BGBl. 1955 I S. 75 · Änderung · Verordnung zur Änderung der Verordnung über Reiseausweise als Paßersatz und über die Befreiung vom Paß- und Sichtvermerkszwang

Fundstelle: BGBl. 1955 I S. 75
Inkrafttreten: 1955-03-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1955-02-25

BGBl-Id: bgbl1-1955-6-6
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LawGit Spiegel
1970-01-01 00:37:26 +00:00
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commit 7e91e54c2f
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passv_2007/FASSUNG.md Normal file
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# PASSV_2007 — 1955-02-25
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Verordnung über Reiseausweise als Paßersatz und über die Befreiung vom Paß- und Sichtvermerkszwang
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1955 I S. 75
- **Inkrafttreten:** 1955-03-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1955/6#page=15
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Bestimmungen für Reiseausweise als Paßersatz und die Befreiung vom Paß- und Sichtvermerkszwang, insbesondere für bestimmte Gruppen von Personen wie Fluggäste, Flugpersonal und Ausländer.
## Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 1 Nr. 4: Neue Fassung für Ausweise für Binnenschiffer und deren Familienangehörige
- § 1 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe c: Semikolon gestrichen und zusätzliche Information hinzugefügt
- § 1 Abs. 1 Nr. 8: Neue Fassung für Lizenzen und Besatzungsausweise für Fluglinienpersonal
- § 1 Abs. 1 Nr. 11: Punkt in Semikolon umgewandelt und neue Nummer 12 hinzugefügt
- § 1 Abs. 1: Neuer Absatz 3 hinzugefügt
- § 2 Nr. 10: Neue Fassung für Fluggäste und Flugpersonal im Flugdurchgangsverkehr
- § 2: Neue Nummern 11 und 12 hinzugefügt
- § 3 Abs. 1: Worte 'in Verbindung mit § 4 Abs. 2' gestrichen
- § 3 Abs. 2 Buchstabe a: Neue Fassung für Inhaber von Ausweisen auf Grund des Londoner Abkommens
- § 3 Abs. 2 Buchstabe c: Neue Fassung für Inhaber von Landgangsausweisen und Passierscheinen
- § 3 Abs. 2 Buchstabe f: Neue Fassung für Angehörige der Staaten mit diplomatischen Beziehungen
- § 3 Abs. 2 Buchstabe h: Neue Fassung für Fluglinienpersonal mit Lizenz oder Besatzungsausweis
- § 3 Abs. 2: Neue Buchstaben i und j hinzugefügt
- § 3: Neuer Absatz 3 hinzugefügt
- § 4: Neue Fassung für § 4
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
passv_2007/HINWEIS.md Normal file
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
passv_2007/HISTORY.md Normal file
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# Verlauf
- **1955-02-25** · BGBl. 1955 I S. 75 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über Reiseausweise als Paßersatz und über die Befreiung vom Paß- und Sichtvermerkszwang

17
passv_2007/STELLEN.md Normal file
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# Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 1 Nr. 4: Neue Fassung für Ausweise für Binnenschiffer und deren Familienangehörige
- § 1 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe c: Semikolon gestrichen und zusätzliche Information hinzugefügt
- § 1 Abs. 1 Nr. 8: Neue Fassung für Lizenzen und Besatzungsausweise für Fluglinienpersonal
- § 1 Abs. 1 Nr. 11: Punkt in Semikolon umgewandelt und neue Nummer 12 hinzugefügt
- § 1 Abs. 1: Neuer Absatz 3 hinzugefügt
- § 2 Nr. 10: Neue Fassung für Fluggäste und Flugpersonal im Flugdurchgangsverkehr
- § 2: Neue Nummern 11 und 12 hinzugefügt
- § 3 Abs. 1: Worte 'in Verbindung mit § 4 Abs. 2' gestrichen
- § 3 Abs. 2 Buchstabe a: Neue Fassung für Inhaber von Ausweisen auf Grund des Londoner Abkommens
- § 3 Abs. 2 Buchstabe c: Neue Fassung für Inhaber von Landgangsausweisen und Passierscheinen
- § 3 Abs. 2 Buchstabe f: Neue Fassung für Angehörige der Staaten mit diplomatischen Beziehungen
- § 3 Abs. 2 Buchstabe h: Neue Fassung für Fluglinienpersonal mit Lizenz oder Besatzungsausweis
- § 3 Abs. 2: Neue Buchstaben i und j hinzugefügt
- § 3: Neuer Absatz 3 hinzugefügt
- § 4: Neue Fassung für § 4

15
passv_2007/§1.md Normal file
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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1955-02-25 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über Reiseausweise als Paßersatz und über die Befreiung vom Paß- und Sichtvermerkszwang
> Fundstelle: BGBl. 1955 I S. 75
§ 1 Abs. 1 Nr. 4: Neue Fassung für Ausweise für Binnenschiffer und deren Familienangehörige
§ 1 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe c: Semikolon gestrichen und zusätzliche Information hinzugefügt
§ 1 Abs. 1 Nr. 8: Neue Fassung für Lizenzen und Besatzungsausweise für Fluglinienpersonal
§ 1 Abs. 1 Nr. 11: Punkt in Semikolon umgewandelt und neue Nummer 12 hinzugefügt
§ 1 Abs. 1: Neuer Absatz 3 hinzugefügt

9
passv_2007/§2.md Normal file
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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1955-02-25 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über Reiseausweise als Paßersatz und über die Befreiung vom Paß- und Sichtvermerkszwang
> Fundstelle: BGBl. 1955 I S. 75
§ 2 Nr. 10: Neue Fassung für Fluggäste und Flugpersonal im Flugdurchgangsverkehr
§ 2: Neue Nummern 11 und 12 hinzugefügt

19
passv_2007/§3.md Normal file
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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1955-02-25 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über Reiseausweise als Paßersatz und über die Befreiung vom Paß- und Sichtvermerkszwang
> Fundstelle: BGBl. 1955 I S. 75
§ 3 Abs. 1: Worte 'in Verbindung mit § 4 Abs. 2' gestrichen
§ 3 Abs. 2 Buchstabe a: Neue Fassung für Inhaber von Ausweisen auf Grund des Londoner Abkommens
§ 3 Abs. 2 Buchstabe c: Neue Fassung für Inhaber von Landgangsausweisen und Passierscheinen
§ 3 Abs. 2 Buchstabe f: Neue Fassung für Angehörige der Staaten mit diplomatischen Beziehungen
§ 3 Abs. 2 Buchstabe h: Neue Fassung für Fluglinienpersonal mit Lizenz oder Besatzungsausweis
§ 3 Abs. 2: Neue Buchstaben i und j hinzugefügt
§ 3: Neuer Absatz 3 hinzugefügt

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passv_2007/§4.md Normal file
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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1955-02-25 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über Reiseausweise als Paßersatz und über die Befreiung vom Paß- und Sichtvermerkszwang
> Fundstelle: BGBl. 1955 I S. 75
§ 4: Neue Fassung für § 4

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# BGBl. 1955 I S. 75
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Verordnung über Reiseausweise als Paßersatz und über die Befreiung vom Paß- und Sichtvermerkszwang
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1955 I S. 75
- **Verkündung:** 1955-02-25
- **Inkrafttreten:** 1955-03-01
- **Ausfertigung:** 1955-02-14
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1955/6#page=15
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** PASSV_2007
## Kurz
Die Verordnung ändert die Bestimmungen für Reiseausweise als Paßersatz und die Befreiung vom Paß- und Sichtvermerkszwang, insbesondere für bestimmte Gruppen von Personen wie Fluggäste, Flugpersonal und Ausländer.