BGBl. 1994 I S. 2770 · Änderung · Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"

Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2770
Inkrafttreten: 1993-01-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1994-10-11

BGBl-Id: bgbl1-1994-68-1
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LawGit Spiegel
1994-10-11 12:00:00 +00:00
parent 0dede60885
commit 6f795d3c38
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# ABFALLVERBRINGUNGS-VERORDNUNG — 1994-10-11
- **Titel:** Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 2770
- **Inkrafttreten:** 1993-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/68#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert die Zahlen in § 14 Abs. 2 des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder“ und tritt mit Wirkung zum 1. Januar 1993 in Kraft.
## Betroffene Stellen
- §§ 1 bis 16 und 18 bis 20: Die §§ 1 bis 16 und 18 bis 20 werden aufgehoben.
- § 17 Satz 2: Es wird ein neuer Satz 2 eingefügt, der die Anwendung der Regelung für Amtshandlungen und Maßnahmen der Zollstellen im Rahmen der EU-Verordnung (EWG) Nr. 259/93 regelt.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **1994-10-11** · BGBl. 1994 I S. 2770 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"

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# Stellen dieser Station
- §§ 1 bis 16 und 18 bis 20: Die §§ 1 bis 16 und 18 bis 20 werden aufgehoben.
- § 17 Satz 2: Es wird ein neuer Satz 2 eingefügt, der die Anwendung der Regelung für Amtshandlungen und Maßnahmen der Zollstellen im Rahmen der EU-Verordnung (EWG) Nr. 259/93 regelt.

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-10-11 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2770
§§ 1 bis 16 und 18 bis 20: Die §§ 1 bis 16 und 18 bis 20 werden aufgehoben.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-10-11 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2770
§ 17 Satz 2: Es wird ein neuer Satz 2 eingefügt, der die Anwendung der Regelung für Amtshandlungen und Maßnahmen der Zollstellen im Rahmen der EU-Verordnung (EWG) Nr. 259/93 regelt.

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@@ -1,16 +1,18 @@
# ABFG — 1993-08-19
# ABFG — 1994-10-11
- **Titel:** Gesetz zur Aufhebung der Tarife im Güterverkehr (Tarifaufhebungsgesetz - TAufhG)
- **Typ:** Aufhebung
- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 1489
- **Inkrafttreten:** 1994-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/45#page=17
- **Kurz:** Das Gesetz hebt die Tarife im Güterverkehr auf und führt Änderungen am Güterkraftverkehrsgesetz durch, um die Wettbewerbsbedingungen der Verkehrsträger anzugleichen.
- **Titel:** Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 2770
- **Inkrafttreten:** 1993-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/68#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert die Zahlen in § 14 Abs. 2 des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder“ und tritt mit Wirkung zum 1. Januar 1993 in Kraft.
## Betroffene Stellen
- § 19 Abs. 1: Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.
- § 19 Abs. 2: Neuer Absatz 2, der die Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten als Bundesamt für Güterverkehr definiert.
- § 12a: Einführung einer Genehmigungspflicht für Vermittlungsgeschäfte
- § 13 bis 13c: Aufhebung dieser Paragraphen
- § 18 Abs. 1 Nr. 10 und 10a: Streichung dieser Nummern
- § 19 Abs. 2: Streichung der Wörter 'bis 10a' und 'nach § 18 der Abfallverbringungs-Verordnung'
## Wortlaut

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@@ -16,3 +16,4 @@
- **1993-04-28** · BGBl. 1993 I S. 466 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
- **1993-08-19** · BGBl. 1993 I S. 1488 — Gesetz zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
- **1993-08-19** · BGBl. 1993 I S. 1489 — Gesetz zur Aufhebung der Tarife im Güterverkehr (Tarifaufhebungsgesetz - TAufhG)
- **1994-10-11** · BGBl. 1994 I S. 2770 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"

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@@ -1,4 +1,6 @@
# Stellen dieser Station
- § 19 Abs. 1: Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.
- § 19 Abs. 2: Neuer Absatz 2, der die Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten als Bundesamt für Güterverkehr definiert.
- § 12a: Einführung einer Genehmigungspflicht für Vermittlungsgeschäfte
- § 13 bis 13c: Aufhebung dieser Paragraphen
- § 18 Abs. 1 Nr. 10 und 10a: Streichung dieser Nummern
- § 19 Abs. 2: Streichung der Wörter 'bis 10a' und 'nach § 18 der Abfallverbringungs-Verordnung'

7
abfg/§12a.md Normal file
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# § 12a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-10-11 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2770
§ 12a: Einführung einer Genehmigungspflicht für Vermittlungsgeschäfte

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-08-30 — Gesetz über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (Abfallgesetz - AbfG)
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 1410
> Station: 1994-10-11 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2770
§ 13: Neue Vorschriften für den grenzüberschreitenden Verkehr von Abfällen, einschließlich Genehmigungsanforderungen und Verantwortlichkeiten.
§ 13 bis 13c: Aufhebung dieser Paragraphen

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# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-08-30 — Gesetz über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (Abfallgesetz - AbfG)
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 1410
> Station: 1994-10-11 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2770
§ 18 Abs. 1 Nr. 8 a: Neue Nummer 8 a eingefügt, die Strafen für die Nichtbestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall regelt.
§ 18 Abs. 1 Nr. 10 a: Neue Nummer 10 a eingefügt, die Strafen für die Nichtanbringung oder fehlerhafte Anbringung der Warntafel regelt.
§ 18 a: Neuer Paragraph § 18 a eingefügt, der die Einziehung von Gegenständen bei Ordnungswidrigkeiten regelt.
§ 18: Neue Vorschriften über Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung.
§ 18 Abs. 1 Nr. 10 und 10a: Streichung dieser Nummern

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-08-19 — Gesetz zur Aufhebung der Tarife im Güterverkehr (Tarifaufhebungsgesetz - TAufhG)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 1489
> Station: 1994-10-11 Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2770
§ 19 Abs. 1: Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.
§ 19 Abs. 2: Neuer Absatz 2, der die Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten als Bundesamt für Güterverkehr definiert.
§ 19 Abs. 2: Streichung der Wörter 'bis 10a' und 'nach § 18 der Abfallverbringungs-Verordnung'

17
abfverbrg/FASSUNG.md Normal file
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@@ -0,0 +1,17 @@
# ABFVERBRG — 1994-10-11
- **Titel:** Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 2770
- **Inkrafttreten:** 1993-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/68#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert die Zahlen in § 14 Abs. 2 des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder“ und tritt mit Wirkung zum 1. Januar 1993 in Kraft.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
abfverbrg/HISTORY.md Normal file
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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1994-10-11** · BGBl. 1994 I S. 2770 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"

2
abfverbrg/STELLEN.md Normal file
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@@ -0,0 +1,2 @@
# Stellen dieser Station

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@@ -0,0 +1,26 @@
# ANWERBESTOPPAUSNAHME-VERORDNUNG — 1994-10-11
- **Titel:** Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 2770
- **Inkrafttreten:** 1993-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/68#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert die Zahlen in § 14 Abs. 2 des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder“ und tritt mit Wirkung zum 1. Januar 1993 in Kraft.
## Betroffene Stellen
- § 2 Abs. 1 Nr. 4: Neue Vorschriften für die Erstausbildung von Aus- und Weiterzubildenden.
- § 2 Abs. 3 Nr. 2: Ersetzung der Formulierung 'im Rahmen von Geschäftsbeziehungen' durch 'in dem im Rahmen von bestehenden Geschäftsbeziehungen notwendigen Umfang'.
- § 2 Abs. 4 Nr. 2: Einfügung eines Satzes, der die Erteilung von Arbeitserlaubnissen für Fachkräfte einschränkt.
- § 2 Abs. 5: Einfügung eines Satzes, der die Anwendung von Absatz 2 Nr. 2 und 3 sowie Absatz 3 Nr. 2 erweitert.
- § 4 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen für Beschäftigungen im Schaustellergewerbe.
- § 4 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen für ausländische Hausangestellte.
- § 5 Nr. 7: Streichung der Wörter 'oder im Auftrag' und Ergänzung der Vorschriften für die Beschäftigung im Bundesgebiet.
- § 6: Neue Vorschriften für die Grenzgängerbeschäftigung.
- § 9: Neue Vorschriften für regionale Ausnahmen bei der Erteilung von Arbeitserlaubnissen.
- § 10: Streichung der Wörter 'oder sich zum Besuch von Verwandten im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten'.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1994-10-11** · BGBl. 1994 I S. 2770 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"

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@@ -0,0 +1,12 @@
# Stellen dieser Station
- § 2 Abs. 1 Nr. 4: Neue Vorschriften für die Erstausbildung von Aus- und Weiterzubildenden.
- § 2 Abs. 3 Nr. 2: Ersetzung der Formulierung 'im Rahmen von Geschäftsbeziehungen' durch 'in dem im Rahmen von bestehenden Geschäftsbeziehungen notwendigen Umfang'.
- § 2 Abs. 4 Nr. 2: Einfügung eines Satzes, der die Erteilung von Arbeitserlaubnissen für Fachkräfte einschränkt.
- § 2 Abs. 5: Einfügung eines Satzes, der die Anwendung von Absatz 2 Nr. 2 und 3 sowie Absatz 3 Nr. 2 erweitert.
- § 4 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen für Beschäftigungen im Schaustellergewerbe.
- § 4 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen für ausländische Hausangestellte.
- § 5 Nr. 7: Streichung der Wörter 'oder im Auftrag' und Ergänzung der Vorschriften für die Beschäftigung im Bundesgebiet.
- § 6: Neue Vorschriften für die Grenzgängerbeschäftigung.
- § 9: Neue Vorschriften für regionale Ausnahmen bei der Erteilung von Arbeitserlaubnissen.
- § 10: Streichung der Wörter 'oder sich zum Besuch von Verwandten im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten'.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-10-11 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2770
§ 10: Streichung der Wörter 'oder sich zum Besuch von Verwandten im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten'.

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@@ -0,0 +1,13 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-10-11 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2770
§ 2 Abs. 1 Nr. 4: Neue Vorschriften für die Erstausbildung von Aus- und Weiterzubildenden.
§ 2 Abs. 3 Nr. 2: Ersetzung der Formulierung 'im Rahmen von Geschäftsbeziehungen' durch 'in dem im Rahmen von bestehenden Geschäftsbeziehungen notwendigen Umfang'.
§ 2 Abs. 4 Nr. 2: Einfügung eines Satzes, der die Erteilung von Arbeitserlaubnissen für Fachkräfte einschränkt.
§ 2 Abs. 5: Einfügung eines Satzes, der die Anwendung von Absatz 2 Nr. 2 und 3 sowie Absatz 3 Nr. 2 erweitert.

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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-10-11 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2770
§ 4 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen für Beschäftigungen im Schaustellergewerbe.
§ 4 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen für ausländische Hausangestellte.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-10-11 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2770
§ 5 Nr. 7: Streichung der Wörter 'oder im Auftrag' und Ergänzung der Vorschriften für die Beschäftigung im Bundesgebiet.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-10-11 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2770
§ 6: Neue Vorschriften für die Grenzgängerbeschäftigung.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-10-11 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2770
§ 9: Neue Vorschriften für regionale Ausnahmen bei der Erteilung von Arbeitserlaubnissen.

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@@ -1,22 +1,26 @@
# ARBERLV — 1993-09-04
# ARBERLV — 1994-10-11
- **Titel:** Gesetz gegen rechtswidrige Handlungen bei der Währungsumstellung von Mark der Deutschen Demokratischen Republik in Deutsche Mark
- **Typ:** Sonstige
- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 1532
- **Inkrafttreten:** 1993-09-04
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/47#page=1534
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Rücknahme und Rückforderung von rechtswidrig umgestellten Geldbeträgen bei der Währungsumstellung von Mark der DDR in Deutsche Mark.
- **Titel:** Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 2770
- **Inkrafttreten:** 1993-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/68#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert die Zahlen in § 14 Abs. 2 des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder“ und tritt mit Wirkung zum 1. Januar 1993 in Kraft.
## Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 2 Nr. 2: Neufassung des Textes, der die Duldung für aus anderen Gründen als in den §§ 51, 53 und 54 des Ausländergesetzes bezeichnete Fälle umfasst.
- § 1 Abs. 3: Einfügung eines neuen Satzes, der die Vermittlung auf bestimmte Bereiche beschränkt.
- § 1 Abs. 4: Streichung des Absatzes.
- § 7 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes, der die Bedingungen für den Widerruf der Arbeitserlaubnis festlegt.
- § 9 Nr. 2: Einfügung der Wörter 'bei Arbeitgebern mit Sitz im Ausland' nach 'Güterverkehr'.
- § 9 Nr. 3: Einfügung eines neuen Buchstabens d, der die Erbringung von Dienstleistungen für ausländische Unternehmen umfasst.
- § 9 Nr. 8: Einfügung der Wörter 'sowie private Hausangestellte von Mitgliedern diplomatischer und berufskonsularischer Vertretungen' nach 'bei einer internationalen Organisation'.
- § 9 Nr. 10: Neufassung des Textes, der die Bedingungen für Berufssportler und -trainer festlegt.
- § 1 Abs. 2: Neufassung der Vorschriften zur Wartezeit für die Erteilung der Arbeitserlaubnis
- § 1 Abs. 3: Neufassung der Vorschriften zur Erteilung der Arbeitserlaubnis für bestimmte Beschäftigungen
- § 5: Neufassung der Vorschriften zum Verhältnis der Arbeitserlaubnis zum aufenthaltsrechtlichen Status
- § 8 Abs. 1 Nr. 1: Neufassung der Vorschriften zur Erteilung der Arbeitserlaubnis
- § 9: Änderungen in verschiedenen Nummern der Vorschriften zur Erteilung der Arbeitserlaubnis
- § 10: Neufassung der Vorschriften zur Arbeitserlaubnisersatz
- § 11: Neufassung der Vorschriften zur Zuständigkeit für die Erteilung der Arbeitserlaubnis
- § 12: Streichung des § 12
- § 13: Änderungen in Absatz 2 und Hinzufügung von Absatz 3
- § 14: Streichung des § 14
- § 15a Abs. 3: Streichung des § 15a Abs. 3
- § 16: Streichung des § 16
## Wortlaut

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@@ -16,3 +16,4 @@
- **1993-09-04** · BGBl. 1993 I S. 1522 — Gesetz gegen rechtswidrige Handlungen bei der Währungsumstellung von Mark der Deutschen Demokratischen Republik in Deutsche Mark
- **1993-09-04** · BGBl. 1993 I S. 1530 — Gesetz gegen rechtswidrige Handlungen bei der Währungsumstellung von Mark der Deutschen Demokratischen Republik in Deutsche Mark
- **1993-09-04** · BGBl. 1993 I S. 1532 — Gesetz gegen rechtswidrige Handlungen bei der Währungsumstellung von Mark der Deutschen Demokratischen Republik in Deutsche Mark
- **1994-10-11** · BGBl. 1994 I S. 2770 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"

View File

@@ -1,10 +1,14 @@
# Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 2 Nr. 2: Neufassung des Textes, der die Duldung für aus anderen Gründen als in den §§ 51, 53 und 54 des Ausländergesetzes bezeichnete Fälle umfasst.
- § 1 Abs. 3: Einfügung eines neuen Satzes, der die Vermittlung auf bestimmte Bereiche beschränkt.
- § 1 Abs. 4: Streichung des Absatzes.
- § 7 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes, der die Bedingungen für den Widerruf der Arbeitserlaubnis festlegt.
- § 9 Nr. 2: Einfügung der Wörter 'bei Arbeitgebern mit Sitz im Ausland' nach 'Güterverkehr'.
- § 9 Nr. 3: Einfügung eines neuen Buchstabens d, der die Erbringung von Dienstleistungen für ausländische Unternehmen umfasst.
- § 9 Nr. 8: Einfügung der Wörter 'sowie private Hausangestellte von Mitgliedern diplomatischer und berufskonsularischer Vertretungen' nach 'bei einer internationalen Organisation'.
- § 9 Nr. 10: Neufassung des Textes, der die Bedingungen für Berufssportler und -trainer festlegt.
- § 1 Abs. 2: Neufassung der Vorschriften zur Wartezeit für die Erteilung der Arbeitserlaubnis
- § 1 Abs. 3: Neufassung der Vorschriften zur Erteilung der Arbeitserlaubnis für bestimmte Beschäftigungen
- § 5: Neufassung der Vorschriften zum Verhältnis der Arbeitserlaubnis zum aufenthaltsrechtlichen Status
- § 8 Abs. 1 Nr. 1: Neufassung der Vorschriften zur Erteilung der Arbeitserlaubnis
- § 9: Änderungen in verschiedenen Nummern der Vorschriften zur Erteilung der Arbeitserlaubnis
- § 10: Neufassung der Vorschriften zur Arbeitserlaubnisersatz
- § 11: Neufassung der Vorschriften zur Zuständigkeit für die Erteilung der Arbeitserlaubnis
- § 12: Streichung des § 12
- § 13: Änderungen in Absatz 2 und Hinzufügung von Absatz 3
- § 14: Streichung des § 14
- § 15a Abs. 3: Streichung des § 15a Abs. 3
- § 16: Streichung des § 16

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@@ -1,11 +1,9 @@
# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-09-04 — Gesetz gegen rechtswidrige Handlungen bei der Währungsumstellung von Mark der Deutschen Demokratischen Republik in Deutsche Mark
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 1532
> Station: 1994-10-11 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2770
§ 1 Abs. 2 Nr. 2: Neufassung des Textes, der die Duldung für aus anderen Gründen als in den §§ 51, 53 und 54 des Ausländergesetzes bezeichnete Fälle umfasst.
§ 1 Abs. 2: Neufassung der Vorschriften zur Wartezeit für die Erteilung der Arbeitserlaubnis
§ 1 Abs. 3: Einfügung eines neuen Satzes, der die Vermittlung auf bestimmte Bereiche beschränkt.
§ 1 Abs. 4: Streichung des Absatzes.
§ 1 Abs. 3: Neufassung der Vorschriften zur Erteilung der Arbeitserlaubnis für bestimmte Beschäftigungen

7
arberlv/§10.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-10-11 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2770
§ 10: Neufassung der Vorschriften zur Arbeitserlaubnisersatz

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1990-12-29 — Neunte Verordnung zur Änderung der Arbeitserlaubnisverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1990 I S. 3009
> Station: 1994-10-11 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2770
§ 11: Änderung der Formulierung
§ 11: Neufassung der Vorschriften zur Zuständigkeit für die Erteilung der Arbeitserlaubnis

7
arberlv/§12.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-10-11 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2770
§ 12: Streichung des § 12

7
arberlv/§13.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-10-11 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2770
§ 13: Änderungen in Absatz 2 und Hinzufügung von Absatz 3

7
arberlv/§14.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-10-11 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2770
§ 14: Streichung des § 14

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 15a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1990-12-29 — Neunte Verordnung zur Änderung der Arbeitserlaubnisverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1990 I S. 3009
> Station: 1994-10-11 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2770
§ 15a: Anpassung von Zitaten
§ 15a Abs. 3: Streichung des § 15a Abs. 3

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-09-26 — Neufassung der Verordnung über die Arbeitserlaubnis für nichtdeutsche Arbeitnehmer (Arbeitserlaubnisverordnung)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1754
> Station: 1994-10-11 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2770
§ 16: Bestimmung der Geltung der Verordnung auch im Land Berlin.
§ 16: Streichung des § 16

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1990-12-29 — Neunte Verordnung zur Änderung der Arbeitserlaubnisverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1990 I S. 3009
> Station: 1994-10-11 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2770
§ 5: Neue Vorschriften für das Verhältnis zur Aufenthaltsgenehmigung
§ 5: Neufassung der Vorschriften zum Verhältnis der Arbeitserlaubnis zum aufenthaltsrechtlichen Status

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1990-12-29 — Neunte Verordnung zur Änderung der Arbeitserlaubnisverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1990 I S. 3009
> Station: 1994-10-11 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2770
§ 8: Neue Vorschriften für das Erlöschen der Arbeitserlaubnis
§ 8 Abs. 1 Nr. 1: Neufassung der Vorschriften zur Erteilung der Arbeitserlaubnis

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-09-04 — Gesetz gegen rechtswidrige Handlungen bei der Währungsumstellung von Mark der Deutschen Demokratischen Republik in Deutsche Mark
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 1532
> Station: 1994-10-11 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2770
§ 9 Nr. 2: Einfügung der Wörter 'bei Arbeitgebern mit Sitz im Ausland' nach 'Güterverkehr'.
§ 9 Nr. 3: Einfügung eines neuen Buchstabens d, der die Erbringung von Dienstleistungen für ausländische Unternehmen umfasst.
§ 9 Nr. 8: Einfügung der Wörter 'sowie private Hausangestellte von Mitgliedern diplomatischer und berufskonsularischer Vertretungen' nach 'bei einer internationalen Organisation'.
§ 9 Nr. 10: Neufassung des Textes, der die Bedingungen für Berufssportler und -trainer festlegt.
§ 9: Änderungen in verschiedenen Nummern der Vorschriften zur Erteilung der Arbeitserlaubnis

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@@ -1,15 +1,15 @@
# GESETZ-ÜBER-DIE-ERRICHTUNG-EINER-STIFTUNG-HILFSWERK-FÜR — 1991-09-10
# GESETZ-ÜBER-DIE-ERRICHTUNG-EINER-STIFTUNG-HILFSWERK-FÜR — 1994-10-11
- **Titel:** Verkündungen im Bundesanzeiger
- **Typ:** Sonstige
- **Fundstelle:** BGBl. 1991 I S. 1833
- **Inkrafttreten:** 1991-09-11 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1991/53#page=-31
- **Kurz:** Verkündungen im Bundesanzeiger
- **Titel:** Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 2770
- **Inkrafttreten:** 1993-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/68#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert die Zahlen in § 14 Abs. 2 des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder“ und tritt mit Wirkung zum 1. Januar 1993 in Kraft.
## Betroffene Stellen
- § 14 Abs. 2: Die Zahlen 183 und 822 werden durch 197 und 884 ersetzt.
- § 14 Abs. 2: Ersetzung der Zahlen 197 durch 211 und 884 durch 948
## Wortlaut

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@@ -3,3 +3,4 @@
- **1971-12-22** · BGBl. 1971 I S. 2018 — Gesetz über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder"
- **1988-07-26** · BGBl. 1988 I S. 1052 — Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
- **1991-09-10** · BGBl. 1991 I S. 1833 — Verkündungen im Bundesanzeiger
- **1994-10-11** · BGBl. 1994 I S. 2770 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"

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@@ -1,3 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 14 Abs. 2: Die Zahlen 183 und 822 werden durch 197 und 884 ersetzt.
- § 14 Abs. 2: Ersetzung der Zahlen 197 durch 211 und 884 durch 948

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-09-10Verkündungen im Bundesanzeiger
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 1833
> Station: 1994-10-11Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2770
§ 14 Abs. 2: Die Zahlen 183 und 822 werden durch 197 und 884 ersetzt.
§ 14 Abs. 2: Ersetzung der Zahlen 197 durch 211 und 884 durch 948

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# SCHREGDV — 1982-07-10
# SCHREGDV — 1994-10-11
- **Titel:** Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1982 I S. 934
- **Inkrafttreten:** 1982-07-10
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1982/24#page=22
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung, insbesondere bezüglich der Vermessung von Seeschiffen und der Eintragungen im Schiffsregister.
- **Titel:** Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 2770
- **Inkrafttreten:** 1993-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/68#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert die Zahlen in § 14 Abs. 2 des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder“ und tritt mit Wirkung zum 1. Januar 1993 in Kraft.
## Betroffene Stellen
- Anlage 6: Neue Fassung der Anlage 6 (Schiffsbrief)
- § 12 Abs. 4: Neuer Satz zur Zuständigkeit für vor dem 18. Juli 1982 vermessene Seeschiffe
- § 13 Abs. 2: Neuer Satz zur Anwendung von § 12 Abs. 4 Satz 5
- § 27 Abs. 1 Nr. 6: Neue Vorschrift für die Angaben in Spalte 6 des Registerblatts
- § 38 Abs. 2: Neue Vorschrift für die Vermerke auf dem Schiffszertifikat
- § 39: Neue Vorschrift für die Vermerke auf dem Schiffszertifikat nach Eintragungen im Schiffsregister
- § 45 Abs. 1 Satz 1: Neue Vorschrift für die Vermerke auf Urkunden nach Eintragung des Schiffs
- § 45 Abs. 2: Neue Vorschrift für die Ausstellung der Urkunde
- § 55: Neue Vorschrift für die Verwendung von Vordrucken für neu anzulegende Registerblätter
- § 56: Neue Vorschrift für die Anpassung von Registerblättern von Binnenschiffen und Seeschiffen
- § 58: Neue Vorschrift für die Vermerke auf dem Schiffszertifikat oder Schiffsbrief nach Nachtrag von Angaben
- § 59 Abs. 2: Neue Vorschrift für die Vermerke auf dem Schiffszertifikat oder Schiffsbrief
- § 59 Abs. 3 Satz 2: Neue Vorschrift für die Vermerke im Seeschiffsregister und auf dem Schiffszertifikat
- § 7: Neufassung des § 7 zur klaren und abkürzungslosen Herstellung von Eintragungen
- § 10 Satz 2: Neufassung des Satzes 2 zur Veränderung der Art der Unterstreichung
- § 12a: Einfügung eines neuen § 12a zur Übertragung von Registerblättern
- § 13a: Einfügung eines neuen § 13a zur Übertragung der Aufschrift auf einen Einlegebogen
- § 27 Abs. 1 Nr. 6: Erweiterung der Eintragungen in Spalte 6 um zusätzliche Angaben
- § 29 Abs. 1 Nr. 8: Erweiterung der Löschung von eingetragenen Rechten
- § 30: Streichung des § 30
- § 31 Abs. 2 Nr. 2: Anpassung der Vorschriften für Seeschiffe
- § 37 Abs. 1: Neufassung des § 37 Abs. 1 zur Festlegung des Musters für das Schiffszertifikat
- § 42 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des § 42 Abs. 1 Satz 1 zur Festlegung des Musters für den beglaubigten Auszug
- § 53 Abs. 1 Nr. 7: Erweiterung der Löschung von Schiffshypotheken
- § 55 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3 zur Anpassung von Registerblättern
- § 61: Einfügung eines neuen § 61 zur Anwendung in bestimmten Gebieten
- § 62: Erweiterung des § 62 um einen neuen Satz zur Außerkraftsetzung von § 61 Abs. 2
- Anlage 4: Neufassung der Anlage 4
- Anlage 5: Neufassung der Anlage 5
## Wortlaut

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@@ -2,3 +2,4 @@
- **1980-11-28** · BGBl. 1980 I S. 2169 — Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung (SchRegDV)
- **1982-07-10** · BGBl. 1982 I S. 934 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
- **1994-10-11** · BGBl. 1994 I S. 2770 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"

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@@ -1,15 +1,18 @@
# Stellen dieser Station
- Anlage 6: Neue Fassung der Anlage 6 (Schiffsbrief)
- § 12 Abs. 4: Neuer Satz zur Zuständigkeit für vor dem 18. Juli 1982 vermessene Seeschiffe
- § 13 Abs. 2: Neuer Satz zur Anwendung von § 12 Abs. 4 Satz 5
- § 27 Abs. 1 Nr. 6: Neue Vorschrift für die Angaben in Spalte 6 des Registerblatts
- § 38 Abs. 2: Neue Vorschrift für die Vermerke auf dem Schiffszertifikat
- § 39: Neue Vorschrift für die Vermerke auf dem Schiffszertifikat nach Eintragungen im Schiffsregister
- § 45 Abs. 1 Satz 1: Neue Vorschrift für die Vermerke auf Urkunden nach Eintragung des Schiffs
- § 45 Abs. 2: Neue Vorschrift für die Ausstellung der Urkunde
- § 55: Neue Vorschrift für die Verwendung von Vordrucken für neu anzulegende Registerblätter
- § 56: Neue Vorschrift für die Anpassung von Registerblättern von Binnenschiffen und Seeschiffen
- § 58: Neue Vorschrift für die Vermerke auf dem Schiffszertifikat oder Schiffsbrief nach Nachtrag von Angaben
- § 59 Abs. 2: Neue Vorschrift für die Vermerke auf dem Schiffszertifikat oder Schiffsbrief
- § 59 Abs. 3 Satz 2: Neue Vorschrift für die Vermerke im Seeschiffsregister und auf dem Schiffszertifikat
- § 7: Neufassung des § 7 zur klaren und abkürzungslosen Herstellung von Eintragungen
- § 10 Satz 2: Neufassung des Satzes 2 zur Veränderung der Art der Unterstreichung
- § 12a: Einfügung eines neuen § 12a zur Übertragung von Registerblättern
- § 13a: Einfügung eines neuen § 13a zur Übertragung der Aufschrift auf einen Einlegebogen
- § 27 Abs. 1 Nr. 6: Erweiterung der Eintragungen in Spalte 6 um zusätzliche Angaben
- § 29 Abs. 1 Nr. 8: Erweiterung der Löschung von eingetragenen Rechten
- § 30: Streichung des § 30
- § 31 Abs. 2 Nr. 2: Anpassung der Vorschriften für Seeschiffe
- § 37 Abs. 1: Neufassung des § 37 Abs. 1 zur Festlegung des Musters für das Schiffszertifikat
- § 42 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des § 42 Abs. 1 Satz 1 zur Festlegung des Musters für den beglaubigten Auszug
- § 53 Abs. 1 Nr. 7: Erweiterung der Löschung von Schiffshypotheken
- § 55 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3 zur Anpassung von Registerblättern
- § 61: Einfügung eines neuen § 61 zur Anwendung in bestimmten Gebieten
- § 62: Erweiterung des § 62 um einen neuen Satz zur Außerkraftsetzung von § 61 Abs. 2
- Anlage 4: Neufassung der Anlage 4
- Anlage 5: Neufassung der Anlage 5

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-10-11 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2770
§ 10 Satz 2: Neufassung des Satzes 2 zur Veränderung der Art der Unterstreichung

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schregdv/§12a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 12a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-10-11 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2770
§ 12a: Einfügung eines neuen § 12a zur Übertragung von Registerblättern

7
schregdv/§13a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 13a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-10-11 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2770
§ 13a: Einfügung eines neuen § 13a zur Übertragung der Aufschrift auf einen Einlegebogen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1982-07-10Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
> Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 934
> Station: 1994-10-11Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2770
§ 27 Abs. 1 Nr. 6: Neue Vorschrift für die Angaben in Spalte 6 des Registerblatts
§ 27 Abs. 1 Nr. 6: Erweiterung der Eintragungen in Spalte 6 um zusätzliche Angaben

7
schregdv/§29.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-10-11 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2770
§ 29 Abs. 1 Nr. 8: Erweiterung der Löschung von eingetragenen Rechten

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 30
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-10-11 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2770
§ 30: Streichung des § 30

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 31
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-10-11 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2770
§ 31 Abs. 2 Nr. 2: Anpassung der Vorschriften für Seeschiffe

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 37
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-10-11 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2770
§ 37 Abs. 1: Neufassung des § 37 Abs. 1 zur Festlegung des Musters für das Schiffszertifikat

7
schregdv/§42.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 42
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-10-11 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2770
§ 42 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des § 42 Abs. 1 Satz 1 zur Festlegung des Musters für den beglaubigten Auszug

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 53
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-10-11 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2770
§ 53 Abs. 1 Nr. 7: Erweiterung der Löschung von Schiffshypotheken

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 55
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1982-07-10Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
> Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 934
> Station: 1994-10-11Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2770
§ 55: Neue Vorschrift für die Verwendung von Vordrucken für neu anzulegende Registerblätter
§ 55 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3 zur Anpassung von Registerblättern

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 61
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-10-11 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2770
§ 61: Einfügung eines neuen § 61 zur Anwendung in bestimmten Gebieten

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 62
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-10-11 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2770
§ 62: Erweiterung des § 62 um einen neuen Satz zur Außerkraftsetzung von § 61 Abs. 2

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-10-11 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2770
§ 7: Neufassung des § 7 zur klaren und abkürzungslosen Herstellung von Eintragungen

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@@ -1,30 +1,18 @@
# STGB — 1994-07-05
# STGB — 1994-10-11
- **Titel:** Einunddreißigstes Strafrechtsänderungsgesetz - Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität - (31. StrÄndG - 2. UKG)
- **Titel:** Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 1440
- **Inkrafttreten:** 1994-11-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/40#page=12
- **Kurz:** Das Gesetz ändert Strafnormen im Umweltbereich, erhöht Strafen und regelt die Verantwortlichkeit von Unternehmensleitungen bei Umweltvergehen.
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 2770
- **Inkrafttreten:** 1993-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/68#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert die Zahlen in § 14 Abs. 2 des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder“ und tritt mit Wirkung zum 1. Januar 1993 in Kraft.
## Betroffene Stellen
- § 325a Abs. 2, § 326 Abs. 1 bis 3, § 328 Abs. 1 bis 3, § 330a Abs. 1 und 3: Neue Bestimmungen zur Tätigen Reue eingeführt
- § 330d: Definition von 'Gewässer' und 'verwaltungsrechtliche Pflicht' geändert, neue Bestimmungen zur Handlung ohne Genehmigung hinzugefügt
- § 75 Satz 1: Anpassungen in der Nummerierung und Hinzufügen einer neuen Nummer
- § 311e: Umbenennung zu § 311c und Anpassungen in den Absätzen
- § 311d: Anpassungen in den Absätzen 1, 3 und Streichung des Absatzes 4
- § 311c: Umbenennung zu § 311e und Anpassungen in den Absätzen
- § 322: Anpassungen in den Verweisungen
- § 324: Neue Überschrift und Anpassungen in den Absätzen
- § 324a: Einführung eines neuen Paragraphen zur Bodenverunreinigung
- § 325: Neue Formulierung des Paragraphen zur Luftverunreinigung
- § 325a: Einführung eines neuen Paragraphen zur Verursachung von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen
- § 326: Neue Formulierung des Paragraphen zur Umweltgefährdenden Abfallbeseitigung
- § 327: Neue Formulierung des Paragraphen zum Unerlaubten Betreiben von Anlagen
- § 328: Neue Formulierung des Paragraphen zum Unerlaubten Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern
- § 329: Anpassungen in den Absätzen 1, 2, 3 und 4
- § 330 bis 330c: Neue Formulierung der Paragraphen zur Besonderen Schwere von Umweltstraftaten
- § 326 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Strafbarkeit von illegaler Abfallverbringung regelt.
- § 326 Abs. 3 bis 6: Die bisherigen Absätze 2 bis 5 werden zu Absätzen 3 bis 6, wobei in Absatz 4 die Verweisung angepasst wird.
- § 330 Abs. 1 Nr. 1: Anpassung der Verweisung von '§ 326 Abs. 1 oder 2' zu '§ 326 Abs. 1 bis 3'.
- § 330c: Anpassung der Verweisung von '§ 326 Abs. 1 oder 2' zu '§ 326 Abs. 1 bis 3'.
## Wortlaut

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- **1994-06-10** · BGBl. 1994 I S. 1168 — Neunundzwanzigstes Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 175, 182 StGB (29. StrÄndG)
- **1994-06-29** · BGBl. 1994 I S. 1310 — Dreißigstes Strafrechtsänderungsgesetz - Verjährung von Sexualstraftaten an Kindern und Jugendlichen (30. StrÄndG)
- **1994-07-05** · BGBl. 1994 I S. 1440 — Einunddreißigstes Strafrechtsänderungsgesetz - Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität - (31. StrÄndG - 2. UKG)
- **1994-10-11** · BGBl. 1994 I S. 2770 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"

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# Stellen dieser Station
- § 325a Abs. 2, § 326 Abs. 1 bis 3, § 328 Abs. 1 bis 3, § 330a Abs. 1 und 3: Neue Bestimmungen zur Tätigen Reue eingeführt
- § 330d: Definition von 'Gewässer' und 'verwaltungsrechtliche Pflicht' geändert, neue Bestimmungen zur Handlung ohne Genehmigung hinzugefügt
- § 75 Satz 1: Anpassungen in der Nummerierung und Hinzufügen einer neuen Nummer
- § 311e: Umbenennung zu § 311c und Anpassungen in den Absätzen
- § 311d: Anpassungen in den Absätzen 1, 3 und Streichung des Absatzes 4
- § 311c: Umbenennung zu § 311e und Anpassungen in den Absätzen
- § 322: Anpassungen in den Verweisungen
- § 324: Neue Überschrift und Anpassungen in den Absätzen
- § 324a: Einführung eines neuen Paragraphen zur Bodenverunreinigung
- § 325: Neue Formulierung des Paragraphen zur Luftverunreinigung
- § 325a: Einführung eines neuen Paragraphen zur Verursachung von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen
- § 326: Neue Formulierung des Paragraphen zur Umweltgefährdenden Abfallbeseitigung
- § 327: Neue Formulierung des Paragraphen zum Unerlaubten Betreiben von Anlagen
- § 328: Neue Formulierung des Paragraphen zum Unerlaubten Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern
- § 329: Anpassungen in den Absätzen 1, 2, 3 und 4
- § 330 bis 330c: Neue Formulierung der Paragraphen zur Besonderen Schwere von Umweltstraftaten
- § 326 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Strafbarkeit von illegaler Abfallverbringung regelt.
- § 326 Abs. 3 bis 6: Die bisherigen Absätze 2 bis 5 werden zu Absätzen 3 bis 6, wobei in Absatz 4 die Verweisung angepasst wird.
- § 330 Abs. 1 Nr. 1: Anpassung der Verweisung von '§ 326 Abs. 1 oder 2' zu '§ 326 Abs. 1 bis 3'.
- § 330c: Anpassung der Verweisung von '§ 326 Abs. 1 oder 2' zu '§ 326 Abs. 1 bis 3'.

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# § 326
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-05 — Einunddreißigstes Strafrechtsänderungsgesetz - Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität - (31. StrÄndG - 2. UKG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1440
> Station: 1994-10-11 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2770
§ 325a Abs. 2, § 326 Abs. 1 bis 3, § 328 Abs. 1 bis 3, § 330a Abs. 1 und 3: Neue Bestimmungen zur Tätigen Reue eingeführt
§ 326 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Strafbarkeit von illegaler Abfallverbringung regelt.
§ 326: Neue Formulierung des Paragraphen zur Umweltgefährdenden Abfallbeseitigung
§ 326 Abs. 3 bis 6: Die bisherigen Absätze 2 bis 5 werden zu Absätzen 3 bis 6, wobei in Absatz 4 die Verweisung angepasst wird.

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# § 330
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-05 — Einunddreißigstes Strafrechtsänderungsgesetz - Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität - (31. StrÄndG - 2. UKG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1440
> Station: 1994-10-11 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2770
§ 330 bis 330c: Neue Formulierung der Paragraphen zur Besonderen Schwere von Umweltstraftaten
§ 330 Abs. 1 Nr. 1: Anpassung der Verweisung von '§ 326 Abs. 1 oder 2' zu '§ 326 Abs. 1 bis 3'.

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# § 330c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1987-03-26 — Neufassung des Strafgesetzbuches
> Fundstelle: BGBl. 1987 I S. 945
> Station: 1994-10-11 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2770
§ 330c: Neue Vorschriften zur Einziehung von Gegenständen eingeführt.
§ 330c: Anpassung der Verweisung von '§ 326 Abs. 1 oder 2' zu '§ 326 Abs. 1 bis 3'.

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# BGBl. 1994 I S. 2770
- **Titel:** Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 2770
- **Verkündung:** 1994-10-11
- **Inkrafttreten:** 1993-01-01
- **Ausfertigung:** 1994-09-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/68#page=2
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** ABFVERBRG, GESETZ-ÜBER-DIE-ERRICHTUNG-EINER-STIFTUNG-HILFSWERK-FÜR, ABFALLVERBRINGUNGS-VERORDNUNG, ABFG, STGB, ARBERLV, ANWERBESTOPPAUSNAHME-VERORDNUNG, SCHREGDV
## Kurz
Das Gesetz ändert die Zahlen in § 14 Abs. 2 des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder“ und tritt mit Wirkung zum 1. Januar 1993 in Kraft.