BGBl. 2017 I S. 483 · Neubekanntmachung · Neufassung der Störfall-Verordnung

Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 483
Inkrafttreten: 2017-03-20
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2017-03-20

BGBl-Id: bgbl1-2017-13-3
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LawGit Spiegel
2017-03-20 12:00:00 +00:00
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# 12-BIMSCHV — 2000-05-02
# 12-BIMSCHV — 2017-03-20
- **Titel:** Verordnung zur Umsetzung EG-rechtlicher Vorschriften betreffend die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2000 I S. 603
- **Inkrafttreten:** 2000-05-03
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2000/19#page=3
- **Kurz:** Die Verordnung implementiert EU-Richtlinien zur Beherrschung von Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen und regelt Vorschriften für Betreiber und Behörden.
- **Titel:** Neufassung der Störfall-Verordnung
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 483
- **Inkrafttreten:** 2017-03-20
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/13#page=27
- **Kurz:** Die Neufassung der Störfall-Verordnung berücksichtigt mehrere Änderungen und tritt am Tag der Verkündung in Kraft.
## Betroffene Stellen

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- **1988-05-25** · BGBl. 1988 I S. 607 — Vierte Verordnung zur Ergänzung und Änderung der Verordnung über die Bestimmung der zur Aufnahme von Verklarungen berechtigten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland
- **1988-05-25** · BGBl. 1988 I S. 625 — Neufassung der Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung)
- **2000-05-02** · BGBl. 2000 I S. 603 — Verordnung zur Umsetzung EG-rechtlicher Vorschriften betreffend die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen
- **2017-03-20** · BGBl. 2017 I S. 483 — Neufassung der Störfall-Verordnung

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# BIMSCHV_12_2000 — 2017-01-13
# BIMSCHV_12_2000 — 2017-03-20
- **Titel:** Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 47
- **Inkrafttreten:** 2017-01-14
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/3#page=7
- **Kurz:** Die Verordnung dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen und ändert die Störfall-Verordnung.
- **Titel:** Neufassung der Störfall-Verordnung
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 483
- **Inkrafttreten:** 2017-03-20
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/13#page=27
- **Kurz:** Die Neufassung der Störfall-Verordnung berücksichtigt mehrere Änderungen und tritt am Tag der Verkündung in Kraft.
## Betroffene Stellen
- Inhaltsübersicht: Eingefügte und geänderte Angaben
- § 1 Abs. 1: Neue Definitionen für Betriebsbereiche der unteren und oberen Klasse
- § 1 Abs. 2: Eingefügte Wörter und Ersetzungen
- § 1 Abs. 5: Neue Formulierung und Verschiebung zu Abs. 3
- § 2: Neue Begriffsbestimmungen
- § 3 Abs. 5: Neuer Absatz zur Wahrung angemessener Sicherheitsabstände
- § 4 Nummer 1a: Neue Nummer zur Vermeidung von Freisetzungen gefährlicher Stoffe
- § 6 Abs. 2: Neue Formulierung und Verschiebung zu Abs. 2
- § 6 Abs. 3: Neue Formulierung und Verschiebung zu Abs. 3
- § 7 Abs. 1: Erweiterte Anzeigepflichten
- § 7 Abs. 2: Erweiterte Anzeigepflichten
- § 7 Abs. 3: Neuer Absatz zur Anzeigepflicht bei störfallrelevanter Änderung
- § 8: Neues Konzept zur Verhinderung von Störfällen
- § 8a: Neuer Abschnitt zur Information der Öffentlichkeit
- § 9 Abs. 1: Erweiterte Vorschriften für Betriebsbereiche der oberen Klasse
- § 9 Abs. 2 Satz 3: Gestrichenes Wort
- § 9 Abs. 4: Ersetzte Angabe und gestrichene Wörter
- § 9 Abs. 5: Erweiterte Überprüfungs- und Aktualisierungspflichten
- § 9 Abs. 6: Aufgehobener Absatz
- § 10 Abs. 1: Erweiterte Vorschriften für Betriebsbereiche der oberen Klasse
- § 10 Abs. 1 Satz 3: Neuer Satz zur Vorbereitung vor Inbetriebnahme oder Änderungen
- Anhang VI: Neue Vorschriften für Meldungen bei Störfällen, einschließlich Kriterien und Inhalte der Meldungen.
- Anhang VII: Der Anhang VII wurde gestrichen.
- Anhang II: Neue Mindestangaben im Sicherheitsbericht
- Anhang III: Neue Vorschriften für das Sicherheitsmanagementsystem
- Anhang IV: Neue Informationen in den Alarm- und Gefahrenabwehrplänen
- Anhang V: Neue Vorschriften für die Information der Öffentlichkeit
- § 16: Neue Vorschriften für das Überwachungssystem, einschließlich Berichterstattung, Koordination und Beteiligung an Erfahrungsaustausch.
- § 17: Neue Vorschriften für den Überwachungsplan und das Überwachungsprogramm, einschließlich der systematischen Beurteilung der Gefahren von Störfällen.
- § 18: Neue Vorschriften für das Genehmigungsverfahren nach § 23b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, einschließlich der Antragsstellung, öffentlichen Bekanntmachung und Genehmigungsbescheid.
- § 19: Neue Vorschriften für das Meldeverfahren, einschließlich der Meldung von Störfällen und der Pflichten der zuständigen Behörde.
- § 20: Neue Übergangsvorschriften für Betriebsbereiche, die ab dem 13. Januar 2017 unter den Anwendungsbereich der Verordnung fallen.
- § 21: Neue Vorschriften für Ordnungswidrigkeiten, einschließlich der Strafen für Verstöße gegen die Verordnung.
- § 7: Neufassung des § 7 mit neuen Anforderungen an die Anzeigepflichten des Betreibers.
- § 8: Neufassung des § 8 mit neuen Anforderungen an das Konzept zur Verhinderung von Störfällen.
- § 8a: Neufassung des § 8a mit neuen Anforderungen an die Information der Öffentlichkeit.
- § 9: Neufassung des § 9 mit neuen Anforderungen an den Sicherheitsbericht.
- § 10: Neufassung des § 10 mit neuen Anforderungen an die Alarm- und Gefahrenabwehrpläne.
- § 11: Neufassung des § 11 mit neuen Anforderungen an die weitergehende Information der Öffentlichkeit.
- § 12: Neufassung des § 12 mit neuen Anforderungen an sonstige Pflichten des Betreibers.
- § 13: Neufassung des § 13 mit neuen Anforderungen an die Mitteilungspflicht der zuständigen Behörde.
- § 14: Streichung des § 14.
- § 15: Neufassung des § 15 mit neuen Anforderungen an den Domino-Effekt.
## Wortlaut

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- **2013-08-17** · BGBl. 2013 I S. 3230 — Erste Verordnung zur Änderung der Störfall-Verordnung
- **2015-09-07** · BGBl. 2015 I S. 1474 — Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
- **2017-01-13** · BGBl. 2017 I S. 47 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
- **2017-03-20** · BGBl. 2017 I S. 483 — Neufassung der Störfall-Verordnung

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# Stellen dieser Station
- Inhaltsübersicht: Eingefügte und geänderte Angaben
- § 1 Abs. 1: Neue Definitionen für Betriebsbereiche der unteren und oberen Klasse
- § 1 Abs. 2: Eingefügte Wörter und Ersetzungen
- § 1 Abs. 5: Neue Formulierung und Verschiebung zu Abs. 3
- § 2: Neue Begriffsbestimmungen
- § 3 Abs. 5: Neuer Absatz zur Wahrung angemessener Sicherheitsabstände
- § 4 Nummer 1a: Neue Nummer zur Vermeidung von Freisetzungen gefährlicher Stoffe
- § 6 Abs. 2: Neue Formulierung und Verschiebung zu Abs. 2
- § 6 Abs. 3: Neue Formulierung und Verschiebung zu Abs. 3
- § 7 Abs. 1: Erweiterte Anzeigepflichten
- § 7 Abs. 2: Erweiterte Anzeigepflichten
- § 7 Abs. 3: Neuer Absatz zur Anzeigepflicht bei störfallrelevanter Änderung
- § 8: Neues Konzept zur Verhinderung von Störfällen
- § 8a: Neuer Abschnitt zur Information der Öffentlichkeit
- § 9 Abs. 1: Erweiterte Vorschriften für Betriebsbereiche der oberen Klasse
- § 9 Abs. 2 Satz 3: Gestrichenes Wort
- § 9 Abs. 4: Ersetzte Angabe und gestrichene Wörter
- § 9 Abs. 5: Erweiterte Überprüfungs- und Aktualisierungspflichten
- § 9 Abs. 6: Aufgehobener Absatz
- § 10 Abs. 1: Erweiterte Vorschriften für Betriebsbereiche der oberen Klasse
- § 10 Abs. 1 Satz 3: Neuer Satz zur Vorbereitung vor Inbetriebnahme oder Änderungen
- Anhang VI: Neue Vorschriften für Meldungen bei Störfällen, einschließlich Kriterien und Inhalte der Meldungen.
- Anhang VII: Der Anhang VII wurde gestrichen.
- Anhang II: Neue Mindestangaben im Sicherheitsbericht
- Anhang III: Neue Vorschriften für das Sicherheitsmanagementsystem
- Anhang IV: Neue Informationen in den Alarm- und Gefahrenabwehrplänen
- Anhang V: Neue Vorschriften für die Information der Öffentlichkeit
- § 16: Neue Vorschriften für das Überwachungssystem, einschließlich Berichterstattung, Koordination und Beteiligung an Erfahrungsaustausch.
- § 17: Neue Vorschriften für den Überwachungsplan und das Überwachungsprogramm, einschließlich der systematischen Beurteilung der Gefahren von Störfällen.
- § 18: Neue Vorschriften für das Genehmigungsverfahren nach § 23b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, einschließlich der Antragsstellung, öffentlichen Bekanntmachung und Genehmigungsbescheid.
- § 19: Neue Vorschriften für das Meldeverfahren, einschließlich der Meldung von Störfällen und der Pflichten der zuständigen Behörde.
- § 20: Neue Übergangsvorschriften für Betriebsbereiche, die ab dem 13. Januar 2017 unter den Anwendungsbereich der Verordnung fallen.
- § 21: Neue Vorschriften für Ordnungswidrigkeiten, einschließlich der Strafen für Verstöße gegen die Verordnung.
- § 7: Neufassung des § 7 mit neuen Anforderungen an die Anzeigepflichten des Betreibers.
- § 8: Neufassung des § 8 mit neuen Anforderungen an das Konzept zur Verhinderung von Störfällen.
- § 8a: Neufassung des § 8a mit neuen Anforderungen an die Information der Öffentlichkeit.
- § 9: Neufassung des § 9 mit neuen Anforderungen an den Sicherheitsbericht.
- § 10: Neufassung des § 10 mit neuen Anforderungen an die Alarm- und Gefahrenabwehrpläne.
- § 11: Neufassung des § 11 mit neuen Anforderungen an die weitergehende Information der Öffentlichkeit.
- § 12: Neufassung des § 12 mit neuen Anforderungen an sonstige Pflichten des Betreibers.
- § 13: Neufassung des § 13 mit neuen Anforderungen an die Mitteilungspflicht der zuständigen Behörde.
- § 14: Streichung des § 14.
- § 15: Neufassung des § 15 mit neuen Anforderungen an den Domino-Effekt.

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-01-13 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 47
> Station: 2017-03-20 — Neufassung der Störfall-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 483
§ 10 Abs. 1: Erweiterte Vorschriften für Betriebsbereiche der oberen Klasse
§ 10 Abs. 1 Satz 3: Neuer Satz zur Vorbereitung vor Inbetriebnahme oder Änderungen
§ 10: Neufassung des § 10 mit neuen Anforderungen an die Alarm- und Gefahrenabwehrpläne.

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-06-16 — Neufassung der Störfall-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1598
> Station: 2017-03-20 — Neufassung der Störfall-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 483
§ 11: Neufassung des § 11, der die Pflichten des Betreibers bezüglich der Information über Sicherheitsmaßnahmen festlegt.
§ 11: Neufassung des § 11 mit neuen Anforderungen an die weitergehende Information der Öffentlichkeit.

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-06-16 — Neufassung der Störfall-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1598
> Station: 2017-03-20 — Neufassung der Störfall-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 483
§ 12: Neufassung des § 12, der andere Pflichten des Betreibers festlegt.
§ 12: Neufassung des § 12 mit neuen Anforderungen an sonstige Pflichten des Betreibers.

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-06-16 — Neufassung der Störfall-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1598
> Station: 2017-03-20 — Neufassung der Störfall-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 483
§ 13: Neufassung des § 13, der die Mitteilungspflicht der zuständigen Behörde gegenüber dem Betreiber festlegt.
§ 13: Neufassung des § 13 mit neuen Anforderungen an die Mitteilungspflicht der zuständigen Behörde.

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-06-16 — Neufassung der Störfall-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1598
> Station: 2017-03-20 — Neufassung der Störfall-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 483
§ 14: Neufassung des § 14, der die Berichtspflichten der zuständigen Behörde festlegt.
§ 14: Streichung des § 14.

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-06-16 — Neufassung der Störfall-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1598
> Station: 2017-03-20 — Neufassung der Störfall-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 483
§ 15: Neufassung des § 15, der die Pflichten der zuständigen Behörde bezüglich des Domino-Effekts festlegt.
§ 15: Neufassung des § 15 mit neuen Anforderungen an den Domino-Effekt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2010-11-15 — Verordnung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 1504
> Station: 2017-03-20 — Neufassung der Störfall-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 483
§ 16 Abs. 3: Hinzufügung von Sätzen, die die Anforderungen an geeignete Personen und die Anerkennung von Nachweisen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Vertragsstaaten regeln.
§ 16: Neue Vorschriften für das Überwachungssystem, einschließlich Berichterstattung, Koordination und Beteiligung an Erfahrungsaustausch.

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bimschv_12_2000/§17.md Normal file
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# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-03-20 — Neufassung der Störfall-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 483
§ 17: Neue Vorschriften für den Überwachungsplan und das Überwachungsprogramm, einschließlich der systematischen Beurteilung der Gefahren von Störfällen.

7
bimschv_12_2000/§18.md Normal file
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# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-03-20 — Neufassung der Störfall-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 483
§ 18: Neue Vorschriften für das Genehmigungsverfahren nach § 23b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, einschließlich der Antragsstellung, öffentlichen Bekanntmachung und Genehmigungsbescheid.

7
bimschv_12_2000/§19.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-03-20 — Neufassung der Störfall-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 483
§ 19: Neue Vorschriften für das Meldeverfahren, einschließlich der Meldung von Störfällen und der Pflichten der zuständigen Behörde.

7
bimschv_12_2000/§20.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-03-20 — Neufassung der Störfall-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 483
§ 20: Neue Übergangsvorschriften für Betriebsbereiche, die ab dem 13. Januar 2017 unter den Anwendungsbereich der Verordnung fallen.

7
bimschv_12_2000/§21.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-03-20 — Neufassung der Störfall-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 483
§ 21: Neue Vorschriften für Ordnungswidrigkeiten, einschließlich der Strafen für Verstöße gegen die Verordnung.

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-01-13 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 47
> Station: 2017-03-20 — Neufassung der Störfall-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 483
§ 7 Abs. 1: Erweiterte Anzeigepflichten
§ 7 Abs. 2: Erweiterte Anzeigepflichten
§ 7 Abs. 3: Neuer Absatz zur Anzeigepflicht bei störfallrelevanter Änderung
§ 7: Neufassung des § 7 mit neuen Anforderungen an die Anzeigepflichten des Betreibers.

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-01-13 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 47
> Station: 2017-03-20 — Neufassung der Störfall-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 483
§ 8: Neues Konzept zur Verhinderung von Störfällen
§ 8: Neufassung des § 8 mit neuen Anforderungen an das Konzept zur Verhinderung von Störfällen.

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# § 8a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-01-13 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 47
> Station: 2017-03-20 — Neufassung der Störfall-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 483
§ 8a: Neuer Abschnitt zur Information der Öffentlichkeit
§ 8a: Neufassung des § 8a mit neuen Anforderungen an die Information der Öffentlichkeit.

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-01-13 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 47
> Station: 2017-03-20 — Neufassung der Störfall-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 483
§ 9 Abs. 1: Erweiterte Vorschriften für Betriebsbereiche der oberen Klasse
§ 9 Abs. 2 Satz 3: Gestrichenes Wort
§ 9 Abs. 4: Ersetzte Angabe und gestrichene Wörter
§ 9 Abs. 5: Erweiterte Überprüfungs- und Aktualisierungspflichten
§ 9 Abs. 6: Aufgehobener Absatz
§ 9: Neufassung des § 9 mit neuen Anforderungen an den Sicherheitsbericht.

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# BGBl. 2017 I S. 483
- **Titel:** Neufassung der Störfall-Verordnung
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 483
- **Verkündung:** 2017-03-20
- **Inkrafttreten:** 2017-03-20
- **Ausfertigung:** 2017-03-15
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/13#page=27
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** 12-BIMSCHV, BIMSCHV_12_2000
## Kurz
Die Neufassung der Störfall-Verordnung berücksichtigt mehrere Änderungen und tritt am Tag der Verkündung in Kraft.