BGBl. 2015 I S. 1789 · Verordnung · Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz

Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1789
Inkrafttreten: 2015-10-28 (Tag nach der Verkündung)
Quelle: offenegesetze
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Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2015-10-27

BGBl-Id: bgbl1-2015-41-3
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2015-10-27 12:00:00 +00:00
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# BESCHV_2013 — 2015-07-31
# BESCHV_2013 — 2015-10-27
- **Titel:** Dritte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 1422
- **Inkrafttreten:** 2015-08-01 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/32#page=38
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Beschäftigungsverordnung, insbesondere durch die Einfügung eines neuen Praktikums nach § 22 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 4 des Mindestlohngesetzes und Anpassungen an die Nummerierung.
- **Titel:** Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 1789
- **Inkrafttreten:** 2015-10-28 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/41#page=5
- **Kurz:** Die Verordnung führt Änderungen an mehreren Vorschriften durch, um das Asylverfahren zu beschleunigen. Dazu gehören Änderungen an der Beschäftigungsverordnung, der Integrationskursverordnung, der Energieeinsparverordnung und der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte.
## Betroffene Stellen
- § 32 Absatz 2 Nummer 1: Einfügung von Nummer 1 vor bestehende Nummer 1
- § 32 Absatz 2 Nummer 1 bis 3: Umbenennung der Nummern 1 bis 3 in 2 bis 4 und Ersetzung von „§15 Nummer 1 und 2“ durch „§15 Nummer 2“
- § 26: Einführung eines neuen Absatzes 2
- § 32: Änderungen in Absatz 1, 2 und 3
- § 33: Gesamtaufhebung des Artikels
## Wortlaut

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- **2014-11-10** · BGBl. 2014 I S. 1683 — Zweite Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung
- **2015-07-31** · BGBl. 2015 I S. 1386 — Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
- **2015-07-31** · BGBl. 2015 I S. 1422 — Dritte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung
- **2015-10-27** · BGBl. 2015 I S. 1789 — Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz

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# Stellen dieser Station
- § 32 Absatz 2 Nummer 1: Einfügung von Nummer 1 vor bestehende Nummer 1
- § 32 Absatz 2 Nummer 1 bis 3: Umbenennung der Nummern 1 bis 3 in 2 bis 4 und Ersetzung von „§15 Nummer 1 und 2“ durch „§15 Nummer 2“
- § 26: Einführung eines neuen Absatzes 2
- § 32: Änderungen in Absatz 1, 2 und 3
- § 33: Gesamtaufhebung des Artikels

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beschv_2013/§26.md Normal file
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# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-10-27 — Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1789
§ 26: Einführung eines neuen Absatzes 2

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# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-07-31 — Dritte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1422
> Station: 2015-10-27 — Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1789
§ 32 Absatz 2 Nummer 1: Einfügung von Nummer 1 vor bestehende Nummer 1
§ 32 Absatz 2 Nummer 1 bis 3: Umbenennung der Nummern 1 bis 3 in 2 bis 4 und Ersetzung von „§15 Nummer 1 und 2“ durch „§15 Nummer 2“
§ 32: Änderungen in Absatz 1, 2 und 3

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beschv_2013/§33.md Normal file
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# § 33
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-10-27 — Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1789
§ 33: Gesamtaufhebung des Artikels

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# ENEV — 2013-11-21
# ENEV — 2015-10-27
- **Titel:** Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
- **Titel:** Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 3951
- **Inkrafttreten:** 2014-05-01; 2015-05-01 (Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b, § 27 Absatz 2 Nummer 6)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/67#page=3
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Energieeinsparverordnung, insbesondere durch Ergänzung von Vorschriften zur Pflichtangabe in Immobilienanzeigen und zur Einteilung in Energieeffizienzklassen.
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 1789
- **Inkrafttreten:** 2015-10-28 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/41#page=5
- **Kurz:** Die Verordnung führt Änderungen an mehreren Vorschriften durch, um das Asylverfahren zu beschleunigen. Dazu gehören Änderungen an der Beschäftigungsverordnung, der Integrationskursverordnung, der Energieeinsparverordnung und der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte.
## Betroffene Stellen
- Anlage 10: Neue Einteilung in Energieeffizienzklassen basierend auf dem Endenergieverbrauch oder -bedarf
- Anlage 11 Nr. 1: Streichung der Wörter 'und von Modernisierungsempfehlungen nach § 20' sowie 'und Modernisierungsempfehlungen'
- Anlage 11 Nr. 2.6: Ersetzung des Wortes 'kostengünstige' durch 'kosteneffiziente'
- Anlage 11 Nr. 3.7: Ersetzung des Wortes 'kostengünstige' durch 'kosteneffiziente'
- § 2.1.3: Neue Vorschrift für die energetische Bewertung von baulichen oder anla gentechnischen Komponenten, für die keine anerkannten Regeln der Technik vorliegen.
- § 2.2 a): Ersetzung von Tabellenbezeichnungen und Jahreszahlen.
- § 2.2 b): Streichung von spezifischen Angaben.
- § 2.3 a): Ersetzung von spezifischen technischen Angaben.
- § 2.3 b): Einfügung eines neuen Satzes zur Anwendung von Randbedingungen.
- § 2.4: Ersetzung von spezifischen technischen Angaben und Jahreszahlen.
- § 2.6 a): Ersetzung von spezifischen technischen Angaben.
- § 2.6 b): Neue Formulierung für die Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten.
- § 2.8: Neue Vorschrift für die Berechnung im Fall gemeinsamer Heizungsanlagen für mehrere Gebäude.
- § 3: Neue Vorschriften für den sommerlichen Wärmeschutz, einschließlich der Anforderungen nach DIN 4108-2:2013-02.
- Anlage 2, Nummer 1.1.2 Satz 1: Ersetzung von Zeilenbezeichnungen.
- Anlage 2, Nummer 1.1.2: Einfügung eines neuen Satzes zur Anwendung von Zeile 1.0 der Tabelle 1.
- Anlage 2, Tabelle 1: Änderungen in der Tabelle 1 zur Ausführung des Referenzgebäudes, einschließlich neuer Werte und zusätzlicher Zeilen.
- Inhaltsübersicht zu § 1: Neue Überschrift für § 1
- Inhaltsübersicht nach § 16: Einfügung von § 16a
- Inhaltsübersicht zu § 26b: Ersetzung der Angabe zu § 26b
- Inhaltsübersicht zu § 30: Neue Überschrift für § 30
- Inhaltsübersicht zu Anlage 4: Neue Überschrift für Anlage 4
- Inhaltsübersicht zu Anlage 10: Neue Überschrift für Anlage 10
- § 1: Neue Überschrift und Ergänzung von Absatz 1
- § 1 Abs. 3: Änderung von Satz 1 Nummer 8 und Ersetzung von 'Absatz 1' durch 'Absatz 2'
- § 2 Nummer 15: Ersetzung des Punktes am Ende durch ein Komma
- § 2 Nummer 16: Einfügung von Nummer 16
- § 3 Abs. 2: Ersetzung von 'Tabelle 2' durch 'Nummer 1.2'
- § 3 Abs. 5: Einfügung von Absatz 5
- § 5: Neue Fassung des gesamten § 5
- § 6 Abs. 1: Aufhebung von Satz 2 und Anpassung des neuen Satz 2
- § 9 Abs. 1: Neue Fassung von Satz 1 und Anpassung von Satz 2
- § 9 Abs. 2: Anpassung von Satz 1 und Einfügung eines neuen Satzes
- § 9 Abs. 4 und 5: Neue Fassung der Absätze 4 und 5
- § 10 Abs. 1: Einfügung von neuen Sätzen und Anpassung des Satzes 4
- § 10 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3
- § 10 Abs. 4: Aufhebung des Absatzes 4
- § 10 Abs. 5: Anpassung des Absatzes 5
- § 11 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes
- § 12 Abs. 2 Satz 3 und 4: Aufhebung von Satz 3 und 4
- § 16 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2 bis 4: Neufassung der Bestimmungen zur Verwendung von Energieausweisen
- § 16a: Neufassung der Anwendung von § 16a auf Energieausweise, die zwischen 30. September 2007 und 1. Mai 2014 ausgestellt wurden
- § 16a Abs. 3: Neufassung der Anwendung von § 16a auf Energieausweise nach Absatz 1 Satz 1 und 2 Nummer 1
- § 16a Abs. 3a: Neue Vorschrift zur Vorlage und Übergabe von begleitenden Modernisierungsempfehlungen
- § 16a Abs. 4 und 5 Satz 1 sowie Abs. 6 Satz 1: Streichung der Wörter 'und von Modernisierungsempfehlungen nach § 20'
- § 30: Neue Übergangsvorschriften für die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik
- Anlage 1 Nummer 1.1 Satz 2: Ersetzen der Wörter 'darf diese anstelle von Tabelle 1' durch 'darf diese bis zum 31. Dezember 2015 anstelle von Tabelle 1' und Ersetzen der Angabe '2006-12' durch '2012-07'
- Anlage 1 Nummer 1.1 Satz 3: Ersetzen der Angabe '10,9' durch '10,0' und Ersetzen der Wörter '§7 Nummer 2 in Verbindung mit Nummer VI.1' durch '§ 7 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Nummer VII.1 und 2'
- Anlage 1 Nummer 1.1 Tabelle 1: Neue Festlegungen für die Ausführung des Referenzgebäudes
- Anlage 1 Nummer 1.2: Neue Höchstwerte des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts ab dem 1. Januar 2016
- Anlage 1 Nummer 1.3.1: Neue Festlegungen zur Bemaßung der wärmeübertragenden Umfassungsfläche
- Anlage 1 Nummer 2.1.1 Satz 1 und 2: Ersetzen der Angabe '2007-02' durch '2011-12, berichtigt durch DIN V 18599-5 Berichtigung 1 : 2013-05 und durch DIN V 18599-8 Berichtigung 1 : 2013-05'
- Anlage 1 Nummer 2.1.1 Satz 6: Neue Bestimmungen für den Primärenergiefaktor für den nicht erneuerbaren Anteil des elektrischen Stroms ab dem 1. Januar 2016
- Anlage 1 Nummer 2.1.1 Tabelle 3: Neue Randbedingungen für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs
- Anlage 1 Nummer 2.1.2 und 2.1.3: Neue Bestimmungen für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs nach DIN V 4108-6 : 2003-06* und DIN V 4701-10: 2003-08
- Nummer 2 Satz 1: Ersetzt 'außen liegende' durch 'gegen Außenluft abgrenzende' und 'die Verglasung ersetzt wird' durch 'die Verglasung oder verglaste Flügelrahmen ersetzt werden'
- Nummer 2 Satz 2: Neuer Wortlaut: 'Werden Maßnahmen gemäß Buchstabe a an Fenstertüren mit Klapp-, Falt-, Schiebe- oder Hebemechanismus durchgeführt, sind die Anforderungen nach Tabelle 1 Zeile 2f einzuhalten.'
- Nummer 2 Satz 4: Ersetzt '1,30' durch '1,3'
- Nummer 3 Satz 1: Ersetzt '2,9 W/(m²·K)' durch '1,8 W/(m²·K)'
- Nummer 3 Satz 2: Neuer Wortlaut: 'Satz 1 ist auf rahmenlose Türanlagen aus Glas, Karusselltüren und kraftbetätigte Türen nicht anzuwenden.'
- Nummer 4: Neuer Wortlaut für Dachflächen, Decken und Wände gegen unbeheizte Dachräume, einschließlich Anforderungen nach Tabelle 1 Zeile 4a und 4b.
- Nummer 5: Neuer Wortlaut für Wände gegen Erdreich oder unbeheizte Räume (mit Ausnahme von Dachräumen) sowie Decken nach unten gegen Erdreich, Außenluft oder unbeheizte Räume, einschließlich Anforderungen nach Tabelle 1 Zeile 5.
- Nummer 6 Satz 1: Fügt 'in Pfosten-Riegel-Konstruktion, deren Bauart DIN EN 13947:2007-07 entspricht,' nach 'Vorhangfassaden' ein.
- Nummer 6 Satz 2: Ersetzt 'Nr. 2 Satz 2' durch 'Nummer 2 Satz 5'
- Nummer 7 Tabelle 1: Neuer Wortlaut für Tabelle 1 mit Höchstwerten der Wärmedurchgangskoeffizienten.
- Nummer 8.3: Ersetzt '2007-02' durch '2011-12'
- Anlage 4: Neuer Wortlaut für Anforderungen an die Dichtheit des gesamten Gebäudes.
- Anlage 4a Satz 3: Ersetzt '2006-12' durch '2012-07'
- Anlage 5 Nummer 1 Tabelle 1 Zeile 6: Ersetzt 'Leitungen von Zentralheizungen' durch 'Wärmeverteilungsleitungen'
- Anlage 5 Nummer 2 Satz 1: Ersetzt 'Leitungen von Zentralheizungen' durch 'Wärmeverteilungsleitungen'
- Anlage 5 Nummer 2 Satz 2: Streicht 'des § 10 Absatz 2 und', ersetzt 'bis zu einer Länge von 4 m' durch 'bis zu einem Wasservolumen von 3 Litern' und fügt 'und sich in beheizten Räumen befinden' ein.
- Anlagen 6 bis 9: Neuer Wortlaut für Muster Energieausweise und Aushänge.
- § 26b: Änderungen in der Bezeichnung und den Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
- § 26b Abs. 1: Ersetzen von 'Bezirksschornsteinfegermeister' durch 'bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger'
- § 26b Abs. 1 Nr. 1: Ersetzen von '§10A Abs. 1, auch in Verbindung mit Abs. 5' durch '§10A Abs. 1, auch in Verbindung mit Abs. 4'
- § 26b Abs. 1 Nr. 2: Ersetzen von '§10A Abs. 2, auch in Verbindung mit Abs. 5' durch '§10A Abs. 2, auch in Verbindung mit Abs. 4'
- § 26b Abs. 2: Ersetzen von 'Bezirksschornsteinfegermeister' durch 'bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger im Rahmen der bauordnungstechnischen Abnahme der Anlage oder, wenn eine solche Abnahme nicht vorgesehen ist'
- § 26b Abs. 2 Nr. 1: Einfügen der neuen Nummer 1: '1. die Anforderungen nach § 11 Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind'
- § 26b Abs. 2 Nr. 1 bis 3: Umbenennung der Nummern 1 bis 3 in 2 bis 4
- § 26b Abs. 3: Ersetzen von 'Bezirkschornsteinfegermeister' durch 'bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger'
- § 26b Abs. 4: Ersetzen von 'Bezirkschornsteinfegermeister' durch 'bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger'
- § 26b Abs. 5: Ersetzen von 'Bezirkschornsteinfegermeister' durch 'bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger'
- § 26c: Einfügen neuer Paragraph § 26c: Registriernummern
- § 26d: Einfügen neuer Paragraph § 26d: Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen
- § 26e: Einfügen neuer Paragraph § 26e: Nicht personenbezogene Auswertung von Daten
- § 26f: Einfügen neuer Paragraph § 26f: Erfahrungsberichte der Länder
- § 27 Abs. 1: Ersetzen von Nummern 4 und 5 durch neue Nummern 4 bis 6
- § 27 Abs. 1 Nr. 6 bis 8: Umbenennung der Nummern 6 bis 8 in 7 bis 9
- § 27 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 27 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 28 Abs. 3a: Einfügen neuer Absatz 3a: Angabe der angewandten Fassung der Verordnung in Energieausweisen
- § 29 Abs. 1 bis 3a: Neufassung der Absätze 1 bis 3a
- Anlage 1 Nummer 1.1: Neue Vorgaben für Raumlufttechnik, insbesondere für Zonen der Nutzungen 4, 8, 9, 12, 13, 23, 24, 35, 37 und 40
- Anlage 1 Nummer 1.3: Neue Anforderungen für Gebäudezonen mit mehr als 4 m Raumhöhe und dezentrale Gebläse- oder Strahlungsheizungen
- Anlage 1 Nummer 2.1.1: Aktualisierung der Normen und Vorschriften für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs
- Anlage 1 Nummer 2.1.2: Neue Randbedingungen zur Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs
- Anlage 1 Nummer 2.1.3: Aktualisierung der Normen und Vorschriften für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs
- Anlage 1 Nummer 2.1.4: Neue Vereinfachungen zur Zonierung und zur Ermittlung von tageslichtversorgten Bereichen
- Anlage 1 Nummer 2.1.5: Neue Regelungen für die energetische Bewertung von baulichen oder anlagentechnischen Komponenten
- Anlage 1 Nummer 2.1.6: Neue Randbedingungen für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs
- Anlage 1 Nummer 2.1.7: Neue Regelungen für die Berechnung ohne Beleuchtungsanlage
- Anlage 1 Nummer 2.1.8: Neue Regelungen für die Raum-Solltemperatur Heizung in bestimmten Nutzungen
- Anlage 1 Nummer 2.1.9: Neue Regelungen für gemeinsame Heizungsanlagen
- Anlage 1 Nummer 2.2.1: Aktualisierung der Normen und Vorschriften für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs
- Anlage 1 Nummer 2.2.2: Neue Regelungen für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs
- Anlage 1 Nummer 2.3: Neue Regelungen für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs
- Anlage 1 Nummer 3.1.2: Neue Regelungen für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs
- Anlage 1 Nummer 3.1.3: Neue Regelungen für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs
- Anlage 1 Nummer 3.2.1: Neue Regelungen für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs
- Anlage 1 Nummer 3.2.2: Neue Regelungen für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs
- Anlage 1 Nummer 3.2.3: Neue Regelungen für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs
- Anlage 1 Nummer 3.2.4: Neue Regelungen für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs
- Anlage 1 Nummer 4: Neue Regelungen für den baulichen sommerlichen Wärmeschutz
- Anlage 3 Nummer 1: Neue Anforderungen für Außenwände bei beheizten oder gekühlten Räumen
- § 4 Abs. 6: Neuer Absatz 6 mit Vorschriften für den Inspektionsbericht
- § 4 Abs. 7: Bisheriger Absatz 6 wird zu Absatz 7 und Wörter werden ersetzt
- § 13 Abs. 1 Satz 1: Eingefügte Wörter und Ersetzung von Richtlinienbezeichnungen
- § 13 Abs. 4: Absatz 4 wird aufgehoben
- § 14 Abs. 2 Satz 1: Eingefügte Wörter und Streichung von Satz 4
- § 14 Abs. 2 Satz 4: Eingefügte Wörter
- § 14 Abs. 6: Absatz 6 wird aufgehoben
- § 15 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von DIN EN 13053
- § 15 Abs. 5: Ersetzung von Jahreszahlen
- § 16 Abs. 1 Satz 1 und 2: Neue Formulierung für die Ausstellung und Übergabe des Energieausweises
- § 16 Abs. 2 bis 4: Neue Formulierung für die Vorlagepflicht des Energieausweises
- § 16 Abs. 5: Ersetzung von Absatzbezeichnungen
- § 16a: Neuer Paragraph mit Vorschriften für Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
- § 17 Abs. 1 Satz 1: Eingefügte Bezeichnungen für Energieausweise
- § 17 Abs. 4: Neue Formulierung für die Vorschriften über Energieausweise
- § 17 Abs. 5 Satz 1: Ersetzung von Absatzbezeichnungen
- § 18 Abs. 1: Eingefügter Satz über die Verwendung von Kennwerten
- § 19 Abs. 1 Satz 1 und 2: Neue Formulierung für die Berechnung des Energieverbrauchs
- § 19 Abs. 2: Neue Formulierung für die Ermittlung des Endenergieverbrauchs
- § 19 Abs. 3 Satz 4: Neue Formulierung für die Witterungsbereinigung und Berechnung des Primärenergieverbrauchs
- § 19 Abs. 3 Satz 5: Ersetzung von Wörtern
- § 19 Abs. 4: Ersetzung von Wörtern
- § 20: Neue Formulierung für die Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz
- § 21 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von Absatzbezeichnungen und Streichung von Wörtern
- § 21 Abs. 1 Satz 2: Streichung von Wörtern
- § 21 Abs. 1 Satz 3: Neue Formulierung für die Ausstellungsberechtigung
- § 25 Abs. 2: Absatz 2 wird aufgehoben
- § 25 Abs. 3: Bisheriger Absatz 3 wird zu Absatz 2
- § 26a Abs. 1 Nummer 2: Ersetzung von Absatzbezeichnungen
- Inhaltsübersicht: Einfügen einer neuen Angabe für § 25a
- § 25a: Neuer Artikel für Gebäude für Asylsuchende und Flüchtlinge
## Wortlaut

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- **2012-12-11** · BGBl. 2012 I S. 2449 — Gesetz zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten
- **2013-07-12** · BGBl. 2013 I S. 2197 — Viertes Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes
- **2013-11-21** · BGBl. 2013 I S. 3951 — Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
- **2015-10-27** · BGBl. 2015 I S. 1789 — Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz

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# Stellen dieser Station
- Anlage 10: Neue Einteilung in Energieeffizienzklassen basierend auf dem Endenergieverbrauch oder -bedarf
- Anlage 11 Nr. 1: Streichung der Wörter 'und von Modernisierungsempfehlungen nach § 20' sowie 'und Modernisierungsempfehlungen'
- Anlage 11 Nr. 2.6: Ersetzung des Wortes 'kostengünstige' durch 'kosteneffiziente'
- Anlage 11 Nr. 3.7: Ersetzung des Wortes 'kostengünstige' durch 'kosteneffiziente'
- § 2.1.3: Neue Vorschrift für die energetische Bewertung von baulichen oder anla gentechnischen Komponenten, für die keine anerkannten Regeln der Technik vorliegen.
- § 2.2 a): Ersetzung von Tabellenbezeichnungen und Jahreszahlen.
- § 2.2 b): Streichung von spezifischen Angaben.
- § 2.3 a): Ersetzung von spezifischen technischen Angaben.
- § 2.3 b): Einfügung eines neuen Satzes zur Anwendung von Randbedingungen.
- § 2.4: Ersetzung von spezifischen technischen Angaben und Jahreszahlen.
- § 2.6 a): Ersetzung von spezifischen technischen Angaben.
- § 2.6 b): Neue Formulierung für die Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten.
- § 2.8: Neue Vorschrift für die Berechnung im Fall gemeinsamer Heizungsanlagen für mehrere Gebäude.
- § 3: Neue Vorschriften für den sommerlichen Wärmeschutz, einschließlich der Anforderungen nach DIN 4108-2:2013-02.
- Anlage 2, Nummer 1.1.2 Satz 1: Ersetzung von Zeilenbezeichnungen.
- Anlage 2, Nummer 1.1.2: Einfügung eines neuen Satzes zur Anwendung von Zeile 1.0 der Tabelle 1.
- Anlage 2, Tabelle 1: Änderungen in der Tabelle 1 zur Ausführung des Referenzgebäudes, einschließlich neuer Werte und zusätzlicher Zeilen.
- Inhaltsübersicht zu § 1: Neue Überschrift für § 1
- Inhaltsübersicht nach § 16: Einfügung von § 16a
- Inhaltsübersicht zu § 26b: Ersetzung der Angabe zu § 26b
- Inhaltsübersicht zu § 30: Neue Überschrift für § 30
- Inhaltsübersicht zu Anlage 4: Neue Überschrift für Anlage 4
- Inhaltsübersicht zu Anlage 10: Neue Überschrift für Anlage 10
- § 1: Neue Überschrift und Ergänzung von Absatz 1
- § 1 Abs. 3: Änderung von Satz 1 Nummer 8 und Ersetzung von 'Absatz 1' durch 'Absatz 2'
- § 2 Nummer 15: Ersetzung des Punktes am Ende durch ein Komma
- § 2 Nummer 16: Einfügung von Nummer 16
- § 3 Abs. 2: Ersetzung von 'Tabelle 2' durch 'Nummer 1.2'
- § 3 Abs. 5: Einfügung von Absatz 5
- § 5: Neue Fassung des gesamten § 5
- § 6 Abs. 1: Aufhebung von Satz 2 und Anpassung des neuen Satz 2
- § 9 Abs. 1: Neue Fassung von Satz 1 und Anpassung von Satz 2
- § 9 Abs. 2: Anpassung von Satz 1 und Einfügung eines neuen Satzes
- § 9 Abs. 4 und 5: Neue Fassung der Absätze 4 und 5
- § 10 Abs. 1: Einfügung von neuen Sätzen und Anpassung des Satzes 4
- § 10 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3
- § 10 Abs. 4: Aufhebung des Absatzes 4
- § 10 Abs. 5: Anpassung des Absatzes 5
- § 11 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes
- § 12 Abs. 2 Satz 3 und 4: Aufhebung von Satz 3 und 4
- § 16 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2 bis 4: Neufassung der Bestimmungen zur Verwendung von Energieausweisen
- § 16a: Neufassung der Anwendung von § 16a auf Energieausweise, die zwischen 30. September 2007 und 1. Mai 2014 ausgestellt wurden
- § 16a Abs. 3: Neufassung der Anwendung von § 16a auf Energieausweise nach Absatz 1 Satz 1 und 2 Nummer 1
- § 16a Abs. 3a: Neue Vorschrift zur Vorlage und Übergabe von begleitenden Modernisierungsempfehlungen
- § 16a Abs. 4 und 5 Satz 1 sowie Abs. 6 Satz 1: Streichung der Wörter 'und von Modernisierungsempfehlungen nach § 20'
- § 30: Neue Übergangsvorschriften für die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik
- Anlage 1 Nummer 1.1 Satz 2: Ersetzen der Wörter 'darf diese anstelle von Tabelle 1' durch 'darf diese bis zum 31. Dezember 2015 anstelle von Tabelle 1' und Ersetzen der Angabe '2006-12' durch '2012-07'
- Anlage 1 Nummer 1.1 Satz 3: Ersetzen der Angabe '10,9' durch '10,0' und Ersetzen der Wörter '§7 Nummer 2 in Verbindung mit Nummer VI.1' durch '§ 7 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Nummer VII.1 und 2'
- Anlage 1 Nummer 1.1 Tabelle 1: Neue Festlegungen für die Ausführung des Referenzgebäudes
- Anlage 1 Nummer 1.2: Neue Höchstwerte des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts ab dem 1. Januar 2016
- Anlage 1 Nummer 1.3.1: Neue Festlegungen zur Bemaßung der wärmeübertragenden Umfassungsfläche
- Anlage 1 Nummer 2.1.1 Satz 1 und 2: Ersetzen der Angabe '2007-02' durch '2011-12, berichtigt durch DIN V 18599-5 Berichtigung 1 : 2013-05 und durch DIN V 18599-8 Berichtigung 1 : 2013-05'
- Anlage 1 Nummer 2.1.1 Satz 6: Neue Bestimmungen für den Primärenergiefaktor für den nicht erneuerbaren Anteil des elektrischen Stroms ab dem 1. Januar 2016
- Anlage 1 Nummer 2.1.1 Tabelle 3: Neue Randbedingungen für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs
- Anlage 1 Nummer 2.1.2 und 2.1.3: Neue Bestimmungen für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs nach DIN V 4108-6 : 2003-06* und DIN V 4701-10: 2003-08
- Nummer 2 Satz 1: Ersetzt 'außen liegende' durch 'gegen Außenluft abgrenzende' und 'die Verglasung ersetzt wird' durch 'die Verglasung oder verglaste Flügelrahmen ersetzt werden'
- Nummer 2 Satz 2: Neuer Wortlaut: 'Werden Maßnahmen gemäß Buchstabe a an Fenstertüren mit Klapp-, Falt-, Schiebe- oder Hebemechanismus durchgeführt, sind die Anforderungen nach Tabelle 1 Zeile 2f einzuhalten.'
- Nummer 2 Satz 4: Ersetzt '1,30' durch '1,3'
- Nummer 3 Satz 1: Ersetzt '2,9 W/(m²·K)' durch '1,8 W/(m²·K)'
- Nummer 3 Satz 2: Neuer Wortlaut: 'Satz 1 ist auf rahmenlose Türanlagen aus Glas, Karusselltüren und kraftbetätigte Türen nicht anzuwenden.'
- Nummer 4: Neuer Wortlaut für Dachflächen, Decken und Wände gegen unbeheizte Dachräume, einschließlich Anforderungen nach Tabelle 1 Zeile 4a und 4b.
- Nummer 5: Neuer Wortlaut für Wände gegen Erdreich oder unbeheizte Räume (mit Ausnahme von Dachräumen) sowie Decken nach unten gegen Erdreich, Außenluft oder unbeheizte Räume, einschließlich Anforderungen nach Tabelle 1 Zeile 5.
- Nummer 6 Satz 1: Fügt 'in Pfosten-Riegel-Konstruktion, deren Bauart DIN EN 13947:2007-07 entspricht,' nach 'Vorhangfassaden' ein.
- Nummer 6 Satz 2: Ersetzt 'Nr. 2 Satz 2' durch 'Nummer 2 Satz 5'
- Nummer 7 Tabelle 1: Neuer Wortlaut für Tabelle 1 mit Höchstwerten der Wärmedurchgangskoeffizienten.
- Nummer 8.3: Ersetzt '2007-02' durch '2011-12'
- Anlage 4: Neuer Wortlaut für Anforderungen an die Dichtheit des gesamten Gebäudes.
- Anlage 4a Satz 3: Ersetzt '2006-12' durch '2012-07'
- Anlage 5 Nummer 1 Tabelle 1 Zeile 6: Ersetzt 'Leitungen von Zentralheizungen' durch 'Wärmeverteilungsleitungen'
- Anlage 5 Nummer 2 Satz 1: Ersetzt 'Leitungen von Zentralheizungen' durch 'Wärmeverteilungsleitungen'
- Anlage 5 Nummer 2 Satz 2: Streicht 'des § 10 Absatz 2 und', ersetzt 'bis zu einer Länge von 4 m' durch 'bis zu einem Wasservolumen von 3 Litern' und fügt 'und sich in beheizten Räumen befinden' ein.
- Anlagen 6 bis 9: Neuer Wortlaut für Muster Energieausweise und Aushänge.
- § 26b: Änderungen in der Bezeichnung und den Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
- § 26b Abs. 1: Ersetzen von 'Bezirksschornsteinfegermeister' durch 'bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger'
- § 26b Abs. 1 Nr. 1: Ersetzen von '§10A Abs. 1, auch in Verbindung mit Abs. 5' durch '§10A Abs. 1, auch in Verbindung mit Abs. 4'
- § 26b Abs. 1 Nr. 2: Ersetzen von '§10A Abs. 2, auch in Verbindung mit Abs. 5' durch '§10A Abs. 2, auch in Verbindung mit Abs. 4'
- § 26b Abs. 2: Ersetzen von 'Bezirksschornsteinfegermeister' durch 'bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger im Rahmen der bauordnungstechnischen Abnahme der Anlage oder, wenn eine solche Abnahme nicht vorgesehen ist'
- § 26b Abs. 2 Nr. 1: Einfügen der neuen Nummer 1: '1. die Anforderungen nach § 11 Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind'
- § 26b Abs. 2 Nr. 1 bis 3: Umbenennung der Nummern 1 bis 3 in 2 bis 4
- § 26b Abs. 3: Ersetzen von 'Bezirkschornsteinfegermeister' durch 'bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger'
- § 26b Abs. 4: Ersetzen von 'Bezirkschornsteinfegermeister' durch 'bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger'
- § 26b Abs. 5: Ersetzen von 'Bezirkschornsteinfegermeister' durch 'bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger'
- § 26c: Einfügen neuer Paragraph § 26c: Registriernummern
- § 26d: Einfügen neuer Paragraph § 26d: Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen
- § 26e: Einfügen neuer Paragraph § 26e: Nicht personenbezogene Auswertung von Daten
- § 26f: Einfügen neuer Paragraph § 26f: Erfahrungsberichte der Länder
- § 27 Abs. 1: Ersetzen von Nummern 4 und 5 durch neue Nummern 4 bis 6
- § 27 Abs. 1 Nr. 6 bis 8: Umbenennung der Nummern 6 bis 8 in 7 bis 9
- § 27 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 27 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 28 Abs. 3a: Einfügen neuer Absatz 3a: Angabe der angewandten Fassung der Verordnung in Energieausweisen
- § 29 Abs. 1 bis 3a: Neufassung der Absätze 1 bis 3a
- Anlage 1 Nummer 1.1: Neue Vorgaben für Raumlufttechnik, insbesondere für Zonen der Nutzungen 4, 8, 9, 12, 13, 23, 24, 35, 37 und 40
- Anlage 1 Nummer 1.3: Neue Anforderungen für Gebäudezonen mit mehr als 4 m Raumhöhe und dezentrale Gebläse- oder Strahlungsheizungen
- Anlage 1 Nummer 2.1.1: Aktualisierung der Normen und Vorschriften für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs
- Anlage 1 Nummer 2.1.2: Neue Randbedingungen zur Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs
- Anlage 1 Nummer 2.1.3: Aktualisierung der Normen und Vorschriften für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs
- Anlage 1 Nummer 2.1.4: Neue Vereinfachungen zur Zonierung und zur Ermittlung von tageslichtversorgten Bereichen
- Anlage 1 Nummer 2.1.5: Neue Regelungen für die energetische Bewertung von baulichen oder anlagentechnischen Komponenten
- Anlage 1 Nummer 2.1.6: Neue Randbedingungen für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs
- Anlage 1 Nummer 2.1.7: Neue Regelungen für die Berechnung ohne Beleuchtungsanlage
- Anlage 1 Nummer 2.1.8: Neue Regelungen für die Raum-Solltemperatur Heizung in bestimmten Nutzungen
- Anlage 1 Nummer 2.1.9: Neue Regelungen für gemeinsame Heizungsanlagen
- Anlage 1 Nummer 2.2.1: Aktualisierung der Normen und Vorschriften für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs
- Anlage 1 Nummer 2.2.2: Neue Regelungen für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs
- Anlage 1 Nummer 2.3: Neue Regelungen für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs
- Anlage 1 Nummer 3.1.2: Neue Regelungen für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs
- Anlage 1 Nummer 3.1.3: Neue Regelungen für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs
- Anlage 1 Nummer 3.2.1: Neue Regelungen für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs
- Anlage 1 Nummer 3.2.2: Neue Regelungen für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs
- Anlage 1 Nummer 3.2.3: Neue Regelungen für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs
- Anlage 1 Nummer 3.2.4: Neue Regelungen für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs
- Anlage 1 Nummer 4: Neue Regelungen für den baulichen sommerlichen Wärmeschutz
- Anlage 3 Nummer 1: Neue Anforderungen für Außenwände bei beheizten oder gekühlten Räumen
- § 4 Abs. 6: Neuer Absatz 6 mit Vorschriften für den Inspektionsbericht
- § 4 Abs. 7: Bisheriger Absatz 6 wird zu Absatz 7 und Wörter werden ersetzt
- § 13 Abs. 1 Satz 1: Eingefügte Wörter und Ersetzung von Richtlinienbezeichnungen
- § 13 Abs. 4: Absatz 4 wird aufgehoben
- § 14 Abs. 2 Satz 1: Eingefügte Wörter und Streichung von Satz 4
- § 14 Abs. 2 Satz 4: Eingefügte Wörter
- § 14 Abs. 6: Absatz 6 wird aufgehoben
- § 15 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von DIN EN 13053
- § 15 Abs. 5: Ersetzung von Jahreszahlen
- § 16 Abs. 1 Satz 1 und 2: Neue Formulierung für die Ausstellung und Übergabe des Energieausweises
- § 16 Abs. 2 bis 4: Neue Formulierung für die Vorlagepflicht des Energieausweises
- § 16 Abs. 5: Ersetzung von Absatzbezeichnungen
- § 16a: Neuer Paragraph mit Vorschriften für Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
- § 17 Abs. 1 Satz 1: Eingefügte Bezeichnungen für Energieausweise
- § 17 Abs. 4: Neue Formulierung für die Vorschriften über Energieausweise
- § 17 Abs. 5 Satz 1: Ersetzung von Absatzbezeichnungen
- § 18 Abs. 1: Eingefügter Satz über die Verwendung von Kennwerten
- § 19 Abs. 1 Satz 1 und 2: Neue Formulierung für die Berechnung des Energieverbrauchs
- § 19 Abs. 2: Neue Formulierung für die Ermittlung des Endenergieverbrauchs
- § 19 Abs. 3 Satz 4: Neue Formulierung für die Witterungsbereinigung und Berechnung des Primärenergieverbrauchs
- § 19 Abs. 3 Satz 5: Ersetzung von Wörtern
- § 19 Abs. 4: Ersetzung von Wörtern
- § 20: Neue Formulierung für die Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz
- § 21 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von Absatzbezeichnungen und Streichung von Wörtern
- § 21 Abs. 1 Satz 2: Streichung von Wörtern
- § 21 Abs. 1 Satz 3: Neue Formulierung für die Ausstellungsberechtigung
- § 25 Abs. 2: Absatz 2 wird aufgehoben
- § 25 Abs. 3: Bisheriger Absatz 3 wird zu Absatz 2
- § 26a Abs. 1 Nummer 2: Ersetzung von Absatzbezeichnungen
- Inhaltsübersicht: Einfügen einer neuen Angabe für § 25a
- § 25a: Neuer Artikel für Gebäude für Asylsuchende und Flüchtlinge

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enev/§25a.md Normal file
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# § 25a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-10-27 — Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1789
§ 25a: Neuer Artikel für Gebäude für Asylsuchende und Flüchtlinge

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# INTV — 2013-04-19
# INTV — 2015-10-27
- **Titel:** Verordnung über die Prüfungs- und Nachweismodalitäten für die Abschlusstests des Integrationskurses (Integrationskurstestverordnung IntTestV)
- **Titel:** Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 801
- **Inkrafttreten:** 2013-04-20 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/18#page=25
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Prüfungs- und Nachweismodalitäten für die Abschlusstests des Integrationskurses, einschließlich der Anmeldung, Teilnahme, Prüfungsumfang, Prüfungsunterlagen, Aufsicht, Bewertung und Archivierung.
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 1789
- **Inkrafttreten:** 2015-10-28 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/41#page=5
- **Kurz:** Die Verordnung führt Änderungen an mehreren Vorschriften durch, um das Asylverfahren zu beschleunigen. Dazu gehören Änderungen an der Beschäftigungsverordnung, der Integrationskursverordnung, der Energieeinsparverordnung und der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- § 4a Abs. 1: Neufassung des Absatzes
- § 5 Abs. 2: Einfügen eines neuen Satzes
- § 8 Abs. 1 Satz 1: Einfügen von Wörtern vor dem Punkt
- § 9: Änderungen in Absatz 1 und 2
- § 22: Neufassung des gesamten Artikels
## Wortlaut

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- **2007-12-07** · BGBl. 2007 I S. 2787 — Erste Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
- **2012-02-29** · BGBl. 2012 I S. 295 — Zweite Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
- **2013-04-19** · BGBl. 2013 I S. 801 — Verordnung über die Prüfungs- und Nachweismodalitäten für die Abschlusstests des Integrationskurses (Integrationskurstestverordnung IntTestV)
- **2015-10-27** · BGBl. 2015 I S. 1789 — Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz

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# Stellen dieser Station
- § 4a Abs. 1: Neufassung des Absatzes
- § 5 Abs. 2: Einfügen eines neuen Satzes
- § 8 Abs. 1 Satz 1: Einfügen von Wörtern vor dem Punkt
- § 9: Änderungen in Absatz 1 und 2
- § 22: Neufassung des gesamten Artikels

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2012-02-29 Zweite Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2012 I S. 295
> Station: 2015-10-27 — Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1789
§ 22: Neue Übergangsregelungen
§ 22: Neufassung des gesamten Artikels

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# § 4a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2012-02-29 Zweite Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2012 I S. 295
> Station: 2015-10-27 — Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1789
§ 4a: Neuer Paragraph § 4a über Fahrtkostenerstattung und Kinderbetreuung.
§ 4a Abs. 1: Neufassung des Absatzes

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2012-02-29 Zweite Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2012 I S. 295
> Station: 2015-10-27 — Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1789
§ 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3: Hinzufügung von §§ 23a, 25 Abs. 3, § 25a Abs. 2.
§ 5 Abs. 4 Satz 1: Ersetzung von 'des Aufbausprachkurses' durch 'von maximal 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses'.
§ 5 Abs. 4: Hinzufügung von neuen Sätzen zur Teilnahmezulassung.
§ 5 Abs. 2: Einfügen eines neuen Satzes

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2012-02-29 Zweite Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2012 I S. 295
> Station: 2015-10-27 — Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1789
§ 8: Neue Fassung des gesamten § 8 über Datenverarbeitung.
§ 8 Abs. 1 Satz 1: Einfügen von Wörtern vor dem Punkt

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2012-02-29 Zweite Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2012 I S. 295
> Station: 2015-10-27 — Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1789
§ 9 Abs. 1: Ersetzung von '1 Euro' durch '1,20 Euro'.
§ 9: Änderungen in Absatz 1 und 2

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@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 2015 I S. 1789
- **Titel:** Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 1789
- **Verkündung:** 2015-10-27
- **Inkrafttreten:** 2015-10-28 (Tag nach der Verkündung)
- **Ausfertigung:** 2015-10-24
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/41#page=5
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BESCHV_2013, INTV, ENEV, ZO-_RZTE
## Kurz
Die Verordnung führt Änderungen an mehreren Vorschriften durch, um das Asylverfahren zu beschleunigen. Dazu gehören Änderungen an der Beschäftigungsverordnung, der Integrationskursverordnung, der Energieeinsparverordnung und der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte.

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@@ -1,18 +1,16 @@
# ZO-_RZTE — 2013-02-25
# ZO-_RZTE — 2015-10-27
- **Titel:** Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 277
- **Inkrafttreten:** 2013-02-26
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/9#page=13
- **Kurz:** Das Gesetz führt Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und in weiteren Gesetzen ein, um die Rechte von Patientinnen und Patienten zu verbessern.
- **Titel:** Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 1789
- **Inkrafttreten:** 2015-10-28 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/41#page=5
- **Kurz:** Die Verordnung führt Änderungen an mehreren Vorschriften durch, um das Asylverfahren zu beschleunigen. Dazu gehören Änderungen an der Beschäftigungsverordnung, der Integrationskursverordnung, der Energieeinsparverordnung und der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte.
## Betroffene Stellen
- § 13 Abs. 2 Satz 1: Einfügung der Wörter 'und die auf Landesebene für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen'
- § 31a Abs. 6 Satz 2: Ersetzung der Angabe '§ 18 Abs. 2 Buchstabe e' durch '§ 18 Abs. 2 Nummer 5'
- § 31a Abs. 1 Satz 1 Nummer 2: Ersetzung des Wortes 'Vorsorgevertrag' durch 'Versorgungsvertrag' und der Angabe '§ 111 Satz 2' durch '§ 111 Abs. 2'
- § 31a Abs. 1 Satz 1 Nummer 3: Ersetzung der Angabe '§ 119b Satz 3' durch '§ 119b Abs. 1 Satz 3 und 4'
- § 31 Abs. 1: Einfügen eines neuen Satzes
- § 32a Satz 3: Ersetzen einer Angabe
## Wortlaut

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- **2008-05-30** · BGBl. 2008 I S. 874 — Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)
- **2011-12-28** · BGBl. 2011 I S. 2983 — Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz GKV-VStG)
- **2013-02-25** · BGBl. 2013 I S. 277 — Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten
- **2015-10-27** · BGBl. 2015 I S. 1789 — Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz

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# Stellen dieser Station
- § 13 Abs. 2 Satz 1: Einfügung der Wörter 'und die auf Landesebene für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen'
- § 31a Abs. 6 Satz 2: Ersetzung der Angabe '§ 18 Abs. 2 Buchstabe e' durch '§ 18 Abs. 2 Nummer 5'
- § 31a Abs. 1 Satz 1 Nummer 2: Ersetzung des Wortes 'Vorsorgevertrag' durch 'Versorgungsvertrag' und der Angabe '§ 111 Satz 2' durch '§ 111 Abs. 2'
- § 31a Abs. 1 Satz 1 Nummer 3: Ersetzung der Angabe '§ 119b Satz 3' durch '§ 119b Abs. 1 Satz 3 und 4'
- § 31 Abs. 1: Einfügen eines neuen Satzes
- § 32a Satz 3: Ersetzen einer Angabe

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 31
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-28Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz GKV-VStG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2983
> Station: 2015-10-27Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1789
§ 31 Abs. 1: Neufassung des Absatzes, der die Ermächtigung weiterer Ärzte zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung regelt.
§ 31 Abs. 1: Einfügen eines neuen Satzes

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zo-_rzte/§32a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 32a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-10-27 — Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1789
§ 32a Satz 3: Ersetzen einer Angabe