BGBl. 1981 I S. 1465 · Erlass · Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1981 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1981 - BBVAnpG 81)

Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1465
Inkrafttreten: 1981-12-24
Quelle: offenegesetze
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Verkündung: 1981-12-24

BGBl-Id: bgbl1-1981-57-1
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1981-12-24 12:00:00 +00:00
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# BBESG — 1981-07-22
# BBESG — 1981-12-24
- **Titel:** Zweite Verordnung zu § 26 Abs. 4 Nr. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1981 I S. 650
- **Inkrafttreten:** 1981-01-01; 1985-01-01 (§ 3)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1981/28#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Überschreitung der Obergrenzen für Planstellen bei Rationalisierungsmaßnahmen in der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost. Sie tritt am 1. Januar 1981 in Kraft und wird teilweise am 31. Dezember 1984 außer Kraft.
- **Titel:** Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1981 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1981 - BBVAnpG 81)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1981 I S. 1465
- **Inkrafttreten:** 1981-12-24
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1981/57#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern für das Jahr 1981, insbesondere durch Anpassung der Anlagen des Bundesbesoldungsgesetzes und Erhöhung der Gehaltssätze.
## Betroffene Stellen
- § 26 Abs. 1: Regelungen zur Überschreitung der Obergrenzen für Planstellen
- § 26 Abs. 4 Nr. 2: Einführung von Regelungen für Rationalisierungsmaßnahmen
- Anlage V: Neue Tarifklassen und Ortszuschläge eingeführt
- Anlage VI a: Neue Auslandszuschläge für Besoldungsgruppen eingeführt
- Anlage VI b: Neue Auslandszuschläge für Besoldungsgruppen eingeführt
- Anlage VI c: Neue Auslandszuschläge für Besoldungsgruppen eingeführt
- Anlage VI d: Neue Auslandszuschläge für Besoldungsgruppen eingeführt
- Anlage VI e: Neue Auslandszuschläge für Besoldungsgruppen eingeführt
- Anlage VI f: Neuer Auslandskinderzuschlag eingeführt
- Anlage VII: Neue Zulage für Beamte in der Ständigen Vertretung bei der DDR eingeführt
- Anlage VIII: Neue Anwärtergrundbeträge und Verheiratetenzuschläge eingeführt
- Anlage IX: Neue Amtszulagen, Stellenzulagen, Zulagen und Vergütungen eingeführt
- Anlagen IV bis IX: Die Anlagen IV bis IX des Bundesbesoldungsgesetzes werden durch die Anlagen 1 bis 6 dieses Gesetzes ersetzt.
- § 2 Abs. 1: Grundgehaltssätze in den fortgeltenden Besoldungsordnungen und Besoldungsgruppen der Hochschullehrer, in Zwischenbesoldungsgruppen der Besoldungsordnungen der Länder, Zuschüsse zum Grundgehalt, Höchstbeträge für Sondergrundgehälter und Zuschüsse, sowie Amtszulagen in Landesbesoldungsordnungen werden um 4,3 vom Hundert erhöht.
- § 2 Abs. 2: Besondere Grundgehaltssätze in landesrechtlichen Vorschriften werden um 4,3 vom Hundert erhöht.
- § 2 Abs. 3: Festgehälter, Zuschüsse zum Grundgehalt und Amtszulagen werden mit auf volle Pfennige aufgerundeten Beträgen festgesetzt.
- § 3 Abs. 1: Sätze der Grundgehälter für Versorgungsempfänger werden durch die Sätze in der Anlage 1 dieses Gesetzes ersetzt.
- § 3 Abs. 2: Bisherige Grundgehaltssätze für Versorgungsempfänger werden um 4,3 vom Hundert erhöht.
- § 3 Abs. 3: Grundgehaltssätze und ruhegehaltfähige Zulagen im Gesetz über die Amtsbezüge der Richter und Staatsanwälte des Landes Hessen werden um 4,3 vom Hundert erhöht.
- § 3 Abs. 4: Grundvergütung für Versorgungsempfänger wird um 4,3 vom Hundert erhöht.
- § 3 Abs. 5: Sätze der Amtszulagen für Versorgungsempfänger werden durch die Sätze in der Anlage IX des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Anlage 6 dieses Gesetzes ersetzt.
- § 3 Abs. 6: Versorgungsbezüge, deren Berechnung ein Ortszuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz nicht zugrunde liegt, werden um 4,2 vom Hundert erhöht.
- § 77 Abs. 1 und § 80 Abs. 2 Satz 1: Die Zahl „1981“ wird durch die Zahl „1983“ ersetzt.
## Wortlaut

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- **1980-09-04** · BGBl. 1980 I S. 1645 — Verordnung über die Vergütung für Soldaten mit Spitzendienstzeiten
- **1980-11-21** · BGBl. 1980 I S. 2081 — Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes
- **1981-07-22** · BGBl. 1981 I S. 650 — Zweite Verordnung zu § 26 Abs. 4 Nr. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes
- **1981-12-24** · BGBl. 1981 I S. 1465 — Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1981 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1981 - BBVAnpG 81)

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# Stellen dieser Station
- § 26 Abs. 1: Regelungen zur Überschreitung der Obergrenzen für Planstellen
- § 26 Abs. 4 Nr. 2: Einführung von Regelungen für Rationalisierungsmaßnahmen
- Anlage V: Neue Tarifklassen und Ortszuschläge eingeführt
- Anlage VI a: Neue Auslandszuschläge für Besoldungsgruppen eingeführt
- Anlage VI b: Neue Auslandszuschläge für Besoldungsgruppen eingeführt
- Anlage VI c: Neue Auslandszuschläge für Besoldungsgruppen eingeführt
- Anlage VI d: Neue Auslandszuschläge für Besoldungsgruppen eingeführt
- Anlage VI e: Neue Auslandszuschläge für Besoldungsgruppen eingeführt
- Anlage VI f: Neuer Auslandskinderzuschlag eingeführt
- Anlage VII: Neue Zulage für Beamte in der Ständigen Vertretung bei der DDR eingeführt
- Anlage VIII: Neue Anwärtergrundbeträge und Verheiratetenzuschläge eingeführt
- Anlage IX: Neue Amtszulagen, Stellenzulagen, Zulagen und Vergütungen eingeführt
- Anlagen IV bis IX: Die Anlagen IV bis IX des Bundesbesoldungsgesetzes werden durch die Anlagen 1 bis 6 dieses Gesetzes ersetzt.
- § 2 Abs. 1: Grundgehaltssätze in den fortgeltenden Besoldungsordnungen und Besoldungsgruppen der Hochschullehrer, in Zwischenbesoldungsgruppen der Besoldungsordnungen der Länder, Zuschüsse zum Grundgehalt, Höchstbeträge für Sondergrundgehälter und Zuschüsse, sowie Amtszulagen in Landesbesoldungsordnungen werden um 4,3 vom Hundert erhöht.
- § 2 Abs. 2: Besondere Grundgehaltssätze in landesrechtlichen Vorschriften werden um 4,3 vom Hundert erhöht.
- § 2 Abs. 3: Festgehälter, Zuschüsse zum Grundgehalt und Amtszulagen werden mit auf volle Pfennige aufgerundeten Beträgen festgesetzt.
- § 3 Abs. 1: Sätze der Grundgehälter für Versorgungsempfänger werden durch die Sätze in der Anlage 1 dieses Gesetzes ersetzt.
- § 3 Abs. 2: Bisherige Grundgehaltssätze für Versorgungsempfänger werden um 4,3 vom Hundert erhöht.
- § 3 Abs. 3: Grundgehaltssätze und ruhegehaltfähige Zulagen im Gesetz über die Amtsbezüge der Richter und Staatsanwälte des Landes Hessen werden um 4,3 vom Hundert erhöht.
- § 3 Abs. 4: Grundvergütung für Versorgungsempfänger wird um 4,3 vom Hundert erhöht.
- § 3 Abs. 5: Sätze der Amtszulagen für Versorgungsempfänger werden durch die Sätze in der Anlage IX des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Anlage 6 dieses Gesetzes ersetzt.
- § 3 Abs. 6: Versorgungsbezüge, deren Berechnung ein Ortszuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz nicht zugrunde liegt, werden um 4,2 vom Hundert erhöht.
- § 77 Abs. 1 und § 80 Abs. 2 Satz 1: Die Zahl „1981“ wird durch die Zahl „1983“ ersetzt.

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-12-20 — Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (Haushaltsstrukturgesetz - HStruktG)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 3091
> Station: 1981-12-24 — Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1981 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1981 - BBVAnpG 81)
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1465
§ 2: Bestimmungen für Soldaten auf Zeit, die sich vor dem 1. Januar 1976 verpflichtet haben
§ 2 Abs. 1: Grundgehaltssätze in den fortgeltenden Besoldungsordnungen und Besoldungsgruppen der Hochschullehrer, in Zwischenbesoldungsgruppen der Besoldungsordnungen der Länder, Zuschüsse zum Grundgehalt, Höchstbeträge für Sondergrundgehälter und Zuschüsse, sowie Amtszulagen in Landesbesoldungsordnungen werden um 4,3 vom Hundert erhöht.
§ 2 Abs. 2: Besondere Grundgehaltssätze in landesrechtlichen Vorschriften werden um 4,3 vom Hundert erhöht.
§ 2 Abs. 3: Festgehälter, Zuschüsse zum Grundgehalt und Amtszulagen werden mit auf volle Pfennige aufgerundeten Beträgen festgesetzt.

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-05-29Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 581
> Station: 1981-12-24Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1981 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1981 - BBVAnpG 81)
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1465
§ 3 Abs. 2: Änderungen an den Voraussetzungen für die Besoldung
§ 3 Abs. 1: Sätze der Grundgehälter für Versorgungsempfänger werden durch die Sätze in der Anlage 1 dieses Gesetzes ersetzt.
§ 3 Abs. 2: Bisherige Grundgehaltssätze für Versorgungsempfänger werden um 4,3 vom Hundert erhöht.
§ 3 Abs. 3: Grundgehaltssätze und ruhegehaltfähige Zulagen im Gesetz über die Amtsbezüge der Richter und Staatsanwälte des Landes Hessen werden um 4,3 vom Hundert erhöht.
§ 3 Abs. 4: Grundvergütung für Versorgungsempfänger wird um 4,3 vom Hundert erhöht.
§ 3 Abs. 5: Sätze der Amtszulagen für Versorgungsempfänger werden durch die Sätze in der Anlage IX des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Anlage 6 dieses Gesetzes ersetzt.
§ 3 Abs. 6: Versorgungsbezüge, deren Berechnung ein Ortszuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz nicht zugrunde liegt, werden um 4,2 vom Hundert erhöht.

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# § 77
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-11-21Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 2081
> Station: 1981-12-24Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1981 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1981 - BBVAnpG 81)
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1465
§ 77: Neue Übergangsregelung für Stufenlehrer
§ 77 Abs. 1 und § 80 Abs. 2 Satz 1: Die Zahl „1981“ wird durch die Zahl „1983“ ersetzt.

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# § 80
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-08-27 — Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1509
> Station: 1981-12-24 — Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1981 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1981 - BBVAnpG 81)
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1465
§ 80 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung der Anführung zu einem Gesetz durch eine andere Anführung.
§ 77 Abs. 1 und § 80 Abs. 2 Satz 1: Die Zahl „1981“ wird durch die Zahl „1983“ ersetzt.

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# BGBl. 1981 I S. 1465
- **Titel:** Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1981 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1981 - BBVAnpG 81)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1981 I S. 1465
- **Verkündung:** 1981-12-24
- **Inkrafttreten:** 1981-12-24
- **Ausfertigung:** 1981-12-21
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1981/57#page=1
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BBESG
## Kurz
Das Gesetz regelt die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern für das Jahr 1981, insbesondere durch Anpassung der Anlagen des Bundesbesoldungsgesetzes und Erhöhung der Gehaltssätze.