BGBl. 2004 I S. 1658 · Neubekanntmachung · Neufassung des Entschädigungsgesetzes

Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1658
Inkrafttreten: 2004-07-23
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2004-07-23

BGBl-Id: bgbl1-2004-37-1
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
2004-07-23 12:00:00 +00:00
parent f7c8737eb3
commit 7d23bdcd31
7 changed files with 44 additions and 51 deletions

View File

@@ -1,29 +1,17 @@
# ENTSCHG — 2003-12-16
# ENTSCHG — 2004-07-23
- **Titel:** Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Entschädigungsgesetzes und anderer Vorschriften (Entschädigungsrechtsänderungsgesetz - EntschRÄndG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2003 I S. 2471
- **Inkrafttreten:** 2003-12-17
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2003/59#page=3
- **Kurz:** Das Gesetz ändert und ergänzt verschiedene Vorschriften im Bereich des Entschädigungsrechts, insbesondere das Entschädigungsgesetz, das Ausgleichsleistungsgesetz und das NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz.
- **Titel:** Neufassung des Entschädigungsgesetzes
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 2004 I S. 1658
- **Inkrafttreten:** 2004-07-23
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2004/37#page=2
- **Kurz:** Die Bekanntmachung legt die Neufassung des Entschädigungsgesetzes fest, die verschiedene Änderungen und Ergänzungen berücksichtigt, die seit dem 17. Dezember 2003 in Kraft getreten sind.
## Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 1: Neue Sätze zur Festsetzung von Entschädigungsansprüchen nach dem 31. Dezember 2003 und zur Verzinsung.
- § 3 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen des Punktes am Ende durch ein Semikolon und Hinzufügen eines Halbsatzes zur Entschädigung von Teilflächen.
- § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3: Ersetzen des Verhältnisses 2 zu 1 durch 1 zu 1.
- § 4 Abs. 2: Hinzufügen eines neuen Satzes zur Berechnung des Gesellschaftsanteils.
- § 4 Abs. 2a: Neue Bestimmungen zur Bemessungsgrundlage für Unternehmen mit höchstens zehn Mitarbeitern.
- § 4 Abs. 4 Satz 2: Neue Formulierung zur Mindern des Werts durch übernommene Schulden.
- § 4 Abs. 4: Hinzufügen eines neuen Satzes zur Anwendung der Sätze 1 und 2 bei Verkaufserlösen oder Ansprüchen auf Zahlung des Verkehrswerts.
- § 5 Abs. 2: Einfügen von Wörtern zur Festsetzung von Entschädigungsansprüchen bis zum 31. Dezember 2003.
- § 6 Abs. 1 Satz 2: Neue Formulierung zur Gegenleistung oder Entschädigung an den Verfügungsberechtigten oder Entschädigungsfonds.
- § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3: Einfügen von Wörtern zur Feststellung des 1,3fachen vor der Schädigung.
- § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7: Hinzufügen von Sätzen zur Nichtbeanspruchung von Vermögenswerten und Anwendung von Gesetzen.
- § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11: Ersetzen des Semikolons durch einen Punkt und Hinzufügen eines Halbsatzes zur Abführung des Verkaufserlöses.
- § 12 Abs. 1: Hinzufügen eines neuen Satzes zur Anwendung von § 32 Abs. 4 Satz 1 des Vermögensgesetzes.
- § 12 Abs. 1 Satz 3: Ersetzen von Amt oder Landesamt durch Amt, Landesamt oder Bundesamt.
- § 12: Hinzufügen eines neuen Absatzes zur Mitteilungspflicht bei Abführung des Verkaufserlöses oder Entgelts.
- § 10: Neue Vorschriften über die Einnahmen des Entschädigungsfonds
- § 11: Neue Vorschriften über die Bewirtschaftung des Entschädigungsfonds
- § 12: Neue Vorschriften über die Zuständigkeit und das Verfahren
## Wortlaut

View File

@@ -15,3 +15,4 @@
- **2000-11-07** · BGBl. 2000 I S. 1481 — Gesetz zur Änderung des Rechts an Grundstücken in den neuen Ländern (Grundstücksrechtsänderungsgesetz - GrundRÄndG)
- **2001-12-24** · BGBl. 2001 I S. 3920 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
- **2003-12-16** · BGBl. 2003 I S. 2471 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Entschädigungsgesetzes und anderer Vorschriften (Entschädigungsrechtsänderungsgesetz - EntschRÄndG)
- **2004-07-23** · BGBl. 2004 I S. 1658 — Neufassung des Entschädigungsgesetzes

View File

@@ -1,17 +1,5 @@
# Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 1: Neue Sätze zur Festsetzung von Entschädigungsansprüchen nach dem 31. Dezember 2003 und zur Verzinsung.
- § 3 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen des Punktes am Ende durch ein Semikolon und Hinzufügen eines Halbsatzes zur Entschädigung von Teilflächen.
- § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3: Ersetzen des Verhältnisses 2 zu 1 durch 1 zu 1.
- § 4 Abs. 2: Hinzufügen eines neuen Satzes zur Berechnung des Gesellschaftsanteils.
- § 4 Abs. 2a: Neue Bestimmungen zur Bemessungsgrundlage für Unternehmen mit höchstens zehn Mitarbeitern.
- § 4 Abs. 4 Satz 2: Neue Formulierung zur Mindern des Werts durch übernommene Schulden.
- § 4 Abs. 4: Hinzufügen eines neuen Satzes zur Anwendung der Sätze 1 und 2 bei Verkaufserlösen oder Ansprüchen auf Zahlung des Verkehrswerts.
- § 5 Abs. 2: Einfügen von Wörtern zur Festsetzung von Entschädigungsansprüchen bis zum 31. Dezember 2003.
- § 6 Abs. 1 Satz 2: Neue Formulierung zur Gegenleistung oder Entschädigung an den Verfügungsberechtigten oder Entschädigungsfonds.
- § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3: Einfügen von Wörtern zur Feststellung des 1,3fachen vor der Schädigung.
- § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7: Hinzufügen von Sätzen zur Nichtbeanspruchung von Vermögenswerten und Anwendung von Gesetzen.
- § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11: Ersetzen des Semikolons durch einen Punkt und Hinzufügen eines Halbsatzes zur Abführung des Verkaufserlöses.
- § 12 Abs. 1: Hinzufügen eines neuen Satzes zur Anwendung von § 32 Abs. 4 Satz 1 des Vermögensgesetzes.
- § 12 Abs. 1 Satz 3: Ersetzen von Amt oder Landesamt durch Amt, Landesamt oder Bundesamt.
- § 12: Hinzufügen eines neuen Absatzes zur Mitteilungspflicht bei Abführung des Verkaufserlöses oder Entgelts.
- § 10: Neue Vorschriften über die Einnahmen des Entschädigungsfonds
- § 11: Neue Vorschriften über die Bewirtschaftung des Entschädigungsfonds
- § 12: Neue Vorschriften über die Zuständigkeit und das Verfahren

View File

@@ -1,11 +1,7 @@
# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-12-16 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Entschädigungsgesetzes und anderer Vorschriften (Entschädigungsrechtsänderungsgesetz - EntschRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 2471
> Station: 2004-07-23 — Neufassung des Entschädigungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1658
§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3: Einfügen von Wörtern zur Feststellung des 1,3fachen vor der Schädigung.
§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7: Hinzufügen von Sätzen zur Nichtbeanspruchung von Vermögenswerten und Anwendung von Gesetzen.
§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11: Ersetzen des Semikolons durch einen Punkt und Hinzufügen eines Halbsatzes zur Abführung des Verkaufserlöses.
§ 10: Neue Vorschriften über die Einnahmen des Entschädigungsfonds

7
entschg/§11.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2004-07-23 — Neufassung des Entschädigungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1658
§ 11: Neue Vorschriften über die Bewirtschaftung des Entschädigungsfonds

View File

@@ -1,11 +1,7 @@
# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-12-16 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Entschädigungsgesetzes und anderer Vorschriften (Entschädigungsrechtsänderungsgesetz - EntschRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 2471
> Station: 2004-07-23 — Neufassung des Entschädigungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1658
§ 12 Abs. 1: Hinzufügen eines neuen Satzes zur Anwendung von § 32 Abs. 4 Satz 1 des Vermögensgesetzes.
§ 12 Abs. 1 Satz 3: Ersetzen von Amt oder Landesamt durch Amt, Landesamt oder Bundesamt.
§ 12: Hinzufügen eines neuen Absatzes zur Mitteilungspflicht bei Abführung des Verkaufserlöses oder Entgelts.
§ 12: Neue Vorschriften über die Zuständigkeit und das Verfahren

View File

@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 2004 I S. 1658
- **Titel:** Neufassung des Entschädigungsgesetzes
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 2004 I S. 1658
- **Verkündung:** 2004-07-23
- **Inkrafttreten:** 2004-07-23
- **Ausfertigung:** 2004-07-13
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2004/37#page=2
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** ENTSCHG
## Kurz
Die Bekanntmachung legt die Neufassung des Entschädigungsgesetzes fest, die verschiedene Änderungen und Ergänzungen berücksichtigt, die seit dem 17. Dezember 2003 in Kraft getreten sind.