BGBl. 1964 I S. 432 · Verordnung · Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Zahnärzte

Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 432
Inkrafttreten: 1964-07-04
Quelle: offenegesetze
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Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1964-07-04

BGBl-Id: bgbl1-1964-32-3
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# BNOTO — 1964-07-04
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Zahnärzte
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1964 I S. 431
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1964 I S. 432
- **Inkrafttreten:** 1964-07-04
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1964/32#page=433
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1964/32#page=434
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Prüfungsordnung für Zahnärzte, insbesondere bezüglich der Dauer des Prüfungsjahres, der Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse und der Benachrichtigung der zuständigen Behörden.
## Betroffene Stellen

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- **1961-02-27** · BGBl. 1961 I S. 97 — Bundesnotarordnung
- **1964-07-04** · BGBl. 1964 I Nr. 32 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 4 Abs. 1 und § 116 Abs. 1 Satz 3 der Bundesnotarordnung
- **1964-07-04** · BGBl. 1964 I S. 431 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Zahnärzte
- **1964-07-04** · BGBl. 1964 I S. 432 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Zahnärzte

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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-07-04 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Zahnärzte
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 431
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 432
§ 116 Abs. 1 Satz 3: Änderung des Inhalts des Satzes

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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-07-04 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Zahnärzte
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 431
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 432
§ 4 Abs. 1: Änderung des Inhalts des Absatzes

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# PRÜFUNGSORDNUNG-FÜR-ZAHNÄRZTE — 1964-07-04
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Zahnärzte
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1964 I S. 431
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1964 I S. 432
- **Inkrafttreten:** 1964-07-04
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1964/32#page=433
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1964/32#page=434
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Prüfungsordnung für Zahnärzte, insbesondere bezüglich der Dauer des Prüfungsjahres, der Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse und der Benachrichtigung der zuständigen Behörden.
## Betroffene Stellen
- § 3: Das Prüfungsjahr dauert vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
- § 4 Abs. 2 Satz 1: Neue Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse
- § 4 Abs. 3: Ersetzung von 'sein Stellvertreter' durch 'seine Stellvertreter'
- § 8 Abs. 2: Streichung des Absatzes
- § 9 Abs. 3 Satz 3: Streichung des Satzes
- § 15 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Benachrichtigung bei Nichtbestehen oder Versagung der Zulassung
- § 16 Abs. 2 und 3: Streichung der Worte 'zahnärztlichen Vorprüfung oder'
- Unterabschnitt B: Neue Bestimmungen zur naturwissenschaftlichen Vorprüfung
- Unterabschnitt C: Neue Bestimmungen zur zahnärztlichen Vorprüfung
- Überschrift vor § 32: Neue Überschrift: 'D. Zahnärztliche Prüfung'
- § 33 Abs. 2 Satz 2: Punkt durch Semikolon ersetzt, Halbsatz hinzugefügt: 'die Entscheidung trifft der Vorsitzende.'
- § 34 Abs. 1: Neue Formulierung für die Meldung und die erforderlichen Nachweise
- § 34 Abs. 2: Wort 'Vorprüfung' durch 'zahnärztliche Vorprüfung' ersetzt
- § 35 Abs. 1: Wort 'Vorprüfung' durch 'zahnärztliche Vorprüfung' ersetzt
- § 35 Abs. 3: Wort 'Vorprüfung' durch 'zahnärztliche Vorprüfung' ersetzt
- § 35 Abs. 2: Absatz 2 gestrichen
- § 35 Abs. 3: Absatz 3 wird zu Absatz 2
- § 36 Abs. 1: Wort 'Vorprüfung' durch 'zahnärztliche Vorprüfung' ersetzt
- § 36 Abs. 1 Buchstabe a: Neue Formulierung für die Vorlesungen und Praktika
- § 37 Buchstabe b: Wort 'polizeiliches' durch 'amtliches' ersetzt
- § 40 Abs. 2 Satz 1: Wort 'Vorprüfung' durch 'zahnärztliche Vorprüfung' ersetzt
- § 47 Abs. 1 Satz 1: Neue Formulierung für die Prüfung in Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
- § 48 Abs. 1: Neue Formulierung für die Prüfung in der Chirurgie
- § 48 Abs. 3 Satz 1: Formulierung für die Prüfung durch zwei Prüfer angepasst
- § 52 Abs. 3: Neue Formulierung für die Ermittlung des Gesamturteils
- § 54 Abs. 4: Neue Formulierung für die Wiederholungsprüfung
- § 55: Neue Formulierung für die Wiederholungsprüfungen
- § 56 Abs. 2: Neue Formulierung für die Frist der Abschlußprüfung
- § 57 Abs. 1: Neue Formulierung für die Rückgabe von Nachweisen
- § 58 Abs. 1 Satz 2: Wort 'entsprechen' durch 'zugrundeliegen' ersetzt
- § 58 Abs. 2: Neue Formulierung für die Übersendung der Prüfungsakten
- § 59 Abs. 1 Satz 2: Wort 'polizeiliches' durch 'amtliches' ersetzt
- § 59 Abs. 2: Neue Formulierung für die Bestallungsurkunde
- § 60 Abs. 1: Neue Formulierung für die Zulassung zu Ausnahmen
- § 61: Neue Formulierung für die Gleichstellung der naturwissenschaftlichen Vorprüfung und die Zulassung von Medizinstudierenden und Ärzten
- Anlagen 1, 2, 2a, 3, 3a, 6: Neue Anlagen 1, 2, 2a, 3, 3a und 6 ersetzen die alten Anlagen 1, 2, 3 und 6
- § 4 Abs. 2 Satz 1: Neue Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse.
- § 4 Abs. 3: Ersetzung von 'sein Stellvertreter' durch 'seine Stellvertreter'.
- § 8 Abs. 2: Streichung des Absatzes 2.
- § 9 Abs. 3 Satz 3: Streichung des Satzes 3.
- § 15 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Benachrichtigung der Behörden bei Nichtbestehen oder Versagung der Prüfung.
- § 16 Abs. 2 und 3: Streichung der Worte 'zahnärztlichen Vorprüfung oder'.
- Unterabschnitt B: Neue Bestimmungen zur naturwissenschaftlichen Vorprüfung.
- Unterabschnitt C: Neue Bestimmungen zur zahnärztlichen Vorprüfung.
- Überschrift vor § 32: Die Überschrift lautet nun 'D. Zahnärztliche Prüfung'
- § 33 Abs. 2 Satz 2: Der Punkt wurde durch ein Semikolon ersetzt und ein Halbsatz hinzugefügt: 'die Entscheidung trifft der Vorsitzende.'
- § 34 Abs. 1: Der Absatz wurde neu formuliert, um die erforderlichen Nachweise für die Zulassung zur zahnärztlichen Vorprüfung zu beschreiben.
- § 34 Abs. 2: Das Wort 'Vorprüfung' wurde durch 'zahnärztliche Vorprüfung' ersetzt.
- § 35 Abs. 1: Das Wort 'Vorprüfung' wurde durch 'zahnärztliche Vorprüfung' ersetzt.
- § 35 Abs. 3: Das Wort 'Vorprüfung' wurde durch 'zahnärztliche Vorprüfung' ersetzt.
- § 35 Abs. 2: Der Absatz wurde gestrichen.
- § 35 Abs. 3: Der Absatz wurde zu Absatz 2 umgewandelt.
- § 36 Abs. 1: Das Wort 'Vorprüfung' wurde durch 'zahnärztliche Vorprüfung' ersetzt.
- § 36 Abs. 1 Buchstabe a: Der Buchstabe wurde neu formuliert, um die erforderlichen Vorlesungen und Praktika zu beschreiben.
- § 37 Buchstabe b: Das Wort 'polizeiliches' wurde durch 'amtliches' ersetzt.
- § 40 Abs. 2 Satz 1: Das Wort 'Vorprüfung' wurde durch 'zahnärztliche Vorprüfung' ersetzt.
- § 47 Abs. 1 Satz 1: Der Satz wurde neu formuliert, um die Prüfung in Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten zu beschreiben.
- § 48 Abs. 1: Der Absatz wurde neu formuliert, um die Prüfung in der Chirurgie zu beschreiben.
- § 48 Abs. 3 Satz 1: Die Worte 'der von einem Prüfer an zwei Tagen abgehalten wird' wurden durch 'der von zwei Prüfern an je zwei Tagen abgehalten wird' ersetzt.
- § 52 Abs. 3: Der Absatz wurde neu formuliert, um die Ermittlung des Gesamturteils zu beschreiben.
- § 54 Abs. 4: Der Absatz wurde neu formuliert, um die Folgen des Nichtbestehens der Wiederholungsprüfung zu beschreiben.
- § 55: Der Absatz wurde neu formuliert, um die Anwesenheit des Vorsitzenden bei Wiederholungsprüfungen zu beschreiben.
- § 56 Abs. 2: Der Absatz wurde neu formuliert, um die Frist für die Abschlußprüfung zu beschreiben.
- § 57 Abs. 1: Der Absatz wurde neu formuliert, um die Rückgabe von Nachweisen vor Prüfungsende zu beschreiben.
- § 58 Abs. 1 Satz 2: Das Wort 'entsprechen' wurde durch 'zugrundeliegen' ersetzt.
- § 58 Abs. 2: Der Absatz wurde neu formuliert, um die Übermittlung der Prüfungsakten zu beschreiben.
- § 59 Abs. 1 Satz 2: Das Wort 'polizeiliches' wurde durch 'amtliches' ersetzt.
- § 59 Abs. 2: Der Absatz wurde neu formuliert, um die Ausstellung der Bestallungsurkunde zu beschreiben.
- § 60 Abs. 1: Der Absatz wurde neu formuliert, um die Zuständigkeit für Ausnahmen zu beschreiben.
- § 61: Der Absatz wurde neu formuliert, um die Zulassung von Medizinstudierenden und Ärzten zur zahnärztlichen Prüfung zu beschreiben.
- Anlagen 1 bis 3 und 6: Die Anlagen wurden durch neue Anlagen 1, 2, 2a, 3, 3a und 6 ersetzt.
## Wortlaut

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- **1955-01-28** · BGBl. 1955 I S. 37 — Prüfungsordnung für Zahnärzte
- **1964-07-04** · BGBl. 1964 I S. 431 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Zahnärzte
- **1964-07-04** · BGBl. 1964 I S. 432 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Zahnärzte

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# Stellen dieser Station
- § 3: Das Prüfungsjahr dauert vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
- § 4 Abs. 2 Satz 1: Neue Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse
- § 4 Abs. 3: Ersetzung von 'sein Stellvertreter' durch 'seine Stellvertreter'
- § 8 Abs. 2: Streichung des Absatzes
- § 9 Abs. 3 Satz 3: Streichung des Satzes
- § 15 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Benachrichtigung bei Nichtbestehen oder Versagung der Zulassung
- § 16 Abs. 2 und 3: Streichung der Worte 'zahnärztlichen Vorprüfung oder'
- Unterabschnitt B: Neue Bestimmungen zur naturwissenschaftlichen Vorprüfung
- Unterabschnitt C: Neue Bestimmungen zur zahnärztlichen Vorprüfung
- Überschrift vor § 32: Neue Überschrift: 'D. Zahnärztliche Prüfung'
- § 33 Abs. 2 Satz 2: Punkt durch Semikolon ersetzt, Halbsatz hinzugefügt: 'die Entscheidung trifft der Vorsitzende.'
- § 34 Abs. 1: Neue Formulierung für die Meldung und die erforderlichen Nachweise
- § 34 Abs. 2: Wort 'Vorprüfung' durch 'zahnärztliche Vorprüfung' ersetzt
- § 35 Abs. 1: Wort 'Vorprüfung' durch 'zahnärztliche Vorprüfung' ersetzt
- § 35 Abs. 3: Wort 'Vorprüfung' durch 'zahnärztliche Vorprüfung' ersetzt
- § 35 Abs. 2: Absatz 2 gestrichen
- § 35 Abs. 3: Absatz 3 wird zu Absatz 2
- § 36 Abs. 1: Wort 'Vorprüfung' durch 'zahnärztliche Vorprüfung' ersetzt
- § 36 Abs. 1 Buchstabe a: Neue Formulierung für die Vorlesungen und Praktika
- § 37 Buchstabe b: Wort 'polizeiliches' durch 'amtliches' ersetzt
- § 40 Abs. 2 Satz 1: Wort 'Vorprüfung' durch 'zahnärztliche Vorprüfung' ersetzt
- § 47 Abs. 1 Satz 1: Neue Formulierung für die Prüfung in Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
- § 48 Abs. 1: Neue Formulierung für die Prüfung in der Chirurgie
- § 48 Abs. 3 Satz 1: Formulierung für die Prüfung durch zwei Prüfer angepasst
- § 52 Abs. 3: Neue Formulierung für die Ermittlung des Gesamturteils
- § 54 Abs. 4: Neue Formulierung für die Wiederholungsprüfung
- § 55: Neue Formulierung für die Wiederholungsprüfungen
- § 56 Abs. 2: Neue Formulierung für die Frist der Abschlußprüfung
- § 57 Abs. 1: Neue Formulierung für die Rückgabe von Nachweisen
- § 58 Abs. 1 Satz 2: Wort 'entsprechen' durch 'zugrundeliegen' ersetzt
- § 58 Abs. 2: Neue Formulierung für die Übersendung der Prüfungsakten
- § 59 Abs. 1 Satz 2: Wort 'polizeiliches' durch 'amtliches' ersetzt
- § 59 Abs. 2: Neue Formulierung für die Bestallungsurkunde
- § 60 Abs. 1: Neue Formulierung für die Zulassung zu Ausnahmen
- § 61: Neue Formulierung für die Gleichstellung der naturwissenschaftlichen Vorprüfung und die Zulassung von Medizinstudierenden und Ärzten
- Anlagen 1, 2, 2a, 3, 3a, 6: Neue Anlagen 1, 2, 2a, 3, 3a und 6 ersetzen die alten Anlagen 1, 2, 3 und 6
- § 4 Abs. 2 Satz 1: Neue Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse.
- § 4 Abs. 3: Ersetzung von 'sein Stellvertreter' durch 'seine Stellvertreter'.
- § 8 Abs. 2: Streichung des Absatzes 2.
- § 9 Abs. 3 Satz 3: Streichung des Satzes 3.
- § 15 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Benachrichtigung der Behörden bei Nichtbestehen oder Versagung der Prüfung.
- § 16 Abs. 2 und 3: Streichung der Worte 'zahnärztlichen Vorprüfung oder'.
- Unterabschnitt B: Neue Bestimmungen zur naturwissenschaftlichen Vorprüfung.
- Unterabschnitt C: Neue Bestimmungen zur zahnärztlichen Vorprüfung.
- Überschrift vor § 32: Die Überschrift lautet nun 'D. Zahnärztliche Prüfung'
- § 33 Abs. 2 Satz 2: Der Punkt wurde durch ein Semikolon ersetzt und ein Halbsatz hinzugefügt: 'die Entscheidung trifft der Vorsitzende.'
- § 34 Abs. 1: Der Absatz wurde neu formuliert, um die erforderlichen Nachweise für die Zulassung zur zahnärztlichen Vorprüfung zu beschreiben.
- § 34 Abs. 2: Das Wort 'Vorprüfung' wurde durch 'zahnärztliche Vorprüfung' ersetzt.
- § 35 Abs. 1: Das Wort 'Vorprüfung' wurde durch 'zahnärztliche Vorprüfung' ersetzt.
- § 35 Abs. 3: Das Wort 'Vorprüfung' wurde durch 'zahnärztliche Vorprüfung' ersetzt.
- § 35 Abs. 2: Der Absatz wurde gestrichen.
- § 35 Abs. 3: Der Absatz wurde zu Absatz 2 umgewandelt.
- § 36 Abs. 1: Das Wort 'Vorprüfung' wurde durch 'zahnärztliche Vorprüfung' ersetzt.
- § 36 Abs. 1 Buchstabe a: Der Buchstabe wurde neu formuliert, um die erforderlichen Vorlesungen und Praktika zu beschreiben.
- § 37 Buchstabe b: Das Wort 'polizeiliches' wurde durch 'amtliches' ersetzt.
- § 40 Abs. 2 Satz 1: Das Wort 'Vorprüfung' wurde durch 'zahnärztliche Vorprüfung' ersetzt.
- § 47 Abs. 1 Satz 1: Der Satz wurde neu formuliert, um die Prüfung in Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten zu beschreiben.
- § 48 Abs. 1: Der Absatz wurde neu formuliert, um die Prüfung in der Chirurgie zu beschreiben.
- § 48 Abs. 3 Satz 1: Die Worte 'der von einem Prüfer an zwei Tagen abgehalten wird' wurden durch 'der von zwei Prüfern an je zwei Tagen abgehalten wird' ersetzt.
- § 52 Abs. 3: Der Absatz wurde neu formuliert, um die Ermittlung des Gesamturteils zu beschreiben.
- § 54 Abs. 4: Der Absatz wurde neu formuliert, um die Folgen des Nichtbestehens der Wiederholungsprüfung zu beschreiben.
- § 55: Der Absatz wurde neu formuliert, um die Anwesenheit des Vorsitzenden bei Wiederholungsprüfungen zu beschreiben.
- § 56 Abs. 2: Der Absatz wurde neu formuliert, um die Frist für die Abschlußprüfung zu beschreiben.
- § 57 Abs. 1: Der Absatz wurde neu formuliert, um die Rückgabe von Nachweisen vor Prüfungsende zu beschreiben.
- § 58 Abs. 1 Satz 2: Das Wort 'entsprechen' wurde durch 'zugrundeliegen' ersetzt.
- § 58 Abs. 2: Der Absatz wurde neu formuliert, um die Übermittlung der Prüfungsakten zu beschreiben.
- § 59 Abs. 1 Satz 2: Das Wort 'polizeiliches' wurde durch 'amtliches' ersetzt.
- § 59 Abs. 2: Der Absatz wurde neu formuliert, um die Ausstellung der Bestallungsurkunde zu beschreiben.
- § 60 Abs. 1: Der Absatz wurde neu formuliert, um die Zuständigkeit für Ausnahmen zu beschreiben.
- § 61: Der Absatz wurde neu formuliert, um die Zulassung von Medizinstudierenden und Ärzten zur zahnärztlichen Prüfung zu beschreiben.
- Anlagen 1 bis 3 und 6: Die Anlagen wurden durch neue Anlagen 1, 2, 2a, 3, 3a und 6 ersetzt.

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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-07-04 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Zahnärzte
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 431
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 432
§ 15 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Benachrichtigung bei Nichtbestehen oder Versagung der Zulassung
§ 15 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Benachrichtigung der Behörden bei Nichtbestehen oder Versagung der Prüfung.

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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-07-04 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Zahnärzte
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 431
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 432
§ 16 Abs. 2 und 3: Streichung der Worte 'zahnärztlichen Vorprüfung oder'
§ 16 Abs. 2 und 3: Streichung der Worte 'zahnärztlichen Vorprüfung oder'.

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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-07-04 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Zahnärzte
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 431
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 432
§ 3: Das Prüfungsjahr dauert vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

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@@ -2,6 +2,6 @@
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-07-04 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Zahnärzte
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 431
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 432
Überschrift vor § 32: Neue Überschrift: 'D. Zahnärztliche Prüfung'
Überschrift vor § 32: Die Überschrift lautet nun 'D. Zahnärztliche Prüfung'

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@@ -2,6 +2,6 @@
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-07-04 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Zahnärzte
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 431
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 432
§ 33 Abs. 2 Satz 2: Punkt durch Semikolon ersetzt, Halbsatz hinzugefügt: 'die Entscheidung trifft der Vorsitzende.'
§ 33 Abs. 2 Satz 2: Der Punkt wurde durch ein Semikolon ersetzt und ein Halbsatz hinzugefügt: 'die Entscheidung trifft der Vorsitzende.'

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@@ -2,8 +2,8 @@
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-07-04 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Zahnärzte
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 431
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 432
§ 34 Abs. 1: Neue Formulierung für die Meldung und die erforderlichen Nachweise
§ 34 Abs. 1: Der Absatz wurde neu formuliert, um die erforderlichen Nachweise für die Zulassung zur zahnärztlichen Vorprüfung zu beschreiben.
§ 34 Abs. 2: Wort 'Vorprüfung' durch 'zahnärztliche Vorprüfung' ersetzt
§ 34 Abs. 2: Das Wort 'Vorprüfung' wurde durch 'zahnärztliche Vorprüfung' ersetzt.

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@@ -2,12 +2,12 @@
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-07-04 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Zahnärzte
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 431
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 432
§ 35 Abs. 1: Wort 'Vorprüfung' durch 'zahnärztliche Vorprüfung' ersetzt
§ 35 Abs. 1: Das Wort 'Vorprüfung' wurde durch 'zahnärztliche Vorprüfung' ersetzt.
§ 35 Abs. 3: Wort 'Vorprüfung' durch 'zahnärztliche Vorprüfung' ersetzt
§ 35 Abs. 3: Das Wort 'Vorprüfung' wurde durch 'zahnärztliche Vorprüfung' ersetzt.
§ 35 Abs. 2: Absatz 2 gestrichen
§ 35 Abs. 2: Der Absatz wurde gestrichen.
§ 35 Abs. 3: Absatz 3 wird zu Absatz 2
§ 35 Abs. 3: Der Absatz wurde zu Absatz 2 umgewandelt.

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@@ -2,8 +2,8 @@
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-07-04 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Zahnärzte
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 431
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 432
§ 36 Abs. 1: Wort 'Vorprüfung' durch 'zahnärztliche Vorprüfung' ersetzt
§ 36 Abs. 1: Das Wort 'Vorprüfung' wurde durch 'zahnärztliche Vorprüfung' ersetzt.
§ 36 Abs. 1 Buchstabe a: Neue Formulierung für die Vorlesungen und Praktika
§ 36 Abs. 1 Buchstabe a: Der Buchstabe wurde neu formuliert, um die erforderlichen Vorlesungen und Praktika zu beschreiben.

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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-07-04 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Zahnärzte
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 431
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 432
§ 37 Buchstabe b: Wort 'polizeiliches' durch 'amtliches' ersetzt
§ 37 Buchstabe b: Das Wort 'polizeiliches' wurde durch 'amtliches' ersetzt.

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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-07-04 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Zahnärzte
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 431
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 432
§ 4 Abs. 2 Satz 1: Neue Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse
§ 4 Abs. 2 Satz 1: Neue Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse.
§ 4 Abs. 3: Ersetzung von 'sein Stellvertreter' durch 'seine Stellvertreter'
§ 4 Abs. 3: Ersetzung von 'sein Stellvertreter' durch 'seine Stellvertreter'.

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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-07-04 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Zahnärzte
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 431
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 432
§ 40 Abs. 2 Satz 1: Wort 'Vorprüfung' durch 'zahnärztliche Vorprüfung' ersetzt
§ 40 Abs. 2 Satz 1: Das Wort 'Vorprüfung' wurde durch 'zahnärztliche Vorprüfung' ersetzt.

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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-07-04 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Zahnärzte
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 431
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 432
§ 47 Abs. 1 Satz 1: Neue Formulierung für die Prüfung in Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
§ 47 Abs. 1 Satz 1: Der Satz wurde neu formuliert, um die Prüfung in Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten zu beschreiben.

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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-07-04 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Zahnärzte
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 431
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 432
§ 48 Abs. 1: Neue Formulierung für die Prüfung in der Chirurgie
§ 48 Abs. 1: Der Absatz wurde neu formuliert, um die Prüfung in der Chirurgie zu beschreiben.
§ 48 Abs. 3 Satz 1: Formulierung für die Prüfung durch zwei Prüfer angepasst
§ 48 Abs. 3 Satz 1: Die Worte 'der von einem Prüfer an zwei Tagen abgehalten wird' wurden durch 'der von zwei Prüfern an je zwei Tagen abgehalten wird' ersetzt.

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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-07-04 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Zahnärzte
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 431
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 432
§ 52 Abs. 3: Neue Formulierung für die Ermittlung des Gesamturteils
§ 52 Abs. 3: Der Absatz wurde neu formuliert, um die Ermittlung des Gesamturteils zu beschreiben.

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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-07-04 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Zahnärzte
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 431
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 432
§ 54 Abs. 4: Neue Formulierung für die Wiederholungsprüfung
§ 54 Abs. 4: Der Absatz wurde neu formuliert, um die Folgen des Nichtbestehens der Wiederholungsprüfung zu beschreiben.

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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-07-04 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Zahnärzte
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 431
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 432
§ 55: Neue Formulierung für die Wiederholungsprüfungen
§ 55: Der Absatz wurde neu formuliert, um die Anwesenheit des Vorsitzenden bei Wiederholungsprüfungen zu beschreiben.

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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-07-04 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Zahnärzte
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 431
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 432
§ 56 Abs. 2: Neue Formulierung für die Frist der Abschlußprüfung
§ 56 Abs. 2: Der Absatz wurde neu formuliert, um die Frist für die Abschlußprüfung zu beschreiben.

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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-07-04 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Zahnärzte
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 431
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 432
§ 57 Abs. 1: Neue Formulierung für die Rückgabe von Nachweisen
§ 57 Abs. 1: Der Absatz wurde neu formuliert, um die Rückgabe von Nachweisen vor Prüfungsende zu beschreiben.

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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-07-04 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Zahnärzte
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 431
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 432
§ 58 Abs. 1 Satz 2: Wort 'entsprechen' durch 'zugrundeliegen' ersetzt
§ 58 Abs. 1 Satz 2: Das Wort 'entsprechen' wurde durch 'zugrundeliegen' ersetzt.
§ 58 Abs. 2: Neue Formulierung für die Übersendung der Prüfungsakten
§ 58 Abs. 2: Der Absatz wurde neu formuliert, um die Übermittlung der Prüfungsakten zu beschreiben.

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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-07-04 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Zahnärzte
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 431
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 432
§ 59 Abs. 1 Satz 2: Wort 'polizeiliches' durch 'amtliches' ersetzt
§ 59 Abs. 1 Satz 2: Das Wort 'polizeiliches' wurde durch 'amtliches' ersetzt.
§ 59 Abs. 2: Neue Formulierung für die Bestallungsurkunde
§ 59 Abs. 2: Der Absatz wurde neu formuliert, um die Ausstellung der Bestallungsurkunde zu beschreiben.

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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-07-04 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Zahnärzte
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 431
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 432
§ 60 Abs. 1: Neue Formulierung für die Zulassung zu Ausnahmen
§ 60 Abs. 1: Der Absatz wurde neu formuliert, um die Zuständigkeit für Ausnahmen zu beschreiben.

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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-07-04 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Zahnärzte
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 431
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 432
§ 61: Neue Formulierung für die Gleichstellung der naturwissenschaftlichen Vorprüfung und die Zulassung von Medizinstudierenden und Ärzten
§ 61: Der Absatz wurde neu formuliert, um die Zulassung von Medizinstudierenden und Ärzten zur zahnärztlichen Prüfung zu beschreiben.

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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-07-04 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Zahnärzte
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 431
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 432
§ 8 Abs. 2: Streichung des Absatzes
§ 8 Abs. 2: Streichung des Absatzes 2.

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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-07-04 — Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Zahnärzte
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 431
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 432
§ 9 Abs. 3 Satz 3: Streichung des Satzes
§ 9 Abs. 3 Satz 3: Streichung des Satzes 3.

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# BGBl. 1964 I S. 432
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Zahnärzte
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1964 I S. 432
- **Verkündung:** 1964-07-04
- **Inkrafttreten:** 1964-07-04
- **Ausfertigung:** 1964-06-19
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1964/32#page=434
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BNOTO, PRÜFUNGSORDNUNG-FÜR-ZAHNÄRZTE
## Kurz
Die Verordnung ändert die Prüfungsordnung für Zahnärzte, insbesondere bezüglich der Dauer des Prüfungsjahres, der Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse und der Benachrichtigung der zuständigen Behörden.