BGBl. 1993 I S. 239 · Änderung · Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
Inkrafttreten: 1991-01-01 (Artikel 2 Nr. 2); 1993-04-01 (Rest des Gesetzes)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1993-02-26

BGBl-Id: bgbl1-1993-7-3
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
1993-02-26 12:00:00 +00:00
parent f1072d6070
commit 751cef181e
78 changed files with 640 additions and 240 deletions

View File

@@ -1,11 +1,11 @@
# BÜRGERLICHES-GESETZBUCH-BUNDESVERTRIEBENENGESETZ — 1993-02-26
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
- **Titel:** Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 238
- **Inkrafttreten:** 1993-02-27
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/7#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz verlängert die Geltungsdauer der Kronzeugenregelung für terroristische Straftaten bis zum Jahr 1995 und streicht einige Bestimmungen.
- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 239
- **Inkrafttreten:** 1991-01-01 (Artikel 2 Nr. 2); 1993-04-01 (Rest des Gesetzes)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/7#page=3
- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene Bestimmungen im Achten Buch Sozialgesetzbuch, insbesondere bezüglich der Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie der Eingliederungshilfe.
## Betroffene Stellen

View File

@@ -1,3 +1,4 @@
# Verlauf
- **1993-02-26** · BGBl. 1993 I S. 238 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
- **1993-02-26** · BGBl. 1993 I S. 239 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 238
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 1 Abs. 2 Nr. 5 der Verordnung zur Durchführung des § 72 des Bundessozialhilfegesetzes: Einfügung der Worte 'oder Hilfe für junge Volljährige' nach 'Hilfe zur Erziehung'

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 238
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 12 Satz 5 des Adoptionsvermittlungsgesetzes: Ersetzung von '§ 78 Abs. 5 Satz 3 des Gesetzes für Jugendwohlfahrt' durch '§ 46 Abs. 1 Satz 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch'

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 1748
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 238
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 1748 Abs. 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs: Ersetzung von '§ 51 a Abs. 1 des Gesetzes für Jugendwohlfahrt' durch 'Maßgabe des § 51 Abs. 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch'

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 238
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 6 der Verordnung zur Durchführung des § 72 des Bundessozialhilfegesetzes: Ersetzung von 'nach dem Gesetz für Jugendwohlfahrt Hilfe zur Erziehung' durch 'nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch Hilfe zur Erziehung oder Hilfe für junge Volljährige'

View File

@@ -1,8 +1,8 @@
# § 72
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 238
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 72 Abs. 1 Satz 2 des Bundessozialhilfegesetzes: Ersetzung von 'des Gesetzes für Jugendwohlfahrt' durch 'des Achten Buches Sozialgesetzbuch'

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 91
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 238
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 91 Abs. 3 des Bundesvertriebenengesetzes: Ersetzung von '§ 82 des Gesetzes für Jugendwohlfahrt' durch '§ 94 des Achten Buches Sozialgesetzbuch'

View File

@@ -1,11 +1,11 @@
# JGG — 1993-02-26
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
- **Titel:** Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 238
- **Inkrafttreten:** 1993-02-27
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/7#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz verlängert die Geltungsdauer der Kronzeugenregelung für terroristische Straftaten bis zum Jahr 1995 und streicht einige Bestimmungen.
- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 239
- **Inkrafttreten:** 1991-01-01 (Artikel 2 Nr. 2); 1993-04-01 (Rest des Gesetzes)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/7#page=3
- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene Bestimmungen im Achten Buch Sozialgesetzbuch, insbesondere bezüglich der Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie der Eingliederungshilfe.
## Betroffene Stellen

View File

@@ -19,3 +19,4 @@
- **1990-09-05** · BGBl. 1990 I S. 1853 — Erstes Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (1. JGGÄndG)
- **1993-01-15** · BGBl. 1993 I S. 50 — Gesetz zur Entlastung der Rechtspflege
- **1993-02-26** · BGBl. 1993 I S. 238 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
- **1993-02-26** · BGBl. 1993 I S. 239 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 238
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 12: Ersetzung der Worte 'kann den Jugendlichen im Einvernehmen mit dem Jugendamt auch verpflichten' durch 'kann dem Jugendlichen nach Anhörung des Jugendamts auch auferlegen'.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 238
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 35 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, Abs. 4: Ersetzung der Worte 'Der Jugendwohlfahrtsausschuss' beziehungsweise 'des Jugendwohlfahrtsausschusses' durch 'Der Jugendhilfeausschuss' beziehungsweise 'des Jugendhilfeausschusses'.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 55
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 238
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 55 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes: 'Diese Vorschrift gilt nicht, wenn der Richter angeordnet hat, Hilfe zur Erziehung nach § 12 Nr. 2 in Anspruch zu nehmen.'

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 238
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 9 Nr. 2: Neufassung von Nummer 2: 'die Anordnung, Hilfe zur Erziehung im Sinne des § 12 in Anspruch zu nehmen.'

View File

@@ -1,18 +1,18 @@
# KJHG — 1993-02-26
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
- **Titel:** Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 238
- **Inkrafttreten:** 1993-02-27
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/7#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz verlängert die Geltungsdauer der Kronzeugenregelung für terroristische Straftaten bis zum Jahr 1995 und streicht einige Bestimmungen.
- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 239
- **Inkrafttreten:** 1991-01-01 (Artikel 2 Nr. 2); 1993-04-01 (Rest des Gesetzes)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/7#page=3
- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene Bestimmungen im Achten Buch Sozialgesetzbuch, insbesondere bezüglich der Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie der Eingliederungshilfe.
## Betroffene Stellen
- Art. 11 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Leistungen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen bis Ende 1994 regelt.
- Art. 14: Neufassung des Artikels 14, der die örtliche Zuständigkeit und Kostenerstattung für bestehende Hilfen zur Erziehung regelt.
- Art. 15 Abs. 1: Ersetzung der Verweisung von 'Art. 1 § 89 Abs. 1' zu 'Art. 1 § 85 Abs. 1'.
- Art. 23: Streichung des Artikels 23, wobei Art. 24 zu Art. 23 wird.
- Art. 15 Abs. 1: Änderung der Verweisung von 'Art. 1 § 89 Abs. 1' zu 'Art. 1 § 85 Abs. 1'.
- Art. 23: Streichung des Artikels 23.
## Wortlaut

View File

@@ -2,3 +2,4 @@
- **1990-06-28** · BGBl. 1990 I S. 1163 — Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG)
- **1993-02-26** · BGBl. 1993 I S. 238 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
- **1993-02-26** · BGBl. 1993 I S. 239 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

View File

@@ -2,5 +2,5 @@
- Art. 11 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Leistungen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen bis Ende 1994 regelt.
- Art. 14: Neufassung des Artikels 14, der die örtliche Zuständigkeit und Kostenerstattung für bestehende Hilfen zur Erziehung regelt.
- Art. 15 Abs. 1: Ersetzung der Verweisung von 'Art. 1 § 89 Abs. 1' zu 'Art. 1 § 85 Abs. 1'.
- Art. 23: Streichung des Artikels 23, wobei Art. 24 zu Art. 23 wird.
- Art. 15 Abs. 1: Änderung der Verweisung von 'Art. 1 § 89 Abs. 1' zu 'Art. 1 § 85 Abs. 1'.
- Art. 23: Streichung des Artikels 23.

View File

@@ -1,63 +1,119 @@
# SGB-VIII — 1993-02-26
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
- **Titel:** Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 238
- **Inkrafttreten:** 1993-02-27
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/7#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz verlängert die Geltungsdauer der Kronzeugenregelung für terroristische Straftaten bis zum Jahr 1995 und streicht einige Bestimmungen.
- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 239
- **Inkrafttreten:** 1991-01-01 (Artikel 2 Nr. 2); 1993-04-01 (Rest des Gesetzes)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/7#page=3
- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene Bestimmungen im Achten Buch Sozialgesetzbuch, insbesondere bezüglich der Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie der Eingliederungshilfe.
## Betroffene Stellen
- § 2 Abs. 2: Nummer 4 neu formuliert und Nummer 5 eingefügt
- § 4 Abs. 2: Wort 'werden' eingefügt
- § 5 Satz 2: Worte 'Den Wünschen' durch 'Der Wahl und den Wünschen' ersetzt
- § 6 Abs. 1 und 2: Worte 'Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs' durch 'Inland' ersetzt
- § 6 Abs. 3: Worte 'nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches' durch 'im Ausland' ersetzt
- § 10 Abs. 2 Satz 2: Neuer Satz 2 und 3 eingefügt
- § 11 Abs. 3 Nr. 4: Worte 'innerdeutsche und' gestrichen
- § 11 Abs. 4: Neuer Absatz 4 eingefügt
- § 13 Abs. 3: Neuer Satz 2 eingefügt
- § 18 Abs. 1: Neuer Satz 2 eingefügt
- § 24 Abs. 2: Worte 'und die kreisangehörigen Gemeinden ohne Jugendamt' gestrichen
- Überschrift Viertes Abschnitt: Komma und neue Worte eingefügt
- Überschrift nach Viertem Abschnitt: Neue Überschrift 'Erster Unterabschnitt: Hilfe zur Erziehung' eingefügt
- § 27 Abs. 4: Absatz 4 gestrichen
- § 34: Neue Formulierung für § 34 eingefügt
- Überschrift vor § 36: Neue Überschrift 'Dritter Unterabschnitt: Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche' eingefügt
- § 36 Abs. 1 Satz 1 bis 3: Worte 'zur Erziehung' gestrichen
- § 36 Abs. 1 Satz 4: Worte 'den Wünschen' durch 'der Wahl und den Wünschen' ersetzt
- § 36 Abs. 2 Satz 1: Worte 'zur Erziehung' gestrichen
- § 36 Abs. 2 Satz 2: Wort 'erzieherischen' gestrichen
- § 36 Abs. 3: Neue Formulierung für Absatz 3 eingefügt
- § 37 Abs. 1 Satz 1: Worte 'und § 35a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4' eingefügt
- § 37 Abs. 1 Satz 2: Wort 'können' durch 'kann' ersetzt
- § 37 Abs. 2 Satz 1: Worte 'keine Hilfe zur Erziehung' durch 'weder Hilfe zur Erziehung noch Eingliederungshilfe' ersetzt
- § 38 Abs. 1 Halbsatz 1: Neue Formulierung für Halbsatz 1 eingefügt
- § 39 Abs. 1: Neue Formulierung für Absatz 1 eingefügt
- § 39 Abs. 2: Neue Formulierung für Absatz 2 eingefügt
- § 39 Abs. 3 Sätze 1 und 2: Sätze 1 und 2 gestrichen
- § 39 Abs. 6: Worte 'der sich bei entsprechender Anwendung des § 54 Abs. 4 Satz 2 des Ersten Buches ergibt' durch 'der nach § 10 des Bundeskindergeldgesetzes für ein erstes Kind zu zahlen ist' ersetzt
- § 40 Satz 1: Neue Formulierung für ersten Halbsatz eingefügt
- § 40 Satz 2: Worte 'statt dessen' gestrichen
- § 41: Neue Überschrift vor § 41, Absatz 2 aufgehoben, Verweisung in Absatz 3 geändert, Absätze 3 und 4 umbenannt
- § 42 Abs. 1: Neuer Satz 2 eingefügt
- § 43 Abs. 2: Worte '§ 42 Abs. 1 Satz 2 bis 4' durch '§ 42 Abs. 1 Satz 2 bis 5' ersetzt
- § 44 Abs. 1: Neuer Satz 3 eingefügt
- § 45 Abs. 3 Satz 1: Worte 'Einrichtung neben der Aufsicht nach Absatz 1' durch 'erlaubnispflichtige Einrichtung' ersetzt
- § 45 Abs. 4: Absatz 4 gestrichen
- § 48a: Neuer § 48a eingefügt
- § 52: Neue Formulierung für § 52 eingefügt
- § 54 Abs. 4: Neuer Satz 2 eingefügt
- § 56 Abs. 2: Worte 'der §§ 1811 und 1818' durch 'des § 1818' ersetzt, Verweisung 'des § 1803 Abs. 2' durch 'des § 1803 Abs. 2, des § 1811' ersetzt
- § 56 Abs. 3 Satz 1: Punkt am Ende durch Semikolon ersetzt, neuer Halbsatz eingefügt
- § 59 Abs. 1 Satz 1: Eingangsworte geändert, Worte 'welche' durch 'die' ersetzt
- § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3: Neue Formulierung für Nr. 3 eingefügt
- § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5: Worte 'und Artikel 10 Abs. 6 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche' hinzugefügt
- § 59 Abs. 2: Worte 'Der Beamte oder Angestellte' durch 'Die Urkundsperson' ersetzt, Worte 'ihm' durch 'ihr' ersetzt
- § 59 Abs. 3: Neuer Absatz 3 eingefügt
- § 61 Abs. 3: Neuer Absatz 3 eingefügt
- § 61 Abs. 3: Bisheriger Absatz 3 wird Absatz 4
- § 59 Abs. 1: Überleitungsvorschriften: Beurkundungen und Beglaubigungen nach Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und vor Inkrafttreten dieses Gesetzes sind nicht unwirksam, wenn die tätig gewordenen Personen nicht die Befähigung zum höheren oder gehobenen Verwaltungsdienst besessen haben.
- § 62 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe c: Das Eingangswort 'für' wird gestrichen.
- § 62 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe d: Das Eingangswort 'für' wird gestrichen.
- § 64 Abs. 3 Satz 1: Das Wort 'Kontrollbefugnisse' wird durch 'Kontrollaufgaben' ersetzt.
- § 69 Abs. 3: Neuer Wortlaut für die Errichtung von Jugendämtern und Landesjugendämtern.
- § 75 Abs. 1: Erste Halbsatz: 'kann anerkannt werden, wer' wird durch 'können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie' ersetzt. In Nummer 1: 'ist' wird durch 'sind' ersetzt. In Nummer 2: 'verfolgt' wird durch 'verfolgen' ersetzt. In Nummer 3: 'lässt', 'er' und 'ist' werden durch 'lassen', 'sie' und 'sind' ersetzt. In Nummer 4: 'bietet' wird durch 'bieten' ersetzt.
- § 81: In Nummer 7: 'und' wird durch ein Komma ersetzt. Neue Nummer 8: 'den Justizvollzugsbehörden und'. Die bisherige Nummer 8 wird Nummer 9.
- Siebtes Kapitel: Neues Siebtes Kapitel mit den Abschnitten 'Sachliche Zuständigkeit' und 'Örtliche Zuständigkeit'.
- § 87: Neufassung des § 87 mit neuen Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit für Vormundschaftsaufgaben
- § 87d: Neufassung des § 87d mit Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswesen
- § 87e: Neufassung des § 87e mit Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit für Beurkundung und Beglaubigung
- § 88: Neufassung des § 88 mit Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland
- § 89: Neufassung des § 89 mit Bestimmungen zur Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt
- § 89a: Neufassung des § 89a mit Bestimmungen zur Kostenerstattung bei Zuständigkeitswechsel in der Vollzeitpflege
- § 89b: Neufassung des § 89b mit Bestimmungen zur Kostenerstattung bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- § 89c: Neufassung des § 89c mit Bestimmungen zur Kostenerstattung bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsverpflichtung
- § 89d: Neufassung des § 89d mit Bestimmungen zur Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise
- § 89e: Neufassung des § 89e mit Bestimmungen zum Schutz der Einrichtungsorte
- § 89f: Neufassung des § 89f mit Bestimmungen zum Umfang der Kostenerstattung
- § 89g: Neufassung des § 89g mit Bestimmungen zum Landesrechtsvorbehalt
- Achtes Kapitel: Neufassung des Achten Kapitels mit Bestimmungen zur Erhebung von Teilnahmebeiträgen, Heranziehung zu den Kosten und Überleitung von Ansprüchen
- § 93 Abs. 1: Neue Regelungen zur Heranziehung von Eltern und Jugendlichen zu den Kosten
- § 93 Abs. 2: Neue Regelungen zur Heranziehung von Eltern und Jugendlichen zu den Kosten
- § 93 Abs. 3: Neue Regelungen zur Heranziehung von Eltern und Jugendlichen zu den Kosten
- § 93 Abs. 4: Neue Regelungen zur Heranziehung von Eltern und Jugendlichen zu den Kosten
- § 93 Abs. 5: Neue Regelungen zur Heranziehung von Eltern und Jugendlichen zu den Kosten
- § 93 Abs. 6: Neue Regelungen zur Heranziehung von Eltern und Jugendlichen zu den Kosten
- § 94 Abs. 1: Neue Sonderregelungen für die Heranziehung der Eltern
- § 94 Abs. 2: Neue Sonderregelungen für die Heranziehung der Eltern
- § 94 Abs. 3: Neue Sonderregelungen für die Heranziehung der Eltern
- § 95 Abs. 1: Neue Regelungen zur Überleitung von Ansprüchen
- § 95 Abs. 2: Neue Regelungen zur Überleitung von Ansprüchen
- § 95 Abs. 3: Neue Regelungen zur Überleitung von Ansprüchen
- § 95 Abs. 4: Neue Regelungen zur Überleitung von Ansprüchen
- § 96 Abs. 1: Neue Regelungen zur Überleitung von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen
- § 96 Abs. 2: Neue Regelungen zur Überleitung von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen
- § 96 Abs. 3: Neue Regelungen zur Überleitung von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen
- § 96 Abs. 4: Neue Regelungen zur Überleitung von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen
- § 97: Neue Regelungen zur Feststellung der Sozialleistungen
- § 97a: Neue Regelungen zur Pflicht zur Auskunft
- § 98: Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche hinzugefügt
- § 99: Neue Erhebungsmerkmale hinzugefügt
- § 100: Verweisungen angepasst
- § 101: Fristen für Erhebungen angepasst
- § 102: Auskunftspflichten angepasst
- § 104: Ordnungswidrigkeiten angepasst
- § 2 Abs. 2 Nr. 4: Neufassung der Nummer 4
- § 2 Abs. 2: Einfügung von Nummer 5
- § 2 Abs. 2 Nr. 5: Neufassung der Nummer 5
- § 2 Abs. 2 Nr. 6: Neufassung der Nummer 6
- § 4 Abs. 2: Einfügung des Wortes 'werden'
- § 5 Satz 2: Ersetzung von 'Den Wünschen' durch 'Der Wahl und den Wünschen'
- § 6 Abs. 1: Ersetzung von 'Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs' durch 'Inland'
- § 6 Abs. 2: Ersetzung von 'Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs' durch 'Inland'
- § 6 Abs. 3: Ersetzung von 'nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches' durch 'im Ausland'
- § 10 Abs. 2 Satz 2: Neufassung des Satzes 2
- § 10 Abs. 2: Einfügung von Satz 3
- § 11 Abs. 3 Nr. 4: Streichung von 'innerdeutsche und'
- § 11 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4
- § 13 Abs. 3: Einfügung von Satz 2
- § 18 Abs. 1: Einfügung von Satz 2
- § 24 Abs. 2: Streichung von 'und die kreisangehörigen Gemeinden ohne Jugendamt'
- Überschrift Viertes Abschnitt: Einfügung von 'Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche'
- § 27 Abs. 4: Streichung des Absatzes 4
- § 34: Neufassung des § 34
- § 35: Einfügung des Unterabschnitts 'Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche'
- § 36: Einfügung der Überschrift 'Dritter Unterabschnitt: Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche'
- § 36 Abs. 1 Satz 1-3: Streichung von 'zur Erziehung'
- § 36 Abs. 1 Satz 4: Ersetzung von 'den Wünschen' durch 'der Wahl und den Wünschen'
- § 36 Abs. 2 Satz 1: Streichung von 'zur Erziehung'
- § 36 Abs. 2 Satz 2: Streichung von 'erzieherischen'
- § 36 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 37 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von 'und § 35a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4'
- § 37 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von 'können' durch 'kann'
- § 37 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von 'keine Hilfe zur Erziehung' durch 'weder Hilfe zur Erziehung noch Eingliederungshilfe'
- § 38 Abs. 1 Halbsatz 1: Ersetzung des Textes
- § 39 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
- § 39 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 39 Abs. 3 Sätze 1-2: Streichung der Sätze 1-2
- § 39 Abs. 6: Ersetzung des Textes
- § 40 Satz 1: Ersetzung des ersten Halbsatzes
- § 40 Satz 2: Streichung von 'statt dessen'
- § 41: Einfügung der Überschrift 'Vierter Unterabschnitt: Hilfe für junge Volljährige'
- § 41 Abs. 2: Streichung des Absatzes 2
- § 41 Abs. 3: Ersetzung der Verweisung
- § 41 Abs. 3-4: Umbenennung der Absätze 3-4
- § 42 Abs. 1: Einfügung von Satz 2
- § 43 Abs. 2: Ersetzung des Zitats
- § 44 Abs. 1: Streichung des Kommas und der Nummer 6, Einfügung von Satz 3
- § 45 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung des Textes
- § 45 Abs. 4: Streichung des Absatzes 4
- § 48: Einfügung des § 48a
- § 52: Neufassung des § 52
- § 54 Abs. 4: Einfügung von Satz 2
- § 56 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung der Verweisung
- § 56 Abs. 2 Satz 2: Einfügung der Verweisung
- § 56 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung des Punktes durch ein Semikolon, Einfügung des Halbsatzes
- § 59 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung des Textes
- § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-2: Ersetzung des Wortes 'welche' durch 'die'
- § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3: Neufassung der Nummer 3
- § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5: Einfügung des Textes in der Klammer
- § 59 Abs. 2: Ersetzung des Textes
- § 59: Einfügung des Absatzes 3
- § 61 Abs. 2: Einfügung des Absatzes 3
- § 61 Abs. 3: Umbenennung des Absatzes 3 in Absatz 4
## Wortlaut

View File

@@ -4,3 +4,4 @@
- **1990-06-28** · BGBl. 1990 I S. 1163 — Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG)
- **1992-08-04** · BGBl. 1992 I S. 1398 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
- **1993-02-26** · BGBl. 1993 I S. 238 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
- **1993-02-26** · BGBl. 1993 I S. 239 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

View File

@@ -1,51 +1,107 @@
# Stellen dieser Station
- § 2 Abs. 2: Nummer 4 neu formuliert und Nummer 5 eingefügt
- § 4 Abs. 2: Wort 'werden' eingefügt
- § 5 Satz 2: Worte 'Den Wünschen' durch 'Der Wahl und den Wünschen' ersetzt
- § 6 Abs. 1 und 2: Worte 'Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs' durch 'Inland' ersetzt
- § 6 Abs. 3: Worte 'nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches' durch 'im Ausland' ersetzt
- § 10 Abs. 2 Satz 2: Neuer Satz 2 und 3 eingefügt
- § 11 Abs. 3 Nr. 4: Worte 'innerdeutsche und' gestrichen
- § 11 Abs. 4: Neuer Absatz 4 eingefügt
- § 13 Abs. 3: Neuer Satz 2 eingefügt
- § 18 Abs. 1: Neuer Satz 2 eingefügt
- § 24 Abs. 2: Worte 'und die kreisangehörigen Gemeinden ohne Jugendamt' gestrichen
- Überschrift Viertes Abschnitt: Komma und neue Worte eingefügt
- Überschrift nach Viertem Abschnitt: Neue Überschrift 'Erster Unterabschnitt: Hilfe zur Erziehung' eingefügt
- § 27 Abs. 4: Absatz 4 gestrichen
- § 34: Neue Formulierung für § 34 eingefügt
- Überschrift vor § 36: Neue Überschrift 'Dritter Unterabschnitt: Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche' eingefügt
- § 36 Abs. 1 Satz 1 bis 3: Worte 'zur Erziehung' gestrichen
- § 36 Abs. 1 Satz 4: Worte 'den Wünschen' durch 'der Wahl und den Wünschen' ersetzt
- § 36 Abs. 2 Satz 1: Worte 'zur Erziehung' gestrichen
- § 36 Abs. 2 Satz 2: Wort 'erzieherischen' gestrichen
- § 36 Abs. 3: Neue Formulierung für Absatz 3 eingefügt
- § 37 Abs. 1 Satz 1: Worte 'und § 35a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4' eingefügt
- § 37 Abs. 1 Satz 2: Wort 'können' durch 'kann' ersetzt
- § 37 Abs. 2 Satz 1: Worte 'keine Hilfe zur Erziehung' durch 'weder Hilfe zur Erziehung noch Eingliederungshilfe' ersetzt
- § 38 Abs. 1 Halbsatz 1: Neue Formulierung für Halbsatz 1 eingefügt
- § 39 Abs. 1: Neue Formulierung für Absatz 1 eingefügt
- § 39 Abs. 2: Neue Formulierung für Absatz 2 eingefügt
- § 39 Abs. 3 Sätze 1 und 2: Sätze 1 und 2 gestrichen
- § 39 Abs. 6: Worte 'der sich bei entsprechender Anwendung des § 54 Abs. 4 Satz 2 des Ersten Buches ergibt' durch 'der nach § 10 des Bundeskindergeldgesetzes für ein erstes Kind zu zahlen ist' ersetzt
- § 40 Satz 1: Neue Formulierung für ersten Halbsatz eingefügt
- § 40 Satz 2: Worte 'statt dessen' gestrichen
- § 41: Neue Überschrift vor § 41, Absatz 2 aufgehoben, Verweisung in Absatz 3 geändert, Absätze 3 und 4 umbenannt
- § 42 Abs. 1: Neuer Satz 2 eingefügt
- § 43 Abs. 2: Worte '§ 42 Abs. 1 Satz 2 bis 4' durch '§ 42 Abs. 1 Satz 2 bis 5' ersetzt
- § 44 Abs. 1: Neuer Satz 3 eingefügt
- § 45 Abs. 3 Satz 1: Worte 'Einrichtung neben der Aufsicht nach Absatz 1' durch 'erlaubnispflichtige Einrichtung' ersetzt
- § 45 Abs. 4: Absatz 4 gestrichen
- § 48a: Neuer § 48a eingefügt
- § 52: Neue Formulierung für § 52 eingefügt
- § 54 Abs. 4: Neuer Satz 2 eingefügt
- § 56 Abs. 2: Worte 'der §§ 1811 und 1818' durch 'des § 1818' ersetzt, Verweisung 'des § 1803 Abs. 2' durch 'des § 1803 Abs. 2, des § 1811' ersetzt
- § 56 Abs. 3 Satz 1: Punkt am Ende durch Semikolon ersetzt, neuer Halbsatz eingefügt
- § 59 Abs. 1 Satz 1: Eingangsworte geändert, Worte 'welche' durch 'die' ersetzt
- § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3: Neue Formulierung für Nr. 3 eingefügt
- § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5: Worte 'und Artikel 10 Abs. 6 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche' hinzugefügt
- § 59 Abs. 2: Worte 'Der Beamte oder Angestellte' durch 'Die Urkundsperson' ersetzt, Worte 'ihm' durch 'ihr' ersetzt
- § 59 Abs. 3: Neuer Absatz 3 eingefügt
- § 61 Abs. 3: Neuer Absatz 3 eingefügt
- § 61 Abs. 3: Bisheriger Absatz 3 wird Absatz 4
- § 59 Abs. 1: Überleitungsvorschriften: Beurkundungen und Beglaubigungen nach Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und vor Inkrafttreten dieses Gesetzes sind nicht unwirksam, wenn die tätig gewordenen Personen nicht die Befähigung zum höheren oder gehobenen Verwaltungsdienst besessen haben.
- § 62 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe c: Das Eingangswort 'für' wird gestrichen.
- § 62 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe d: Das Eingangswort 'für' wird gestrichen.
- § 64 Abs. 3 Satz 1: Das Wort 'Kontrollbefugnisse' wird durch 'Kontrollaufgaben' ersetzt.
- § 69 Abs. 3: Neuer Wortlaut für die Errichtung von Jugendämtern und Landesjugendämtern.
- § 75 Abs. 1: Erste Halbsatz: 'kann anerkannt werden, wer' wird durch 'können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie' ersetzt. In Nummer 1: 'ist' wird durch 'sind' ersetzt. In Nummer 2: 'verfolgt' wird durch 'verfolgen' ersetzt. In Nummer 3: 'lässt', 'er' und 'ist' werden durch 'lassen', 'sie' und 'sind' ersetzt. In Nummer 4: 'bietet' wird durch 'bieten' ersetzt.
- § 81: In Nummer 7: 'und' wird durch ein Komma ersetzt. Neue Nummer 8: 'den Justizvollzugsbehörden und'. Die bisherige Nummer 8 wird Nummer 9.
- Siebtes Kapitel: Neues Siebtes Kapitel mit den Abschnitten 'Sachliche Zuständigkeit' und 'Örtliche Zuständigkeit'.
- § 87: Neufassung des § 87 mit neuen Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit für Vormundschaftsaufgaben
- § 87d: Neufassung des § 87d mit Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswesen
- § 87e: Neufassung des § 87e mit Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit für Beurkundung und Beglaubigung
- § 88: Neufassung des § 88 mit Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland
- § 89: Neufassung des § 89 mit Bestimmungen zur Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt
- § 89a: Neufassung des § 89a mit Bestimmungen zur Kostenerstattung bei Zuständigkeitswechsel in der Vollzeitpflege
- § 89b: Neufassung des § 89b mit Bestimmungen zur Kostenerstattung bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- § 89c: Neufassung des § 89c mit Bestimmungen zur Kostenerstattung bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsverpflichtung
- § 89d: Neufassung des § 89d mit Bestimmungen zur Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise
- § 89e: Neufassung des § 89e mit Bestimmungen zum Schutz der Einrichtungsorte
- § 89f: Neufassung des § 89f mit Bestimmungen zum Umfang der Kostenerstattung
- § 89g: Neufassung des § 89g mit Bestimmungen zum Landesrechtsvorbehalt
- Achtes Kapitel: Neufassung des Achten Kapitels mit Bestimmungen zur Erhebung von Teilnahmebeiträgen, Heranziehung zu den Kosten und Überleitung von Ansprüchen
- § 93 Abs. 1: Neue Regelungen zur Heranziehung von Eltern und Jugendlichen zu den Kosten
- § 93 Abs. 2: Neue Regelungen zur Heranziehung von Eltern und Jugendlichen zu den Kosten
- § 93 Abs. 3: Neue Regelungen zur Heranziehung von Eltern und Jugendlichen zu den Kosten
- § 93 Abs. 4: Neue Regelungen zur Heranziehung von Eltern und Jugendlichen zu den Kosten
- § 93 Abs. 5: Neue Regelungen zur Heranziehung von Eltern und Jugendlichen zu den Kosten
- § 93 Abs. 6: Neue Regelungen zur Heranziehung von Eltern und Jugendlichen zu den Kosten
- § 94 Abs. 1: Neue Sonderregelungen für die Heranziehung der Eltern
- § 94 Abs. 2: Neue Sonderregelungen für die Heranziehung der Eltern
- § 94 Abs. 3: Neue Sonderregelungen für die Heranziehung der Eltern
- § 95 Abs. 1: Neue Regelungen zur Überleitung von Ansprüchen
- § 95 Abs. 2: Neue Regelungen zur Überleitung von Ansprüchen
- § 95 Abs. 3: Neue Regelungen zur Überleitung von Ansprüchen
- § 95 Abs. 4: Neue Regelungen zur Überleitung von Ansprüchen
- § 96 Abs. 1: Neue Regelungen zur Überleitung von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen
- § 96 Abs. 2: Neue Regelungen zur Überleitung von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen
- § 96 Abs. 3: Neue Regelungen zur Überleitung von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen
- § 96 Abs. 4: Neue Regelungen zur Überleitung von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen
- § 97: Neue Regelungen zur Feststellung der Sozialleistungen
- § 97a: Neue Regelungen zur Pflicht zur Auskunft
- § 98: Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche hinzugefügt
- § 99: Neue Erhebungsmerkmale hinzugefügt
- § 100: Verweisungen angepasst
- § 101: Fristen für Erhebungen angepasst
- § 102: Auskunftspflichten angepasst
- § 104: Ordnungswidrigkeiten angepasst
- § 2 Abs. 2 Nr. 4: Neufassung der Nummer 4
- § 2 Abs. 2: Einfügung von Nummer 5
- § 2 Abs. 2 Nr. 5: Neufassung der Nummer 5
- § 2 Abs. 2 Nr. 6: Neufassung der Nummer 6
- § 4 Abs. 2: Einfügung des Wortes 'werden'
- § 5 Satz 2: Ersetzung von 'Den Wünschen' durch 'Der Wahl und den Wünschen'
- § 6 Abs. 1: Ersetzung von 'Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs' durch 'Inland'
- § 6 Abs. 2: Ersetzung von 'Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs' durch 'Inland'
- § 6 Abs. 3: Ersetzung von 'nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches' durch 'im Ausland'
- § 10 Abs. 2 Satz 2: Neufassung des Satzes 2
- § 10 Abs. 2: Einfügung von Satz 3
- § 11 Abs. 3 Nr. 4: Streichung von 'innerdeutsche und'
- § 11 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4
- § 13 Abs. 3: Einfügung von Satz 2
- § 18 Abs. 1: Einfügung von Satz 2
- § 24 Abs. 2: Streichung von 'und die kreisangehörigen Gemeinden ohne Jugendamt'
- Überschrift Viertes Abschnitt: Einfügung von 'Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche'
- § 27 Abs. 4: Streichung des Absatzes 4
- § 34: Neufassung des § 34
- § 35: Einfügung des Unterabschnitts 'Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche'
- § 36: Einfügung der Überschrift 'Dritter Unterabschnitt: Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche'
- § 36 Abs. 1 Satz 1-3: Streichung von 'zur Erziehung'
- § 36 Abs. 1 Satz 4: Ersetzung von 'den Wünschen' durch 'der Wahl und den Wünschen'
- § 36 Abs. 2 Satz 1: Streichung von 'zur Erziehung'
- § 36 Abs. 2 Satz 2: Streichung von 'erzieherischen'
- § 36 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 37 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von 'und § 35a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4'
- § 37 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von 'können' durch 'kann'
- § 37 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von 'keine Hilfe zur Erziehung' durch 'weder Hilfe zur Erziehung noch Eingliederungshilfe'
- § 38 Abs. 1 Halbsatz 1: Ersetzung des Textes
- § 39 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
- § 39 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 39 Abs. 3 Sätze 1-2: Streichung der Sätze 1-2
- § 39 Abs. 6: Ersetzung des Textes
- § 40 Satz 1: Ersetzung des ersten Halbsatzes
- § 40 Satz 2: Streichung von 'statt dessen'
- § 41: Einfügung der Überschrift 'Vierter Unterabschnitt: Hilfe für junge Volljährige'
- § 41 Abs. 2: Streichung des Absatzes 2
- § 41 Abs. 3: Ersetzung der Verweisung
- § 41 Abs. 3-4: Umbenennung der Absätze 3-4
- § 42 Abs. 1: Einfügung von Satz 2
- § 43 Abs. 2: Ersetzung des Zitats
- § 44 Abs. 1: Streichung des Kommas und der Nummer 6, Einfügung von Satz 3
- § 45 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung des Textes
- § 45 Abs. 4: Streichung des Absatzes 4
- § 48: Einfügung des § 48a
- § 52: Neufassung des § 52
- § 54 Abs. 4: Einfügung von Satz 2
- § 56 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung der Verweisung
- § 56 Abs. 2 Satz 2: Einfügung der Verweisung
- § 56 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung des Punktes durch ein Semikolon, Einfügung des Halbsatzes
- § 59 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung des Textes
- § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-2: Ersetzung des Wortes 'welche' durch 'die'
- § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3: Neufassung der Nummer 3
- § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5: Einfügung des Textes in der Klammer
- § 59 Abs. 2: Ersetzung des Textes
- § 59: Einfügung des Absatzes 3
- § 61 Abs. 2: Einfügung des Absatzes 3
- § 61 Abs. 3: Umbenennung des Absatzes 3 in Absatz 4

View File

@@ -1,7 +1,9 @@
# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 238
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 10 Abs. 2 Satz 2: Neuer Satz 2 und 3 eingefügt
§ 10 Abs. 2 Satz 2: Neufassung des Satzes 2
§ 10 Abs. 2: Einfügung von Satz 3

7
sgb-viii/§100.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 100
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 100: Verweisungen angepasst

7
sgb-viii/§101.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 101
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 101: Fristen für Erhebungen angepasst

7
sgb-viii/§102.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 102
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 102: Auskunftspflichten angepasst

7
sgb-viii/§104.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 104
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 104: Ordnungswidrigkeiten angepasst

View File

@@ -1,9 +1,9 @@
# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 238
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 11 Abs. 3 Nr. 4: Worte 'innerdeutsche und' gestrichen
§ 11 Abs. 3 Nr. 4: Streichung von 'innerdeutsche und'
§ 11 Abs. 4: Neuer Absatz 4 eingefügt
§ 11 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 238
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 13 Abs. 3: Neuer Satz 2 eingefügt
§ 13 Abs. 3: Einfügung von Satz 2

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 238
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 18 Abs. 1: Neuer Satz 2 eingefügt
§ 18 Abs. 1: Einfügung von Satz 2

View File

@@ -1,7 +1,13 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 238
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 2 Abs. 2: Nummer 4 neu formuliert und Nummer 5 eingefügt
§ 2 Abs. 2 Nr. 4: Neufassung der Nummer 4
§ 2 Abs. 2: Einfügung von Nummer 5
§ 2 Abs. 2 Nr. 5: Neufassung der Nummer 5
§ 2 Abs. 2 Nr. 6: Neufassung der Nummer 6

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 238
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 24 Abs. 2: Worte 'und die kreisangehörigen Gemeinden ohne Jugendamt' gestrichen
§ 24 Abs. 2: Streichung von 'und die kreisangehörigen Gemeinden ohne Jugendamt'

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 238
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 27 Abs. 4: Absatz 4 gestrichen
§ 27 Abs. 4: Streichung des Absatzes 4

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 34
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 238
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 34: Neue Formulierung für § 34 eingefügt
§ 34: Neufassung des § 34

7
sgb-viii/§35.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 35: Einfügung des Unterabschnitts 'Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche'

View File

@@ -1,17 +1,17 @@
# § 36
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 238
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
Überschrift vor § 36: Neue Überschrift 'Dritter Unterabschnitt: Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche' eingefügt
§ 36: Einfügung der Überschrift 'Dritter Unterabschnitt: Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche'
§ 36 Abs. 1 Satz 1 bis 3: Worte 'zur Erziehung' gestrichen
§ 36 Abs. 1 Satz 1-3: Streichung von 'zur Erziehung'
§ 36 Abs. 1 Satz 4: Worte 'den Wünschen' durch 'der Wahl und den Wünschen' ersetzt
§ 36 Abs. 1 Satz 4: Ersetzung von 'den Wünschen' durch 'der Wahl und den Wünschen'
§ 36 Abs. 2 Satz 1: Worte 'zur Erziehung' gestrichen
§ 36 Abs. 2 Satz 1: Streichung von 'zur Erziehung'
§ 36 Abs. 2 Satz 2: Wort 'erzieherischen' gestrichen
§ 36 Abs. 2 Satz 2: Streichung von 'erzieherischen'
§ 36 Abs. 3: Neue Formulierung für Absatz 3 eingefügt
§ 36 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3

View File

@@ -1,11 +1,11 @@
# § 37
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 238
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 37 Abs. 1 Satz 1: Worte 'und § 35a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4' eingefügt
§ 37 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von 'und § 35a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4'
§ 37 Abs. 1 Satz 2: Wort 'können' durch 'kann' ersetzt
§ 37 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von 'können' durch 'kann'
§ 37 Abs. 2 Satz 1: Worte 'keine Hilfe zur Erziehung' durch 'weder Hilfe zur Erziehung noch Eingliederungshilfe' ersetzt
§ 37 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von 'keine Hilfe zur Erziehung' durch 'weder Hilfe zur Erziehung noch Eingliederungshilfe'

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 38
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 238
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 38 Abs. 1 Halbsatz 1: Neue Formulierung für Halbsatz 1 eingefügt
§ 38 Abs. 1 Halbsatz 1: Ersetzung des Textes

View File

@@ -1,13 +1,13 @@
# § 39
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 238
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 39 Abs. 1: Neue Formulierung für Absatz 1 eingefügt
§ 39 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
§ 39 Abs. 2: Neue Formulierung für Absatz 2 eingefügt
§ 39 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
§ 39 Abs. 3 Sätze 1 und 2: Sätze 1 und 2 gestrichen
§ 39 Abs. 3 Sätze 1-2: Streichung der Sätze 1-2
§ 39 Abs. 6: Worte 'der sich bei entsprechender Anwendung des § 54 Abs. 4 Satz 2 des Ersten Buches ergibt' durch 'der nach § 10 des Bundeskindergeldgesetzes für ein erstes Kind zu zahlen ist' ersetzt
§ 39 Abs. 6: Ersetzung des Textes

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 238
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 4 Abs. 2: Wort 'werden' eingefügt
§ 4 Abs. 2: Einfügung des Wortes 'werden'

View File

@@ -1,9 +1,9 @@
# § 40
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 238
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 40 Satz 1: Neue Formulierung für ersten Halbsatz eingefügt
§ 40 Satz 1: Ersetzung des ersten Halbsatzes
§ 40 Satz 2: Worte 'statt dessen' gestrichen
§ 40 Satz 2: Streichung von 'statt dessen'

View File

@@ -1,7 +1,13 @@
# § 41
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 238
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 41: Neue Überschrift vor § 41, Absatz 2 aufgehoben, Verweisung in Absatz 3 geändert, Absätze 3 und 4 umbenannt
§ 41: Einfügung der Überschrift 'Vierter Unterabschnitt: Hilfe für junge Volljährige'
§ 41 Abs. 2: Streichung des Absatzes 2
§ 41 Abs. 3: Ersetzung der Verweisung
§ 41 Abs. 3-4: Umbenennung der Absätze 3-4

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 42
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 238
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 42 Abs. 1: Neuer Satz 2 eingefügt
§ 42 Abs. 1: Einfügung von Satz 2

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 43
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 238
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 43 Abs. 2: Worte '§ 42 Abs. 1 Satz 2 bis 4' durch '§ 42 Abs. 1 Satz 2 bis 5' ersetzt
§ 43 Abs. 2: Ersetzung des Zitats

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 44
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 238
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 44 Abs. 1: Neuer Satz 3 eingefügt
§ 44 Abs. 1: Streichung des Kommas und der Nummer 6, Einfügung von Satz 3

View File

@@ -1,9 +1,9 @@
# § 45
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 238
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 45 Abs. 3 Satz 1: Worte 'Einrichtung neben der Aufsicht nach Absatz 1' durch 'erlaubnispflichtige Einrichtung' ersetzt
§ 45 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung des Textes
§ 45 Abs. 4: Absatz 4 gestrichen
§ 45 Abs. 4: Streichung des Absatzes 4

7
sgb-viii/§48.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 48
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 48: Einfügung des § 48a

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 238
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 5 Satz 2: Worte 'Den Wünschen' durch 'Der Wahl und den Wünschen' ersetzt
§ 5 Satz 2: Ersetzung von 'Den Wünschen' durch 'Der Wahl und den Wünschen'

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 52
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 238
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 52: Neue Formulierung für § 52 eingefügt
§ 52: Neufassung des § 52

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 54
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 238
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 54 Abs. 4: Neuer Satz 2 eingefügt
§ 54 Abs. 4: Einfügung von Satz 2

View File

@@ -1,9 +1,11 @@
# § 56
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 238
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 56 Abs. 2: Worte 'der §§ 1811 und 1818' durch 'des § 1818' ersetzt, Verweisung 'des § 1803 Abs. 2' durch 'des § 1803 Abs. 2, des § 1811' ersetzt
§ 56 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung der Verweisung
§ 56 Abs. 3 Satz 1: Punkt am Ende durch Semikolon ersetzt, neuer Halbsatz eingefügt
§ 56 Abs. 2 Satz 2: Einfügung der Verweisung
§ 56 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung des Punktes durch ein Semikolon, Einfügung des Halbsatzes

View File

@@ -1,15 +1,19 @@
# § 59
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 238
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 59 Abs. 1 Satz 1: Eingangsworte geändert, Worte 'welche' durch 'die' ersetzt
§ 59 Abs. 1: Überleitungsvorschriften: Beurkundungen und Beglaubigungen nach Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und vor Inkrafttreten dieses Gesetzes sind nicht unwirksam, wenn die tätig gewordenen Personen nicht die Befähigung zum höheren oder gehobenen Verwaltungsdienst besessen haben.
§ 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3: Neue Formulierung für Nr. 3 eingefügt
§ 59 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung des Textes
§ 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5: Worte 'und Artikel 10 Abs. 6 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche' hinzugefügt
§ 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-2: Ersetzung des Wortes 'welche' durch 'die'
§ 59 Abs. 2: Worte 'Der Beamte oder Angestellte' durch 'Die Urkundsperson' ersetzt, Worte 'ihm' durch 'ihr' ersetzt
§ 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3: Neufassung der Nummer 3
§ 59 Abs. 3: Neuer Absatz 3 eingefügt
§ 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5: Einfügung des Textes in der Klammer
§ 59 Abs. 2: Ersetzung des Textes
§ 59: Einfügung des Absatzes 3

View File

@@ -1,9 +1,11 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 238
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 6 Abs. 1 und 2: Worte 'Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs' durch 'Inland' ersetzt
§ 6 Abs. 1: Ersetzung von 'Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs' durch 'Inland'
§ 6 Abs. 3: Worte 'nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches' durch 'im Ausland' ersetzt
§ 6 Abs. 2: Ersetzung von 'Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs' durch 'Inland'
§ 6 Abs. 3: Ersetzung von 'nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches' durch 'im Ausland'

View File

@@ -1,9 +1,9 @@
# § 61
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 238
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 61 Abs. 3: Neuer Absatz 3 eingefügt
§ 61 Abs. 2: Einfügung des Absatzes 3
§ 61 Abs. 3: Bisheriger Absatz 3 wird Absatz 4
§ 61 Abs. 3: Umbenennung des Absatzes 3 in Absatz 4

9
sgb-viii/§62.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,9 @@
# § 62
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 62 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe c: Das Eingangswort 'für' wird gestrichen.
§ 62 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe d: Das Eingangswort 'für' wird gestrichen.

7
sgb-viii/§64.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 64
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 64 Abs. 3 Satz 1: Das Wort 'Kontrollbefugnisse' wird durch 'Kontrollaufgaben' ersetzt.

7
sgb-viii/§69.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 69
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 69 Abs. 3: Neuer Wortlaut für die Errichtung von Jugendämtern und Landesjugendämtern.

7
sgb-viii/§75.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 75
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 75 Abs. 1: Erste Halbsatz: 'kann anerkannt werden, wer' wird durch 'können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie' ersetzt. In Nummer 1: 'ist' wird durch 'sind' ersetzt. In Nummer 2: 'verfolgt' wird durch 'verfolgen' ersetzt. In Nummer 3: 'lässt', 'er' und 'ist' werden durch 'lassen', 'sie' und 'sind' ersetzt. In Nummer 4: 'bietet' wird durch 'bieten' ersetzt.

7
sgb-viii/§81.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 81
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 81: In Nummer 7: 'und' wird durch ein Komma ersetzt. Neue Nummer 8: 'den Justizvollzugsbehörden und'. Die bisherige Nummer 8 wird Nummer 9.

7
sgb-viii/§87.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 87
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 87: Neufassung des § 87 mit neuen Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit für Vormundschaftsaufgaben

7
sgb-viii/§87d.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 87d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 87d: Neufassung des § 87d mit Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswesen

7
sgb-viii/§87e.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 87e
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 87e: Neufassung des § 87e mit Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit für Beurkundung und Beglaubigung

7
sgb-viii/§88.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 88
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 88: Neufassung des § 88 mit Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland

7
sgb-viii/§89.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 89
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 89: Neufassung des § 89 mit Bestimmungen zur Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt

7
sgb-viii/§89a.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 89a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 89a: Neufassung des § 89a mit Bestimmungen zur Kostenerstattung bei Zuständigkeitswechsel in der Vollzeitpflege

7
sgb-viii/§89b.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 89b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 89b: Neufassung des § 89b mit Bestimmungen zur Kostenerstattung bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

7
sgb-viii/§89c.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 89c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 89c: Neufassung des § 89c mit Bestimmungen zur Kostenerstattung bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsverpflichtung

7
sgb-viii/§89d.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 89d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 89d: Neufassung des § 89d mit Bestimmungen zur Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise

7
sgb-viii/§89e.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 89e
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 89e: Neufassung des § 89e mit Bestimmungen zum Schutz der Einrichtungsorte

7
sgb-viii/§89f.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 89f
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 89f: Neufassung des § 89f mit Bestimmungen zum Umfang der Kostenerstattung

7
sgb-viii/§89g.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 89g
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 89g: Neufassung des § 89g mit Bestimmungen zum Landesrechtsvorbehalt

17
sgb-viii/§93.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,17 @@
# § 93
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 93 Abs. 1: Neue Regelungen zur Heranziehung von Eltern und Jugendlichen zu den Kosten
§ 93 Abs. 2: Neue Regelungen zur Heranziehung von Eltern und Jugendlichen zu den Kosten
§ 93 Abs. 3: Neue Regelungen zur Heranziehung von Eltern und Jugendlichen zu den Kosten
§ 93 Abs. 4: Neue Regelungen zur Heranziehung von Eltern und Jugendlichen zu den Kosten
§ 93 Abs. 5: Neue Regelungen zur Heranziehung von Eltern und Jugendlichen zu den Kosten
§ 93 Abs. 6: Neue Regelungen zur Heranziehung von Eltern und Jugendlichen zu den Kosten

11
sgb-viii/§94.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,11 @@
# § 94
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 94 Abs. 1: Neue Sonderregelungen für die Heranziehung der Eltern
§ 94 Abs. 2: Neue Sonderregelungen für die Heranziehung der Eltern
§ 94 Abs. 3: Neue Sonderregelungen für die Heranziehung der Eltern

13
sgb-viii/§95.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,13 @@
# § 95
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 95 Abs. 1: Neue Regelungen zur Überleitung von Ansprüchen
§ 95 Abs. 2: Neue Regelungen zur Überleitung von Ansprüchen
§ 95 Abs. 3: Neue Regelungen zur Überleitung von Ansprüchen
§ 95 Abs. 4: Neue Regelungen zur Überleitung von Ansprüchen

13
sgb-viii/§96.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,13 @@
# § 96
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 96 Abs. 1: Neue Regelungen zur Überleitung von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen
§ 96 Abs. 2: Neue Regelungen zur Überleitung von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen
§ 96 Abs. 3: Neue Regelungen zur Überleitung von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen
§ 96 Abs. 4: Neue Regelungen zur Überleitung von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen

7
sgb-viii/§97.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 97
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 97: Neue Regelungen zur Feststellung der Sozialleistungen

7
sgb-viii/§97a.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 97a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 97a: Neue Regelungen zur Pflicht zur Auskunft

7
sgb-viii/§98.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 98
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 98: Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche hinzugefügt

7
sgb-viii/§99.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 99
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-26 — Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 239
§ 99: Neue Erhebungsmerkmale hinzugefügt

View File

@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 1993 I S. 239
- **Titel:** Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 239
- **Verkündung:** 1993-02-26
- **Inkrafttreten:** 1991-01-01 (Artikel 2 Nr. 2); 1993-04-01 (Rest des Gesetzes)
- **Ausfertigung:** 1993-02-16
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/7#page=3
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** KJHG, SGB-VIII, JGG, BÜRGERLICHES-GESETZBUCH-BUNDESVERTRIEBENENGESETZ
## Kurz
Das Gesetz ändert verschiedene Bestimmungen im Achten Buch Sozialgesetzbuch, insbesondere bezüglich der Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie der Eingliederungshilfe.