BGBl. 1951 I S. 943 · Änderung · Verordnung zur Änderung einkommensteuerlicher Durchführungsvorschriften

Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 943
Inkrafttreten: 1951-12-13
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1951-12-12

BGBl-Id: bgbl1-1951-58-1
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# ESTDV_1955 — 1951-01-08
# ESTDV_1955 — 1951-12-12
- **Titel:** Bekanntmachung der Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1951 I S. 22
- **Inkrafttreten:** 1950-06-11
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/1#page=22
- **Kurz:** Die Bekanntmachung legt die Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung fest, die ab dem 11. Juni 1950 gilt.
- **Titel:** Verordnung zur Änderung einkommensteuerlicher Durchführungsvorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1951 I S. 943
- **Inkrafttreten:** 1951-12-13
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/58#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und andere steuerliche Tabellen, um die Anwendung für den Veranlagungszeitraum 1951 zu gewährleisten.
## Betroffene Stellen
- § 30 b: Regelung für die Anwendung des § 10 a Abs. 1 des Gesetzes bei Vorhandensein mehrerer Betriebe
- § 30 c: Feststellung des als steuerbegünstigt in Anspruch genommenen Betrags
- § 31: Nachversteuerung der Mehrentnahmen
- § 31 a: Steuerbegünstigung im Fall des § 10 a Abs. 3 des Gesetzes
- § 32: Begünstigung des Kleinsparens
- § 33: Anerkennung bestimmter Einrichtungen
- § 34: Begünstigte Einkünfte bei über 50 Jahre alten Steuerpflichtigen
- § 35: Abzugsfähigkeit ausländischer Einkommensteuer
- § 36: Veräußerung von Bodenschätzen
- § 37: Veräußerung wesentlicher Beteiligungen
- § 38: Pauschbetrag für Betriebsausgaben bei Einkünften aus selbständiger Arbeit
- § 39: Steuererklärungspflicht
- § 40: Steuererklärungspflicht im Fall der Haushaltsbesteuerung
- § 41: Erklärung bei gesonderter Feststellung der Besteuerungsgrundlagen
- § 42: Form der Erklärung
- § 1: Neue Vorschriften für das Wirtschaftsjahr
- § 2: Neue Vorschriften für das Wirtschaftsjahr bei Land- und Forstwirten
- § 2a: Neue Vorschriften für die Aufteilung des Gewinns aus Gewerbebetrieb
- § 2b: Neue Vorschriften für Veräußerungsgewinne und abweichende Wirtschaftsjahre
- § 3: Neue Vorschriften für steuerfreie Einnahmen
- § 4: Neue Vorschriften für die Eröffnung und Aufgabe eines Betriebs
- § 5: Neue Vorschriften für die Bewertung bei unentgeltlicher Übertragung
- § 6: Neue Vorschriften für Einlagen
- § 7: Neue Vorschriften für die Bewertungsfreiheit für geringwertige Anlagegüter
- § 7a: Neue Vorschriften für die Bemessung der Absetzung für Abnutzung im Fall des § 4 Absatz 3 des Gesetzes
- § 8: Neue Vorschriften für die ordnungsmäßige Buchführung
- § 9: Neue Vorschriften für die Bewertungsfreiheit für Ersatzbeschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter
- § 10: Neue Vorschriften für erhöhte Absetzungen für Wohngebäude
- § 11: Neue Vorschriften für die Förderung des Wohnungsbaus
- § 11a: Neue Vorschriften für die Bewertungsfreiheit für Schiffe und Förderung des Schiffbaus
- § 12: Neue Vorschriften für die Bewertungsfreiheit für Fabrikgebäude, Lagerhäuser und landwirtschaftliche Betriebsgebäude
- § 43: Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit der Ehefrau in einem dem Ehemann fremden Betrieb scheiden bei der Zusammenveranlagung aus.
- § 44: Der Paragraph wird gestrichen.
- § 45: Die zu veranlagende Einkommensteuer berechnet sich nach der Einkommensteuer-Jahrestabelle 1950.
- § 46: Vorschriften für die Anwendung des § 32a des Gesetzes bei Vorhandensein mehrerer Betriebe.
- § 47: Vorschriften für die Berechnung der Einkommensteuer im Fall des § 32a des Gesetzes.
- § 47a: Vorschriften für die Berücksichtigung der Entnahmen in den Fällen des § 2 Abs. 6 des Gesetzes.
- § 48: Vorschriften für Ansprüche auf Erstattung nichtabzugsfähiger Steuern im Fall des § 32a des Gesetzes.
- § 49: Vorschriften für die Feststellung von Beträgen, die für die Nachversteuerung von Bedeutung sind.
- § 50: Vorschriften für die Nachversteuerung der Mehrentnahmen.
- § 51: Vorschriften für außergewöhnliche Belastungen.
- § 51a: Begriffsbestimmung für Flüchtlinge und politisch Verfolgte.
- § 52: Vorschriften für außerordentliche Waldnutzung.
- § 53: Der Paragraph entfällt.
- § 54: Der Paragraph entfällt.
- § 55: Vorschriften für Vorauszahlungstermine und Vorauszahlungspflicht bei Land- und Forstwirten.
- § 56: Der Paragraph entfällt.
- § 58: Vorschriften für die Anrechnung von Vorauszahlungen.
- § 58a: Vorschriften für den Abzug bestimmter Betriebsausgaben bei beschränkt Steuerpflichtigen.
- § 58b: Vorschriften für die Vorauszahlung bis zur Bekanntgabe des Steuerbescheids 1949.
- § 12 a: Neue Überleitungsvorschrift zu § 7 e des Gesetzes in der Fassung vom 28. Dezember 1950
- § 15 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung für Sonderausgaben im Sinn des § 10 Abs. 1 Ziffern 1, 2, 5 und 6 und des § 10 b des Gesetzes
- § 29 Überschrift: Neue Überschrift für Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und der als besonders forderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke
- § 29 Abs. 1: Ersetzung von § 10 Abs. 1 Ziffer 2 Buchstabe e durch § 10 b
- § 29 Abs. 3: Neue Fassung für den ersten Halbsatz: Zuwendungen für die in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Zwecke sind nur dann abzugsfähig
- § 29 Abs. 4: Ersetzung von „des Absatzes 3
- § 2 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von 'Oberfinanzpräsidenten oder die entsprechenden oberen Finanzbehörden' durch 'Oberfinanzdirektionen'
- § 2 b letzter Satz: Letzter Satz gestrichen
- § 8: Neue Fassung für Ordnungsmäßige Buchführung
- § 9: Neue Fassung für Bewertungsfreiheit für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
- § 9 a: Einfügung einer neuen Vorschrift zur Bewertungsfreiheit nach § 7 a des Gesetzes
- § 10 Abs. 2: Neue Fassung für § 9 Abs. 1 und 2
- § 10 a: Einfügung von Vorschriften für freie Wohnungsunternehmen
- § 10 b: Einfügung einer Überleitungsvorschrift zu § 7 c des Gesetzes
- § 11 Überschrift: Änderung der Überschrift
- § 11 a: Neue Fassung für Bewertungsfreiheit für Schiffe und Förderung des Schiffbaus
- § 12: Verschiedene Änderungen in der Überschrift und den Absätzen
## Wortlaut

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- **1950-05-04** · BGBl. 1950 I S. 107 — Verordnung über die Bemessung, Entrichtung und Anrechnung der für die Kalenderjahre 1949 und 1950 zu leistenden Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer
- **1950-12-09** · BGBl. 1950 I S. 781 — Zweite Verordnung zur Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
- **1951-01-08** · BGBl. 1951 I S. 22 — Bekanntmachung der Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
- **1951-12-12** · BGBl. 1951 I S. 943 — Verordnung zur Änderung einkommensteuerlicher Durchführungsvorschriften

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# Stellen dieser Station
- § 30 b: Regelung für die Anwendung des § 10 a Abs. 1 des Gesetzes bei Vorhandensein mehrerer Betriebe
- § 30 c: Feststellung des als steuerbegünstigt in Anspruch genommenen Betrags
- § 31: Nachversteuerung der Mehrentnahmen
- § 31 a: Steuerbegünstigung im Fall des § 10 a Abs. 3 des Gesetzes
- § 32: Begünstigung des Kleinsparens
- § 33: Anerkennung bestimmter Einrichtungen
- § 34: Begünstigte Einkünfte bei über 50 Jahre alten Steuerpflichtigen
- § 35: Abzugsfähigkeit ausländischer Einkommensteuer
- § 36: Veräußerung von Bodenschätzen
- § 37: Veräußerung wesentlicher Beteiligungen
- § 38: Pauschbetrag für Betriebsausgaben bei Einkünften aus selbständiger Arbeit
- § 39: Steuererklärungspflicht
- § 40: Steuererklärungspflicht im Fall der Haushaltsbesteuerung
- § 41: Erklärung bei gesonderter Feststellung der Besteuerungsgrundlagen
- § 42: Form der Erklärung
- § 1: Neue Vorschriften für das Wirtschaftsjahr
- § 2: Neue Vorschriften für das Wirtschaftsjahr bei Land- und Forstwirten
- § 2a: Neue Vorschriften für die Aufteilung des Gewinns aus Gewerbebetrieb
- § 2b: Neue Vorschriften für Veräußerungsgewinne und abweichende Wirtschaftsjahre
- § 3: Neue Vorschriften für steuerfreie Einnahmen
- § 4: Neue Vorschriften für die Eröffnung und Aufgabe eines Betriebs
- § 5: Neue Vorschriften für die Bewertung bei unentgeltlicher Übertragung
- § 6: Neue Vorschriften für Einlagen
- § 7: Neue Vorschriften für die Bewertungsfreiheit für geringwertige Anlagegüter
- § 7a: Neue Vorschriften für die Bemessung der Absetzung für Abnutzung im Fall des § 4 Absatz 3 des Gesetzes
- § 8: Neue Vorschriften für die ordnungsmäßige Buchführung
- § 9: Neue Vorschriften für die Bewertungsfreiheit für Ersatzbeschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter
- § 10: Neue Vorschriften für erhöhte Absetzungen für Wohngebäude
- § 11: Neue Vorschriften für die Förderung des Wohnungsbaus
- § 11a: Neue Vorschriften für die Bewertungsfreiheit für Schiffe und Förderung des Schiffbaus
- § 12: Neue Vorschriften für die Bewertungsfreiheit für Fabrikgebäude, Lagerhäuser und landwirtschaftliche Betriebsgebäude
- § 43: Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit der Ehefrau in einem dem Ehemann fremden Betrieb scheiden bei der Zusammenveranlagung aus.
- § 44: Der Paragraph wird gestrichen.
- § 45: Die zu veranlagende Einkommensteuer berechnet sich nach der Einkommensteuer-Jahrestabelle 1950.
- § 46: Vorschriften für die Anwendung des § 32a des Gesetzes bei Vorhandensein mehrerer Betriebe.
- § 47: Vorschriften für die Berechnung der Einkommensteuer im Fall des § 32a des Gesetzes.
- § 47a: Vorschriften für die Berücksichtigung der Entnahmen in den Fällen des § 2 Abs. 6 des Gesetzes.
- § 48: Vorschriften für Ansprüche auf Erstattung nichtabzugsfähiger Steuern im Fall des § 32a des Gesetzes.
- § 49: Vorschriften für die Feststellung von Beträgen, die für die Nachversteuerung von Bedeutung sind.
- § 50: Vorschriften für die Nachversteuerung der Mehrentnahmen.
- § 51: Vorschriften für außergewöhnliche Belastungen.
- § 51a: Begriffsbestimmung für Flüchtlinge und politisch Verfolgte.
- § 52: Vorschriften für außerordentliche Waldnutzung.
- § 53: Der Paragraph entfällt.
- § 54: Der Paragraph entfällt.
- § 55: Vorschriften für Vorauszahlungstermine und Vorauszahlungspflicht bei Land- und Forstwirten.
- § 56: Der Paragraph entfällt.
- § 58: Vorschriften für die Anrechnung von Vorauszahlungen.
- § 58a: Vorschriften für den Abzug bestimmter Betriebsausgaben bei beschränkt Steuerpflichtigen.
- § 58b: Vorschriften für die Vorauszahlung bis zur Bekanntgabe des Steuerbescheids 1949.
- § 12 a: Neue Überleitungsvorschrift zu § 7 e des Gesetzes in der Fassung vom 28. Dezember 1950
- § 15 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung für Sonderausgaben im Sinn des § 10 Abs. 1 Ziffern 1, 2, 5 und 6 und des § 10 b des Gesetzes
- § 29 Überschrift: Neue Überschrift für Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und der als besonders forderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke
- § 29 Abs. 1: Ersetzung von § 10 Abs. 1 Ziffer 2 Buchstabe e durch § 10 b
- § 29 Abs. 3: Neue Fassung für den ersten Halbsatz: Zuwendungen für die in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Zwecke sind nur dann abzugsfähig
- § 29 Abs. 4: Ersetzung von „des Absatzes 3
- § 2 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von 'Oberfinanzpräsidenten oder die entsprechenden oberen Finanzbehörden' durch 'Oberfinanzdirektionen'
- § 2 b letzter Satz: Letzter Satz gestrichen
- § 8: Neue Fassung für Ordnungsmäßige Buchführung
- § 9: Neue Fassung für Bewertungsfreiheit für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
- § 9 a: Einfügung einer neuen Vorschrift zur Bewertungsfreiheit nach § 7 a des Gesetzes
- § 10 Abs. 2: Neue Fassung für § 9 Abs. 1 und 2
- § 10 a: Einfügung von Vorschriften für freie Wohnungsunternehmen
- § 10 b: Einfügung einer Überleitungsvorschrift zu § 7 c des Gesetzes
- § 11 Überschrift: Änderung der Überschrift
- § 11 a: Neue Fassung für Bewertungsfreiheit für Schiffe und Förderung des Schiffbaus
- § 12: Verschiedene Änderungen in der Überschrift und den Absätzen

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-01-08 — Bekanntmachung der Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 22
> Station: 1951-12-12 — Verordnung zur Änderung einkommensteuerlicher Durchführungsvorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 943
§ 10: Neue Vorschriften für erhöhte Absetzungen für Wohngebäude
§ 10 Abs. 2: Neue Fassung für § 9 Abs. 1 und 2
§ 10 a: Einfügung von Vorschriften für freie Wohnungsunternehmen
§ 10 b: Einfügung einer Überleitungsvorschrift zu § 7 c des Gesetzes

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-01-08 — Bekanntmachung der Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 22
> Station: 1951-12-12 — Verordnung zur Änderung einkommensteuerlicher Durchführungsvorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 943
§ 11: Neue Vorschriften für die Förderung des Wohnungsbaus
§ 11 Überschrift: Änderung der Überschrift
§ 11 a: Neue Fassung für Bewertungsfreiheit für Schiffe und Förderung des Schiffbaus

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-01-08 — Bekanntmachung der Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 22
> Station: 1951-12-12 — Verordnung zur Änderung einkommensteuerlicher Durchführungsvorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 943
§ 12: Neue Vorschriften für die Bewertungsfreiheit für Fabrikgebäude, Lagerhäuser und landwirtschaftliche Betriebsgebäude
§ 12 a: Neue Überleitungsvorschrift zu § 7 e des Gesetzes in der Fassung vom 28. Dezember 1950
§ 12: Verschiedene Änderungen in der Überschrift und den Absätzen

7
estdv_1955/§15.md Normal file
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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-12-12 — Verordnung zur Änderung einkommensteuerlicher Durchführungsvorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 943
§ 15 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung für Sonderausgaben im Sinn des § 10 Abs. 1 Ziffern 1, 2, 5 und 6 und des § 10 b des Gesetzes

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-01-08 — Bekanntmachung der Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 22
> Station: 1951-12-12 — Verordnung zur Änderung einkommensteuerlicher Durchführungsvorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 943
§ 2: Neue Vorschriften für das Wirtschaftsjahr bei Land- und Forstwirten
§ 2 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von 'Oberfinanzpräsidenten oder die entsprechenden oberen Finanzbehörden' durch 'Oberfinanzdirektionen'
§ 2 b letzter Satz: Letzter Satz gestrichen

13
estdv_1955/§29.md Normal file
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# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-12-12 — Verordnung zur Änderung einkommensteuerlicher Durchführungsvorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 943
§ 29 Überschrift: Neue Überschrift für Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und der als besonders forderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke
§ 29 Abs. 1: Ersetzung von § 10 Abs. 1 Ziffer 2 Buchstabe e durch § 10 b
§ 29 Abs. 3: Neue Fassung für den ersten Halbsatz: Zuwendungen für die in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Zwecke sind nur dann abzugsfähig
§ 29 Abs. 4: Ersetzung von „des Absatzes 3

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-01-08 — Bekanntmachung der Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 22
> Station: 1951-12-12 — Verordnung zur Änderung einkommensteuerlicher Durchführungsvorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 943
§ 8: Neue Vorschriften für die ordnungsmäßige Buchführung
§ 8: Neue Fassung für Ordnungsmäßige Buchführung

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-01-08 — Bekanntmachung der Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 22
> Station: 1951-12-12 — Verordnung zur Änderung einkommensteuerlicher Durchführungsvorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 943
§ 9: Neue Vorschriften für die Bewertungsfreiheit für Ersatzbeschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter
§ 9: Neue Fassung für Bewertungsfreiheit für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
§ 9 a: Einfügung einer neuen Vorschrift zur Bewertungsfreiheit nach § 7 a des Gesetzes

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# BGBl. 1951 I S. 943
- **Titel:** Verordnung zur Änderung einkommensteuerlicher Durchführungsvorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1951 I S. 943
- **Verkündung:** 1951-12-12
- **Inkrafttreten:** 1951-12-13
- **Ausfertigung:** 1951-12-10
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/58#page=1
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** ESTDV_1955
## Kurz
Die Verordnung ändert die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und andere steuerliche Tabellen, um die Anwendung für den Veranlagungszeitraum 1951 zu gewährleisten.