BGBl. 2021 I S. 4982 · Verordnung · Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt

Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
Inkrafttreten: 2021-12-07
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2021-12-06

BGBl-Id: bgbl1-2021-81-2
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
2021-12-06 12:00:00 +00:00
parent e22781f6b0
commit 639967ff91
93 changed files with 906 additions and 44 deletions

View File

@@ -0,0 +1,17 @@
# BINNENSCHIFFERPATENTVERORDNUNG-VERORDNUNG-ÜBER-DIE — 2021-12-06
- **Titel:** Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 4982
- **Inkrafttreten:** 2021-12-07
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/81#page=6
- **Kurz:** Die Verordnung regelt neue befähigungsrechtliche Vorschriften in der Binnenschifffahrt und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

View File

@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2021-12-06** · BGBl. 2021 I S. 4982 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt

View File

@@ -0,0 +1,2 @@
# Stellen dieser Station

29
binschpatv/FASSUNG.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,29 @@
# BINSCHPATV — 2021-12-06
- **Titel:** Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 4982
- **Inkrafttreten:** 2021-12-07
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/81#page=6
- **Kurz:** Die Verordnung regelt neue befähigungsrechtliche Vorschriften in der Binnenschifffahrt und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
## Betroffene Stellen
- § 8 Abs. 3: Ersetzt 'des Anhangs VI' durch 'der Binnenschiffspersonalverordnung'
- § 34 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt 'nach Anhang VI § 3.03 Nummer 2 Satz 1' durch 'nach § 101 Absatz 2 der Binnenschiffspersonalverordnung'
- § 35 Abs. 2 Nummer 2 und 3, Abs. 3 Nummer 14 und 15, Abs. 5 Nummer 8 bis 12, Abs. 6: Streichung mehrerer Nummern und Absätze
- § 36 Nummer 22, 23, 40 und 53 bis 57: Streichung mehrerer Nummern
- § 41: Einfügung eines neuen § 41 mit Anwendungsbestimmung
- Anhang II § 1.01 Nummer 4: Neufassung der Definition von 'Kahnfähre'
- Anhang II § 7.03 Nummer 2: Ersetzt 'nach Anhang VI § 3.03 Nummer 2 Satz 1' durch 'nach § 101 Absatz 2 der Binnenschiffspersonalverordnung'
- Anhang V Muster 2 Nummer 5: Ersetzt 'Anhang VI Kapitel 3' durch 'Teil 3 der BinSchPersV' und 'Schiffsführer, Steuermann, Matrose, Schiffsjunge, Maschinist, Matrosen-Motorwart, Heizer' durch 'Schiffsführer, Steuermann, Bootsmann, Matrose, Leichtmatrose, Maschinenkundiger'
- Anhang V Muster 2 Nummer 7: Ersetzt 'Schiffsführer, Steuermann, Matrose, Schiffsjunge, Maschinist, Matrosen-Motorwart, Heizer' durch 'Schiffsführer, Steuermann, Bootsmann, Matrose, Leichtmatrose, Maschinenkundiger'
- Anhang V Muster 3 Nummer 39: Ersetzt 'Fährführer, Fährgehilfe, Fährjunge' durch 'Fährführer, Decksmann 180, Decksman'
- Anhang V Muster 3 Nummer 42: Ersetzt 'Schiffsführer, Steuermann, Bootsmann, Matrose, Leichtmatrose, Matrosen-Motorwart, Maschinist' durch 'Schiffsführer, Steuermann, Bootsmann, Matrose, Leichtmatrose, Maschinenkundiger'
- Anhang V Muster 6 Seite 3 Nummer 5: Ersetzt 'Anhang VI § 3.11 Nr. 2 BinSchUO' durch '§ 111 Absatz 2 BinSchPersV'
- Anhang VI: Streichung des gesamten Anhangs VI
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
binschpatv/HINWEIS.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
binschpatv/HISTORY.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2021-12-06** · BGBl. 2021 I S. 4982 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt

15
binschpatv/STELLEN.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,15 @@
# Stellen dieser Station
- § 8 Abs. 3: Ersetzt 'des Anhangs VI' durch 'der Binnenschiffspersonalverordnung'
- § 34 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt 'nach Anhang VI § 3.03 Nummer 2 Satz 1' durch 'nach § 101 Absatz 2 der Binnenschiffspersonalverordnung'
- § 35 Abs. 2 Nummer 2 und 3, Abs. 3 Nummer 14 und 15, Abs. 5 Nummer 8 bis 12, Abs. 6: Streichung mehrerer Nummern und Absätze
- § 36 Nummer 22, 23, 40 und 53 bis 57: Streichung mehrerer Nummern
- § 41: Einfügung eines neuen § 41 mit Anwendungsbestimmung
- Anhang II § 1.01 Nummer 4: Neufassung der Definition von 'Kahnfähre'
- Anhang II § 7.03 Nummer 2: Ersetzt 'nach Anhang VI § 3.03 Nummer 2 Satz 1' durch 'nach § 101 Absatz 2 der Binnenschiffspersonalverordnung'
- Anhang V Muster 2 Nummer 5: Ersetzt 'Anhang VI Kapitel 3' durch 'Teil 3 der BinSchPersV' und 'Schiffsführer, Steuermann, Matrose, Schiffsjunge, Maschinist, Matrosen-Motorwart, Heizer' durch 'Schiffsführer, Steuermann, Bootsmann, Matrose, Leichtmatrose, Maschinenkundiger'
- Anhang V Muster 2 Nummer 7: Ersetzt 'Schiffsführer, Steuermann, Matrose, Schiffsjunge, Maschinist, Matrosen-Motorwart, Heizer' durch 'Schiffsführer, Steuermann, Bootsmann, Matrose, Leichtmatrose, Maschinenkundiger'
- Anhang V Muster 3 Nummer 39: Ersetzt 'Fährführer, Fährgehilfe, Fährjunge' durch 'Fährführer, Decksmann 180, Decksman'
- Anhang V Muster 3 Nummer 42: Ersetzt 'Schiffsführer, Steuermann, Bootsmann, Matrose, Leichtmatrose, Matrosen-Motorwart, Maschinist' durch 'Schiffsführer, Steuermann, Bootsmann, Matrose, Leichtmatrose, Maschinenkundiger'
- Anhang V Muster 6 Seite 3 Nummer 5: Ersetzt 'Anhang VI § 3.11 Nr. 2 BinSchUO' durch '§ 111 Absatz 2 BinSchPersV'
- Anhang VI: Streichung des gesamten Anhangs VI

7
binschpatv/§1.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
Anhang II § 1.01 Nummer 4: Neufassung der Definition von 'Kahnfähre'

7
binschpatv/§34.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 34
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 34 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt 'nach Anhang VI § 3.03 Nummer 2 Satz 1' durch 'nach § 101 Absatz 2 der Binnenschiffspersonalverordnung'

7
binschpatv/§35.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 35 Abs. 2 Nummer 2 und 3, Abs. 3 Nummer 14 und 15, Abs. 5 Nummer 8 bis 12, Abs. 6: Streichung mehrerer Nummern und Absätze

7
binschpatv/§36.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 36
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 36 Nummer 22, 23, 40 und 53 bis 57: Streichung mehrerer Nummern

7
binschpatv/§41.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 41
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 41: Einfügung eines neuen § 41 mit Anwendungsbestimmung

7
binschpatv/§7.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
Anhang II § 7.03 Nummer 2: Ersetzt 'nach Anhang VI § 3.03 Nummer 2 Satz 1' durch 'nach § 101 Absatz 2 der Binnenschiffspersonalverordnung'

7
binschpatv/§8.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 8 Abs. 3: Ersetzt 'des Anhangs VI' durch 'der Binnenschiffspersonalverordnung'

39
binschpersv/FASSUNG.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,39 @@
# BINSCHPERSV — 2021-12-06
- **Titel:** Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 4982
- **Inkrafttreten:** 2021-12-07
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/81#page=6
- **Kurz:** Die Verordnung regelt neue befähigungsrechtliche Vorschriften in der Binnenschifffahrt und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
## Betroffene Stellen
- § 9 Abs. 1, § 12 Abs. 2: Neue Gebühren für Prüfung und Teilprüfung
- § 9 Abs. 5, § 12 Abs. 2: Neue Gebühren für Wiederholung von 1 Teil / 2 Teilen
- § 9 Abs. 4, § 10: Neue Gebühr für Erteilung des UKW-Sprechfunkzeugnisses
- § 10: Neue Gebühr für Erteilung eines Sprechfunkzeugnisses durch FVT
- §§ 10, 11: Neue Gebühr für Umschreibung oder Ersatzausfertigung von Berufszeugnissen
- Tabellenabschnitt 2, Nummer 2135, dritte Spalte: Ersetzen der Angabe '§ 15 BinSchUO, Anhang VI § 1.10' durch '§ 15 BinSchUO, § 96 Abs. 1 BinSchPersV'
- Tabellenabschnitt 2, Nummer 2136, dritte Spalte: Ersetzen der Angabe 'i. V. m. Anhang VI § 1.10' durch 'i. V. m. § 96 Abs. 1 BinSchPersV'
- Tabellenabschnitt 2, Nummer 217, zweite Spalte: Ersetzen der Angabe 'Austellung oder Änderung des Bordbuches und der dazugehörigen Bescheinigung' durch 'Austellung oder Änderung des Bordbuches und der dazugehörigen Bescheinigung; Umtausch eines Fahrtenbuches oder eines Bordbuches nach der Schiffspersonalverordnung-Rhein in ein Bordbuch nach BinSchPersV'
- Tabellenabschnitt 2, Nummer 217, dritte Spalte: Ersetzen der Angabe '§ 3.13 Nummer 1 RheinSchPersV' durch '§§ 102, 125 Abs. 2 BinSchPersV, § 3.13 Nummer 1 RheinSchPersV'
- Abschnitt 6, Nummer 1, Satz 2: Streichung von Satz 2
- § 1.01, Nummer 45: Neue Definition von 'diensttuende Mindestbesatzung'
- § 1.01, Nummer 50: Streichung von Nummer 50
- § 1.01, Nummer 51: Neue Definition von 'Binnenschiffspersonalverordnung'
- § 1.02, Nummer 1: Neue Vorschriften für das Führen von Fahrzeugen und Schwimmkörpern
- § 1.10, Nummer 1, Buchstabe b, Doppelbuchstabe aa bis hh: Neue Vorschriften für Urkunden und Unterlagen zur Besatzung
- § 1.10, Nummer 1, Buchstabe d, Doppelbuchstabe ee: Neue Vorschriften für das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk
- § 1.10, Nummer 1, Buchstabe e und f: Streichung des Wortes 'sonstige' in den Vorschriften für Urkunden und Unterlagen
- § 1.10, Nummer 1, neue Sätze: Einfügen neuer Sätze zur elektronischen Textfassung von Urkunden und Unterlagen
- § 1.10, Nummer 7: Neue Vorschriften für Urkunden und Unterlagen, die der Schiffsführer sicherstellen muss
- § 1.10, Nummer 9: Neue Vorschriften für die Ausgabe von Urkunden und Unterlagen auf Verlangen
- § 4.06, Nummer 1, Satz 1, Buchstabe b: Neue Vorschriften für die Besatzung mit besonderer Berechtigung für Radar
- § 6.32, Nummer 1, Satz 1: Neue Vorschriften für das Fahren mit Radar
- § 21.24, Nummer 1, Satz 2: Ersetzen der Angabe 'Binnenschifferpatentverordnung' durch 'Binnenschiffspersonalverordnung'
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
binschpersv/HINWEIS.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
binschpersv/HISTORY.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2021-12-06** · BGBl. 2021 I S. 4982 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt

25
binschpersv/STELLEN.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,25 @@
# Stellen dieser Station
- § 9 Abs. 1, § 12 Abs. 2: Neue Gebühren für Prüfung und Teilprüfung
- § 9 Abs. 5, § 12 Abs. 2: Neue Gebühren für Wiederholung von 1 Teil / 2 Teilen
- § 9 Abs. 4, § 10: Neue Gebühr für Erteilung des UKW-Sprechfunkzeugnisses
- § 10: Neue Gebühr für Erteilung eines Sprechfunkzeugnisses durch FVT
- §§ 10, 11: Neue Gebühr für Umschreibung oder Ersatzausfertigung von Berufszeugnissen
- Tabellenabschnitt 2, Nummer 2135, dritte Spalte: Ersetzen der Angabe '§ 15 BinSchUO, Anhang VI § 1.10' durch '§ 15 BinSchUO, § 96 Abs. 1 BinSchPersV'
- Tabellenabschnitt 2, Nummer 2136, dritte Spalte: Ersetzen der Angabe 'i. V. m. Anhang VI § 1.10' durch 'i. V. m. § 96 Abs. 1 BinSchPersV'
- Tabellenabschnitt 2, Nummer 217, zweite Spalte: Ersetzen der Angabe 'Austellung oder Änderung des Bordbuches und der dazugehörigen Bescheinigung' durch 'Austellung oder Änderung des Bordbuches und der dazugehörigen Bescheinigung; Umtausch eines Fahrtenbuches oder eines Bordbuches nach der Schiffspersonalverordnung-Rhein in ein Bordbuch nach BinSchPersV'
- Tabellenabschnitt 2, Nummer 217, dritte Spalte: Ersetzen der Angabe '§ 3.13 Nummer 1 RheinSchPersV' durch '§§ 102, 125 Abs. 2 BinSchPersV, § 3.13 Nummer 1 RheinSchPersV'
- Abschnitt 6, Nummer 1, Satz 2: Streichung von Satz 2
- § 1.01, Nummer 45: Neue Definition von 'diensttuende Mindestbesatzung'
- § 1.01, Nummer 50: Streichung von Nummer 50
- § 1.01, Nummer 51: Neue Definition von 'Binnenschiffspersonalverordnung'
- § 1.02, Nummer 1: Neue Vorschriften für das Führen von Fahrzeugen und Schwimmkörpern
- § 1.10, Nummer 1, Buchstabe b, Doppelbuchstabe aa bis hh: Neue Vorschriften für Urkunden und Unterlagen zur Besatzung
- § 1.10, Nummer 1, Buchstabe d, Doppelbuchstabe ee: Neue Vorschriften für das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk
- § 1.10, Nummer 1, Buchstabe e und f: Streichung des Wortes 'sonstige' in den Vorschriften für Urkunden und Unterlagen
- § 1.10, Nummer 1, neue Sätze: Einfügen neuer Sätze zur elektronischen Textfassung von Urkunden und Unterlagen
- § 1.10, Nummer 7: Neue Vorschriften für Urkunden und Unterlagen, die der Schiffsführer sicherstellen muss
- § 1.10, Nummer 9: Neue Vorschriften für die Ausgabe von Urkunden und Unterlagen auf Verlangen
- § 4.06, Nummer 1, Satz 1, Buchstabe b: Neue Vorschriften für die Besatzung mit besonderer Berechtigung für Radar
- § 6.32, Nummer 1, Satz 1: Neue Vorschriften für das Fahren mit Radar
- § 21.24, Nummer 1, Satz 2: Ersetzen der Angabe 'Binnenschifferpatentverordnung' durch 'Binnenschiffspersonalverordnung'

25
binschpersv/§1.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,25 @@
# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 1.01, Nummer 45: Neue Definition von 'diensttuende Mindestbesatzung'
§ 1.01, Nummer 50: Streichung von Nummer 50
§ 1.01, Nummer 51: Neue Definition von 'Binnenschiffspersonalverordnung'
§ 1.02, Nummer 1: Neue Vorschriften für das Führen von Fahrzeugen und Schwimmkörpern
§ 1.10, Nummer 1, Buchstabe b, Doppelbuchstabe aa bis hh: Neue Vorschriften für Urkunden und Unterlagen zur Besatzung
§ 1.10, Nummer 1, Buchstabe d, Doppelbuchstabe ee: Neue Vorschriften für das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk
§ 1.10, Nummer 1, Buchstabe e und f: Streichung des Wortes 'sonstige' in den Vorschriften für Urkunden und Unterlagen
§ 1.10, Nummer 1, neue Sätze: Einfügen neuer Sätze zur elektronischen Textfassung von Urkunden und Unterlagen
§ 1.10, Nummer 7: Neue Vorschriften für Urkunden und Unterlagen, die der Schiffsführer sicherstellen muss
§ 1.10, Nummer 9: Neue Vorschriften für die Ausgabe von Urkunden und Unterlagen auf Verlangen

11
binschpersv/§10.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,11 @@
# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 9 Abs. 4, § 10: Neue Gebühr für Erteilung des UKW-Sprechfunkzeugnisses
§ 10: Neue Gebühr für Erteilung eines Sprechfunkzeugnisses durch FVT
§§ 10, 11: Neue Gebühr für Umschreibung oder Ersatzausfertigung von Berufszeugnissen

9
binschpersv/§12.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,9 @@
# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 9 Abs. 1, § 12 Abs. 2: Neue Gebühren für Prüfung und Teilprüfung
§ 9 Abs. 5, § 12 Abs. 2: Neue Gebühren für Wiederholung von 1 Teil / 2 Teilen

7
binschpersv/§21.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 21.24, Nummer 1, Satz 2: Ersetzen der Angabe 'Binnenschifferpatentverordnung' durch 'Binnenschiffspersonalverordnung'

7
binschpersv/§4.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 4.06, Nummer 1, Satz 1, Buchstabe b: Neue Vorschriften für die Besatzung mit besonderer Berechtigung für Radar

7
binschpersv/§6.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 6.32, Nummer 1, Satz 1: Neue Vorschriften für das Fahren mit Radar

11
binschpersv/§9.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,11 @@
# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 9 Abs. 1, § 12 Abs. 2: Neue Gebühren für Prüfung und Teilprüfung
§ 9 Abs. 5, § 12 Abs. 2: Neue Gebühren für Wiederholung von 1 Teil / 2 Teilen
§ 9 Abs. 4, § 10: Neue Gebühr für Erteilung des UKW-Sprechfunkzeugnisses

23
bischbv/FASSUNG.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,23 @@
# BISCHBV — 2021-12-06
- **Titel:** Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 4982
- **Inkrafttreten:** 2021-12-07
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/81#page=6
- **Kurz:** Die Verordnung regelt neue befähigungsrechtliche Vorschriften in der Binnenschifffahrt und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
## Betroffene Stellen
- § 101 Abs. 2: Neufassung der Bestimmungen zur Unterscheidung der Betriebsformen
- § 101 Abs. 3: Neufassung der Bestimmungen zur Wechselbesatzung und zur Aufbewahrung von Anschreibungen
- § 102: Neufassung der Bestimmungen zum Bordbuch
- § 103: Neufassung der Bestimmungen zu Dienst- und Ruhezeiten
- § 104: Neufassung der Bestimmungen zur Mindestbesatzung auf geschleppten Fahrzeugen ohne Antriebsmaschine
- § 105: Neufassung der Bestimmungen zur Mindestbesatzung auf Gütermotorschiffen und Tankmotorschiffen
- § 106: Neufassung der Bestimmungen zur Mindestbesatzung auf Schubverbänden
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
bischbv/HINWEIS.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
bischbv/HISTORY.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2021-12-06** · BGBl. 2021 I S. 4982 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt

9
bischbv/STELLEN.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,9 @@
# Stellen dieser Station
- § 101 Abs. 2: Neufassung der Bestimmungen zur Unterscheidung der Betriebsformen
- § 101 Abs. 3: Neufassung der Bestimmungen zur Wechselbesatzung und zur Aufbewahrung von Anschreibungen
- § 102: Neufassung der Bestimmungen zum Bordbuch
- § 103: Neufassung der Bestimmungen zu Dienst- und Ruhezeiten
- § 104: Neufassung der Bestimmungen zur Mindestbesatzung auf geschleppten Fahrzeugen ohne Antriebsmaschine
- § 105: Neufassung der Bestimmungen zur Mindestbesatzung auf Gütermotorschiffen und Tankmotorschiffen
- § 106: Neufassung der Bestimmungen zur Mindestbesatzung auf Schubverbänden

9
bischbv/§101.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,9 @@
# § 101
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 101 Abs. 2: Neufassung der Bestimmungen zur Unterscheidung der Betriebsformen
§ 101 Abs. 3: Neufassung der Bestimmungen zur Wechselbesatzung und zur Aufbewahrung von Anschreibungen

7
bischbv/§102.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 102
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 102: Neufassung der Bestimmungen zum Bordbuch

7
bischbv/§103.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 103
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 103: Neufassung der Bestimmungen zu Dienst- und Ruhezeiten

7
bischbv/§104.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 104
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 104: Neufassung der Bestimmungen zur Mindestbesatzung auf geschleppten Fahrzeugen ohne Antriebsmaschine

7
bischbv/§105.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 105
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 105: Neufassung der Bestimmungen zur Mindestbesatzung auf Gütermotorschiffen und Tankmotorschiffen

7
bischbv/§106.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 106
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 106: Neufassung der Bestimmungen zur Mindestbesatzung auf Schubverbänden

View File

@@ -1,33 +1,18 @@
# TSPV_2013 — 2016-06-03
# TSPV_2013 — 2021-12-06
- **Titel:** Verordnung zur Anpassung von Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung)
- **Titel:** Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 1257
- **Inkrafttreten:** 2016-06-04
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/25#page=5
- **Kurz:** Die Verordnung passt die Bezeichnungen von Wasser- und Schifffahrtsämtern in verschiedenen Bundesverordnungen an die neue Bezeichnung 'Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung' an.
- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 4982
- **Inkrafttreten:** 2021-12-07
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/81#page=6
- **Kurz:** Die Verordnung regelt neue befähigungsrechtliche Vorschriften in der Binnenschifffahrt und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
## Betroffene Stellen
- § 3 Abs. 1 Satz 2 Nummer 3: Ersetzung von 'Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes' durch 'Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes'
- § 3 Abs. 1 Satz 2 Nummer 4: Ersetzung von 'Wasser- und Schifffahrtsamtes Hann. Münden' durch 'von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachten Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes'
- § 3 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von 'Das Wasser- und Schifffahrtsamt Hann. Münden' durch 'Das von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachte Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt'
- § 4 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von 'Das Wasser- und Schifffahrtsamt Hann. Münden' durch 'Das von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachte Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt'
- § 8 Abs. 1: Ersetzung von 'Das Wasser- und Schifffahrtsamt Hann. Münden' durch 'Das von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachte Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt'
- § 10 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von 'Das Wasser- und Schifffahrtsamt Hann. Münden' durch 'Das von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachte Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt'
- § 18: Ersetzung von 'Das Wasser- und Schifffahrtsamt Hann. Münden' durch 'Das von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachte Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt'
- § 6 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung von 'vom Wasser- und Schifffahrtsamt Hann. Münden' durch 'von dem von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachten Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt'
- § 15 Abs. 4 Satz 1 und 2: Ersetzung von 'vom Wasser- und Schifffahrtsamt Hann. Münden' durch 'von dem von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachten Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt'
- § 24 Abs. 1 Nummer 5: Ersetzung von 'vom Wasser- und Schifffahrtsamt Hann. Münden' durch 'von dem von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachten Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt'
- § 9 Abs. 4: Ersetzung von 'Wasser- und Schifffahrtsamtes Hann. Münden' durch 'von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachten Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes'
- § 9 Abs. 5: Ersetzung von 'Wasser- und Schifffahrtsamt Hann. Münden' durch 'von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachten Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt'
- § 11 Abs. 2 Nummer 1: Ersetzung von 'Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes' durch 'Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes'
- § 13 Abs. 1: Ersetzung von 'Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes' durch 'Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes'
- § 16 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'Wasser- und Schifffahrtsamtes Hann. Münden' durch 'von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachten Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes'
- § 16 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von 'Wasser- und Schifffahrtsamtes Hann. Münden' durch 'von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachten Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes'
- § 16 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von 'dem Wasser- und Schifffahrtsamt Hann. Münden' durch 'dem von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachten Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt'
- § 17 Satz 1: Ersetzung von 'Wasser- und Schifffahrtsamtes Hann. Münden' durch 'von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekannten Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes'
- § 21: Ersetzung von 'Wasser- und Schifffahrtsamt Hann. Münden' durch 'von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachten Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt'
- § 2 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Bedeutung von Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, Sportbootführerscheinverordnung, Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung, Binnenschiffspersonalverordnung, Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung, Binnenschiffsuntersuchungsordnung, Fährenbetriebsverordnung und Wasserskiverordnung definiert.
- § 5 Abs. 2 Satz 3: Neufassung des Satzes 3, der die Eignung des Erziehungsberechtigten für Minderjährige festlegt.
- § 5 Abs. 6: Neufassung des Absatzes 6, der die Befähigung zum Führen von Fahrgastschiffen und Fähren regelt.
- § 25: Hinzufügen eines neuen Absatzes 2, der die Anwendung von § 5 Abs. 6 Nummer 1 bis zum 17. Januar 2022 regelt.
## Wortlaut

View File

@@ -1,3 +1,4 @@
# Verlauf
- **2016-06-03** · BGBl. 2016 I S. 1257 — Verordnung zur Anpassung von Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung)
- **2021-12-06** · BGBl. 2021 I S. 4982 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt

View File

@@ -1,21 +1,6 @@
# Stellen dieser Station
- § 3 Abs. 1 Satz 2 Nummer 3: Ersetzung von 'Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes' durch 'Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes'
- § 3 Abs. 1 Satz 2 Nummer 4: Ersetzung von 'Wasser- und Schifffahrtsamtes Hann. Münden' durch 'von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachten Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes'
- § 3 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von 'Das Wasser- und Schifffahrtsamt Hann. Münden' durch 'Das von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachte Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt'
- § 4 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von 'Das Wasser- und Schifffahrtsamt Hann. Münden' durch 'Das von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachte Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt'
- § 8 Abs. 1: Ersetzung von 'Das Wasser- und Schifffahrtsamt Hann. Münden' durch 'Das von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachte Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt'
- § 10 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von 'Das Wasser- und Schifffahrtsamt Hann. Münden' durch 'Das von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachte Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt'
- § 18: Ersetzung von 'Das Wasser- und Schifffahrtsamt Hann. Münden' durch 'Das von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachte Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt'
- § 6 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung von 'vom Wasser- und Schifffahrtsamt Hann. Münden' durch 'von dem von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachten Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt'
- § 15 Abs. 4 Satz 1 und 2: Ersetzung von 'vom Wasser- und Schifffahrtsamt Hann. Münden' durch 'von dem von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachten Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt'
- § 24 Abs. 1 Nummer 5: Ersetzung von 'vom Wasser- und Schifffahrtsamt Hann. Münden' durch 'von dem von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachten Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt'
- § 9 Abs. 4: Ersetzung von 'Wasser- und Schifffahrtsamtes Hann. Münden' durch 'von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachten Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes'
- § 9 Abs. 5: Ersetzung von 'Wasser- und Schifffahrtsamt Hann. Münden' durch 'von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachten Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt'
- § 11 Abs. 2 Nummer 1: Ersetzung von 'Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes' durch 'Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes'
- § 13 Abs. 1: Ersetzung von 'Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes' durch 'Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes'
- § 16 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'Wasser- und Schifffahrtsamtes Hann. Münden' durch 'von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachten Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes'
- § 16 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von 'Wasser- und Schifffahrtsamtes Hann. Münden' durch 'von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachten Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes'
- § 16 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von 'dem Wasser- und Schifffahrtsamt Hann. Münden' durch 'dem von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachten Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt'
- § 17 Satz 1: Ersetzung von 'Wasser- und Schifffahrtsamtes Hann. Münden' durch 'von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekannten Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes'
- § 21: Ersetzung von 'Wasser- und Schifffahrtsamt Hann. Münden' durch 'von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachten Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt'
- § 2 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Bedeutung von Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, Sportbootführerscheinverordnung, Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung, Binnenschiffspersonalverordnung, Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung, Binnenschiffsuntersuchungsordnung, Fährenbetriebsverordnung und Wasserskiverordnung definiert.
- § 5 Abs. 2 Satz 3: Neufassung des Satzes 3, der die Eignung des Erziehungsberechtigten für Minderjährige festlegt.
- § 5 Abs. 6: Neufassung des Absatzes 6, der die Befähigung zum Führen von Fahrgastschiffen und Fähren regelt.
- § 25: Hinzufügen eines neuen Absatzes 2, der die Anwendung von § 5 Abs. 6 Nummer 1 bis zum 17. Januar 2022 regelt.

7
tspv_2013/§2.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 2 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Bedeutung von Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, Sportbootführerscheinverordnung, Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung, Binnenschiffspersonalverordnung, Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung, Binnenschiffsuntersuchungsordnung, Fährenbetriebsverordnung und Wasserskiverordnung definiert.

7
tspv_2013/§25.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 25: Hinzufügen eines neuen Absatzes 2, der die Anwendung von § 5 Abs. 6 Nummer 1 bis zum 17. Januar 2022 regelt.

9
tspv_2013/§5.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,9 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 5 Abs. 2 Satz 3: Neufassung des Satzes 3, der die Eignung des Erziehungsberechtigten für Minderjährige festlegt.
§ 5 Abs. 6: Neufassung des Absatzes 6, der die Befähigung zum Führen von Fahrgastschiffen und Fähren regelt.

View File

@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 2021 I S. 4982
- **Titel:** Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 4982
- **Verkündung:** 2021-12-06
- **Inkrafttreten:** 2021-12-07
- **Ausfertigung:** 2021-11-26
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/81#page=6
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BINSCHPERSV, VERORDNUNG-ZUR-NEUREGELUNG-BEFÄHIGUNGSRECHTLICHER, BISCHBV, BINNENSCHIFFERPATENTVERORDNUNG-VERORDNUNG-ÜBER-DIE, TSPV_2013, BINSCHPATV
## Kurz
Die Verordnung regelt neue befähigungsrechtliche Vorschriften in der Binnenschifffahrt und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

View File

@@ -0,0 +1,62 @@
# VERORDNUNG-ZUR-NEUREGELUNG-BEFÄHIGUNGSRECHTLICHER — 2021-12-06
- **Titel:** Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 4982
- **Inkrafttreten:** 2021-12-07
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/81#page=6
- **Kurz:** Die Verordnung regelt neue befähigungsrechtliche Vorschriften in der Binnenschifffahrt und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
## Betroffene Stellen
- § 21: Neue Vorschriften zur medizinischen Tauglichkeit, einschließlich der Möglichkeit, Zweifel an der Tauglichkeit zu klären und Risikominderungsmaßnahmen zu ergreifen.
- § 22: Neue Vorschriften für den regelmäßigen Nachweis der medizinischen Tauglichkeit, abhängig vom Alter des Besatzungsmitglieds.
- § 23: Spezielle Vorschriften für die medizinische Tauglichkeit der Maschinenkundigen.
- § 24: Vorschriften zur Zuständigkeit für die Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen.
- § 25: Neue Vorschriften zur Fahrzeit, einschließlich der Fahrzeuge, auf denen Fahrzeit erworben werden kann.
- § 26: Vorschriften zur Nachweise der Fahrzeiten, einschließlich alternativer Nachweise.
- § 27: Vorschriften zur Anerkennung von Fahrzeit, einschließlich der Validierung durch Behörden.
- § 28: Vorschriften zum Schifferdienstbuch, einschließlich der Eintragungen und Verwaltung.
- § 29: Vorschriften für die Erwerbung des Unionsbefähigungszeugnisses als Decksmann oder Decksfrau.
- § 30: Vorschriften für die Erwerbung des Unionsbefähigungszeugnisses als Leichtmatrose oder Leichtmatrosin.
- § 31: Vorschriften für die Erwerbung des Unionsbefähigungszeugnisses als Matrose oder Matrosin.
- § 107: Neue Vorschriften für die Mindestbesatzung auf Schleppbooten, einschließlich spezieller Voraussetzungen und Anforderungen.
- § 108: Neue Vorschriften für die Mindestbesatzung auf Tagesausflugsschiffen, einschließlich spezieller Voraussetzungen und Anforderungen.
- § 109: Neue Vorschriften für die Mindestbesatzung auf Kabinenschiffen, einschließlich spezieller Voraussetzungen und Anforderungen.
- § 110: Neue Vorschriften für das Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen, einschließlich spezieller Voraussetzungen und Anforderungen.
- § 111: Neue Vorschriften für die Mindestbesatzung auf Fahrgastbooten, einschließlich spezieller Voraussetzungen und Anforderungen.
- § 112: Neue Vorschriften für die Mindestbesatzung auf Personenfähren, einschließlich spezieller Voraussetzungen und Anforderungen.
- § 113: Neue Vorschriften für die Mindestbesatzung auf Wagenfähren, einschließlich spezieller Voraussetzungen und Anforderungen.
- § 32: Neue Vorschriften für den Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses als Bootsmann oder Bootsfrau
- § 33: Neue Vorschriften für den Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses als Steuermann oder Steuerfrau
- § 34: Neue Vorschriften für den Erwerb des Befähigungszeugnisses als Maschinenkundiger oder Maschinenkundige
- § 35: Neue Vorschriften für die behördliche Befähigungsprüfung für die Betriebsebene
- § 36: Neue Vorschriften für den Nachweis der Ausbildung
- § 37: Neue Vorschriften für den Erwerb des Unionspatents
- § 38: Neue Vorschriften für die behördliche Befähigungsprüfung zum Unionspatent
- § 39: Neue Vorschriften für den Erwerb des Schifferzeugnisses
- § 40: Neue Vorschriften für die behördliche Befähigungsprüfung zum Erwerb des Schifferzeugnisses
- § 41: Neue Vorschriften für den Erwerb der besonderen Berechtigung für Radar
- § 42: Neue Vorschriften für den Erwerb der besonderen Berechtigung für Risikostrecken
- § 125: Gültigkeit von Fahrtenbüchern und Bordbüchern bis zum 17. Januar 2032
- § 126: Gültigkeit der bisherigen Befähigungszeugnisse für Schiffsführer und Schiffsführerinnen bis zum 17. Januar 2032
- § 127: Anerkennung von Befähigungszeugnissen nach dem STCW-Übereinkommen bis zum 17. Januar 2038
- § 128: Anerkennung von Befähigungszeugnissen, Schifferdienstbüchern und Bordbüchern aus Drittstaaten bis zum 17. Januar 2032
- § 129: Umtausch in ein neues Befähigungszeugnis für Schiffsführer und Schiffsführerinnen bis zum 17. Januar 2032
- § 130: Übergangsbestimmungen für Sportfahrzeuge und für Fahrzeuge unter 20 Metern Länge bis zum 17. Januar 2024
- § 131: Gültigkeit und Umtausch der Radarpatente bis zum 17. Januar 2032
- § 132: Gültigkeit der bisherigen Streckenkunde
- § 133: Gültigkeit der besonderen Berechtigung für Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter bis zum 17. Januar 2032
- § 134: Gültigkeit der Befähigungszeugnisse für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt und für Sachkundige für LNG
- § 135: Gültigkeit der Nachweise der Befähigung für Ersthelfer und Ersthelferinnen und atemschutzgerättragende Personen
- § 136: Geltung von Besatzungsdokumenten nach der Schiffspersonalverordnung-Rhein
- § 137: Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen und Verlängerung der Zulassung von Ärzten und Ärztinnen
- § 138: Grundlegende Sicherheitsausbildung bis zum 17. Mai 2022
- § 139: Kein Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen bis zum 17. Januar 2024
- § 140: Anrechnung von Fahrzeiten auch vor dem 18. Januar 2022
- § 141: Anwendung der Verordnung ab dem 18. Januar 2022
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

View File

@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2021-12-06** · BGBl. 2021 I S. 4982 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt

View File

@@ -0,0 +1,48 @@
# Stellen dieser Station
- § 21: Neue Vorschriften zur medizinischen Tauglichkeit, einschließlich der Möglichkeit, Zweifel an der Tauglichkeit zu klären und Risikominderungsmaßnahmen zu ergreifen.
- § 22: Neue Vorschriften für den regelmäßigen Nachweis der medizinischen Tauglichkeit, abhängig vom Alter des Besatzungsmitglieds.
- § 23: Spezielle Vorschriften für die medizinische Tauglichkeit der Maschinenkundigen.
- § 24: Vorschriften zur Zuständigkeit für die Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen.
- § 25: Neue Vorschriften zur Fahrzeit, einschließlich der Fahrzeuge, auf denen Fahrzeit erworben werden kann.
- § 26: Vorschriften zur Nachweise der Fahrzeiten, einschließlich alternativer Nachweise.
- § 27: Vorschriften zur Anerkennung von Fahrzeit, einschließlich der Validierung durch Behörden.
- § 28: Vorschriften zum Schifferdienstbuch, einschließlich der Eintragungen und Verwaltung.
- § 29: Vorschriften für die Erwerbung des Unionsbefähigungszeugnisses als Decksmann oder Decksfrau.
- § 30: Vorschriften für die Erwerbung des Unionsbefähigungszeugnisses als Leichtmatrose oder Leichtmatrosin.
- § 31: Vorschriften für die Erwerbung des Unionsbefähigungszeugnisses als Matrose oder Matrosin.
- § 107: Neue Vorschriften für die Mindestbesatzung auf Schleppbooten, einschließlich spezieller Voraussetzungen und Anforderungen.
- § 108: Neue Vorschriften für die Mindestbesatzung auf Tagesausflugsschiffen, einschließlich spezieller Voraussetzungen und Anforderungen.
- § 109: Neue Vorschriften für die Mindestbesatzung auf Kabinenschiffen, einschließlich spezieller Voraussetzungen und Anforderungen.
- § 110: Neue Vorschriften für das Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen, einschließlich spezieller Voraussetzungen und Anforderungen.
- § 111: Neue Vorschriften für die Mindestbesatzung auf Fahrgastbooten, einschließlich spezieller Voraussetzungen und Anforderungen.
- § 112: Neue Vorschriften für die Mindestbesatzung auf Personenfähren, einschließlich spezieller Voraussetzungen und Anforderungen.
- § 113: Neue Vorschriften für die Mindestbesatzung auf Wagenfähren, einschließlich spezieller Voraussetzungen und Anforderungen.
- § 32: Neue Vorschriften für den Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses als Bootsmann oder Bootsfrau
- § 33: Neue Vorschriften für den Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses als Steuermann oder Steuerfrau
- § 34: Neue Vorschriften für den Erwerb des Befähigungszeugnisses als Maschinenkundiger oder Maschinenkundige
- § 35: Neue Vorschriften für die behördliche Befähigungsprüfung für die Betriebsebene
- § 36: Neue Vorschriften für den Nachweis der Ausbildung
- § 37: Neue Vorschriften für den Erwerb des Unionspatents
- § 38: Neue Vorschriften für die behördliche Befähigungsprüfung zum Unionspatent
- § 39: Neue Vorschriften für den Erwerb des Schifferzeugnisses
- § 40: Neue Vorschriften für die behördliche Befähigungsprüfung zum Erwerb des Schifferzeugnisses
- § 41: Neue Vorschriften für den Erwerb der besonderen Berechtigung für Radar
- § 42: Neue Vorschriften für den Erwerb der besonderen Berechtigung für Risikostrecken
- § 125: Gültigkeit von Fahrtenbüchern und Bordbüchern bis zum 17. Januar 2032
- § 126: Gültigkeit der bisherigen Befähigungszeugnisse für Schiffsführer und Schiffsführerinnen bis zum 17. Januar 2032
- § 127: Anerkennung von Befähigungszeugnissen nach dem STCW-Übereinkommen bis zum 17. Januar 2038
- § 128: Anerkennung von Befähigungszeugnissen, Schifferdienstbüchern und Bordbüchern aus Drittstaaten bis zum 17. Januar 2032
- § 129: Umtausch in ein neues Befähigungszeugnis für Schiffsführer und Schiffsführerinnen bis zum 17. Januar 2032
- § 130: Übergangsbestimmungen für Sportfahrzeuge und für Fahrzeuge unter 20 Metern Länge bis zum 17. Januar 2024
- § 131: Gültigkeit und Umtausch der Radarpatente bis zum 17. Januar 2032
- § 132: Gültigkeit der bisherigen Streckenkunde
- § 133: Gültigkeit der besonderen Berechtigung für Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter bis zum 17. Januar 2032
- § 134: Gültigkeit der Befähigungszeugnisse für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt und für Sachkundige für LNG
- § 135: Gültigkeit der Nachweise der Befähigung für Ersthelfer und Ersthelferinnen und atemschutzgerättragende Personen
- § 136: Geltung von Besatzungsdokumenten nach der Schiffspersonalverordnung-Rhein
- § 137: Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen und Verlängerung der Zulassung von Ärzten und Ärztinnen
- § 138: Grundlegende Sicherheitsausbildung bis zum 17. Mai 2022
- § 139: Kein Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen bis zum 17. Januar 2024
- § 140: Anrechnung von Fahrzeiten auch vor dem 18. Januar 2022
- § 141: Anwendung der Verordnung ab dem 18. Januar 2022

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 107
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 107: Neue Vorschriften für die Mindestbesatzung auf Schleppbooten, einschließlich spezieller Voraussetzungen und Anforderungen.

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 108
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 108: Neue Vorschriften für die Mindestbesatzung auf Tagesausflugsschiffen, einschließlich spezieller Voraussetzungen und Anforderungen.

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 109
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 109: Neue Vorschriften für die Mindestbesatzung auf Kabinenschiffen, einschließlich spezieller Voraussetzungen und Anforderungen.

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 110
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 110: Neue Vorschriften für das Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen, einschließlich spezieller Voraussetzungen und Anforderungen.

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 111
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 111: Neue Vorschriften für die Mindestbesatzung auf Fahrgastbooten, einschließlich spezieller Voraussetzungen und Anforderungen.

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 112
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 112: Neue Vorschriften für die Mindestbesatzung auf Personenfähren, einschließlich spezieller Voraussetzungen und Anforderungen.

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 113
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 113: Neue Vorschriften für die Mindestbesatzung auf Wagenfähren, einschließlich spezieller Voraussetzungen und Anforderungen.

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 125
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 125: Gültigkeit von Fahrtenbüchern und Bordbüchern bis zum 17. Januar 2032

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 126
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 126: Gültigkeit der bisherigen Befähigungszeugnisse für Schiffsführer und Schiffsführerinnen bis zum 17. Januar 2032

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 127
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 127: Anerkennung von Befähigungszeugnissen nach dem STCW-Übereinkommen bis zum 17. Januar 2038

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 128
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 128: Anerkennung von Befähigungszeugnissen, Schifferdienstbüchern und Bordbüchern aus Drittstaaten bis zum 17. Januar 2032

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 129
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 129: Umtausch in ein neues Befähigungszeugnis für Schiffsführer und Schiffsführerinnen bis zum 17. Januar 2032

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 130
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 130: Übergangsbestimmungen für Sportfahrzeuge und für Fahrzeuge unter 20 Metern Länge bis zum 17. Januar 2024

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 131
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 131: Gültigkeit und Umtausch der Radarpatente bis zum 17. Januar 2032

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 132
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 132: Gültigkeit der bisherigen Streckenkunde

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 133
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 133: Gültigkeit der besonderen Berechtigung für Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter bis zum 17. Januar 2032

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 134
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 134: Gültigkeit der Befähigungszeugnisse für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt und für Sachkundige für LNG

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 135
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 135: Gültigkeit der Nachweise der Befähigung für Ersthelfer und Ersthelferinnen und atemschutzgerättragende Personen

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 136
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 136: Geltung von Besatzungsdokumenten nach der Schiffspersonalverordnung-Rhein

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 137
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 137: Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen und Verlängerung der Zulassung von Ärzten und Ärztinnen

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 138
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 138: Grundlegende Sicherheitsausbildung bis zum 17. Mai 2022

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 139
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 139: Kein Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen bis zum 17. Januar 2024

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 140
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 140: Anrechnung von Fahrzeiten auch vor dem 18. Januar 2022

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 141
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 141: Anwendung der Verordnung ab dem 18. Januar 2022

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 21: Neue Vorschriften zur medizinischen Tauglichkeit, einschließlich der Möglichkeit, Zweifel an der Tauglichkeit zu klären und Risikominderungsmaßnahmen zu ergreifen.

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 22: Neue Vorschriften für den regelmäßigen Nachweis der medizinischen Tauglichkeit, abhängig vom Alter des Besatzungsmitglieds.

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 23: Spezielle Vorschriften für die medizinische Tauglichkeit der Maschinenkundigen.

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 24: Vorschriften zur Zuständigkeit für die Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen.

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 25: Neue Vorschriften zur Fahrzeit, einschließlich der Fahrzeuge, auf denen Fahrzeit erworben werden kann.

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 26: Vorschriften zur Nachweise der Fahrzeiten, einschließlich alternativer Nachweise.

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 27: Vorschriften zur Anerkennung von Fahrzeit, einschließlich der Validierung durch Behörden.

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 28: Vorschriften zum Schifferdienstbuch, einschließlich der Eintragungen und Verwaltung.

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 29: Vorschriften für die Erwerbung des Unionsbefähigungszeugnisses als Decksmann oder Decksfrau.

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 30
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 30: Vorschriften für die Erwerbung des Unionsbefähigungszeugnisses als Leichtmatrose oder Leichtmatrosin.

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 31
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 31: Vorschriften für die Erwerbung des Unionsbefähigungszeugnisses als Matrose oder Matrosin.

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 32: Neue Vorschriften für den Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses als Bootsmann oder Bootsfrau

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 33
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 33: Neue Vorschriften für den Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses als Steuermann oder Steuerfrau

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 34
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 34: Neue Vorschriften für den Erwerb des Befähigungszeugnisses als Maschinenkundiger oder Maschinenkundige

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 35: Neue Vorschriften für die behördliche Befähigungsprüfung für die Betriebsebene

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 36
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 36: Neue Vorschriften für den Nachweis der Ausbildung

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 37
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 37: Neue Vorschriften für den Erwerb des Unionspatents

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 38
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 38: Neue Vorschriften für die behördliche Befähigungsprüfung zum Unionspatent

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 39
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 39: Neue Vorschriften für den Erwerb des Schifferzeugnisses

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 40
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 40: Neue Vorschriften für die behördliche Befähigungsprüfung zum Erwerb des Schifferzeugnisses

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 41
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 41: Neue Vorschriften für den Erwerb der besonderen Berechtigung für Radar

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 42
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-12-06 — Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4982
§ 42: Neue Vorschriften für den Erwerb der besonderen Berechtigung für Risikostrecken