BGBl. 2015 I S. 108 · Verordnung · Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien

Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 108
Inkrafttreten: 2015-03-01 (Artikel 4); 2015-02-12 (Rest der Verordnung)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2015-02-11

BGBl-Id: bgbl1-2015-5-3
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
2015-02-11 12:00:00 +00:00
parent f35bde6c2d
commit 6fe12e1879
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# ANLREGV — 2014-08-04
# ANLREGV — 2015-02-11
- **Titel:** Verordnung über ein Register für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und Grubengas (Anlagenregisterverordnung AnlRegV)
- **Titel:** Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2014 I S. 1320
- **Inkrafttreten:** 2014-08-05
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2014/37#page=16
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Errichtung und den Betrieb eines Registers für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und Grubengas, einschließlich der Pflicht zur Registrierung und der Übermittlung von Daten.
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 108
- **Inkrafttreten:** 2015-03-01 (Artikel 4); 2015-02-12 (Rest der Verordnung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/5#page=12
- **Kurz:** Die Verordnung führt Ausschreibungen für die finanzielle Förderung von Freiflächenanlagen ein und ändert bestehende Verordnungen zur Förderung erneuerbarer Energien.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- § 2 Nummer 1: Einfügung von Bestimmungen zur Zusammenfassung mehrerer Freiflächenanlagen
- § 2 Nummer 2: Neufassung der Definition von 'genehmigungsbedürftige Anlage'
- § 3 Abs. 2 Nummer 13: Neufassung der Angabenpflicht für Freiflächenanlagen
- § 4: Neufassung der Vorschriften zur Registrierung von Genehmigungen
- § 5 Abs. 3: Neufassung der Anwendung von § 4 Abs. 1 bei bestimmten Änderungen
- § 7 Abs. 1 Satz 2: Einfügung von 'sowie die Inhaber von Genehmigungen und Zulassungen'
- § 7 Abs. 3 Satz 1: Einfügung von 'und zu diesem Zweck auch die Kontaktdaten des Anlagenbetreibers'
- § 8 Abs. 5 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b: Einfügung von 'des Erneuerbare-Energien-Gesetzes'
- § 9 Abs. 3 Satz 1: Einfügung von neuen Nummern 2 und 3
- § 9 Abs. 3 Satz 2: Anpassung der Nummern 2 und 3 zu 3 und 4
- § 9 Abs. 4: Anpassung der Nummern 2 und 3 zu 3 und 4
- § 10 Abs. 2: Einfügung von 'den Inhabern von Genehmigungen und Zulassungen'
- § 11 Abs. 5: Einfügung von 'oder des Inhabers einer Genehmigung oder Zulassung'
- § 14 Nummer 1: Einfügung von 'den Inhabern von Genehmigungen und Zulassungen'
- § 16 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von 'mit Ausnahme von Freiflächenanlagen'
- § 16 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes 4 zur Anwendung von § 2 Nummer 2 und § 4
## Wortlaut

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# Verlauf
- **2014-08-04** · BGBl. 2014 I S. 1320 — Verordnung über ein Register für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und Grubengas (Anlagenregisterverordnung AnlRegV)
- **2015-02-11** · BGBl. 2015 I S. 108 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien

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# Stellen dieser Station
- § 2 Nummer 1: Einfügung von Bestimmungen zur Zusammenfassung mehrerer Freiflächenanlagen
- § 2 Nummer 2: Neufassung der Definition von 'genehmigungsbedürftige Anlage'
- § 3 Abs. 2 Nummer 13: Neufassung der Angabenpflicht für Freiflächenanlagen
- § 4: Neufassung der Vorschriften zur Registrierung von Genehmigungen
- § 5 Abs. 3: Neufassung der Anwendung von § 4 Abs. 1 bei bestimmten Änderungen
- § 7 Abs. 1 Satz 2: Einfügung von 'sowie die Inhaber von Genehmigungen und Zulassungen'
- § 7 Abs. 3 Satz 1: Einfügung von 'und zu diesem Zweck auch die Kontaktdaten des Anlagenbetreibers'
- § 8 Abs. 5 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b: Einfügung von 'des Erneuerbare-Energien-Gesetzes'
- § 9 Abs. 3 Satz 1: Einfügung von neuen Nummern 2 und 3
- § 9 Abs. 3 Satz 2: Anpassung der Nummern 2 und 3 zu 3 und 4
- § 9 Abs. 4: Anpassung der Nummern 2 und 3 zu 3 und 4
- § 10 Abs. 2: Einfügung von 'den Inhabern von Genehmigungen und Zulassungen'
- § 11 Abs. 5: Einfügung von 'oder des Inhabers einer Genehmigung oder Zulassung'
- § 14 Nummer 1: Einfügung von 'den Inhabern von Genehmigungen und Zulassungen'
- § 16 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von 'mit Ausnahme von Freiflächenanlagen'
- § 16 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes 4 zur Anwendung von § 2 Nummer 2 und § 4

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-11 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 108
§ 10 Abs. 2: Einfügung von 'den Inhabern von Genehmigungen und Zulassungen'

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-11 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 108
§ 11 Abs. 5: Einfügung von 'oder des Inhabers einer Genehmigung oder Zulassung'

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anlregv/§14.md Normal file
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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-11 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 108
§ 14 Nummer 1: Einfügung von 'den Inhabern von Genehmigungen und Zulassungen'

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anlregv/§16.md Normal file
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# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-11 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 108
§ 16 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von 'mit Ausnahme von Freiflächenanlagen'
§ 16 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes 4 zur Anwendung von § 2 Nummer 2 und § 4

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-11 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 108
§ 2 Nummer 1: Einfügung von Bestimmungen zur Zusammenfassung mehrerer Freiflächenanlagen
§ 2 Nummer 2: Neufassung der Definition von 'genehmigungsbedürftige Anlage'

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anlregv/§3.md Normal file
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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-11 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 108
§ 3 Abs. 2 Nummer 13: Neufassung der Angabenpflicht für Freiflächenanlagen

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-11 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 108
§ 4: Neufassung der Vorschriften zur Registrierung von Genehmigungen

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-11 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 108
§ 5 Abs. 3: Neufassung der Anwendung von § 4 Abs. 1 bei bestimmten Änderungen

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-11 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 108
§ 7 Abs. 1 Satz 2: Einfügung von 'sowie die Inhaber von Genehmigungen und Zulassungen'
§ 7 Abs. 3 Satz 1: Einfügung von 'und zu diesem Zweck auch die Kontaktdaten des Anlagenbetreibers'

7
anlregv/§8.md Normal file
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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-11 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 108
§ 8 Abs. 5 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b: Einfügung von 'des Erneuerbare-Energien-Gesetzes'

11
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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-11 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 108
§ 9 Abs. 3 Satz 1: Einfügung von neuen Nummern 2 und 3
§ 9 Abs. 3 Satz 2: Anpassung der Nummern 2 und 3 zu 3 und 4
§ 9 Abs. 4: Anpassung der Nummern 2 und 3 zu 3 und 4

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ffagebv/FASSUNG.md Normal file
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# FFAGEBV — 2015-02-11
- **Titel:** Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 108
- **Inkrafttreten:** 2015-03-01 (Artikel 4); 2015-02-12 (Rest der Verordnung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/5#page=12
- **Kurz:** Die Verordnung führt Ausschreibungen für die finanzielle Förderung von Freiflächenanlagen ein und ändert bestehende Verordnungen zur Förderung erneuerbarer Energien.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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ffagebv/HINWEIS.md Normal file
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
ffagebv/HISTORY.md Normal file
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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2015-02-11** · BGBl. 2015 I S. 108 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien

2
ffagebv/STELLEN.md Normal file
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# Stellen dieser Station

17
ffav/FASSUNG.md Normal file
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@@ -0,0 +1,17 @@
# FFAV — 2015-02-11
- **Titel:** Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 108
- **Inkrafttreten:** 2015-03-01 (Artikel 4); 2015-02-12 (Rest der Verordnung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/5#page=12
- **Kurz:** Die Verordnung führt Ausschreibungen für die finanzielle Förderung von Freiflächenanlagen ein und ändert bestehende Verordnungen zur Förderung erneuerbarer Energien.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
ffav/HINWEIS.md Normal file
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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
ffav/HISTORY.md Normal file
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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2015-02-11** · BGBl. 2015 I S. 108 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien

2
ffav/STELLEN.md Normal file
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# Stellen dieser Station

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# SDLWINDV — 2014-07-24
# SDLWINDV — 2015-02-11
- **Titel:** Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2014 I S. 1066
- **Inkrafttreten:** 2014-08-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2014/33#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz reformiert grundlegend das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und ändert weitere Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts, insbesondere zur Förderung und Regulierung erneuerbarer Energien.
- **Titel:** Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 108
- **Inkrafttreten:** 2015-03-01 (Artikel 4); 2015-02-12 (Rest der Verordnung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/5#page=12
- **Kurz:** Die Verordnung führt Ausschreibungen für die finanzielle Förderung von Freiflächenanlagen ein und ändert bestehende Verordnungen zur Förderung erneuerbarer Energien.
## Betroffene Stellen
- § 1 Nummer 1: Ersetzt '§6A Absatz 5' durch '§9A Absatz 6'
- § 1 Nummer 2: Fügt 'in der am 31. Juli 2014 geltenden Fassung' ein
- § 2 Absatz 1: Ersetzt '§29 und §30' durch '§49'
- § 3: Ersetzt '§29 und §30' durch '§49'
- § 4: Ersetzt '§6A Absatz 5' durch '§9A Absatz 6'
- § 5: Fügt 'in der am 31. Juli 2014 geltenden Fassung' ein
- § 6 Absatz 3 Satz 1: Ersetzt '§16 Absatz 6 in Verbindung mit §6 Nummer 2' durch '§25 Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit §9A Absatz 6'
- § 7: Ersetzt '§19 Absatz 3' durch '§32 Absatz 4'
- § 8 Absatz 2: Fügt 'in der am 31. Juli 2014 geltenden Fassung' ein
- § 2 Abs. 1: Ersetzung der Wörter 'Stand 15. Februar 2011 (Ergänzung vom 15. Februar 2011) (BAnz. Nr. 51 vom 31. März 2011, S. 1189)' durch 'Stand 1. Januar 2013 (Ergänzung vom 1. Januar 2013) (BAnz AT 12.11.2014 B3)'
- § 2 Abs. 2: Ersetzung der Wörter 'der Ergänzung vom 15. Februar 2011' durch 'der Ergänzung vom 1. Januar 2013'
- § 6 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'der Ergänzung vom 15. Februar 2011' durch 'der Ergänzung vom 1. Januar 2013'
- § 6 Abs. 1 Sätze 2 und 3: Ersetzung der Wörter 'Nummer 2.3 der Ergänzung vom 15. Februar 2011' durch 'Nummer 2.6 der Ergänzung vom 1. Januar 2013'
- § 8: Einfügung eines neuen Absatzes 3, der die Anwendung der Verordnung für Strom aus Anlagen regelt, die nach dem 31. Dezember 2011 und vor dem 12. Februar 2015 in Betrieb genommen wurden
- Anlage 3 Nummer 3: Ersetzung der Wörter 'der Ergänzung vom 15. Februar 2011' durch 'der Ergänzung vom 1. Januar 2013'
## Wortlaut

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- **2011-04-15** · BGBl. 2011 I S. 638 — Zweite Verordnung zur Änderung der Systemdienstleistungsverordnung
- **2011-08-04** · BGBl. 2011 I S. 1634 — Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
- **2014-07-24** · BGBl. 2014 I S. 1066 — Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
- **2015-02-11** · BGBl. 2015 I S. 108 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien

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@@ -1,11 +1,8 @@
# Stellen dieser Station
- § 1 Nummer 1: Ersetzt '§6A Absatz 5' durch '§9A Absatz 6'
- § 1 Nummer 2: Fügt 'in der am 31. Juli 2014 geltenden Fassung' ein
- § 2 Absatz 1: Ersetzt '§29 und §30' durch '§49'
- § 3: Ersetzt '§29 und §30' durch '§49'
- § 4: Ersetzt '§6A Absatz 5' durch '§9A Absatz 6'
- § 5: Fügt 'in der am 31. Juli 2014 geltenden Fassung' ein
- § 6 Absatz 3 Satz 1: Ersetzt '§16 Absatz 6 in Verbindung mit §6 Nummer 2' durch '§25 Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit §9A Absatz 6'
- § 7: Ersetzt '§19 Absatz 3' durch '§32 Absatz 4'
- § 8 Absatz 2: Fügt 'in der am 31. Juli 2014 geltenden Fassung' ein
- § 2 Abs. 1: Ersetzung der Wörter 'Stand 15. Februar 2011 (Ergänzung vom 15. Februar 2011) (BAnz. Nr. 51 vom 31. März 2011, S. 1189)' durch 'Stand 1. Januar 2013 (Ergänzung vom 1. Januar 2013) (BAnz AT 12.11.2014 B3)'
- § 2 Abs. 2: Ersetzung der Wörter 'der Ergänzung vom 15. Februar 2011' durch 'der Ergänzung vom 1. Januar 2013'
- § 6 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'der Ergänzung vom 15. Februar 2011' durch 'der Ergänzung vom 1. Januar 2013'
- § 6 Abs. 1 Sätze 2 und 3: Ersetzung der Wörter 'Nummer 2.3 der Ergänzung vom 15. Februar 2011' durch 'Nummer 2.6 der Ergänzung vom 1. Januar 2013'
- § 8: Einfügung eines neuen Absatzes 3, der die Anwendung der Verordnung für Strom aus Anlagen regelt, die nach dem 31. Dezember 2011 und vor dem 12. Februar 2015 in Betrieb genommen wurden
- Anlage 3 Nummer 3: Ersetzung der Wörter 'der Ergänzung vom 15. Februar 2011' durch 'der Ergänzung vom 1. Januar 2013'

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-24 — Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1066
> Station: 2015-02-11 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 108
§ 2 Absatz 1: Ersetzt '§29 und §30' durch '§49'
§ 2 Abs. 1: Ersetzung der Wörter 'Stand 15. Februar 2011 (Ergänzung vom 15. Februar 2011) (BAnz. Nr. 51 vom 31. März 2011, S. 1189)' durch 'Stand 1. Januar 2013 (Ergänzung vom 1. Januar 2013) (BAnz AT 12.11.2014 B3)'
§ 2 Abs. 2: Ersetzung der Wörter 'der Ergänzung vom 15. Februar 2011' durch 'der Ergänzung vom 1. Januar 2013'

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-24 — Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1066
> Station: 2015-02-11 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 108
§ 6 Absatz 3 Satz 1: Ersetzt '§16 Absatz 6 in Verbindung mit §6 Nummer 2' durch '§25 Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit §9A Absatz 6'
§ 6 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'der Ergänzung vom 15. Februar 2011' durch 'der Ergänzung vom 1. Januar 2013'
§ 6 Abs. 1 Sätze 2 und 3: Ersetzung der Wörter 'Nummer 2.3 der Ergänzung vom 15. Februar 2011' durch 'Nummer 2.6 der Ergänzung vom 1. Januar 2013'

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-24 — Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1066
> Station: 2015-02-11 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 108
§ 8 Absatz 2: Fügt 'in der am 31. Juli 2014 geltenden Fassung' ein
§ 8: Einfügung eines neuen Absatzes 3, der die Anwendung der Verordnung für Strom aus Anlagen regelt, die nach dem 31. Dezember 2011 und vor dem 12. Februar 2015 in Betrieb genommen wurden

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# BGBl. 2015 I S. 108
- **Titel:** Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 108
- **Verkündung:** 2015-02-11
- **Inkrafttreten:** 2015-03-01 (Artikel 4); 2015-02-12 (Rest der Verordnung)
- **Ausfertigung:** 2015-02-06
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/5#page=12
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** FFAV, FFAGEBV, VERORDNUNG-ZUR-EINFÜHRUNG-VON-AUSSCHREIBUNGEN-DER, SDLWINDV, ANLREGV
## Kurz
Die Verordnung führt Ausschreibungen für die finanzielle Förderung von Freiflächenanlagen ein und ändert bestehende Verordnungen zur Förderung erneuerbarer Energien.

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# VERORDNUNG-ZUR-EINFÜHRUNG-VON-AUSSCHREIBUNGEN-DER — 2015-02-11
- **Titel:** Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 108
- **Inkrafttreten:** 2015-03-01 (Artikel 4); 2015-02-12 (Rest der Verordnung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/5#page=12
- **Kurz:** Die Verordnung führt Ausschreibungen für die finanzielle Förderung von Freiflächenanlagen ein und ändert bestehende Verordnungen zur Förderung erneuerbarer Energien.
## Betroffene Stellen
- § 37 Abs. 1: Neue Vorschrift zur Datenübermittlung an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Umweltbundesamt
- § 37 Abs. 2: Neue Vorschrift zur Datenübermittlung an Netzbetreiber durch die Bundesnetzagentur
- § 38: Neue Vorschrift zur Löschung von Daten, die nicht mehr erforderlich sind
- § 39 Abs. 1: Neue Vorschrift zur Zulässigkeit gerichtlicher Rechtsbehelfe zur Erteilung eines Zuschlags
- § 39 Abs. 2: Neue Vorschrift zur Unanfechtbarkeit von Zuschlägen oder Förderberechtigungen durch Dritte
- § 6: Neue Vorschriften für die Teilnahme an Ausschreibungen
- § 7: Neue Vorschriften für die Erstsicherheit
- § 8: Neue Vorschriften für den Höchstwert
- § 9: Neue Vorschriften für die Öffnung und Prüfung der Gebote
- § 10: Neue Vorschriften für den Ausschluss von Geboten
- § 11: Neue Vorschriften für den Ausschluss von Bietern
- § 12: Neue Vorschriften für das Zuschlagsverfahren
- § 13: Neue Vorschriften für den Zuschlagswert
- § 14: Neue Vorschriften für die Bekanntgabe des Zuschlags und des Zuschlagswerts
- § 15: Neue Vorschriften für die Zweitsicherheit
- § 16: Neue allgemeine Bestimmungen zu den Sicherheitsleistungen
- § 17: Einführung des Verbots des Handels mit Zuschlägen
- § 18: Einführung der Möglichkeit, Zuschläge zurückzugeben
- § 19: Einführung der Möglichkeit, Zuschläge zurückzunehmen
- § 20: Einführung der Vorschriften über das Erlöschen von Zuschlägen
- § 21: Einführung der Vorschriften über den Antrag auf Ausstellung von Förderberechtigungen
- § 22: Einführung der Vorschriften über die Ausstellung von Förderberechtigungen
- § 23: Einführung der Vorschriften über die Ausstellung von Förderberechtigungen bei Anlagenerweiterungen
- § 24: Einführung der Vorschriften über die Entwertung der Gebotsmengen nach der Ausstellung
- § 25: Einführung der Vorschriften über die Registrierung der Freiflächenanlagen im Anlagenregister
- § 26: Einführung der Vorschriften über die Bestimmung des anzulegenden Werts
- § 27: Einführung der Vorschriften über die Änderung des anzulegenden Werts bei Anlagenerweiterungen
- § 28: Einführung der Vorschriften über die finanzielle Förderung für Strom aus Freiflächenanlagen
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **2015-02-11** · BGBl. 2015 I S. 108 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien

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# Stellen dieser Station
- § 37 Abs. 1: Neue Vorschrift zur Datenübermittlung an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Umweltbundesamt
- § 37 Abs. 2: Neue Vorschrift zur Datenübermittlung an Netzbetreiber durch die Bundesnetzagentur
- § 38: Neue Vorschrift zur Löschung von Daten, die nicht mehr erforderlich sind
- § 39 Abs. 1: Neue Vorschrift zur Zulässigkeit gerichtlicher Rechtsbehelfe zur Erteilung eines Zuschlags
- § 39 Abs. 2: Neue Vorschrift zur Unanfechtbarkeit von Zuschlägen oder Förderberechtigungen durch Dritte
- § 6: Neue Vorschriften für die Teilnahme an Ausschreibungen
- § 7: Neue Vorschriften für die Erstsicherheit
- § 8: Neue Vorschriften für den Höchstwert
- § 9: Neue Vorschriften für die Öffnung und Prüfung der Gebote
- § 10: Neue Vorschriften für den Ausschluss von Geboten
- § 11: Neue Vorschriften für den Ausschluss von Bietern
- § 12: Neue Vorschriften für das Zuschlagsverfahren
- § 13: Neue Vorschriften für den Zuschlagswert
- § 14: Neue Vorschriften für die Bekanntgabe des Zuschlags und des Zuschlagswerts
- § 15: Neue Vorschriften für die Zweitsicherheit
- § 16: Neue allgemeine Bestimmungen zu den Sicherheitsleistungen
- § 17: Einführung des Verbots des Handels mit Zuschlägen
- § 18: Einführung der Möglichkeit, Zuschläge zurückzugeben
- § 19: Einführung der Möglichkeit, Zuschläge zurückzunehmen
- § 20: Einführung der Vorschriften über das Erlöschen von Zuschlägen
- § 21: Einführung der Vorschriften über den Antrag auf Ausstellung von Förderberechtigungen
- § 22: Einführung der Vorschriften über die Ausstellung von Förderberechtigungen
- § 23: Einführung der Vorschriften über die Ausstellung von Förderberechtigungen bei Anlagenerweiterungen
- § 24: Einführung der Vorschriften über die Entwertung der Gebotsmengen nach der Ausstellung
- § 25: Einführung der Vorschriften über die Registrierung der Freiflächenanlagen im Anlagenregister
- § 26: Einführung der Vorschriften über die Bestimmung des anzulegenden Werts
- § 27: Einführung der Vorschriften über die Änderung des anzulegenden Werts bei Anlagenerweiterungen
- § 28: Einführung der Vorschriften über die finanzielle Förderung für Strom aus Freiflächenanlagen

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-11 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 108
§ 10: Neue Vorschriften für den Ausschluss von Geboten

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-11 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 108
§ 11: Neue Vorschriften für den Ausschluss von Bietern

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-11 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 108
§ 12: Neue Vorschriften für das Zuschlagsverfahren

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-11 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 108
§ 13: Neue Vorschriften für den Zuschlagswert

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-11 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 108
§ 14: Neue Vorschriften für die Bekanntgabe des Zuschlags und des Zuschlagswerts

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-11 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 108
§ 15: Neue Vorschriften für die Zweitsicherheit

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# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-11 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 108
§ 16: Neue allgemeine Bestimmungen zu den Sicherheitsleistungen

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# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-11 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 108
§ 17: Einführung des Verbots des Handels mit Zuschlägen

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# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-11 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 108
§ 18: Einführung der Möglichkeit, Zuschläge zurückzugeben

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# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-11 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 108
§ 19: Einführung der Möglichkeit, Zuschläge zurückzunehmen

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# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-11 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 108
§ 20: Einführung der Vorschriften über das Erlöschen von Zuschlägen

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# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-11 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 108
§ 21: Einführung der Vorschriften über den Antrag auf Ausstellung von Förderberechtigungen

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# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-11 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 108
§ 22: Einführung der Vorschriften über die Ausstellung von Förderberechtigungen

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# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-11 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 108
§ 23: Einführung der Vorschriften über die Ausstellung von Förderberechtigungen bei Anlagenerweiterungen

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# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-11 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 108
§ 24: Einführung der Vorschriften über die Entwertung der Gebotsmengen nach der Ausstellung

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# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-11 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 108
§ 25: Einführung der Vorschriften über die Registrierung der Freiflächenanlagen im Anlagenregister

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# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-11 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 108
§ 26: Einführung der Vorschriften über die Bestimmung des anzulegenden Werts

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# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-11 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 108
§ 27: Einführung der Vorschriften über die Änderung des anzulegenden Werts bei Anlagenerweiterungen

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# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-11 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 108
§ 28: Einführung der Vorschriften über die finanzielle Förderung für Strom aus Freiflächenanlagen

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# § 37
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-11 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 108
§ 37 Abs. 1: Neue Vorschrift zur Datenübermittlung an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Umweltbundesamt
§ 37 Abs. 2: Neue Vorschrift zur Datenübermittlung an Netzbetreiber durch die Bundesnetzagentur

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# § 38
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-11 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 108
§ 38: Neue Vorschrift zur Löschung von Daten, die nicht mehr erforderlich sind

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# § 39
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-11 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 108
§ 39 Abs. 1: Neue Vorschrift zur Zulässigkeit gerichtlicher Rechtsbehelfe zur Erteilung eines Zuschlags
§ 39 Abs. 2: Neue Vorschrift zur Unanfechtbarkeit von Zuschlägen oder Förderberechtigungen durch Dritte

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-11 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 108
§ 6: Neue Vorschriften für die Teilnahme an Ausschreibungen

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-11 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 108
§ 7: Neue Vorschriften für die Erstsicherheit

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-11 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 108
§ 8: Neue Vorschriften für den Höchstwert

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-11 — Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 108
§ 9: Neue Vorschriften für die Öffnung und Prüfung der Gebote