BGBl. 1992 I S. 745 · Änderung · Sechstes Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen

Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 745
Inkrafttreten: 1992-04-08
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1992-04-08

BGBl-Id: bgbl1-1992-18-1
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1992-04-08 12:00:00 +00:00
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# GESETZ-ÜBER-DIE-PFÄNDUNGSFREIGRENZEN — 1984-03-10
# GESETZ-ÜBER-DIE-PFÄNDUNGSFREIGRENZEN — 1992-04-08
- **Titel:** Fünftes Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen
- **Titel:** Sechstes Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1984 I S. 364
- **Inkrafttreten:** 1984-03-10
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1984/11#page=4
- **Kurz:** Dieses Gesetz ändert die Pfändungsfreigrenzen in der Zivilprozessordnung und der Konkursordnung, insbesondere die Beträge für nicht zur Veräußerung bestimmte Haustiere und andere Leistungen.
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 745
- **Inkrafttreten:** 1992-04-08
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/18#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz erhöht die Pfändungsfreigrenzen in der Zivilprozessordnung, um den notwendigen Lebensunterhalt von Schuldnerinnen und Schuldner zu gewährleisten.
## Betroffene Stellen
- Pfändbarer Betrag bei Unterhaltspflicht: Neue Tabelle für den pfändbaren Betrag bei Unterhaltspflicht eingeführt
- Artikel 3 Abs. 1: Regelung für Pfändungen, die vor dem Inkrafttreten des Artikels 1 ausgebracht wurden, hinsichtlich der nach Inkrafttreten fälligen Leistungen.
- Artikel 3 Abs. 2: Regelung für die Wirksamkeit von Verfügungen über Arbeitseinkommen, die vor dem Inkrafttreten des Artikels 1 erfolgt sind.
- Artikel 3: Neue Tabelle für den pfändbaren Betrag bei Unterhaltspflicht für Nettolöhne von 110,00 bis 175,20 DM
## Wortlaut

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- **1972-03-03** · BGBl. 1972 I S. 221 — Drittes Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen
- **1978-03-03** · BGBl. 1978 I S. 333 — Viertes Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen
- **1984-03-10** · BGBl. 1984 I S. 364 — Fünftes Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen
- **1992-04-08** · BGBl. 1992 I S. 745 — Sechstes Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen

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# Stellen dieser Station
- Pfändbarer Betrag bei Unterhaltspflicht: Neue Tabelle für den pfändbaren Betrag bei Unterhaltspflicht eingeführt
- Artikel 3 Abs. 1: Regelung für Pfändungen, die vor dem Inkrafttreten des Artikels 1 ausgebracht wurden, hinsichtlich der nach Inkrafttreten fälligen Leistungen.
- Artikel 3 Abs. 2: Regelung für die Wirksamkeit von Verfügungen über Arbeitseinkommen, die vor dem Inkrafttreten des Artikels 1 erfolgt sind.
- Artikel 3: Neue Tabelle für den pfändbaren Betrag bei Unterhaltspflicht für Nettolöhne von 110,00 bis 175,20 DM

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# BGBl. 1992 I S. 745
- **Titel:** Sechstes Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 745
- **Verkündung:** 1992-04-08
- **Inkrafttreten:** 1992-04-08
- **Ausfertigung:** 1992-04-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/18#page=1
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** GESETZ-ÜBER-DIE-PFÄNDUNGSFREIGRENZEN, ZPO
## Kurz
Das Gesetz erhöht die Pfändungsfreigrenzen in der Zivilprozessordnung, um den notwendigen Lebensunterhalt von Schuldnerinnen und Schuldner zu gewährleisten.

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# ZPO — 1990-12-22
# ZPO — 1992-04-08
- **Titel:** Rechtspflege-Vereinfachungsgesetz
- **Titel:** Sechstes Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1990 I S. 2847
- **Inkrafttreten:** 1991-01-01 (Artikel 7 Abs. 25); 1991-01-02 (Artikel 9); 1991-04-01 (Restliches Gesetz); 1992-01-01 (Artikel 2 Nr. 1, 7, 8, 11 bis 13, Artikel 3 Nr. 1, Artikel 4 Nr. 1, 2, Artikel 5 Nr. 1, 2 Buchstabe a und b, Artikel 6 Nr. 1, Artikel 7 Abs. 2, 4, 5, Artikel 8 Abs. 7, 9, 10 Nr. 2, Artikel 1 Nr. 51 Buchstabe a, Nr. 53, 55, soweit § 700 Abs. 3 Satz 1 der Zivilprozeßordnung geändert wird, und Nr. 57)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1990/71#page=15
- **Kurz:** Das Rechtspflege-Vereinfachungsgesetz führt verschiedene Änderungen an der Zivilprozeßordnung durch, um den Prozessablauf zu vereinfachen und zu optimieren.
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 745
- **Inkrafttreten:** 1992-04-08
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/18#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz erhöht die Pfändungsfreigrenzen in der Zivilprozessordnung, um den notwendigen Lebensunterhalt von Schuldnerinnen und Schuldner zu gewährleisten.
## Betroffene Stellen
- § 29b: Neuer Paragraph für Klagen Dritter gegen Mitglieder von Wohnungseigentümergemeinschaften
- § 78c Abs. 3: Sätze 3 und 4 gestrichen
- § 81 vierter Halbsatz: Neuer Wortlaut für den vierten Halbsatz
- § 91a Abs. 1: Neuer Wortlaut für den ersten Absatz
- § 104 Abs. 1 Satz 1: Neuer Wortlaut für den ersten Satz
- § 104 Abs. 3: Neuer Wortlaut für den dritten Absatz
- § 103 Abs. 2 Satz 1: Wörter ersetzt
- § 104 Abs. 1 Satz 2: Wörter ersetzt
- § 104 Abs. 1 Satz 3: Wort ersetzt
- § 105 Abs. 1 Satz 1: Wörter ersetzt
- § 105 Abs. 1 Satz 4: Wort ersetzt
- § 105 Abs. 2 erster Halbsatz: Wörter ersetzt
- § 106 Abs. 1 Satz 1: Wörter ersetzt
- § 107 Abs. 1 Satz 2: Wörter ersetzt
- § 127 Abs. 2: Neuer Wortlaut für den zweiten Absatz
- § 127 Abs. 4: Neuer Absatz 4 eingefügt
- § 128 Abs. 3 Satz 1: Wort ersetzt
- § 128 Abs. 3 Satz 4: Neuer Wortlaut für den vierten Satz
- § 128 Abs. 3 Satz 5: Satz 5 gestrichen
- § 160a Abs. 1: Neuer Wortlaut für den ersten Absatz
- § 160a Abs. 3 Satz 2: Wörter ersetzt
- § 204: Neuer Wortlaut für § 204
- § 205: Neuer Wortlaut für § 205
- § 206: Neuer Wortlaut für § 206
- § 211 Abs. 1 Satz 1: Punkt durch Semikolon ersetzt, neuer Halbsatz angefügt
- § 271 Abs. 3: Absatz 3 gestrichen
- § 273 Abs. 2 Nr. 4: Wörter hinzugefügt
- § 275 Abs. 1 Satz 2: Punkt durch Semikolon ersetzt, neuer Halbsatz angefügt
- § 276 Abs. 1 Satz 3: Punkt durch Semikolon ersetzt, neuer Halbsatz angefügt
- § 277 Abs. 1: Neuer Satz 2 angefügt
- § 277 Abs. 4: Neuer Wortlaut für den vierten Absatz
- § 281 Abs. 2: Neuer Wortlaut für den zweiten Absatz
- § 358a Satz 2 Nr. 3: Neuer Wortlaut für Nummer 3
- § 375 Abs. 1: Doppelpunkt durch Komma ersetzt, neuer Satz angefügt, Nummer 3 neu formuliert
- § 375 Abs. 1a: Neuer Absatz 1a eingefügt
- § 377 Abs. 3: Neuer Wortlaut für den dritten Absatz
- § 377 Abs. 4: Absatz 4 gestrichen
- § 378: Neuer Paragraph § 378 eingefügt
- § 404a: Neuer Paragraph § 404a eingefügt
- § 405 Satz 2: Neuer Wortlaut für den zweiten Satz
- § 406 Abs. 2: Neuer Wortlaut für den zweiten Absatz
- § 407a: Neuer Paragraph § 407a eingefügt
- § 409 Abs. 1 Satz 1: Neuer Wortlaut für den ersten Satz
- § 411 Abs. 4: Neuer Absatz 4 eingefügt
- § 451: Wort ersetzt
- Zwölfter Titel im Ersten Abschnitt des Zweiten Buches: Neuer Titel
- § 485: Neufassung des § 485 mit neuen Absätzen 1 bis 3
- § 486: Neufassung des § 486 mit neuen Absätzen 1 bis 4
- § 487: Neufassung des § 487
- § 492 Abs. 3: Einfügung von Absatz 3 in § 492
- § 493: Neufassung des § 493 mit neuen Absätzen 1 und 2
- § 490 Abs. 1: Ersetzung von 'das Gesuch' durch 'den Antrag'
- § 490 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von 'Gesuch' durch 'Antrag'
- § 494 Abs. 2: Ersetzung von 'Gesuch' durch 'Antrag'
- § 491 Abs. 1: Ersetzung von 'Gesuchs' durch 'Antrags'
- § 494 Abs. 1: Ersetzung von 'das Gesuch' durch 'der Antrag'
- § 494a: Einfügung von § 494a mit neuen Absätzen 1 und 2
- § 495a: Einfügung von § 495a mit neuen Absätzen 1 und 2
- § 511a: Neufassung des § 511a mit neuen Absätzen 1 und 2
- § 515 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung des Punktes durch ein Semikolon und Hinzufügen eines Halbsatzes
- § 520 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung der Verweisung '§ 277 Abs. 1, 2, 4' durch '§ 277 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 4'
- § 541: Einfügung von § 541 mit neuen Absätzen 1 und 2
- § 546 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'vierzigtausend' durch 'sechzigtausend'
- § 546 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von 'vierzigtausend' durch 'sechzigtausend'
- § 554 Abs. 4: Ersetzung von 'vierzigtausend' durch 'sechzigtausend'
- § 554b Abs. 1: Ersetzung von 'vierzigtausend' durch 'sechzigtausend'
- § 556 Abs. 1: Neufassung des § 556 Abs. 1
- § 567 Abs. 2: Neufassung des § 567 Abs. 2
- § 567 Abs. 3: Einfügung von Absatz 3 in § 567
- § 567 Abs. 3: Verschiebung des bisherigen Absatz 3 zu Absatz 4
- § 568 Abs. 2: Neufassung des § 568 Abs. 2
- § 577a: Einfügung von § 577a
- § 641n Satz 4: Einfügung von Satz 4 in § 641n
- § 641p Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'von zwei Wochen nach Bewirken der Mitteilung gemäß § 641n' durch 'der in § 641n bezeichneten Frist'
- § 641p Abs. 3 Satz 3: Streichung von Absatz 3 Satz 3 in § 641p
- § 642a Abs. 2 Satz 2: Einfügung von Satz 2 in § 642a Abs. 2
- § 642a Abs. 3 Satz 2: Streichung von Absatz 3 Satz 2 in § 642a
- § 642a Abs. 5 Satz 2: Hinzufügen der Verweisung '§ 690 Abs. 3' in Absatz 5 Satz 2 in § 642a
- § 642b Abs. 1 Satz 3: Ersetzung der Verweisung '§ 323 Abs. 2, 3' durch '§ 323 Abs. 2, § 641p Abs. 1 Satz 2' in § 642b Abs. 1 Satz 3
- § 688 Abs. 3: Neufassung des § 688 Abs. 3
- § 689 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von 'den Bezirk eines oder mehrerer Oberlandesgerichte' durch 'die Bezirke mehrerer Amtsgerichte' in § 689 Abs. 3 Satz 1
- § 690 Abs. 1 Nr. 5: Neufassung von Absatz 1 Nr. 5 in § 690
- § 690 Abs. 3: Neufassung von Absatz 3 in § 690
- § 691 Abs. 3: Neufassung von Absatz 3 in § 691
- § 696 Abs. 1 Satz 1: Neufassung von Absatz 1 Satz 1 in § 696
- § 696 Abs. 5 Satz 2 und 3: Streichung von Absatz 5 Satz 2 und 3 in § 696
- § 697 Abs. 1 bis 3: Neufassung von Absätzen 1 bis 3 in § 697
- § 700 Abs. 3: Neufassung von Absatz 3 in § 700
- § 700 Abs. 4 bis 6: Einfügung von Absätzen 4 bis 6 in § 700
- § 703c Abs. 1 Satz 1: Hinzufügen der Worte 'und zum Schutze der in Anspruch genommenen Partei' in Absatz 1 Satz 1 in § 703c
- § 703d Abs. 3: Streichung von Absatz 3 in § 703d
- § 721 Abs. 6 Sätze 2 und 3: Streichung von Sätzen 2 und 3 in Absatz 6 in § 721
- § 793 Abs. 2: Einfügung von Absatz 2 in § 793
- § 794 Abs. 1 Nr. 1: Hinzufügen der Verweisung 'oder § 492 Abs. 3' in Nummer 1 in § 794 Abs. 1
- § 794 Abs. 1 Nr. 4a: Neufassung von Nummer 4a in § 794 Abs. 1
- § 794a Abs. 4 Satz 2: Streichung von Satz 2 in Absatz 4 in § 794a
- § 797 Abs. 6: Einfügung von Absatz 6 in § 797
- § 798: Neufassung des § 798
- § 806a: Einfügung von § 806a mit neuen Absätzen 1 und 2
- § 845 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von 'drei Wochen' durch 'eines Monats' in Absatz 2 Satz 1 in § 845
- § 864 Abs. 2: Ersetzung von 'richtet' durch 'gründet' in Absatz 2 in § 864
- § 937 Abs. 2: Neufassung von Absatz 2 in § 937
- § 1044b: Einfügung von § 1044b mit neuen Absätzen 1 und 2
- § 850a Nr. 4: Der Betrag von 470 Deutsche Mark wird auf 540 Deutsche Mark erhöht.
- § 850b Abs. 1 Nr. 4: Der Betrag von 3 600 Deutsche Mark wird auf 4 140 Deutsche Mark erhöht.
- § 850c Abs. 1 Satz 1: Die Beträge von 754, 174, 34,80 Deutsche Mark werden auf 1 209, 279, 55,80 Deutsche Mark erhöht.
- § 850c Abs. 1 Satz 2: Die Beträge von 2 028, 468, 93,60, 338, 78, 15,60, 234, 54, 10,80 Deutsche Mark werden auf 3 081, 711, 142,20, 468, 108, 21,60, 351, 81, 16,20 Deutsche Mark erhöht.
- § 850c Abs. 2 Satz 2: Die Beträge von 3 302, 762, 152,40 Deutsche Mark werden auf 3 796, 876, 175,20 Deutsche Mark erhöht.
- § 850f Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes 1, die die Bedingungen für die Bemessung des Arbeitseinkommens festlegt.
- § 850f Abs. 3 Satz 1 und 2: Die Beträge von 2 340, 540, 108 Deutsche Mark werden auf 3 744, 864, 172,80 Deutsche Mark erhöht.
- Anlage 2 (zu § 850c): Die Anlage erhält eine neue Fassung.
## Wortlaut

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- **1990-12-22** · BGBl. 1990 I S. 2839 — Gesetz zur Vereinfachung der Ausgabe von Schuldverschreibungen
- **1990-12-22** · BGBl. 1990 I S. 2840 — Gesetz über Verbraucherkredite, zur Änderung der Zivilprozeßordnung und anderer Gesetze
- **1990-12-22** · BGBl. 1990 I S. 2847 — Rechtspflege-Vereinfachungsgesetz
- **1992-04-08** · BGBl. 1992 I S. 745 — Sechstes Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen

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# Stellen dieser Station
- § 29b: Neuer Paragraph für Klagen Dritter gegen Mitglieder von Wohnungseigentümergemeinschaften
- § 78c Abs. 3: Sätze 3 und 4 gestrichen
- § 81 vierter Halbsatz: Neuer Wortlaut für den vierten Halbsatz
- § 91a Abs. 1: Neuer Wortlaut für den ersten Absatz
- § 104 Abs. 1 Satz 1: Neuer Wortlaut für den ersten Satz
- § 104 Abs. 3: Neuer Wortlaut für den dritten Absatz
- § 103 Abs. 2 Satz 1: Wörter ersetzt
- § 104 Abs. 1 Satz 2: Wörter ersetzt
- § 104 Abs. 1 Satz 3: Wort ersetzt
- § 105 Abs. 1 Satz 1: Wörter ersetzt
- § 105 Abs. 1 Satz 4: Wort ersetzt
- § 105 Abs. 2 erster Halbsatz: Wörter ersetzt
- § 106 Abs. 1 Satz 1: Wörter ersetzt
- § 107 Abs. 1 Satz 2: Wörter ersetzt
- § 127 Abs. 2: Neuer Wortlaut für den zweiten Absatz
- § 127 Abs. 4: Neuer Absatz 4 eingefügt
- § 128 Abs. 3 Satz 1: Wort ersetzt
- § 128 Abs. 3 Satz 4: Neuer Wortlaut für den vierten Satz
- § 128 Abs. 3 Satz 5: Satz 5 gestrichen
- § 160a Abs. 1: Neuer Wortlaut für den ersten Absatz
- § 160a Abs. 3 Satz 2: Wörter ersetzt
- § 204: Neuer Wortlaut für § 204
- § 205: Neuer Wortlaut für § 205
- § 206: Neuer Wortlaut für § 206
- § 211 Abs. 1 Satz 1: Punkt durch Semikolon ersetzt, neuer Halbsatz angefügt
- § 271 Abs. 3: Absatz 3 gestrichen
- § 273 Abs. 2 Nr. 4: Wörter hinzugefügt
- § 275 Abs. 1 Satz 2: Punkt durch Semikolon ersetzt, neuer Halbsatz angefügt
- § 276 Abs. 1 Satz 3: Punkt durch Semikolon ersetzt, neuer Halbsatz angefügt
- § 277 Abs. 1: Neuer Satz 2 angefügt
- § 277 Abs. 4: Neuer Wortlaut für den vierten Absatz
- § 281 Abs. 2: Neuer Wortlaut für den zweiten Absatz
- § 358a Satz 2 Nr. 3: Neuer Wortlaut für Nummer 3
- § 375 Abs. 1: Doppelpunkt durch Komma ersetzt, neuer Satz angefügt, Nummer 3 neu formuliert
- § 375 Abs. 1a: Neuer Absatz 1a eingefügt
- § 377 Abs. 3: Neuer Wortlaut für den dritten Absatz
- § 377 Abs. 4: Absatz 4 gestrichen
- § 378: Neuer Paragraph § 378 eingefügt
- § 404a: Neuer Paragraph § 404a eingefügt
- § 405 Satz 2: Neuer Wortlaut für den zweiten Satz
- § 406 Abs. 2: Neuer Wortlaut für den zweiten Absatz
- § 407a: Neuer Paragraph § 407a eingefügt
- § 409 Abs. 1 Satz 1: Neuer Wortlaut für den ersten Satz
- § 411 Abs. 4: Neuer Absatz 4 eingefügt
- § 451: Wort ersetzt
- Zwölfter Titel im Ersten Abschnitt des Zweiten Buches: Neuer Titel
- § 485: Neufassung des § 485 mit neuen Absätzen 1 bis 3
- § 486: Neufassung des § 486 mit neuen Absätzen 1 bis 4
- § 487: Neufassung des § 487
- § 492 Abs. 3: Einfügung von Absatz 3 in § 492
- § 493: Neufassung des § 493 mit neuen Absätzen 1 und 2
- § 490 Abs. 1: Ersetzung von 'das Gesuch' durch 'den Antrag'
- § 490 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von 'Gesuch' durch 'Antrag'
- § 494 Abs. 2: Ersetzung von 'Gesuch' durch 'Antrag'
- § 491 Abs. 1: Ersetzung von 'Gesuchs' durch 'Antrags'
- § 494 Abs. 1: Ersetzung von 'das Gesuch' durch 'der Antrag'
- § 494a: Einfügung von § 494a mit neuen Absätzen 1 und 2
- § 495a: Einfügung von § 495a mit neuen Absätzen 1 und 2
- § 511a: Neufassung des § 511a mit neuen Absätzen 1 und 2
- § 515 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung des Punktes durch ein Semikolon und Hinzufügen eines Halbsatzes
- § 520 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung der Verweisung '§ 277 Abs. 1, 2, 4' durch '§ 277 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 4'
- § 541: Einfügung von § 541 mit neuen Absätzen 1 und 2
- § 546 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'vierzigtausend' durch 'sechzigtausend'
- § 546 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von 'vierzigtausend' durch 'sechzigtausend'
- § 554 Abs. 4: Ersetzung von 'vierzigtausend' durch 'sechzigtausend'
- § 554b Abs. 1: Ersetzung von 'vierzigtausend' durch 'sechzigtausend'
- § 556 Abs. 1: Neufassung des § 556 Abs. 1
- § 567 Abs. 2: Neufassung des § 567 Abs. 2
- § 567 Abs. 3: Einfügung von Absatz 3 in § 567
- § 567 Abs. 3: Verschiebung des bisherigen Absatz 3 zu Absatz 4
- § 568 Abs. 2: Neufassung des § 568 Abs. 2
- § 577a: Einfügung von § 577a
- § 641n Satz 4: Einfügung von Satz 4 in § 641n
- § 641p Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'von zwei Wochen nach Bewirken der Mitteilung gemäß § 641n' durch 'der in § 641n bezeichneten Frist'
- § 641p Abs. 3 Satz 3: Streichung von Absatz 3 Satz 3 in § 641p
- § 642a Abs. 2 Satz 2: Einfügung von Satz 2 in § 642a Abs. 2
- § 642a Abs. 3 Satz 2: Streichung von Absatz 3 Satz 2 in § 642a
- § 642a Abs. 5 Satz 2: Hinzufügen der Verweisung '§ 690 Abs. 3' in Absatz 5 Satz 2 in § 642a
- § 642b Abs. 1 Satz 3: Ersetzung der Verweisung '§ 323 Abs. 2, 3' durch '§ 323 Abs. 2, § 641p Abs. 1 Satz 2' in § 642b Abs. 1 Satz 3
- § 688 Abs. 3: Neufassung des § 688 Abs. 3
- § 689 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von 'den Bezirk eines oder mehrerer Oberlandesgerichte' durch 'die Bezirke mehrerer Amtsgerichte' in § 689 Abs. 3 Satz 1
- § 690 Abs. 1 Nr. 5: Neufassung von Absatz 1 Nr. 5 in § 690
- § 690 Abs. 3: Neufassung von Absatz 3 in § 690
- § 691 Abs. 3: Neufassung von Absatz 3 in § 691
- § 696 Abs. 1 Satz 1: Neufassung von Absatz 1 Satz 1 in § 696
- § 696 Abs. 5 Satz 2 und 3: Streichung von Absatz 5 Satz 2 und 3 in § 696
- § 697 Abs. 1 bis 3: Neufassung von Absätzen 1 bis 3 in § 697
- § 700 Abs. 3: Neufassung von Absatz 3 in § 700
- § 700 Abs. 4 bis 6: Einfügung von Absätzen 4 bis 6 in § 700
- § 703c Abs. 1 Satz 1: Hinzufügen der Worte 'und zum Schutze der in Anspruch genommenen Partei' in Absatz 1 Satz 1 in § 703c
- § 703d Abs. 3: Streichung von Absatz 3 in § 703d
- § 721 Abs. 6 Sätze 2 und 3: Streichung von Sätzen 2 und 3 in Absatz 6 in § 721
- § 793 Abs. 2: Einfügung von Absatz 2 in § 793
- § 794 Abs. 1 Nr. 1: Hinzufügen der Verweisung 'oder § 492 Abs. 3' in Nummer 1 in § 794 Abs. 1
- § 794 Abs. 1 Nr. 4a: Neufassung von Nummer 4a in § 794 Abs. 1
- § 794a Abs. 4 Satz 2: Streichung von Satz 2 in Absatz 4 in § 794a
- § 797 Abs. 6: Einfügung von Absatz 6 in § 797
- § 798: Neufassung des § 798
- § 806a: Einfügung von § 806a mit neuen Absätzen 1 und 2
- § 845 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von 'drei Wochen' durch 'eines Monats' in Absatz 2 Satz 1 in § 845
- § 864 Abs. 2: Ersetzung von 'richtet' durch 'gründet' in Absatz 2 in § 864
- § 937 Abs. 2: Neufassung von Absatz 2 in § 937
- § 1044b: Einfügung von § 1044b mit neuen Absätzen 1 und 2
- § 850a Nr. 4: Der Betrag von 470 Deutsche Mark wird auf 540 Deutsche Mark erhöht.
- § 850b Abs. 1 Nr. 4: Der Betrag von 3 600 Deutsche Mark wird auf 4 140 Deutsche Mark erhöht.
- § 850c Abs. 1 Satz 1: Die Beträge von 754, 174, 34,80 Deutsche Mark werden auf 1 209, 279, 55,80 Deutsche Mark erhöht.
- § 850c Abs. 1 Satz 2: Die Beträge von 2 028, 468, 93,60, 338, 78, 15,60, 234, 54, 10,80 Deutsche Mark werden auf 3 081, 711, 142,20, 468, 108, 21,60, 351, 81, 16,20 Deutsche Mark erhöht.
- § 850c Abs. 2 Satz 2: Die Beträge von 3 302, 762, 152,40 Deutsche Mark werden auf 3 796, 876, 175,20 Deutsche Mark erhöht.
- § 850f Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes 1, die die Bedingungen für die Bemessung des Arbeitseinkommens festlegt.
- § 850f Abs. 3 Satz 1 und 2: Die Beträge von 2 340, 540, 108 Deutsche Mark werden auf 3 744, 864, 172,80 Deutsche Mark erhöht.
- Anlage 2 (zu § 850c): Die Anlage erhält eine neue Fassung.

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# § 850a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-08-21 — Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 952
> Station: 1992-04-08 — Sechstes Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 745
§ 850a: Neue Vorschriften zur Unpfändbarkeit bestimmter Teile des Arbeitseinkommens
§ 850a Nr. 4: Der Betrag von 470 Deutsche Mark wird auf 540 Deutsche Mark erhöht.

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# § 850b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-08-21 — Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 952
> Station: 1992-04-08 — Sechstes Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 745
§ 850b: Neue Vorschriften zur Unpfändbarkeit weiterer Einkünfte
§ 850b Abs. 1 Nr. 4: Der Betrag von 3 600 Deutsche Mark wird auf 4 140 Deutsche Mark erhöht.

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# § 850c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1959-02-28 — Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen
> Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 49
> Station: 1992-04-08 — Sechstes Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 745
§ 850c: Neue Festlegung der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen
§ 850c Abs. 1 Satz 1: Die Beträge von 754, 174, 34,80 Deutsche Mark werden auf 1 209, 279, 55,80 Deutsche Mark erhöht.
§ 850c Abs. 1 Satz 2: Die Beträge von 2 028, 468, 93,60, 338, 78, 15,60, 234, 54, 10,80 Deutsche Mark werden auf 3 081, 711, 142,20, 468, 108, 21,60, 351, 81, 16,20 Deutsche Mark erhöht.
§ 850c Abs. 2 Satz 2: Die Beträge von 3 302, 762, 152,40 Deutsche Mark werden auf 3 796, 876, 175,20 Deutsche Mark erhöht.
Anlage 2 (zu § 850c): Die Anlage erhält eine neue Fassung.

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# § 850f
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1959-02-28 — Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen
> Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 49
> Station: 1992-04-08 — Sechstes Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 745
§ 850f: Neue Regelung für die Ausnahmen von den Pfändungsfreigrenzen
§ 850f Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes 1, die die Bedingungen für die Bemessung des Arbeitseinkommens festlegt.
§ 850f Abs. 3 Satz 1 und 2: Die Beträge von 2 340, 540, 108 Deutsche Mark werden auf 3 744, 864, 172,80 Deutsche Mark erhöht.