für die Rücknahme oder Verkürzung der Aufenthaltserlaubnis
- § 16b Abs. 7: Neue Regelung für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für internationale Schutzberechtigte
- § 16b Abs. 8: Neue Regelung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/801
- § 16c: Neue Regelung für die Mobilität im Rahmen des Studiums
- § 16d: Neue Regelung für Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- Inhaltsübersicht: Neue Angaben zu § 4a, Kapitel 2 Abschnitt 3 und 4, § 39, § 81a eingefügt
- § 2 Abs. 3: Ersetzung von § 16 durch §§ 16a bis 16c, 16e, 16f; Ergänzung eines neuen Satzes
- § 2 Abs. 5 Nr. 2: Ersetzung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 durch Verordnung (EU) 2016/399
- § 2 Abs. 11a: Neuer Absatz zur Definition guter deutscher Sprachkenntnisse
- § 2 Abs. 12a-12c: Neue Absätze zur Definition qualifizierter Berufsausbildung, Beschäftigung und Bildungseinrichtungen
- § 4 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von § 19a, § 19b, § 19d durch § 18b Abs. 2, § 19, § 19b
- § 4 Abs. 2-3: Absätze 2 und 3 gestrichen
- § 4 Abs. 5: Absatz 5 wird neuer Absatz 2
- § 4a: Neuer Paragraph zur Regelung des Zugangs zur Erwerbstätigkeit
- § 5 Abs. 2 Satz 1: Einfügung der Wörter 'einer Blauen Karte EU,'
- § 6 Abs. 2a: Neuer Absatz zur Regelung der Erwerbstätigkeit mit Schengen-Visa
- § 7 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes zur Regelung der Erwerbstätigkeit mit Aufenthaltserlaubnis
- § 9 Abs. 1 Satz 2: Streichung der Wörter 'berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und'
- § 9a Abs. 3 Nr. 4: Ersetzung von § 16 oder § 17 durch § 16a oder § 16b
- § 9a Abs. 3 Nr. 5 Buchst. a: Ersetzung von § 18 durch § 19c
- § 15 Abs. 2 Nr. 2a: Ersetzung von § 4 Abs. 3 Satz 1 durch § 4a Abs. 1 und 2
- § 15 Abs. 2 Nr. 3: Ersetzung von Artikel 5 durch Artikel 6
- Abschnitt 3: Neue Fassung des Abschnitts zur Regelung des Aufenthalts zum Zweck der Ausbildung
- § 21: Änderungen in den Absätzen 2a und 4 bezüglich der Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.
- § 22 Abs. 3: Aufhebung von Satz 3.
- § 23: Einführung von neuen Sätzen in den Absätzen 1, 4, 4a und 4b, sowie Streichung von Absatz 2 Satz 5.
- § 24 Abs. 6 Satz 2: Neue Formulierung bezüglich der Erwerbstätigkeit.
- § 25: Streichung von Absatz 1 Satz 4, Änderungen in Absatz 2 Satz 2, Einführung von neuen Sätzen in Absatz 4 und 4a.
- § 25a Abs. 4: Streichung der Wörter 'und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit'.
- § 25b Abs. 5 Satz 2: Streichung der Wörter 'und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit'.
- § 27: Änderungen in Absatz 4 und Streichung von Absatz 5.
- § 29 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzung von '§ 20a' durch '§ 18e'.
- § 30: Vielfältige Änderungen in den Absätzen 1, 2 und 5.
- § 32: Änderungen in den Absätzen 2 und 5.
- § 37 Abs. 1 Satz 2: Aufhebung des Satzes.
- § 38 Abs. 4 Satz 1: Aufhebung des Satzes.
- § 38a: Änderungen in den Absätzen 3 und 4.
- § 39: Neue Formulierung des gesamten Paragraphen.
- § 40: Änderungen in den Absätzen 2 und 3.
- § 41: Ersetzung des Wortes 'deutsche' durch 'inländische'.
- § 42: Neue Formulierung des gesamten Paragraphen.
- § 44 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a: Ersetzung von '§§ 18, 21' durch '§§ 18a bis 18d, 19c und 21'.
- § 51 Abs. 1a: Änderungen in Satz 1 und 2.
- § 52: Ersetzt mehrere §-Angaben
- § 57 Abs. 1: Ersetzt Verordnung (EG) Nr. 562/2006 durch Verordnung (EU) 2016/399
- § 59 Abs. 8: Ersetzt §4 Abs. 3 durch §4a Abs. 5
- § 60c Abs. 2 Nr. 4: Ersetzt §18a durch §19d
- § 66 Abs. 4a: Ersetzt §4 Abs. 3 Satz 4 und 5 durch §4a Abs. 5
- § 69: Ersetzt mehrere §-Angaben
- § 71: Fügt neuen Satz hinzu und ersetzt Verordnung (EG) Nr. 562/2006 durch Verordnung (EU) 2016/399
- § 71a Abs. 1, 2, 3: Ersetzt §98 Abs. 2a und 3 Nr. 1 durch §98 Abs. 2a Nummer 1 und Absatz 3 Nummer 1
- § 72 Abs. 7: Neue Formulierung für die Prüfung von Voraussetzungen
- § 73: Einfügt neuen Absatz 3c
- § 75: Fügt neue Nummer 5a hinzu und ersetzt §20 durch §18d
- § 80: Einfügt neuen Absatz 5
- § 81: Einfügt neuen §81a
- § 82 Abs. 6: Neue Formulierung und Streichung von Satz 2
- § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5: Ersetzt §20 durch §18d
- § 87 Abs. 2 Satz 2: Einfügt neuen Satz
- § 91d: Verschiebt Absätze und ersetzt mehrere §-Angaben
- § 91e: Ersetzt 91d durch 91g
- § 91f Abs. 2 Nr. 2: Ersetzt §19a Abs. 2 Nr. 1 durch §18b Abs. 2 Satz 2
- § 91g: Verschiebt Absätze und ersetzt mehrere §-Angaben
- § 98: Verschiebt Absätze und fügt neue Nummer 5 hinzu
- § 98a Abs. 1 Satz 1, 4, 5, 6: Ersetzt §4 Abs. 3 durch §4a Abs. 5
- § 99: Einfügt neue Absätze 5 und 6
- § 101: Einfügt neuen Absatz 4
- § 104 Abs. 15: Ersetzt 18a durch §19d
- § 104a Abs. 4 Satz 2: Streicht Satz 2
- § 105a: Ersetzt mehrere §-Angaben

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 101
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-09-05 — Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3484
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 5 Abs. 2 Satz 1, § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe b, Satz 2 Nr. 2, § 33 Satz 1 und 2, § 34 Abs. 1, 2 Satz 2 und Abs. 3, § 51 Abs. 9 Satz 1, § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a, § 69 Abs. 3 Nr. 2a, Abs. 5 Satz 2, § 88a Abs. 1 Satz 3, § 101 Abs. 3 Halbsatz 2, § 104 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Daueraufenthalt-EG' durch 'Daueraufenthalt EU'.
§ 101: Einfügt neuen Absatz 4

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 104
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-08-20 — Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1294
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 104 Absatz 12: Anpassung der Vorschriften zur Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots
§ 104 Abs. 15: Ersetzt 18a durch §19d

View File

@@ -1,13 +1,7 @@
# § 104a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-08-04Verordnung zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3066
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 104a Abs. 1 Satz 1: Neue Vorschriften für Aufenthaltserlaubnis auf Probe
§ 23 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 104a Abs. 1 Satz 2: Neue Vorschriften für Altfallregelung
§ 23 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 104a Abs. 2 Satz 1: Neue Vorschriften für Altfallregelung für volljährige Kinder von Geduldeten
§ 23 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 104a Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschriften für Altfallregelung für unbegleitete Flüchtlinge
§ 104a Abs. 4 Satz 2: Streicht Satz 2

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 105a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-08-08Zweites Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz 2. DAVG)
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1131
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 105a: Streichung von Verweisen auf § 49a und § 89a
§ 105a: Ersetzt mehrere §-Angaben

View File

@@ -1,7 +1,9 @@
# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-08-20 — Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1294
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 15 Abs. 2 Nr. 3: Ersetzung der Angabe '5' durch '6'
§ 15 Abs. 2 Nr. 2a: Ersetzung von § 4 Abs. 3 Satz 1 durch § 4a Abs. 1 und 2
§ 15 Abs. 2 Nr. 3: Ersetzung von Artikel 5 durch Artikel 6

View File

@@ -1,7 +1,21 @@
# § 16b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 16b: Neue Vorschriften für die Teilnahme an Sprachkursen und Schulbesuch.
§ 16b Abs. 1: Neue Regelung für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums
§ 16b Abs. 2: Neue Regelung für die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis für Studierende
§ 16b Abs. 3: Neue Regelung für die Beschäftigungsmöglichkeiten während des Studiums
§ 16b Abs. 4: Neue Regelung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck während des Studiums
§ 16b Abs. 5: Neue Regelung für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bei speziellen Voraussetzungen
§ 16b Abs. 6: Neue Regelung für die Rücknahme oder Verkürzung der Aufenthaltserlaubnis
§ 16b Abs. 7: Neue Regelung für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für internationale Schutzberechtigte
§ 16b Abs. 8: Neue Regelung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/801

7
aufenthg_2004/§16c.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 16c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 16c: Neue Regelung für die Mobilität im Rahmen des Studiums

7
aufenthg_2004/§16d.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 16d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 16d: Neue Regelung für Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

7
aufenthg_2004/§16e.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 16e
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 16e: Neue Vorschriften für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck eines studienbezogenen Praktikums

7
aufenthg_2004/§16f.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 16f
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 16f: Neue Vorschriften für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen und Schulbesuch

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2012-06-08 — Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union
> Fundstelle: BGBl. 2012 I S. 1224
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 17: Neufassung des § 17 mit neuen Absätzen 2 und 3
§ 17: Neue Vorschriften für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Suche nach einem Ausbildungs- oder Studienplatz

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-08-04Verordnung zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3066
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 und 6, § 18 Abs. 1, §§ 21, 23 des AZR-Gesetzes: Neue Vorschriften für Aufenthaltserlaubnis
§ 18: Neue Vorschriften für den Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung und allgemeine Bestimmungen

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 18a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-07-15 — Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1021
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 18a Absatz 1a: Anpassung der Verweise und Formulierungen
§ 18a: Neue Vorschriften für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung

7
aufenthg_2004/§18b.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 18b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 18b: Neue Vorschriften für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung

View File

@@ -1,15 +1,7 @@
# § 18c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-09-05 — Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3484
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 18c Überschrift: Ersetzt 'Aufenthalts-titel' durch 'Aufenthaltserlaubnis'
§ 18c Abs. 1 Satz 1: Ersetzt 'Aufenthalts-titel' durch 'Aufenthaltserlaubnis'
§ 18c Abs. 1 Satz 2: Ersetzt 'Aufenthalts-titel' durch 'Aufenthaltserlaubnis'
§ 18c Abs. 2: Ersetzt 'Aufenthalts-titel' durch 'Aufenthaltserlaubnis'
§ 18c Abs. 3: Neufassung des Absatzes
§ 18c: Neue Vorschriften für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 18d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 18d: Neue Vorschriften für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst.
§ 18d: Neue Vorschriften für Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung

7
aufenthg_2004/§18e.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 18e
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 18e: Neue Vorschriften für kurze Aufenthalte zum Zweck der Forschung

7
aufenthg_2004/§18f.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 18f
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 18f: Neue Vorschriften für Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher

View File

@@ -1,9 +1,7 @@
# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2012-06-08 — Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union
> Fundstelle: BGBl. 2012 I S. 1224
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 19 Abs. 2: Ersetzen von Kommas und Streichung von Nummer 3
nach § 19: Einfügung von § 19a
§ 19: Neue Vorschriften für ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer

View File

@@ -1,9 +1,7 @@
# § 19a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-09-05 — Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3484
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 19a Abs. 6 Satz 1: Ersetzt '§9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 4 bis 9' durch '§9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 4 bis 6, 8 und 9'
§ 19a Abs. 6 Satz 3: Ersetzt 'deutsche Sprachkenntnisse der Stufe B1' durch 'ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache'
§ 19a: Neue Vorschriften für kurze Aufenthalte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 19b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 19b: Neue Vorschriften für die ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer.
§ 19b: Neue Regelung für die Mobiler-ICT-Karte

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 19c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 19c: Neue Vorschriften für den unternehmensinternen Transfer von Arbeitnehmern
§ 19c: Neue Regelung für andere Beschäftigungszwecke und Beamte

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 19d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 19d: Einführung der Mobiler-ICT-Karte für Arbeitnehmer
§ 19d: Neue Regelung für Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete

7
aufenthg_2004/§19e.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 19e
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 19e: Neue Regelung für Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst

7
aufenthg_2004/§19f.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 19f
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 19f: Neue Regelung für Ablehnungsgründe bei bestimmten Aufenthaltstiteln

View File

@@ -1,11 +1,13 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-08-20 — Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1294
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 2 Abs. 5 Nr. 2: Neufassung des Textes
§ 2 Abs. 3: Ersetzung von § 16 durch §§ 16a bis 16c, 16e, 16f; Ergänzung eines neuen Satzes
§ 2 Abs. 14: Absatz 14 wird gestrichen
§ 2 Abs. 5 Nr. 2: Ersetzung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 durch Verordnung (EU) 2016/399
§ 2 Abs. 15: Absatz 15 wird zu Absatz 14 und geändert
§ 2 Abs. 11a: Neuer Absatz zur Definition guter deutscher Sprachkenntnisse
§ 2 Abs. 12a-12c: Neue Absätze zur Definition qualifizierter Berufsausbildung, Beschäftigung und Bildungseinrichtungen

View File

@@ -1,13 +1,7 @@
# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 20: Änderungen bei der Aufenthaltserlaubnis für Forscher
§ 20 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Abschluss der Forschungstätigkeit
§ 20 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Ablehnung des Antrags auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
§ 20 Abs. 6: Neue Vorschriften für die Ablehnung des Antrags auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
§ 20: Neue Regelung für Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-08-04Verordnung zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3066
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 und 6, § 18 Abs. 1, §§ 21, 23 des AZR-Gesetzes: Neue Vorschriften für Aufenthaltserlaubnis
§ 21: Änderungen in den Absätzen 2a und 4 bezüglich der Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.

7
aufenthg_2004/§22.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 22 Abs. 3: Aufhebung von Satz 3.

View File

@@ -1,13 +1,7 @@
# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-08-04Verordnung zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3066
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 23 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 104a Abs. 1 Satz 2: Neue Vorschriften für Altfallregelung
§ 23 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 104a Abs. 2 Satz 1: Neue Vorschriften für Altfallregelung für volljährige Kinder von Geduldeten
§ 23 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 104a Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschriften für Altfallregelung für unbegleitete Flüchtlinge
§ 23 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 104b: Neue Vorschriften für integrierte Kinder von Geduldeten
§ 23: Einführung von neuen Sätzen in den Absätzen 1, 4, 4a und 4b, sowie Streichung von Absatz 2 Satz 5.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-10-23Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1722
> Station: 2019-08-20Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 10 Abs. 3 Satz 2, § 13 Abs. 2 Satz 2, § 15 Abs. 4 Satz 2, § 15a Abs. 3 Satz 3 und 4, Abs. 4 Satz 5, § 24 Abs. 2 und 4 Satz 2, § 26 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 3, § 50 Abs. 6 Satz 3, § 52 Abs. 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe c, § 56 Abs. 4 Satz 1 und 2 Nummer 2, § 60 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 Satz 1, Abs. 8 Satz 2, Abs. 9 Satz 1, § 64 Abs. 2 Satz 1, § 72 Abs. 3 Satz 2, § 84 Abs. 1 Satz 1 Nummer 4, § 89a Abs. 6 Satz 1 Nummer 1, § 104 Abs. 9 Satz 1 und 3: Ersetzen von 'Asylverfahrensgesetzes' durch 'Asylgesetzes'
§ 24 Abs. 6 Satz 2: Neue Formulierung bezüglich der Erwerbstätigkeit.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-08-20 — Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1294
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 25 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes
§ 25: Streichung von Absatz 1 Satz 4, Änderungen in Absatz 2 Satz 2, Einführung von neuen Sätzen in Absatz 4 und 4a.

View File

@@ -1,15 +1,7 @@
# § 25a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-08-04Verordnung zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3066
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 25a Abs. 1: Neue Vorschriften für Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden: integrierter Jugendlicher/Heranwachsender
§ 25a Abs. 2 Satz 1: Neue Vorschriften für Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden: Eltern
§ 25a Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschriften für Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden: Geschwister
§ 25a Abs. 2 Satz 3: Neue Vorschriften für Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden: Ehegatte/Lebenspartner
§ 25a Abs. 2 Satz 5: Neue Vorschriften für Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden: minderjährige ledige Kinder
§ 25a Abs. 4: Streichung der Wörter 'und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit'.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 25b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-07-15 — Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1021
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 25b: Einfügung von Absatz 6
§ 25b Abs. 5 Satz 2: Streichung der Wörter 'und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit'.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-07-17 — Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Familiennachzugsneuregelungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1147
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 27: Neuer Absatz 3a zur Versagung der Aufenthaltserlaubnis
§ 27: Änderungen in Absatz 4 und Streichung von Absatz 5.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 29 Abs. 1 Nr. 1: Erweiterung der Aufzählung um neue Aufenthaltstitel
§ 29 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzung von '§ 20a' durch '§ 18e'.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 30
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-07-17 — Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Familiennachzugsneuregelungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1147
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3: Anpassung der Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis
§ 30: Vielfältige Änderungen in den Absätzen 1, 2 und 5.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-07-17 — Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Familiennachzugsneuregelungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1147
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 32: Anpassung der Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis von minderjährigen ledigen Kindern
§ 32: Änderungen in den Absätzen 2 und 5.

View File

@@ -1,9 +1,7 @@
# § 37
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-08-04Verordnung zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3066
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 37 Abs. 1: Neue Vorschriften für Wiederkehr
§ 37 Abs. 5: Neue Vorschriften für Wiederkehr Rentner
§ 37 Abs. 1 Satz 2: Aufhebung des Satzes.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 38
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-08-04Verordnung zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3066
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 38 Abs. 1 Nummer 2, Abs. 2 und 5: Neue Vorschriften für ehemalige Deutsche
§ 38 Abs. 4 Satz 1: Aufhebung des Satzes.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 38a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-08-04Verordnung zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3066
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 38a: Neue Vorschriften für langfristig Aufenthaltsberechtigte in [Staatsangehörigkeitsschlüssel des EU-Mitgliedstaates]
§ 38a: Änderungen in den Absätzen 3 und 4.

View File

@@ -1,9 +1,7 @@
# § 39
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 39 Abs. 2 Satz 3: Erweiterung der Aufzählung um beschäftigte Personen
§ 39 Abs. 6: Neue Vorschriften für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis zum Zweck der Saisonbeschäftigung
§ 39: Neue Formulierung des gesamten Paragraphen.

View File

@@ -1,7 +1,11 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-08-04Verordnung zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3066
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 4 Abs. 5: Neue Vorschriften für Assoziationsrecht EWG/Türkei
§ 4 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von § 19a, § 19b, § 19d durch § 18b Abs. 2, § 19, § 19b
§ 4 Abs. 2-3: Absätze 2 und 3 gestrichen
§ 4 Abs. 5: Absatz 5 wird neuer Absatz 2

View File

@@ -1,9 +1,7 @@
# § 40
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 40 Abs. 2 Nr. 3: Erweiterung der Aufzählung um unternehmensinterne Transfers
§ 40 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Versagung der Zustimmung zur Erteilung einer ICT-Karte oder Mobiler-ICT-Karte
§ 40: Änderungen in den Absätzen 2 und 3.

View File

@@ -1,9 +1,7 @@
# § 41
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
Inhaltsübersicht zu § 41: Neue Formulierung für die Inhaltsübersicht zu § 41
§ 41: Neue Vorschriften für den Widerruf der Zustimmung und Entzug der Arbeitserlaubnis
§ 41: Ersetzung des Wortes 'deutsche' durch 'inländische'.

View File

@@ -1,9 +1,7 @@
# § 42
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 42 Abs. 1 Nr. 1: Erweiterung der Aufzählung um neue Vorschriften
§ 42 Abs. 2 Nr. 6: Neue Vorschriften für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis zum Zweck der Saisonbeschäftigung
§ 42: Neue Formulierung des gesamten Paragraphen.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 44
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-07-17 — Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Familiennachzugsneuregelungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1147
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 44 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b: Einfügen von § 36a
§ 44 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a: Ersetzung von '§§ 18, 21' durch '§§ 18a bis 18d, 19c und 21'.

7
aufenthg_2004/§4a.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 4a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 4a: Neuer Paragraph zur Regelung des Zugangs zur Erwerbstätigkeit

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-08-20 — Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1294
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 5 Abs. 4: Einfügung der Wörter 'oder eine Abschiebungsanordnung nach § 58a erlassen wurde' nach dem Wort 'besteht'
§ 5 Abs. 2 Satz 1: Einfügung der Wörter 'einer Blauen Karte EU,'

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 51
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 51 Abs. 1a: Neue Vorschriften für die Gültigkeit von ICT-Karten und Aufenthaltserlaubnissen bei Aufenthalten in anderen Mitgliedstaaten
§ 51 Abs. 1a: Änderungen in Satz 1 und 2.

View File

@@ -1,15 +1,7 @@
# § 52
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 52 Abs. 1 Satz 1: Erweiterung der Aufzählung um neue Vorschriften
§ 52 Abs. 2a: Neue Vorschriften für den Widerruf von ICT-Karten und Mobiler-ICT-Karten
§ 52 Abs. 3: Erweiterung der Aufzählung um neue Vorschriften
§ 52 Abs. 4: Erweiterung der Aufzählung um neue Vorschriften
§ 52 Abs. 4a: Neue Vorschriften für den Widerruf von Aufenthaltserlaubnissen nach § 17b und § 18d
§ 52: Ersetzt mehrere §-Angaben

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 57
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-08-20 — Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1294
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 57 Abs. 1: Die Verordnung (EG) Nr. 562/2006 durch Verordnung (EU) 2016/399 ersetzt.
§ 57 Abs. 1: Ersetzt Verordnung (EG) Nr. 562/2006 durch Verordnung (EU) 2016/399

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 59
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-08-20 — Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1294
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 59 Abs. 2: Neuer Satz angefügt, der Gebietskörperschaften im Sinne der Anhänge I und II der Verordnung (EU) 2018/1806 gleichstellt.
§ 59 Abs. 8: Ersetzt §4 Abs. 3 durch §4a Abs. 5

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 6 Abs. 3 Satz 2: Erweiterung um die ICT -Karte
§ 6 Abs. 2a: Neuer Absatz zur Regelung der Erwerbstätigkeit mit Schengen-Visa

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 60c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-07-15 — Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1021
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 60c: Neue Vorschriften zur Ausbildungsduldung
§ 60c Abs. 2 Nr. 4: Ersetzt §18a durch §19d

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 66
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-11-25Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2258
> Station: 2019-08-20Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 66 Abs. 4: Ersetzen des Absatzes 4 durch neue Absätze 4 und 4a zur Festlegung der Haftung für Abschiebungs kosten.
§ 66 Abs. 4a: Ersetzt §4 Abs. 3 Satz 4 und 5 durch §4a Abs. 5

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 69
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-07-19 — Gesetz zur Änderung gebührenrechtlicher Regelungen im Aufenthaltsrecht
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 2350
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 69: Änderungen an der Gebührenfestsetzung und -ermittlung
§ 69: Ersetzt mehrere §-Angaben

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-08-04Verordnung zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3066
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 7 Abs. 1 Satz 3: Neue Vorschriften für sonstige begründete Fälle
§ 7 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes zur Regelung der Erwerbstätigkeit mit Aufenthaltserlaubnis

View File

@@ -1,9 +1,7 @@
# § 71
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-08-20 — Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1294
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 71 Absatz 1: Neue Vorschriften für die Zuständigkeiten der Ausländerbehörden, insbesondere die Zentralisierung
§ 71 Absatz 3: Anpassung der EU-Verordnungen und der Zuständigkeiten
§ 71: Fügt neuen Satz hinzu und ersetzt Verordnung (EG) Nr. 562/2006 durch Verordnung (EU) 2016/399

View File

@@ -1,9 +1,7 @@
# § 71a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-07-17 — Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1066
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 71a Abs. 1 Satz 2: Ersetzt 'Abs. 2' durch 'Absatz 4'
§ 71a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1: Ersetzt '§98A Abs. 2 a und 3 Nr. 1' durch '§98A Absatz 2 a Nummer 1 und Absatz 3 Nummer 1'
§ 71a Abs. 1, 2, 3: Ersetzt §98 Abs. 2a und 3 Nr. 1 durch §98 Abs. 2a Nummer 1 und Absatz 3 Nummer 1

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 72
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-08-20 — Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1294
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 72 Absatz 4: Anpassung der Straftaten mit geringem Unrechtsgehalt
§ 72 Abs. 7: Neue Formulierung für die Prüfung von Voraussetzungen

View File

@@ -1,15 +1,7 @@
# § 73
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-08-08Zweites Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz 2. DAVG)
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1131
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 73 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von 'die Bundespolizei'
§ 73 Abs. 1a: Erweiterung der Datenübermittlungsmöglichkeiten
§ 73 Abs. 2 Satz 1: Einfügung von 'die Bundespolizei'
§ 73 Abs. 3a: Neue Sätze zur Prüfung und Löschung der übermittelten Daten
§ 73 Abs. 4: Neue Bestimmungen zur Ermächtigung in bestimmten Fällen
§ 73: Einfügt neuen Absatz 3c

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 75
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-08-20 — Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1294
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 75: Anpassung der Vorschriften für die Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots
§ 75: Fügt neue Nummer 5a hinzu und ersetzt §20 durch §18d

View File

@@ -1,13 +1,7 @@
# § 80
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-10-30 — Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1802
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
Inhaltsübersicht zu § 80: Das Wort 'Minderjähriger' wird gestrichen.
§ 80 Überschrift: Das Wort 'Minderjähriger' wird gestrichen.
§ 80 Abs. 1: Die Wörter 'das 16. Lebensjahr vollendet hat' werden durch 'volljährig ist' ersetzt, und die Wörter 'im Falle seiner Volljährigkeit' werden gestrichen.
§ 80 Abs. 4: Die Wörter 'der das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat' werden durch 'der minderjährig ist' ersetzt.
§ 80: Einfügt neuen Absatz 5

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 81
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 81 Abs. 6: Neuer Absatz 6, der die gleichzeitige Entscheidung über Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug und einer ICT-Karte oder Mobiler-ICT-Karte regelt.
§ 81: Einfügt neuen §81a

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 82
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-08-20 — Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1294
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 82 Absatz 3 Satz 1: Streichung der Möglichkeit der Antragstellung nach § 11 Abs. 1 Satz 3
§ 82 Abs. 6: Neue Formulierung und Streichung von Satz 2

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 84
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-08-20 — Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1294
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 84 Absatz 1: Einfügung von Nummer 2a zur Sicherung und Durchsetzung der vollziehbaren Ausreisepflicht
§ 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5: Ersetzt §20 durch §18d

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 87
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-08-08Zweites Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz 2. DAVG)
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1131
> Station: 2019-08-20 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 87 Abs. 6: Neuer Absatz zur Übermittlung von Daten nach § 86a
§ 87 Abs. 2 Satz 2: Einfügt neuen Satz

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-11-25Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2258
> Station: 2019-08-20Fachkräfteeinwanderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1307
§ 9 Abs. 3 Satz 2: Einfügung von „oder einem Hochschulabschluss“
§ 9 Abs. 1 Satz 2: Streichung der Wörter 'berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und'

Some files were not shown because too many files have changed in this diff Show More