BGBl. 1951 I S. 943 · Änderung · Verordnung zur Änderung einkommensteuerlicher Durchführungsvorschriften
Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 943 Inkrafttreten: 1951-12-13 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1951-12-12 BGBl-Id: bgbl1-1951-58-1
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# ESTDV_1955 — 1951-01-08
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# ESTDV_1955 — 1951-12-12
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- **Titel:** Bekanntmachung der Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
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- **Typ:** Neubekanntmachung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1951 I S. 22
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- **Inkrafttreten:** 1950-06-11
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/1#page=22
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- **Kurz:** Die Bekanntmachung legt die Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung fest, die ab dem 11. Juni 1950 gilt.
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- **Titel:** Verordnung zur Änderung einkommensteuerlicher Durchführungsvorschriften
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1951 I S. 943
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- **Inkrafttreten:** 1951-12-13
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/58#page=1
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- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und andere steuerliche Tabellen, um die Anwendung für den Veranlagungszeitraum 1951 zu gewährleisten.
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## Betroffene Stellen
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- § 30 b: Regelung für die Anwendung des § 10 a Abs. 1 des Gesetzes bei Vorhandensein mehrerer Betriebe
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- § 30 c: Feststellung des als steuerbegünstigt in Anspruch genommenen Betrags
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- § 31: Nachversteuerung der Mehrentnahmen
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- § 31 a: Steuerbegünstigung im Fall des § 10 a Abs. 3 des Gesetzes
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||||
- § 32: Begünstigung des Kleinsparens
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||||
- § 33: Anerkennung bestimmter Einrichtungen
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- § 34: Begünstigte Einkünfte bei über 50 Jahre alten Steuerpflichtigen
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||||
- § 35: Abzugsfähigkeit ausländischer Einkommensteuer
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- § 36: Veräußerung von Bodenschätzen
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- § 37: Veräußerung wesentlicher Beteiligungen
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- § 38: Pauschbetrag für Betriebsausgaben bei Einkünften aus selbständiger Arbeit
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- § 39: Steuererklärungspflicht
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- § 40: Steuererklärungspflicht im Fall der Haushaltsbesteuerung
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- § 41: Erklärung bei gesonderter Feststellung der Besteuerungsgrundlagen
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- § 42: Form der Erklärung
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- § 1: Neue Vorschriften für das Wirtschaftsjahr
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- § 2: Neue Vorschriften für das Wirtschaftsjahr bei Land- und Forstwirten
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- § 2a: Neue Vorschriften für die Aufteilung des Gewinns aus Gewerbebetrieb
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- § 2b: Neue Vorschriften für Veräußerungsgewinne und abweichende Wirtschaftsjahre
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- § 3: Neue Vorschriften für steuerfreie Einnahmen
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- § 4: Neue Vorschriften für die Eröffnung und Aufgabe eines Betriebs
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- § 5: Neue Vorschriften für die Bewertung bei unentgeltlicher Übertragung
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- § 6: Neue Vorschriften für Einlagen
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- § 7: Neue Vorschriften für die Bewertungsfreiheit für geringwertige Anlagegüter
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- § 7a: Neue Vorschriften für die Bemessung der Absetzung für Abnutzung im Fall des § 4 Absatz 3 des Gesetzes
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- § 8: Neue Vorschriften für die ordnungsmäßige Buchführung
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- § 9: Neue Vorschriften für die Bewertungsfreiheit für Ersatzbeschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter
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- § 10: Neue Vorschriften für erhöhte Absetzungen für Wohngebäude
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- § 11: Neue Vorschriften für die Förderung des Wohnungsbaus
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- § 11a: Neue Vorschriften für die Bewertungsfreiheit für Schiffe und Förderung des Schiffbaus
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- § 12: Neue Vorschriften für die Bewertungsfreiheit für Fabrikgebäude, Lagerhäuser und landwirtschaftliche Betriebsgebäude
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- § 43: Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit der Ehefrau in einem dem Ehemann fremden Betrieb scheiden bei der Zusammenveranlagung aus.
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- § 44: Der Paragraph wird gestrichen.
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- § 45: Die zu veranlagende Einkommensteuer berechnet sich nach der Einkommensteuer-Jahrestabelle 1950.
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- § 46: Vorschriften für die Anwendung des § 32a des Gesetzes bei Vorhandensein mehrerer Betriebe.
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- § 47: Vorschriften für die Berechnung der Einkommensteuer im Fall des § 32a des Gesetzes.
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- § 47a: Vorschriften für die Berücksichtigung der Entnahmen in den Fällen des § 2 Abs. 6 des Gesetzes.
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- § 48: Vorschriften für Ansprüche auf Erstattung nichtabzugsfähiger Steuern im Fall des § 32a des Gesetzes.
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- § 49: Vorschriften für die Feststellung von Beträgen, die für die Nachversteuerung von Bedeutung sind.
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- § 50: Vorschriften für die Nachversteuerung der Mehrentnahmen.
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- § 51: Vorschriften für außergewöhnliche Belastungen.
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- § 51a: Begriffsbestimmung für Flüchtlinge und politisch Verfolgte.
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- § 52: Vorschriften für außerordentliche Waldnutzung.
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- § 53: Der Paragraph entfällt.
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- § 54: Der Paragraph entfällt.
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- § 55: Vorschriften für Vorauszahlungstermine und Vorauszahlungspflicht bei Land- und Forstwirten.
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- § 56: Der Paragraph entfällt.
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- § 58: Vorschriften für die Anrechnung von Vorauszahlungen.
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- § 58a: Vorschriften für den Abzug bestimmter Betriebsausgaben bei beschränkt Steuerpflichtigen.
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- § 58b: Vorschriften für die Vorauszahlung bis zur Bekanntgabe des Steuerbescheids 1949.
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- § 12 a: Neue Überleitungsvorschrift zu § 7 e des Gesetzes in der Fassung vom 28. Dezember 1950
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- § 15 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung für Sonderausgaben im Sinn des § 10 Abs. 1 Ziffern 1, 2, 5 und 6 und des § 10 b des Gesetzes
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- § 29 Überschrift: Neue Überschrift für Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und der als besonders forderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke
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- § 29 Abs. 1: Ersetzung von § 10 Abs. 1 Ziffer 2 Buchstabe e durch § 10 b
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- § 29 Abs. 3: Neue Fassung für den ersten Halbsatz: Zuwendungen für die in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Zwecke sind nur dann abzugsfähig
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- § 29 Abs. 4: Ersetzung von „des Absatzes 3
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- § 2 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von 'Oberfinanzpräsidenten oder die entsprechenden oberen Finanzbehörden' durch 'Oberfinanzdirektionen'
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- § 2 b letzter Satz: Letzter Satz gestrichen
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- § 8: Neue Fassung für Ordnungsmäßige Buchführung
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- § 9: Neue Fassung für Bewertungsfreiheit für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
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- § 9 a: Einfügung einer neuen Vorschrift zur Bewertungsfreiheit nach § 7 a des Gesetzes
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- § 10 Abs. 2: Neue Fassung für § 9 Abs. 1 und 2
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- § 10 a: Einfügung von Vorschriften für freie Wohnungsunternehmen
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- § 10 b: Einfügung einer Überleitungsvorschrift zu § 7 c des Gesetzes
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- § 11 Überschrift: Änderung der Überschrift
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- § 11 a: Neue Fassung für Bewertungsfreiheit für Schiffe und Förderung des Schiffbaus
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- § 12: Verschiedene Änderungen in der Überschrift und den Absätzen
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## Wortlaut
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- **1950-05-04** · BGBl. 1950 I S. 107 — Verordnung über die Bemessung, Entrichtung und Anrechnung der für die Kalenderjahre 1949 und 1950 zu leistenden Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer
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- **1950-12-09** · BGBl. 1950 I S. 781 — Zweite Verordnung zur Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
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- **1951-01-08** · BGBl. 1951 I S. 22 — Bekanntmachung der Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
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- **1951-12-12** · BGBl. 1951 I S. 943 — Verordnung zur Änderung einkommensteuerlicher Durchführungsvorschriften
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# Stellen dieser Station
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- § 30 b: Regelung für die Anwendung des § 10 a Abs. 1 des Gesetzes bei Vorhandensein mehrerer Betriebe
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- § 30 c: Feststellung des als steuerbegünstigt in Anspruch genommenen Betrags
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- § 31: Nachversteuerung der Mehrentnahmen
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- § 31 a: Steuerbegünstigung im Fall des § 10 a Abs. 3 des Gesetzes
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- § 32: Begünstigung des Kleinsparens
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- § 33: Anerkennung bestimmter Einrichtungen
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- § 34: Begünstigte Einkünfte bei über 50 Jahre alten Steuerpflichtigen
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- § 35: Abzugsfähigkeit ausländischer Einkommensteuer
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- § 36: Veräußerung von Bodenschätzen
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- § 37: Veräußerung wesentlicher Beteiligungen
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- § 38: Pauschbetrag für Betriebsausgaben bei Einkünften aus selbständiger Arbeit
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- § 39: Steuererklärungspflicht
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- § 40: Steuererklärungspflicht im Fall der Haushaltsbesteuerung
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- § 41: Erklärung bei gesonderter Feststellung der Besteuerungsgrundlagen
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- § 42: Form der Erklärung
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- § 1: Neue Vorschriften für das Wirtschaftsjahr
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- § 2: Neue Vorschriften für das Wirtschaftsjahr bei Land- und Forstwirten
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- § 2a: Neue Vorschriften für die Aufteilung des Gewinns aus Gewerbebetrieb
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- § 2b: Neue Vorschriften für Veräußerungsgewinne und abweichende Wirtschaftsjahre
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- § 3: Neue Vorschriften für steuerfreie Einnahmen
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- § 4: Neue Vorschriften für die Eröffnung und Aufgabe eines Betriebs
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- § 5: Neue Vorschriften für die Bewertung bei unentgeltlicher Übertragung
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- § 6: Neue Vorschriften für Einlagen
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- § 7: Neue Vorschriften für die Bewertungsfreiheit für geringwertige Anlagegüter
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- § 7a: Neue Vorschriften für die Bemessung der Absetzung für Abnutzung im Fall des § 4 Absatz 3 des Gesetzes
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- § 8: Neue Vorschriften für die ordnungsmäßige Buchführung
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- § 9: Neue Vorschriften für die Bewertungsfreiheit für Ersatzbeschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter
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- § 10: Neue Vorschriften für erhöhte Absetzungen für Wohngebäude
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- § 11: Neue Vorschriften für die Förderung des Wohnungsbaus
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- § 11a: Neue Vorschriften für die Bewertungsfreiheit für Schiffe und Förderung des Schiffbaus
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- § 12: Neue Vorschriften für die Bewertungsfreiheit für Fabrikgebäude, Lagerhäuser und landwirtschaftliche Betriebsgebäude
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- § 43: Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit der Ehefrau in einem dem Ehemann fremden Betrieb scheiden bei der Zusammenveranlagung aus.
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- § 44: Der Paragraph wird gestrichen.
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- § 45: Die zu veranlagende Einkommensteuer berechnet sich nach der Einkommensteuer-Jahrestabelle 1950.
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- § 46: Vorschriften für die Anwendung des § 32a des Gesetzes bei Vorhandensein mehrerer Betriebe.
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- § 47: Vorschriften für die Berechnung der Einkommensteuer im Fall des § 32a des Gesetzes.
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- § 47a: Vorschriften für die Berücksichtigung der Entnahmen in den Fällen des § 2 Abs. 6 des Gesetzes.
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- § 48: Vorschriften für Ansprüche auf Erstattung nichtabzugsfähiger Steuern im Fall des § 32a des Gesetzes.
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- § 49: Vorschriften für die Feststellung von Beträgen, die für die Nachversteuerung von Bedeutung sind.
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- § 50: Vorschriften für die Nachversteuerung der Mehrentnahmen.
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- § 51: Vorschriften für außergewöhnliche Belastungen.
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- § 51a: Begriffsbestimmung für Flüchtlinge und politisch Verfolgte.
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- § 52: Vorschriften für außerordentliche Waldnutzung.
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- § 53: Der Paragraph entfällt.
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- § 54: Der Paragraph entfällt.
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- § 55: Vorschriften für Vorauszahlungstermine und Vorauszahlungspflicht bei Land- und Forstwirten.
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- § 56: Der Paragraph entfällt.
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- § 58: Vorschriften für die Anrechnung von Vorauszahlungen.
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- § 58a: Vorschriften für den Abzug bestimmter Betriebsausgaben bei beschränkt Steuerpflichtigen.
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- § 58b: Vorschriften für die Vorauszahlung bis zur Bekanntgabe des Steuerbescheids 1949.
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- § 12 a: Neue Überleitungsvorschrift zu § 7 e des Gesetzes in der Fassung vom 28. Dezember 1950
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- § 15 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung für Sonderausgaben im Sinn des § 10 Abs. 1 Ziffern 1, 2, 5 und 6 und des § 10 b des Gesetzes
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- § 29 Überschrift: Neue Überschrift für Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und der als besonders forderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke
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- § 29 Abs. 1: Ersetzung von § 10 Abs. 1 Ziffer 2 Buchstabe e durch § 10 b
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- § 29 Abs. 3: Neue Fassung für den ersten Halbsatz: Zuwendungen für die in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Zwecke sind nur dann abzugsfähig
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- § 29 Abs. 4: Ersetzung von „des Absatzes 3
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- § 2 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von 'Oberfinanzpräsidenten oder die entsprechenden oberen Finanzbehörden' durch 'Oberfinanzdirektionen'
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- § 2 b letzter Satz: Letzter Satz gestrichen
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- § 8: Neue Fassung für Ordnungsmäßige Buchführung
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- § 9: Neue Fassung für Bewertungsfreiheit für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
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- § 9 a: Einfügung einer neuen Vorschrift zur Bewertungsfreiheit nach § 7 a des Gesetzes
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- § 10 Abs. 2: Neue Fassung für § 9 Abs. 1 und 2
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- § 10 a: Einfügung von Vorschriften für freie Wohnungsunternehmen
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- § 10 b: Einfügung einer Überleitungsvorschrift zu § 7 c des Gesetzes
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- § 11 Überschrift: Änderung der Überschrift
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- § 11 a: Neue Fassung für Bewertungsfreiheit für Schiffe und Förderung des Schiffbaus
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- § 12: Verschiedene Änderungen in der Überschrift und den Absätzen
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# § 10
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1951-01-08 — Bekanntmachung der Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
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> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 22
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> Station: 1951-12-12 — Verordnung zur Änderung einkommensteuerlicher Durchführungsvorschriften
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> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 943
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§ 10: Neue Vorschriften für erhöhte Absetzungen für Wohngebäude
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§ 10 Abs. 2: Neue Fassung für § 9 Abs. 1 und 2
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§ 10 a: Einfügung von Vorschriften für freie Wohnungsunternehmen
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§ 10 b: Einfügung einer Überleitungsvorschrift zu § 7 c des Gesetzes
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# § 11
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1951-01-08 — Bekanntmachung der Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
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> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 22
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> Station: 1951-12-12 — Verordnung zur Änderung einkommensteuerlicher Durchführungsvorschriften
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> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 943
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§ 11: Neue Vorschriften für die Förderung des Wohnungsbaus
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§ 11 Überschrift: Änderung der Überschrift
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§ 11 a: Neue Fassung für Bewertungsfreiheit für Schiffe und Förderung des Schiffbaus
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# § 12
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1951-01-08 — Bekanntmachung der Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
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> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 22
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> Station: 1951-12-12 — Verordnung zur Änderung einkommensteuerlicher Durchführungsvorschriften
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> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 943
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§ 12: Neue Vorschriften für die Bewertungsfreiheit für Fabrikgebäude, Lagerhäuser und landwirtschaftliche Betriebsgebäude
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§ 12 a: Neue Überleitungsvorschrift zu § 7 e des Gesetzes in der Fassung vom 28. Dezember 1950
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§ 12: Verschiedene Änderungen in der Überschrift und den Absätzen
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7
estdv_1955/§15.md
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estdv_1955/§15.md
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# § 15
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1951-12-12 — Verordnung zur Änderung einkommensteuerlicher Durchführungsvorschriften
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> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 943
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§ 15 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung für Sonderausgaben im Sinn des § 10 Abs. 1 Ziffern 1, 2, 5 und 6 und des § 10 b des Gesetzes
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# § 2
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1951-01-08 — Bekanntmachung der Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
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> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 22
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> Station: 1951-12-12 — Verordnung zur Änderung einkommensteuerlicher Durchführungsvorschriften
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> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 943
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§ 2: Neue Vorschriften für das Wirtschaftsjahr bei Land- und Forstwirten
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§ 2 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von 'Oberfinanzpräsidenten oder die entsprechenden oberen Finanzbehörden' durch 'Oberfinanzdirektionen'
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§ 2 b letzter Satz: Letzter Satz gestrichen
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estdv_1955/§29.md
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# § 29
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1951-12-12 — Verordnung zur Änderung einkommensteuerlicher Durchführungsvorschriften
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> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 943
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§ 29 Überschrift: Neue Überschrift für Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und der als besonders forderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke
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§ 29 Abs. 1: Ersetzung von § 10 Abs. 1 Ziffer 2 Buchstabe e durch § 10 b
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§ 29 Abs. 3: Neue Fassung für den ersten Halbsatz: Zuwendungen für die in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Zwecke sind nur dann abzugsfähig
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§ 29 Abs. 4: Ersetzung von „des Absatzes 3
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# § 8
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1951-01-08 — Bekanntmachung der Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
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> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 22
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> Station: 1951-12-12 — Verordnung zur Änderung einkommensteuerlicher Durchführungsvorschriften
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> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 943
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§ 8: Neue Vorschriften für die ordnungsmäßige Buchführung
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§ 8: Neue Fassung für Ordnungsmäßige Buchführung
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# § 9
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1951-01-08 — Bekanntmachung der Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
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> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 22
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> Station: 1951-12-12 — Verordnung zur Änderung einkommensteuerlicher Durchführungsvorschriften
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> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 943
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§ 9: Neue Vorschriften für die Bewertungsfreiheit für Ersatzbeschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter
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§ 9: Neue Fassung für Bewertungsfreiheit für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
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§ 9 a: Einfügung einer neuen Vorschrift zur Bewertungsfreiheit nach § 7 a des Gesetzes
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verkuendungen/1951/bgbl1-1951-58-1.md
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verkuendungen/1951/bgbl1-1951-58-1.md
Normal file
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# BGBl. 1951 I S. 943
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- **Titel:** Verordnung zur Änderung einkommensteuerlicher Durchführungsvorschriften
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1951 I S. 943
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- **Verkündung:** 1951-12-12
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- **Inkrafttreten:** 1951-12-13
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- **Ausfertigung:** 1951-12-10
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/58#page=1
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- **Quelle:** offenegesetze
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- **Parser:** llm
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- **Stammnormen in diesem Commit:** ESTDV_1955
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## Kurz
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Die Verordnung ändert die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und andere steuerliche Tabellen, um die Anwendung für den Veranlagungszeitraum 1951 zu gewährleisten.
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Reference in New Issue
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