BGBl. 1959 I S. 410 · Verordnung · Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (DVStEGS)

Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 410
Inkrafttreten: 1959-07-08
Quelle: offenegesetze
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Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1959-07-07

BGBl-Id: bgbl1-1959-26-2
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# STRSAAREG — 1959-07-02
# STRSAAREG — 1959-07-07
- **Titel:** Gesetz über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1959 I S. 339
- **Inkrafttreten:** 1959-07-03
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1959/24#page=27
- **Kurz:** Das Gesetz führt das deutsche Steuer-, Zoll- und Finanzmonopolrecht im Saarland ein, sobald die Übergangszeit nach dem Saarvertrag abläuft. Es regelt auch die Anwendung des Rechts auf bestehende Abgabenansprüche und die Fortgeltung bestimmter saarländischer Vorschriften.
- **Titel:** Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (DVStEGS)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1959 I S. 410
- **Inkrafttreten:** 1959-07-08
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1959/26#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiet der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland, insbesondere die Anmeldung und Abwicklung von Zollgut sowie die Vergütung für Zündhölzer.
## Betroffene Stellen
- § 76: Neue Bestimmungen für die Körperschaftsteuer bei Kapitalgesellschaften mit abweichendem Wirtschaftsjahr.
- § 77: Ermäßigung der Körperschaftsteuer für Unternehmen, die ihren Sitz im Saarland hatten.
- § 78: Bestimmungen für landwirtschaftliche Nutzungs- und Verwertungs-Genossenschaften.
- § 79: Bestimmungen für die Gewerbesteuer bei Unternehmen mit Geschäftsleitung im Saarland.
- § 80: Bestimmungen für den Erhebungszeitraum 1959/60 der Gewerbesteuer.
- § 81: Bestimmungen für den Gewerbeverlust nach dem Ablauf der Ubergangszeit.
- § 82: Bestimmungen für Steuerbefreiungen für bestimmte Unternehmen.
- § 83: Bestimmungen für die Entrichtung und Anrechnung von Vorauszahlungen der Gewerbesteuer.
- § 84: Bestimmungen für die Umwandlung von Kapitalgesellschaften und bergrechtlichen Gewerkschaften.
- § 85: Bestimmungen für die Inkrafttreten und Ubergangsvorschriften des Wohnungsbau-Prämiengesetzes.
- § 86: Bestimmungen für die Inkrafttreten des Gesetzes über Bergmannsprämien.
- § 87: Ubergangsvorschriften für die Umsatzsteuer.
- § 47: Regelung zur Zusammenfassung von Wirtschaftsjahren für die Ermittlung des Gewinns im Veranlagungszeitraum 1959/60
- § 48: Regelung zur Ermittlung der Einkommensteuer bei Gewerbetreibenden mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr
- § 49: Regelung zur Gewinnzu- und -abschläge wegen Schwankungen im Betriebsvermögen
- § 50: Regelung zur Anwendung der Vorschriften des § 6a des Einkommensteuergesetzes bei Pensionsanwartschaften, die vor dem 20. November 1947 entstanden sind
- § 51: Regelung zur Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung
- § 52: Regelung zur erhöhten Absetzung für Wohngebäude
- § 53: Weitergeltung des § 8 der Dritten Verordnung über Steuer- und Gebührenerleichterungen für den Wohnungsbau
- § 54: Überleitungsvorschriften zu § 10 des Einkommensteuergesetzes
- § 55: Regelung zum Verlustabzug
- § 56: Regelung zur Ermittlung des Nutzungswerts der Wohnung im Sinn des § 21 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes
- § 57: Regelung zur Einkommensteuertabelle für den Veranlagungszeitraum 1959/60
- § 58: Regelung zur Einkommensteuer bei Einkünften aus mehrjähriger Tätigkeit
- § 59: Regelung zur Entrichtung und Anrechnung von Vorauszahlungen
- § 15: Ermächtigung zur Regelung von Entschädigungen für Verpackungsmaterialien und den Umbau von Packungsautomaten.
- § 16: Regelung der Umsstellungsbeihilfe für Herstellungsbetriebe im Saarland.
- § 17: Besondere Regelung für die Biersteuer im Saarland.
- § 18: Erlaubnis für Bier, das vor dem Ablauf der Ubergangszeit hergestellt wurde, noch innerhalb von drei Monaten in Verkehr gebracht zu werden.
- § 19: Das Gesetz zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaus im Kohlenbergbau tritt im Saarland nicht in Kraft.
- § 20: Erlaubnis für Süßstoff, der vor dem Ablauf der Ubergangszeit hergestellt wurde, noch innerhalb von drei Monaten in Verkehr gebracht zu werden.
- § 21: Ausschluss von Bundesrecht mit begrenztem Geltungsbereich im Saarland.
- § 22: Regelung der Erhebung des Monopolausgleichs bei Zollbefreiungen.
- § 23: Regelung der Besteuerung von unversteuertem Branntwein.
- § 24: Regelung der Lagerung von Branntwein.
- § 25: Regelung der amtlichen Überwachung von Branntwein.
- § 26: Regelung für Branntwein, der vom französischen Alkoholamt zum Ausfuhrpreis bezogen wurde.
- § 27: Wiedereinsetzung von betriebsfähigen Brennereien in ihre früheren Rechte.
- § 28: Veranlagung neu entstandener Verschlußbrennereien zum Brennrecht.
- § 29: Bestimmung der Grenzzahl für Brennereien im Saarland.
- § 30: Regelung der Brennmengen für Brennereien im Abschnitt.
- § 31: Regelung der Ablieferung von Branntwein.
- § 32: Regelung der Einfuhr von Essigsäure.
- § 33: Ubergangsbestimmungen für die Kennzeichnung, den Weingeistgehalt und die Bezeichnung.
- § 60: Neue Vorschriften für die Steuerabzugsfristen und -beträge vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) für den Erhebungszeitraum 1959/60
- § 61: Neue Vorschriften für die Begünstigung der Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter und der Vornahme bestimmter Baumaßnahmen durch Land- und Forstwirte
- § 62: Neue Vorschriften für die Bewertungsfreiheit für Abwasserbehandlungs- und Luftreinigungsanlagen
- § 63: Neue Vorschriften für die Bewertungsfreiheit für bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Kohlen- und Erzbergbau
- § 64: Neue Vorschriften für die Steuerfreiheit von Familienzulagen
- § 65: Neue Vorschriften für die Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer und der Lohnsteuer
- § 66: Neue Vorschriften für die Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer bei Vorliegen einer Betriebstätigkeit
- § 67: Neue Vorschriften für die Behandlung von Organgesellschaften
- § 68: Neue Vorschriften für die Berechnung der Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer
- § 69: Neue Vorschriften für den Personenkreis der Körperschaftsteuer
- § 70: Neue Vorschriften für die persönlichen Befreiungen von der Körperschaftsteuer
- § 71: Neue Vorschriften für den ersten Veranlagungszeitraum, das Wirtschaftsjahr und die Zusammenfassung von Wirtschaftsjahren
- § 72: Neue Vorschriften für die Anwendung von Vorschriften des Ersten Abschnitts
- § 73: Neue Vorschriften für Schachtelgesellschaften
- § 74: Neue Vorschriften für nichtabzugsfähige Ausgaben
- § 75: Neue Vorschriften für den Körperschaftsteuertarif für personenbezogene Kapitalgesellschaften für den Veranlagungszeitraum 1959/60
- § 1: Definition von Zollgut im Sinne der Verordnung
- § 2: Vorschriften zur Anmeldung von Zollgut
- § 3: Vorschriften zum Zollanweisungsverfahren
- § 4: Vorschriften zu Zollvormerkverkehren
- § 5: Vorschriften zu Zollagern und Zollagerverkehren
- § 6: Vorschriften zu Zollsicherungsverkehren
- § 7: Bestimmung des maßgebenden Zeitpunkts für die bedingte Zollschuld
- § 8: Vorschriften zur Anmeldung von Betrieben
- § 9: Vorschriften zum Nachweis von Rohtabak
- § 10: Vorschriften zu Freisteuerzeichen
- § 11: Vorschriften zur Entschädigung für Verpackungsmaterial
- § 12: Vorschriften zur Entschädigung für den Umbau von Packungsautomaten
- § 13: Vorschriften zum Antrag auf Umstellungsbeihilfe
- § 14: Vorschriften zur Anschreibung von Schaumwein
- § 15: Vorschriften zur Kennzeichnung von Leuchtmitteln
- § 16: Vorschriften zur Anschreibung von Zucker
- § 17: Vorschriften zur Verpackung und Kennzeichnung von Spielkarten
- § 18: Vorschriften zur Anmeldung von unversteuertem Branntwein
## Wortlaut

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# Verlauf
- **1959-07-02** · BGBl. 1959 I S. 339 — Gesetz über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland
- **1959-07-07** · BGBl. 1959 I S. 410 — Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (DVStEGS)

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# Stellen dieser Station
- § 76: Neue Bestimmungen für die Körperschaftsteuer bei Kapitalgesellschaften mit abweichendem Wirtschaftsjahr.
- § 77: Ermäßigung der Körperschaftsteuer für Unternehmen, die ihren Sitz im Saarland hatten.
- § 78: Bestimmungen für landwirtschaftliche Nutzungs- und Verwertungs-Genossenschaften.
- § 79: Bestimmungen für die Gewerbesteuer bei Unternehmen mit Geschäftsleitung im Saarland.
- § 80: Bestimmungen für den Erhebungszeitraum 1959/60 der Gewerbesteuer.
- § 81: Bestimmungen für den Gewerbeverlust nach dem Ablauf der Ubergangszeit.
- § 82: Bestimmungen für Steuerbefreiungen für bestimmte Unternehmen.
- § 83: Bestimmungen für die Entrichtung und Anrechnung von Vorauszahlungen der Gewerbesteuer.
- § 84: Bestimmungen für die Umwandlung von Kapitalgesellschaften und bergrechtlichen Gewerkschaften.
- § 85: Bestimmungen für die Inkrafttreten und Ubergangsvorschriften des Wohnungsbau-Prämiengesetzes.
- § 86: Bestimmungen für die Inkrafttreten des Gesetzes über Bergmannsprämien.
- § 87: Ubergangsvorschriften für die Umsatzsteuer.
- § 47: Regelung zur Zusammenfassung von Wirtschaftsjahren für die Ermittlung des Gewinns im Veranlagungszeitraum 1959/60
- § 48: Regelung zur Ermittlung der Einkommensteuer bei Gewerbetreibenden mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr
- § 49: Regelung zur Gewinnzu- und -abschläge wegen Schwankungen im Betriebsvermögen
- § 50: Regelung zur Anwendung der Vorschriften des § 6a des Einkommensteuergesetzes bei Pensionsanwartschaften, die vor dem 20. November 1947 entstanden sind
- § 51: Regelung zur Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung
- § 52: Regelung zur erhöhten Absetzung für Wohngebäude
- § 53: Weitergeltung des § 8 der Dritten Verordnung über Steuer- und Gebührenerleichterungen für den Wohnungsbau
- § 54: Überleitungsvorschriften zu § 10 des Einkommensteuergesetzes
- § 55: Regelung zum Verlustabzug
- § 56: Regelung zur Ermittlung des Nutzungswerts der Wohnung im Sinn des § 21 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes
- § 57: Regelung zur Einkommensteuertabelle für den Veranlagungszeitraum 1959/60
- § 58: Regelung zur Einkommensteuer bei Einkünften aus mehrjähriger Tätigkeit
- § 59: Regelung zur Entrichtung und Anrechnung von Vorauszahlungen
- § 15: Ermächtigung zur Regelung von Entschädigungen für Verpackungsmaterialien und den Umbau von Packungsautomaten.
- § 16: Regelung der Umsstellungsbeihilfe für Herstellungsbetriebe im Saarland.
- § 17: Besondere Regelung für die Biersteuer im Saarland.
- § 18: Erlaubnis für Bier, das vor dem Ablauf der Ubergangszeit hergestellt wurde, noch innerhalb von drei Monaten in Verkehr gebracht zu werden.
- § 19: Das Gesetz zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaus im Kohlenbergbau tritt im Saarland nicht in Kraft.
- § 20: Erlaubnis für Süßstoff, der vor dem Ablauf der Ubergangszeit hergestellt wurde, noch innerhalb von drei Monaten in Verkehr gebracht zu werden.
- § 21: Ausschluss von Bundesrecht mit begrenztem Geltungsbereich im Saarland.
- § 22: Regelung der Erhebung des Monopolausgleichs bei Zollbefreiungen.
- § 23: Regelung der Besteuerung von unversteuertem Branntwein.
- § 24: Regelung der Lagerung von Branntwein.
- § 25: Regelung der amtlichen Überwachung von Branntwein.
- § 26: Regelung für Branntwein, der vom französischen Alkoholamt zum Ausfuhrpreis bezogen wurde.
- § 27: Wiedereinsetzung von betriebsfähigen Brennereien in ihre früheren Rechte.
- § 28: Veranlagung neu entstandener Verschlußbrennereien zum Brennrecht.
- § 29: Bestimmung der Grenzzahl für Brennereien im Saarland.
- § 30: Regelung der Brennmengen für Brennereien im Abschnitt.
- § 31: Regelung der Ablieferung von Branntwein.
- § 32: Regelung der Einfuhr von Essigsäure.
- § 33: Ubergangsbestimmungen für die Kennzeichnung, den Weingeistgehalt und die Bezeichnung.
- § 60: Neue Vorschriften für die Steuerabzugsfristen und -beträge vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) für den Erhebungszeitraum 1959/60
- § 61: Neue Vorschriften für die Begünstigung der Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter und der Vornahme bestimmter Baumaßnahmen durch Land- und Forstwirte
- § 62: Neue Vorschriften für die Bewertungsfreiheit für Abwasserbehandlungs- und Luftreinigungsanlagen
- § 63: Neue Vorschriften für die Bewertungsfreiheit für bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Kohlen- und Erzbergbau
- § 64: Neue Vorschriften für die Steuerfreiheit von Familienzulagen
- § 65: Neue Vorschriften für die Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer und der Lohnsteuer
- § 66: Neue Vorschriften für die Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer bei Vorliegen einer Betriebstätigkeit
- § 67: Neue Vorschriften für die Behandlung von Organgesellschaften
- § 68: Neue Vorschriften für die Berechnung der Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer
- § 69: Neue Vorschriften für den Personenkreis der Körperschaftsteuer
- § 70: Neue Vorschriften für die persönlichen Befreiungen von der Körperschaftsteuer
- § 71: Neue Vorschriften für den ersten Veranlagungszeitraum, das Wirtschaftsjahr und die Zusammenfassung von Wirtschaftsjahren
- § 72: Neue Vorschriften für die Anwendung von Vorschriften des Ersten Abschnitts
- § 73: Neue Vorschriften für Schachtelgesellschaften
- § 74: Neue Vorschriften für nichtabzugsfähige Ausgaben
- § 75: Neue Vorschriften für den Körperschaftsteuertarif für personenbezogene Kapitalgesellschaften für den Veranlagungszeitraum 1959/60
- § 1: Definition von Zollgut im Sinne der Verordnung
- § 2: Vorschriften zur Anmeldung von Zollgut
- § 3: Vorschriften zum Zollanweisungsverfahren
- § 4: Vorschriften zu Zollvormerkverkehren
- § 5: Vorschriften zu Zollagern und Zollagerverkehren
- § 6: Vorschriften zu Zollsicherungsverkehren
- § 7: Bestimmung des maßgebenden Zeitpunkts für die bedingte Zollschuld
- § 8: Vorschriften zur Anmeldung von Betrieben
- § 9: Vorschriften zum Nachweis von Rohtabak
- § 10: Vorschriften zu Freisteuerzeichen
- § 11: Vorschriften zur Entschädigung für Verpackungsmaterial
- § 12: Vorschriften zur Entschädigung für den Umbau von Packungsautomaten
- § 13: Vorschriften zum Antrag auf Umstellungsbeihilfe
- § 14: Vorschriften zur Anschreibung von Schaumwein
- § 15: Vorschriften zur Kennzeichnung von Leuchtmitteln
- § 16: Vorschriften zur Anschreibung von Zucker
- § 17: Vorschriften zur Verpackung und Kennzeichnung von Spielkarten
- § 18: Vorschriften zur Anmeldung von unversteuertem Branntwein

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1959-07-07 — Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (DVStEGS)
> Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 410
§ 1: Definition von Zollgut im Sinne der Verordnung

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1959-07-07 — Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (DVStEGS)
> Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 410
§ 10: Vorschriften zu Freisteuerzeichen

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1959-07-07 — Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (DVStEGS)
> Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 410
§ 11: Vorschriften zur Entschädigung für Verpackungsmaterial

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1959-07-07 — Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (DVStEGS)
> Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 410
§ 12: Vorschriften zur Entschädigung für den Umbau von Packungsautomaten

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1959-07-07 — Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (DVStEGS)
> Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 410
§ 13: Vorschriften zum Antrag auf Umstellungsbeihilfe

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1959-07-07 — Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (DVStEGS)
> Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 410
§ 14: Vorschriften zur Anschreibung von Schaumwein

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1959-07-02 — Gesetz über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland
> Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 339
> Station: 1959-07-07 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (DVStEGS)
> Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 410
§ 15: Ermächtigung zur Regelung von Entschädigungen für Verpackungsmaterialien und den Umbau von Packungsautomaten.
§ 15: Vorschriften zur Kennzeichnung von Leuchtmitteln

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# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1959-07-02 — Gesetz über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland
> Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 339
> Station: 1959-07-07 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (DVStEGS)
> Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 410
§ 16: Regelung der Umsstellungsbeihilfe für Herstellungsbetriebe im Saarland.
§ 16: Vorschriften zur Anschreibung von Zucker

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# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1959-07-02 — Gesetz über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland
> Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 339
> Station: 1959-07-07 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (DVStEGS)
> Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 410
§ 17: Besondere Regelung für die Biersteuer im Saarland.
§ 17: Vorschriften zur Verpackung und Kennzeichnung von Spielkarten

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# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1959-07-02 — Gesetz über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland
> Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 339
> Station: 1959-07-07 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (DVStEGS)
> Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 410
§ 18: Erlaubnis für Bier, das vor dem Ablauf der Ubergangszeit hergestellt wurde, noch innerhalb von drei Monaten in Verkehr gebracht zu werden.
§ 18: Vorschriften zur Anmeldung von unversteuertem Branntwein

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1959-07-07 — Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (DVStEGS)
> Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 410
§ 2: Vorschriften zur Anmeldung von Zollgut

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1959-07-07 — Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (DVStEGS)
> Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 410
§ 3: Vorschriften zum Zollanweisungsverfahren

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1959-07-07 — Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (DVStEGS)
> Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 410
§ 4: Vorschriften zu Zollvormerkverkehren

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1959-07-07 — Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (DVStEGS)
> Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 410
§ 5: Vorschriften zu Zollagern und Zollagerverkehren

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1959-07-07 — Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (DVStEGS)
> Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 410
§ 6: Vorschriften zu Zollsicherungsverkehren

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1959-07-07 — Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (DVStEGS)
> Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 410
§ 7: Bestimmung des maßgebenden Zeitpunkts für die bedingte Zollschuld

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1959-07-07 — Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (DVStEGS)
> Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 410
§ 8: Vorschriften zur Anmeldung von Betrieben

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1959-07-07 — Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (DVStEGS)
> Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 410
§ 9: Vorschriften zum Nachweis von Rohtabak

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# BGBl. 1959 I S. 410
- **Titel:** Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (DVStEGS)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1959 I S. 410
- **Verkündung:** 1959-07-07
- **Inkrafttreten:** 1959-07-08
- **Ausfertigung:** 1959-07-03
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1959/26#page=2
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** STRSAAREG
## Kurz
Die Verordnung regelt die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiet der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland, insbesondere die Anmeldung und Abwicklung von Zollgut sowie die Vergütung für Zündhölzer.