BGBl. 2016 I S. 2681 · Änderung · Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2681 Inkrafttreten: 2016-12-03 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2016-12-02 BGBl-Id: bgbl1-2016-56-10
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# ARBST_TTV_2004 — 2015-09-07
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# ARBST_TTV_2004 — 2016-12-02
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- **Titel:** Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 1474
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- **Inkrafttreten:** 2015-09-08 (ganzes Gesetz, außer Artikel 625 und 626); 2016-08-14 (Artikel 625); 2018-08-14 (Artikel 626)
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/35#page=2
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- **Kurz:** Die Verordnung passt die Zuständigkeiten verschiedener Bundesministerien in mehreren Gesetzen an, um sie auf die aktuelle Struktur der Bundesregierung abzustimmen.
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- **Titel:** Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 2681
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- **Inkrafttreten:** 2016-12-03
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/56#page=41
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- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Arbeitsstättenverordnung und die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung, insbesondere bezüglich der Befugnisse und Qualifikationen des Laserschutzbeauftragten.
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## Betroffene Stellen
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- § 1a Abs. 3 Satz 1: Ersetzung der Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung“ durch „Verkehr und digitale Infrastruktur, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit“
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- Inhaltsübersicht zu § 6: Neue Formulierung der Inhaltsübersicht zu § 6
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- Inhaltsübersicht zum Anhang: Neue Formulierung der Inhaltsübersicht zum Anhang
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- § 1 Abs. 1-5: Neue Formulierung der Absätze 1-5
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- § 1 Abs. 6: Anpassung des Absatzes 6
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- § 2: Neue Formulierung des gesamten § 2
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- § 3 Abs. 1 Satz 2: Neue Formulierung des Satzes 2
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- § 3 Abs. 1 Satz 3: Einfügung eines neuen Satzes 3
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- § 3 Abs. 1 Satz 4: Anpassung des Satzes 4
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- § 3 Abs. 3 Satz 1: Streichung der Wörter 'unabhängig von der Zahl der Beschäftigten'
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- § 3 Abs. 3 Satz 2: Anpassung der Angabe 'Satz 3' zu 'Satz 4'
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- § 3a Abs. 1-2: Neue Formulierung der Absätze 1-2
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- § 3a Abs. 3: Einfügung eines neuen Satzes nach Satz 1
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- § 3a Abs. 4: Neue Formulierung des Absatzes 4
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- § 4 Abs. 1 Satz 2: Anpassung der Formulierung
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- § 4 Abs. 3: Neue Formulierung des Absatzes 3
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- § 4 Abs. 4: Anpassung der Formulierung
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- § 5 Abs. 2: Neue Formulierung des Absatzes 2
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- § 6: Neue Formulierung des gesamten § 6
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- § 7 Abs. 3 Satz 1 Nummer 1: Anpassung der Formulierung
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- § 7 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2-3: Neue Formulierung der Nummern 2-3
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- § 3 Abs. 3: Änderung der Dokumentationspflicht für die Gefährdungsbeurteilung
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- § 3a Abs. 1 Satz 1: Änderung der Pflicht, Arbeitsstätten in der vorgeschriebenen Weise einzurichten und zu betreiben
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- § 3a Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Nummer 4.1 Abs. 1 des Anhangs: Änderung der Vorschriften für Toilettenräume und mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen
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- § 3a Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Nummer 4.2 Abs. 1 des Anhangs: Änderung der Vorschriften für Pausenräume und Pausenbereiche
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- § 3a Abs. 2: Änderung der Vorschriften für die Einrichtung und Betrieb von Arbeitsstätten
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- § 4 Abs. 4 Satz 1: Änderung der Vorschriften für die Freigabe von Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge
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- § 4 Abs. 5: Änderung der Vorschriften für die Bereitstellung von Mitteln und Einrichtungen zur Ersten Hilfe
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- § 6 Abs. 4 Satz 1: Änderung der Vorschriften für die Unterweisung der Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit
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- § 8 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1: Änderung der Vorschriften für die Eingerichtete von Arbeitsstätten
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- § 8 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2: Änderung der Vorschriften für die Betriebsweise von Arbeitsstätten
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- § 8 Abs. 2: Neufassung der Vorschriften für Regeln für Arbeitsstätten
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- § 9 Abs. 1: Neufassung der Vorschriften für Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 25 Abs. 1 Nummer 1 des Arbeitsschutzgesetzes
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- Anhang: Änderung der Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten
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## Wortlaut
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- **2008-12-23** · BGBl. 2008 I S. 2768 — Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge
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- **2010-07-26** · BGBl. 2010 I S. 960 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
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- **2015-09-07** · BGBl. 2015 I S. 1474 — Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
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- **2016-12-02** · BGBl. 2016 I S. 2681 — Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
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# Stellen dieser Station
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- § 1a Abs. 3 Satz 1: Ersetzung der Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung“ durch „Verkehr und digitale Infrastruktur, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit“
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- Inhaltsübersicht zu § 6: Neue Formulierung der Inhaltsübersicht zu § 6
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- Inhaltsübersicht zum Anhang: Neue Formulierung der Inhaltsübersicht zum Anhang
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- § 1 Abs. 1-5: Neue Formulierung der Absätze 1-5
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- § 1 Abs. 6: Anpassung des Absatzes 6
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- § 2: Neue Formulierung des gesamten § 2
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- § 3 Abs. 1 Satz 2: Neue Formulierung des Satzes 2
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- § 3 Abs. 1 Satz 3: Einfügung eines neuen Satzes 3
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- § 3 Abs. 1 Satz 4: Anpassung des Satzes 4
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- § 3 Abs. 3 Satz 1: Streichung der Wörter 'unabhängig von der Zahl der Beschäftigten'
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- § 3 Abs. 3 Satz 2: Anpassung der Angabe 'Satz 3' zu 'Satz 4'
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- § 3a Abs. 1-2: Neue Formulierung der Absätze 1-2
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- § 3a Abs. 3: Einfügung eines neuen Satzes nach Satz 1
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- § 3a Abs. 4: Neue Formulierung des Absatzes 4
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- § 4 Abs. 1 Satz 2: Anpassung der Formulierung
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- § 4 Abs. 3: Neue Formulierung des Absatzes 3
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||||
- § 4 Abs. 4: Anpassung der Formulierung
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||||
- § 5 Abs. 2: Neue Formulierung des Absatzes 2
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||||
- § 6: Neue Formulierung des gesamten § 6
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- § 7 Abs. 3 Satz 1 Nummer 1: Anpassung der Formulierung
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- § 7 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2-3: Neue Formulierung der Nummern 2-3
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- § 3 Abs. 3: Änderung der Dokumentationspflicht für die Gefährdungsbeurteilung
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||||
- § 3a Abs. 1 Satz 1: Änderung der Pflicht, Arbeitsstätten in der vorgeschriebenen Weise einzurichten und zu betreiben
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- § 3a Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Nummer 4.1 Abs. 1 des Anhangs: Änderung der Vorschriften für Toilettenräume und mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen
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||||
- § 3a Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Nummer 4.2 Abs. 1 des Anhangs: Änderung der Vorschriften für Pausenräume und Pausenbereiche
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- § 3a Abs. 2: Änderung der Vorschriften für die Einrichtung und Betrieb von Arbeitsstätten
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- § 4 Abs. 4 Satz 1: Änderung der Vorschriften für die Freigabe von Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge
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||||
- § 4 Abs. 5: Änderung der Vorschriften für die Bereitstellung von Mitteln und Einrichtungen zur Ersten Hilfe
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||||
- § 6 Abs. 4 Satz 1: Änderung der Vorschriften für die Unterweisung der Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit
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||||
- § 8 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1: Änderung der Vorschriften für die Eingerichtete von Arbeitsstätten
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||||
- § 8 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2: Änderung der Vorschriften für die Betriebsweise von Arbeitsstätten
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||||
- § 8 Abs. 2: Neufassung der Vorschriften für Regeln für Arbeitsstätten
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- § 9 Abs. 1: Neufassung der Vorschriften für Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 25 Abs. 1 Nummer 1 des Arbeitsschutzgesetzes
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- Anhang: Änderung der Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten
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# § 1
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2010-07-26 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
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> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 960
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> Station: 2016-12-02 — Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
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> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2681
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§ 1 Abs. 2: Einfügen der Wörter „sowie Anhang Ziffer 1.3 “
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§ 1 Abs. 1-5: Neue Formulierung der Absätze 1-5
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§ 1 Abs. 6: Anpassung des Absatzes 6
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# § 2
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1996-12-10 — Verordnung zur Umsetzung von EG-Einzelrichtlinien zur EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz
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> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1841
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> Station: 2016-12-02 — Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
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> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2681
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§ 2 Abs. 1 Nr. 2: Erweiterung der Ausnahmen für land- und forstwirtschaftliche Flächen.
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§ 2 Abs. 4: Einführung eines neuen Absatzes, der die Definition von Arbeitnehmern und Arbeitgebern anpasst.
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§ 2: Neue Formulierung des gesamten § 2
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# § 3
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2010-07-26 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
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> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 960
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> Station: 2016-12-02 — Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
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> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2681
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§ 3: Neuer Paragraph zur Gefährdungsbeurteilung
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§ 3 Abs. 1 Satz 2: Neue Formulierung des Satzes 2
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§ 3 Abs. 1 Satz 3: Einfügung eines neuen Satzes 3
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§ 3 Abs. 1 Satz 4: Anpassung des Satzes 4
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§ 3 Abs. 3 Satz 1: Streichung der Wörter 'unabhängig von der Zahl der Beschäftigten'
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§ 3 Abs. 3 Satz 2: Anpassung der Angabe 'Satz 3' zu 'Satz 4'
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§ 3 Abs. 3: Änderung der Dokumentationspflicht für die Gefährdungsbeurteilung
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# § 3a
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2010-07-26 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
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> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 960
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> Station: 2016-12-02 — Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
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> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2681
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§ 3a Abs. 1: Strichung und Ersetzung von Wörtern
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§ 3a Abs. 1-2: Neue Formulierung der Absätze 1-2
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§ 3a Abs. 3: Einfügung eines neuen Satzes nach Satz 1
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§ 3a Abs. 4: Neue Formulierung des Absatzes 4
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§ 3a Abs. 1 Satz 1: Änderung der Pflicht, Arbeitsstätten in der vorgeschriebenen Weise einzurichten und zu betreiben
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§ 3a Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Nummer 4.1 Abs. 1 des Anhangs: Änderung der Vorschriften für Toilettenräume und mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen
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§ 3a Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Nummer 4.2 Abs. 1 des Anhangs: Änderung der Vorschriften für Pausenräume und Pausenbereiche
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§ 3a Abs. 2: Änderung der Vorschriften für die Einrichtung und Betrieb von Arbeitsstätten
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# § 4
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1996-12-10 — Verordnung zur Umsetzung von EG-Einzelrichtlinien zur EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz
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> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1841
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> Station: 2016-12-02 — Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
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> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2681
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§ 4 Abs. 1: Streichung der Wörter 'nach Landesrecht'.
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§ 4 Abs. 1 Satz 2: Anpassung der Formulierung
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§ 4 Abs. 3: Neue Formulierung des Absatzes 3
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§ 4 Abs. 4: Anpassung der Formulierung
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§ 4 Abs. 4 Satz 1: Änderung der Vorschriften für die Freigabe von Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge
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§ 4 Abs. 5: Änderung der Vorschriften für die Bereitstellung von Mitteln und Einrichtungen zur Ersten Hilfe
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# § 5
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2007-07-27 — Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens
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> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1595
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> Station: 2016-12-02 — Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
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> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2681
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§ 5 Abs. 1: Pflicht des Arbeitgebers, ein Rauchverbot zu erlassen
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§ 5 Abs. 2: Neue Formulierung des Absatzes 2
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# § 6
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2010-07-26 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
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> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 960
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> Station: 2016-12-02 — Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
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> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2681
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§ 6 Abs. 5: Strichung und Ersetzung von Wörtern
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Inhaltsübersicht zu § 6: Neue Formulierung der Inhaltsübersicht zu § 6
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§ 6: Neue Formulierung des gesamten § 6
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§ 6 Abs. 4 Satz 1: Änderung der Vorschriften für die Unterweisung der Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit
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# § 7
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2010-07-26 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
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> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 960
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> Station: 2016-12-02 — Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
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> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2681
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§ 7 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes 1
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§ 7 Abs. 3 Satz 1 Nummer 1: Anpassung der Formulierung
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§ 7 Abs. 2 Satz 1: Strichung und Ersetzung von Wörtern
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§ 7 Abs. 3: Anfügen eines neuen Satzes
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§ 7 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2-3: Neue Formulierung der Nummern 2-3
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# § 8
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2010-07-26 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
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> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 960
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> Station: 2016-12-02 — Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
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> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2681
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§ 8 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2
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§ 8 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1: Änderung der Vorschriften für die Eingerichtete von Arbeitsstätten
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§ 8 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2: Änderung der Vorschriften für die Betriebsweise von Arbeitsstätten
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§ 8 Abs. 2: Neufassung der Vorschriften für Regeln für Arbeitsstätten
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# § 9
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2010-07-26 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
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> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 960
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> Station: 2016-12-02 — Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
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> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2681
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§ 9: Neuer Paragraph zu Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
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§ 9 Abs. 1: Neufassung der Vorschriften für Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 25 Abs. 1 Nummer 1 des Arbeitsschutzgesetzes
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# ASCHV — 2016-11-18
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# ASCHV — 2016-12-02
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- **Titel:** Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27/EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 2549
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- **Inkrafttreten:** 2016-11-19
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/54#page=21
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- **Kurz:** Die Verordnung ändert mehrere Arbeitsschutzverordnungen, insbesondere die Gefahrstoffverordnung, um die EU-Richtlinie 2014/27/EU umzusetzen.
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- **Titel:** Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 2681
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- **Inkrafttreten:** 2016-12-03
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/56#page=41
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- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Arbeitsstättenverordnung und die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung, insbesondere bezüglich der Befugnisse und Qualifikationen des Laserschutzbeauftragten.
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## Betroffene Stellen
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- § 8 Abs. 7: Neufassung des Absatzes 7, der Vorschriften für die Aufbewahrung und Lagerung von bestimmten Stoffen und Gemischen enthält.
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- § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3: Ersetzung des Wortes 'Gefährlichkeitsmerkmale' durch 'Gefahrenklasse'.
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- § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemische'.
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- § 10 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung der Wörter 'erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden' durch 'keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen'.
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- § 10 Abs. 3: Mehrere Ersetzungen der Wörter 'erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden' durch 'keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen' und '1 oder 2' durch '1A oder 1B'.
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- § 10 Abs. 4 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'erbgutverändernde oder fruchtbarkeitsgefährdende' durch 'keimzellmutagene oder reproduktionstoxische'.
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||||
- § 10 Abs. 5: Mehrere Ersetzungen der Wörter 'erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden' durch 'keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen' und '1 oder 2' durch '1A oder 1B'.
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||||
- § 11 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der Vorschriften für Maßnahmen zum Schutz vor physikalisch-chemischen Einwirkungen enthält.
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- § 14 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemische'.
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- § 14 Abs. 3: Mehrere Ersetzungen der Wörter 'erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden' durch 'keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen' und '1 oder 2' durch '1A oder 1B', sowie Einfügung von 'mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B'.
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- § 16 Abs. 1 und Abs. 2: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemische'.
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- § 17 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der Vorschriften für die Verwendung von chrysotilhaltigen Diaphragmen enthält.
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- § 18 Abs. 3 Satzteil vor Nr. 1: Ersetzung der Wörter 'erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden' durch 'keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen' und '1 oder 2' durch '1A oder 1B'.
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- § 19 Abs. 3: Aufhebung des Absatzes 3.
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- § 19 Abs. 3 neu: Neufassung des Absatzes 3, der Vorschriften für den Lieferanten enthält.
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- § 22 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzung der Angabe 'Absatz 10' durch 'Absatz 12' und Streichung von 'oder Satz 2'.
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- § 22 Abs. 1 Nr. 11: Ersetzung der Wörter 'Stoffe und Zubereitungen' durch 'Stoffe oder Gemische'.
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- § 22 Abs. 1 Nr. 13 und 14: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemische'.
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- § 24 Abs. 2 Nr. 8 und 11: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemische'.
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- § 25: Einfügung eines neuen § 25, der eine Übergangsvorschrift enthält.
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- Anhang I Nr. 1.6 Abs. 1 Ziff. 1: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemische'.
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- Anhang I Nr. 2.3 Abs. 1: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemischen'.
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- Anhang I Nr. 3.1 Satzteil vor Ziff. 1: Ersetzung der Wörter 'sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen sowie Zubereitungen' durch 'als akut toxisch Kategorie 1 bis 4 oder spezifisch zielorgantoxisch Kategorie 1 oder 2 eingestuften Stoffen und Gemischen sowie Gemischen'.
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||||
- Anhang I Nr. 3.2: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemische'.
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||||
- Anhang I Nr. 4.1 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der Vorschriften für Tätigkeiten mit bestimmten Stoffen und Gemischen enthält.
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- Anhang I Nr. 4.1 Abs. 2: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemischen'.
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- Anhang I Nr. 4.1 Abs. 3 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, der Vorschriften für Begasungstätigkeiten mit bestimmten Stoffen oder Gemischen enthält.
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- Anhang I Nr. 4.1 Abs. 4 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, der Vorschriften für Begasungstätigkeiten an begasten Transporteinheiten enthält.
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- Anhang I Nr. 4.2 Abs. 2 Ziff. 2, Abs. 3 Ziff. 1, Abs. 7: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemischen'.
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- Anhang I Nr. 4.2 Abs. 5: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemische'.
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- Anhang I Nr. 4.2 Abs. 7: Ersetzung der Wörter 'sehr giftigen oder giftigen Stoffen und Zubereitungen' durch 'als akut toxisch Kategorie 1, 2 oder 3 oder spezifisch zielorgantoxisch Kategorie 1 eingestuften Stoffen und Gemischen'.
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||||
- Anhang I Nr. 4.4.2 Abs. 5 Satzteil vor Ziff. 1: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemische'.
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- Anhang I Nr. 4.4.4 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der Vorschriften für das Warnzeichen enthält.
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- Anhang I Nr. 5.1 Abs. 1 Ziff. 2, Abs. 2 Ziff. 1 bis 4: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemischen'.
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- Anhang I Nr. 5.2: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemische'.
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||||
- Anhang I Nr. 5.3 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 7 Satzteil vor Tabelle 1, Abs. 8, Abs. 9: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemische'.
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- Anhang I Nr. 5.3 Abs. 5, Abs. 6, Abs. 10: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemischen'.
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||||
- Anhang I Nr. 5.4.1, 5.4.2.1 Abs. 1, 2, 4, 5.4.2.2 Abs. 1 bis 3, 5.4.2.3 Abs. 1, 2, 4, 5, 5.4.3.2 Abs. 1, 5.4.3.3 Abs. 1, 5.4.4: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemische'.
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||||
- Anhang I Nr. 5.4.1, 5.4.2.1 Abs. 3, 5.4.2.2 Abs. 4: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemischen'.
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||||
- Anhang I Nr. 5.5.1, 5.5.2 Ziff. 1: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemische'.
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||||
- Anhang I Nr. 5.6: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemische'.
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||||
- Anhang II Überschrift: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemische'.
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||||
- Anhang II Nr. 1 Abs. 2, Nr. 3 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemischen'.
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||||
- Anhang II Nr. 2 Abs. 1, Nr. 5 Abs. 1 Ziff. 2: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemische'.
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||||
- Anhang II Nr. 3 Abs. 1: Ersetzung der Wörter 'einer Zubereitung' durch 'einem Gemisch'.
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||||
- Anhang III Nr. 2.1 Abs. 2 Buchst. a, Nr. 2.3 Abs. 1 Satz 3, Nr. 2.9 Abs. 5: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemischen'.
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||||
- Anhang III Nr. 2.1 Abs. 2 Buchst. a Doppelbuchst. aa, bb: Ersetzung der Wörter 'die Zubereitung' durch 'das Gemisch'.
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- § 433 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Atemluftqualität in Arbeitsräumen und Nebenräumen
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- § 433 Abs. 2 Satz 2: Ersetzt 'Eine Störung muss' durch 'Bei raumlufttechnischen Anlagen muss eine Störung'
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- § 433 Abs. 3: Ersetzt 'Klimaanlagen oder mechanische Belüftungseinrichtungen' durch 'raumlufttechnische Anlagen'
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- Nummer 4 Überschrift: Neue Überschrift für Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte
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- Nummer 4.1 Abs. 1: Neue Vorschriften für Toilettenräume
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- Nummer 4.1 Abs. 2: Neue Vorschriften für Waschräume und Waschgelegenheiten
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- Nummer 4.1 Abs. 3: Neue Vorschriften für Umkleideräume
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- Nummer 4.2 Abs. 1: Neue Vorschriften für Pausenräume und Bereitschaftsräume
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- Nummer 4.2 Abs. 2: Streichung von 'nach § 6 Abs. 3 Satz 1'
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- Nummer 4.2 Abs. 3: Streichung von 'nach § 6 Abs. 3 Satz 3'
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||||
- Nummer 4.3 Abs. 1: Neue Vorschriften für Erste-Hilfe-Räume
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||||
- Nummer 4.3 Abs. 2: Streichung von 'nach § 6 Abs. 4'
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- Nummer 4.3 Abs. 3: Ersetzt 'Einrichtungen und Materialien zur ersten Hilfe' durch 'Mitteln und Einrichtungen zur Ersten Hilfe'
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- Nummer 4.3 Abs. 4: Neue Vorschriften für Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe
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- Nummer 4.4 Abs. 1: Neue Vorschriften für Unterkünfte
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- Nummer 4.4 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Nutzung von Unterkünften
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- Nummer 5 Überschrift: Neue Überschrift für ergänzende Anforderungen und Maßnahmen für besondere Arbeitsstätten und Arbeitsplätze
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- Nummer 5.1 Überschrift: Neue Überschrift für Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien
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- Nummer 5.1 Satz 1: Ersetzt 'und im Freien sind so zu gestalten' durch 'und Arbeitsplätze im Freien sind so einzurichten und zu betreiben'
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- Nummer 5.1 Satz 2: Einfügt 'diese' nach 'dass'
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- Nummer 5.2 Überschrift: Neue Überschrift für Baustellen
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- Nummer 5.2 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe d: Streichung von 'nach § 6 Abs. 2 Satz 3'
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- Nummer 5.2 Abs. 1 Satz 3 Buchstabe e: Ersetzt 'körperlichen Beanspruchung' durch 'physischen Belastungen'
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- Nummer 5.2 Abs. 2: Neue Vorschriften für Schutzvorrichtungen auf Baustellen
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||||
- Nummer 5.2 Abs. 4: Ersetzt 'für den Auf- oder Abbau von Massivbauelementen' durch 'Montage- oder Demontagearbeiten'
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- Nummer 5.2 Abs. 4 Buchstabe b: Ersetzt 'Ausschachtungen' durch 'Aushubarbeiten' und 'geeignete Verschalungen oder Abschrägungen vorzusehen' durch 'die Erd- oder Felswände so abzuböschen, zu verbauen oder anderweitig so zu sichern, dass sie während der einzelnen Bauzustände standsicher sind'
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||||
- Nummer 5.2 Abs. 4 Buchstabe c: Ersetzt 'Gefahr von' durch 'Gefährdung durch'
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- Nummer 5.2 Abs. 4 Buchstabe e: Fügt 'f) bei Arbeiten, bei denen mit Gefährdungen aus dem Verkehr von Land-, Wasser- oder Luftfahrzeugen zu rechnen ist, geeignete Vorkehrungen zu treffen.' hinzu
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- Nummer 5.2 Abs. 5: Neue Vorschriften für Abbrucharbeiten, Montage- oder Demontagearbeiten
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- Nummer 6: Neue Vorschriften für Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen
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## Wortlaut
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- **2007-03-08** · BGBl. 2007 I S. 261 — Verordnung zur Umsetzung der EG-Richtlinien 2002/44/EG und 2003/10/EG zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen
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- **2016-11-18** · BGBl. 2016 I S. 2549 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27/EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
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- **2016-12-02** · BGBl. 2016 I S. 2681 — Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
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# Stellen dieser Station
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- § 8 Abs. 7: Neufassung des Absatzes 7, der Vorschriften für die Aufbewahrung und Lagerung von bestimmten Stoffen und Gemischen enthält.
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- § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3: Ersetzung des Wortes 'Gefährlichkeitsmerkmale' durch 'Gefahrenklasse'.
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- § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemische'.
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- § 10 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung der Wörter 'erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden' durch 'keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen'.
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||||
- § 10 Abs. 3: Mehrere Ersetzungen der Wörter 'erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden' durch 'keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen' und '1 oder 2' durch '1A oder 1B'.
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||||
- § 10 Abs. 4 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'erbgutverändernde oder fruchtbarkeitsgefährdende' durch 'keimzellmutagene oder reproduktionstoxische'.
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||||
- § 10 Abs. 5: Mehrere Ersetzungen der Wörter 'erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden' durch 'keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen' und '1 oder 2' durch '1A oder 1B'.
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||||
- § 11 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der Vorschriften für Maßnahmen zum Schutz vor physikalisch-chemischen Einwirkungen enthält.
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||||
- § 14 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemische'.
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||||
- § 14 Abs. 3: Mehrere Ersetzungen der Wörter 'erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden' durch 'keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen' und '1 oder 2' durch '1A oder 1B', sowie Einfügung von 'mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B'.
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||||
- § 16 Abs. 1 und Abs. 2: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemische'.
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||||
- § 17 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der Vorschriften für die Verwendung von chrysotilhaltigen Diaphragmen enthält.
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||||
- § 18 Abs. 3 Satzteil vor Nr. 1: Ersetzung der Wörter 'erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden' durch 'keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen' und '1 oder 2' durch '1A oder 1B'.
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||||
- § 19 Abs. 3: Aufhebung des Absatzes 3.
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||||
- § 19 Abs. 3 neu: Neufassung des Absatzes 3, der Vorschriften für den Lieferanten enthält.
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||||
- § 22 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzung der Angabe 'Absatz 10' durch 'Absatz 12' und Streichung von 'oder Satz 2'.
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||||
- § 22 Abs. 1 Nr. 11: Ersetzung der Wörter 'Stoffe und Zubereitungen' durch 'Stoffe oder Gemische'.
|
||||
- § 22 Abs. 1 Nr. 13 und 14: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemische'.
|
||||
- § 24 Abs. 2 Nr. 8 und 11: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemische'.
|
||||
- § 25: Einfügung eines neuen § 25, der eine Übergangsvorschrift enthält.
|
||||
- Anhang I Nr. 1.6 Abs. 1 Ziff. 1: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemische'.
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||||
- Anhang I Nr. 2.3 Abs. 1: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemischen'.
|
||||
- Anhang I Nr. 3.1 Satzteil vor Ziff. 1: Ersetzung der Wörter 'sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen sowie Zubereitungen' durch 'als akut toxisch Kategorie 1 bis 4 oder spezifisch zielorgantoxisch Kategorie 1 oder 2 eingestuften Stoffen und Gemischen sowie Gemischen'.
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||||
- Anhang I Nr. 3.2: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemische'.
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||||
- Anhang I Nr. 4.1 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der Vorschriften für Tätigkeiten mit bestimmten Stoffen und Gemischen enthält.
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||||
- Anhang I Nr. 4.1 Abs. 2: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemischen'.
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||||
- Anhang I Nr. 4.1 Abs. 3 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, der Vorschriften für Begasungstätigkeiten mit bestimmten Stoffen oder Gemischen enthält.
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||||
- Anhang I Nr. 4.1 Abs. 4 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, der Vorschriften für Begasungstätigkeiten an begasten Transporteinheiten enthält.
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||||
- Anhang I Nr. 4.2 Abs. 2 Ziff. 2, Abs. 3 Ziff. 1, Abs. 7: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemischen'.
|
||||
- Anhang I Nr. 4.2 Abs. 5: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemische'.
|
||||
- Anhang I Nr. 4.2 Abs. 7: Ersetzung der Wörter 'sehr giftigen oder giftigen Stoffen und Zubereitungen' durch 'als akut toxisch Kategorie 1, 2 oder 3 oder spezifisch zielorgantoxisch Kategorie 1 eingestuften Stoffen und Gemischen'.
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||||
- Anhang I Nr. 4.4.2 Abs. 5 Satzteil vor Ziff. 1: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemische'.
|
||||
- Anhang I Nr. 4.4.4 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der Vorschriften für das Warnzeichen enthält.
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||||
- Anhang I Nr. 5.1 Abs. 1 Ziff. 2, Abs. 2 Ziff. 1 bis 4: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemischen'.
|
||||
- Anhang I Nr. 5.2: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemische'.
|
||||
- Anhang I Nr. 5.3 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 7 Satzteil vor Tabelle 1, Abs. 8, Abs. 9: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemische'.
|
||||
- Anhang I Nr. 5.3 Abs. 5, Abs. 6, Abs. 10: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemischen'.
|
||||
- Anhang I Nr. 5.4.1, 5.4.2.1 Abs. 1, 2, 4, 5.4.2.2 Abs. 1 bis 3, 5.4.2.3 Abs. 1, 2, 4, 5, 5.4.3.2 Abs. 1, 5.4.3.3 Abs. 1, 5.4.4: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemische'.
|
||||
- Anhang I Nr. 5.4.1, 5.4.2.1 Abs. 3, 5.4.2.2 Abs. 4: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemischen'.
|
||||
- Anhang I Nr. 5.5.1, 5.5.2 Ziff. 1: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemische'.
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||||
- Anhang I Nr. 5.6: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemische'.
|
||||
- Anhang II Überschrift: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemische'.
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||||
- Anhang II Nr. 1 Abs. 2, Nr. 3 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemischen'.
|
||||
- Anhang II Nr. 2 Abs. 1, Nr. 5 Abs. 1 Ziff. 2: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemische'.
|
||||
- Anhang II Nr. 3 Abs. 1: Ersetzung der Wörter 'einer Zubereitung' durch 'einem Gemisch'.
|
||||
- Anhang III Nr. 2.1 Abs. 2 Buchst. a, Nr. 2.3 Abs. 1 Satz 3, Nr. 2.9 Abs. 5: Ersetzung des Wortes 'Zubereitungen' durch 'Gemischen'.
|
||||
- Anhang III Nr. 2.1 Abs. 2 Buchst. a Doppelbuchst. aa, bb: Ersetzung der Wörter 'die Zubereitung' durch 'das Gemisch'.
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||||
- § 433 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Atemluftqualität in Arbeitsräumen und Nebenräumen
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- § 433 Abs. 2 Satz 2: Ersetzt 'Eine Störung muss' durch 'Bei raumlufttechnischen Anlagen muss eine Störung'
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||||
- § 433 Abs. 3: Ersetzt 'Klimaanlagen oder mechanische Belüftungseinrichtungen' durch 'raumlufttechnische Anlagen'
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||||
- Nummer 4 Überschrift: Neue Überschrift für Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte
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||||
- Nummer 4.1 Abs. 1: Neue Vorschriften für Toilettenräume
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||||
- Nummer 4.1 Abs. 2: Neue Vorschriften für Waschräume und Waschgelegenheiten
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- Nummer 4.1 Abs. 3: Neue Vorschriften für Umkleideräume
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- Nummer 4.2 Abs. 1: Neue Vorschriften für Pausenräume und Bereitschaftsräume
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||||
- Nummer 4.2 Abs. 2: Streichung von 'nach § 6 Abs. 3 Satz 1'
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- Nummer 4.2 Abs. 3: Streichung von 'nach § 6 Abs. 3 Satz 3'
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- Nummer 4.3 Abs. 1: Neue Vorschriften für Erste-Hilfe-Räume
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- Nummer 4.3 Abs. 2: Streichung von 'nach § 6 Abs. 4'
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||||
- Nummer 4.3 Abs. 3: Ersetzt 'Einrichtungen und Materialien zur ersten Hilfe' durch 'Mitteln und Einrichtungen zur Ersten Hilfe'
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||||
- Nummer 4.3 Abs. 4: Neue Vorschriften für Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe
|
||||
- Nummer 4.4 Abs. 1: Neue Vorschriften für Unterkünfte
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||||
- Nummer 4.4 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Nutzung von Unterkünften
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||||
- Nummer 5 Überschrift: Neue Überschrift für ergänzende Anforderungen und Maßnahmen für besondere Arbeitsstätten und Arbeitsplätze
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- Nummer 5.1 Überschrift: Neue Überschrift für Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien
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||||
- Nummer 5.1 Satz 1: Ersetzt 'und im Freien sind so zu gestalten' durch 'und Arbeitsplätze im Freien sind so einzurichten und zu betreiben'
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||||
- Nummer 5.1 Satz 2: Einfügt 'diese' nach 'dass'
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||||
- Nummer 5.2 Überschrift: Neue Überschrift für Baustellen
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||||
- Nummer 5.2 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe d: Streichung von 'nach § 6 Abs. 2 Satz 3'
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||||
- Nummer 5.2 Abs. 1 Satz 3 Buchstabe e: Ersetzt 'körperlichen Beanspruchung' durch 'physischen Belastungen'
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||||
- Nummer 5.2 Abs. 2: Neue Vorschriften für Schutzvorrichtungen auf Baustellen
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||||
- Nummer 5.2 Abs. 4: Ersetzt 'für den Auf- oder Abbau von Massivbauelementen' durch 'Montage- oder Demontagearbeiten'
|
||||
- Nummer 5.2 Abs. 4 Buchstabe b: Ersetzt 'Ausschachtungen' durch 'Aushubarbeiten' und 'geeignete Verschalungen oder Abschrägungen vorzusehen' durch 'die Erd- oder Felswände so abzuböschen, zu verbauen oder anderweitig so zu sichern, dass sie während der einzelnen Bauzustände standsicher sind'
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||||
- Nummer 5.2 Abs. 4 Buchstabe c: Ersetzt 'Gefahr von' durch 'Gefährdung durch'
|
||||
- Nummer 5.2 Abs. 4 Buchstabe e: Fügt 'f) bei Arbeiten, bei denen mit Gefährdungen aus dem Verkehr von Land-, Wasser- oder Luftfahrzeugen zu rechnen ist, geeignete Vorkehrungen zu treffen.' hinzu
|
||||
- Nummer 5.2 Abs. 5: Neue Vorschriften für Abbrucharbeiten, Montage- oder Demontagearbeiten
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||||
- Nummer 6: Neue Vorschriften für Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen
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11
aschv/§433.md
Normal file
11
aschv/§433.md
Normal file
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# § 433
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2016-12-02 — Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
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> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2681
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§ 433 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Atemluftqualität in Arbeitsräumen und Nebenräumen
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§ 433 Abs. 2 Satz 2: Ersetzt 'Eine Störung muss' durch 'Bei raumlufttechnischen Anlagen muss eine Störung'
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§ 433 Abs. 3: Ersetzt 'Klimaanlagen oder mechanische Belüftungseinrichtungen' durch 'raumlufttechnische Anlagen'
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@@ -1,15 +1,32 @@
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# BILAV — 2015-09-07
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# BILAV — 2016-12-02
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- **Titel:** Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 1474
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- **Inkrafttreten:** 2015-09-08 (ganzes Gesetz, außer Artikel 625 und 626); 2016-08-14 (Artikel 625); 2018-08-14 (Artikel 626)
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||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/35#page=2
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- **Kurz:** Die Verordnung passt die Zuständigkeiten verschiedener Bundesministerien in mehreren Gesetzen an, um sie auf die aktuelle Struktur der Bundesregierung abzustimmen.
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- **Titel:** Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 2681
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- **Inkrafttreten:** 2016-12-03
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/56#page=41
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- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Arbeitsstättenverordnung und die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung, insbesondere bezüglich der Befugnisse und Qualifikationen des Laserschutzbeauftragten.
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## Betroffene Stellen
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- § 1 Abs. 4: Ersetzung der Wörter 'Verkehr, Bau und Stadtentwicklung' durch 'Verkehr und digitale Infrastruktur'
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- § 6.1 Abs. 1: Neue Anforderungen an Bildschirmgeräte und Arbeitsmittel für die ortsgebundene Verwendung an Arbeitsplätzen
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- § 6.1 Abs. 2: Neue Anforderungen an die Flimmerfreiheit und Verzerrungsfreiheit des Bildschirms
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||||
- § 6.1 Abs. 3: Neue Anforderungen an die Einstellbarkeit der Helligkeit und des Kontrasts
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||||
- § 6.1 Abs. 4: Neue Anforderungen an die Bildschirmgröße und -form
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||||
- § 6.1 Abs. 5: Neue Anforderungen an die elektromagnetische Strahlung von Bildschirmgeräten
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||||
- § 6.3 Abs. 1: Neue Anforderungen an die Dreh- und Neigbarkeit von Bildschirmen und ihre Oberflächen
|
||||
- § 6.3 Abs. 2: Neue Anforderungen an die Eigenschaften von Tastaturen
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||||
- § 6.3 Abs. 3: Neue Anforderungen an alternative Eingabemittel
|
||||
- § 6.4 Abs. 1: Neue Anforderungen an die Größe, Form und das Gewicht tragbarer Bildschirmgeräte
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||||
- § 6.4 Abs. 2: Neue Anforderungen an die reflexionsarme Oberfläche und die Freiheit von störenden Reflexionen und Blendungen
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||||
- § 6.4 Abs. 3: Neue Anforderungen an die Verwendung von tragbaren Bildschirmgeräten ohne Trennung zwischen Bildschirm und externem Eingabemittel
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||||
- § 6.4 Abs. 4: Neue Anforderungen an die Verwendung von tragbaren Bildschirmgeräten mit alternativen Eingabemitteln
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- § 6.4 Abs. 5: Neue Anforderungen an die zusätzlichen Anforderungen für die ortsgebundene Verwendung von tragbaren Bildschirmgeräten
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- § 6.5 Abs. 1: Neue Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitsplätzen
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- § 6.5 Abs. 2: Neue Anforderungen an die Anpassung der Bildschirmgeräte und Software an die Kenntnisse und Erfahrungen der Beschäftigten
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- § 6.5 Abs. 3: Neue Anforderungen an die Angaben des Softwaresystems über die Dialogabläufe
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- § 6.5 Abs. 4: Neue Anforderungen an die Möglichkeit der Beeinflussung der Dialogabläufe und Fehlerbeseitigung
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- § 6.5 Abs. 5: Neue Anforderungen an die Kontrolle der Arbeit hinsichtlich der qualitativen oder quantitativen Ergebnisse
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## Wortlaut
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# Verlauf
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- **2015-09-07** · BGBl. 2015 I S. 1474 — Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
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- **2016-12-02** · BGBl. 2016 I S. 2681 — Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
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# Stellen dieser Station
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- § 1 Abs. 4: Ersetzung der Wörter 'Verkehr, Bau und Stadtentwicklung' durch 'Verkehr und digitale Infrastruktur'
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- § 6.1 Abs. 1: Neue Anforderungen an Bildschirmgeräte und Arbeitsmittel für die ortsgebundene Verwendung an Arbeitsplätzen
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- § 6.1 Abs. 2: Neue Anforderungen an die Flimmerfreiheit und Verzerrungsfreiheit des Bildschirms
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- § 6.1 Abs. 3: Neue Anforderungen an die Einstellbarkeit der Helligkeit und des Kontrasts
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- § 6.1 Abs. 4: Neue Anforderungen an die Bildschirmgröße und -form
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- § 6.1 Abs. 5: Neue Anforderungen an die elektromagnetische Strahlung von Bildschirmgeräten
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- § 6.3 Abs. 1: Neue Anforderungen an die Dreh- und Neigbarkeit von Bildschirmen und ihre Oberflächen
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- § 6.3 Abs. 2: Neue Anforderungen an die Eigenschaften von Tastaturen
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- § 6.3 Abs. 3: Neue Anforderungen an alternative Eingabemittel
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- § 6.4 Abs. 1: Neue Anforderungen an die Größe, Form und das Gewicht tragbarer Bildschirmgeräte
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- § 6.4 Abs. 2: Neue Anforderungen an die reflexionsarme Oberfläche und die Freiheit von störenden Reflexionen und Blendungen
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- § 6.4 Abs. 3: Neue Anforderungen an die Verwendung von tragbaren Bildschirmgeräten ohne Trennung zwischen Bildschirm und externem Eingabemittel
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- § 6.4 Abs. 4: Neue Anforderungen an die Verwendung von tragbaren Bildschirmgeräten mit alternativen Eingabemitteln
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- § 6.4 Abs. 5: Neue Anforderungen an die zusätzlichen Anforderungen für die ortsgebundene Verwendung von tragbaren Bildschirmgeräten
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- § 6.5 Abs. 1: Neue Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitsplätzen
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- § 6.5 Abs. 2: Neue Anforderungen an die Anpassung der Bildschirmgeräte und Software an die Kenntnisse und Erfahrungen der Beschäftigten
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- § 6.5 Abs. 3: Neue Anforderungen an die Angaben des Softwaresystems über die Dialogabläufe
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- § 6.5 Abs. 4: Neue Anforderungen an die Möglichkeit der Beeinflussung der Dialogabläufe und Fehlerbeseitigung
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- § 6.5 Abs. 5: Neue Anforderungen an die Kontrolle der Arbeit hinsichtlich der qualitativen oder quantitativen Ergebnisse
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41
bilav/§6.md
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41
bilav/§6.md
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# § 6
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2016-12-02 — Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
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> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2681
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§ 6.1 Abs. 1: Neue Anforderungen an Bildschirmgeräte und Arbeitsmittel für die ortsgebundene Verwendung an Arbeitsplätzen
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§ 6.1 Abs. 2: Neue Anforderungen an die Flimmerfreiheit und Verzerrungsfreiheit des Bildschirms
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§ 6.1 Abs. 3: Neue Anforderungen an die Einstellbarkeit der Helligkeit und des Kontrasts
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§ 6.1 Abs. 4: Neue Anforderungen an die Bildschirmgröße und -form
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§ 6.1 Abs. 5: Neue Anforderungen an die elektromagnetische Strahlung von Bildschirmgeräten
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§ 6.3 Abs. 1: Neue Anforderungen an die Dreh- und Neigbarkeit von Bildschirmen und ihre Oberflächen
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§ 6.3 Abs. 2: Neue Anforderungen an die Eigenschaften von Tastaturen
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§ 6.3 Abs. 3: Neue Anforderungen an alternative Eingabemittel
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§ 6.4 Abs. 1: Neue Anforderungen an die Größe, Form und das Gewicht tragbarer Bildschirmgeräte
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§ 6.4 Abs. 2: Neue Anforderungen an die reflexionsarme Oberfläche und die Freiheit von störenden Reflexionen und Blendungen
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§ 6.4 Abs. 3: Neue Anforderungen an die Verwendung von tragbaren Bildschirmgeräten ohne Trennung zwischen Bildschirm und externem Eingabemittel
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§ 6.4 Abs. 4: Neue Anforderungen an die Verwendung von tragbaren Bildschirmgeräten mit alternativen Eingabemitteln
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§ 6.4 Abs. 5: Neue Anforderungen an die zusätzlichen Anforderungen für die ortsgebundene Verwendung von tragbaren Bildschirmgeräten
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§ 6.5 Abs. 1: Neue Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitsplätzen
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§ 6.5 Abs. 2: Neue Anforderungen an die Anpassung der Bildschirmgeräte und Software an die Kenntnisse und Erfahrungen der Beschäftigten
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§ 6.5 Abs. 3: Neue Anforderungen an die Angaben des Softwaresystems über die Dialogabläufe
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§ 6.5 Abs. 4: Neue Anforderungen an die Möglichkeit der Beeinflussung der Dialogabläufe und Fehlerbeseitigung
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§ 6.5 Abs. 5: Neue Anforderungen an die Kontrolle der Arbeit hinsichtlich der qualitativen oder quantitativen Ergebnisse
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# BILDSCHV — 2008-12-23
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# BILDSCHV — 2016-12-02
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- **Titel:** Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2008 I S. 2768
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- **Inkrafttreten:** 2008-12-24; 2009-12-29 (Artikel 8 Nr. 1, 2 und 7)
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2008/62#page=24
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- **Kurz:** Die Verordnung vereinfacht das Recht und stärkt die arbeitsmedizinische Vorsorge, insbesondere durch Änderungen an der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung und der Arbeitsstättenverordnung.
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- **Titel:** Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 2681
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- **Inkrafttreten:** 2016-12-03
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/56#page=41
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- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Arbeitsstättenverordnung und die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung, insbesondere bezüglich der Befugnisse und Qualifikationen des Laserschutzbeauftragten.
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## Betroffene Stellen
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- § 6: Neufassung des § 6, der nun auf die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge verweist.
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- § 7: Aufhebung des § 7.
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_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
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## Wortlaut
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# Verlauf
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- **2008-12-23** · BGBl. 2008 I S. 2768 — Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge
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- **2016-12-02** · BGBl. 2016 I S. 2681 — Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
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# Stellen dieser Station
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||||
- § 6: Neufassung des § 6, der nun auf die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge verweist.
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||||
- § 7: Aufhebung des § 7.
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@@ -1,17 +1,19 @@
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# OSTRV — 2016-11-18
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# OSTRV — 2016-12-02
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- **Titel:** Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2013/35/EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 2531
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- **Inkrafttreten:** 2016-11-19
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/54#page=3
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||||
- **Kurz:** Die Verordnung umsetzt die EU-Richtlinie 2013/35/EU und ändert mehrere Arbeitsschutzverordnungen, insbesondere bezüglich der Schutzaufgaben und Fachkunde von Fachpersonen.
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||||
- **Titel:** Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
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||||
- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 2681
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||||
- **Inkrafttreten:** 2016-12-03
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||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/56#page=41
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||||
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Arbeitsstättenverordnung und die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung, insbesondere bezüglich der Befugnisse und Qualifikationen des Laserschutzbeauftragten.
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## Betroffene Stellen
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- § 2 Abs. 10: Einführung einer neuen Definition für Fachkundigkeit
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- § 2 Abs. 11: Neuenummerierung des bisherigen Absatzes 10
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- § 2 Abs. 12: Neuenummerierung des bisherigen Absatzes 11
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||||
- § 5 Abs. 2 Satz 1 und 2: Neufassung der Vorschriften zur Bestellung und Qualifikation des Laserschutzbeauftragten
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||||
- § 5 Abs. 2 Satz 3: Neufassung der Aufgaben des Laserschutzbeauftragten
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||||
- § 10 Abs. 1: Einfügung der Möglichkeit, den Antrag des Arbeitgebers elektronisch zu übermitteln
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||||
- § 11 Abs. 1 Nr. 5: Neufassung der Vorschriften zur Bestellung des Laserschutzbeauftragten
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||||
- § 11 Abs. 1 Nr. 5a: Neufassung der Vorschriften zur Qualifikation des Laserschutzbeauftragten
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## Wortlaut
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- **2010-07-26** · BGBl. 2010 I S. 960 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
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- **2016-11-18** · BGBl. 2016 I S. 2531 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2013/35/EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
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- **2016-12-02** · BGBl. 2016 I S. 2681 — Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
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@@ -1,5 +1,7 @@
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# Stellen dieser Station
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- § 2 Abs. 10: Einführung einer neuen Definition für Fachkundigkeit
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- § 2 Abs. 11: Neuenummerierung des bisherigen Absatzes 10
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- § 2 Abs. 12: Neuenummerierung des bisherigen Absatzes 11
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- § 5 Abs. 2 Satz 1 und 2: Neufassung der Vorschriften zur Bestellung und Qualifikation des Laserschutzbeauftragten
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- § 5 Abs. 2 Satz 3: Neufassung der Aufgaben des Laserschutzbeauftragten
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- § 10 Abs. 1: Einfügung der Möglichkeit, den Antrag des Arbeitgebers elektronisch zu übermitteln
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||||
- § 11 Abs. 1 Nr. 5: Neufassung der Vorschriften zur Bestellung des Laserschutzbeauftragten
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||||
- § 11 Abs. 1 Nr. 5a: Neufassung der Vorschriften zur Qualifikation des Laserschutzbeauftragten
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7
ostrv/§10.md
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7
ostrv/§10.md
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# § 10
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2016-12-02 — Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
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> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2681
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§ 10 Abs. 1: Einfügung der Möglichkeit, den Antrag des Arbeitgebers elektronisch zu übermitteln
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9
ostrv/§11.md
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9
ostrv/§11.md
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@@ -0,0 +1,9 @@
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# § 11
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2016-12-02 — Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
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> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2681
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§ 11 Abs. 1 Nr. 5: Neufassung der Vorschriften zur Bestellung des Laserschutzbeauftragten
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§ 11 Abs. 1 Nr. 5a: Neufassung der Vorschriften zur Qualifikation des Laserschutzbeauftragten
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9
ostrv/§5.md
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9
ostrv/§5.md
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# § 5
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2016-12-02 — Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
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> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2681
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§ 5 Abs. 2 Satz 1 und 2: Neufassung der Vorschriften zur Bestellung und Qualifikation des Laserschutzbeauftragten
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||||
§ 5 Abs. 2 Satz 3: Neufassung der Aufgaben des Laserschutzbeauftragten
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17
verkuendungen/2016/bgbl1-2016-56-10.md
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17
verkuendungen/2016/bgbl1-2016-56-10.md
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# BGBl. 2016 I S. 2681
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- **Titel:** Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 2681
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- **Verkündung:** 2016-12-02
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- **Inkrafttreten:** 2016-12-03
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- **Ausfertigung:** 2016-11-30
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/56#page=41
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- **Quelle:** offenegesetze
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- **Parser:** llm
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- **Stammnormen in diesem Commit:** BILDSCHV, OSTRV, ARBST_TTV_2004, BILAV, ASCHV
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## Kurz
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Die Verordnung ändert die Arbeitsstättenverordnung und die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung, insbesondere bezüglich der Befugnisse und Qualifikationen des Laserschutzbeauftragten.
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Reference in New Issue
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