BGBl. 1961 I S. 857 · Änderung · Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes

Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 857
Inkrafttreten: 1961-07-07
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1961-07-07

BGBl-Id: bgbl1-1961-47-4
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
1970-01-01 01:16:10 +00:00
parent c57c60e61d
commit 812b1956e7
39 changed files with 337 additions and 79 deletions

View File

@@ -1,15 +1,25 @@
# SBG — 1953-06-18
# SBG — 1961-07-07
- **Titel:** Gesetz über die Beschäftigung Schwerbeschädigter (Schwerbeschädigtengesetz)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1953 I S. 389
- **Inkrafttreten:** 1953-05-01; 1953-11-01 (Artikel 9 für die Länder Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und das frühere Land Baden)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1953/28#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Beschäftigung von Schwerbeschädigten und setzt Vorschriften für den Schutz und die Förderung dieser Personengruppe fest.
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1961 I S. 857
- **Inkrafttreten:** 1961-07-07
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/47#page=859
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Schwerbeschädigtengesetz, um die Regelungen für schwerbehinderte Menschen zu verbessern.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- § 27: Umbenennung von 'Beschwerdeausschuss' zu 'Widerspruchsausschuss', Anpassungen an die Zusammensetzung und Amtszeit
- § 28: Umbenennung von 'Beschwerdeausschuss' zu 'Widerspruchsausschuss', Anpassungen an die Zusammensetzung
- § 29: Umbenennung von 'Beschwerdeausschuss' zu 'Widerspruchsausschuss', Anpassungen an die Zusammensetzung und Amtszeit
- § 30: Anpassung der Verweise auf andere Paragraphen
- § 31 Abs. 2: Anpassung der Vorschriften zur Anwendung
- § 32: Anpassung der Vorschriften zur Berechnung der Leistungen
- § 35: Neue Uberschrift, Ersetzung von 'erleichtert' zu 'gefördert', Ergänzung eines neuen Absatzes für Richter
- § 36: Neue Uberschrift, Anpassung der Vorschriften zur unabhängigen Tätigkeit, Ergänzung eines neuen Absatzes zur Bevorzugung von Schwerbeschädigten
- § 36a: Einführung eines neuen Paragraphen zur Erhebung von Gebühren und Auslagen
- § 39 Abs. 1 Buchstabe h: Anpassung der Vorschriften zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl des Vertrauensmannes
- § 41: Neue Fassung für die Geltung im Land Berlin, Anpassungen an die Definition von Schwerbeschädigten und die Pflichtstellen
## Wortlaut

View File

@@ -1,3 +1,4 @@
# Verlauf
- **1953-06-18** · BGBl. 1953 I S. 389 — Gesetz über die Beschäftigung Schwerbeschädigter (Schwerbeschädigtengesetz)
- **1961-07-07** · BGBl. 1961 I S. 857 — Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes

View File

@@ -1,2 +1,13 @@
# Stellen dieser Station
- § 27: Umbenennung von 'Beschwerdeausschuss' zu 'Widerspruchsausschuss', Anpassungen an die Zusammensetzung und Amtszeit
- § 28: Umbenennung von 'Beschwerdeausschuss' zu 'Widerspruchsausschuss', Anpassungen an die Zusammensetzung
- § 29: Umbenennung von 'Beschwerdeausschuss' zu 'Widerspruchsausschuss', Anpassungen an die Zusammensetzung und Amtszeit
- § 30: Anpassung der Verweise auf andere Paragraphen
- § 31 Abs. 2: Anpassung der Vorschriften zur Anwendung
- § 32: Anpassung der Vorschriften zur Berechnung der Leistungen
- § 35: Neue Uberschrift, Ersetzung von 'erleichtert' zu 'gefördert', Ergänzung eines neuen Absatzes für Richter
- § 36: Neue Uberschrift, Anpassung der Vorschriften zur unabhängigen Tätigkeit, Ergänzung eines neuen Absatzes zur Bevorzugung von Schwerbeschädigten
- § 36a: Einführung eines neuen Paragraphen zur Erhebung von Gebühren und Auslagen
- § 39 Abs. 1 Buchstabe h: Anpassung der Vorschriften zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl des Vertrauensmannes
- § 41: Neue Fassung für die Geltung im Land Berlin, Anpassungen an die Definition von Schwerbeschädigten und die Pflichtstellen

7
sbg/§27.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-07-07 — Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 857
§ 27: Umbenennung von 'Beschwerdeausschuss' zu 'Widerspruchsausschuss', Anpassungen an die Zusammensetzung und Amtszeit

7
sbg/§28.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-07-07 — Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 857
§ 28: Umbenennung von 'Beschwerdeausschuss' zu 'Widerspruchsausschuss', Anpassungen an die Zusammensetzung

7
sbg/§29.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-07-07 — Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 857
§ 29: Umbenennung von 'Beschwerdeausschuss' zu 'Widerspruchsausschuss', Anpassungen an die Zusammensetzung und Amtszeit

7
sbg/§30.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 30
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-07-07 — Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 857
§ 30: Anpassung der Verweise auf andere Paragraphen

7
sbg/§31.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 31
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-07-07 — Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 857
§ 31 Abs. 2: Anpassung der Vorschriften zur Anwendung

7
sbg/§32.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-07-07 — Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 857
§ 32: Anpassung der Vorschriften zur Berechnung der Leistungen

7
sbg/§35.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-07-07 — Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 857
§ 35: Neue Uberschrift, Ersetzung von 'erleichtert' zu 'gefördert', Ergänzung eines neuen Absatzes für Richter

7
sbg/§36.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 36
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-07-07 — Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 857
§ 36: Neue Uberschrift, Anpassung der Vorschriften zur unabhängigen Tätigkeit, Ergänzung eines neuen Absatzes zur Bevorzugung von Schwerbeschädigten

7
sbg/§36a.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 36a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-07-07 — Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 857
§ 36a: Einführung eines neuen Paragraphen zur Erhebung von Gebühren und Auslagen

7
sbg/§39.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 39
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-07-07 — Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 857
§ 39 Abs. 1 Buchstabe h: Anpassung der Vorschriften zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl des Vertrauensmannes

7
sbg/§41.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 41
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-07-07 — Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 857
§ 41: Neue Fassung für die Geltung im Land Berlin, Anpassungen an die Definition von Schwerbeschädigten und die Pflichtstellen

View File

@@ -1,15 +1,33 @@
# SCHWERBESCHG — 1956-02-01
# SCHWERBESCHG — 1961-07-07
- **Titel:** Vierte Verordnung zur Durchführung des Schwerbeschädigtengesetzes
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1956 I S. 58
- **Inkrafttreten:** 1956-02-02 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1956/3#page=30
- **Kurz:** Die Verordnung definiert, welche Behörden als Verwaltung im Sinne des Schwerbeschädigtengesetzes gelten und legt fest, dass die Verordnung auch im Land Berlin anwendbar ist.
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1961 I S. 857
- **Inkrafttreten:** 1961-07-07
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/47#page=859
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Schwerbeschädigtengesetz, um die Regelungen für schwerbehinderte Menschen zu verbessern.
## Betroffene Stellen
- § 3 Abs. 1 Buchstabe a: Definition von Verwaltung im Sinne des Gesetzes
- § 5 Abs. 1: Neue Definition von Arbeitsstellen im Sinne des Gesetzes
- § 5 Abs. 2: Anpassung der Formulierung und Ergänzung von Notstandsarbeitern
- § 5 Abs. 2 Buchstabe i: Ergänzung von Vorschriften zur Arbeitslosenhilfe
- § 5 Abs. 2 Buchstabe j: Einführung von Personen, die nach ständiger Übung in ihre Stellen gewählt werden
- § 6: Neue Überschrift und Anpassungen in den Absätzen zur Berechnung der Pflichtzahl
- § 7 Abs. 2 Satz 1: Anpassung der Verweisnummer von § 22 Abs. 3 zu § 22 a Abs. 1
- § 8: Ergänzungen und Anpassungen in den Absätzen zur Beschäftigung von Schwerbeschädigten
- § 9: Ergänzungen und Anpassungen in den Absätzen zur Ausgleichsabgabe
- Dritter Abschnitt: Anpassung der Überschrift
- § 11 Buchstabe e: Streichung des Buchstabens e
- § 13: Ergänzungen und Anpassungen in den Absätzen zur Vertretung der Interessen von Schwerbeschädigten
- § 16 Abs. 2: Anpassung der Formulierung
- § 19: Ergänzungen und Anpassungen in den Absätzen zur Beschäftigung von Schwerbeschädigten
- § 20 Abs. 3: Streichung des Absatzes
- § 21: Ergänzungen und Anpassungen in den Absätzen zur Zuständigkeit der Hauptfürsorgestellen
- § 22: Ergänzungen und Anpassungen in den Absätzen zur Zuständigkeit der Bundesanstalt
- § 23: Ergänzungen und Anpassungen in den Absätzen zur Zuständigkeit der Landesregierung
- Siebenter Abschnitt: Anpassung der Überschrift
- § 26: Neue Fassung des § 26 zur Widerspruchsklage
## Wortlaut

View File

@@ -1,3 +1,4 @@
# Verlauf
- **1956-02-01** · BGBl. 1956 I S. 58 — Vierte Verordnung zur Durchführung des Schwerbeschädigtengesetzes
- **1961-07-07** · BGBl. 1961 I S. 857 — Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes

View File

@@ -1,3 +1,21 @@
# Stellen dieser Station
- § 3 Abs. 1 Buchstabe a: Definition von Verwaltung im Sinne des Gesetzes
- § 5 Abs. 1: Neue Definition von Arbeitsstellen im Sinne des Gesetzes
- § 5 Abs. 2: Anpassung der Formulierung und Ergänzung von Notstandsarbeitern
- § 5 Abs. 2 Buchstabe i: Ergänzung von Vorschriften zur Arbeitslosenhilfe
- § 5 Abs. 2 Buchstabe j: Einführung von Personen, die nach ständiger Übung in ihre Stellen gewählt werden
- § 6: Neue Überschrift und Anpassungen in den Absätzen zur Berechnung der Pflichtzahl
- § 7 Abs. 2 Satz 1: Anpassung der Verweisnummer von § 22 Abs. 3 zu § 22 a Abs. 1
- § 8: Ergänzungen und Anpassungen in den Absätzen zur Beschäftigung von Schwerbeschädigten
- § 9: Ergänzungen und Anpassungen in den Absätzen zur Ausgleichsabgabe
- Dritter Abschnitt: Anpassung der Überschrift
- § 11 Buchstabe e: Streichung des Buchstabens e
- § 13: Ergänzungen und Anpassungen in den Absätzen zur Vertretung der Interessen von Schwerbeschädigten
- § 16 Abs. 2: Anpassung der Formulierung
- § 19: Ergänzungen und Anpassungen in den Absätzen zur Beschäftigung von Schwerbeschädigten
- § 20 Abs. 3: Streichung des Absatzes
- § 21: Ergänzungen und Anpassungen in den Absätzen zur Zuständigkeit der Hauptfürsorgestellen
- § 22: Ergänzungen und Anpassungen in den Absätzen zur Zuständigkeit der Bundesanstalt
- § 23: Ergänzungen und Anpassungen in den Absätzen zur Zuständigkeit der Landesregierung
- Siebenter Abschnitt: Anpassung der Überschrift
- § 26: Neue Fassung des § 26 zur Widerspruchsklage

7
schwerbeschg/§11.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-07-07 — Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 857
§ 11 Buchstabe e: Streichung des Buchstabens e

7
schwerbeschg/§13.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-07-07 — Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 857
§ 13: Ergänzungen und Anpassungen in den Absätzen zur Vertretung der Interessen von Schwerbeschädigten

7
schwerbeschg/§16.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-07-07 — Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 857
§ 16 Abs. 2: Anpassung der Formulierung

7
schwerbeschg/§19.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-07-07 — Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 857
§ 19: Ergänzungen und Anpassungen in den Absätzen zur Beschäftigung von Schwerbeschädigten

7
schwerbeschg/§20.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-07-07 — Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 857
§ 20 Abs. 3: Streichung des Absatzes

7
schwerbeschg/§21.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-07-07 — Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 857
§ 21: Ergänzungen und Anpassungen in den Absätzen zur Zuständigkeit der Hauptfürsorgestellen

7
schwerbeschg/§22.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-07-07 — Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 857
§ 22: Ergänzungen und Anpassungen in den Absätzen zur Zuständigkeit der Bundesanstalt

7
schwerbeschg/§23.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-07-07 — Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 857
§ 23: Ergänzungen und Anpassungen in den Absätzen zur Zuständigkeit der Landesregierung

7
schwerbeschg/§26.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-07-07 — Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 857
§ 26: Neue Fassung des § 26 zur Widerspruchsklage

13
schwerbeschg/§5.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,13 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-07-07 — Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 857
§ 5 Abs. 1: Neue Definition von Arbeitsstellen im Sinne des Gesetzes
§ 5 Abs. 2: Anpassung der Formulierung und Ergänzung von Notstandsarbeitern
§ 5 Abs. 2 Buchstabe i: Ergänzung von Vorschriften zur Arbeitslosenhilfe
§ 5 Abs. 2 Buchstabe j: Einführung von Personen, die nach ständiger Übung in ihre Stellen gewählt werden

7
schwerbeschg/§6.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-07-07 — Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 857
§ 6: Neue Überschrift und Anpassungen in den Absätzen zur Berechnung der Pflichtzahl

7
schwerbeschg/§7.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-07-07 — Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 857
§ 7 Abs. 2 Satz 1: Anpassung der Verweisnummer von § 22 Abs. 3 zu § 22 a Abs. 1

7
schwerbeschg/§8.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-07-07 — Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 857
§ 8: Ergänzungen und Anpassungen in den Absätzen zur Beschäftigung von Schwerbeschädigten

7
schwerbeschg/§9.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-07-07 — Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 857
§ 9: Ergänzungen und Anpassungen in den Absätzen zur Ausgleichsabgabe

View File

@@ -1,30 +1,30 @@
# SCHWERBESCHÄDIGTENGESETZ — 1961-07-07
- **Titel:** Gesetz zur Neuregelung der Altershilfe für Landwirte
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1961 I S. 845
- **Inkrafttreten:** 1962-01-01; 1961-07-08 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/47#page=847
- **Kurz:** Das Gesetz regelt neu die Altershilfe für Landwirte, insbesondere den Anspruchsberechtigten Personenkreis, die Leistungen, die Leistungsvoraussetzungen und die Aufbringung der Mittel.
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1961 I S. 857
- **Inkrafttreten:** 1961-07-07
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/47#page=859
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Schwerbeschädigtengesetz, um die Regelungen für schwerbehinderte Menschen zu verbessern.
## Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 1 Buchstabe a: Neue Definition von Schwerbeschädigten infolge gesundheitlicher Schädigung im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes, Soldatenversorgungsgesetzes und Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst.
- § 1 Abs. 1 Buchstabe b: Neue Definition von Schwerbeschädigten infolge gesundheitlicher Schädigung im Sinne des Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsschäden.
- § 1 Abs. 1 Buchstabe c: Neue Definition von Schwerbeschädigten infolge gesundheitlicher Schädigung durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes.
- § 1 Abs. 1 Buchstabe d: Einführung eines neuen Buchstabens d für Schwerbeschädigte infolge gesundheitlicher Schädigung im Sinne des Häftlingshilfegesetzes.
- § 1 Abs. 2: Neue Fassung für die Definition von Schwerbeschädigten, die blind sind.
- § 1 Abs. 3 Buchstabe d: Umbenennung des Buchstabens d in e.
- § 2: Neue Fassung für die Gleichstellung von Personen, die infolge einer gesundheitlichen Schädigung um weniger als 50% oder mindestens 30% in ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert sind.
- § 3 Abs. 1: Neue Fassung für die Pflicht zur Beschäftigung von Schwerbeschädigten bei Arbeitgebern.
- § 3 Abs. 2 Satz 1: Streichung der Worte 'und b' und Umbenennung des Buchstabens c in b.
- § 3 Abs. 4 Satz 1: Ersetzung von '§ 22 Abs. 3' durch '§ 22 a Abs. 1' und Streichung des Satzes 2.
- § 3 Abs. 5: Neue Fassung für die Möglichkeit der Herabsetzung des Pflichtsatzes bei bestimmten Umständen.
- § 4 Abs. 1 Buchstabe b: Ersetzung von 'schwerbeschädigte Hirnverletzte' durch 'Hirnbeschädigte oder Tuberkulöse'.
- § 4 Abs. 1 Sätze 2 und 3: Streichung der Sätze 2 und 3.
- § 4 Abs. 2: Neue Fassung für die Anrechnung der Beschäftigung von Schwerbeschädigten im Sinne des Absatzes 1 Buchstabe a.
- § 4 Abs. 3: Streichung des Absatzes 3.
- § 4 Abs. 4: Ersetzung von 'Schwerbeschädigte' bis 'Hirnverletzte' durch 'Schwerbeschädigte im Sinne des Absatzes 1' und 'weniger als achtundvierzig' durch 'kürzer als betriebsüblich', sowie Streichung von 'auf Vorschlag der Hauptfürsorgestelle'.
- § 1 Abs. 1 Buchstabe a: Neue Definition von gesundheitlicher Schädigung im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes, Soldatenversorgungsgesetzes und Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
- § 1 Abs. 1 Buchstabe b: Neue Definition von gesundheitlicher Schädigung im Sinne des Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsschäden
- § 1 Abs. 1 Buchstabe c: Neue Definition von gesundheitlicher Schädigung im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes
- § 1 Abs. 1 Buchstabe d: Neue Definition von gesundheitlicher Schädigung im Sinne des Häftlingshilfegesetzes
- § 1 Abs. 2: Neue Definition von Schwerbeschädigten, einschließlich blinder Menschen
- § 1 Abs. 3: Anpassung der Buchstabenbezeichnungen
- § 2: Neue Vorschriften für die Gleichstellung von Personen mit gesundheitlichen Schäden
- § 3 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Beschäftigungspflicht von Arbeitgebern
- § 3 Abs. 2: Anpassung der Buchstabenbezeichnungen
- § 3 Abs. 4: Anpassung der Verweise und Streichung eines Satzes
- § 3 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Herabsetzung des Pflichtsatzes
- § 4 Abs. 1 Buchstabe b: Anpassung der Bezeichnung von Hirnverletzten
- § 4 Abs. 1 Sätze 2 und 3: Streichung von Sätzen
- § 4 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Anrechnung der Beschäftigung Schwerbeschädigter
- § 4 Abs. 3: Streichung des Absatzes
- § 4 Abs. 4: Anpassung der Bezeichnungen und Streichung von Wörtern
## Wortlaut

View File

@@ -5,3 +5,4 @@
- **1954-03-20** · BGBl. 1954 I S. 41 — Zweite Verordnung zur Durchführung des Schwerbeschädigtengesetzes
- **1956-02-01** · BGBl. 1956 I S. 57 — Dritte Verordnung zur Durchführung des Schwerbeschädigtengesetzes
- **1961-07-07** · BGBl. 1961 I S. 845 — Gesetz zur Neuregelung der Altershilfe für Landwirte
- **1961-07-07** · BGBl. 1961 I S. 857 — Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes

View File

@@ -1,18 +1,18 @@
# Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 1 Buchstabe a: Neue Definition von Schwerbeschädigten infolge gesundheitlicher Schädigung im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes, Soldatenversorgungsgesetzes und Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst.
- § 1 Abs. 1 Buchstabe b: Neue Definition von Schwerbeschädigten infolge gesundheitlicher Schädigung im Sinne des Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsschäden.
- § 1 Abs. 1 Buchstabe c: Neue Definition von Schwerbeschädigten infolge gesundheitlicher Schädigung durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes.
- § 1 Abs. 1 Buchstabe d: Einführung eines neuen Buchstabens d für Schwerbeschädigte infolge gesundheitlicher Schädigung im Sinne des Häftlingshilfegesetzes.
- § 1 Abs. 2: Neue Fassung für die Definition von Schwerbeschädigten, die blind sind.
- § 1 Abs. 3 Buchstabe d: Umbenennung des Buchstabens d in e.
- § 2: Neue Fassung für die Gleichstellung von Personen, die infolge einer gesundheitlichen Schädigung um weniger als 50% oder mindestens 30% in ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert sind.
- § 3 Abs. 1: Neue Fassung für die Pflicht zur Beschäftigung von Schwerbeschädigten bei Arbeitgebern.
- § 3 Abs. 2 Satz 1: Streichung der Worte 'und b' und Umbenennung des Buchstabens c in b.
- § 3 Abs. 4 Satz 1: Ersetzung von '§ 22 Abs. 3' durch '§ 22 a Abs. 1' und Streichung des Satzes 2.
- § 3 Abs. 5: Neue Fassung für die Möglichkeit der Herabsetzung des Pflichtsatzes bei bestimmten Umständen.
- § 4 Abs. 1 Buchstabe b: Ersetzung von 'schwerbeschädigte Hirnverletzte' durch 'Hirnbeschädigte oder Tuberkulöse'.
- § 4 Abs. 1 Sätze 2 und 3: Streichung der Sätze 2 und 3.
- § 4 Abs. 2: Neue Fassung für die Anrechnung der Beschäftigung von Schwerbeschädigten im Sinne des Absatzes 1 Buchstabe a.
- § 4 Abs. 3: Streichung des Absatzes 3.
- § 4 Abs. 4: Ersetzung von 'Schwerbeschädigte' bis 'Hirnverletzte' durch 'Schwerbeschädigte im Sinne des Absatzes 1' und 'weniger als achtundvierzig' durch 'kürzer als betriebsüblich', sowie Streichung von 'auf Vorschlag der Hauptfürsorgestelle'.
- § 1 Abs. 1 Buchstabe a: Neue Definition von gesundheitlicher Schädigung im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes, Soldatenversorgungsgesetzes und Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
- § 1 Abs. 1 Buchstabe b: Neue Definition von gesundheitlicher Schädigung im Sinne des Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsschäden
- § 1 Abs. 1 Buchstabe c: Neue Definition von gesundheitlicher Schädigung im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes
- § 1 Abs. 1 Buchstabe d: Neue Definition von gesundheitlicher Schädigung im Sinne des Häftlingshilfegesetzes
- § 1 Abs. 2: Neue Definition von Schwerbeschädigten, einschließlich blinder Menschen
- § 1 Abs. 3: Anpassung der Buchstabenbezeichnungen
- § 2: Neue Vorschriften für die Gleichstellung von Personen mit gesundheitlichen Schäden
- § 3 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Beschäftigungspflicht von Arbeitgebern
- § 3 Abs. 2: Anpassung der Buchstabenbezeichnungen
- § 3 Abs. 4: Anpassung der Verweise und Streichung eines Satzes
- § 3 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Herabsetzung des Pflichtsatzes
- § 4 Abs. 1 Buchstabe b: Anpassung der Bezeichnung von Hirnverletzten
- § 4 Abs. 1 Sätze 2 und 3: Streichung von Sätzen
- § 4 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Anrechnung der Beschäftigung Schwerbeschädigter
- § 4 Abs. 3: Streichung des Absatzes
- § 4 Abs. 4: Anpassung der Bezeichnungen und Streichung von Wörtern

View File

@@ -1,17 +1,17 @@
# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-07-07 — Gesetz zur Neuregelung der Altershilfe für Landwirte
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 845
> Station: 1961-07-07 — Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 857
§ 1 Abs. 1 Buchstabe a: Neue Definition von Schwerbeschädigten infolge gesundheitlicher Schädigung im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes, Soldatenversorgungsgesetzes und Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst.
§ 1 Abs. 1 Buchstabe a: Neue Definition von gesundheitlicher Schädigung im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes, Soldatenversorgungsgesetzes und Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
§ 1 Abs. 1 Buchstabe b: Neue Definition von Schwerbeschädigten infolge gesundheitlicher Schädigung im Sinne des Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsschäden.
§ 1 Abs. 1 Buchstabe b: Neue Definition von gesundheitlicher Schädigung im Sinne des Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsschäden
§ 1 Abs. 1 Buchstabe c: Neue Definition von Schwerbeschädigten infolge gesundheitlicher Schädigung durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes.
§ 1 Abs. 1 Buchstabe c: Neue Definition von gesundheitlicher Schädigung im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes
§ 1 Abs. 1 Buchstabe d: Einführung eines neuen Buchstabens d für Schwerbeschädigte infolge gesundheitlicher Schädigung im Sinne des Häftlingshilfegesetzes.
§ 1 Abs. 1 Buchstabe d: Neue Definition von gesundheitlicher Schädigung im Sinne des Häftlingshilfegesetzes
§ 1 Abs. 2: Neue Fassung für die Definition von Schwerbeschädigten, die blind sind.
§ 1 Abs. 2: Neue Definition von Schwerbeschädigten, einschließlich blinder Menschen
§ 1 Abs. 3 Buchstabe d: Umbenennung des Buchstabens d in e.
§ 1 Abs. 3: Anpassung der Buchstabenbezeichnungen

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-07-07 — Gesetz zur Neuregelung der Altershilfe für Landwirte
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 845
> Station: 1961-07-07 — Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 857
§ 2: Neue Fassung für die Gleichstellung von Personen, die infolge einer gesundheitlichen Schädigung um weniger als 50% oder mindestens 30% in ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert sind.
§ 2: Neue Vorschriften für die Gleichstellung von Personen mit gesundheitlichen Schäden

View File

@@ -1,13 +1,13 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-07-07 — Gesetz zur Neuregelung der Altershilfe für Landwirte
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 845
> Station: 1961-07-07 — Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 857
§ 3 Abs. 1: Neue Fassung für die Pflicht zur Beschäftigung von Schwerbeschädigten bei Arbeitgebern.
§ 3 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Beschäftigungspflicht von Arbeitgebern
§ 3 Abs. 2 Satz 1: Streichung der Worte 'und b' und Umbenennung des Buchstabens c in b.
§ 3 Abs. 2: Anpassung der Buchstabenbezeichnungen
§ 3 Abs. 4 Satz 1: Ersetzung von '§ 22 Abs. 3' durch '§ 22 a Abs. 1' und Streichung des Satzes 2.
§ 3 Abs. 4: Anpassung der Verweise und Streichung eines Satzes
§ 3 Abs. 5: Neue Fassung für die Möglichkeit der Herabsetzung des Pflichtsatzes bei bestimmten Umständen.
§ 3 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Herabsetzung des Pflichtsatzes

View File

@@ -1,15 +1,15 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-07-07 — Gesetz zur Neuregelung der Altershilfe für Landwirte
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 845
> Station: 1961-07-07 — Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 857
§ 4 Abs. 1 Buchstabe b: Ersetzung von 'schwerbeschädigte Hirnverletzte' durch 'Hirnbeschädigte oder Tuberkulöse'.
§ 4 Abs. 1 Buchstabe b: Anpassung der Bezeichnung von Hirnverletzten
§ 4 Abs. 1 Sätze 2 und 3: Streichung der Sätze 2 und 3.
§ 4 Abs. 1 Sätze 2 und 3: Streichung von Sätzen
§ 4 Abs. 2: Neue Fassung für die Anrechnung der Beschäftigung von Schwerbeschädigten im Sinne des Absatzes 1 Buchstabe a.
§ 4 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Anrechnung der Beschäftigung Schwerbeschädigter
§ 4 Abs. 3: Streichung des Absatzes 3.
§ 4 Abs. 3: Streichung des Absatzes
§ 4 Abs. 4: Ersetzung von 'Schwerbeschädigte' bis 'Hirnverletzte' durch 'Schwerbeschädigte im Sinne des Absatzes 1' und 'weniger als achtundvierzig' durch 'kürzer als betriebsüblich', sowie Streichung von 'auf Vorschlag der Hauptfürsorgestelle'.
§ 4 Abs. 4: Anpassung der Bezeichnungen und Streichung von Wörtern

View File

@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 1961 I S. 857
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1961 I S. 857
- **Verkündung:** 1961-07-07
- **Inkrafttreten:** 1961-07-07
- **Ausfertigung:** 1961-07-03
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/47#page=859
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** SBG, SCHWERBESCHÄDIGTENGESETZ, SCHWERBESCHG
## Kurz
Das Gesetz ändert das Schwerbeschädigtengesetz, um die Regelungen für schwerbehinderte Menschen zu verbessern.