BGBl. 1994 I S. 3359 · Verordnung · Verordnung über die Wahl der Frauenbeauftragten in Dienststellen des Bundes (Frauenbeauftragten-Wahlverordnung - FrbWV)

Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3359
Inkrafttreten: 1994-12-11
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1994-11-11

BGBl-Id: bgbl1-1994-79-10
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1994-11-11 12:00:00 +00:00
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# BPERSVWO — 1989-10-31
# BPERSVWO — 1994-11-11
- **Titel:** Verordnung über die Entsorgung gebrauchter halogenierter Lösemittel (HKWAbfV)
- **Titel:** Verordnung über die Wahl der Frauenbeauftragten in Dienststellen des Bundes (Frauenbeauftragten-Wahlverordnung - FrbWV)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1989 I S. 1918
- **Inkrafttreten:** 1989-11-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/50#page=10
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Entsorgung gebrauchter halogenierter Lösemittel, insbesondere ihre getrennte Haltung, Vermischungsverbote und die Rücknahmeverpflichtung von Vertreibern.
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 3359
- **Inkrafttreten:** 1994-12-11
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/79#page=15
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Wahl der Frauenbeauftragten in Bundesdienststellen, einschließlich der Vorentscheidung über Ausschreibung oder Wahl, der Beteiligung an der Vorentscheidung und der Wahl, sowie der Fristen und Formen der Stimmabgabe.
## Betroffene Stellen
- § 6 Abs. 2: Hinzufügung von Nummer 7a, die den Hinweis auf die Unterzeichnung von Wahlvorschlägen durch Gewerkschaftsbeauftragte enthält
- § 7 Abs. 1: Neufassung, um Wahlvorschläge von Gewerkschaften zu ermöglichen
- § 8 Abs. 3 und 4: Neufassung, um die Unterzeichnungsanforderungen für Wahlvorschläge zu klären und Gewerkschaftsbeauftragte einzubeziehen
- § 9 Abs. 3: Hinzufügung eines Satzes, der die rechtswirksame Unterzeichnung von Wahlvorschlägen durch Gewerkschaftsbeauftragte regelt
- § 10 Abs. 4: Hinzufügung eines Satzes, der die Anwendung von § 9 Abs. 3 Satz 2 auf Wahlvorschläge von Gewerkschaften regelt
- § 49a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Anwendung der Wahlordnung bei der Deutschen Bundespost regelt
- § 2 Abs. 2: Hinzufügung eines Satzes, der die Feststellung der Geschlechteranteile innerhalb der Gruppen vorschreibt.
- § 6 Abs. 2: Einfügung von Nummern 2a und 5a, die die Angabe der Geschlechteranteile und den Hinweis auf die proportionale Vertretung im Personalrat vorsehen.
- § 34 Abs. 2: Hinzufügung eines Satzes, der die Feststellung der Geschlechteranteile innerhalb der Gruppen vorschreibt.
- § 37 Abs. 3: Einfügung von Nummern 2a, 4a und 5a, die die Angabe der Geschlechteranteile, den Hinweis auf die proportionale Vertretung im Bezirkspersonalrat und den Hinweis auf die Unterzeichnung von Wahlvorschlägen vorsehen.
- § 37 Abs. 4 Nr. 5: Änderung des Wortlauts, um den Hinweis auf die Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe zu aktualisieren.
- § 44 Abs. 1 Nr. 2: Änderung des Wortlauts, um die Feststellung der Geschlechteranteile innerhalb der Gruppen zu vorsehen.
- § 53: Einführung einer Übergangsregelung für Wahlen, die vor dem 11. Dezember 1994 durchgeführt werden.
## Wortlaut

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- **1988-07-26** · BGBl. 1988 I S. 1073 — Erste Verordnung zur Änderung der Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
- **1989-10-31** · BGBl. 1989 I S. 1921 — Zweite Verordnung zur Änderung der Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
- **1989-10-31** · BGBl. 1989 I S. 1918 — Verordnung über die Entsorgung gebrauchter halogenierter Lösemittel (HKWAbfV)
- **1994-11-11** · BGBl. 1994 I S. 3359 — Verordnung über die Wahl der Frauenbeauftragten in Dienststellen des Bundes (Frauenbeauftragten-Wahlverordnung - FrbWV)

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# Stellen dieser Station
- § 6 Abs. 2: Hinzufügung von Nummer 7a, die den Hinweis auf die Unterzeichnung von Wahlvorschlägen durch Gewerkschaftsbeauftragte enthält
- § 7 Abs. 1: Neufassung, um Wahlvorschläge von Gewerkschaften zu ermöglichen
- § 8 Abs. 3 und 4: Neufassung, um die Unterzeichnungsanforderungen für Wahlvorschläge zu klären und Gewerkschaftsbeauftragte einzubeziehen
- § 9 Abs. 3: Hinzufügung eines Satzes, der die rechtswirksame Unterzeichnung von Wahlvorschlägen durch Gewerkschaftsbeauftragte regelt
- § 10 Abs. 4: Hinzufügung eines Satzes, der die Anwendung von § 9 Abs. 3 Satz 2 auf Wahlvorschläge von Gewerkschaften regelt
- § 49a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Anwendung der Wahlordnung bei der Deutschen Bundespost regelt
- § 2 Abs. 2: Hinzufügung eines Satzes, der die Feststellung der Geschlechteranteile innerhalb der Gruppen vorschreibt.
- § 6 Abs. 2: Einfügung von Nummern 2a und 5a, die die Angabe der Geschlechteranteile und den Hinweis auf die proportionale Vertretung im Personalrat vorsehen.
- § 34 Abs. 2: Hinzufügung eines Satzes, der die Feststellung der Geschlechteranteile innerhalb der Gruppen vorschreibt.
- § 37 Abs. 3: Einfügung von Nummern 2a, 4a und 5a, die die Angabe der Geschlechteranteile, den Hinweis auf die proportionale Vertretung im Bezirkspersonalrat und den Hinweis auf die Unterzeichnung von Wahlvorschlägen vorsehen.
- § 37 Abs. 4 Nr. 5: Änderung des Wortlauts, um den Hinweis auf die Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe zu aktualisieren.
- § 44 Abs. 1 Nr. 2: Änderung des Wortlauts, um die Feststellung der Geschlechteranteile innerhalb der Gruppen zu vorsehen.
- § 53: Einführung einer Übergangsregelung für Wahlen, die vor dem 11. Dezember 1994 durchgeführt werden.

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-11-11 — Verordnung über die Wahl der Frauenbeauftragten in Dienststellen des Bundes (Frauenbeauftragten-Wahlverordnung - FrbWV)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3359
§ 2 Abs. 2: Hinzufügung eines Satzes, der die Feststellung der Geschlechteranteile innerhalb der Gruppen vorschreibt.

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# § 34
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-11-11 — Verordnung über die Wahl der Frauenbeauftragten in Dienststellen des Bundes (Frauenbeauftragten-Wahlverordnung - FrbWV)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3359
§ 34 Abs. 2: Hinzufügung eines Satzes, der die Feststellung der Geschlechteranteile innerhalb der Gruppen vorschreibt.

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# § 37
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-11-11 — Verordnung über die Wahl der Frauenbeauftragten in Dienststellen des Bundes (Frauenbeauftragten-Wahlverordnung - FrbWV)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3359
§ 37 Abs. 3: Einfügung von Nummern 2a, 4a und 5a, die die Angabe der Geschlechteranteile, den Hinweis auf die proportionale Vertretung im Bezirkspersonalrat und den Hinweis auf die Unterzeichnung von Wahlvorschlägen vorsehen.
§ 37 Abs. 4 Nr. 5: Änderung des Wortlauts, um den Hinweis auf die Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe zu aktualisieren.

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bpersvwo/§44.md Normal file
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# § 44
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-11-11 — Verordnung über die Wahl der Frauenbeauftragten in Dienststellen des Bundes (Frauenbeauftragten-Wahlverordnung - FrbWV)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3359
§ 44 Abs. 1 Nr. 2: Änderung des Wortlauts, um die Feststellung der Geschlechteranteile innerhalb der Gruppen zu vorsehen.

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bpersvwo/§53.md Normal file
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# § 53
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-11-11 — Verordnung über die Wahl der Frauenbeauftragten in Dienststellen des Bundes (Frauenbeauftragten-Wahlverordnung - FrbWV)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3359
§ 53: Einführung einer Übergangsregelung für Wahlen, die vor dem 11. Dezember 1994 durchgeführt werden.

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-10-31 — Verordnung über die Entsorgung gebrauchter halogenierter Lösemittel (HKWAbfV)
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 1918
> Station: 1994-11-11 — Verordnung über die Wahl der Frauenbeauftragten in Dienststellen des Bundes (Frauenbeauftragten-Wahlverordnung - FrbWV)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3359
§ 6 Abs. 2: Hinzufügung von Nummer 7a, die den Hinweis auf die Unterzeichnung von Wahlvorschlägen durch Gewerkschaftsbeauftragte enthält
§ 6 Abs. 2: Einfügung von Nummern 2a und 5a, die die Angabe der Geschlechteranteile und den Hinweis auf die proportionale Vertretung im Personalrat vorsehen.

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frbwv/FASSUNG.md Normal file
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# FRBWV — 1994-11-11
- **Titel:** Verordnung über die Wahl der Frauenbeauftragten in Dienststellen des Bundes (Frauenbeauftragten-Wahlverordnung - FrbWV)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 3359
- **Inkrafttreten:** 1994-12-11
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/79#page=15
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Wahl der Frauenbeauftragten in Bundesdienststellen, einschließlich der Vorentscheidung über Ausschreibung oder Wahl, der Beteiligung an der Vorentscheidung und der Wahl, sowie der Fristen und Formen der Stimmabgabe.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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frbwv/HINWEIS.md Normal file
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
frbwv/HISTORY.md Normal file
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# Verlauf
- **1994-11-11** · BGBl. 1994 I S. 3359 — Verordnung über die Wahl der Frauenbeauftragten in Dienststellen des Bundes (Frauenbeauftragten-Wahlverordnung - FrbWV)

2
frbwv/STELLEN.md Normal file
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# Stellen dieser Station

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# BGBl. 1994 I S. 3359
- **Titel:** Verordnung über die Wahl der Frauenbeauftragten in Dienststellen des Bundes (Frauenbeauftragten-Wahlverordnung - FrbWV)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 3359
- **Verkündung:** 1994-11-11
- **Inkrafttreten:** 1994-12-11
- **Ausfertigung:** 1994-10-31
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/79#page=15
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** FRBWV, BPERSVWO
## Kurz
Die Verordnung regelt die Wahl der Frauenbeauftragten in Bundesdienststellen, einschließlich der Vorentscheidung über Ausschreibung oder Wahl, der Beteiligung an der Vorentscheidung und der Wahl, sowie der Fristen und Formen der Stimmabgabe.