BGBl. 2017 I S. 1106 · Änderung · Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration

Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
Inkrafttreten: 2017-08-01
Quelle: offenegesetze
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Verkündung: 2017-05-17

BGBl-Id: bgbl1-2017-27-1
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2017-05-17 12:00:00 +00:00
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# AUFENTHG_2004 — 2016-12-28
# AUFENTHG_2004 — 2017-05-17
- **Titel:** Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 3155
- **Inkrafttreten:** 2016-12-29 (Tag nach der Verkündung); 2018-01-01 (Artikel 3 und 4a)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/65#page=51
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Ansprüche ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der Sozialhilfe. Es führt Einschränkungen für Ausländer ohne Aufenthaltsrecht oder mit begrenztem Aufenthaltsrecht ein und legt Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Leistungen fest.
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 1106
- **Inkrafttreten:** 2017-08-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/27#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Aufenthaltsgesetz, um Richtlinien der EU zur Arbeitsmigration umzusetzen, insbesondere für Saisonarbeiter, unternehmensinterne Transfers und Forscher.
## Betroffene Stellen
- § 87 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2a: Einfügung der neuen Nummer 2a
- § 19c: Neue Vorschriften für den unternehmensinternen Transfer von Arbeitnehmern
- § 19d: Einführung der Mobiler-ICT-Karte für Arbeitnehmer
- § 20: Änderungen bei der Aufenthaltserlaubnis für Forscher
- § 20a: Einführung von Vorschriften für die kurzfristige Mobilität von Forschern
- § 20b: Einführung der Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher
- § 20c: Einführung von Vorschriften für die Ablehnung von Anträgen auf Einreise und Aufenthalt
- § 16a: Neue Vorschriften für Studienanfänger, die Teil eines internationalen Studienprogramms sind.
- § 16b: Neue Vorschriften für die Teilnahme an Sprachkursen und Schulbesuch.
- § 17a Abs. 1 Satz 3: Ersetzt die Angabe '§ 16 Abs. 2' durch '§ 16 Abs. 4 Satz 1 und 3'.
- § 17b: Neue Vorschriften für studienbezogene Praktika im EU-Rahmen.
- § 18 Abs. 4a: Neue Vorschriften für Ausländer in einem Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn.
- § 18 Abs. 5: Ersetzt 'oder § 19a' durch ', § 19a, § 19b oder § 19d'.
- § 18 Abs. 6: Ersetzt '§ 19 oder § 19a' durch 'den §§ 17b, 18d, 19, 19a, 19b, 19d, 20 oder 20b' und fügt 'oder Absatz 3' hinzu.
- § 18d: Neue Vorschriften für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst.
- § 19b: Neue Vorschriften für die ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer.
- Inhaltsübersicht zu § 16: Neue Formulierung für die Inhaltsübersicht zu § 16
- Inhaltsübersicht nach § 16: Einfügung der Inhaltsüberschriften für § 16a, § 16b, § 17b, § 18d, § 19b, § 19c, § 19d, § 20a, § 20b, § 20c, § 91g
- Inhaltsübersicht zu § 41: Neue Formulierung für die Inhaltsübersicht zu § 41
- Inhaltsübersicht zu § 91d: Neue Formulierung für die Inhaltsübersicht zu § 91d
- § 2 Abs. 2: Erweiterung um die Tätigkeit als Beamter
- § 2 Abs. 3 Satz 6: Streichung des Satzes 6
- § 2 Abs. 3 Satz 5: Anpassung der Sätze 5 und 6
- § 4 Abs. 1 Satz 2: Einfügung der Nummern 2b und 2c
- § 4 Abs. 1 Satz 3: Erweiterung um die ICT -Karte und die Mobiler-ICT -Karte
- § 4 Abs. 3 Satz 3: Erweiterung um Saisonbeschäftigungen
- § 4 Abs. 3 Satz 5: Erweiterung um die Arbeitserlaubnis zum Zweck der Saisonbeschäftigung
- § 5 Abs. 2 Satz 1: Erweiterung um die ICT -Karte
- § 5 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes
- § 6 Abs. 3 Satz 2: Erweiterung um die ICT -Karte
- § 16: Neue Fassung des § 16
- nach § 16: Einfügung von § 16a und § 16b
- § 81 Abs. 6: Neuer Absatz 6, der die gleichzeitige Entscheidung über Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug und einer ICT-Karte oder Mobiler-ICT-Karte regelt.
- § 82 Abs. 1: Neuer Satz, der die Pflicht des Ausländers, Änderungen während des Antragsverfahrens zu melden, festlegt.
- § 82 Abs. 6 Satz 1: Ersetzt die Wörter '§§ 18 oder 18a oder einer Blauen Karte EU' durch '§§ 18 oder 18a oder im Besitz einer Blauen Karte EU oder einer ICT-Karte'.
- § 91d Überschrift: Neue Überschrift, die die Durchführung der Richtlinie (EU) 2016/801 betrifft.
- § 91d Abs. 1 und 2: Neue Absätze 1 und 2, die die Aufgaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge als nationale Kontaktstelle regeln.
- § 91d Abs. 3: Ersetzt die Wörter 'Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Artikel 8 der Richtlinie 2004/114/EG' durch 'Mobilität des Ausländers nach den Artikeln 28 bis 31 der Richtlinie (EU) 2016/801'.
- § 91d Abs. 4 Satz 1: Einfügt die Wörter 'der Mobilität nach den §§ 16a und 20a und' und ersetzt '§16a Abs. 6' durch '§20b'.
- § 91d Abs. 5 und 6: Neue Absätze 5 und 6, die die Unterrichtung der zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten über Entscheidungen betreffen.
- § 91f: Einfügt neuen § 91g, der die Durchführung der Richtlinie 2014/66/EU betrifft.
- § 98 Abs. 2a: Neue Formulierung des Absatzes 2a, der Ordnungswidrigkeiten regelt.
- § 98 Abs. 2b: Streicht den Absatz 2b.
- § 98 Abs. 5: Ersetzt die Angaben 'Absatzes 2a' und 'Absatzes 2b' durch 'Absatzes 2a Nummer 1' und 'Absatzes 2a Nummer 2, 3 und 4'.
- § 20 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Abschluss der Forschungstätigkeit
- § 20 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Ablehnung des Antrags auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
- § 20 Abs. 6: Neue Vorschriften für die Ablehnung des Antrags auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
- § 20c: Neue Vorschriften für Ablehnungsgründe bei Forschern, Studenten, Schülern, Praktikanten, Teilnehmern an Sprachkursen und Teilnehmern am europäischen Freiwilligendienst
- § 27 Abs. 4 Satz 2: Neue Vorschriften für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für Familiennachzug
- § 29 Abs. 1 Nr. 1: Erweiterung der Aufzählung um neue Aufenthaltstitel
- § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. c: Erweiterung der Aufzählung um § 20b
- § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. g: Erweiterung der Aufzählung um ICT-Karte und Mobiler-ICT-Karte
- § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5: Erweiterung der Aufzählung um ICT-Karte und Mobiler-ICT-Karte
- § 30 Abs. 5: Neue Vorschriften für den Ehegatten bei berechtigtem Aufenthalt gemäß § 20a
- § 32 Abs. 1: Erweiterung der Aufzählung um ICT-Karte und Mobiler-ICT-Karte
- § 32 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2: Erweiterung der Aufzählung um ICT-Karte und Mobiler-ICT-Karte
- § 32 Abs. 5: Neue Vorschriften für das minderjährige ledige Kind bei berechtigtem Aufenthalt gemäß § 20a
- § 39 Abs. 2 Satz 3: Erweiterung der Aufzählung um beschäftigte Personen
- § 39 Abs. 6: Neue Vorschriften für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis zum Zweck der Saisonbeschäftigung
- § 40 Abs. 2 Nr. 3: Erweiterung der Aufzählung um unternehmensinterne Transfers
- § 40 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Versagung der Zustimmung zur Erteilung einer ICT-Karte oder Mobiler-ICT-Karte
- § 41: Neue Vorschriften für den Widerruf der Zustimmung und Entzug der Arbeitserlaubnis
- § 42 Abs. 1 Nr. 1: Erweiterung der Aufzählung um neue Vorschriften
- § 42 Abs. 2 Nr. 6: Neue Vorschriften für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis zum Zweck der Saisonbeschäftigung
- § 51 Abs. 1a: Neue Vorschriften für die Gültigkeit von ICT-Karten und Aufenthaltserlaubnissen bei Aufenthalten in anderen Mitgliedstaaten
- § 52 Abs. 1 Satz 1: Erweiterung der Aufzählung um neue Vorschriften
- § 52 Abs. 2a: Neue Vorschriften für den Widerruf von ICT-Karten und Mobiler-ICT-Karten
- § 52 Abs. 3: Erweiterung der Aufzählung um neue Vorschriften
- § 52 Abs. 4: Erweiterung der Aufzählung um neue Vorschriften
- § 52 Abs. 4a: Neue Vorschriften für den Widerruf von Aufenthaltserlaubnissen nach § 17b und § 18d
- § 69 Abs. 1: Erweiterung der Aufzählung um neue Vorschriften
- § 69 Abs. 3: Erweiterung der Aufzählung um neue Vorschriften
- § 72 Abs. 2: Erweiterung der Aufzählung um neue Vorschriften
- § 72 Abs. 7: Erweiterung der Aufzählung um neue Vorschriften
- § 75 Nr. 5: Erweiterung der Aufzählung um neue Vorschriften
- § 77 Abs. 1a: Neue Vorschriften für die Mitteilung von Entscheidungen im Zusammenhang mit ICT-Karten und Mobiler-ICT-Karten
## Wortlaut

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- **2016-08-05** · BGBl. 2016 I S. 1939 — Integrationsgesetz
- **2016-11-09** · BGBl. 2016 I S. 2460 — Fünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
- **2016-12-28** · BGBl. 2016 I S. 3155 — Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
- **2017-05-17** · BGBl. 2017 I S. 1106 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration

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# Stellen dieser Station
- § 87 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2a: Einfügung der neuen Nummer 2a
- § 19c: Neue Vorschriften für den unternehmensinternen Transfer von Arbeitnehmern
- § 19d: Einführung der Mobiler-ICT-Karte für Arbeitnehmer
- § 20: Änderungen bei der Aufenthaltserlaubnis für Forscher
- § 20a: Einführung von Vorschriften für die kurzfristige Mobilität von Forschern
- § 20b: Einführung der Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher
- § 20c: Einführung von Vorschriften für die Ablehnung von Anträgen auf Einreise und Aufenthalt
- § 16a: Neue Vorschriften für Studienanfänger, die Teil eines internationalen Studienprogramms sind.
- § 16b: Neue Vorschriften für die Teilnahme an Sprachkursen und Schulbesuch.
- § 17a Abs. 1 Satz 3: Ersetzt die Angabe '§ 16 Abs. 2' durch '§ 16 Abs. 4 Satz 1 und 3'.
- § 17b: Neue Vorschriften für studienbezogene Praktika im EU-Rahmen.
- § 18 Abs. 4a: Neue Vorschriften für Ausländer in einem Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn.
- § 18 Abs. 5: Ersetzt 'oder § 19a' durch ', § 19a, § 19b oder § 19d'.
- § 18 Abs. 6: Ersetzt '§ 19 oder § 19a' durch 'den §§ 17b, 18d, 19, 19a, 19b, 19d, 20 oder 20b' und fügt 'oder Absatz 3' hinzu.
- § 18d: Neue Vorschriften für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst.
- § 19b: Neue Vorschriften für die ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer.
- Inhaltsübersicht zu § 16: Neue Formulierung für die Inhaltsübersicht zu § 16
- Inhaltsübersicht nach § 16: Einfügung der Inhaltsüberschriften für § 16a, § 16b, § 17b, § 18d, § 19b, § 19c, § 19d, § 20a, § 20b, § 20c, § 91g
- Inhaltsübersicht zu § 41: Neue Formulierung für die Inhaltsübersicht zu § 41
- Inhaltsübersicht zu § 91d: Neue Formulierung für die Inhaltsübersicht zu § 91d
- § 2 Abs. 2: Erweiterung um die Tätigkeit als Beamter
- § 2 Abs. 3 Satz 6: Streichung des Satzes 6
- § 2 Abs. 3 Satz 5: Anpassung der Sätze 5 und 6
- § 4 Abs. 1 Satz 2: Einfügung der Nummern 2b und 2c
- § 4 Abs. 1 Satz 3: Erweiterung um die ICT -Karte und die Mobiler-ICT -Karte
- § 4 Abs. 3 Satz 3: Erweiterung um Saisonbeschäftigungen
- § 4 Abs. 3 Satz 5: Erweiterung um die Arbeitserlaubnis zum Zweck der Saisonbeschäftigung
- § 5 Abs. 2 Satz 1: Erweiterung um die ICT -Karte
- § 5 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes
- § 6 Abs. 3 Satz 2: Erweiterung um die ICT -Karte
- § 16: Neue Fassung des § 16
- nach § 16: Einfügung von § 16a und § 16b
- § 81 Abs. 6: Neuer Absatz 6, der die gleichzeitige Entscheidung über Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug und einer ICT-Karte oder Mobiler-ICT-Karte regelt.
- § 82 Abs. 1: Neuer Satz, der die Pflicht des Ausländers, Änderungen während des Antragsverfahrens zu melden, festlegt.
- § 82 Abs. 6 Satz 1: Ersetzt die Wörter '§§ 18 oder 18a oder einer Blauen Karte EU' durch '§§ 18 oder 18a oder im Besitz einer Blauen Karte EU oder einer ICT-Karte'.
- § 91d Überschrift: Neue Überschrift, die die Durchführung der Richtlinie (EU) 2016/801 betrifft.
- § 91d Abs. 1 und 2: Neue Absätze 1 und 2, die die Aufgaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge als nationale Kontaktstelle regeln.
- § 91d Abs. 3: Ersetzt die Wörter 'Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Artikel 8 der Richtlinie 2004/114/EG' durch 'Mobilität des Ausländers nach den Artikeln 28 bis 31 der Richtlinie (EU) 2016/801'.
- § 91d Abs. 4 Satz 1: Einfügt die Wörter 'der Mobilität nach den §§ 16a und 20a und' und ersetzt '§16a Abs. 6' durch '§20b'.
- § 91d Abs. 5 und 6: Neue Absätze 5 und 6, die die Unterrichtung der zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten über Entscheidungen betreffen.
- § 91f: Einfügt neuen § 91g, der die Durchführung der Richtlinie 2014/66/EU betrifft.
- § 98 Abs. 2a: Neue Formulierung des Absatzes 2a, der Ordnungswidrigkeiten regelt.
- § 98 Abs. 2b: Streicht den Absatz 2b.
- § 98 Abs. 5: Ersetzt die Angaben 'Absatzes 2a' und 'Absatzes 2b' durch 'Absatzes 2a Nummer 1' und 'Absatzes 2a Nummer 2, 3 und 4'.
- § 20 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Abschluss der Forschungstätigkeit
- § 20 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Ablehnung des Antrags auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
- § 20 Abs. 6: Neue Vorschriften für die Ablehnung des Antrags auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
- § 20c: Neue Vorschriften für Ablehnungsgründe bei Forschern, Studenten, Schülern, Praktikanten, Teilnehmern an Sprachkursen und Teilnehmern am europäischen Freiwilligendienst
- § 27 Abs. 4 Satz 2: Neue Vorschriften für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für Familiennachzug
- § 29 Abs. 1 Nr. 1: Erweiterung der Aufzählung um neue Aufenthaltstitel
- § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. c: Erweiterung der Aufzählung um § 20b
- § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. g: Erweiterung der Aufzählung um ICT-Karte und Mobiler-ICT-Karte
- § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5: Erweiterung der Aufzählung um ICT-Karte und Mobiler-ICT-Karte
- § 30 Abs. 5: Neue Vorschriften für den Ehegatten bei berechtigtem Aufenthalt gemäß § 20a
- § 32 Abs. 1: Erweiterung der Aufzählung um ICT-Karte und Mobiler-ICT-Karte
- § 32 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2: Erweiterung der Aufzählung um ICT-Karte und Mobiler-ICT-Karte
- § 32 Abs. 5: Neue Vorschriften für das minderjährige ledige Kind bei berechtigtem Aufenthalt gemäß § 20a
- § 39 Abs. 2 Satz 3: Erweiterung der Aufzählung um beschäftigte Personen
- § 39 Abs. 6: Neue Vorschriften für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis zum Zweck der Saisonbeschäftigung
- § 40 Abs. 2 Nr. 3: Erweiterung der Aufzählung um unternehmensinterne Transfers
- § 40 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Versagung der Zustimmung zur Erteilung einer ICT-Karte oder Mobiler-ICT-Karte
- § 41: Neue Vorschriften für den Widerruf der Zustimmung und Entzug der Arbeitserlaubnis
- § 42 Abs. 1 Nr. 1: Erweiterung der Aufzählung um neue Vorschriften
- § 42 Abs. 2 Nr. 6: Neue Vorschriften für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis zum Zweck der Saisonbeschäftigung
- § 51 Abs. 1a: Neue Vorschriften für die Gültigkeit von ICT-Karten und Aufenthaltserlaubnissen bei Aufenthalten in anderen Mitgliedstaaten
- § 52 Abs. 1 Satz 1: Erweiterung der Aufzählung um neue Vorschriften
- § 52 Abs. 2a: Neue Vorschriften für den Widerruf von ICT-Karten und Mobiler-ICT-Karten
- § 52 Abs. 3: Erweiterung der Aufzählung um neue Vorschriften
- § 52 Abs. 4: Erweiterung der Aufzählung um neue Vorschriften
- § 52 Abs. 4a: Neue Vorschriften für den Widerruf von Aufenthaltserlaubnissen nach § 17b und § 18d
- § 69 Abs. 1: Erweiterung der Aufzählung um neue Vorschriften
- § 69 Abs. 3: Erweiterung der Aufzählung um neue Vorschriften
- § 72 Abs. 2: Erweiterung der Aufzählung um neue Vorschriften
- § 72 Abs. 7: Erweiterung der Aufzählung um neue Vorschriften
- § 75 Nr. 5: Erweiterung der Aufzählung um neue Vorschriften
- § 77 Abs. 1a: Neue Vorschriften für die Mitteilung von Entscheidungen im Zusammenhang mit ICT-Karten und Mobiler-ICT-Karten

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# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-09-05 — Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3484
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
§ 16 Abs. 3 Satz 2: Einfügung eines Kommas
Inhaltsübersicht zu § 16: Neue Formulierung für die Inhaltsübersicht zu § 16
§ 16 Abs. 5 Satz 1: Einfügung von Wörtern
Inhaltsübersicht nach § 16: Einfügung der Inhaltsüberschriften für § 16a, § 16b, § 17b, § 18d, § 19b, § 19c, § 19d, § 20a, § 20b, § 20c, § 91g
§ 16: Neue Fassung des § 16
nach § 16: Einfügung von § 16a und § 16b

7
aufenthg_2004/§16a.md Normal file
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# § 16a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
§ 16a: Neue Vorschriften für Studienanfänger, die Teil eines internationalen Studienprogramms sind.

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aufenthg_2004/§16b.md Normal file
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# § 16b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
§ 16b: Neue Vorschriften für die Teilnahme an Sprachkursen und Schulbesuch.

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# § 17a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-07-31 — Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1386
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
§ 17a: Einfügen eines neuen § 17a zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
§ 17a Abs. 1 Satz 3: Ersetzt die Angabe '§ 16 Abs. 2' durch '§ 16 Abs. 4 Satz 1 und 3'.

7
aufenthg_2004/§17b.md Normal file
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# § 17b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
§ 17b: Neue Vorschriften für studienbezogene Praktika im EU-Rahmen.

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@@ -1,7 +1,11 @@
# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2012-06-08 — Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union
> Fundstelle: BGBl. 2012 I S. 1224
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
§ 18 Abs. 5: Ersetzen von Absatz 5 durch neue Absätze 5 und 6
§ 18 Abs. 4a: Neue Vorschriften für Ausländer in einem Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn.
§ 18 Abs. 5: Ersetzt 'oder § 19a' durch ', § 19a, § 19b oder § 19d'.
§ 18 Abs. 6: Ersetzt '§ 19 oder § 19a' durch 'den §§ 17b, 18d, 19, 19a, 19b, 19d, 20 oder 20b' und fügt 'oder Absatz 3' hinzu.

7
aufenthg_2004/§18d.md Normal file
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# § 18d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
§ 18d: Neue Vorschriften für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst.

7
aufenthg_2004/§19b.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 19b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
§ 19b: Neue Vorschriften für die ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer.

7
aufenthg_2004/§19c.md Normal file
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# § 19c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
§ 19c: Neue Vorschriften für den unternehmensinternen Transfer von Arbeitnehmern

7
aufenthg_2004/§19d.md Normal file
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# § 19d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
§ 19d: Einführung der Mobiler-ICT-Karte für Arbeitnehmer

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@@ -1,9 +1,11 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-07-31 — Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1386
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
§ 2 Abs. 3 Satz 2: Anpassungen in der Nummerierung und Ergänzung einer neuen Nummer 7
§ 2 Abs. 2: Erweiterung um die Tätigkeit als Beamter
§ 2 Abs. 14 und 15: Einfügen neuer Absätze 14 und 15
§ 2 Abs. 3 Satz 6: Streichung des Satzes 6
§ 2 Abs. 3 Satz 5: Anpassung der Sätze 5 und 6

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# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-07-31 — Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1386
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
§ 20 Abs. 5 Satz 2: Ersetzen von 'drei Monaten' durch '90 Tagen'
§ 20: Änderungen bei der Aufenthaltserlaubnis für Forscher
§ 20 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Abschluss der Forschungstätigkeit
§ 20 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Ablehnung des Antrags auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
§ 20 Abs. 6: Neue Vorschriften für die Ablehnung des Antrags auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis

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# § 20a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-09-05 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3474
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
§ 20a Abs. 7 Nr. 1: Einfügung der Wörter 'oder auf Zuerkennung internationalen Schutzes im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU'
§ 20a: Einführung von Vorschriften für die kurzfristige Mobilität von Forschern

7
aufenthg_2004/§20b.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 20b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
§ 20b: Einführung der Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher

9
aufenthg_2004/§20c.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 20c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
§ 20c: Einführung von Vorschriften für die Ablehnung von Anträgen auf Einreise und Aufenthalt
§ 20c: Neue Vorschriften für Ablehnungsgründe bei Forschern, Studenten, Schülern, Praktikanten, Teilnehmern an Sprachkursen und Teilnehmern am europäischen Freiwilligendienst

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-09-05 — Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3484
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
§ 27 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes
§ 27 Abs. 4 Satz 2: Neue Vorschriften für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für Familiennachzug

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@@ -1,11 +1,7 @@
# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-07-31 — Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1386
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
§ 29 Abs. 2 Satz 1 und 2: Änderungen in der Vorschrift zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige
§ 29 Abs. 3 Satz 1: Änderungen in der Vorschrift zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige
§ 29 Abs. 3 Satz 3: Änderungen in der Vorschrift zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige
§ 29 Abs. 1 Nr. 1: Erweiterung der Aufzählung um neue Aufenthaltstitel

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@@ -1,9 +1,13 @@
# § 30
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-07-31 — Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1386
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
§ 30 Abs. 1 Satz 3 Nummer 1: Änderungen in der Vorschrift zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten
§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. c: Erweiterung der Aufzählung um § 20b
§ 30 Abs. 1 Satz 3 Nummer 6: Neue Vorschrift zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten
§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. g: Erweiterung der Aufzählung um ICT-Karte und Mobiler-ICT-Karte
§ 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5: Erweiterung der Aufzählung um ICT-Karte und Mobiler-ICT-Karte
§ 30 Abs. 5: Neue Vorschriften für den Ehegatten bei berechtigtem Aufenthalt gemäß § 20a

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@@ -1,7 +1,11 @@
# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-07-31 — Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1386
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
§ 32 Abs. 2 Satz 2 Nummer 1: Änderungen in der Vorschrift zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige
§ 32 Abs. 1: Erweiterung der Aufzählung um ICT-Karte und Mobiler-ICT-Karte
§ 32 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2: Erweiterung der Aufzählung um ICT-Karte und Mobiler-ICT-Karte
§ 32 Abs. 5: Neue Vorschriften für das minderjährige ledige Kind bei berechtigtem Aufenthalt gemäß § 20a

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 39
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-12-30 — Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 2557
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
§ 39 Abs. 6: Absatz 6 von § 39 wird gestrichen.
§ 39 Abs. 2 Satz 3: Erweiterung der Aufzählung um beschäftigte Personen
§ 39 Abs. 6: Neue Vorschriften für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis zum Zweck der Saisonbeschäftigung

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@@ -1,11 +1,13 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-09-05 — Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3484
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nummer 4: Ersetzt 'Dauer-aufenthalt-EG' durch 'Daueraufenthalt EU'
§ 4 Abs. 1 Satz 2: Einfügung der Nummern 2b und 2c
§ 4 Abs. 4: Streichung des Absatzes
§ 4 Abs. 1 Satz 3: Erweiterung um die ICT -Karte und die Mobiler-ICT -Karte
§ 4 Abs. 5 Satz 1: Ersetzt 'Dauer-aufenthalt-EG' durch 'Daueraufenthalt EU'
§ 4 Abs. 3 Satz 3: Erweiterung um Saisonbeschäftigungen
§ 4 Abs. 3 Satz 5: Erweiterung um die Arbeitserlaubnis zum Zweck der Saisonbeschäftigung

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 40
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2012-06-08 — Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union
> Fundstelle: BGBl. 2012 I S. 1224
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
§ 40 Abs. 2: Einfügung von Nummer 3
§ 40 Abs. 2 Nr. 3: Erweiterung der Aufzählung um unternehmensinterne Transfers
§ 40 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Versagung der Zustimmung zur Erteilung einer ICT-Karte oder Mobiler-ICT-Karte

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 41
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1990-07-14 — Gesetz zur Neuregelung des Ausländerrechts
> Fundstelle: BGBl. 1990 I S. 1354
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
§ 41: Neue Regelungen für die Identitätsfeststellung.
Inhaltsübersicht zu § 41: Neue Formulierung für die Inhaltsübersicht zu § 41
§ 41: Neue Vorschriften für den Widerruf der Zustimmung und Entzug der Arbeitserlaubnis

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 42
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-11-25 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2258
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
§ 42 Abs. 3: Ersetzung von „den“ durch „der“ und „Gemeinschaften“ durch „Union“
§ 42 Abs. 1 Nr. 1: Erweiterung der Aufzählung um neue Vorschriften
§ 42 Abs. 2 Nr. 6: Neue Vorschriften für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis zum Zweck der Saisonbeschäftigung

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-05 — Integrationsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1939
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
§ 5 Abs. 3: Ersetzen von § 24, 25 Abs. 1 bis 3 und § 26 Abs. 3 durch § 24 oder § 25 Abs. 1 bis 3 und Ergänzung eines neuen Satzes
§ 5 Abs. 2 Satz 1: Erweiterung um die ICT -Karte
§ 5 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes

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@@ -1,13 +1,7 @@
# § 51
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-07-31 — Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1386
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
§ 51 Abs. 1 zweiter Halbsatz: Änderung der Zeitspanne von 'drei Monaten' auf '90 Tagen'
§ 51 Abs. 2 Satz 1 und 2: Änderung der Begriffe 'Ausweisungsgrund' zu 'Ausweisungsinteresse'
§ 51 Abs. 5: Änderung der Verweisung von '§ 11 Abs. 1' zu '§ 11 Abs. 2 bis 5'
§ 51 Abs. 10: Hinzufügung eines neuen Satzes zur Niederlassungserlaubnis
§ 51 Abs. 1a: Neue Vorschriften für die Gültigkeit von ICT-Karten und Aufenthaltserlaubnissen bei Aufenthalten in anderen Mitgliedstaaten

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@@ -1,7 +1,15 @@
# § 52
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-10-23 — Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1722
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
§ 10 Abs. 3 Satz 2, § 13 Abs. 2 Satz 2, § 15 Abs. 4 Satz 2, § 15a Abs. 3 Satz 3 und 4, Abs. 4 Satz 5, § 24 Abs. 2 und 4 Satz 2, § 26 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 3, § 50 Abs. 6 Satz 3, § 52 Abs. 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe c, § 56 Abs. 4 Satz 1 und 2 Nummer 2, § 60 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 Satz 1, Abs. 8 Satz 2, Abs. 9 Satz 1, § 64 Abs. 2 Satz 1, § 72 Abs. 3 Satz 2, § 84 Abs. 1 Satz 1 Nummer 4, § 89a Abs. 6 Satz 1 Nummer 1, § 104 Abs. 9 Satz 1 und 3: Ersetzen von 'Asylverfahrensgesetzes' durch 'Asylgesetzes'
§ 52 Abs. 1 Satz 1: Erweiterung der Aufzählung um neue Vorschriften
§ 52 Abs. 2a: Neue Vorschriften für den Widerruf von ICT-Karten und Mobiler-ICT-Karten
§ 52 Abs. 3: Erweiterung der Aufzählung um neue Vorschriften
§ 52 Abs. 4: Erweiterung der Aufzählung um neue Vorschriften
§ 52 Abs. 4a: Neue Vorschriften für den Widerruf von Aufenthaltserlaubnissen nach § 17b und § 18d

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-07-31 — Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1386
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
§ 6 Abs. 1 Nummer 1: Anpassung der Fristen von 3 Monaten auf 90 Tage
§ 6 Abs. 2: Anpassung der Fristen von 3 Monaten auf 90 Tage
§ 6 Abs. 3 Satz 2: Erweiterung um die ICT -Karte

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 69
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-09-05 — Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3484
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
§ 5 Abs. 2 Satz 1, § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe b, Satz 2 Nr. 2, § 33 Satz 1 und 2, § 34 Abs. 1, 2 Satz 2 und Abs. 3, § 51 Abs. 9 Satz 1, § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a, § 69 Abs. 3 Nr. 2a, Abs. 5 Satz 2, § 88a Abs. 1 Satz 3, § 101 Abs. 3 Halbsatz 2, § 104 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Daueraufenthalt-EG' durch 'Daueraufenthalt EU'.
§ 69 Abs. 1: Erweiterung der Aufzählung um neue Vorschriften
§ 69 Abs. 3: Erweiterung der Aufzählung um neue Vorschriften

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 72
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-10-23 — Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1722
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
§ 10 Abs. 3 Satz 2, § 13 Abs. 2 Satz 2, § 15 Abs. 4 Satz 2, § 15a Abs. 3 Satz 3 und 4, Abs. 4 Satz 5, § 24 Abs. 2 und 4 Satz 2, § 26 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 3, § 50 Abs. 6 Satz 3, § 52 Abs. 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe c, § 56 Abs. 4 Satz 1 und 2 Nummer 2, § 60 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 Satz 1, Abs. 8 Satz 2, Abs. 9 Satz 1, § 64 Abs. 2 Satz 1, § 72 Abs. 3 Satz 2, § 84 Abs. 1 Satz 1 Nummer 4, § 89a Abs. 6 Satz 1 Nummer 1, § 104 Abs. 9 Satz 1 und 3: Ersetzen von 'Asylverfahrensgesetzes' durch 'Asylgesetzes'
§ 72 Abs. 2: Erweiterung der Aufzählung um neue Vorschriften
§ 72 Abs. 7: Erweiterung der Aufzählung um neue Vorschriften

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 75
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-05 — Integrationsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1939
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
§ 75 Nummer 4a: Einfügung der Nummer 4a zur Betreibung wissenschaftlicher Forschungen über Integrationsfragen.
§ 75 Nr. 5: Erweiterung der Aufzählung um neue Vorschriften

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@@ -1,13 +1,7 @@
# § 77
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-07-31 — Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1386
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
§ 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7: Wörter '54a' durch '56' ersetzt.
§ 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9: Neue Nummer zur Entscheidung über Einreise- und Aufenthaltsverbote.
§ 77 Abs. 3 Satz 1: Neue Formulierung zur Übersetzung der Entscheidung.
§ 77 Abs. 3: Neuer Satz zur Bereitstellung von Standardformularen.
§ 77 Abs. 1a: Neue Vorschriften für die Mitteilung von Entscheidungen im Zusammenhang mit ICT-Karten und Mobiler-ICT-Karten

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 81
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
§ 81 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Erteilung von Aufenthaltstiteln auf Antrag regelt.
§ 81 Abs. 4: Einfügung eines neuen Satzes
§ 81 Abs. 6: Neuer Absatz 6, der die gleichzeitige Entscheidung über Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug und einer ICT-Karte oder Mobiler-ICT-Karte regelt.

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 82
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-10-23 — Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1722
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
§ 18a Abs. 1 Nummer 7, § 25a Abs. 3, § 82 Abs. 5 Satz 1 Satzteil vor Nummer 1, § 104a Abs. 1 Satz 1 Nummer 6: Ersetzen von 'Asylverfahrensgesetz' durch 'Asylgesetz'
§ 82 Abs. 1: Neuer Satz, der die Pflicht des Ausländers, Änderungen während des Antragsverfahrens zu melden, festlegt.
§ 82 Abs. 6 Satz 1: Ersetzt die Wörter '§§ 18 oder 18a oder einer Blauen Karte EU' durch '§§ 18 oder 18a oder im Besitz einer Blauen Karte EU oder einer ICT-Karte'.

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@@ -1,7 +1,17 @@
# § 91d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
§ 91d: Neue Vorschriften für interne Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie 2004/114/EG
Inhaltsübersicht zu § 91d: Neue Formulierung für die Inhaltsübersicht zu § 91d
§ 91d Überschrift: Neue Überschrift, die die Durchführung der Richtlinie (EU) 2016/801 betrifft.
§ 91d Abs. 1 und 2: Neue Absätze 1 und 2, die die Aufgaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge als nationale Kontaktstelle regeln.
§ 91d Abs. 3: Ersetzt die Wörter 'Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Artikel 8 der Richtlinie 2004/114/EG' durch 'Mobilität des Ausländers nach den Artikeln 28 bis 31 der Richtlinie (EU) 2016/801'.
§ 91d Abs. 4 Satz 1: Einfügt die Wörter 'der Mobilität nach den §§ 16a und 20a und' und ersetzt '§16a Abs. 6' durch '§20b'.
§ 91d Abs. 5 und 6: Neue Absätze 5 und 6, die die Unterrichtung der zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten über Entscheidungen betreffen.

7
aufenthg_2004/§91f.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 91f
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
§ 91f: Einfügt neuen § 91g, der die Durchführung der Richtlinie 2014/66/EU betrifft.

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@@ -1,11 +1,11 @@
# § 98
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-05 — Integrationsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1939
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1106
§ 98 Abs. 2b: Einfügung des Abs. 2b zur Ordnungswidrigkeit bei Nichterfüllung der Mitteilungspflicht nach § 60a.
§ 98 Abs. 2a: Neue Formulierung des Absatzes 2a, der Ordnungswidrigkeiten regelt.
§ 98 Abs. 3: Änderung des § 98 Abs. 3 mit Streichungen und Einfügungen von Nummern.
§ 98 Abs. 2b: Streicht den Absatz 2b.
§ 98 Abs. 5: Einfügung von Bestimmungen zur Geldbuße in den Fällen des Abs. 2b.
§ 98 Abs. 5: Ersetzt die Angaben 'Absatzes 2a' und 'Absatzes 2b' durch 'Absatzes 2a Nummer 1' und 'Absatzes 2a Nummer 2, 3 und 4'.

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@@ -1,11 +1,11 @@
# GESETZ-ZUR-UMSETZUNG-AUFENTHALTSRECHTLICHER-RICHTLINIEN-DER — 2011-11-25
# GESETZ-ZUR-UMSETZUNG-AUFENTHALTSRECHTLICHER-RICHTLINIEN-DER — 2017-05-17
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 2258
- **Inkrafttreten:** 2011-11-26
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/59#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz dient der Umsetzung aufenthaltsrechtlicher EU-Richtlinien und passt nationale Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex an.
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 1106
- **Inkrafttreten:** 2017-08-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/27#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Aufenthaltsgesetz, um Richtlinien der EU zur Arbeitsmigration umzusetzen, insbesondere für Saisonarbeiter, unternehmensinterne Transfers und Forscher.
## Betroffene Stellen

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@@ -1,3 +1,4 @@
# Verlauf
- **2011-11-25** · BGBl. 2011 I S. 2258 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex
- **2017-05-17** · BGBl. 2017 I S. 1106 — Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration

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@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 2017 I S. 1106
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 1106
- **Verkündung:** 2017-05-17
- **Inkrafttreten:** 2017-08-01
- **Ausfertigung:** 2017-05-12
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/27#page=2
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** GESETZ-ZUR-UMSETZUNG-AUFENTHALTSRECHTLICHER-RICHTLINIEN-DER, AUFENTHG_2004
## Kurz
Das Gesetz ändert das Aufenthaltsgesetz, um Richtlinien der EU zur Arbeitsmigration umzusetzen, insbesondere für Saisonarbeiter, unternehmensinterne Transfers und Forscher.