BGBl. 2009 I S. 900 · Neubekanntmachung · Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts

Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
Inkrafttreten: 2009-07-16
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2009-04-29

BGBl-Id: bgbl1-2009-22-2
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2009-04-29 12:00:00 +00:00
parent 194fe7e75c
commit 78a990ca0c
74 changed files with 705 additions and 152 deletions

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# ABFDEPV — 2009-04-29
- **Titel:** Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 900
- **Inkrafttreten:** 2009-07-16
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/22#page=4
- **Kurz:** Die Verordnung vereinfacht das Deponierecht und tritt am 16. Juli 2009 in Kraft. Sie ersetzt dabei mehrere bestehende Verordnungen.
## Betroffene Stellen
- Anhang 3 Nummer 2: Änderung der maximal zulässigen Abweichungen für verschiedene Parameter bei Kontrollanalysen
- Anhang 5: Erweiterung der Anforderungen an die Information, Dokumentation, Kontrollen und den Betrieb
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
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# Verlauf
- **2009-04-29** · BGBl. 2009 I S. 900 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts

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abfdepv/STELLEN.md Normal file
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# Stellen dieser Station
- Anhang 3 Nummer 2: Änderung der maximal zulässigen Abweichungen für verschiedene Parameter bei Kontrollanalysen
- Anhang 5: Erweiterung der Anforderungen an die Information, Dokumentation, Kontrollen und den Betrieb

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@@ -1,17 +1,16 @@
# ABFV — 2006-10-26
# ABFV — 2009-04-29
- **Titel:** Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2006 I S. 2298
- **Inkrafttreten:** 2007-02-01; 2010-04-01 (Artikel 1 Teil 2 Abschnitt 4, mit Ausnahme des § 18 Abs. 1 Satz 2, sowie § 25 Abs. 2 Satz 1 des Artikels 1 der Nachweisverordnung); 2006-10-27 (Artikel 1 § 18 Abs. 1 Satz 2); 2006-10-27 (Artikel 2a § 11 Abs. 4)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2006/48#page=22
- **Kurz:** Die Verordnung vereinfacht die abfallrechtliche Überwachung und ändert mehrere andere Verordnungen, um die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen zu erleichtern.
- **Titel:** Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 900
- **Inkrafttreten:** 2009-07-16
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/22#page=4
- **Kurz:** Die Verordnung vereinfacht das Deponierecht und tritt am 16. Juli 2009 in Kraft. Sie ersetzt dabei mehrere bestehende Verordnungen.
## Betroffene Stellen
- Anlage 1: Neue Formblätter für die Führung von Nachweisen, Erstattung von Anzeigen, Einrichtung und Führung von Registern sowie die Freistellung
- Anlage 2: Neues Verzeichnis der Abfälle nach § 9 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2
- Anlage 3: Neue Vorgaben für strukturierte Nachrichten/Schnittstellen nach § 18 Abs. 1
- Anhang 3: Neue Vorgaben für die Zuordnungswerte von verschiedenen Parametern in Abfällen und Deponieersatzbaustoffen
- Anhang 4: Neue Vorgaben zur Beprobung, einschließlich Probenahme, Probevorbereitung und Untersuchung von Abfällen und Deponieersatzbaustoffen
## Wortlaut

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# Verlauf
- **2006-10-26** · BGBl. 2006 I S. 2298 — Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung
- **2009-04-29** · BGBl. 2009 I S. 900 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts

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# Stellen dieser Station
- Anlage 1: Neue Formblätter für die Führung von Nachweisen, Erstattung von Anzeigen, Einrichtung und Führung von Registern sowie die Freistellung
- Anlage 2: Neues Verzeichnis der Abfälle nach § 9 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2
- Anlage 3: Neue Vorgaben für strukturierte Nachrichten/Schnittstellen nach § 18 Abs. 1
- Anhang 3: Neue Vorgaben für die Zuordnungswerte von verschiedenen Parametern in Abfällen und Deponieersatzbaustoffen
- Anhang 4: Neue Vorgaben zur Beprobung, einschließlich Probenahme, Probevorbereitung und Untersuchung von Abfällen und Deponieersatzbaustoffen

18
bimschv_30/FASSUNG.md Normal file
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# BIMSCHV_30 — 2009-04-29
- **Titel:** Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 900
- **Inkrafttreten:** 2009-07-16
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/22#page=4
- **Kurz:** Die Verordnung vereinfacht das Deponierecht und tritt am 16. Juli 2009 in Kraft. Sie ersetzt dabei mehrere bestehende Verordnungen.
## Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 1 Satz 1: Streichung der Angabe 'im Sinne von § 2 Nr. 1 und 2 der Abfallablagerungsverordnung'
- § 16: Ersetzung der Angabe 'Anhang 4 Nr. 2.5 der Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen' durch 'Anhang 4 Nummer 3.3.1 der Deponieverordnung'
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
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# Verlauf
- **2009-04-29** · BGBl. 2009 I S. 900 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts

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bimschv_30/STELLEN.md Normal file
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# Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 1 Satz 1: Streichung der Angabe 'im Sinne von § 2 Nr. 1 und 2 der Abfallablagerungsverordnung'
- § 16: Ersetzung der Angabe 'Anhang 4 Nr. 2.5 der Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen' durch 'Anhang 4 Nummer 3.3.1 der Deponieverordnung'

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-04-29 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 1 Abs. 1 Satz 1: Streichung der Angabe 'im Sinne von § 2 Nr. 1 und 2 der Abfallablagerungsverordnung'

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# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-04-29 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 16: Ersetzung der Angabe 'Anhang 4 Nr. 2.5 der Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen' durch 'Anhang 4 Nummer 3.3.1 der Deponieverordnung'

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@@ -0,0 +1,27 @@
# DEPOTV — 2009-04-29
- **Titel:** Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 900
- **Inkrafttreten:** 2009-07-16
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/22#page=4
- **Kurz:** Die Verordnung vereinfacht das Deponierecht und tritt am 16. Juli 2009 in Kraft. Sie ersetzt dabei mehrere bestehende Verordnungen.
## Betroffene Stellen
- § 23 Abs. 2.3: Neue Vorschriften zur Erklärung des Deponieverhaltens hinzugefügt.
- § 23 Abs. 2.4: Neue Vorschriften zur Auswertung von angenommenen und abgegebenen Abfällen hinzugefügt.
- § 23 Abs. 3.1: Neue Vorschriften zu Messeinrichtungen hinzugefügt.
- § 23 Abs. 3.2: Neue Vorschriften zu Mess- und Kontrollprogrammen hinzugefügt.
- § 23 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Abfallablagerung in Deponien der Klasse 0, I, II oder III hinzugefügt.
- § 23 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Abfallablagerung in Deponien der Klasse IV hinzugefügt.
- § 23 Abs. 6: Neue Vorschriften zum Sickerwasser hinzugefügt.
- § 23 Abs. 7: Neue Vorschriften zu Deponiegas hinzugefügt.
- § 23 Abs. 8: Neue Vorschriften zu Belästigungen und Gefährdungen hinzugefügt.
- § 23 Abs. 9: Neue Vorschriften zu Lehrgängen zur Weiterbildung des Leitungspersonals hinzugefügt.
- § 23 Abs. 10: Neue Vorschriften zu Kriterien für die Feststellung des Abschlusses der Nachsorgephase hinzugefügt.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
depotv/HINWEIS.md Normal file
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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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depotv/HISTORY.md Normal file
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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2009-04-29** · BGBl. 2009 I S. 900 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts

13
depotv/STELLEN.md Normal file
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@@ -0,0 +1,13 @@
# Stellen dieser Station
- § 23 Abs. 2.3: Neue Vorschriften zur Erklärung des Deponieverhaltens hinzugefügt.
- § 23 Abs. 2.4: Neue Vorschriften zur Auswertung von angenommenen und abgegebenen Abfällen hinzugefügt.
- § 23 Abs. 3.1: Neue Vorschriften zu Messeinrichtungen hinzugefügt.
- § 23 Abs. 3.2: Neue Vorschriften zu Mess- und Kontrollprogrammen hinzugefügt.
- § 23 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Abfallablagerung in Deponien der Klasse 0, I, II oder III hinzugefügt.
- § 23 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Abfallablagerung in Deponien der Klasse IV hinzugefügt.
- § 23 Abs. 6: Neue Vorschriften zum Sickerwasser hinzugefügt.
- § 23 Abs. 7: Neue Vorschriften zu Deponiegas hinzugefügt.
- § 23 Abs. 8: Neue Vorschriften zu Belästigungen und Gefährdungen hinzugefügt.
- § 23 Abs. 9: Neue Vorschriften zu Lehrgängen zur Weiterbildung des Leitungspersonals hinzugefügt.
- § 23 Abs. 10: Neue Vorschriften zu Kriterien für die Feststellung des Abschlusses der Nachsorgephase hinzugefügt.

27
depotv/§23.md Normal file
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@@ -0,0 +1,27 @@
# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-04-29 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 23 Abs. 2.3: Neue Vorschriften zur Erklärung des Deponieverhaltens hinzugefügt.
§ 23 Abs. 2.4: Neue Vorschriften zur Auswertung von angenommenen und abgegebenen Abfällen hinzugefügt.
§ 23 Abs. 3.1: Neue Vorschriften zu Messeinrichtungen hinzugefügt.
§ 23 Abs. 3.2: Neue Vorschriften zu Mess- und Kontrollprogrammen hinzugefügt.
§ 23 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Abfallablagerung in Deponien der Klasse 0, I, II oder III hinzugefügt.
§ 23 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Abfallablagerung in Deponien der Klasse IV hinzugefügt.
§ 23 Abs. 6: Neue Vorschriften zum Sickerwasser hinzugefügt.
§ 23 Abs. 7: Neue Vorschriften zu Deponiegas hinzugefügt.
§ 23 Abs. 8: Neue Vorschriften zu Belästigungen und Gefährdungen hinzugefügt.
§ 23 Abs. 9: Neue Vorschriften zu Lehrgängen zur Weiterbildung des Leitungspersonals hinzugefügt.
§ 23 Abs. 10: Neue Vorschriften zu Kriterien für die Feststellung des Abschlusses der Nachsorgephase hinzugefügt.

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# DEPV — 2006-12-16
# DEPV — 2009-04-29
- **Titel:** Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2006 I S. 2860
- **Inkrafttreten:** 2007-02-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2006/59#page=32
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Abfallablagerungsverordnung, um Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Deponien festzulegen, insbesondere durch Einführung von grundlegender Charakterisierung und Schlüsselparametern.
- **Titel:** Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 900
- **Inkrafttreten:** 2009-07-16
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/22#page=4
- **Kurz:** Die Verordnung vereinfacht das Deponierecht und tritt am 16. Juli 2009 in Kraft. Sie ersetzt dabei mehrere bestehende Verordnungen.
## Betroffene Stellen
- § 3 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes vor dem bisherigen Satz 1, der die Zulassung von mineralischen Abfällen als Deponieersatzbaustoffe regelt.
- Anhang 1, Tabelle 1, Nummer 3, Spalte 2: Einfügung des Fußnotenzeichens '6)' und einer neuen Fußnote 6, die die Möglichkeit der Überschreitung von Zuordnungswerten bei erhöhter Hintergrundbelastung regelt.
- Anhang 1, Tabelle 1, Fußnote 5: Einfügung der Wörter 'die deponietechnisch notwendigen Baumaßnahmen im Deponiekörper,' in die Fußnote 5.
- Anhang 1, Tabelle 2: Neufassung der gesamten Tabelle 2 mit neuen Parametern und Zuordnungswerten.
- Anhang 2, Nummer 2 Buchstabe b und c: Ersetzung der Wörter 'Besonders überwachungsbedürftige' durch 'Gefährliche'.
- Anhang 2, Nummer 3, Überschrift und Satz 1: Ersetzung der Wörter 'besonders überwachungsbedürftigen' durch 'gefährlichen'.
- Anhang 2, Nummer 3: Ersetzung der Angabe 'ChromVI' durch 'Chrom(VI)'.
- § 2 Nummer 5 bis 9, 20 bis 23, 33, § 6 Absatz 2 bis 5, § 8 Absatz 1, 3, 5 und 7, § 14 Absatz 3, die §§ 15, 23, 25 Absatz 1: Neufassung der Zulässigkeits- und Zuordnungskriterien für verschiedene Einsatzbereiche und Abfallarten.
- Anhang 3: Neufassung der Zulässigkeits- und Zuordnungskriterien für den Einsatz von Deponieersatzbaustoffen und die Zuordnung von Abfällen zu verschiedenen Deponieklassen.
## Wortlaut

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@@ -2,3 +2,4 @@
- **2002-07-29** · BGBl. 2002 I S. 2807 — Verordnung über Deponien und Langzeitlager und zur Änderung der Abfallablagerungsverordnung
- **2006-12-16** · BGBl. 2006 I S. 2860 — Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
- **2009-04-29** · BGBl. 2009 I S. 900 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts

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@@ -1,9 +1,4 @@
# Stellen dieser Station
- § 3 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes vor dem bisherigen Satz 1, der die Zulassung von mineralischen Abfällen als Deponieersatzbaustoffe regelt.
- Anhang 1, Tabelle 1, Nummer 3, Spalte 2: Einfügung des Fußnotenzeichens '6)' und einer neuen Fußnote 6, die die Möglichkeit der Überschreitung von Zuordnungswerten bei erhöhter Hintergrundbelastung regelt.
- Anhang 1, Tabelle 1, Fußnote 5: Einfügung der Wörter 'die deponietechnisch notwendigen Baumaßnahmen im Deponiekörper,' in die Fußnote 5.
- Anhang 1, Tabelle 2: Neufassung der gesamten Tabelle 2 mit neuen Parametern und Zuordnungswerten.
- Anhang 2, Nummer 2 Buchstabe b und c: Ersetzung der Wörter 'Besonders überwachungsbedürftige' durch 'Gefährliche'.
- Anhang 2, Nummer 3, Überschrift und Satz 1: Ersetzung der Wörter 'besonders überwachungsbedürftigen' durch 'gefährlichen'.
- Anhang 2, Nummer 3: Ersetzung der Angabe 'ChromVI' durch 'Chrom(VI)'.
- § 2 Nummer 5 bis 9, 20 bis 23, 33, § 6 Absatz 2 bis 5, § 8 Absatz 1, 3, 5 und 7, § 14 Absatz 3, die §§ 15, 23, 25 Absatz 1: Neufassung der Zulässigkeits- und Zuordnungskriterien für verschiedene Einsatzbereiche und Abfallarten.
- Anhang 3: Neufassung der Zulässigkeits- und Zuordnungskriterien für den Einsatz von Deponieersatzbaustoffen und die Zuordnung von Abfällen zu verschiedenen Deponieklassen.

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-04-29 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 2 Nummer 5 bis 9, 20 bis 23, 33, § 6 Absatz 2 bis 5, § 8 Absatz 1, 3, 5 und 7, § 14 Absatz 3, die §§ 15, 23, 25 Absatz 1: Neufassung der Zulässigkeits- und Zuordnungskriterien für verschiedene Einsatzbereiche und Abfallarten.

7
depv/§15.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-04-29 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 2 Nummer 5 bis 9, 20 bis 23, 33, § 6 Absatz 2 bis 5, § 8 Absatz 1, 3, 5 und 7, § 14 Absatz 3, die §§ 15, 23, 25 Absatz 1: Neufassung der Zulässigkeits- und Zuordnungskriterien für verschiedene Einsatzbereiche und Abfallarten.

7
depv/§2.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-04-29 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 2 Nummer 5 bis 9, 20 bis 23, 33, § 6 Absatz 2 bis 5, § 8 Absatz 1, 3, 5 und 7, § 14 Absatz 3, die §§ 15, 23, 25 Absatz 1: Neufassung der Zulässigkeits- und Zuordnungskriterien für verschiedene Einsatzbereiche und Abfallarten.

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depv/§6.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-04-29 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 2 Nummer 5 bis 9, 20 bis 23, 33, § 6 Absatz 2 bis 5, § 8 Absatz 1, 3, 5 und 7, § 14 Absatz 3, die §§ 15, 23, 25 Absatz 1: Neufassung der Zulässigkeits- und Zuordnungskriterien für verschiedene Einsatzbereiche und Abfallarten.

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depv/§8.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-04-29 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 2 Nummer 5 bis 9, 20 bis 23, 33, § 6 Absatz 2 bis 5, § 8 Absatz 1, 3, 5 und 7, § 14 Absatz 3, die §§ 15, 23, 25 Absatz 1: Neufassung der Zulässigkeits- und Zuordnungskriterien für verschiedene Einsatzbereiche und Abfallarten.

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@@ -1,56 +1,45 @@
# DEPV_2009 — 2006-12-16
# DEPV_2009 — 2009-04-29
- **Titel:** Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2006 I S. 2860
- **Inkrafttreten:** 2007-02-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2006/59#page=32
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Abfallablagerungsverordnung, um Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Deponien festzulegen, insbesondere durch Einführung von grundlegender Charakterisierung und Schlüsselparametern.
- **Titel:** Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 900
- **Inkrafttreten:** 2009-07-16
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/22#page=4
- **Kurz:** Die Verordnung vereinfacht das Deponierecht und tritt am 16. Juli 2009 in Kraft. Sie ersetzt dabei mehrere bestehende Verordnungen.
## Betroffene Stellen
- § 2: Einführung neuer Nummern 17 und 26, Verschiebung bestehender Nummern, Ersetzung von 'künstliche' durch 'gefährliche' in Nummer 27 Buchstabe h
- § 6 Abs. 1, 3, 4, 5, 6, 9: Ersetzung von Ziffern, Einfügung neuer Absätze, Verschiebung bestehender Absätze, Ergänzungen und Änderungen in den Absätzen
- § 7 Abs. 1 Nr. 7: Einfügung von zusätzlichen Wörtern vor 'Abfälle'
- § 8: Neufassung des gesamten § 8 mit neuen Anforderungen für die Annahmeverfahren
- § 10 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung von 'Klassen III und IV' durch 'Klasse III'
- § 11 Abs. 3, 4: Einfügung neuer Absätze, Verschiebung bestehender Absätze
- § 13 Abs. 5 Nr. 8, 9, 10: Ersetzung von 'und' durch Kommas und Punkte, Einfügung neuer Nummer 10
- § 14 Abs. 2, 8: Einfügung und Streichung von Wörtern in den Absätzen
- § 24: Ersetzung von Angaben, Einfügung neuer Nummern, Verschiebung bestehender Nummern
- Anhang 1 Nr. 1 Fußnote 1: Streichung und Ersetzung von Wörtern in der Fußnote
- Anhang 2 Nr. 2.1, 2.4: Ersetzung von 'besonders überwachungsbedürftigen' durch 'gefährlichen' in den Sätzen
- Anhang 3: Neufassung des gesamten Anhangs 3 mit neuen Zuordnungskriterien
- Anhang 3, Nummer 1.01, 1.02, 1.03: Gültigkeitsbeschränkungen für kohäsionslose Böden und grobkörnige, nicht bindige Abfälle
- Anhang 3, Nummer 1.02: Kann gemeinsam mit Nummer 1.03 gleichwertig zu Nummer 1.01 angewendet werden
- Anhang 3, Nummer 2.01: Kann gleichwertig zu Nummer 2.02 angewendet werden
- Anhang 3, Nummer 4.03: Überschreitungen des Feststoff-TOC bis 6 Masse% zulässig, wenn DOC-Wert eingehalten wird
- Anhang 3, Nummer 4.17: Kann an Stelle von Nummer 4.23 (Chlorid) und 4.24 (Sulfat) angewendet werden
- Anhang 3, Nummer 7: Gilt nicht für Straßenaufbruch auf Asphaltbasis
- Anhang 3, Nummer 8: Überschreitungen der Leitfähigkeit bis 2500 µS/cm zulässig, wenn hydrologisch günstige Voraussetzungen vorhanden
- Anhang 3, Nummer 9: Überschreitungen des DOC im Eluat bis 200 mg/l zulässig, wenn Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt
- Anhang 3, Nummer 10: Überschreitungen bis zum Dreifachen des Zuordnungswertes zulässig, wenn Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt
- Anhang 3, Nummer 11: Gilt nicht für Aschen aus Anlagen zur Verbrennung von Holz
- Anhang 3, Nummer 12: Überschreitungen des Sulfatwertes bis 600 mg/l zulässig, wenn C0-Wert der Perkolationsprüfung nicht überschritten
- Anhang 3, Nummer 13: Abweichende pH-Werte stellen allein kein Ausschlusskriterium dar, Ursache muss geprüft werden
- Anhang 4, Nummer 2: Probenahme nach LAGA-Richtlinie PN 98 und DIN EN 932-1
- Anhang 4, Nummer 3.1.2: Angabe „Oktober 1999“ durch „Januar 2003“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.3: Fußnotenzeichen „3)“ durch „1)“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.4: Angabe „Februar 2002“ durch „September 2004“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.5: Angabe „E DIN ISO 11262 (Ausgabe Juni 1995)“ durch „ISO 11262 (Ausgabe September 2003)“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.6.1: Angabe „Juni 1995“ durch „Mai 2003“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.6.2: Angabe „Juni 1995“ durch „Mai 2003“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.6.3: Angabe „ISO“ gestrichen
- Anhang 4, Nummer 3.1.7: Angabe „E DIN EN 14039 (Ausgabe Dezember 2000)“ durch „DIN EN 14039 (Ausgabe Januar 2005)“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.12.2: Angabe „EN 12766-1, prEN 12766-2“ durch „DIN EN 12766-1 (Ausgabe November 2000), DIN EN 12766-2 (Ausgabe Dezember 2001)“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.13: Angabe „Nummer 2.1“ durch „Nummer 3.1“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.14: Angabe „Nummer 2.2“ durch „Nummer 3.2“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.15: Angabe „Nummer 2.3“ durch „Nummer 3.3“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.16: Neue Nummer für Säureneutralisationskapazität eingefügt
- Anhang 4, Nummer 3.1.17: Neue Nummer für Sulfat-Perkolationsprüfung im Aufwärtsstrom eingefügt
- Anhang 4, Nummer 3.2: Angabe „Nummer 2.4“ durch „Nummer 3.4“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 4: Verschiedene Änderungen in Satz 1, 3 und Tabelle
- Anhang 4, Nummer 5: Verschiedene Änderungen in Satz 2, einschließlich Hinzufügung neuer Anstriche
- § 3 Abs. 2, § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 2: Neue Anforderungen an den Standort, die geologische Barriere, den Langzeitsicherheitsnachweis und die Stilllegungsmaßnahmen von Deponien der Klasse IV im Salzgestein.
- Anhang 2: Neue Anforderungen an den Standort, die geologische Barriere, den Langzeitsicherheitsnachweis und die Stilllegungsmaßnahmen von Deponien der Klasse IV im Salzgestein.
- § 4 Abs. 4: Einführung von gezielten Befeuchtung und Belüftung von Deponien zur Beschleunigung biologischer Abbauprozesse
- § 26: Regelungen für die Stilllegung von Altdeponien, die sich am 16. Juli 2009 in der Stilllegungsphase befinden
- § 27: Definition von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Deponiebetriebssicherung
- § 28: Übergangsvorschriften für die Einstellung von Geokunststoffen, Polymeren und Dichtungskontrollsystemen
- § 6 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Annahmekriterien und die Behandlung von Abfällen vor der Ablagerung
- § 6 Abs. 2: Neue Vorschriften für vollständig stabilisierte Abfälle
- § 6 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Ablagerung gefährlicher Abfälle
- § 6 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Ablagerung nicht gefährlicher Abfälle
- § 6 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Ablagerung inerter Abfälle
- § 6 Abs. 6: Neue Vorschriften für die Ablagerung von Abfällen bei Überschreitung einzelner Zuordnungswerte
- § 7: Neue Vorschriften für nicht zulässige Abfälle auf Deponien
- § 8: Neue Vorschriften für das Annahmeverfahren von Abfällen
- § 19: Neufassung des § 19 mit neuen Anforderungen für Anträge und Anzeigen.
- § 20: Neufassung des § 20 mit neuen Vorschriften für grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.
- § 21: Neufassung des § 21 mit neuen Vorschriften für behördliche Entscheidungen.
- § 22: Neufassung des § 22 mit neuen Vorschriften für die Überprüfung behördlicher Entscheidungen.
- § 23: Neufassung des § 23 mit neuen Vorschriften für die Errichtung und den Betrieb von Langzeitlagern.
- § 24: Neufassung des § 24 mit neuen Vorschriften für die Stilllegung und Nachsorge von Langzeitlagern.
- § 25: Neufassung des § 25 mit neuen Vorschriften für Altdeponien, die sich am 16. Juli 2009 im Bau oder in der Ablagerungsphase befanden.
- § 9: Neue Regelungen für die Handhabung der Abfälle
- § 10: Neue Regelungen für die Stilllegung
- § 11: Neue Regelungen für die Nachsorge
- § 12: Neue Regelungen für die Maßnahmen zur Kontrolle, Verminderung und Vermeidung von Emissionen, Immissionen, Belästigungen und Gefährdungen
- § 13: Neue Regelungen für die Information und Dokumentation
- § 14: Neue Regelungen für die Grundsätze der Verwendung von Deponieersatzbaustoffen
- § 15: Neue Regelungen für die Einsatzbereiche und Zuordnung von Deponieersatzbaustoffen
- § 16: Neue Regelungen für das Inverkehrbringen von Abfällen
- § 17: Neue Regelungen für das Annahmeverfahren und die Dokumentation von Deponieersatzbaustoffen
- § 18: Neue Regelungen für die Sicherheitsleistung
## Wortlaut

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- **2006-07-20** · BGBl. 2006 I S. 1619 — Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung
- **2006-10-26** · BGBl. 2006 I S. 2298 — Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung
- **2006-12-16** · BGBl. 2006 I S. 2860 — Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
- **2009-04-29** · BGBl. 2009 I S. 900 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts

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# Stellen dieser Station
- § 2: Einführung neuer Nummern 17 und 26, Verschiebung bestehender Nummern, Ersetzung von 'künstliche' durch 'gefährliche' in Nummer 27 Buchstabe h
- § 6 Abs. 1, 3, 4, 5, 6, 9: Ersetzung von Ziffern, Einfügung neuer Absätze, Verschiebung bestehender Absätze, Ergänzungen und Änderungen in den Absätzen
- § 7 Abs. 1 Nr. 7: Einfügung von zusätzlichen Wörtern vor 'Abfälle'
- § 8: Neufassung des gesamten § 8 mit neuen Anforderungen für die Annahmeverfahren
- § 10 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung von 'Klassen III und IV' durch 'Klasse III'
- § 11 Abs. 3, 4: Einfügung neuer Absätze, Verschiebung bestehender Absätze
- § 13 Abs. 5 Nr. 8, 9, 10: Ersetzung von 'und' durch Kommas und Punkte, Einfügung neuer Nummer 10
- § 14 Abs. 2, 8: Einfügung und Streichung von Wörtern in den Absätzen
- § 24: Ersetzung von Angaben, Einfügung neuer Nummern, Verschiebung bestehender Nummern
- Anhang 1 Nr. 1 Fußnote 1: Streichung und Ersetzung von Wörtern in der Fußnote
- Anhang 2 Nr. 2.1, 2.4: Ersetzung von 'besonders überwachungsbedürftigen' durch 'gefährlichen' in den Sätzen
- Anhang 3: Neufassung des gesamten Anhangs 3 mit neuen Zuordnungskriterien
- Anhang 3, Nummer 1.01, 1.02, 1.03: Gültigkeitsbeschränkungen für kohäsionslose Böden und grobkörnige, nicht bindige Abfälle
- Anhang 3, Nummer 1.02: Kann gemeinsam mit Nummer 1.03 gleichwertig zu Nummer 1.01 angewendet werden
- Anhang 3, Nummer 2.01: Kann gleichwertig zu Nummer 2.02 angewendet werden
- Anhang 3, Nummer 4.03: Überschreitungen des Feststoff-TOC bis 6 Masse% zulässig, wenn DOC-Wert eingehalten wird
- Anhang 3, Nummer 4.17: Kann an Stelle von Nummer 4.23 (Chlorid) und 4.24 (Sulfat) angewendet werden
- Anhang 3, Nummer 7: Gilt nicht für Straßenaufbruch auf Asphaltbasis
- Anhang 3, Nummer 8: Überschreitungen der Leitfähigkeit bis 2500 µS/cm zulässig, wenn hydrologisch günstige Voraussetzungen vorhanden
- Anhang 3, Nummer 9: Überschreitungen des DOC im Eluat bis 200 mg/l zulässig, wenn Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt
- Anhang 3, Nummer 10: Überschreitungen bis zum Dreifachen des Zuordnungswertes zulässig, wenn Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt
- Anhang 3, Nummer 11: Gilt nicht für Aschen aus Anlagen zur Verbrennung von Holz
- Anhang 3, Nummer 12: Überschreitungen des Sulfatwertes bis 600 mg/l zulässig, wenn C0-Wert der Perkolationsprüfung nicht überschritten
- Anhang 3, Nummer 13: Abweichende pH-Werte stellen allein kein Ausschlusskriterium dar, Ursache muss geprüft werden
- Anhang 4, Nummer 2: Probenahme nach LAGA-Richtlinie PN 98 und DIN EN 932-1
- Anhang 4, Nummer 3.1.2: Angabe „Oktober 1999“ durch „Januar 2003“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.3: Fußnotenzeichen „3)“ durch „1)“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.4: Angabe „Februar 2002“ durch „September 2004“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.5: Angabe „E DIN ISO 11262 (Ausgabe Juni 1995)“ durch „ISO 11262 (Ausgabe September 2003)“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.6.1: Angabe „Juni 1995“ durch „Mai 2003“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.6.2: Angabe „Juni 1995“ durch „Mai 2003“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.6.3: Angabe „ISO“ gestrichen
- Anhang 4, Nummer 3.1.7: Angabe „E DIN EN 14039 (Ausgabe Dezember 2000)“ durch „DIN EN 14039 (Ausgabe Januar 2005)“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.12.2: Angabe „EN 12766-1, prEN 12766-2“ durch „DIN EN 12766-1 (Ausgabe November 2000), DIN EN 12766-2 (Ausgabe Dezember 2001)“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.13: Angabe „Nummer 2.1“ durch „Nummer 3.1“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.14: Angabe „Nummer 2.2“ durch „Nummer 3.2“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.15: Angabe „Nummer 2.3“ durch „Nummer 3.3“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.16: Neue Nummer für Säureneutralisationskapazität eingefügt
- Anhang 4, Nummer 3.1.17: Neue Nummer für Sulfat-Perkolationsprüfung im Aufwärtsstrom eingefügt
- Anhang 4, Nummer 3.2: Angabe „Nummer 2.4“ durch „Nummer 3.4“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 4: Verschiedene Änderungen in Satz 1, 3 und Tabelle
- Anhang 4, Nummer 5: Verschiedene Änderungen in Satz 2, einschließlich Hinzufügung neuer Anstriche
- § 3 Abs. 2, § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 2: Neue Anforderungen an den Standort, die geologische Barriere, den Langzeitsicherheitsnachweis und die Stilllegungsmaßnahmen von Deponien der Klasse IV im Salzgestein.
- Anhang 2: Neue Anforderungen an den Standort, die geologische Barriere, den Langzeitsicherheitsnachweis und die Stilllegungsmaßnahmen von Deponien der Klasse IV im Salzgestein.
- § 4 Abs. 4: Einführung von gezielten Befeuchtung und Belüftung von Deponien zur Beschleunigung biologischer Abbauprozesse
- § 26: Regelungen für die Stilllegung von Altdeponien, die sich am 16. Juli 2009 in der Stilllegungsphase befinden
- § 27: Definition von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Deponiebetriebssicherung
- § 28: Übergangsvorschriften für die Einstellung von Geokunststoffen, Polymeren und Dichtungskontrollsystemen
- § 6 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Annahmekriterien und die Behandlung von Abfällen vor der Ablagerung
- § 6 Abs. 2: Neue Vorschriften für vollständig stabilisierte Abfälle
- § 6 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Ablagerung gefährlicher Abfälle
- § 6 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Ablagerung nicht gefährlicher Abfälle
- § 6 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Ablagerung inerter Abfälle
- § 6 Abs. 6: Neue Vorschriften für die Ablagerung von Abfällen bei Überschreitung einzelner Zuordnungswerte
- § 7: Neue Vorschriften für nicht zulässige Abfälle auf Deponien
- § 8: Neue Vorschriften für das Annahmeverfahren von Abfällen
- § 19: Neufassung des § 19 mit neuen Anforderungen für Anträge und Anzeigen.
- § 20: Neufassung des § 20 mit neuen Vorschriften für grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.
- § 21: Neufassung des § 21 mit neuen Vorschriften für behördliche Entscheidungen.
- § 22: Neufassung des § 22 mit neuen Vorschriften für die Überprüfung behördlicher Entscheidungen.
- § 23: Neufassung des § 23 mit neuen Vorschriften für die Errichtung und den Betrieb von Langzeitlagern.
- § 24: Neufassung des § 24 mit neuen Vorschriften für die Stilllegung und Nachsorge von Langzeitlagern.
- § 25: Neufassung des § 25 mit neuen Vorschriften für Altdeponien, die sich am 16. Juli 2009 im Bau oder in der Ablagerungsphase befanden.
- § 9: Neue Regelungen für die Handhabung der Abfälle
- § 10: Neue Regelungen für die Stilllegung
- § 11: Neue Regelungen für die Nachsorge
- § 12: Neue Regelungen für die Maßnahmen zur Kontrolle, Verminderung und Vermeidung von Emissionen, Immissionen, Belästigungen und Gefährdungen
- § 13: Neue Regelungen für die Information und Dokumentation
- § 14: Neue Regelungen für die Grundsätze der Verwendung von Deponieersatzbaustoffen
- § 15: Neue Regelungen für die Einsatzbereiche und Zuordnung von Deponieersatzbaustoffen
- § 16: Neue Regelungen für das Inverkehrbringen von Abfällen
- § 17: Neue Regelungen für das Annahmeverfahren und die Dokumentation von Deponieersatzbaustoffen
- § 18: Neue Regelungen für die Sicherheitsleistung

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2006-12-16 — Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 2860
> Station: 2009-04-29 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 10 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung von 'Klassen III und IV' durch 'Klasse III'
§ 3 Abs. 2, § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 2: Neue Anforderungen an den Standort, die geologische Barriere, den Langzeitsicherheitsnachweis und die Stilllegungsmaßnahmen von Deponien der Klasse IV im Salzgestein.
§ 10: Neue Regelungen für die Stilllegung

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2006-12-16 — Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 2860
> Station: 2009-04-29 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 11 Abs. 3, 4: Einfügung neuer Absätze, Verschiebung bestehender Absätze
§ 3 Abs. 2, § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 2: Neue Anforderungen an den Standort, die geologische Barriere, den Langzeitsicherheitsnachweis und die Stilllegungsmaßnahmen von Deponien der Klasse IV im Salzgestein.
§ 11: Neue Regelungen für die Nachsorge

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depv_2009/§12.md Normal file
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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-04-29 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 12: Neue Regelungen für die Maßnahmen zur Kontrolle, Verminderung und Vermeidung von Emissionen, Immissionen, Belästigungen und Gefährdungen

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2006-12-16 — Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 2860
> Station: 2009-04-29 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 13 Abs. 5 Nr. 8, 9, 10: Ersetzung von 'und' durch Kommas und Punkte, Einfügung neuer Nummer 10
§ 13: Neue Regelungen für die Information und Dokumentation

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2006-12-16 — Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 2860
> Station: 2009-04-29 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 14 Abs. 2, 8: Einfügung und Streichung von Wörtern in den Absätzen
§ 14: Neue Regelungen für die Grundsätze der Verwendung von Deponieersatzbaustoffen

7
depv_2009/§15.md Normal file
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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-04-29 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 15: Neue Regelungen für die Einsatzbereiche und Zuordnung von Deponieersatzbaustoffen

7
depv_2009/§16.md Normal file
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# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-04-29 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 16: Neue Regelungen für das Inverkehrbringen von Abfällen

7
depv_2009/§17.md Normal file
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# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-04-29 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 17: Neue Regelungen für das Annahmeverfahren und die Dokumentation von Deponieersatzbaustoffen

7
depv_2009/§18.md Normal file
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# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-04-29 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 18: Neue Regelungen für die Sicherheitsleistung

7
depv_2009/§19.md Normal file
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# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-04-29 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 19: Neufassung des § 19 mit neuen Anforderungen für Anträge und Anzeigen.

7
depv_2009/§20.md Normal file
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# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-04-29 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 20: Neufassung des § 20 mit neuen Vorschriften für grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

7
depv_2009/§21.md Normal file
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# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-04-29 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 21: Neufassung des § 21 mit neuen Vorschriften für behördliche Entscheidungen.

7
depv_2009/§22.md Normal file
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# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-04-29 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 22: Neufassung des § 22 mit neuen Vorschriften für die Überprüfung behördlicher Entscheidungen.

7
depv_2009/§23.md Normal file
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# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-04-29 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 23: Neufassung des § 23 mit neuen Vorschriften für die Errichtung und den Betrieb von Langzeitlagern.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2006-12-16 — Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 2860
> Station: 2009-04-29 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 24: Ersetzung von Angaben, Einfügung neuer Nummern, Verschiebung bestehender Nummern
§ 24: Neufassung des § 24 mit neuen Vorschriften für die Stilllegung und Nachsorge von Langzeitlagern.

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# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2006-07-20Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 1619
> Station: 2009-04-29Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 25 Abs. 2: Ersetzung von 'besonders überwachungsbedürftige' durch 'gefährliche'
§ 25: Neufassung des § 25 mit neuen Vorschriften für Altdeponien, die sich am 16. Juli 2009 im Bau oder in der Ablagerungsphase befanden.

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depv_2009/§26.md Normal file
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# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-04-29 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 26: Regelungen für die Stilllegung von Altdeponien, die sich am 16. Juli 2009 in der Stilllegungsphase befinden

7
depv_2009/§27.md Normal file
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# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-04-29 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 27: Definition von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Deponiebetriebssicherung

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depv_2009/§28.md Normal file
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# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-04-29 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 28: Übergangsvorschriften für die Einstellung von Geokunststoffen, Polymeren und Dichtungskontrollsystemen

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depv_2009/§3.md Normal file
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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-04-29 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 3 Abs. 2, § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 2: Neue Anforderungen an den Standort, die geologische Barriere, den Langzeitsicherheitsnachweis und die Stilllegungsmaßnahmen von Deponien der Klasse IV im Salzgestein.

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depv_2009/§4.md Normal file
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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-04-29 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 4 Abs. 4: Einführung von gezielten Befeuchtung und Belüftung von Deponien zur Beschleunigung biologischer Abbauprozesse

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2006-12-16 — Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 2860
> Station: 2009-04-29 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 6 Abs. 1, 3, 4, 5, 6, 9: Ersetzung von Ziffern, Einfügung neuer Absätze, Verschiebung bestehender Absätze, Ergänzungen und Änderungen in den Absätzen
§ 6 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Annahmekriterien und die Behandlung von Abfällen vor der Ablagerung
§ 6 Abs. 2: Neue Vorschriften für vollständig stabilisierte Abfälle
§ 6 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Ablagerung gefährlicher Abfälle
§ 6 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Ablagerung nicht gefährlicher Abfälle
§ 6 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Ablagerung inerter Abfälle
§ 6 Abs. 6: Neue Vorschriften für die Ablagerung von Abfällen bei Überschreitung einzelner Zuordnungswerte

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2006-12-16 — Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 2860
> Station: 2009-04-29 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 7 Abs. 1 Nr. 7: Einfügung von zusätzlichen Wörtern vor 'Abfälle'
§ 7: Neue Vorschriften für nicht zulässige Abfälle auf Deponien

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2006-12-16 — Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 2860
> Station: 2009-04-29 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 8: Neufassung des gesamten § 8 mit neuen Anforderungen für die Annahmeverfahren
§ 8: Neue Vorschriften für das Annahmeverfahren von Abfällen

7
depv_2009/§9.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-04-29 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 9: Neue Regelungen für die Handhabung der Abfälle

27
gewinnungsabfv/FASSUNG.md Normal file
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@@ -0,0 +1,27 @@
# GEWINNUNGSABFV — 2009-04-29
- **Titel:** Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 900
- **Inkrafttreten:** 2009-07-16
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/22#page=4
- **Kurz:** Die Verordnung vereinfacht das Deponierecht und tritt am 16. Juli 2009 in Kraft. Sie ersetzt dabei mehrere bestehende Verordnungen.
## Betroffene Stellen
- § 1: Neuer Anwendungsbereich für Beseitigungsanlagen, Lagerung und Verwertung von Gewinnungsabfällen.
- § 2: Neue Begriffsbestimmungen für Gewinnungsabfälle, Beseitigungsanlagen und Anlagen der Kategorie A.
- § 3: Neue Vorschriften für Errichtung, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge von Beseitigungsanlagen.
- § 4: Neue Vorschriften für Stabilitätsnachweise bei Verwendung von Gewinnungsabfällen.
- § 5: Neue Vorschriften für Abfallbewirtschaftungspläne.
- § 6: Neue Vorschriften zur Vermeidung schwerer Unfälle und Information.
- § 7: Neue Vorschriften für Sicherheitsleistungen.
- § 8: Neue Vorschriften für Anträge und Anzeigen.
- § 9: Neue Vorschriften für Ordnungswidrigkeiten.
- § 10: Neue Übergangsvorschriften für bestehende Beseitigungsanlagen.
- Anhang: Neuer Anhang mit Vorschriften für Abfallbewirtschaftungspläne.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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gewinnungsabfv/HINWEIS.md Normal file
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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2009-04-29** · BGBl. 2009 I S. 900 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts

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gewinnungsabfv/STELLEN.md Normal file
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@@ -0,0 +1,13 @@
# Stellen dieser Station
- § 1: Neuer Anwendungsbereich für Beseitigungsanlagen, Lagerung und Verwertung von Gewinnungsabfällen.
- § 2: Neue Begriffsbestimmungen für Gewinnungsabfälle, Beseitigungsanlagen und Anlagen der Kategorie A.
- § 3: Neue Vorschriften für Errichtung, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge von Beseitigungsanlagen.
- § 4: Neue Vorschriften für Stabilitätsnachweise bei Verwendung von Gewinnungsabfällen.
- § 5: Neue Vorschriften für Abfallbewirtschaftungspläne.
- § 6: Neue Vorschriften zur Vermeidung schwerer Unfälle und Information.
- § 7: Neue Vorschriften für Sicherheitsleistungen.
- § 8: Neue Vorschriften für Anträge und Anzeigen.
- § 9: Neue Vorschriften für Ordnungswidrigkeiten.
- § 10: Neue Übergangsvorschriften für bestehende Beseitigungsanlagen.
- Anhang: Neuer Anhang mit Vorschriften für Abfallbewirtschaftungspläne.

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gewinnungsabfv/§1.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-04-29 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 1: Neuer Anwendungsbereich für Beseitigungsanlagen, Lagerung und Verwertung von Gewinnungsabfällen.

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gewinnungsabfv/§10.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-04-29 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 10: Neue Übergangsvorschriften für bestehende Beseitigungsanlagen.

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gewinnungsabfv/§2.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-04-29 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 2: Neue Begriffsbestimmungen für Gewinnungsabfälle, Beseitigungsanlagen und Anlagen der Kategorie A.

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gewinnungsabfv/§3.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-04-29 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 3: Neue Vorschriften für Errichtung, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge von Beseitigungsanlagen.

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gewinnungsabfv/§4.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-04-29 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 4: Neue Vorschriften für Stabilitätsnachweise bei Verwendung von Gewinnungsabfällen.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-04-29 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 5: Neue Vorschriften für Abfallbewirtschaftungspläne.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-04-29 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 6: Neue Vorschriften zur Vermeidung schwerer Unfälle und Information.

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gewinnungsabfv/§7.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-04-29 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 7: Neue Vorschriften für Sicherheitsleistungen.

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gewinnungsabfv/§8.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-04-29 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 8: Neue Vorschriften für Anträge und Anzeigen.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-04-29 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 9: Neue Vorschriften für Ordnungswidrigkeiten.

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@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 2009 I S. 900
- **Titel:** Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 900
- **Verkündung:** 2009-04-29
- **Inkrafttreten:** 2009-07-16
- **Ausfertigung:** 2009-04-27
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/22#page=4
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** DEPV, VERORDNUNG-ZUR-VEREINFACHUNG-DES-DEPONIERECHTS, DEPV_2009, ABFV, ABFDEPV, BIMSCHV_30, GEWINNUNGSABFV, DEPOTV
## Kurz
Die Verordnung vereinfacht das Deponierecht und tritt am 16. Juli 2009 in Kraft. Sie ersetzt dabei mehrere bestehende Verordnungen.

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@@ -0,0 +1,39 @@
# VERORDNUNG-ZUR-VEREINFACHUNG-DES-DEPONIERECHTS — 2009-04-29
- **Titel:** Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 900
- **Inkrafttreten:** 2009-07-16
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/22#page=4
- **Kurz:** Die Verordnung vereinfacht das Deponierecht und tritt am 16. Juli 2009 in Kraft. Sie ersetzt dabei mehrere bestehende Verordnungen.
## Betroffene Stellen
- § 11 Abs. 5: Neufassung des § 11 Abs. 5 zur Festlegung der Voraussetzungen für die dauerhafte Standfestigkeit einer Deponie.
- § 11 Abs. 6: Neufassung des § 11 Abs. 6 zur Festlegung der Voraussetzungen für die Nicht-Erforderlichkeit der Unterhaltung baulicher und technischer Einrichtungen.
- § 11 Abs. 7: Neufassung des § 11 Abs. 7 zur Festlegung der Voraussetzungen für die Einhaltung der Konzentrationswerte des Sickerwassers im oberirdischen Gewässer.
- § 11 Abs. 8: Neufassung des § 11 Abs. 8 zur Festlegung der Voraussetzungen für die Vermeidung von Überschreitungen der Auslöseschwellen im Grundwasser.
- § 11 Abs. 9: Neufassung des § 11 Abs. 9 zur Festlegung der Voraussetzungen für die Sicherung vor Kontakt mit asbesthaltigen Abfällen.
- § 11 Abs. 11: Neufassung des § 11 Abs. 11 zur Festlegung der Archivierung von Bekanntmachungen sachverständiger Stellen beim Deutschen Patent- und Markenamt.
- 3.2.9: Neue Vorschriften für die Bestimmung von Kupfer
- 3.2.10: Neue Vorschriften für die Bestimmung von Nickel
- 3.2.11: Neue Vorschriften für die Bestimmung von Quecksilber
- 3.2.12: Neue Vorschriften für die Bestimmung von Zink
- 3.2.13: Neue Vorschriften für die Bestimmung von Chlorid
- 3.2.14: Neue Vorschriften für die Bestimmung von Sulfat
- 3.2.15: Neue Vorschriften für die Bestimmung von Cyaniden
- 3.2.16: Neue Vorschriften für die Bestimmung von Fluorid
- 3.2.17: Neue Vorschriften für die Bestimmung von Barium
- 3.2.18: Neue Vorschriften für die Bestimmung von Chrom
- 3.2.19: Neue Vorschriften für die Bestimmung von Molybdän
- 3.2.20: Neue Vorschriften für die Bestimmung von Antimon
- 3.2.21: Neue Vorschriften für die Bestimmung von Selen
- 3.2.22: Neue Vorschriften für die Bestimmung des wasserlöslichen Anteils des Trockenrückstandes der Originalsubstanz
- 3.2.23: Neue Vorschriften für die Bestimmung der Leitfähigkeit des Eluats
- 3.3.1: Neue Vorschriften für die Bestimmung der Atmungsaktivität
- 3.3.2: Neue Vorschriften für die Bestimmung der Gasbildung
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **2009-04-29** · BGBl. 2009 I S. 900 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts

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# Stellen dieser Station
- § 11 Abs. 5: Neufassung des § 11 Abs. 5 zur Festlegung der Voraussetzungen für die dauerhafte Standfestigkeit einer Deponie.
- § 11 Abs. 6: Neufassung des § 11 Abs. 6 zur Festlegung der Voraussetzungen für die Nicht-Erforderlichkeit der Unterhaltung baulicher und technischer Einrichtungen.
- § 11 Abs. 7: Neufassung des § 11 Abs. 7 zur Festlegung der Voraussetzungen für die Einhaltung der Konzentrationswerte des Sickerwassers im oberirdischen Gewässer.
- § 11 Abs. 8: Neufassung des § 11 Abs. 8 zur Festlegung der Voraussetzungen für die Vermeidung von Überschreitungen der Auslöseschwellen im Grundwasser.
- § 11 Abs. 9: Neufassung des § 11 Abs. 9 zur Festlegung der Voraussetzungen für die Sicherung vor Kontakt mit asbesthaltigen Abfällen.
- § 11 Abs. 11: Neufassung des § 11 Abs. 11 zur Festlegung der Archivierung von Bekanntmachungen sachverständiger Stellen beim Deutschen Patent- und Markenamt.
- 3.2.9: Neue Vorschriften für die Bestimmung von Kupfer
- 3.2.10: Neue Vorschriften für die Bestimmung von Nickel
- 3.2.11: Neue Vorschriften für die Bestimmung von Quecksilber
- 3.2.12: Neue Vorschriften für die Bestimmung von Zink
- 3.2.13: Neue Vorschriften für die Bestimmung von Chlorid
- 3.2.14: Neue Vorschriften für die Bestimmung von Sulfat
- 3.2.15: Neue Vorschriften für die Bestimmung von Cyaniden
- 3.2.16: Neue Vorschriften für die Bestimmung von Fluorid
- 3.2.17: Neue Vorschriften für die Bestimmung von Barium
- 3.2.18: Neue Vorschriften für die Bestimmung von Chrom
- 3.2.19: Neue Vorschriften für die Bestimmung von Molybdän
- 3.2.20: Neue Vorschriften für die Bestimmung von Antimon
- 3.2.21: Neue Vorschriften für die Bestimmung von Selen
- 3.2.22: Neue Vorschriften für die Bestimmung des wasserlöslichen Anteils des Trockenrückstandes der Originalsubstanz
- 3.2.23: Neue Vorschriften für die Bestimmung der Leitfähigkeit des Eluats
- 3.3.1: Neue Vorschriften für die Bestimmung der Atmungsaktivität
- 3.3.2: Neue Vorschriften für die Bestimmung der Gasbildung

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@@ -0,0 +1,17 @@
# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-04-29 — Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 900
§ 11 Abs. 5: Neufassung des § 11 Abs. 5 zur Festlegung der Voraussetzungen für die dauerhafte Standfestigkeit einer Deponie.
§ 11 Abs. 6: Neufassung des § 11 Abs. 6 zur Festlegung der Voraussetzungen für die Nicht-Erforderlichkeit der Unterhaltung baulicher und technischer Einrichtungen.
§ 11 Abs. 7: Neufassung des § 11 Abs. 7 zur Festlegung der Voraussetzungen für die Einhaltung der Konzentrationswerte des Sickerwassers im oberirdischen Gewässer.
§ 11 Abs. 8: Neufassung des § 11 Abs. 8 zur Festlegung der Voraussetzungen für die Vermeidung von Überschreitungen der Auslöseschwellen im Grundwasser.
§ 11 Abs. 9: Neufassung des § 11 Abs. 9 zur Festlegung der Voraussetzungen für die Sicherung vor Kontakt mit asbesthaltigen Abfällen.
§ 11 Abs. 11: Neufassung des § 11 Abs. 11 zur Festlegung der Archivierung von Bekanntmachungen sachverständiger Stellen beim Deutschen Patent- und Markenamt.