BGBl. 1970 I S. 332 · Verordnung · Achtundzwanzigste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (28. AbgabenDV-LA)

Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 332
Inkrafttreten: 1970-04-17
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1970-04-16

BGBl-Id: bgbl1-1970-30-2
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# 13-ABGABENDV-LA — 1966-06-14
# 13-ABGABENDV-LA — 1970-04-16
- **Titel:** Neufassung der Dreizehnten Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (13. AbgabenDV-LA - Eingliederungsverordnung)
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1966 I S. 353
- **Inkrafttreten:** 1966-06-15
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1966/24#page=13
- **Kurz:** Die Bekanntmachung legt die neueste Fassung der 13. AbgabenDV-LA vor, die durch verschiedene Änderungen seit 1955 geformt wurde und am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt.
- **Titel:** Achtundzwanzigste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (28. AbgabenDV-LA)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1970 I S. 332
- **Inkrafttreten:** 1970-04-17
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/30#page=4
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Fälligstellung kleiner Abgabeschulden der Vermögensabgabe und der Hypothekengewinnabgabe. Zudem wird die 13. AbgabenDV-LA geändert.
## Betroffene Stellen
- § 7a: Neue Vorschriften für den Fall, dass ein gewerblicher Betrieb innerhalb von sieben Jahren nach der Veräußerung durch den Erwerber oder dessen Erben an Dritte veräußert oder verpachtet wird.
- § 8: Neue Vorschriften für die Befreiung von der Vermögensabgabe bei der Verpachtung eines gewerblichen Betriebs.
- § 9: Neue Vorschriften für den Fall, dass das Pachtverhältnis vorzeitig erlischt und die Befreiung von der Vermögensabgabe fortfällt.
- § 10: Neue Vorschriften für die Befreiung von der Vermögensabgabe bei Veräußerung oder Verpachtung vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung.
- § 11: Neue Vorschriften für die Befreiung von der Vermögensabgabe bei Veräußerung oder Verpachtung von Betrieben in Berlin (West).
- § 12: Neue Vorschriften für die Erteilung von Bescheiden und die Zuständigkeit.
- § 13: Neue Vorschriften für das Verfahren bei mehreren Veräußerern (Verpächtern).
- § 14: Neue Vorschriften für die Anwendung der Verordnung in Berlin (West).
- § 1 Abs. 2 Nr. 2: Ersetzung der Jahreszahl 1969 durch 1971
## Wortlaut

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- **1963-11-22** · BGBl. 1963 I S. 792 — Siebenundzwanzigste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz
- **1966-03-30** · BGBl. 1966 I S. 183 — Verordnung zur Änderung der Sechsten, Zehnten, Dreizehnten, Vierzehnten, Siebzehnten und Neunzehnten Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz
- **1966-06-14** · BGBl. 1966 I S. 353 — Neufassung der Dreizehnten Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (13. AbgabenDV-LA - Eingliederungsverordnung)
- **1970-04-16** · BGBl. 1970 I S. 332 — Achtundzwanzigste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (28. AbgabenDV-LA)

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# Stellen dieser Station
- § 7a: Neue Vorschriften für den Fall, dass ein gewerblicher Betrieb innerhalb von sieben Jahren nach der Veräußerung durch den Erwerber oder dessen Erben an Dritte veräußert oder verpachtet wird.
- § 8: Neue Vorschriften für die Befreiung von der Vermögensabgabe bei der Verpachtung eines gewerblichen Betriebs.
- § 9: Neue Vorschriften für den Fall, dass das Pachtverhältnis vorzeitig erlischt und die Befreiung von der Vermögensabgabe fortfällt.
- § 10: Neue Vorschriften für die Befreiung von der Vermögensabgabe bei Veräußerung oder Verpachtung vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung.
- § 11: Neue Vorschriften für die Befreiung von der Vermögensabgabe bei Veräußerung oder Verpachtung von Betrieben in Berlin (West).
- § 12: Neue Vorschriften für die Erteilung von Bescheiden und die Zuständigkeit.
- § 13: Neue Vorschriften für das Verfahren bei mehreren Veräußerern (Verpächtern).
- § 14: Neue Vorschriften für die Anwendung der Verordnung in Berlin (West).
- § 1 Abs. 2 Nr. 2: Ersetzung der Jahreszahl 1969 durch 1971

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-03-30 — Verordnung zur Änderung der Sechsten, Zehnten, Dreizehnten, Vierzehnten, Siebzehnten und Neunzehnten Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 183
> Station: 1970-04-16 — Achtundzwanzigste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (28. AbgabenDV-LA)
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 332
§ 1 Abs. 2 Nr. 2: Ersetzen der Worte '31. Dezember 1965' durch '31. Dezember 1967'
§ 1 Abs. 2 Nr. 2: Ersetzung der Jahreszahl 1969 durch 1971

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# LAG — 1969-10-23
# LAG — 1970-04-16
- **Titel:** Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1969 I S. 1909
- **Inkrafttreten:** 1969-10-24
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/112#page=1
- **Kurz:** Die Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes wurde auf Grund mehrerer Gesetze zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes bekanntgemacht und tritt am 24. Oktober 1969 in Kraft.
- **Titel:** Achtundzwanzigste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (28. AbgabenDV-LA)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1970 I S. 332
- **Inkrafttreten:** 1970-04-17
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/30#page=4
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Fälligstellung kleiner Abgabeschulden der Vermögensabgabe und der Hypothekengewinnabgabe. Zudem wird die 13. AbgabenDV-LA geändert.
## Betroffene Stellen
- § 12: Neue Definition und Kriterien für Vertreibungsschäden
- § 13: Neue Definition und Kriterien für Kriegssachschäden
- § 14: Neue Definition und Kriterien für Ostschäden
- § 15: Neue Definition und Kriterien für Sparerschäden
- § 15a: Neue Definition und Kriterien für Zonenschäden
- § 6: Neue Regelungen für die Finanzierung des Lastenausgleichs, insbesondere für die Aufkommen aus Lastenausgleichsabgaben und Zuschüsse der Länder.
- § 7: Neue Regelungen für die Aufnahme von Krediten und die Übernahme von Sicherheitsleistungen durch den Bund.
- § 8: Neue Begriffsbestimmungen für verschiedene Gesetze und Verordnungen, die im Zusammenhang mit dem Lastenausgleich stehen.
- § 9: Neue Regelung für den Sitz in Berlin (West) im Sinne des Lastenausgleichsgesetzes.
- § 10: Neue Definition der „Deutschen Mark“ im Sinne des Lastenausgleichsgesetzes.
- § 11: Neue Definition des Begriffs „Vertriebener“ im Sinne des Lastenausgleichsgesetzes.
- § 54: Neue Regelung für Vergünstigung wegen Alters oder Erwerbsunfähigkeit
- § 55: Neue Regelung für sonstige Vergünstigungen aus sozialen Gründen
- § 55a: Neue Regelung für Vergünstigung für Sowjetzonenflüchtlinge
- § 55b: Neue Regelung für Vergünstigung wegen Kriegssachschäden an Wohngebäuden in besonderen Härtefällen
- § 55c: Neue Regelung für zusätzliche Berücksichtigung von Freibeträgen und Freigrenzen bei Ehegatten
- § 56: Neue Regelung für Verzicht auf Nacherhebung für Vermögen, das von der Soforthilfeabgabe befreit war
- § 56a: Neue Regelung für Berücksichtigung der Abgabevergünstigungen nach dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen
- § 93 Abs. 3: Definition von Grundpfandrechten erweitert
- § 95: Definition von Kriegsschäden erweitert
- § 96: Definition von Reichsmarkverbindlichkeiten erweitert
- § 97: Ausnahmen von der Abgabepflicht erweitert
- § 98: Ermittlung der Schuldnergewinne erweitert
- § 99: Bestimmungen zur Abgabeschuld erweitert
- § 100: Minderung der Abgabeschuld bei Kriegsschäden vor dem 21. Juni 1948 erweitert
- § 101: Bestimmungen zur Höhe der Abgabeschuld bei Verbindlichkeiten aus der letzten Reichsmarkzeit erweitert
- § 102: Bestimmungen zur Entstehung der Abgabeschuld erweitert
- § 103: Bestimmungen zur Herabsetzung der Abgabeschuld bei Kriegsschäden nach dem 20. Juni 1948 erweitert
- § 104: Bestimmungen zur Herabsetzung der Abgabeschuld bei Wiederaufbau erweitert
- § 57: Vergünstigung für Privatkrankenanstalten eingeführt
- § 58: Form der Entrichtung der Vermögensabgabe bei Wohnungsbau für Geschädigte festgelegt
- § 59: Abschnitt gestrichen
- § 60: Schuldübernahme bei Veräußerung von Vermögen festgelegt
- § 61: Haftung des Beschenkten festgelegt
- § 62: Vorschriften für Entnechtungsfälle festgelegt
- § 63: Behandlung der Vermögensabgabe im Konkurs festgelegt
- § 64: Vorschriften für Bedingung und Befristung festgelegt
- § 65: Erlöschen der Vierteljahrsbeträge bei Leibrenten festgelegt
- § 66: Aufteilung der Vierteljahrsbeträge bei Auflösung der Ehe festgelegt
- § 67: Aufteilung der Vierteljahrsbeträge bei Erbfällen festgelegt
- § 68: Aufteilung der Vierteljahrsbeträge in anderen Fällen festgelegt
- § 69: Beschränkung der Haftung des Erben festgelegt
- § 70: Kürzung von Vermächtnissen und Auflagen festgelegt
- § 35: Neue Regelung für die Anwendung der Vierteljahrssätze
- § 36: Neue Regelung für die Berechnung des gewogenen Mittels bei zusammengesetztem Vermögen
- § 37: Neue Regelung für die Berechnung des gewogenen Mittels bei zusammengesetztem Vermögen
- § 38: Neue Regelung für die Zusammenveranlagung von Ehegatten
- § 39: Neue Regelung für die Berücksichtigung von Kriegssachschäden, Vertreibungsschäden und Ostschäden
- § 40: Neue Regelung für den Ermäßigungsberechtigten
- § 41: Neue Regelung für die Schadensberechnung bei Kriegssachschäden
- § 42: Neue Regelung für das Verfahren bei der Schadensberechnung von Kriegssachschäden
- § 43: Neue Regelung für die Schadensberechnung bei Vertreibungsschäden natürlicher Personen
- § 44: Neue Regelung für die Schadensberechnung bei Vertreibungsschäden juristischer Personen
- § 45: Neue Regelung für die Schadensberechnung bei Ostschäden natürlicher Personen
- § 46: Neue Regelung für die Schadensberechnung bei Ostschäden juristischer Personen
- § 47: Neue Regelung für das Ausmaß der Berücksichtigung von Schäden
- § 433 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Ermäßigung des Betrags regelt.
- § 433 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Berechnung des Vermögens zu Beginn des 21. Juni 1948 regelt.
- § 47a: Neufassung des § 47a, der die zusätzliche Berücksichtigung von Kriegssachschäden, Vertreibungsschäden und Ostschäden durch Minderung der Vierteljahrsbeträge regelt.
- § 47b: Neufassung des § 47b, der die zusätzliche Berücksichtigung von Kriegssachschäden durch Minderung der Vierteljahrsbeträge regelt.
- § 48: Neufassung des § 48, der die Anrechnung der Soforthilfeabgabe auf die Abgabeschuld regelt.
- § 49: Neufassung des § 49, der die Fälligkeit der Vierteljahrsbeträge regelt.
- § 50: Neufassung des § 50, der die sofortige Fälligkeit bei Gefährdung des Abgabeanspruchs regelt.
- § 51: Neufassung des § 51, der die sofortige Fälligkeit bei Abwanderung regelt.
- § 52: Neufassung des § 52, der die sofortige Fälligkeit und Haftung bei Liquidation regelt.
- § 53: Neufassung des § 53, der die Familienermäßigung regelt.
- § 53a: Neufassung des § 53a, der die Familienermäßigung für Heimkehrer regelt.
- § 24: Neue Vorschriften zur Ansetzung von Wirtschaftsgütern, Aktien, Kapitalforderungen und Verbindlichkeiten.
- § 25: Neue Vorschriften zur Behandlung von Gegenständen, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt.
- § 26: Neue Vorschriften zur Behandlung von Vermögen, das der Verfügungsgewalt des Abgabepflichtigen zeitweise entzogen war.
- § 27: Neue Vorschriften zu Rückerstattungsfällen.
- § 27a: Neue Vorschriften zu Fällen, die der Rückerstattung verwandt sind.
- § 27b: Neue Vorschriften zur Rückbeziehung der Gründung von Körperschaften oder Personenvereinigungen auf den 21. Juni 1948.
- § 28: Neue Vorschriften zur Rückstellung wegen Reparationsentnahmen oder Restitutionen.
- § 29: Neue Vorschriften zum Freibetrag und zur Besteuerungsgrenze.
- § 30: Neue Vorschriften zum abgabepflichtigen Vermögen.
- § 31: Neue Vorschriften zur Höhe der Abgabeschuld.
- § 32: Neue Vorschriften zur Minderung der Abgabeschuld durch die Soforthilfeabgabe.
- § 33: Neue Vorschriften zur verbleibenden Abgabeschuld.
- § 34: Neue Vorschriften zur Entrichtung der verbleibenden Abgabeschuld in Vierteljahrsbeträgen.
- § 105: Neue Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld bis zum 31. März 1952
- § 106: Neue Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld ab 1. April 1952
- § 107: Neue Vorschriften zur abweichenden Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld
- § 108: Neue Vorschriften zu den Bedingungen der Reichsmarkverbindlichkeit
- § 109: Neue Vorschriften zur Aufteilung der Abgabeschuld
- § 110: Neue Vorschriften zum Ausfall der Umstellungsgrundschuld in der Zwangsversteigerung
- § 111: Neue Vorschriften zur Abgabeschulden als öffentliche Last
- § 111a: Neue Vorschriften zum Grundbuchvermerk über die öffentliche Last
- § 111b: Neue Vorschriften zur Löschung des Vermerkes
- § 111c: Neue Vorschriften zur Abschlussbekanntmachung
- § 122: Neue Regelungen für Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und Dritten.
- § 123: Neue Regelungen für die Haftung bei Grundstücksbelastungen und Grundstücksverkäufen.
- § 124: Neue Regelungen für die Erklärungspflicht.
- § 125: Neue Regelungen für den Abgabebescheid.
- § 126: Neue Regelungen für den Abgabeschuldner.
- § 127: Neue Regelungen für die Wirkung des Abgabebescheids gegenüber dem Erwerber des Grundstücks.
- § 128: Neue Regelungen für die Auskunftspflicht des Finanzamts.
- § 129: Neue Regelungen für den Erlaß wegen ungünstiger Ertragslage.
- § 130: Neue Regelungen für den weitergehenden Erlaß bei Aufbaukrediten.
- § 130a: Neue Regelungen für den weitergehenden Erlaß bei der Verwendung eigener Mittel für die Mindestausstattung von Wohnungen und weitere Modernisierungsmaßnahmen.
- § 131: Neue Regelungen für die Stundung und Erlaß wegen wirtschaftlicher Bedrängnis.
- § 111 c1 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Bekanntmachung von Ersuchen
- § 111 a Abs. 2: Neue Vorschriften zur Bekanntmachung von Ersuchen
- § 111 d: Neue Vorschriften zur Bekanntmachung und Eintragung auf Grundpfandbriefen
- § 112: Neue Vorschriften zur Zwangsversteigerung
- § 113: Neue Vorschriften zu vorgehenden Rechten in der Zwangsversteigerung
- § 114: Neue Vorschriften zur Zwangsverwaltung
- § 115: Neue Vorschriften zur Pfändung von Miet- und Pachtzinsforderungen
- § 116: Neue Vorschriften zum Vorrecht für Aufbaukredite
- § 117: Neue Vorschriften zum Grundbuchvermerk über das Vorrecht
- § 118: Neue Vorschriften zur Abgabeschuldner bei Veräußerung des Grundstücks vor Inkrafttreten des Gesetzes
- § 119: Neue Vorschriften zur Aufrechterhaltung von Umstellungsgrundschulden bei Verbindlichkeiten aus der letzten Reichsmarkzeit
- § 120: Neue Vorschriften zum Erlöschen der Umstellungsgrundschulden und Fortbestehen von Eigentümergrundschulden
- § 121: Neue Vorschriften zu Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und dem persönlichen Schuldner
- § 81: Neue Regelung für die Aufteilung des Betriebsvermögens bei gewerblichen Betrieben mit Betriebstätten im Geltungsbereich des Grundgesetzes und in Berlin (West)
- § 82: Neue Regelung für Änderungen des Vermögens in Berlin (West) in der Zeit zwischen dem 20. Juni 1948 und dem 1. April 1949
- § 83: Neue Regelung für die Änderung des Ansatzes für Ansprüche aus der Uraltkontenbestimmung in der DM-Eröffnungsbilanz
- § 84: Neue Regelung für die Berechnung der Abgabeschuld und des Vierteljahrsbetrags bei Abgabepflichtigen mit Vermögen im Geltungsbereich des Grundgesetzes und in Berlin (West)
- § 85: Neue Regelung für die Schadensberechnung bei Kriegssachschaden in Berlin (West)
- § 86: Neue Regelung für die Berücksichtigung der Schäden bei Abgabepflichtigen mit Vermögen im Geltungsbereich des Grundgesetzes und in Berlin (West)
- § 87: Neue Regelung für die einheitliche Veranlagung der Abgabepflichtigen mit Vermögen im Geltungsbereich des Grundgesetzes und in Berlin (West)
- § 88: Neue Regelung für die Entrichtung der Abgabe für Vermögen in Berlin (West)
- § 89: Neue Regelung für die Vorauszahlungen für Vermögen in Berlin (West)
- § 90: Neue Regelung für die Abrechnung über die Vorauszahlungen
- § 91: Neue Regelung für den Gegenstand der Hypothekengewinnabgabe
- § 92: Neue Regelung für die Hypothekengewinnabgabe bei ungesicherten Verbindlichkeiten
- § 93: Neue Regelung für die Hypothekengewinnabgabe bei Verbindlichkeiten gegenüber Angehörigen der Vereinten Nationen
- § 94: Neue Regelung für Grundstücke und Grundpfandrechte
- § 146a: Neue Vorschrift zur Minderung der Abgabenschulden wegen der Sonderlage Berlins
- § 146b: Neue Vorschrift zur Herabsetzung der Abgabeschuld bei Wiederaufbau
- § 147: Neue Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld
- § 148: Neue Vorschriften zum Wegfall von Abgabeschulden in der Zwangsversteigerung
- § 149: Neue Vorschrift zur Entlassung aus der Haftung
- § 150: Neue Vorschriften zum Vorgehen von Rechten in der Zwangsversteigerung
- § 151: Neue Vorschrift zur Zwangsverwaltung
- § 151a: Neue Vorschrift zum Vorrecht für Aufbaukredite
- § 152: Neue Vorschrift zum weiteren Vorrecht für Aufbaukredite
- § 153: Neue Vorschrift zum Grundbuchvermerk über das Vorrecht
- § 154: Neue Vorschrift zum Abgabeschuldner bei Veräußerung des Grundstücks vor Inkrafttreten des Gesetzes
- § 155: Neue Vorschrift zur Erklärungspflicht
- § 156: Neue Vorschriften zum Erlaß wegen ungünstiger Ertragslage
- § 157: Neue Vorschrift zum weitergehenden Erlaß bei Aufbaukrediten
- § 158: Neue Vorschriften für Vorauszahlungen in Berlin (West)
- § 159: Neue Vorschriften für die Abrechnung über die Vorauszahlungen
- § 160: Neue Vorschriften für die Hypothekengewinnabgabe bei Verbindlichkeiten, die an grundstücksgleichen Rechten, Schiffen oder Schiffsbauwerken gesichert waren
- § 161: Neue Vorschriften für die Abgabepflicht der Kreditgewinnabgabe
- § 162: Neue Vorschriften für die Bemessungsgrundlage der Kreditgewinnabgabe
- § 163: Neue Vorschriften für die Ermittlung von Schuldnergewinnen
- § 164: Neue Vorschriften für die Ermittlung von Gläubigerverlusten
- § 165: Neue Vorschriften für die Berechnung von Schuldnergewinnen und Gläubigerverlusten in besonderen Fällen
- § 166: Neue Vorschriften für den Abzug von Betriebsverlusten
- § 167: Neue Vorschriften für die Berücksichtigung von Vermögensverlusten
- § 228: Neue Vorschriften für Schadenstatbestände und Ausgleichsleistungen
- § 229: Neue Vorschriften für Geschädigte und Erben
- § 230: Neue Vorschriften für den Stichtag zur Geltendmachung von Vertreibungsschäden
- § 230a: Neue Vorschriften für besondere persönliche Voraussetzungen
- § 231: Neue Vorschriften für die Rechtsnatur der Ausgleichsleistungen
- § 232: Neue Vorschriften für Ausgleichsleistungen mit Rechtsanspruch
- § 233: Neue Vorschriften für Ausgleichsleistungen ohne Rechtsanspruch
- § 132: Neue Vorschriften für den Erlass bei Grundstücken, die mildtätigen Zwecken dienen
- § 133: Neue Vorschriften für die Abrechnung über die Leistungen nach dem Hypothekensicherungsgesetz
- § 134: Neue Vorschriften für Vorauszahlungen
- § 135: Neue Vorschriften für die Abrechnung über die Vorauszahlungen
- § 136: Neue Vorschriften für die Heranziehung der Schuldnergewinne bei Verbindlichkeiten, die an grundstücksgleichen Rechten, Schiffen oder Schiffsbauwerken gesichert waren
- § 137: Neue Vorschriften für die Behandlung der Rückerstattungstatbestände
- § 138: Neue Vorschriften für die örtliche Zuständigkeit der Finanzämter
- § 139: Neue Vorschriften für die Heranziehung anderer Stellen als der Finanzämter bei der Verwaltung der Abgabe
- § 140: Der Abschnitt § 140 wurde gestrichen
- § 141: Neue Vorschriften für Durchführungsvorschriften
- § 142: Neue allgemeine Vorschriften für Berlin (West)
- § 143: Neue Vorschriften für die Hypothekengewinnabgabe bei ungesicherten Verbindlichkeiten in Berlin (West)
- § 144: Neue Vorschriften für die Minderung der Abgabeschuld bei Kriegsschäden vor dem 1. April 1949 in Berlin (West)
- § 145: Neue Vorschriften für die Höhe der Abgabeschuld bei Verbindlichkeiten aus der letzten Reichsmarkzeit in Berlin (West)
- § 146: Neue Vorschriften für die Herabsetzung der Abgabeschuld bei Kriegsschäden nach dem 31. März 1949 in Berlin (West)
- § 187 Abs. 2 Satz 3: Maßgabe zur Zuständigkeit des Senators für Finanzen in Berlin (West) bei Zusammenfassung mehrerer Betriebe
- § 191: Bestimmungen für Unternehmen, die ihre DM-Eröffnungsbilanz nicht auf den 21. Juni 1948 erstellen
- § 192: Bestimmungen für den Schuldnergewinn bei verschiedenen Bilanzarten in Berlin (West)
- § 193: Bestimmungen für den Gläubigerverlust bei verschiedenen Bilanzarten in Berlin (West)
- § 194: Bestimmungen für den Abzug von Betriebsverlusten in Berlin (West)
- § 195: Bestimmungen für die Zusammenfassung mehrerer Betriebe in Berlin (West)
- § 196: Bestimmungen für die Entrichtung der Abgabe in Berlin (West)
- § 197: Bestimmungen für die einheitliche und gesonderte Feststellung bei Zusammenfassung mehrerer Betriebe in Berlin (West)
- § 198: Bestimmungen zur Nichtberücksichtigung von Kriegsschäden
- § 199: Bestimmungen zur Ablösung der Ausgleichsabgaben
- § 199a: Bestimmungen zur freiwilligen Abkürzung der Laufzeit der Vermögensabgabe
- § 199b: Bestimmungen zur Verrechnung der Ausgleichsabgaben mit der Hauptentschädigung
- § 247: Neue Vorschriften zur Teilung des Grundbetrags
- § 248: Neue Vorschriften zum Zuschlag zum Grundbetrag
- § 249: Neue Vorschriften zur Kürzung des Grundbetrags
- § 249a: Neue Vorschriften zum Sparerzuschlag
- § 249b: Neue Vorschriften zur Kürzung des Grundbetrags für Zonenschäden
- § 250: Neue Vorschriften zur Zuerkennung des Anspruchs und Zinszuschlag
- § 251: Neue Vorschriften zur Erfüllung des Anspruchs
- § 273: Neue Regelungen für die Unterhaltshilfe bei bestimmten Voraussetzungen
- § 274: Sonderregelung bei Wegfall öffentlicher Renten
- § 275: Neue Regelungen für die Unterhaltshilfe für Vollwaisen
- § 276: Neue Regelungen für die Krankenversorgung
- § 277: Neue Regelungen für das Sterbegeld
- § 278: Neue Regelungen für das Verhältnis zur Entschädigungsrente
- § 278a: Neue Regelungen für das Verhältnis zur Hauptentschädigung
- § 261: Neue Vorschriften für die Voraussetzungen zur Gewährung von Kriegsschadenrente
- § 262: Neue Vorschriften für die Übertragbarkeit des Anspruchs auf Kriegsschadenrente
- § 263: Neue Vorschriften für die Formen der Kriegsschadenrente
- § 264: Neue Vorschriften für das Lebensalter als Voraussetzung für die Gewährung von Kriegsschadenrente
- § 265: Neue Vorschriften für die Erwerbsunfähigkeit als Voraussetzung für die Gewährung von Kriegsschadenrente
- § 266: Neue Vorschriften für die Ermittlung des Schadens und des Grundbetrags
- § 267: Neue Vorschriften für den Einkommenshöchstbetrag zur Gewährung der Unterhaltshilfe
- § 268: Neue Vorschriften zur Vermögensgrenze
- § 269: Neue Vorschriften zur Höhe der Unterhaltshilfe
- § 269a: Neue Vorschriften zum Selbständigenzuschlag
- § 270: Neue Vorschriften zur Anrechnung von Einkünften
- § 271: Neue Vorschriften zur Dauer der Unterhaltshilfe
- § 272: Neue Vorschriften zur Unterhaltshilfe auf Lebenszeit
- § 200: Neue Vorschriften zur Fälligkeit kleiner Abgabeschulden
- § 201: Neue Vorschriften zur besonderen Form der Abgabenentrichtung
- § 202: Neue Vorschriften zur Veräußerung und Verpachtung von Betrieben an Geschädigte
- § 203: Neue Vorschriften zur Anwendbarkeit von Steuergesetzen
- § 204: Neue Vorschriften zur Auftragsverwaltung der Lastenausgleichsabgaben
- § 205: Streichung des § 205
- § 206: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Feststellung der Einheitswerte der gewerblichen Betriebe bis zur nächsten Hauptfeststellung
- § 207: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Feststellung der Einheitswerte der gewerblichen Betriebe für spätere Feststellungszeitpunkte
- § 208: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben innerhalb des am 1. Januar 1949 beginnenden Hauptveranlagungszeitraums der Vermögensteuer
- § 209: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Feststellung der Einheitswerte der gewerblichen Betriebe für spätere Feststellungszeitpunkte
- § 210: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Vermögensabgabe
- § 211: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer
- § 212: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Gewerbesteuer
- § 234: Neue Vorschriften zur Antragsstellung
- § 235: Neue Vorschriften zur Schadensfeststellung als Voraussetzung für Ausgleichsleistungen
- § 236: Neue Vorschriften zur Schadensfeststellung nach dem Feststellungsgesetz und dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz
- § 237: Neue Vorschriften zur Schadensfeststellung außerhalb des Feststellungsgesetzes
- § 238: Neue Vorschriften zur Schadensberechnung nach dem Feststellungsgesetz und dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz
- § 239: Neue Vorschriften zur Schadensberechnung bei Verlust der beruflichen oder sonstigen Existenzgrundlage
- § 240: Neue Vorschriften zur Schadensberechnung bei Sparerschäden
- § 241: Streichung des § 241
- § 242: Neue Vorschriften zur Zusammenfassung der Einzelfeststellungen
- § 243: Neue Vorschriften zu den Voraussetzungen für die Hauptentschädigung
- § 244: Neue Vorschriften zur Übertragbarkeit des Anspruchs auf Hauptentschädigung
- § 245: Neue Vorschriften zur Bemessung der Hauptentschädigung
- § 246: Neue Vorschriften zu den Schadensgruppen und Grundbeträgen
- § 279: Neue Vorschriften zum Einkommenshöchstbetrag für die Entschädigungsrente
- § 280: Neue Vorschriften zur Höhe der Entschädigungsrente
- § 281: Neue Vorschriften zu Vorauszahlungen auf die Entschädigungsrente
- § 282: Neue Vorschriften zu besonderen Voraussetzungen der Entschädigungsrente
- § 283: Neue Vorschriften zum Verhältnis der Entschädigungsrente zur Hauptentschädigung
- § 213: Neue Bestimmungen zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Feststellung der Einheitswerte der gewerblichen Betriebe in Berlin (West)
- § 214: Neue Bestimmungen zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Vermögensteuer für die Kalenderjahre 1949 bis 1952
- § 215: Neue Bestimmungen zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Vermögensabgabe für Vermögen in Berlin (West)
- § 216: Neue Bestimmungen zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben für Vermögen in Berlin (West) bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer
- § 217: Neue Bestimmungen zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben für Vermögen in Berlin (West) bei der Gewerbesteuer
- § 218: Neue Bestimmungen zur Behandlung der Vermögensabgabe in der Jahresbilanz
- § 219: Neue Bestimmungen zur Behandlung der Kreditgewinnabgabe und der Hypothekengewinnabgabe in der Jahresbilanz
- § 220: Neue Bestimmungen zum erstmaligen Ausweis und Ausgleich der Jahresbilanz
- § 221: Neue Bestimmungen zu Lastenausgleichsgegenposten
- § 222: Neue Bestimmungen zur Durchführung des Ausgleichs
- § 223: Neue Bestimmungen zur Ablösung und Entrichtung der Vermögensabgabe
- § 224: Neue Bestimmungen zum Ausscheiden von Genossen
- § 168: Neue Bestimmungen zur Zusammenfassung mehrerer Betriebe, die derselben natürlichen Person gehören
- § 169: Neue Bestimmungen zur Zusammenfassung mehrerer Gesellschaften
- § 170: Neue Bestimmungen zur Personeneinheit bei Ehegatten
- § 171: Neue Bestimmungen zur Aufteilung des Gewinnsaldos bei Zusammenfassung mehrerer Betriebe
- § 172: Neue Bestimmungen zur Abgabeschuld und Freibetrag
- § 173: Neue Bestimmungen zur Entstehung der Abgabeschuld
- § 174: Neue Bestimmungen zum Abgabeschuldner
- § 175: Neue Bestimmungen zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld
- § 176: Neue Bestimmungen zur Entrichtung der Abgabe
- § 177: Neue Bestimmungen zur Sofortigen Fälligkeit bei Gefährdung des Abgabeanspruchs
- § 178: Neue Bestimmungen zur Sofortigen Fälligkeit bei Abwanderung
- § 179: Neue Bestimmungen zur Sofortigen Fälligkeit und Haftung bei Auflösung des Betriebs
- § 180: Neue Bestimmungen zur Behandlung der Kreditgewinnabgabe im Konkurs
- § 181: Neue Bestimmungen zur Erklärungspflicht und Selbstberechnung der Abgabe
- § 182: Neue Bestimmungen zu Vorauszahlungen
- § 183: Neue Bestimmungen zur Anrechnung bereits geleisteter Zinsen und Tilgungsbeträge
- § 184: Neue Bestimmungen zur Abrechnung über die Vorauszahlungen
- § 185: Neue Bestimmungen zur Übertragung der Abgabeschuld
- § 186: Neue Bestimmungen zum Abgabebescheid und zuständigen Finanzaamt
- § 187: Neue Bestimmungen zur Einheitlichen und gesonderten Feststellung bei Zusammenfassung mehrerer Betriebe
- § 250 Abs. 1: Änderung der Reihenfolge und des Zeitpunkts der Erfüllung von Ansprüchen auf Hauptentschädigung
- § 250 Abs. 4: Änderung der Reihenfolge und des Zeitpunkts der Erfüllung von Ansprüchen auf Hauptentschädigung
- § 250 Abs. 6: Änderung der Reihenfolge und des Zeitpunkts der Erfüllung von Ansprüchen auf Hauptentschädigung
- § 252: Neufassung des § 252 mit neuen Vorschriften zur Reihenfolge und zum Zeitpunkt der Erfüllung von Ansprüchen auf Hauptentschädigung
- § 253: Neufassung des § 253 mit neuen Vorschriften zur Zweckbestimmung von Eingliederungsdarlehen
- § 254: Neufassung des § 254 mit neuen Vorschriften zu den Voraussetzungen für Eingliederungsdarlehen an einzelne Geschädigte
- § 255: Neufassung des § 255 mit neuen Vorschriften zur Höhe von Aufbaudarlehen
- § 256: Neufassung des § 256 mit neuen Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung von Aufbaudarlehen
- § 257: Neufassung des § 257 mit neuen Vorschriften zur Dringlichkeitsfolge bei der Gewährung von Aufbaudarlehen
- § 258: Neufassung des § 258 mit neuen Vorschriften zum Verhältnis zwischen Aufbaudarlehen und Hauptentschädigung
- § 259: Neufassung des § 259 mit neuen Vorschriften zu den Voraussetzungen für Eingliederungsdarlehen zur Schaffung von Dauerarbeitsplätzen
- § 318: Neue Regelungen für die Erlassung von Richtlinien der Bundesregierung für die Verwaltung und Verwendung des Ausgleichsfonds
- § 319: Neue Regelungen für die Aufgaben des Präsidenten des Bundesausgleichsamtes
- § 320: Neue Regelungen für die Aufgaben des Kontrollausschusses
- § 321: Neue Regelungen für die Aufgaben des Ständigen Beirats
- § 322: Neue Regelungen für die Aufgaben der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds
- § 323: Neue Regelungen für die Sondervorschriften über die Verwendung von Mitteln
- § 324: Neue Regelungen für die haushaltsrechtlichen Vorschriften
- § 325: Neue Regelungen für die Antragstellung
- § 326: Neue Regelungen für die Weiterbehandlung der Anträge
- § 327: Neue Regelungen für die Vertretung
- § 283a: Neue Vorschriften für das Verhältnis der Entschädigungsrente zur Hauptentschädigung bei gleichzeitigem Bezug von Unterhaltshilfe
- § 284: Neue Vorschriften für die Sonderregelung bei Verlust der beruflichen oder sonstigen Existenzgrundlage
- § 285: Neue Vorschriften für die Dauer der Entschädigungsrente
- § 286: Neue Vorschriften für die Zuerkennung des Anspruchs auf Kriegsschadenrente
- § 287: Neue Vorschriften für die Erfüllung des Anspruchs auf Kriegsschadenrente
- § 288: Neue Vorschriften für die Wirkung von Veränderungen
- § 289: Neue Vorschriften für die Meldepflicht
- § 290: Neue Vorschriften für die Erstattungspflicht
- § 291: Neue Vorschriften für das Verhältnis zu Aufbaudarlehen
- § 345: Neue Vorschriften für das Verfahren bei Anträgen auf Lastenausgleich
- § 346: Neue Vorschriften für besondere Regelungen im Lastenausgleich
- § 347: Neue Vorschriften für das Verfahren bei der Wohnraumhilfe
- § 348: Neue Vorschriften für die Zuteilung der Mittel für die Wohnraumhilfe
- § 350: Neue Vorschriften für die ehrenamtliche Mitarbeit
- § 350a: Neue Vorschriften für die Erstattung und Verrechnung von Ausgleichsleistungen
- § 350b: Neue Vorschriften für die Vollstreckung
- § 350c: Neue Vorschriften für die Vergabe von Aufträgen
- § 350d: Neue Vorschriften für die Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen für den Ausgleichsfonds
- § 351: Neue Vorschriften für die Verwaltungskosten
- § 358: Neue Vorschriften für Sondervorschriften für Berlin
- § 328: Regelung der Gebühren für die Vertretung vor den Ausgleichsbehörden und den bei diesen gebildeten Ausschüssen
- § 329: Ausschließung von der Mitwirkung am Verfahren
- § 330: Verbindung von Verfahren
- § 331: Beweiserhebung
- § 332: Beweiswürdigung
- § 333: Entscheidungen
- § 334: Verfahren vor den Verwaltungsgerichten
- § 334a: Gebühren und Kosten
- § 335: Ruhen des Verfahrens
- § 335a: Bescheid
- § 336: Bescheid unter Vorbehalt
- § 337: Beschwerde
- § 338: Beschluß des Beschwerdeausschusses
- § 339: Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht
- § 340: Revision an das Bundesverwaltungsgericht
- § 341: Aufschiebende Wirkung
- § 342: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- § 343: Wiederaufnahme des Verfahrens
- § 344: Einstellung und Rückforderung von Kriegsschadenrente
- § 301 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Gewährung von Leistungen aus dem Härtefonds
- § 301 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Festlegung von Näherem durch Rechtsverordnung
- § 301 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Berücksichtigung von Arbeitnehmern
- § 301 a: Neue Vorschriften zur Gewährung von Leistungen an Sowjetzonenflüchtlinge
- § 302: Neue Vorschriften zur Bereitstellung von Mitteln für Förderungsmaßnahmen
- § 303: Neue Vorschriften zur Gewährung von Bürgschaften, Beteiligungen und Liquiditätskrediten
- § 304: Neue Vorschriften zur Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener
- § 305: Neue Vorschriften zur Auftragsverwaltung
- § 306: Neue Vorschriften zur Errichtung von Landesbehörden
- § 307: Neue Vorschriften zur Errichtung des Bundesoberbehörde
- § 308: Neue Vorschriften zur Errichtung von Ausgleichsämtern
- § 309: Neue Vorschriften zur Errichtung von Ausgleichsausschüssen
- § 310: Neue Vorschriften zur Errichtung von Beschwerdeausschüssen
- § 311: Neue Vorschriften zur Errichtung von Landesausgleichsämtern
- § 312: Neue Vorschriften zur Errichtung des Bundesausgleichsamts
- § 313: Neue Vorschriften zur Errichtung des Kontrollausschusses
- § 314: Neue Vorschriften zur Errichtung des Ständigen Beirates
- § 315: Neue Vorschriften zur Tätigkeit der allgemeinen Verwaltungsgerichte
- § 316: Neue Vorschriften zur Bestellung von Vertretern der Interessen des Ausgleichsfonds
- § 317: Neue Vorschriften zur Amts- und Rechtshilfe
- § 200 Abs. 3: Grundlage für die Verordnung
- § 202 Abs. 1: Grundlage für die Verordnung
- § 367 Abs. 1: Grundlage für die Verordnung
## Wortlaut

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- **1969-09-03** · BGBl. 1969 I S. 1532 — Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (22. ÄndG LAG)
- **1969-09-03** · BGBl. 1969 I S. 1533 — Gesetz zum Ausgleich von Schäden infolge besonderer Naturereignisse in der Forstwirtschaft (Forstschäden-Ausgleichsgesetz)
- **1969-10-23** · BGBl. 1969 I S. 1909 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
- **1970-04-16** · BGBl. 1970 I S. 332 — Achtundzwanzigste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (28. AbgabenDV-LA)

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# Stellen dieser Station
- § 12: Neue Definition und Kriterien für Vertreibungsschäden
- § 13: Neue Definition und Kriterien für Kriegssachschäden
- § 14: Neue Definition und Kriterien für Ostschäden
- § 15: Neue Definition und Kriterien für Sparerschäden
- § 15a: Neue Definition und Kriterien für Zonenschäden
- § 6: Neue Regelungen für die Finanzierung des Lastenausgleichs, insbesondere für die Aufkommen aus Lastenausgleichsabgaben und Zuschüsse der Länder.
- § 7: Neue Regelungen für die Aufnahme von Krediten und die Übernahme von Sicherheitsleistungen durch den Bund.
- § 8: Neue Begriffsbestimmungen für verschiedene Gesetze und Verordnungen, die im Zusammenhang mit dem Lastenausgleich stehen.
- § 9: Neue Regelung für den Sitz in Berlin (West) im Sinne des Lastenausgleichsgesetzes.
- § 10: Neue Definition der „Deutschen Mark“ im Sinne des Lastenausgleichsgesetzes.
- § 11: Neue Definition des Begriffs „Vertriebener“ im Sinne des Lastenausgleichsgesetzes.
- § 54: Neue Regelung für Vergünstigung wegen Alters oder Erwerbsunfähigkeit
- § 55: Neue Regelung für sonstige Vergünstigungen aus sozialen Gründen
- § 55a: Neue Regelung für Vergünstigung für Sowjetzonenflüchtlinge
- § 55b: Neue Regelung für Vergünstigung wegen Kriegssachschäden an Wohngebäuden in besonderen Härtefällen
- § 55c: Neue Regelung für zusätzliche Berücksichtigung von Freibeträgen und Freigrenzen bei Ehegatten
- § 56: Neue Regelung für Verzicht auf Nacherhebung für Vermögen, das von der Soforthilfeabgabe befreit war
- § 56a: Neue Regelung für Berücksichtigung der Abgabevergünstigungen nach dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen
- § 93 Abs. 3: Definition von Grundpfandrechten erweitert
- § 95: Definition von Kriegsschäden erweitert
- § 96: Definition von Reichsmarkverbindlichkeiten erweitert
- § 97: Ausnahmen von der Abgabepflicht erweitert
- § 98: Ermittlung der Schuldnergewinne erweitert
- § 99: Bestimmungen zur Abgabeschuld erweitert
- § 100: Minderung der Abgabeschuld bei Kriegsschäden vor dem 21. Juni 1948 erweitert
- § 101: Bestimmungen zur Höhe der Abgabeschuld bei Verbindlichkeiten aus der letzten Reichsmarkzeit erweitert
- § 102: Bestimmungen zur Entstehung der Abgabeschuld erweitert
- § 103: Bestimmungen zur Herabsetzung der Abgabeschuld bei Kriegsschäden nach dem 20. Juni 1948 erweitert
- § 104: Bestimmungen zur Herabsetzung der Abgabeschuld bei Wiederaufbau erweitert
- § 57: Vergünstigung für Privatkrankenanstalten eingeführt
- § 58: Form der Entrichtung der Vermögensabgabe bei Wohnungsbau für Geschädigte festgelegt
- § 59: Abschnitt gestrichen
- § 60: Schuldübernahme bei Veräußerung von Vermögen festgelegt
- § 61: Haftung des Beschenkten festgelegt
- § 62: Vorschriften für Entnechtungsfälle festgelegt
- § 63: Behandlung der Vermögensabgabe im Konkurs festgelegt
- § 64: Vorschriften für Bedingung und Befristung festgelegt
- § 65: Erlöschen der Vierteljahrsbeträge bei Leibrenten festgelegt
- § 66: Aufteilung der Vierteljahrsbeträge bei Auflösung der Ehe festgelegt
- § 67: Aufteilung der Vierteljahrsbeträge bei Erbfällen festgelegt
- § 68: Aufteilung der Vierteljahrsbeträge in anderen Fällen festgelegt
- § 69: Beschränkung der Haftung des Erben festgelegt
- § 70: Kürzung von Vermächtnissen und Auflagen festgelegt
- § 35: Neue Regelung für die Anwendung der Vierteljahrssätze
- § 36: Neue Regelung für die Berechnung des gewogenen Mittels bei zusammengesetztem Vermögen
- § 37: Neue Regelung für die Berechnung des gewogenen Mittels bei zusammengesetztem Vermögen
- § 38: Neue Regelung für die Zusammenveranlagung von Ehegatten
- § 39: Neue Regelung für die Berücksichtigung von Kriegssachschäden, Vertreibungsschäden und Ostschäden
- § 40: Neue Regelung für den Ermäßigungsberechtigten
- § 41: Neue Regelung für die Schadensberechnung bei Kriegssachschäden
- § 42: Neue Regelung für das Verfahren bei der Schadensberechnung von Kriegssachschäden
- § 43: Neue Regelung für die Schadensberechnung bei Vertreibungsschäden natürlicher Personen
- § 44: Neue Regelung für die Schadensberechnung bei Vertreibungsschäden juristischer Personen
- § 45: Neue Regelung für die Schadensberechnung bei Ostschäden natürlicher Personen
- § 46: Neue Regelung für die Schadensberechnung bei Ostschäden juristischer Personen
- § 47: Neue Regelung für das Ausmaß der Berücksichtigung von Schäden
- § 433 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Ermäßigung des Betrags regelt.
- § 433 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Berechnung des Vermögens zu Beginn des 21. Juni 1948 regelt.
- § 47a: Neufassung des § 47a, der die zusätzliche Berücksichtigung von Kriegssachschäden, Vertreibungsschäden und Ostschäden durch Minderung der Vierteljahrsbeträge regelt.
- § 47b: Neufassung des § 47b, der die zusätzliche Berücksichtigung von Kriegssachschäden durch Minderung der Vierteljahrsbeträge regelt.
- § 48: Neufassung des § 48, der die Anrechnung der Soforthilfeabgabe auf die Abgabeschuld regelt.
- § 49: Neufassung des § 49, der die Fälligkeit der Vierteljahrsbeträge regelt.
- § 50: Neufassung des § 50, der die sofortige Fälligkeit bei Gefährdung des Abgabeanspruchs regelt.
- § 51: Neufassung des § 51, der die sofortige Fälligkeit bei Abwanderung regelt.
- § 52: Neufassung des § 52, der die sofortige Fälligkeit und Haftung bei Liquidation regelt.
- § 53: Neufassung des § 53, der die Familienermäßigung regelt.
- § 53a: Neufassung des § 53a, der die Familienermäßigung für Heimkehrer regelt.
- § 24: Neue Vorschriften zur Ansetzung von Wirtschaftsgütern, Aktien, Kapitalforderungen und Verbindlichkeiten.
- § 25: Neue Vorschriften zur Behandlung von Gegenständen, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt.
- § 26: Neue Vorschriften zur Behandlung von Vermögen, das der Verfügungsgewalt des Abgabepflichtigen zeitweise entzogen war.
- § 27: Neue Vorschriften zu Rückerstattungsfällen.
- § 27a: Neue Vorschriften zu Fällen, die der Rückerstattung verwandt sind.
- § 27b: Neue Vorschriften zur Rückbeziehung der Gründung von Körperschaften oder Personenvereinigungen auf den 21. Juni 1948.
- § 28: Neue Vorschriften zur Rückstellung wegen Reparationsentnahmen oder Restitutionen.
- § 29: Neue Vorschriften zum Freibetrag und zur Besteuerungsgrenze.
- § 30: Neue Vorschriften zum abgabepflichtigen Vermögen.
- § 31: Neue Vorschriften zur Höhe der Abgabeschuld.
- § 32: Neue Vorschriften zur Minderung der Abgabeschuld durch die Soforthilfeabgabe.
- § 33: Neue Vorschriften zur verbleibenden Abgabeschuld.
- § 34: Neue Vorschriften zur Entrichtung der verbleibenden Abgabeschuld in Vierteljahrsbeträgen.
- § 105: Neue Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld bis zum 31. März 1952
- § 106: Neue Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld ab 1. April 1952
- § 107: Neue Vorschriften zur abweichenden Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld
- § 108: Neue Vorschriften zu den Bedingungen der Reichsmarkverbindlichkeit
- § 109: Neue Vorschriften zur Aufteilung der Abgabeschuld
- § 110: Neue Vorschriften zum Ausfall der Umstellungsgrundschuld in der Zwangsversteigerung
- § 111: Neue Vorschriften zur Abgabeschulden als öffentliche Last
- § 111a: Neue Vorschriften zum Grundbuchvermerk über die öffentliche Last
- § 111b: Neue Vorschriften zur Löschung des Vermerkes
- § 111c: Neue Vorschriften zur Abschlussbekanntmachung
- § 122: Neue Regelungen für Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und Dritten.
- § 123: Neue Regelungen für die Haftung bei Grundstücksbelastungen und Grundstücksverkäufen.
- § 124: Neue Regelungen für die Erklärungspflicht.
- § 125: Neue Regelungen für den Abgabebescheid.
- § 126: Neue Regelungen für den Abgabeschuldner.
- § 127: Neue Regelungen für die Wirkung des Abgabebescheids gegenüber dem Erwerber des Grundstücks.
- § 128: Neue Regelungen für die Auskunftspflicht des Finanzamts.
- § 129: Neue Regelungen für den Erlaß wegen ungünstiger Ertragslage.
- § 130: Neue Regelungen für den weitergehenden Erlaß bei Aufbaukrediten.
- § 130a: Neue Regelungen für den weitergehenden Erlaß bei der Verwendung eigener Mittel für die Mindestausstattung von Wohnungen und weitere Modernisierungsmaßnahmen.
- § 131: Neue Regelungen für die Stundung und Erlaß wegen wirtschaftlicher Bedrängnis.
- § 111 c1 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Bekanntmachung von Ersuchen
- § 111 a Abs. 2: Neue Vorschriften zur Bekanntmachung von Ersuchen
- § 111 d: Neue Vorschriften zur Bekanntmachung und Eintragung auf Grundpfandbriefen
- § 112: Neue Vorschriften zur Zwangsversteigerung
- § 113: Neue Vorschriften zu vorgehenden Rechten in der Zwangsversteigerung
- § 114: Neue Vorschriften zur Zwangsverwaltung
- § 115: Neue Vorschriften zur Pfändung von Miet- und Pachtzinsforderungen
- § 116: Neue Vorschriften zum Vorrecht für Aufbaukredite
- § 117: Neue Vorschriften zum Grundbuchvermerk über das Vorrecht
- § 118: Neue Vorschriften zur Abgabeschuldner bei Veräußerung des Grundstücks vor Inkrafttreten des Gesetzes
- § 119: Neue Vorschriften zur Aufrechterhaltung von Umstellungsgrundschulden bei Verbindlichkeiten aus der letzten Reichsmarkzeit
- § 120: Neue Vorschriften zum Erlöschen der Umstellungsgrundschulden und Fortbestehen von Eigentümergrundschulden
- § 121: Neue Vorschriften zu Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und dem persönlichen Schuldner
- § 81: Neue Regelung für die Aufteilung des Betriebsvermögens bei gewerblichen Betrieben mit Betriebstätten im Geltungsbereich des Grundgesetzes und in Berlin (West)
- § 82: Neue Regelung für Änderungen des Vermögens in Berlin (West) in der Zeit zwischen dem 20. Juni 1948 und dem 1. April 1949
- § 83: Neue Regelung für die Änderung des Ansatzes für Ansprüche aus der Uraltkontenbestimmung in der DM-Eröffnungsbilanz
- § 84: Neue Regelung für die Berechnung der Abgabeschuld und des Vierteljahrsbetrags bei Abgabepflichtigen mit Vermögen im Geltungsbereich des Grundgesetzes und in Berlin (West)
- § 85: Neue Regelung für die Schadensberechnung bei Kriegssachschaden in Berlin (West)
- § 86: Neue Regelung für die Berücksichtigung der Schäden bei Abgabepflichtigen mit Vermögen im Geltungsbereich des Grundgesetzes und in Berlin (West)
- § 87: Neue Regelung für die einheitliche Veranlagung der Abgabepflichtigen mit Vermögen im Geltungsbereich des Grundgesetzes und in Berlin (West)
- § 88: Neue Regelung für die Entrichtung der Abgabe für Vermögen in Berlin (West)
- § 89: Neue Regelung für die Vorauszahlungen für Vermögen in Berlin (West)
- § 90: Neue Regelung für die Abrechnung über die Vorauszahlungen
- § 91: Neue Regelung für den Gegenstand der Hypothekengewinnabgabe
- § 92: Neue Regelung für die Hypothekengewinnabgabe bei ungesicherten Verbindlichkeiten
- § 93: Neue Regelung für die Hypothekengewinnabgabe bei Verbindlichkeiten gegenüber Angehörigen der Vereinten Nationen
- § 94: Neue Regelung für Grundstücke und Grundpfandrechte
- § 146a: Neue Vorschrift zur Minderung der Abgabenschulden wegen der Sonderlage Berlins
- § 146b: Neue Vorschrift zur Herabsetzung der Abgabeschuld bei Wiederaufbau
- § 147: Neue Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld
- § 148: Neue Vorschriften zum Wegfall von Abgabeschulden in der Zwangsversteigerung
- § 149: Neue Vorschrift zur Entlassung aus der Haftung
- § 150: Neue Vorschriften zum Vorgehen von Rechten in der Zwangsversteigerung
- § 151: Neue Vorschrift zur Zwangsverwaltung
- § 151a: Neue Vorschrift zum Vorrecht für Aufbaukredite
- § 152: Neue Vorschrift zum weiteren Vorrecht für Aufbaukredite
- § 153: Neue Vorschrift zum Grundbuchvermerk über das Vorrecht
- § 154: Neue Vorschrift zum Abgabeschuldner bei Veräußerung des Grundstücks vor Inkrafttreten des Gesetzes
- § 155: Neue Vorschrift zur Erklärungspflicht
- § 156: Neue Vorschriften zum Erlaß wegen ungünstiger Ertragslage
- § 157: Neue Vorschrift zum weitergehenden Erlaß bei Aufbaukrediten
- § 158: Neue Vorschriften für Vorauszahlungen in Berlin (West)
- § 159: Neue Vorschriften für die Abrechnung über die Vorauszahlungen
- § 160: Neue Vorschriften für die Hypothekengewinnabgabe bei Verbindlichkeiten, die an grundstücksgleichen Rechten, Schiffen oder Schiffsbauwerken gesichert waren
- § 161: Neue Vorschriften für die Abgabepflicht der Kreditgewinnabgabe
- § 162: Neue Vorschriften für die Bemessungsgrundlage der Kreditgewinnabgabe
- § 163: Neue Vorschriften für die Ermittlung von Schuldnergewinnen
- § 164: Neue Vorschriften für die Ermittlung von Gläubigerverlusten
- § 165: Neue Vorschriften für die Berechnung von Schuldnergewinnen und Gläubigerverlusten in besonderen Fällen
- § 166: Neue Vorschriften für den Abzug von Betriebsverlusten
- § 167: Neue Vorschriften für die Berücksichtigung von Vermögensverlusten
- § 228: Neue Vorschriften für Schadenstatbestände und Ausgleichsleistungen
- § 229: Neue Vorschriften für Geschädigte und Erben
- § 230: Neue Vorschriften für den Stichtag zur Geltendmachung von Vertreibungsschäden
- § 230a: Neue Vorschriften für besondere persönliche Voraussetzungen
- § 231: Neue Vorschriften für die Rechtsnatur der Ausgleichsleistungen
- § 232: Neue Vorschriften für Ausgleichsleistungen mit Rechtsanspruch
- § 233: Neue Vorschriften für Ausgleichsleistungen ohne Rechtsanspruch
- § 132: Neue Vorschriften für den Erlass bei Grundstücken, die mildtätigen Zwecken dienen
- § 133: Neue Vorschriften für die Abrechnung über die Leistungen nach dem Hypothekensicherungsgesetz
- § 134: Neue Vorschriften für Vorauszahlungen
- § 135: Neue Vorschriften für die Abrechnung über die Vorauszahlungen
- § 136: Neue Vorschriften für die Heranziehung der Schuldnergewinne bei Verbindlichkeiten, die an grundstücksgleichen Rechten, Schiffen oder Schiffsbauwerken gesichert waren
- § 137: Neue Vorschriften für die Behandlung der Rückerstattungstatbestände
- § 138: Neue Vorschriften für die örtliche Zuständigkeit der Finanzämter
- § 139: Neue Vorschriften für die Heranziehung anderer Stellen als der Finanzämter bei der Verwaltung der Abgabe
- § 140: Der Abschnitt § 140 wurde gestrichen
- § 141: Neue Vorschriften für Durchführungsvorschriften
- § 142: Neue allgemeine Vorschriften für Berlin (West)
- § 143: Neue Vorschriften für die Hypothekengewinnabgabe bei ungesicherten Verbindlichkeiten in Berlin (West)
- § 144: Neue Vorschriften für die Minderung der Abgabeschuld bei Kriegsschäden vor dem 1. April 1949 in Berlin (West)
- § 145: Neue Vorschriften für die Höhe der Abgabeschuld bei Verbindlichkeiten aus der letzten Reichsmarkzeit in Berlin (West)
- § 146: Neue Vorschriften für die Herabsetzung der Abgabeschuld bei Kriegsschäden nach dem 31. März 1949 in Berlin (West)
- § 187 Abs. 2 Satz 3: Maßgabe zur Zuständigkeit des Senators für Finanzen in Berlin (West) bei Zusammenfassung mehrerer Betriebe
- § 191: Bestimmungen für Unternehmen, die ihre DM-Eröffnungsbilanz nicht auf den 21. Juni 1948 erstellen
- § 192: Bestimmungen für den Schuldnergewinn bei verschiedenen Bilanzarten in Berlin (West)
- § 193: Bestimmungen für den Gläubigerverlust bei verschiedenen Bilanzarten in Berlin (West)
- § 194: Bestimmungen für den Abzug von Betriebsverlusten in Berlin (West)
- § 195: Bestimmungen für die Zusammenfassung mehrerer Betriebe in Berlin (West)
- § 196: Bestimmungen für die Entrichtung der Abgabe in Berlin (West)
- § 197: Bestimmungen für die einheitliche und gesonderte Feststellung bei Zusammenfassung mehrerer Betriebe in Berlin (West)
- § 198: Bestimmungen zur Nichtberücksichtigung von Kriegsschäden
- § 199: Bestimmungen zur Ablösung der Ausgleichsabgaben
- § 199a: Bestimmungen zur freiwilligen Abkürzung der Laufzeit der Vermögensabgabe
- § 199b: Bestimmungen zur Verrechnung der Ausgleichsabgaben mit der Hauptentschädigung
- § 247: Neue Vorschriften zur Teilung des Grundbetrags
- § 248: Neue Vorschriften zum Zuschlag zum Grundbetrag
- § 249: Neue Vorschriften zur Kürzung des Grundbetrags
- § 249a: Neue Vorschriften zum Sparerzuschlag
- § 249b: Neue Vorschriften zur Kürzung des Grundbetrags für Zonenschäden
- § 250: Neue Vorschriften zur Zuerkennung des Anspruchs und Zinszuschlag
- § 251: Neue Vorschriften zur Erfüllung des Anspruchs
- § 273: Neue Regelungen für die Unterhaltshilfe bei bestimmten Voraussetzungen
- § 274: Sonderregelung bei Wegfall öffentlicher Renten
- § 275: Neue Regelungen für die Unterhaltshilfe für Vollwaisen
- § 276: Neue Regelungen für die Krankenversorgung
- § 277: Neue Regelungen für das Sterbegeld
- § 278: Neue Regelungen für das Verhältnis zur Entschädigungsrente
- § 278a: Neue Regelungen für das Verhältnis zur Hauptentschädigung
- § 261: Neue Vorschriften für die Voraussetzungen zur Gewährung von Kriegsschadenrente
- § 262: Neue Vorschriften für die Übertragbarkeit des Anspruchs auf Kriegsschadenrente
- § 263: Neue Vorschriften für die Formen der Kriegsschadenrente
- § 264: Neue Vorschriften für das Lebensalter als Voraussetzung für die Gewährung von Kriegsschadenrente
- § 265: Neue Vorschriften für die Erwerbsunfähigkeit als Voraussetzung für die Gewährung von Kriegsschadenrente
- § 266: Neue Vorschriften für die Ermittlung des Schadens und des Grundbetrags
- § 267: Neue Vorschriften für den Einkommenshöchstbetrag zur Gewährung der Unterhaltshilfe
- § 268: Neue Vorschriften zur Vermögensgrenze
- § 269: Neue Vorschriften zur Höhe der Unterhaltshilfe
- § 269a: Neue Vorschriften zum Selbständigenzuschlag
- § 270: Neue Vorschriften zur Anrechnung von Einkünften
- § 271: Neue Vorschriften zur Dauer der Unterhaltshilfe
- § 272: Neue Vorschriften zur Unterhaltshilfe auf Lebenszeit
- § 200: Neue Vorschriften zur Fälligkeit kleiner Abgabeschulden
- § 201: Neue Vorschriften zur besonderen Form der Abgabenentrichtung
- § 202: Neue Vorschriften zur Veräußerung und Verpachtung von Betrieben an Geschädigte
- § 203: Neue Vorschriften zur Anwendbarkeit von Steuergesetzen
- § 204: Neue Vorschriften zur Auftragsverwaltung der Lastenausgleichsabgaben
- § 205: Streichung des § 205
- § 206: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Feststellung der Einheitswerte der gewerblichen Betriebe bis zur nächsten Hauptfeststellung
- § 207: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Feststellung der Einheitswerte der gewerblichen Betriebe für spätere Feststellungszeitpunkte
- § 208: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben innerhalb des am 1. Januar 1949 beginnenden Hauptveranlagungszeitraums der Vermögensteuer
- § 209: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Feststellung der Einheitswerte der gewerblichen Betriebe für spätere Feststellungszeitpunkte
- § 210: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Vermögensabgabe
- § 211: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer
- § 212: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Gewerbesteuer
- § 234: Neue Vorschriften zur Antragsstellung
- § 235: Neue Vorschriften zur Schadensfeststellung als Voraussetzung für Ausgleichsleistungen
- § 236: Neue Vorschriften zur Schadensfeststellung nach dem Feststellungsgesetz und dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz
- § 237: Neue Vorschriften zur Schadensfeststellung außerhalb des Feststellungsgesetzes
- § 238: Neue Vorschriften zur Schadensberechnung nach dem Feststellungsgesetz und dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz
- § 239: Neue Vorschriften zur Schadensberechnung bei Verlust der beruflichen oder sonstigen Existenzgrundlage
- § 240: Neue Vorschriften zur Schadensberechnung bei Sparerschäden
- § 241: Streichung des § 241
- § 242: Neue Vorschriften zur Zusammenfassung der Einzelfeststellungen
- § 243: Neue Vorschriften zu den Voraussetzungen für die Hauptentschädigung
- § 244: Neue Vorschriften zur Übertragbarkeit des Anspruchs auf Hauptentschädigung
- § 245: Neue Vorschriften zur Bemessung der Hauptentschädigung
- § 246: Neue Vorschriften zu den Schadensgruppen und Grundbeträgen
- § 279: Neue Vorschriften zum Einkommenshöchstbetrag für die Entschädigungsrente
- § 280: Neue Vorschriften zur Höhe der Entschädigungsrente
- § 281: Neue Vorschriften zu Vorauszahlungen auf die Entschädigungsrente
- § 282: Neue Vorschriften zu besonderen Voraussetzungen der Entschädigungsrente
- § 283: Neue Vorschriften zum Verhältnis der Entschädigungsrente zur Hauptentschädigung
- § 213: Neue Bestimmungen zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Feststellung der Einheitswerte der gewerblichen Betriebe in Berlin (West)
- § 214: Neue Bestimmungen zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Vermögensteuer für die Kalenderjahre 1949 bis 1952
- § 215: Neue Bestimmungen zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Vermögensabgabe für Vermögen in Berlin (West)
- § 216: Neue Bestimmungen zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben für Vermögen in Berlin (West) bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer
- § 217: Neue Bestimmungen zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben für Vermögen in Berlin (West) bei der Gewerbesteuer
- § 218: Neue Bestimmungen zur Behandlung der Vermögensabgabe in der Jahresbilanz
- § 219: Neue Bestimmungen zur Behandlung der Kreditgewinnabgabe und der Hypothekengewinnabgabe in der Jahresbilanz
- § 220: Neue Bestimmungen zum erstmaligen Ausweis und Ausgleich der Jahresbilanz
- § 221: Neue Bestimmungen zu Lastenausgleichsgegenposten
- § 222: Neue Bestimmungen zur Durchführung des Ausgleichs
- § 223: Neue Bestimmungen zur Ablösung und Entrichtung der Vermögensabgabe
- § 224: Neue Bestimmungen zum Ausscheiden von Genossen
- § 168: Neue Bestimmungen zur Zusammenfassung mehrerer Betriebe, die derselben natürlichen Person gehören
- § 169: Neue Bestimmungen zur Zusammenfassung mehrerer Gesellschaften
- § 170: Neue Bestimmungen zur Personeneinheit bei Ehegatten
- § 171: Neue Bestimmungen zur Aufteilung des Gewinnsaldos bei Zusammenfassung mehrerer Betriebe
- § 172: Neue Bestimmungen zur Abgabeschuld und Freibetrag
- § 173: Neue Bestimmungen zur Entstehung der Abgabeschuld
- § 174: Neue Bestimmungen zum Abgabeschuldner
- § 175: Neue Bestimmungen zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld
- § 176: Neue Bestimmungen zur Entrichtung der Abgabe
- § 177: Neue Bestimmungen zur Sofortigen Fälligkeit bei Gefährdung des Abgabeanspruchs
- § 178: Neue Bestimmungen zur Sofortigen Fälligkeit bei Abwanderung
- § 179: Neue Bestimmungen zur Sofortigen Fälligkeit und Haftung bei Auflösung des Betriebs
- § 180: Neue Bestimmungen zur Behandlung der Kreditgewinnabgabe im Konkurs
- § 181: Neue Bestimmungen zur Erklärungspflicht und Selbstberechnung der Abgabe
- § 182: Neue Bestimmungen zu Vorauszahlungen
- § 183: Neue Bestimmungen zur Anrechnung bereits geleisteter Zinsen und Tilgungsbeträge
- § 184: Neue Bestimmungen zur Abrechnung über die Vorauszahlungen
- § 185: Neue Bestimmungen zur Übertragung der Abgabeschuld
- § 186: Neue Bestimmungen zum Abgabebescheid und zuständigen Finanzaamt
- § 187: Neue Bestimmungen zur Einheitlichen und gesonderten Feststellung bei Zusammenfassung mehrerer Betriebe
- § 250 Abs. 1: Änderung der Reihenfolge und des Zeitpunkts der Erfüllung von Ansprüchen auf Hauptentschädigung
- § 250 Abs. 4: Änderung der Reihenfolge und des Zeitpunkts der Erfüllung von Ansprüchen auf Hauptentschädigung
- § 250 Abs. 6: Änderung der Reihenfolge und des Zeitpunkts der Erfüllung von Ansprüchen auf Hauptentschädigung
- § 252: Neufassung des § 252 mit neuen Vorschriften zur Reihenfolge und zum Zeitpunkt der Erfüllung von Ansprüchen auf Hauptentschädigung
- § 253: Neufassung des § 253 mit neuen Vorschriften zur Zweckbestimmung von Eingliederungsdarlehen
- § 254: Neufassung des § 254 mit neuen Vorschriften zu den Voraussetzungen für Eingliederungsdarlehen an einzelne Geschädigte
- § 255: Neufassung des § 255 mit neuen Vorschriften zur Höhe von Aufbaudarlehen
- § 256: Neufassung des § 256 mit neuen Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung von Aufbaudarlehen
- § 257: Neufassung des § 257 mit neuen Vorschriften zur Dringlichkeitsfolge bei der Gewährung von Aufbaudarlehen
- § 258: Neufassung des § 258 mit neuen Vorschriften zum Verhältnis zwischen Aufbaudarlehen und Hauptentschädigung
- § 259: Neufassung des § 259 mit neuen Vorschriften zu den Voraussetzungen für Eingliederungsdarlehen zur Schaffung von Dauerarbeitsplätzen
- § 318: Neue Regelungen für die Erlassung von Richtlinien der Bundesregierung für die Verwaltung und Verwendung des Ausgleichsfonds
- § 319: Neue Regelungen für die Aufgaben des Präsidenten des Bundesausgleichsamtes
- § 320: Neue Regelungen für die Aufgaben des Kontrollausschusses
- § 321: Neue Regelungen für die Aufgaben des Ständigen Beirats
- § 322: Neue Regelungen für die Aufgaben der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds
- § 323: Neue Regelungen für die Sondervorschriften über die Verwendung von Mitteln
- § 324: Neue Regelungen für die haushaltsrechtlichen Vorschriften
- § 325: Neue Regelungen für die Antragstellung
- § 326: Neue Regelungen für die Weiterbehandlung der Anträge
- § 327: Neue Regelungen für die Vertretung
- § 283a: Neue Vorschriften für das Verhältnis der Entschädigungsrente zur Hauptentschädigung bei gleichzeitigem Bezug von Unterhaltshilfe
- § 284: Neue Vorschriften für die Sonderregelung bei Verlust der beruflichen oder sonstigen Existenzgrundlage
- § 285: Neue Vorschriften für die Dauer der Entschädigungsrente
- § 286: Neue Vorschriften für die Zuerkennung des Anspruchs auf Kriegsschadenrente
- § 287: Neue Vorschriften für die Erfüllung des Anspruchs auf Kriegsschadenrente
- § 288: Neue Vorschriften für die Wirkung von Veränderungen
- § 289: Neue Vorschriften für die Meldepflicht
- § 290: Neue Vorschriften für die Erstattungspflicht
- § 291: Neue Vorschriften für das Verhältnis zu Aufbaudarlehen
- § 345: Neue Vorschriften für das Verfahren bei Anträgen auf Lastenausgleich
- § 346: Neue Vorschriften für besondere Regelungen im Lastenausgleich
- § 347: Neue Vorschriften für das Verfahren bei der Wohnraumhilfe
- § 348: Neue Vorschriften für die Zuteilung der Mittel für die Wohnraumhilfe
- § 350: Neue Vorschriften für die ehrenamtliche Mitarbeit
- § 350a: Neue Vorschriften für die Erstattung und Verrechnung von Ausgleichsleistungen
- § 350b: Neue Vorschriften für die Vollstreckung
- § 350c: Neue Vorschriften für die Vergabe von Aufträgen
- § 350d: Neue Vorschriften für die Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen für den Ausgleichsfonds
- § 351: Neue Vorschriften für die Verwaltungskosten
- § 358: Neue Vorschriften für Sondervorschriften für Berlin
- § 328: Regelung der Gebühren für die Vertretung vor den Ausgleichsbehörden und den bei diesen gebildeten Ausschüssen
- § 329: Ausschließung von der Mitwirkung am Verfahren
- § 330: Verbindung von Verfahren
- § 331: Beweiserhebung
- § 332: Beweiswürdigung
- § 333: Entscheidungen
- § 334: Verfahren vor den Verwaltungsgerichten
- § 334a: Gebühren und Kosten
- § 335: Ruhen des Verfahrens
- § 335a: Bescheid
- § 336: Bescheid unter Vorbehalt
- § 337: Beschwerde
- § 338: Beschluß des Beschwerdeausschusses
- § 339: Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht
- § 340: Revision an das Bundesverwaltungsgericht
- § 341: Aufschiebende Wirkung
- § 342: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- § 343: Wiederaufnahme des Verfahrens
- § 344: Einstellung und Rückforderung von Kriegsschadenrente
- § 301 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Gewährung von Leistungen aus dem Härtefonds
- § 301 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Festlegung von Näherem durch Rechtsverordnung
- § 301 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Berücksichtigung von Arbeitnehmern
- § 301 a: Neue Vorschriften zur Gewährung von Leistungen an Sowjetzonenflüchtlinge
- § 302: Neue Vorschriften zur Bereitstellung von Mitteln für Förderungsmaßnahmen
- § 303: Neue Vorschriften zur Gewährung von Bürgschaften, Beteiligungen und Liquiditätskrediten
- § 304: Neue Vorschriften zur Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener
- § 305: Neue Vorschriften zur Auftragsverwaltung
- § 306: Neue Vorschriften zur Errichtung von Landesbehörden
- § 307: Neue Vorschriften zur Errichtung des Bundesoberbehörde
- § 308: Neue Vorschriften zur Errichtung von Ausgleichsämtern
- § 309: Neue Vorschriften zur Errichtung von Ausgleichsausschüssen
- § 310: Neue Vorschriften zur Errichtung von Beschwerdeausschüssen
- § 311: Neue Vorschriften zur Errichtung von Landesausgleichsämtern
- § 312: Neue Vorschriften zur Errichtung des Bundesausgleichsamts
- § 313: Neue Vorschriften zur Errichtung des Kontrollausschusses
- § 314: Neue Vorschriften zur Errichtung des Ständigen Beirates
- § 315: Neue Vorschriften zur Tätigkeit der allgemeinen Verwaltungsgerichte
- § 316: Neue Vorschriften zur Bestellung von Vertretern der Interessen des Ausgleichsfonds
- § 317: Neue Vorschriften zur Amts- und Rechtshilfe
- § 200 Abs. 3: Grundlage für die Verordnung
- § 202 Abs. 1: Grundlage für die Verordnung
- § 367 Abs. 1: Grundlage für die Verordnung

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# § 200
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-10-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 1909
> Station: 1970-04-16 — Achtundzwanzigste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (28. AbgabenDV-LA)
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 332
§ 200: Neue Vorschriften zur Fälligkeit kleiner Abgabeschulden
§ 200 Abs. 3: Grundlage für die Verordnung

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# § 202
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-10-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 1909
> Station: 1970-04-16 — Achtundzwanzigste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (28. AbgabenDV-LA)
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 332
§ 202: Neue Vorschriften zur Veräußerung und Verpachtung von Betrieben an Geschädigte
§ 202 Abs. 1: Grundlage für die Verordnung

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# § 367
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-07-30 — Dreiundzwanzigste Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz (23. LeistungsDV-LA)
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 867
> Station: 1970-04-16 — Achtundzwanzigste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (28. AbgabenDV-LA)
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 332
§ 367: Grundlage für die Verordnung
§ 367 Abs. 1: Grundlage für die Verordnung

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# BGBl. 1970 I S. 332
- **Titel:** Achtundzwanzigste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (28. AbgabenDV-LA)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1970 I S. 332
- **Verkündung:** 1970-04-16
- **Inkrafttreten:** 1970-04-17
- **Ausfertigung:** 1970-04-13
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/30#page=4
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** LAG, 13-ABGABENDV-LA
## Kurz
Die Verordnung regelt die Fälligstellung kleiner Abgabeschulden der Vermögensabgabe und der Hypothekengewinnabgabe. Zudem wird die 13. AbgabenDV-LA geändert.