BGBl. 2007 I S. 2337 · Verordnung · Verordnung über den Zugang ausländischer Hochschulabsolventen zum Arbeitsmarkt (Hochschulabsolventen-Zugangsverordnung - HSchulAbsZugV)

Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2337
Inkrafttreten: 2007-10-16 (Tag nach der Verkündung)
Quelle: offenegesetze
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Verkündung: 2007-10-15

BGBl-Id: bgbl1-2007-50-4
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# AUFENTHG_2004 — 2007-08-27
# AUFENTHG_2004 — 2007-10-15
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2007 I S. 1970
- **Inkrafttreten:** 2007-08-28 (ganzes Gesetz, außer den in den Absätzen 2 bis 4 genannten Bestimmungen); 2008-05-01 (Artikel 1 Nr. 59 Buchstabe b und Nr. 83 Buchstabe b); 2009-02-01 (Artikel 1 Nr. 59 Buchstabe a); 2008-09-01 (Artikel 5 Nr. 7 Buchstabe a § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und Artikel 5 Nr. 7 Buchstabe c § 10 Abs. 5 des Staatsangehörigkeitsgesetzes)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2007/42#page=2
- **Kurz:** Dieses Gesetz dient der Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien in den Bereichen Aufenthalt, Asyl und Freizügigkeit. Es ändert insbesondere das Aufenthaltsgesetz, das Asylverfahrensgesetz und das Staatsangehörigkeitsgesetz.
- **Titel:** Verordnung über den Zugang ausländischer Hochschulabsolventen zum Arbeitsmarkt (Hochschulabsolventen-Zugangsverordnung - HSchulAbsZugV)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2007 I S. 2337
- **Inkrafttreten:** 2007-10-16 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2007/50#page=13
- **Kurz:** Die Verordnung regelt den Zugang ausländischer Hochschulabsolventen zum deutschen Arbeitsmarkt, insbesondere für Ingenieurwissenschaftler im Bereich Maschinenbau, Fahrzeugbau und Elektrotechnik.
## Betroffene Stellen
- § 9a: Neue Vorschriften zur Anrechnung von Aufenthaltszeiten
- § 9b: Neue Vorschriften zur Anrechnung von Aufenthaltszeiten
- § 9c: Neue Vorschriften zum Lebensunterhalt
- § 10 Abs. 3 Satz 3: Einfügung von zusätzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- § 15: Änderungen in den Vorschriften zur Rückweisung und Haft
- § 16: Änderungen in den Vorschriften zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für Studium und Studienbewerbung
- § 20: Einfügung von Vorschriften zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für Forschung
- § 21: Änderungen in den Vorschriften zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für Selbstständige
- § 24: Änderungen in den Vorschriften zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für Erwerbstätigkeit
- § 433 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zum 31. Dezember 2009
- § 433 Abs. 6: Neue Vorschriften zur Vermeidung von Härtefällen bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
- § 433 Abs. 7: Neue Vorschriften zur Möglichkeit der Länder, Aufenthaltserlaubnisse aus Sicherheitsgründen zu versagen
- § 104b: Neue Vorschriften für integrierte Kinder von geduldeten Ausländern
- § 105a: Einführung neuer Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
- § 105a: Korrektur der Angabe in § 105a
- § 106 Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschriften zur Entscheidung über die Fortdauer der Zurückweisungshaft oder Abschiebungshaft
- Inhaltsübersicht: Einfügung und Änderung mehrerer Angaben in der Inhaltsübersicht
- § 1 Abs. 1 Satz 4: Streichung der Wörter 'Förderung der'
- § 2 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 2 Abs. 7: Einfügung des neuen Absatzes 7
- § 3 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes
- § 4 Abs. 1 Satz 2: Änderung von Nummer 2 und 3, Einfügung von Nummer 4
- § 4 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 4 Abs. 5 Satz 1: Einfügung von Wörtern vor dem Punkt
- § 5 Abs. 1: Streichung und Einfügung von Wörtern, Einfügung von Nummer 4
- § 5 Abs. 2: Ersetzung von Wörtern
- § 5 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 6 Abs. 4 Satz 2: Ersetzung von Wörtern
- § 6 Abs. 4 Satz 3: Ersetzung von Wörtern und Einfügung von Wörtern
- § 8 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 8 Abs. 4: Einfügung des neuen Absatzes 4
- § 9 Abs. 1 Satz 2: Änderung des Satzes 2
- § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4: Änderung von Nummer 4
- § 9 Abs. 4: Aufhebung von Satz 1, Einfügung von Nummer 3
- § 9a bis 9c: Einfügung der neuen Paragraphen 9a bis 9c
- § 6 Abs. 6: Das Wort „persönlich“ wird gestrichen.
- § 7 Abs. 1: In Satz 1 wird das Wort „unanfechtbar“ gestrichen; in Satz 2 werden die Wörter „Aufenthaltserlaubnis-EU unanfechtbar“ durch „Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte“ ersetzt; Satz 4 wird neu gefasst; ein neuer Satz wird angefügt.
- § 7 Abs. 2: In Satz 1 wird die Angabe „oder Abs. 3“ gestrichen; in Satz 2 werden die Wörter „auf Antrag“ eingefügt; ein neuer Satz wird angefügt.
- § 8 Nr. 1: Nach den Wörtern „Einreise in das“ werden die Wörter „oder der Ausreise aus dem“ eingefügt.
- § 8 Nr. 3: Die Wörter „und die Aufenthaltserlaubnis-EU“ werden durch „, die Aufenthaltskarte, die Bescheinigung des Daueraufhalts und die Daueraufenthaltskarte“ ersetzt.
- § 11 Abs. 1: In Satz 1 werden die Wörter „oder Abs. 5“ gestrichen und eine längere Liste von Gesetzesabsätzen ersetzt; nach Satz 1 werden zwei neue Sätze eingefügt.
- § 11 Abs. 2: Die Wörter „oder des Rechts nach § 2 Abs. 5“ werden gestrichen.
- § 14: Neuer Absatz § 14 wird eingefügt, der Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren enthält.
- § 15: Neuer Absatz § 15 wird eingefügt, der eine Übergangsregelung enthält.
- § 91d: Neue Vorschriften für interne Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie 2004/114/EG
- § 91e: Neue Vorschriften für das Register zum vorübergehenden Schutz und zu innergemeinschaftlichen Datenübermittlungen
- § 92 Abs. 2 Satz 1: Ersetzen der Wörter 'beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend' durch 'bei einer obersten Bundesbehörde'
- § 92 Abs. 3 Satz 2: Neuer Wortlaut: 'Der Ansatz ist im Einzelplan der obersten Bundesbehörde nach Absatz 2 Satz 1 in einem eigenen Kapitel auszuweisen.'
- § 95 Abs. 1a: Neuer Absatz zur Bestrafung von Handlungen ohne erforderlichen Aufenthaltstitel
- § 95 Abs. 2 Nr. 2: Einfügen der Wörter 'oder eine Duldung' nach 'Aufenthaltstitel'
- § 95 Abs. 2: Ersetzen der Wörter 'einen so beschafften Aufenthaltstitel' durch 'eine so beschaffte Urkunde'
- § 95 Abs. 3: Ersetzen der Wörter 'und des Absatzes 2 Nr. 1 Buchstabe a' durch 'und der Absätze 1a und 2 Nr. 1 Buchstabe a'
- § 95 Abs. 6: Neuer Absatz zur Gleichstellung von Handlungen ohne erforderlichen Aufenthaltstitel
- § 96 Abs. 1: Neuer Wortlaut für die Bestrafung von Anstiftung und Unterstützung bei Straftaten
- § 96 Abs. 4: Anpassung der Bestimmungen zur Bestrafung von Straftaten
- § 98 Abs. 2: Anpassung der Bestimmungen zur Ordnungswidrigkeit
- § 98 Abs. 2a: Neuer Absatz zur Bestrafung von Beauftragungen von Ausländern
- § 98 Abs. 3: Neue Nummer 1 zur Bestrafung von selbstständigen Tätigkeiten
- § 98 Abs. 4: Anpassung der Bestimmungen zur Bestrafung von Ordnungswidrigkeiten
- § 98 Abs. 5: Neuer Wortlaut zur Bestrafung von Ordnungswidrigkeiten
- § 99 Abs. 1: Einfügen neuer Nummern 3a und 3b zur Bestimmung von Forschungseinrichtungen und selbständigen Tätigkeiten
- § 99 Abs. 2: Anpassung der Bestimmungen zur Zusammenarbeit zwischen Behörden
- § 99 Abs. 3: Neuer Absatz zur Bestimmung der zuständigen Stelle
- § 101 Abs. 3: Neuer Absatz zur Gültigkeit von Aufenthaltstiteln
- § 104 Abs. 7: Neuer Absatz zur Erteilung von Niederlassungserlaubnissen
- § 104a: Neue Vorschriften zur Altfallregelung für geduldete Ausländer
- § 104b: Neue Vorschriften zur Altfallregelung für geduldete Ausländer
- § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Einfügen von 'unzulässig' und Komma
- § 50 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen von '§ 60 Abs. 2 bis 7' durch '§ 60 Abs. 2 bis 5 oder Abs. 7'
- § 52: Einfügen von ', des § 14a' nach '§ 14 Abs. 2 Nr. 3'
- § 53 Abs. 2 Satz 2: Neufassung des Satzes
- § 55 Abs. 3: Neufassung des Absatzes
- § 58 Abs. 4 Satz 1: Neufassung des Satzes
- § 61 Abs. 2 Satz 1: Einfügen eines neuen Satzes
- § 63 Abs. 1: Neufassung des Absatzes
- § 71 Abs. 5 Satz 2: Streichung von 'der Folgeantrag ist offensichtlich unschlüssig oder'
- § 71a Abs. 1: Ersetzen von 'mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag über die Zuständigkeit für die Durchführung von Asylverfahren geschlossen hat' durch 'für den Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft über die Zuständigkeit für die Durchführung von Asylverfahren gelten oder mit dem die Bundesrepublik Deutschland darüber einen völkerrechtlichen Vertrag geschlossen hat'
- § 72 Abs. 1: Ersetzen von 'Feststellung, dass die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes vorliegen,' durch 'Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft' und Einfügen von '1a.'
- § 73: Vielfache Neufassungen und Einfügungen in verschiedenen Absätzen
- § 73a Abs. 2: Neufassung des Absatzes
- § 75: Einfügen von neuen Sätzen
- § 78 Abs. 4 Satz 1: Ersetzen von 'von zwei Wochen' durch 'eines Monats'
- § 88 Abs. 1: Neufassung des Absatzes
- Anlage I (zu § 26a): Streichung von 'Finnland', 'Österreich', 'Polen', 'Schweden' und 'Tschechische Republik'
- Anlage II (zu § 29a): Streichung von 'Bulgarien', 'Polen', 'Rumänien', 'Slowakische Republik', 'Tschechische Republik' und 'Ungarn'
- § 52 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Übermittlung von Daten zur Feststellung von Versagungsgründen oder Sicherheitsbedenken an Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste regelt.
- § 52 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Übermittlung von Daten zur Feststellung von Versagungsgründen oder Sicherheitsbedenken an Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste regelt.
- § 52 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Mitteilung von Versagungsgründen oder Sicherheitsbedenken durch Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste regelt.
- § 74a: Einfügung des neuen Abschnitts 1a, der die Durchbeförderung von Ausländern regelt.
- § 75: Änderung des § 75, insbesondere Ergänzung von Nummern 10 und 11, die die Anerkennung von Forschungseinrichtungen und die Koordinierung der Informationsübermittlung regeln.
- § 77 Abs. 1: Ergänzung eines Satzes, der die Beilegung einer Erklärung zu Rechtsbehelfen bei Verweigerung von Aufenthaltstiteln regelt.
- § 81 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Erteilung von Aufenthaltstiteln auf Antrag regelt.
- § 82 Abs. 1 Satz 2: Einfügung eines Satzes, der die Setzung von Fristen bei unvollständigen Anträgen regelt.
- § 82 Abs. 4 Satz 1: Ergänzung der Wörter 'oder ermächtigten Bediensteten' in Absatz 4 Satz 1.
- § 82 Abs. 5: Einfügung des neuen Absatzes 5, der die Vorlegung von Lichtbildern und die Abnahme von Fingerabdrücken regelt.
- § 84 Abs. 1: Ergänzung von Nummern 4 bis 6, die Widerrufe und Rücknahmen von Aufenthaltstiteln und Schengen-Visa regeln.
- Kapitel 7 Abschnitt 4: Streichung der Wörter 'Datenübermittlung und'.
- § 87: Ergänzung von Sätzen in Absatz 2 und Einfügung des neuen Absatzes 5, der die Mitteilung von Umständen zur Widerruf oder Verkürzung von Aufenthaltstiteln regelt.
- § 89 Abs. 1 Satz 1: Ergänzung der Wörter 'und nach § 73 übermittelten' in Absatz 1 Satz 1.
- § 89a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1: Neufassung von Nummer 1, die die Übermittlung von Daten zur Feststellung der Identität oder Staatsangehörigkeit regelt.
- § 90 Abs. 4: Einfügung des neuen Absatzes 4, der die Mitteilung von Entscheidungen und Maßnahmen an beteiligte Stellen regelt.
- § 90a: Einfügung des neuen § 90a, der die Mitteilungen der Ausländerbehörden an die Meldebehörden regelt.
- § 90b: Einfügung des neuen § 90b, der den Datenabgleich zwischen Ausländer- und Meldebehörden regelt.
- § 91 Abs. 1 Satz 1: Einfügung des Wortes 'Zurückschiebung' nach 'Ausweisung'.
- § 91a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a: Neufassung von Buchstabe a, der die Personalien und Angaben zur Herkunft regelt.
- § 91a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d: Neufassung von Buchstabe d, der Angaben zum Identitäts- und Reisedokument regelt.
- § 91c: Einfügung des neuen § 91c, der innergemeinschaftliche Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie 2003/109/EG regelt.
- § 433 Abs. 1: Neufassung von Nummer 1, Streichung von 'oder' in Nummer 7, Einfügung von Nummern 9 bis 11
- § 56 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von Nummer 1a, Ersetzung von 'Nummern 1 und 2' durch 'Nummern 1 bis 2'
- § 56 Abs. 2: Anfügen eines neuen Satzes
- § 56 Abs. 4 Satz 1: Ersetzung von 'Abschiebungshindernisses' durch 'Abschiebungsverbots'
- § 57 Abs. 3: Neufassung des Absatzes
- § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Streichung von 'nach Ablauf der Geltungsdauer'
- § 59: Anfügen von Absatz 5
- § 60 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes
- § 60 Abs. 1 Satz 4 Buchstabe c: Streichung von 'es sei denn, es besteht eine innerstaatliche Fluchtalternative.'
- § 60 Abs. 1 Satz 5: Ersetzung durch neue Sätze
- § 60 Abs. 2: Einfügung von Wörtern
- § 60 Abs. 3 Satz 1: Einfügung von Wörtern
- § 60 Abs. 7: Neufassung des Absatzes
- § 60 Abs. 8 Satz 2: Neufassung des Satzes
- § 60 Abs. 11: Anfügen von Absatz 11
- § 60a Abs. 2: Anfügen von neuen Sätzen
- § 60a Abs. 2a: Einfügung von Absatz 2a
- § 60a Abs. 5 Satz 4: Streichung von Wörtern
- § 61 Abs. 1: Anfügen eines neuen Satzes
- § 61 Abs. 1a: Einfügung von Absatz 1a
- § 62 Abs. 2: Anfügen eines neuen Satzes
- § 62 Abs. 4: Einfügung von Absatz 4
- § 63 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von Wörtern
- § 63 Abs. 3: Anfügen eines neuen Satzes
- § 63 Abs. 4: Ersetzung von Wörtern
- § 64 Abs. 2 Satz 1: Einfügung und Ersetzung von Wörtern
- § 67 Abs. 1 Nr. 3: Streichung des Wortes 'amtliche'
- § 69 Abs. 3: Einfügung und Ersetzung von Nummern
- § 69 Abs. 5 Satz 2: Neufassung des Satzes
- § 71 Abs. 3: Neufassung von Nummern 1 und 2, Streichung von 'sowie', Ersetzung des Punktes, Einfügung von Nummer 8
- § 71 Abs. 6: Einfügung von Wörtern
- § 71a: Einfügung von § 71a
- § 72 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes
- § 72 Abs. 2: Neufassung des Absatzes
- § 72 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von 'Ausländerbehörde' durch 'Behörde'
- § 72 Abs. 5: Einfügung von Wörtern
- § 72 Abs. 6: Einfügung von Absatz 6
- § 73 Abs. 1 Satz 1 und 2: Neufassung der Sätze
- § 42: Ersetzt 'Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit' durch 'Bundesministerium für Arbeit und Soziales'
- Kapitel 3 Überschrift: Neue Überschrift lautet 'Integration'
- § 43 Abs. 1: Einfügt 'und gefordert' vor dem Punkt
- § 43 Abs. 2 Satz 2: Neuer Satz lautet 'Ziel des Integrationskurses ist, den Ausländern die Sprache, die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte in Deutschland erfolgreich zu vermitteln.'
- § 43 Abs. 3 Satz 2: Streichung des Satzes
- § 43 Abs. 4: Ersetzt 'Teilnahme und ihre Ordnungsmäßigkeit' durch 'ordnungsgemäße und erfolgreiche Teilnahme und ihre Bescheinigung'
- § 44 Abs. 1 Satz 1: Neuer Satz definiert die Voraussetzungen für den Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs
- § 44 Abs. 4: Einfügt neuen Satz, der die Anwendung auf deutsche Staatsangehörige regelt
- § 44a Abs. 1: Neue Formulierung definiert die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs
- § 44a Abs. 2a: Einfügt neuen Absatz, der Ausnahmen von der Verpflichtung zur Teilnahme am Orientierungskurs regelt
- § 44a Abs. 3: Neue Formulierung definiert die Konsequenzen bei Nichterfüllung der Teilnahmepflicht
- § 45 Satz 1: Neuer Satz definiert die Ergänzung des Integrationskurses durch weitere Integrationsangebote
- § 48 Abs. 4: Einfügt neuen Absatz, der die Ausstellung eines Ausweisersatzes regelt
- § 49 Abs. 3 Nr. 1: Neue Formulierung definiert die Voraussetzungen für die Einreise und den Aufenthalt
- § 49 Abs. 5 Nr. 5: Ersetzt 'Visums für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten durch Staatsangehörige von Staaten, bei denen Rückführungsschwierigkeiten bestehen, sowie in den nach § 73 Abs. 4 festgelegten Fällen' durch 'nationales Visum'
- § 49 Abs. 6 Satz 1 und 2: Neue Formulierung definiert die zulässigen Maßnahmen im Sinne der Absätze 3 bis 5
- § 49 Abs. 6a: Einfügt neuen Absatz, der die Maßnahmen im Sinne des Absatzes 5 Nr. 5 regelt
- § 50 Abs. 2a: Einfügt neuen Absatz, der die Festsetzung einer Ausreisefrist für Opfer von Straftaten regelt
- § 51 Abs. 2 Satz 1: Einfügt 'und kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt' nach 'gesichert ist'
- § 51 Abs. 2 Satz 2: Einfügt 'und kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt' nach 'Absatz 1 Nr. 6 und 7'
- § 51 Abs. 6: Einfügt 'oder der Aussetzung der Abschiebung' nach 'Aufenthaltstitels'
- § 51 Abs. 7 Satz 1: Ersetzt 'bei dem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unanfechtbar das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 60 Abs. 1 festgestellt hat' durch 'dem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unanfechtbar die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat'
- § 51 Abs. 7 Satz 2: Ersetzt 'der unanfechtbaren Feststellung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, dass die Voraussetzungen nach § 60 Abs. 1 vorliegen,' durch 'der unanfechtbaren Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge'
- § 51 Abs. 8 und 9: Einfügt neue Absätze, die die Stellungnahme des Mitgliedstaates und die Erlösung der Daueraufenthalts-EG regeln
- § 52 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt 'des Absatzes 2' durch 'der Absätze 2 bis 7' und fügt neue Nummer 5 hinzu
- § 52 Abs. 1 Satz 2: Einfügt 'und 5' nach 'Satzes 1 Nr. 4' und ersetzt 'häuslicher' durch 'familiärer'
- § 52 Abs. 3 bis 7: Einfügt neue Absätze, die die Widerrufung von Aufenthaltserlaubnissen regeln
- § 54 Nr. 6: Streichung des Wortes 'internationalen'
- § 55 Abs. 2: Neue Formulierung definiert die Voraussetzungen für die Ausweisung
- § 30: Ersetzt die Wörter „über die Grenze zu “ durch „aus“
- § 30a: Neuer Paragraph zur Bestimmung der zuständigen Stelle bei der Beteiligung im Visumverfahren
- § 31 Abs. 1 Satz 3: Ersetzt die Wörter „zu Studienzwecken “ durch „zu einem Aufenthalt nach § 16 Abs. 1 oder 1a oder nach § 20 des Aufenthaltsgesetzes “
- Abschnitt 3a: Neuer Abschnitt zur Anerkennung von Forschungseinrichtungen und Abschluss von Aufnahmevereinbarungen
- § 39: Ersetzt „erfüllt“ durch „nach der Einreise entstanden “ und fügt „im Bundesgebiet “ ein
- § 44a: Neuer Paragraph zur Gebühr für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
- § 46 Nr. 1 Buchstabe b: Ersetzt die Angabe „50“ durch „60“
- § 47: Fügt neue Nummer 14 hinzu und ergänzt neuen Absatz 3
- § 48 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt Nummer 1 durch Nummern 1a bis 1d und führt weitere Änderungen durch
- § 25 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt 'das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 festgestellt hat' durch 'die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat (§ 3 Abs. 4 des Asylverfahrensgesetzes)'
- § 25 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt 'die Voraussetzungen für die Aussetzung der Abschiebung nach § 60 Abs. 2, 3, 5 oder 7 vorliegen' durch 'ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 2, 3, 5 oder Abs. 7 vorliegt'
- § 25 Abs. 4 Satz 1: Einfügt 'nicht vollziehbar ausreisepflichtigen' nach 'Einem'
- § 25 Abs. 4a: Neuer Absatz 4a, der Regelungen für Opfer von Straftaten nach den §§ 232, 233 oder § 233a des Strafgesetzbuches einführt
- § 26 Abs. 1: Anfügt Sätze, die die Dauer der Aufenthaltserlaubnis für verschiedene Fälle regeln
- § 27 Abs. 1a: Neuer Absatz 1a, der Regelungen für den Familiennachzug bei Scheinehen und Zwangsverheiratungen einführt
- § 27 Abs. 2: Ersetzt 'Absatz 3, § 9 Abs. 3,' durch 'die Absätze 1a und 3, § 9 Abs. 3, § 9c Satz 2, die'
- § 27 Abs. 3 Satz 1: Streicht 'ausländischen'
- § 27 Abs. 4: Neuer Absatz 4, der Regelungen für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis beim Familiennachzug einführt
- § 28 Abs. 1 Satz 1: Streicht 'abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1'
- § 28 Abs. 1 Satz 2: Ersetzt den Satz durch mehrere Sätze, die die Verteilung der Aufenthaltserlaubnis regeln
- § 28 Abs. 2 Satz 1: Streicht 'mündlich'
- § 29 Abs. 1 Nr. 1: Einfügt ', Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' nach 'Niederlassungserlaubnis'
- § 29 Abs. 2: Anfügt Sätze, die die Voraussetzungen für den Familiennachzug regeln
- § 29 Abs. 3 Satz 2: Ersetzt die Sätze durch neue, die die Anwendung von § 26 Abs. 4 regeln
- § 29 Abs. 5: Neuer Absatz 5, der die Erwerbstätigkeit bei Familiennachzug regelt
- § 30 Abs. 1 und 2: Neue Formulierung der Absätze 1 und 2, die die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis regeln
- § 30 Abs. 4: Neuer Absatz 4, der Regelungen für mehrere Ehegatten einführt
- § 31 Abs. 1 Satz 1: Einfügt ', Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' nach 'Niederlassungserlaubnis'
- § 31 Abs. 1 Satz 2: Neuer Satz, der die Anwendbarkeit von Satz 1 regelt
- § 31 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt 'Absatz 1 Nr. 1' durch 'Absatz 1 Satz 1 Nr. 1'
- § 31 Abs. 3: Einfügt 'oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' vor 'besitzt'
- § 31 Abs. 4: Einfügt 'oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' nach 'Niederlassungserlaubnis'
- § 32 Abs. 1 Nr. 2: Einfügt ', Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' nach 'Niederlassungserlaubnis'
- § 32 Abs. 2: Einfügt ', Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' nach 'Niederlassungserlaubnis'
- § 32 Abs. 2a: Neuer Absatz 2a, der Regelungen für minderjährige Kinder von Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis nach § 38a einführt
- § 32 Abs. 3: Einfügt ', Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' nach 'Niederlassungserlaubnis'
- § 33: Neue Formulierung des gesamten § 33, der die Geburt von Kindern im Bundesgebiet regelt
- § 34 Abs. 1: Einfügt ', Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' nach 'Niederlassungserlaubnis'
- § 34 Abs. 2 und 3: Einfügt 'und der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' nach 'Niederlassungserlaubnis'
- § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2: Neue Formulierung von Nr. 2, die die Straftaten regelt
- § 35 Abs. 4: Einfügt 'Satz 2' nach 'Absatz 1'
- § 36: Neue Formulierung des gesamten § 36, der den Nachzug von Eltern und anderen Familienangehörigen regelt
- § 37 Abs. 2: Einfügt 'Satz 1' nach 'Absatz 1'
- § 38a: Neuer § 38a, der die Aufenthaltserlaubnis für langfristig Aufenthaltsberechtigte in anderen EU-Mitgliedstaaten regelt
- § 49a Abs. 1: Einfügung der Wörter 'und einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG'
- § 50 Abs. 1: Einfügung der Angabe 'Satz 1 Nr. 3 bis 14'
- § 50 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 51 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, Einfügung von Nummer 3a und 10, Ersetzung des Punktes in Nummer 9 durch ein Komma
- § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Einfügung von Nummer 1a
- § 52 Abs. 2 Satz 1: Einfügung der Wörter 'bei der erstmaligen Ausstellung'
- § 56: Erweiterung um Absatz 2
- § 58: Erweiterung um Absatz 2, Neufassung von Nummern 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14
- § 60: Neufassung des gesamten § 60
- § 66 Satz 1: Streichung des Kommas und des Wortes 'Grenzgängerkarten'
- § 68 Abs. 2 Satz 1: Einfügung des Kommas und des Wortes 'zurückgeschoben'
- § 69 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe h: Einfügung der Wörter 'und, soweit vorhanden, Geburtsdatum und Geschlecht'
- § 69: Erweiterung um Absatz 5
- § 70: Erweiterung um Absatz 4
- § 71 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von Nummern 2 und 3, Neuanordnung der Nummern 2 bis 5, Ersetzung der Angabe '2 und 4' durch '2, 4 und 5'
- § 72 Abs. 1 Nr. 4: Neufassung von Nummer 4
- § 72a: Einfügung des neuen § 72a
- § 77: Ersetzung der Angabe 'Nr. 5' durch 'Nr. 7', Einfügung von Nummer 1, Neuanordnung der Nummern 1 bis 3, Einfügung der Angabe 'Abs. 1' in Nummer 3
- § 78: Ersetzung der Angabe 'Nr. 2' durch 'Nr. 3'
- § 80: Neufassung des gesamten § 80
- § 81 Abs. 4: Einfügung eines neuen Satzes
- § 82a: Einfügung des neuen § 82a
- § 84: Einfügung des neuen § 84
- Anlage B: Einfügung von Bolivien in Nummer 1, Russische Föderation in Nummer 2, Einfügung von Nummer 3
- Anlage D4c: Einfügung der neuen Anlage D4c
- Anlage D4d: Einfügung der neuen Anlage D4d
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut

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- **2007-05-23** · BGBl. 2007 I S. 748 — Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
- **2007-07-27** · BGBl. 2007 I S. 1566 — Gesetz zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften
- **2007-08-27** · BGBl. 2007 I S. 1970 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
- **2007-10-15** · BGBl. 2007 I S. 2337 — Verordnung über den Zugang ausländischer Hochschulabsolventen zum Arbeitsmarkt (Hochschulabsolventen-Zugangsverordnung - HSchulAbsZugV)

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# Stellen dieser Station
- § 9a: Neue Vorschriften zur Anrechnung von Aufenthaltszeiten
- § 9b: Neue Vorschriften zur Anrechnung von Aufenthaltszeiten
- § 9c: Neue Vorschriften zum Lebensunterhalt
- § 10 Abs. 3 Satz 3: Einfügung von zusätzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- § 15: Änderungen in den Vorschriften zur Rückweisung und Haft
- § 16: Änderungen in den Vorschriften zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für Studium und Studienbewerbung
- § 20: Einfügung von Vorschriften zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für Forschung
- § 21: Änderungen in den Vorschriften zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für Selbstständige
- § 24: Änderungen in den Vorschriften zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für Erwerbstätigkeit
- § 433 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zum 31. Dezember 2009
- § 433 Abs. 6: Neue Vorschriften zur Vermeidung von Härtefällen bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
- § 433 Abs. 7: Neue Vorschriften zur Möglichkeit der Länder, Aufenthaltserlaubnisse aus Sicherheitsgründen zu versagen
- § 104b: Neue Vorschriften für integrierte Kinder von geduldeten Ausländern
- § 105a: Einführung neuer Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
- § 105a: Korrektur der Angabe in § 105a
- § 106 Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschriften zur Entscheidung über die Fortdauer der Zurückweisungshaft oder Abschiebungshaft
- Inhaltsübersicht: Einfügung und Änderung mehrerer Angaben in der Inhaltsübersicht
- § 1 Abs. 1 Satz 4: Streichung der Wörter 'Förderung der'
- § 2 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 2 Abs. 7: Einfügung des neuen Absatzes 7
- § 3 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes
- § 4 Abs. 1 Satz 2: Änderung von Nummer 2 und 3, Einfügung von Nummer 4
- § 4 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 4 Abs. 5 Satz 1: Einfügung von Wörtern vor dem Punkt
- § 5 Abs. 1: Streichung und Einfügung von Wörtern, Einfügung von Nummer 4
- § 5 Abs. 2: Ersetzung von Wörtern
- § 5 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 6 Abs. 4 Satz 2: Ersetzung von Wörtern
- § 6 Abs. 4 Satz 3: Ersetzung von Wörtern und Einfügung von Wörtern
- § 8 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 8 Abs. 4: Einfügung des neuen Absatzes 4
- § 9 Abs. 1 Satz 2: Änderung des Satzes 2
- § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4: Änderung von Nummer 4
- § 9 Abs. 4: Aufhebung von Satz 1, Einfügung von Nummer 3
- § 9a bis 9c: Einfügung der neuen Paragraphen 9a bis 9c
- § 6 Abs. 6: Das Wort „persönlich“ wird gestrichen.
- § 7 Abs. 1: In Satz 1 wird das Wort „unanfechtbar“ gestrichen; in Satz 2 werden die Wörter „Aufenthaltserlaubnis-EU unanfechtbar“ durch „Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte“ ersetzt; Satz 4 wird neu gefasst; ein neuer Satz wird angefügt.
- § 7 Abs. 2: In Satz 1 wird die Angabe „oder Abs. 3“ gestrichen; in Satz 2 werden die Wörter „auf Antrag“ eingefügt; ein neuer Satz wird angefügt.
- § 8 Nr. 1: Nach den Wörtern „Einreise in das“ werden die Wörter „oder der Ausreise aus dem“ eingefügt.
- § 8 Nr. 3: Die Wörter „und die Aufenthaltserlaubnis-EU“ werden durch „, die Aufenthaltskarte, die Bescheinigung des Daueraufhalts und die Daueraufenthaltskarte“ ersetzt.
- § 11 Abs. 1: In Satz 1 werden die Wörter „oder Abs. 5“ gestrichen und eine längere Liste von Gesetzesabsätzen ersetzt; nach Satz 1 werden zwei neue Sätze eingefügt.
- § 11 Abs. 2: Die Wörter „oder des Rechts nach § 2 Abs. 5“ werden gestrichen.
- § 14: Neuer Absatz § 14 wird eingefügt, der Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren enthält.
- § 15: Neuer Absatz § 15 wird eingefügt, der eine Übergangsregelung enthält.
- § 91d: Neue Vorschriften für interne Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie 2004/114/EG
- § 91e: Neue Vorschriften für das Register zum vorübergehenden Schutz und zu innergemeinschaftlichen Datenübermittlungen
- § 92 Abs. 2 Satz 1: Ersetzen der Wörter 'beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend' durch 'bei einer obersten Bundesbehörde'
- § 92 Abs. 3 Satz 2: Neuer Wortlaut: 'Der Ansatz ist im Einzelplan der obersten Bundesbehörde nach Absatz 2 Satz 1 in einem eigenen Kapitel auszuweisen.'
- § 95 Abs. 1a: Neuer Absatz zur Bestrafung von Handlungen ohne erforderlichen Aufenthaltstitel
- § 95 Abs. 2 Nr. 2: Einfügen der Wörter 'oder eine Duldung' nach 'Aufenthaltstitel'
- § 95 Abs. 2: Ersetzen der Wörter 'einen so beschafften Aufenthaltstitel' durch 'eine so beschaffte Urkunde'
- § 95 Abs. 3: Ersetzen der Wörter 'und des Absatzes 2 Nr. 1 Buchstabe a' durch 'und der Absätze 1a und 2 Nr. 1 Buchstabe a'
- § 95 Abs. 6: Neuer Absatz zur Gleichstellung von Handlungen ohne erforderlichen Aufenthaltstitel
- § 96 Abs. 1: Neuer Wortlaut für die Bestrafung von Anstiftung und Unterstützung bei Straftaten
- § 96 Abs. 4: Anpassung der Bestimmungen zur Bestrafung von Straftaten
- § 98 Abs. 2: Anpassung der Bestimmungen zur Ordnungswidrigkeit
- § 98 Abs. 2a: Neuer Absatz zur Bestrafung von Beauftragungen von Ausländern
- § 98 Abs. 3: Neue Nummer 1 zur Bestrafung von selbstständigen Tätigkeiten
- § 98 Abs. 4: Anpassung der Bestimmungen zur Bestrafung von Ordnungswidrigkeiten
- § 98 Abs. 5: Neuer Wortlaut zur Bestrafung von Ordnungswidrigkeiten
- § 99 Abs. 1: Einfügen neuer Nummern 3a und 3b zur Bestimmung von Forschungseinrichtungen und selbständigen Tätigkeiten
- § 99 Abs. 2: Anpassung der Bestimmungen zur Zusammenarbeit zwischen Behörden
- § 99 Abs. 3: Neuer Absatz zur Bestimmung der zuständigen Stelle
- § 101 Abs. 3: Neuer Absatz zur Gültigkeit von Aufenthaltstiteln
- § 104 Abs. 7: Neuer Absatz zur Erteilung von Niederlassungserlaubnissen
- § 104a: Neue Vorschriften zur Altfallregelung für geduldete Ausländer
- § 104b: Neue Vorschriften zur Altfallregelung für geduldete Ausländer
- § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Einfügen von 'unzulässig' und Komma
- § 50 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen von '§ 60 Abs. 2 bis 7' durch '§ 60 Abs. 2 bis 5 oder Abs. 7'
- § 52: Einfügen von ', des § 14a' nach '§ 14 Abs. 2 Nr. 3'
- § 53 Abs. 2 Satz 2: Neufassung des Satzes
- § 55 Abs. 3: Neufassung des Absatzes
- § 58 Abs. 4 Satz 1: Neufassung des Satzes
- § 61 Abs. 2 Satz 1: Einfügen eines neuen Satzes
- § 63 Abs. 1: Neufassung des Absatzes
- § 71 Abs. 5 Satz 2: Streichung von 'der Folgeantrag ist offensichtlich unschlüssig oder'
- § 71a Abs. 1: Ersetzen von 'mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag über die Zuständigkeit für die Durchführung von Asylverfahren geschlossen hat' durch 'für den Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft über die Zuständigkeit für die Durchführung von Asylverfahren gelten oder mit dem die Bundesrepublik Deutschland darüber einen völkerrechtlichen Vertrag geschlossen hat'
- § 72 Abs. 1: Ersetzen von 'Feststellung, dass die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes vorliegen,' durch 'Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft' und Einfügen von '1a.'
- § 73: Vielfache Neufassungen und Einfügungen in verschiedenen Absätzen
- § 73a Abs. 2: Neufassung des Absatzes
- § 75: Einfügen von neuen Sätzen
- § 78 Abs. 4 Satz 1: Ersetzen von 'von zwei Wochen' durch 'eines Monats'
- § 88 Abs. 1: Neufassung des Absatzes
- Anlage I (zu § 26a): Streichung von 'Finnland', 'Österreich', 'Polen', 'Schweden' und 'Tschechische Republik'
- Anlage II (zu § 29a): Streichung von 'Bulgarien', 'Polen', 'Rumänien', 'Slowakische Republik', 'Tschechische Republik' und 'Ungarn'
- § 52 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Übermittlung von Daten zur Feststellung von Versagungsgründen oder Sicherheitsbedenken an Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste regelt.
- § 52 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Übermittlung von Daten zur Feststellung von Versagungsgründen oder Sicherheitsbedenken an Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste regelt.
- § 52 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Mitteilung von Versagungsgründen oder Sicherheitsbedenken durch Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste regelt.
- § 74a: Einfügung des neuen Abschnitts 1a, der die Durchbeförderung von Ausländern regelt.
- § 75: Änderung des § 75, insbesondere Ergänzung von Nummern 10 und 11, die die Anerkennung von Forschungseinrichtungen und die Koordinierung der Informationsübermittlung regeln.
- § 77 Abs. 1: Ergänzung eines Satzes, der die Beilegung einer Erklärung zu Rechtsbehelfen bei Verweigerung von Aufenthaltstiteln regelt.
- § 81 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Erteilung von Aufenthaltstiteln auf Antrag regelt.
- § 82 Abs. 1 Satz 2: Einfügung eines Satzes, der die Setzung von Fristen bei unvollständigen Anträgen regelt.
- § 82 Abs. 4 Satz 1: Ergänzung der Wörter 'oder ermächtigten Bediensteten' in Absatz 4 Satz 1.
- § 82 Abs. 5: Einfügung des neuen Absatzes 5, der die Vorlegung von Lichtbildern und die Abnahme von Fingerabdrücken regelt.
- § 84 Abs. 1: Ergänzung von Nummern 4 bis 6, die Widerrufe und Rücknahmen von Aufenthaltstiteln und Schengen-Visa regeln.
- Kapitel 7 Abschnitt 4: Streichung der Wörter 'Datenübermittlung und'.
- § 87: Ergänzung von Sätzen in Absatz 2 und Einfügung des neuen Absatzes 5, der die Mitteilung von Umständen zur Widerruf oder Verkürzung von Aufenthaltstiteln regelt.
- § 89 Abs. 1 Satz 1: Ergänzung der Wörter 'und nach § 73 übermittelten' in Absatz 1 Satz 1.
- § 89a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1: Neufassung von Nummer 1, die die Übermittlung von Daten zur Feststellung der Identität oder Staatsangehörigkeit regelt.
- § 90 Abs. 4: Einfügung des neuen Absatzes 4, der die Mitteilung von Entscheidungen und Maßnahmen an beteiligte Stellen regelt.
- § 90a: Einfügung des neuen § 90a, der die Mitteilungen der Ausländerbehörden an die Meldebehörden regelt.
- § 90b: Einfügung des neuen § 90b, der den Datenabgleich zwischen Ausländer- und Meldebehörden regelt.
- § 91 Abs. 1 Satz 1: Einfügung des Wortes 'Zurückschiebung' nach 'Ausweisung'.
- § 91a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a: Neufassung von Buchstabe a, der die Personalien und Angaben zur Herkunft regelt.
- § 91a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d: Neufassung von Buchstabe d, der Angaben zum Identitäts- und Reisedokument regelt.
- § 91c: Einfügung des neuen § 91c, der innergemeinschaftliche Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie 2003/109/EG regelt.
- § 433 Abs. 1: Neufassung von Nummer 1, Streichung von 'oder' in Nummer 7, Einfügung von Nummern 9 bis 11
- § 56 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von Nummer 1a, Ersetzung von 'Nummern 1 und 2' durch 'Nummern 1 bis 2'
- § 56 Abs. 2: Anfügen eines neuen Satzes
- § 56 Abs. 4 Satz 1: Ersetzung von 'Abschiebungshindernisses' durch 'Abschiebungsverbots'
- § 57 Abs. 3: Neufassung des Absatzes
- § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Streichung von 'nach Ablauf der Geltungsdauer'
- § 59: Anfügen von Absatz 5
- § 60 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes
- § 60 Abs. 1 Satz 4 Buchstabe c: Streichung von 'es sei denn, es besteht eine innerstaatliche Fluchtalternative.'
- § 60 Abs. 1 Satz 5: Ersetzung durch neue Sätze
- § 60 Abs. 2: Einfügung von Wörtern
- § 60 Abs. 3 Satz 1: Einfügung von Wörtern
- § 60 Abs. 7: Neufassung des Absatzes
- § 60 Abs. 8 Satz 2: Neufassung des Satzes
- § 60 Abs. 11: Anfügen von Absatz 11
- § 60a Abs. 2: Anfügen von neuen Sätzen
- § 60a Abs. 2a: Einfügung von Absatz 2a
- § 60a Abs. 5 Satz 4: Streichung von Wörtern
- § 61 Abs. 1: Anfügen eines neuen Satzes
- § 61 Abs. 1a: Einfügung von Absatz 1a
- § 62 Abs. 2: Anfügen eines neuen Satzes
- § 62 Abs. 4: Einfügung von Absatz 4
- § 63 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von Wörtern
- § 63 Abs. 3: Anfügen eines neuen Satzes
- § 63 Abs. 4: Ersetzung von Wörtern
- § 64 Abs. 2 Satz 1: Einfügung und Ersetzung von Wörtern
- § 67 Abs. 1 Nr. 3: Streichung des Wortes 'amtliche'
- § 69 Abs. 3: Einfügung und Ersetzung von Nummern
- § 69 Abs. 5 Satz 2: Neufassung des Satzes
- § 71 Abs. 3: Neufassung von Nummern 1 und 2, Streichung von 'sowie', Ersetzung des Punktes, Einfügung von Nummer 8
- § 71 Abs. 6: Einfügung von Wörtern
- § 71a: Einfügung von § 71a
- § 72 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes
- § 72 Abs. 2: Neufassung des Absatzes
- § 72 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von 'Ausländerbehörde' durch 'Behörde'
- § 72 Abs. 5: Einfügung von Wörtern
- § 72 Abs. 6: Einfügung von Absatz 6
- § 73 Abs. 1 Satz 1 und 2: Neufassung der Sätze
- § 42: Ersetzt 'Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit' durch 'Bundesministerium für Arbeit und Soziales'
- Kapitel 3 Überschrift: Neue Überschrift lautet 'Integration'
- § 43 Abs. 1: Einfügt 'und gefordert' vor dem Punkt
- § 43 Abs. 2 Satz 2: Neuer Satz lautet 'Ziel des Integrationskurses ist, den Ausländern die Sprache, die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte in Deutschland erfolgreich zu vermitteln.'
- § 43 Abs. 3 Satz 2: Streichung des Satzes
- § 43 Abs. 4: Ersetzt 'Teilnahme und ihre Ordnungsmäßigkeit' durch 'ordnungsgemäße und erfolgreiche Teilnahme und ihre Bescheinigung'
- § 44 Abs. 1 Satz 1: Neuer Satz definiert die Voraussetzungen für den Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs
- § 44 Abs. 4: Einfügt neuen Satz, der die Anwendung auf deutsche Staatsangehörige regelt
- § 44a Abs. 1: Neue Formulierung definiert die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs
- § 44a Abs. 2a: Einfügt neuen Absatz, der Ausnahmen von der Verpflichtung zur Teilnahme am Orientierungskurs regelt
- § 44a Abs. 3: Neue Formulierung definiert die Konsequenzen bei Nichterfüllung der Teilnahmepflicht
- § 45 Satz 1: Neuer Satz definiert die Ergänzung des Integrationskurses durch weitere Integrationsangebote
- § 48 Abs. 4: Einfügt neuen Absatz, der die Ausstellung eines Ausweisersatzes regelt
- § 49 Abs. 3 Nr. 1: Neue Formulierung definiert die Voraussetzungen für die Einreise und den Aufenthalt
- § 49 Abs. 5 Nr. 5: Ersetzt 'Visums für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten durch Staatsangehörige von Staaten, bei denen Rückführungsschwierigkeiten bestehen, sowie in den nach § 73 Abs. 4 festgelegten Fällen' durch 'nationales Visum'
- § 49 Abs. 6 Satz 1 und 2: Neue Formulierung definiert die zulässigen Maßnahmen im Sinne der Absätze 3 bis 5
- § 49 Abs. 6a: Einfügt neuen Absatz, der die Maßnahmen im Sinne des Absatzes 5 Nr. 5 regelt
- § 50 Abs. 2a: Einfügt neuen Absatz, der die Festsetzung einer Ausreisefrist für Opfer von Straftaten regelt
- § 51 Abs. 2 Satz 1: Einfügt 'und kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt' nach 'gesichert ist'
- § 51 Abs. 2 Satz 2: Einfügt 'und kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt' nach 'Absatz 1 Nr. 6 und 7'
- § 51 Abs. 6: Einfügt 'oder der Aussetzung der Abschiebung' nach 'Aufenthaltstitels'
- § 51 Abs. 7 Satz 1: Ersetzt 'bei dem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unanfechtbar das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 60 Abs. 1 festgestellt hat' durch 'dem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unanfechtbar die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat'
- § 51 Abs. 7 Satz 2: Ersetzt 'der unanfechtbaren Feststellung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, dass die Voraussetzungen nach § 60 Abs. 1 vorliegen,' durch 'der unanfechtbaren Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge'
- § 51 Abs. 8 und 9: Einfügt neue Absätze, die die Stellungnahme des Mitgliedstaates und die Erlösung der Daueraufenthalts-EG regeln
- § 52 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt 'des Absatzes 2' durch 'der Absätze 2 bis 7' und fügt neue Nummer 5 hinzu
- § 52 Abs. 1 Satz 2: Einfügt 'und 5' nach 'Satzes 1 Nr. 4' und ersetzt 'häuslicher' durch 'familiärer'
- § 52 Abs. 3 bis 7: Einfügt neue Absätze, die die Widerrufung von Aufenthaltserlaubnissen regeln
- § 54 Nr. 6: Streichung des Wortes 'internationalen'
- § 55 Abs. 2: Neue Formulierung definiert die Voraussetzungen für die Ausweisung
- § 30: Ersetzt die Wörter „über die Grenze zu “ durch „aus“
- § 30a: Neuer Paragraph zur Bestimmung der zuständigen Stelle bei der Beteiligung im Visumverfahren
- § 31 Abs. 1 Satz 3: Ersetzt die Wörter „zu Studienzwecken “ durch „zu einem Aufenthalt nach § 16 Abs. 1 oder 1a oder nach § 20 des Aufenthaltsgesetzes “
- Abschnitt 3a: Neuer Abschnitt zur Anerkennung von Forschungseinrichtungen und Abschluss von Aufnahmevereinbarungen
- § 39: Ersetzt „erfüllt“ durch „nach der Einreise entstanden “ und fügt „im Bundesgebiet “ ein
- § 44a: Neuer Paragraph zur Gebühr für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
- § 46 Nr. 1 Buchstabe b: Ersetzt die Angabe „50“ durch „60“
- § 47: Fügt neue Nummer 14 hinzu und ergänzt neuen Absatz 3
- § 48 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt Nummer 1 durch Nummern 1a bis 1d und führt weitere Änderungen durch
- § 25 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt 'das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 festgestellt hat' durch 'die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat (§ 3 Abs. 4 des Asylverfahrensgesetzes)'
- § 25 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt 'die Voraussetzungen für die Aussetzung der Abschiebung nach § 60 Abs. 2, 3, 5 oder 7 vorliegen' durch 'ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 2, 3, 5 oder Abs. 7 vorliegt'
- § 25 Abs. 4 Satz 1: Einfügt 'nicht vollziehbar ausreisepflichtigen' nach 'Einem'
- § 25 Abs. 4a: Neuer Absatz 4a, der Regelungen für Opfer von Straftaten nach den §§ 232, 233 oder § 233a des Strafgesetzbuches einführt
- § 26 Abs. 1: Anfügt Sätze, die die Dauer der Aufenthaltserlaubnis für verschiedene Fälle regeln
- § 27 Abs. 1a: Neuer Absatz 1a, der Regelungen für den Familiennachzug bei Scheinehen und Zwangsverheiratungen einführt
- § 27 Abs. 2: Ersetzt 'Absatz 3, § 9 Abs. 3,' durch 'die Absätze 1a und 3, § 9 Abs. 3, § 9c Satz 2, die'
- § 27 Abs. 3 Satz 1: Streicht 'ausländischen'
- § 27 Abs. 4: Neuer Absatz 4, der Regelungen für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis beim Familiennachzug einführt
- § 28 Abs. 1 Satz 1: Streicht 'abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1'
- § 28 Abs. 1 Satz 2: Ersetzt den Satz durch mehrere Sätze, die die Verteilung der Aufenthaltserlaubnis regeln
- § 28 Abs. 2 Satz 1: Streicht 'mündlich'
- § 29 Abs. 1 Nr. 1: Einfügt ', Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' nach 'Niederlassungserlaubnis'
- § 29 Abs. 2: Anfügt Sätze, die die Voraussetzungen für den Familiennachzug regeln
- § 29 Abs. 3 Satz 2: Ersetzt die Sätze durch neue, die die Anwendung von § 26 Abs. 4 regeln
- § 29 Abs. 5: Neuer Absatz 5, der die Erwerbstätigkeit bei Familiennachzug regelt
- § 30 Abs. 1 und 2: Neue Formulierung der Absätze 1 und 2, die die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis regeln
- § 30 Abs. 4: Neuer Absatz 4, der Regelungen für mehrere Ehegatten einführt
- § 31 Abs. 1 Satz 1: Einfügt ', Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' nach 'Niederlassungserlaubnis'
- § 31 Abs. 1 Satz 2: Neuer Satz, der die Anwendbarkeit von Satz 1 regelt
- § 31 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt 'Absatz 1 Nr. 1' durch 'Absatz 1 Satz 1 Nr. 1'
- § 31 Abs. 3: Einfügt 'oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' vor 'besitzt'
- § 31 Abs. 4: Einfügt 'oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' nach 'Niederlassungserlaubnis'
- § 32 Abs. 1 Nr. 2: Einfügt ', Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' nach 'Niederlassungserlaubnis'
- § 32 Abs. 2: Einfügt ', Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' nach 'Niederlassungserlaubnis'
- § 32 Abs. 2a: Neuer Absatz 2a, der Regelungen für minderjährige Kinder von Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis nach § 38a einführt
- § 32 Abs. 3: Einfügt ', Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' nach 'Niederlassungserlaubnis'
- § 33: Neue Formulierung des gesamten § 33, der die Geburt von Kindern im Bundesgebiet regelt
- § 34 Abs. 1: Einfügt ', Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' nach 'Niederlassungserlaubnis'
- § 34 Abs. 2 und 3: Einfügt 'und der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' nach 'Niederlassungserlaubnis'
- § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2: Neue Formulierung von Nr. 2, die die Straftaten regelt
- § 35 Abs. 4: Einfügt 'Satz 2' nach 'Absatz 1'
- § 36: Neue Formulierung des gesamten § 36, der den Nachzug von Eltern und anderen Familienangehörigen regelt
- § 37 Abs. 2: Einfügt 'Satz 1' nach 'Absatz 1'
- § 38a: Neuer § 38a, der die Aufenthaltserlaubnis für langfristig Aufenthaltsberechtigte in anderen EU-Mitgliedstaaten regelt
- § 49a Abs. 1: Einfügung der Wörter 'und einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG'
- § 50 Abs. 1: Einfügung der Angabe 'Satz 1 Nr. 3 bis 14'
- § 50 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 51 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, Einfügung von Nummer 3a und 10, Ersetzung des Punktes in Nummer 9 durch ein Komma
- § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Einfügung von Nummer 1a
- § 52 Abs. 2 Satz 1: Einfügung der Wörter 'bei der erstmaligen Ausstellung'
- § 56: Erweiterung um Absatz 2
- § 58: Erweiterung um Absatz 2, Neufassung von Nummern 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14
- § 60: Neufassung des gesamten § 60
- § 66 Satz 1: Streichung des Kommas und des Wortes 'Grenzgängerkarten'
- § 68 Abs. 2 Satz 1: Einfügung des Kommas und des Wortes 'zurückgeschoben'
- § 69 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe h: Einfügung der Wörter 'und, soweit vorhanden, Geburtsdatum und Geschlecht'
- § 69: Erweiterung um Absatz 5
- § 70: Erweiterung um Absatz 4
- § 71 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von Nummern 2 und 3, Neuanordnung der Nummern 2 bis 5, Ersetzung der Angabe '2 und 4' durch '2, 4 und 5'
- § 72 Abs. 1 Nr. 4: Neufassung von Nummer 4
- § 72a: Einfügung des neuen § 72a
- § 77: Ersetzung der Angabe 'Nr. 5' durch 'Nr. 7', Einfügung von Nummer 1, Neuanordnung der Nummern 1 bis 3, Einfügung der Angabe 'Abs. 1' in Nummer 3
- § 78: Ersetzung der Angabe 'Nr. 2' durch 'Nr. 3'
- § 80: Neufassung des gesamten § 80
- § 81 Abs. 4: Einfügung eines neuen Satzes
- § 82a: Einfügung des neuen § 82a
- § 84: Einfügung des neuen § 84
- Anlage B: Einfügung von Bolivien in Nummer 1, Russische Föderation in Nummer 2, Einfügung von Nummer 3
- Anlage D4c: Einfügung der neuen Anlage D4c
- Anlage D4d: Einfügung der neuen Anlage D4d

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# SGB-III — 2007-10-15
- **Titel:** Viertes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Qualifizierung und Beschäftigungschancen von jüngeren Menschen mit Vermittlungshemmnissen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2007 I S. 2329
- **Inkrafttreten:** 2007-10-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2007/50#page=5
- **Kurz:** Das Gesetz führt neue Regelungen zur Einstiegsqualifizierung, Sozialpädagogischen Begleitung und organisatorischen Unterstützung, sowie Qualifizierungs- und Eingliederungszuschüsse für ngere Arbeitnehmer ein. Es ändert auch bestehende Vorschriften im Dritten und Zweiten Buch Sozialgesetzbuch.
- **Titel:** Verordnung über den Zugang ausländischer Hochschulabsolventen zum Arbeitsmarkt (Hochschulabsolventen-Zugangsverordnung - HSchulAbsZugV)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2007 I S. 2337
- **Inkrafttreten:** 2007-10-16 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2007/50#page=13
- **Kurz:** Die Verordnung regelt den Zugang ausländischer Hochschulabsolventen zum deutschen Arbeitsmarkt, insbesondere für Ingenieurwissenschaftler im Bereich Maschinenbau, Fahrzeugbau und Elektrotechnik.
## Betroffene Stellen
- Inhaltsübersicht: Einfügung von Angaben zu § 235b, § 241a, § 421o, § 421p und § 421q
- § 3 Abs. 2 Nr. 4: Zuschüsse zur Vergütung bei einer Einstiegsqualifizierung
- § 14: Einfügung von Wörtern nach 'berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen'
- § 22 Abs. 4 Satz 1: Ersetzung von '421k und 421m' durch '421k, 421m, 421n, 421o und 421p'
- § 235a: Einfügung von § 235b 'Einstiegsqualifizierung'
- § 240: Streichung von 'von Maßnahmen der beruflichen Ausbildung', Einfügung von Nummer 3
- § 241 Abs. 2 Satz 5: Ersetzung von 'drei' durch 'vier'
- § 241: Einfügung von § 241a 'Sozialpädagogische Begleitung und organisatorische Unterstützung bei betrieblicher Berufsausbildung und Berufsausbildungsvorbereitung'
- § 246 Nr. 3 Satz 4: Ersetzung von 'drei' durch 'vier'
- § 421n: Einfügung von §§ 421o, 421p und 421q
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut

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- **2007-07-25** · BGBl. 2007 I S. 1457 — Gesetz zur Anpassung des Dienstrechts in der Bundesagentur für Arbeit (Dienstrechtsanpassungsgesetz BA - DRAnpGBA)
- **2007-10-15** · BGBl. 2007 I S. 2326 — Zweites Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Perspektiven für Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen - JobPerspektive
- **2007-10-15** · BGBl. 2007 I S. 2329 — Viertes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Qualifizierung und Beschäftigungschancen von jüngeren Menschen mit Vermittlungshemmnissen
- **2007-10-15** · BGBl. 2007 I S. 2337 — Verordnung über den Zugang ausländischer Hochschulabsolventen zum Arbeitsmarkt (Hochschulabsolventen-Zugangsverordnung - HSchulAbsZugV)

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# Stellen dieser Station
- Inhaltsübersicht: Einfügung von Angaben zu § 235b, § 241a, § 421o, § 421p und § 421q
- § 3 Abs. 2 Nr. 4: Zuschüsse zur Vergütung bei einer Einstiegsqualifizierung
- § 14: Einfügung von Wörtern nach 'berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen'
- § 22 Abs. 4 Satz 1: Ersetzung von '421k und 421m' durch '421k, 421m, 421n, 421o und 421p'
- § 235a: Einfügung von § 235b 'Einstiegsqualifizierung'
- § 240: Streichung von 'von Maßnahmen der beruflichen Ausbildung', Einfügung von Nummer 3
- § 241 Abs. 2 Satz 5: Ersetzung von 'drei' durch 'vier'
- § 241: Einfügung von § 241a 'Sozialpädagogische Begleitung und organisatorische Unterstützung bei betrieblicher Berufsausbildung und Berufsausbildungsvorbereitung'
- § 246 Nr. 3 Satz 4: Ersetzung von 'drei' durch 'vier'
- § 421n: Einfügung von §§ 421o, 421p und 421q

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# BGBl. 2007 I S. 2337
- **Titel:** Verordnung über den Zugang ausländischer Hochschulabsolventen zum Arbeitsmarkt (Hochschulabsolventen-Zugangsverordnung - HSchulAbsZugV)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2007 I S. 2337
- **Verkündung:** 2007-10-15
- **Inkrafttreten:** 2007-10-16 (Tag nach der Verkündung)
- **Ausfertigung:** 2007-10-09
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2007/50#page=13
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** SGB-III, AUFENTHG_2004
## Kurz
Die Verordnung regelt den Zugang ausländischer Hochschulabsolventen zum deutschen Arbeitsmarkt, insbesondere für Ingenieurwissenschaftler im Bereich Maschinenbau, Fahrzeugbau und Elektrotechnik.