BGBl. 2011 I S. 610 · Änderung · Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates

Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 610
Inkrafttreten: 2011-09-01; 2011-04-16 (Artikel 1 Nummer 3 und 8, Artikel 2 Nummer 3)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2011-04-15

BGBl-Id: bgbl1-2011-17-1
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
2011-04-15 12:00:00 +00:00
parent c7b9d9d1a1
commit 8a96237030
27 changed files with 201 additions and 95 deletions

View File

@@ -1,16 +1,15 @@
# ASYLVG — 2008-12-22
# ASYLVG — 2011-04-15
- **Titel:** Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG)
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 2008 I S. 2586
- **Inkrafttreten:** 2009-09-01 (ganzes Gesetz, außer Artikel 110a Abs. 2 und 3); 2007-03-17 (Artikel 110a Abs. 2 und 3, falls dieser Tag auf den 1. September 2009 fällt oder vor diesem Zeitpunkt liegt)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2008/61#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz reformiert das Verfahren in Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, indem es das Familiengerichtsgesetz (FamFG) und andere zugehörige Gesetze neu regelt.
- **Titel:** Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 610
- **Inkrafttreten:** 2011-09-01; 2011-04-16 (Artikel 1 Nummer 3 und 8, Artikel 2 Nummer 3)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/17#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz passt das deutsche Recht an die EU-Verordnung (EG) Nr. 380/2008 an, insbesondere im Bereich der Gestaltung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatenangehörige.
## Betroffene Stellen
- § 12a Abs. 3: Das Wort „Vormundschaftsgerichts“ wird durch „Familiengerichts“ ersetzt.
- § 89a Abs. 2: Neuer Wortlaut: „(2) Das Verfahren bei Freiheitsentziehungen richtet sich nach Buch 7 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.“
- § 63 Abs. 5: Ersetzung von „§7 8A b s .7“ durch „§ 78a Absatz 5“
## Wortlaut

View File

@@ -30,3 +30,4 @@
- **2007-08-27** · BGBl. 2007 I S. 1970 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
- **2008-09-08** · BGBl. 2008 I S. 1798 — Neufassung des Asylverfahrensgesetzes
- **2008-12-22** · BGBl. 2008 I S. 2586 — Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG)
- **2011-04-15** · BGBl. 2011 I S. 610 — Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates

View File

@@ -1,4 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 12a Abs. 3: Das Wort „Vormundschaftsgerichts“ wird durch „Familiengerichts“ ersetzt.
- § 89a Abs. 2: Neuer Wortlaut: „(2) Das Verfahren bei Freiheitsentziehungen richtet sich nach Buch 7 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.“
- § 63 Abs. 5: Ersetzung von „§7 8A b s .7“ durch „§ 78a Absatz 5“

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 63
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2008-09-08 — Neufassung des Asylverfahrensgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2008 I S. 1798
> Station: 2011-04-15 — Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 610
§ 63: Neue Vorschriften zur Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung
§ 63 Abs. 5: Ersetzung von „§7 8A b s .7“ durch „§ 78a Absatz 5“

View File

@@ -1,15 +1,34 @@
# AUFENTHG_2004 — 2010-10-08
# AUFENTHG_2004 — 2011-04-15
- **Titel:** Berichtigung des Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze
- **Typ:** Bekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 2010 I S. 1358
- **Inkrafttreten:** 2010-10-08
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2010/49#page=56
- **Kurz:** Die Berichtigung ergänzt das Aufenthaltsgesetz um einen neuen Absatz, der die Versorgung von Personen mit besonderen Bedürfnissen, wie unbegleiteten Minderjährigen oder Opfern von Gewalt, regelt.
- **Titel:** Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 610
- **Inkrafttreten:** 2011-09-01; 2011-04-16 (Artikel 1 Nummer 3 und 8, Artikel 2 Nummer 3)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/17#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz passt das deutsche Recht an die EU-Verordnung (EG) Nr. 380/2008 an, insbesondere im Bereich der Gestaltung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatenangehörige.
## Betroffene Stellen
- Art. 6 Nr. 6b Doppelbuchstabe bb: Einfügung eines neuen Absatzes 2, der besondere Bedürfnisse von Personen mit Aufenthaltserlaubnis regelt.
- Inhaltsübersicht zu § 78: Die Angabe zu § 78 wird wie folgt gefasst: „§ 78 Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium“.
- Inhaltsübersicht nach § 78: Neue Angabe eingefügt: „§ 78a Vordrucke für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen, Ausweisersatz und Bescheinigungen“.
- Inhaltsübersicht nach § 105a: Neue Angabe eingefügt: „§ 105b Übergangsvorschrift für Aufenthalts titel nach einheitlichem Vordruckmuster“.
- § 49 Abs. 1 Satz 1: Das Wort „Speichermedium“ wird durch die Wörter „Speicher- und Verarbeitungsmedium“ ersetzt und nach der Angabe „§ 48 Abs. 1 Nr. 1“ die Angabe „und 2“ eingefügt.
- § 49 Abs. 1 Satz 3: Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Biometrische Daten nach Satz 1 sind nur die Fingerabdrücke und das Lichtbild.“
- § 69 Abs. 3 Nr. 1: Die Angabe „80“ wird durch die Angabe „140“ ersetzt.
- § 69 Abs. 3 Nr. 2 und 2a: In den Nummern 2 und 2a wird jeweils die Angabe „200“ durch die Angabe „260“ ersetzt.
- § 69 Abs. 3 Nr. 3: Die Angabe „40“ wird durch die Angabe „100“ ersetzt.
- § 78: Neue Fassung für § 78 eingeführt, die die Details von Dokumenten mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium beschreibt.
- § 78a: Neuer § 78a eingefügt, der Vordrucke für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen, Ausweisersatz und Bescheinigungen regelt.
- § 82 Abs. 5 Satz 1: Im Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „nach einheitlichem Vordruckmuster“ gestrichen.
- § 82 Abs. 5 Nr. 1: In Nummer 1 wird nach der Angabe „§ 99 Abs. 1 Nr. 13“ die Angabe „und 13a“ eingefügt.
- § 82 Abs. 5 Nr. 2: In Nummer 2 werden nach dem Wort „Fingerabdrücke“ die Wörter „nach Maßgabe einer nach § 99 Abs. 1 Nr. 13 und 13a erlassenen Rechtsverordnung“ eingefügt.
- § 98 Abs. 3 Nr. 7: Nach der Angabe „Nr. 7“ ein Komma eingefügt und die Angabe „oder 10“ durch die Wörter „10 oder 13a Satz 1 Buchstabe j“ ersetzt.
- § 99 Abs. 1 Nr. 13: Die Wörter „nach § 78 Abs. 3 nach Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Regelungen und“ gestrichen und die Angabe „§ 78 Abs. 6 und 7“ durch die Wörter „§ 78a Abs. 4 und 5“ ersetzt.
- § 99 Abs. 1 Nr. 13a: Neue Nummer 13a eingeführt, die Regelungen für Reiseausweise mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium regelt.
- § 99 Abs. 1 Nr. 15: Neue Nummer 15 eingefügt, die Regelungen über die fachbezogene elektronische Datenübermittlung zwischen den mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragten Behörden regelt.
- § 99 Abs. 2 Satz 2: Neuer Satz eingefügt: „Erfasst werden ferner Angaben zur Nutzung eines Dokuments nach § 78 Abs. 1 zum elektronischen Identitätsnachweis einschließlich dessen Ein- und Ausschaltung sowie Sperrung und Entsperrung.“
- § 105a: Die Angabe „§ 78 Abs. 2 bis 7“ wird durch die Angabe „den §§ 78, 78a“ ersetzt.
- § 105b: Neuer § 105b eingefügt, der eine Übergangsvorschrift für Aufenthalts titel nach einheitlichem Vordruckmuster regelt.
## Wortlaut

View File

@@ -18,3 +18,4 @@
- **2008-12-24** · BGBl. 2008 I S. 2846 — Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)
- **2008-12-29** · BGBl. 2008 I S. 2965 — Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
- **2010-10-08** · BGBl. 2010 I S. 1358 — Berichtigung des Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze
- **2011-04-15** · BGBl. 2011 I S. 610 — Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates

View File

@@ -1,3 +1,22 @@
# Stellen dieser Station
- Art. 6 Nr. 6b Doppelbuchstabe bb: Einfügung eines neuen Absatzes 2, der besondere Bedürfnisse von Personen mit Aufenthaltserlaubnis regelt.
- Inhaltsübersicht zu § 78: Die Angabe zu § 78 wird wie folgt gefasst: „§ 78 Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium“.
- Inhaltsübersicht nach § 78: Neue Angabe eingefügt: „§ 78a Vordrucke für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen, Ausweisersatz und Bescheinigungen“.
- Inhaltsübersicht nach § 105a: Neue Angabe eingefügt: „§ 105b Übergangsvorschrift für Aufenthalts titel nach einheitlichem Vordruckmuster“.
- § 49 Abs. 1 Satz 1: Das Wort „Speichermedium“ wird durch die Wörter „Speicher- und Verarbeitungsmedium“ ersetzt und nach der Angabe „§ 48 Abs. 1 Nr. 1“ die Angabe „und 2“ eingefügt.
- § 49 Abs. 1 Satz 3: Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Biometrische Daten nach Satz 1 sind nur die Fingerabdrücke und das Lichtbild.“
- § 69 Abs. 3 Nr. 1: Die Angabe „80“ wird durch die Angabe „140“ ersetzt.
- § 69 Abs. 3 Nr. 2 und 2a: In den Nummern 2 und 2a wird jeweils die Angabe „200“ durch die Angabe „260“ ersetzt.
- § 69 Abs. 3 Nr. 3: Die Angabe „40“ wird durch die Angabe „100“ ersetzt.
- § 78: Neue Fassung für § 78 eingeführt, die die Details von Dokumenten mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium beschreibt.
- § 78a: Neuer § 78a eingefügt, der Vordrucke für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen, Ausweisersatz und Bescheinigungen regelt.
- § 82 Abs. 5 Satz 1: Im Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „nach einheitlichem Vordruckmuster“ gestrichen.
- § 82 Abs. 5 Nr. 1: In Nummer 1 wird nach der Angabe „§ 99 Abs. 1 Nr. 13“ die Angabe „und 13a“ eingefügt.
- § 82 Abs. 5 Nr. 2: In Nummer 2 werden nach dem Wort „Fingerabdrücke“ die Wörter „nach Maßgabe einer nach § 99 Abs. 1 Nr. 13 und 13a erlassenen Rechtsverordnung“ eingefügt.
- § 98 Abs. 3 Nr. 7: Nach der Angabe „Nr. 7“ ein Komma eingefügt und die Angabe „oder 10“ durch die Wörter „10 oder 13a Satz 1 Buchstabe j“ ersetzt.
- § 99 Abs. 1 Nr. 13: Die Wörter „nach § 78 Abs. 3 nach Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Regelungen und“ gestrichen und die Angabe „§ 78 Abs. 6 und 7“ durch die Wörter „§ 78a Abs. 4 und 5“ ersetzt.
- § 99 Abs. 1 Nr. 13a: Neue Nummer 13a eingeführt, die Regelungen für Reiseausweise mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium regelt.
- § 99 Abs. 1 Nr. 15: Neue Nummer 15 eingefügt, die Regelungen über die fachbezogene elektronische Datenübermittlung zwischen den mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragten Behörden regelt.
- § 99 Abs. 2 Satz 2: Neuer Satz eingefügt: „Erfasst werden ferner Angaben zur Nutzung eines Dokuments nach § 78 Abs. 1 zum elektronischen Identitätsnachweis einschließlich dessen Ein- und Ausschaltung sowie Sperrung und Entsperrung.“
- § 105a: Die Angabe „§ 78 Abs. 2 bis 7“ wird durch die Angabe „den §§ 78, 78a“ ersetzt.
- § 105b: Neuer § 105b eingefügt, der eine Übergangsvorschrift für Aufenthalts titel nach einheitlichem Vordruckmuster regelt.

View File

@@ -1,7 +1,9 @@
# § 105a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2008-03-18 — Gesetz zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft
> Fundstelle: BGBl. 2008 I S. 313
> Station: 2011-04-15 — Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 610
§ 105a: Änderung der Angabe
Inhaltsübersicht nach § 105a: Neue Angabe eingefügt: „§ 105b Übergangsvorschrift für Aufenthalts titel nach einheitlichem Vordruckmuster“.
§ 105a: Die Angabe „§ 78 Abs. 2 bis 7“ wird durch die Angabe „den §§ 78, 78a“ ersetzt.

7
aufenthg_2004/§105b.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 105b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-04-15 — Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 610
§ 105b: Neuer § 105b eingefügt, der eine Übergangsvorschrift für Aufenthalts titel nach einheitlichem Vordruckmuster regelt.

View File

@@ -1,7 +1,9 @@
# § 49
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2008-12-24 — Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2008 I S. 2846
> Station: 2011-04-15 — Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 610
§ 49 Abs. 10: Ersetzung der Angabe „8“ durch „9“
§ 49 Abs. 1 Satz 1: Das Wort „Speichermedium“ wird durch die Wörter „Speicher- und Verarbeitungsmedium“ ersetzt und nach der Angabe „§ 48 Abs. 1 Nr. 1“ die Angabe „und 2“ eingefügt.
§ 49 Abs. 1 Satz 3: Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Biometrische Daten nach Satz 1 sind nur die Fingerabdrücke und das Lichtbild.“

View File

@@ -1,13 +1,11 @@
# § 69
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
> Station: 2011-04-15 — Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 610
§ 69 Abs. 3: Einfügung und Ersetzung von Nummern
§ 69 Abs. 3 Nr. 1: Die Angabe „80“ wird durch die Angabe „140“ ersetzt.
§ 69 Abs. 5 Satz 2: Neufassung des Satzes
§ 69 Abs. 3 Nr. 2 und 2a: In den Nummern 2 und 2a wird jeweils die Angabe „200“ durch die Angabe „260“ ersetzt.
§ 69 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe h: Einfügung der Wörter 'und, soweit vorhanden, Geburtsdatum und Geschlecht'
§ 69: Erweiterung um Absatz 5
§ 69 Abs. 3 Nr. 3: Die Angabe „40“ wird durch die Angabe „100“ ersetzt.

View File

@@ -1,9 +1,11 @@
# § 78
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
> Station: 2011-04-15 — Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 610
§ 78 Abs. 4 Satz 1: Ersetzen von 'von zwei Wochen' durch 'eines Monats'
Inhaltsübersicht zu § 78: Die Angabe zu § 78 wird wie folgt gefasst: „§ 78 Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium“.
§ 78: Ersetzung der Angabe 'Nr. 2' durch 'Nr. 3'
Inhaltsübersicht nach § 78: Neue Angabe eingefügt: „§ 78a Vordrucke für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen, Ausweisersatz und Bescheinigungen“.
§ 78: Neue Fassung für § 78 eingeführt, die die Details von Dokumenten mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium beschreibt.

7
aufenthg_2004/§78a.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 78a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-04-15 — Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 610
§ 78a: Neuer § 78a eingefügt, der Vordrucke für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen, Ausweisersatz und Bescheinigungen regelt.

View File

@@ -1,11 +1,11 @@
# § 82
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
> Station: 2011-04-15 — Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 610
§ 82 Abs. 1 Satz 2: Einfügung eines Satzes, der die Setzung von Fristen bei unvollständigen Anträgen regelt.
§ 82 Abs. 5 Satz 1: Im Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „nach einheitlichem Vordruckmuster“ gestrichen.
§ 82 Abs. 4 Satz 1: Ergänzung der Wörter 'oder ermächtigten Bediensteten' in Absatz 4 Satz 1.
§ 82 Abs. 5 Nr. 1: In Nummer 1 wird nach der Angabe „§ 99 Abs. 1 Nr. 13“ die Angabe „und 13a“ eingefügt.
§ 82 Abs. 5: Einfügung des neuen Absatzes 5, der die Vorlegung von Lichtbildern und die Abnahme von Fingerabdrücken regelt.
§ 82 Abs. 5 Nr. 2: In Nummer 2 werden nach dem Wort „Fingerabdrücke“ die Wörter „nach Maßgabe einer nach § 99 Abs. 1 Nr. 13 und 13a erlassenen Rechtsverordnung“ eingefügt.

View File

@@ -1,15 +1,7 @@
# § 98
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
> Station: 2011-04-15 — Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 610
§ 98 Abs. 2: Anpassung der Bestimmungen zur Ordnungswidrigkeit
§ 98 Abs. 2a: Neuer Absatz zur Bestrafung von Beauftragungen von Ausländern
§ 98 Abs. 3: Neue Nummer 1 zur Bestrafung von selbstständigen Tätigkeiten
§ 98 Abs. 4: Anpassung der Bestimmungen zur Bestrafung von Ordnungswidrigkeiten
§ 98 Abs. 5: Neuer Wortlaut zur Bestrafung von Ordnungswidrigkeiten
§ 98 Abs. 3 Nr. 7: Nach der Angabe „Nr. 7“ ein Komma eingefügt und die Angabe „oder 10“ durch die Wörter „10 oder 13a Satz 1 Buchstabe j“ ersetzt.

View File

@@ -1,7 +1,13 @@
# § 99
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2008-12-24 — Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2008 I S. 2846
> Station: 2011-04-15 — Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 610
§ 99 Abs. 1: Einfügung von Nummer 13a
§ 99 Abs. 1 Nr. 13: Die Wörter „nach § 78 Abs. 3 nach Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Regelungen und“ gestrichen und die Angabe „§ 78 Abs. 6 und 7“ durch die Wörter „§ 78a Abs. 4 und 5“ ersetzt.
§ 99 Abs. 1 Nr. 13a: Neue Nummer 13a eingeführt, die Regelungen für Reiseausweise mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium regelt.
§ 99 Abs. 1 Nr. 15: Neue Nummer 15 eingefügt, die Regelungen über die fachbezogene elektronische Datenübermittlung zwischen den mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragten Behörden regelt.
§ 99 Abs. 2 Satz 2: Neuer Satz eingefügt: „Erfasst werden ferner Angaben zur Nutzung eines Dokuments nach § 78 Abs. 1 zum elektronischen Identitätsnachweis einschließlich dessen Ein- und Ausschaltung sowie Sperrung und Entsperrung.“

View File

@@ -1,29 +1,17 @@
# FREIZ_GG_EU_2004 — 2007-08-27
# FREIZ_GG_EU_2004 — 2011-04-15
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
- **Titel:** Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2007 I S. 1970
- **Inkrafttreten:** 2007-08-28 (ganzes Gesetz, außer den in den Absätzen 2 bis 4 genannten Bestimmungen); 2008-05-01 (Artikel 1 Nr. 59 Buchstabe b und Nr. 83 Buchstabe b); 2009-02-01 (Artikel 1 Nr. 59 Buchstabe a); 2008-09-01 (Artikel 5 Nr. 7 Buchstabe a § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und Artikel 5 Nr. 7 Buchstabe c § 10 Abs. 5 des Staatsangehörigkeitsgesetzes)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2007/42#page=2
- **Kurz:** Dieses Gesetz dient der Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien in den Bereichen Aufenthalt, Asyl und Freizügigkeit. Es ändert insbesondere das Aufenthaltsgesetz, das Asylverfahrensgesetz und das Staatsangehörigkeitsgesetz.
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 610
- **Inkrafttreten:** 2011-09-01; 2011-04-16 (Artikel 1 Nummer 3 und 8, Artikel 2 Nummer 3)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/17#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz passt das deutsche Recht an die EU-Verordnung (EG) Nr. 380/2008 an, insbesondere im Bereich der Gestaltung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatenangehörige.
## Betroffene Stellen
- § 2 Abs. 2 Nr. 5: Nummer 5 wird gestrichen.
- § 2 Abs. 2 Nr. 6 und 7: Die bisherigen Nummern 6 und 7 werden die Nummern 5 und 6, und es wird eine neue Nummer 7 hinzugefügt.
- § 2 Abs. 3: Neuer Wortlaut für Absatz 3.
- § 2 Abs. 4: Neuer Wortlaut für Absatz 4.
- § 2 Abs. 5: Neuer Wortlaut für Absatz 5.
- § 2 Abs. 6: Teile des Absatzes 6 werden gestrichen.
- § 3 Abs. 1: Neuer Wortlaut für Absatz 1.
- § 3 Abs. 2: Neuer Wortlaut für Absatz 2.
- § 3 Abs. 3 bis 5: Neuer Wortlaut für Absätze 3 bis 5.
- § 3 Abs. 6: Teile des Absatzes 6 werden gestrichen.
- § 4: Neuer Wortlaut für § 4.
- § 4a: Neuer § 4a wird eingefügt.
- § 5: Neuer Wortlaut für § 5.
- § 5a: Neuer § 5a wird eingefügt.
- § 6: Neuer Wortlaut für § 6.
- § 8a Abs. 2 Satz 1: Das Wort „Speichermedium“ wird durch die Wörter „Speicher- und Verarbeitungsmedium“ ersetzt.
- § 11 Abs. 1 Satz 2: Es werden neue Sätze eingefügt, die die Anwendung von § 78 des Aufenthaltsgesetzes für die Ausstellung von Aufenthaltskarten und Daueraufenthaltskarten regeln.
- § 11a: Ein neuer Paragraph § 11a wird eingefügt, der das Bundesministerium des Innern ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Einzelheiten der Ausstellung von Aufenthaltskarten und Daueraufenthaltskarten festzulegen.
## Wortlaut

View File

@@ -5,3 +5,4 @@
- **2006-12-14** · BGBl. 2006 I S. 2814 — Gesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
- **2007-07-27** · BGBl. 2007 I S. 1566 — Gesetz zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften
- **2007-08-27** · BGBl. 2007 I S. 1970 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
- **2011-04-15** · BGBl. 2011 I S. 610 — Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates

View File

@@ -1,17 +1,5 @@
# Stellen dieser Station
- § 2 Abs. 2 Nr. 5: Nummer 5 wird gestrichen.
- § 2 Abs. 2 Nr. 6 und 7: Die bisherigen Nummern 6 und 7 werden die Nummern 5 und 6, und es wird eine neue Nummer 7 hinzugefügt.
- § 2 Abs. 3: Neuer Wortlaut für Absatz 3.
- § 2 Abs. 4: Neuer Wortlaut für Absatz 4.
- § 2 Abs. 5: Neuer Wortlaut für Absatz 5.
- § 2 Abs. 6: Teile des Absatzes 6 werden gestrichen.
- § 3 Abs. 1: Neuer Wortlaut für Absatz 1.
- § 3 Abs. 2: Neuer Wortlaut für Absatz 2.
- § 3 Abs. 3 bis 5: Neuer Wortlaut für Absätze 3 bis 5.
- § 3 Abs. 6: Teile des Absatzes 6 werden gestrichen.
- § 4: Neuer Wortlaut für § 4.
- § 4a: Neuer § 4a wird eingefügt.
- § 5: Neuer Wortlaut für § 5.
- § 5a: Neuer § 5a wird eingefügt.
- § 6: Neuer Wortlaut für § 6.
- § 8a Abs. 2 Satz 1: Das Wort „Speichermedium“ wird durch die Wörter „Speicher- und Verarbeitungsmedium“ ersetzt.
- § 11 Abs. 1 Satz 2: Es werden neue Sätze eingefügt, die die Anwendung von § 78 des Aufenthaltsgesetzes für die Ausstellung von Aufenthaltskarten und Daueraufenthaltskarten regeln.
- § 11a: Ein neuer Paragraph § 11a wird eingefügt, der das Bundesministerium des Innern ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Einzelheiten der Ausstellung von Aufenthaltskarten und Daueraufenthaltskarten festzulegen.

7
freiz_gg_eu_2004/§11.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-04-15 — Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 610
§ 11 Abs. 1 Satz 2: Es werden neue Sätze eingefügt, die die Anwendung von § 78 des Aufenthaltsgesetzes für die Ausstellung von Aufenthaltskarten und Daueraufenthaltskarten regeln.

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 11a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-04-15 — Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 610
§ 11a: Ein neuer Paragraph § 11a wird eingefügt, der das Bundesministerium des Innern ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Einzelheiten der Ausstellung von Aufenthaltskarten und Daueraufenthaltskarten festzulegen.

7
freiz_gg_eu_2004/§8a.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 8a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-04-15 — Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 610
§ 8a Abs. 2 Satz 1: Das Wort „Speichermedium“ wird durch die Wörter „Speicher- und Verarbeitungsmedium“ ersetzt.

View File

@@ -0,0 +1,17 @@
# GESETZ-ZUR-ANPASSUNG-DES-DEUTSCHEN-RECHTS-AN-DIE-VERORDNUNG — 2011-04-15
- **Titel:** Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 610
- **Inkrafttreten:** 2011-09-01; 2011-04-16 (Artikel 1 Nummer 3 und 8, Artikel 2 Nummer 3)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/17#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz passt das deutsche Recht an die EU-Verordnung (EG) Nr. 380/2008 an, insbesondere im Bereich der Gestaltung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatenangehörige.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

View File

@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2011-04-15** · BGBl. 2011 I S. 610 — Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates

View File

@@ -0,0 +1,2 @@
# Stellen dieser Station

View File

@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 2011 I S. 610
- **Titel:** Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 610
- **Verkündung:** 2011-04-15
- **Inkrafttreten:** 2011-09-01; 2011-04-16 (Artikel 1 Nummer 3 und 8, Artikel 2 Nummer 3)
- **Ausfertigung:** 2011-04-12
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/17#page=2
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** ASYLVG, GESETZ-ZUR-ANPASSUNG-DES-DEUTSCHEN-RECHTS-AN-DIE-VERORDNUNG, FREIZ_GG_EU_2004, AUFENTHG_2004
## Kurz
Das Gesetz passt das deutsche Recht an die EU-Verordnung (EG) Nr. 380/2008 an, insbesondere im Bereich der Gestaltung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatenangehörige.