BGBl. 2002 I S. 1130 · Änderung · Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat

Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
Inkrafttreten: 2002-03-27
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2002-03-26

BGBl-Id: bgbl1-2002-20-1
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
2002-03-26 12:00:00 +00:00
parent 2a6ec095c1
commit 706a7f1584
145 changed files with 1134 additions and 621 deletions

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# AKTG — 2001-12-22
# AKTG — 2002-03-26
- **Titel:** Gesetz zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen
- **Titel:** Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 3822
- **Inkrafttreten:** 2002-01-01; 2001-12-23 (Vorschriften des Artikels 1, die zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigen)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/72#page=30
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Vorschriften für öffentliche Angebote zum Erwerb von Wertpapieren und Unternehmensübernahmen, einschließlich der Zuständigkeiten des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel und der Pflichten der Beteiligten.
- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 1130
- **Inkrafttreten:** 2002-03-27
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/20#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Mitbestimmungsgesetz, um die Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat zu vereinfachen.
## Betroffene Stellen
- Inhaltsübersicht vor § 1: Einführung neuer Überschriften für den Vierten und Fünften Teil des Dritten Buches
- nach § 327: Einführung des Vierten Teils 'Ausschluss von Minderheitsaktionären' mit den §§ 327a bis 327f
- Vierter und Fünfter Teil des Dritten Buches: Umbenennung in Fünfter und Sechster Teil
- § 98 Abs. 2 Satz 1: Einfügung von Nummern 5 und 7, Verschiebung der Nummern 6 bis 8
- § 98 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'der wahlberechtigten Arbeiter, der wahlberechtigten in § 3 Abs. 3 Nr. 1 des Mitbestimmungsgesetzes bezeichneten Angestellten' durch 'der wahlberechtigten in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Mitbestimmungsgesetzes bezeichneten Arbeitnehmer'
- § 99 Abs. 2 Satz 2: Einfügung des Wortes 'Sprecherausschüsse,' nach 'Betriebsräte,'
- § 104 Abs. 1 Satz 3: Einfügung von Nummern 2 und 4, Verschiebung der Nummern 3 bis 5
- § 104 Abs. 1 Satz 4: Ersetzung der Wörter 'der wahlberechtigten Arbeiter, der wahlberechtigten in § 3 Abs. 3 Nr. 1 des Mitbestimmungsgesetzes bezeichneten Angestellten' durch 'der wahlberechtigten in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Mitbestimmungsgesetzes bezeichneten Arbeitnehmer'
- § 250 Abs. 2: Einfügung von Nummern 2 und 4, Verschiebung der Nummern 3 und 5
## Wortlaut

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- **2001-08-02** · BGBl. 2001 I S. 1887 — Gesetz zur Reform des Zivilprozesses (Zivilprozessreformgesetz - ZPO-RG)
- **2001-12-14** · BGBl. 2001 I S. 3422 — Gesetz über elektronische Register und Justizkosten für Telekommunikation (ERJuKoG)
- **2001-12-22** · BGBl. 2001 I S. 3822 — Gesetz zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen
- **2002-03-26** · BGBl. 2002 I S. 1130 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat

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# Stellen dieser Station
- Inhaltsübersicht vor § 1: Einführung neuer Überschriften für den Vierten und Fünften Teil des Dritten Buches
- nach § 327: Einführung des Vierten Teils 'Ausschluss von Minderheitsaktionären' mit den §§ 327a bis 327f
- Vierter und Fünfter Teil des Dritten Buches: Umbenennung in Fünfter und Sechster Teil
- § 98 Abs. 2 Satz 1: Einfügung von Nummern 5 und 7, Verschiebung der Nummern 6 bis 8
- § 98 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'der wahlberechtigten Arbeiter, der wahlberechtigten in § 3 Abs. 3 Nr. 1 des Mitbestimmungsgesetzes bezeichneten Angestellten' durch 'der wahlberechtigten in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Mitbestimmungsgesetzes bezeichneten Arbeitnehmer'
- § 99 Abs. 2 Satz 2: Einfügung des Wortes 'Sprecherausschüsse,' nach 'Betriebsräte,'
- § 104 Abs. 1 Satz 3: Einfügung von Nummern 2 und 4, Verschiebung der Nummern 3 bis 5
- § 104 Abs. 1 Satz 4: Ersetzung der Wörter 'der wahlberechtigten Arbeiter, der wahlberechtigten in § 3 Abs. 3 Nr. 1 des Mitbestimmungsgesetzes bezeichneten Angestellten' durch 'der wahlberechtigten in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Mitbestimmungsgesetzes bezeichneten Arbeitnehmer'
- § 250 Abs. 2: Einfügung von Nummern 2 und 4, Verschiebung der Nummern 3 und 5

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# § 104
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1990-06-29 — Gesetz zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes und anderer arbeitsrechtlicher Vorschriften (Arbeitsgerichtsgesetz-Änderungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1990 I S. 1206
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
§ 104 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2: Ersetzung von 'selbst, durch Delegierte oder durch Wahlmänner' durch 'selbst oder durch Delegierte'
§ 104 Abs. 1 Satz 3: Einfügung von Nummern 2 und 4, Verschiebung der Nummern 3 bis 5
§ 104 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3: Ersetzung von 'selbst, durch Delegierte oder durch Wahlmänner' durch 'selbst oder durch Delegierte'
§ 104 Abs. 1 Satz 4: Ersetzung der Wörter 'der wahlberechtigten Arbeiter, der wahlberechtigten in § 3 Abs. 3 Nr. 1 des Mitbestimmungsgesetzes bezeichneten Angestellten' durch 'der wahlberechtigten in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Mitbestimmungsgesetzes bezeichneten Arbeitnehmer'

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# § 250
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-08-18 — Gesetz zur Durchführung der Ersten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 1146
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
§ 250 Abs. 3 Satz 1: Neue Verweisung auf § 248 Abs. 1 Satz 2
§ 250 Abs. 2: Einfügung von Nummern 2 und 4, Verschiebung der Nummern 3 und 5

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# § 98
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1990-06-29 — Gesetz zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes und anderer arbeitsrechtlicher Vorschriften (Arbeitsgerichtsgesetz-Änderungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1990 I S. 1206
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
§ 98 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5: Ersetzung von 'selbst, durch Delegierte oder durch Wahlmänner' durch 'selbst oder durch Delegierte'
§ 98 Abs. 2 Satz 1: Einfügung von Nummern 5 und 7, Verschiebung der Nummern 6 bis 8
§ 98 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6: Ersetzung von 'selbst, durch Delegierte oder durch Wahlmänner' durch 'selbst oder durch Delegierte'
§ 98 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'der wahlberechtigten Arbeiter, der wahlberechtigten in § 3 Abs. 3 Nr. 1 des Mitbestimmungsgesetzes bezeichneten Angestellten' durch 'der wahlberechtigten in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Mitbestimmungsgesetzes bezeichneten Arbeitnehmer'

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# § 99
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-08-02 — Gesetz zur Reform des Zivilprozesses (Zivilprozessreformgesetz - ZPO-RG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 1887
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
§ 99 Abs. 3 Satz 3: Neufassung des Satzes, der die Verletzung des Rechts als Grund für eine Klage festlegt und die Anwendbarkeit bestimmter Zivilprozessordnungsparagraphen sinngemäß bestimmt.
§ 99 Abs. 2 Satz 2: Einfügung des Wortes 'Sprecherausschüsse,' nach 'Betriebsräte,'

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# ARBEITSVERMITTLERVERORDNUNG — 2002-03-26
- **Titel:** Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 1130
- **Inkrafttreten:** 2002-03-27
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/20#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Mitbestimmungsgesetz, um die Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat zu vereinfachen.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **2002-03-26** · BGBl. 2002 I S. 1130 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat

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# Stellen dieser Station

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# ARBGV — 2001-07-27
# ARBGV — 2002-03-26
- **Titel:** Zweite Verordnung zur Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung
- **Titel:** Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 1876
- **Inkrafttreten:** 2001-08-02
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/39#page=28
- **Kurz:** Die Verordnung ändert den § 3 der Arbeitsgenehmigungsverordnung, um die Wartezeit für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis für bestimmte Gruppen von Ausländern zu regeln.
- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 1130
- **Inkrafttreten:** 2002-03-27
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/20#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Mitbestimmungsgesetz, um die Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat zu vereinfachen.
## Betroffene Stellen
- § 3: Neufassung des § 3 zur Wartezeit für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis
- § 11 Abs. 5: Ersetzung von „Der Präsident der“ durch „Die“ und von „seines“ durch „ihres“
## Wortlaut

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@@ -2,3 +2,4 @@
- **2000-12-14** · BGBl. 2000 I S. 1684 — Erste Verordnung zur Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung
- **2001-07-27** · BGBl. 2001 I S. 1876 — Zweite Verordnung zur Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung
- **2002-03-26** · BGBl. 2002 I S. 1130 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat

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@@ -1,3 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 3: Neufassung des § 3 zur Wartezeit für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis
- § 11 Abs. 5: Ersetzung von „Der Präsident der“ durch „Die“ und von „seines“ durch „ihres“

7
arbgv/§11.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
§ 11 Abs. 5: Ersetzung von „Der Präsident der“ durch „Die“ und von „seines“ durch „ihres“

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# BBESG — 2002-02-22
# BBESG — 2002-03-26
- **Titel:** Gesetz zur Reform der Professorenbesoldung (Professorenbesoldungsreformgesetz - ProfBesReformG)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 686
- **Inkrafttreten:** 2002-02-23
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/11#page=6
- **Kurz:** Das Gesetz reformiert die Besoldung von Professoren und hauptberuflichen Leitern an Hochschulen, indem es Leistungsbezüge einführt und bestehende Regelungen anpasst.
- **Titel:** Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 1130
- **Inkrafttreten:** 2002-03-27
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/20#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Mitbestimmungsgesetz, um die Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat zu vereinfachen.
## Betroffene Stellen
- Inhaltsverzeichnis, 2. Abschnitt: Die Angabe zum 2. Abschnitt wird geändert
- Inhaltsverzeichnis, 2. Abschnitt, 3. Unterabschnitt: Die Angabe zum 3. Unterabschnitt wird geändert
- § 1 Abs. 2 Nr. 2: Die Bezeichnung 'Leistungsbezüge' wird erweitert
- § 8 Abs. 3: Die Bezeichnung 'Zuschüsse' wird in 'Leistungsbezüge' geändert
- § 13 Abs. 1 Satz 5: Teil der Formulierung wird gestrichen
- § 13 Abs. 4 Satz 1: Teil der Formulierung wird gestrichen
- § 27 Abs. 1 Satz 1: Die Bezeichnung 'nicht feste Gehälter' wird in 'nichts anderes' geändert
- 2. Abschnitt, Überschrift: Die Überschrift des 2. Abschnitts wird geändert
- 2. Abschnitt, 3. Unterabschnitt, Überschrift: Die Überschrift des 3. Unterabschnitts wird geändert
- § 32: Neue Fassung des § 32
- § 33: Neue Fassung des § 33
- § 34: Neue Fassung des § 34
- § 35: Neue Fassung des § 35
- § 36: § 36 wird aufgehoben
- § 43: § 43 wird aufgehoben
- § 50: § 50 wird aufgehoben
- § 72 Abs. 2 Satz 1: Ein Halbsatz wird angefügt
- § 77: Neue Fassung des § 77
- Anlage I, Vorbemerkung Nummer 20: Vorbemerkung Nummer 20 wird aufgehoben
- Anlage I, Vorbemerkung Nummer 31: Vorbemerkung Nummer 31 wird geändert
- Anlage I, Besoldungsgruppe A 16: Fußnotenhinweise werden ergänzt
- Anlage I, Besoldungsgruppe B 4: Fußnotenhinweise werden ergänzt
- Anlage I, Besoldungsgruppe B 5: Fußnotenhinweise werden ergänzt
- Anlage I, Besoldungsgruppe B 8: Die Amtsbezeichnung „Vizepräsident der Bundesanstalt für Arbeit wird gestrichen.
- Anlage I, Besoldungsgruppe B 10: Die Amtsbezeichnung „Präsident der Bundesanstalt für Arbeit wird gestrichen.
- Anlage I, Besoldungsgruppe B 10, Fußnote 1): Die Fußnote 1) wird aufgehoben.
- Anlage I, Besoldungsgruppe B 10, Amtsbezeichnungen „General“ und „Admiral“: Der Fußnotenhinweis 2) wird durch den Fußnotenhinweis 1) ersetzt und die bisherige Fußnote 2) als Fußnote 1) angefügt.
- Anlage IX, Teil „Bundesbesoldungsordnungen A und B“, Teil „Besoldungsgruppen“, Besoldungsgruppe B 10: Die Fußnotenangabe „ , 2“ wird gestrichen.
## Wortlaut

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@@ -223,3 +223,4 @@
- **2001-12-20** · BGBl. 2001 I S. 3702 — Sechstes Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften (Sechstes Besoldungsänderungsgesetz - 6. BesÄndG)
- **2001-12-27** · BGBl. 2001 I S. 3926 — Versorgungsänderungsgesetz 2001
- **2002-02-22** · BGBl. 2002 I S. 686 — Gesetz zur Reform der Professorenbesoldung (Professorenbesoldungsreformgesetz - ProfBesReformG)
- **2002-03-26** · BGBl. 2002 I S. 1130 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat

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@@ -1,25 +1,7 @@
# Stellen dieser Station
- Inhaltsverzeichnis, 2. Abschnitt: Die Angabe zum 2. Abschnitt wird geändert
- Inhaltsverzeichnis, 2. Abschnitt, 3. Unterabschnitt: Die Angabe zum 3. Unterabschnitt wird geändert
- § 1 Abs. 2 Nr. 2: Die Bezeichnung 'Leistungsbezüge' wird erweitert
- § 8 Abs. 3: Die Bezeichnung 'Zuschüsse' wird in 'Leistungsbezüge' geändert
- § 13 Abs. 1 Satz 5: Teil der Formulierung wird gestrichen
- § 13 Abs. 4 Satz 1: Teil der Formulierung wird gestrichen
- § 27 Abs. 1 Satz 1: Die Bezeichnung 'nicht feste Gehälter' wird in 'nichts anderes' geändert
- 2. Abschnitt, Überschrift: Die Überschrift des 2. Abschnitts wird geändert
- 2. Abschnitt, 3. Unterabschnitt, Überschrift: Die Überschrift des 3. Unterabschnitts wird geändert
- § 32: Neue Fassung des § 32
- § 33: Neue Fassung des § 33
- § 34: Neue Fassung des § 34
- § 35: Neue Fassung des § 35
- § 36: § 36 wird aufgehoben
- § 43: § 43 wird aufgehoben
- § 50: § 50 wird aufgehoben
- § 72 Abs. 2 Satz 1: Ein Halbsatz wird angefügt
- § 77: Neue Fassung des § 77
- Anlage I, Vorbemerkung Nummer 20: Vorbemerkung Nummer 20 wird aufgehoben
- Anlage I, Vorbemerkung Nummer 31: Vorbemerkung Nummer 31 wird geändert
- Anlage I, Besoldungsgruppe A 16: Fußnotenhinweise werden ergänzt
- Anlage I, Besoldungsgruppe B 4: Fußnotenhinweise werden ergänzt
- Anlage I, Besoldungsgruppe B 5: Fußnotenhinweise werden ergänzt
- Anlage I, Besoldungsgruppe B 8: Die Amtsbezeichnung „Vizepräsident der Bundesanstalt für Arbeit wird gestrichen.
- Anlage I, Besoldungsgruppe B 10: Die Amtsbezeichnung „Präsident der Bundesanstalt für Arbeit wird gestrichen.
- Anlage I, Besoldungsgruppe B 10, Fußnote 1): Die Fußnote 1) wird aufgehoben.
- Anlage I, Besoldungsgruppe B 10, Amtsbezeichnungen „General“ und „Admiral“: Der Fußnotenhinweis 2) wird durch den Fußnotenhinweis 1) ersetzt und die bisherige Fußnote 2) als Fußnote 1) angefügt.
- Anlage IX, Teil „Bundesbesoldungsordnungen A und B“, Teil „Besoldungsgruppen“, Besoldungsgruppe B 10: Die Fußnotenangabe „ , 2“ wird gestrichen.

25
bdgbukbminasdv/FASSUNG.md Normal file
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@@ -0,0 +1,25 @@
# BDGBUKBMINASDV — 2002-03-26
- **Titel:** Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 1130
- **Inkrafttreten:** 2002-03-27
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/20#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Mitbestimmungsgesetz, um die Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat zu vereinfachen.
## Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 1 Satz 1: Streichung des Kommas und der Wörter 'der diese Befugnisse auf die Präsidentin oder den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit weiter übertragen kann'
- § 1 Abs. 1 Satz 2: Streichung der Wörter 'die Präsidentin oder den Präsidenten und die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten der Bundesanstalt für Arbeit sowie'
- § 2 Nr. 1 Buchstabe a: Neufassung des Buchstabens a
- § 2 Nr. 1 Buchstabe b: Aufhebung des Buchstabens b
- § 2 Nr. 1 Buchstaben c bis e: Umbenennung der Buchstaben c bis e in b bis d
- § 3 Nr. 1 Buchstabe a: Streichung der Angabe 'die Präsidentin oder den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit, die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten der Bundesanstalt für Arbeit,'
- § 3 Nr. 1 Buchstabe b: Neufassung des Buchstabens b
- § 3 Nr. 1 Buchstabe c: Aufhebung des Buchstabens c
- § 3 Nr. 1 Buchstabe d: Umbenennung des Buchstabens d in c
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
bdgbukbminasdv/HINWEIS.md Normal file
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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2002-03-26** · BGBl. 2002 I S. 1130 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat

11
bdgbukbminasdv/STELLEN.md Normal file
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@@ -0,0 +1,11 @@
# Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 1 Satz 1: Streichung des Kommas und der Wörter 'der diese Befugnisse auf die Präsidentin oder den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit weiter übertragen kann'
- § 1 Abs. 1 Satz 2: Streichung der Wörter 'die Präsidentin oder den Präsidenten und die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten der Bundesanstalt für Arbeit sowie'
- § 2 Nr. 1 Buchstabe a: Neufassung des Buchstabens a
- § 2 Nr. 1 Buchstabe b: Aufhebung des Buchstabens b
- § 2 Nr. 1 Buchstaben c bis e: Umbenennung der Buchstaben c bis e in b bis d
- § 3 Nr. 1 Buchstabe a: Streichung der Angabe 'die Präsidentin oder den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit, die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten der Bundesanstalt für Arbeit,'
- § 3 Nr. 1 Buchstabe b: Neufassung des Buchstabens b
- § 3 Nr. 1 Buchstabe c: Aufhebung des Buchstabens c
- § 3 Nr. 1 Buchstabe d: Umbenennung des Buchstabens d in c

9
bdgbukbminasdv/§1.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
§ 1 Abs. 1 Satz 1: Streichung des Kommas und der Wörter 'der diese Befugnisse auf die Präsidentin oder den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit weiter übertragen kann'
§ 1 Abs. 1 Satz 2: Streichung der Wörter 'die Präsidentin oder den Präsidenten und die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten der Bundesanstalt für Arbeit sowie'

11
bdgbukbminasdv/§2.md Normal file
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@@ -0,0 +1,11 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
§ 2 Nr. 1 Buchstabe a: Neufassung des Buchstabens a
§ 2 Nr. 1 Buchstabe b: Aufhebung des Buchstabens b
§ 2 Nr. 1 Buchstaben c bis e: Umbenennung der Buchstaben c bis e in b bis d

13
bdgbukbminasdv/§3.md Normal file
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@@ -0,0 +1,13 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
§ 3 Nr. 1 Buchstabe a: Streichung der Angabe 'die Präsidentin oder den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit, die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten der Bundesanstalt für Arbeit,'
§ 3 Nr. 1 Buchstabe b: Neufassung des Buchstabens b
§ 3 Nr. 1 Buchstabe c: Aufhebung des Buchstabens c
§ 3 Nr. 1 Buchstabe d: Umbenennung des Buchstabens d in c

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@@ -1,24 +1,15 @@
# BKGG_1996 — 2002-01-04
# BKGG_1996 — 2002-03-26
- **Titel:** Neufassung des Bundeskindergeldgesetzes
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 6
- **Inkrafttreten:** 2002-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/1#page=6
- **Kurz:** Die Neufassung des Bundeskindergeldgesetzes berücksichtigt Änderungen durch mehrere Gesetze und tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.
- **Titel:** Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 1130
- **Inkrafttreten:** 2002-03-27
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/20#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Mitbestimmungsgesetz, um die Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat zu vereinfachen.
## Betroffene Stellen
- § 12: Neue Vorschrift zur Aufrechnung von Kindergeldansprüchen
- § 13: Neue Vorschrift zur Zuständigkeit des Arbeitsamts
- § 14: Neue Vorschrift zum Erteilen eines Bescheids
- § 15: Neue Vorschrift zur Zuständigkeit der Sozialgerichte
- § 16: Neue Vorschrift zu Ordnungswidrigkeiten
- § 17: Neue Vorschrift zur Anwendung des Rechts der Europäischen Gemeinschaft
- § 18: Neue Vorschrift zur Anwendung des Sozialgesetzbuches
- § 19: Neue Übergangsvorschriften
- § 20: Neue Anwendungsvorschriften
- § 21: Neue Sondervorschrift zur Steuerfreistellung des Existenzminimums
- § 13 Abs. 3: Das Wort „Präsident“ wird durch „Vorstand“ ersetzt.
## Wortlaut

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@@ -64,3 +64,4 @@
- **2000-10-26** · BGBl. 2000 I S. 1433 — Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz - StSenkG)
- **2001-08-21** · BGBl. 2001 I S. 2074 — Zweites Gesetz zur Familienförderung
- **2002-01-04** · BGBl. 2002 I S. 6 — Neufassung des Bundeskindergeldgesetzes
- **2002-03-26** · BGBl. 2002 I S. 1130 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat

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# Stellen dieser Station
- § 12: Neue Vorschrift zur Aufrechnung von Kindergeldansprüchen
- § 13: Neue Vorschrift zur Zuständigkeit des Arbeitsamts
- § 14: Neue Vorschrift zum Erteilen eines Bescheids
- § 15: Neue Vorschrift zur Zuständigkeit der Sozialgerichte
- § 16: Neue Vorschrift zu Ordnungswidrigkeiten
- § 17: Neue Vorschrift zur Anwendung des Rechts der Europäischen Gemeinschaft
- § 18: Neue Vorschrift zur Anwendung des Sozialgesetzbuches
- § 19: Neue Übergangsvorschriften
- § 20: Neue Anwendungsvorschriften
- § 21: Neue Sondervorschrift zur Steuerfreistellung des Existenzminimums
- § 13 Abs. 3: Das Wort „Präsident“ wird durch „Vorstand“ ersetzt.

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-01-04 — Neufassung des Bundeskindergeldgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 6
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
§ 13: Neue Vorschrift zur Zuständigkeit des Arbeitsamts
§ 13 Abs. 3: Das Wort „Präsident“ wird durch „Vorstand“ ersetzt.

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# D_KVAG — 2001-12-19
# D_KVAG — 2002-03-26
- **Titel:** Gesetz zur Bereinigung von Kostenregelungen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums
- **Titel:** Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 3656
- **Inkrafttreten:** 2002-01-01 (ganzes Gesetz, außer den in Absatz 2 und 3 genannten Bestimmungen); 2001-12-20 (Artikel 3 Nr. 5 Buchstabe c und Nr. 6, Artikel 5, Artikel 9 Nr. 29, 34 und 35, Artikel 10 Nr. 6, Vorschriften der Artikel 1 bis 20, die zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigen); 2005-01-01 (Artikel 21)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/69#page=20
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Gebühren und Auslagen des Deutschen Patent- und Markenamts und des Bundespatentgerichts und hebt alte Gesetze auf.
- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 1130
- **Inkrafttreten:** 2002-03-27
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/20#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Mitbestimmungsgesetz, um die Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat zu vereinfachen.
## Betroffene Stellen
- Überschrift und § 9 Satz 1: Ersetzung von „die Patentrolle“ durch das Patentregister“
- § 9 Satz 2: Ersetzung von „Patentamts“ durch „Deutschen Patent- und Markenamts“ und von „Patentgericht“ durch „Bundespatentgericht“
- § 22 Abs. 2: Das Wort „Präsident“ wird durch das Wort „Vorstand“ ersetzt.
## Wortlaut

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@@ -4,3 +4,4 @@
- **1985-05-23** · BGBl. 1985 I S. 780 — Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Ausführungsgesetzes zum deutsch-österreichischen Konkursvertrag
- **2001-08-02** · BGBl. 2001 I S. 1887 — Gesetz zur Reform des Zivilprozesses (Zivilprozessreformgesetz - ZPO-RG)
- **2001-12-19** · BGBl. 2001 I S. 3656 — Gesetz zur Bereinigung von Kostenregelungen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums
- **2002-03-26** · BGBl. 2002 I S. 1130 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat

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# Stellen dieser Station
- Überschrift und § 9 Satz 1: Ersetzung von „die Patentrolle“ durch das Patentregister“
- § 9 Satz 2: Ersetzung von „Patentamts“ durch „Deutschen Patent- und Markenamts“ und von „Patentgericht“ durch „Bundespatentgericht“
- § 22 Abs. 2: Das Wort „Präsident“ wird durch das Wort „Vorstand“ ersetzt.

7
d_kvag/§22.md Normal file
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# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
§ 22 Abs. 2: Das Wort „Präsident“ wird durch das Wort „Vorstand“ ersetzt.

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@@ -1,15 +1,15 @@
# FVG_1971 — 2001-12-27
# FVG_1971 — 2002-03-26
- **Titel:** Gesetz zur Bekämpfung von Steuerverkürzungen bei der Umsatzsteuer und zur Änderung anderer Steuergesetze (Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz - StVBG)
- **Titel:** Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 3922
- **Inkrafttreten:** 2001-12-28; 2002-01-01 (Artikel 1 und 7)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/74#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz führt neue Bestimmungen zur Bekämpfung von Steuerverkürzungen bei der Umsatzsteuer ein und ändert verschiedene Steuergesetze, darunter das Umsatzsteuergesetz, die Abgabenordnung und das Körperschaftsteuergesetz.
- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 1130
- **Inkrafttreten:** 2002-03-27
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/20#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Mitbestimmungsgesetz, um die Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat zu vereinfachen.
## Betroffene Stellen
- § 5 Abs. 1: Einführung neuer Nummern 15, 16 und 17
- § 5 Abs. 1 Nr. 11 Satz 4: Das Wort 'Präsident' wird durch 'Vorstand' ersetzt.
## Wortlaut

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@@ -51,3 +51,4 @@
- **2001-12-20** · BGBl. 2001 I S. 3714 — Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze
- **2001-12-22** · BGBl. 2001 I S. 3794 — Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2001 - StÄndG 2001)
- **2001-12-27** · BGBl. 2001 I S. 3922 — Gesetz zur Bekämpfung von Steuerverkürzungen bei der Umsatzsteuer und zur Änderung anderer Steuergesetze (Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz - StVBG)
- **2002-03-26** · BGBl. 2002 I S. 1130 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat

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@@ -1,3 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 5 Abs. 1: Einführung neuer Nummern 15, 16 und 17
- § 5 Abs. 1 Nr. 11 Satz 4: Das Wort 'Präsident' wird durch 'Vorstand' ersetzt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-12-27 — Gesetz zur Bekämpfung von Steuerverkürzungen bei der Umsatzsteuer und zur Änderung anderer Steuergesetze (Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz - StVBG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3922
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
§ 5 Abs. 1: Einführung neuer Nummern 15, 16 und 17
§ 5 Abs. 1 Nr. 11 Satz 4: Das Wort 'Präsident' wird durch 'Vorstand' ersetzt.

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@@ -0,0 +1,17 @@
# GESETZ-ZUR-VEREINFACHUNG-DER-WAHL-DER-ARBEITNEHMERVERTRETER — 2002-03-26
- **Titel:** Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 1130
- **Inkrafttreten:** 2002-03-27
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/20#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Mitbestimmungsgesetz, um die Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat zu vereinfachen.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2002-03-26** · BGBl. 2002 I S. 1130 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat

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@@ -0,0 +1,2 @@
# Stellen dieser Station

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@@ -0,0 +1,17 @@
# LEISTUNGSPRÄMIEN-UND-ZULAGENVERORDNUNG — 2002-03-26
- **Titel:** Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 1130
- **Inkrafttreten:** 2002-03-27
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/20#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Mitbestimmungsgesetz, um die Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat zu vereinfachen.
## Betroffene Stellen
- § 6 Satz 2: Die Befugnisse der Vorstände der bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger können auf die Geschäftsführer übertragen werden.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2002-03-26** · BGBl. 2002 I S. 1130 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 6 Satz 2: Die Befugnisse der Vorstände der bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger können auf die Geschäftsführer übertragen werden.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
§ 6 Satz 2: Die Befugnisse der Vorstände der bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger können auf die Geschäftsführer übertragen werden.

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@@ -0,0 +1,17 @@
# LEISTUNGSSTUFENVERORDNUNG — 2002-03-26
- **Titel:** Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 1130
- **Inkrafttreten:** 2002-03-27
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/20#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Mitbestimmungsgesetz, um die Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat zu vereinfachen.
## Betroffene Stellen
- § 5 Abs. 1 Satz 2: Die Befugnisse der Vorstände der bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger können auf die Geschäftsführerinnen, Geschäftsführer oder Geschäftsführung übertragen werden.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2002-03-26** · BGBl. 2002 I S. 1130 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 5 Abs. 1 Satz 2: Die Befugnisse der Vorstände der bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger können auf die Geschäftsführerinnen, Geschäftsführer oder Geschäftsführung übertragen werden.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
§ 5 Abs. 1 Satz 2: Die Befugnisse der Vorstände der bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger können auf die Geschäftsführerinnen, Geschäftsführer oder Geschäftsführung übertragen werden.

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@@ -1,51 +1,32 @@
# MITBESTG — 2001-07-27
# MITBESTG — 2002-03-26
- **Titel:** Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVerf-Reformgesetz)
- **Titel:** Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 1852
- **Inkrafttreten:** 2001-07-28; 2001-07-28 (Artikel 1 Nr. 8, 13 und 35 Buchstabe a erst bei Neuwahl bestehender Betriebsräte)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/39#page=4
- **Kurz:** Das Gesetz reformiert das Betriebsverfassungsgesetz, insbesondere durch Änderungen der Bestimmungen über Betriebsräte, Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretungen sowie die Wahlordnungen.
- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 1130
- **Inkrafttreten:** 2002-03-27
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/20#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Mitbestimmungsgesetz, um die Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat zu vereinfachen.
## Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 2 Nr. 1: Streichung der Wörter 'zuletzt geändert durch das Einführungsgesetz zum Aktiengesetz vom 6. September 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 1185),'
- § 1 Abs. 2 Nr. 2: Streichung der Wörter 'zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie vom 27. April 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 505),'
- § 1 Abs. 3: Streichung der Wörter 'zuletzt geändert durch das Betriebsverfassungsgesetz vom 15. Januar 1972 (Bundesgesetzbl. I S. 13)'
- § 3: Neufassung des gesamten § 3, einschließlich der Definition von Arbeitnehmern und Betrieben
- § 10 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'Arbeiter (§ 3 Abs. 2) und die Angestellten (§ 3 Abs. 3) in getrennter Wahl, geheim' durch 'Arbeitnehmer in geheimer Wahl'
- § 10 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes
- § 10 Abs. 2: Streichung des Absatzes
- § 10 Abs. 3: Neufassung des Absatzes, einschließlich der Anwendung von § 7 Satz 2 des Betriebsverfassungsgesetzes
- § 10 Abs. 4: Anpassung der Absatznummerierung und der Verweise
- § 10 Abs. 5: Anpassung der Absatznummerierung
- § 11 Abs. 1 Satz 2: Streichung der Wörter 'für eine Gruppe'
- § 11 Abs. 2 Satz 1: Streichung des Satzes
- § 11 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'der Angestellten müssen' durch 'müssen in jedem Betrieb' und '§ 3 Abs. 3 Nr. 1 bezeichneten Angestellten' durch '§ 3 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Arbeitnehmer'
- § 11 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung der Wörter 'Arbeiter, die in § 3 Abs. 3 Nr. 1 bezeichneten Angestellten' durch 'in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Arbeitnehmer'
- § 11 Abs. 2 Satz 4: Ersetzung der Wörter 'Arbeiter, die in § 3 Abs. 3 Nr. 1 bezeichneten Angestellten' durch 'in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Arbeitnehmer' und der Angabe 'Satz 3' durch 'Satz 2'
- § 11 Abs. 3: Ersetzung der Wörter 'Arbeiter, die in § 3 Abs. 3 Nr. 1 bezeichneten Angestellten' durch 'in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Arbeitnehmer'
- § 11 Abs. 5: Neufassung des Absatzes, einschließlich der Bestimmungen zur Erhaltung der Eigenschaft als Delegierter
- § 12 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'Arbeiter (§ 3 Abs. 2) und die Angestellten (§ 3 Abs. 3) in getrennter Wahl, geheim' durch 'Arbeitnehmer in geheimer Wahl'
- § 15 Abs. 1: Hinzufügen des Satzes 'Dem Aufsichtsrat muss ein leitender Angestellter angehören.'
- § 15 Abs. 2: Streichung des Absatzes
- § 15 Abs. 3: Anpassung der Absatznummerierung und der Verweise
- § 15 Abs. 4: Neufassung des Absatzes, einschließlich der Bestimmungen zur Mehrheitswahl
- § 16 Abs. 1: Ersetzung des Wortes 'gemeinsamer' durch 'geheimer' und Streichung des Wortes ', geheim'
- § 17 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'Arbeiter ist, kann nur ein Arbeiter, für einen in § 3 Abs. 3 Nr. 1 bezeichneten Angestellten nur ein in § 3 Abs. 3 Nr. 1 bezeichneter Angestellter und für einen leitenden Angestellten' durch 'Arbeitnehmer nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ist, kann nur ein Arbeitnehmer nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 und für einen leitenden Angestellten nach § 3 Abs. 1 Nr. 2'
- § 18: Hinzufügen des Satzes '§ 7 Satz 2 des Betriebsverfassungsgesetzes gilt entsprechend.' und Anpassung der Wörter '1. Delegierten der Arbeiter die wahlberechtigten Arbeiter, 2. Delegierten der Angestellten die wahlberechtigten Angestellten' durch 'Delegierten die wahlberechtigten Arbeitnehmer'
- § 23 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'Arbeiter' durch 'Arbeitnehmer nach § 3 Abs. 1 Nr. 1' und Streichung von Nummer 2
- § 23 Abs. 2: Streichung des Satzes 1 und Neufassung des Satzes 3
- § 23 Abs. 3: Streichung des Satzes 1 und Neufassung des Satzes 3
- § 24: Ersetzung der Wörter 'Wechsel der Gruppenzugehörigkeit' durch 'Änderung der Zuordnung' in der Überschrift und Neufassung des Absatzes 2
- § 34 Abs. 3: Ersetzung der Angabe '§ 3 Abs. 3 Nr. 2' durch '§ 3 Abs. 1 Nr. 2'
- § 34 Abs. 5 Satz 2: Streichung der Angabe '1.' und Ersetzung des Semikolons durch einen Punkt
- § 34 Abs. 6: Streichung des Absatzes
- § 35: Streichung des gesamten § 35
- § 36 Abs. 2: Streichung der Wörter ', zuletzt geändert durch das Einführungsgesetz zum Aktiengesetz vom 6. September 1965 (BGBl. I S. 1185),'
- § 38: Streichung des gesamten § 38
- § 39: Streichung der Wörter ', und darüber, ob gemeinsame Wahl stattfinden soll' in Nummer 2 und Streichung der Wörter 'sowie ihre Verteilung auf die Arbeiter, die in § 3 Abs. 3 Nr. 1 bezeichneten Angestellten und die leitenden Angestellten' in Nummer 5
- § 40: Neufassung des gesamten § 40, einschließlich der Übergangsregelung für Wahlen oder Abberufungen von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
- § 1 Abs. 1 Nr. 1: Streichung des Kommas und der Wörter 'einer bergrechtlichen Gewerkschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit' nach dem Wort 'Haftung'
- § 2: Streichung des Kommas und des Wortes 'Gewerken' nach dem Wort 'Gesellschafter'
- § 7 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der Voraussetzungen für die Wählbarkeit von Arbeitnehmern im Unternehmen
- § 11 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Zahl '60' durch '90'
- § 11 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes 2, der die Verringerung der zu wählenden Delegierten und die Zuweisung von Stimmen regelt
- § 11 Abs. 4: Einfügung der Wörter 'oder auf ein Unternehmen, dessen Arbeitnehmer nach diesem Gesetz an der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern des Unternehmens teilnehmen,' nach dem Wort 'Betrieb'
- § 15 Abs. 2 Nr. 2 Satz 3: Streichung der Wörter 'mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen' nach dem Wort 'Abstimmung'
- § 15 Abs. 2 Nr. 2 Sätze 4 und 5: Neufassung der Sätze 4 und 5, die die Anzahl der Stimmen und die Aufnahme der Bewerber in den Wahlvorschlag regeln
- § 15 Abs. 2 Nr. 2 Satz 6: Aufhebung des Satzes 6
- § 19 Satz 1: Streichung der Wörter 'durch zweiwöchigen Aushang' nach dem Wort 'Bestellung'
- § 19 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'zu dem Aushang' durch 'zur Bekanntmachung' nach dem Wort 'Organ'
- § 21 Abs. 2: Einfügung der Nummer 3 'der Sprecherausschuss,' nach Nummer 2
- § 21 Abs. 2: Verschiebung der bisherigen Nummer 3 auf Nummer 4
- § 22 Abs. 2: Einfügung der Nummer 3 'der Gesamt- oder Unternehmenssprecherausschuss des Unternehmens oder, wenn in dem Unternehmen nur ein Sprecherausschuss besteht, der Sprecherausschuss sowie, wenn das Unternehmen herrschendes Unternehmen eines Konzerns ist, der Konzernsprecherausschuss, soweit ein solcher besteht,' nach Nummer 2
- § 22 Abs. 2: Verschiebung der bisherigen Nummern 4 und 5 auf Nummern 6 und 7
- § 25 Abs. 1 Nr. 2: Streichung der Wörter 'und bergrechtliche Gewerkschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit' nach dem Wort 'Gewerkschaften'
- § 37 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Wortes 'Gewerkenversammlung,' nach dem Wort 'Versammlung'
- § 40: Neufassung des § 40, der Übergangsregelungen für Wahlen oder Abberufungen von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer regelt
## Wortlaut

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@@ -7,3 +7,4 @@
- **1979-03-22** · BGBl. 1979 I S. 354 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 7 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 31 des Mitbestimmungsgesetzes)
- **1990-06-29** · BGBl. 1990 I S. 1206 — Gesetz zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes und anderer arbeitsrechtlicher Vorschriften (Arbeitsgerichtsgesetz-Änderungsgesetz)
- **2001-07-27** · BGBl. 2001 I S. 1852 — Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVerf-Reformgesetz)
- **2002-03-26** · BGBl. 2002 I S. 1130 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat

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@@ -1,39 +1,20 @@
# Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 2 Nr. 1: Streichung der Wörter 'zuletzt geändert durch das Einführungsgesetz zum Aktiengesetz vom 6. September 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 1185),'
- § 1 Abs. 2 Nr. 2: Streichung der Wörter 'zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie vom 27. April 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 505),'
- § 1 Abs. 3: Streichung der Wörter 'zuletzt geändert durch das Betriebsverfassungsgesetz vom 15. Januar 1972 (Bundesgesetzbl. I S. 13)'
- § 3: Neufassung des gesamten § 3, einschließlich der Definition von Arbeitnehmern und Betrieben
- § 10 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'Arbeiter (§ 3 Abs. 2) und die Angestellten (§ 3 Abs. 3) in getrennter Wahl, geheim' durch 'Arbeitnehmer in geheimer Wahl'
- § 10 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes
- § 10 Abs. 2: Streichung des Absatzes
- § 10 Abs. 3: Neufassung des Absatzes, einschließlich der Anwendung von § 7 Satz 2 des Betriebsverfassungsgesetzes
- § 10 Abs. 4: Anpassung der Absatznummerierung und der Verweise
- § 10 Abs. 5: Anpassung der Absatznummerierung
- § 11 Abs. 1 Satz 2: Streichung der Wörter 'für eine Gruppe'
- § 11 Abs. 2 Satz 1: Streichung des Satzes
- § 11 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'der Angestellten müssen' durch 'müssen in jedem Betrieb' und '§ 3 Abs. 3 Nr. 1 bezeichneten Angestellten' durch '§ 3 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Arbeitnehmer'
- § 11 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung der Wörter 'Arbeiter, die in § 3 Abs. 3 Nr. 1 bezeichneten Angestellten' durch 'in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Arbeitnehmer'
- § 11 Abs. 2 Satz 4: Ersetzung der Wörter 'Arbeiter, die in § 3 Abs. 3 Nr. 1 bezeichneten Angestellten' durch 'in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Arbeitnehmer' und der Angabe 'Satz 3' durch 'Satz 2'
- § 11 Abs. 3: Ersetzung der Wörter 'Arbeiter, die in § 3 Abs. 3 Nr. 1 bezeichneten Angestellten' durch 'in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Arbeitnehmer'
- § 11 Abs. 5: Neufassung des Absatzes, einschließlich der Bestimmungen zur Erhaltung der Eigenschaft als Delegierter
- § 12 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'Arbeiter (§ 3 Abs. 2) und die Angestellten (§ 3 Abs. 3) in getrennter Wahl, geheim' durch 'Arbeitnehmer in geheimer Wahl'
- § 15 Abs. 1: Hinzufügen des Satzes 'Dem Aufsichtsrat muss ein leitender Angestellter angehören.'
- § 15 Abs. 2: Streichung des Absatzes
- § 15 Abs. 3: Anpassung der Absatznummerierung und der Verweise
- § 15 Abs. 4: Neufassung des Absatzes, einschließlich der Bestimmungen zur Mehrheitswahl
- § 16 Abs. 1: Ersetzung des Wortes 'gemeinsamer' durch 'geheimer' und Streichung des Wortes ', geheim'
- § 17 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'Arbeiter ist, kann nur ein Arbeiter, für einen in § 3 Abs. 3 Nr. 1 bezeichneten Angestellten nur ein in § 3 Abs. 3 Nr. 1 bezeichneter Angestellter und für einen leitenden Angestellten' durch 'Arbeitnehmer nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ist, kann nur ein Arbeitnehmer nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 und für einen leitenden Angestellten nach § 3 Abs. 1 Nr. 2'
- § 18: Hinzufügen des Satzes '§ 7 Satz 2 des Betriebsverfassungsgesetzes gilt entsprechend.' und Anpassung der Wörter '1. Delegierten der Arbeiter die wahlberechtigten Arbeiter, 2. Delegierten der Angestellten die wahlberechtigten Angestellten' durch 'Delegierten die wahlberechtigten Arbeitnehmer'
- § 23 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'Arbeiter' durch 'Arbeitnehmer nach § 3 Abs. 1 Nr. 1' und Streichung von Nummer 2
- § 23 Abs. 2: Streichung des Satzes 1 und Neufassung des Satzes 3
- § 23 Abs. 3: Streichung des Satzes 1 und Neufassung des Satzes 3
- § 24: Ersetzung der Wörter 'Wechsel der Gruppenzugehörigkeit' durch 'Änderung der Zuordnung' in der Überschrift und Neufassung des Absatzes 2
- § 34 Abs. 3: Ersetzung der Angabe '§ 3 Abs. 3 Nr. 2' durch '§ 3 Abs. 1 Nr. 2'
- § 34 Abs. 5 Satz 2: Streichung der Angabe '1.' und Ersetzung des Semikolons durch einen Punkt
- § 34 Abs. 6: Streichung des Absatzes
- § 35: Streichung des gesamten § 35
- § 36 Abs. 2: Streichung der Wörter ', zuletzt geändert durch das Einführungsgesetz zum Aktiengesetz vom 6. September 1965 (BGBl. I S. 1185),'
- § 38: Streichung des gesamten § 38
- § 39: Streichung der Wörter ', und darüber, ob gemeinsame Wahl stattfinden soll' in Nummer 2 und Streichung der Wörter 'sowie ihre Verteilung auf die Arbeiter, die in § 3 Abs. 3 Nr. 1 bezeichneten Angestellten und die leitenden Angestellten' in Nummer 5
- § 40: Neufassung des gesamten § 40, einschließlich der Übergangsregelung für Wahlen oder Abberufungen von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
- § 1 Abs. 1 Nr. 1: Streichung des Kommas und der Wörter 'einer bergrechtlichen Gewerkschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit' nach dem Wort 'Haftung'
- § 2: Streichung des Kommas und des Wortes 'Gewerken' nach dem Wort 'Gesellschafter'
- § 7 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der Voraussetzungen für die Wählbarkeit von Arbeitnehmern im Unternehmen
- § 11 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Zahl '60' durch '90'
- § 11 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes 2, der die Verringerung der zu wählenden Delegierten und die Zuweisung von Stimmen regelt
- § 11 Abs. 4: Einfügung der Wörter 'oder auf ein Unternehmen, dessen Arbeitnehmer nach diesem Gesetz an der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern des Unternehmens teilnehmen,' nach dem Wort 'Betrieb'
- § 15 Abs. 2 Nr. 2 Satz 3: Streichung der Wörter 'mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen' nach dem Wort 'Abstimmung'
- § 15 Abs. 2 Nr. 2 Sätze 4 und 5: Neufassung der Sätze 4 und 5, die die Anzahl der Stimmen und die Aufnahme der Bewerber in den Wahlvorschlag regeln
- § 15 Abs. 2 Nr. 2 Satz 6: Aufhebung des Satzes 6
- § 19 Satz 1: Streichung der Wörter 'durch zweiwöchigen Aushang' nach dem Wort 'Bestellung'
- § 19 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'zu dem Aushang' durch 'zur Bekanntmachung' nach dem Wort 'Organ'
- § 21 Abs. 2: Einfügung der Nummer 3 'der Sprecherausschuss,' nach Nummer 2
- § 21 Abs. 2: Verschiebung der bisherigen Nummer 3 auf Nummer 4
- § 22 Abs. 2: Einfügung der Nummer 3 'der Gesamt- oder Unternehmenssprecherausschuss des Unternehmens oder, wenn in dem Unternehmen nur ein Sprecherausschuss besteht, der Sprecherausschuss sowie, wenn das Unternehmen herrschendes Unternehmen eines Konzerns ist, der Konzernsprecherausschuss, soweit ein solcher besteht,' nach Nummer 2
- § 22 Abs. 2: Verschiebung der bisherigen Nummern 4 und 5 auf Nummern 6 und 7
- § 25 Abs. 1 Nr. 2: Streichung der Wörter 'und bergrechtliche Gewerkschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit' nach dem Wort 'Gewerkschaften'
- § 37 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Wortes 'Gewerkenversammlung,' nach dem Wort 'Versammlung'
- § 40: Neufassung des § 40, der Übergangsregelungen für Wahlen oder Abberufungen von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer regelt

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-07-27 — Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVerf-Reformgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 1852
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
§ 1 Abs. 2 Nr. 1: Streichung der Wörter 'zuletzt geändert durch das Einführungsgesetz zum Aktiengesetz vom 6. September 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 1185),'
§ 1 Abs. 2 Nr. 2: Streichung der Wörter 'zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie vom 27. April 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 505),'
§ 1 Abs. 3: Streichung der Wörter 'zuletzt geändert durch das Betriebsverfassungsgesetz vom 15. Januar 1972 (Bundesgesetzbl. I S. 13)'
§ 1 Abs. 1 Nr. 1: Streichung des Kommas und der Wörter 'einer bergrechtlichen Gewerkschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit' nach dem Wort 'Haftung'

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-07-27 — Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVerf-Reformgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 1852
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
§ 11 Abs. 1 Satz 2: Streichung der Wörter 'für eine Gruppe'
§ 11 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Zahl '60' durch '90'
§ 11 Abs. 2 Satz 1: Streichung des Satzes
§ 11 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes 2, der die Verringerung der zu wählenden Delegierten und die Zuweisung von Stimmen regelt
§ 11 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'der Angestellten müssen' durch 'müssen in jedem Betrieb' und '§ 3 Abs. 3 Nr. 1 bezeichneten Angestellten' durch '§ 3 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Arbeitnehmer'
§ 11 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung der Wörter 'Arbeiter, die in § 3 Abs. 3 Nr. 1 bezeichneten Angestellten' durch 'in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Arbeitnehmer'
§ 11 Abs. 2 Satz 4: Ersetzung der Wörter 'Arbeiter, die in § 3 Abs. 3 Nr. 1 bezeichneten Angestellten' durch 'in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Arbeitnehmer' und der Angabe 'Satz 3' durch 'Satz 2'
§ 11 Abs. 3: Ersetzung der Wörter 'Arbeiter, die in § 3 Abs. 3 Nr. 1 bezeichneten Angestellten' durch 'in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Arbeitnehmer'
§ 11 Abs. 5: Neufassung des Absatzes, einschließlich der Bestimmungen zur Erhaltung der Eigenschaft als Delegierter
§ 11 Abs. 4: Einfügung der Wörter 'oder auf ein Unternehmen, dessen Arbeitnehmer nach diesem Gesetz an der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern des Unternehmens teilnehmen,' nach dem Wort 'Betrieb'

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@@ -1,13 +1,11 @@
# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-07-27 — Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVerf-Reformgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 1852
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
§ 15 Abs. 1: Hinzufügen des Satzes 'Dem Aufsichtsrat muss ein leitender Angestellter angehören.'
§ 15 Abs. 2 Nr. 2 Satz 3: Streichung der Wörter 'mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen' nach dem Wort 'Abstimmung'
§ 15 Abs. 2: Streichung des Absatzes
§ 15 Abs. 2 Nr. 2 Sätze 4 und 5: Neufassung der Sätze 4 und 5, die die Anzahl der Stimmen und die Aufnahme der Bewerber in den Wahlvorschlag regeln
§ 15 Abs. 3: Anpassung der Absatznummerierung und der Verweise
§ 15 Abs. 4: Neufassung des Absatzes, einschließlich der Bestimmungen zur Mehrheitswahl
§ 15 Abs. 2 Nr. 2 Satz 6: Aufhebung des Satzes 6

9
mitbestg/§19.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
§ 19 Satz 1: Streichung der Wörter 'durch zweiwöchigen Aushang' nach dem Wort 'Bestellung'
§ 19 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'zu dem Aushang' durch 'zur Bekanntmachung' nach dem Wort 'Organ'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-05-08 — Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz - MitbestG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1153
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
§ 2 Abs. 1 Nr. 5 des Arbeitsgerichtsgesetzes: Änderungen an den Zuständigkeiten des Arbeitsgerichts
§ 2: Streichung des Kommas und des Wortes 'Gewerken' nach dem Wort 'Gesellschafter'

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1990-06-29 — Gesetz zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes und anderer arbeitsrechtlicher Vorschriften (Arbeitsgerichtsgesetz-Änderungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1990 I S. 1206
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
§ 21 Überschrift, Abs. 1: Ersetzt 'Wahlmänner' durch 'Delegierten'
§ 21 Abs. 2: Einfügung der Nummer 3 'der Sprecherausschuss,' nach Nummer 2
§ 21 Abs. 2: Verschiebung der bisherigen Nummer 3 auf Nummer 4

9
mitbestg/§22.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
§ 22 Abs. 2: Einfügung der Nummer 3 'der Gesamt- oder Unternehmenssprecherausschuss des Unternehmens oder, wenn in dem Unternehmen nur ein Sprecherausschuss besteht, der Sprecherausschuss sowie, wenn das Unternehmen herrschendes Unternehmen eines Konzerns ist, der Konzernsprecherausschuss, soweit ein solcher besteht,' nach Nummer 2
§ 22 Abs. 2: Verschiebung der bisherigen Nummern 4 und 5 auf Nummern 6 und 7

7
mitbestg/§25.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
§ 25 Abs. 1 Nr. 2: Streichung der Wörter 'und bergrechtliche Gewerkschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit' nach dem Wort 'Gewerkschaften'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 37
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1977-06-25Dritte Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz (3. WOMitbestG)
> Fundstelle: BGBl. 1977 I S. 934
> Station: 2002-03-26Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
§ 37: Neue Vorschriften für die Nachfrist für Wahlvorschläge
§ 37 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Wortes 'Gewerkenversammlung,' nach dem Wort 'Versammlung'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 40
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-07-27 — Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVerf-Reformgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 1852
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
§ 40: Neufassung des gesamten § 40, einschließlich der Übergangsregelung für Wahlen oder Abberufungen von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
§ 40: Neufassung des § 40, der Übergangsregelungen für Wahlen oder Abberufungen von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer regelt

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-03-22Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 7 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 31 des Mitbestimmungsgesetzes)
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 354
> Station: 2002-03-26Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
§ 7 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 31: Bestätigung der Verfassungsmäßigkeit
§ 7 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der Voraussetzungen für die Wählbarkeit von Arbeitnehmern im Unternehmen

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@@ -0,0 +1,17 @@
# PRIVATE-ARBEITSVERMITTLUNGS-STATISTIK-VERORDNUNG — 2002-03-26
- **Titel:** Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 1130
- **Inkrafttreten:** 2002-03-27
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/20#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Mitbestimmungsgesetz, um die Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat zu vereinfachen.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2002-03-26** · BGBl. 2002 I S. 1130 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat

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@@ -0,0 +1,2 @@
# Stellen dieser Station

17
schwbwv/FASSUNG.md Normal file
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@@ -0,0 +1,17 @@
# SCHWBWV — 2002-03-26
- **Titel:** Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 1130
- **Inkrafttreten:** 2002-03-27
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/20#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Mitbestimmungsgesetz, um die Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat zu vereinfachen.
## Betroffene Stellen
- § 18 Abs. 2: Das Wort „Präsident“ wird durch das Wort „Vorstand“ ersetzt.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
schwbwv/HINWEIS.md Normal file
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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
schwbwv/HISTORY.md Normal file
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# Verlauf
- **2002-03-26** · BGBl. 2002 I S. 1130 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat

3
schwbwv/STELLEN.md Normal file
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@@ -0,0 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 18 Abs. 2: Das Wort „Präsident“ wird durch das Wort „Vorstand“ ersetzt.

7
schwbwv/§18.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
§ 18 Abs. 2: Das Wort „Präsident“ wird durch das Wort „Vorstand“ ersetzt.

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@@ -1,24 +1,89 @@
# SGB-III — 2001-12-28
# SGB-III — 2002-03-26
- **Titel:** Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2002 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2002)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 4993
- **Inkrafttreten:** 2001-12-28
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/75#page=1009
- **Kurz:** Das Gesetz legt den Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2002 fest.
- **Titel:** Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 1130
- **Inkrafttreten:** 2002-03-27
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/20#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Mitbestimmungsgesetz, um die Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat zu vereinfachen.
## Betroffene Stellen
- § 26 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b: Einfügung von „(§ 119)“ und Streichung von „die Versicherungspflicht nach diesem Buch begründet,“
- § 26 Abs. 1 Nr. 3: Neufassung des Absatzes: „3. Personen, die im Anschluss an den Grundwehrdienst freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst nach § 6b des Wehrpflichtgesetzes leisten, wenn die Gesamtdauer des Wehrdienstes mindestens 14 Monate umfasst,“
- § 26 Abs. 4 Nr. 1: Ersetzung von „zwei“ durch „vier“
- § 123 Satz 1 Nr. 2: Ersetzung von „zehn“ durch „sechs“
- § 127 Abs. 2a: Neufassung des Absatzes: „(2a) Für einen Anspruch, der allein auf Zeiten einer Versicherungspflichtverhältnisses als Wehrdienstleistender oder Zivildienstleistender beruht (§ 123 Satz 1 Nr. 2), beträgt die Dauer des Anspruchs 1. nach einem Versicherungspflichtverhältnis mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten drei Monate und 2. nach einem Versicherungspflichtverhältnis mit einer Dauer von mindestens acht Monaten vier Monate.“
- § 130 Abs. 2a: Absatz 2a wird aufgehoben
- § 130 Abs. 3: Einfügung von „sowie bei Wehrdienstleistenden und Zivildienstleistenden
- § 434d: Einfügung eines neuen Paragraphen: „§ 434d Bundeswehrneuausrichtungsgesetz Die §§ 26 und 127 in der vor dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung sind auf Ansprüche auf Arbeitslosengeld weiterhin anzuwenden, wenn der Wehrdienst oder der Zivildienst vor dem 1. Januar 2002 begonnen hat.“
- § 136: Änderung der Leistungsentgelte für das Arbeitslosengeld, das Teilarbeitslosengeld, das Unterhaltsgeld, die Arbeitslosenhilfe und das Altersübergangsgeld
- § 179: Änderung der pauschalisierten Nettoentgelte für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes und Winterausfallgeldes
- § 396 Abs. 2: Wörter gestrichen und Satz 2 gestrichen
- § 396 Abs. 3: Absatz 3 wird aufgehoben
- § 398: Neue Fassung des gesamten § 398
- § 399 Abs. 2, 4, 5: Absätze 2, 4 und 5 werden aufgehoben
- § 399 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3
- § 400 Abs. 1: Wörter eingefügt und gestrichen
- § 400 Abs. 2: Wörter gestrichen und Sätze 2 und 3 aufgehoben
- § 400 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3
- § 400a: Einfügung eines neuen § 400a
- § 402 Abs. 1 Satz 2: Nummer 4 gestrichen
- § 404 Abs. 2: Verschiedene Änderungen an den Nummern
- § 404 Abs. 3: Verschiedene Änderungen an den Nummern
- § 406 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes 1
- § 421g: Einfügung eines neuen § 421g
- § 434f: Einfügung eines neuen § 434f
- Inhaltsübersicht § 291: Angabe zu § 291 wird aufgehoben
- Inhaltsübersicht § 292: Neue Angabe zu § 292 eingefügt
- Inhaltsübersicht § 293: Angabe zu § 293 wird aufgehoben
- Inhaltsübersicht § 294: Angabe zu § 294 wird aufgehoben
- Inhaltsübersicht § 295: Angabe zu § 295 wird aufgehoben
- Inhaltsübersicht § 296: Neue Angabe zu § 296 eingefügt
- Inhaltsübersicht § 296a: Neue Angabe zu § 296a eingefügt
- Inhaltsübersicht § 299: Angabe zu § 299 wird aufgehoben
- Inhaltsübersicht § 300: Angabe zu § 300 wird aufgehoben
- Inhaltsübersicht Siebtes Kapitel, Zweiter Abschnitt, Zweiter Unterabschnitt, Dritter Titel vor § 301: Wörter 'und Weisungsrecht' gestrichen
- Inhaltsübersicht § 301: Neue Angabe zu § 301 eingefügt
- Inhaltsübersicht Siebtes Kapitel, Zweiter Abschnitt, Zweiter Unterabschnitt, Vierter Titel vor § 302: Angabe gestrichen
- Inhaltsübersicht § 302: Angabe zu § 302 wird aufgehoben
- Inhaltsübersicht § 303: Angabe zu § 303 wird aufgehoben
- Inhaltsübersicht § 377: Angabe zu § 377 wird aufgehoben
- Inhaltsübersicht Elfter Kapitel, Dritter Abschnitt: Neue Angabe zu Drittem Abschnitt eingefügt
- Inhaltsübersicht § 394: Neue Angabe zu § 394 eingefügt
- Inhaltsübersicht § 394a: Neue Angabe zu § 394a eingefügt
- Inhaltsübersicht § 400a: Neue Angabe zu § 400a eingefügt
- Inhaltsübersicht § 421g: Neue Angabe zu § 421g eingefügt
- Inhaltsübersicht § 434f: Neue Angabe zu § 434f eingefügt
- § 3 Abs. 5: Wörter 'des Anspruchs auf Beauftragung eines Dritten mit der Vermittlung,' eingefügt
- § 291: § 291 wird aufgehoben
- § 292: Neue Fassung von § 292 eingefügt
- § 293: § 293 wird aufgehoben
- § 294: § 294 wird aufgehoben
- § 295: § 295 wird aufgehoben
- § 296: Neue Fassung von § 296 eingefügt
- § 296a: Neuer § 296a eingefügt
- § 297: Neue Fassung von § 297 eingefügt
- § 298 Abs. 1 Satz 1: Wort 'erlaubten' gestrichen
- § 298 Abs. 2: Neue Fassung von § 298 Abs. 2 eingefügt
- § 299: § 299 wird aufgehoben
- § 300: § 300 wird aufgehoben
- Überschrift vor § 301: Neue Überschrift vor § 301 eingefügt
- § 301: Neue Fassung von § 301 eingefügt
- § 302: § 302 wird aufgehoben
- § 303: § 303 wird aufgehoben
- Überschrift vor § 302: Überschrift vor § 302 gestrichen
- § 374 Abs. 1: Wörter 'der Vorstand' gestrichen
- § 376: Neue Absätze 1 bis 3 eingefügt, alte Absätze 1, 2, 3 werden Absätze 4, 5, 6
- § 376 Abs. 6: Zahl '51' durch '21' ersetzt
- § 377: § 377 wird aufgehoben
- § 379 Satz 2: Wort 'Vorstand' durch 'Verwaltungsrat' ersetzt
- § 380 Abs. 3: Absatz 3 wird aufgehoben
- § 380 Abs. 4: Neue Fassung von Absatz 4 (jetzt Absatz 3) eingefügt
- § 383 Abs. 3 Satz 2: Wörter 'und des Vorstands sowie der Ausschüsse dieser Selbstverwaltungsorgane' durch 'und seiner Ausschüsse' ersetzt
- § 385 Abs. 2 Nr. 2: Wörter 'Präsident der Bundesanstalt' durch 'Vorstand' ersetzt, Wörter 'und des Vorstands' gestrichen
- § 385 Abs. 3: Wort 'Vorstand' durch 'Verwaltungsrat' ersetzt, Nummer 3 aufgehoben
- § 386 Abs. 1: Wort 'Vorstand' durch 'Verwaltungsrat' ersetzt
- § 386 Abs. 2: Wörter 'auf Antrag des Vorstands dem Vorstand oder' gestrichen
- § 386 Abs. 3: Absatz 3 wird aufgehoben
- § 388: Neue Fassung von § 388 eingefügt
- § 390 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1: Wörter 'und des Vorstands' gestrichen
- § 390 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Wort 'Vorstand' durch 'Verwaltungsrat' ersetzt
- § 392 Abs. 2: Neue Fassung von § 392 Abs. 2 eingefügt
- § 393 Abs. 1: Wörter 'und des Vorstands' gestrichen, neuer Satz 2 eingefügt, Satz 2 wird Satz 3, Satz 4 angepasst
- Überschrift vor § 394: Neue Überschrift vor § 394 eingefügt
- § 394: Neue Fassung von § 394 eingefügt
- § 394a: Neuer § 394a eingefügt
## Wortlaut

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- **2001-12-28** · BGBl. 2001 I S. 4013 — Gesetz zur Neuausrichtung der Bundeswehr (Bundeswehrneuausrichtungsgesetz -- BwNeuAusrG)
- **2001-12-28** · BGBl. 2001 I S. 4036 — Verordnung über die Leistungsentgelte für das Arbeitslosengeld, das Teilarbeitslosengeld, das Unterhaltsgeld, die Arbeitslosenhilfe, das Altersübergangsgeld sowie die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld und das Winterausfallgeld für das Jahr 2002 (SGB III-Leistungsentgeltverordnung 2002)
- **2001-12-28** · BGBl. 2001 I S. 4993 — Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2002 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2002)
- **2002-03-26** · BGBl. 2002 I S. 1130 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat

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- § 26 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b: Einfügung von „(§ 119)“ und Streichung von „die Versicherungspflicht nach diesem Buch begründet,“
- § 26 Abs. 1 Nr. 3: Neufassung des Absatzes: „3. Personen, die im Anschluss an den Grundwehrdienst freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst nach § 6b des Wehrpflichtgesetzes leisten, wenn die Gesamtdauer des Wehrdienstes mindestens 14 Monate umfasst,“
- § 26 Abs. 4 Nr. 1: Ersetzung von „zwei“ durch „vier“
- § 123 Satz 1 Nr. 2: Ersetzung von „zehn“ durch „sechs“
- § 127 Abs. 2a: Neufassung des Absatzes: „(2a) Für einen Anspruch, der allein auf Zeiten einer Versicherungspflichtverhältnisses als Wehrdienstleistender oder Zivildienstleistender beruht (§ 123 Satz 1 Nr. 2), beträgt die Dauer des Anspruchs 1. nach einem Versicherungspflichtverhältnis mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten drei Monate und 2. nach einem Versicherungspflichtverhältnis mit einer Dauer von mindestens acht Monaten vier Monate.“
- § 130 Abs. 2a: Absatz 2a wird aufgehoben
- § 130 Abs. 3: Einfügung von „sowie bei Wehrdienstleistenden und Zivildienstleistenden
- § 434d: Einfügung eines neuen Paragraphen: „§ 434d Bundeswehrneuausrichtungsgesetz Die §§ 26 und 127 in der vor dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung sind auf Ansprüche auf Arbeitslosengeld weiterhin anzuwenden, wenn der Wehrdienst oder der Zivildienst vor dem 1. Januar 2002 begonnen hat.“
- § 136: Änderung der Leistungsentgelte für das Arbeitslosengeld, das Teilarbeitslosengeld, das Unterhaltsgeld, die Arbeitslosenhilfe und das Altersübergangsgeld
- § 179: Änderung der pauschalisierten Nettoentgelte für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes und Winterausfallgeldes
- § 396 Abs. 2: Wörter gestrichen und Satz 2 gestrichen
- § 396 Abs. 3: Absatz 3 wird aufgehoben
- § 398: Neue Fassung des gesamten § 398
- § 399 Abs. 2, 4, 5: Absätze 2, 4 und 5 werden aufgehoben
- § 399 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3
- § 400 Abs. 1: Wörter eingefügt und gestrichen
- § 400 Abs. 2: Wörter gestrichen und Sätze 2 und 3 aufgehoben
- § 400 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3
- § 400a: Einfügung eines neuen § 400a
- § 402 Abs. 1 Satz 2: Nummer 4 gestrichen
- § 404 Abs. 2: Verschiedene Änderungen an den Nummern
- § 404 Abs. 3: Verschiedene Änderungen an den Nummern
- § 406 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes 1
- § 421g: Einfügung eines neuen § 421g
- § 434f: Einfügung eines neuen § 434f
- Inhaltsübersicht § 291: Angabe zu § 291 wird aufgehoben
- Inhaltsübersicht § 292: Neue Angabe zu § 292 eingefügt
- Inhaltsübersicht § 293: Angabe zu § 293 wird aufgehoben
- Inhaltsübersicht § 294: Angabe zu § 294 wird aufgehoben
- Inhaltsübersicht § 295: Angabe zu § 295 wird aufgehoben
- Inhaltsübersicht § 296: Neue Angabe zu § 296 eingefügt
- Inhaltsübersicht § 296a: Neue Angabe zu § 296a eingefügt
- Inhaltsübersicht § 299: Angabe zu § 299 wird aufgehoben
- Inhaltsübersicht § 300: Angabe zu § 300 wird aufgehoben
- Inhaltsübersicht Siebtes Kapitel, Zweiter Abschnitt, Zweiter Unterabschnitt, Dritter Titel vor § 301: Wörter 'und Weisungsrecht' gestrichen
- Inhaltsübersicht § 301: Neue Angabe zu § 301 eingefügt
- Inhaltsübersicht Siebtes Kapitel, Zweiter Abschnitt, Zweiter Unterabschnitt, Vierter Titel vor § 302: Angabe gestrichen
- Inhaltsübersicht § 302: Angabe zu § 302 wird aufgehoben
- Inhaltsübersicht § 303: Angabe zu § 303 wird aufgehoben
- Inhaltsübersicht § 377: Angabe zu § 377 wird aufgehoben
- Inhaltsübersicht Elfter Kapitel, Dritter Abschnitt: Neue Angabe zu Drittem Abschnitt eingefügt
- Inhaltsübersicht § 394: Neue Angabe zu § 394 eingefügt
- Inhaltsübersicht § 394a: Neue Angabe zu § 394a eingefügt
- Inhaltsübersicht § 400a: Neue Angabe zu § 400a eingefügt
- Inhaltsübersicht § 421g: Neue Angabe zu § 421g eingefügt
- Inhaltsübersicht § 434f: Neue Angabe zu § 434f eingefügt
- § 3 Abs. 5: Wörter 'des Anspruchs auf Beauftragung eines Dritten mit der Vermittlung,' eingefügt
- § 291: § 291 wird aufgehoben
- § 292: Neue Fassung von § 292 eingefügt
- § 293: § 293 wird aufgehoben
- § 294: § 294 wird aufgehoben
- § 295: § 295 wird aufgehoben
- § 296: Neue Fassung von § 296 eingefügt
- § 296a: Neuer § 296a eingefügt
- § 297: Neue Fassung von § 297 eingefügt
- § 298 Abs. 1 Satz 1: Wort 'erlaubten' gestrichen
- § 298 Abs. 2: Neue Fassung von § 298 Abs. 2 eingefügt
- § 299: § 299 wird aufgehoben
- § 300: § 300 wird aufgehoben
- Überschrift vor § 301: Neue Überschrift vor § 301 eingefügt
- § 301: Neue Fassung von § 301 eingefügt
- § 302: § 302 wird aufgehoben
- § 303: § 303 wird aufgehoben
- Überschrift vor § 302: Überschrift vor § 302 gestrichen
- § 374 Abs. 1: Wörter 'der Vorstand' gestrichen
- § 376: Neue Absätze 1 bis 3 eingefügt, alte Absätze 1, 2, 3 werden Absätze 4, 5, 6
- § 376 Abs. 6: Zahl '51' durch '21' ersetzt
- § 377: § 377 wird aufgehoben
- § 379 Satz 2: Wort 'Vorstand' durch 'Verwaltungsrat' ersetzt
- § 380 Abs. 3: Absatz 3 wird aufgehoben
- § 380 Abs. 4: Neue Fassung von Absatz 4 (jetzt Absatz 3) eingefügt
- § 383 Abs. 3 Satz 2: Wörter 'und des Vorstands sowie der Ausschüsse dieser Selbstverwaltungsorgane' durch 'und seiner Ausschüsse' ersetzt
- § 385 Abs. 2 Nr. 2: Wörter 'Präsident der Bundesanstalt' durch 'Vorstand' ersetzt, Wörter 'und des Vorstands' gestrichen
- § 385 Abs. 3: Wort 'Vorstand' durch 'Verwaltungsrat' ersetzt, Nummer 3 aufgehoben
- § 386 Abs. 1: Wort 'Vorstand' durch 'Verwaltungsrat' ersetzt
- § 386 Abs. 2: Wörter 'auf Antrag des Vorstands dem Vorstand oder' gestrichen
- § 386 Abs. 3: Absatz 3 wird aufgehoben
- § 388: Neue Fassung von § 388 eingefügt
- § 390 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1: Wörter 'und des Vorstands' gestrichen
- § 390 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Wort 'Vorstand' durch 'Verwaltungsrat' ersetzt
- § 392 Abs. 2: Neue Fassung von § 392 Abs. 2 eingefügt
- § 393 Abs. 1: Wörter 'und des Vorstands' gestrichen, neuer Satz 2 eingefügt, Satz 2 wird Satz 3, Satz 4 angepasst
- Überschrift vor § 394: Neue Überschrift vor § 394 eingefügt
- § 394: Neue Fassung von § 394 eingefügt
- § 394a: Neuer § 394a eingefügt

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# § 291
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-12-14 — Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3443
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
§ 291 Abs. 2: Einfügung neuer Nummer 6 zur Vermittlung von Teilnehmern an Maßnahmen zur Förderung der Berufsausbildung und beruflichen Weiterbildung
Inhaltsübersicht § 291: Angabe zu § 291 wird aufgehoben
§ 291: § 291 wird aufgehoben

9
sgb-iii/§292.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 292
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
Inhaltsübersicht § 292: Neue Angabe zu § 292 eingefügt
§ 292: Neue Fassung von § 292 eingefügt

9
sgb-iii/§293.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 293
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
Inhaltsübersicht § 293: Angabe zu § 293 wird aufgehoben
§ 293: § 293 wird aufgehoben

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 294
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2000-12-29 — Gesetz zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (4. Euro-Einführungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 1983
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
§ 294 Abs. 2 Satz 2: Ersetzt '1 000 Deutsche Mark' durch '500 Euro' und '2 000 Deutsche Mark' durch '1 000 Euro'
Inhaltsübersicht § 294: Angabe zu § 294 wird aufgehoben
§ 294: § 294 wird aufgehoben

9
sgb-iii/§295.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 295
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
Inhaltsübersicht § 295: Angabe zu § 295 wird aufgehoben
§ 295: § 295 wird aufgehoben

9
sgb-iii/§296.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 296
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
Inhaltsübersicht § 296: Neue Angabe zu § 296 eingefügt
§ 296: Neue Fassung von § 296 eingefügt

9
sgb-iii/§296a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 296a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
Inhaltsübersicht § 296a: Neue Angabe zu § 296a eingefügt
§ 296a: Neuer § 296a eingefügt

7
sgb-iii/§297.md Normal file
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# § 297
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
§ 297: Neue Fassung von § 297 eingefügt

9
sgb-iii/§298.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 298
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
§ 298 Abs. 1 Satz 1: Wort 'erlaubten' gestrichen
§ 298 Abs. 2: Neue Fassung von § 298 Abs. 2 eingefügt

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 299
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-12-19 — Erstes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Erstes SGB III-Änderungsgesetz - 1. SGB III-ÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2970
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
§ 299: Einfügung von 'Berufsberater und' vor 'Vermittler'.
Inhaltsübersicht § 299: Angabe zu § 299 wird aufgehoben
§ 299: § 299 wird aufgehoben

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-12-14 — Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3443
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
§ 3 Abs. 1: Eingliederung von Maßnahmen der Eignungsfeststellung und Anschlussunterhaltsgeld
§ 3 Abs. 2: Eingliederung von Zuschüssen zur Praktikumsvergütung
§ 3 Abs. 3: Streichung von Darlehen und Eingliederung von Eingliederungshilfen
§ 3 Abs. 4: Eingliederung von Anschlussunterhaltsgeld
§ 3 Abs. 5: Wörter 'des Anspruchs auf Beauftragung eines Dritten mit der Vermittlung,' eingefügt

9
sgb-iii/§300.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 300
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
Inhaltsübersicht § 300: Angabe zu § 300 wird aufgehoben
§ 300: § 300 wird aufgehoben

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@@ -1,7 +1,13 @@
# § 301
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-12-19 — Erstes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Erstes SGB III-Änderungsgesetz - 1. SGB III-ÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2970
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
§ 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4: Einfügung von 'Berufsberater und' vor 'Vermittler'.
Inhaltsübersicht Siebtes Kapitel, Zweiter Abschnitt, Zweiter Unterabschnitt, Dritter Titel vor § 301: Wörter 'und Weisungsrecht' gestrichen
Inhaltsübersicht § 301: Neue Angabe zu § 301 eingefügt
Überschrift vor § 301: Neue Überschrift vor § 301 eingefügt
§ 301: Neue Fassung von § 301 eingefügt

13
sgb-iii/§302.md Normal file
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@@ -0,0 +1,13 @@
# § 302
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
Inhaltsübersicht Siebtes Kapitel, Zweiter Abschnitt, Zweiter Unterabschnitt, Vierter Titel vor § 302: Angabe gestrichen
Inhaltsübersicht § 302: Angabe zu § 302 wird aufgehoben
§ 302: § 302 wird aufgehoben
Überschrift vor § 302: Überschrift vor § 302 gestrichen

9
sgb-iii/§303.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 303
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
Inhaltsübersicht § 303: Angabe zu § 303 wird aufgehoben
§ 303: § 303 wird aufgehoben

7
sgb-iii/§374.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 374
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
§ 374 Abs. 1: Wörter 'der Vorstand' gestrichen

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 376
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-12-19 — Erstes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Erstes SGB III-Änderungsgesetz - 1. SGB III-ÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2970
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
§ 376 Abs. 1 Satz 4: Aufhebung des Satzes.
§ 376: Neue Absätze 1 bis 3 eingefügt, alte Absätze 1, 2, 3 werden Absätze 4, 5, 6
§ 376 Abs. 6: Zahl '51' durch '21' ersetzt

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# § 377
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1999-05-20Anordnung des Vorstands der Bundesanstalt für Arbeit über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamten-, Versorgungs- und Disziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1999 I S. 942
> Station: 2002-03-26Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
§ 377 Abs. 2, § 399 Abs. 3 Satz 2, § 400 Abs. 3 Satz 1: Übertragung von Befugnissen auf den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit
Inhaltsübersicht § 377: Angabe zu § 377 wird aufgehoben
§ 377: § 377 wird aufgehoben

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# § 379
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1999-11-29 — Gesetz zur Neuregelung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft
> Fundstelle: BGBl. 1999 I S. 2230
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
§ 379: Neuer Satz zur Bildung von Ausschüssen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung
§ 379 Satz 2: Wort 'Vorstand' durch 'Verwaltungsrat' ersetzt

9
sgb-iii/§380.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 380
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
§ 380 Abs. 3: Absatz 3 wird aufgehoben
§ 380 Abs. 4: Neue Fassung von Absatz 4 (jetzt Absatz 3) eingefügt

7
sgb-iii/§383.md Normal file
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# § 383
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
§ 383 Abs. 3 Satz 2: Wörter 'und des Vorstands sowie der Ausschüsse dieser Selbstverwaltungsorgane' durch 'und seiner Ausschüsse' ersetzt

9
sgb-iii/§385.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 385
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
§ 385 Abs. 2 Nr. 2: Wörter 'Präsident der Bundesanstalt' durch 'Vorstand' ersetzt, Wörter 'und des Vorstands' gestrichen
§ 385 Abs. 3: Wort 'Vorstand' durch 'Verwaltungsrat' ersetzt, Nummer 3 aufgehoben

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sgb-iii/§386.md Normal file
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@@ -0,0 +1,11 @@
# § 386
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-03-26 — Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1130
§ 386 Abs. 1: Wort 'Vorstand' durch 'Verwaltungsrat' ersetzt
§ 386 Abs. 2: Wörter 'auf Antrag des Vorstands dem Vorstand oder' gestrichen
§ 386 Abs. 3: Absatz 3 wird aufgehoben

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