BGBl. 2016 I S. 3106 · Änderung · Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung

Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
Inkrafttreten: 2017-01-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2016-12-28

BGBl-Id: bgbl1-2016-65-1
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
2016-12-28 12:00:00 +00:00
parent 9fabe481f3
commit 86f63c5370
240 changed files with 1823 additions and 1031 deletions

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# AMA-V — 2015-01-29
# AMA-V — 2016-12-28
- **Titel:** Dritte Verordnung zur Änderung der Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 46
- **Inkrafttreten:** 2015-02-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/3#page=14
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung, insbesondere im Hinblick auf die Vermarktung von erneuerbarer Energie an Spotmärkten und die Transparenz der Vermarktungstätigkeiten. Sie tritt am 1. Februar 2015 in Kraft.
- **Titel:** Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 3106
- **Inkrafttreten:** 2017-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/65#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die Verwaltungsgerichtsordnung sowie hebt die Herkunfts- und Regionalnachweisverordnung auf.
## Betroffene Stellen
- § 1: Neufassung des § 1
- § 2: Neufassung des § 2
- § 4: Änderungen in Absatz 1 und 3
- § 5: Änderungen in Absatz 1 und 2
- § 6: Ersetzung von 'Abweichungen' durch 'Differenzen' in Absatz 1 Nummer 6
- § 7: Änderungen in Absatz 1, 2, 3 und 4
- § 8: Änderungen in Absatz 1, 2 und 3
- § 9: Neufassung des § 9
- Überschrift der Verordnung: Die Überschrift wird auf 'Verordnung zur Ausführung der Erneuerbare-Energien-Verordnung (Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung EEAV)' geändert.
- § 8 Abs. 1 Satz 1: Die Wörter 'EPEX Spot' werden durch 'Strombörse' ersetzt.
## Wortlaut

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- **2010-12-14** · BGBl. 2010 I S. 1946 — Verordnung zur Änderung der Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung
- **2013-02-25** · BGBl. 2013 I S. 310 — Zweite Verordnung zur Änderung der Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung
- **2015-01-29** · BGBl. 2015 I S. 46 — Dritte Verordnung zur Änderung der Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung
- **2016-12-28** · BGBl. 2016 I S. 3106 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung

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# Stellen dieser Station
- § 1: Neufassung des § 1
- § 2: Neufassung des § 2
- § 4: Änderungen in Absatz 1 und 3
- § 5: Änderungen in Absatz 1 und 2
- § 6: Ersetzung von 'Abweichungen' durch 'Differenzen' in Absatz 1 Nummer 6
- § 7: Änderungen in Absatz 1, 2, 3 und 4
- § 8: Änderungen in Absatz 1, 2 und 3
- § 9: Neufassung des § 9
- Überschrift der Verordnung: Die Überschrift wird auf 'Verordnung zur Ausführung der Erneuerbare-Energien-Verordnung (Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung EEAV)' geändert.
- § 8 Abs. 1 Satz 1: Die Wörter 'EPEX Spot' werden durch 'Strombörse' ersetzt.

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-01-29Dritte Verordnung zur Änderung der Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 46
> Station: 2016-12-28Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 8: Änderungen in Absatz 1, 2 und 3
§ 8 Abs. 1 Satz 1: Die Wörter 'EPEX Spot' werden durch 'Strombörse' ersetzt.

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# ANLREGV — 2016-07-14
# ANLREGV — 2016-12-28
- **Titel:** Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung der Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 1629
- **Inkrafttreten:** 2016-07-15
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/34#page=37
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die grenzüberschreitende Ausschreibung der Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien und ändert dabei auch andere Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien.
- **Titel:** Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 3106
- **Inkrafttreten:** 2017-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/65#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die Verwaltungsgerichtsordnung sowie hebt die Herkunfts- und Regionalnachweisverordnung auf.
## Betroffene Stellen
- § 11 Abs. 2 Satz 1: Eingefügt: ', deren Standort sich im Bundesgebiet befindet, '
- § 11 Abs. 3 Satz 1: Eingegt: 'im Bundesgebiet '
- § 3 Abs. 2 Nr. 1a: Ersetzt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch die Angabe des Registers und der Registernummer.
- § 8 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b: Neue Formulierung r die installierte Leistung der Anlage, die einen Zahlungsanspruch nach dem EEG hat.
- § 9 Abs. 2 Nr. 1: Ersetzt die Erneuerbare-Energien-Verordnung durch die Ausgleichsmechanismusverordnung.
## Wortlaut

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- **2015-02-11** · BGBl. 2015 I S. 108 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
- **2015-02-19** · BGBl. 2015 I S. 146 — Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und zur Änderung anderer Verordnungen
- **2016-07-14** · BGBl. 2016 I S. 1629 — Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung der Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
- **2016-12-28** · BGBl. 2016 I S. 3106 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung

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# Stellen dieser Station
- § 11 Abs. 2 Satz 1: Eingefügt: ', deren Standort sich im Bundesgebiet befindet, '
- § 11 Abs. 3 Satz 1: Eingegt: 'im Bundesgebiet '
- § 3 Abs. 2 Nr. 1a: Ersetzt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch die Angabe des Registers und der Registernummer.
- § 8 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b: Neue Formulierung r die installierte Leistung der Anlage, die einen Zahlungsanspruch nach dem EEG hat.
- § 9 Abs. 2 Nr. 1: Ersetzt die Erneuerbare-Energien-Verordnung durch die Ausgleichsmechanismusverordnung.

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-19 — Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und zur Änderung anderer Verordnungen
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 146
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 3 Abs. 2 Nr. 7: Neufassung der Angabe, ob der erzeugte Strom vollständig oder teilweise vom Anlagenbetreiber selbst im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Anlage verbraucht werden soll, oder an Letztverbraucher geliefert werden soll.
§ 3 Abs. 2 Nr. 1a: Ersetzt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch die Angabe des Registers und der Registernummer.

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-11 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 108
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 8 Abs. 5 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b: Einfügung von 'des Erneuerbare-Energien-Gesetzes'
§ 8 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b: Neue Formulierung für die installierte Leistung der Anlage, die einen Zahlungsanspruch nach dem EEG hat.

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-19 — Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und zur Änderung anderer Verordnungen
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 146
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 9 Abs. 2 Nr. 1: Neufassung der Angabe, dass die Daten von den Übertragungsnetzbetreibern nach § 4 Abs. 1 der Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung oder nach § 7a Abs. 2 der Ausgleichsmechanismusverordnung in der am 19. Februar 2015 geltenden Fassung bereitgestellt werden.
§ 9 Abs. 2 Nr. 1: Ersetzt die Erneuerbare-Energien-Verordnung durch die Ausgleichsmechanismusverordnung.

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# AUSGLMECHV_2015 — 2016-12-28
- **Titel:** Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 3106
- **Inkrafttreten:** 2017-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/65#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die Verwaltungsgerichtsordnung sowie hebt die Herkunfts- und Regionalnachweisverordnung auf.
## Betroffene Stellen
- § 1: Neue Überschrift 'Abschnitt 1 Anwendungsbereich' und neuer Wortlaut des § 1
- § 2: Neue Überschrift 'Abschnitt 2 EEG-Ausgleichsmechanismus' und Ersetzung von 'Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung' durch 'Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung'
- § 3 Abs. 2 Satz 2: Streichung von 'European Energy Exchange AG in Leipzig'
- § 3 Abs. 3 Nr. 9: Ersetzung von 'Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung' durch 'Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung'
- § 3 Abs. 4 Nr. 9: Ersetzung von 'Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung' durch 'Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung'
- § 5 Abs. 3: Ersetzung von 'Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung' durch 'Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung'
- §§ 7 bis 9: Einführung von Abschnitt 3 'Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien' und Neufassung der §§ 7 bis 9
- § 10: Neue Überschrift 'Subdelegation an die Bundesnetzagentur' und Anpassungen in den Nummern 5, 6 und 7
- § 11: Ersatz durch neuen § 14 'Subdelegation an das Umweltbundesamt'
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2016-12-28** · BGBl. 2016 I S. 3106 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung

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# Stellen dieser Station
- § 1: Neue Überschrift 'Abschnitt 1 Anwendungsbereich' und neuer Wortlaut des § 1
- § 2: Neue Überschrift 'Abschnitt 2 EEG-Ausgleichsmechanismus' und Ersetzung von 'Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung' durch 'Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung'
- § 3 Abs. 2 Satz 2: Streichung von 'European Energy Exchange AG in Leipzig'
- § 3 Abs. 3 Nr. 9: Ersetzung von 'Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung' durch 'Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung'
- § 3 Abs. 4 Nr. 9: Ersetzung von 'Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung' durch 'Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung'
- § 5 Abs. 3: Ersetzung von 'Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung' durch 'Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung'
- §§ 7 bis 9: Einführung von Abschnitt 3 'Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien' und Neufassung der §§ 7 bis 9
- § 10: Neue Überschrift 'Subdelegation an die Bundesnetzagentur' und Anpassungen in den Nummern 5, 6 und 7
- § 11: Ersatz durch neuen § 14 'Subdelegation an das Umweltbundesamt'

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ausglmechv_2015/§1.md Normal file
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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 1: Neue Überschrift 'Abschnitt 1 Anwendungsbereich' und neuer Wortlaut des § 1

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ausglmechv_2015/§10.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 10: Neue Überschrift 'Subdelegation an die Bundesnetzagentur' und Anpassungen in den Nummern 5, 6 und 7

7
ausglmechv_2015/§11.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 11: Ersatz durch neuen § 14 'Subdelegation an das Umweltbundesamt'

7
ausglmechv_2015/§2.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 2: Neue Überschrift 'Abschnitt 2 EEG-Ausgleichsmechanismus' und Ersetzung von 'Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung' durch 'Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung'

11
ausglmechv_2015/§3.md Normal file
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@@ -0,0 +1,11 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 3 Abs. 2 Satz 2: Streichung von 'European Energy Exchange AG in Leipzig'
§ 3 Abs. 3 Nr. 9: Ersetzung von 'Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung' durch 'Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung'
§ 3 Abs. 4 Nr. 9: Ersetzung von 'Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung' durch 'Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung'

7
ausglmechv_2015/§5.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 5 Abs. 3: Ersetzung von 'Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung' durch 'Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung'

7
ausglmechv_2015/§7.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§§ 7 bis 9: Einführung von Abschnitt 3 'Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien' und Neufassung der §§ 7 bis 9

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@@ -0,0 +1,22 @@
# BESONDERE-AUSGLEICHSREGELUNG-DURCHSCHNITTSSTROMPREIS — 2016-12-28
- **Titel:** Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 3106
- **Inkrafttreten:** 2017-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/65#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die Verwaltungsgerichtsordnung sowie hebt die Herkunfts- und Regionalnachweisverordnung auf.
## Betroffene Stellen
- § 2 Nummer 3: Ersetzen der Wörter 'der vollen im Nachweiszeitraum' durch 'der vollen oder anteiligen im Nachweiszeitraum'
- § 2 Nummer 6: Ersetzen der Wörter 'durch Zahlung der begrenzten oder vollen' durch 'durch Zahlung der begrenzten, vollen oder anteiligen'
- § 5 Abs. 1: Hinzufügen von Sätzen zur Angabe der Benutzungsdauer und zur Berechnung der Stromkostenintensität
- § 5 Abs. 2: Hinzufügen eines Satzes zur Berücksichtigung des selbst verbrauchten Stroms
- § 6 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2: Ersetzen des Wortes 'und' durch 'und, soweit erforderlich, durch die Vorlage geeigneter Messungen'
- § 6 Abs. 2 Nummer 3: Ersetzen der Wörter 'beantragten Abnahmestellen' durch 'Antragsabnahmestelle' und Hinzufügen von 'und, soweit erforderlich, zu den geeigneten Messungen nach Absatz 1 Nummer 2'
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2016-12-28** · BGBl. 2016 I S. 3106 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung

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@@ -0,0 +1,8 @@
# Stellen dieser Station
- § 2 Nummer 3: Ersetzen der Wörter 'der vollen im Nachweiszeitraum' durch 'der vollen oder anteiligen im Nachweiszeitraum'
- § 2 Nummer 6: Ersetzen der Wörter 'durch Zahlung der begrenzten oder vollen' durch 'durch Zahlung der begrenzten, vollen oder anteiligen'
- § 5 Abs. 1: Hinzufügen von Sätzen zur Angabe der Benutzungsdauer und zur Berechnung der Stromkostenintensität
- § 5 Abs. 2: Hinzufügen eines Satzes zur Berücksichtigung des selbst verbrauchten Stroms
- § 6 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2: Ersetzen des Wortes 'und' durch 'und, soweit erforderlich, durch die Vorlage geeigneter Messungen'
- § 6 Abs. 2 Nummer 3: Ersetzen der Wörter 'beantragten Abnahmestellen' durch 'Antragsabnahmestelle' und Hinzufügen von 'und, soweit erforderlich, zu den geeigneten Messungen nach Absatz 1 Nummer 2'

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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 2 Nummer 3: Ersetzen der Wörter 'der vollen im Nachweiszeitraum' durch 'der vollen oder anteiligen im Nachweiszeitraum'
§ 2 Nummer 6: Ersetzen der Wörter 'durch Zahlung der begrenzten oder vollen' durch 'durch Zahlung der begrenzten, vollen oder anteiligen'

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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 5 Abs. 1: Hinzufügen von Sätzen zur Angabe der Benutzungsdauer und zur Berechnung der Stromkostenintensität
§ 5 Abs. 2: Hinzufügen eines Satzes zur Berücksichtigung des selbst verbrauchten Stroms

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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2: Ersetzen des Wortes 'und' durch 'und, soweit erforderlich, durch die Vorlage geeigneter Messungen'
§ 6 Abs. 2 Nummer 3: Ersetzen der Wörter 'beantragten Abnahmestellen' durch 'Antragsabnahmestelle' und Hinzufügen von 'und, soweit erforderlich, zu den geeigneten Messungen nach Absatz 1 Nummer 2'

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@@ -1,196 +1,114 @@
# EEG_2014 — 2016-10-18
# EEG_2014 — 2016-12-28
- **Titel:** Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen r Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
- **Titel:** Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 2258
- **Inkrafttreten:** 2017-01-01; 2016-10-19 (Artikel 6 Nummer 19 Buchstabe c und in Buchstabe d der Absatz 19 des § 118 des Energiewirtschaftsgesetzes)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/49#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz führt Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien ein und ändert das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 3106
- **Inkrafttreten:** 2017-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/65#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die Verwaltungsgerichtsordnung sowie hebt die Herkunfts- und Regionalnachweisverordnung auf.
## Betroffene Stellen
- amtliche Abkürzung: Die amtliche Abkürzung wird auf „EEG 2017“ geändert.
- Inhaltsübersicht: Die Inhaltsübersicht wird um mehrere neue Abschnitte und Paragraphen erweitert.
- § 1: Neue Formulierung des Zwecks und Ziels des Gesetzes.
- § 2: Neue Formulierung der Grundsätze des Gesetzes.
- § 3: Neue Formulierung der Begriffsbestimmungen.
- § 36c: Einführung von besonderen Zuschlagsvoraussetzungen für das Netzausbaugebiet
- § 36d: Einführung von Ausschluss von Geboten für Windenergieanlagen an Land
- § 36e: Einführung von Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land
- § 36f: Einführung von Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land
- § 36g: Einführung von besonderen Ausschreibungsbestimmungen für Bürgerenergiegesellschaften
- § 36h: Einführung von Anzulegenden Werten für Windenergieanlagen an Land
- § 36i: Einführung von Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land
- § 37: Einführung von Geboten für Solaranlagen
- Teil 3: Neufassung des gesamten Teil 3, der nun die Zahlung von Marktprämie und Einspeisevergütung regelt.
- § 19: Neufassung des § 19, der den allgemeinen Zahlungsanspruch für Strom aus erneuerbaren Energien oder Grubengas regelt.
- § 20: Neufassung des § 20, der die Marktprämie regelt.
- § 21: Neufassung des § 21, der die Einspeisevergütung regelt.
- § 21a: Neufassung des § 21a, der die sonstige Direktvermarktung regelt.
- § 21b: Neufassung des § 21b, der die Zuordnung zu einer Veräußerungsform und den Wechsel zwischen Veräußerungsformen regelt.
- § 21c: Neufassung des § 21c, der das Verfahren für den Wechsel zwischen Veräußerungsformen regelt.
- § 22: Neufassung des § 22, der die wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie regelt.
- § 22a: Neufassung des § 22a, der Pilotwindenergieanlagen an Land regelt.
- § 30: Neue Vorschriften für Anforderungen an Gebote
- § 30a: Neue Vorschriften für das Ausschreibungsverfahren
- § 31: Neue Vorschriften für Sicherheiten
- § 32: Neue Vorschriften für das Zuschlagsverfahren
- § 33: Neue Vorschriften für den Ausschluss von Geboten
- § 34: Neue Vorschriften für den Ausschluss von Bietern
- § 35: Neue Vorschriften für die Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert
- § 35a: Neue Vorschriften für die Entwertung von Zuschlägen
- § 36: Neue Vorschriften für Gebote für Windenergieanlagen an Land
- § 36a: Neue Vorschriften für Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land
- § 36b: Neue Vorschriften für den Höchstwert für Windenergieanlagen an Land
- § 39 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Verlängerung der Gültigkeit von Genehmigungen für Biomasseanlagen
- § 39e: Neue Vorschriften für Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen
- § 39f: Neue Vorschriften für die Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen in die Ausschreibungen
- § 39g: Neue Vorschriften für die Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen
- § 39h: Neue Vorschriften für besondere Zahlungsbestimmungen für Biomasseanlagen
- § 39i: Neue Vorschriften für gemeinsame Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen
- § 39j: Neue Vorschriften für Innovationsausschreibungen für erneuerbare Energien
- § 40: Neue Vorschriften für die anzulegenden Werte für Strom aus Wasserkraft
- § 41: Neue Vorschriften für die anzulegenden Werte für Strom aus Deponie-, Klär- und Grubengas
- § 42: Neue Vorschriften für den anzulegenden Wert für Strom aus Biomasse
- § 43: Neue Vorschriften für den anzulegenden Wert für Strom aus Vergärung von Bioabfällen
- § 44: Neue Vorschriften für den anzulegenden Wert für Strom aus Vergärung von Gülle
- § 44a: Neue Vorschriften für die Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse
- § 44b: Neue gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen
- § 44c: Neue sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse
- § 45: Neue Vorschriften für den anzulegenden Wert für Strom aus Geothermie
- § 46: Neue Vorschriften für den anzulegenden Wert für Strom aus Windenergie an Land bis 2018
- § 46a: Neue Vorschriften für die Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Windenergie an Land bis 2018
- § 46b: Neue Vorschriften für den anzulegenden Wert für Strom aus Windenergie an Land ab 2019
- § 47: Neue Vorschriften für den anzulegenden Wert für Strom aus Windenergie auf See bis 2020
- § 88a: Einführung von Verordnungs-Ermächtigungen zur Durchführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien
- § 88b: Einführung von Verordnungs-Ermächtigungen zur Einrichtung und Ausgestaltung von Netzausbaugebieten
- § 88c: Einführung von Verordnungs-Ermächtigungen zur Erprobung von gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen
- § 88d: Einführung von Verordnungs-Ermächtigungen zur Durchführung von Innovationsausschreibungen für besonders netz- oder systemdienliche Anlagen
- § 433 Abs. 1: Streichung der Anmerkung „,9 2 “ und Ergänzung eines neuen Satzes.
- § 433 Abs. 3: Ersetzen von „Absatz 4“ durch „Absatz 3“ und umfangreiche Änderungen im zweiten Satz.
- § 433 Abs. 4: Ersetzen von „Absatz 4 durch Absatz 3“ im ersten Satz.
- § 85a: Neue Vorschriften zur Festlegung der Höchstwerte bei Ausschreibungen.
- § 85b: Neue Vorschriften zum Auskunftsrecht und Datenübermittlung.
- § 86 Abs. 1 Nummer 3: Ersetzen von „Absatz 4“ durch „Absatz 3“.
- § 87 Abs. 1 Satz 1 und 3: Einfügen der Wörter „, des Regionalnachweisregisters“.
- § 88: Ersetzen von § 88 durch neue Vorschriften §§ 88 bis 88d.
- § 433 Abs. 2: Ermittlung des Standortertrags für die ersten fünf, zehn und 15 Jahre nach Inbetriebnahme der Anlage hinzugefügt.
- Anlage 3: Überschrift der Anlage 3 geändert.
- Anlage 3 Nummer I.1.a: Verweise in Anlage 3 Nummer I.1.a geändert.
- Anlage 3 Nummer I.5: Verweise in Anlage 3 Nummer I.5 geändert.
- Anlage 3 Nummer II.1 sechster Spiegelstrich: Verweis in Anlage 3 Nummer II.1 sechster Spiegelstrich geändert.
- Anlage 3 Nummer II.2.1: Verweis in Anlage 3 Nummer II.2.1 geändert.
- Anlage 3 Nummer II.2.4: Neue Nummer 2.4 in Anlage 3 hinzugefügt.
- § 89: Änderung der Verweise in Absatz 1 und 2
- § 90 Nummer 1: Änderung der Wörter 'auf finanzielle Förderung' in 'auf Zahlung nach §19 Absatz 1 und §50'
- § 91: Verschiedene Änderungen in den Nummern 1, 5 und 7
- § 92: Neufassung des gesamten § 92 zur Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen
- § 93: Verschiedene Änderungen in den Nummern 5, 8, 11 und 12
- § 95: Neufassung von Nummer 2, Änderung in Nummer 3, 5 und Aufhebung von Nummer 6
- § 96: Verschiedene Änderungen in den Absätzen 1, 2 und 3
- § 97 und § 98: Neufassung der §§ 97 und 98 zur Evaluierung und Berichterstattung
- § 99: Aufhebung des § 99
- § 100: Neufassung des § 100 zu allgemeinen Übergangsvorschriften
- § 433 Abs. 5: Die anzulegenden Werte nach Absatz 2 und Absatz 3 Satz 2 verringern sich um 0,5 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen, die in den Jahren 2018 und 2019 in Betrieb genommen werden, und um 1,0 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen, die im Jahr 2020 in Betrieb genommen werden.
- § 433 Abs. 6: Der anzulegende Wert nach Absatz 3 Satz 1 verringert sich für Anlagen, die in den Jahren 2018 und 2019 in Betrieb genommen werden, um 1,0 Cent pro Kilowattstunde.
- § 433 Abs. 7: Für die Anwendung der Absätze 1, 3, 5 und 6 ist statt des Zeitpunkts der Inbetriebnahme der Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft der Windenergieanlage auf See maßgeblich, wenn die Netzanbindung nicht zu dem verbindlichen Fertigstellungstermin fertiggestellt ist.
- § 48: Die anzulegenden Werte für Strom aus Solaranlagen werden neu festgelegt, abhängig von der Art der Anlage und der installierten Leistung.
- § 49: Die anzulegenden Werte für Strom aus Solaranlagen verringern sich monatlich, abhängig vom Brutto-Zubau und der installierten Leistung.
- § 50: Neue Zahlungsansprüche für die Bereitstellung flexibler installierter Leistung werden eingeführt.
- § 50a: Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biogas wird eingeführt.
- § 50b: Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biogas wird eingeführt.
- § 51: Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen am Spotmarkt wird eingeführt.
- § 52: Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Pflichtverstößen wird eingeführt.
- § 66 Abs. 1 Satz 3 bis 6: Anpassungen für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommen wurden.
- § 66 Abs. 2: Anpassungen für Anlagen, die vor dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden.
- § 66 Abs. 3: Anpassungen für Anlagen, die nach dem 31. Juli 2014 und vor dem 1. Januar 2015 in Betrieb genommen wurden.
- § 66 Abs. 4: Anpassungen für Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2011 und vor dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommen wurden.
- § 66 Abs. 5: Anpassungen für Anlagen, die Verpflichtungen zur Nachrüstung zur Sicherung der Systemstabilität nicht nachgekommen sind.
- § 66 Abs. 6: Anpassungen für Anlage 1 Nummer 3.1 Satz 2.
- § 101 Abs. 1: Einführung von Verringerungen des Vergütungsanspruchs ab 1. Januar 2017.
- § 101 Abs. 2 Num. 2: Ersetzung von § 47 Abs. 6 durch § 44c Abs. 4.
- § 102: Aufhebung des § 102.
- § 103 Abs. 3 Satz 1: Anpassungen der Formulierung.
- § 103 Abs. 3 Satz 2: Anpassungen der Formulierung.
- § 103 Abs. 4 Satz 1: Einfügen von 'pro begrenzter Abnahmestelle'.
- § 103 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5.
- § 103 Abs. 6: Aufhebung des Absatzes 6.
- § 104 Abs. 1 Satz 1: Einfügen von 'in der am 31. Dezember 2016 geltenden Fassung'.
- § 104 Abs. 2 und 4: Aufhebung der Absätze 2 und 4.
- § 104 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3.
- Anlage 1: Anpassungen der Bezeichnung und des Inhalts.
- Anlage 2: Anpassungen der Überschrift und des Inhalts.
- § 59: Ersetzt 'Ausgleichsmechanismusverordnung' durch 'Erneuerbare-Energien-Verordnung'.
- § 60 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt 'Ausgleichsmechanismusverordnung' durch 'Erneuerbare-Energien-Verordnung'.
- § 60 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes.
- § 60 Abs. 1: Hinzufügung von zwei neuen Sätzen.
- § 60 Abs. 2 Sätze 1 und 2: Ersetzt 'nach Absatz 1' durch 'der EEG-Umlage'.
- § 60 Abs. 2 Satz 3: Streichung von 'gegenüber dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen' und Hinzufügung von 'gegenüber dem Bilanzkreisverantwortlichen, in dessen Bilanzkreis die betroffenen Strommengen geführt werden'.
- § 60 Abs. 3: Aufhebung des Absatzes.
- § 60 Abs. 4: Absatz 4 wird zu Absatz 3.
- § 60a: Einfügung eines neuen Paragraphen.
- § 61 Abs. 1 Satz 2 Nummer 1: Streichung von 'nach § 5 Nummer 1'.
- § 61 Abs. 2 Nummer 3: Ersetzt 'keine finanzielle Förderung nach Teil 3 in Anspruch nimmt' durch 'keine Zahlung nach § 19 Absatz 1 oder § 50 in Anspruch nimmt'.
- § 61 Abs. 2 Nummer 4: Ersetzt '§ 32' durch '§ 24'.
- § 61a: Einfügung eines neuen Paragraphen.
- § 62 Abs. 1: Verschiedene kleinere Änderungen an Wörtern und Satzstruktur.
- § 64 Abs. 1 Nummer 2 Buchstabe a: Änderung des Prozentsatzes von 14%.
- § 64 Abs. 2: Verschiedene kleinere Änderungen an Wörtern und Satzstruktur.
- § 64 Abs. 4 Sätze 5 bis 7: Aufhebung der Sätze.
- § 64 Abs. 6: Verschiedene kleinere Änderungen an Wörtern und Satzstruktur.
- § 67 Abs. 2: Hinzufügung von 'oder elektronisch'.
- § 69: Ersatz von § 69 durch neue Paragraphen § 69 und § 69a.
- § 71 Nummer 1 und 2: Ersetzt Nummer 1 und 2 durch neue Nummern 1 bis 3.
- § 72 Abs. 1: Verschiedene kleinere Änderungen an Wörtern und Satzstruktur.
- § 72 Abs. 2: Streichung von 'finanzieller Förderungen'.
- § 74 Satz 4: Streichung von 'die den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes genügen'.
- § 76 Abs. 2 Satz 2: Ersetzt '§§ 97 bis 99' durch '§§ 97 und 98'.
- § 77 Abs. 1: Verschiedene kleinere Änderungen an Wörtern und Satzstruktur.
- § 77 Abs. 2: Verschiedene kleinere Änderungen an Wörtern und Satzstruktur.
- § 77 Abs. 3: Verschiedene kleinere Änderungen an Wörtern und Satzstruktur.
- § 77 Abs. 4: Verschiedene kleinere Änderungen an Wörtern und Satzstruktur.
- § 78 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt 'gefördert nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz' durch 'finanziert aus der EEG-Umlage'.
- § 78 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt 'finanzielle Förderung nach § 19 Absatz 1 in Anspruch genommen wurde' durch 'Zahlung nach § 19 Absatz 1 erfolgte'.
- § 78 Abs. 4: Ersetzt 'gefördert nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz' durch 'finanziert aus der EEG-Umlage'.
- § 78 Abs. 5 Satz 3: Ersetzt 'gefördert nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz' durch 'finanziert aus der EEG-Umlage'.
- § 78 Abs. 6: Ersetzt 'gefördert nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz' durch 'finanziert aus der EEG-Umlage'.
- § 17b Abs. 1 Satz 1: Erweiterung der Kostenausgleichspflicht um den Flächenentwicklungsplan
- § 17b Abs. 2 Satz 5: Änderung der Vorgaben für die Anbindungsleitungen
- § 17b Abs. 3 Satz 2: Regelungen zur Kapazitätsverlagerung
- § 17b Abs. 4: Neue Bestimmungen zur Umsetzung des Offshore-Netzentwicklungsplans
- § 17b Abs. 5: Neue Bestimmungen zur Umsetzung des Offshore-Netzentwicklungsplans
- § 17b Abs. 6: Neue Bestimmungen zur Kapazitätsverlagerung
- § 17b Abs. 7: Neue Bestimmungen zur Kapazitätsverlagerung
- § 17e Abs. 1 Satz 1: Änderung der Vergütungsberechnung
- § 17e Abs. 1 Satz 4: Änderung der Vergütungsberechnung
- § 17e Abs. 2 Satz 1: Änderung der Vorgaben für die Vergütung
- § 17e Abs. 2 Satz 2: Änderung der Vorgaben für die Vergütung
- § 17e Abs. 2 Satz 6: Änderung der Vorgaben für die Vergütung
- § 17e Abs. 2 Satz 7: Neue Bestimmungen zur Vergütung
- § 17f Abs. 1 Satz 1: Erweiterung der Kostenausgleichspflicht um Schadensminderungskonzept
- § 19 Abs. 3 Satz 4 und 5: Streichung der Sätze
- § 19 Abs. 4: Neue Bestimmungen zur Erstellung der technischen Mindestanforderungen
- § 19 Abs. 5: Neue Bestimmungen zur Verabschiedung der technischen Mindestanforderungen
- § 35 Abs. 1 Nummer 12: Erweiterung der Berichtspflicht
- § 35 Abs. 1 Nummer 13: Neue Nummer zur Entwicklung der Ausschreibungen abschaltbarer Lasten
- § 42 Abs. 1 Nummer 1: Änderung der Finanzierung aus der EEG-Umlage
- § 42 Abs. 5 Nummer 2: Änderung der Finanzierung aus der EEG-Umlage
- § 42 Abs. 5: Neue Bestimmungen zur Stromkennzeichnung
- § 43 Satz 1 Nummer 3: Änderung der Verweise
- § 59 Abs. 1 Satz 2 Nummer 5: Erweiterung der Entscheidungspflicht
- § 59 Abs. 1 Satz 2 Nummer 7: Erweiterung der Entscheidungspflicht
- § 63 Abs. 1 Satz 1: Neue Bestimmungen zum Monitoringbericht
- § 63 Abs. 3 Satz 2: Erweiterung des Monitoringberichts
- § 63 Abs. 3a Satz 1: Erweiterung des Berichts über die Mindesterzeugung
- § 117a Satz 1: Änderung der Verweise
- § 118 Abs. 13 Satz 1: Erweiterung der Vorgaben
- § 118 Abs. 13 Satz 2: Erweiterung der Vorgaben
- § 118 Abs. 14: Erweiterung der Vorgaben
- § 118 Abs. 16: Neue Bestimmungen zur Fortführung des Verfahrens
- § 118 Abs. 19: Neue Bestimmungen zur Zuweisung von Anschlusskapazität
- § 118 Abs. 20: Neue Bestimmungen zum Offshore-Netzentwicklungsplan
- § 118 Abs. 21: Neue Bestimmungen zur Anwendung der Vorschriften
- § 118 Abs. 22: Neue Bestimmungen zur Anwendung von § 13 Abs. 6a
- Nummer 2: Einfügung von zusätzlichen Wörtern nach '93' und '§7 1'
- § 53b: Einfügung von § 53c
- § 55 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'die Bürgerenergiegesellschaft die Zuordnung des Zuschlags nicht innerhalb der Frist nach § 36g Absatz 3 Satz 2 bei der Bundesnetzagentur beantragt hat' durch 'der Zuschlag nach § 36g Absatz 3 Satz 3 erloschen ist'
- § 57 Abs. 5 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'zu erheben, bis das Rechtsverhältnis hinsichtlich dieser Anlage endet' durch 'für Zahlungen zu erheben, die bis zum Tag der höchstrichterlichen Entscheidung geleistet worden sind'
- § 60 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'können' durch 'sind berechtigt und verpflichtet,' und Einfügung des Wortes 'zu' nach 'Erneuerbare-Energien-Verordnung'
- § 60 Abs. 1 Satz 2: Einfügung des Satzes 'Die §§ 61k und 63 dieses Gesetzes sowie § 8d des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes bleiben unberührt.'
- § 60 Abs. 1 Satz 6: Ersetzung der Wörter 'Inhaber des betreffenden Bilanzkreises haftet für die EEG-Umlage' durch 'Inhaber des zugeordneten Abrechnungsbilanzkreises haftet für die EEG-Umlage, die ab dem 1. Januar 2018 zu zahlen ist'
- § 60 Abs. 2 Satz 5, Abs. 4 Satz 2: Ersetzung der Angabe '§7 4' durch '§7 4 Absatz 2'
- § 60a Überschrift: Streichung der Wörter 'und Schienenbahnen'
- § 60a Satz 1: Ersetzung des Wortes 'können' durch 'sind berechtigt und verpflichtet,' und Ersetzung der Wörter 'verlangen, wenn und soweit der Letztverbraucher' durch 'zu verlangen, wenn und soweit der Letztverbraucher ein stromkostenintensives Unternehmen ist und'
- § 61: Neufassung von § 61 bis § 61j
- § 74: Einführung eines neuen § 74a, der Vorschriften für Letztverbraucher und Eigenversorger enthält.
- § 75 Satz 2: Ersetzen der Angabe '§§ 73 und 74' durch '§§ 73 bis 74a'.
- § 76 Absatz 1: Anpassung der Anwendbarkeit des ersten Halbsatzes für Elektrizitätsversorgungsunternehmen, Eigenversorger und Letztverbraucher.
- § 77: Verschiedene Anpassungen in § 77, insbesondere Ergänzungen in Absatz 1 und 5.
- § 78 Absatz 6: Ersetzen der Angabe '§61 die' durch '§ 61 die volle oder anteilige'.
- § 79 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1: Ersetzen der Angabe 'Herkunfts- und Regionalnachweisverordnung' durch 'Erneuerbare-Energien-Verordnung'.
- § 79a: Verschiedene Anpassungen in § 79a, insbesondere Ergänzungen in Absatz 1 und 2.
- § 81 Absatz 2 Nummer 3: Ersetzen der Angabe 'des §61' durch 'der §§ 61 bis 61k'.
- § 85: Verschiedene Anpassungen in § 85, insbesondere Ergänzungen in Absatz 2 und 5.
- § 86: Verschiedene Anpassungen in § 86, insbesondere Ergänzungen in Absatz 1 und 3.
- § 88a Absatz 1: Verschiedene Anpassungen in § 88a Absatz 1, insbesondere Ergänzungen in Nummer 3 und 17.
- § 91: Verschiedene Anpassungen in § 91, insbesondere Ergänzungen und Streichungen.
- § 93 Nummer 8: Ersetzen der Angabe '46' durch '46a'.
- § 95: Verschiedene Anpassungen in § 95, insbesondere Ergänzungen in Absatz 6.
- § 100: Verschiedene Anpassungen in § 100, insbesondere Ergänzungen in Absatz 1 und 2.
- § 101: Verschiedene Anpassungen in § 101, insbesondere Ergänzungen in Absatz 1 und 2.
- § 103 Absatz 6: Neue Fassung von § 103 Absatz 6, die Vorschriften für Anträge nach § 63 in Verbindung mit § 64 enthält.
- § 104: Verschiedene Anpassungen in § 104, insbesondere Ergänzungen in Absatz 2 und 3.
- Satz 7: Das Wort „Anschlussvergütung“ wird durch „Anschlusszahlung“ und „gezahlt werden“ durch „erfolgen“ ersetzt.
- Absatz 5: Absatz 5 wird aufgehoben.
- Absatz 4: Neue Absätze 4 bis 7 werden angefügt, die Regelungen zur Eigenversorgung und zur Anfahrts- und Stillstandsstromversorgung enthalten.
- Absatz 5: Die §§ 53c und 86 Absatz 1 Nummer 1a werden rückwirkend zum 1. Januar 2016 anwendbar.
- Absatz 6: Der Anspruch nach § 61 Absatz 1 entfällt für Anfahrts- und Stillstandsstrom unter bestimmten Voraussetzungen.
- Absatz 7: Die Bestimmungen nach § 61f und den Absätzen 4 und 6 dürfen erst nach Genehmigung durch die Europäische Kommission angewendet werden.
- Anlage 1, Nummer 1.1, erster Spiegelstrich: Die Angabe „34 Absatz 2“ wird durch „23a“ ersetzt.
- Anlage 1, Nummer 1.1, zweiter Spiegelstrich: Die Wörter „nach den §§ 40 bis 55“ werden gestrichen und „19 bis 32“ durch „19 bis 54“ ersetzt.
- Anlage 1, Nummer 1.2: Die Angabe „34 Absatz 2“ wird durch „23a“ ersetzt.
- Anlage 1, Nummer 2.1, Überschrift: Die Wörter „nach den §§ 40 bis 48“ werden gestrichen.
- Anlage 1, Nummer 2.1, Satz 2: Die Wörter „EPEX Spot SE in Paris“ werden gestrichen.
- Anlage 1, Nummer 2.2, Überschrift: Die Wörter „nach den §§ 49 bis 51“ werden gestrichen.
- Anlage 1, Nummer 2.2.2, Satz 1: Die Wörter „EPEX Spot SE in Paris“ werden gestrichen.
- Anlage 1, Nummer 2.2.2.1: Die Wörter „EPEX Spot SE in Paris“ werden gestrichen.
- Anlage 1, Nummer 2.2.3, Satz 1: Die Wörter „EPEX Spot SE in Paris“ werden gestrichen.
- Anlage 1, Nummer 2.2.4, Satz 1: Die Wörter „EPEX Spot SE in Paris“ werden gestrichen.
- Anlage 1, Nummer 3.2, Buchstabe a: Die Wörter „EPEX Spot SE in Paris“ werden gestrichen und „Deutschland/Österreich“ durch „für Deutschland“ ersetzt.
- Anlage 3, Nummer I, Nummer 5: Die Wörter „des § 44a Absatz 3 Nummer 2“ werden durch „der Rechtsverordnung nach § 93“ ersetzt.
- § 61a Abs. 1: Neue Vorschriften für die Verringerung der EEG-Umlage bei Stromspeichern
- § 61a Abs. 1a: Definition der Saldierungsperiode für Stromspeicher
- § 61a Abs. 1b: Voraussetzungen für die Verringerung der EEG-Umlage bei Stromspeichern
- § 61a Abs. 1c: Evaluiert die Bundesnetzagentur die Bestimmungen für Stromspeicher
- § 61a Abs. 2: Verringerung der EEG-Umlage für Strom zur Erzeugung von Speichergas
- § 61a Abs. 4: Erhöhung des Anspruchs auf Zahlung der EEG-Umlage bei Nichterfüllung der Mitteilungspflichten
- § 62 Abs. 1 Nr. 3: Ersetzt die Angabe '§ 61 Abs. 5' durch '§ 73 Abs. 5'
- § 64 Abs. 4a: Neue Vorschriften für Unternehmen, die erstmals umlagepflichtige Strommengen selbst verbrauchen
- § 64 Abs. 5: Ersetzt 'Absätze 1 bis 4' durch 'Absätze 1 bis 4a'
- § 64 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzt '§ 61' durch '§ 61 voll oder anteilig'
- § 64 Abs. 6 Nr. 3: Ersetzt '§ 61' durch '§ 61 voll oder anteilig'
- § 64 Abs. 5a: Neue Vorschriften für die Begrenzung der EEG-Umlage bei bestimmten Branchen
- § 66 Abs. 3: Ersetzt 'Absatz 4' durch 'Absatz 4, Anträge nach § 64 Abs. 4a für Strommengen, die nach § 61e Abs. 1 oder 2 umlagepflichtig sind, und'
- § 66 Abs. 4: Fügt 'dem zuständigen Netzbetreiber' hinzu
- § 70: Fügt 'Betreiber von Stromerzeugungsanlagen, Letztverbraucher' und ersetzt '74' durch '74a'
- § 71 Nr. 2: Neue Vorschriften für die Mitteilung von Stromsteuerbefreiung und Regionalnachweisen
- § 71 Nr. 3: Ersetzt '2' durch '4' in der Angabe 'Nachweisführung nach § 39h Abs. 2'
- § 72 Abs. 1 Nr. 1: Fügt 'die Strommengen, für die der Netzbetreiber nach § 61i Abs. 2 zur Erhebung der EEG-Umlage berechtigt ist' und 'die Höhe der nach § 61i Abs. 2 und 3 erhaltenen Zahlungen und die Höhe der durch Aufrechnung nach § 61j Abs. 3 Satz 1 erloschenen Forderungen' hinzu
- § 72 Abs. 1 Nr. 2: Neue Vorschriften für die Endabrechnung und den Nachweis der zu ersetzenden Kosten
- § 72 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Anwendung von § 73 Abs. 5
- § 73 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Überprüfung der Zahlungsverpflichtung nach § 61
- § 73 Abs. 6: Neue Vorschriften für die vollständig automatisierte elektronische Übermittlung von Strommengen
- § 74 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Mitteilung von Angaben an den regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber
- Inhaltsübersicht: Einfügung von neuen Angaben zu § 10a, § 53c, § 60a, § 61 bis § 61k und § 74a
- § 3: Ersetzung von 'europäischen Strombörse European Power Exchange in Paris' durch 'Strombörse', Einfügung von neuen Definitionen (43a, 43b, 44a)
- § 9 Abs. 4: Ersetzung von 'Absatz 7' durch '§ 52 Abs. 2 Nr. 1'
- § 9 Abs. 5: Neue Vorschriften für Biogasanlagen zur Vermeidung der Freisetzung von Biogas
- § 19 Abs. 2: Anpassung des Anspruchs auf den vermiedenen Netzentgelt
- § 23 Abs. 3: Einfügung von § 53c bei einer Stromsteuerbefreiung
- § 24 Abs. 2: Streichung von 'und § 48 Abs. 2'
- § 27a Nr. 4: Ersetzung von 'europäischen Strombörse European Power Exchange in Paris' durch 'Strombörse'
- § 28: Einfügung von grenzüberschreitenden Ausschreibungen in Abs. 1a und 2a
- § 29 Abs. 1: Einfügung von Informationen über Rechtsverordnungen nach § 37c Abs. 2, Streichung von Satz 3
- § 36c: Anpassungen in Abs. 4 und Einfügung von Abs. 6
- § 36e Abs. 2 Satz 1 Nr. 1: Ersetzung von 'rechtshängig geworden' durch 'eingelegt worden'
- § 36g: Anpassungen in Abs. 1, 3, 5 und Einfügung von Abs. 6
- § 36h Abs. 3: Neue Vorschriften für den Anspruch nach § 19 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 1
- § 37 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c und d: Ersetzung von 'Freiflächenanlagen' durch 'Solaranlagen'
- § 37c Abs. 1: Einfügung von Informationen über die Bekanntmachung der Rechtsverordnung durch die Bundesnetzagentur
- § 37d Abs. 3: Streichung des Absatzes
- § 38a Abs. 1 Nr. 3: Streichung von Buchst. b, Anpassung von Buchst. c
- § 39d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1: Ersetzung von 'rechtshängig geworden' durch 'eingelegt worden'
- § 39h Abs. 4: Einfügung von 'den Absätzen 1 und 3'
- § 42: Streichung von 'nach § 22 Abs. 6'
- § 43 Abs. 1: Streichung von 'nach § 22 Abs. 6'
- § 44a Satz 1: Ersetzung von 'den jeweils vorangegangenen sechs Kalendermonaten' durch 'dem jeweils vorangegangenen Kalendermonat'
- § 46 Abs. 1: Streichung von 'nach § 22 Abs. 6'
- § 46a Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von 'den jeweils vorangegangenen drei Kalendermonaten' durch 'dem jeweils vorangegangenen Kalendermonat'
- § 46b Abs. 1 Satz 1: Streichung von 'nach § 22 Abs. 6'
- § 48 Abs. 1: Streichung von 'nach § 22 Abs. 6'
- § 49 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von 'jeweils zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines Jahres' durch 'jeweils zum 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November eines Jahres'
- § 51: Ersetzung von 'europäischen Strombörse European Power Exchange in Paris' durch 'Strombörse', Ergänzung in Abs. 3 Nr. 1
- § 52: Einfügung von 'Nummer 1' in Abs. 1 und 3
## Wortlaut

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- **2016-07-29** · BGBl. 2016 I S. 1786 — Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz)
- **2016-09-01** · BGBl. 2016 I S. 2034 — Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
- **2016-10-18** · BGBl. 2016 I S. 2258 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
- **2016-12-28** · BGBl. 2016 I S. 3106 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung

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- amtliche Abkürzung: Die amtliche Abkürzung wird auf „EEG 2017“ geändert.
- Inhaltsübersicht: Die Inhaltsübersicht wird um mehrere neue Abschnitte und Paragraphen erweitert.
- § 1: Neue Formulierung des Zwecks und Ziels des Gesetzes.
- § 2: Neue Formulierung der Grundsätze des Gesetzes.
- § 3: Neue Formulierung der Begriffsbestimmungen.
- § 36c: Einführung von besonderen Zuschlagsvoraussetzungen für das Netzausbaugebiet
- § 36d: Einführung von Ausschluss von Geboten für Windenergieanlagen an Land
- § 36e: Einführung von Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land
- § 36f: Einführung von Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land
- § 36g: Einführung von besonderen Ausschreibungsbestimmungen für Bürgerenergiegesellschaften
- § 36h: Einführung von Anzulegenden Werten für Windenergieanlagen an Land
- § 36i: Einführung von Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land
- § 37: Einführung von Geboten für Solaranlagen
- Teil 3: Neufassung des gesamten Teil 3, der nun die Zahlung von Marktprämie und Einspeisevergütung regelt.
- § 19: Neufassung des § 19, der den allgemeinen Zahlungsanspruch für Strom aus erneuerbaren Energien oder Grubengas regelt.
- § 20: Neufassung des § 20, der die Marktprämie regelt.
- § 21: Neufassung des § 21, der die Einspeisevergütung regelt.
- § 21a: Neufassung des § 21a, der die sonstige Direktvermarktung regelt.
- § 21b: Neufassung des § 21b, der die Zuordnung zu einer Veräußerungsform und den Wechsel zwischen Veräußerungsformen regelt.
- § 21c: Neufassung des § 21c, der das Verfahren für den Wechsel zwischen Veräußerungsformen regelt.
- § 22: Neufassung des § 22, der die wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie regelt.
- § 22a: Neufassung des § 22a, der Pilotwindenergieanlagen an Land regelt.
- § 30: Neue Vorschriften für Anforderungen an Gebote
- § 30a: Neue Vorschriften für das Ausschreibungsverfahren
- § 31: Neue Vorschriften für Sicherheiten
- § 32: Neue Vorschriften für das Zuschlagsverfahren
- § 33: Neue Vorschriften für den Ausschluss von Geboten
- § 34: Neue Vorschriften für den Ausschluss von Bietern
- § 35: Neue Vorschriften für die Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert
- § 35a: Neue Vorschriften für die Entwertung von Zuschlägen
- § 36: Neue Vorschriften für Gebote für Windenergieanlagen an Land
- § 36a: Neue Vorschriften für Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land
- § 36b: Neue Vorschriften für den Höchstwert für Windenergieanlagen an Land
- § 39 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Verlängerung der Gültigkeit von Genehmigungen für Biomasseanlagen
- § 39e: Neue Vorschriften für Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen
- § 39f: Neue Vorschriften für die Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen in die Ausschreibungen
- § 39g: Neue Vorschriften für die Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen
- § 39h: Neue Vorschriften für besondere Zahlungsbestimmungen für Biomasseanlagen
- § 39i: Neue Vorschriften für gemeinsame Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen
- § 39j: Neue Vorschriften für Innovationsausschreibungen für erneuerbare Energien
- § 40: Neue Vorschriften für die anzulegenden Werte für Strom aus Wasserkraft
- § 41: Neue Vorschriften für die anzulegenden Werte für Strom aus Deponie-, Klär- und Grubengas
- § 42: Neue Vorschriften für den anzulegenden Wert für Strom aus Biomasse
- § 43: Neue Vorschriften für den anzulegenden Wert für Strom aus Vergärung von Bioabfällen
- § 44: Neue Vorschriften für den anzulegenden Wert für Strom aus Vergärung von Gülle
- § 44a: Neue Vorschriften für die Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse
- § 44b: Neue gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen
- § 44c: Neue sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse
- § 45: Neue Vorschriften für den anzulegenden Wert für Strom aus Geothermie
- § 46: Neue Vorschriften für den anzulegenden Wert für Strom aus Windenergie an Land bis 2018
- § 46a: Neue Vorschriften für die Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Windenergie an Land bis 2018
- § 46b: Neue Vorschriften für den anzulegenden Wert für Strom aus Windenergie an Land ab 2019
- § 47: Neue Vorschriften für den anzulegenden Wert für Strom aus Windenergie auf See bis 2020
- § 88a: Einführung von Verordnungs-Ermächtigungen zur Durchführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien
- § 88b: Einführung von Verordnungs-Ermächtigungen zur Einrichtung und Ausgestaltung von Netzausbaugebieten
- § 88c: Einführung von Verordnungs-Ermächtigungen zur Erprobung von gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen
- § 88d: Einführung von Verordnungs-Ermächtigungen zur Durchführung von Innovationsausschreibungen für besonders netz- oder systemdienliche Anlagen
- § 433 Abs. 1: Streichung der Anmerkung „,9 2 “ und Ergänzung eines neuen Satzes.
- § 433 Abs. 3: Ersetzen von „Absatz 4“ durch „Absatz 3“ und umfangreiche Änderungen im zweiten Satz.
- § 433 Abs. 4: Ersetzen von „Absatz 4 durch Absatz 3“ im ersten Satz.
- § 85a: Neue Vorschriften zur Festlegung der Höchstwerte bei Ausschreibungen.
- § 85b: Neue Vorschriften zum Auskunftsrecht und Datenübermittlung.
- § 86 Abs. 1 Nummer 3: Ersetzen von „Absatz 4“ durch „Absatz 3“.
- § 87 Abs. 1 Satz 1 und 3: Einfügen der Wörter „, des Regionalnachweisregisters“.
- § 88: Ersetzen von § 88 durch neue Vorschriften §§ 88 bis 88d.
- § 433 Abs. 2: Ermittlung des Standortertrags für die ersten fünf, zehn und 15 Jahre nach Inbetriebnahme der Anlage hinzugefügt.
- Anlage 3: Überschrift der Anlage 3 geändert.
- Anlage 3 Nummer I.1.a: Verweise in Anlage 3 Nummer I.1.a geändert.
- Anlage 3 Nummer I.5: Verweise in Anlage 3 Nummer I.5 geändert.
- Anlage 3 Nummer II.1 sechster Spiegelstrich: Verweis in Anlage 3 Nummer II.1 sechster Spiegelstrich geändert.
- Anlage 3 Nummer II.2.1: Verweis in Anlage 3 Nummer II.2.1 geändert.
- Anlage 3 Nummer II.2.4: Neue Nummer 2.4 in Anlage 3 hinzugefügt.
- § 89: Änderung der Verweise in Absatz 1 und 2
- § 90 Nummer 1: Änderung der Wörter 'auf finanzielle Förderung' in 'auf Zahlung nach §19 Absatz 1 und §50'
- § 91: Verschiedene Änderungen in den Nummern 1, 5 und 7
- § 92: Neufassung des gesamten § 92 zur Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen
- § 93: Verschiedene Änderungen in den Nummern 5, 8, 11 und 12
- § 95: Neufassung von Nummer 2, Änderung in Nummer 3, 5 und Aufhebung von Nummer 6
- § 96: Verschiedene Änderungen in den Absätzen 1, 2 und 3
- § 97 und § 98: Neufassung der §§ 97 und 98 zur Evaluierung und Berichterstattung
- § 99: Aufhebung des § 99
- § 100: Neufassung des § 100 zu allgemeinen Übergangsvorschriften
- § 433 Abs. 5: Die anzulegenden Werte nach Absatz 2 und Absatz 3 Satz 2 verringern sich um 0,5 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen, die in den Jahren 2018 und 2019 in Betrieb genommen werden, und um 1,0 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen, die im Jahr 2020 in Betrieb genommen werden.
- § 433 Abs. 6: Der anzulegende Wert nach Absatz 3 Satz 1 verringert sich für Anlagen, die in den Jahren 2018 und 2019 in Betrieb genommen werden, um 1,0 Cent pro Kilowattstunde.
- § 433 Abs. 7: Für die Anwendung der Absätze 1, 3, 5 und 6 ist statt des Zeitpunkts der Inbetriebnahme der Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft der Windenergieanlage auf See maßgeblich, wenn die Netzanbindung nicht zu dem verbindlichen Fertigstellungstermin fertiggestellt ist.
- § 48: Die anzulegenden Werte für Strom aus Solaranlagen werden neu festgelegt, abhängig von der Art der Anlage und der installierten Leistung.
- § 49: Die anzulegenden Werte für Strom aus Solaranlagen verringern sich monatlich, abhängig vom Brutto-Zubau und der installierten Leistung.
- § 50: Neue Zahlungsansprüche für die Bereitstellung flexibler installierter Leistung werden eingeführt.
- § 50a: Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biogas wird eingeführt.
- § 50b: Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biogas wird eingeführt.
- § 51: Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen am Spotmarkt wird eingeführt.
- § 52: Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Pflichtverstößen wird eingeführt.
- § 66 Abs. 1 Satz 3 bis 6: Anpassungen für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommen wurden.
- § 66 Abs. 2: Anpassungen für Anlagen, die vor dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden.
- § 66 Abs. 3: Anpassungen für Anlagen, die nach dem 31. Juli 2014 und vor dem 1. Januar 2015 in Betrieb genommen wurden.
- § 66 Abs. 4: Anpassungen für Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2011 und vor dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommen wurden.
- § 66 Abs. 5: Anpassungen für Anlagen, die Verpflichtungen zur Nachrüstung zur Sicherung der Systemstabilität nicht nachgekommen sind.
- § 66 Abs. 6: Anpassungen für Anlage 1 Nummer 3.1 Satz 2.
- § 101 Abs. 1: Einführung von Verringerungen des Vergütungsanspruchs ab 1. Januar 2017.
- § 101 Abs. 2 Num. 2: Ersetzung von § 47 Abs. 6 durch § 44c Abs. 4.
- § 102: Aufhebung des § 102.
- § 103 Abs. 3 Satz 1: Anpassungen der Formulierung.
- § 103 Abs. 3 Satz 2: Anpassungen der Formulierung.
- § 103 Abs. 4 Satz 1: Einfügen von 'pro begrenzter Abnahmestelle'.
- § 103 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5.
- § 103 Abs. 6: Aufhebung des Absatzes 6.
- § 104 Abs. 1 Satz 1: Einfügen von 'in der am 31. Dezember 2016 geltenden Fassung'.
- § 104 Abs. 2 und 4: Aufhebung der Absätze 2 und 4.
- § 104 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3.
- Anlage 1: Anpassungen der Bezeichnung und des Inhalts.
- Anlage 2: Anpassungen der Überschrift und des Inhalts.
- § 59: Ersetzt 'Ausgleichsmechanismusverordnung' durch 'Erneuerbare-Energien-Verordnung'.
- § 60 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt 'Ausgleichsmechanismusverordnung' durch 'Erneuerbare-Energien-Verordnung'.
- § 60 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes.
- § 60 Abs. 1: Hinzufügung von zwei neuen Sätzen.
- § 60 Abs. 2 Sätze 1 und 2: Ersetzt 'nach Absatz 1' durch 'der EEG-Umlage'.
- § 60 Abs. 2 Satz 3: Streichung von 'gegenüber dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen' und Hinzufügung von 'gegenüber dem Bilanzkreisverantwortlichen, in dessen Bilanzkreis die betroffenen Strommengen geführt werden'.
- § 60 Abs. 3: Aufhebung des Absatzes.
- § 60 Abs. 4: Absatz 4 wird zu Absatz 3.
- § 60a: Einfügung eines neuen Paragraphen.
- § 61 Abs. 1 Satz 2 Nummer 1: Streichung von 'nach § 5 Nummer 1'.
- § 61 Abs. 2 Nummer 3: Ersetzt 'keine finanzielle Förderung nach Teil 3 in Anspruch nimmt' durch 'keine Zahlung nach § 19 Absatz 1 oder § 50 in Anspruch nimmt'.
- § 61 Abs. 2 Nummer 4: Ersetzt '§ 32' durch '§ 24'.
- § 61a: Einfügung eines neuen Paragraphen.
- § 62 Abs. 1: Verschiedene kleinere Änderungen an Wörtern und Satzstruktur.
- § 64 Abs. 1 Nummer 2 Buchstabe a: Änderung des Prozentsatzes von 14%.
- § 64 Abs. 2: Verschiedene kleinere Änderungen an Wörtern und Satzstruktur.
- § 64 Abs. 4 Sätze 5 bis 7: Aufhebung der Sätze.
- § 64 Abs. 6: Verschiedene kleinere Änderungen an Wörtern und Satzstruktur.
- § 67 Abs. 2: Hinzufügung von 'oder elektronisch'.
- § 69: Ersatz von § 69 durch neue Paragraphen § 69 und § 69a.
- § 71 Nummer 1 und 2: Ersetzt Nummer 1 und 2 durch neue Nummern 1 bis 3.
- § 72 Abs. 1: Verschiedene kleinere Änderungen an Wörtern und Satzstruktur.
- § 72 Abs. 2: Streichung von 'finanzieller Förderungen'.
- § 74 Satz 4: Streichung von 'die den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes genügen'.
- § 76 Abs. 2 Satz 2: Ersetzt '§§ 97 bis 99' durch '§§ 97 und 98'.
- § 77 Abs. 1: Verschiedene kleinere Änderungen an Wörtern und Satzstruktur.
- § 77 Abs. 2: Verschiedene kleinere Änderungen an Wörtern und Satzstruktur.
- § 77 Abs. 3: Verschiedene kleinere Änderungen an Wörtern und Satzstruktur.
- § 77 Abs. 4: Verschiedene kleinere Änderungen an Wörtern und Satzstruktur.
- § 78 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt 'gefördert nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz' durch 'finanziert aus der EEG-Umlage'.
- § 78 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt 'finanzielle Förderung nach § 19 Absatz 1 in Anspruch genommen wurde' durch 'Zahlung nach § 19 Absatz 1 erfolgte'.
- § 78 Abs. 4: Ersetzt 'gefördert nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz' durch 'finanziert aus der EEG-Umlage'.
- § 78 Abs. 5 Satz 3: Ersetzt 'gefördert nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz' durch 'finanziert aus der EEG-Umlage'.
- § 78 Abs. 6: Ersetzt 'gefördert nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz' durch 'finanziert aus der EEG-Umlage'.
- § 17b Abs. 1 Satz 1: Erweiterung der Kostenausgleichspflicht um den Flächenentwicklungsplan
- § 17b Abs. 2 Satz 5: Änderung der Vorgaben für die Anbindungsleitungen
- § 17b Abs. 3 Satz 2: Regelungen zur Kapazitätsverlagerung
- § 17b Abs. 4: Neue Bestimmungen zur Umsetzung des Offshore-Netzentwicklungsplans
- § 17b Abs. 5: Neue Bestimmungen zur Umsetzung des Offshore-Netzentwicklungsplans
- § 17b Abs. 6: Neue Bestimmungen zur Kapazitätsverlagerung
- § 17b Abs. 7: Neue Bestimmungen zur Kapazitätsverlagerung
- § 17e Abs. 1 Satz 1: Änderung der Vergütungsberechnung
- § 17e Abs. 1 Satz 4: Änderung der Vergütungsberechnung
- § 17e Abs. 2 Satz 1: Änderung der Vorgaben für die Vergütung
- § 17e Abs. 2 Satz 2: Änderung der Vorgaben für die Vergütung
- § 17e Abs. 2 Satz 6: Änderung der Vorgaben für die Vergütung
- § 17e Abs. 2 Satz 7: Neue Bestimmungen zur Vergütung
- § 17f Abs. 1 Satz 1: Erweiterung der Kostenausgleichspflicht um Schadensminderungskonzept
- § 19 Abs. 3 Satz 4 und 5: Streichung der Sätze
- § 19 Abs. 4: Neue Bestimmungen zur Erstellung der technischen Mindestanforderungen
- § 19 Abs. 5: Neue Bestimmungen zur Verabschiedung der technischen Mindestanforderungen
- § 35 Abs. 1 Nummer 12: Erweiterung der Berichtspflicht
- § 35 Abs. 1 Nummer 13: Neue Nummer zur Entwicklung der Ausschreibungen abschaltbarer Lasten
- § 42 Abs. 1 Nummer 1: Änderung der Finanzierung aus der EEG-Umlage
- § 42 Abs. 5 Nummer 2: Änderung der Finanzierung aus der EEG-Umlage
- § 42 Abs. 5: Neue Bestimmungen zur Stromkennzeichnung
- § 43 Satz 1 Nummer 3: Änderung der Verweise
- § 59 Abs. 1 Satz 2 Nummer 5: Erweiterung der Entscheidungspflicht
- § 59 Abs. 1 Satz 2 Nummer 7: Erweiterung der Entscheidungspflicht
- § 63 Abs. 1 Satz 1: Neue Bestimmungen zum Monitoringbericht
- § 63 Abs. 3 Satz 2: Erweiterung des Monitoringberichts
- § 63 Abs. 3a Satz 1: Erweiterung des Berichts über die Mindesterzeugung
- § 117a Satz 1: Änderung der Verweise
- § 118 Abs. 13 Satz 1: Erweiterung der Vorgaben
- § 118 Abs. 13 Satz 2: Erweiterung der Vorgaben
- § 118 Abs. 14: Erweiterung der Vorgaben
- § 118 Abs. 16: Neue Bestimmungen zur Fortführung des Verfahrens
- § 118 Abs. 19: Neue Bestimmungen zur Zuweisung von Anschlusskapazität
- § 118 Abs. 20: Neue Bestimmungen zum Offshore-Netzentwicklungsplan
- § 118 Abs. 21: Neue Bestimmungen zur Anwendung der Vorschriften
- § 118 Abs. 22: Neue Bestimmungen zur Anwendung von § 13 Abs. 6a
- Nummer 2: Einfügung von zusätzlichen Wörtern nach '93' und '§7 1'
- § 53b: Einfügung von § 53c
- § 55 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'die Bürgerenergiegesellschaft die Zuordnung des Zuschlags nicht innerhalb der Frist nach § 36g Absatz 3 Satz 2 bei der Bundesnetzagentur beantragt hat' durch 'der Zuschlag nach § 36g Absatz 3 Satz 3 erloschen ist'
- § 57 Abs. 5 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'zu erheben, bis das Rechtsverhältnis hinsichtlich dieser Anlage endet' durch 'für Zahlungen zu erheben, die bis zum Tag der höchstrichterlichen Entscheidung geleistet worden sind'
- § 60 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'können' durch 'sind berechtigt und verpflichtet,' und Einfügung des Wortes 'zu' nach 'Erneuerbare-Energien-Verordnung'
- § 60 Abs. 1 Satz 2: Einfügung des Satzes 'Die §§ 61k und 63 dieses Gesetzes sowie § 8d des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes bleiben unberührt.'
- § 60 Abs. 1 Satz 6: Ersetzung der Wörter 'Inhaber des betreffenden Bilanzkreises haftet für die EEG-Umlage' durch 'Inhaber des zugeordneten Abrechnungsbilanzkreises haftet für die EEG-Umlage, die ab dem 1. Januar 2018 zu zahlen ist'
- § 60 Abs. 2 Satz 5, Abs. 4 Satz 2: Ersetzung der Angabe '§7 4' durch '§7 4 Absatz 2'
- § 60a Überschrift: Streichung der Wörter 'und Schienenbahnen'
- § 60a Satz 1: Ersetzung des Wortes 'können' durch 'sind berechtigt und verpflichtet,' und Ersetzung der Wörter 'verlangen, wenn und soweit der Letztverbraucher' durch 'zu verlangen, wenn und soweit der Letztverbraucher ein stromkostenintensives Unternehmen ist und'
- § 61: Neufassung von § 61 bis § 61j
- § 74: Einführung eines neuen § 74a, der Vorschriften für Letztverbraucher und Eigenversorger enthält.
- § 75 Satz 2: Ersetzen der Angabe '§§ 73 und 74' durch '§§ 73 bis 74a'.
- § 76 Absatz 1: Anpassung der Anwendbarkeit des ersten Halbsatzes für Elektrizitätsversorgungsunternehmen, Eigenversorger und Letztverbraucher.
- § 77: Verschiedene Anpassungen in § 77, insbesondere Ergänzungen in Absatz 1 und 5.
- § 78 Absatz 6: Ersetzen der Angabe '§61 die' durch '§ 61 die volle oder anteilige'.
- § 79 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1: Ersetzen der Angabe 'Herkunfts- und Regionalnachweisverordnung' durch 'Erneuerbare-Energien-Verordnung'.
- § 79a: Verschiedene Anpassungen in § 79a, insbesondere Ergänzungen in Absatz 1 und 2.
- § 81 Absatz 2 Nummer 3: Ersetzen der Angabe 'des §61' durch 'der §§ 61 bis 61k'.
- § 85: Verschiedene Anpassungen in § 85, insbesondere Ergänzungen in Absatz 2 und 5.
- § 86: Verschiedene Anpassungen in § 86, insbesondere Ergänzungen in Absatz 1 und 3.
- § 88a Absatz 1: Verschiedene Anpassungen in § 88a Absatz 1, insbesondere Ergänzungen in Nummer 3 und 17.
- § 91: Verschiedene Anpassungen in § 91, insbesondere Ergänzungen und Streichungen.
- § 93 Nummer 8: Ersetzen der Angabe '46' durch '46a'.
- § 95: Verschiedene Anpassungen in § 95, insbesondere Ergänzungen in Absatz 6.
- § 100: Verschiedene Anpassungen in § 100, insbesondere Ergänzungen in Absatz 1 und 2.
- § 101: Verschiedene Anpassungen in § 101, insbesondere Ergänzungen in Absatz 1 und 2.
- § 103 Absatz 6: Neue Fassung von § 103 Absatz 6, die Vorschriften für Anträge nach § 63 in Verbindung mit § 64 enthält.
- § 104: Verschiedene Anpassungen in § 104, insbesondere Ergänzungen in Absatz 2 und 3.
- Satz 7: Das Wort „Anschlussvergütung“ wird durch „Anschlusszahlung“ und „gezahlt werden“ durch „erfolgen“ ersetzt.
- Absatz 5: Absatz 5 wird aufgehoben.
- Absatz 4: Neue Absätze 4 bis 7 werden angefügt, die Regelungen zur Eigenversorgung und zur Anfahrts- und Stillstandsstromversorgung enthalten.
- Absatz 5: Die §§ 53c und 86 Absatz 1 Nummer 1a werden rückwirkend zum 1. Januar 2016 anwendbar.
- Absatz 6: Der Anspruch nach § 61 Absatz 1 entfällt für Anfahrts- und Stillstandsstrom unter bestimmten Voraussetzungen.
- Absatz 7: Die Bestimmungen nach § 61f und den Absätzen 4 und 6 dürfen erst nach Genehmigung durch die Europäische Kommission angewendet werden.
- Anlage 1, Nummer 1.1, erster Spiegelstrich: Die Angabe „34 Absatz 2“ wird durch „23a“ ersetzt.
- Anlage 1, Nummer 1.1, zweiter Spiegelstrich: Die Wörter „nach den §§ 40 bis 55“ werden gestrichen und „19 bis 32“ durch „19 bis 54“ ersetzt.
- Anlage 1, Nummer 1.2: Die Angabe „34 Absatz 2“ wird durch „23a“ ersetzt.
- Anlage 1, Nummer 2.1, Überschrift: Die Wörter „nach den §§ 40 bis 48“ werden gestrichen.
- Anlage 1, Nummer 2.1, Satz 2: Die Wörter „EPEX Spot SE in Paris“ werden gestrichen.
- Anlage 1, Nummer 2.2, Überschrift: Die Wörter „nach den §§ 49 bis 51“ werden gestrichen.
- Anlage 1, Nummer 2.2.2, Satz 1: Die Wörter „EPEX Spot SE in Paris“ werden gestrichen.
- Anlage 1, Nummer 2.2.2.1: Die Wörter „EPEX Spot SE in Paris“ werden gestrichen.
- Anlage 1, Nummer 2.2.3, Satz 1: Die Wörter „EPEX Spot SE in Paris“ werden gestrichen.
- Anlage 1, Nummer 2.2.4, Satz 1: Die Wörter „EPEX Spot SE in Paris“ werden gestrichen.
- Anlage 1, Nummer 3.2, Buchstabe a: Die Wörter „EPEX Spot SE in Paris“ werden gestrichen und „Deutschland/Österreich“ durch „für Deutschland“ ersetzt.
- Anlage 3, Nummer I, Nummer 5: Die Wörter „des § 44a Absatz 3 Nummer 2“ werden durch „der Rechtsverordnung nach § 93“ ersetzt.
- § 61a Abs. 1: Neue Vorschriften für die Verringerung der EEG-Umlage bei Stromspeichern
- § 61a Abs. 1a: Definition der Saldierungsperiode für Stromspeicher
- § 61a Abs. 1b: Voraussetzungen für die Verringerung der EEG-Umlage bei Stromspeichern
- § 61a Abs. 1c: Evaluiert die Bundesnetzagentur die Bestimmungen für Stromspeicher
- § 61a Abs. 2: Verringerung der EEG-Umlage für Strom zur Erzeugung von Speichergas
- § 61a Abs. 4: Erhöhung des Anspruchs auf Zahlung der EEG-Umlage bei Nichterfüllung der Mitteilungspflichten
- § 62 Abs. 1 Nr. 3: Ersetzt die Angabe '§ 61 Abs. 5' durch '§ 73 Abs. 5'
- § 64 Abs. 4a: Neue Vorschriften für Unternehmen, die erstmals umlagepflichtige Strommengen selbst verbrauchen
- § 64 Abs. 5: Ersetzt 'Absätze 1 bis 4' durch 'Absätze 1 bis 4a'
- § 64 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzt '§ 61' durch '§ 61 voll oder anteilig'
- § 64 Abs. 6 Nr. 3: Ersetzt '§ 61' durch '§ 61 voll oder anteilig'
- § 64 Abs. 5a: Neue Vorschriften für die Begrenzung der EEG-Umlage bei bestimmten Branchen
- § 66 Abs. 3: Ersetzt 'Absatz 4' durch 'Absatz 4, Anträge nach § 64 Abs. 4a für Strommengen, die nach § 61e Abs. 1 oder 2 umlagepflichtig sind, und'
- § 66 Abs. 4: Fügt 'dem zuständigen Netzbetreiber' hinzu
- § 70: Fügt 'Betreiber von Stromerzeugungsanlagen, Letztverbraucher' und ersetzt '74' durch '74a'
- § 71 Nr. 2: Neue Vorschriften für die Mitteilung von Stromsteuerbefreiung und Regionalnachweisen
- § 71 Nr. 3: Ersetzt '2' durch '4' in der Angabe 'Nachweisführung nach § 39h Abs. 2'
- § 72 Abs. 1 Nr. 1: Fügt 'die Strommengen, für die der Netzbetreiber nach § 61i Abs. 2 zur Erhebung der EEG-Umlage berechtigt ist' und 'die Höhe der nach § 61i Abs. 2 und 3 erhaltenen Zahlungen und die Höhe der durch Aufrechnung nach § 61j Abs. 3 Satz 1 erloschenen Forderungen' hinzu
- § 72 Abs. 1 Nr. 2: Neue Vorschriften für die Endabrechnung und den Nachweis der zu ersetzenden Kosten
- § 72 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Anwendung von § 73 Abs. 5
- § 73 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Überprüfung der Zahlungsverpflichtung nach § 61
- § 73 Abs. 6: Neue Vorschriften für die vollständig automatisierte elektronische Übermittlung von Strommengen
- § 74 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Mitteilung von Angaben an den regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber
- Inhaltsübersicht: Einfügung von neuen Angaben zu § 10a, § 53c, § 60a, § 61 bis § 61k und § 74a
- § 3: Ersetzung von 'europäischen Strombörse European Power Exchange in Paris' durch 'Strombörse', Einfügung von neuen Definitionen (43a, 43b, 44a)
- § 9 Abs. 4: Ersetzung von 'Absatz 7' durch '§ 52 Abs. 2 Nr. 1'
- § 9 Abs. 5: Neue Vorschriften für Biogasanlagen zur Vermeidung der Freisetzung von Biogas
- § 19 Abs. 2: Anpassung des Anspruchs auf den vermiedenen Netzentgelt
- § 23 Abs. 3: Einfügung von § 53c bei einer Stromsteuerbefreiung
- § 24 Abs. 2: Streichung von 'und § 48 Abs. 2'
- § 27a Nr. 4: Ersetzung von 'europäischen Strombörse European Power Exchange in Paris' durch 'Strombörse'
- § 28: Einfügung von grenzüberschreitenden Ausschreibungen in Abs. 1a und 2a
- § 29 Abs. 1: Einfügung von Informationen über Rechtsverordnungen nach § 37c Abs. 2, Streichung von Satz 3
- § 36c: Anpassungen in Abs. 4 und Einfügung von Abs. 6
- § 36e Abs. 2 Satz 1 Nr. 1: Ersetzung von 'rechtshängig geworden' durch 'eingelegt worden'
- § 36g: Anpassungen in Abs. 1, 3, 5 und Einfügung von Abs. 6
- § 36h Abs. 3: Neue Vorschriften für den Anspruch nach § 19 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 1
- § 37 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c und d: Ersetzung von 'Freiflächenanlagen' durch 'Solaranlagen'
- § 37c Abs. 1: Einfügung von Informationen über die Bekanntmachung der Rechtsverordnung durch die Bundesnetzagentur
- § 37d Abs. 3: Streichung des Absatzes
- § 38a Abs. 1 Nr. 3: Streichung von Buchst. b, Anpassung von Buchst. c
- § 39d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1: Ersetzung von 'rechtshängig geworden' durch 'eingelegt worden'
- § 39h Abs. 4: Einfügung von 'den Absätzen 1 und 3'
- § 42: Streichung von 'nach § 22 Abs. 6'
- § 43 Abs. 1: Streichung von 'nach § 22 Abs. 6'
- § 44a Satz 1: Ersetzung von 'den jeweils vorangegangenen sechs Kalendermonaten' durch 'dem jeweils vorangegangenen Kalendermonat'
- § 46 Abs. 1: Streichung von 'nach § 22 Abs. 6'
- § 46a Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von 'den jeweils vorangegangenen drei Kalendermonaten' durch 'dem jeweils vorangegangenen Kalendermonat'
- § 46b Abs. 1 Satz 1: Streichung von 'nach § 22 Abs. 6'
- § 48 Abs. 1: Streichung von 'nach § 22 Abs. 6'
- § 49 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von 'jeweils zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines Jahres' durch 'jeweils zum 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November eines Jahres'
- § 51: Ersetzung von 'europäischen Strombörse European Power Exchange in Paris' durch 'Strombörse', Ergänzung in Abs. 3 Nr. 1
- § 52: Einfügung von 'Nummer 1' in Abs. 1 und 3

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 100
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-10-18 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen r Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2258
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 100: Neufassung des § 100 zu allgemeinen Übergangsvorschriften
§ 100: Verschiedene Anpassungen in § 100, insbesondere Ergänzungen in Absatz 1 und 2.

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 101
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-10-18 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen r Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2258
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 101 Abs. 1: Einführung von Verringerungen des Vergütungsanspruchs ab 1. Januar 2017.
§ 101 Abs. 2 Num. 2: Ersetzung von § 47 Abs. 6 durch § 44c Abs. 4.
§ 101: Verschiedene Anpassungen in § 101, insbesondere Ergänzungen in Absatz 1 und 2.

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# § 103
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-10-18 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen r Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2258
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 103 Abs. 3 Satz 1: Anpassungen der Formulierung.
§ 103 Abs. 3 Satz 2: Anpassungen der Formulierung.
§ 103 Abs. 4 Satz 1: Einfügen von 'pro begrenzter Abnahmestelle'.
§ 103 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5.
§ 103 Abs. 6: Aufhebung des Absatzes 6.
§ 103 Absatz 6: Neue Fassung von § 103 Absatz 6, die Vorschriften für Anträge nach § 63 in Verbindung mit § 64 enthält.

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@@ -1,11 +1,7 @@
# § 104
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-10-18 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen r Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2258
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 104 Abs. 1 Satz 1: Einfügen von 'in der am 31. Dezember 2016 geltenden Fassung'.
§ 104 Abs. 2 und 4: Aufhebung der Absätze 2 und 4.
§ 104 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3.
§ 104: Verschiedene Anpassungen in § 104, insbesondere Ergänzungen in Absatz 2 und 3.

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@@ -1,13 +1,7 @@
# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-10-18 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen r Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2258
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 19: Neufassung des § 19, der den allgemeinen Zahlungsanspruch für Strom aus erneuerbaren Energien oder Grubengas regelt.
§ 19 Abs. 3 Satz 4 und 5: Streichung der Sätze
§ 19 Abs. 4: Neue Bestimmungen zur Erstellung der technischen Mindestanforderungen
§ 19 Abs. 5: Neue Bestimmungen zur Verabschiedung der technischen Mindestanforderungen
§ 19 Abs. 2: Anpassung des Anspruchs auf den vermiedenen Netzentgelt

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-24 — Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1066
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 23: Neue Regelungen für die Berechnung der Förderung
§ 23 Abs. 3: Einfügung von § 53c bei einer Stromsteuerbefreiung

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-28 — Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1218
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 24 Abs. 3: Anpassung der Anwendungsbedingungen
§ 24 Abs. 2: Streichung von 'und § 48 Abs. 2'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 27a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2012-08-23 — Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2012 I S. 1754
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 27a Abs. 5: Ersetzung der Wörter 'Absatz 6 Nummer 4' durch 'Absatz 6 Satz 1 Nummer 4', Ersetzung des Kommas durch 'und' in Nummer 3, Ersetzung des Punktes durch 'und' in Nummer 4, Hinzufügen von Nummer 5.
§ 27a Nr. 4: Ersetzung von 'europäischen Strombörse European Power Exchange in Paris' durch 'Strombörse'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-24 — Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1066
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 28: Neue Bestimmungen zur Absenkung der Förderung für Biomasse
§ 28: Einfügung von grenzüberschreitenden Ausschreibungen in Abs. 1a und 2a

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-24 — Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1066
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 29: Neue Bestimmungen zur Absenkung der Förderung für Windenergie an Land
§ 29 Abs. 1: Einfügung von Informationen über Rechtsverordnungen nach § 37c Abs. 2, Streichung von Satz 3

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-10-18 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen r Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2258
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 3: Neue Formulierung der Begriffsbestimmungen.
§ 3: Ersetzung von 'europäischen Strombörse European Power Exchange in Paris' durch 'Strombörse', Einfügung von neuen Definitionen (43a, 43b, 44a)

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 36c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-10-18 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen r Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2258
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 36c: Einführung von besonderen Zuschlagsvoraussetzungen für das Netzausbaugebiet
§ 36c: Anpassungen in Abs. 4 und Einfügung von Abs. 6

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 36e
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-10-18 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen r Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2258
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 36e: Einführung von Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land
§ 36e Abs. 2 Satz 1 Nr. 1: Ersetzung von 'rechtshängig geworden' durch 'eingelegt worden'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 36g
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-10-18 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen r Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2258
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 36g: Einführung von besonderen Ausschreibungsbestimmungen für Bürgerenergiegesellschaften
§ 36g: Anpassungen in Abs. 1, 3, 5 und Einfügung von Abs. 6

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 36h
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-10-18 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen r Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2258
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 36h: Einführung von Anzulegenden Werten für Windenergieanlagen an Land
§ 36h Abs. 3: Neue Vorschriften für den Anspruch nach § 19 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 1

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 37
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-10-18 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen r Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2258
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 37: Einführung von Geboten für Solaranlagen
§ 37 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c und d: Ersetzung von 'Freiflächenanlagen' durch 'Solaranlagen'

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 37c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 37c Abs. 1: Einfügung von Informationen über die Bekanntmachung der Rechtsverordnung durch die Bundesnetzagentur

7
eeg_2014/§37d.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 37d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 37d Abs. 3: Streichung des Absatzes

7
eeg_2014/§38a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 38a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 38a Abs. 1 Nr. 3: Streichung von Buchst. b, Anpassung von Buchst. c

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 39d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 39d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1: Ersetzung von 'rechtshängig geworden' durch 'eingelegt worden'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 39h
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-10-18 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen r Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2258
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 39h: Neue Vorschriften für besondere Zahlungsbestimmungen für Biomasseanlagen
§ 39h Abs. 4: Einfügung von 'den Absätzen 1 und 3'

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@@ -1,13 +1,7 @@
# § 42
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-10-18 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen r Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2258
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 42: Neue Vorschriften für den anzulegenden Wert für Strom aus Biomasse
§ 42 Abs. 1 Nummer 1: Änderung der Finanzierung aus der EEG-Umlage
§ 42 Abs. 5 Nummer 2: Änderung der Finanzierung aus der EEG-Umlage
§ 42 Abs. 5: Neue Bestimmungen zur Stromkennzeichnung
§ 42: Streichung von 'nach § 22 Abs. 6'

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 43
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-10-18 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen r Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2258
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 43: Neue Vorschriften für den anzulegenden Wert für Strom aus Vergärung von Bioabfällen
§ 43 Satz 1 Nummer 3: Änderung der Verweise
§ 43 Abs. 1: Streichung von 'nach § 22 Abs. 6'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 44a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-10-18 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen r Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2258
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 44a: Neue Vorschriften für die Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse
§ 44a Satz 1: Ersetzung von 'den jeweils vorangegangenen sechs Kalendermonaten' durch 'dem jeweils vorangegangenen Kalendermonat'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 46
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-10-18 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen r Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2258
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 46: Neue Vorschriften für den anzulegenden Wert für Strom aus Windenergie an Land bis 2018
§ 46 Abs. 1: Streichung von 'nach § 22 Abs. 6'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 46a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-10-18 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen r Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2258
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 46a: Neue Vorschriften für die Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Windenergie an Land bis 2018
§ 46a Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von 'den jeweils vorangegangenen drei Kalendermonaten' durch 'dem jeweils vorangegangenen Kalendermonat'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 46b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-10-18 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen r Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2258
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 46b: Neue Vorschriften für den anzulegenden Wert für Strom aus Windenergie an Land ab 2019
§ 46b Abs. 1 Satz 1: Streichung von 'nach § 22 Abs. 6'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 48
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-10-18 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen r Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2258
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 48: Die anzulegenden Werte für Strom aus Solaranlagen werden neu festgelegt, abhängig von der Art der Anlage und der installierten Leistung.
§ 48 Abs. 1: Streichung von 'nach § 22 Abs. 6'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 49
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-10-18 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen r Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2258
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 49: Die anzulegenden Werte für Strom aus Solaranlagen verringern sich monatlich, abhängig vom Brutto-Zubau und der installierten Leistung.
§ 49 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von 'jeweils zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines Jahres' durch 'jeweils zum 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November eines Jahres'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 51
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-10-18 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen r Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2258
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 51: Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen am Spotmarkt wird eingeführt.
§ 51: Ersetzung von 'europäischen Strombörse European Power Exchange in Paris' durch 'Strombörse', Ergänzung in Abs. 3 Nr. 1

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 52
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-10-18 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen r Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2258
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 52: Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Pflichtverstößen wird eingeführt.
§ 52: Einfügung von 'Nummer 1' in Abs. 1 und 3

7
eeg_2014/§53b.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 53b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 53b: Einfügung von § 53c

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 55
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-24 — Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1066
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 55: Neue Regelung für die Ausschreibung der Förderung für Freiflächenanlagen
§ 55 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'die Bürgerenergiegesellschaft die Zuordnung des Zuschlags nicht innerhalb der Frist nach § 36g Absatz 3 Satz 2 bei der Bundesnetzagentur beantragt hat' durch 'der Zuschlag nach § 36g Absatz 3 Satz 3 erloschen ist'

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# § 57
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-24 — Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1066
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 57: Neue Regelung für den Ausgleich zwischen Netzbetreibern und Übertragungsnetzbetreibern
§ 57 Abs. 5 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'zu erheben, bis das Rechtsverhältnis hinsichtlich dieser Anlage endet' durch 'für Zahlungen zu erheben, die bis zum Tag der höchstrichterlichen Entscheidung geleistet worden sind'

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# § 60
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-10-18 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen r Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2258
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 60 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt 'Ausgleichsmechanismusverordnung' durch 'Erneuerbare-Energien-Verordnung'.
§ 60 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'können' durch 'sind berechtigt und verpflichtet,' und Einfügung des Wortes 'zu' nach 'Erneuerbare-Energien-Verordnung'
§ 60 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes.
§ 60 Abs. 1 Satz 2: Einfügung des Satzes 'Die §§ 61k und 63 dieses Gesetzes sowie § 8d des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes bleiben unberührt.'
§ 60 Abs. 1: Hinzufügung von zwei neuen Sätzen.
§ 60 Abs. 1 Satz 6: Ersetzung der Wörter 'Inhaber des betreffenden Bilanzkreises haftet für die EEG-Umlage' durch 'Inhaber des zugeordneten Abrechnungsbilanzkreises haftet für die EEG-Umlage, die ab dem 1. Januar 2018 zu zahlen ist'
§ 60 Abs. 2 Sätze 1 und 2: Ersetzt 'nach Absatz 1' durch 'der EEG-Umlage'.
§ 60 Abs. 2 Satz 3: Streichung von 'gegenüber dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen' und Hinzufügung von 'gegenüber dem Bilanzkreisverantwortlichen, in dessen Bilanzkreis die betroffenen Strommengen geführt werden'.
§ 60 Abs. 3: Aufhebung des Absatzes.
§ 60 Abs. 4: Absatz 4 wird zu Absatz 3.
§ 60 Abs. 2 Satz 5, Abs. 4 Satz 2: Ersetzung der Angabe '§7 4' durch '§7 4 Absatz 2'

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# § 60a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-10-18 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen r Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2258
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 60a: Einfügung eines neuen Paragraphen.
§ 60a Überschrift: Streichung der Wörter 'und Schienenbahnen'
§ 60a Satz 1: Ersetzung des Wortes 'können' durch 'sind berechtigt und verpflichtet,' und Ersetzung der Wörter 'verlangen, wenn und soweit der Letztverbraucher' durch 'zu verlangen, wenn und soweit der Letztverbraucher ein stromkostenintensives Unternehmen ist und'

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# § 61
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-10-18 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen r Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2258
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 61 Abs. 1 Satz 2 Nummer 1: Streichung von 'nach § 5 Nummer 1'.
§ 61 Abs. 2 Nummer 3: Ersetzt 'keine finanzielle Förderung nach Teil 3 in Anspruch nimmt' durch 'keine Zahlung nach § 19 Absatz 1 oder § 50 in Anspruch nimmt'.
§ 61 Abs. 2 Nummer 4: Ersetzt '§ 32' durch '§ 24'.
§ 61: Neufassung von § 61 bis § 61j

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# § 61a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-10-18 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen r Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2258
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 61a: Einfügung eines neuen Paragraphen.
§ 61a Abs. 1: Neue Vorschriften für die Verringerung der EEG-Umlage bei Stromspeichern
§ 61a Abs. 1a: Definition der Saldierungsperiode für Stromspeicher
§ 61a Abs. 1b: Voraussetzungen für die Verringerung der EEG-Umlage bei Stromspeichern
§ 61a Abs. 1c: Evaluiert die Bundesnetzagentur die Bestimmungen für Stromspeicher
§ 61a Abs. 2: Verringerung der EEG-Umlage für Strom zur Erzeugung von Speichergas
§ 61a Abs. 4: Erhöhung des Anspruchs auf Zahlung der EEG-Umlage bei Nichterfüllung der Mitteilungspflichten

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# § 62
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-10-18 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen r Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2258
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 62 Abs. 1: Verschiedene kleinere Änderungen an Wörtern und Satzstruktur.
§ 62 Abs. 1 Nr. 3: Ersetzt die Angabe '§ 61 Abs. 5' durch '§ 73 Abs. 5'

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# § 64
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-10-18 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen r Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2258
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 64 Abs. 1 Nummer 2 Buchstabe a: Änderung des Prozentsatzes von 14%.
§ 64 Abs. 4a: Neue Vorschriften für Unternehmen, die erstmals umlagepflichtige Strommengen selbst verbrauchen
§ 64 Abs. 2: Verschiedene kleinere Änderungen an Wörtern und Satzstruktur.
§ 64 Abs. 5: Ersetzt 'Absätze 1 bis 4' durch 'Absätze 1 bis 4a'
§ 64 Abs. 4 Sätze 5 bis 7: Aufhebung der Sätze.
§ 64 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzt '§ 61' durch '§ 61 voll oder anteilig'
§ 64 Abs. 6: Verschiedene kleinere Änderungen an Wörtern und Satzstruktur.
§ 64 Abs. 6 Nr. 3: Ersetzt '§ 61' durch '§ 61 voll oder anteilig'
§ 64 Abs. 5a: Neue Vorschriften für die Begrenzung der EEG-Umlage bei bestimmten Branchen

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@@ -1,17 +1,9 @@
# § 66
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-10-18 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen r Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2258
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 66 Abs. 1 Satz 3 bis 6: Anpassungen für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommen wurden.
§ 66 Abs. 3: Ersetzt 'Absatz 4' durch 'Absatz 4, Anträge nach § 64 Abs. 4a für Strommengen, die nach § 61e Abs. 1 oder 2 umlagepflichtig sind, und'
§ 66 Abs. 2: Anpassungen für Anlagen, die vor dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden.
§ 66 Abs. 3: Anpassungen für Anlagen, die nach dem 31. Juli 2014 und vor dem 1. Januar 2015 in Betrieb genommen wurden.
§ 66 Abs. 4: Anpassungen für Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2011 und vor dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommen wurden.
§ 66 Abs. 5: Anpassungen für Anlagen, die Verpflichtungen zur Nachrüstung zur Sicherung der Systemstabilität nicht nachgekommen sind.
§ 66 Abs. 6: Anpassungen für Anlage 1 Nummer 3.1 Satz 2.
§ 66 Abs. 4: Fügt 'dem zuständigen Netzbetreiber' hinzu

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# § 70
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-19 — Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und zur Änderung anderer Verordnungen
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 146
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 70: Letztverbraucher, die § 61 Abs. 1 EEG unterfallen und keine Anlagenbetreiber sind, müssen unverzüglich die erforderlichen Angaben zur Verfügung stellen.
§ 70: Fügt 'Betreiber von Stromerzeugungsanlagen, Letztverbraucher' und ersetzt '74' durch '74a'

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 71
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-10-18 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen r Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2258
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 71 Nummer 1 und 2: Ersetzt Nummer 1 und 2 durch neue Nummern 1 bis 3.
§ 71 Nr. 2: Neue Vorschriften für die Mitteilung von Stromsteuerbefreiung und Regionalnachweisen
§ 71 Nr. 3: Ersetzt '2' durch '4' in der Angabe 'Nachweisführung nach § 39h Abs. 2'

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# § 72
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-10-18 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen r Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2258
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 72 Abs. 1: Verschiedene kleinere Änderungen an Wörtern und Satzstruktur.
§ 72 Abs. 1 Nr. 1: Fügt 'die Strommengen, für die der Netzbetreiber nach § 61i Abs. 2 zur Erhebung der EEG-Umlage berechtigt ist' und 'die Höhe der nach § 61i Abs. 2 und 3 erhaltenen Zahlungen und die Höhe der durch Aufrechnung nach § 61j Abs. 3 Satz 1 erloschenen Forderungen' hinzu
§ 72 Abs. 2: Streichung von 'finanzieller Förderungen'.
§ 72 Abs. 1 Nr. 2: Neue Vorschriften für die Endabrechnung und den Nachweis der zu ersetzenden Kosten
§ 72 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Anwendung von § 73 Abs. 5

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# § 73
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-19 — Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und zur Änderung anderer Verordnungen
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 146
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 73 Absatz 1: Die Höhe der nach § 7 Abs. 1 und 3 erhaltenen Zahlungen ist maßgeblich, und Übertragungsnetzbetreiber müssen auf Anfrage bestimmte Angaben übermitteln.
§ 73 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Überprüfung der Zahlungsverpflichtung nach § 61
§ 73 Abs. 6: Neue Vorschriften für die vollständig automatisierte elektronische Übermittlung von Strommengen

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 74
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-10-18 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen r Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2258
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 74 Satz 4: Streichung von 'die den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes genügen'.
§ 74: Einführung eines neuen § 74a, der Vorschriften für Letztverbraucher und Eigenversorger enthält.
§ 74 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Mitteilung von Angaben an den regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 75
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-19 — Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und zur Änderung anderer Verordnungen
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 146
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 75: Die Absätze 3 und 4 von § 9 sind entsprechend anzuwenden.
§ 75 Satz 2: Ersetzen der Angabe '§§ 73 und 74' durch '§§ 73 bis 74a'.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 76
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-10-18 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen r Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2258
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 76 Abs. 2 Satz 2: Ersetzt '§§ 97 bis 99' durch '§§ 97 und 98'.
§ 76 Absatz 1: Anpassung der Anwendbarkeit des ersten Halbsatzes für Elektrizitätsversorgungsunternehmen, Eigenversorger und Letztverbraucher.

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@@ -1,13 +1,7 @@
# § 77
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-10-18 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen r Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2258
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 77 Abs. 1: Verschiedene kleinere Änderungen an Wörtern und Satzstruktur.
§ 77 Abs. 2: Verschiedene kleinere Änderungen an Wörtern und Satzstruktur.
§ 77 Abs. 3: Verschiedene kleinere Änderungen an Wörtern und Satzstruktur.
§ 77 Abs. 4: Verschiedene kleinere Änderungen an Wörtern und Satzstruktur.
§ 77: Verschiedene Anpassungen in § 77, insbesondere Ergänzungen in Absatz 1 und 5.

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@@ -1,15 +1,7 @@
# § 78
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-10-18 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen r Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2258
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 78 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt 'gefördert nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz' durch 'finanziert aus der EEG-Umlage'.
§ 78 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt 'finanzielle Förderung nach § 19 Absatz 1 in Anspruch genommen wurde' durch 'Zahlung nach § 19 Absatz 1 erfolgte'.
§ 78 Abs. 4: Ersetzt 'gefördert nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz' durch 'finanziert aus der EEG-Umlage'.
§ 78 Abs. 5 Satz 3: Ersetzt 'gefördert nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz' durch 'finanziert aus der EEG-Umlage'.
§ 78 Abs. 6: Ersetzt 'gefördert nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz' durch 'finanziert aus der EEG-Umlage'.
§ 78 Absatz 6: Ersetzen der Angabe '§61 die' durch '§ 61 die volle oder anteilige'.

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 79
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-24 — Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1066
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 79: Regelungen zu Herkunftsnachweisen, einschließlich Ausstellung, Übertragung, Entwertung und Register
§ 79: Neue Vorschriften zur Ausstellung und Verwaltung von Herkunftsnachweisen
§ 79 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1: Ersetzen der Angabe 'Herkunfts- und Regionalnachweisverordnung' durch 'Erneuerbare-Energien-Verordnung'.

7
eeg_2014/§79a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 79a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 79a: Verschiedene Anpassungen in § 79a, insbesondere Ergänzungen in Absatz 1 und 2.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 81
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-24 — Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1066
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 81: Neue Vorschriften zur Einrichtung und Aufgaben der Clearingstelle
§ 81 Absatz 2 Nummer 3: Ersetzen der Angabe 'des §61' durch 'der §§ 61 bis 61k'.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 85
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-24 — Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1066
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 85: Neue Vorschriften zu den Aufgaben der Bundesnetzagentur
§ 85: Verschiedene Anpassungen in § 85, insbesondere Ergänzungen in Absatz 2 und 5.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 86
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-10-18 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen r Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2258
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 86 Abs. 1 Nummer 3: Ersetzen von Absatz 4“ durch „Absatz 3.
§ 86: Verschiedene Anpassungen in § 86, insbesondere Ergänzungen in Absatz 1 und 3.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 88a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-10-18 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen r Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2258
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 88a: Einführung von Verordnungs-Ermächtigungen zur Durchführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien
§ 88a Absatz 1: Verschiedene Anpassungen in § 88a Absatz 1, insbesondere Ergänzungen in Nummer 3 und 17.

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-28 — Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1218
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 9 Abs. 5 Satz 1 Nummer 2: Anpassung der Bezeichnung von Systemen
§ 9 Abs. 4: Ersetzung von 'Absatz 7' durch '§ 52 Abs. 2 Nr. 1'
§ 9 Abs. 5: Neue Vorschriften für Biogasanlagen zur Vermeidung der Freisetzung von Biogas

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 91
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-10-18 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen r Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2258
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 91: Verschiedene Änderungen in den Nummern 1, 5 und 7
§ 91: Verschiedene Anpassungen in § 91, insbesondere Ergänzungen und Streichungen.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 93
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-10-18 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen r Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2258
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 93: Verschiedene Änderungen in den Nummern 5, 8, 11 und 12
§ 93 Nummer 8: Ersetzen der Angabe '46' durch '46a'.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 95
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-10-18 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen r Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2258
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 95: Neufassung von Nummer 2, Änderung in Nummer 3, 5 und Aufhebung von Nummer 6
§ 95: Verschiedene Anpassungen in § 95, insbesondere Ergänzungen in Absatz 6.

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@@ -1,17 +1,15 @@
# ENLAG — 2015-12-30
# ENLAG — 2016-12-28
- **Titel:** Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus
- **Titel:** Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 2490
- **Inkrafttreten:** 2015-12-31
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/55#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert Bestimmungen im Energiewirtschaftsgesetz, im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, in der Verwaltungsgerichtsordnung und in der Anreizregulierungsverordnung, insbesondere bezüglich der Genehmigungsverfahren für Energieleitungen.
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 3106
- **Inkrafttreten:** 2017-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/65#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die Verwaltungsgerichtsordnung sowie hebt die Herkunfts- und Regionalnachweisverordnung auf.
## Betroffene Stellen
- § 2: Neufassung des § 2, der die Errichtung und Betrieb von Erdkabeln in spezifischen Leitungen regelt.
- § 3 Satz 1: Änderung des § 3 Satz 1, der die Prüfung und Berichtspflicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ergänzt.
- Anlage, Nummer 24: Aufhebung von Nummer 24 in der Anlage.
- § 2 Abs. 5 Satz 5: Eingefügt wird der Verweis auf das Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2498), das durch Artikel 9 des Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258) geändert worden ist.
## Wortlaut

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- **2013-07-26** · BGBl. 2013 I S. 2543 — Zweites Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
- **2015-09-07** · BGBl. 2015 I S. 1474 — Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
- **2015-12-30** · BGBl. 2015 I S. 2490 — Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus
- **2016-12-28** · BGBl. 2016 I S. 3106 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung

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# Stellen dieser Station
- § 2: Neufassung des § 2, der die Errichtung und Betrieb von Erdkabeln in spezifischen Leitungen regelt.
- § 3 Satz 1: Änderung des § 3 Satz 1, der die Prüfung und Berichtspflicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ergänzt.
- Anlage, Nummer 24: Aufhebung von Nummer 24 in der Anlage.
- § 2 Abs. 5 Satz 5: Eingefügt wird der Verweis auf das Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2498), das durch Artikel 9 des Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258) geändert worden ist.

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-12-30 — Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 2490
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 2: Neufassung des § 2, der die Errichtung und Betrieb von Erdkabeln in spezifischen Leitungen regelt.
§ 2 Abs. 5 Satz 5: Eingefügt wird der Verweis auf das Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2498), das durch Artikel 9 des Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258) geändert worden ist.

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# ENWG_2005 — 2016-12-21
# ENWG_2005 — 2016-12-28
- **Titel:** Gesetz zur Änderung von Vorschriften zur Bevorratung von Erdöl, zur Erhebung von Mineralöldaten und zur Umstellung auf hochkalorisches Erdgas
- **Titel:** Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 2874
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 3106
- **Inkrafttreten:** 2017-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/61#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert Vorschriften zur Bevorratung von Erdöl, zur Erhebung von Mineralöldaten und zur Umstellung auf hochkalorisches Erdgas, insbesondere das Erdölbevorratungsgesetz.
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/65#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die Verwaltungsgerichtsordnung sowie hebt die Herkunfts- und Regionalnachweisverordnung auf.
## Betroffene Stellen
- Inhaltsübersicht zu § 19a: Einfügung des Wortes 'Verordnungsermächtigung' nach 'Gasqualität'
- § 19a Überschrift: Einfügung des Wortes 'Verordnungsermächtigung' nach 'Gasqualität'
- § 19a Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'vom marktgebietsaufspannenden Netzbetreiber oder Marktgebietsverantwortlichen' durch 'von einem oder mehreren Fernleitungsnetzbetreibern'
- § 19a Abs. 1 Satz 2: Einfügung des Wortes 'bis einschließlich 31. Dezember 2016' nach 'Diese Kosten werden'
- § 19a Abs. 1: Anfügen von neuen Sätzen ab 'Ab dem 1. Januar 2017 sind diese Kosten...'
- § 19a Abs. 2 bis 4: Einfügung neuer Absätze 2 bis 4
- § 54 Abs. 2 Satz 1 Nummer 8: Ersetzung des Wortes 'und' am Ende durch ein Komma
- § 54 Abs. 2 Satz 1 Nummer 9: Ersetzung des Kommas am Ende durch das Wort 'und'
- § 54 Abs. 2 Satz 1: Einfügung neuer Nummer 10
- § 1a Abs. 4: Ersetzung von '§3' durch '§4'
- § 13a Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von '§3 Absatz 1 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes' durch '§3A Absatz 1 und 2 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes'
- § 13g Abs. 7 Satz 9: Ersetzung von '§11 Absatz 2 Satz 2 der Anreizregulierungsverordnung' durch '§11A Absatz 2 Satz 1 der Anreizregulierungsverordnung'
- § 13h Abs. 1 Nummer 21: Ersetzung von '§ 13e Absatz 2 Satz 3 Nummer 2' durch '§13e Absatz 5 Satz 5 bis 7'
- § 13i Abs. 2 Satz 6: Ersetzung von 'mit der Maßgabe, dass die Belastungsgrenzen des § 26 Absatz 2 und 3 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes für bestimmte Letztverbrauchergruppen nicht anzuwenden sind' durch 'in der jeweils geltenden Fassung'
- § 14 Abs. 1b: Neufassung des Absatzes 1b mit neuen Vorschriften für Betreiber von Hochspannungsnetzen
- § 17c Abs. 2: Ersetzung von '1. März 2018' durch '1. April 2018'
- § 17d Abs. 5: Einfügung eines neuen Satzes vor dem Absatz 5
- § 17d Abs. 6: Einfügung von Informationen zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
- § 17e Abs. 3: Einfügung eines neuen Satzes am Ende des Absatzes 3
- § 17f Abs. 1 Satz 3: Einfügung von Informationen zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
- § 24 Satz 2 Nummer 5: Einfügung von Informationen zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
- § 51 Abs. 5: Einfügung von neuen Sätzen am Ende des Absatzes 5
- § 59 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von 'und' durch ein Komma und Einfügung von 'und' am Ende von Nummer 18
- § 59 Abs. 1 Nummer 19: Einfügung einer neuen Nummer 19
- § 63 Abs. 2a: Ersetzung von 'bis zum 31. Juli 2016' durch 'jeweils bis zum 31. Juli 2017 und 31. Dezember 2018' und Neufassung des Satzes 2
- § 111f Nummer 7a: Einfügung einer neuen Nummer 7a
- § 119: Einfügung eines neuen § 119 zur Verordnungsermächtigung für das Forschungs- und Entwicklungsprogramm 'Schaufenster intelligente Energie Digitale Agenda für die Energiewende'
## Wortlaut

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- **2016-09-01** · BGBl. 2016 I S. 2034 — Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
- **2016-10-18** · BGBl. 2016 I S. 2258 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
- **2016-12-21** · BGBl. 2016 I S. 2874 — Gesetz zur Änderung von Vorschriften zur Bevorratung von Erdöl, zur Erhebung von Mineralöldaten und zur Umstellung auf hochkalorisches Erdgas
- **2016-12-28** · BGBl. 2016 I S. 3106 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung

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# Stellen dieser Station
- Inhaltsübersicht zu § 19a: Einfügung des Wortes 'Verordnungsermächtigung' nach 'Gasqualität'
- § 19a Überschrift: Einfügung des Wortes 'Verordnungsermächtigung' nach 'Gasqualität'
- § 19a Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'vom marktgebietsaufspannenden Netzbetreiber oder Marktgebietsverantwortlichen' durch 'von einem oder mehreren Fernleitungsnetzbetreibern'
- § 19a Abs. 1 Satz 2: Einfügung des Wortes 'bis einschließlich 31. Dezember 2016' nach 'Diese Kosten werden'
- § 19a Abs. 1: Anfügen von neuen Sätzen ab 'Ab dem 1. Januar 2017 sind diese Kosten...'
- § 19a Abs. 2 bis 4: Einfügung neuer Absätze 2 bis 4
- § 54 Abs. 2 Satz 1 Nummer 8: Ersetzung des Wortes 'und' am Ende durch ein Komma
- § 54 Abs. 2 Satz 1 Nummer 9: Ersetzung des Kommas am Ende durch das Wort 'und'
- § 54 Abs. 2 Satz 1: Einfügung neuer Nummer 10
- § 1a Abs. 4: Ersetzung von '§3' durch '§4'
- § 13a Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von '§3 Absatz 1 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes' durch '§3A Absatz 1 und 2 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes'
- § 13g Abs. 7 Satz 9: Ersetzung von '§11 Absatz 2 Satz 2 der Anreizregulierungsverordnung' durch '§11A Absatz 2 Satz 1 der Anreizregulierungsverordnung'
- § 13h Abs. 1 Nummer 21: Ersetzung von '§ 13e Absatz 2 Satz 3 Nummer 2' durch '§13e Absatz 5 Satz 5 bis 7'
- § 13i Abs. 2 Satz 6: Ersetzung von 'mit der Maßgabe, dass die Belastungsgrenzen des § 26 Absatz 2 und 3 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes für bestimmte Letztverbrauchergruppen nicht anzuwenden sind' durch 'in der jeweils geltenden Fassung'
- § 14 Abs. 1b: Neufassung des Absatzes 1b mit neuen Vorschriften für Betreiber von Hochspannungsnetzen
- § 17c Abs. 2: Ersetzung von '1. März 2018' durch '1. April 2018'
- § 17d Abs. 5: Einfügung eines neuen Satzes vor dem Absatz 5
- § 17d Abs. 6: Einfügung von Informationen zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
- § 17e Abs. 3: Einfügung eines neuen Satzes am Ende des Absatzes 3
- § 17f Abs. 1 Satz 3: Einfügung von Informationen zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
- § 24 Satz 2 Nummer 5: Einfügung von Informationen zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
- § 51 Abs. 5: Einfügung von neuen Sätzen am Ende des Absatzes 5
- § 59 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von 'und' durch ein Komma und Einfügung von 'und' am Ende von Nummer 18
- § 59 Abs. 1 Nummer 19: Einfügung einer neuen Nummer 19
- § 63 Abs. 2a: Ersetzung von 'bis zum 31. Juli 2016' durch 'jeweils bis zum 31. Juli 2017 und 31. Dezember 2018' und Neufassung des Satzes 2
- § 111f Nummer 7a: Einfügung einer neuen Nummer 7a
- § 119: Einfügung eines neuen § 119 zur Verordnungsermächtigung für das Forschungs- und Entwicklungsprogramm 'Schaufenster intelligente Energie Digitale Agenda für die Energiewende'

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# § 111f
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-07-29 — Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1786
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 111f: Neue Verordnungsermächtigung zum Marktstammdatenregister
§ 111f Nummer 7a: Einfügung einer neuen Nummer 7a

7
enwg_2005/§119.md Normal file
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# § 119
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3106
§ 119: Einfügung eines neuen § 119 zur Verordnungsermächtigung für das Forschungs- und Entwicklungsprogramm 'Schaufenster intelligente Energie Digitale Agenda für die Energiewende'

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