BGBl. 1971 I S. 2162 · Verordnung · Verordnung zu § 5 Abs. 6 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes

Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 2162
Inkrafttreten: 1972-01-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

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Verkündung: 1971-12-31

BGBl-Id: bgbl1-1971-136-6
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1971-12-31 12:00:00 +00:00
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# BBESG — 1971-08-18
# BBESG — 1971-12-31
- **Titel:** Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1971 I S. 1281
- **Inkrafttreten:** 1971-07-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1971/82#page=1
- **Kurz:** Die Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes tritt am 1. Juli 1971 in Kraft und enthält die aktuelle Fassung des Gesetzes, die sich aus verschiedenen Änderungen und Neuregelungen ergibt.
- **Titel:** Verordnung zu § 5 Abs. 6 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1971 I S. 2162
- **Inkrafttreten:** 1972-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1971/136#page=14
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Überschreitung der Obergrenzen für Besoldungsgruppen von Beamten in spezifischen Funktionen, insbesondere in der Zollverwaltung, Steuerverwaltung, Justizverwaltung und technischen Verwaltungen.
## Betroffene Stellen
- § 433 Abs. 1: Neue Fassung des § 433 Abs. 1
- § 56: Neue Fassung des § 56
- § 57: § 57 wird gestrichen
- § 58: § 58 wird gestrichen
- § 59: Neue Fassung des § 59
- § 60: Neue Fassung des § 60
- § 61: Neue Fassung des § 61
- § 62: Neue Fassung des § 62
- § 63: Neue Fassung des § 63
- § 64: Neue Fassung des § 64
- § 65: Neue Fassung des § 65
- § 18: Neue Regelungen für den Kinderzuschlag, insbesondere für Kinder mit Behinderungen und bei Verzögerung der Schul- oder Berufsausbildung
- § 19: Neue Regelungen für das Zusammentreffen mehrerer Ansprüche auf Kinderzuschlag
- § 20: Neue Regelungen für die Zahlung des Kinderzuschlages
- § 21: Neue Regelungen für Amtszulagen und Stellenzulagen
- § 22: Neue Regelungen für sonstige Zuwendungen
- § 23: Neue Regelungen für die Anrechnung von Sachbezügen
- § 24: Neue Regelungen für die Zusammensetzung der Dienstbezüge von Auslandsbeamten
- § 25: Neue Regelungen für die Auslandszulage
- § 26: Neue Regelungen für den Haushaltszuschlag
- § 27: Neue Regelungen für den Kinderzuschlag von Auslandsbeamten
- § 28: Neue Regelungen für den Mietzuschuss
- § 28a: Neue Regelungen für die Auslandsdienstbezüge während Heimaturlaubs und Inlandsaufenthalts
- § 29: Neue Regelungen für die Zahlung der Auslandsdienstbezüge
- § 30: Neue Regelungen für die Dienst- und Sachbezüge der Vollzugsbeamten im Bundesgrenzschutz
- § 31: Bestätigung der Geltung von Abschnitt II für die Richter
- § 32: Bestätigung der Geltung von Abschnitt II für die Soldaten, soweit sich aus den folgenden Vorschriften nichts anderes ergibt
- § 33: Neue Regelungen für den Beginn des Anspruchs auf Dienstbezüge für Soldaten
- § 34: Streichung des § 34
- § 35: Definition des dienstlichen Wohnsitzes
- § 36: Bestimmungen zur Dienstbekleidung, Heilfürsorge und Unterkunft
- § 36a: Bestimmungen zur Mehrarbeitsentschädigung für Beamte
- § 37: Überleitung der vorhandenen Beamten in das neue Recht
- § 38: Bestimmungen zur Gewährung des Kinderzuschlags und Ortszuschlags
- § 39: Anwendungsbereich des Abschnitts V
- § 40: Übergangsvorschriften für das Ortsklassenverzeichnis
- § 41: Bestimmungen zum örtlichen Sonderzuschlag für Berlin und Hamburg
- § 42: Bestimmungen zur Berücksichtigung der Zeit vom 9. Mai 1945 bis zur Anstellung
- § 43: Anwendungsbereich der §§ 40 bis 42
- § 45: Bestimmungen zur Festsetzung des Besoldungsdienstalters für Soldaten
- § 45a: Bestimmungen zur Stellenzulage für Soldaten in technischer Verwendung
- § 46: Bestimmungen zur Festsetzung des Besoldungsdienstalters für Vollzugsbeamte im Bundesgrenzschutz
- § 47: Ausnahmen für Soldaten, die sich für eine Dienstzeit von mindestens zwei Jahren verpflichten
- § 47a: Bestimmungen zur Verpflichtungsprämie für Unteroffiziere und Mannschaften
- § 47b: Bestimmungen zur Neufestsetzung der Dienstzeit für Unteroffiziere und Mannschaften
- § 47c: Bestimmungen zur Dienstzeitprämie für Polizeivollzugsbeamte auf Widerruf
- § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1: Neue Regelung für die Berücksichtigung von Studienzeiten
- § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2: Neue Regelung für die Berücksichtigung von Zeiten in der Wehrpflicht
- § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3: Neue Regelung für die Berücksichtigung von Zeiten im öffentlichen Dienst
- § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4: Neue Regelung für die Berücksichtigung von Zeiten in der Kriegsgefangenschaft
- § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5: Neue Regelung für die Berücksichtigung von Zeiten auf Grund gewährter Wiedergutmachung
- § 6 Abs. 4: Neue Regelung für die Abgerundung der Zeit
- § 6 Abs. 5: Neue Regelung für Beamte unter 21 Jahren
- § 6 Abs. 6: Neue Regelung für die Berücksichtigung von Studienzeiten über die Mindestzeit hinaus
- § 7: Neue Regelung für öffentlich-rechtliche Dienstherren
- § 8: Neue Regelung für nicht zu berücksichtigende Dienstzeiten
- § 9: Neue Regelung für das Besoldungsdienstalter in besonderen Fällen
- § 10: Neue Regelung für die Wahrung des Besitzstandes
- § 11: Neue Regelung für die Mitteilung des Besoldungsdienstalters
- § 12: Neue Regelung für die Grundlage des Ortszuschlages
- § 13: Neue Regelung für die Ortsklasseneinteilung
- § 14: Neue Regelung für den dienstlichen Wohnsitz
- § 15: Neue Regelung für die Stufen des Ortszuschlages
- § 17: Neue Regelung für die Änderung des Ortszuschlages
- § 5 Abs. 6 Satz 3: Regelungen zur Überschreitung der Obergrenzen für bestimmte Beamtenfunktionen
## Wortlaut

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- **1971-07-23** · BGBl. 1971 I S. 1022 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 19 Abs. 2 Nr. 3 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 18. Dezember 1963)
- **1971-07-23** · BGBl. 1971 I S. 1022 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
- **1971-08-18** · BGBl. 1971 I S. 1281 — Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes
- **1971-12-31** · BGBl. 1971 I S. 2162 — Verordnung zu § 5 Abs. 6 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes

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# Stellen dieser Station
- § 433 Abs. 1: Neue Fassung des § 433 Abs. 1
- § 56: Neue Fassung des § 56
- § 57: § 57 wird gestrichen
- § 58: § 58 wird gestrichen
- § 59: Neue Fassung des § 59
- § 60: Neue Fassung des § 60
- § 61: Neue Fassung des § 61
- § 62: Neue Fassung des § 62
- § 63: Neue Fassung des § 63
- § 64: Neue Fassung des § 64
- § 65: Neue Fassung des § 65
- § 18: Neue Regelungen für den Kinderzuschlag, insbesondere für Kinder mit Behinderungen und bei Verzögerung der Schul- oder Berufsausbildung
- § 19: Neue Regelungen für das Zusammentreffen mehrerer Ansprüche auf Kinderzuschlag
- § 20: Neue Regelungen für die Zahlung des Kinderzuschlages
- § 21: Neue Regelungen für Amtszulagen und Stellenzulagen
- § 22: Neue Regelungen für sonstige Zuwendungen
- § 23: Neue Regelungen für die Anrechnung von Sachbezügen
- § 24: Neue Regelungen für die Zusammensetzung der Dienstbezüge von Auslandsbeamten
- § 25: Neue Regelungen für die Auslandszulage
- § 26: Neue Regelungen für den Haushaltszuschlag
- § 27: Neue Regelungen für den Kinderzuschlag von Auslandsbeamten
- § 28: Neue Regelungen für den Mietzuschuss
- § 28a: Neue Regelungen für die Auslandsdienstbezüge während Heimaturlaubs und Inlandsaufenthalts
- § 29: Neue Regelungen für die Zahlung der Auslandsdienstbezüge
- § 30: Neue Regelungen für die Dienst- und Sachbezüge der Vollzugsbeamten im Bundesgrenzschutz
- § 31: Bestätigung der Geltung von Abschnitt II für die Richter
- § 32: Bestätigung der Geltung von Abschnitt II für die Soldaten, soweit sich aus den folgenden Vorschriften nichts anderes ergibt
- § 33: Neue Regelungen für den Beginn des Anspruchs auf Dienstbezüge für Soldaten
- § 34: Streichung des § 34
- § 35: Definition des dienstlichen Wohnsitzes
- § 36: Bestimmungen zur Dienstbekleidung, Heilfürsorge und Unterkunft
- § 36a: Bestimmungen zur Mehrarbeitsentschädigung für Beamte
- § 37: Überleitung der vorhandenen Beamten in das neue Recht
- § 38: Bestimmungen zur Gewährung des Kinderzuschlags und Ortszuschlags
- § 39: Anwendungsbereich des Abschnitts V
- § 40: Übergangsvorschriften für das Ortsklassenverzeichnis
- § 41: Bestimmungen zum örtlichen Sonderzuschlag für Berlin und Hamburg
- § 42: Bestimmungen zur Berücksichtigung der Zeit vom 9. Mai 1945 bis zur Anstellung
- § 43: Anwendungsbereich der §§ 40 bis 42
- § 45: Bestimmungen zur Festsetzung des Besoldungsdienstalters für Soldaten
- § 45a: Bestimmungen zur Stellenzulage für Soldaten in technischer Verwendung
- § 46: Bestimmungen zur Festsetzung des Besoldungsdienstalters für Vollzugsbeamte im Bundesgrenzschutz
- § 47: Ausnahmen für Soldaten, die sich für eine Dienstzeit von mindestens zwei Jahren verpflichten
- § 47a: Bestimmungen zur Verpflichtungsprämie für Unteroffiziere und Mannschaften
- § 47b: Bestimmungen zur Neufestsetzung der Dienstzeit für Unteroffiziere und Mannschaften
- § 47c: Bestimmungen zur Dienstzeitprämie für Polizeivollzugsbeamte auf Widerruf
- § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1: Neue Regelung für die Berücksichtigung von Studienzeiten
- § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2: Neue Regelung für die Berücksichtigung von Zeiten in der Wehrpflicht
- § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3: Neue Regelung für die Berücksichtigung von Zeiten im öffentlichen Dienst
- § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4: Neue Regelung für die Berücksichtigung von Zeiten in der Kriegsgefangenschaft
- § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5: Neue Regelung für die Berücksichtigung von Zeiten auf Grund gewährter Wiedergutmachung
- § 6 Abs. 4: Neue Regelung für die Abgerundung der Zeit
- § 6 Abs. 5: Neue Regelung für Beamte unter 21 Jahren
- § 6 Abs. 6: Neue Regelung für die Berücksichtigung von Studienzeiten über die Mindestzeit hinaus
- § 7: Neue Regelung für öffentlich-rechtliche Dienstherren
- § 8: Neue Regelung für nicht zu berücksichtigende Dienstzeiten
- § 9: Neue Regelung für das Besoldungsdienstalter in besonderen Fällen
- § 10: Neue Regelung für die Wahrung des Besitzstandes
- § 11: Neue Regelung für die Mitteilung des Besoldungsdienstalters
- § 12: Neue Regelung für die Grundlage des Ortszuschlages
- § 13: Neue Regelung für die Ortsklasseneinteilung
- § 14: Neue Regelung für den dienstlichen Wohnsitz
- § 15: Neue Regelung für die Stufen des Ortszuschlages
- § 17: Neue Regelung für die Änderung des Ortszuschlages
- § 5 Abs. 6 Satz 3: Regelungen zur Überschreitung der Obergrenzen für bestimmte Beamtenfunktionen

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1971-03-20 — Erstes Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (1. BesVNG)
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 208
> Station: 1971-12-31 — Verordnung zu § 5 Abs. 6 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 2162
§ 5: Neufassung für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1971
§ 5 Abs. 6: Obergrenzen für Beförderungsämter angepasst
§ 5 Abs. 3: Satz 3 gestrichen
§ 5 Abs. 4: Neue Fassung für die Einreihung von Verwaltungsgerichtsrat, Verwaltungsgerichtsdirektor und Oberstudiendirektor
§ 5 Abs. 6: Neue Fassung für das Verhältnis der Beförderungsämter
§ 5 Abs. 6 Satz 3: Regelungen zur Überschreitung der Obergrenzen für bestimmte Beamtenfunktionen

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# BGBl. 1971 I S. 2162
- **Titel:** Verordnung zu § 5 Abs. 6 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1971 I S. 2162
- **Verkündung:** 1971-12-31
- **Inkrafttreten:** 1972-01-01
- **Ausfertigung:** 1971-12-23
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1971/136#page=14
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BBESG
## Kurz
Die Verordnung regelt die Überschreitung der Obergrenzen für Besoldungsgruppen von Beamten in spezifischen Funktionen, insbesondere in der Zollverwaltung, Steuerverwaltung, Justizverwaltung und technischen Verwaltungen.