BGBl. 1964 I S. 603 · Änderung · Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
Inkrafttreten: 1964-08-13
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1964-08-12

BGBl-Id: bgbl1-1964-42-7
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
1970-01-01 01:35:02 +00:00
parent c340a87873
commit 7667d967e1
102 changed files with 683 additions and 311 deletions

View File

@@ -1,67 +1,37 @@
# LAG — 1964-08-12
- **Titel:** Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1964 I S. 593
- **Titel:** Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1964 I S. 603
- **Inkrafttreten:** 1964-08-13
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1964/42#page=595
- **Kurz:** Das Gesetz regelt das Recht von Vereinen im öffentlichen Raum und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1964/42#page=605
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Soldatenversorgungsgesetz, um bestimmte Bestimmungen zu modifizieren.
## Betroffene Stellen
- § 6 Abs. 4: Erhöhung der Zahl von 500 auf 650
- § 7 Abs. 1: Neuer Satz zur Erneuerung des Rechts zur Kreditaufnahme bis zum 31. März 1979
- § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe d: Hinzufügung der Bedingung, dass die Bewertung nach § 4, § 5 Abs. 1 und § 8 des Bewertungsgesetzes zutreffend war
- § 41 Abs. 1: Hinzufügung einer Einschränkung zur Anwendung von § 13 Abs. 6 Nr. 2 des Feststellungsgesetzes
- § 47 a: Einfügung von § 47 b zur zusätzlichen Berücksichtigung von Kriegsschäden durch Minderung der Vierteljahrsbeträge
- § 55 c Abs. 3: Hinzufügung eines neuen Satzes zur Anpassung der Antragsfrist
- § 41 Abs. 1: Neuer Halbsatz zur Anwendung von § 13 Abs. 6 Nr. 2 des Feststellungsgesetzes
- § 47 a: Einführung von § 47 b zur zusätzlichen Berücksichtigung von Kriegsschäden durch Minderung der Vierteljahrsbeträge
- § 55 c Abs. 3: Neuer Satz 2 zur Verlängerung der Antragsfrist
- § 113 Abs. 3 Satz 1: Erhöhung der Mindest- und Höchstdauer von zwei bis vier auf acht bis zehn Wochen
- § 150 Abs. 3 Satz 1: Erhöhung der Mindest- und Höchstdauer von zwei bis vier auf acht bis zehn Wochen
- § 249 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Absetzung des Zeitwerts und der Vierteljahrsbeträge
- § 249 Abs. 5 Nr. 2: Erweiterung der Vorschriften zur Absetzung des Zeitwerts
- § 249 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Absetzung des Zeitwerts und der Minderungsbeträge
- § 249 Abs. 5 Nr. 2: Erweiterung der Berücksichtigung von § 47 a auf § 47 b
- § 249 a Abs. 2: Neue Vorschriften für den Altsparerzuschlag
- § 250: Neue Vorschriften zur Zuerkennung des Anspruchs und zum Zinszuschlag
- § 251 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Berechnung des Auszahlungsbetrags
- § 252 Abs. 2: Anpassung des Zitats von § 251 Abs. 1 auf § 250 Abs. 3 und 4
- § 264: Erweiterung der Vorschriften zur Anwendung von § 273 Abs. 5 und 6, § 282 Abs. 4 und § 284 Abs. 2
- § 251 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Erfüllung des Anspruchs auf Hauptentschädigung
- § 252 Abs. 2: Änderung des Zitats von § 251 Abs. 1 auf § 250 Abs. 3 und 4
- § 264: Erweiterung der Vorbehalte um § 273 Abs. 5 und 6, § 282 Abs. 4 und § 284 Abs. 2
- § 265 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Erwerbsunfähigkeit und Antragsfrist
- § 265 Abs. 5 Satz 4: Neue Vorschriften zur Entschädigung von Obergutachten
- § 266 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Feststellung von Schäden durch Verlust der beruflichen oder sonstigen Existenzgrundlage
- § 267 Abs. 1: Erhöhung der Zahlenwerte für die Berechnung der Unterhaltsleistungen
- § 267 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b: Erhöhung der Zahlenwerte für die Berechnung der Unterhaltsleistungen
- § 267 Abs. 2: Hinzufügung eines neuen Satzes zur Berücksichtigung von Einkünften unter nachhaltiger Schädigung der Gesundheit
- § 267 Abs. 1: Erhöhung der Zahlenwerte
- § 267 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b: Erhöhung der Zahlenwerte
- § 267 Abs. 2: Neuer Satz zur Nichtansetzung von Einkünften unter nachhaltiger Schädigung der Gesundheit
- § 267 Abs. 2 Nr. 5: Neue Vorschriften für Zulagen für Kinder
- § 267 Abs. 2 Nr. 6: Erhöhung der Zahlenwerte für die Berechnung der Unterhaltsleistungen
- § 268: Erhöhung der Grenzwerte von 6000 auf 12000 Deutsche Mark und von 5 auf 10 Jahre
- § 269 Abs. 1: Erhöhung der Zahlenwerte
- § 269 Abs. 2: Erhöhung der Zahlenwerte
- § 269 Abs. 3: Neufassung des Selbständigenzuschlags
- § 269 Abs. 3 Satz 4: Erhöhung der Zahlenwerte
- § 270 Abs. 1: Neuer Satz zur Kürzung der anzurechnenden Einkünfte
- § 270 Abs. 2: Erweiterung der Zahlenwerte
- § 273 Abs. 5: Erhöhung des Datums von 1962 auf 1964 und Neufassung des dritten Satzes
- § 273 Abs. 6: Neuer Absatz zur Unterhaltshilfe
- § 274 Abs. 2: Erhöhung des Zuschlags von 80 auf 130 vom Hundert
- § 275 Abs. 1: Erhöhung der Zahl von 80 auf 90
- § 276 Abs. 4 Satz 5: Erhöhung der Zahl von 60 auf 69
- § 277: Neuer Absatz 5 zur Anrechnung des Sterbegeldes
- § 278a Abs. 3: Ersetzen des Zitats von § 251 Abs. 1 auf § 250 Abs. 3 und 4
- § 278a Abs. 6: Ersetzen des Datums von 30. Juni 1963 auf 31. Dezember 1964
- § 279 Abs. 1: Erhöhung der Zahlenwerte
- § 280 Abs. 4: Erweiterung der Zahlenwerte
- § 282 Abs. 4 Satz 3: Ersetzen des Datums von 31. Dezember 1962 auf 31. Dezember 1964
- § 284 Abs. 1: Erhöhung der Zahlenwerte
- § 284 Abs. 2: Streichung von Nummer 2 und Neuer Satz zur Erweiterung der Voraussetzungen
- § 292 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 Nr. 1: Erhöhung der Zahl von 60 auf 69
- § 301a Abs. 3: Neufassung des Absatzes zur Gewährung von besonderen laufenden Beihilfen
- § 323 Abs. 1: Neuer Satz zur Bereitstellung eines einmaligen Betrages
- § 323 Abs. 4: Einfügen von Wörtern und Ersetzen von Wörtern
- § 323 Abs. 8: Neuer Absatz zur Bereitstellung von Mitteln
- § 324 Abs. 4: Neuer Satz zur Erneuerung der Ermächtigung
- § 334 Abs. 2: Neufassung des zweiten Halbsatzes
- § 348 Abs. 2 Satz 1: Erweiterung der Zahlenwerte
- § 358 Nr. 2: Ersetzen des Zitats
- § 360: Neuer Absatz zur Sperrung der Zahlung laufender Leistungen
- § 267 Abs. 2 Nr. 6: Erhöhung der Zahlenwerte
## Wortlaut

View File

@@ -85,3 +85,4 @@
- **1964-01-25** · BGBl. 1964 I Nr. 4 — Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften
- **1964-08-12** · BGBl. 1964 I S. 585 — Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG)
- **1964-08-12** · BGBl. 1964 I S. 593 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
- **1964-08-12** · BGBl. 1964 I S. 603 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

View File

@@ -3,53 +3,23 @@
- § 6 Abs. 4: Erhöhung der Zahl von 500 auf 650
- § 7 Abs. 1: Neuer Satz zur Erneuerung des Rechts zur Kreditaufnahme bis zum 31. März 1979
- § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe d: Hinzufügung der Bedingung, dass die Bewertung nach § 4, § 5 Abs. 1 und § 8 des Bewertungsgesetzes zutreffend war
- § 41 Abs. 1: Hinzufügung einer Einschränkung zur Anwendung von § 13 Abs. 6 Nr. 2 des Feststellungsgesetzes
- § 47 a: Einfügung von § 47 b zur zusätzlichen Berücksichtigung von Kriegsschäden durch Minderung der Vierteljahrsbeträge
- § 55 c Abs. 3: Hinzufügung eines neuen Satzes zur Anpassung der Antragsfrist
- § 41 Abs. 1: Neuer Halbsatz zur Anwendung von § 13 Abs. 6 Nr. 2 des Feststellungsgesetzes
- § 47 a: Einführung von § 47 b zur zusätzlichen Berücksichtigung von Kriegsschäden durch Minderung der Vierteljahrsbeträge
- § 55 c Abs. 3: Neuer Satz 2 zur Verlängerung der Antragsfrist
- § 113 Abs. 3 Satz 1: Erhöhung der Mindest- und Höchstdauer von zwei bis vier auf acht bis zehn Wochen
- § 150 Abs. 3 Satz 1: Erhöhung der Mindest- und Höchstdauer von zwei bis vier auf acht bis zehn Wochen
- § 249 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Absetzung des Zeitwerts und der Vierteljahrsbeträge
- § 249 Abs. 5 Nr. 2: Erweiterung der Vorschriften zur Absetzung des Zeitwerts
- § 249 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Absetzung des Zeitwerts und der Minderungsbeträge
- § 249 Abs. 5 Nr. 2: Erweiterung der Berücksichtigung von § 47 a auf § 47 b
- § 249 a Abs. 2: Neue Vorschriften für den Altsparerzuschlag
- § 250: Neue Vorschriften zur Zuerkennung des Anspruchs und zum Zinszuschlag
- § 251 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Berechnung des Auszahlungsbetrags
- § 252 Abs. 2: Anpassung des Zitats von § 251 Abs. 1 auf § 250 Abs. 3 und 4
- § 264: Erweiterung der Vorschriften zur Anwendung von § 273 Abs. 5 und 6, § 282 Abs. 4 und § 284 Abs. 2
- § 251 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Erfüllung des Anspruchs auf Hauptentschädigung
- § 252 Abs. 2: Änderung des Zitats von § 251 Abs. 1 auf § 250 Abs. 3 und 4
- § 264: Erweiterung der Vorbehalte um § 273 Abs. 5 und 6, § 282 Abs. 4 und § 284 Abs. 2
- § 265 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Erwerbsunfähigkeit und Antragsfrist
- § 265 Abs. 5 Satz 4: Neue Vorschriften zur Entschädigung von Obergutachten
- § 266 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Feststellung von Schäden durch Verlust der beruflichen oder sonstigen Existenzgrundlage
- § 267 Abs. 1: Erhöhung der Zahlenwerte für die Berechnung der Unterhaltsleistungen
- § 267 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b: Erhöhung der Zahlenwerte für die Berechnung der Unterhaltsleistungen
- § 267 Abs. 2: Hinzufügung eines neuen Satzes zur Berücksichtigung von Einkünften unter nachhaltiger Schädigung der Gesundheit
- § 267 Abs. 1: Erhöhung der Zahlenwerte
- § 267 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b: Erhöhung der Zahlenwerte
- § 267 Abs. 2: Neuer Satz zur Nichtansetzung von Einkünften unter nachhaltiger Schädigung der Gesundheit
- § 267 Abs. 2 Nr. 5: Neue Vorschriften für Zulagen für Kinder
- § 267 Abs. 2 Nr. 6: Erhöhung der Zahlenwerte für die Berechnung der Unterhaltsleistungen
- § 268: Erhöhung der Grenzwerte von 6000 auf 12000 Deutsche Mark und von 5 auf 10 Jahre
- § 269 Abs. 1: Erhöhung der Zahlenwerte
- § 269 Abs. 2: Erhöhung der Zahlenwerte
- § 269 Abs. 3: Neufassung des Selbständigenzuschlags
- § 269 Abs. 3 Satz 4: Erhöhung der Zahlenwerte
- § 270 Abs. 1: Neuer Satz zur Kürzung der anzurechnenden Einkünfte
- § 270 Abs. 2: Erweiterung der Zahlenwerte
- § 273 Abs. 5: Erhöhung des Datums von 1962 auf 1964 und Neufassung des dritten Satzes
- § 273 Abs. 6: Neuer Absatz zur Unterhaltshilfe
- § 274 Abs. 2: Erhöhung des Zuschlags von 80 auf 130 vom Hundert
- § 275 Abs. 1: Erhöhung der Zahl von 80 auf 90
- § 276 Abs. 4 Satz 5: Erhöhung der Zahl von 60 auf 69
- § 277: Neuer Absatz 5 zur Anrechnung des Sterbegeldes
- § 278a Abs. 3: Ersetzen des Zitats von § 251 Abs. 1 auf § 250 Abs. 3 und 4
- § 278a Abs. 6: Ersetzen des Datums von 30. Juni 1963 auf 31. Dezember 1964
- § 279 Abs. 1: Erhöhung der Zahlenwerte
- § 280 Abs. 4: Erweiterung der Zahlenwerte
- § 282 Abs. 4 Satz 3: Ersetzen des Datums von 31. Dezember 1962 auf 31. Dezember 1964
- § 284 Abs. 1: Erhöhung der Zahlenwerte
- § 284 Abs. 2: Streichung von Nummer 2 und Neuer Satz zur Erweiterung der Voraussetzungen
- § 292 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 Nr. 1: Erhöhung der Zahl von 60 auf 69
- § 301a Abs. 3: Neufassung des Absatzes zur Gewährung von besonderen laufenden Beihilfen
- § 323 Abs. 1: Neuer Satz zur Bereitstellung eines einmaligen Betrages
- § 323 Abs. 4: Einfügen von Wörtern und Ersetzen von Wörtern
- § 323 Abs. 8: Neuer Absatz zur Bereitstellung von Mitteln
- § 324 Abs. 4: Neuer Satz zur Erneuerung der Ermächtigung
- § 334 Abs. 2: Neufassung des zweiten Halbsatzes
- § 348 Abs. 2 Satz 1: Erweiterung der Zahlenwerte
- § 358 Nr. 2: Ersetzen des Zitats
- § 360: Neuer Absatz zur Sperrung der Zahlung laufender Leistungen
- § 267 Abs. 2 Nr. 6: Erhöhung der Zahlenwerte

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 113
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 593
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 113 Abs. 3 Satz 1: Erhöhung der Mindest- und Höchstdauer von zwei bis vier auf acht bis zehn Wochen

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 593
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe d: Hinzufügung der Bedingung, dass die Bewertung nach § 4, § 5 Abs. 1 und § 8 des Bewertungsgesetzes zutreffend war

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 150
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 593
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 150 Abs. 3 Satz 1: Erhöhung der Mindest- und Höchstdauer von zwei bis vier auf acht bis zehn Wochen

View File

@@ -1,11 +1,11 @@
# § 249
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 593
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 249 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Absetzung des Zeitwerts und der Vierteljahrsbeträge
§ 249 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Absetzung des Zeitwerts und der Minderungsbeträge
§ 249 Abs. 5 Nr. 2: Erweiterung der Vorschriften zur Absetzung des Zeitwerts
§ 249 Abs. 5 Nr. 2: Erweiterung der Berücksichtigung von § 47 a auf § 47 b
§ 249 a Abs. 2: Neue Vorschriften für den Altsparerzuschlag

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 250
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 593
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 250: Neue Vorschriften zur Zuerkennung des Anspruchs und zum Zinszuschlag

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 251
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 593
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 251 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Berechnung des Auszahlungsbetrags
§ 251 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Erfüllung des Anspruchs auf Hauptentschädigung

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 252
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 593
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 252 Abs. 2: Anpassung des Zitats von § 251 Abs. 1 auf § 250 Abs. 3 und 4
§ 252 Abs. 2: Änderung des Zitats von § 251 Abs. 1 auf § 250 Abs. 3 und 4

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 264
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 593
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 264: Erweiterung der Vorschriften zur Anwendung von § 273 Abs. 5 und 6, § 282 Abs. 4 und § 284 Abs. 2
§ 264: Erweiterung der Vorbehalte um § 273 Abs. 5 und 6, § 282 Abs. 4 und § 284 Abs. 2

View File

@@ -1,8 +1,8 @@
# § 265
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 593
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 265 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Erwerbsunfähigkeit und Antragsfrist

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 266
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 593
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 266 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Feststellung von Schäden durch Verlust der beruflichen oder sonstigen Existenzgrundlage

View File

@@ -1,15 +1,15 @@
# § 267
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 593
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 267 Abs. 1: Erhöhung der Zahlenwerte für die Berechnung der Unterhaltsleistungen
§ 267 Abs. 1: Erhöhung der Zahlenwerte
§ 267 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b: Erhöhung der Zahlenwerte für die Berechnung der Unterhaltsleistungen
§ 267 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b: Erhöhung der Zahlenwerte
§ 267 Abs. 2: Hinzufügung eines neuen Satzes zur Berücksichtigung von Einkünften unter nachhaltiger Schädigung der Gesundheit
§ 267 Abs. 2: Neuer Satz zur Nichtansetzung von Einkünften unter nachhaltiger Schädigung der Gesundheit
§ 267 Abs. 2 Nr. 5: Neue Vorschriften für Zulagen für Kinder
§ 267 Abs. 2 Nr. 6: Erhöhung der Zahlenwerte für die Berechnung der Unterhaltsleistungen
§ 267 Abs. 2 Nr. 6: Erhöhung der Zahlenwerte

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 41
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 593
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 41 Abs. 1: Hinzufügung einer Einschränkung zur Anwendung von § 13 Abs. 6 Nr. 2 des Feststellungsgesetzes
§ 41 Abs. 1: Neuer Halbsatz zur Anwendung von § 13 Abs. 6 Nr. 2 des Feststellungsgesetzes

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 47
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 593
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 47 a: Einfügung von § 47 b zur zusätzlichen Berücksichtigung von Kriegsschäden durch Minderung der Vierteljahrsbeträge
§ 47 a: Einführung von § 47 b zur zusätzlichen Berücksichtigung von Kriegsschäden durch Minderung der Vierteljahrsbeträge

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 55
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 593
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 55 c Abs. 3: Hinzufügung eines neuen Satzes zur Anpassung der Antragsfrist
§ 55 c Abs. 3: Neuer Satz 2 zur Verlängerung der Antragsfrist

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 593
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 6 Abs. 4: Erhöhung der Zahl von 500 auf 650

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 593
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 7 Abs. 1: Neuer Satz zur Erneuerung des Rechts zur Kreditaufnahme bis zum 31. März 1979

View File

@@ -1,40 +1,121 @@
# SVG_2025 — 1964-08-12
- **Titel:** Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1964 I S. 593
- **Titel:** Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1964 I S. 603
- **Inkrafttreten:** 1964-08-13
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1964/42#page=595
- **Kurz:** Das Gesetz regelt das Recht von Vereinen im öffentlichen Raum und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1964/42#page=605
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Soldatenversorgungsgesetz, um bestimmte Bestimmungen zu modifizieren.
## Betroffene Stellen
- § 2: Neuer Satz hinzugefügt, der die Nichtangerechnung der Zeit regelt, um die sich der Tag der Beendigung des Dienstverhältnisses verschiebt.
- § 3: Neue Fassung des § 3, der die Arten der Berufsförderung und die Dienstzeitversorgung regelt.
- § 4: Neue Fassung des § 4, der den allgemeinberuflichen Unterricht regelt.
- § 8 Abs. 2: In den drittletzten Satz werden die Worte 'Nr. 1' eingefügt.
- § 12 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes 1, der Vorauszahlungen für Schäden im Sinne des Feststellungsgesetzes regelt.
- § 90 a: Neuer Paragraph zur Strafbarkeit der Fortführung oder Unterstützung verfassungswidriger Parteien
- § 90 b: Neuer Paragraph zur Strafbarkeit der Fortführung oder Unterstützung verbotener Vereinigungen
- § 128 Abs. 2: Streichung des Absatzes 2, Einfügung neuer Absätze 2 und 3
- § 129 Abs. 1 bis 3: Neue Fassung der Absätze 1 bis 3 zur Strafbarkeit der Gründung oder Beteiligung an Vereinigungen
- § 129 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3 zur Strafbarkeit des Versuchs, eine Vereinigung zu gründen
- § 129 a: Aufhebung des Paragraphen 129 a
- § 252 Abs. 2: Zinszuschläge gelten nicht als Einkünfte
- § 268: Erhöhung der Beträge von 6000 DM auf 12000 DM und von 5 Jahren auf 10 Jahre
- § 269 Abs. 1: Erhöhung der Zahlenwerte
- § 269 Abs. 3 Satz 2: Neue Fassung des Selbständigenzuschlags
- § 269 Abs. 3 Satz 4: Erhöhung der Zahlenwerte
- § 270 Abs. 1: Neuer Satz zur Kürzung der anzurechnenden Einkünfte
- § 270 Abs. 2: Ersetzen der Worte '6 und 7' durch '6, 7 und 8'
- § 273 Abs. 5 Satz 1: Ersetzen des Datums von 31. Dezember 1962 auf 31. Dezember 1964
- § 273 Abs. 5 Nummer 2: Neuer Satz 3 zur Zuerkennung des Anspruchs auf Hauptentschädigung
- § 273 Abs. 5 letzter Halbsatz: Neue Fassung des letzten Halbsatzes
- § 273 Abs. 6: Neuer Absatz 6 zur Unterhaltshilfe
- § 274 Abs. 2: Ersetzen der Worte 'und eines gleichen Betrags als Zuschlag' durch 'und eines Zuschlags in Höhe von 130 vom Hundert'
- § 275 Abs. 1: Ersetzen der Zahl 80 durch 90
- § 276 Abs. 4 Satz 5: Ersetzen der Zahl 60 durch 69
- § 277: Neuer Absatz 5 zur Anrechnung des Sterbegeldes
- § 278a Abs. 3: Ersetzen des Zitats § 251 Abs. 1 durch § 250 Abs. 3 und 4
- § 278a Abs. 6 letzter Satz: Ersetzen des Datums 30. Juni 1963 durch 31. Dezember 1964
- § 279 Abs. 1: Ersetzen der Zahlenwerte
- § 280 Abs. 4: Ersetzen der Worte '6 und 7' durch '6, 7 und 8'
- § 282 Abs. 4 Satz 3: Ersetzen des Datums 31. Dezember 1962 durch 31. Dezember 1964
- § 284 Abs. 1: Ersetzen der Zahlenwerte
- § 284 Abs. 2: Streichung von Nummer 2, Neuer Satz zur Entschädigungsrente
- § 292 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Nr. 1: Ersetzen der Zahl 60 durch 69
- § 301a Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3 zur Gewährung von besonderen laufenden Beihilfen
- § 323 Abs. 1: Ersetzen der Sätze 3 und 4 durch einen neuen Satz 3
- § 323 Abs. 4: Einfügen von Wörtern und Ersetzen von Wörtern
- § 323 Abs. 8: Neuer Absatz 8 zur Bereitstellung von Mitteln
- § 324 Abs. 4: Neuer Satz zur erneuten Inanspruchnahme der Ermächtigung
- § 334 Abs. 2 zweiter Halbsatz: Neue Fassung des zweiten Halbsatzes
- § 348 Abs. 2 Satz 1: Ersetzen der Worte 'in den Rechnungsjahren 1957 bis 1966 mit 2 vom Hundert' durch 'in den Rechnungsjahren 1957 bis 1964 mit 2 vom Hundert, in den Rechnungsjahren 1965 und 1966 mit 4 vom Hundert'
- § 358 Nr. 2: Ersetzen des Zitats § 249 Abs. 3 Satz 1 durch § 249 Abs. 3 Satz 2
- § 360: Neuer Absatz 3 zur Sperre der Zahlung laufender Leistungen
- § 2: Neuer Satz hinzugefügt, der die Nichtangerechnung der Zeit regelt, um die sich der Tag der Beendigung des Dienstverhältnisses gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 der Wehrdisziplinarordnung verschiebt.
- § 3: Neue Fassung des § 3, der die Arten der Berufsförderung und die Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit regelt.
- § 4: Neue Fassung des § 4, der den allgemeinberuflichen Unterricht und die Fachausbildung regelt.
- § 5: Neue Fassung des § 5, der die Fachausbildung regelt.
- § 5a: Neuer Paragraph, der die Möglichkeit der Wahl zwischen allgemeinberuflichem Unterricht und Fachausbildung regelt.
- § 6 Satz 2: Satz 2 von § 6 gestrichen.
- § 7: Ersetzung von 'Ausbildung und Weiterbildung' durch 'Fachausbildung' und von 'Anlernzuschuß' durch 'Einarbeitungszuschuß'.
- Überschrift über § 8: Ersetzung von 'Ausbildung und Weiterbildung' durch 'Fachausbildung'.
- § 8: Ersetzung von 'Ausbildung oder Weiterbildung' durch 'Fachausbildung'.
- § 8: Ersetzung von 'fachlichen Ausbildung oder Weiterbildung' und 'Ausbildung oder Weiterbildung' durch 'Fachausbildung'.
- § 9 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'fünfunddreißigste' durch 'vierzigste'.
- § 10: Einfügung von zusätzlichen Bedingungen in Absatz 1 Nr. 1 und 2, sowie Ergänzung in Absatz 3.
- § 11: Neue Fassungen für Absätze 1, 2, 3 und 4, sowie Streichung von Absatz 3.
- § 11: Neue Fassungen für Absätze 1, 2, 3 und 4, sowie Anpassungen in Absatz 3.
- § 12 Abs. 1, 2, 5, 6 und 7: Neue Fassungen für die genannten Absätze, die die Ubergangsbeihilfe regeln.
- § 13: Neue Überschrift und Fassung, die die Ubergangsbeihilfe in besonderen Fällen regelt.
- Überschriften über § 13a und § 13b: Ersetzung der Buchstaben 'c' und 'd' durch 'd' und 'e'.
- § 13a Satz 2 Halbsatz 2: Neue Fassung, die die Anrechnung von Zeiten einer früheren Berufsförderung regelt.
- § 20 Abs. 1: Ersetzung des Kommas durch einen Punkt und Streichung von Nummer 3.
- § 25: Neue Fassung für Absatz 2 und Streichung von Absatz 3.
- § 20 Abs. 1: Ersetzung des Kommas durch einen Punkt und Streichung der nachfolgenden Nummer 3.
- § 25: Neue Fassungen für Absätze 2 und 3, die die Erhöhung des Ruhegehalts regeln.
- § 26 Abs. 2: Neue Fassung, die die Steigerung des Ruhegehalts regelt.
- § 28 Abs. 2: Neue Fassung, die die Kapitalabfindung regelt.
- § 38: Einfügung von zusätzlichen Bedingungen in Satz 1 und Streichung von Satz 3.
- § 39 Abs. 1: Neue Fassung, die die Fachausbildung und den Zulassungsschein regelt.
- § 42 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Zahl 6 durch 5.
- § 44: Ersetzung von 'verschollener Soldat' durch 'verschollener Berufssoldat, Soldat auf Zeit' und neue Fassungen für Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 2 Halbsatz 2.
- § 44: Neue Fassungen für Absätze 1, 2 und 3, die die Verschollenheit regeln.
- § 45 Abs. 1 Nr. 3: Ersetzung der Zahl 6 durch 5.
- § 46 Abs. 3: Ersetzung der Zahl 5 durch 4 und Streichung von '27' in Verbindung mit § 149 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes, sowie der Zahlen 60 und 63.
- § 54 Abs. 1 Satz 2: Ersetzt 'für Verteidigung' durch 'der Verteidigung oder die von ihm bestimmte Behörde der Bundeswehrverwaltung'
- § 54 Abs. 1 Satz 3: Neue Fassung: 'Von den Nummern 1 und 2 können Ausnahmen zugelassen werden.'
- § 54 Abs. 3: Ersetzt 'für Verteidigung' durch 'der Verteidigung oder die von ihm bestimmte Behörde der Bundeswehrverwaltung'
- § 57 Satz 1: Einfügt 'und einen Anspruch auf Berufsförderung' nach 'Versorgungsbezüge'
- § 59 Abs. 4: Ersetzt '6' durch '5'
- § 62 Abs. 2: Ersetzt 'zusätzliche fachliche Ausbildung oder Weiterbildung nach § 4 Abs. 2 Nr. 2' durch 'Fachausbildung oder an deren Stelle auf allgemeinberuflichen Unterricht'
- § 73 Abs. 4 Satz 2: Neue Fassung des Satzes
- § 73 Abs. 8 Satz 1: Streicht '28 bis 35,'
- § 73 Abs. 9 Satz 1: Ersetzt '3 bis 5' durch '3, 5, 5 a Abs. 1 Nr. 2'
- § 74 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Ersetzt '5' durch '4'
- § 74 Abs. 1 Satz 2 erster Halbsatz: Neue Fassung: 'Beansprucht der Soldat die Fachausbildung oder an deren Stelle die weitere Teilnahme am allgemeinberuflichen Unterricht nicht,'
- § 77 a Abs. 5: Ersetzt 'der §§ 12, 73 Abs. 2 und des § 74 in Verbindung mit § 12' durch 'des § 73 Abs. 2'
- § 77 a Abs. 6: Ersetzt 'Berufssoldaten' durch 'Soldaten'
- § 77 b Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes
- Hinter § 79: Einfügt neue Überschrift und § 79a
- § 80 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt 'infolge der Dienstverrichtung oder auf dem Wege zum Bestimmungsort oder auf dem Heimweg eine gesundheitliche Schädigung erleidet' durch 'durch die Dienstverrichtung oder durch einen während der Ausübung des Dienstes erlittenen Unfall eine gesundheitliche Schädigung erleidet; zum Dienst gehört auch das Zurücklegen des mit dem Dienst zusammenhängenden Weges nach und von dem Bestimmungsort'
- § 81 a: Neue Überschrift und Fassung des § 81a
- § 82 Abs. 1 Satz 1: Einfügt 'oder eine sich unmittelbar anschließende Wehrübung abgeleistet' und 'und 2'
- § 82 Abs. 1 Satz 3: Einfügt 'und soweit' und ersetzt 'den Träger der' durch 'auf'
- § 83 Abs. 1 Nr. 1: Fügt neuen Satz 2 hinzu
- § 83 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes
- § 84 Abs. 1: Ersetzt '7' durch '6'
- § 84 Abs. 5: Streicht Absatz 5
- § 84 Abs. 6 und 7: Bisherige Absätze 6 und 7 werden Absätze 5 und 6
- § 85 Abs. 1: Einfügt 'und der Schwerstbeschädigtenzulage' nach 'Grundrente'
- § 85: Einfügt neuen Absatz 2
- § 85 Abs. 2: Bisheriger Absatz 2 wird Absatz 3 und erhält neue Fassung
- § 85 Abs. 3: Bisheriger Absatz 3 wird Absatz 4 und erhält neue Fassung
- § 85 Abs. 4: Bisheriger Absatz 4 wird Absatz 5 und erhält neue Fassung
- § 87 Abs. 1 Satz 2: Ersetzt '§ 4 Abs. 3 letzter Satz bleibt' durch '§ 4 Abs. 4 und § 5 Abs. 8 bleiben'
- § 87 Abs. 2: Streicht 'vom 23. Dezember 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 1066)'
- § 88 Abs. 2 Satz 1: Einfügt 'Leistungen der' nach 'von'
- § 88 Abs. 2 Satz 2: Einfügt ', eine Versorgung nach § 81 a' nach 'haben'
- § 88 Abs. 3: Streicht 'vom 2. Mai 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 202)' und 'vom 3. September 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 1239)'
- § 88: Einfügt neuen Absatz 7
- § 88 Abs. 7: Bisheriger Absatz 7 wird Absatz 8 und erhält neue Fassung
- Hinter § 89: Einfügt neue Überschrift und § 89a
- § 91 a Abs. 2: Bisheriger Absatz 2 wird Absatz 1 Satz 2 und erhält neue Fassung
- § 91 a Abs. 3 und 4: Bisherige Absätze 3 und 4 werden Absätze 2 und 3
- Hinter § 91 a: Einfügt neue Überschrift und § 91b
- § 95 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes
## Wortlaut

View File

@@ -27,3 +27,4 @@
- **1964-06-16** · BGBl. 1964 I Nr. 28 — Verordnung über die Inanspruchnahme des Stellenvorbehalts nach § 10 Abs. 4 Satz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes im Rechnungsjahr 1964
- **1964-08-12** · BGBl. 1964 I S. 585 — Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG)
- **1964-08-12** · BGBl. 1964 I S. 593 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
- **1964-08-12** · BGBl. 1964 I S. 603 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

View File

@@ -1,28 +1,109 @@
# Stellen dieser Station
- § 2: Neuer Satz hinzugefügt, der die Nichtangerechnung der Zeit regelt, um die sich der Tag der Beendigung des Dienstverhältnisses verschiebt.
- § 3: Neue Fassung des § 3, der die Arten der Berufsförderung und die Dienstzeitversorgung regelt.
- § 4: Neue Fassung des § 4, der den allgemeinberuflichen Unterricht regelt.
- § 8 Abs. 2: In den drittletzten Satz werden die Worte 'Nr. 1' eingefügt.
- § 12 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes 1, der Vorauszahlungen für Schäden im Sinne des Feststellungsgesetzes regelt.
- § 90 a: Neuer Paragraph zur Strafbarkeit der Fortführung oder Unterstützung verfassungswidriger Parteien
- § 90 b: Neuer Paragraph zur Strafbarkeit der Fortführung oder Unterstützung verbotener Vereinigungen
- § 128 Abs. 2: Streichung des Absatzes 2, Einfügung neuer Absätze 2 und 3
- § 129 Abs. 1 bis 3: Neue Fassung der Absätze 1 bis 3 zur Strafbarkeit der Gründung oder Beteiligung an Vereinigungen
- § 129 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3 zur Strafbarkeit des Versuchs, eine Vereinigung zu gründen
- § 129 a: Aufhebung des Paragraphen 129 a
- § 252 Abs. 2: Zinszuschläge gelten nicht als Einkünfte
- § 268: Erhöhung der Beträge von 6000 DM auf 12000 DM und von 5 Jahren auf 10 Jahre
- § 269 Abs. 1: Erhöhung der Zahlenwerte
- § 269 Abs. 3 Satz 2: Neue Fassung des Selbständigenzuschlags
- § 269 Abs. 3 Satz 4: Erhöhung der Zahlenwerte
- § 270 Abs. 1: Neuer Satz zur Kürzung der anzurechnenden Einkünfte
- § 270 Abs. 2: Ersetzen der Worte '6 und 7' durch '6, 7 und 8'
- § 273 Abs. 5 Satz 1: Ersetzen des Datums von 31. Dezember 1962 auf 31. Dezember 1964
- § 273 Abs. 5 Nummer 2: Neuer Satz 3 zur Zuerkennung des Anspruchs auf Hauptentschädigung
- § 273 Abs. 5 letzter Halbsatz: Neue Fassung des letzten Halbsatzes
- § 273 Abs. 6: Neuer Absatz 6 zur Unterhaltshilfe
- § 274 Abs. 2: Ersetzen der Worte 'und eines gleichen Betrags als Zuschlag' durch 'und eines Zuschlags in Höhe von 130 vom Hundert'
- § 275 Abs. 1: Ersetzen der Zahl 80 durch 90
- § 276 Abs. 4 Satz 5: Ersetzen der Zahl 60 durch 69
- § 277: Neuer Absatz 5 zur Anrechnung des Sterbegeldes
- § 278a Abs. 3: Ersetzen des Zitats § 251 Abs. 1 durch § 250 Abs. 3 und 4
- § 278a Abs. 6 letzter Satz: Ersetzen des Datums 30. Juni 1963 durch 31. Dezember 1964
- § 279 Abs. 1: Ersetzen der Zahlenwerte
- § 280 Abs. 4: Ersetzen der Worte '6 und 7' durch '6, 7 und 8'
- § 282 Abs. 4 Satz 3: Ersetzen des Datums 31. Dezember 1962 durch 31. Dezember 1964
- § 284 Abs. 1: Ersetzen der Zahlenwerte
- § 284 Abs. 2: Streichung von Nummer 2, Neuer Satz zur Entschädigungsrente
- § 292 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Nr. 1: Ersetzen der Zahl 60 durch 69
- § 301a Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3 zur Gewährung von besonderen laufenden Beihilfen
- § 323 Abs. 1: Ersetzen der Sätze 3 und 4 durch einen neuen Satz 3
- § 323 Abs. 4: Einfügen von Wörtern und Ersetzen von Wörtern
- § 323 Abs. 8: Neuer Absatz 8 zur Bereitstellung von Mitteln
- § 324 Abs. 4: Neuer Satz zur erneuten Inanspruchnahme der Ermächtigung
- § 334 Abs. 2 zweiter Halbsatz: Neue Fassung des zweiten Halbsatzes
- § 348 Abs. 2 Satz 1: Ersetzen der Worte 'in den Rechnungsjahren 1957 bis 1966 mit 2 vom Hundert' durch 'in den Rechnungsjahren 1957 bis 1964 mit 2 vom Hundert, in den Rechnungsjahren 1965 und 1966 mit 4 vom Hundert'
- § 358 Nr. 2: Ersetzen des Zitats § 249 Abs. 3 Satz 1 durch § 249 Abs. 3 Satz 2
- § 360: Neuer Absatz 3 zur Sperre der Zahlung laufender Leistungen
- § 2: Neuer Satz hinzugefügt, der die Nichtangerechnung der Zeit regelt, um die sich der Tag der Beendigung des Dienstverhältnisses gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 der Wehrdisziplinarordnung verschiebt.
- § 3: Neue Fassung des § 3, der die Arten der Berufsförderung und die Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit regelt.
- § 4: Neue Fassung des § 4, der den allgemeinberuflichen Unterricht und die Fachausbildung regelt.
- § 5: Neue Fassung des § 5, der die Fachausbildung regelt.
- § 5a: Neuer Paragraph, der die Möglichkeit der Wahl zwischen allgemeinberuflichem Unterricht und Fachausbildung regelt.
- § 6 Satz 2: Satz 2 von § 6 gestrichen.
- § 7: Ersetzung von 'Ausbildung und Weiterbildung' durch 'Fachausbildung' und von 'Anlernzuschuß' durch 'Einarbeitungszuschuß'.
- Überschrift über § 8: Ersetzung von 'Ausbildung und Weiterbildung' durch 'Fachausbildung'.
- § 8: Ersetzung von 'Ausbildung oder Weiterbildung' durch 'Fachausbildung'.
- § 8: Ersetzung von 'fachlichen Ausbildung oder Weiterbildung' und 'Ausbildung oder Weiterbildung' durch 'Fachausbildung'.
- § 9 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'fünfunddreißigste' durch 'vierzigste'.
- § 10: Einfügung von zusätzlichen Bedingungen in Absatz 1 Nr. 1 und 2, sowie Ergänzung in Absatz 3.
- § 11: Neue Fassungen für Absätze 1, 2, 3 und 4, sowie Streichung von Absatz 3.
- § 11: Neue Fassungen für Absätze 1, 2, 3 und 4, sowie Anpassungen in Absatz 3.
- § 12 Abs. 1, 2, 5, 6 und 7: Neue Fassungen für die genannten Absätze, die die Ubergangsbeihilfe regeln.
- § 13: Neue Überschrift und Fassung, die die Ubergangsbeihilfe in besonderen Fällen regelt.
- Überschriften über § 13a und § 13b: Ersetzung der Buchstaben 'c' und 'd' durch 'd' und 'e'.
- § 13a Satz 2 Halbsatz 2: Neue Fassung, die die Anrechnung von Zeiten einer früheren Berufsförderung regelt.
- § 20 Abs. 1: Ersetzung des Kommas durch einen Punkt und Streichung von Nummer 3.
- § 25: Neue Fassung für Absatz 2 und Streichung von Absatz 3.
- § 20 Abs. 1: Ersetzung des Kommas durch einen Punkt und Streichung der nachfolgenden Nummer 3.
- § 25: Neue Fassungen für Absätze 2 und 3, die die Erhöhung des Ruhegehalts regeln.
- § 26 Abs. 2: Neue Fassung, die die Steigerung des Ruhegehalts regelt.
- § 28 Abs. 2: Neue Fassung, die die Kapitalabfindung regelt.
- § 38: Einfügung von zusätzlichen Bedingungen in Satz 1 und Streichung von Satz 3.
- § 39 Abs. 1: Neue Fassung, die die Fachausbildung und den Zulassungsschein regelt.
- § 42 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Zahl 6 durch 5.
- § 44: Ersetzung von 'verschollener Soldat' durch 'verschollener Berufssoldat, Soldat auf Zeit' und neue Fassungen für Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 2 Halbsatz 2.
- § 44: Neue Fassungen für Absätze 1, 2 und 3, die die Verschollenheit regeln.
- § 45 Abs. 1 Nr. 3: Ersetzung der Zahl 6 durch 5.
- § 46 Abs. 3: Ersetzung der Zahl 5 durch 4 und Streichung von '27' in Verbindung mit § 149 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes, sowie der Zahlen 60 und 63.
- § 54 Abs. 1 Satz 2: Ersetzt 'für Verteidigung' durch 'der Verteidigung oder die von ihm bestimmte Behörde der Bundeswehrverwaltung'
- § 54 Abs. 1 Satz 3: Neue Fassung: 'Von den Nummern 1 und 2 können Ausnahmen zugelassen werden.'
- § 54 Abs. 3: Ersetzt 'für Verteidigung' durch 'der Verteidigung oder die von ihm bestimmte Behörde der Bundeswehrverwaltung'
- § 57 Satz 1: Einfügt 'und einen Anspruch auf Berufsförderung' nach 'Versorgungsbezüge'
- § 59 Abs. 4: Ersetzt '6' durch '5'
- § 62 Abs. 2: Ersetzt 'zusätzliche fachliche Ausbildung oder Weiterbildung nach § 4 Abs. 2 Nr. 2' durch 'Fachausbildung oder an deren Stelle auf allgemeinberuflichen Unterricht'
- § 73 Abs. 4 Satz 2: Neue Fassung des Satzes
- § 73 Abs. 8 Satz 1: Streicht '28 bis 35,'
- § 73 Abs. 9 Satz 1: Ersetzt '3 bis 5' durch '3, 5, 5 a Abs. 1 Nr. 2'
- § 74 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Ersetzt '5' durch '4'
- § 74 Abs. 1 Satz 2 erster Halbsatz: Neue Fassung: 'Beansprucht der Soldat die Fachausbildung oder an deren Stelle die weitere Teilnahme am allgemeinberuflichen Unterricht nicht,'
- § 77 a Abs. 5: Ersetzt 'der §§ 12, 73 Abs. 2 und des § 74 in Verbindung mit § 12' durch 'des § 73 Abs. 2'
- § 77 a Abs. 6: Ersetzt 'Berufssoldaten' durch 'Soldaten'
- § 77 b Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes
- Hinter § 79: Einfügt neue Überschrift und § 79a
- § 80 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt 'infolge der Dienstverrichtung oder auf dem Wege zum Bestimmungsort oder auf dem Heimweg eine gesundheitliche Schädigung erleidet' durch 'durch die Dienstverrichtung oder durch einen während der Ausübung des Dienstes erlittenen Unfall eine gesundheitliche Schädigung erleidet; zum Dienst gehört auch das Zurücklegen des mit dem Dienst zusammenhängenden Weges nach und von dem Bestimmungsort'
- § 81 a: Neue Überschrift und Fassung des § 81a
- § 82 Abs. 1 Satz 1: Einfügt 'oder eine sich unmittelbar anschließende Wehrübung abgeleistet' und 'und 2'
- § 82 Abs. 1 Satz 3: Einfügt 'und soweit' und ersetzt 'den Träger der' durch 'auf'
- § 83 Abs. 1 Nr. 1: Fügt neuen Satz 2 hinzu
- § 83 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes
- § 84 Abs. 1: Ersetzt '7' durch '6'
- § 84 Abs. 5: Streicht Absatz 5
- § 84 Abs. 6 und 7: Bisherige Absätze 6 und 7 werden Absätze 5 und 6
- § 85 Abs. 1: Einfügt 'und der Schwerstbeschädigtenzulage' nach 'Grundrente'
- § 85: Einfügt neuen Absatz 2
- § 85 Abs. 2: Bisheriger Absatz 2 wird Absatz 3 und erhält neue Fassung
- § 85 Abs. 3: Bisheriger Absatz 3 wird Absatz 4 und erhält neue Fassung
- § 85 Abs. 4: Bisheriger Absatz 4 wird Absatz 5 und erhält neue Fassung
- § 87 Abs. 1 Satz 2: Ersetzt '§ 4 Abs. 3 letzter Satz bleibt' durch '§ 4 Abs. 4 und § 5 Abs. 8 bleiben'
- § 87 Abs. 2: Streicht 'vom 23. Dezember 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 1066)'
- § 88 Abs. 2 Satz 1: Einfügt 'Leistungen der' nach 'von'
- § 88 Abs. 2 Satz 2: Einfügt ', eine Versorgung nach § 81 a' nach 'haben'
- § 88 Abs. 3: Streicht 'vom 2. Mai 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 202)' und 'vom 3. September 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 1239)'
- § 88: Einfügt neuen Absatz 7
- § 88 Abs. 7: Bisheriger Absatz 7 wird Absatz 8 und erhält neue Fassung
- Hinter § 89: Einfügt neue Überschrift und § 89a
- § 91 a Abs. 2: Bisheriger Absatz 2 wird Absatz 1 Satz 2 und erhält neue Fassung
- § 91 a Abs. 3 und 4: Bisherige Absätze 3 und 4 werden Absätze 2 und 3
- Hinter § 91 a: Einfügt neue Überschrift und § 91b
- § 95 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 593
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 10: Einfügung von zusätzlichen Bedingungen in Absatz 1 Nr. 1 und 2, sowie Ergänzung in Absatz 3.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 593
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 11: Neue Fassungen für Absätze 1, 2, 3 und 4, sowie Streichung von Absatz 3.
§ 11: Neue Fassungen für Absätze 1, 2, 3 und 4, sowie Anpassungen in Absatz 3.

View File

@@ -1,7 +1,9 @@
# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 593
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 12 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes 1, der Vorauszahlungen für Schäden im Sinne des Feststellungsgesetzes regelt.
§ 12 Abs. 1, 2, 5, 6 und 7: Neue Fassungen für die genannten Absätze, die die Ubergangsbeihilfe regeln.

7
svg_2025/§128.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 128
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 128 Abs. 2: Streichung des Absatzes 2, Einfügung neuer Absätze 2 und 3

11
svg_2025/§129.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,11 @@
# § 129
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 129 Abs. 1 bis 3: Neue Fassung der Absätze 1 bis 3 zur Strafbarkeit der Gründung oder Beteiligung an Vereinigungen
§ 129 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3 zur Strafbarkeit des Versuchs, eine Vereinigung zu gründen
§ 129 a: Aufhebung des Paragraphen 129 a

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 593
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 13: Neue Überschrift und Fassung, die die Ubergangsbeihilfe in besonderen Fällen regelt.

View File

@@ -1,8 +1,8 @@
# § 13a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 593
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
Überschriften über § 13a und § 13b: Ersetzung der Buchstaben 'c' und 'd' durch 'd' und 'e'.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 13b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 593
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
Überschriften über § 13a und § 13b: Ersetzung der Buchstaben 'c' und 'd' durch 'd' und 'e'.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 593
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 2: Neuer Satz hinzugefügt, der die Nichtangerechnung der Zeit regelt, um die sich der Tag der Beendigung des Dienstverhältnisses verschiebt.
§ 2: Neuer Satz hinzugefügt, der die Nichtangerechnung der Zeit regelt, um die sich der Tag der Beendigung des Dienstverhältnisses gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 der Wehrdisziplinarordnung verschiebt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 593
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 20 Abs. 1: Ersetzung des Kommas durch einen Punkt und Streichung von Nummer 3.
§ 20 Abs. 1: Ersetzung des Kommas durch einen Punkt und Streichung der nachfolgenden Nummer 3.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 593
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 25: Neue Fassung für Absatz 2 und Streichung von Absatz 3.
§ 25: Neue Fassungen für Absätze 2 und 3, die die Erhöhung des Ruhegehalts regeln.

7
svg_2025/§252.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 252
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 252 Abs. 2: Zinszuschläge gelten nicht als Einkünfte

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 593
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 26 Abs. 2: Neue Fassung, die die Steigerung des Ruhegehalts regelt.

7
svg_2025/§268.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 268
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 268: Erhöhung der Beträge von 6000 DM auf 12000 DM und von 5 Jahren auf 10 Jahre

11
svg_2025/§269.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,11 @@
# § 269
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 269 Abs. 1: Erhöhung der Zahlenwerte
§ 269 Abs. 3 Satz 2: Neue Fassung des Selbständigenzuschlags
§ 269 Abs. 3 Satz 4: Erhöhung der Zahlenwerte

9
svg_2025/§270.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,9 @@
# § 270
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 270 Abs. 1: Neuer Satz zur Kürzung der anzurechnenden Einkünfte
§ 270 Abs. 2: Ersetzen der Worte '6 und 7' durch '6, 7 und 8'

13
svg_2025/§273.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,13 @@
# § 273
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 273 Abs. 5 Satz 1: Ersetzen des Datums von 31. Dezember 1962 auf 31. Dezember 1964
§ 273 Abs. 5 Nummer 2: Neuer Satz 3 zur Zuerkennung des Anspruchs auf Hauptentschädigung
§ 273 Abs. 5 letzter Halbsatz: Neue Fassung des letzten Halbsatzes
§ 273 Abs. 6: Neuer Absatz 6 zur Unterhaltshilfe

7
svg_2025/§274.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 274
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 274 Abs. 2: Ersetzen der Worte 'und eines gleichen Betrags als Zuschlag' durch 'und eines Zuschlags in Höhe von 130 vom Hundert'

7
svg_2025/§275.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 275
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 275 Abs. 1: Ersetzen der Zahl 80 durch 90

7
svg_2025/§276.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 276
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 276 Abs. 4 Satz 5: Ersetzen der Zahl 60 durch 69

7
svg_2025/§277.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 277
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 277: Neuer Absatz 5 zur Anrechnung des Sterbegeldes

9
svg_2025/§278a.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,9 @@
# § 278a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 278a Abs. 3: Ersetzen des Zitats § 251 Abs. 1 durch § 250 Abs. 3 und 4
§ 278a Abs. 6 letzter Satz: Ersetzen des Datums 30. Juni 1963 durch 31. Dezember 1964

7
svg_2025/§279.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 279
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 279 Abs. 1: Ersetzen der Zahlenwerte

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 593
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 28 Abs. 2: Neue Fassung, die die Kapitalabfindung regelt.

7
svg_2025/§280.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 280
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 280 Abs. 4: Ersetzen der Worte '6 und 7' durch '6, 7 und 8'

7
svg_2025/§282.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 282
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 282 Abs. 4 Satz 3: Ersetzen des Datums 31. Dezember 1962 durch 31. Dezember 1964

9
svg_2025/§284.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,9 @@
# § 284
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 284 Abs. 1: Ersetzen der Zahlenwerte
§ 284 Abs. 2: Streichung von Nummer 2, Neuer Satz zur Entschädigungsrente

7
svg_2025/§292.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 292
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 292 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Nr. 1: Ersetzen der Zahl 60 durch 69

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 593
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 3: Neue Fassung des § 3, der die Arten der Berufsförderung und die Dienstzeitversorgung regelt.
§ 3: Neue Fassung des § 3, der die Arten der Berufsförderung und die Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit regelt.

7
svg_2025/§301a.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 301a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 301a Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3 zur Gewährung von besonderen laufenden Beihilfen

11
svg_2025/§323.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,11 @@
# § 323
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 323 Abs. 1: Ersetzen der Sätze 3 und 4 durch einen neuen Satz 3
§ 323 Abs. 4: Einfügen von Wörtern und Ersetzen von Wörtern
§ 323 Abs. 8: Neuer Absatz 8 zur Bereitstellung von Mitteln

7
svg_2025/§324.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 324
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 324 Abs. 4: Neuer Satz zur erneuten Inanspruchnahme der Ermächtigung

7
svg_2025/§334.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 334
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 334 Abs. 2 zweiter Halbsatz: Neue Fassung des zweiten Halbsatzes

7
svg_2025/§348.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 348
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 348 Abs. 2 Satz 1: Ersetzen der Worte 'in den Rechnungsjahren 1957 bis 1966 mit 2 vom Hundert' durch 'in den Rechnungsjahren 1957 bis 1964 mit 2 vom Hundert, in den Rechnungsjahren 1965 und 1966 mit 4 vom Hundert'

7
svg_2025/§358.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 358
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 358 Nr. 2: Ersetzen des Zitats § 249 Abs. 3 Satz 1 durch § 249 Abs. 3 Satz 2

7
svg_2025/§360.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 360
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 360: Neuer Absatz 3 zur Sperre der Zahlung laufender Leistungen

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 38
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 593
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 38: Einfügung von zusätzlichen Bedingungen in Satz 1 und Streichung von Satz 3.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 39
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 593
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 39 Abs. 1: Neue Fassung, die die Fachausbildung und den Zulassungsschein regelt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 593
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 4: Neue Fassung des § 4, der den allgemeinberuflichen Unterricht regelt.
§ 4: Neue Fassung des § 4, der den allgemeinberuflichen Unterricht und die Fachausbildung regelt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 42
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 593
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 42 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Zahl 6 durch 5.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 44
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 593
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 44: Ersetzung von 'verschollener Soldat' durch 'verschollener Berufssoldat, Soldat auf Zeit' und neue Fassungen für Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 2 Halbsatz 2.
§ 44: Neue Fassungen für Absätze 1, 2 und 3, die die Verschollenheit regeln.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 45
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 593
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 45 Abs. 1 Nr. 3: Ersetzung der Zahl 6 durch 5.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 46
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 593
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 46 Abs. 3: Ersetzung der Zahl 5 durch 4 und Streichung von '27' in Verbindung mit § 149 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes, sowie der Zahlen 60 und 63.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 593
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 5: Neue Fassung des § 5, der die Fachausbildung regelt.

11
svg_2025/§54.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,11 @@
# § 54
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 54 Abs. 1 Satz 2: Ersetzt 'für Verteidigung' durch 'der Verteidigung oder die von ihm bestimmte Behörde der Bundeswehrverwaltung'
§ 54 Abs. 1 Satz 3: Neue Fassung: 'Von den Nummern 1 und 2 können Ausnahmen zugelassen werden.'
§ 54 Abs. 3: Ersetzt 'für Verteidigung' durch 'der Verteidigung oder die von ihm bestimmte Behörde der Bundeswehrverwaltung'

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 57
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
> Station: 1964-08-12Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 57: Neue Regelung zum Verlust der Versorgung im Ruhestand
§ 57 Satz 1: Einfügt 'und einen Anspruch auf Berufsförderung' nach 'Versorgungsbezüge'

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 59
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
> Station: 1964-08-12Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 59: Neue Regelung zum Erlöschen und Wiederaufleben der Versorgungsbezüge für Hinterbliebene
§ 59 Abs. 4: Ersetzt '6' durch '5'

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 5a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 593
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 5a: Neuer Paragraph, der die Möglichkeit der Wahl zwischen allgemeinberuflichem Unterricht und Fachausbildung regelt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 593
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 6 Satz 2: Satz 2 von § 6 gestrichen.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 62
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
> Station: 1964-08-12Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 62: Neue Regelung zur Umzugskostenbeihilfe
§ 62 Abs. 2: Ersetzt 'zusätzliche fachliche Ausbildung oder Weiterbildung nach § 4 Abs. 2 Nr. 2' durch 'Fachausbildung oder an deren Stelle auf allgemeinberuflichen Unterricht'

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 593
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 7: Ersetzung von 'Ausbildung und Weiterbildung' durch 'Fachausbildung' und von 'Anlernzuschuß' durch 'Einarbeitungszuschuß'.

View File

@@ -1,7 +1,11 @@
# § 73
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
> Station: 1964-08-12Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 73: Neue Fassung des § 73
§ 73 Abs. 4 Satz 2: Neue Fassung des Satzes
§ 73 Abs. 8 Satz 1: Streicht '28 bis 35,'
§ 73 Abs. 9 Satz 1: Ersetzt '3 bis 5' durch '3, 5, 5 a Abs. 1 Nr. 2'

View File

@@ -1,7 +1,9 @@
# § 74
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
> Station: 1964-08-12Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 74: Neue Fassung des § 74
§ 74 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Ersetzt '5' durch '4'
§ 74 Abs. 1 Satz 2 erster Halbsatz: Neue Fassung: 'Beansprucht der Soldat die Fachausbildung oder an deren Stelle die weitere Teilnahme am allgemeinberuflichen Unterricht nicht,'

View File

@@ -1,7 +1,11 @@
# § 77
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
> Station: 1964-08-12Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 77: Neue Fassung des § 77
§ 77 a Abs. 5: Ersetzt 'der §§ 12, 73 Abs. 2 und des § 74 in Verbindung mit § 12' durch 'des § 73 Abs. 2'
§ 77 a Abs. 6: Ersetzt 'Berufssoldaten' durch 'Soldaten'
§ 77 b Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 79
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
> Station: 1964-08-12Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 79: Neue Vorschriften zur freiwilligen Krankenversicherung für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.
Hinter § 79: Einfügt neue Überschrift und § 79a

View File

@@ -1,9 +1,11 @@
# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 593
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 8 Abs. 2: In den drittletzten Satz werden die Worte 'Nr. 1' eingefügt.
Überschrift über § 8: Ersetzung von 'Ausbildung und Weiterbildung' durch 'Fachausbildung'.
§ 8: Ersetzung von 'Ausbildung oder Weiterbildung' durch 'Fachausbildung'.
§ 8: Ersetzung von 'fachlichen Ausbildung oder Weiterbildung' und 'Ausbildung oder Weiterbildung' durch 'Fachausbildung'.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 80
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
> Station: 1964-08-12Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 80: Neue Vorschriften zur Versorgung bei Wehrdienstbeschädigung.
§ 80 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt 'infolge der Dienstverrichtung oder auf dem Wege zum Bestimmungsort oder auf dem Heimweg eine gesundheitliche Schädigung erleidet' durch 'durch die Dienstverrichtung oder durch einen während der Ausübung des Dienstes erlittenen Unfall eine gesundheitliche Schädigung erleidet; zum Dienst gehört auch das Zurücklegen des mit dem Dienst zusammenhängenden Weges nach und von dem Bestimmungsort'

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 81
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
> Station: 1964-08-12Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 81: Neue Definition von Wehrdienstbeschädigung.
§ 81 a: Neue Überschrift und Fassung des § 81a

View File

@@ -1,7 +1,9 @@
# § 82
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
> Station: 1964-08-12Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 82: Neue Vorschriften zur Heilbehandlung bei Gesundheitsstörungen ohne Wehrdienstbeschädigung.
§ 82 Abs. 1 Satz 1: Einfügt 'oder eine sich unmittelbar anschließende Wehrübung abgeleistet' und 'und 2'
§ 82 Abs. 1 Satz 3: Einfügt 'und soweit' und ersetzt 'den Träger der' durch 'auf'

View File

@@ -1,7 +1,9 @@
# § 83
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
> Station: 1964-08-12Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 83: Neue Vorschriften zum Einkommensausgleich in besonderen Fällen und Beginn der Versorgung.
§ 83 Abs. 1 Nr. 1: Fügt neuen Satz 2 hinzu
§ 83 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes

View File

@@ -1,7 +1,11 @@
# § 84
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
> Station: 1964-08-12Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 84: Neue Vorschriften zum Zusammentreffen von Ansprüchen.
§ 84 Abs. 1: Ersetzt '7' durch '6'
§ 84 Abs. 5: Streicht Absatz 5
§ 84 Abs. 6 und 7: Bisherige Absätze 6 und 7 werden Absätze 5 und 6

View File

@@ -1,7 +1,15 @@
# § 85
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
> Station: 1964-08-12Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 85: Neue Vorschriften zum Ausgleich für Wehrdienstbeschädigung während der Dienstzeit.
§ 85 Abs. 1: Einfügt 'und der Schwerstbeschädigtenzulage' nach 'Grundrente'
§ 85: Einfügt neuen Absatz 2
§ 85 Abs. 2: Bisheriger Absatz 2 wird Absatz 3 und erhält neue Fassung
§ 85 Abs. 3: Bisheriger Absatz 3 wird Absatz 4 und erhält neue Fassung
§ 85 Abs. 4: Bisheriger Absatz 4 wird Absatz 5 und erhält neue Fassung

View File

@@ -1,7 +1,9 @@
# § 87
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
> Station: 1964-08-12Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 87: Neue Vorschriften zur Organisation, Verfahren und Rechtsweg für die Dienstzeitversorgung.
§ 87 Abs. 1 Satz 2: Ersetzt '§ 4 Abs. 3 letzter Satz bleibt' durch '§ 4 Abs. 4 und § 5 Abs. 8 bleiben'
§ 87 Abs. 2: Streicht 'vom 23. Dezember 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 1066)'

View File

@@ -1,7 +1,15 @@
# § 88
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
> Station: 1964-08-12Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 88: Neue Vorschriften zur Organisation, Verfahren und Rechtsweg für die Beschädigtenversorgung.
§ 88 Abs. 2 Satz 1: Einfügt 'Leistungen der' nach 'von'
§ 88 Abs. 2 Satz 2: Einfügt ', eine Versorgung nach § 81 a' nach 'haben'
§ 88 Abs. 3: Streicht 'vom 2. Mai 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 202)' und 'vom 3. September 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 1239)'
§ 88: Einfügt neuen Absatz 7
§ 88 Abs. 7: Bisheriger Absatz 7 wird Absatz 8 und erhält neue Fassung

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 89
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
> Station: 1964-08-12Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 89: Neue Vorschriften zur Anrechnung von Flugunfallversicherungen auf die Flugunfallentschädigung
Hinter § 89: Einfügt neue Überschrift und § 89a

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 593
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 9 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'fünfunddreißigste' durch 'vierzigste'.

View File

@@ -1,7 +1,9 @@
# § 90
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
> Station: 1964-08-12Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 90: Neue Definition des Reichsgebiets im Sinne des Gesetzes
§ 90 a: Neuer Paragraph zur Strafbarkeit der Fortführung oder Unterstützung verfassungswidriger Parteien
§ 90 b: Neuer Paragraph zur Strafbarkeit der Fortführung oder Unterstützung verbotener Vereinigungen

View File

@@ -1,7 +1,11 @@
# § 91
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
> Station: 1964-08-12Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 91: Neue Vorschriften zur Gleichstellung von Dienstzeiten außerhalb des Reichsgebiets
§ 91 a Abs. 2: Bisheriger Absatz 2 wird Absatz 1 Satz 2 und erhält neue Fassung
§ 91 a Abs. 3 und 4: Bisherige Absätze 3 und 4 werden Absätze 2 und 3
Hinter § 91 a: Einfügt neue Überschrift und § 91b

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 95
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
> Station: 1964-08-12Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 95: Neue Vorschriften zur Versorgungsberechtigung im Land Berlin
§ 95 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes

View File

@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 1964 I S. 603
- **Titel:** Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1964 I S. 603
- **Verkündung:** 1964-08-12
- **Inkrafttreten:** 1964-08-13
- **Ausfertigung:** 1964-08-12
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1964/42#page=605
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** SVG_2025, VERORDNUNG-ÜBER-DIÄTETISCHE-LEBENSMITTEL, WHG, LAG
## Kurz
Das Gesetz ändert das Soldatenversorgungsgesetz, um bestimmte Bestimmungen zu modifizieren.

View File

@@ -1,16 +1,16 @@
# VERORDNUNG-ÜBER-DIÄTETISCHE-LEBENSMITTEL — 1964-08-12
- **Titel:** Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1964 I S. 593
- **Titel:** Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1964 I S. 603
- **Inkrafttreten:** 1964-08-13
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1964/42#page=595
- **Kurz:** Das Gesetz regelt das Recht von Vereinen im öffentlichen Raum und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1964/42#page=605
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Soldatenversorgungsgesetz, um bestimmte Bestimmungen zu modifizieren.
## Betroffene Stellen
- § 14 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe e: Neue Fassung für die Vorschrift über unzulässige Mengen anaerober Sporenbildner.
- Anlage 4, Abschnitt 'Zu § 14 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe e': Neue Fassung r die Untersuchungsmethode auf anaerobe Sporenbildner nach der Weinzirlprobe.
- § 14 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe e: Neufassung des Textes, der nun besagt, dass unzulässige Mengen anaerober Sporenbildner nicht nachweisbar sein müssen.
- Anlage 4, Abschnitt 'Zu § 14 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe e': Neufassung des Abschnitts, der die Untersuchung auf anaerobe Sporenbildner nach der Weinzirlprobe beschreibt.
## Wortlaut

View File

@@ -3,3 +3,4 @@
- **1963-06-27** · BGBl. 1963 I S. 415 — Verordnung über diätetische Lebensmittel
- **1964-08-12** · BGBl. 1964 I S. 585 — Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG)
- **1964-08-12** · BGBl. 1964 I S. 593 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
- **1964-08-12** · BGBl. 1964 I S. 603 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

View File

@@ -1,4 +1,4 @@
# Stellen dieser Station
- § 14 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe e: Neue Fassung für die Vorschrift über unzulässige Mengen anaerober Sporenbildner.
- Anlage 4, Abschnitt 'Zu § 14 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe e': Neue Fassung r die Untersuchungsmethode auf anaerobe Sporenbildner nach der Weinzirlprobe.
- § 14 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe e: Neufassung des Textes, der nun besagt, dass unzulässige Mengen anaerober Sporenbildner nicht nachweisbar sein müssen.
- Anlage 4, Abschnitt 'Zu § 14 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe e': Neufassung des Abschnitts, der die Untersuchung auf anaerobe Sporenbildner nach der Weinzirlprobe beschreibt.

View File

@@ -1,9 +1,9 @@
# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 593
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 14 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe e: Neue Fassung für die Vorschrift über unzulässige Mengen anaerober Sporenbildner.
§ 14 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe e: Neufassung des Textes, der nun besagt, dass unzulässige Mengen anaerober Sporenbildner nicht nachweisbar sein müssen.
Anlage 4, Abschnitt 'Zu § 14 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe e': Neue Fassung r die Untersuchungsmethode auf anaerobe Sporenbildner nach der Weinzirlprobe.
Anlage 4, Abschnitt 'Zu § 14 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe e': Neufassung des Abschnitts, der die Untersuchung auf anaerobe Sporenbildner nach der Weinzirlprobe beschreibt.

View File

@@ -1,22 +1,22 @@
# WHG — 1964-08-12
- **Titel:** Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1964 I S. 593
- **Titel:** Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1964 I S. 603
- **Inkrafttreten:** 1964-08-13
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1964/42#page=595
- **Kurz:** Das Gesetz regelt das Recht von Vereinen im öffentlichen Raum und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1964/42#page=605
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Soldatenversorgungsgesetz, um bestimmte Bestimmungen zu modifizieren.
## Betroffene Stellen
- § 19 a: Neue Bestimmungen zur Genehmigung von Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe
- § 19 b: Neue Bestimmungen zu Auflagen und Bedingungen sowie Versagung der Genehmigung
- § 19 c: Neue Bestimmungen zur Beschränkung und Rücknahme der Genehmigung
- § 19 d: Neue Bestimmungen zur Erlassung von Rechtsverordnungen für genehmigungsbedürftige Rohrleitungsanlagen
- § 19 e: Neue Bestimmungen für bestehende Anlagen
- § 19 b: Neue Bestimmungen zu Auflagen und Bedingungen bei Genehmigungen
- § 19 c: Neue Bestimmungen zur Beschränkung und Rücknahme von Genehmigungen
- § 19 d: Neue Bestimmungen zur Erlassung von Rechtsverordnungen für Rohrleitungsanlagen
- § 19 e: Neue Bestimmungen für bestehende Rohrleitungsanlagen
- § 19 f: Neue Bestimmungen zum Zusammentreffen der Genehmigung mit gewerbe- und bergrechtlichen Entscheidungen
- § 21: Änderungen in der Überschrift und Einführung neuer Absätze
- § 41: Änderungen in den Nummern und Einführung neuer Nummern
- § 21: Änderungen in der Überschrift und Einführung eines neuen Absatzes 2
- § 41: Änderungen in Absatz 1 und Hinzufügung von neuen Nummern 6 und 7
## Wortlaut

View File

@@ -3,3 +3,4 @@
- **1957-08-12** · BGBl. 1957 I S. 1110 — Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz)
- **1964-08-12** · BGBl. 1964 I S. 585 — Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG)
- **1964-08-12** · BGBl. 1964 I S. 593 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
- **1964-08-12** · BGBl. 1964 I S. 603 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

View File

@@ -1,10 +1,10 @@
# Stellen dieser Station
- § 19 a: Neue Bestimmungen zur Genehmigung von Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe
- § 19 b: Neue Bestimmungen zu Auflagen und Bedingungen sowie Versagung der Genehmigung
- § 19 c: Neue Bestimmungen zur Beschränkung und Rücknahme der Genehmigung
- § 19 d: Neue Bestimmungen zur Erlassung von Rechtsverordnungen für genehmigungsbedürftige Rohrleitungsanlagen
- § 19 e: Neue Bestimmungen für bestehende Anlagen
- § 19 b: Neue Bestimmungen zu Auflagen und Bedingungen bei Genehmigungen
- § 19 c: Neue Bestimmungen zur Beschränkung und Rücknahme von Genehmigungen
- § 19 d: Neue Bestimmungen zur Erlassung von Rechtsverordnungen für Rohrleitungsanlagen
- § 19 e: Neue Bestimmungen für bestehende Rohrleitungsanlagen
- § 19 f: Neue Bestimmungen zum Zusammentreffen der Genehmigung mit gewerbe- und bergrechtlichen Entscheidungen
- § 21: Änderungen in der Überschrift und Einführung neuer Absätze
- § 41: Änderungen in den Nummern und Einführung neuer Nummern
- § 21: Änderungen in der Überschrift und Einführung eines neuen Absatzes 2
- § 41: Änderungen in Absatz 1 und Hinzufügung von neuen Nummern 6 und 7

View File

@@ -1,17 +1,17 @@
# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 593
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 603
§ 19 a: Neue Bestimmungen zur Genehmigung von Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe
§ 19 b: Neue Bestimmungen zu Auflagen und Bedingungen sowie Versagung der Genehmigung
§ 19 b: Neue Bestimmungen zu Auflagen und Bedingungen bei Genehmigungen
§ 19 c: Neue Bestimmungen zur Beschränkung und Rücknahme der Genehmigung
§ 19 c: Neue Bestimmungen zur Beschränkung und Rücknahme von Genehmigungen
§ 19 d: Neue Bestimmungen zur Erlassung von Rechtsverordnungen für genehmigungsbedürftige Rohrleitungsanlagen
§ 19 d: Neue Bestimmungen zur Erlassung von Rechtsverordnungen für Rohrleitungsanlagen
§ 19 e: Neue Bestimmungen für bestehende Anlagen
§ 19 e: Neue Bestimmungen für bestehende Rohrleitungsanlagen
§ 19 f: Neue Bestimmungen zum Zusammentreffen der Genehmigung mit gewerbe- und bergrechtlichen Entscheidungen

Some files were not shown because too many files have changed in this diff Show More