BGBl. 1970 I S. 332 · Verordnung · Achtundzwanzigste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (28. AbgabenDV-LA)
Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 332 Inkrafttreten: 1970-04-17 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1970-04-16 BGBl-Id: bgbl1-1970-30-2
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# 13-ABGABENDV-LA — 1966-06-14
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# 13-ABGABENDV-LA — 1970-04-16
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- **Titel:** Neufassung der Dreizehnten Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (13. AbgabenDV-LA - Eingliederungsverordnung)
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- **Typ:** Neubekanntmachung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1966 I S. 353
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- **Inkrafttreten:** 1966-06-15
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1966/24#page=13
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- **Kurz:** Die Bekanntmachung legt die neueste Fassung der 13. AbgabenDV-LA vor, die durch verschiedene Änderungen seit 1955 geformt wurde und am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt.
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- **Titel:** Achtundzwanzigste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (28. AbgabenDV-LA)
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1970 I S. 332
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- **Inkrafttreten:** 1970-04-17
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/30#page=4
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- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Fälligstellung kleiner Abgabeschulden der Vermögensabgabe und der Hypothekengewinnabgabe. Zudem wird die 13. AbgabenDV-LA geändert.
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## Betroffene Stellen
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- § 7a: Neue Vorschriften für den Fall, dass ein gewerblicher Betrieb innerhalb von sieben Jahren nach der Veräußerung durch den Erwerber oder dessen Erben an Dritte veräußert oder verpachtet wird.
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- § 8: Neue Vorschriften für die Befreiung von der Vermögensabgabe bei der Verpachtung eines gewerblichen Betriebs.
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- § 9: Neue Vorschriften für den Fall, dass das Pachtverhältnis vorzeitig erlischt und die Befreiung von der Vermögensabgabe fortfällt.
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- § 10: Neue Vorschriften für die Befreiung von der Vermögensabgabe bei Veräußerung oder Verpachtung vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung.
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- § 11: Neue Vorschriften für die Befreiung von der Vermögensabgabe bei Veräußerung oder Verpachtung von Betrieben in Berlin (West).
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- § 12: Neue Vorschriften für die Erteilung von Bescheiden und die Zuständigkeit.
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- § 13: Neue Vorschriften für das Verfahren bei mehreren Veräußerern (Verpächtern).
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- § 14: Neue Vorschriften für die Anwendung der Verordnung in Berlin (West).
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- § 1 Abs. 2 Nr. 2: Ersetzung der Jahreszahl 1969 durch 1971
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## Wortlaut
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- **1963-11-22** · BGBl. 1963 I S. 792 — Siebenundzwanzigste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz
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- **1966-03-30** · BGBl. 1966 I S. 183 — Verordnung zur Änderung der Sechsten, Zehnten, Dreizehnten, Vierzehnten, Siebzehnten und Neunzehnten Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz
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- **1966-06-14** · BGBl. 1966 I S. 353 — Neufassung der Dreizehnten Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (13. AbgabenDV-LA - Eingliederungsverordnung)
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- **1970-04-16** · BGBl. 1970 I S. 332 — Achtundzwanzigste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (28. AbgabenDV-LA)
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# Stellen dieser Station
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- § 7a: Neue Vorschriften für den Fall, dass ein gewerblicher Betrieb innerhalb von sieben Jahren nach der Veräußerung durch den Erwerber oder dessen Erben an Dritte veräußert oder verpachtet wird.
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- § 8: Neue Vorschriften für die Befreiung von der Vermögensabgabe bei der Verpachtung eines gewerblichen Betriebs.
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- § 9: Neue Vorschriften für den Fall, dass das Pachtverhältnis vorzeitig erlischt und die Befreiung von der Vermögensabgabe fortfällt.
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- § 10: Neue Vorschriften für die Befreiung von der Vermögensabgabe bei Veräußerung oder Verpachtung vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung.
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- § 11: Neue Vorschriften für die Befreiung von der Vermögensabgabe bei Veräußerung oder Verpachtung von Betrieben in Berlin (West).
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- § 12: Neue Vorschriften für die Erteilung von Bescheiden und die Zuständigkeit.
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- § 13: Neue Vorschriften für das Verfahren bei mehreren Veräußerern (Verpächtern).
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- § 14: Neue Vorschriften für die Anwendung der Verordnung in Berlin (West).
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- § 1 Abs. 2 Nr. 2: Ersetzung der Jahreszahl 1969 durch 1971
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# § 1
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1966-03-30 — Verordnung zur Änderung der Sechsten, Zehnten, Dreizehnten, Vierzehnten, Siebzehnten und Neunzehnten Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz
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> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 183
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> Station: 1970-04-16 — Achtundzwanzigste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (28. AbgabenDV-LA)
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> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 332
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§ 1 Abs. 2 Nr. 2: Ersetzen der Worte '31. Dezember 1965' durch '31. Dezember 1967'
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§ 1 Abs. 2 Nr. 2: Ersetzung der Jahreszahl 1969 durch 1971
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373
lag/FASSUNG.md
373
lag/FASSUNG.md
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# LAG — 1969-10-23
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# LAG — 1970-04-16
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- **Titel:** Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
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- **Typ:** Neubekanntmachung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1969 I S. 1909
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- **Inkrafttreten:** 1969-10-24
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/112#page=1
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- **Kurz:** Die Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes wurde auf Grund mehrerer Gesetze zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes bekanntgemacht und tritt am 24. Oktober 1969 in Kraft.
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- **Titel:** Achtundzwanzigste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (28. AbgabenDV-LA)
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1970 I S. 332
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- **Inkrafttreten:** 1970-04-17
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/30#page=4
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- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Fälligstellung kleiner Abgabeschulden der Vermögensabgabe und der Hypothekengewinnabgabe. Zudem wird die 13. AbgabenDV-LA geändert.
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## Betroffene Stellen
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- § 12: Neue Definition und Kriterien für Vertreibungsschäden
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- § 13: Neue Definition und Kriterien für Kriegssachschäden
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- § 14: Neue Definition und Kriterien für Ostschäden
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- § 15: Neue Definition und Kriterien für Sparerschäden
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- § 15a: Neue Definition und Kriterien für Zonenschäden
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- § 6: Neue Regelungen für die Finanzierung des Lastenausgleichs, insbesondere für die Aufkommen aus Lastenausgleichsabgaben und Zuschüsse der Länder.
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- § 7: Neue Regelungen für die Aufnahme von Krediten und die Übernahme von Sicherheitsleistungen durch den Bund.
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- § 8: Neue Begriffsbestimmungen für verschiedene Gesetze und Verordnungen, die im Zusammenhang mit dem Lastenausgleich stehen.
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- § 9: Neue Regelung für den Sitz in Berlin (West) im Sinne des Lastenausgleichsgesetzes.
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- § 10: Neue Definition der „Deutschen Mark“ im Sinne des Lastenausgleichsgesetzes.
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- § 11: Neue Definition des Begriffs „Vertriebener“ im Sinne des Lastenausgleichsgesetzes.
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- § 54: Neue Regelung für Vergünstigung wegen Alters oder Erwerbsunfähigkeit
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- § 55: Neue Regelung für sonstige Vergünstigungen aus sozialen Gründen
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- § 55a: Neue Regelung für Vergünstigung für Sowjetzonenflüchtlinge
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- § 55b: Neue Regelung für Vergünstigung wegen Kriegssachschäden an Wohngebäuden in besonderen Härtefällen
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- § 55c: Neue Regelung für zusätzliche Berücksichtigung von Freibeträgen und Freigrenzen bei Ehegatten
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- § 56: Neue Regelung für Verzicht auf Nacherhebung für Vermögen, das von der Soforthilfeabgabe befreit war
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- § 56a: Neue Regelung für Berücksichtigung der Abgabevergünstigungen nach dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen
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- § 93 Abs. 3: Definition von Grundpfandrechten erweitert
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- § 95: Definition von Kriegsschäden erweitert
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- § 96: Definition von Reichsmarkverbindlichkeiten erweitert
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- § 97: Ausnahmen von der Abgabepflicht erweitert
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- § 98: Ermittlung der Schuldnergewinne erweitert
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- § 99: Bestimmungen zur Abgabeschuld erweitert
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- § 100: Minderung der Abgabeschuld bei Kriegsschäden vor dem 21. Juni 1948 erweitert
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- § 101: Bestimmungen zur Höhe der Abgabeschuld bei Verbindlichkeiten aus der letzten Reichsmarkzeit erweitert
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- § 102: Bestimmungen zur Entstehung der Abgabeschuld erweitert
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- § 103: Bestimmungen zur Herabsetzung der Abgabeschuld bei Kriegsschäden nach dem 20. Juni 1948 erweitert
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- § 104: Bestimmungen zur Herabsetzung der Abgabeschuld bei Wiederaufbau erweitert
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- § 57: Vergünstigung für Privatkrankenanstalten eingeführt
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- § 58: Form der Entrichtung der Vermögensabgabe bei Wohnungsbau für Geschädigte festgelegt
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- § 59: Abschnitt gestrichen
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- § 60: Schuldübernahme bei Veräußerung von Vermögen festgelegt
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- § 61: Haftung des Beschenkten festgelegt
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- § 62: Vorschriften für Entnechtungsfälle festgelegt
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- § 63: Behandlung der Vermögensabgabe im Konkurs festgelegt
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- § 64: Vorschriften für Bedingung und Befristung festgelegt
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- § 65: Erlöschen der Vierteljahrsbeträge bei Leibrenten festgelegt
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- § 66: Aufteilung der Vierteljahrsbeträge bei Auflösung der Ehe festgelegt
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- § 67: Aufteilung der Vierteljahrsbeträge bei Erbfällen festgelegt
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- § 68: Aufteilung der Vierteljahrsbeträge in anderen Fällen festgelegt
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- § 69: Beschränkung der Haftung des Erben festgelegt
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- § 70: Kürzung von Vermächtnissen und Auflagen festgelegt
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- § 35: Neue Regelung für die Anwendung der Vierteljahrssätze
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- § 36: Neue Regelung für die Berechnung des gewogenen Mittels bei zusammengesetztem Vermögen
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- § 37: Neue Regelung für die Berechnung des gewogenen Mittels bei zusammengesetztem Vermögen
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- § 38: Neue Regelung für die Zusammenveranlagung von Ehegatten
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- § 39: Neue Regelung für die Berücksichtigung von Kriegssachschäden, Vertreibungsschäden und Ostschäden
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- § 40: Neue Regelung für den Ermäßigungsberechtigten
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- § 41: Neue Regelung für die Schadensberechnung bei Kriegssachschäden
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- § 42: Neue Regelung für das Verfahren bei der Schadensberechnung von Kriegssachschäden
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- § 43: Neue Regelung für die Schadensberechnung bei Vertreibungsschäden natürlicher Personen
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- § 44: Neue Regelung für die Schadensberechnung bei Vertreibungsschäden juristischer Personen
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- § 45: Neue Regelung für die Schadensberechnung bei Ostschäden natürlicher Personen
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- § 46: Neue Regelung für die Schadensberechnung bei Ostschäden juristischer Personen
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- § 47: Neue Regelung für das Ausmaß der Berücksichtigung von Schäden
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- § 433 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Ermäßigung des Betrags regelt.
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- § 433 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Berechnung des Vermögens zu Beginn des 21. Juni 1948 regelt.
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- § 47a: Neufassung des § 47a, der die zusätzliche Berücksichtigung von Kriegssachschäden, Vertreibungsschäden und Ostschäden durch Minderung der Vierteljahrsbeträge regelt.
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- § 47b: Neufassung des § 47b, der die zusätzliche Berücksichtigung von Kriegssachschäden durch Minderung der Vierteljahrsbeträge regelt.
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- § 48: Neufassung des § 48, der die Anrechnung der Soforthilfeabgabe auf die Abgabeschuld regelt.
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- § 49: Neufassung des § 49, der die Fälligkeit der Vierteljahrsbeträge regelt.
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- § 50: Neufassung des § 50, der die sofortige Fälligkeit bei Gefährdung des Abgabeanspruchs regelt.
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- § 51: Neufassung des § 51, der die sofortige Fälligkeit bei Abwanderung regelt.
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- § 52: Neufassung des § 52, der die sofortige Fälligkeit und Haftung bei Liquidation regelt.
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- § 53: Neufassung des § 53, der die Familienermäßigung regelt.
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- § 53a: Neufassung des § 53a, der die Familienermäßigung für Heimkehrer regelt.
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- § 24: Neue Vorschriften zur Ansetzung von Wirtschaftsgütern, Aktien, Kapitalforderungen und Verbindlichkeiten.
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- § 25: Neue Vorschriften zur Behandlung von Gegenständen, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt.
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- § 26: Neue Vorschriften zur Behandlung von Vermögen, das der Verfügungsgewalt des Abgabepflichtigen zeitweise entzogen war.
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- § 27: Neue Vorschriften zu Rückerstattungsfällen.
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- § 27a: Neue Vorschriften zu Fällen, die der Rückerstattung verwandt sind.
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- § 27b: Neue Vorschriften zur Rückbeziehung der Gründung von Körperschaften oder Personenvereinigungen auf den 21. Juni 1948.
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- § 28: Neue Vorschriften zur Rückstellung wegen Reparationsentnahmen oder Restitutionen.
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- § 29: Neue Vorschriften zum Freibetrag und zur Besteuerungsgrenze.
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- § 30: Neue Vorschriften zum abgabepflichtigen Vermögen.
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- § 31: Neue Vorschriften zur Höhe der Abgabeschuld.
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- § 32: Neue Vorschriften zur Minderung der Abgabeschuld durch die Soforthilfeabgabe.
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- § 33: Neue Vorschriften zur verbleibenden Abgabeschuld.
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- § 34: Neue Vorschriften zur Entrichtung der verbleibenden Abgabeschuld in Vierteljahrsbeträgen.
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- § 105: Neue Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld bis zum 31. März 1952
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- § 106: Neue Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld ab 1. April 1952
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- § 107: Neue Vorschriften zur abweichenden Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld
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- § 108: Neue Vorschriften zu den Bedingungen der Reichsmarkverbindlichkeit
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- § 109: Neue Vorschriften zur Aufteilung der Abgabeschuld
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- § 110: Neue Vorschriften zum Ausfall der Umstellungsgrundschuld in der Zwangsversteigerung
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- § 111: Neue Vorschriften zur Abgabeschulden als öffentliche Last
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- § 111a: Neue Vorschriften zum Grundbuchvermerk über die öffentliche Last
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- § 111b: Neue Vorschriften zur Löschung des Vermerkes
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- § 111c: Neue Vorschriften zur Abschlussbekanntmachung
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- § 122: Neue Regelungen für Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und Dritten.
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- § 123: Neue Regelungen für die Haftung bei Grundstücksbelastungen und Grundstücksverkäufen.
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- § 124: Neue Regelungen für die Erklärungspflicht.
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- § 125: Neue Regelungen für den Abgabebescheid.
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- § 126: Neue Regelungen für den Abgabeschuldner.
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- § 127: Neue Regelungen für die Wirkung des Abgabebescheids gegenüber dem Erwerber des Grundstücks.
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- § 128: Neue Regelungen für die Auskunftspflicht des Finanzamts.
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- § 129: Neue Regelungen für den Erlaß wegen ungünstiger Ertragslage.
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- § 130: Neue Regelungen für den weitergehenden Erlaß bei Aufbaukrediten.
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- § 130a: Neue Regelungen für den weitergehenden Erlaß bei der Verwendung eigener Mittel für die Mindestausstattung von Wohnungen und weitere Modernisierungsmaßnahmen.
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- § 131: Neue Regelungen für die Stundung und Erlaß wegen wirtschaftlicher Bedrängnis.
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- § 111 c1 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Bekanntmachung von Ersuchen
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- § 111 a Abs. 2: Neue Vorschriften zur Bekanntmachung von Ersuchen
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- § 111 d: Neue Vorschriften zur Bekanntmachung und Eintragung auf Grundpfandbriefen
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- § 112: Neue Vorschriften zur Zwangsversteigerung
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- § 113: Neue Vorschriften zu vorgehenden Rechten in der Zwangsversteigerung
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- § 114: Neue Vorschriften zur Zwangsverwaltung
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- § 115: Neue Vorschriften zur Pfändung von Miet- und Pachtzinsforderungen
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- § 116: Neue Vorschriften zum Vorrecht für Aufbaukredite
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- § 117: Neue Vorschriften zum Grundbuchvermerk über das Vorrecht
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- § 118: Neue Vorschriften zur Abgabeschuldner bei Veräußerung des Grundstücks vor Inkrafttreten des Gesetzes
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- § 119: Neue Vorschriften zur Aufrechterhaltung von Umstellungsgrundschulden bei Verbindlichkeiten aus der letzten Reichsmarkzeit
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- § 120: Neue Vorschriften zum Erlöschen der Umstellungsgrundschulden und Fortbestehen von Eigentümergrundschulden
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- § 121: Neue Vorschriften zu Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und dem persönlichen Schuldner
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- § 81: Neue Regelung für die Aufteilung des Betriebsvermögens bei gewerblichen Betrieben mit Betriebstätten im Geltungsbereich des Grundgesetzes und in Berlin (West)
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- § 82: Neue Regelung für Änderungen des Vermögens in Berlin (West) in der Zeit zwischen dem 20. Juni 1948 und dem 1. April 1949
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- § 83: Neue Regelung für die Änderung des Ansatzes für Ansprüche aus der Uraltkontenbestimmung in der DM-Eröffnungsbilanz
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- § 84: Neue Regelung für die Berechnung der Abgabeschuld und des Vierteljahrsbetrags bei Abgabepflichtigen mit Vermögen im Geltungsbereich des Grundgesetzes und in Berlin (West)
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- § 85: Neue Regelung für die Schadensberechnung bei Kriegssachschaden in Berlin (West)
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- § 86: Neue Regelung für die Berücksichtigung der Schäden bei Abgabepflichtigen mit Vermögen im Geltungsbereich des Grundgesetzes und in Berlin (West)
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- § 87: Neue Regelung für die einheitliche Veranlagung der Abgabepflichtigen mit Vermögen im Geltungsbereich des Grundgesetzes und in Berlin (West)
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- § 88: Neue Regelung für die Entrichtung der Abgabe für Vermögen in Berlin (West)
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- § 89: Neue Regelung für die Vorauszahlungen für Vermögen in Berlin (West)
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- § 90: Neue Regelung für die Abrechnung über die Vorauszahlungen
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- § 91: Neue Regelung für den Gegenstand der Hypothekengewinnabgabe
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- § 92: Neue Regelung für die Hypothekengewinnabgabe bei ungesicherten Verbindlichkeiten
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- § 93: Neue Regelung für die Hypothekengewinnabgabe bei Verbindlichkeiten gegenüber Angehörigen der Vereinten Nationen
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- § 94: Neue Regelung für Grundstücke und Grundpfandrechte
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- § 146a: Neue Vorschrift zur Minderung der Abgabenschulden wegen der Sonderlage Berlins
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- § 146b: Neue Vorschrift zur Herabsetzung der Abgabeschuld bei Wiederaufbau
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- § 147: Neue Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld
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- § 148: Neue Vorschriften zum Wegfall von Abgabeschulden in der Zwangsversteigerung
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- § 149: Neue Vorschrift zur Entlassung aus der Haftung
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- § 150: Neue Vorschriften zum Vorgehen von Rechten in der Zwangsversteigerung
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- § 151: Neue Vorschrift zur Zwangsverwaltung
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- § 151a: Neue Vorschrift zum Vorrecht für Aufbaukredite
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- § 152: Neue Vorschrift zum weiteren Vorrecht für Aufbaukredite
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- § 153: Neue Vorschrift zum Grundbuchvermerk über das Vorrecht
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- § 154: Neue Vorschrift zum Abgabeschuldner bei Veräußerung des Grundstücks vor Inkrafttreten des Gesetzes
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- § 155: Neue Vorschrift zur Erklärungspflicht
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- § 156: Neue Vorschriften zum Erlaß wegen ungünstiger Ertragslage
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- § 157: Neue Vorschrift zum weitergehenden Erlaß bei Aufbaukrediten
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- § 158: Neue Vorschriften für Vorauszahlungen in Berlin (West)
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- § 159: Neue Vorschriften für die Abrechnung über die Vorauszahlungen
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- § 160: Neue Vorschriften für die Hypothekengewinnabgabe bei Verbindlichkeiten, die an grundstücksgleichen Rechten, Schiffen oder Schiffsbauwerken gesichert waren
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- § 161: Neue Vorschriften für die Abgabepflicht der Kreditgewinnabgabe
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||||
- § 162: Neue Vorschriften für die Bemessungsgrundlage der Kreditgewinnabgabe
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||||
- § 163: Neue Vorschriften für die Ermittlung von Schuldnergewinnen
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- § 164: Neue Vorschriften für die Ermittlung von Gläubigerverlusten
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||||
- § 165: Neue Vorschriften für die Berechnung von Schuldnergewinnen und Gläubigerverlusten in besonderen Fällen
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- § 166: Neue Vorschriften für den Abzug von Betriebsverlusten
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||||
- § 167: Neue Vorschriften für die Berücksichtigung von Vermögensverlusten
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||||
- § 228: Neue Vorschriften für Schadenstatbestände und Ausgleichsleistungen
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- § 229: Neue Vorschriften für Geschädigte und Erben
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||||
- § 230: Neue Vorschriften für den Stichtag zur Geltendmachung von Vertreibungsschäden
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- § 230a: Neue Vorschriften für besondere persönliche Voraussetzungen
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- § 231: Neue Vorschriften für die Rechtsnatur der Ausgleichsleistungen
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- § 232: Neue Vorschriften für Ausgleichsleistungen mit Rechtsanspruch
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- § 233: Neue Vorschriften für Ausgleichsleistungen ohne Rechtsanspruch
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- § 132: Neue Vorschriften für den Erlass bei Grundstücken, die mildtätigen Zwecken dienen
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||||
- § 133: Neue Vorschriften für die Abrechnung über die Leistungen nach dem Hypothekensicherungsgesetz
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- § 134: Neue Vorschriften für Vorauszahlungen
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||||
- § 135: Neue Vorschriften für die Abrechnung über die Vorauszahlungen
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||||
- § 136: Neue Vorschriften für die Heranziehung der Schuldnergewinne bei Verbindlichkeiten, die an grundstücksgleichen Rechten, Schiffen oder Schiffsbauwerken gesichert waren
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- § 137: Neue Vorschriften für die Behandlung der Rückerstattungstatbestände
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||||
- § 138: Neue Vorschriften für die örtliche Zuständigkeit der Finanzämter
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- § 139: Neue Vorschriften für die Heranziehung anderer Stellen als der Finanzämter bei der Verwaltung der Abgabe
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- § 140: Der Abschnitt § 140 wurde gestrichen
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- § 141: Neue Vorschriften für Durchführungsvorschriften
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- § 142: Neue allgemeine Vorschriften für Berlin (West)
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- § 143: Neue Vorschriften für die Hypothekengewinnabgabe bei ungesicherten Verbindlichkeiten in Berlin (West)
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- § 144: Neue Vorschriften für die Minderung der Abgabeschuld bei Kriegsschäden vor dem 1. April 1949 in Berlin (West)
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- § 145: Neue Vorschriften für die Höhe der Abgabeschuld bei Verbindlichkeiten aus der letzten Reichsmarkzeit in Berlin (West)
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||||
- § 146: Neue Vorschriften für die Herabsetzung der Abgabeschuld bei Kriegsschäden nach dem 31. März 1949 in Berlin (West)
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- § 187 Abs. 2 Satz 3: Maßgabe zur Zuständigkeit des Senators für Finanzen in Berlin (West) bei Zusammenfassung mehrerer Betriebe
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- § 191: Bestimmungen für Unternehmen, die ihre DM-Eröffnungsbilanz nicht auf den 21. Juni 1948 erstellen
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- § 192: Bestimmungen für den Schuldnergewinn bei verschiedenen Bilanzarten in Berlin (West)
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- § 193: Bestimmungen für den Gläubigerverlust bei verschiedenen Bilanzarten in Berlin (West)
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- § 194: Bestimmungen für den Abzug von Betriebsverlusten in Berlin (West)
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- § 195: Bestimmungen für die Zusammenfassung mehrerer Betriebe in Berlin (West)
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- § 196: Bestimmungen für die Entrichtung der Abgabe in Berlin (West)
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- § 197: Bestimmungen für die einheitliche und gesonderte Feststellung bei Zusammenfassung mehrerer Betriebe in Berlin (West)
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- § 198: Bestimmungen zur Nichtberücksichtigung von Kriegsschäden
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- § 199: Bestimmungen zur Ablösung der Ausgleichsabgaben
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- § 199a: Bestimmungen zur freiwilligen Abkürzung der Laufzeit der Vermögensabgabe
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- § 199b: Bestimmungen zur Verrechnung der Ausgleichsabgaben mit der Hauptentschädigung
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- § 247: Neue Vorschriften zur Teilung des Grundbetrags
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- § 248: Neue Vorschriften zum Zuschlag zum Grundbetrag
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- § 249: Neue Vorschriften zur Kürzung des Grundbetrags
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- § 249a: Neue Vorschriften zum Sparerzuschlag
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- § 249b: Neue Vorschriften zur Kürzung des Grundbetrags für Zonenschäden
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- § 250: Neue Vorschriften zur Zuerkennung des Anspruchs und Zinszuschlag
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- § 251: Neue Vorschriften zur Erfüllung des Anspruchs
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- § 273: Neue Regelungen für die Unterhaltshilfe bei bestimmten Voraussetzungen
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- § 274: Sonderregelung bei Wegfall öffentlicher Renten
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- § 275: Neue Regelungen für die Unterhaltshilfe für Vollwaisen
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- § 276: Neue Regelungen für die Krankenversorgung
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- § 277: Neue Regelungen für das Sterbegeld
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- § 278: Neue Regelungen für das Verhältnis zur Entschädigungsrente
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- § 278a: Neue Regelungen für das Verhältnis zur Hauptentschädigung
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||||
- § 261: Neue Vorschriften für die Voraussetzungen zur Gewährung von Kriegsschadenrente
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- § 262: Neue Vorschriften für die Übertragbarkeit des Anspruchs auf Kriegsschadenrente
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- § 263: Neue Vorschriften für die Formen der Kriegsschadenrente
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- § 264: Neue Vorschriften für das Lebensalter als Voraussetzung für die Gewährung von Kriegsschadenrente
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- § 265: Neue Vorschriften für die Erwerbsunfähigkeit als Voraussetzung für die Gewährung von Kriegsschadenrente
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- § 266: Neue Vorschriften für die Ermittlung des Schadens und des Grundbetrags
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- § 267: Neue Vorschriften für den Einkommenshöchstbetrag zur Gewährung der Unterhaltshilfe
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- § 268: Neue Vorschriften zur Vermögensgrenze
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- § 269: Neue Vorschriften zur Höhe der Unterhaltshilfe
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- § 269a: Neue Vorschriften zum Selbständigenzuschlag
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- § 270: Neue Vorschriften zur Anrechnung von Einkünften
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- § 271: Neue Vorschriften zur Dauer der Unterhaltshilfe
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- § 272: Neue Vorschriften zur Unterhaltshilfe auf Lebenszeit
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- § 200: Neue Vorschriften zur Fälligkeit kleiner Abgabeschulden
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- § 201: Neue Vorschriften zur besonderen Form der Abgabenentrichtung
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- § 202: Neue Vorschriften zur Veräußerung und Verpachtung von Betrieben an Geschädigte
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- § 203: Neue Vorschriften zur Anwendbarkeit von Steuergesetzen
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- § 204: Neue Vorschriften zur Auftragsverwaltung der Lastenausgleichsabgaben
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- § 205: Streichung des § 205
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- § 206: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Feststellung der Einheitswerte der gewerblichen Betriebe bis zur nächsten Hauptfeststellung
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- § 207: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Feststellung der Einheitswerte der gewerblichen Betriebe für spätere Feststellungszeitpunkte
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- § 208: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben innerhalb des am 1. Januar 1949 beginnenden Hauptveranlagungszeitraums der Vermögensteuer
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- § 209: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Feststellung der Einheitswerte der gewerblichen Betriebe für spätere Feststellungszeitpunkte
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- § 210: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Vermögensabgabe
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- § 211: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer
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- § 212: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Gewerbesteuer
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- § 234: Neue Vorschriften zur Antragsstellung
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- § 235: Neue Vorschriften zur Schadensfeststellung als Voraussetzung für Ausgleichsleistungen
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- § 236: Neue Vorschriften zur Schadensfeststellung nach dem Feststellungsgesetz und dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz
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- § 237: Neue Vorschriften zur Schadensfeststellung außerhalb des Feststellungsgesetzes
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- § 238: Neue Vorschriften zur Schadensberechnung nach dem Feststellungsgesetz und dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz
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- § 239: Neue Vorschriften zur Schadensberechnung bei Verlust der beruflichen oder sonstigen Existenzgrundlage
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- § 240: Neue Vorschriften zur Schadensberechnung bei Sparerschäden
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- § 241: Streichung des § 241
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- § 242: Neue Vorschriften zur Zusammenfassung der Einzelfeststellungen
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- § 243: Neue Vorschriften zu den Voraussetzungen für die Hauptentschädigung
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- § 244: Neue Vorschriften zur Übertragbarkeit des Anspruchs auf Hauptentschädigung
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- § 245: Neue Vorschriften zur Bemessung der Hauptentschädigung
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- § 246: Neue Vorschriften zu den Schadensgruppen und Grundbeträgen
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- § 279: Neue Vorschriften zum Einkommenshöchstbetrag für die Entschädigungsrente
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- § 280: Neue Vorschriften zur Höhe der Entschädigungsrente
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- § 281: Neue Vorschriften zu Vorauszahlungen auf die Entschädigungsrente
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- § 282: Neue Vorschriften zu besonderen Voraussetzungen der Entschädigungsrente
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- § 283: Neue Vorschriften zum Verhältnis der Entschädigungsrente zur Hauptentschädigung
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- § 213: Neue Bestimmungen zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Feststellung der Einheitswerte der gewerblichen Betriebe in Berlin (West)
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- § 214: Neue Bestimmungen zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Vermögensteuer für die Kalenderjahre 1949 bis 1952
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- § 215: Neue Bestimmungen zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Vermögensabgabe für Vermögen in Berlin (West)
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- § 216: Neue Bestimmungen zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben für Vermögen in Berlin (West) bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer
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- § 217: Neue Bestimmungen zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben für Vermögen in Berlin (West) bei der Gewerbesteuer
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- § 218: Neue Bestimmungen zur Behandlung der Vermögensabgabe in der Jahresbilanz
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- § 219: Neue Bestimmungen zur Behandlung der Kreditgewinnabgabe und der Hypothekengewinnabgabe in der Jahresbilanz
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- § 220: Neue Bestimmungen zum erstmaligen Ausweis und Ausgleich der Jahresbilanz
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- § 221: Neue Bestimmungen zu Lastenausgleichsgegenposten
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- § 222: Neue Bestimmungen zur Durchführung des Ausgleichs
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- § 223: Neue Bestimmungen zur Ablösung und Entrichtung der Vermögensabgabe
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- § 224: Neue Bestimmungen zum Ausscheiden von Genossen
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- § 168: Neue Bestimmungen zur Zusammenfassung mehrerer Betriebe, die derselben natürlichen Person gehören
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- § 169: Neue Bestimmungen zur Zusammenfassung mehrerer Gesellschaften
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- § 170: Neue Bestimmungen zur Personeneinheit bei Ehegatten
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- § 171: Neue Bestimmungen zur Aufteilung des Gewinnsaldos bei Zusammenfassung mehrerer Betriebe
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- § 172: Neue Bestimmungen zur Abgabeschuld und Freibetrag
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- § 173: Neue Bestimmungen zur Entstehung der Abgabeschuld
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- § 174: Neue Bestimmungen zum Abgabeschuldner
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- § 175: Neue Bestimmungen zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld
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- § 176: Neue Bestimmungen zur Entrichtung der Abgabe
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||||
- § 177: Neue Bestimmungen zur Sofortigen Fälligkeit bei Gefährdung des Abgabeanspruchs
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- § 178: Neue Bestimmungen zur Sofortigen Fälligkeit bei Abwanderung
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- § 179: Neue Bestimmungen zur Sofortigen Fälligkeit und Haftung bei Auflösung des Betriebs
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- § 180: Neue Bestimmungen zur Behandlung der Kreditgewinnabgabe im Konkurs
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- § 181: Neue Bestimmungen zur Erklärungspflicht und Selbstberechnung der Abgabe
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- § 182: Neue Bestimmungen zu Vorauszahlungen
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- § 183: Neue Bestimmungen zur Anrechnung bereits geleisteter Zinsen und Tilgungsbeträge
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- § 184: Neue Bestimmungen zur Abrechnung über die Vorauszahlungen
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- § 185: Neue Bestimmungen zur Übertragung der Abgabeschuld
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- § 186: Neue Bestimmungen zum Abgabebescheid und zuständigen Finanzaamt
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- § 187: Neue Bestimmungen zur Einheitlichen und gesonderten Feststellung bei Zusammenfassung mehrerer Betriebe
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- § 250 Abs. 1: Änderung der Reihenfolge und des Zeitpunkts der Erfüllung von Ansprüchen auf Hauptentschädigung
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- § 250 Abs. 4: Änderung der Reihenfolge und des Zeitpunkts der Erfüllung von Ansprüchen auf Hauptentschädigung
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- § 250 Abs. 6: Änderung der Reihenfolge und des Zeitpunkts der Erfüllung von Ansprüchen auf Hauptentschädigung
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- § 252: Neufassung des § 252 mit neuen Vorschriften zur Reihenfolge und zum Zeitpunkt der Erfüllung von Ansprüchen auf Hauptentschädigung
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- § 253: Neufassung des § 253 mit neuen Vorschriften zur Zweckbestimmung von Eingliederungsdarlehen
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- § 254: Neufassung des § 254 mit neuen Vorschriften zu den Voraussetzungen für Eingliederungsdarlehen an einzelne Geschädigte
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- § 255: Neufassung des § 255 mit neuen Vorschriften zur Höhe von Aufbaudarlehen
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||||
- § 256: Neufassung des § 256 mit neuen Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung von Aufbaudarlehen
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- § 257: Neufassung des § 257 mit neuen Vorschriften zur Dringlichkeitsfolge bei der Gewährung von Aufbaudarlehen
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- § 258: Neufassung des § 258 mit neuen Vorschriften zum Verhältnis zwischen Aufbaudarlehen und Hauptentschädigung
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- § 259: Neufassung des § 259 mit neuen Vorschriften zu den Voraussetzungen für Eingliederungsdarlehen zur Schaffung von Dauerarbeitsplätzen
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- § 318: Neue Regelungen für die Erlassung von Richtlinien der Bundesregierung für die Verwaltung und Verwendung des Ausgleichsfonds
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- § 319: Neue Regelungen für die Aufgaben des Präsidenten des Bundesausgleichsamtes
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- § 320: Neue Regelungen für die Aufgaben des Kontrollausschusses
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- § 321: Neue Regelungen für die Aufgaben des Ständigen Beirats
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- § 322: Neue Regelungen für die Aufgaben der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds
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- § 323: Neue Regelungen für die Sondervorschriften über die Verwendung von Mitteln
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- § 324: Neue Regelungen für die haushaltsrechtlichen Vorschriften
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- § 325: Neue Regelungen für die Antragstellung
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- § 326: Neue Regelungen für die Weiterbehandlung der Anträge
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- § 327: Neue Regelungen für die Vertretung
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- § 283a: Neue Vorschriften für das Verhältnis der Entschädigungsrente zur Hauptentschädigung bei gleichzeitigem Bezug von Unterhaltshilfe
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- § 284: Neue Vorschriften für die Sonderregelung bei Verlust der beruflichen oder sonstigen Existenzgrundlage
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- § 285: Neue Vorschriften für die Dauer der Entschädigungsrente
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- § 286: Neue Vorschriften für die Zuerkennung des Anspruchs auf Kriegsschadenrente
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- § 287: Neue Vorschriften für die Erfüllung des Anspruchs auf Kriegsschadenrente
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- § 288: Neue Vorschriften für die Wirkung von Veränderungen
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- § 289: Neue Vorschriften für die Meldepflicht
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- § 290: Neue Vorschriften für die Erstattungspflicht
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- § 291: Neue Vorschriften für das Verhältnis zu Aufbaudarlehen
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- § 345: Neue Vorschriften für das Verfahren bei Anträgen auf Lastenausgleich
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- § 346: Neue Vorschriften für besondere Regelungen im Lastenausgleich
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- § 347: Neue Vorschriften für das Verfahren bei der Wohnraumhilfe
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- § 348: Neue Vorschriften für die Zuteilung der Mittel für die Wohnraumhilfe
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- § 350: Neue Vorschriften für die ehrenamtliche Mitarbeit
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- § 350a: Neue Vorschriften für die Erstattung und Verrechnung von Ausgleichsleistungen
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- § 350b: Neue Vorschriften für die Vollstreckung
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- § 350c: Neue Vorschriften für die Vergabe von Aufträgen
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- § 350d: Neue Vorschriften für die Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen für den Ausgleichsfonds
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- § 351: Neue Vorschriften für die Verwaltungskosten
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- § 358: Neue Vorschriften für Sondervorschriften für Berlin
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- § 328: Regelung der Gebühren für die Vertretung vor den Ausgleichsbehörden und den bei diesen gebildeten Ausschüssen
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- § 329: Ausschließung von der Mitwirkung am Verfahren
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- § 330: Verbindung von Verfahren
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- § 331: Beweiserhebung
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- § 332: Beweiswürdigung
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- § 333: Entscheidungen
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- § 334: Verfahren vor den Verwaltungsgerichten
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- § 334a: Gebühren und Kosten
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- § 335: Ruhen des Verfahrens
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- § 335a: Bescheid
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- § 336: Bescheid unter Vorbehalt
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- § 337: Beschwerde
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- § 338: Beschluß des Beschwerdeausschusses
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- § 339: Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht
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- § 340: Revision an das Bundesverwaltungsgericht
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- § 341: Aufschiebende Wirkung
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- § 342: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
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- § 343: Wiederaufnahme des Verfahrens
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- § 344: Einstellung und Rückforderung von Kriegsschadenrente
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- § 301 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Gewährung von Leistungen aus dem Härtefonds
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- § 301 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Festlegung von Näherem durch Rechtsverordnung
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- § 301 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Berücksichtigung von Arbeitnehmern
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- § 301 a: Neue Vorschriften zur Gewährung von Leistungen an Sowjetzonenflüchtlinge
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- § 302: Neue Vorschriften zur Bereitstellung von Mitteln für Förderungsmaßnahmen
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- § 303: Neue Vorschriften zur Gewährung von Bürgschaften, Beteiligungen und Liquiditätskrediten
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- § 304: Neue Vorschriften zur Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener
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- § 305: Neue Vorschriften zur Auftragsverwaltung
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- § 306: Neue Vorschriften zur Errichtung von Landesbehörden
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- § 307: Neue Vorschriften zur Errichtung des Bundesoberbehörde
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- § 308: Neue Vorschriften zur Errichtung von Ausgleichsämtern
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- § 309: Neue Vorschriften zur Errichtung von Ausgleichsausschüssen
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- § 310: Neue Vorschriften zur Errichtung von Beschwerdeausschüssen
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- § 311: Neue Vorschriften zur Errichtung von Landesausgleichsämtern
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- § 312: Neue Vorschriften zur Errichtung des Bundesausgleichsamts
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- § 313: Neue Vorschriften zur Errichtung des Kontrollausschusses
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- § 314: Neue Vorschriften zur Errichtung des Ständigen Beirates
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- § 315: Neue Vorschriften zur Tätigkeit der allgemeinen Verwaltungsgerichte
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- § 316: Neue Vorschriften zur Bestellung von Vertretern der Interessen des Ausgleichsfonds
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- § 317: Neue Vorschriften zur Amts- und Rechtshilfe
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- § 200 Abs. 3: Grundlage für die Verordnung
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- § 202 Abs. 1: Grundlage für die Verordnung
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- § 367 Abs. 1: Grundlage für die Verordnung
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## Wortlaut
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- **1969-09-03** · BGBl. 1969 I S. 1532 — Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (22. ÄndG LAG)
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- **1969-09-03** · BGBl. 1969 I S. 1533 — Gesetz zum Ausgleich von Schäden infolge besonderer Naturereignisse in der Forstwirtschaft (Forstschäden-Ausgleichsgesetz)
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- **1969-10-23** · BGBl. 1969 I S. 1909 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
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- **1970-04-16** · BGBl. 1970 I S. 332 — Achtundzwanzigste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (28. AbgabenDV-LA)
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359
lag/STELLEN.md
359
lag/STELLEN.md
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# Stellen dieser Station
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- § 12: Neue Definition und Kriterien für Vertreibungsschäden
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- § 13: Neue Definition und Kriterien für Kriegssachschäden
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- § 14: Neue Definition und Kriterien für Ostschäden
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- § 15: Neue Definition und Kriterien für Sparerschäden
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- § 15a: Neue Definition und Kriterien für Zonenschäden
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- § 6: Neue Regelungen für die Finanzierung des Lastenausgleichs, insbesondere für die Aufkommen aus Lastenausgleichsabgaben und Zuschüsse der Länder.
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- § 7: Neue Regelungen für die Aufnahme von Krediten und die Übernahme von Sicherheitsleistungen durch den Bund.
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- § 8: Neue Begriffsbestimmungen für verschiedene Gesetze und Verordnungen, die im Zusammenhang mit dem Lastenausgleich stehen.
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- § 9: Neue Regelung für den Sitz in Berlin (West) im Sinne des Lastenausgleichsgesetzes.
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- § 10: Neue Definition der „Deutschen Mark“ im Sinne des Lastenausgleichsgesetzes.
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- § 11: Neue Definition des Begriffs „Vertriebener“ im Sinne des Lastenausgleichsgesetzes.
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- § 54: Neue Regelung für Vergünstigung wegen Alters oder Erwerbsunfähigkeit
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- § 55: Neue Regelung für sonstige Vergünstigungen aus sozialen Gründen
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- § 55a: Neue Regelung für Vergünstigung für Sowjetzonenflüchtlinge
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- § 55b: Neue Regelung für Vergünstigung wegen Kriegssachschäden an Wohngebäuden in besonderen Härtefällen
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- § 55c: Neue Regelung für zusätzliche Berücksichtigung von Freibeträgen und Freigrenzen bei Ehegatten
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- § 56: Neue Regelung für Verzicht auf Nacherhebung für Vermögen, das von der Soforthilfeabgabe befreit war
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- § 56a: Neue Regelung für Berücksichtigung der Abgabevergünstigungen nach dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen
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- § 93 Abs. 3: Definition von Grundpfandrechten erweitert
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- § 95: Definition von Kriegsschäden erweitert
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- § 96: Definition von Reichsmarkverbindlichkeiten erweitert
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- § 97: Ausnahmen von der Abgabepflicht erweitert
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- § 98: Ermittlung der Schuldnergewinne erweitert
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- § 99: Bestimmungen zur Abgabeschuld erweitert
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- § 100: Minderung der Abgabeschuld bei Kriegsschäden vor dem 21. Juni 1948 erweitert
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- § 101: Bestimmungen zur Höhe der Abgabeschuld bei Verbindlichkeiten aus der letzten Reichsmarkzeit erweitert
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- § 102: Bestimmungen zur Entstehung der Abgabeschuld erweitert
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- § 103: Bestimmungen zur Herabsetzung der Abgabeschuld bei Kriegsschäden nach dem 20. Juni 1948 erweitert
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- § 104: Bestimmungen zur Herabsetzung der Abgabeschuld bei Wiederaufbau erweitert
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- § 57: Vergünstigung für Privatkrankenanstalten eingeführt
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- § 58: Form der Entrichtung der Vermögensabgabe bei Wohnungsbau für Geschädigte festgelegt
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- § 59: Abschnitt gestrichen
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- § 60: Schuldübernahme bei Veräußerung von Vermögen festgelegt
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- § 61: Haftung des Beschenkten festgelegt
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- § 62: Vorschriften für Entnechtungsfälle festgelegt
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- § 63: Behandlung der Vermögensabgabe im Konkurs festgelegt
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- § 64: Vorschriften für Bedingung und Befristung festgelegt
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- § 65: Erlöschen der Vierteljahrsbeträge bei Leibrenten festgelegt
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- § 66: Aufteilung der Vierteljahrsbeträge bei Auflösung der Ehe festgelegt
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- § 67: Aufteilung der Vierteljahrsbeträge bei Erbfällen festgelegt
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- § 68: Aufteilung der Vierteljahrsbeträge in anderen Fällen festgelegt
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- § 69: Beschränkung der Haftung des Erben festgelegt
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- § 70: Kürzung von Vermächtnissen und Auflagen festgelegt
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- § 35: Neue Regelung für die Anwendung der Vierteljahrssätze
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- § 36: Neue Regelung für die Berechnung des gewogenen Mittels bei zusammengesetztem Vermögen
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- § 37: Neue Regelung für die Berechnung des gewogenen Mittels bei zusammengesetztem Vermögen
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- § 38: Neue Regelung für die Zusammenveranlagung von Ehegatten
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- § 39: Neue Regelung für die Berücksichtigung von Kriegssachschäden, Vertreibungsschäden und Ostschäden
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- § 40: Neue Regelung für den Ermäßigungsberechtigten
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- § 41: Neue Regelung für die Schadensberechnung bei Kriegssachschäden
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- § 42: Neue Regelung für das Verfahren bei der Schadensberechnung von Kriegssachschäden
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- § 43: Neue Regelung für die Schadensberechnung bei Vertreibungsschäden natürlicher Personen
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- § 44: Neue Regelung für die Schadensberechnung bei Vertreibungsschäden juristischer Personen
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- § 45: Neue Regelung für die Schadensberechnung bei Ostschäden natürlicher Personen
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- § 46: Neue Regelung für die Schadensberechnung bei Ostschäden juristischer Personen
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- § 47: Neue Regelung für das Ausmaß der Berücksichtigung von Schäden
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- § 433 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Ermäßigung des Betrags regelt.
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- § 433 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Berechnung des Vermögens zu Beginn des 21. Juni 1948 regelt.
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- § 47a: Neufassung des § 47a, der die zusätzliche Berücksichtigung von Kriegssachschäden, Vertreibungsschäden und Ostschäden durch Minderung der Vierteljahrsbeträge regelt.
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- § 47b: Neufassung des § 47b, der die zusätzliche Berücksichtigung von Kriegssachschäden durch Minderung der Vierteljahrsbeträge regelt.
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- § 48: Neufassung des § 48, der die Anrechnung der Soforthilfeabgabe auf die Abgabeschuld regelt.
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- § 49: Neufassung des § 49, der die Fälligkeit der Vierteljahrsbeträge regelt.
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- § 50: Neufassung des § 50, der die sofortige Fälligkeit bei Gefährdung des Abgabeanspruchs regelt.
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- § 51: Neufassung des § 51, der die sofortige Fälligkeit bei Abwanderung regelt.
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- § 52: Neufassung des § 52, der die sofortige Fälligkeit und Haftung bei Liquidation regelt.
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- § 53: Neufassung des § 53, der die Familienermäßigung regelt.
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- § 53a: Neufassung des § 53a, der die Familienermäßigung für Heimkehrer regelt.
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- § 24: Neue Vorschriften zur Ansetzung von Wirtschaftsgütern, Aktien, Kapitalforderungen und Verbindlichkeiten.
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- § 25: Neue Vorschriften zur Behandlung von Gegenständen, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt.
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- § 26: Neue Vorschriften zur Behandlung von Vermögen, das der Verfügungsgewalt des Abgabepflichtigen zeitweise entzogen war.
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- § 27: Neue Vorschriften zu Rückerstattungsfällen.
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- § 27a: Neue Vorschriften zu Fällen, die der Rückerstattung verwandt sind.
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- § 27b: Neue Vorschriften zur Rückbeziehung der Gründung von Körperschaften oder Personenvereinigungen auf den 21. Juni 1948.
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- § 28: Neue Vorschriften zur Rückstellung wegen Reparationsentnahmen oder Restitutionen.
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- § 29: Neue Vorschriften zum Freibetrag und zur Besteuerungsgrenze.
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- § 30: Neue Vorschriften zum abgabepflichtigen Vermögen.
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- § 31: Neue Vorschriften zur Höhe der Abgabeschuld.
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- § 32: Neue Vorschriften zur Minderung der Abgabeschuld durch die Soforthilfeabgabe.
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||||
- § 33: Neue Vorschriften zur verbleibenden Abgabeschuld.
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||||
- § 34: Neue Vorschriften zur Entrichtung der verbleibenden Abgabeschuld in Vierteljahrsbeträgen.
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- § 105: Neue Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld bis zum 31. März 1952
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- § 106: Neue Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld ab 1. April 1952
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- § 107: Neue Vorschriften zur abweichenden Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld
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- § 108: Neue Vorschriften zu den Bedingungen der Reichsmarkverbindlichkeit
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- § 109: Neue Vorschriften zur Aufteilung der Abgabeschuld
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- § 110: Neue Vorschriften zum Ausfall der Umstellungsgrundschuld in der Zwangsversteigerung
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- § 111: Neue Vorschriften zur Abgabeschulden als öffentliche Last
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- § 111a: Neue Vorschriften zum Grundbuchvermerk über die öffentliche Last
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- § 111b: Neue Vorschriften zur Löschung des Vermerkes
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- § 111c: Neue Vorschriften zur Abschlussbekanntmachung
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- § 122: Neue Regelungen für Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und Dritten.
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||||
- § 123: Neue Regelungen für die Haftung bei Grundstücksbelastungen und Grundstücksverkäufen.
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- § 124: Neue Regelungen für die Erklärungspflicht.
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||||
- § 125: Neue Regelungen für den Abgabebescheid.
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||||
- § 126: Neue Regelungen für den Abgabeschuldner.
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||||
- § 127: Neue Regelungen für die Wirkung des Abgabebescheids gegenüber dem Erwerber des Grundstücks.
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||||
- § 128: Neue Regelungen für die Auskunftspflicht des Finanzamts.
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||||
- § 129: Neue Regelungen für den Erlaß wegen ungünstiger Ertragslage.
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||||
- § 130: Neue Regelungen für den weitergehenden Erlaß bei Aufbaukrediten.
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||||
- § 130a: Neue Regelungen für den weitergehenden Erlaß bei der Verwendung eigener Mittel für die Mindestausstattung von Wohnungen und weitere Modernisierungsmaßnahmen.
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||||
- § 131: Neue Regelungen für die Stundung und Erlaß wegen wirtschaftlicher Bedrängnis.
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||||
- § 111 c1 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Bekanntmachung von Ersuchen
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||||
- § 111 a Abs. 2: Neue Vorschriften zur Bekanntmachung von Ersuchen
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||||
- § 111 d: Neue Vorschriften zur Bekanntmachung und Eintragung auf Grundpfandbriefen
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||||
- § 112: Neue Vorschriften zur Zwangsversteigerung
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||||
- § 113: Neue Vorschriften zu vorgehenden Rechten in der Zwangsversteigerung
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- § 114: Neue Vorschriften zur Zwangsverwaltung
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||||
- § 115: Neue Vorschriften zur Pfändung von Miet- und Pachtzinsforderungen
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- § 116: Neue Vorschriften zum Vorrecht für Aufbaukredite
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||||
- § 117: Neue Vorschriften zum Grundbuchvermerk über das Vorrecht
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||||
- § 118: Neue Vorschriften zur Abgabeschuldner bei Veräußerung des Grundstücks vor Inkrafttreten des Gesetzes
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||||
- § 119: Neue Vorschriften zur Aufrechterhaltung von Umstellungsgrundschulden bei Verbindlichkeiten aus der letzten Reichsmarkzeit
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||||
- § 120: Neue Vorschriften zum Erlöschen der Umstellungsgrundschulden und Fortbestehen von Eigentümergrundschulden
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||||
- § 121: Neue Vorschriften zu Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und dem persönlichen Schuldner
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||||
- § 81: Neue Regelung für die Aufteilung des Betriebsvermögens bei gewerblichen Betrieben mit Betriebstätten im Geltungsbereich des Grundgesetzes und in Berlin (West)
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||||
- § 82: Neue Regelung für Änderungen des Vermögens in Berlin (West) in der Zeit zwischen dem 20. Juni 1948 und dem 1. April 1949
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||||
- § 83: Neue Regelung für die Änderung des Ansatzes für Ansprüche aus der Uraltkontenbestimmung in der DM-Eröffnungsbilanz
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||||
- § 84: Neue Regelung für die Berechnung der Abgabeschuld und des Vierteljahrsbetrags bei Abgabepflichtigen mit Vermögen im Geltungsbereich des Grundgesetzes und in Berlin (West)
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||||
- § 85: Neue Regelung für die Schadensberechnung bei Kriegssachschaden in Berlin (West)
|
||||
- § 86: Neue Regelung für die Berücksichtigung der Schäden bei Abgabepflichtigen mit Vermögen im Geltungsbereich des Grundgesetzes und in Berlin (West)
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||||
- § 87: Neue Regelung für die einheitliche Veranlagung der Abgabepflichtigen mit Vermögen im Geltungsbereich des Grundgesetzes und in Berlin (West)
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||||
- § 88: Neue Regelung für die Entrichtung der Abgabe für Vermögen in Berlin (West)
|
||||
- § 89: Neue Regelung für die Vorauszahlungen für Vermögen in Berlin (West)
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||||
- § 90: Neue Regelung für die Abrechnung über die Vorauszahlungen
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||||
- § 91: Neue Regelung für den Gegenstand der Hypothekengewinnabgabe
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||||
- § 92: Neue Regelung für die Hypothekengewinnabgabe bei ungesicherten Verbindlichkeiten
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||||
- § 93: Neue Regelung für die Hypothekengewinnabgabe bei Verbindlichkeiten gegenüber Angehörigen der Vereinten Nationen
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||||
- § 94: Neue Regelung für Grundstücke und Grundpfandrechte
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||||
- § 146a: Neue Vorschrift zur Minderung der Abgabenschulden wegen der Sonderlage Berlins
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||||
- § 146b: Neue Vorschrift zur Herabsetzung der Abgabeschuld bei Wiederaufbau
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||||
- § 147: Neue Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld
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||||
- § 148: Neue Vorschriften zum Wegfall von Abgabeschulden in der Zwangsversteigerung
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||||
- § 149: Neue Vorschrift zur Entlassung aus der Haftung
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||||
- § 150: Neue Vorschriften zum Vorgehen von Rechten in der Zwangsversteigerung
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- § 151: Neue Vorschrift zur Zwangsverwaltung
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||||
- § 151a: Neue Vorschrift zum Vorrecht für Aufbaukredite
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- § 152: Neue Vorschrift zum weiteren Vorrecht für Aufbaukredite
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||||
- § 153: Neue Vorschrift zum Grundbuchvermerk über das Vorrecht
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||||
- § 154: Neue Vorschrift zum Abgabeschuldner bei Veräußerung des Grundstücks vor Inkrafttreten des Gesetzes
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||||
- § 155: Neue Vorschrift zur Erklärungspflicht
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||||
- § 156: Neue Vorschriften zum Erlaß wegen ungünstiger Ertragslage
|
||||
- § 157: Neue Vorschrift zum weitergehenden Erlaß bei Aufbaukrediten
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||||
- § 158: Neue Vorschriften für Vorauszahlungen in Berlin (West)
|
||||
- § 159: Neue Vorschriften für die Abrechnung über die Vorauszahlungen
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||||
- § 160: Neue Vorschriften für die Hypothekengewinnabgabe bei Verbindlichkeiten, die an grundstücksgleichen Rechten, Schiffen oder Schiffsbauwerken gesichert waren
|
||||
- § 161: Neue Vorschriften für die Abgabepflicht der Kreditgewinnabgabe
|
||||
- § 162: Neue Vorschriften für die Bemessungsgrundlage der Kreditgewinnabgabe
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||||
- § 163: Neue Vorschriften für die Ermittlung von Schuldnergewinnen
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||||
- § 164: Neue Vorschriften für die Ermittlung von Gläubigerverlusten
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||||
- § 165: Neue Vorschriften für die Berechnung von Schuldnergewinnen und Gläubigerverlusten in besonderen Fällen
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||||
- § 166: Neue Vorschriften für den Abzug von Betriebsverlusten
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||||
- § 167: Neue Vorschriften für die Berücksichtigung von Vermögensverlusten
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||||
- § 228: Neue Vorschriften für Schadenstatbestände und Ausgleichsleistungen
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||||
- § 229: Neue Vorschriften für Geschädigte und Erben
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||||
- § 230: Neue Vorschriften für den Stichtag zur Geltendmachung von Vertreibungsschäden
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||||
- § 230a: Neue Vorschriften für besondere persönliche Voraussetzungen
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||||
- § 231: Neue Vorschriften für die Rechtsnatur der Ausgleichsleistungen
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||||
- § 232: Neue Vorschriften für Ausgleichsleistungen mit Rechtsanspruch
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||||
- § 233: Neue Vorschriften für Ausgleichsleistungen ohne Rechtsanspruch
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||||
- § 132: Neue Vorschriften für den Erlass bei Grundstücken, die mildtätigen Zwecken dienen
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||||
- § 133: Neue Vorschriften für die Abrechnung über die Leistungen nach dem Hypothekensicherungsgesetz
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||||
- § 134: Neue Vorschriften für Vorauszahlungen
|
||||
- § 135: Neue Vorschriften für die Abrechnung über die Vorauszahlungen
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||||
- § 136: Neue Vorschriften für die Heranziehung der Schuldnergewinne bei Verbindlichkeiten, die an grundstücksgleichen Rechten, Schiffen oder Schiffsbauwerken gesichert waren
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||||
- § 137: Neue Vorschriften für die Behandlung der Rückerstattungstatbestände
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||||
- § 138: Neue Vorschriften für die örtliche Zuständigkeit der Finanzämter
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||||
- § 139: Neue Vorschriften für die Heranziehung anderer Stellen als der Finanzämter bei der Verwaltung der Abgabe
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||||
- § 140: Der Abschnitt § 140 wurde gestrichen
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||||
- § 141: Neue Vorschriften für Durchführungsvorschriften
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||||
- § 142: Neue allgemeine Vorschriften für Berlin (West)
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||||
- § 143: Neue Vorschriften für die Hypothekengewinnabgabe bei ungesicherten Verbindlichkeiten in Berlin (West)
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||||
- § 144: Neue Vorschriften für die Minderung der Abgabeschuld bei Kriegsschäden vor dem 1. April 1949 in Berlin (West)
|
||||
- § 145: Neue Vorschriften für die Höhe der Abgabeschuld bei Verbindlichkeiten aus der letzten Reichsmarkzeit in Berlin (West)
|
||||
- § 146: Neue Vorschriften für die Herabsetzung der Abgabeschuld bei Kriegsschäden nach dem 31. März 1949 in Berlin (West)
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||||
- § 187 Abs. 2 Satz 3: Maßgabe zur Zuständigkeit des Senators für Finanzen in Berlin (West) bei Zusammenfassung mehrerer Betriebe
|
||||
- § 191: Bestimmungen für Unternehmen, die ihre DM-Eröffnungsbilanz nicht auf den 21. Juni 1948 erstellen
|
||||
- § 192: Bestimmungen für den Schuldnergewinn bei verschiedenen Bilanzarten in Berlin (West)
|
||||
- § 193: Bestimmungen für den Gläubigerverlust bei verschiedenen Bilanzarten in Berlin (West)
|
||||
- § 194: Bestimmungen für den Abzug von Betriebsverlusten in Berlin (West)
|
||||
- § 195: Bestimmungen für die Zusammenfassung mehrerer Betriebe in Berlin (West)
|
||||
- § 196: Bestimmungen für die Entrichtung der Abgabe in Berlin (West)
|
||||
- § 197: Bestimmungen für die einheitliche und gesonderte Feststellung bei Zusammenfassung mehrerer Betriebe in Berlin (West)
|
||||
- § 198: Bestimmungen zur Nichtberücksichtigung von Kriegsschäden
|
||||
- § 199: Bestimmungen zur Ablösung der Ausgleichsabgaben
|
||||
- § 199a: Bestimmungen zur freiwilligen Abkürzung der Laufzeit der Vermögensabgabe
|
||||
- § 199b: Bestimmungen zur Verrechnung der Ausgleichsabgaben mit der Hauptentschädigung
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||||
- § 247: Neue Vorschriften zur Teilung des Grundbetrags
|
||||
- § 248: Neue Vorschriften zum Zuschlag zum Grundbetrag
|
||||
- § 249: Neue Vorschriften zur Kürzung des Grundbetrags
|
||||
- § 249a: Neue Vorschriften zum Sparerzuschlag
|
||||
- § 249b: Neue Vorschriften zur Kürzung des Grundbetrags für Zonenschäden
|
||||
- § 250: Neue Vorschriften zur Zuerkennung des Anspruchs und Zinszuschlag
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||||
- § 251: Neue Vorschriften zur Erfüllung des Anspruchs
|
||||
- § 273: Neue Regelungen für die Unterhaltshilfe bei bestimmten Voraussetzungen
|
||||
- § 274: Sonderregelung bei Wegfall öffentlicher Renten
|
||||
- § 275: Neue Regelungen für die Unterhaltshilfe für Vollwaisen
|
||||
- § 276: Neue Regelungen für die Krankenversorgung
|
||||
- § 277: Neue Regelungen für das Sterbegeld
|
||||
- § 278: Neue Regelungen für das Verhältnis zur Entschädigungsrente
|
||||
- § 278a: Neue Regelungen für das Verhältnis zur Hauptentschädigung
|
||||
- § 261: Neue Vorschriften für die Voraussetzungen zur Gewährung von Kriegsschadenrente
|
||||
- § 262: Neue Vorschriften für die Übertragbarkeit des Anspruchs auf Kriegsschadenrente
|
||||
- § 263: Neue Vorschriften für die Formen der Kriegsschadenrente
|
||||
- § 264: Neue Vorschriften für das Lebensalter als Voraussetzung für die Gewährung von Kriegsschadenrente
|
||||
- § 265: Neue Vorschriften für die Erwerbsunfähigkeit als Voraussetzung für die Gewährung von Kriegsschadenrente
|
||||
- § 266: Neue Vorschriften für die Ermittlung des Schadens und des Grundbetrags
|
||||
- § 267: Neue Vorschriften für den Einkommenshöchstbetrag zur Gewährung der Unterhaltshilfe
|
||||
- § 268: Neue Vorschriften zur Vermögensgrenze
|
||||
- § 269: Neue Vorschriften zur Höhe der Unterhaltshilfe
|
||||
- § 269a: Neue Vorschriften zum Selbständigenzuschlag
|
||||
- § 270: Neue Vorschriften zur Anrechnung von Einkünften
|
||||
- § 271: Neue Vorschriften zur Dauer der Unterhaltshilfe
|
||||
- § 272: Neue Vorschriften zur Unterhaltshilfe auf Lebenszeit
|
||||
- § 200: Neue Vorschriften zur Fälligkeit kleiner Abgabeschulden
|
||||
- § 201: Neue Vorschriften zur besonderen Form der Abgabenentrichtung
|
||||
- § 202: Neue Vorschriften zur Veräußerung und Verpachtung von Betrieben an Geschädigte
|
||||
- § 203: Neue Vorschriften zur Anwendbarkeit von Steuergesetzen
|
||||
- § 204: Neue Vorschriften zur Auftragsverwaltung der Lastenausgleichsabgaben
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||||
- § 205: Streichung des § 205
|
||||
- § 206: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Feststellung der Einheitswerte der gewerblichen Betriebe bis zur nächsten Hauptfeststellung
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||||
- § 207: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Feststellung der Einheitswerte der gewerblichen Betriebe für spätere Feststellungszeitpunkte
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||||
- § 208: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben innerhalb des am 1. Januar 1949 beginnenden Hauptveranlagungszeitraums der Vermögensteuer
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||||
- § 209: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Feststellung der Einheitswerte der gewerblichen Betriebe für spätere Feststellungszeitpunkte
|
||||
- § 210: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Vermögensabgabe
|
||||
- § 211: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer
|
||||
- § 212: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Gewerbesteuer
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||||
- § 234: Neue Vorschriften zur Antragsstellung
|
||||
- § 235: Neue Vorschriften zur Schadensfeststellung als Voraussetzung für Ausgleichsleistungen
|
||||
- § 236: Neue Vorschriften zur Schadensfeststellung nach dem Feststellungsgesetz und dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz
|
||||
- § 237: Neue Vorschriften zur Schadensfeststellung außerhalb des Feststellungsgesetzes
|
||||
- § 238: Neue Vorschriften zur Schadensberechnung nach dem Feststellungsgesetz und dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz
|
||||
- § 239: Neue Vorschriften zur Schadensberechnung bei Verlust der beruflichen oder sonstigen Existenzgrundlage
|
||||
- § 240: Neue Vorschriften zur Schadensberechnung bei Sparerschäden
|
||||
- § 241: Streichung des § 241
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||||
- § 242: Neue Vorschriften zur Zusammenfassung der Einzelfeststellungen
|
||||
- § 243: Neue Vorschriften zu den Voraussetzungen für die Hauptentschädigung
|
||||
- § 244: Neue Vorschriften zur Übertragbarkeit des Anspruchs auf Hauptentschädigung
|
||||
- § 245: Neue Vorschriften zur Bemessung der Hauptentschädigung
|
||||
- § 246: Neue Vorschriften zu den Schadensgruppen und Grundbeträgen
|
||||
- § 279: Neue Vorschriften zum Einkommenshöchstbetrag für die Entschädigungsrente
|
||||
- § 280: Neue Vorschriften zur Höhe der Entschädigungsrente
|
||||
- § 281: Neue Vorschriften zu Vorauszahlungen auf die Entschädigungsrente
|
||||
- § 282: Neue Vorschriften zu besonderen Voraussetzungen der Entschädigungsrente
|
||||
- § 283: Neue Vorschriften zum Verhältnis der Entschädigungsrente zur Hauptentschädigung
|
||||
- § 213: Neue Bestimmungen zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Feststellung der Einheitswerte der gewerblichen Betriebe in Berlin (West)
|
||||
- § 214: Neue Bestimmungen zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Vermögensteuer für die Kalenderjahre 1949 bis 1952
|
||||
- § 215: Neue Bestimmungen zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Vermögensabgabe für Vermögen in Berlin (West)
|
||||
- § 216: Neue Bestimmungen zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben für Vermögen in Berlin (West) bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer
|
||||
- § 217: Neue Bestimmungen zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben für Vermögen in Berlin (West) bei der Gewerbesteuer
|
||||
- § 218: Neue Bestimmungen zur Behandlung der Vermögensabgabe in der Jahresbilanz
|
||||
- § 219: Neue Bestimmungen zur Behandlung der Kreditgewinnabgabe und der Hypothekengewinnabgabe in der Jahresbilanz
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||||
- § 220: Neue Bestimmungen zum erstmaligen Ausweis und Ausgleich der Jahresbilanz
|
||||
- § 221: Neue Bestimmungen zu Lastenausgleichsgegenposten
|
||||
- § 222: Neue Bestimmungen zur Durchführung des Ausgleichs
|
||||
- § 223: Neue Bestimmungen zur Ablösung und Entrichtung der Vermögensabgabe
|
||||
- § 224: Neue Bestimmungen zum Ausscheiden von Genossen
|
||||
- § 168: Neue Bestimmungen zur Zusammenfassung mehrerer Betriebe, die derselben natürlichen Person gehören
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||||
- § 169: Neue Bestimmungen zur Zusammenfassung mehrerer Gesellschaften
|
||||
- § 170: Neue Bestimmungen zur Personeneinheit bei Ehegatten
|
||||
- § 171: Neue Bestimmungen zur Aufteilung des Gewinnsaldos bei Zusammenfassung mehrerer Betriebe
|
||||
- § 172: Neue Bestimmungen zur Abgabeschuld und Freibetrag
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||||
- § 173: Neue Bestimmungen zur Entstehung der Abgabeschuld
|
||||
- § 174: Neue Bestimmungen zum Abgabeschuldner
|
||||
- § 175: Neue Bestimmungen zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld
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||||
- § 176: Neue Bestimmungen zur Entrichtung der Abgabe
|
||||
- § 177: Neue Bestimmungen zur Sofortigen Fälligkeit bei Gefährdung des Abgabeanspruchs
|
||||
- § 178: Neue Bestimmungen zur Sofortigen Fälligkeit bei Abwanderung
|
||||
- § 179: Neue Bestimmungen zur Sofortigen Fälligkeit und Haftung bei Auflösung des Betriebs
|
||||
- § 180: Neue Bestimmungen zur Behandlung der Kreditgewinnabgabe im Konkurs
|
||||
- § 181: Neue Bestimmungen zur Erklärungspflicht und Selbstberechnung der Abgabe
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||||
- § 182: Neue Bestimmungen zu Vorauszahlungen
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||||
- § 183: Neue Bestimmungen zur Anrechnung bereits geleisteter Zinsen und Tilgungsbeträge
|
||||
- § 184: Neue Bestimmungen zur Abrechnung über die Vorauszahlungen
|
||||
- § 185: Neue Bestimmungen zur Übertragung der Abgabeschuld
|
||||
- § 186: Neue Bestimmungen zum Abgabebescheid und zuständigen Finanzaamt
|
||||
- § 187: Neue Bestimmungen zur Einheitlichen und gesonderten Feststellung bei Zusammenfassung mehrerer Betriebe
|
||||
- § 250 Abs. 1: Änderung der Reihenfolge und des Zeitpunkts der Erfüllung von Ansprüchen auf Hauptentschädigung
|
||||
- § 250 Abs. 4: Änderung der Reihenfolge und des Zeitpunkts der Erfüllung von Ansprüchen auf Hauptentschädigung
|
||||
- § 250 Abs. 6: Änderung der Reihenfolge und des Zeitpunkts der Erfüllung von Ansprüchen auf Hauptentschädigung
|
||||
- § 252: Neufassung des § 252 mit neuen Vorschriften zur Reihenfolge und zum Zeitpunkt der Erfüllung von Ansprüchen auf Hauptentschädigung
|
||||
- § 253: Neufassung des § 253 mit neuen Vorschriften zur Zweckbestimmung von Eingliederungsdarlehen
|
||||
- § 254: Neufassung des § 254 mit neuen Vorschriften zu den Voraussetzungen für Eingliederungsdarlehen an einzelne Geschädigte
|
||||
- § 255: Neufassung des § 255 mit neuen Vorschriften zur Höhe von Aufbaudarlehen
|
||||
- § 256: Neufassung des § 256 mit neuen Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung von Aufbaudarlehen
|
||||
- § 257: Neufassung des § 257 mit neuen Vorschriften zur Dringlichkeitsfolge bei der Gewährung von Aufbaudarlehen
|
||||
- § 258: Neufassung des § 258 mit neuen Vorschriften zum Verhältnis zwischen Aufbaudarlehen und Hauptentschädigung
|
||||
- § 259: Neufassung des § 259 mit neuen Vorschriften zu den Voraussetzungen für Eingliederungsdarlehen zur Schaffung von Dauerarbeitsplätzen
|
||||
- § 318: Neue Regelungen für die Erlassung von Richtlinien der Bundesregierung für die Verwaltung und Verwendung des Ausgleichsfonds
|
||||
- § 319: Neue Regelungen für die Aufgaben des Präsidenten des Bundesausgleichsamtes
|
||||
- § 320: Neue Regelungen für die Aufgaben des Kontrollausschusses
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||||
- § 321: Neue Regelungen für die Aufgaben des Ständigen Beirats
|
||||
- § 322: Neue Regelungen für die Aufgaben der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds
|
||||
- § 323: Neue Regelungen für die Sondervorschriften über die Verwendung von Mitteln
|
||||
- § 324: Neue Regelungen für die haushaltsrechtlichen Vorschriften
|
||||
- § 325: Neue Regelungen für die Antragstellung
|
||||
- § 326: Neue Regelungen für die Weiterbehandlung der Anträge
|
||||
- § 327: Neue Regelungen für die Vertretung
|
||||
- § 283a: Neue Vorschriften für das Verhältnis der Entschädigungsrente zur Hauptentschädigung bei gleichzeitigem Bezug von Unterhaltshilfe
|
||||
- § 284: Neue Vorschriften für die Sonderregelung bei Verlust der beruflichen oder sonstigen Existenzgrundlage
|
||||
- § 285: Neue Vorschriften für die Dauer der Entschädigungsrente
|
||||
- § 286: Neue Vorschriften für die Zuerkennung des Anspruchs auf Kriegsschadenrente
|
||||
- § 287: Neue Vorschriften für die Erfüllung des Anspruchs auf Kriegsschadenrente
|
||||
- § 288: Neue Vorschriften für die Wirkung von Veränderungen
|
||||
- § 289: Neue Vorschriften für die Meldepflicht
|
||||
- § 290: Neue Vorschriften für die Erstattungspflicht
|
||||
- § 291: Neue Vorschriften für das Verhältnis zu Aufbaudarlehen
|
||||
- § 345: Neue Vorschriften für das Verfahren bei Anträgen auf Lastenausgleich
|
||||
- § 346: Neue Vorschriften für besondere Regelungen im Lastenausgleich
|
||||
- § 347: Neue Vorschriften für das Verfahren bei der Wohnraumhilfe
|
||||
- § 348: Neue Vorschriften für die Zuteilung der Mittel für die Wohnraumhilfe
|
||||
- § 350: Neue Vorschriften für die ehrenamtliche Mitarbeit
|
||||
- § 350a: Neue Vorschriften für die Erstattung und Verrechnung von Ausgleichsleistungen
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||||
- § 350b: Neue Vorschriften für die Vollstreckung
|
||||
- § 350c: Neue Vorschriften für die Vergabe von Aufträgen
|
||||
- § 350d: Neue Vorschriften für die Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen für den Ausgleichsfonds
|
||||
- § 351: Neue Vorschriften für die Verwaltungskosten
|
||||
- § 358: Neue Vorschriften für Sondervorschriften für Berlin
|
||||
- § 328: Regelung der Gebühren für die Vertretung vor den Ausgleichsbehörden und den bei diesen gebildeten Ausschüssen
|
||||
- § 329: Ausschließung von der Mitwirkung am Verfahren
|
||||
- § 330: Verbindung von Verfahren
|
||||
- § 331: Beweiserhebung
|
||||
- § 332: Beweiswürdigung
|
||||
- § 333: Entscheidungen
|
||||
- § 334: Verfahren vor den Verwaltungsgerichten
|
||||
- § 334a: Gebühren und Kosten
|
||||
- § 335: Ruhen des Verfahrens
|
||||
- § 335a: Bescheid
|
||||
- § 336: Bescheid unter Vorbehalt
|
||||
- § 337: Beschwerde
|
||||
- § 338: Beschluß des Beschwerdeausschusses
|
||||
- § 339: Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht
|
||||
- § 340: Revision an das Bundesverwaltungsgericht
|
||||
- § 341: Aufschiebende Wirkung
|
||||
- § 342: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
|
||||
- § 343: Wiederaufnahme des Verfahrens
|
||||
- § 344: Einstellung und Rückforderung von Kriegsschadenrente
|
||||
- § 301 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Gewährung von Leistungen aus dem Härtefonds
|
||||
- § 301 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Festlegung von Näherem durch Rechtsverordnung
|
||||
- § 301 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Berücksichtigung von Arbeitnehmern
|
||||
- § 301 a: Neue Vorschriften zur Gewährung von Leistungen an Sowjetzonenflüchtlinge
|
||||
- § 302: Neue Vorschriften zur Bereitstellung von Mitteln für Förderungsmaßnahmen
|
||||
- § 303: Neue Vorschriften zur Gewährung von Bürgschaften, Beteiligungen und Liquiditätskrediten
|
||||
- § 304: Neue Vorschriften zur Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener
|
||||
- § 305: Neue Vorschriften zur Auftragsverwaltung
|
||||
- § 306: Neue Vorschriften zur Errichtung von Landesbehörden
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- § 307: Neue Vorschriften zur Errichtung des Bundesoberbehörde
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- § 308: Neue Vorschriften zur Errichtung von Ausgleichsämtern
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- § 309: Neue Vorschriften zur Errichtung von Ausgleichsausschüssen
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- § 310: Neue Vorschriften zur Errichtung von Beschwerdeausschüssen
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- § 311: Neue Vorschriften zur Errichtung von Landesausgleichsämtern
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- § 312: Neue Vorschriften zur Errichtung des Bundesausgleichsamts
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- § 313: Neue Vorschriften zur Errichtung des Kontrollausschusses
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- § 314: Neue Vorschriften zur Errichtung des Ständigen Beirates
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- § 315: Neue Vorschriften zur Tätigkeit der allgemeinen Verwaltungsgerichte
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- § 316: Neue Vorschriften zur Bestellung von Vertretern der Interessen des Ausgleichsfonds
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- § 317: Neue Vorschriften zur Amts- und Rechtshilfe
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- § 200 Abs. 3: Grundlage für die Verordnung
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- § 202 Abs. 1: Grundlage für die Verordnung
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- § 367 Abs. 1: Grundlage für die Verordnung
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 200
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1969-10-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 1909
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> Station: 1970-04-16 — Achtundzwanzigste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (28. AbgabenDV-LA)
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> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 332
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§ 200: Neue Vorschriften zur Fälligkeit kleiner Abgabeschulden
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§ 200 Abs. 3: Grundlage für die Verordnung
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 202
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1969-10-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 1909
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> Station: 1970-04-16 — Achtundzwanzigste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (28. AbgabenDV-LA)
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> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 332
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§ 202: Neue Vorschriften zur Veräußerung und Verpachtung von Betrieben an Geschädigte
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§ 202 Abs. 1: Grundlage für die Verordnung
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 367
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1968-07-30 — Dreiundzwanzigste Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz (23. LeistungsDV-LA)
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> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 867
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> Station: 1970-04-16 — Achtundzwanzigste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (28. AbgabenDV-LA)
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> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 332
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§ 367: Grundlage für die Verordnung
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§ 367 Abs. 1: Grundlage für die Verordnung
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17
verkuendungen/1970/bgbl1-1970-30-2.md
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verkuendungen/1970/bgbl1-1970-30-2.md
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# BGBl. 1970 I S. 332
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- **Titel:** Achtundzwanzigste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (28. AbgabenDV-LA)
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1970 I S. 332
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- **Verkündung:** 1970-04-16
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- **Inkrafttreten:** 1970-04-17
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- **Ausfertigung:** 1970-04-13
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/30#page=4
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- **Quelle:** offenegesetze
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- **Parser:** llm
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- **Stammnormen in diesem Commit:** LAG, 13-ABGABENDV-LA
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## Kurz
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Die Verordnung regelt die Fälligstellung kleiner Abgabeschulden der Vermögensabgabe und der Hypothekengewinnabgabe. Zudem wird die 13. AbgabenDV-LA geändert.
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