BGBl. 1993 I S. 814 · Verordnung · Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Wahrnehmung einzelner den Prüfungsstellen, der Gebrauchsmusterstelle oder den Abteilungen des Deutschen Patentamts obliegender Geschäfte durch Beamte des gehobenen und mittleren Dienstes

Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 814
Inkrafttreten: 1993-06-13 (Tag nach der Verkündung)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1993-06-12

BGBl-Id: bgbl1-1993-26-1
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LawGit Spiegel
1993-06-12 12:00:00 +00:00
parent 4f064bed41
commit 646e0a9ec4
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# BGBl. 1993 I S. 814
- **Titel:** Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Wahrnehmung einzelner den Prüfungsstellen, der Gebrauchsmusterstelle oder den Abteilungen des Deutschen Patentamts obliegender Geschäfte durch Beamte des gehobenen und mittleren Dienstes
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 814
- **Verkündung:** 1993-06-12
- **Inkrafttreten:** 1993-06-13 (Tag nach der Verkündung)
- **Ausfertigung:** 1993-06-03
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/26#page=2
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** WAHRNEHMUNGSVERORDNUNG-WAHRNV
## Kurz
Die Verordnung fügt der Wahrnehmungsverordnung eine Kurzbezeichnung und Abkürzung hinzu und erlaubt vergleichbaren Angestellten die Wahrnehmung von Geschäftsgebieten, die bisher nur Beamten des gehobenen und mittleren Dienstes übertragen wurden.

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# WAHRNEHMUNGSVERORDNUNG-WAHRNV — 1993-06-12
- **Titel:** Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Wahrnehmung einzelner den Prüfungsstellen, der Gebrauchsmusterstelle oder den Abteilungen des Deutschen Patentamts obliegender Geschäfte durch Beamte des gehobenen und mittleren Dienstes
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 814
- **Inkrafttreten:** 1993-06-13 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/26#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung fügt der Wahrnehmungsverordnung eine Kurzbezeichnung und Abkürzung hinzu und erlaubt vergleichbaren Angestellten die Wahrnehmung von Geschäftsgebieten, die bisher nur Beamten des gehobenen und mittleren Dienstes übertragen wurden.
## Betroffene Stellen
- Überschrift: Kurzbezeichnung und Abkürzung angefügt
- § 9: Neue Formulierung für die Wahrnehmung von Geschäften durch Angestellte
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **1993-06-12** · BGBl. 1993 I S. 814 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Wahrnehmung einzelner den Prüfungsstellen, der Gebrauchsmusterstelle oder den Abteilungen des Deutschen Patentamts obliegender Geschäfte durch Beamte des gehobenen und mittleren Dienstes

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# Stellen dieser Station
- Überschrift: Kurzbezeichnung und Abkürzung angefügt
- § 9: Neue Formulierung für die Wahrnehmung von Geschäften durch Angestellte

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-06-12 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Wahrnehmung einzelner den Prüfungsstellen, der Gebrauchsmusterstelle oder den Abteilungen des Deutschen Patentamts obliegender Geschäfte durch Beamte des gehobenen und mittleren Dienstes
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 814
§ 9: Neue Formulierung für die Wahrnehmung von Geschäften durch Angestellte