BGBl. 1997 I S. 3349 · Verordnung · Verordnung über die Leistungsentgelte für das Arbeitslosengeld, das Teilarbeitslosengeld, das Unterhaltsgeld, die Arbeitslosenhilfe, das Altersübergangsgeld sowie die pauschalierten Nettoarbeitsentgelte für das Kurzarbeitergeld und das Winterausfallgeld für das Jahr 1998 (SGB III-Leistungsentgeltverordnung 1998)
Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 3349 Inkrafttreten: 1998-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1997-12-30 BGBl-Id: bgbl1-1997-88-21
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sgb-iii-leistungsentgeltverordnung-1998/FASSUNG.md
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sgb-iii-leistungsentgeltverordnung-1998/FASSUNG.md
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# SGB-III-LEISTUNGSENTGELTVERORDNUNG-1998 — 1997-12-30
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- **Titel:** Verordnung über die Leistungsentgelte für das Arbeitslosengeld, das Teilarbeitslosengeld, das Unterhaltsgeld, die Arbeitslosenhilfe, das Altersübergangsgeld sowie die pauschalierten Nettoarbeitsentgelte für das Kurzarbeitergeld und das Winterausfallgeld für das Jahr 1998 (SGB III-Leistungsentgeltverordnung 1998)
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1997 I S. 3349
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- **Inkrafttreten:** 1998-01-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/88#page=129
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- **Kurz:** Die Verordnung legt die Leistungsentgelte für verschiedene Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Unterhaltsgeld, Arbeitslosenhilfe und Altersübergangsgeld für das Jahr 1998 fest.
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## Betroffene Stellen
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- Pauschalierte Nettoentgelte nach § 179 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch: Neue pauschalierte Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld und das Winterausfallgeld für das Jahr 1998
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## Wortlaut
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Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
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vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.
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sgb-iii-leistungsentgeltverordnung-1998/HINWEIS.md
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sgb-iii-leistungsentgeltverordnung-1998/HINWEIS.md
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
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Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
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(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
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Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
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[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
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Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
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dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
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**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
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(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
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`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
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Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`
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sgb-iii-leistungsentgeltverordnung-1998/HISTORY.md
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# Verlauf
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- **1997-12-30** · BGBl. 1997 I S. 3349 — Verordnung über die Leistungsentgelte für das Arbeitslosengeld, das Teilarbeitslosengeld, das Unterhaltsgeld, die Arbeitslosenhilfe, das Altersübergangsgeld sowie die pauschalierten Nettoarbeitsentgelte für das Kurzarbeitergeld und das Winterausfallgeld für das Jahr 1998 (SGB III-Leistungsentgeltverordnung 1998)
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sgb-iii-leistungsentgeltverordnung-1998/STELLEN.md
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# Stellen dieser Station
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- Pauschalierte Nettoentgelte nach § 179 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch: Neue pauschalierte Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld und das Winterausfallgeld für das Jahr 1998
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sgb-iii-leistungsentgeltverordnung-1998/§179.md
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# § 179
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1997-12-30 — Verordnung über die Leistungsentgelte für das Arbeitslosengeld, das Teilarbeitslosengeld, das Unterhaltsgeld, die Arbeitslosenhilfe, das Altersübergangsgeld sowie die pauschalierten Nettoarbeitsentgelte für das Kurzarbeitergeld und das Winterausfallgeld für das Jahr 1998 (SGB III-Leistungsentgeltverordnung 1998)
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> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 3349
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Pauschalierte Nettoentgelte nach § 179 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch: Neue pauschalierte Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld und das Winterausfallgeld für das Jahr 1998
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# SGB-III — 1997-12-22
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# SGB-III — 1997-12-30
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- **Titel:** Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999 - RRG 1999)
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1997 I S. 2998
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- **Inkrafttreten:** 1997-12-22 (Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe m, Nr. 18, 48 Buchstabe b und Nr. 75 und Artikel 30); 1998-01-01 (Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe p und Doppelbuchstabe ii, Nr. 4 bis 6, 72, 106 und 123, Artikel 6 Nr. 1 und 4 und Artikel 8 Nr. 19 Buchstabe c und ein Kraft); 1998-07-01 (Artikel 1 Nr. 1 Doppelbuchstabe bb, uu und yy, Nr. 34, 35 Buchstabe b, Nr. 43 Buchstabe a, Nr. 44, 95, 96, 115, 116, 125 und 131, Artikel 5 Nr. 1, Artikel 12 Nr. 1 und 3, Artikel 13 Nr. 3 und Artikel 20); 2000-01-01 (Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a, b, d, e, h, j bis l, u bis w und z und Doppelbuchstabe aa, cc, gg, qq bis ss, vv bis xx und zz und Dreifachbuchstabe aaa, Nr. 3, 7 bis 9, 10 Buchstabe b, Nr. 11 bis 17, 19 bis 23, 25, 27, 29, 30 Buchstabe a, Nr. 31 Buchstabe b, Nr. 32, 36, 38, 40 bis 42, 43 Buchstabe b, Nr. 45 bis 47, 48 Buchstabe a und d, Nr. 49, 51, 53 bis 59, 71, 73, 76 bis 85, 90 bis 92, 97 bis 103, 110, 117 bis 119, 121, 122, 124, 127, 129 bis 130 und 133 bis 137, die Artikel 2 und 3 Nr. 1, 3, 4, 6, 7, 9, 10 und 12, Artikel 4 Nr. 2, Artikel 5 Nr. 3, Artikel 6 Nr. 2 und 3, die Artikel 10, 11 und 14 mit Ausnahme der Nummern 17, 18 und 19 Buchstabe b, die Artikel 15 und 16 mit Ausnahme der Nummer 1, Artikel 17 Nr. 1, die Artikel 18, 19, 21 bis 24 und 25 Nr. 2, 3, 5 und 6, die Artikel 26, 27 und 28 Nr. 1 und 2 und Artikel 29); ? (Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe o und Doppelbuchstabe mm, Nr. 60, 70 und 111 tritt in Kraft, sobald die Refinanzierung des zusätzlichen Bundeszuschusses durch ein Gesetz zur Erhöhung der Umsatzsteuer sichergestellt ist)
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/85#page=2
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- **Kurz:** Das Gesetz reformiert das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGV) und führt Änderungen an der gesetzlichen Rentenversicherung ein, darunter neue Regelungen für Altersrenten, Rente wegen Erwerbsminderung und Zuschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme von Renten.
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- **Titel:** Verordnung über die Leistungsentgelte für das Arbeitslosengeld, das Teilarbeitslosengeld, das Unterhaltsgeld, die Arbeitslosenhilfe, das Altersübergangsgeld sowie die pauschalierten Nettoarbeitsentgelte für das Kurzarbeitergeld und das Winterausfallgeld für das Jahr 1998 (SGB III-Leistungsentgeltverordnung 1998)
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1997 I S. 3349
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- **Inkrafttreten:** 1998-01-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/88#page=129
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- **Kurz:** Die Verordnung legt die Leistungsentgelte für verschiedene Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Unterhaltsgeld, Arbeitslosenhilfe und Altersübergangsgeld für das Jahr 1998 fest.
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## Betroffene Stellen
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- § 30a: Neue Paragraphen § 30b, § 30c und § 30d eingefügt, die Vorschriften zur Insolvenzsicherung und zur Anpassung von Leistungen nach dem 31. Dezember 1998 regeln.
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- § 30b: Neuer Paragraph, der Vorschriften zur Insolvenzsicherung nach dem 31. Dezember 1998 regelt.
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- § 30c: Neuer Paragraph, der Vorschriften zur Anpassung von Leistungen nach dem 31. Dezember 1998 regelt.
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- § 30d: Neuer Paragraph, der Vorschriften zur Anpassung von Leistungen nach dem 31. Dezember 1998 regelt.
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- § 7: Neufassung des § 7, der den Umfang des Versicherungsschutzes definiert und detaillierte Regelungen für den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens enthält.
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- § 8: Änderung der Überschrift und des Absatz 2, der die Abfindung von Anwartschaften regelt.
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- § 9: Änderung der Überschrift und Ergänzung eines Halbsatzes in Absatz 3 Satz 4, der die Mitteilungspflicht und den Forderungs- und Vermögensübergang betrifft.
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- § 10: Änderung der Überschrift und des Absatz 2 Satz 2, der die Beitragspflicht und Beitragsbemessung regelt.
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- § 10a: Einfügung eines neuen § 10a, der Säumniszuschläge, Zinsen und Verjährung regelt.
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- § 11: Änderung der Überschrift und Streichung von Wörtern in Absatz 1 Satz 1, der die Melde-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten regelt.
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- § 12: Änderung der Überschrift zu 'Ordnungswidrigkeiten'.
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- § 13: Aufhebung des § 13.
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- § 14: Änderung der Überschrift zu 'Träger der Insolvenzsicherung'.
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- § 15: Änderung der Überschrift zu 'Verschwiegenheitspflicht'.
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- § 16: Änderung der Überschrift und Ergänzung von neuen Absätzen, die die Anpassungsprüfungsverpflichtung regeln.
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- § 17: Änderung der Überschrift zu 'Persönlicher Geltungsbereich und Tariföffnungsklausel'.
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- § 18: Änderung der Überschrift und detaillierter Änderungen in verschiedenen Absätzen, die Sonderregelungen für die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes betreffen.
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- § 30a: Einfügung eines neuen § 30a, der Regelungen für männliche Arbeitnehmer vor dem 1. Januar 1952 geboren enthält.
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- Inhaltsübersicht: Hinzufügung von 'Fünfter Abschnitt Übergangsregelungen aufgrund von Änderungsgesetzen §434 Rentenreformgesetz 1999'
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- § 24 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
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- § 28 Nr. 2: Ersetzung von 'Erwerbsunfähigkeit' durch 'voller Erwerbsminderung'
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- § 28 Nr. 3: Ersetzung von 'Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit' durch 'volle Erwerbsminderung'
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- § 125 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'weder Berufsunfähigkeit noch Erwerbsunfähigkeit' durch 'eine Erwerbsminderung im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht'
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- § 125 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von 'Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit' durch 'eine Erwerbsminderung'
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- § 125 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von 'Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit' durch 'Erwerbsminderung'
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- § 125 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von 'Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit' durch 'Erwerbsminderung'
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- § 138 Abs. 2: Ersetzung von '§ 68 Abs. 4' durch '§ 68 Abs. 7' und Streichung von 'und 2'
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- § 142 Abs. 1 Nr. 3: Ersetzung von 'Erwerbsunfähigkeit' durch 'voller Erwerbsminderung'
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- § 142 Abs. 4: Streichung des Absatzes 4
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- § 142 Abs. 5: Absatz 5 wird Absatz 4
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- § 151 Abs. 2 Nr. 3: Ersetzung von 'Erwerbsunfähigkeit' durch 'voller Erwerbsminderung'
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- § 167: Einfügung von 'und der Veränderung der durchschnittlichen Lebenserwartung der 65jährigen' nach 'bei Renten'
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- § 191 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1: Ersetzung von 'Minderung der Erwerbsfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit' durch 'oder verminderter Erwerbsfähigkeit'
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- § 191 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von 'im Falle der Minderung der Erwerbsfähigkeit' durch 'im Falle der verminderter Erwerbsfähigkeit'
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- § 335 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von 'Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit' durch 'verminderter Erwerbsfähigkeit'
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- § 411 Abs. 2: Ersetzung des Punkts durch ein Komma und Hinzufügung von 'jedoch ohne Berücksichtigung der Veränderung der Belastung bei Renten und der Veränderung der durchschnittlichen Lebenserwartung der 65jährigen.'
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- nach § 433: Einfügung des Fünften Abschnitts mit § 434 Rentenreformgesetz 1999
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- § 27 Abs. 1: Das Wort 'Erwerbsunfähigkeit' wird durch 'Erwerbsminderung' ersetzt.
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- § 27a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Anwendung von § 95 Abs. 1 bis 3, 5 und 6 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch regelt.
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- § 42 Abs. 2: Der Absatz 2 wird gestrichen.
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- § 44 Abs. 1: Die Textstelle 'Satz 1' wird gestrichen.
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- § 67 Abs. 2: Das Datum '31. Oktober' wird durch '31. Dezember' ersetzt.
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- § 69 Satz 2: Der Satz 2 wird gestrichen.
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- § 84: In Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter 'Sechsten Buches Sozialgesetzbuch' durch 'bis zum 31. Dezember 1999 geltenden Rechts' ersetzt. In Absatz 5 Satz 2 wird die Jahreszahl '1998' durch '2003' ersetzt.
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- § 88 Satz 1 Nr. 3: In Buchstabe a werden die Wörter 'erwerbsunfähig nach den Vorschriften' durch 'erwerbsgemindert nach § 43' ersetzt. In Buchstabe b Doppelbuchstabe bb wird das Wort 'Erwerbsunfähigkeit' durch 'Erwerbsminderung' ersetzt.
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- § 90: In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter 'der Erwerbsunfähigkeit' durch 'von Erwerbsunfähigkeit im Sinne des bis zum 31. Dezember 1999 geltenden Rechts' ersetzt. In Absatz 1 Satz 2 wird das Wort 'Erwerbsunfähigkeit' durch 'Erwerbsminderung' ersetzt. In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter 'den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch' durch 'dem bis zum 31. Dezember 1999 geltenden Recht' ersetzt. In Absatz 3 Satz 2 wird das Wort 'Erwerbsunfähigkeit' durch 'Erwerbsminderung' ersetzt. In Absatz 4 Nr. 1 Buchstabe b werden die Wörter 'den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch' durch 'dem bis zum 31. Dezember 1999 geltenden Recht' ersetzt. In Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter 'den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch' durch 'dem bis zum 31. Dezember 1999 geltenden Recht' ersetzt.
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- § 92: In Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b wird der Text neu gefasst. In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter 'den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch' durch 'dem bis zum 31. Dezember 1999 geltenden Recht' und das Wort 'ist' durch 'geworden ist' ersetzt. In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter 'der Erwerbsunfähigkeit' durch 'von Erwerbsunfähigkeit im Sinne des bis zum 31. Dezember 1999 geltenden Rechts' eingefügt. In Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter 'wegen Erwerbsunfähigkeit' durch 'wegen Erwerbsminderung' ersetzt und nach den Wörten 'die Erwerbsunfähigkeit' die Wörter 'im Sinne des bis zum 31. Dezember 1999 geltenden Rechts' eingefügt. In Absatz 3 Nr. 1 werden die Wörter 'den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch' durch 'dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Recht' und die Wörter 'erwerbsunfähig ist' durch 'erwerbsunfähig war' ersetzt.
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- § 92a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Zurechnungszeiten regelt.
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- § 93a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der den Abschlag vom Rentenwert regelt.
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- § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2: Das Wort 'Erwerbsunfähigkeit' wird durch 'Erwerbsminderung' ersetzt.
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- § 95a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit regelt.
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- § 96: Der bisherige Text wird Absatz 1. Ein neuer Absatz 2 wird angefügt.
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- § 97: In Absatz 1 Satz 4 Nr. 3 wird nach den Wörtern 'vorzeitige Altersrente' die Angabe 'nach § 12 Abs. 1' eingefügt. In Absatz 1 Satz 5 wird nach den Wörtern 'vorzeitigen Altersrente' die Angabe 'nach § 12 Abs. 1' eingefügt. In Absatz 4 Satz 1 wird das Wort 'Erwerbsunfähigkeit' durch 'Erwerbsminderung' ersetzt.
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- § 98 Abs. 3a Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a und b: Das Wort 'Erwerbsunfähigkeit' wird durch 'Erwerbsminderung' ersetzt.
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- § 100 Abs. 1 Satz 2 und 3: Das Wort 'Erwerbsunfähigkeit' wird durch 'Erwerbsminderung' ersetzt.
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- § 103: In der Überschrift wird das Wort 'Erwerbsunfähigkeit' durch 'Erwerbsminderung' ersetzt. In Satz 1 wird jeweils das Wort 'Erwerbsunfähigkeit' durch 'Erwerbsminderung' ersetzt.
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- § 106 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3: Die Wörter 'den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch' werden durch 'dem bis zum 31. Dezember 1999 geltenden Recht' ersetzt.
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- Überschrift des Neunten Unterabschnitts: Die Überschrift wird neu gefasst.
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- § 110a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Leistungen an Berechtigte im Ausland regelt.
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- § 125 Abs. 4: Das Wort 'Erwerbsunfähigkeit' wird durch 'Erwerbsminderung' ersetzt.
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- § 129 Abs. 1 Satz 1 und 3: Das Wort 'Erwerbsunfähigkeit' wird durch 'Erwerbsminderung' ersetzt.
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- Anlage 3: Einfügung einer neuen Anlage, die Werte für den Rentenbeginn regelt.
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- § 136: Neue Leistungsentgelte für das Arbeitslosengeld, das Teilarbeitslosengeld, das Unterhaltsgeld, die Arbeitslosenhilfe und das Altersübergangsgeld für das Jahr 1998
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- § 179: Neue pauschalierte Nettoarbeitsentgelte für das Kurzarbeitergeld und das Winterausfallgeld für das Jahr 1998
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## Wortlaut
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- **1997-10-27** · BGBl. 1997 I S. 2486 — Gesetz zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung im Baugewerbe
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- **1997-12-19** · BGBl. 1997 I S. 2970 — Erstes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Erstes SGB III-Änderungsgesetz - 1. SGB III-ÄndG)
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- **1997-12-22** · BGBl. 1997 I S. 2998 — Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999 - RRG 1999)
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- **1997-12-30** · BGBl. 1997 I S. 3349 — Verordnung über die Leistungsentgelte für das Arbeitslosengeld, das Teilarbeitslosengeld, das Unterhaltsgeld, die Arbeitslosenhilfe, das Altersübergangsgeld sowie die pauschalierten Nettoarbeitsentgelte für das Kurzarbeitergeld und das Winterausfallgeld für das Jahr 1998 (SGB III-Leistungsentgeltverordnung 1998)
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# Stellen dieser Station
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- § 30a: Neue Paragraphen § 30b, § 30c und § 30d eingefügt, die Vorschriften zur Insolvenzsicherung und zur Anpassung von Leistungen nach dem 31. Dezember 1998 regeln.
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- § 30b: Neuer Paragraph, der Vorschriften zur Insolvenzsicherung nach dem 31. Dezember 1998 regelt.
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- § 30c: Neuer Paragraph, der Vorschriften zur Anpassung von Leistungen nach dem 31. Dezember 1998 regelt.
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- § 30d: Neuer Paragraph, der Vorschriften zur Anpassung von Leistungen nach dem 31. Dezember 1998 regelt.
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- § 7: Neufassung des § 7, der den Umfang des Versicherungsschutzes definiert und detaillierte Regelungen für den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens enthält.
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- § 8: Änderung der Überschrift und des Absatz 2, der die Abfindung von Anwartschaften regelt.
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- § 9: Änderung der Überschrift und Ergänzung eines Halbsatzes in Absatz 3 Satz 4, der die Mitteilungspflicht und den Forderungs- und Vermögensübergang betrifft.
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- § 10: Änderung der Überschrift und des Absatz 2 Satz 2, der die Beitragspflicht und Beitragsbemessung regelt.
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- § 10a: Einfügung eines neuen § 10a, der Säumniszuschläge, Zinsen und Verjährung regelt.
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- § 11: Änderung der Überschrift und Streichung von Wörtern in Absatz 1 Satz 1, der die Melde-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten regelt.
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- § 12: Änderung der Überschrift zu 'Ordnungswidrigkeiten'.
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- § 13: Aufhebung des § 13.
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- § 14: Änderung der Überschrift zu 'Träger der Insolvenzsicherung'.
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- § 15: Änderung der Überschrift zu 'Verschwiegenheitspflicht'.
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- § 16: Änderung der Überschrift und Ergänzung von neuen Absätzen, die die Anpassungsprüfungsverpflichtung regeln.
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- § 17: Änderung der Überschrift zu 'Persönlicher Geltungsbereich und Tariföffnungsklausel'.
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- § 18: Änderung der Überschrift und detaillierter Änderungen in verschiedenen Absätzen, die Sonderregelungen für die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes betreffen.
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- § 30a: Einfügung eines neuen § 30a, der Regelungen für männliche Arbeitnehmer vor dem 1. Januar 1952 geboren enthält.
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- Inhaltsübersicht: Hinzufügung von 'Fünfter Abschnitt Übergangsregelungen aufgrund von Änderungsgesetzen §434 Rentenreformgesetz 1999'
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- § 24 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
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- § 28 Nr. 2: Ersetzung von 'Erwerbsunfähigkeit' durch 'voller Erwerbsminderung'
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- § 28 Nr. 3: Ersetzung von 'Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit' durch 'volle Erwerbsminderung'
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- § 125 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'weder Berufsunfähigkeit noch Erwerbsunfähigkeit' durch 'eine Erwerbsminderung im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht'
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- § 125 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von 'Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit' durch 'eine Erwerbsminderung'
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- § 125 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von 'Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit' durch 'Erwerbsminderung'
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- § 125 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von 'Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit' durch 'Erwerbsminderung'
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- § 138 Abs. 2: Ersetzung von '§ 68 Abs. 4' durch '§ 68 Abs. 7' und Streichung von 'und 2'
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- § 142 Abs. 1 Nr. 3: Ersetzung von 'Erwerbsunfähigkeit' durch 'voller Erwerbsminderung'
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- § 142 Abs. 4: Streichung des Absatzes 4
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- § 142 Abs. 5: Absatz 5 wird Absatz 4
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- § 151 Abs. 2 Nr. 3: Ersetzung von 'Erwerbsunfähigkeit' durch 'voller Erwerbsminderung'
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- § 167: Einfügung von 'und der Veränderung der durchschnittlichen Lebenserwartung der 65jährigen' nach 'bei Renten'
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- § 191 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1: Ersetzung von 'Minderung der Erwerbsfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit' durch 'oder verminderter Erwerbsfähigkeit'
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- § 191 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von 'im Falle der Minderung der Erwerbsfähigkeit' durch 'im Falle der verminderter Erwerbsfähigkeit'
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- § 335 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von 'Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit' durch 'verminderter Erwerbsfähigkeit'
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- § 411 Abs. 2: Ersetzung des Punkts durch ein Komma und Hinzufügung von 'jedoch ohne Berücksichtigung der Veränderung der Belastung bei Renten und der Veränderung der durchschnittlichen Lebenserwartung der 65jährigen.'
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- nach § 433: Einfügung des Fünften Abschnitts mit § 434 Rentenreformgesetz 1999
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- § 27 Abs. 1: Das Wort 'Erwerbsunfähigkeit' wird durch 'Erwerbsminderung' ersetzt.
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- § 27a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Anwendung von § 95 Abs. 1 bis 3, 5 und 6 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch regelt.
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- § 42 Abs. 2: Der Absatz 2 wird gestrichen.
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- § 44 Abs. 1: Die Textstelle 'Satz 1' wird gestrichen.
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- § 67 Abs. 2: Das Datum '31. Oktober' wird durch '31. Dezember' ersetzt.
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- § 69 Satz 2: Der Satz 2 wird gestrichen.
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- § 84: In Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter 'Sechsten Buches Sozialgesetzbuch' durch 'bis zum 31. Dezember 1999 geltenden Rechts' ersetzt. In Absatz 5 Satz 2 wird die Jahreszahl '1998' durch '2003' ersetzt.
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- § 88 Satz 1 Nr. 3: In Buchstabe a werden die Wörter 'erwerbsunfähig nach den Vorschriften' durch 'erwerbsgemindert nach § 43' ersetzt. In Buchstabe b Doppelbuchstabe bb wird das Wort 'Erwerbsunfähigkeit' durch 'Erwerbsminderung' ersetzt.
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- § 90: In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter 'der Erwerbsunfähigkeit' durch 'von Erwerbsunfähigkeit im Sinne des bis zum 31. Dezember 1999 geltenden Rechts' ersetzt. In Absatz 1 Satz 2 wird das Wort 'Erwerbsunfähigkeit' durch 'Erwerbsminderung' ersetzt. In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter 'den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch' durch 'dem bis zum 31. Dezember 1999 geltenden Recht' ersetzt. In Absatz 3 Satz 2 wird das Wort 'Erwerbsunfähigkeit' durch 'Erwerbsminderung' ersetzt. In Absatz 4 Nr. 1 Buchstabe b werden die Wörter 'den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch' durch 'dem bis zum 31. Dezember 1999 geltenden Recht' ersetzt. In Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter 'den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch' durch 'dem bis zum 31. Dezember 1999 geltenden Recht' ersetzt.
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- § 92: In Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b wird der Text neu gefasst. In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter 'den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch' durch 'dem bis zum 31. Dezember 1999 geltenden Recht' und das Wort 'ist' durch 'geworden ist' ersetzt. In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter 'der Erwerbsunfähigkeit' durch 'von Erwerbsunfähigkeit im Sinne des bis zum 31. Dezember 1999 geltenden Rechts' eingefügt. In Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter 'wegen Erwerbsunfähigkeit' durch 'wegen Erwerbsminderung' ersetzt und nach den Wörten 'die Erwerbsunfähigkeit' die Wörter 'im Sinne des bis zum 31. Dezember 1999 geltenden Rechts' eingefügt. In Absatz 3 Nr. 1 werden die Wörter 'den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch' durch 'dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Recht' und die Wörter 'erwerbsunfähig ist' durch 'erwerbsunfähig war' ersetzt.
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- § 92a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Zurechnungszeiten regelt.
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- § 93a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der den Abschlag vom Rentenwert regelt.
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- § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2: Das Wort 'Erwerbsunfähigkeit' wird durch 'Erwerbsminderung' ersetzt.
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- § 95a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit regelt.
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- § 96: Der bisherige Text wird Absatz 1. Ein neuer Absatz 2 wird angefügt.
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- § 97: In Absatz 1 Satz 4 Nr. 3 wird nach den Wörtern 'vorzeitige Altersrente' die Angabe 'nach § 12 Abs. 1' eingefügt. In Absatz 1 Satz 5 wird nach den Wörtern 'vorzeitigen Altersrente' die Angabe 'nach § 12 Abs. 1' eingefügt. In Absatz 4 Satz 1 wird das Wort 'Erwerbsunfähigkeit' durch 'Erwerbsminderung' ersetzt.
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- § 98 Abs. 3a Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a und b: Das Wort 'Erwerbsunfähigkeit' wird durch 'Erwerbsminderung' ersetzt.
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- § 100 Abs. 1 Satz 2 und 3: Das Wort 'Erwerbsunfähigkeit' wird durch 'Erwerbsminderung' ersetzt.
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- § 103: In der Überschrift wird das Wort 'Erwerbsunfähigkeit' durch 'Erwerbsminderung' ersetzt. In Satz 1 wird jeweils das Wort 'Erwerbsunfähigkeit' durch 'Erwerbsminderung' ersetzt.
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- § 106 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3: Die Wörter 'den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch' werden durch 'dem bis zum 31. Dezember 1999 geltenden Recht' ersetzt.
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- Überschrift des Neunten Unterabschnitts: Die Überschrift wird neu gefasst.
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- § 110a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Leistungen an Berechtigte im Ausland regelt.
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- § 125 Abs. 4: Das Wort 'Erwerbsunfähigkeit' wird durch 'Erwerbsminderung' ersetzt.
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- § 129 Abs. 1 Satz 1 und 3: Das Wort 'Erwerbsunfähigkeit' wird durch 'Erwerbsminderung' ersetzt.
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- Anlage 3: Einfügung einer neuen Anlage, die Werte für den Rentenbeginn regelt.
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- § 136: Neue Leistungsentgelte für das Arbeitslosengeld, das Teilarbeitslosengeld, das Unterhaltsgeld, die Arbeitslosenhilfe und das Altersübergangsgeld für das Jahr 1998
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- § 179: Neue pauschalierte Nettoarbeitsentgelte für das Kurzarbeitergeld und das Winterausfallgeld für das Jahr 1998
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# § 136
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1997-12-19 — Erstes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Erstes SGB III-Änderungsgesetz - 1. SGB III-ÄndG)
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> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2970
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> Station: 1997-12-30 — Verordnung über die Leistungsentgelte für das Arbeitslosengeld, das Teilarbeitslosengeld, das Unterhaltsgeld, die Arbeitslosenhilfe, das Altersübergangsgeld sowie die pauschalierten Nettoarbeitsentgelte für das Kurzarbeitergeld und das Winterausfallgeld für das Jahr 1998 (SGB III-Leistungsentgeltverordnung 1998)
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> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 3349
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§ 136 Abs. 3: Streichung und Ersatz von Wörtern zur Berechnung des Entgelts
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§ 136: Neue Leistungsentgelte für das Arbeitslosengeld, das Teilarbeitslosengeld, das Unterhaltsgeld, die Arbeitslosenhilfe und das Altersübergangsgeld für das Jahr 1998
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# § 179
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1997-12-19 — Erstes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Erstes SGB III-Änderungsgesetz - 1. SGB III-ÄndG)
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> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2970
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> Station: 1997-12-30 — Verordnung über die Leistungsentgelte für das Arbeitslosengeld, das Teilarbeitslosengeld, das Unterhaltsgeld, die Arbeitslosenhilfe, das Altersübergangsgeld sowie die pauschalierten Nettoarbeitsentgelte für das Kurzarbeitergeld und das Winterausfallgeld für das Jahr 1998 (SGB III-Leistungsentgeltverordnung 1998)
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> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 3349
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§ 179: Einfügung eines neuen Absatzes 5 zur Anrechnung des Entgelts
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§ 179: Neue pauschalierte Nettoarbeitsentgelte für das Kurzarbeitergeld und das Winterausfallgeld für das Jahr 1998
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verkuendungen/1997/bgbl1-1997-88-21.md
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verkuendungen/1997/bgbl1-1997-88-21.md
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# BGBl. 1997 I S. 3349
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- **Titel:** Verordnung über die Leistungsentgelte für das Arbeitslosengeld, das Teilarbeitslosengeld, das Unterhaltsgeld, die Arbeitslosenhilfe, das Altersübergangsgeld sowie die pauschalierten Nettoarbeitsentgelte für das Kurzarbeitergeld und das Winterausfallgeld für das Jahr 1998 (SGB III-Leistungsentgeltverordnung 1998)
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1997 I S. 3349
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- **Verkündung:** 1997-12-30
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- **Inkrafttreten:** 1998-01-01
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- **Ausfertigung:** 1997-12-22
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/88#page=129
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- **Quelle:** offenegesetze
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- **Parser:** llm
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- **Stammnormen in diesem Commit:** SGB-III, SGB-III-LEISTUNGSENTGELTVERORDNUNG-1998
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## Kurz
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Die Verordnung legt die Leistungsentgelte für verschiedene Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Unterhaltsgeld, Arbeitslosenhilfe und Altersübergangsgeld für das Jahr 1998 fest.
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