BGBl. 1995 I S. 689 · Verordnung · Verordnung über zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen die Schweinepest beim Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen

Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 689
Inkrafttreten: 1995-05-19
Quelle: offenegesetze
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Verkündung: 1995-05-18

BGBl-Id: bgbl1-1995-25-5
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# SADV — 1995-05-18
- **Titel:** Neufassung der Sammelantrags-Datenträger-Verordnung
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1995 I S. 684
- **Titel:** Verordnung über zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen die Schweinepest beim Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1995 I S. 689
- **Inkrafttreten:** 1995-05-19
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1995/25#page=686
- **Kurz:** Die Neufassung der Sammelantrags-Datenträger-Verordnung wurde am 10. Mai 1995 ausgearbeitet und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1995/25#page=691
- **Kurz:** Die Verordnung regelt zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen die Schweinepest beim Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen.
## Betroffene Stellen
- § 3: Neufassung des Artikels 3, der die Art, den Inhalt und den Aufbau des Datenträgers regelt.
- § 4: Neufassung des Artikels 4, der den Datenträgerversand regelt.
- § 5 Abs. 1: Hinzufügung eines Satzes, der maschinelle und optische Speicherverfahren als gleichwertig zur Programmauflistung erklärt.
- § 5 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Sicherung der Daten durch Übertragung auf einen zweiten Datenträger vorschreibt.
- § 6a: Aufhebung des Artikels 6a.
- § 8 Abs. 2 Nr. 4: Neufassung des Nummers 4, die die Anforderungen an den Testdatenträger regelt.
- § 8 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Möglichkeit abzusehen von der Übersendung eines Testdatenträgers regelt.
- § 9 Abs. 2 Nr. 1: Neufassung des Nummers 1, der die Art, den Inhalt und den Aufbau des Datenträgers regelt.
- § 3: Neufassung des § 3 mit neuen Bestimmungen zum Art, Inhalt und Aufbau des Datenträgers.
- § 4: Neufassung des § 4 mit neuen Bestimmungen zum Datenträgerversand.
- § 5 Abs. 1: Hinzufügung eines Satzes zur Gleichstellung von maschinellen und optischen Speicherverfahren mit der Programmauflistung.
- § 5 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3 mit neuen Bestimmungen zur Datensicherung.
- § 6a: Aufhebung des § 6a.
- § 8 Abs. 2 Nr. 4: Neufassung von § 8 Abs. 2 Nr. 4 mit neuen Bestimmungen zum Testdatenträger.
- § 8 Abs. 3: Neufassung von § 8 Abs. 3 mit neuen Bestimmungen zur Abweichung von der Übersendung eines Testdatenträgers.
- § 9 Abs. 2 Nr. 1: Neufassung von § 9 Abs. 2 Nr. 1 mit neuen Bestimmungen zum Art, Inhalt und Aufbau des Datenträgers.
- Anlagen 1 und 2: Ersetzung der Anlagen 1 und 2 durch neue Anlagen.
## Wortlaut

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- **1995-05-18** · BGBl. 1995 I S. 678 — Drittes Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (3. SGB V-Änderungsgesetz - 3. SGB V-AndG)
- **1995-05-18** · BGBl. 1995 I S. 682 — Dritte Verordnung zur Änderung der Sammelantrags-Datenträger-Verordnung
- **1995-05-18** · BGBl. 1995 I S. 684 — Neufassung der Sammelantrags-Datenträger-Verordnung
- **1995-05-18** · BGBl. 1995 I S. 689 — Verordnung über zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen die Schweinepest beim Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen

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# Stellen dieser Station
- § 3: Neufassung des Artikels 3, der die Art, den Inhalt und den Aufbau des Datenträgers regelt.
- § 4: Neufassung des Artikels 4, der den Datenträgerversand regelt.
- § 5 Abs. 1: Hinzufügung eines Satzes, der maschinelle und optische Speicherverfahren als gleichwertig zur Programmauflistung erklärt.
- § 5 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Sicherung der Daten durch Übertragung auf einen zweiten Datenträger vorschreibt.
- § 6a: Aufhebung des Artikels 6a.
- § 8 Abs. 2 Nr. 4: Neufassung des Nummers 4, die die Anforderungen an den Testdatenträger regelt.
- § 8 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Möglichkeit abzusehen von der Übersendung eines Testdatenträgers regelt.
- § 9 Abs. 2 Nr. 1: Neufassung des Nummers 1, der die Art, den Inhalt und den Aufbau des Datenträgers regelt.
- § 3: Neufassung des § 3 mit neuen Bestimmungen zum Art, Inhalt und Aufbau des Datenträgers.
- § 4: Neufassung des § 4 mit neuen Bestimmungen zum Datenträgerversand.
- § 5 Abs. 1: Hinzufügung eines Satzes zur Gleichstellung von maschinellen und optischen Speicherverfahren mit der Programmauflistung.
- § 5 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3 mit neuen Bestimmungen zur Datensicherung.
- § 6a: Aufhebung des § 6a.
- § 8 Abs. 2 Nr. 4: Neufassung von § 8 Abs. 2 Nr. 4 mit neuen Bestimmungen zum Testdatenträger.
- § 8 Abs. 3: Neufassung von § 8 Abs. 3 mit neuen Bestimmungen zur Abweichung von der Übersendung eines Testdatenträgers.
- § 9 Abs. 2 Nr. 1: Neufassung von § 9 Abs. 2 Nr. 1 mit neuen Bestimmungen zum Art, Inhalt und Aufbau des Datenträgers.
- Anlagen 1 und 2: Ersetzung der Anlagen 1 und 2 durch neue Anlagen.

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-05-18 — Neufassung der Sammelantrags-Datenträger-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 684
> Station: 1995-05-18 — Verordnung über zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen die Schweinepest beim Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 689
§ 3: Neufassung des Artikels 3, der die Art, den Inhalt und den Aufbau des Datenträgers regelt.
§ 3: Neufassung des § 3 mit neuen Bestimmungen zum Art, Inhalt und Aufbau des Datenträgers.

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-05-18 — Neufassung der Sammelantrags-Datenträger-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 684
> Station: 1995-05-18 — Verordnung über zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen die Schweinepest beim Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 689
§ 4: Neufassung des Artikels 4, der den Datenträgerversand regelt.
§ 4: Neufassung des § 4 mit neuen Bestimmungen zum Datenträgerversand.

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-05-18 — Neufassung der Sammelantrags-Datenträger-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 684
> Station: 1995-05-18 — Verordnung über zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen die Schweinepest beim Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 689
§ 5 Abs. 1: Hinzufügung eines Satzes, der maschinelle und optische Speicherverfahren als gleichwertig zur Programmauflistung erklärt.
§ 5 Abs. 1: Hinzufügung eines Satzes zur Gleichstellung von maschinellen und optischen Speicherverfahren mit der Programmauflistung.
§ 5 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Sicherung der Daten durch Übertragung auf einen zweiten Datenträger vorschreibt.
§ 5 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3 mit neuen Bestimmungen zur Datensicherung.

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# § 6a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-05-18 — Neufassung der Sammelantrags-Datenträger-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 684
> Station: 1995-05-18 — Verordnung über zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen die Schweinepest beim Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 689
§ 6a: Aufhebung des Artikels 6a.
§ 6a: Aufhebung des § 6a.

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-05-18 — Neufassung der Sammelantrags-Datenträger-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 684
> Station: 1995-05-18 — Verordnung über zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen die Schweinepest beim Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 689
§ 8 Abs. 2 Nr. 4: Neufassung des Nummers 4, die die Anforderungen an den Testdatenträger regelt.
§ 8 Abs. 2 Nr. 4: Neufassung von § 8 Abs. 2 Nr. 4 mit neuen Bestimmungen zum Testdatenträger.
§ 8 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Möglichkeit abzusehen von der Übersendung eines Testdatenträgers regelt.
§ 8 Abs. 3: Neufassung von § 8 Abs. 3 mit neuen Bestimmungen zur Abweichung von der Übersendung eines Testdatenträgers.

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-05-18 — Neufassung der Sammelantrags-Datenträger-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 684
> Station: 1995-05-18 — Verordnung über zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen die Schweinepest beim Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 689
§ 9 Abs. 2 Nr. 1: Neufassung des Nummers 1, der die Art, den Inhalt und den Aufbau des Datenträgers regelt.
§ 9 Abs. 2 Nr. 1: Neufassung von § 9 Abs. 2 Nr. 1 mit neuen Bestimmungen zum Art, Inhalt und Aufbau des Datenträgers.

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# SGB-V — 1995-05-18
- **Titel:** Neufassung der Sammelantrags-Datenträger-Verordnung
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1995 I S. 684
- **Titel:** Verordnung über zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen die Schweinepest beim Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1995 I S. 689
- **Inkrafttreten:** 1995-05-19
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1995/25#page=686
- **Kurz:** Die Neufassung der Sammelantrags-Datenträger-Verordnung wurde am 10. Mai 1995 ausgearbeitet und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1995/25#page=691
- **Kurz:** Die Verordnung regelt zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen die Schweinepest beim Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen.
## Betroffene Stellen
- § 5 Abs. 1 Nr. 11: Neue Voraussetzungen für die Versicherungspflicht von Personen, die eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt haben
- § 50: Änderungen in der Überschrift und in den Sätzen 1 und 4, insbesondere hinsichtlich des Krankengeldanspruchs bei Bezug bestimmter Leistungen
- § 85 Abs. 3a Satz 6: Änderung der Wörter zur Beschreibung der Beitragserhöhung
- § 141 Abs. 3: Einfügung eines neuen Satzes zur Geschäftsordnung der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen
- § 190 Abs. 9: Neue Fassung des Absatzes zur Endzeit der Mitgliedschaft von versicherungspflichtigen Studenten
- § 5 Abs. 1 Nr. 11: Neue Voraussetzungen für den Anspruch auf Krankenversicherung für Personen, die eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt haben
- § 50: Änderungen in der Überschrift und in den Sätzen 1 und 4, insbesondere zur Beendigung des Krankengeldanspruchs bei bestimmten Leistungen
- § 85 Abs. 3a Satz 6: Änderung der Wörter zur Anpassung der Beitragserhöhungen
- § 141 Abs. 3: Einfügung eines neuen Satzes zur Geschäftsordnung der Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen
- § 190 Abs. 9: Neue Fassung zur Beendigung der Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studierender
- § 200 Abs. 2: Ersetzung von 'versicherungspflichtige Studenten' durch 'versicherte Studenten' und 'Bundesminister' durch 'Bundesministerium'
- § 201: Neue Fassung des Absatzes 2 und Einfügung des Absatzes 6 zur Meldung von Versicherungspflichtigen Rentnern und Hinterbliebenen
- § 247: Neue Fassung des gesamten § 247 zur Bemessung der Beiträge aus Renten
- § 248: Neue Fassung des gesamten § 248 zur Bemessung der Beiträge aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen
- § 255: Einfügung der Absätze 3 und 4 zur Aufteilung der Beiträge
- § 301 Abs. 2: Neue Fassung der Sätze 1 und 2 zur Verschlüsselung von Diagnosen und Operationen
- § 201: Neue Fassung von Absatz 2 und Einfügung von Absatz 6 zur Meldung von Versicherungspflichtigen Rentnern und Hinterbliebenen
- § 247: Neue Vorschriften für die Bemessung der Beiträge aus Renten der gesetzlichen Rentenversicherung
- § 248: Neue Vorschriften für die Bemessung der Beiträge aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen
- § 255: Einfügung von Absätzen 3 und 4 zur Aufteilung der Beiträge auf die Krankenkassen
- § 301 Abs. 2: Änderung der Verschlüsselung von Diagnosen und Operationen
- § 303 Abs. 3: Einfügung eines neuen Satzes zur Angabe der Diagnosen
- § 308 Abs. 3 Satz 3: Neue Fassung des Satzes zur Anwendung der Vorschriften in Berlin
- § 308 Abs. 3 Satz 3: Änderung der Geltung der Vorschriften im Land Berlin
- § 309 Abs. 5: Einfügung eines neuen Satzes zur Anwendung des § 5 Abs. 1 Nr. 11
## Wortlaut

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- **1995-05-18** · BGBl. 1995 I S. 678 — Drittes Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (3. SGB V-Änderungsgesetz - 3. SGB V-AndG)
- **1995-05-18** · BGBl. 1995 I S. 682 — Dritte Verordnung zur Änderung der Sammelantrags-Datenträger-Verordnung
- **1995-05-18** · BGBl. 1995 I S. 684 — Neufassung der Sammelantrags-Datenträger-Verordnung
- **1995-05-18** · BGBl. 1995 I S. 689 — Verordnung über zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen die Schweinepest beim Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen

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# Stellen dieser Station
- § 5 Abs. 1 Nr. 11: Neue Voraussetzungen für die Versicherungspflicht von Personen, die eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt haben
- § 50: Änderungen in der Überschrift und in den Sätzen 1 und 4, insbesondere hinsichtlich des Krankengeldanspruchs bei Bezug bestimmter Leistungen
- § 85 Abs. 3a Satz 6: Änderung der Wörter zur Beschreibung der Beitragserhöhung
- § 141 Abs. 3: Einfügung eines neuen Satzes zur Geschäftsordnung der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen
- § 190 Abs. 9: Neue Fassung des Absatzes zur Endzeit der Mitgliedschaft von versicherungspflichtigen Studenten
- § 5 Abs. 1 Nr. 11: Neue Voraussetzungen für den Anspruch auf Krankenversicherung für Personen, die eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt haben
- § 50: Änderungen in der Überschrift und in den Sätzen 1 und 4, insbesondere zur Beendigung des Krankengeldanspruchs bei bestimmten Leistungen
- § 85 Abs. 3a Satz 6: Änderung der Wörter zur Anpassung der Beitragserhöhungen
- § 141 Abs. 3: Einfügung eines neuen Satzes zur Geschäftsordnung der Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen
- § 190 Abs. 9: Neue Fassung zur Beendigung der Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studierender
- § 200 Abs. 2: Ersetzung von 'versicherungspflichtige Studenten' durch 'versicherte Studenten' und 'Bundesminister' durch 'Bundesministerium'
- § 201: Neue Fassung des Absatzes 2 und Einfügung des Absatzes 6 zur Meldung von Versicherungspflichtigen Rentnern und Hinterbliebenen
- § 247: Neue Fassung des gesamten § 247 zur Bemessung der Beiträge aus Renten
- § 248: Neue Fassung des gesamten § 248 zur Bemessung der Beiträge aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen
- § 255: Einfügung der Absätze 3 und 4 zur Aufteilung der Beiträge
- § 301 Abs. 2: Neue Fassung der Sätze 1 und 2 zur Verschlüsselung von Diagnosen und Operationen
- § 201: Neue Fassung von Absatz 2 und Einfügung von Absatz 6 zur Meldung von Versicherungspflichtigen Rentnern und Hinterbliebenen
- § 247: Neue Vorschriften für die Bemessung der Beiträge aus Renten der gesetzlichen Rentenversicherung
- § 248: Neue Vorschriften für die Bemessung der Beiträge aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen
- § 255: Einfügung von Absätzen 3 und 4 zur Aufteilung der Beiträge auf die Krankenkassen
- § 301 Abs. 2: Änderung der Verschlüsselung von Diagnosen und Operationen
- § 303 Abs. 3: Einfügung eines neuen Satzes zur Angabe der Diagnosen
- § 308 Abs. 3 Satz 3: Neue Fassung des Satzes zur Anwendung der Vorschriften in Berlin
- § 308 Abs. 3 Satz 3: Änderung der Geltung der Vorschriften im Land Berlin
- § 309 Abs. 5: Einfügung eines neuen Satzes zur Anwendung des § 5 Abs. 1 Nr. 11

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# § 141
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-05-18 — Neufassung der Sammelantrags-Datenträger-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 684
> Station: 1995-05-18 — Verordnung über zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen die Schweinepest beim Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 689
§ 141 Abs. 3: Einfügung eines neuen Satzes zur Geschäftsordnung der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen
§ 141 Abs. 3: Einfügung eines neuen Satzes zur Geschäftsordnung der Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen

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# § 190
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-05-18 — Neufassung der Sammelantrags-Datenträger-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 684
> Station: 1995-05-18 — Verordnung über zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen die Schweinepest beim Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 689
§ 190 Abs. 9: Neue Fassung des Absatzes zur Endzeit der Mitgliedschaft von versicherungspflichtigen Studenten
§ 190 Abs. 9: Neue Fassung zur Beendigung der Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studierender

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# § 200
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-05-18 — Neufassung der Sammelantrags-Datenträger-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 684
> Station: 1995-05-18 — Verordnung über zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen die Schweinepest beim Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 689
§ 200 Abs. 2: Ersetzung von 'versicherungspflichtige Studenten' durch 'versicherte Studenten' und 'Bundesminister' durch 'Bundesministerium'

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# § 201
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-05-18 — Neufassung der Sammelantrags-Datenträger-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 684
> Station: 1995-05-18 — Verordnung über zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen die Schweinepest beim Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 689
§ 201: Neue Fassung des Absatzes 2 und Einfügung des Absatzes 6 zur Meldung von Versicherungspflichtigen Rentnern und Hinterbliebenen
§ 201: Neue Fassung von Absatz 2 und Einfügung von Absatz 6 zur Meldung von Versicherungspflichtigen Rentnern und Hinterbliebenen

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# § 247
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-05-18 — Neufassung der Sammelantrags-Datenträger-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 684
> Station: 1995-05-18 — Verordnung über zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen die Schweinepest beim Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 689
§ 247: Neue Fassung des gesamten § 247 zur Bemessung der Beiträge aus Renten
§ 247: Neue Vorschriften für die Bemessung der Beiträge aus Renten der gesetzlichen Rentenversicherung

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# § 248
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-05-18 — Neufassung der Sammelantrags-Datenträger-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 684
> Station: 1995-05-18 — Verordnung über zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen die Schweinepest beim Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 689
§ 248: Neue Fassung des gesamten § 248 zur Bemessung der Beiträge aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen
§ 248: Neue Vorschriften für die Bemessung der Beiträge aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen

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# § 255
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-05-18 — Neufassung der Sammelantrags-Datenträger-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 684
> Station: 1995-05-18 — Verordnung über zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen die Schweinepest beim Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 689
§ 255: Einfügung der Absätze 3 und 4 zur Aufteilung der Beiträge
§ 255: Einfügung von Absätzen 3 und 4 zur Aufteilung der Beiträge auf die Krankenkassen

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# § 301
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-05-18 — Neufassung der Sammelantrags-Datenträger-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 684
> Station: 1995-05-18 — Verordnung über zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen die Schweinepest beim Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 689
§ 301 Abs. 2: Neue Fassung der Sätze 1 und 2 zur Verschlüsselung von Diagnosen und Operationen
§ 301 Abs. 2: Änderung der Verschlüsselung von Diagnosen und Operationen

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# § 303
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-05-18 — Neufassung der Sammelantrags-Datenträger-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 684
> Station: 1995-05-18 — Verordnung über zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen die Schweinepest beim Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 689
§ 303 Abs. 3: Einfügung eines neuen Satzes zur Angabe der Diagnosen

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# § 308
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-05-18 — Neufassung der Sammelantrags-Datenträger-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 684
> Station: 1995-05-18 — Verordnung über zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen die Schweinepest beim Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 689
§ 308 Abs. 3 Satz 3: Neue Fassung des Satzes zur Anwendung der Vorschriften in Berlin
§ 308 Abs. 3 Satz 3: Änderung der Geltung der Vorschriften im Land Berlin

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# § 309
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-05-18 — Neufassung der Sammelantrags-Datenträger-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 684
> Station: 1995-05-18 — Verordnung über zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen die Schweinepest beim Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 689
§ 309 Abs. 5: Einfügung eines neuen Satzes zur Anwendung des § 5 Abs. 1 Nr. 11

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-05-18 — Neufassung der Sammelantrags-Datenträger-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 684
> Station: 1995-05-18 — Verordnung über zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen die Schweinepest beim Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 689
§ 5 Abs. 1 Nr. 11: Neue Voraussetzungen für die Versicherungspflicht von Personen, die eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt haben
§ 5 Abs. 1 Nr. 11: Neue Voraussetzungen für den Anspruch auf Krankenversicherung für Personen, die eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt haben

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# § 50
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-05-18 — Neufassung der Sammelantrags-Datenträger-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 684
> Station: 1995-05-18 — Verordnung über zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen die Schweinepest beim Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 689
§ 50: Änderungen in der Überschrift und in den Sätzen 1 und 4, insbesondere hinsichtlich des Krankengeldanspruchs bei Bezug bestimmter Leistungen
§ 50: Änderungen in der Überschrift und in den Sätzen 1 und 4, insbesondere zur Beendigung des Krankengeldanspruchs bei bestimmten Leistungen

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# § 85
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-05-18 — Neufassung der Sammelantrags-Datenträger-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 684
> Station: 1995-05-18 — Verordnung über zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen die Schweinepest beim Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 689
§ 85 Abs. 3a Satz 6: Änderung der Wörter zur Beschreibung der Beitragserhöhung
§ 85 Abs. 3a Satz 6: Änderung der Wörter zur Anpassung der Beitragserhöhungen

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# BGBl. 1995 I S. 689
- **Titel:** Verordnung über zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen die Schweinepest beim Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1995 I S. 689
- **Verkündung:** 1995-05-18
- **Inkrafttreten:** 1995-05-19
- **Ausfertigung:** 1995-05-12
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1995/25#page=691
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** VERORDNUNG-ÜBER-ZUSÄTZLICHE-SCHUTZMASSNAHMEN-GEGEN-DIE, SADV, SGB-V
## Kurz
Die Verordnung regelt zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen die Schweinepest beim Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen.

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# VERORDNUNG-ÜBER-ZUSÄTZLICHE-SCHUTZMASSNAHMEN-GEGEN-DIE — 1995-05-18
- **Titel:** Neufassung der Sammelantrags-Datenträger-Verordnung
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1995 I S. 684
- **Titel:** Verordnung über zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen die Schweinepest beim Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1995 I S. 689
- **Inkrafttreten:** 1995-05-19
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1995/25#page=686
- **Kurz:** Die Neufassung der Sammelantrags-Datenträger-Verordnung wurde am 10. Mai 1995 ausgearbeitet und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1995/25#page=691
- **Kurz:** Die Verordnung regelt zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen die Schweinepest beim Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen.
## Betroffene Stellen
- § 1: Neue Vorschriften für das Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen aus bestimmten Gebieten
- § 1 Abs. 1: Neue Vorschriften für das Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen aus bestimmten Gebieten
- § 1 Abs. 2: Erweiterung der Vorschriften für Gebiete außerhalb der in Anlage 1 aufgeführten Gebiete
- § 2: Neue Vorschriften für das innergemeinschaftliche Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen
- § 3: Neue Bestimmungen über Ordnungswidrigkeiten
- § 4: Bestimmungen über das Inkrafttreten und Außerkrafttreten einer früheren Verordnung
- § 3: Bestimmung von Ordnungswidrigkeiten
- § 4: Bestimmung des Inkrafttretens und Außerkrafttreten der alten Verordnung
## Wortlaut

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# Verlauf
- **1995-05-18** · BGBl. 1995 I S. 684 — Neufassung der Sammelantrags-Datenträger-Verordnung
- **1995-05-18** · BGBl. 1995 I S. 689 — Verordnung über zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen die Schweinepest beim Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen

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# Stellen dieser Station
- § 1: Neue Vorschriften für das Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen aus bestimmten Gebieten
- § 1 Abs. 1: Neue Vorschriften für das Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen aus bestimmten Gebieten
- § 1 Abs. 2: Erweiterung der Vorschriften für Gebiete außerhalb der in Anlage 1 aufgeführten Gebiete
- § 2: Neue Vorschriften für das innergemeinschaftliche Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen
- § 3: Neue Bestimmungen über Ordnungswidrigkeiten
- § 4: Bestimmungen über das Inkrafttreten und Außerkrafttreten einer früheren Verordnung
- § 3: Bestimmung von Ordnungswidrigkeiten
- § 4: Bestimmung des Inkrafttretens und Außerkrafttreten der alten Verordnung

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-05-18 — Neufassung der Sammelantrags-Datenträger-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 684
> Station: 1995-05-18 — Verordnung über zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen die Schweinepest beim Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 689
§ 1: Neue Vorschriften für das Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen aus bestimmten Gebieten
§ 1 Abs. 1: Neue Vorschriften für das Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen aus bestimmten Gebieten
§ 1 Abs. 2: Erweiterung der Vorschriften für Gebiete außerhalb der in Anlage 1 aufgeführten Gebiete

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-05-18 — Neufassung der Sammelantrags-Datenträger-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 684
> Station: 1995-05-18 — Verordnung über zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen die Schweinepest beim Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 689
§ 2: Neue Vorschriften für das innergemeinschaftliche Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-05-18 — Neufassung der Sammelantrags-Datenträger-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 684
> Station: 1995-05-18 — Verordnung über zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen die Schweinepest beim Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 689
§ 3: Neue Bestimmungen über Ordnungswidrigkeiten
§ 3: Bestimmung von Ordnungswidrigkeiten

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-05-18 — Neufassung der Sammelantrags-Datenträger-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 684
> Station: 1995-05-18 — Verordnung über zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen die Schweinepest beim Verbringen von Nutz- und Zuchtschweinen
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 689
§ 4: Bestimmungen über das Inkrafttreten und Außerkrafttreten einer früheren Verordnung
§ 4: Bestimmung des Inkrafttretens und Außerkrafttreten der alten Verordnung