BGBl. 2013 I S. 3458 · Änderung · Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt

Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3458
Inkrafttreten: 2014-05-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2013-09-03

BGBl-Id: bgbl1-2013-53-4
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
2013-09-03 12:00:00 +00:00
parent 85a5ebb02e
commit 6fdee2e240
48 changed files with 287 additions and 305 deletions

View File

@@ -1,15 +1,26 @@
# BERATUNGSG — 2013-07-18
# BERATUNGSG — 2013-09-03
- **Titel:** Dritte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 2434
- **Inkrafttreten:** 2013-07-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/38#page=58
- **Kurz:** Die Verordnung legt neue Beträge für die Einkommensgrenze, den Zuschlag für Kinder und den Mehrbetrag für Unterkosten nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes fest. Sie tritt am 1. Juli 2013 in Kraft und hebt die Zweite Verordnung zur Neufestsetzung dieser Beträge auf.
- **Titel:** Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 3458
- **Inkrafttreten:** 2014-05-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/53#page=74
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die vertrauliche Geburt und die damit verbundenen rechtlichen Aspekte, wie die Staatsangehörigkeit, die Meldepflicht und die Kostenübernahme.
## Betroffene Stellen
- § 25 Absatz 1: Neufestsetzung der Beträge für Einkommensgrenze, Zuschlag für Kinder und Mehrbetrag für Unterkosten
- § 1 Abs. 4 und 5: Neue Absätze 4 und 5, die den Bund verpflichten, Informationen über die vertrauliche Geburt und einen bundesweiten zentralen Notruf zu verbreiten.
- § 2 Abs. 4: Neuer Absatz 4, der eine ausführliche Beratung für Schwangere vorsieht, die ihre Identität nicht preisgeben möchten.
- § 25: Neuer Abschnitt 6, der die Beratung zur vertraulichen Geburt regelt, einschließlich der Informationspflichten und der Zusammenarbeit mit Adoptionsvermittlungsstellen.
- § 26: Neuer Abschnitt, der das Verfahren der vertraulichen Geburt detailliert regelt, einschließlich der Erstellung und Verwahrung des Herkunftsnachweises.
- § 27: Neuer Abschnitt, der den Umgang mit dem Herkunftsnachweis regelt, einschließlich der Übersendung an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
- § 28: Neuer Abschnitt, der die Voraussetzungen für Beratungsstellen zur Betreuung der vertraulichen Geburt festlegt.
- § 29: Neuer Abschnitt, der die Beratung in Einrichtungen der Geburtshilfe oder bei Hausgeburten regelt.
- § 30: Neuer Abschnitt, der die Beratung nach der Geburt des Kindes regelt.
- § 31: Neuer Abschnitt, der das Einsichtsrecht des Kindes in den Herkunftsnachweis regelt.
- § 32: Neuer Abschnitt, der das familiengerichtliche Verfahren zur Entscheidung über das Einsichtsrecht des Kindes regelt.
- § 33: Neuer Abschnitt, der die Dokumentations- und Berichtspflichten der Beratungsstellen regelt.
- § 34: Neuer Abschnitt, der die Kostenübernahme für die Geburt und die Vor- und Nachsorge regelt.
## Wortlaut

View File

@@ -5,3 +5,4 @@
- **2011-06-24** · BGBl. 2011 I S. 1108 — Erste Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
- **2012-06-22** · BGBl. 2012 I S. 1301 — Zweite Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
- **2013-07-18** · BGBl. 2013 I S. 2434 — Dritte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
- **2013-09-03** · BGBl. 2013 I S. 3458 — Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt

View File

@@ -1,3 +1,14 @@
# Stellen dieser Station
- § 25 Absatz 1: Neufestsetzung der Beträge für Einkommensgrenze, Zuschlag für Kinder und Mehrbetrag für Unterkosten
- § 1 Abs. 4 und 5: Neue Absätze 4 und 5, die den Bund verpflichten, Informationen über die vertrauliche Geburt und einen bundesweiten zentralen Notruf zu verbreiten.
- § 2 Abs. 4: Neuer Absatz 4, der eine ausführliche Beratung für Schwangere vorsieht, die ihre Identität nicht preisgeben möchten.
- § 25: Neuer Abschnitt 6, der die Beratung zur vertraulichen Geburt regelt, einschließlich der Informationspflichten und der Zusammenarbeit mit Adoptionsvermittlungsstellen.
- § 26: Neuer Abschnitt, der das Verfahren der vertraulichen Geburt detailliert regelt, einschließlich der Erstellung und Verwahrung des Herkunftsnachweises.
- § 27: Neuer Abschnitt, der den Umgang mit dem Herkunftsnachweis regelt, einschließlich der Übersendung an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
- § 28: Neuer Abschnitt, der die Voraussetzungen für Beratungsstellen zur Betreuung der vertraulichen Geburt festlegt.
- § 29: Neuer Abschnitt, der die Beratung in Einrichtungen der Geburtshilfe oder bei Hausgeburten regelt.
- § 30: Neuer Abschnitt, der die Beratung nach der Geburt des Kindes regelt.
- § 31: Neuer Abschnitt, der das Einsichtsrecht des Kindes in den Herkunftsnachweis regelt.
- § 32: Neuer Abschnitt, der das familiengerichtliche Verfahren zur Entscheidung über das Einsichtsrecht des Kindes regelt.
- § 33: Neuer Abschnitt, der die Dokumentations- und Berichtspflichten der Beratungsstellen regelt.
- § 34: Neuer Abschnitt, der die Kostenübernahme für die Geburt und die Vor- und Nachsorge regelt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2010-12-14 — Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 1864
> Station: 2013-09-03 — Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3458
§ 1 Abs. 1 Satz 3: Ersetzt die Wörter 'im Rahmen seiner Beratung' durch 'im Rahmen der Beratung'
§ 1 Abs. 4 und 5: Neue Absätze 4 und 5, die den Bund verpflichten, Informationen über die vertrauliche Geburt und einen bundesweiten zentralen Notruf zu verbreiten.

7
beratungsg/§2.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-09-03 — Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3458
§ 2 Abs. 4: Neuer Absatz 4, der eine ausführliche Beratung für Schwangere vorsieht, die ihre Identität nicht preisgeben möchten.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-07-18 — Dritte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 2434
> Station: 2013-09-03 — Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3458
§ 25 Absatz 1: Neufestsetzung der Beträge für Einkommensgrenze, Zuschlag für Kinder und Mehrbetrag für Unterkosten
§ 25: Neuer Abschnitt 6, der die Beratung zur vertraulichen Geburt regelt, einschließlich der Informationspflichten und der Zusammenarbeit mit Adoptionsvermittlungsstellen.

7
beratungsg/§26.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-09-03 — Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3458
§ 26: Neuer Abschnitt, der das Verfahren der vertraulichen Geburt detailliert regelt, einschließlich der Erstellung und Verwahrung des Herkunftsnachweises.

7
beratungsg/§27.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-09-03 — Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3458
§ 27: Neuer Abschnitt, der den Umgang mit dem Herkunftsnachweis regelt, einschließlich der Übersendung an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

7
beratungsg/§28.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-09-03 — Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3458
§ 28: Neuer Abschnitt, der die Voraussetzungen für Beratungsstellen zur Betreuung der vertraulichen Geburt festlegt.

7
beratungsg/§29.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-09-03 — Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3458
§ 29: Neuer Abschnitt, der die Beratung in Einrichtungen der Geburtshilfe oder bei Hausgeburten regelt.

7
beratungsg/§30.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 30
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-09-03 — Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3458
§ 30: Neuer Abschnitt, der die Beratung nach der Geburt des Kindes regelt.

7
beratungsg/§31.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 31
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-09-03 — Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3458
§ 31: Neuer Abschnitt, der das Einsichtsrecht des Kindes in den Herkunftsnachweis regelt.

7
beratungsg/§32.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-09-03 — Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3458
§ 32: Neuer Abschnitt, der das familiengerichtliche Verfahren zur Entscheidung über das Einsichtsrecht des Kindes regelt.

7
beratungsg/§33.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 33
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-09-03 — Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3458
§ 33: Neuer Abschnitt, der die Dokumentations- und Berichtspflichten der Beratungsstellen regelt.

7
beratungsg/§34.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 34
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-09-03 — Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3458
§ 34: Neuer Abschnitt, der die Kostenübernahme für die Geburt und die Vor- und Nachsorge regelt.

View File

@@ -1,15 +1,16 @@
# BGB — 2013-09-03
- **Titel:** Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde
- **Titel:** Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 3393
- **Inkrafttreten:** 2014-07-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/53#page=9
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das FamFG, BBG und BGB, um die Funktionen der Betreuungsbehörde zu stärken. Es regelt insbesondere die Anhörung von Betroffenen, die Unterstützung durch die Behörde und die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer.
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 3458
- **Inkrafttreten:** 2014-05-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/53#page=74
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die vertrauliche Geburt und die damit verbundenen rechtlichen Aspekte, wie die Staatsangehörigkeit, die Meldepflicht und die Kostenübernahme.
## Betroffene Stellen
- § 1908f Absatz 1 Nummer 2: Neufassung des gesamten Unterabsatzes
- § 1674a: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Ruhe der elterlichen Sorge der Mutter für ein vertraulich geborenes Kind regelt.
- § 1747 Abs. 4: Anfügen eines Satzes, der den Aufenthalt der Mutter eines vertraulich geborenen Kindes als dauernd unbekannt gilt, bis sie die erforderlichen Angaben für den Geburtseintrag gemacht hat.
## Wortlaut

View File

@@ -286,3 +286,4 @@
- **2013-07-10** · BGBl. 2013 I S. 1981 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz AIFM-UmsG)
- **2013-07-12** · BGBl. 2013 I S. 2176 — Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters
- **2013-09-03** · BGBl. 2013 I S. 3393 — Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde
- **2013-09-03** · BGBl. 2013 I S. 3458 — Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt

View File

@@ -1,3 +1,4 @@
# Stellen dieser Station
- § 1908f Absatz 1 Nummer 2: Neufassung des gesamten Unterabsatzes
- § 1674a: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Ruhe der elterlichen Sorge der Mutter für ein vertraulich geborenes Kind regelt.
- § 1747 Abs. 4: Anfügen eines Satzes, der den Aufenthalt der Mutter eines vertraulich geborenen Kindes als dauernd unbekannt gilt, bis sie die erforderlichen Angaben für den Geburtseintrag gemacht hat.

7
bgb/§1674a.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 1674a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-09-03 — Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3458
§ 1674a: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Ruhe der elterlichen Sorge der Mutter für ein vertraulich geborenes Kind regelt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 1747
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-04-19 — Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 795
> Station: 2013-09-03 — Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3458
§ 1747 Absatz 3: Neufassung des § 1747 Absatz 3
§ 1747 Abs. 4: Anfügen eines Satzes, der den Aufenthalt der Mutter eines vertraulich geborenen Kindes als dauernd unbekannt gilt, bis sie die erforderlichen Angaben für den Geburtseintrag gemacht hat.

View File

@@ -1,19 +1,15 @@
# FAMFG — 2013-09-03
- **Titel:** Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde
- **Titel:** Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 3393
- **Inkrafttreten:** 2014-07-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/53#page=9
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das FamFG, BBG und BGB, um die Funktionen der Betreuungsbehörde zu stärken. Es regelt insbesondere die Anhörung von Betroffenen, die Unterstützung durch die Behörde und die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer.
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 3458
- **Inkrafttreten:** 2014-05-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/53#page=74
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die vertrauliche Geburt und die damit verbundenen rechtlichen Aspekte, wie die Staatsangehörigkeit, die Meldepflicht und die Kostenübernahme.
## Betroffene Stellen
- § 279 Absatz 2: Streichung von Wörtern und Anhang eines neuen Satzes
- § 280 Absatz 2: Anhang eines neuen Satzes
- § 293 Absatz 1: Anhang eines neuen Satzes
- § 294 Absatz 1: Ersetzung von Wörtern und Anhang eines neuen Satzes
- § 295 Absatz 1: Anhang eines neuen Satzes
- § 168a Abs. 1: Neufassung des Absatzes, der die Mitteilungspflicht des Standesamts an das Familiengericht bei bestimmten Ereignissen regelt.
## Wortlaut

View File

@@ -20,3 +20,4 @@
- **2013-07-03** · BGBl. 2013 I S. 1862 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
- **2013-07-12** · BGBl. 2013 I S. 2176 — Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters
- **2013-09-03** · BGBl. 2013 I S. 3393 — Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde
- **2013-09-03** · BGBl. 2013 I S. 3458 — Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt

View File

@@ -1,7 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 279 Absatz 2: Streichung von Wörtern und Anhang eines neuen Satzes
- § 280 Absatz 2: Anhang eines neuen Satzes
- § 293 Absatz 1: Anhang eines neuen Satzes
- § 294 Absatz 1: Ersetzung von Wörtern und Anhang eines neuen Satzes
- § 295 Absatz 1: Anhang eines neuen Satzes
- § 168a Abs. 1: Neufassung des Absatzes, der die Mitteilungspflicht des Standesamts an das Familiengericht bei bestimmten Ereignissen regelt.

7
famfg/§168a.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 168a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-09-03 — Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3458
§ 168a Abs. 1: Neufassung des Absatzes, der die Mitteilungspflicht des Standesamts an das Familiengericht bei bestimmten Ereignissen regelt.

View File

@@ -0,0 +1,17 @@
# GESETZ-ZUM-AUSBAU-DER-HILFEN-FÜR-SCHWANGERE-UND-ZUR — 2013-09-03
- **Titel:** Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 3458
- **Inkrafttreten:** 2014-05-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/53#page=74
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die vertrauliche Geburt und die damit verbundenen rechtlichen Aspekte, wie die Staatsangehörigkeit, die Meldepflicht und die Kostenübernahme.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

View File

@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2013-09-03** · BGBl. 2013 I S. 3458 — Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt

View File

@@ -0,0 +1,2 @@
# Stellen dieser Station

View File

@@ -1,17 +1,15 @@
# MRG — 2013-04-12
# MRG — 2013-09-03
- **Titel:** Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes
- **Titel:** Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 730
- **Inkrafttreten:** 2013-04-13 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/17#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz führt den freiwilligen Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement ein und passt dazu mehrere Gesetze und Verordnungen an.
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 3458
- **Inkrafttreten:** 2014-05-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/53#page=74
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die vertrauliche Geburt und die damit verbundenen rechtlichen Aspekte, wie die Staatsangehörigkeit, die Meldepflicht und die Kostenübernahme.
## Betroffene Stellen
- § 15 Abs. 1 Nr. 1: Einfügung von Wörtern
- § 18 Abs. 7: Ersetzung von Wörtern
- § 25: Aufhebung des Paragraphen
- § 16 Abs. 2 Satz 1: Einfügung von zusätzlichen Bedingungen für die Meldepflicht, insbesondere bezüglich schwangerer Frauen und Beratungsstellen.
## Wortlaut

View File

@@ -11,3 +11,4 @@
- **2007-07-27** · BGBl. 2007 I S. 1566 — Gesetz zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften
- **2010-12-13** · BGBl. 2010 I S. 1768 — Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
- **2013-04-12** · BGBl. 2013 I S. 730 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes
- **2013-09-03** · BGBl. 2013 I S. 3458 — Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt

View File

@@ -1,5 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 15 Abs. 1 Nr. 1: Einfügung von Wörtern
- § 18 Abs. 7: Ersetzung von Wörtern
- § 25: Aufhebung des Paragraphen
- § 16 Abs. 2 Satz 1: Einfügung von zusätzlichen Bedingungen für die Meldepflicht, insbesondere bezüglich schwangerer Frauen und Beratungsstellen.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-04-03 — Gesetz zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1186
> Station: 2013-09-03 — Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3458
§ 16: § 16 wird neu formuliert.
§ 16 Abs. 2 Satz 1: Einfügung von zusätzlichen Bedingungen für die Meldepflicht, insbesondere bezüglich schwangerer Frauen und Beratungsstellen.

View File

@@ -1,60 +1,19 @@
# PSTG — 2013-05-14
# PSTG — 2013-09-03
- **Titel:** Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz - PStRÄndG)
- **Titel:** Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 1122
- **Inkrafttreten:** 2013-05-15 (Artikel 1 Nummern 25 bis 28, Nummer 29 Buchstabe b, Nummern 30 bis 33 und Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe d, Nummern 7, 14, 25, 26 sowie Nummer 27, soweit die Anlage 13 betroffen ist); 2013-11-01 (Restliches Gesetz)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/23#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene Bestimmungen des Personenstandsgesetzes, des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Lebenspartnerschaftsgesetzes, insbesondere bezüglich der Namensgebung und der Beurkundung von Personenstandsänderungen.
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 3458
- **Inkrafttreten:** 2014-05-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/53#page=74
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die vertrauliche Geburt und die damit verbundenen rechtlichen Aspekte, wie die Staatsangehörigkeit, die Meldepflicht und die Kostenübernahme.
## Betroffene Stellen
- § 7 Abs. 3: Hinzufügung von Ausnahmen für stillgelegte Registereinträge
- § 15 Abs. 1 Nr. 2: Hinzufügung von 'ihr Geschlecht'
- § 15 Abs. 1 Nr. 3: Neufassung der Nummer 3
- § 15 Abs. 2: Hinzufügung von Nummer 4
- § 16 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
- § 21 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzung von 'Familienname' durch 'Geburtsname'
- § 21 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 22 Überschrift: Neufassung der Überschrift
- § 22 Abs. 3: Einfügung des Absatzes 3
- § 27 Abs. 3 Nr. 4: Neufassung der Nummer 4
- § 27 Abs. 3 Nr. 5: Neufassung der Nummer 5
- § 27 Abs. 4 Satz 2: Streichung von 'und deren Auflösung' und Hinzufügung von 'eine das Kind betreffende Todeserklärung oder gerichtliche Feststellung der Todeszeit'
- § 31 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
- § 34 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 34 Abs. 3 und 4: Umbenennung der Absätze 3 und 4 in 4 und 5
- § 35 Abs. 1 Satz 4: Neufassung des Satzes 4
- § 35 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 35 Abs. 2 bis 4: Umbenennung der Absätze 2 bis 4 in 3 bis 5
- § 36 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2: Neufassung der Nummer 2
- § 36 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von 'antragsberechtigte' durch 'antragstellende'
- § 38 Abs. 3: Einfügung eines neuen Satzes
- § 41 Abs. 2 Satz 1: Neufassung des Satzes 1
- § 42 Abs. 2 Satz 1: Neufassung des Satzes 1
- § 43 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes 2
- § 43 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 45 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von 'der Erklärende' durch 'das Kind'
- § 47 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes 2
- § 47 Abs. 3: Einfügung eines neuen Satzes
- § 47 Abs. 4: Einfügung des Absatzes 4
- § 48 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'Im Übrigen' durch 'Außer in den Fällen des § 47'
- § 52 Abs. 1 Satz 3: Hinzufügung von 'dem Standesamt'
- § 53 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 55 Abs. 2 Satz 1: Neufassung des Satzes 1
- § 57: Neufassung des gesamten § 57
- § 58: Neufassung des gesamten § 58
- § 60: Hinzufügung von Nummer 3 und Umbenennung der Nummer 3 in 4
- § 63 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 65 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes 1
- § 66 Abs. 2 Satz 2: Neufassung des Satzes 2
- § 70 Abs. 1: Hinzufügung von 'vorsätzlich oder fahrlässig'
- § 73 Abs. 1 Nr. 16: Neufassung der Nummer 16
- § 73 Abs. 1 Nr. 24: Neufassung der Nummer 24
- § 74 Abs. 1 Nr. 5: Neufassung der Nummer 5
- § 75: Einfügung eines neuen Satzes 2
- § 76 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 77 Abs. 3: Hinzufügung von 'als Personenstandsurkunden nur'
- § 10 Abs. 4: Es wird eine neue Auskunfts- und Nachweispflicht bei vertraulicher Geburt nach § 25 Abs. 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes eingeführt.
- § 18 Abs. 1: Der bisherige Wortlaut von § 18 wird zu Absatz 1.
- § 18 Abs. 2: Es wird ein neuer Absatz 2 eingefügt, der die Anzeige bei vertraulicher Geburt regelt.
- § 21 Abs. 2a: Es wird ein neuer Absatz 2a eingefügt, der die Aufnahme von Angaben bei vertraulicher Geburt regelt.
- § 70 Abs. 1 Nr. 1 und 2: Die Nummern 1 und 2 von § 70 Abs. 1 werden neu gefasst, um die Personen und Träger von Einrichtungen zu definieren, die entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Satz 2 handeln.
## Wortlaut

View File

@@ -23,3 +23,4 @@
- **2010-12-27** · BGBl. 2010 I S. 2255 — Gesetz zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer und zur Fristverlängerung nach der Hofraumverordnung
- **2013-01-28** · BGBl. 2013 I S. 101 — Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 und zur Änderung anderer Vorschriften des Internationalen Privatrechts
- **2013-05-14** · BGBl. 2013 I S. 1122 — Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz - PStRÄndG)
- **2013-09-03** · BGBl. 2013 I S. 3458 — Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt

View File

@@ -1,48 +1,7 @@
# Stellen dieser Station
- § 7 Abs. 3: Hinzufügung von Ausnahmen für stillgelegte Registereinträge
- § 15 Abs. 1 Nr. 2: Hinzufügung von 'ihr Geschlecht'
- § 15 Abs. 1 Nr. 3: Neufassung der Nummer 3
- § 15 Abs. 2: Hinzufügung von Nummer 4
- § 16 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
- § 21 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzung von 'Familienname' durch 'Geburtsname'
- § 21 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 22 Überschrift: Neufassung der Überschrift
- § 22 Abs. 3: Einfügung des Absatzes 3
- § 27 Abs. 3 Nr. 4: Neufassung der Nummer 4
- § 27 Abs. 3 Nr. 5: Neufassung der Nummer 5
- § 27 Abs. 4 Satz 2: Streichung von 'und deren Auflösung' und Hinzufügung von 'eine das Kind betreffende Todeserklärung oder gerichtliche Feststellung der Todeszeit'
- § 31 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
- § 34 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 34 Abs. 3 und 4: Umbenennung der Absätze 3 und 4 in 4 und 5
- § 35 Abs. 1 Satz 4: Neufassung des Satzes 4
- § 35 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 35 Abs. 2 bis 4: Umbenennung der Absätze 2 bis 4 in 3 bis 5
- § 36 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2: Neufassung der Nummer 2
- § 36 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von 'antragsberechtigte' durch 'antragstellende'
- § 38 Abs. 3: Einfügung eines neuen Satzes
- § 41 Abs. 2 Satz 1: Neufassung des Satzes 1
- § 42 Abs. 2 Satz 1: Neufassung des Satzes 1
- § 43 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes 2
- § 43 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 45 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von 'der Erklärende' durch 'das Kind'
- § 47 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes 2
- § 47 Abs. 3: Einfügung eines neuen Satzes
- § 47 Abs. 4: Einfügung des Absatzes 4
- § 48 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'Im Übrigen' durch 'Außer in den Fällen des § 47'
- § 52 Abs. 1 Satz 3: Hinzufügung von 'dem Standesamt'
- § 53 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 55 Abs. 2 Satz 1: Neufassung des Satzes 1
- § 57: Neufassung des gesamten § 57
- § 58: Neufassung des gesamten § 58
- § 60: Hinzufügung von Nummer 3 und Umbenennung der Nummer 3 in 4
- § 63 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 65 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes 1
- § 66 Abs. 2 Satz 2: Neufassung des Satzes 2
- § 70 Abs. 1: Hinzufügung von 'vorsätzlich oder fahrlässig'
- § 73 Abs. 1 Nr. 16: Neufassung der Nummer 16
- § 73 Abs. 1 Nr. 24: Neufassung der Nummer 24
- § 74 Abs. 1 Nr. 5: Neufassung der Nummer 5
- § 75: Einfügung eines neuen Satzes 2
- § 76 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 77 Abs. 3: Hinzufügung von 'als Personenstandsurkunden nur'
- § 10 Abs. 4: Es wird eine neue Auskunfts- und Nachweispflicht bei vertraulicher Geburt nach § 25 Abs. 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes eingeführt.
- § 18 Abs. 1: Der bisherige Wortlaut von § 18 wird zu Absatz 1.
- § 18 Abs. 2: Es wird ein neuer Absatz 2 eingefügt, der die Anzeige bei vertraulicher Geburt regelt.
- § 21 Abs. 2a: Es wird ein neuer Absatz 2a eingefügt, der die Aufnahme von Angaben bei vertraulicher Geburt regelt.
- § 70 Abs. 1 Nr. 1 und 2: Die Nummern 1 und 2 von § 70 Abs. 1 werden neu gefasst, um die Personen und Träger von Einrichtungen zu definieren, die entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Satz 2 handeln.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-05-24 — Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 518
> Station: 2013-09-03 — Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3458
§ 10: § 10 wird gestrichen
§ 10 Abs. 4: Es wird eine neue Auskunfts- und Nachweispflicht bei vertraulicher Geburt nach § 25 Abs. 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes eingeführt.

View File

@@ -1,7 +1,9 @@
# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-02-23 — Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG)
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 122
> Station: 2013-09-03 — Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3458
§ 18: Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Bei Totgeburten muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
§ 18 Abs. 1: Der bisherige Wortlaut von § 18 wird zu Absatz 1.
§ 18 Abs. 2: Es wird ein neuer Absatz 2 eingefügt, der die Anzeige bei vertraulicher Geburt regelt.

View File

@@ -1,9 +1,7 @@
# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-05-14 — Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz - PStRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1122
> Station: 2013-09-03 — Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3458
§ 21 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzung von 'Familienname' durch 'Geburtsname'
§ 21 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
§ 21 Abs. 2a: Es wird ein neuer Absatz 2a eingefügt, der die Aufnahme von Angaben bei vertraulicher Geburt regelt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 70
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-05-14 — Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz - PStRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1122
> Station: 2013-09-03 — Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3458
§ 70 Abs. 1: Hinzufügung von 'vorsätzlich oder fahrlässig'
§ 70 Abs. 1 Nr. 1 und 2: Die Nummern 1 und 2 von § 70 Abs. 1 werden neu gefasst, um die Personen und Träger von Einrichtungen zu definieren, die entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Satz 2 handeln.

View File

@@ -1,72 +1,21 @@
# PSTV — 2013-05-14
# PSTV — 2013-09-03
- **Titel:** Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz - PStRÄndG)
- **Titel:** Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 1122
- **Inkrafttreten:** 2013-05-15 (Artikel 1 Nummern 25 bis 28, Nummer 29 Buchstabe b, Nummern 30 bis 33 und Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe d, Nummern 7, 14, 25, 26 sowie Nummer 27, soweit die Anlage 13 betroffen ist); 2013-11-01 (Restliches Gesetz)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/23#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene Bestimmungen des Personenstandsgesetzes, des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Lebenspartnerschaftsgesetzes, insbesondere bezüglich der Namensgebung und der Beurkundung von Personenstandsänderungen.
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 3458
- **Inkrafttreten:** 2014-05-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/53#page=74
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die vertrauliche Geburt und die damit verbundenen rechtlichen Aspekte, wie die Staatsangehörigkeit, die Meldepflicht und die Kostenübernahme.
## Betroffene Stellen
- Anhang Teil 1: Neufassung des Anhangs Teil 1 mit neuen Datenfeldern und Anmerkungen
- Anlage 2 (zu den §§ 11, 19, 48, 65): Neufassung der Anlage 2 mit den Einträgen für das Eheregister
- Anlage 3 (zu den §§ 11, 19, 48, 65): Neufassung der Anlage 3 mit den Einträgen für das Lebenspartnerschaftsregister
- Anlage 4 (zu den §§ 11, 19, 48, 65): Neufassung der Anlage 4 mit den Einträgen für das Geburtenregister
- Anlage 5 (zu den §§ 11, 19, 48, 65): Neufassung der Anlage 5 mit den Einträgen für das Sterberegister
- Anlage 6 (zu den §§ 48, 70): Neufassung der Anlage 6 mit der Eheurkunde
- Anlage 7 (zu den §§ 48, 70): Neufassung der Anlage 7 mit der Lebenspartnerschaftsurkunde
- Anlage 8 (zu den §§ 48, 70): Neufassung der Anlage 8 mit der Geburtsurkunde
- Anlage 9 (zu den §§ 48, 70): Neufassung der Anlage 9 mit der Sterbeurkunde
- Anlage 10 (zu § 29): Neufassung der Anlage 10 mit der Niederschrift über die Eheschließung
- Anlage 13 (zu § 31 Absatz 3): Neufassung der Anlage 13 mit der Bescheinigung nach § 31 Absatz 3 der Personenstandsverordnung
- Inhaltsübersicht zu § 26: Neufassung der Angabe zu § 26
- Inhaltsübersicht zu § 37: Neufassung der Angabe zu § 37
- Inhaltsübersicht zu § 39: Neufassung der Angabe zu § 39
- Inhaltsübersicht zu § 49: Neufassung der Angabe zu § 49
- § 6 Abs. 2: Ersetzen von '§ 63A Abs. 3' durch '§ 63A Abs. 4'
- § 11 Abs. 4: Einfügen eines neuen Absatzes 4
- § 20 Abs. 2 Satz 1: Streichung von '§ 63 Abs. 2 und 4 gilt entsprechend'
- § 26: Neufassung des gesamten § 26
- § 27: Neufassung des gesamten § 27
- § 31 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 34 Abs. 4: Ersetzen von '§ 27 Abs. 1, 2 und 3 Nr. 1 des Gesetzes' durch '§ 27 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes'
- § 35: Einfügen eines neuen Absatzes 2
- § 37: Änderung der Überschrift und Streichung von 'in den Fällen der Absätze 1 bis 4' in Abs. 5 Satz 1
- § 38 Satz 1 Nr. 2: Streichung von 'wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand,'
- § 39: Aufhebung des § 39
- § 40 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes 1
- § 49: Aufhebung des § 49
- § 50 Abs. 4: Einfügen eines neuen Satzes
- § 50 Abs. 7 Satz 2: Streichung von 'oder Lebenspartners'
- § 50 Abs. 7: Aufhebung des Absatzes 7
- § 50 Abs. 8 und 9: Umbenennung der Absätze 8 und 9 in Absätze 7 und 8
- § 57 Abs. 1 Nr. 4: Ersetzen von 'Vormundschaftsgericht' durch 'Familiengericht'
- § 57 Abs. 3: Ersetzen des Kommas am Ende durch einen Punkt und Streichung von 'Nr. 3'
- § 57 Abs. 6 Nr. 5: Ersetzen von 'Familienname' durch 'Geburtsname'
- § 58 Abs. 1 Nr. 6: Ersetzen von 'Vormundschaftsgericht' durch 'Familiengericht'
- § 58 Abs. 3: Streichung von 'Nr. 1' und Umbenennung der Nummern 2 bis 4 in 1 bis 3
- § 58 Abs. 4: Streichung von 'Nr. 2' und Umbenennung der Nummern 3 bis 6 in 2 bis 5
- § 58 Abs. 5 Nr. 5: Einfügen von 'sowie das Geschlecht'
- § 59 Abs. 1 Nr. 5: Ersetzen von 'Vormundschaftsgericht' durch 'Familiengericht'
- § 59 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 59 Abs. 4: Streichung von 'Nr. 2' und Umbenennung der Nummern 3 bis 6 in 2 bis 5
- § 59 Abs. 5 Nr. 5: Einfügen von 'sowie das Geschlecht'
- § 60 Abs. 1: Streichung von 'Nr. 3' und Umbenennung der Nummern 4 bis 10 in 3 bis 9
- § 60 Abs. 1 Nr. 6: Ersetzen von 'Vormundschaftsgericht' durch 'Familiengericht'
- § 60 Abs. 1 Nr. 9: Streichung von 'wenn der Verstorbene das 16. Lebensjahr vollendet hat'
- § 60 Abs. 2 Nr. 2: Streichung von 'oder für die letzte aufgelöste Ehe oder Lebenspartnerschaft'
- § 60 Abs. 2 Nr. 5: Streichung von 'wenn der Verstorbene das 16. Lebensjahr vollendet hat'
- § 60 Abs. 3 Nr. 5: Einfügen von 'sowie das Geschlecht'
- § 61: Ersetzen von 'erheben' durch 'übermitteln'
- § 62 Abs. 1: Einfügen von neuen Absätzen 1 und 2
- § 62 Abs. 2: Umbenennung des Absatzes 2 in Absatz 3
- § 62 Abs. 3: Aufhebung des Absatzes 3
- § 63 Abs. 1: Einfügen eines neuen Satzes
- § 69: Neufassung des gesamten § 69
- § 70 Abs. 1 Satz 3: Aufhebung des Satzes 3
- § 71 Abs. 3: Ersetzen von 'Absatz 1 Nr. 1 und 2' durch 'Absatz 1 Nummer 1 und 3'
- Anlagen 1 bis 10 und 13: Neufassung der Anlagen 1 bis 10 und 13
- § 57 Abs. 1 Nr. 4: Erweiterung der Nummer 4 um Kinder aus vertraulicher Geburt
- § 57 Abs. 1 Nr. 6: Ersetzen des Punktes am Ende durch ein Komma
- § 57 Abs. 1 Nr. 7: Einfügen einer neuen Nummer 7 für das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
- § 57 Abs. 4 Nr. 4: Ersetzen des Punktes am Ende durch ein Komma
- § 57 Abs. 4 Nr. 5: Einfügen einer neuen Nummer 5 für das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
- § 57 Abs. 6 Nr. 19: Ersetzen des Punktes am Ende durch ein Komma
- § 57 Abs. 6 Nr. 20: Einfügen einer neuen Nummer 20 für den Pseudonym der Mutter im Falle einer vertraulichen Geburt
## Wortlaut

View File

@@ -36,3 +36,4 @@
- **2008-11-28** · BGBl. 2008 I S. 2263 — Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
- **2010-12-27** · BGBl. 2010 I S. 2255 — Gesetz zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer und zur Fristverlängerung nach der Hofraumverordnung
- **2013-05-14** · BGBl. 2013 I S. 1122 — Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz - PStRÄndG)
- **2013-09-03** · BGBl. 2013 I S. 3458 — Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt

View File

@@ -1,60 +1,9 @@
# Stellen dieser Station
- Anhang Teil 1: Neufassung des Anhangs Teil 1 mit neuen Datenfeldern und Anmerkungen
- Anlage 2 (zu den §§ 11, 19, 48, 65): Neufassung der Anlage 2 mit den Einträgen für das Eheregister
- Anlage 3 (zu den §§ 11, 19, 48, 65): Neufassung der Anlage 3 mit den Einträgen für das Lebenspartnerschaftsregister
- Anlage 4 (zu den §§ 11, 19, 48, 65): Neufassung der Anlage 4 mit den Einträgen für das Geburtenregister
- Anlage 5 (zu den §§ 11, 19, 48, 65): Neufassung der Anlage 5 mit den Einträgen für das Sterberegister
- Anlage 6 (zu den §§ 48, 70): Neufassung der Anlage 6 mit der Eheurkunde
- Anlage 7 (zu den §§ 48, 70): Neufassung der Anlage 7 mit der Lebenspartnerschaftsurkunde
- Anlage 8 (zu den §§ 48, 70): Neufassung der Anlage 8 mit der Geburtsurkunde
- Anlage 9 (zu den §§ 48, 70): Neufassung der Anlage 9 mit der Sterbeurkunde
- Anlage 10 (zu § 29): Neufassung der Anlage 10 mit der Niederschrift über die Eheschließung
- Anlage 13 (zu § 31 Absatz 3): Neufassung der Anlage 13 mit der Bescheinigung nach § 31 Absatz 3 der Personenstandsverordnung
- Inhaltsübersicht zu § 26: Neufassung der Angabe zu § 26
- Inhaltsübersicht zu § 37: Neufassung der Angabe zu § 37
- Inhaltsübersicht zu § 39: Neufassung der Angabe zu § 39
- Inhaltsübersicht zu § 49: Neufassung der Angabe zu § 49
- § 6 Abs. 2: Ersetzen von '§ 63A Abs. 3' durch '§ 63A Abs. 4'
- § 11 Abs. 4: Einfügen eines neuen Absatzes 4
- § 20 Abs. 2 Satz 1: Streichung von '§ 63 Abs. 2 und 4 gilt entsprechend'
- § 26: Neufassung des gesamten § 26
- § 27: Neufassung des gesamten § 27
- § 31 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 34 Abs. 4: Ersetzen von '§ 27 Abs. 1, 2 und 3 Nr. 1 des Gesetzes' durch '§ 27 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes'
- § 35: Einfügen eines neuen Absatzes 2
- § 37: Änderung der Überschrift und Streichung von 'in den Fällen der Absätze 1 bis 4' in Abs. 5 Satz 1
- § 38 Satz 1 Nr. 2: Streichung von 'wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand,'
- § 39: Aufhebung des § 39
- § 40 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes 1
- § 49: Aufhebung des § 49
- § 50 Abs. 4: Einfügen eines neuen Satzes
- § 50 Abs. 7 Satz 2: Streichung von 'oder Lebenspartners'
- § 50 Abs. 7: Aufhebung des Absatzes 7
- § 50 Abs. 8 und 9: Umbenennung der Absätze 8 und 9 in Absätze 7 und 8
- § 57 Abs. 1 Nr. 4: Ersetzen von 'Vormundschaftsgericht' durch 'Familiengericht'
- § 57 Abs. 3: Ersetzen des Kommas am Ende durch einen Punkt und Streichung von 'Nr. 3'
- § 57 Abs. 6 Nr. 5: Ersetzen von 'Familienname' durch 'Geburtsname'
- § 58 Abs. 1 Nr. 6: Ersetzen von 'Vormundschaftsgericht' durch 'Familiengericht'
- § 58 Abs. 3: Streichung von 'Nr. 1' und Umbenennung der Nummern 2 bis 4 in 1 bis 3
- § 58 Abs. 4: Streichung von 'Nr. 2' und Umbenennung der Nummern 3 bis 6 in 2 bis 5
- § 58 Abs. 5 Nr. 5: Einfügen von 'sowie das Geschlecht'
- § 59 Abs. 1 Nr. 5: Ersetzen von 'Vormundschaftsgericht' durch 'Familiengericht'
- § 59 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 59 Abs. 4: Streichung von 'Nr. 2' und Umbenennung der Nummern 3 bis 6 in 2 bis 5
- § 59 Abs. 5 Nr. 5: Einfügen von 'sowie das Geschlecht'
- § 60 Abs. 1: Streichung von 'Nr. 3' und Umbenennung der Nummern 4 bis 10 in 3 bis 9
- § 60 Abs. 1 Nr. 6: Ersetzen von 'Vormundschaftsgericht' durch 'Familiengericht'
- § 60 Abs. 1 Nr. 9: Streichung von 'wenn der Verstorbene das 16. Lebensjahr vollendet hat'
- § 60 Abs. 2 Nr. 2: Streichung von 'oder für die letzte aufgelöste Ehe oder Lebenspartnerschaft'
- § 60 Abs. 2 Nr. 5: Streichung von 'wenn der Verstorbene das 16. Lebensjahr vollendet hat'
- § 60 Abs. 3 Nr. 5: Einfügen von 'sowie das Geschlecht'
- § 61: Ersetzen von 'erheben' durch 'übermitteln'
- § 62 Abs. 1: Einfügen von neuen Absätzen 1 und 2
- § 62 Abs. 2: Umbenennung des Absatzes 2 in Absatz 3
- § 62 Abs. 3: Aufhebung des Absatzes 3
- § 63 Abs. 1: Einfügen eines neuen Satzes
- § 69: Neufassung des gesamten § 69
- § 70 Abs. 1 Satz 3: Aufhebung des Satzes 3
- § 71 Abs. 3: Ersetzen von 'Absatz 1 Nr. 1 und 2' durch 'Absatz 1 Nummer 1 und 3'
- Anlagen 1 bis 10 und 13: Neufassung der Anlagen 1 bis 10 und 13
- § 57 Abs. 1 Nr. 4: Erweiterung der Nummer 4 um Kinder aus vertraulicher Geburt
- § 57 Abs. 1 Nr. 6: Ersetzen des Punktes am Ende durch ein Komma
- § 57 Abs. 1 Nr. 7: Einfügen einer neuen Nummer 7 für das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
- § 57 Abs. 4 Nr. 4: Ersetzen des Punktes am Ende durch ein Komma
- § 57 Abs. 4 Nr. 5: Einfügen einer neuen Nummer 5 für das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
- § 57 Abs. 6 Nr. 19: Ersetzen des Punktes am Ende durch ein Komma
- § 57 Abs. 6 Nr. 20: Einfügen einer neuen Nummer 20 für den Pseudonym der Mutter im Falle einer vertraulichen Geburt

View File

@@ -1,11 +1,19 @@
# § 57
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-05-14 — Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz - PStRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1122
> Station: 2013-09-03 — Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3458
§ 57 Abs. 1 Nr. 4: Ersetzen von 'Vormundschaftsgericht' durch 'Familiengericht'
§ 57 Abs. 1 Nr. 4: Erweiterung der Nummer 4 um Kinder aus vertraulicher Geburt
§ 57 Abs. 3: Ersetzen des Kommas am Ende durch einen Punkt und Streichung von 'Nr. 3'
§ 57 Abs. 1 Nr. 6: Ersetzen des Punktes am Ende durch ein Komma
§ 57 Abs. 6 Nr. 5: Ersetzen von 'Familienname' durch 'Geburtsname'
§ 57 Abs. 1 Nr. 7: Einfügen einer neuen Nummer 7 für das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
§ 57 Abs. 4 Nr. 4: Ersetzen des Punktes am Ende durch ein Komma
§ 57 Abs. 4 Nr. 5: Einfügen einer neuen Nummer 5 für das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
§ 57 Abs. 6 Nr. 19: Ersetzen des Punktes am Ende durch ein Komma
§ 57 Abs. 6 Nr. 20: Einfügen einer neuen Nummer 20 für den Pseudonym der Mutter im Falle einer vertraulichen Geburt

View File

@@ -1,15 +1,15 @@
# STAG — 2013-04-19
# STAG — 2013-09-03
- **Titel:** Verordnung über die Prüfungs- und Nachweismodalitäten für die Abschlusstests des Integrationskurses (Integrationskurstestverordnung IntTestV)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 801
- **Inkrafttreten:** 2013-04-20 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/18#page=25
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Prüfungs- und Nachweismodalitäten für die Abschlusstests des Integrationskurses, einschließlich der Anmeldung, Teilnahme, Prüfungsumfang, Prüfungsunterlagen, Aufsicht, Bewertung und Archivierung.
- **Titel:** Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 3458
- **Inkrafttreten:** 2014-05-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/53#page=74
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die vertrauliche Geburt und die damit verbundenen rechtlichen Aspekte, wie die Staatsangehörigkeit, die Meldepflicht und die Kostenübernahme.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- § 4 Abs. 2: Es wird ein neuer Satz eingefügt, der die Anwendung von Satz 1 auf vertraulich geborene Kinder nach § 25 Abs. 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes regelt.
## Wortlaut

View File

@@ -18,3 +18,4 @@
- **2011-11-25** · BGBl. 2011 I S. 2258 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex
- **2012-06-08** · BGBl. 2012 I S. 1224 — Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union
- **2013-04-19** · BGBl. 2013 I S. 801 — Verordnung über die Prüfungs- und Nachweismodalitäten für die Abschlusstests des Integrationskurses (Integrationskurstestverordnung IntTestV)
- **2013-09-03** · BGBl. 2013 I S. 3458 — Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt

View File

@@ -1,2 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 4 Abs. 2: Es wird ein neuer Satz eingefügt, der die Anwendung von Satz 1 auf vertraulich geborene Kinder nach § 25 Abs. 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes regelt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2010-12-14 — Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 1864
> Station: 2013-09-03 — Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3458
§ 4 Abs. 4 Satz 2: Die Formulierung zur Anzeige der Geburt wird angepasst: Statt der Anzeige beim deutschen Elternteil muss nun innerhalb eines Jahres nach der Geburt ein Antrag nach § 36 des Personenstandsgesetzes gestellt werden.
§ 4 Abs. 2: Es wird ein neuer Satz eingefügt, der die Anwendung von Satz 1 auf vertraulich geborene Kinder nach § 25 Abs. 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes regelt.

View File

@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 2013 I S. 3458
- **Titel:** Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 3458
- **Verkündung:** 2013-09-03
- **Inkrafttreten:** 2014-05-01
- **Ausfertigung:** 2013-08-28
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/53#page=74
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** MRG, STAG, FAMFG, GESETZ-ZUM-AUSBAU-DER-HILFEN-FÜR-SCHWANGERE-UND-ZUR, BGB, BERATUNGSG, PSTG, PSTV
## Kurz
Das Gesetz regelt die vertrauliche Geburt und die damit verbundenen rechtlichen Aspekte, wie die Staatsangehörigkeit, die Meldepflicht und die Kostenübernahme.