BGBl. 1979 I S. 1285 · Erlass · Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1979 (Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetz 1979 - BBVEG 79)

Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1285
Inkrafttreten: 1979-08-03
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1979-08-03

BGBl-Id: bgbl1-1979-48-2
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1979-08-03 12:00:00 +00:00
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# BBESG — 1979-03-24
# BBESG — 1979-08-03
- **Titel:** Siebentes Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Siebentes Bundesbesoldungserhöhungsgesetz)
- **Titel:** Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1979 (Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetz 1979 - BBVEG 79)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1979 I S. 357
- **Inkrafttreten:** 1979-03-24
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/15#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz erhöht die Dienst- und Versorgungsbezüge für Beamte und Angestellte in Bund und Ländern.
- **Fundstelle:** BGBl. 1979 I S. 1285
- **Inkrafttreten:** 1979-08-03
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/48#page=17
- **Kurz:** Das Gesetz erhöht die Dienst- und Versorgungsbezüge in Bund und Ländern um 4 Prozent und passt verschiedene Anlagen des Bundesbesoldungsgesetzes an.
## Betroffene Stellen
- Anlage 1: Neue Grundgehaltssätze für die Bundesbesoldungsordnungen A, B und C eingeführt
- Anlage 2: Neue Ortszuschläge eingeführt
- Anlage 3a: Neue Auslandszuschläge (§ 55 Abs. 2) eingeführt
- Anlage 3b: Neue Auslandszuschläge (§ 55 Abs. 3) eingeführt
- Anlage 3c: Neue Auslandszuschläge (§ 55 Abs. 4) für Besoldungsgruppen 1 bis 12 eingeführt
- Anlage 3d: Neue Auslandszuschläge (§ 55 Abs. 4) für Gemeinschaftsunterkunft und Gemeinschaftsverpflegung eingeführt
- Anlage 3e: Neue Auslandszuschläge (§ 55 Abs. 4) für Gemeinschaftsunterkunft oder Gemeinschaftsverpflegung eingeführt
- Anlage 3f: Neuer Auslandskinderzuschlag (§ 56) eingeführt
- Anlage 4: Neue Zulagen für Beamte in der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR eingeführt
- Anlage 5: Neue Verheiratetenzuschläge eingeführt
- Anlage 6: Neue Zulage nach Artikel IV des Gesetzes zur Regelung besonderer dienstrechtlicher Fragen der Bediensteten in der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR eingeführt
- § 39 Abs. 2: Ersetzung der Zahlen 365 und 344 durch 381 und 359
- § 56 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzung der Zahl 180 durch 210
- § 62 Abs. 2: Ersetzung des Wortes siebzig durch dreiundsiebzig
- Anlage II (Bundesbesoldungsordnung C) Vorbemerkung Nummer 1 Abs. 1: Ersetzung der Zahl 1437 durch 1502
- Anlage II (Bundesbesoldungsordnung C) Vorbemerkung Nummer 1 Abs. 2: Ersetzung der Zahl 719 durch 751
- Anlage II (Bundesbesoldungsordnung C) Vorbemerkung Nummer 2 Abs. 1: Ersetzung der Zahlen 2440 und 2009 durch 2550 und 2099
- Anlage II (Bundesbesoldungsordnung C) Vorbemerkung Nummer 2 Abs. 2: Ersetzung der Zahl 1219 durch 1275
- Anlage IV: Ersatz der Grundgehaltssätze durch die Grundgehaltssätze in Anlage 1 dieses Gesetzes
- Anlage V: Ersatz der Sätze des Ortszuschlages durch die Sätze in Anlage 2 dieses Gesetzes
- Anlagen VI a bis VI e und Anlage VI f: Ersatz der Sätze des Auslandszuschlages und des Auslandskinderzuschlages durch die Sätze in Anlagen 3 a bis 3 f dieses Gesetzes
- Anlage VII: Ersatz der Sätze der Zulage durch die Sätze in Anlage 4 dieses Gesetzes
- Anlage VIII: Ersatz der Sätze des Anwärtergrundbetrages und des Anwärterverheiratetenzuschlages durch die Sätze in Anlage 5 dieses Gesetzes
- § 39 Abs. 2 Satz 1: Die Beträge für den Ortszuschlag in den Tarifklassen I c und II werden durch einen ermäßigten Ortszuschlag nach Anlage V ersetzt.
- § 44, § 78 Satz 1 und den Zulagenregelungen nach Anlagen I und III: Die Betragsangaben werden gestrichen und durch Verweise auf Anlage IX ersetzt.
- Anlage I Vorbemerkung Nr. 8 Abs. 3: Das Wort 'beträgt' wird durch 'richtet sich' ersetzt.
- Anlage I Besoldungsgruppe A 9 Fußnote 4 und Anlage II Vorbemerkung Nr. 5: Satz 2 wird gestrichen und in Satz 1 nach dem Wort 'Amtszulage/Zulage' angefügt 'nach Anlage IX Nr....'.
- § 56 Abs. 1 Nr. 2: Die Worte 'in Höhe von 210 Deutsche Mark' werden durch 'nach Anlage VI f' ersetzt.
- § 62 Abs. 2: Die Worte 'in Höhe von dreiundsiebzig Deutsche Mark' werden durch 'nach Anlage VIII' ersetzt.
- Anlage IV: Die Grundgehaltssätze werden durch die Sätze in Anlage 2 dieses Gesetzes ersetzt.
- Anlage V: Die Sätze des Ortszuschlages werden durch die Sätze in Anlage 3 dieses Gesetzes ersetzt.
- Anlagen VI a bis VI e und VI f: Die Sätze des Auslandszuschlages und des Auslandskinderzuschlages werden durch die Sätze in Anlagen 4 a bis 4 f dieses Gesetzes ersetzt.
- Anlage VII: Die Sätze der Zulage werden durch die Sätze in Anlage 5 dieses Gesetzes ersetzt.
- Anlage VIII: Die Sätze des Anwärtergrundbetrages und des Anwärterverheiratetenzuschlages werden durch die Sätze in Anlage 6 dieses Gesetzes ersetzt.
## Wortlaut

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- **1978-12-09** · BGBl. 1978 I S. 1948 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 40 Abs. 1 und 2 des Bundesbesoldungsgesetzes vom 23. 5. 1975)
- **1979-01-13** · BGBl. 1979 I S. 49 — Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
- **1979-03-24** · BGBl. 1979 I S. 357 — Siebentes Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Siebentes Bundesbesoldungserhöhungsgesetz)
- **1979-08-03** · BGBl. 1979 I S. 1285 — Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1979 (Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetz 1979 - BBVEG 79)

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# Stellen dieser Station
- Anlage 1: Neue Grundgehaltssätze für die Bundesbesoldungsordnungen A, B und C eingeführt
- Anlage 2: Neue Ortszuschläge eingeführt
- Anlage 3a: Neue Auslandszuschläge (§ 55 Abs. 2) eingeführt
- Anlage 3b: Neue Auslandszuschläge (§ 55 Abs. 3) eingeführt
- Anlage 3c: Neue Auslandszuschläge (§ 55 Abs. 4) für Besoldungsgruppen 1 bis 12 eingeführt
- Anlage 3d: Neue Auslandszuschläge (§ 55 Abs. 4) für Gemeinschaftsunterkunft und Gemeinschaftsverpflegung eingeführt
- Anlage 3e: Neue Auslandszuschläge (§ 55 Abs. 4) für Gemeinschaftsunterkunft oder Gemeinschaftsverpflegung eingeführt
- Anlage 3f: Neuer Auslandskinderzuschlag (§ 56) eingeführt
- Anlage 4: Neue Zulagen für Beamte in der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR eingeführt
- Anlage 5: Neue Verheiratetenzuschläge eingeführt
- Anlage 6: Neue Zulage nach Artikel IV des Gesetzes zur Regelung besonderer dienstrechtlicher Fragen der Bediensteten in der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR eingeführt
- § 39 Abs. 2: Ersetzung der Zahlen 365 und 344 durch 381 und 359
- § 56 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzung der Zahl 180 durch 210
- § 62 Abs. 2: Ersetzung des Wortes siebzig durch dreiundsiebzig
- Anlage II (Bundesbesoldungsordnung C) Vorbemerkung Nummer 1 Abs. 1: Ersetzung der Zahl 1437 durch 1502
- Anlage II (Bundesbesoldungsordnung C) Vorbemerkung Nummer 1 Abs. 2: Ersetzung der Zahl 719 durch 751
- Anlage II (Bundesbesoldungsordnung C) Vorbemerkung Nummer 2 Abs. 1: Ersetzung der Zahlen 2440 und 2009 durch 2550 und 2099
- Anlage II (Bundesbesoldungsordnung C) Vorbemerkung Nummer 2 Abs. 2: Ersetzung der Zahl 1219 durch 1275
- Anlage IV: Ersatz der Grundgehaltssätze durch die Grundgehaltssätze in Anlage 1 dieses Gesetzes
- Anlage V: Ersatz der Sätze des Ortszuschlages durch die Sätze in Anlage 2 dieses Gesetzes
- Anlagen VI a bis VI e und Anlage VI f: Ersatz der Sätze des Auslandszuschlages und des Auslandskinderzuschlages durch die Sätze in Anlagen 3 a bis 3 f dieses Gesetzes
- Anlage VII: Ersatz der Sätze der Zulage durch die Sätze in Anlage 4 dieses Gesetzes
- Anlage VIII: Ersatz der Sätze des Anwärtergrundbetrages und des Anwärterverheiratetenzuschlages durch die Sätze in Anlage 5 dieses Gesetzes
- § 39 Abs. 2 Satz 1: Die Beträge für den Ortszuschlag in den Tarifklassen I c und II werden durch einen ermäßigten Ortszuschlag nach Anlage V ersetzt.
- § 44, § 78 Satz 1 und den Zulagenregelungen nach Anlagen I und III: Die Betragsangaben werden gestrichen und durch Verweise auf Anlage IX ersetzt.
- Anlage I Vorbemerkung Nr. 8 Abs. 3: Das Wort 'beträgt' wird durch 'richtet sich' ersetzt.
- Anlage I Besoldungsgruppe A 9 Fußnote 4 und Anlage II Vorbemerkung Nr. 5: Satz 2 wird gestrichen und in Satz 1 nach dem Wort 'Amtszulage/Zulage' angefügt 'nach Anlage IX Nr....'.
- § 56 Abs. 1 Nr. 2: Die Worte 'in Höhe von 210 Deutsche Mark' werden durch 'nach Anlage VI f' ersetzt.
- § 62 Abs. 2: Die Worte 'in Höhe von dreiundsiebzig Deutsche Mark' werden durch 'nach Anlage VIII' ersetzt.
- Anlage IV: Die Grundgehaltssätze werden durch die Sätze in Anlage 2 dieses Gesetzes ersetzt.
- Anlage V: Die Sätze des Ortszuschlages werden durch die Sätze in Anlage 3 dieses Gesetzes ersetzt.
- Anlagen VI a bis VI e und VI f: Die Sätze des Auslandszuschlages und des Auslandskinderzuschlages werden durch die Sätze in Anlagen 4 a bis 4 f dieses Gesetzes ersetzt.
- Anlage VII: Die Sätze der Zulage werden durch die Sätze in Anlage 5 dieses Gesetzes ersetzt.
- Anlage VIII: Die Sätze des Anwärtergrundbetrages und des Anwärterverheiratetenzuschlages werden durch die Sätze in Anlage 6 dieses Gesetzes ersetzt.

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# § 39
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-03-24 — Siebentes Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Siebentes Bundesbesoldungserhöhungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 357
> Station: 1979-08-03 — Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1979 (Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetz 1979 - BBVEG 79)
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1285
§ 39 Abs. 2: Ersetzung der Zahlen 365 und 344 durch 381 und 359
§ 39 Abs. 2 Satz 1: Die Beträge für den Ortszuschlag in den Tarifklassen I c und II werden durch einen ermäßigten Ortszuschlag nach Anlage V ersetzt.

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# § 44
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1978-06-30 — Achtes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 869
> Station: 1979-08-03 — Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1979 (Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetz 1979 - BBVEG 79)
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1285
§ 44: Einfügt neue Bestimmungen für Stellenzulage
§ 44, § 78 Satz 1 und den Zulagenregelungen nach Anlagen I und III: Die Betragsangaben werden gestrichen und durch Verweise auf Anlage IX ersetzt.

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# § 56
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-03-24 — Siebentes Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Siebentes Bundesbesoldungserhöhungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 357
> Station: 1979-08-03 — Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1979 (Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetz 1979 - BBVEG 79)
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1285
§ 56 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzung der Zahl 180 durch 210
§ 56 Abs. 1 Nr. 2: Die Worte 'in Höhe von 210 Deutsche Mark' werden durch 'nach Anlage VI f' ersetzt.

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# § 62
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-03-24 — Siebentes Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Siebentes Bundesbesoldungserhöhungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 357
> Station: 1979-08-03 — Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1979 (Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetz 1979 - BBVEG 79)
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1285
§ 62 Abs. 2: Ersetzung des Wortes siebzig durch dreiundsiebzig
§ 62 Abs. 2: Die Worte 'in Höhe von dreiundsiebzig Deutsche Mark' werden durch 'nach Anlage VIII' ersetzt.

7
bbesg/§78.md Normal file
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# § 78
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-08-03 — Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1979 (Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetz 1979 - BBVEG 79)
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1285
§ 44, § 78 Satz 1 und den Zulagenregelungen nach Anlagen I und III: Die Betragsangaben werden gestrichen und durch Verweise auf Anlage IX ersetzt.

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bbveg-79/FASSUNG.md Normal file
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# BBVEG-79 — 1979-08-03
- **Titel:** Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1979 (Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetz 1979 - BBVEG 79)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1979 I S. 1285
- **Inkrafttreten:** 1979-08-03
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/48#page=17
- **Kurz:** Das Gesetz erhöht die Dienst- und Versorgungsbezüge in Bund und Ländern um 4 Prozent und passt verschiedene Anlagen des Bundesbesoldungsgesetzes an.
## Betroffene Stellen
- Anlage 4 a: Neue Tabelle für den Auslandszuschlag (§ 55 Abs. 2)
- Anlage 4 b: Neue Tabelle für den Auslandszuschlag (§ 55 Abs. 3)
- Anlage 4 c: Neue Tabelle für den Auslandszuschlag (§ 55 Abs. 4)
- Anlage 4 d: Neue Tabelle für den Auslandszuschlag (§ 55 Abs. 4) - Gemeinschaftsunterkunft und Gemeinschaftsverpflegung
- Anlage 4 e: Neue Tabelle für den Auslandszuschlag (§ 55 Abs. 4) - Gemeinschaftsunterkunft oder Gemeinschaftsverpflegung
- Anlage 4 f: Neue Tabelle für den Auslandskinderzuschlag (§ 56)
- Anlage 5: Neue Tabelle für die Zulage für Beamte in der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR
- Anlage 6: Neue Tabelle für den Anwärtergrundbetrag und den Anwärterverheiratetenzuschlag
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
bbveg-79/HINWEIS.md Normal file
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
bbveg-79/HISTORY.md Normal file
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# Verlauf
- **1979-08-03** · BGBl. 1979 I S. 1285 — Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1979 (Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetz 1979 - BBVEG 79)

10
bbveg-79/STELLEN.md Normal file
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# Stellen dieser Station
- Anlage 4 a: Neue Tabelle für den Auslandszuschlag (§ 55 Abs. 2)
- Anlage 4 b: Neue Tabelle für den Auslandszuschlag (§ 55 Abs. 3)
- Anlage 4 c: Neue Tabelle für den Auslandszuschlag (§ 55 Abs. 4)
- Anlage 4 d: Neue Tabelle für den Auslandszuschlag (§ 55 Abs. 4) - Gemeinschaftsunterkunft und Gemeinschaftsverpflegung
- Anlage 4 e: Neue Tabelle für den Auslandszuschlag (§ 55 Abs. 4) - Gemeinschaftsunterkunft oder Gemeinschaftsverpflegung
- Anlage 4 f: Neue Tabelle für den Auslandskinderzuschlag (§ 56)
- Anlage 5: Neue Tabelle für die Zulage für Beamte in der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR
- Anlage 6: Neue Tabelle für den Anwärtergrundbetrag und den Anwärterverheiratetenzuschlag

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# BGBl. 1979 I S. 1285
- **Titel:** Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1979 (Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetz 1979 - BBVEG 79)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1979 I S. 1285
- **Verkündung:** 1979-08-03
- **Inkrafttreten:** 1979-08-03
- **Ausfertigung:** 1979-07-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/48#page=17
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BBVEG-79, BBESG
## Kurz
Das Gesetz erhöht die Dienst- und Versorgungsbezüge in Bund und Ländern um 4 Prozent und passt verschiedene Anlagen des Bundesbesoldungsgesetzes an.