BGBl. 2022 I S. 959 · Änderung · Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
Inkrafttreten: 2022-07-01; 2023-01-01 (Artikel 4 Nummer 1, 3 bis 9, Artikel 5 Nummer 2 bis 6 und die Artikel 7, 8 sowie 12 bis 14); 2022-06-30 (Artikel 4 Nummer 2, Artikel 5 Nummer 1 sowie die Artikel 6, 11, 15, 16, 17, 21 und 22); 2022-08-01 (Artikel 18 bis 20)
Quelle: offenegesetze
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Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2022-06-30

BGBl-Id: bgbl1-2022-22-1
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# AMG_1976 — 2021-10-04
# AMG_1976 — 2022-06-30
- **Titel:** Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 4530
- **Inkrafttreten:** 2022-01-28 (ganzes Gesetz, außer den in den Absätzen 2 bis 5 genannten Artikeln); 2021-10-05 (Artikel 4, 5, 5a, 7b, 7d und 7e); 2022-01-27 (Artikel 2 und 9); 2021-07-01 (Artikel 7a); 2022-11-01 (Artikel 7c)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/70#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt den Verkehr mit Tierarzneimitteln und passt arzneimittelrechtliche und andere Vorschriften an, insbesondere durch die Einführung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG).
- **Titel:** Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2022 I S. 959
- **Inkrafttreten:** 2022-07-01; 2023-01-01 (Artikel 4 Nummer 1, 3 bis 9, Artikel 5 Nummer 2 bis 6 und die Artikel 7, 8 sowie 12 bis 14); 2022-06-30 (Artikel 4 Nummer 2, Artikel 5 Nummer 1 sowie die Artikel 6, 11, 15, 16, 17, 21 und 22); 2022-08-01 (Artikel 18 bis 20)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2022/22#page=3
- **Kurz:** Das Gesetz führt EU-Verordnungen zur grenzüberschreitenden Zustellung und Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen ein und ändert verschiedene Vorschriften im Bereich des Zivilprozessrechts, Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie des Verbraucherschutzes.
## Betroffene Stellen
- Inhaltsübersicht: Einfügung einer neuen Angabe für den Zwanzigsten Unterabschnitt
- § 21 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen von 'oder der Verordnung (EG) Nr. 1394/2007' durch 'der Verordnung (EG) Nr. 1394/2007 oder der Verordnung (EU) Nr. 536/2014'
- § 67 Abs. 1 Satz 1: Streichung von 'bei einer klinischen Prüfung bei Menschen auch der zuständigen Bundesoberbehörde,'
- § 67 Abs. 1 Satz 6: Aufhebung des Satzes
- § 67 Abs. 1 Satz 6: Ersetzen von 'Sätze 1 bis 5' durch 'Sätze 1 und 3 bis 5'
- § 67 Abs. 1 Satz 8: Ersetzen von '5 und 7' durch '6'
- § 67 Abs. 3a: Aufhebung des Absatzes
- § 67 Abs. 3b: Absatz 3b wird zu Absatz 3a und 'und 7' wird durch 'und 6' ersetzt
- § 67 Abs. 4 Satz 1: Streichung von 'und' und Einfügung von 'und für klinische Prüfungen bei Menschen mit Arzneimitteln, die in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 fallen'
- § 67 Abs. 6 Sätze 8 und 11: Ersetzen von 'Absatz 3' durch 'Absatz 2'
- § 67 Abs. 6 Satz 15: Ersetzen von 'Unbedenklichkeitsprüfungen' durch 'Unbedenklichkeitsstudien'
- § 97 Abs. 2d: Einfügung eines neuen Absatzes 2d
- § 97 Abs. 2d: Neuer Absatz 2d definiert Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) Nr. 536/2014
- § 97 Abs. 4 Satz 1 Nummer 1: Ersetzen von '9b' durch '9' und 'Absätze 2a bis 2c' durch 'Absätze 2a bis 2c und des Absatzes 2d Nummer 1 bis 4 und 5 Buchstabe b'
- § 148: Einfügung des § 148 als Übergangsvorschrift
- § 39 Abs. 2: Anpassungen an den Wortlaut und Streichungen
- § 39 Abs. 2a Satz 2: Streichungen
- § 39 Abs. 2e: Streichungen
- § 39 Abs. 3 Satz 2: Absatz 3 Satz 2 wird gestrichen
- § 39b Abs. 1 Satz 1: Anpassungen an die Nummern
- § 39b Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2
- § 39c Abs. 2: Anpassungen an die Wörter
- § 39c Abs. 2 Satz 2: Satz 2 wird gestrichen
- § 39d: Streichungen und Anpassungen an den Wortlaut
- § 40 Abs. 1: Streichungen
- § 40a Satz 1: Streichungen
- § 41a Abs. 1: Streichungen
- § 42b Abs. 1 Satz 1: Streichungen
- § 43: Streichungen und Anpassungen an die Wörter
- § 44 Abs. 3 Nr. 1: Neue Fassung der Nummer 1
- § 45 Abs. 1: Streichungen und Anpassungen an die Nummern
- § 45 Abs. 1 Satz 2: Satz 2 wird gestrichen
- § 46 Abs. 1: Streichungen und Anpassungen an die Wörter
- § 46 Abs. 1 Satz 2: Satz 2 wird gestrichen
- § 47: Streichungen und Anpassungen an die Wörter
- § 48: Streichungen und Anpassungen an die Wörter
- § 50: Streichungen und Anpassungen an die Wörter
- § 51 Abs. 2 Satz 1: Streichungen
- § 52: Streichungen und Anpassungen an die Wörter
- § 52a Abs. 1 Satz 1: Streichungen
- § 52b: Streichungen und Anpassungen an die Wörter
- § 53: Streichungen und Anpassungen an die Wörter
- § 54: Streichungen und Anpassungen an die Wörter
- § 55: Einfügungen und Anpassungen an die Wörter
- § 55a Satz 1: Einfügungen
- § 62: Streichungen und Anpassungen an die Wörter
- § 63a Abs. 1: Streichungen und Anpassungen an die Wörter
- § 63b: Streichungen und Anpassungen an die Wörter
- § 63c: Streichungen und Anpassungen an die Wörter
- § 63h: Gesamter Abschnitt wird gestrichen
- § 63i Abs. 5 Satz 4: Anpassungen an die Wörter
- § 63k: Streichungen und Anpassungen an die Wörter
- § 64: Streichungen und Anpassungen an die Wörter
- § 65 Abs. 1 Satz 2: Satz 2 wird gestrichen
- § 67: Streichungen und Anpassungen an die Wörter
- § 67a: Streichungen und Anpassungen an die Wörter
- § 68: Streichungen und Anpassungen an die Wörter
- Inhaltsübersicht zu § 4a: Das Wort 'Ausnahmen' wird durch 'Ausnahme' ersetzt.
- Inhaltsübersicht zu § 10a: Die Wörter 'bei Menschen' werden gestrichen.
- Inhaltsübersicht zu § 23: Die Angabe wird auf 'weggefallen' gesetzt.
- Inhaltsübersicht zu § 33: Die Angabe wird auf 'Aufwendungsersatz und Entgelte' gesetzt.
- Inhaltsübersicht zu § 43: Das Komma und die Wörter 'Inverkehrbringen durch Tierärzte' werden gestrichen.
- Inhaltsübersicht zum Neunten Abschnitt: Die Angabe wird auf 'weggefallen' gesetzt.
- Inhaltsübersicht zu § 63c: Die Angabe wird auf 'Dokumentations- und Meldepflichten des Inhabers der Zulassung bei Verdachtsfällen von Nebenwirkungen' gesetzt.
- Inhaltsübersicht zu § 63h: Die Angabe wird auf 'weggefallen' gesetzt.
- Inhaltsübersicht zu § 69a: Die Angabe wird auf 'weggefallen' gesetzt.
- Inhaltsübersicht zu § 69b: Die Angabe wird auf 'weggefallen' gesetzt.
- Inhaltsübersicht zu § 113: Die Angabe wird auf 'weggefallen' gesetzt.
- Inhaltsübersicht zum Achtzehnten Abschnitt Zweiter Unterabschnitt: Die Angabe wird auf 'weggefallen' gesetzt.
- Inhaltsübersicht zum Achtzehnten Abschnitt Fünfter Unterabschnitt: Die Angabe wird auf 'weggefallen' gesetzt.
- Inhaltsübersicht zum Achtzehnten Abschnitt Neunter Unterabschnitt: Die Angabe wird auf 'weggefallen' gesetzt.
- Inhaltsübersicht zum Achtzehnten Abschnitt Zwölfter Unterabschnitt: Die Angabe wird auf 'weggefallen' gesetzt.
- Inhaltsübersicht zum Einundzwanzigsten Unterabschnitt und zu § 149: Die Angabe wird gestrichen.
- Inhaltsübersicht zu Anlage 1 (zu § 6): Die Angabe wird auf 'Anlage (zu § 6)' gesetzt.
- Inhaltsübersicht zu Anlage 2 (zu § 58c Absatz 2 Satz 2): Die Angabe wird gestrichen.
- § 1: Die Wörter 'Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier' werden durch 'Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln' ersetzt und ein Komma eingefügt.
- § 2 Abs. 1 und 2: Neufassung der Absätze 1 und 2.
- § 2 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3.
- § 4 Abs. 4: Die Wörter 'bei Mensch oder Tier' werden durch 'beim Menschen' ersetzt.
- § 4 Abs. 5: Die Wörter 'bei Mensch oder Tier' werden durch 'beim Menschen' ersetzt und ein Komma eingefügt.
- § 4 Abs. 6 und 7: Die Absätze 6 und 7 werden aufgehoben.
- § 4 Abs. 9: Die Angabe wird aktualisiert.
- § 4 Abs. 10 bis 12: Die Absätze 10 bis 12 werden aufgehoben.
- § 4 Abs. 13: Neufassung des Absatzes 13.
- § 4 Abs. 14: Teile des Absatzes 14 werden gestrichen.
- § 4 Abs. 20: Neufassung des Absatzes 20.
- § 4 Abs. 22a: Teile des Absatzes 22a werden gestrichen und ersetzt.
- § 4 Abs. 23 Satz 1: Die Wörter 'bei Menschen' werden gestrichen.
- § 4 Abs. 27 Buchstabe a: Teile des Absatzes 27 Buchstabe a werden gestrichen.
- § 4 Abs. 28: Teile des Absatzes 28 werden gestrichen.
- § 4 Abs. 31: Neufassung des Absatzes 31.
- § 4 Abs. 34: Teile des Absatzes 34 werden gestrichen.
- § 4 Abs. 35: Der Absatz 35 wird aufgehoben.
- § 4a: Neufassung des § 4a.
- § 4b Abs. 3 Satz 3 Nummer 5: Die Wörter 'Richtlinie (EU) 2015/412' werden durch 'Verordnung (EU) 2019/1381' ersetzt.
- § 6 Abs. 1: Teile des Absatzes 1 werden gestrichen.
- § 6 Abs. 2: Teile des Absatzes 2 werden gestrichen und ersetzt.
- § 6 Abs. 3: Teile des Absatzes 3 werden gestrichen und ersetzt.
- § 6 Abs. 4: Der Absatz 4 wird aufgehoben.
- § 6 Abs. 5: Der Absatz 5 wird zu Absatz 4 umgewandelt.
- § 7 Abs. 2: Teile des Absatzes 2 werden ersetzt und Satz 3 wird aufgehoben.
- § 9 Abs. 1 Satz 2: Die Wörter 'bei Menschen' werden gestrichen.
- § 10 Abs. 1 Satz 1: Teile des Satzes 1 werden ersetzt.
- § 10 Abs. 1 Satz 1 Nummer 10: Teile der Nummer 10 werden ersetzt.
- § 10 Abs. 1 Satz 1 Nummer 13: Das Wort 'und' wird hinzugefügt.
- § 10 Abs. 1 Satz 1 Nummer 14: Neufassung der Nummer 14.
- § 10 Abs. 1a: Teile des Absatzes 1a werden gestrichen.
- § 10 Abs. 1b Satz 1: Neufassung des Absatzes 1b Satz 1.
- § 10 Abs. 1c: Neufassung des Absatzes 1c.
- § 10 Abs. 5: Der Absatz 5 wird aufgehoben.
- § 10 Abs. 6: Teile des Absatzes 6 werden ersetzt.
- § 10 Abs. 10: Der Absatz 10 wird aufgehoben.
- § 10 Abs. 11 Satz 1: Teile des Absatzes 11 Satz 1 werden gestrichen.
- § 10a: Teile des § 10a werden gestrichen.
- § 11 Abs. 1 Satz 1: Teile des Absatzes 1 Satz 1 werden ersetzt.
- § 11 Abs. 1 Satz 1 Nummer 5: Neufassung der Nummer 5.
- § 11 Abs. 1 Satz 1 Nummer 7: Teile der Nummer 7 werden gestrichen.
- § 11 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Absatzes 1 Satz 2.
- § 11 Abs. 1c: Teile des Absatzes 1c werden gestrichen.
- § 11 Abs. 3c: Teile des Absatzes 3c werden gestrichen.
- § 11 Abs. 4: Der Absatz 4 wird aufgehoben.
- § 11 Abs. 5 Satz 2: Die Angabe '4' wird durch '3' ersetzt.
- § 11 Abs. 6 Satz 1: Die Angabe '4' wird durch '3' ersetzt.
- § 11 Abs. 7 Satz 1: Teile des Absatzes 7 Satz 1 werden gestrichen.
- § 11a Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Absatzes 1 Satz 1.
- § 11a Abs. 1 Satz 2: Die Wörter 'Diese' werden durch 'Die Fachinformation' ersetzt.
- § 11a Abs. 1 Satz 3: Teile des Absatzes 1 Satz 3 werden ersetzt.
- § 11a Abs. 1 Satz 4: Teile des Absatzes 1 Satz 4 werden gestrichen.
- § 11a Abs. 1c: Der Absatz 1c wird aufgehoben.
- § 11a Abs. 1d: Der Absatz 1d wird zu Absatz 1c umgewandelt und Teile des Absatzes 1d werden ersetzt.
- § 11a Abs. 1e: Der Absatz 1e wird zu Absatz 1d umgewandelt.
- § 12 Abs. 1: Teile des Absatzes 1 werden ersetzt.
- § 12 Abs. 1a: Teile des Absatzes 1a werden ersetzt.
- § 40b Abs. 4 Satz 6: Die Angabe „§ 1901a“ wird durch „§ 1827“ ersetzt.
## Wortlaut

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- **2021-08-17** · BGBl. 2021 I S. 3519 — Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
- **2021-08-17** · BGBl. 2021 I S. 3436 — Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz MoPeG)
- **2021-10-04** · BGBl. 2021 I S. 4530 — Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
- **2022-06-30** · BGBl. 2022 I S. 959 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

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# Stellen dieser Station
- Inhaltsübersicht: Einfügung einer neuen Angabe für den Zwanzigsten Unterabschnitt
- § 21 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen von 'oder der Verordnung (EG) Nr. 1394/2007' durch 'der Verordnung (EG) Nr. 1394/2007 oder der Verordnung (EU) Nr. 536/2014'
- § 67 Abs. 1 Satz 1: Streichung von 'bei einer klinischen Prüfung bei Menschen auch der zuständigen Bundesoberbehörde,'
- § 67 Abs. 1 Satz 6: Aufhebung des Satzes
- § 67 Abs. 1 Satz 6: Ersetzen von 'Sätze 1 bis 5' durch 'Sätze 1 und 3 bis 5'
- § 67 Abs. 1 Satz 8: Ersetzen von '5 und 7' durch '6'
- § 67 Abs. 3a: Aufhebung des Absatzes
- § 67 Abs. 3b: Absatz 3b wird zu Absatz 3a und 'und 7' wird durch 'und 6' ersetzt
- § 67 Abs. 4 Satz 1: Streichung von 'und' und Einfügung von 'und für klinische Prüfungen bei Menschen mit Arzneimitteln, die in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 fallen'
- § 67 Abs. 6 Sätze 8 und 11: Ersetzen von 'Absatz 3' durch 'Absatz 2'
- § 67 Abs. 6 Satz 15: Ersetzen von 'Unbedenklichkeitsprüfungen' durch 'Unbedenklichkeitsstudien'
- § 97 Abs. 2d: Einfügung eines neuen Absatzes 2d
- § 97 Abs. 2d: Neuer Absatz 2d definiert Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) Nr. 536/2014
- § 97 Abs. 4 Satz 1 Nummer 1: Ersetzen von '9b' durch '9' und 'Absätze 2a bis 2c' durch 'Absätze 2a bis 2c und des Absatzes 2d Nummer 1 bis 4 und 5 Buchstabe b'
- § 148: Einfügung des § 148 als Übergangsvorschrift
- § 39 Abs. 2: Anpassungen an den Wortlaut und Streichungen
- § 39 Abs. 2a Satz 2: Streichungen
- § 39 Abs. 2e: Streichungen
- § 39 Abs. 3 Satz 2: Absatz 3 Satz 2 wird gestrichen
- § 39b Abs. 1 Satz 1: Anpassungen an die Nummern
- § 39b Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2
- § 39c Abs. 2: Anpassungen an die Wörter
- § 39c Abs. 2 Satz 2: Satz 2 wird gestrichen
- § 39d: Streichungen und Anpassungen an den Wortlaut
- § 40 Abs. 1: Streichungen
- § 40a Satz 1: Streichungen
- § 41a Abs. 1: Streichungen
- § 42b Abs. 1 Satz 1: Streichungen
- § 43: Streichungen und Anpassungen an die Wörter
- § 44 Abs. 3 Nr. 1: Neue Fassung der Nummer 1
- § 45 Abs. 1: Streichungen und Anpassungen an die Nummern
- § 45 Abs. 1 Satz 2: Satz 2 wird gestrichen
- § 46 Abs. 1: Streichungen und Anpassungen an die Wörter
- § 46 Abs. 1 Satz 2: Satz 2 wird gestrichen
- § 47: Streichungen und Anpassungen an die Wörter
- § 48: Streichungen und Anpassungen an die Wörter
- § 50: Streichungen und Anpassungen an die Wörter
- § 51 Abs. 2 Satz 1: Streichungen
- § 52: Streichungen und Anpassungen an die Wörter
- § 52a Abs. 1 Satz 1: Streichungen
- § 52b: Streichungen und Anpassungen an die Wörter
- § 53: Streichungen und Anpassungen an die Wörter
- § 54: Streichungen und Anpassungen an die Wörter
- § 55: Einfügungen und Anpassungen an die Wörter
- § 55a Satz 1: Einfügungen
- § 62: Streichungen und Anpassungen an die Wörter
- § 63a Abs. 1: Streichungen und Anpassungen an die Wörter
- § 63b: Streichungen und Anpassungen an die Wörter
- § 63c: Streichungen und Anpassungen an die Wörter
- § 63h: Gesamter Abschnitt wird gestrichen
- § 63i Abs. 5 Satz 4: Anpassungen an die Wörter
- § 63k: Streichungen und Anpassungen an die Wörter
- § 64: Streichungen und Anpassungen an die Wörter
- § 65 Abs. 1 Satz 2: Satz 2 wird gestrichen
- § 67: Streichungen und Anpassungen an die Wörter
- § 67a: Streichungen und Anpassungen an die Wörter
- § 68: Streichungen und Anpassungen an die Wörter
- Inhaltsübersicht zu § 4a: Das Wort 'Ausnahmen' wird durch 'Ausnahme' ersetzt.
- Inhaltsübersicht zu § 10a: Die Wörter 'bei Menschen' werden gestrichen.
- Inhaltsübersicht zu § 23: Die Angabe wird auf 'weggefallen' gesetzt.
- Inhaltsübersicht zu § 33: Die Angabe wird auf 'Aufwendungsersatz und Entgelte' gesetzt.
- Inhaltsübersicht zu § 43: Das Komma und die Wörter 'Inverkehrbringen durch Tierärzte' werden gestrichen.
- Inhaltsübersicht zum Neunten Abschnitt: Die Angabe wird auf 'weggefallen' gesetzt.
- Inhaltsübersicht zu § 63c: Die Angabe wird auf 'Dokumentations- und Meldepflichten des Inhabers der Zulassung bei Verdachtsfällen von Nebenwirkungen' gesetzt.
- Inhaltsübersicht zu § 63h: Die Angabe wird auf 'weggefallen' gesetzt.
- Inhaltsübersicht zu § 69a: Die Angabe wird auf 'weggefallen' gesetzt.
- Inhaltsübersicht zu § 69b: Die Angabe wird auf 'weggefallen' gesetzt.
- Inhaltsübersicht zu § 113: Die Angabe wird auf 'weggefallen' gesetzt.
- Inhaltsübersicht zum Achtzehnten Abschnitt Zweiter Unterabschnitt: Die Angabe wird auf 'weggefallen' gesetzt.
- Inhaltsübersicht zum Achtzehnten Abschnitt Fünfter Unterabschnitt: Die Angabe wird auf 'weggefallen' gesetzt.
- Inhaltsübersicht zum Achtzehnten Abschnitt Neunter Unterabschnitt: Die Angabe wird auf 'weggefallen' gesetzt.
- Inhaltsübersicht zum Achtzehnten Abschnitt Zwölfter Unterabschnitt: Die Angabe wird auf 'weggefallen' gesetzt.
- Inhaltsübersicht zum Einundzwanzigsten Unterabschnitt und zu § 149: Die Angabe wird gestrichen.
- Inhaltsübersicht zu Anlage 1 (zu § 6): Die Angabe wird auf 'Anlage (zu § 6)' gesetzt.
- Inhaltsübersicht zu Anlage 2 (zu § 58c Absatz 2 Satz 2): Die Angabe wird gestrichen.
- § 1: Die Wörter 'Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier' werden durch 'Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln' ersetzt und ein Komma eingefügt.
- § 2 Abs. 1 und 2: Neufassung der Absätze 1 und 2.
- § 2 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3.
- § 4 Abs. 4: Die Wörter 'bei Mensch oder Tier' werden durch 'beim Menschen' ersetzt.
- § 4 Abs. 5: Die Wörter 'bei Mensch oder Tier' werden durch 'beim Menschen' ersetzt und ein Komma eingefügt.
- § 4 Abs. 6 und 7: Die Absätze 6 und 7 werden aufgehoben.
- § 4 Abs. 9: Die Angabe wird aktualisiert.
- § 4 Abs. 10 bis 12: Die Absätze 10 bis 12 werden aufgehoben.
- § 4 Abs. 13: Neufassung des Absatzes 13.
- § 4 Abs. 14: Teile des Absatzes 14 werden gestrichen.
- § 4 Abs. 20: Neufassung des Absatzes 20.
- § 4 Abs. 22a: Teile des Absatzes 22a werden gestrichen und ersetzt.
- § 4 Abs. 23 Satz 1: Die Wörter 'bei Menschen' werden gestrichen.
- § 4 Abs. 27 Buchstabe a: Teile des Absatzes 27 Buchstabe a werden gestrichen.
- § 4 Abs. 28: Teile des Absatzes 28 werden gestrichen.
- § 4 Abs. 31: Neufassung des Absatzes 31.
- § 4 Abs. 34: Teile des Absatzes 34 werden gestrichen.
- § 4 Abs. 35: Der Absatz 35 wird aufgehoben.
- § 4a: Neufassung des § 4a.
- § 4b Abs. 3 Satz 3 Nummer 5: Die Wörter 'Richtlinie (EU) 2015/412' werden durch 'Verordnung (EU) 2019/1381' ersetzt.
- § 6 Abs. 1: Teile des Absatzes 1 werden gestrichen.
- § 6 Abs. 2: Teile des Absatzes 2 werden gestrichen und ersetzt.
- § 6 Abs. 3: Teile des Absatzes 3 werden gestrichen und ersetzt.
- § 6 Abs. 4: Der Absatz 4 wird aufgehoben.
- § 6 Abs. 5: Der Absatz 5 wird zu Absatz 4 umgewandelt.
- § 7 Abs. 2: Teile des Absatzes 2 werden ersetzt und Satz 3 wird aufgehoben.
- § 9 Abs. 1 Satz 2: Die Wörter 'bei Menschen' werden gestrichen.
- § 10 Abs. 1 Satz 1: Teile des Satzes 1 werden ersetzt.
- § 10 Abs. 1 Satz 1 Nummer 10: Teile der Nummer 10 werden ersetzt.
- § 10 Abs. 1 Satz 1 Nummer 13: Das Wort 'und' wird hinzugefügt.
- § 10 Abs. 1 Satz 1 Nummer 14: Neufassung der Nummer 14.
- § 10 Abs. 1a: Teile des Absatzes 1a werden gestrichen.
- § 10 Abs. 1b Satz 1: Neufassung des Absatzes 1b Satz 1.
- § 10 Abs. 1c: Neufassung des Absatzes 1c.
- § 10 Abs. 5: Der Absatz 5 wird aufgehoben.
- § 10 Abs. 6: Teile des Absatzes 6 werden ersetzt.
- § 10 Abs. 10: Der Absatz 10 wird aufgehoben.
- § 10 Abs. 11 Satz 1: Teile des Absatzes 11 Satz 1 werden gestrichen.
- § 10a: Teile des § 10a werden gestrichen.
- § 11 Abs. 1 Satz 1: Teile des Absatzes 1 Satz 1 werden ersetzt.
- § 11 Abs. 1 Satz 1 Nummer 5: Neufassung der Nummer 5.
- § 11 Abs. 1 Satz 1 Nummer 7: Teile der Nummer 7 werden gestrichen.
- § 11 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Absatzes 1 Satz 2.
- § 11 Abs. 1c: Teile des Absatzes 1c werden gestrichen.
- § 11 Abs. 3c: Teile des Absatzes 3c werden gestrichen.
- § 11 Abs. 4: Der Absatz 4 wird aufgehoben.
- § 11 Abs. 5 Satz 2: Die Angabe '4' wird durch '3' ersetzt.
- § 11 Abs. 6 Satz 1: Die Angabe '4' wird durch '3' ersetzt.
- § 11 Abs. 7 Satz 1: Teile des Absatzes 7 Satz 1 werden gestrichen.
- § 11a Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Absatzes 1 Satz 1.
- § 11a Abs. 1 Satz 2: Die Wörter 'Diese' werden durch 'Die Fachinformation' ersetzt.
- § 11a Abs. 1 Satz 3: Teile des Absatzes 1 Satz 3 werden ersetzt.
- § 11a Abs. 1 Satz 4: Teile des Absatzes 1 Satz 4 werden gestrichen.
- § 11a Abs. 1c: Der Absatz 1c wird aufgehoben.
- § 11a Abs. 1d: Der Absatz 1d wird zu Absatz 1c umgewandelt und Teile des Absatzes 1d werden ersetzt.
- § 11a Abs. 1e: Der Absatz 1e wird zu Absatz 1d umgewandelt.
- § 12 Abs. 1: Teile des Absatzes 1 werden ersetzt.
- § 12 Abs. 1a: Teile des Absatzes 1a werden ersetzt.
- § 40b Abs. 4 Satz 6: Die Angabe „§ 1901a“ wird durch „§ 1827“ ersetzt.

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# § 40b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-23 — Viertes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3048
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 40b: Neue Vorschriften für die Einwilligung bei klinischen Prüfungen, insbesondere für Minderjährige und Personen ohne Einwilligungsfähigkeit
§ 40b Abs. 4 Satz 6: Die Angabe „§ 1901a“ wird durch „§ 1827“ ersetzt.

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# BFJG — 2021-07-12
# BFJG — 2022-06-30
- **Titel:** Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
- **Titel:** Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 2363
- **Inkrafttreten:** 2022-08-01; 2020-03-28 (Artikel 32)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/41#page=11
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Neuregelung des Berufsrechts für anwaltliche und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften und ändert verschiedene Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe. Es tritt am 1. August 2022 in Kraft, wobei Artikel 32 bereits am 28. März 2020 wirksam wird.
- **Fundstelle:** BGBl. 2022 I S. 959
- **Inkrafttreten:** 2022-07-01; 2023-01-01 (Artikel 4 Nummer 1, 3 bis 9, Artikel 5 Nummer 2 bis 6 und die Artikel 7, 8 sowie 12 bis 14); 2022-06-30 (Artikel 4 Nummer 2, Artikel 5 Nummer 1 sowie die Artikel 6, 11, 15, 16, 17, 21 und 22); 2022-08-01 (Artikel 18 bis 20)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2022/22#page=3
- **Kurz:** Das Gesetz führt EU-Verordnungen zur grenzüberschreitenden Zustellung und Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen ein und ändert verschiedene Vorschriften im Bereich des Zivilprozessrechts, Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie des Verbraucherschutzes.
## Betroffene Stellen
- § 6 Abs. 3 Nr. 2: Neufassung des Übermittlungswegs zwischen den besonderen elektronischen Anwaltspostfächern und der elektronischen Poststelle des Bundesamts
- § 1 Abs. 1 Satz 2: Die Wörter „und für Verbraucherschutz“ werden gestrichen.
- § 2 Abs. 2 in dem Satzteil vor Nummer 1: Die Wörter „und für Verbraucherschutz“ werden gestrichen.
- § 2 Abs. 3: Die Wörter „und für Verbraucherschutz“ werden gestrichen.
- § 3: Die Wörter „und für Verbraucherschutz“ werden gestrichen.
- § 7 Abs. 1 in dem Satzteil vor Nummer 1: Die Wörter „und für Verbraucherschutz“ werden gestrichen.
- § 7 Abs. 2: Die Wörter „und für Verbraucherschutz“ werden gestrichen.
## Wortlaut

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- **2020-12-16** · BGBl. 2020 I S. 2923 — Verordnung über die elektronische Aktenführung beim Bundesamt für Justiz und über die elektronische Kommunikation mit dem Bundesamt für Justiz
- **2021-06-30** · BGBl. 2021 I S. 2083 — Gesetz zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten (Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz)
- **2021-07-12** · BGBl. 2021 I S. 2363 — Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
- **2022-06-30** · BGBl. 2022 I S. 959 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

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# Stellen dieser Station
- § 6 Abs. 3 Nr. 2: Neufassung des Übermittlungswegs zwischen den besonderen elektronischen Anwaltspostfächern und der elektronischen Poststelle des Bundesamts
- § 1 Abs. 1 Satz 2: Die Wörter „und für Verbraucherschutz“ werden gestrichen.
- § 2 Abs. 2 in dem Satzteil vor Nummer 1: Die Wörter „und für Verbraucherschutz“ werden gestrichen.
- § 2 Abs. 3: Die Wörter „und für Verbraucherschutz“ werden gestrichen.
- § 3: Die Wörter „und für Verbraucherschutz“ werden gestrichen.
- § 7 Abs. 1 in dem Satzteil vor Nummer 1: Die Wörter „und für Verbraucherschutz“ werden gestrichen.
- § 7 Abs. 2: Die Wörter „und für Verbraucherschutz“ werden gestrichen.

7
bfjg/§1.md Normal file
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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 1 Abs. 1 Satz 2: Die Wörter „und für Verbraucherschutz“ werden gestrichen.

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-30 — Gesetz zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten (Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 2083
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 2 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe d: Einfügung des neuen Buchstabens d, der das Bundesamt für Justiz als Vermögensabschöpfungsstelle ausweist.
§ 2 Abs. 2 in dem Satzteil vor Nummer 1: Die Wörter „und für Verbraucherschutz“ werden gestrichen.
§ 2 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe d: Der bisherige Buchstabe d wird zu Buchstabe e.
§ 2 Abs. 3: Die Wörter „und für Verbraucherschutz“ werden gestrichen.

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-09-07 — Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1474
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 3 Abs. 1 Satz 2: Das Wort „Justiz“ wird durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz“ ersetzt.
§ 3: Die Wörter „und für Verbraucherschutz“ werden gestrichen.

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-06-29 — Gesetz zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 1474
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 7: Neue Vorschriften zur Verordnungsermächtigung für die elektronische Aktenführung, Digitalisierung und Kommunikation.
§ 7 Abs. 1 in dem Satzteil vor Nummer 1: Die Wörter „und für Verbraucherschutz“ werden gestrichen.
§ 7 Abs. 2: Die Wörter „und für Verbraucherschutz“ werden gestrichen.

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# BGB — 2021-08-17
# BGB — 2022-06-30
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union und zur Aufhebung der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- **Titel:** Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 3483
- **Inkrafttreten:** 2022-05-28; 2021-08-18 (Außerkrafttreten der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/53#page=75
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bürgerliche Gesetzbuch und das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, um die EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften umzusetzen. Es hebt zudem die Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 auf.
- **Fundstelle:** BGBl. 2022 I S. 959
- **Inkrafttreten:** 2022-07-01; 2023-01-01 (Artikel 4 Nummer 1, 3 bis 9, Artikel 5 Nummer 2 bis 6 und die Artikel 7, 8 sowie 12 bis 14); 2022-06-30 (Artikel 4 Nummer 2, Artikel 5 Nummer 1 sowie die Artikel 6, 11, 15, 16, 17, 21 und 22); 2022-08-01 (Artikel 18 bis 20)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2022/22#page=3
- **Kurz:** Das Gesetz führt EU-Verordnungen zur grenzüberschreitenden Zustellung und Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen ein und ändert verschiedene Vorschriften im Bereich des Zivilprozessrechts, Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie des Verbraucherschutzes.
## Betroffene Stellen
- § 323 Abs. 1: Erweiterung der Fälle, in denen Verbraucherinteressen verletzt sind
- § 323 Abs. 3: Neue Vorschrift zur Verletzung von Verbraucherinteressen im Zusammenhang mit Verbraucherverträgen
- Artikel 249 § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5: Ersetzung von § 357d durch § 357e
- Anlage 1: Änderungen im Widerrufsrecht, einschließlich der Ergänzung von Telefax und E-Mail-Adresse
- Anlage 2: Ersetzung von Telefaxnummer durch E-Mail-Adresse
- Anlage 3 Abschnitt 2 Nr. 12: Ersetzung von § 357a durch § 357b
- Anlage 3a Abschnitt 2 Nr. 1: Ersetzung von § 357a durch § 357b
- Anlage 3b Abschnitt 2 Nr. 1: Ersetzung von § 357a durch § 357b
- Anlage 7 Gestaltungshinweis 6: Ersetzung von § 357a durch § 357b
- Anlage 7 Gestaltungshinweis 7c: Ersetzung von 'geliefert' durch 'gebracht'
- Anlage 8 Gestaltungshinweis 4: Ersetzung von § 357a durch § 357b
- Anlage 8 Gestaltungshinweis 5c: Ersetzung von 'geliefert' durch 'gebracht'
- Anlage 9 Gestaltungshinweis 3: Ersetzung von § 357a durch § 357b
- Anlage 9 Gestaltungshinweis 4b: Ersetzung von 'geliefert' durch 'gebracht'
- Inhaltsübersicht Buch 2 Abschnitt 3 Titel 1 Untertitel 2 Kapitel 3: Kapitel 3 wird umbenannt in 'Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr; Online-Marktplätze'
- § 312 Abs. 2 Nr. 5: Nummer 5 wird gestrichen
- § 312 Abs. 7 Satz 1: Die Angabe '§ 312k' wird durch '§ 312l' ersetzt
- § 312 Abs. 8: Neuer Absatz 8 wird eingefügt, der Vorschriften für Verträge über die Beförderung von Personen enthält
- § 312e: Die Angabe 'Nummer 4' wird durch 'Nummer 7' ersetzt
- Überschrift zu Kapitel 3: Ein Semikolon und das Wort 'Online-Marktplätze' werden hinzugefügt
- § 312j Abs. 2: Die Wörter 'der eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand hat' werden durch 'der den Verbraucher zur Zahlung verpflichtet' ersetzt, und die Wörter 'Artikel 246a § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 4, 5, 11 und 12' werden durch 'Artikel 246a § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 5 bis 7, 8, 14 und 15' ersetzt
- § 312k: Neuer § 312k wird eingefügt, der allgemeine Informationspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen regelt
- § 312l: Der bisherige § 312k wird zu § 312l
- § 356 Abs. 4 und 5: Neue Formulierung für die Voraussetzungen, unter denen das Widerrufsrecht erlischt
- § 357 Abs. 5 bis 9: Neue Formulierung für die Kosten der Rücksendung der Waren und die Rechtsfolgen des Widerrufs
- § 357a: Neuer § 357a wird eingefügt, der Wertersatz als Rechtsfolge des Widerrufs regelt
- § 357b: Der bisherige § 357a wird zu § 357b und wird angepasst
- § 357c: Der bisherige § 357b wird zu § 357c
- § 357d: Der bisherige § 357c wird zu § 357d und wird angepasst
- § 357e: Der bisherige § 357d wird zu § 357e
- § 358 Abs. 4: Anpassungen in den Sätzen 1, 2 und 3
- § 360 Abs. 1 Satz 3: Die Angabe '§ 357b Absatz 1 Satz 2 und 3' wird durch '§ 357c Absatz 1 Satz 2 und 3' ersetzt
- § 240a Abs. 1: Die Wörter 'und für Verbraucherschutz' werden gestrichen.
- § 1631e Abs. 2 Satz 2: Die Angabe '§ 1909' wird durch '§ 1809' ersetzt.
- § 1795 Abs. 2 Nr. 2: Nach dem Wort 'soll' wird ein Komma eingefügt.
- § 1817 Abs. 4 Satz 1: Das Wort 'soll' wird durch 'kann auch vorsorglich' ersetzt.
- § 1821 Abs. 4 Satz 1: Vor dem Wort 'Geltung' wird das Wort 'ihm' eingefügt.
- § 1862 Abs. 2: Nach den Wörtern 'geeigneter Weise' wird das Wort 'entspricht' eingefügt.
## Wortlaut

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- **2021-08-17** · BGBl. 2021 I S. 3433 — Gesetz für faire Verbraucherverträge
- **2021-08-17** · BGBl. 2021 I S. 3436 — Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz MoPeG)
- **2021-08-17** · BGBl. 2021 I S. 3483 — Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union und zur Aufhebung der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- **2022-06-30** · BGBl. 2022 I S. 959 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

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# Stellen dieser Station
- § 323 Abs. 1: Erweiterung der Fälle, in denen Verbraucherinteressen verletzt sind
- § 323 Abs. 3: Neue Vorschrift zur Verletzung von Verbraucherinteressen im Zusammenhang mit Verbraucherverträgen
- Artikel 249 § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5: Ersetzung von § 357d durch § 357e
- Anlage 1: Änderungen im Widerrufsrecht, einschließlich der Ergänzung von Telefax und E-Mail-Adresse
- Anlage 2: Ersetzung von Telefaxnummer durch E-Mail-Adresse
- Anlage 3 Abschnitt 2 Nr. 12: Ersetzung von § 357a durch § 357b
- Anlage 3a Abschnitt 2 Nr. 1: Ersetzung von § 357a durch § 357b
- Anlage 3b Abschnitt 2 Nr. 1: Ersetzung von § 357a durch § 357b
- Anlage 7 Gestaltungshinweis 6: Ersetzung von § 357a durch § 357b
- Anlage 7 Gestaltungshinweis 7c: Ersetzung von 'geliefert' durch 'gebracht'
- Anlage 8 Gestaltungshinweis 4: Ersetzung von § 357a durch § 357b
- Anlage 8 Gestaltungshinweis 5c: Ersetzung von 'geliefert' durch 'gebracht'
- Anlage 9 Gestaltungshinweis 3: Ersetzung von § 357a durch § 357b
- Anlage 9 Gestaltungshinweis 4b: Ersetzung von 'geliefert' durch 'gebracht'
- Inhaltsübersicht Buch 2 Abschnitt 3 Titel 1 Untertitel 2 Kapitel 3: Kapitel 3 wird umbenannt in 'Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr; Online-Marktplätze'
- § 312 Abs. 2 Nr. 5: Nummer 5 wird gestrichen
- § 312 Abs. 7 Satz 1: Die Angabe '§ 312k' wird durch '§ 312l' ersetzt
- § 312 Abs. 8: Neuer Absatz 8 wird eingefügt, der Vorschriften für Verträge über die Beförderung von Personen enthält
- § 312e: Die Angabe 'Nummer 4' wird durch 'Nummer 7' ersetzt
- Überschrift zu Kapitel 3: Ein Semikolon und das Wort 'Online-Marktplätze' werden hinzugefügt
- § 312j Abs. 2: Die Wörter 'der eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand hat' werden durch 'der den Verbraucher zur Zahlung verpflichtet' ersetzt, und die Wörter 'Artikel 246a § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 4, 5, 11 und 12' werden durch 'Artikel 246a § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 5 bis 7, 8, 14 und 15' ersetzt
- § 312k: Neuer § 312k wird eingefügt, der allgemeine Informationspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen regelt
- § 312l: Der bisherige § 312k wird zu § 312l
- § 356 Abs. 4 und 5: Neue Formulierung für die Voraussetzungen, unter denen das Widerrufsrecht erlischt
- § 357 Abs. 5 bis 9: Neue Formulierung für die Kosten der Rücksendung der Waren und die Rechtsfolgen des Widerrufs
- § 357a: Neuer § 357a wird eingefügt, der Wertersatz als Rechtsfolge des Widerrufs regelt
- § 357b: Der bisherige § 357a wird zu § 357b und wird angepasst
- § 357c: Der bisherige § 357b wird zu § 357c
- § 357d: Der bisherige § 357c wird zu § 357d und wird angepasst
- § 357e: Der bisherige § 357d wird zu § 357e
- § 358 Abs. 4: Anpassungen in den Sätzen 1, 2 und 3
- § 360 Abs. 1 Satz 3: Die Angabe '§ 357b Absatz 1 Satz 2 und 3' wird durch '§ 357c Absatz 1 Satz 2 und 3' ersetzt
- § 240a Abs. 1: Die Wörter 'und für Verbraucherschutz' werden gestrichen.
- § 1631e Abs. 2 Satz 2: Die Angabe '§ 1909' wird durch '§ 1809' ersetzt.
- § 1795 Abs. 2 Nr. 2: Nach dem Wort 'soll' wird ein Komma eingefügt.
- § 1817 Abs. 4 Satz 1: Das Wort 'soll' wird durch 'kann auch vorsorglich' ersetzt.
- § 1821 Abs. 4 Satz 1: Vor dem Wort 'Geltung' wird das Wort 'ihm' eingefügt.
- § 1862 Abs. 2: Nach den Wörtern 'geeigneter Weise' wird das Wort 'entspricht' eingefügt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 1631e
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-05-21 — Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1082
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 1631e: Neuer Paragraph zur Behandlung von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
§ 1631e Abs. 2 Satz 2: Die Angabe '§ 1909' wird durch '§ 1809' ersetzt.

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# § 1795
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-09 — Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz KJSG)
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1444
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 1795 Abs. 1 Satz 3: Die Angabe '1632' wird durch '1632 Absatz 4 Satz 1' ersetzt.
§ 1795 Abs. 2 Nr. 2: Nach dem Wort 'soll' wird ein Komma eingefügt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 1817
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-05-12 — Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 882
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 1817: Neufassung des § 1817, der die Bestellung mehrerer Betreuer, Verhinderungsbetreuer und Ergänzungsbetreuer regelt.
§ 1817 Abs. 4 Satz 1: Das Wort 'soll' wird durch 'kann auch vorsorglich' ersetzt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 1821
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-05-12 — Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 882
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 1821: Neufassung des § 1821, der die Pflichten des Betreuers und die Berücksichtigung der Wünsche des Betreuten regelt.
§ 1821 Abs. 4 Satz 1: Vor dem Wort 'Geltung' wird das Wort 'ihm' eingefügt.

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# § 1862
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-05-12 — Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 882
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 1862: Aufsicht durch das Betreuungsgericht
§ 1862 Abs. 2: Nach den Wörtern 'geeigneter Weise' wird das Wort 'entspricht' eingefügt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 240a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-05-12 — Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 882
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 240a: Einfügung des neuen § 240a
§ 240a Abs. 1: Die Wörter 'und für Verbraucherschutz' werden gestrichen.

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# BGBEG — 2021-08-17
# BGBEG — 2022-06-30
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union und zur Aufhebung der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- **Titel:** Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 3483
- **Inkrafttreten:** 2022-05-28; 2021-08-18 (Außerkrafttreten der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/53#page=75
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bürgerliche Gesetzbuch und das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, um die EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften umzusetzen. Es hebt zudem die Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 auf.
- **Fundstelle:** BGBl. 2022 I S. 959
- **Inkrafttreten:** 2022-07-01; 2023-01-01 (Artikel 4 Nummer 1, 3 bis 9, Artikel 5 Nummer 2 bis 6 und die Artikel 7, 8 sowie 12 bis 14); 2022-06-30 (Artikel 4 Nummer 2, Artikel 5 Nummer 1 sowie die Artikel 6, 11, 15, 16, 17, 21 und 22); 2022-08-01 (Artikel 18 bis 20)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2022/22#page=3
- **Kurz:** Das Gesetz führt EU-Verordnungen zur grenzüberschreitenden Zustellung und Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen ein und ändert verschiedene Vorschriften im Bereich des Zivilprozessrechts, Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie des Verbraucherschutzes.
## Betroffene Stellen
- Art. 246 Abs. 1 Nr. 5: Ersetzt 'Waren und' durch 'Waren oder die digitalen Produkte sowie'
- Art. 246 Abs. 1 Nr. 7: Neue Formulierung für die Funktionalität von Waren mit digitalen Elementen oder digitalen Produkten
- Art. 246 Abs. 1 Nr. 8: Neue Formulierung für die Kompatibilität und Interoperabilität von Waren mit digitalen Elementen oder digitalen Produkten
- Art. 246a § 1 Abs. 1: Erweitert die Informationen, die der Unternehmer dem Verbraucher zur Verfügung stellen muss, um digitale Produkte und ihre Funktionalität
- Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 2: Ersetzt 'Nummer 2 und 3' durch 'Nummer 2 bis 4'
- Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3: Fügt ', für die die Zahlung eines Preises vorgesehen ist,' ein und ersetzt '§ 357 Absatz 8' durch '§ 357a Absatz 2'
- Art. 246a § 2 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzt '§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und' durch '§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie'
- Art. 246a § 3 Satz 1 Nr. 4: Neue Formulierung für die Bedingungen, Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts
- Art. 246b § 1 Abs. 1 Nr. 12: Ersetzt '§ 357a des Bürgerlichen Gesetzbuchs' durch '§ 357b des Bürgerlichen Gesetzbuchs'
- Art. 246b § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5: Ersetzt '§ 357a des Bürgerlichen Gesetzbuchs' durch '§ 357b des Bürgerlichen Gesetzbuchs'
- Art. 246c: Einfügt neue Artikel 246d und 246e, die Informationspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen und Bußgeldvorschriften regeln
- Art. 246e § 2 Abs. 4: Ersetzung der Wörter 'Bundesamt für Justiz' durch 'Umweltbundesamt'
## Wortlaut

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- **2021-08-17** · BGBl. 2021 I S. 3433 — Gesetz für faire Verbraucherverträge
- **2021-08-17** · BGBl. 2021 I S. 3436 — Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz MoPeG)
- **2021-08-17** · BGBl. 2021 I S. 3483 — Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union und zur Aufhebung der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- **2022-06-30** · BGBl. 2022 I S. 959 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

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# Stellen dieser Station
- Art. 246 Abs. 1 Nr. 5: Ersetzt 'Waren und' durch 'Waren oder die digitalen Produkte sowie'
- Art. 246 Abs. 1 Nr. 7: Neue Formulierung für die Funktionalität von Waren mit digitalen Elementen oder digitalen Produkten
- Art. 246 Abs. 1 Nr. 8: Neue Formulierung für die Kompatibilität und Interoperabilität von Waren mit digitalen Elementen oder digitalen Produkten
- Art. 246a § 1 Abs. 1: Erweitert die Informationen, die der Unternehmer dem Verbraucher zur Verfügung stellen muss, um digitale Produkte und ihre Funktionalität
- Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 2: Ersetzt 'Nummer 2 und 3' durch 'Nummer 2 bis 4'
- Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3: Fügt ', für die die Zahlung eines Preises vorgesehen ist,' ein und ersetzt '§ 357 Absatz 8' durch '§ 357a Absatz 2'
- Art. 246a § 2 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzt '§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und' durch '§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie'
- Art. 246a § 3 Satz 1 Nr. 4: Neue Formulierung für die Bedingungen, Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts
- Art. 246b § 1 Abs. 1 Nr. 12: Ersetzt '§ 357a des Bürgerlichen Gesetzbuchs' durch '§ 357b des Bürgerlichen Gesetzbuchs'
- Art. 246b § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5: Ersetzt '§ 357a des Bürgerlichen Gesetzbuchs' durch '§ 357b des Bürgerlichen Gesetzbuchs'
- Art. 246c: Einfügt neue Artikel 246d und 246e, die Informationspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen und Bußgeldvorschriften regeln
- Art. 246e § 2 Abs. 4: Ersetzung der Wörter 'Bundesamt für Justiz' durch 'Umweltbundesamt'

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-08-17 — Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union und zur Aufhebung der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 3483
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
Art. 246a § 2 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzt '§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und' durch '§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie'
Art. 246e § 2 Abs. 4: Ersetzung der Wörter 'Bundesamt für Justiz' durch 'Umweltbundesamt'

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# BTOG — 2021-05-12
# BTOG — 2022-06-30
- **Titel:** Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
- **Titel:** Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 882
- **Inkrafttreten:** 2023-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/21#page=10
- **Kurz:** Das Gesetz reformiert das Vormundschafts- und Betreuungsrecht, indem es verschiedene Gesetze und Verordnungen anpasst und neue Regelungen einführt.
- **Fundstelle:** BGBl. 2022 I S. 959
- **Inkrafttreten:** 2022-07-01; 2023-01-01 (Artikel 4 Nummer 1, 3 bis 9, Artikel 5 Nummer 2 bis 6 und die Artikel 7, 8 sowie 12 bis 14); 2022-06-30 (Artikel 4 Nummer 2, Artikel 5 Nummer 1 sowie die Artikel 6, 11, 15, 16, 17, 21 und 22); 2022-08-01 (Artikel 18 bis 20)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2022/22#page=3
- **Kurz:** Das Gesetz führt EU-Verordnungen zur grenzüberschreitenden Zustellung und Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen ein und ändert verschiedene Vorschriften im Bereich des Zivilprozessrechts, Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie des Verbraucherschutzes.
## Betroffene Stellen
- § 23 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Nachweisbarkeit der Sachkunde für die Registrierung als beruflicher Betreuer
- § 24: Neue Vorschriften für das Registrierungsverfahren und die Verordnungsermächtigung
- § 25: Neue Vorschriften für die Mitteilungs- und Nachweispflichten beruflicher Betreuer
- § 26: Neue Vorschriften für den Umgang mit den für die Registrierung relevanten Daten
- § 27: Neue Vorschriften für den Widerruf, die Rücknahme und die Löschung der Registrierung
- § 28: Neue Vorschriften für den Wechsel des Sitzes oder Wohnsitzes des beruflichen Betreuers
- § 29: Neue Vorschriften für die Fortbildung beruflicher Betreuer
- § 30: Neue Vorschriften für die Leistungen an berufliche Betreuer
- § 31: Neue Vorschriften für die Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Gefährdung von Betreuten
- § 32: Neue Vorschriften für die Registrierung von bereits tätigen beruflichen Betreuern und vorläufige Registrierung
- § 23 Abs. 1 Nr. 3: Eingefügt: 'für Vermögensschäden' und 'und von 1 Million Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres'
- § 23 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes, die Einzelheiten zur Registrierung, Anforderungen an die Sachkunde, Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und Bestimmungen zur Berufshaftpflichtversicherung regelt
- § 24 Abs. 4: Gestrichen: 'und für Verbraucherschutz'
- Inhaltsübersicht zu § 24: Neue Formulierung der Inhaltsübersicht zu § 24
- Inhaltsübersicht: Einfügung der Angaben zu § 33 und § 34
- § 11 Abs. 3 Satz 2: Einfügung eines Semikolons und der Wörter '§ 8 Absatz 4 gilt entsprechend'
- § 23 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes 4
- § 23 Abs. 4: Umbenennung des bisherigen Absatzes 4 in Absatz 5
- § 24 Überschrift: Einfügung eines Semikolons und des Wortes 'Registrierungsgebühr' in die Überschrift
- § 24 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5
- § 25 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'vier' durch 'sechs'
- § 25 Abs. 3: Streichung des Absatzes 3
- § 25 Abs. 4: Umbenennung des Absatzes 4 in Absatz 3
- § 27 Abs. 1 Nummer 2: Ersetzung des Wortes 'oder' durch ein Komma
- § 27 Abs. 1 Nummer 3: Ersetzung des Punktes am Ende durch ein Komma und das Wort 'oder'
- § 27 Abs. 1: Einfügung einer neuen Nummer 4
- § 32 Abs. 1 Satz 6: Ersetzung des Satzes 6 durch neue Sätze
- § 32 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung des Datums '1. Januar 2024' durch '30. Juni 2025'
- § 33: Einfügung eines neuen § 33
- § 34: Einfügung eines neuen § 34
## Wortlaut

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# Verlauf
- **2021-05-12** · BGBl. 2021 I S. 882 — Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
- **2022-06-30** · BGBl. 2022 I S. 959 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

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# Stellen dieser Station
- § 23 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Nachweisbarkeit der Sachkunde für die Registrierung als beruflicher Betreuer
- § 24: Neue Vorschriften für das Registrierungsverfahren und die Verordnungsermächtigung
- § 25: Neue Vorschriften für die Mitteilungs- und Nachweispflichten beruflicher Betreuer
- § 26: Neue Vorschriften für den Umgang mit den für die Registrierung relevanten Daten
- § 27: Neue Vorschriften für den Widerruf, die Rücknahme und die Löschung der Registrierung
- § 28: Neue Vorschriften für den Wechsel des Sitzes oder Wohnsitzes des beruflichen Betreuers
- § 29: Neue Vorschriften für die Fortbildung beruflicher Betreuer
- § 30: Neue Vorschriften für die Leistungen an berufliche Betreuer
- § 31: Neue Vorschriften für die Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Gefährdung von Betreuten
- § 32: Neue Vorschriften für die Registrierung von bereits tätigen beruflichen Betreuern und vorläufige Registrierung
- § 23 Abs. 1 Nr. 3: Eingefügt: 'für Vermögensschäden' und 'und von 1 Million Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres'
- § 23 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes, die Einzelheiten zur Registrierung, Anforderungen an die Sachkunde, Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und Bestimmungen zur Berufshaftpflichtversicherung regelt
- § 24 Abs. 4: Gestrichen: 'und für Verbraucherschutz'
- Inhaltsübersicht zu § 24: Neue Formulierung der Inhaltsübersicht zu § 24
- Inhaltsübersicht: Einfügung der Angaben zu § 33 und § 34
- § 11 Abs. 3 Satz 2: Einfügung eines Semikolons und der Wörter '§ 8 Absatz 4 gilt entsprechend'
- § 23 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes 4
- § 23 Abs. 4: Umbenennung des bisherigen Absatzes 4 in Absatz 5
- § 24 Überschrift: Einfügung eines Semikolons und des Wortes 'Registrierungsgebühr' in die Überschrift
- § 24 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5
- § 25 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'vier' durch 'sechs'
- § 25 Abs. 3: Streichung des Absatzes 3
- § 25 Abs. 4: Umbenennung des Absatzes 4 in Absatz 3
- § 27 Abs. 1 Nummer 2: Ersetzung des Wortes 'oder' durch ein Komma
- § 27 Abs. 1 Nummer 3: Ersetzung des Punktes am Ende durch ein Komma und das Wort 'oder'
- § 27 Abs. 1: Einfügung einer neuen Nummer 4
- § 32 Abs. 1 Satz 6: Ersetzung des Satzes 6 durch neue Sätze
- § 32 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung des Datums '1. Januar 2024' durch '30. Juni 2025'
- § 33: Einfügung eines neuen § 33
- § 34: Einfügung eines neuen § 34

7
btog/§11.md Normal file
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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 11 Abs. 3 Satz 2: Einfügung eines Semikolons und der Wörter '§ 8 Absatz 4 gilt entsprechend'

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# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-05-12 — Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 882
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 23 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Nachweisbarkeit der Sachkunde für die Registrierung als beruflicher Betreuer
§ 23 Abs. 1 Nr. 3: Eingefügt: 'für Vermögensschäden' und 'und von 1 Million Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres'
§ 23 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes, die Einzelheiten zur Registrierung, Anforderungen an die Sachkunde, Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und Bestimmungen zur Berufshaftpflichtversicherung regelt
§ 23 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes 4
§ 23 Abs. 4: Umbenennung des bisherigen Absatzes 4 in Absatz 5

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@@ -1,7 +1,13 @@
# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-05-12 — Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 882
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 24: Neue Vorschriften für das Registrierungsverfahren und die Verordnungsermächtigung
§ 24 Abs. 4: Gestrichen: 'und für Verbraucherschutz'
Inhaltsübersicht zu § 24: Neue Formulierung der Inhaltsübersicht zu § 24
§ 24 Überschrift: Einfügung eines Semikolons und des Wortes 'Registrierungsgebühr' in die Überschrift
§ 24 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5

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@@ -1,7 +1,11 @@
# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-05-12 — Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 882
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 25: Neue Vorschriften für die Mitteilungs- und Nachweispflichten beruflicher Betreuer
§ 25 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'vier' durch 'sechs'
§ 25 Abs. 3: Streichung des Absatzes 3
§ 25 Abs. 4: Umbenennung des Absatzes 4 in Absatz 3

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@@ -1,7 +1,11 @@
# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-05-12 — Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 882
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 27: Neue Vorschriften für den Widerruf, die Rücknahme und die Löschung der Registrierung
§ 27 Abs. 1 Nummer 2: Ersetzung des Wortes 'oder' durch ein Komma
§ 27 Abs. 1 Nummer 3: Ersetzung des Punktes am Ende durch ein Komma und das Wort 'oder'
§ 27 Abs. 1: Einfügung einer neuen Nummer 4

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-05-12 — Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 882
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 32: Neue Vorschriften für die Registrierung von bereits tätigen beruflichen Betreuern und vorläufige Registrierung
§ 32 Abs. 1 Satz 6: Ersetzung des Satzes 6 durch neue Sätze
§ 32 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung des Datums '1. Januar 2024' durch '30. Juni 2025'

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btog/§33.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 33
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 33: Einfügung eines neuen § 33

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btog/§34.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 34
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 34: Einfügung eines neuen § 34

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# FAMFG — 2021-10-11
# FAMFG — 2022-06-30
- **Titel:** Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Soldatenversorgung (Soldatenversorgungs-Zuständigkeitsübertragungsanordnung SVZustAnO)
- **Typ:** Sonstige
- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 4628
- **Inkrafttreten:** 2021-10-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/71#page=28
- **Kurz:** Die Anordnung überträgt verschiedene Aufgaben und Befugnisse im Bereich der Soldatenversorgung auf das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, die Service-Center der Generalzolldirektion und das Bundesverwaltungsamt. Sie tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.
- **Titel:** Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2022 I S. 959
- **Inkrafttreten:** 2022-07-01; 2023-01-01 (Artikel 4 Nummer 1, 3 bis 9, Artikel 5 Nummer 2 bis 6 und die Artikel 7, 8 sowie 12 bis 14); 2022-06-30 (Artikel 4 Nummer 2, Artikel 5 Nummer 1 sowie die Artikel 6, 11, 15, 16, 17, 21 und 22); 2022-08-01 (Artikel 18 bis 20)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2022/22#page=3
- **Kurz:** Das Gesetz führt EU-Verordnungen zur grenzüberschreitenden Zustellung und Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen ein und ändert verschiedene Vorschriften im Bereich des Zivilprozessrechts, Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie des Verbraucherschutzes.
## Betroffene Stellen
- § 220 Abs. 4: Erteilung einer Versorgungsausgleichsauskunft
- Inhaltsübersicht zu § 282: Die Angabe zu § 282 wird wie folgt gefasst: „§ 282 Vorhandene Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit“.
- Inhaltsübersicht zu § 310: Die Angabe zu § 310 wird wie folgt gefasst: „§ 310 Mitteilungen während einer freiheitsentziehenden Unterbringung oder freiheitsentziehenden Maßnahme“.
- § 158a Abs. 2 Satz 2: Das Wort „stets“ wird durch das Wort „insbesondere“ und die Angabe „184i bis 184k“ durch die Angabe „184i bis 184l“ ersetzt.
- § 158c Abs. 3 Satz 2: Der Satz lautet nun: „§ 292 Absatz 1 und 5 ist entsprechend anzuwenden.“
- § 282 Überschrift: Die Überschrift lautet nun: „§ 282 Vorhandene Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit“.
- § 282 Abs. 1: Der Absatz lautet nun: „(1) Das Gericht kann im Verfahren zur Bestellung eines Betreuers von der Einholung eines Gutachtens (§ 280 Absatz 1) absehen, soweit es durch die Verwendung eines bestehenden ärztlichen Gutachtens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach § 18 des Elften Buches Sozialgesetzbuch feststellen kann, inwieweit bei dem Betroffenen infolge einer Krankheit oder einer Behinderung die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers vorliegen.“
- § 285 Abs. 2: Es wird folgender Satz angefügt: „Gleiches gilt für eine Anordnung der nach § 1816 Absatz 2 Satz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgeschriebenen Übermittlung einer Betreuungsverfügung.“
- § 292 Abs. 3 Satz 2: Der Satz lautet nun: „§ 118 Absatz 2 Satz 1 und 2 der Zivilprozessordnung ist entsprechend anzuwenden.“
- § 292a Abs. 1: Es wird folgender Satz angefügt: „§ 120 Absatz 2 und 3 und § 120a Absatz 1 Satz 1 bis 3 der Zivilprozessordnung sind entsprechend anzuwenden.“
- § 294 Abs. 3: Es wird folgender Satz angefügt: „Ist die Maßnahme gegen den erklärten Willen des Betroffenen angeordnet worden, hat die erstmalige Entscheidung über ihre Aufhebung spätestens zwei Jahre nach der Anordnung zu erfolgen.“
- § 310: Der Paragraph lautet nun: „§ 310 Mitteilungen während einer freiheitsentziehenden Unterbringung oder freiheitsentziehenden Maßnahme: Während der Dauer einer freiheitsentziehenden Unterbringung oder freiheitsentziehenden Maßnahme hat das Gericht dem Leiter der Einrichtung, in der die Unterbringungsmaßnahme durchgeführt wird, die Bestellung eines Betreuers, die sich auf die Aufenthaltsbestimmung oder die Entscheidung über eine der genannten Unterbringungsmaßnahmen erstreckt, die Aufhebung einer solchen Betreuung und jeden Wechsel in der Person des Betreuers mitzuteilen.“
## Wortlaut

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- **2021-08-17** · BGBl. 2021 I S. 3436 — Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz MoPeG)
- **2021-10-11** · BGBl. 2021 I S. 4607 — Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften
- **2021-10-11** · BGBl. 2021 I S. 4628 — Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Soldatenversorgung (Soldatenversorgungs-Zuständigkeitsübertragungsanordnung SVZustAnO)
- **2022-06-30** · BGBl. 2022 I S. 959 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

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# Stellen dieser Station
- § 220 Abs. 4: Erteilung einer Versorgungsausgleichsauskunft
- Inhaltsübersicht zu § 282: Die Angabe zu § 282 wird wie folgt gefasst: „§ 282 Vorhandene Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit“.
- Inhaltsübersicht zu § 310: Die Angabe zu § 310 wird wie folgt gefasst: „§ 310 Mitteilungen während einer freiheitsentziehenden Unterbringung oder freiheitsentziehenden Maßnahme“.
- § 158a Abs. 2 Satz 2: Das Wort „stets“ wird durch das Wort „insbesondere“ und die Angabe „184i bis 184k“ durch die Angabe „184i bis 184l“ ersetzt.
- § 158c Abs. 3 Satz 2: Der Satz lautet nun: „§ 292 Absatz 1 und 5 ist entsprechend anzuwenden.“
- § 282 Überschrift: Die Überschrift lautet nun: „§ 282 Vorhandene Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit“.
- § 282 Abs. 1: Der Absatz lautet nun: „(1) Das Gericht kann im Verfahren zur Bestellung eines Betreuers von der Einholung eines Gutachtens (§ 280 Absatz 1) absehen, soweit es durch die Verwendung eines bestehenden ärztlichen Gutachtens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach § 18 des Elften Buches Sozialgesetzbuch feststellen kann, inwieweit bei dem Betroffenen infolge einer Krankheit oder einer Behinderung die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers vorliegen.“
- § 285 Abs. 2: Es wird folgender Satz angefügt: „Gleiches gilt für eine Anordnung der nach § 1816 Absatz 2 Satz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgeschriebenen Übermittlung einer Betreuungsverfügung.“
- § 292 Abs. 3 Satz 2: Der Satz lautet nun: „§ 118 Absatz 2 Satz 1 und 2 der Zivilprozessordnung ist entsprechend anzuwenden.“
- § 292a Abs. 1: Es wird folgender Satz angefügt: „§ 120 Absatz 2 und 3 und § 120a Absatz 1 Satz 1 bis 3 der Zivilprozessordnung sind entsprechend anzuwenden.“
- § 294 Abs. 3: Es wird folgender Satz angefügt: „Ist die Maßnahme gegen den erklärten Willen des Betroffenen angeordnet worden, hat die erstmalige Entscheidung über ihre Aufhebung spätestens zwei Jahre nach der Anordnung zu erfolgen.“
- § 310: Der Paragraph lautet nun: „§ 310 Mitteilungen während einer freiheitsentziehenden Unterbringung oder freiheitsentziehenden Maßnahme: Während der Dauer einer freiheitsentziehenden Unterbringung oder freiheitsentziehenden Maßnahme hat das Gericht dem Leiter der Einrichtung, in der die Unterbringungsmaßnahme durchgeführt wird, die Bestellung eines Betreuers, die sich auf die Aufenthaltsbestimmung oder die Entscheidung über eine der genannten Unterbringungsmaßnahmen erstreckt, die Aufhebung einer solchen Betreuung und jeden Wechsel in der Person des Betreuers mitzuteilen.“

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# § 158a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-22 — Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1810
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 158a: Neue Bestimmungen zur Eignung des Verfahrensbeistands eingefügt
§ 158a Abs. 2 Satz 2: Das Wort „stets“ wird durch das Wort „insbesondere“ und die Angabe „184i bis 184k“ durch die Angabe „184i bis 184l“ ersetzt.

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# § 158c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-22 — Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1810
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 158c: Neue Bestimmungen zur Vergütung und Kosten des Verfahrensbeistands eingefügt
§ 158c Abs. 3 Satz 2: Der Satz lautet nun: „§ 292 Absatz 1 und 5 ist entsprechend anzuwenden.“

11
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# § 282
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
Inhaltsübersicht zu § 282: Die Angabe zu § 282 wird wie folgt gefasst: „§ 282 Vorhandene Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit“.
§ 282 Überschrift: Die Überschrift lautet nun: „§ 282 Vorhandene Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit“.
§ 282 Abs. 1: Der Absatz lautet nun: „(1) Das Gericht kann im Verfahren zur Bestellung eines Betreuers von der Einholung eines Gutachtens (§ 280 Absatz 1) absehen, soweit es durch die Verwendung eines bestehenden ärztlichen Gutachtens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach § 18 des Elften Buches Sozialgesetzbuch feststellen kann, inwieweit bei dem Betroffenen infolge einer Krankheit oder einer Behinderung die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers vorliegen.“

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# § 285
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-05-12 — Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 882
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 285: Neue Formulierung des gesamten § 285
§ 285 Abs. 2: Es wird folgender Satz angefügt: „Gleiches gilt für eine Anordnung der nach § 1816 Absatz 2 Satz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgeschriebenen Übermittlung einer Betreuungsverfügung.“

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 292
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 292 Abs. 3 Satz 2: Der Satz lautet nun: „§ 118 Absatz 2 Satz 1 und 2 der Zivilprozessordnung ist entsprechend anzuwenden.“

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 292a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 292a Abs. 1: Es wird folgender Satz angefügt: „§ 120 Absatz 2 und 3 und § 120a Absatz 1 Satz 1 bis 3 der Zivilprozessordnung sind entsprechend anzuwenden.“

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# § 294
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-09-03 — Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3393
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 294 Absatz 1: Ersetzung von Wörtern und Anhang eines neuen Satzes
§ 294 Abs. 3: Es wird folgender Satz angefügt: „Ist die Maßnahme gegen den erklärten Willen des Betroffenen angeordnet worden, hat die erstmalige Entscheidung über ihre Aufhebung spätestens zwei Jahre nach der Anordnung zu erfolgen.“

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# § 310
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-06-27 — Gesetz zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 840
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 310: Anpassung der Begriffe
Inhaltsübersicht zu § 310: Die Angabe zu § 310 wird wie folgt gefasst: „§ 310 Mitteilungen während einer freiheitsentziehenden Unterbringung oder freiheitsentziehenden Maßnahme“.
§ 310: Der Paragraph lautet nun: „§ 310 Mitteilungen während einer freiheitsentziehenden Unterbringung oder freiheitsentziehenden Maßnahme: Während der Dauer einer freiheitsentziehenden Unterbringung oder freiheitsentziehenden Maßnahme hat das Gericht dem Leiter der Einrichtung, in der die Unterbringungsmaßnahme durchgeführt wird, die Bestellung eines Betreuers, die sich auf die Aufenthaltsbestimmung oder die Entscheidung über eine der genannten Unterbringungsmaßnahmen erstreckt, die Aufhebung einer solchen Betreuung und jeden Wechsel in der Person des Betreuers mitzuteilen.“

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# FINDAG — 2022-05-27
# FINDAG — 2022-06-30
- **Titel:** Erstes Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz I)
- **Titel:** Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2022 I S. 754
- **Inkrafttreten:** 2022-05-28
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2022/17#page=10
- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere bestehende Gesetze, um die Durchsetzung von Sanktionen effektiver zu gestalten, insbesondere im Bereich der Außenwirtschaft, Geldwäsche, Kreditwesen und Finanzdienstleistungen.
- **Fundstelle:** BGBl. 2022 I S. 959
- **Inkrafttreten:** 2022-07-01; 2023-01-01 (Artikel 4 Nummer 1, 3 bis 9, Artikel 5 Nummer 2 bis 6 und die Artikel 7, 8 sowie 12 bis 14); 2022-06-30 (Artikel 4 Nummer 2, Artikel 5 Nummer 1 sowie die Artikel 6, 11, 15, 16, 17, 21 und 22); 2022-08-01 (Artikel 18 bis 20)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2022/22#page=3
- **Kurz:** Das Gesetz führt EU-Verordnungen zur grenzüberschreitenden Zustellung und Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen ein und ändert verschiedene Vorschriften im Bereich des Zivilprozessrechts, Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie des Verbraucherschutzes.
## Betroffene Stellen
- Inhaltsübersicht nach § 4g: Einfügung der Angabe '§ 4h Bekanntgabe und Zustellung im Ausland'
- nach § 4g: Einfügung von § 4h 'Bekanntgabe und Zustellung im Ausland' mit drei Absätzen
- § 4 Abs. 1 Satz 4: Ersetzung von „Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat“ durch „Bundesministerium des Innern und für Heimat“
- § 7 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a: Ersetzung von „Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie“ durch „Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz“
- § 7 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b: Ersetzung von „zwei Vertretern des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz“ durch „einem Vertreter des Bundesministeriums der Justiz“
- § 7 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c: Einfügung von „c) einem Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz“
- § 7 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e: Umbenennung der bisherigen Buchstaben c und d in d und e
- § 7 Abs. 5 Satz 3: Ersetzung von „Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c“ durch „Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis d“
- § 7 Abs. 5 Sätze 5 und 6: Ersetzung von „Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d“ durch „Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe e“
- § 8a Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von „Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz“ durch „Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz“
- § 10a Abs. 2: Ersetzung von „Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat“ durch „Bundesministeriums des Innern und für Heimat“
- § 17d Abs. 3 Satz 1 und 3: Streichung von „und für Verbraucherschutz“
- § 18a Abs. 5 Nummer 4 Satz 2 und § 18b Abs. 4 Nummer 4 Satz 2: Ersetzung von „Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat“ durch „Bundesministeriums des Innern und für Heimat“
## Wortlaut

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- **2021-06-10** · BGBl. 2021 I S. 1568 — Gesetz zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften
- **2021-06-14** · BGBl. 2021 I S. 1666 — Gesetz zur Anpassung des Finanzdienstleistungsrechts an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 11. September 2019 in der Rechtssache C-383/18 und vom 26. März 2020 in der Rechtssache C-66/19
- **2022-05-27** · BGBl. 2022 I S. 754 — Erstes Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz I)
- **2022-06-30** · BGBl. 2022 I S. 959 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

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# Stellen dieser Station
- Inhaltsübersicht nach § 4g: Einfügung der Angabe '§ 4h Bekanntgabe und Zustellung im Ausland'
- nach § 4g: Einfügung von § 4h 'Bekanntgabe und Zustellung im Ausland' mit drei Absätzen
- § 4 Abs. 1 Satz 4: Ersetzung von „Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat“ durch „Bundesministerium des Innern und für Heimat“
- § 7 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a: Ersetzung von „Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie“ durch „Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz“
- § 7 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b: Ersetzung von „zwei Vertretern des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz“ durch „einem Vertreter des Bundesministeriums der Justiz“
- § 7 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c: Einfügung von „c) einem Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz“
- § 7 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e: Umbenennung der bisherigen Buchstaben c und d in d und e
- § 7 Abs. 5 Satz 3: Ersetzung von „Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c“ durch „Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis d“
- § 7 Abs. 5 Sätze 5 und 6: Ersetzung von „Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d“ durch „Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe e“
- § 8a Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von „Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz“ durch „Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz“
- § 10a Abs. 2: Ersetzung von „Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat“ durch „Bundesministeriums des Innern und für Heimat“
- § 17d Abs. 3 Satz 1 und 3: Streichung von „und für Verbraucherschutz“
- § 18a Abs. 5 Nummer 4 Satz 2 und § 18b Abs. 4 Nummer 4 Satz 2: Ersetzung von „Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat“ durch „Bundesministeriums des Innern und für Heimat“

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 10a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-06-26Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 1328
> Station: 2022-06-30Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 10a Abs. 2: Ersetzung von „Innern“ durch „Innern, für Bau und Heimat“
§ 10a Abs. 2: Ersetzung von „Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat“ durch „Bundesministeriums des Innern und für Heimat“

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# § 17d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-06-24 Zweites Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz 2. FiMaNoG)
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1693
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 17d Abs. 1 Satz 2: Angabe '§2 Abs. 6' durch '§2 Abs. 13' ersetzt.
§ 17d Abs. 3 Satz 1 und 3: Streichung von „und für Verbraucherschutz“

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 18a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-10 — Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz FISG)
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1534
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 18a: Einfügung eines neuen Paragraphen (§ 18b)
§ 18a Abs. 5 Nummer 4 Satz 2 und § 18b Abs. 4 Nummer 4 Satz 2: Ersetzung von „Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat“ durch „Bundesministeriums des Innern und für Heimat“

7
findag/§18b.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 18b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 18a Abs. 5 Nummer 4 Satz 2 und § 18b Abs. 4 Nummer 4 Satz 2: Ersetzung von „Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat“ durch „Bundesministeriums des Innern und für Heimat“

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-10 — Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz FISG)
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1534
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 4 Abs. 1a: Anfügen eines neuen Satzes
§ 4 Abs. 1 Satz 4: Ersetzung von „Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat“ durch „Bundesministerium des Innern und für Heimat“

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-28 — Gesetz zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA-Neuordnungsgesetz FMSANeuOG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3171
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 7 Abs. 3 Satz 1: Neufassung des Satzes zur Zusammensetzung des Verwaltungsrats
§ 7 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a: Ersetzung von „Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie“ durch „Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz“
§ 7 Abs. 5: Hinzufügen von stellvertretenden Mitgliedern und Anpassungen der Nummern
§ 7 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b: Ersetzung von „zwei Vertretern des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz“ durch „einem Vertreter des Bundesministeriums der Justiz“
§ 7 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c: Einfügung von „c) einem Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz“
§ 7 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e: Umbenennung der bisherigen Buchstaben c und d in d und e
§ 7 Abs. 5 Satz 3: Ersetzung von „Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c“ durch „Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis d“
§ 7 Abs. 5 Sätze 5 und 6: Ersetzung von „Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d“ durch „Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe e“

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 8a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-18 — Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 934
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 8a Abs. 2 Satz 3: Ersetzung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
§ 8a Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von „Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

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# FINDASAV — 2017-05-19
# FINDASAV — 2022-06-30
- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- **Titel:** Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 1194
- **Inkrafttreten:** 2017-05-20 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/28#page=26
- **Kurz:** Die Verordnung führt mehrere Änderungen an der Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht durch, insbesondere in Bezug auf die Bestellung von Mitgliedern und die Zugehörigkeit zu anderen Organen.
- **Fundstelle:** BGBl. 2022 I S. 959
- **Inkrafttreten:** 2022-07-01; 2023-01-01 (Artikel 4 Nummer 1, 3 bis 9, Artikel 5 Nummer 2 bis 6 und die Artikel 7, 8 sowie 12 bis 14); 2022-06-30 (Artikel 4 Nummer 2, Artikel 5 Nummer 1 sowie die Artikel 6, 11, 15, 16, 17, 21 und 22); 2022-08-01 (Artikel 18 bis 20)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2022/22#page=3
- **Kurz:** Das Gesetz führt EU-Verordnungen zur grenzüberschreitenden Zustellung und Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen ein und ändert verschiedene Vorschriften im Bereich des Zivilprozessrechts, Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie des Verbraucherschutzes.
## Betroffene Stellen
- § 3 Abs. 1 Satz 3: Ersetzt 'Kapitalanlagegesellschaften' durch 'Kapitalverwaltungsgesellschaften' und 'Buchstabe f' durch 'Buchstabe d'
- § 3 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 3 Abs. 6 Satz 1: Ersetzt 'Buchstabe f' durch 'Buchstabe d'
- § 4 Abs. 1 Satz 2 Nummer 3: Ersetzt Komma durch Semikolon
- § 5 Satz 2: Ersetzt 'Abs. 4 Satz 2' durch 'Absatz 4 Satz 3 zweiter Halbsatz'
- § 6 Abs. 4 Satz 1: Ersetzt 'Buchstabe f' durch 'Buchstabe d'
- § 8 Abs. 2 Satz 2: Ersetzt '§3 Abs. 3, Abs. 4 Satz 3 und Abs. 5' durch '§3 Absatz 3, Absatz 4 Satz 4 und Absatz 5'
- § 8 Abs. 4 Satz 1: Ersetzt 'Abs. 2' durch 'Absatz 2' und 'Gesamtverband der Versicherungswirtschaft e.V.' durch 'Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.'
- § 8a Abs. 1 Satz 1 Nummer 4: Ersetzt 'für Ernährung, Landwirtschaft und' durch 'der Justiz und für'
- § 8a Abs. 1 Nr. 4: Ersetzung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
## Wortlaut

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- **2013-03-04** · BGBl. 2013 I S. 355 — Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- **2016-12-28** · BGBl. 2016 I S. 3171 — Gesetz zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA-Neuordnungsgesetz FMSANeuOG)
- **2017-05-19** · BGBl. 2017 I S. 1194 — Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- **2022-06-30** · BGBl. 2022 I S. 959 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

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# Stellen dieser Station
- § 3 Abs. 1 Satz 3: Ersetzt 'Kapitalanlagegesellschaften' durch 'Kapitalverwaltungsgesellschaften' und 'Buchstabe f' durch 'Buchstabe d'
- § 3 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 3 Abs. 6 Satz 1: Ersetzt 'Buchstabe f' durch 'Buchstabe d'
- § 4 Abs. 1 Satz 2 Nummer 3: Ersetzt Komma durch Semikolon
- § 5 Satz 2: Ersetzt 'Abs. 4 Satz 2' durch 'Absatz 4 Satz 3 zweiter Halbsatz'
- § 6 Abs. 4 Satz 1: Ersetzt 'Buchstabe f' durch 'Buchstabe d'
- § 8 Abs. 2 Satz 2: Ersetzt '§3 Abs. 3, Abs. 4 Satz 3 und Abs. 5' durch '§3 Absatz 3, Absatz 4 Satz 4 und Absatz 5'
- § 8 Abs. 4 Satz 1: Ersetzt 'Abs. 2' durch 'Absatz 2' und 'Gesamtverband der Versicherungswirtschaft e.V.' durch 'Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.'
- § 8a Abs. 1 Satz 1 Nummer 4: Ersetzt 'für Ernährung, Landwirtschaft und' durch 'der Justiz und für'
- § 8a Abs. 1 Nr. 4: Ersetzung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

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# § 8a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-19 — Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1194
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 8a Abs. 1 Satz 1 Nummer 4: Ersetzt 'für Ernährung, Landwirtschaft und' durch 'der Justiz und für'
§ 8a Abs. 1 Nr. 4: Ersetzung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

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# GESETZ-ZUR-DURCHFÜHRUNG-DER-EU-VERORDNUNGEN-ÜBER — 2022-06-30
- **Titel:** Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2022 I S. 959
- **Inkrafttreten:** 2022-07-01; 2023-01-01 (Artikel 4 Nummer 1, 3 bis 9, Artikel 5 Nummer 2 bis 6 und die Artikel 7, 8 sowie 12 bis 14); 2022-06-30 (Artikel 4 Nummer 2, Artikel 5 Nummer 1 sowie die Artikel 6, 11, 15, 16, 17, 21 und 22); 2022-08-01 (Artikel 18 bis 20)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2022/22#page=3
- **Kurz:** Das Gesetz führt EU-Verordnungen zur grenzüberschreitenden Zustellung und Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen ein und ändert verschiedene Vorschriften im Bereich des Zivilprozessrechts, Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie des Verbraucherschutzes.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **2022-06-30** · BGBl. 2022 I S. 959 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

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# Stellen dieser Station

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# GESETZ-ZUR-REFORM-DES-VORMUNDSCHAFTS-UND-BETREUUNGSRECHTS — 2021-05-12
# GESETZ-ZUR-REFORM-DES-VORMUNDSCHAFTS-UND-BETREUUNGSRECHTS — 2022-06-30
- **Titel:** Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
- **Titel:** Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 882
- **Inkrafttreten:** 2023-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/21#page=10
- **Kurz:** Das Gesetz reformiert das Vormundschafts- und Betreuungsrecht, indem es verschiedene Gesetze und Verordnungen anpasst und neue Regelungen einführt.
- **Fundstelle:** BGBl. 2022 I S. 959
- **Inkrafttreten:** 2022-07-01; 2023-01-01 (Artikel 4 Nummer 1, 3 bis 9, Artikel 5 Nummer 2 bis 6 und die Artikel 7, 8 sowie 12 bis 14); 2022-06-30 (Artikel 4 Nummer 2, Artikel 5 Nummer 1 sowie die Artikel 6, 11, 15, 16, 17, 21 und 22); 2022-08-01 (Artikel 18 bis 20)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2022/22#page=3
- **Kurz:** Das Gesetz führt EU-Verordnungen zur grenzüberschreitenden Zustellung und Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen ein und ändert verschiedene Vorschriften im Bereich des Zivilprozessrechts, Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie des Verbraucherschutzes.
## Betroffene Stellen
- § 12 Abs. 2: Ersetzung von '§ 1903' durch '§ 1825'
- § 6 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes: 'Das zugestellte Dokument ist der betreuten Person nach Wahl der Behörde abschriftlich mitzuteilen oder elektronisch zu übermitteln.'
- § 8a Satz 2: Ersetzung von '§ 1629 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 1796' durch '§ 1629 Absatz 2 Satz 3 in Verbindung mit § 1789 Absatz 2 Satz 3 und 4'
- § 8c Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von '1901 Abs. 2 und 3 sowie § 1904' durch '1821 Absatz 2 bis 4 sowie § 1829'
- § 14 Abs. 3 Satz 3, § 15 Abs. 4 Satz 3, § 17 Abs. 3 Satz 3: Ersetzung von '1901 Abs. 2 und 3' durch '1821 Absatz 2 bis 4'
- § 30 Abs. 4 Satz 2: Ersetzung von 'des § 1807' durch 'des § 1841 Absatz 2 und des § 1842'
- § 126a Abs. 4: Ersetzung von '§ 1906 Abs. 5' durch '§ 1831 Absatz 5 und des § 1820 Absatz 2 Nummer 2'
- § 60 Abs. 1 Nummer 9: Ersetzung von '§ 1837 Abs. 4' durch '§ 1802 Absatz 2 Satz 3'
- § 8 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von '§ 1904' durch '§ 1829'
- § 12 Abs. 6: Ersetzung von '§§ 316, 317 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4, 5, §§ 318, 325 Abs. 1 und § 338' durch '§§ 316, 317 Absatz 1 Satz 1, Absatz 5, 6, die §§ 318, 325 Absatz 1 und § 338'
- § 62 Abs. 2: Ersetzung von '§ 1903' durch '§ 1825'
- § 58 Abs. 3: Ersetzung von '§ 1903' durch '§ 1825'
- Vorbemerkung 1.3.1 Abs. 1 Nummer 1: Ersetzung von 'Pflegschaft für eine Leibesfrucht' durch 'Pflegschaft für ein bereits gezeugtes Kind'
- Nummer 2013: Ersetzung von 'des § 1836c' durch 'des § 1808 Abs. 2 Satz 1 und des § 1880 Abs. 2'
- Vorbemerkung 2.2.1.1 Abs. 1 Nummer 4: Ersetzung von '§§ 1828 und 1829' durch '§§ 1855 und 1856'
- Nummer 26003 Nummer 3: Ersetzung von '§ 1897 Abs. 4 BGB' durch '§ 1816 Abs. 2 BGB betreffend die Person eines Betreuers'
- Nummer 31015: Ersetzung von '§ 1836c' durch '§ 1880 Abs. 2'
- Vorbemerkung 1.1.3: Einfügung von 'einer ehrenamtlichen Betreuung (§ 19 Abs. 1, § 21 BtOG) oder' nach 'Ausübung'
- § 1 Abs. 1 Nummer 4b: Ersetzung von '§§ 168 und 292 Absatz 1' durch '§§ 168d, 292 und 292a'
- Honorargruppe M 1 Nummer 2, Honorargruppe M 2 Nummer 6: Ersetzung von '§ 1903' durch '§ 1825'
- Honorargruppe M 3 Nummer 13: Ersetzung von '§§ 1904 und 1905' durch '§§ 1829 und 1830'
- § 1 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von '§ 1835 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt' durch '§ 1877 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und § 4 Absatz 2 des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes bleiben'
- § 2 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von '§ 1903' durch '§ 1825'
- § 3 Abs. 1: Einfügung von 'für Minderjährige' nach 'Pflegschaft'
- § 98 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von '§ 1795 Abs. 1 Nr. 2' durch '§ 1824 Absatz 1 Nummer 2'
- § 17 Abs. 3 Satz 4: Ersetzung von '§ 1821' durch '§ 1850'
- § 2 Abs. 3 Satz 4, § 3 Abs. 2 Satz 4: Aufhebung dieser Bestimmungen
- § 76 Abs. 3 Satz 2 Nummer 1, § 100 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von '§ 1903' durch '§ 1825'
- § 6 Abs. 2 Satz 2 Nummer 1: Ersetzung von '§ 1903' durch '§ 1825'
- § 25 Abs. 2 Nummer 2: Ersetzung von 'in den in § 1807 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs genannten Anlageformen' durch 'der Rechtsverordnung nach § 240a Absatz 1 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend' und '§ 1811 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs' durch '§ 1798 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs'
- § 34 Abs. 3 Nummer 1: Neufassung: '1. die Unterstützung der Eltern, des Vormunds und des Pflegers durch geeignete Maßnahmen (§ 1631 Absatz 3, § 1802 Absatz 1 Satz 1, § 1813 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs),'
- § 34 Abs. 3 Nummer 2: Ersetzung von '1837 Abs. 4, § 1915' durch 'auch in Verbindung mit § 1802 Absatz 2 Satz 3 und § 1813 Absatz 1'
- § 79 Abs. 2, § 171 Abs. 11 Satz 2: Ersetzung von '§ 1903' durch '§ 1825'
- § 3 Nummer 26b: Ersetzung von 'Aufwandsentschädigungen nach § 1835a' durch 'Aufwandspauschalen nach § 1878'
- § 4 Nummer 16 Buchstabe k: Ersetzung von '§ 1896 Absatz 1' durch '§ 1814 Absatz 1' und '§ 1908i Absatz 1 in Verbindung mit § 1835 Absatz 3' durch '§ 1877 Absatz 3'
- § 4 Nummer 25 Satz 3 Buchstabe c: Ersetzung von '§ 1909' durch '§ 1809' und '§ 1835 Absatz 3' durch '§ 1877 Absatz 3'
- § 20 Abs. 6 Satz 1: Ersetzung von '§§ 1896 ff.' durch '§§ 1814 bis 1881'
- § 334 Abs. 1 Satz 2 Nummer 3: Ersetzung von '§ 1901a' durch '§ 1827'
- § 18 Abs. 2 Satz 1 Nummer 4: Ersetzung von '§§ 1896 ff.' durch '§§ 1814 bis 1881'
- § 6 Abs. 2 Satz 2 Nummer 4, § 30 Abs. 2 Satz 2 Nummer 4: Ersetzung von '§§ 1896 ff.' durch '§§ 1814 bis 1881'
- § 11b Abs. 1 Satz 5: Ersetzung von '§§ 1785, 1786, 1821 und 1837' durch '§§ 1819, 1850, 1862 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3'
- § 17 Abs. 3: Ersetzung von '§§ 1911, 1913' durch '§§ 1882 und 1884'
- Artikel 8 Nummer 5: Aufhebung von Artikel 8 Nummer 5
- Artikel 13: Aufhebung von Artikel 13
- Artikel 16 Abs. 1: Einfügung von 'vorbehaltlich des Absatzes 2' nach dem Wort 'tritt'
- Artikel 16 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes 2, der die Inkrafttreten bestimmter Bestimmungen am 1. Juli 2022 regelt
- Artikel 16 Abs. 3: Der bisherige Absatz 2 wird zu Absatz 3
## Wortlaut

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# Verlauf
- **2021-05-12** · BGBl. 2021 I S. 882 — Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
- **2022-06-30** · BGBl. 2022 I S. 959 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

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# Stellen dieser Station
- § 12 Abs. 2: Ersetzung von '§ 1903' durch '§ 1825'
- § 6 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes: 'Das zugestellte Dokument ist der betreuten Person nach Wahl der Behörde abschriftlich mitzuteilen oder elektronisch zu übermitteln.'
- § 8a Satz 2: Ersetzung von '§ 1629 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 1796' durch '§ 1629 Absatz 2 Satz 3 in Verbindung mit § 1789 Absatz 2 Satz 3 und 4'
- § 8c Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von '1901 Abs. 2 und 3 sowie § 1904' durch '1821 Absatz 2 bis 4 sowie § 1829'
- § 14 Abs. 3 Satz 3, § 15 Abs. 4 Satz 3, § 17 Abs. 3 Satz 3: Ersetzung von '1901 Abs. 2 und 3' durch '1821 Absatz 2 bis 4'
- § 30 Abs. 4 Satz 2: Ersetzung von 'des § 1807' durch 'des § 1841 Absatz 2 und des § 1842'
- § 126a Abs. 4: Ersetzung von '§ 1906 Abs. 5' durch '§ 1831 Absatz 5 und des § 1820 Absatz 2 Nummer 2'
- § 60 Abs. 1 Nummer 9: Ersetzung von '§ 1837 Abs. 4' durch '§ 1802 Absatz 2 Satz 3'
- § 8 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von '§ 1904' durch '§ 1829'
- § 12 Abs. 6: Ersetzung von '§§ 316, 317 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4, 5, §§ 318, 325 Abs. 1 und § 338' durch '§§ 316, 317 Absatz 1 Satz 1, Absatz 5, 6, die §§ 318, 325 Absatz 1 und § 338'
- § 62 Abs. 2: Ersetzung von '§ 1903' durch '§ 1825'
- § 58 Abs. 3: Ersetzung von '§ 1903' durch '§ 1825'
- Vorbemerkung 1.3.1 Abs. 1 Nummer 1: Ersetzung von 'Pflegschaft für eine Leibesfrucht' durch 'Pflegschaft für ein bereits gezeugtes Kind'
- Nummer 2013: Ersetzung von 'des § 1836c' durch 'des § 1808 Abs. 2 Satz 1 und des § 1880 Abs. 2'
- Vorbemerkung 2.2.1.1 Abs. 1 Nummer 4: Ersetzung von '§§ 1828 und 1829' durch '§§ 1855 und 1856'
- Nummer 26003 Nummer 3: Ersetzung von '§ 1897 Abs. 4 BGB' durch '§ 1816 Abs. 2 BGB betreffend die Person eines Betreuers'
- Nummer 31015: Ersetzung von '§ 1836c' durch '§ 1880 Abs. 2'
- Vorbemerkung 1.1.3: Einfügung von 'einer ehrenamtlichen Betreuung (§ 19 Abs. 1, § 21 BtOG) oder' nach 'Ausübung'
- § 1 Abs. 1 Nummer 4b: Ersetzung von '§§ 168 und 292 Absatz 1' durch '§§ 168d, 292 und 292a'
- Honorargruppe M 1 Nummer 2, Honorargruppe M 2 Nummer 6: Ersetzung von '§ 1903' durch '§ 1825'
- Honorargruppe M 3 Nummer 13: Ersetzung von '§§ 1904 und 1905' durch '§§ 1829 und 1830'
- § 1 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von '§ 1835 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt' durch '§ 1877 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und § 4 Absatz 2 des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes bleiben'
- § 2 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von '§ 1903' durch '§ 1825'
- § 3 Abs. 1: Einfügung von 'für Minderjährige' nach 'Pflegschaft'
- § 98 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von '§ 1795 Abs. 1 Nr. 2' durch '§ 1824 Absatz 1 Nummer 2'
- § 17 Abs. 3 Satz 4: Ersetzung von '§ 1821' durch '§ 1850'
- § 2 Abs. 3 Satz 4, § 3 Abs. 2 Satz 4: Aufhebung dieser Bestimmungen
- § 76 Abs. 3 Satz 2 Nummer 1, § 100 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von '§ 1903' durch '§ 1825'
- § 6 Abs. 2 Satz 2 Nummer 1: Ersetzung von '§ 1903' durch '§ 1825'
- § 25 Abs. 2 Nummer 2: Ersetzung von 'in den in § 1807 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs genannten Anlageformen' durch 'der Rechtsverordnung nach § 240a Absatz 1 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend' und '§ 1811 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs' durch '§ 1798 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs'
- § 34 Abs. 3 Nummer 1: Neufassung: '1. die Unterstützung der Eltern, des Vormunds und des Pflegers durch geeignete Maßnahmen (§ 1631 Absatz 3, § 1802 Absatz 1 Satz 1, § 1813 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs),'
- § 34 Abs. 3 Nummer 2: Ersetzung von '1837 Abs. 4, § 1915' durch 'auch in Verbindung mit § 1802 Absatz 2 Satz 3 und § 1813 Absatz 1'
- § 79 Abs. 2, § 171 Abs. 11 Satz 2: Ersetzung von '§ 1903' durch '§ 1825'
- § 3 Nummer 26b: Ersetzung von 'Aufwandsentschädigungen nach § 1835a' durch 'Aufwandspauschalen nach § 1878'
- § 4 Nummer 16 Buchstabe k: Ersetzung von '§ 1896 Absatz 1' durch '§ 1814 Absatz 1' und '§ 1908i Absatz 1 in Verbindung mit § 1835 Absatz 3' durch '§ 1877 Absatz 3'
- § 4 Nummer 25 Satz 3 Buchstabe c: Ersetzung von '§ 1909' durch '§ 1809' und '§ 1835 Absatz 3' durch '§ 1877 Absatz 3'
- § 20 Abs. 6 Satz 1: Ersetzung von '§§ 1896 ff.' durch '§§ 1814 bis 1881'
- § 334 Abs. 1 Satz 2 Nummer 3: Ersetzung von '§ 1901a' durch '§ 1827'
- § 18 Abs. 2 Satz 1 Nummer 4: Ersetzung von '§§ 1896 ff.' durch '§§ 1814 bis 1881'
- § 6 Abs. 2 Satz 2 Nummer 4, § 30 Abs. 2 Satz 2 Nummer 4: Ersetzung von '§§ 1896 ff.' durch '§§ 1814 bis 1881'
- § 11b Abs. 1 Satz 5: Ersetzung von '§§ 1785, 1786, 1821 und 1837' durch '§§ 1819, 1850, 1862 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3'
- § 17 Abs. 3: Ersetzung von '§§ 1911, 1913' durch '§§ 1882 und 1884'
- Artikel 8 Nummer 5: Aufhebung von Artikel 8 Nummer 5
- Artikel 13: Aufhebung von Artikel 13
- Artikel 16 Abs. 1: Einfügung von 'vorbehaltlich des Absatzes 2' nach dem Wort 'tritt'
- Artikel 16 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes 2, der die Inkrafttreten bestimmter Bestimmungen am 1. Juli 2022 regelt
- Artikel 16 Abs. 3: Der bisherige Absatz 2 wird zu Absatz 3

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@@ -1,15 +1,19 @@
# HAAG_BKAG — 2017-06-16
# HAAG_BKAG — 2022-06-30
- **Titel:** Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts
- **Titel:** Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 1607
- **Inkrafttreten:** 2017-06-17; 2017-07-14 (Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d, Nummer 10, 11, 19 bis 22)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/37#page=23
- **Kurz:** Das Gesetz ändert Vorschriften im Bereich des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts, insbesondere die Zivilprozessordnung und andere Gesetze.
- **Fundstelle:** BGBl. 2022 I S. 959
- **Inkrafttreten:** 2022-07-01; 2023-01-01 (Artikel 4 Nummer 1, 3 bis 9, Artikel 5 Nummer 2 bis 6 und die Artikel 7, 8 sowie 12 bis 14); 2022-06-30 (Artikel 4 Nummer 2, Artikel 5 Nummer 1 sowie die Artikel 6, 11, 15, 16, 17, 21 und 22); 2022-08-01 (Artikel 18 bis 20)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2022/22#page=3
- **Kurz:** Das Gesetz führt EU-Verordnungen zur grenzüberschreitenden Zustellung und Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen ein und ändert verschiedene Vorschriften im Bereich des Zivilprozessrechts, Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie des Verbraucherschutzes.
## Betroffene Stellen
- § 8: Ermächtigung der Landesregierungen, die Zuständigkeit für die Beweisaufnahme durch Rechtsverordnung einem anderen Amtsgericht zuzuweisen.
- § 1 Abs. 1: Der bestehende Wortlaut wird als Absatz 1 beibehalten.
- § 1 Abs. 2: Neuer Absatz 2, der die Aufgaben der Zentralen Behörde für den Bund beim Bundesamt für Justiz festlegt und Unterstützung bei Bedarf vorsieht.
- § 7 Abs. 1: Der bestehende Wortlaut wird als Absatz 1 beibehalten.
- § 7 Abs. 2: Neuer Absatz 2, der die Aufgaben der Zentralen Behörde für den Bund beim Bundesamt für Justiz festlegt und Unterstützung bei Bedarf vorsieht.
- § 14: Neue Fassung von § 14, die Voraussetzungen für die Erledigung von Rechtshilfeersuchen im Zusammenhang mit Artikel 23 des Übereinkommens festlegt, einschließlich genauer Bezeichnung der Dokumente, ihrer Bedeutung, Besitzstand, rechtliche Unverstöße und Datenschutzvorschriften.
## Wortlaut

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- **2015-09-07** · BGBl. 2015 I S. 1474 — Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
- **2017-06-16** · BGBl. 2017 I S. 1607 — Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts
- **2022-06-30** · BGBl. 2022 I S. 959 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

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# Stellen dieser Station
- § 8: Ermächtigung der Landesregierungen, die Zuständigkeit für die Beweisaufnahme durch Rechtsverordnung einem anderen Amtsgericht zuzuweisen.
- § 1 Abs. 1: Der bestehende Wortlaut wird als Absatz 1 beibehalten.
- § 1 Abs. 2: Neuer Absatz 2, der die Aufgaben der Zentralen Behörde für den Bund beim Bundesamt für Justiz festlegt und Unterstützung bei Bedarf vorsieht.
- § 7 Abs. 1: Der bestehende Wortlaut wird als Absatz 1 beibehalten.
- § 7 Abs. 2: Neuer Absatz 2, der die Aufgaben der Zentralen Behörde für den Bund beim Bundesamt für Justiz festlegt und Unterstützung bei Bedarf vorsieht.
- § 14: Neue Fassung von § 14, die Voraussetzungen für die Erledigung von Rechtshilfeersuchen im Zusammenhang mit Artikel 23 des Übereinkommens festlegt, einschließlich genauer Bezeichnung der Dokumente, ihrer Bedeutung, Besitzstand, rechtliche Unverstöße und Datenschutzvorschriften.

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haag_bkag/§1.md Normal file
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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 1 Abs. 1: Der bestehende Wortlaut wird als Absatz 1 beibehalten.
§ 1 Abs. 2: Neuer Absatz 2, der die Aufgaben der Zentralen Behörde für den Bund beim Bundesamt für Justiz festlegt und Unterstützung bei Bedarf vorsieht.

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-09-07 — Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1474
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 14 Abs. 2: Das Wort „Justiz“ wird durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz“ ersetzt.
§ 14: Neue Fassung von § 14, die Voraussetzungen für die Erledigung von Rechtshilfeersuchen im Zusammenhang mit Artikel 23 des Übereinkommens festlegt, einschließlich genauer Bezeichnung der Dokumente, ihrer Bedeutung, Besitzstand, rechtliche Unverstöße und Datenschutzvorschriften.

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haag_bkag/§7.md Normal file
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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 7 Abs. 1: Der bestehende Wortlaut wird als Absatz 1 beibehalten.
§ 7 Abs. 2: Neuer Absatz 2, der die Aufgaben der Zentralen Behörde für den Bund beim Bundesamt für Justiz festlegt und Unterstützung bei Bedarf vorsieht.

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# JFANGAUSBV_2025 — 1998-01-30
# JFANGAUSBV_2025 — 2022-06-30
- **Titel:** Verordnung über die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten/zur Justizfachangestellten
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1998 I S. 195
- **Inkrafttreten:** 1998-01-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/6#page=55
- **Kurz:** Diese Verordnung regelt die staatliche Anerkennung, die Dauer und den Inhalt der Berufsausbildung zum Justizfachangestellten/zur Justizfachangestellten, einschließlich der notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse.
- **Titel:** Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2022 I S. 959
- **Inkrafttreten:** 2022-07-01; 2023-01-01 (Artikel 4 Nummer 1, 3 bis 9, Artikel 5 Nummer 2 bis 6 und die Artikel 7, 8 sowie 12 bis 14); 2022-06-30 (Artikel 4 Nummer 2, Artikel 5 Nummer 1 sowie die Artikel 6, 11, 15, 16, 17, 21 und 22); 2022-08-01 (Artikel 18 bis 20)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2022/22#page=3
- **Kurz:** Das Gesetz führt EU-Verordnungen zur grenzüberschreitenden Zustellung und Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen ein und ändert verschiedene Vorschriften im Bereich des Zivilprozessrechts, Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie des Verbraucherschutzes.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- § 3 Nummer 9.3: Das Wort „vormundschaftsgerichtliche“ wird durch „vormundschaftsrechtliche“ ersetzt.
- Anlage, Nummer 9.3, Spalte 2: Das Wort „Vormundschaftsgerichtliche“ wird durch „Vormundschaftsrechtliche“ ersetzt.
- Anlage, Nummer 9.3, Spalte 3: Das Wort „Vormundschaftsgericht“ wird durch „Familiengericht“ ersetzt.
## Wortlaut

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# Verlauf
- **1998-01-30** · BGBl. 1998 I S. 195 — Verordnung über die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten/zur Justizfachangestellten
- **2022-06-30** · BGBl. 2022 I S. 959 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

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@@ -1,2 +1,5 @@
# Stellen dieser Station
- § 3 Nummer 9.3: Das Wort „vormundschaftsgerichtliche“ wird durch „vormundschaftsrechtliche“ ersetzt.
- Anlage, Nummer 9.3, Spalte 2: Das Wort „Vormundschaftsgerichtliche“ wird durch „Vormundschaftsrechtliche“ ersetzt.
- Anlage, Nummer 9.3, Spalte 3: Das Wort „Vormundschaftsgericht“ wird durch „Familiengericht“ ersetzt.

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jfangausbv_2025/§3.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 3 Nummer 9.3: Das Wort „vormundschaftsgerichtliche“ wird durch „vormundschaftsrechtliche“ ersetzt.

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@@ -1,15 +1,15 @@
# RENOPATAUSBV_2015 — 2014-09-11
# RENOPATAUSBV_2015 — 2022-06-30
- **Titel:** Verordnung über die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestellten (ReNoPat-Ausbildungsverordnung ReNoPatAusbV)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2014 I S. 1490
- **Inkrafttreten:** 2014-09-11
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2014/43#page=2
- **Kurz:** Diese Verordnung regelt die staatliche Anerkennung und die Struktur der Berufsausbildungen für verschiedene Fachangestellten im Bereich Rechtsanwalts-, Notar- und Patentanwaltsberufe. Sie definiert die Dauer der Ausbildung, den Ausbildungsrahmenplan und die berufsbildungsfördernden Inhalte.
- **Titel:** Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2022 I S. 959
- **Inkrafttreten:** 2022-07-01; 2023-01-01 (Artikel 4 Nummer 1, 3 bis 9, Artikel 5 Nummer 2 bis 6 und die Artikel 7, 8 sowie 12 bis 14); 2022-06-30 (Artikel 4 Nummer 2, Artikel 5 Nummer 1 sowie die Artikel 6, 11, 15, 16, 17, 21 und 22); 2022-08-01 (Artikel 18 bis 20)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2022/22#page=3
- **Kurz:** Das Gesetz führt EU-Verordnungen zur grenzüberschreitenden Zustellung und Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen ein und ändert verschiedene Vorschriften im Bereich des Zivilprozessrechts, Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie des Verbraucherschutzes.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- Anlage, Abschnitt C, Nummer 1.3, Buchstabe b: Ersetzung der Wörter „, familien- und vormundschaftsgerichtliche“ durch „und familiengerichtliche“
## Wortlaut

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@@ -4,3 +4,4 @@
- **2008-12-22** · BGBl. 2008 I S. 2586 — Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG)
- **2013-07-29** · BGBl. 2013 I S. 2586 — Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz 2. KostRMoG)
- **2014-09-11** · BGBl. 2014 I S. 1490 — Verordnung über die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestellten (ReNoPat-Ausbildungsverordnung ReNoPatAusbV)
- **2022-06-30** · BGBl. 2022 I S. 959 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

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@@ -1,2 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- Anlage, Abschnitt C, Nummer 1.3, Buchstabe b: Ersetzung der Wörter „, familien- und vormundschaftsgerichtliche“ durch „und familiengerichtliche“

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@@ -1,17 +1,15 @@
# SGB-IX — 2022-05-27
# SGB-IX — 2022-06-30
- **Titel:** Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze
- **Titel:** Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2022 I S. 760
- **Inkrafttreten:** 2022-06-01 (ganzes Gesetz, außer den in den Absätzen 2 bis 5 genannten Bestimmungen); 2022-10-01 (Artikel 2 Nummer 2); 2022-05-31 (Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe a); 2022-11-01 (Artikel 5c); 2022-05-28 (Artikel 7 und 10)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2022/17#page=16
- **Kurz:** Das Gesetz regelt einen Sofortzuschlag und eine Einmalzahlung für Leistungsempfänger in den sozialen Mindestsicherungssystemen und ändert verschiedene andere Gesetze.
- **Fundstelle:** BGBl. 2022 I S. 959
- **Inkrafttreten:** 2022-07-01; 2023-01-01 (Artikel 4 Nummer 1, 3 bis 9, Artikel 5 Nummer 2 bis 6 und die Artikel 7, 8 sowie 12 bis 14); 2022-06-30 (Artikel 4 Nummer 2, Artikel 5 Nummer 1 sowie die Artikel 6, 11, 15, 16, 17, 21 und 22); 2022-08-01 (Artikel 18 bis 20)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2022/22#page=3
- **Kurz:** Das Gesetz führt EU-Verordnungen zur grenzüberschreitenden Zustellung und Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen ein und ändert verschiedene Vorschriften im Bereich des Zivilprozessrechts, Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie des Verbraucherschutzes.
## Betroffene Stellen
- Inhaltsübersicht nach § 150: Einfügung der Angabe zu § 150a
- § 68 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4: Ersetzen des Punktes am Ende durch eine spezifische Formel zur Berechnung des Mindestlohns
- nach § 150: Einfügung von § 150a zur Übergangsregelung für Ausländerinnen und Ausländer
- § 22 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Informationspflicht der Betreuungsbehörde an den Rehabilitationsträger und die Möglichkeit des beratenden Teilnahmes an dem Teilhabeplanverfahren regelt.
## Wortlaut

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@@ -70,3 +70,4 @@
- **2021-08-31** · BGBl. 2021 I S. 3932 — Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
- **2021-10-04** · BGBl. 2021 I S. 4530 — Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
- **2022-05-27** · BGBl. 2022 I S. 760 — Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze
- **2022-06-30** · BGBl. 2022 I S. 959 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

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@@ -1,5 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- Inhaltsübersicht nach § 150: Einfügung der Angabe zu § 150a
- § 68 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4: Ersetzen des Punktes am Ende durch eine spezifische Formel zur Berechnung des Mindestlohns
- nach § 150: Einfügung von § 150a zur Übergangsregelung für Ausländerinnen und Ausländer
- § 22 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Informationspflicht der Betreuungsbehörde an den Rehabilitationsträger und die Möglichkeit des beratenden Teilnahmes an dem Teilhabeplanverfahren regelt.

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-09 — Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1387
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 22 Abs. 3 Satz 2: Einfügung des Jobcenters
§ 22 Abs. 4: Streichung des Absatzes
§ 22 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Informationspflicht der Betreuungsbehörde an den Rehabilitationsträger und die Möglichkeit des beratenden Teilnahmes an dem Teilhabeplanverfahren regelt.

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@@ -1,19 +1,17 @@
# SGB-V — 2022-06-29
# SGB-V — 2022-06-30
- **Titel:** Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz)
- **Titel:** Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2022 I S. 938
- **Inkrafttreten:** 2022-06-30; 2022-06-01 (Artikel 1a); 2022-07-01 (Artikel 2 Nummer 1b, 3a und 3b); 2023-01-01 (Artikel 2d); 2022-04-01 (Artikel 3f Nummer 9 Buchstabe b); 2022-05-26 (Artikel 3f Nummer 1, 7, 8 und 9 Buchstabe a)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2022/21#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Auszahlung eines Bonuses an Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, die während der SARS-CoV-2-Pandemie besonders belastet waren.
- **Fundstelle:** BGBl. 2022 I S. 959
- **Inkrafttreten:** 2022-07-01; 2023-01-01 (Artikel 4 Nummer 1, 3 bis 9, Artikel 5 Nummer 2 bis 6 und die Artikel 7, 8 sowie 12 bis 14); 2022-06-30 (Artikel 4 Nummer 2, Artikel 5 Nummer 1 sowie die Artikel 6, 11, 15, 16, 17, 21 und 22); 2022-08-01 (Artikel 18 bis 20)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2022/22#page=3
- **Kurz:** Das Gesetz führt EU-Verordnungen zur grenzüberschreitenden Zustellung und Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen ein und ändert verschiedene Vorschriften im Bereich des Zivilprozessrechts, Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie des Verbraucherschutzes.
## Betroffene Stellen
- § 132e Abs. 1a: Einführung eines neuen Absatzes, der die Abwicklung von Grippeschutzimpfungen durch Apotheken regelt.
- § 132e Abs. 2: Erweiterung des Satzes um die Meldung des Bedarfs an saisonalen Grippeimpfstoffen durch die Spitzenorganisation der Apotheker.
- § 132e Abs. 2 Satz 4: Erweiterung des Satzes um die Spitzenorganisation der Apotheker.
- § 132e Abs. 3: Erweiterung des Satzes um die Spitzenorganisation der Apotheker.
- § 132j Abs. 8: Einführung eines neuen Absatzes, der die Beendigung der Modellvorhaben innerhalb von neun Monaten nach Abschluss eines Vertrages oder Vorliegen eines Schiedsspruchs regelt.
- § 328 Abs. 1 Satz 1: Eingefügtes Komma und die Wörter 'auch in Verbindung mit § 311 Absatz 6 Satz 5, § 362a Satz 1 und § 362b'
- Überschrift vor § 362: Neue Überschrift 'Siebter Titel: Nutzung der Telematikinfrastruktur durch weitere Kostenträger und durch das Zentrale Vorsorgeregister'
- § 362b: Eingefügter neuer Paragraph, der die Nutzung der Telematikinfrastruktur durch das Zentrale Vorsorgeregister regelt
## Wortlaut

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- **2022-03-18** · BGBl. 2022 I S. 473 — Gesetz zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen
- **2022-05-27** · BGBl. 2022 I S. 760 — Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze
- **2022-06-29** · BGBl. 2022 I S. 938 — Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz)
- **2022-06-30** · BGBl. 2022 I S. 959 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

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@@ -1,7 +1,5 @@
# Stellen dieser Station
- § 132e Abs. 1a: Einführung eines neuen Absatzes, der die Abwicklung von Grippeschutzimpfungen durch Apotheken regelt.
- § 132e Abs. 2: Erweiterung des Satzes um die Meldung des Bedarfs an saisonalen Grippeimpfstoffen durch die Spitzenorganisation der Apotheker.
- § 132e Abs. 2 Satz 4: Erweiterung des Satzes um die Spitzenorganisation der Apotheker.
- § 132e Abs. 3: Erweiterung des Satzes um die Spitzenorganisation der Apotheker.
- § 132j Abs. 8: Einführung eines neuen Absatzes, der die Beendigung der Modellvorhaben innerhalb von neun Monaten nach Abschluss eines Vertrages oder Vorliegen eines Schiedsspruchs regelt.
- § 328 Abs. 1 Satz 1: Eingefügtes Komma und die Wörter 'auch in Verbindung mit § 311 Absatz 6 Satz 5, § 362a Satz 1 und § 362b'
- Überschrift vor § 362: Neue Überschrift 'Siebter Titel: Nutzung der Telematikinfrastruktur durch weitere Kostenträger und durch das Zentrale Vorsorgeregister'
- § 362b: Eingefügter neuer Paragraph, der die Nutzung der Telematikinfrastruktur durch das Zentrale Vorsorgeregister regelt

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@@ -1,31 +1,7 @@
# § 328
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-12-20 — Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 2789
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 328 Abs. 1 Satz 4: Endet die Amtszeit eines bestehenden Verwaltungsrates vor diesem Zeitpunkt, verlängert sie sich bis zu diesem Zeitpunkt.
§ 328 Abs. 1 Satz 5: Verwaltungsräte werden aufgelöst, der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen wird ebenfalls aufgelöst.
§ 328 Abs. 1 Satz 6: Verwaltungsräte müssen bis zum 31. Dezember 2020 ihre Vertreter benennen und wählen.
§ 328 Abs. 1 Satz 7: Der Verwaltungsrat muss bis zum 31. März 2021 die Satzung beschließen.
§ 328 Abs. 1 Satz 8: Die Genehmigung der Satzung muss bis zum 30. Juni 2021 erfolgen.
§ 328 Abs. 1 Satz 9: Das Datum der Genehmigung muss öffentlich bekannt gemacht werden.
§ 328 Abs. 1 Satz 10: Der Vorsitzende des Verwaltungsrates lädt zur konstituierenden Sitzung ein.
§ 328 Abs. 1 Satz 11: In der konstituierenden Sitzung werden der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende gewählt.
§ 328 Abs. 1 Satz 12: Der Geschäftsführer und sein Stellvertreter gelten bis zum 31. Dezember 2021 als gewählter Vorstand.
§ 328 Abs. 2: Medizinische Dienste werden als Körperschaften des öffentlichen Rechts neu konstituiert, eingetragene Vereine erlöschen.
§ 328 Abs. 3: Rechte und Pflichten der Medizinischen Dienste gehen auf die neuen Körperschaften über, Arbeitsbedingungen und Tarifverträge bleiben erhalten.
§ 328 Abs. 4: Medizinische Dienste verlieren ihre Dienstherrenfähigkeit, wenn die Notwendigkeit entfällt.
§ 328 Abs. 5: Der Medizinische Dienst Bund tritt an die Stelle des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, Verwaltungsräte wählen Vertreter.
§ 328 Abs. 1 Satz 1: Eingefügtes Komma und die Wörter 'auch in Verbindung mit § 311 Absatz 6 Satz 5, § 362a Satz 1 und § 362b'

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# § 362
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-08 — Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz DVPMG)
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1309
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 362: Einführung von digitalen Identitäten
Überschrift vor § 362: Neue Überschrift 'Siebter Titel: Nutzung der Telematikinfrastruktur durch weitere Kostenträger und durch das Zentrale Vorsorgeregister'

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sgb-v/§362b.md Normal file
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# § 362b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 362b: Eingefügter neuer Paragraph, der die Nutzung der Telematikinfrastruktur durch das Zentrale Vorsorgeregister regelt

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# SGB-VIII — 2021-10-11
# SGB-VIII — 2022-06-30
- **Titel:** Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften
- **Titel:** Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 4607
- **Inkrafttreten:** 2022-01-01 (ganzes Gesetz, außer den in den Absätzen 2 bis 7 genannten Artikeln); 2021-10-12 (Artikel 7); 2021-11-01 (Artikel 20 und 33); 2022-01-01 (Artikel 5, 9, 12, 15 und 18); 2023-01-01 (Artikel 2); 2024-01-01 (Artikel 3); 2026-01-01 (Artikel 10, 13, 16 und 19)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/71#page=7
- **Kurz:** Das Gesetz regelt den Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und ändert dabei mehrere Gesetze, darunter die Zivilprozessordnung, die Patentanwaltsordnung und die Abgabenordnung.
- **Fundstelle:** BGBl. 2022 I S. 959
- **Inkrafttreten:** 2022-07-01; 2023-01-01 (Artikel 4 Nummer 1, 3 bis 9, Artikel 5 Nummer 2 bis 6 und die Artikel 7, 8 sowie 12 bis 14); 2022-06-30 (Artikel 4 Nummer 2, Artikel 5 Nummer 1 sowie die Artikel 6, 11, 15, 16, 17, 21 und 22); 2022-08-01 (Artikel 18 bis 20)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2022/22#page=3
- **Kurz:** Das Gesetz führt EU-Verordnungen zur grenzüberschreitenden Zustellung und Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen ein und ändert verschiedene Vorschriften im Bereich des Zivilprozessrechts, Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie des Verbraucherschutzes.
## Betroffene Stellen
- § 60 Satz 2: Ersetzung von „§ 173 Satz 2 und 3“ durch „§ 174 Satz 2 und 3“
- § 61 Abs. 2: Ersetzung der Wörter 'Amtsvormund, Beistand und Gegenvormund' durch 'Amtsvormund und Beistand'
- § 68 Abs. 5: Absatz 5 wird aufgehoben
## Wortlaut

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- **2021-08-31** · BGBl. 2021 I S. 3932 — Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
- **2021-10-11** · BGBl. 2021 I S. 4602 — Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz GaFöG)
- **2021-10-11** · BGBl. 2021 I S. 4607 — Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften
- **2022-06-30** · BGBl. 2022 I S. 959 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

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# Stellen dieser Station
- § 60 Satz 2: Ersetzung von „§ 173 Satz 2 und 3“ durch „§ 174 Satz 2 und 3“
- § 61 Abs. 2: Ersetzung der Wörter 'Amtsvormund, Beistand und Gegenvormund' durch 'Amtsvormund und Beistand'
- § 68 Abs. 5: Absatz 5 wird aufgehoben

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# § 61
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-11-25 — Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU 2. DSAnpUG-EU)
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1626
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 61 Abs. 1: Ersetzung von 'Erhebung und Verwendung' durch 'Verarbeitung'
§ 61 Abs. 2: Ersetzung der Wörter 'Amtsvormund, Beistand und Gegenvormund' durch 'Amtsvormund und Beistand'

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# § 68
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-11-25 — Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU 2. DSAnpUG-EU)
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1626
> Station: 2022-06-30 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 68 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'erheben und verwenden' durch 'verarbeiten'
§ 68 Abs. 1: Neuer Satz: 'Die Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 bestehen nur, soweit die Erteilung der Informationen 1. mit der Wahrung der Interessen der minderjährigen Person vereinbar ist und 2. nicht die Erfüllung der Aufgaben gefährdet, die in der Zuständigkeit des Beistands, des Amtsplegers oder des Amtsvormunds liegen.'
§ 68 Abs. 2: Neuer Absatz: '(2) § 84 des Zehnten Buches gilt entsprechend.'
§ 68 Abs. 3: Neuer Absatz: '(3) Das Recht auf Auskunft der betroffenen Person gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/679 besteht nicht, soweit die betroffene Person nach Absatz 1 Satz 3 nicht zu informieren ist oder durch die Auskunferteilung berechtigte Interessen Dritter beeinträchtigt würden. Einer Person, die unter Beistandschaft, Amtspflegschaft oder Amtsvormundschaft gestanden und ihr 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann Auskunft erteilt werden, soweit sie die erforderliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit besitzt und die Auskunftserteilung nicht nach Satz 1 ausgeschlossen ist. Nach Beendigung einer Beistandschaft hat darüber hinaus der Elternteil, der die Beistandschaft beantragt hat, einen Anspruch auf Kenntnis der gespeicherten Daten, solange der junge Mensch minderjährig ist, der Elternteil antragsberechtigt ist und die Auskunftserteilung nicht nach Satz 1 ausgeschlossen ist.'
§ 68 Abs. 4: Ersetzung von 'verwenden' durch 'speichern und nutzen' und 'weitergegeben' durch 'übermittelt'
§ 68 Abs. 5: Absatz 5 wird aufgehoben

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# UBAG — 2020-06-26
# UBAG — 2022-06-30
- **Titel:** Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2020 I S. 1328
- **Inkrafttreten:** 2020-06-27; 2021-10-01 (Artikel 360)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/29#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung passt die Bezeichnungen der Bundesministerien in verschiedenen Gesetzen an, um die aktuelle Struktur der Bundesregierung widerzuspiegeln.
- **Titel:** Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2022 I S. 959
- **Inkrafttreten:** 2022-07-01; 2023-01-01 (Artikel 4 Nummer 1, 3 bis 9, Artikel 5 Nummer 2 bis 6 und die Artikel 7, 8 sowie 12 bis 14); 2022-06-30 (Artikel 4 Nummer 2, Artikel 5 Nummer 1 sowie die Artikel 6, 11, 15, 16, 17, 21 und 22); 2022-08-01 (Artikel 18 bis 20)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2022/22#page=3
- **Kurz:** Das Gesetz führt EU-Verordnungen zur grenzüberschreitenden Zustellung und Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen ein und ändert verschiedene Vorschriften im Bereich des Zivilprozessrechts, Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie des Verbraucherschutzes.
## Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 1: Ersetzung der Wörter 'Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit' durch 'Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit'
- § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Ersetzung der Wörter 'Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit' durch 'Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit'
- § 2 Abs. 3: Ersetzung der Wörter 'Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit' durch 'Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit'
- § 2 Abs. 4: Ersetzung der Wörter 'Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit' durch 'Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit'
- § 3: Ersetzung der Wörter 'Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit' durch 'Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit'
- § 1 Abs. 1: Ersetzen des Bundesministeriumsnamens
- § 2 Abs. 1 Satz 1: Erweiterung des Tätigkeitsbereichs um den Verbraucherschutz und die Verbraucherrechtsdurchsetzung
- § 2 Abs. 1 Satz 2 Nummer 1: Ersetzen des Bundesministeriumsnamens
- § 2 Abs. 3: Ersetzen des Bundesministeriumsnamens
- § 2 Abs. 4: Ersetzen des Bundesministeriumsnamens
- § 3: Ersetzen des Bundesministeriumsnamens
## Wortlaut

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- **2009-08-17** · BGBl. 2009 I S. 2723 — Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt RGU)
- **2015-09-07** · BGBl. 2015 I S. 1474 — Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
- **2020-06-26** · BGBl. 2020 I S. 1328 — Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
- **2022-06-30** · BGBl. 2022 I S. 959 — Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

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# Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 1: Ersetzung der Wörter 'Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit' durch 'Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit'
- § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Ersetzung der Wörter 'Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit' durch 'Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit'
- § 2 Abs. 3: Ersetzung der Wörter 'Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit' durch 'Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit'
- § 2 Abs. 4: Ersetzung der Wörter 'Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit' durch 'Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit'
- § 3: Ersetzung der Wörter 'Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit' durch 'Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit'
- § 1 Abs. 1: Ersetzen des Bundesministeriumsnamens
- § 2 Abs. 1 Satz 1: Erweiterung des Tätigkeitsbereichs um den Verbraucherschutz und die Verbraucherrechtsdurchsetzung
- § 2 Abs. 1 Satz 2 Nummer 1: Ersetzen des Bundesministeriumsnamens
- § 2 Abs. 3: Ersetzen des Bundesministeriumsnamens
- § 2 Abs. 4: Ersetzen des Bundesministeriumsnamens
- § 3: Ersetzen des Bundesministeriumsnamens

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-06-26Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 1328
> Station: 2022-06-30Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 1 Abs. 1: Ersetzung der Wörter 'Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit' durch 'Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit'
§ 1 Abs. 1: Ersetzen des Bundesministeriumsnamens

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-06-26Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 1328
> Station: 2022-06-30Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 959
§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Ersetzung der Wörter 'Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit' durch 'Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit'
§ 2 Abs. 1 Satz 1: Erweiterung des Tätigkeitsbereichs um den Verbraucherschutz und die Verbraucherrechtsdurchsetzung
§ 2 Abs. 3: Ersetzung der Wörter 'Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit' durch 'Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit'
§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nummer 1: Ersetzen des Bundesministeriumsnamens
§ 2 Abs. 4: Ersetzung der Wörter 'Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit' durch 'Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit'
§ 2 Abs. 3: Ersetzen des Bundesministeriumsnamens
§ 2 Abs. 4: Ersetzen des Bundesministeriumsnamens

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